Freienohler*innen hautnah von 1835 – 1918

FR 1835-1918 hautnah
Freienohl, Freienohler*innen hautnah von 1835 – 1918
In den „Zeitungsberichten“ und zur Lebenspraxis Freienohler mit Hilfe der Einwohnerlsite von 1840 und in den „Protokoll-Büchern“ der Gemeinde-Versammlungen und in den Pfarrer-Texten zum Ersten Weltkrieg von Pfarrer  Karl Steimann und Pfarrer Ferdinand Gerwinn
 
Erstes Kapitel
Die „Zeitungsberichte“: 1835 bis 1897
Vorbemerkungen:  Der folgende Text ist eine Auswahl aus der Akten-Abschrift der „Zeitungsberichte“ von ihrem Beginn 1835 bis zu ihrem Abschluss 1897 und den „Protokoll-Büchern der Gemeinde-Versammlungen von 1844 bis 1918 aus dem Blickwinkel des Akten-Abschreibers (HP).
Einleitung: Diese „Zeitungsberichte“ haben wenig zu tun mit den heutigen Print-Medien: den Tageszeitungen und Monats-Zeitschriften.                                           Die „Zeitungsberichte“ sind der offizielle Bericht mit einem vorgegebenen Inhaltsverzeichnis vom Amtmann des Amtes Freienohl an die Königliche Regierung, den Regierungs-Präsidenten in Arnsberg. So ergibt sich auch ein Einblick in die Behörden-Arbeit des Amtes, des Amtmanns. Dabei ist der vorliegende Akten-Text auch nur die Grundlage für die Reinschrift, das Original an den Regierungs-Präsidenten.                                                                                                             Zum Amt Freienohl gehören diese Gemeinden, Dörfer, Siedlungen: Freienohl, Uentrop, Rumbeck, Oeventrop, Oesterfeld, Dinschede, Wildshausen, Breitenbruch, Brumlingsen, Olpe, Berge, Mittelberge, Visbeck, Herblinghausen, Westenfeld, Hellefeld, Alzernhellefeld, Linnepe, Grevenstein, Wenholthausen, Beiringhausen, Meinkenbracht. Beim ausgewählten Text wird hier nur das Datum zitiert, nicht die Akten-Nummer. Die zugehörige Akte ist einsehbar im Originaltext „Zeitungsberichte…“ von HP und im im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
Inhaltsverzeichnis der Texte „Zeitungsberichte“ und des Zwischenkapitels und der  „Protokollbücher“ und der Pfarrer-Texte zum Ersten Weltkrieg von Karl Steimann und Ferdinand Gerwinn
Schema der Aufgaben eines „Zeitungsberichtes“.
Die ausgewählten Stellen, Zitate aus den „Zeitungsberichten“ von den Freienohler*innen hautnah.
Zwischen-Kapitel: Auflistung der Lebenspraxis Freienohler mithilfe der Einwohner-Liste: 1840.
Lexikon – Nokixel zur Amtssprache im 19. Jahrhundert
Die ausgewählten Stellen, Zitate aus den „Protokoll-Büchern“ von den Freienohler*innen hautnah.
Liste der Freienohler Bürgermeister und Amtsträger von 1375 – 1916.
Wörtlich Pfarrer Karl Steimann und Pfarrer Ferdinand Gerwinn zum Ersten Weltkrieg.
Der Haupt-Text „Zeitungsberichte“
Schema der Aufgaben eines „Zeitungsberichtes“
Witterung: Bisheriger Einfluss der Witterung auf die Erzeugung der Landesprodukte, wahrscheinliche Folgen derselben für die Ernte. --- Mortalität: Gesundheitszustand, vermehrte Sterbefälle, Krankheiten, einzelne Fälle durch besonders merkwürdige Umstände… --- Schädliche Naturereignisse.--- Wohlstand im Allgemeinen. ---Landes-Kultur: Ackerbau, Garten-Gewerbe, Vieh.  --- Gewerbebetrieb. --- Öffentliche Stimmung und Einfluss der Gesetzgebung, der großen Politik… --- Religiösität (ist wieder gestrichen worden) --- Wohltätigkeit und Menschenliebe  ---  Verbrechen, Selbstmorde… --- Gemeinwesen (Gemeinde, Dorf betreffend…) --- Kirchen- und Schulwesen (oft war der Pfarrer die Schulleitung) ---   Polizei --- Gewerbe-Polizei ---Öffentliche Bauten , auch Wege-Bauten (= Straßenbau) --Militär-Verhältnisse ---Abgaben --- Domainen und Forsten --- Verwaltungsorganisation --- Gesetzgebung ---Grenz-Verhältnisse  ---  Einflussreiche Veränderungen im Ausland --- Sonstige allgemeine wichtige und merkwürdige Nachrichten.
Aus den „Zeitungsberichten“ die ausgewählten Stellen, Zitate über die Freienohler*innen hautnah
Hier, in diesem Text, wird nur das Datum angegeben, nicht die Akten-Nummer und nicht die Schema-Nummer; beides steht in der Abschrift des Original-Textes. Hier sind nur wichtig der in den Akten namentlich genannte Freienohler, die Freienohlerin und – verallgemeinernd – Kinder.
 
19.5.1829 und 24.5.1838 und 15.9.1838 und 304.1839 und 13.10.1839: Schulkinder und  Vieh-Hüten Kirche, Sonntagsmesse, Schulmesse…Nachfolgend gekürzte Auszüge: „Es ist streng darauf zu achten,…Beim Viehhüten nach der Schulzeit (= Unterrichtszeit, vormittags) ist den Kindern ein weites Feld eröffnet worden,…die ganze Zeit hinter dem Vieh zugebracht haben. Da wird alles vergessen, was von dem Lehrpersonal zum Selbstunterricht aufgegeben war und nicht weiter bedacht. Die Kinder sind beim Vieh sich selbst überlassen, treiben Unfug aller Art und eilen in moralischer Hinsicht dem Verderben entgegen, hinter dem Vieh von Langeweile geplagt, allenfalls Ränke geschmiedet. Die Kinder gewöhnen sich an ein faules, untätiges Leben. … In der Sommerzeit … die Hälfte der schulpflichtigen Kinder (Schulpflicht bis Lebensalter 13 Jahre) des notwendigen Schul- und Religionsunterrichts entbehren. An den Besuch der Kirche (Sonntagsmesse, Schulmesse) ist nicht zu denken und es ist wirklich bedrückend anzusehen, dass zur jetzigen Jahreszeit an den Sonn- und Feiertagen die Hälfte der schulpflichtigen Kinder in der Kirche fehlt…“ – Etwas gründlicher siehe unten. Zum Nüchternheitsgebot der kath. Kirche siehe kath.pedia.
23.10.1838: Verbal-Injurien (Wort-, Sprech-Beleidigungen gegen den Polizeidiener Kaspar Kaulmann, St. Nikolaus Straße 16: Bestrafung mehrerer Freienohler, - namentlich nicht aktenkundig -, mit je 36 Arrest-Stunden in der Arrestzelle (die befand sich im Keller im alten Rathaus, später in der Alten Schule mitten im Keller).
25.11.1838: Polizei-Kontramentarien (Übertretungen, siehe Wikipedia) kommen noch immer in Menge vor. Die nächtlichen Ruhestörungen sind in letzter Zeit störender geworden. Einzelheiten sind nicht aktenkundig.)
25.11.1838: Dr. med. Petrasch aus Meschede ist jeden Montag in Freienohl anwesend.
20.9.1840: Einen Friedhof in der Giesmecke gibt es ganz hinten links vom Grundstück Bräutigam für Verstorbene aus der Glashütte und der Mühle. Manche der Arbeiter-Familien waren evangelisch und hätten in Arnsberg beerdigt werden müssen. Die Katholiken gehörten kirchenrechtlich nicht nach Freienohl, sondern nach Calle. Ein Totenwagen mit 2 oder 4 Pferden wäre – auch jahreszeitlich bedingt – sehr, zu teuer gewesen, zudem noch über die Langelbrücke; also nach Calle durch die Bremke. – Namen sind nicht aktenkundig; siehe Extra-Text: „Friedhofs-Visite“.
20.10.1840: Die Polizeistunde, gemeint ist die Sperrstunde für Schankstätten, Gastwirtschaften wird heruntergesetzt von abends 10 Uhr auf abends 9 Uhr wegen des Ruhe störenden Lärms von drinnen nach draußen und dann draußen.
20.10.1840: „Viele Eingesessene sind bedürftig nach Brennholz.“
Zwischenbemerkung:  Schultheiß / Bürgermeister in Freienohl:
1815 – 1833: Franz Heinrich Feldmann
1833 – 1839: Koffler (dann versetzt nach Allendorf) (K. = Koffler)
1839, November: Franz Alberts
Landrat in Arnsberg: Freiherr von Lilien
19.5.1829:  Zum Vieh-Hüten der Schulkinder zu ihnen gehören ja auch ihre Eltern
Der Landrat Freiherr von Lilien in Arnsberg schreibt an die einzelnen Ämter, so auch nach Freienohl zur Weitergabe an die einzelnen Gemeinden am 19. Mai 1829: „Es ist hier die Anzeige geschehen, dass auf den Dörfern noch (!) häufig (!) das Vieh von Kindern geführt wird. Da dieses nach den bestehenden Verordnungen nicht länger geduldet werden darf, auch dadurch viele Schulversäumnisse entstehen, so wollen Sie veranlassen, dass jener Missbrauch eingestellt werde. Es scheint überhaupt, dass auf den Dörfern wenig oder gar keine polizeiliche Aufsicht geschehe und alle Contraventionen ungeahndet durchgehen.“ (Verstöße)
20.4.1839:  Der Freienohler Bürgermeister Koffler gibt bekannt: „Die gesetzlichen Bestimmungen, wonach das Viehhüten durch Schulkinder während der Schulzeit verboten ist, werden hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, dass jede Übertretung ohne Nachsicht mit – Geldbetrag ist hier ausgelassen, weil die betreffenden Eltern kein Geld hatten – bestraft werden wird.“ Bürgermeister Koffler begründet dieses Verbot am 16. Mai 1839: „Dieses Vermieten (!) der  schulpflichtigen Kinder zur Sommerzeit hat aber die traurige Folge, dass die schulpflichtigen Kinder, in der Regel 10 bis 13 Jahre alt, nicht allein bei dem Geschäft des Viehhütens gänzlich verderbt, frech, sittenlos, boshaft und liederlich werden, sondern auch des notwendigen Schul- und Religionsunterrichts entbehren. An den Besuch der Kirche ist nicht zu denken, und es ist wahrlich betrübend anzusehen, dass zur jetzigen Jahreszeit an den Sonn- und Feiertagen die Hälfte der schulpflichtigen Kinder in der Kirche fehlt. Um die Sache jedoch nicht so ganz auffallend zu machen, pflegen die Anmieter solcher Kinder diese des Tags über 1, 2 oder auch dann und wann 3 Stunden zur Schule zu schicken, dass ein solcher kurzer und unregelmäßiger Schulbesuch gar keine Früchte bringen, ist wohl klar. Am wenigsten kann dies der Fall sein, wenn das Kind in eine fremde Schule kommt“ (im anderen „Bezirk“, wo der „Anmieter“ seinen Bauernhof, sein Vieh hat). - Der Pfarrer Sporkmann, der zum Schul-Vorstand gehört und Local-Schulinspektor ist, ist mit diesen Regelungen und Begründungen einverstanden und unterschreibt den – hier gekürzten – Text. - In regelmäßigen Schreiben an die „Schul-Inspektoren“ alle 2 bis 3 Jahre werden diese Anordnungen vom Landrat oder vom Amtmann, Bürgermeister wiederholt. Von den einzelnen Gemeinden liegen jährlich Hüte-Listen vor zum Anmieten von Hüte-Kindern mit diesen Angaben:: Name des Kindes, Vorname, Lebensalter mit Monatsangabe, Name und Stand des Dienstherrn (gemeint ist der Anmieter) und sein Ort, Schul-Kenntnisse des Kindes in Religion und Deutsch, Rechnen, Vermögensverhältnisse der Eltern (mehrere Kinder und Armut scheinen auch mit entscheidend zu sein für die Genehmigung), Zuverlässigkeit des Dienstherrn, Einverständnis des Schul-Vorstandes. - Angemerkt sei noch, weil heutzutage – 2013 – zumeist unbekannt: Damals begann der Schulunterricht mit der täglichen Schulmesse; die Schulkinder waren ab 12 – 14 Jahren zur Ersten Hl. Kommunion gegangen und auch ihnen war die Nüchternheit ab Mitternacht vorgeschrieben; ob freilich die Schulkinder in der Schulmesse auch zur Kommunion gingen, also noch nichts gegessen hatten, war nicht ausfindig zu machen.
24.6.1838: Mortalität: Die Blattern-Krankheit hat sich jetzt namentlich hier in Freienohl ganz allgemein verbreitet. Fast in jedem Haus sind ein oder mehrere davon befallen. Dieselbe hat jedoch fast überall einen ganz nicht bösartig geltenden Charakter und sind mit Ausnahme von 2 Kindern hier noch keine Sterbefälle an dieser Blattern-Krankheit vorgekommen. – Blattern = Pocken.
24.7.1838: Öffentliche Bauten: Der Verding des Neubaus einer Lehrer- und Küster-Wohnung hierselbst (in Freienohl) ist endlich ratifiziert worden und wird der Bau nunmehr rasch begonnen. An der Ausbesserung sämtlicher Wege in der hiesigen Freiheit durch Feldflur ist man sehr tätig beschäftigt. Es tut hier die größte Not, da in vielen Jahren nicht das Mindeste für den Wege-Bau geschehen war. – Das Haus: Ecke St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße. Einzelheiten sie Extra-Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“. Die §Lehrer und Küster in einer Person“ in diesen Jahren: Friedrich Hahse, gest. 1835; Nachfolger: Friedrich Leismann.
25.9.1838: „Mit Anfang des Monats haben die zweimonatlichen Schulferien begonnen und fast die ganze Schülerzahl wird nun zum Hüten des Viehs  gebraucht. Ich erlaube mir (Bürgermeister Koffler), diesen Gegenstand umso mehr hier wieder zur Sprache zu bringen, als der Unfug hinsichtlich des Viehhütens durch Kinder überhaupt wirklich übergroß ist. Nicht will ich von Gefährdung der Moralität sprechen, denn diese habe ich früher schon erwähnt. Aber auch das Eigentum ist durch das aufgegebene (zugewiesene) Hüten des Viehs durch Kinder sehr gefährdet. Wäre dieses Hüten untersagt, so wären auch vielen Eingesessenen ein Mittel benommen, ihr Vieh allein zu hüten. Jetzt aber hütet jeder allein und unbekümmert, wohin die Kinder das Vieh teils vorsätzlich, teils aus Fahrlässigkeit gehen lassen. Es kommt daher, dass ich alle Tage eine Menge Klagen um Feldschaden erhalte, und auch fast alle Tage Denunzierung seitens des Flurschützen erhalte. Obgleich bis jetzt allemal gleich die Strafe dem Frevel folgte (welche, steht hier nicht), so hat sich doch im Ganzen der Unfug nur wenig gelegt. - Die abgehaltenen Schulprüfungen zu Freienohl und Breitenbruch, die einzigen, bei welchen meine Zuziehung erfolgt ist, sind zur Zufriedenheit ausgefallen. Insbesondere hat sich bei dem letztgenannten Ort, wo selbst  die Schule erst seit einem Schuljahr besteht, dieselbe als im guten Fortschritt begriffen bewährt. Es bleibt nur zu wünschen, dass der Bau eines Schulhauses, der schon vorlängst (seit langem) von mir beantragt worden, baldmöglichst ins Leben gerufen werde.“
25.8.1838:  „Zu der hiesigen Kirche ist nunmehr die Ausbesserung der Orgel im Betrieb.“ – Gemeinsames Singen dank der Orgel fördert das Zusammenleben.    
25.8.1838:  Polizei: Es sei mir erlaubt, den Bau eines Arrestlokals hierselbst gehorsam in Erinnerung zu bringen. – Der Ort der Arrest-Zelle ist hier nicht aktenkundig. Später, in der sogen. Alten Schule“, dann „Pausenhof“, in der Mitte des Kellers, des „Pausenhofs“.
23.10.1838:  Wegen Verbal-Injurien (Beleidigung mit Worten) gegen den Polizeidiener Kaulmann hierselbst (Freienohl) sind in diesem Monat 2 Individuen aus Freienohl zur fiskalischen Untersuchung gezogen (Geld-Strafe). Ein drittes Individuum aus Freienohl ist wegen Injurien und ausgestoßene Drohungen gegen den Polizeidiener mit 36 Stunden Arrest verurteilt worden. Auch diese Strafe ist zu gelinde. - Deren Namen sind nicht aktenkundig.  - Polizeidiener Kaspar Kaulmann, Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866, Mittlere Straße / St. Nikolaus-Straße. –„Polizei: Eine Unmasse von Polizei-Kontramentarien (?)  beschäftigen mich sehr. Hauptsächlich bestehen dieselben im Feld-Frevel, Feuer- und Polizei-Vergehen, Übertretung der Polizei-Stunden, Chaussee- und Maß- und Gewicht-Kontramentarien pp. (usw.). Es sind im laufenden Jahr an Polizeistrafen über 200 RT erkannt und rechtskräftig. Die nächtlichen Ruhestörungen zu Freienohl haben noch nicht aufgehört. So viel wie möglich wird auf deren Verhütung gewacht und die Täter, insofern sie habhaft gemacht werden, welches aber sehr schwer ist, streng bestraft. Namen sind nicht genannt.
20.9.1840: iIn Freienohl hat bei zwei Familien Nervenfieber Einzug gefunden. daran gestorben.. Die Sterblichkeit ist nicht ungewöhnlich.  Aus dem Freienohler Sterbe-Register: im September 1840 sind 5 Personen gestorben, die Ursache ist nicht aktenkundig; die Kinder seien hier genannt: 28.08.1840: Kind Gertrud Düring, 1 J., Tochter des Engelhard Düring und Ehefrau Elisabeth Schwefer;  28.09.1840: Christian Reusen (Rensen)  10 J. 4 M., außerehelicher Sohn der Wilhelmine Bause, jetzt Ehefrau August Rüther, Giesmecke Pfarrei Calle.  – Siehe oben den  „Privat“-Friedhof in der Giesmecke: siehe ganz oben 20.9.1840.
  20.1.1841: Durch den am 15. Januar eingetretenen Eisgang der Ruhr ist die Brücke im Langel zerstört und teilweise weggerissen. Die Wildshausener Brücke ist ebenfalls zerstört. Die Ruhr-Brücke der Chaussee: einige Pfeiler eingerissen, hat sich gehalten.
20.3.1841:  Öffentliche Bauten: In Freienohl soll die durch den Eisgang zerstörte Communal-Brücke (Langelbrücke) wieder aufgebaut und damit begonnen werden, sobald ...(8 Wörter nicht korrekt lesbar) das Bauholz dazu wird angewiesen. -  Benutzer der Communal-Brücke, Gemeinde-Brücke zahlen Brückengeld an die Gemeinde. Bei der Provinzial-Brücke kein Brückengel
19.8. 1841: Öffentliche Bauten: Die Freienohler Communal-Brücke ist völlig wieder aufgebaut.
19.9.1841: Am 10. d.M. nachmittags 2 Uhr wurde die (1 Wort nicht korrekt lesbar) Cohsmann zu Freienohl im 75. Jahr, als deren Angehörige von der Feldarbeit zurückkehrten, im Haus tot gefunden. Auf die desfalls (!) erhaltene Anzeige traf ich die erforderlichen Anwendungen, dass sofort, da alle Anzeichen und Umstände dafür sprechen, dass sie am Schlagfluss gestorben,...(3 Wörter?) die vorgeschriebenen Rettungsversuche wurden aber vergebens angewendet; der Arzt erklärte den Todesfall als schlagartig...(3 Zeilen nicht korrekt lesbar), und die Beerdigung der Leiche also rechtens erfolgen konnte. Freienohler Sterberegister: gest. 16. September 1841 Gertrud Cohsmann geb. Weber, 60 Jahre. Die Tages- und Alters-Angaben sind korrekt abgeschrieben. 
 Öffentliche Bauten: Nachdem der Bau der Freienohler Ruhrbrücke vollendet, habe ich für die Ausbesserung einiger Wege in Freienohl gesorgt. Die Wege in Freienohl lassen noch viel zu tun übrig. Um solche nach und nach in guten Zustand zu setzen, habe ich den Gemeinderat zu dem Beschluss veranlasst, dass nach diesem Herbst die Wege-Strecke von der Communal-Brücke bis in Freienohl vorschriftsmäßig in Stand gesetzt (Alte Wiese, Am Hügel) und künftiges Jahr ...(2 Wörter ?) werden soll. In erster Zeit werde ich die Hufen-Überschlag (?) zur Genehmigung einreichen.
19.10.1841:  Mortalität: In Freienohl sind über 40 Personen seit 14 Tagen an Schleimfieber erkrankt, gestorben sind davon 8, meistens Personen, die sonst mit Mängeln behaftet waren. Auf den Ruhr-Dörfern haben sich nur wenige Kranke von Schleim- und Nerven-Fieber gefunden.  -  Bei Krünitz-Online steht bei Schleimfieber: „...übermäßige Schleim-Absonderung durch Mundhöhle, Nase, Magen (Erbrechen), Darm (Durchfall und Blutungen), Lunge...“
18.11.1841: Mortalität: Es zeigen sich noch immer ...(1 Wort?) und Schleim- und Nerven-Fieber in Freienohl und auf den Ruhr-Dörfern, doch nicht in nachhaltend vermehrter Zahl.
20.12.1841:Am 1. d.M. hat sich die 60-jährige Ehefrau Franz Flinkerbusch aus Freienohl entfernt und ist nicht mehr zurückgekehrt;  es wird, da am Ruhrufer bei Freienohl sich der Deckel ihres Korbes gefunden hat, vermutet, dass sie in den Ruhr-Fluss gefallen und ertrunken sei; ungeachtet aller Nachforschung hat sich auch nichts Sicheres über ihr Verbleiben ermitteln lassen. Siehe unten: Januar 1842. -   In der Freienohler Sterbe-Liste steht kein Eintrag. Im Freienohler Trauungsregistesteht:  am 09.05.1820 heiratet ein Franz Flinkerbusch die Margaretha Sonntag. - Am 4. September 1847 stirbt Franz Flinkerbusch, Tagelöhner, 63 Jahre, Witwer, hinterlässt 3 großjährige Kinder. - Anzumerken ist: siehe oben: da steht Ehefrau Franz Flinkerbusch; zeitüblich wird der Vorname der Frau nicht genannt. Siehe unten Zeitungsbericht 20. Januar 1842. -  Am 16. d.M. ist der Holzhauer Ferdinand Heinemann aus Freienohl, Vater von 3 unmündigen Kindern, beim Fällen einer Buche in der Wennemer Mark von der gefällten Buche erschlagen (worden) und gleich gestorben; die Leiche war ohne äußere Verletzung;  bei der Untersuchung ergab sich, dass das Genick abgestoßen war. In der Freienohler Sterbeliste steht noch: 36 Jahre, Tagelöhner, hinterlässt Ehefrau Teresa Winkelmeier. Ergänzung: Am 24. Januar 1842 (gerade mal 1 Monat!) stirbt Elisabeth Heinmann, 10 Monate alt, Tochter des verstorbenen Ferdinand Heinemann; und am 11. Januar 1844 stirbt das Kind (5 J, 9 M) Ferdinand Heinemann; wegen des Vornamens wohl der älteste Sohn des Holzhauers. - Im Freienohler Trauungsregister:  Ferdinand Heinemann Heirat mit Teresa Winkelmeier am 20. November 1834; Trauzeugen: Ferdinand Schwefer und Friederica Kückenhoff.  Am 14. September 1857 stirbt Teresa Heinemann geb. Winkelmeier, Witwe des Tagelöhners Ferdinand Heinemann, sie hinterlässt eine minderjährige Tochter (dann wohl eben unter 18 J.). Eine Durchsicht der verschiedenen Register und Einwohnerlisten dieser Trauzeugen-Namen zeigt die Verbundenheit in Freienohl miteinander. 
20.1.1842: Mortalität:  Das seit mehreren Monaten im hiesigen Bezirk grassierende Schleim- und Nerven-Fieber ist im Abnehmen. Dagegen leiden viele, besonders Kinder am sogenannten Rauch- oder Stick-Husten. Die Sterblichkeit ist nicht ungewöhnlich. - Nicht ungewöhnlich? Zahlen mithilfe des Freienohler Sterberegisters: vom Januar 1841 bis Januar 1842 (immer einschließlich) starben 48 Freienohler, davon 28 Kinder (LA 1 – 17 Jahre); im Januar 1842 starben 9 Kinder: LA : 2 T; 3 M; 4 M; 9 M; 8 J; 17 J; 10 M; 12 J;  1 J. -  Die im vorigen Monat von hier verschwundene Ehefrau Franz Flinkerbusch ist bei Obereimer in der Ruhr wiedergefunden worden. Im Freienohler Sterberegister steht sie nicht. Wahrscheinlich ist sie dann als unbekannt in Obereimer bestattet worden, vielleicht anonym. - Schädliche Natur-Ereignisse sind nicht vorgekommen.
20.4.1842:  „Kirchen- und Schulwesen: Am 3. April abends ist beim Läuten in der Freienohler Kirche die große Glocke gesprungen. Das ist die zweite, welche binnen 5 Jahren ...(gelegt?) ist. Man legt diesen Unfall der nachlässigen Aufsicht des Küsters zur Last; er lässt meistens durch Schulkinder das Läuten besorgen.“
20. 8. 1842: „Am 10. d. M. entstand gegen Mittag in dem Dinscheder … (2 Wörter?) in dem Anteil des Guts Wildshausen ein Waldbrand … 4 Morgen verbreitet; durch schnelle Hilfe von Freienohl … gelöscht werden.“ – Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr gab es noch nicht.  -   Verbrechen: In der Nacht vom 15. auf den 16. d.M. sind einem Schreiner in Freienohl ...(Gegenstände?) entwendet. Der Täter hat noch nicht ermittelt werden können.
19. 12. 1842:Verwaltungs-Organisation: Die Verwaltung der Bürgermeisterei Hellefeld, welche seit einem Jahr der Bürgermeister dort besorgte, ist dem Bürgermeister Alberts zu Freienohl vom 1. d.M. ab übertragen worden. Wegen der nahe bevorstehenden Einführung der neuen Landgemeinde-Ordnung sind die Gemeinde-Vorstände der beiden Bezirke Freienohl und Hellefeld zum Teil schon gutachtlich ...(1 Wort?) und sollen die sämtlichen Verhandlungen noch vor Jahresschluss eingereicht werden.  Gez.  Der Bürgermeister Alberts
22. 2. 1843: „Öffentliche Bauten sind (liegen) gegenwärtig noch nicht vor. Es wurden indes der Neubau einer Schule zu Freienohl (später die „Alte Schule“ vor der St. Nikolaus-Kirche),… vorbereitet.“
22. Dezember 1843: „Der Verding des neuen Schulhaus-Baus in Freienohl genehmigt, ist am 25. Oktober verdungen.“
23. März 1844 für Januar, Februar und März 1844: „Außerdem wurde das Verwaltungsbüreau in Freienohl aus dem Hause, worin es sich zu Zeiten der Anwesenheit des Amtmanns Alberts befand, in ein anderes Haus verlegt.“ Das Verwaltungsbüro wird im Alten Rathaus gewesen sein, gelegen zwischen – aus der Sicht von 2010 – Volksbank / Alte Schule mit einer Durchfahrt-Möglichkeit eines Pferde-Fuhrwerks (siehe Extra-Text: „Unsere Schule in Freienohl“). Der Grund für den Amtsmann-Wechsel ist hier nicht aktenkundig, möglich: die zeitübliche Versetzung.
24. Januar 1845: „Dem Schneider Schröder hierselbst (also Freienohl) wurde in der Behausung des Wirts Berens zu Oeventrop eine Tabakspfeife und dem Berens selbst ein Bierkrug entwendet. (1.) Der des Diebstahls verdächtige Topfbinder und Kesselflicker Demant aus Holzen, Amtes Hüsten, ist dem Königlichen Land- und Stadtgericht zu Arnsberg unter Übersendung der Verhandlungen vorgeführt worden. (2.) Von dem vor das hiesige Schulhaus (Freienohl) angefahrenen Schul-Brennholz waren mehrere Stücke entwendet. Eins derselben ist in der Behausung des Kaspar Trumpetter hierselbst wieder gefunden und davon dem Königlichen Land- und Stadtgericht in Arnsberg zur Einleitung der Untersuchung Anzeige gemacht worden. Mehr ist hier nicht aktenkundig. - (3.) Dem Tagelöhner Borggräfe aus Arnsberg wurde in der Behausung des Wirts Becker hierselbst (Freienohl) eine Tuchmütze entwendet. Der Entwender ist in der Person des Theodor Hirnstein hierselbst ermittelt. Nachdem derselbe die Tat eingeräumt hat, sind die Verhandlungen dem Königlichen Land- und Stadtgericht zu Arnsberg zur weiteren Veranlassung übersandt worden.§  -  Mehr ist hier nicht aktenkundig. Aus der Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846, Akte 2170: Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876, Mittelstraße / St. Nikolaus-Straße: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, Ehefrau Dorothea geb. Gördes.
Februar und März 1845: „Unglücksfälle: Am 17. d.M. hatte der Dienstknecht Hilke aus Dorlar, Amt Fredeburg, das Unglück, in Folge raschen Fahrens auf der Chaussee zwischen hier und Meschede verbindenden Ruhrbrücke und das dadurch aus dem Schlitten  gehoben und über die Brücken-Geländer auf das Ruhr-Eis geschleudert zu werden. Die Höhe des Falles mag 15 Fuß betragen (etwa 4,80 m). Soviel sich nach dem ärztlichen Gutachten beurteilen lässt, hat der Verunglückte eine bedeutende Gehirnerschütterung erlitten. Ob er wieder herstellbar ist, konnte der ihn behandelnde Arzt Kreiswundarzt Förster nicht angeben. Leider trägt der Verunglückte die Folgen seiner eigenen Unvorsichtigkeit, indem er von Freienohl aus das Pferd bis an die Drehung vor der Brücke fortwährend zum stärksten Lauf angetrieben hat.“ -  Dem Text zufolge den Breiter Weg hinunter in die Kurve. Aufgrund alter Straßen-Verlaufs-Skizzen war die Kurve damals noch „schärfer“ und die Brücke noch nicht so gebaut wie heutzutage (2010).
April und Mai 1845:  „Schädliche Natur-Ereignisse: am 4. v. M.: …im  Wohnhaus des Bernard Wiesehöfer daselbst Feuer ausgebrochen und dasselbe in Folge dessen total ein Raub der Flammen geworden.“ 
 Juni und Juli 1845: „In Freienohl soll von der dort vorhandene durch die Gemeinde fast unfahrbare, kaum zu Fuß zu schaffende Dorfweg im Laufe dieses Jahres … gehörig in Stand gesetzt und gepflastert werden. Der Verding dieser Arbeiten ist bereits vorgenommen. …“ -  Gemeint ist die „Chaussee“: Hauptstraße, Breiter Weg.
August und September 1845:  „Verbrechen: Einem Knecht des Gutsbesitzers Lichte hier ist am 18. v. M. aus seiner Schlafstube vermittelst Einsteigen durch das offen gewesene Fenster derselben eine Taschenuhr entwendet, der Täter aber nicht ermittelt worden.“ -   Einwohnerliste Freienohl 1846 (A  2170), Parzelle 702, Alte Haus-Nr.1 (2010: Hirsch-Apotheke): Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, Ehefrau Christine geb. Trumpetter, beide 1845 LA 25.
April und Mai 1846:  „Mortalität:  Der Gesundheitszustand der: Am 18. d.M. wurde ein 9 Tage vorher zu Wennemen verloren gegangenes Kind hierselbst (Freienohl) in der Ruhr gefunden und dasselbe, nachdem vorher eine gerichtliche Untersuchung stattgefunden hatte, auf dem hiesigen Totenhof beerdigt.“  I- m Freienohler Sterbe- und Bestattungsregister gibt es keinen Eintrag.
 25. Januar 1847:Gemeinwesen: … Gemeinde-Verordnete … Grevenstein und Dinschede … Ergänzungswahl, In Freienohl findet dieselbe im nächsten Monat zum wiederholten Mal statt, weil die erste Wahl verworfen worden ist. – Gründe usw. sind nicht aktenkundig.
Ein Brief des Landrats aus Arnsberg:  Am 17. Januar 1847 verlangt der Landrat von Lilien vom Amtmann von Devivere in einem Extrabrief Zahlen von Ein- und Auswanderern: 1. Seelenzahl der in Folge Naturalisations-Urkunde Eingewanderter. 2. Seelenzahl der Ausgewanderten mit Emigrations-Konstante (?). 3. Seelenzahl der Ausgewanderten, welche nur Reisegäste gewonnen haben, wo aber die Absicht der förmlichen Auswanderung zu vermuten ist. 4. Den ungefähren Betrag des von den Auswanderern  mit genommenen Vermögens.-  Namen von Freienohler Auswanderern sind hier nicht aktenkundig.
Anhängsel: „Bremer Quellen zur Auswanderer-Forschung“: Seit 1847 konnten die Auswanderer Bremen mit der Eisenbahn erreichen. Die Überfahrt über den Atlantik wurde durch die Entwicklung der Dampf-Schifffahrt  revolutioniert. 1847 verkehrten die ersten Dampfer zwischen Bremerhaven und New York. 1857 nahm der Norddeutsche Lloyd als Bremer Dampfschifffahrtsgesellschaft den Verkehr auf. In den 1870-ger Jahren verdrängten die Dampfer die Segelschiffe fast völlig. Die Dampfer stellten eine wesentlich schnellere Verbindung her; die Fahrt nach New York dauerte statt 6-7 nur noch durchschnittlich 2 Wochen; und die Dampfer konnten wesentlich mehr Passagiere befördern. Der 1900 gebaute Dampfer „Main“ konnte mehr als 3300 Fahrgäste (davon über 3000 im Zwischendeck) aufnehmen... Vor Übervorteilung und Betrug sollte das 1851 von der Handelskammer gegründete „Nachweisungsbüreau für Auswanderer“ schützen. Kirchliche Einrichtungen (z.B. Innere Mission) nahmen sich der Auswanderer an...Es mangelt jedoch an Quellen, die die Namen und Wege der einzelnen Auswanderer erfassen. Die Namen wurden seit 1832 in den Passagier-Listen der Schiffe erfasst, die die Reeder bei der Aufsichtsbehörde einzureichen hatten...
25. März 1847: Öffentliche Bauten: Um den hiesigen Eingesessenen (Freienohl) einigen Verdienst zu verschaffen, hat die Gemeinde-Versammlung die Instandsetzung einer in sehr schlechtem Zustand befindlichen Ortsstraße beschlossen.
25. Juli 1847: Öffentliche Bauten: Der Wegebau in Freienohl, sowie der Bau der Chaussee von Rumbeck über Uentrop nach Arnsberg ist im vollen Gange. Durch die letztere Anlage ist in der Zeit der schweren Not manchen Familienvätern Gelegenheit zum Verdienst gegeben, der sonst wegen Mangel an Arbeit seine Familie nicht würde haben ernähren können. Lauter Dank wird deshalb auch der Kgl. Regierung hierfür gezollt.
 24. Mai 1848:  Wohltätigkeit, Menschenliebe: Am 10. d.M. (Mai) rettete der Maurer Franz Hirnstein hierselbst einen 6-jährigen Knaben (des Philipp Trompetter) aus einen 20 – 30 Fuß tiefen und 10 Fuß hohen angefüllten Brunnen. Zur Belohnung für diese edle Handlung wird noch besonders eine Prämie beantragt werden. In der Akte A 1736 steht noch: Er erhält die Geld-Prämie, wenngleich davon Abstand genommen werden sollte, weil der Hirnstein dem Trunk sehr ergeben sein soll und deswegen die Geld-Prämie unnötig aufgebracht sei.  -  1 Fuß etwa 30 cm; 6 bis 9 m tief, 3 m hoch. Leider steht nicht dabei, welcher Brunnen gemeint war. - Maurer Franz Hirnstein wohnte damals mit seiner Familie Alte Haus-Nr. 80 (Friedhofsweg 5); 1848: 43 Jahre, verheiratet: Bernhardine geb. Kenter, 49 J., 4 Kinder: Sohn Franz, Maurerlehrling, 16 J., Tochter J. 12 J., Sohn Ferdinand 7 J., Tochter Gertrud  4 Jahre.              Verbrechen: Zwei Diebstähle, von denen einer unter erschwerenden Umständen, kamen vor; die Täter wurden nicht ermittelt; dem Gericht aber von den Verbrechen Anzeige gemacht.  Dem Gemeinde-Verordneten (Heinrich) Sahse sind vor einigen Nächten die im Felde gestandenen Ackergeräte, also Pflug und Egge, boshafterweise entzwei geschlagen worden, die Täter aber nicht entdeckt. - Polizei: Wegen der unruhigen Zeiten ist in der Gemeinde Freienohl die bisher bestandene Bürgerwehr wieder neu gefügt worden. – 1848, Frankfurt!
24. Juli 1848: „Öffentliche Bauten: Der Wegebau von Hellefeld bis zur Olper Grenze schreitet mächtig voran. Ebenso ist man mit Vollendung der sogen. Krumme Straße hierselbst  fleißig beschäftigt. Es gibt ein Extra-Kapitel über den Straßenbau in Freienohl. „
24. September 1848: „Öffentliche Bauten: Der Wegebau von Hellefald bis zur Olper Grenze ist fortwährend in Angriff, ebenso der Wegebau der sogen. Krumme Straße hierselbst, welcher seiner baldigen Vollendung nähert.“
 25. Januar 1849: „Mortalität: In der Gemeinde Freienohl sind die Pocken ausgebrochen und ist daran bereits eine Frau gestorben. Im Übrigen war im hiesigen Amt  der Gesundheitszustand der Menschen gut und die Sterblichkeit nicht ungewöhnlich.“  Aus den Anmerkungen im Sterberegister ergibt sich nicht, welche Frau gemeint ist.
25. Juli 1849:  „Militär-Verwaltung:  Von den einberufenen Landwehrmännern sind einige der dringendsten Reclamanten in ihre Heimat entlassen worden. Es wäre zu wünschen, dass die wenigen, welche verheiratet oder sonst wegen häuslicher Verhältnisse unabkömmlich sind, sämtlich hierher zurückkehren, damit die betreffenden Gemeinden der Unterstützungslast ihrer Familien enthoben würden, die ihnen sonst mit der Zeit unerträglich werden wird.“  - Anmerkung: In der Einwohnerliste für Freienohl ist bei einigen Söhnen (mit LA) eingetragen: eingezogen.
24 September 1849:  „Schädliche Natur-Ereignisse: Am 17. d. M. brannte das zu 870 Taler versicherte Wohnhaus des Hr. (Heinrich) Cordel hier partiell (teilweise) ab. Der Schaden wurde zu 216 Taler abgeschätzt.“ -  Einwohnerliste 12.12.1849: Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke: Heinrich Cordel (Kordel), Ackersmann, LA 52, Ehefrau Gertrud geb. Bräutigam, gest. 2. Febr. 1849, LA 45; Sohn Heinrich, LA 22, Holzhauer; Tochter Elisabeth, LA 18; Sohn Wilhelm, LA 15; Tochter Franzsika, LA 12; Sohn Christian, LA 9; Sohn Carl, LA 6 (Liste 1849, in Liste 1846, A 2170 von ihm kein Eintrag); Liste 1846: Tochter Caroline, LA 3 (von ihr in Liste 1849 kein Eintrag, A 2172), im Sterberegister von beiden kein Eintrag.
24. Januar 1850:  „Schädliche Natur-Ereignisse: Am 14. d.M. abends halb zehn Uhr brannte im hiesigen Ort  (Freienohl) das zu 580 Mark bei der Westfälischen-Provinzial-Feuer-Sozietät (eine neue Selbstverständlichkeit entwickelt sich)  versicherte Wohnhaus des Schreiners Friedrich Miehse ab.  Über die Entstehung des Brands hat sich bis jetzt nichts ermitteln lassen und werde ich die desfallsigen Untersuchungs-Verhandlungen seiner Zeit einzureichen nicht verfehlen.“ -  Ein kleiner Einblick in die Lebenswelt dieses Hauses:  Einwohnerliste Dez. 1849, A 2172: Alte Haus-Nr. 42 a, Parzelle 860, Ecke St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße (an der südlichen Ecke, also nicht am „Küsterhaus“): Friedrich Miese, Tagelöhner, LA 48; Ehefrau Anna Maria geb. Tebe, LA 40; Sohn Fritz, LA 7; Tochter Dorothea, LA 5; Sohn Anton, LA 3; Bruder Friedrich M.: Georg Miese, Tagelöhner, LA 34; Haus-Nr. 42 b: Johann Mester, Schaufelmacher, LA 62; seine Tochter Marianne Mester, Haushälterin, LA 18; sein Sohn Johann, LA 15; Haus-Nr. 42 c: Anna Margaretha Bohne geb. Bräutigam, Witwe, Tagelöhnerin, LA 63; ihr Sohn Franz Bohne, Tagelöhner, LA 33. Einwohnerliste Dez. 1846:  Alte Haus-Nr. 42 b: zu Johann Mester: Ehefrau Catharina geb. Sahse; Sterberegister: gest. 1. Okt. 1849. Alte Haus-Nr. 42 c: Anna Maria Köster, Spinnerin, LA 29; Sohn Johann Köster, LA 1 ½., war wohl nicht verheiratet (kein möglicher Befund im Trauungsregister, in der Sterbeliste).  
 „Verbrechen: Nach dem am 14. d. M.  hier statt gehabten Brand sind mehrere Personen in das Haus des Ackermanns Adam Kehsler gedrungen und haben sie daselbst ... Würste und eine Pfeife … Untersuchung eingeleitet.“  -   Einwohnerliste 1849, A 2172: Alte Haus-Nr. 43 a, Parzelle 846: Krumme Straße, später Ahsmann. Pünktchen: = nicht korrekt zu lesen.
17. Mai 1850:  „Polizei: Am 4. d.M. ist der geistesschwache Franz Bohne von hier in die Pflegeanstalt zu Marsberg gebracht (durchgestrichen; dafür steht: abgeführt) worden.“ -  Mehr steht hier nicht.
22. Juli 1850:  „Öffentliche Bauten:  Auch wird jetzt der Erweiterungsbau des hiesigen Schulhauses begonnen und ist dieserhalb der Termin zum Verding (zur Ausschreibung)  desselben bereits anberaumt.“  - Dazu Extra-Text „Unsere Schule in Freienohl“: es gibt keinen Erweiterungsbau zum Alten Rathaus, sondern dessen Abriss und einen Neubau der – später so genannten – Alten Schule.
24. Januar 1851 „Militär-Verhältnisse: Die im vorigen Monat stattgefundenen für die Eingesessenen bedeutenden Einquartierungen in den Gemeinden Freienohl, Dinschede, Rumbeck, Uentrop haben endlich nachgelassen.“
24. März 1851 Verbrechen: In der Nacht vom 23. zum 24. Februar ist dem Glashändler Hahse hier (Freienohl) mittels Einbruch ein Rock (eine größere, längere Jacke)  und ein Kittel gestohlen worden, ohne dass der Täter bis jetzt hat ermittelt werden können. Die Verhandlung hierüber ist dem Königlichen Kreisgericht (in Arnsberg) zugestellt. Einwohnerliste Dez. 1849, auch 1871: Alte Haus-Nr. 152, Breiter Weg, Neue Haus-Nr. 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, Fuhrmann (hier steht nicht: Glashändler), Ehefrau Elisabeth geb. Vornweg; 1880: Alte Haus-Nr. 184: Hahse (nur Nachname); 1895, Alte Haus-Nr.: nur: Hahse, Henriette, Putzmacherin, ledig.
 Kirchen und Schulwesen: Der Unternehmer des Dinscheder Schulbaus, Maurermeister Göckeler von hier (Freienohl; Einwohnerliste 1849: Alte Haus-Nr. 107, Provinzialstraße / Hauptstraße 49: Franz Göckeler, Maurermeister, seine Eltern: Franz Göckeler, Maurermeister, gest. 4.7.1849, LA 58, Ehefrau Margaretha geb. Cohsmann (LA 56, 1849), ist bereits mit Herbeischaffung der nötigen Materialien an dem fraglichen Bau beschäftigt und wird in den ersten Tagen mit der Ausführung des Baus beginnen. - Öffentliche Bauten: An dem Wegebau ist kürzlich … Instandsetzung zweier Straßen in hiesiger Gemeinde (Freienohl) verdungen. – Namen sind nicht genannt.
24. Mai 1851:  „Öffentliche Bauten:… ist kürzlich die Instandsetzung zweier Straßen in Freienohl  wenigst fordernd verdungen worden. Die Straßen sind hier nicht genannt.
26. September 1851:  „Verbrechen: Im Anfang dieses Monats wurden einem hiesigen Eingesessenen des Nachts 2 Eichen und aus dem Gemeindewald hierselbst 1 Eiche entwendet und ist dieserhalb die nötige Untersuchung bereits eingeleitet.“  Freienohl; Namen sind nicht genannt. – „Kirchen- und Schulwesen: Die Schulen haben im hiesigen Amt bereits überall begonnen.  Der Bau des neuen Schulhauses hierselbst (in Freienohl) wird am 1. d.M. verdungen.“  
6. November 1851:  „Der am 1. vorigen Monats abgehaltene Verding des Baus des hiesigen Schulhauses ist nicht genehmigt und soll wiederholt werden. Die Ausführung des Baus wurde teils in Akkord und teils in Tageslohn beschlossen.“   Die Nichtgenehmigung ist hier nicht kommentiert.
23. Januar 1852:  „Kirchen- und Schulwesen: Von der nach dem vorigen Bericht projektierten Ausführung des Schulbaus zu Freienohl durch die hiesige Gemeinde ist Abstand genommen, sind die fraglichen Arbeiten nunmehr verdungen.“ - Einzelheiten sind nicht angegeben.
24. März 1852:  „Verbrechen: Dem Wirt Fritz Schwefer hierselbst (Freienohl)  wurde durch den 12-jährigen Joseph Weber  hier 17 Uhr aus einer Geldschublade seines Ladens entwendet und sind die desfallsigen Verhandlungen der Königlichen Staatsanwaltschaft in Arnsberg weitergeleitet worden.“ -  Fritz/Friedrich Schwefer, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Ehefrau Christine geb. Gördes, Alte Haus-Nr. 114: neu Mittelstraße / St. Nikolaus-Straße 1; geb. 27.9.1800, gest. 26.7.1869, Betrieb eingestellt am 26.7.1869. Joseph Weber, Sohn von Heinrich Weber, Holzschuhmacher, Ehefrau Elisabeth geb. Heinrichs (Henrichs), Alte Haus-Nr. 93: neu Alte Wies 6e.
„Nachrichten: Im Laufe dieser Berichts-Periode haben mehrere Eingesessene dieses Bezirks Pässe zur Reise nach Amerika nachgesucht und zeigte sich im Allgemeinen eine große Auswanderungs-Lust.“ -  Namen sind hier nicht aktenkundig; siehe dazu Archiv Freienohl, Register: A 95, 96, 99, 102; Extra-Text: „Auswanderer 1833-1911“ mit Namen aus dem Amt Freienohl.
24. Mai 1852:   „Kirchen- und Schulwesen: Das Fundament-Mauerwerk am hiesigen Schulhaus ist vollständig fertig gestellt.“ Eine neue Situation; anders als im Dezember 1851 und Januar 1852; gemeint ist jetzt die sogen. Alte Schule.
25. Juli 1852:  „Kirchen- und Schulwesen: Die Schulbauten in Freienohl und Dinschede kommen bei der jetzigen günstigen Witterung mit jedem Tag ihrer Vollendung näher.“
26. September 1852:  „Verbrechen:“ - Nur wenige Zeilen, Wort-Gruppen sind zu entziffern: „ …  den Tagelöhnern  Joh. Vielhaber und Heinrich Vohs von hier (Freienohl) … auf der Chaussee von Oeventrop nach Freienohl durch den … von hier angefallen und misshandelt... Wegen aller dieser Vergehen wurden die Verhandlungen in den ersten Tagen an die Königl. Staatsanwaltschaft abgegeben. -  Kirchen- und Schulwesen: Die Schulbauten in Dinschede und Freienohl stehen ihrer Vollendung nahe.“
26. November 1852 Oktober:  „Kirchen- und Schulwesen: Die Schulbauten in Dinschede und Freienohl  sind bis auf die Abnahme beendigt und werden bereits zum Schulunterricht benutzt.“
 25. Januar 1853:  „Am 4. Dezember wurden hierselbst 3 Kinder von einem der Tollwut verdächtigen Hund angefallen und von demselben stark verletzt.“ -  Namen sind hier nicht aktenkundig.
24. März 1854:  „ Ein großer Teil der Handwerker, besonders Schreiner, Zimmerer und Maurer-Leute haben bei dem  Rheinisch-Westfälischen-Bergwerks-Verein zu Ramsbeck Beschäftigung gefunden und sich teilweise mit guten Verdiensten erfreuen.“
„Verbrechen: …Am 17. d.M. nachts um 1 Uhr wird der hiesige Waldwärter Tönne und der Franz Kerstholt hierselbst, welcher mit seinem Vater und mit noch 2 anderen Personen eine Eiche im hiesigen Gemeindewald entwendet hatte, und dabei von dem Tönne ertappt wurde, tätlich misshandelt, sodass derselbe mehrere Tage dienstunfähig war. Die Untersuchung ist gegen den Kerstholt bereits beantragt.“
26. Mai 1854:  „Am 15. d.M. wurden hierselbst  zwei Kinder von einem Postwagen überfahren, obgleich dieselben stark beschädigt waren, befinden sich beide auf dem Weg zur Besserung“ (namentlich sind beide nicht aktenkundig).
„Gegen Ende v. M. ist hierselbst (Freienohl) ein Karren entwendet … zurück gebracht … der Täter hat trotz aller gemachten Bemühungen nicht hat ermittelt werden können. Endlich 6. ist im v. M. hierselbst (Freienohl) ein gewisser Heinrich Köhler von Günne, welcher sich hier ohne Legitimationspapier bettelnd herumtreibt, verhaftet und an das Königl. Kreisgericht zu Arnsberg abgeliefert worden.“
22. Mai 1855:   „Öffentliche Bauten: Am 19. d. M. wurde die zu 315 RT 5 Sgr 2 ct veranschlagte Instandsetzung der sogen. Hügelstraße hierselbst verdungen. Ebenso sind bereits mehrere kleinere Gemeinde-Bauten verdungen.“ – Die sind hier nicht genannt.
24. Juli 1855:  „Verbrechen: Am 24. Mai wurde aus der Wirtshausstube des Post-Expediteurs Tönne hierselbst unbemerkt entnommen die Armenbüchse (korrekt abgeschrieben; eine Dose für Geld-Spenden für die Armen), worin sich vermutlich 8 bis 9 (Geldbetrag, Abkürzung nicht korrekt lesbar) befanden. Die Untersuchung ist eingeleitet, der Dieb jedoch bis jetzt nicht ermittelt.“ -  Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 106, Parzelle 685, Breiter Weg: Post-Expediteur, Leineweber, Raseur Franz Tönne, Ehefrau und Hebamme Elisabeth Tönne geb. Albers und Familie.  
25. September 1855: „Schädliche Natur-Ereignisse: Das sich am 24. v.M. in der Gemeinde von Sundern entladene Hagelgewitter hat sich auch über die Felder von Schnellenhaus erstreckt und dort einen bedeutenden Schaden angerichtet. Ebenso entlud sich ...(2 Wörter?) über hiesige Gemeinde ein weit stärkeres Hagel begleitendes Gewitter,  was einen merklichen Schaden angerichtet hat. Anträge auf Unterstützung dessenfalls sind nur vom Besitzer Linneborn gestellt worden. - Wohlstand im Allgemeinen: Er – (der Hagelschlag) – hat bei der so sehr hohen befindlichen Not der arbeitenden Klasse eine große Not und Armut zu befürchten.
27. November 1855:   „Schädliche Natur-Ereignisse: Am 16. d. M. brannte das zu 200 RT versicherte Wohnhaus des Johann Herbst hier partiell ab. Der Schaden ist zu 80 RT ab eschätzt.“  -  Einwohnerliste Dezember 1849 (A 2172): Alte Haus-Nr. 143, Alter Weg 17: Schneider Johann Herbst (1855: LA 46), Ehefrau Marianne geb. Falke, ihre Kinder (1849): ; Mine (wohl Ableitung von Marianne), Gertrud, Maria, Lisette. 
„Verbrechen: Dem Wirt Friedrich Schwefer war im vergangenen Monat zum wiederholten Mal von seinem Wirtshaus aus … (nicht korrekt lesbar) entwendet. Der Dieb wurde in der Person der Ehefrau des Kuhhirten Kaspar Köster hier ermittelt und die Untersuchung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Arnsberg übersandt.“ Einwohnerliste Dezember 1849 (A 2172): Alte Haus-Nr. 114, Mittelstraße / St. Nikolaus-Straße: Schenkwirt, Krämer, Bäcker Friedrich Schwefer (1855 LA 55), Ehefrau Christine geb. Gördes, ihre Kinder: Lisette, Fritz, Franz, Rika, Gertrud, Christina, Johann; Knecht Joseph Klauke, Magd Theresia Becker, Kostgänger Franz Schwefer (1855 LA 29). - Caspar Köster, Holzhauer, LA 1855: 34; Heirat mit Maria-Theresia Trumpetter am 20.5.1855, Trauzeugen: Caspar Helnerua, Lisen Leismann; 1849 wohnt Caspar Köster als Mitmieter bei seinem Bruder  Friedrich Köster, Holzhauer, und dessen Ehefrau Franziska geb. Stirnberg, Mieter bei Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, Ehefrau Theresia  geb.  Haarmann, Alte Haus-Nr. 74, Ruhrufer / später: Bahnhofstraße. Motive zum Diebstahl sind nicht aktenkundig, auch nicht die Größe usw., bekannt ist nur die Armut der Holzhauer.
28. Januar 1857:  „Verbrechen In der Nacht vom 22. auf den 23. d.M. sind aus der unverschlossen gewesenen Scheune des Wirts Hirschberger hier (in Freienohl) 3 dem Caspar Helnerus, Franz Trompetter und Johann Trompetter von hier gehörige je 2 Scheffel Roggen enthaltende Säcke entwendet worden und alle Ermittlungen nach dem Täter sind bisher erfolglos gewesen.“  1 Scheffel = 55 Liter; 2 Scheffel = 110 Liter. - Einwohnerlliste Dezember 1849 (A 2172): Wirt Wihelm Hirschberger, Alte Haus-Nr. 4, Parzelle 726, Friedhofsweg 2, Bracht / ; Schuster Caspar Helnerus, Ehefrau Franziska geb. Lenze, Alte Haus-Nr. 149, Hauptstraße; Ackersmann Franz Trompetter gnt. Schröer, Ehefrau Franziska geb. Höhmann, Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21; Schenkwirt Johann Trompetter Sen., Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, Alte Haus-Nr. 64, Parzelle 719, neu: Voßecke 7. 
24. Juli 1857:  „Mortalität: Am 20. Juni morgens gegen 11 Uhr ist der 23-jährige Franz Caspar Cohsmann von hier, Sohn des hiesigen Pflasterers Caspar Cohsmann beim Fischen in der Ruhr oberhalb der Wildshauser Schlacht (Stau-Anlag) ertrunken. Die unter meiner Leitung angestellten Wiederbelebungsversuche sind erfolglos geblieben und es hat sich durch die von mir vorgenommenen Vernehmungen der Mitfischer herausgestellt, dass Cohsmann seinen Tod lediglich seiner eigenen Unvorsichtigkeit resp. (bzw.) Waghalsigkeit zuzuschreiben hat. Es sind hierauf auch von der Königlichen Staatsanwaltschaft keine weiteren Schritte getan.“
  Am 25. September 1857:  „Mortalität:  Gesundheitszustand: die mit dem Anfang des vorigen Monats nach und nach in den hiesigen Gemeinden des hiesigen Bezirks ausgebrochene Ruhr-Epidemie hat bis zum 21. d. M. 228 Seelen hinweggerafft (mit Seelen sind Menschen gemeint), worunter indes 171 Kinder bis zu 14 Jahren sind. - Zahlen aus dem Sterbe-Register der Gemeinde Freienohl: Darin wurde der Sterbe-Grund nicht angegeben. Im Juli überhaupt keine Verstorbenen Beginn: 1. August 1857, Ende: 30. September 1857. Vom 19. September bis 24. Oktober stirbt kein Kind; vom19. September bis 30. September sterben 4 Erwachsene. Vom 11. August bis 30. September: 44 Verstorbene, von ihnen 33 Kinder. - Die Epidemie ist seit 8 Tagen überall entschieden im Abnehmen…. Verwaltungs-Organisation: Die zur Beseitigung der Ruhr-Epidemie überall an Ort und Stelle zu treffenden Anordnungen und Kontrollen haben in den letzten 6 Wochen mich so in Anspruch genommen, dass nur die dringendsten laufenden Arbeiten haben erledigt werden können. Wieder mit unterzeichnet: Toenne,  d A B“ - …der Amtmann Boese.
25. November 1857:  „Gesundheitszustand: Die Ruhr-Epidemie hat seit dem Ende des vorigen Monats als solche aufgehört. An den Folgen der Krankheit werden indes noch viele Eingesessenen längere Zeit leiden und voraussichtlich noch mehrere sterben. Durch Krankheit sind (im Amtsbezirk) im Ganzen 268 Personen erlegen, und zwar 78 Erwachsene und 190 Kinder.  Von der Krankheit genesen sind im Ganzen 985 Personen, sodass also überhaupt 1276  Krankheitsfälle vorgekommen sind.
Verbrechen und Vergehen: Am 11. d. M.  sind dem Säge-Müller Schnapp hierselbst  (in Freienohl: Rümmker Mühle) aus dessen ...(Geld- nicht korrekt lesbar) Cassette  2 Reichstaler entwendet. Der Täter hat bis jetzt nicht ermittelt werden können.
Am 14. d. M. hat sich hier der Hermann Klauke mit einem Rasiermesser den Hals abgeschnitten, derselbe war über 70 Jahre alt. Er war Ruhr-Krank gewesen und war noch schwach. Ich machte gleich die Anzeige am Kreisgericht in Arnsberg, welches die Sache untersucht hat und Beerdigung erteilt hat.“
23. Juli 1859:  „Öffentliche Bauten: sind durch die diesjährigen politischen Vorgänge so ziemlich in den Hintergrund gedrängt. Dem Vernehmen nach werden jedoch seitens des Wegebau-Fiskus die geeigneten Vorkehrungen zu dem seit langem im Projekt vorgelegenen Bauen einer massiven Ruhrbrücke auf der Chaussee-Strecke zwischen hier (Freienohl) und Bockum (Meschede) betrieben und sollen die Bogen-Pfeiler vor Eintritt des Winters noch hier über den Wasserspiegel gebracht werden.“
24 Januar 1860:  „Öffentliche Stimmung: Wie anderwärts so erheben auch die diesseitigen Katholiken ihre Stimme für den gegenwärtig so bedrängten römischen Papst und äußern ihre Entrüstung über die schreiende Ungerechtigkeit, welche nach den Zeitungsberichten vielseitig gegen denselben gemacht werden, indem man ihm Zumutungen macht, welche weil sie außerdem Schmälerung und gänzliche Abtretung seiner Besitzungen als weltlicher Herrscher hinzielen, mit der Behauptung, seiner Autorität als Kirchenoberhaupt nicht vereinbar sind.  Die von der Diözesan-Geistlichkeit (Pastöre, Pfarrer, Bischöfe) veranlassten Adressen (Anschreiben) an den Hl. Vater sowie an unseren Landes-Regenten im hiesigen Bezirk zahlreiche Unterschriften erhielten. Gemeint ist: Papst Pius IX. 1846 - 1878; von Papst Johannes Paul II. im Jahr 2000 selig gesprochen; ein Einblick in die ausführliche Kirchengeschichte lohnt sich. - Religiösität ist in der hiesigen Pfarrgemeinde durch die während der Zeit vom 11. zum 18. d. M. durch den Apostolischen Missionarius Hillebrand (zeitüblicher Titel, später: Volksmissionar, der mit noch 1 bis 2  weiteren dafür ausgebildeten „Predigern“ alle 5 bis 10 Jahre in den Pfarreien die „Volksmission“ hielt, Vorträge, Predigten über alles, was den katholischen Glauben stärken sollte) und 2 Franziskaner-Patres abgehaltene hl. Mission aufs Neue angeregt und hat sich durch die anerkennenswerteste Teilnahme der sämtlichen Pfarrangehörigen dabei beteiligt. - Es gab Altbekanntes mal ganz neu zu hören.“ - Solch eine Bezugnahme zur Pfarrgemeinde stand bisher nicht in den Zeitungsberichten.
29. März 1860:  „Wohlstand im Allgemeinen:  Die diesjährigen Fastnachtstage haben diesseits einen außergewöhnlich ruhigen Verlauf gehabt; selbst in Freienohl, wo man früher mit Begehung (= Durchführung) derselben so viel Aufhebens machte, sind auf Veranlassung des Pfarrers alle Lustbarkeiten ausgefallen. Tanzkonzession ist nur von einem Oeventroper Wirt nachgesucht und erlangt.“ -   Gründe sind nicht angegeben. Die Auswirkungen, Verstorbenen durch die Pocken-Krankheit im Dezember 1859 und Januar 1860 können der Grund gewesen sein. Pfarrer war von 1858 – 1881: Johannes Heinrich Adams, geb. 1814.
Anmerkung des Abschreibers: Schon bei den beiden letzten Zeitungsberichten ist positiv auffällig die ausführliche Textfassung  bei den Haupt-Rubriken, ihr syntaktisch ausführlicher Satzbau mit neuen Vokabeln und damit auch eine deutliche Einfühlsamkeit in die Lebens-Situation der Bevölkerung, auch ihre kirchenpolitische Akzentuierung.
Am 24. Mai 1860:   „Bei Lage der gegenwärtigen Zeit glaubt man diesseits, sich einmal wieder allgemein einem ungestörten Vergnügen sich hingeben zu dürfen, indem nun seitens der sämtlichen Schützengesellschaften mit der Veranstaltung von Festlichkeiten für die nächsten Wochen vorgegangen wird, wozu dieselben nach vorgängiger Verlegung andersartiger mit den jüngsten dieserhalb erlassenen Polizei-Verordnung in Einklang gebrachten Statuten die polizeiliche Genehmigung bereits nachgesucht und in freier Regelung eines wesentlichen Anlasses zur Beanstandung auch erhalten haben.“
.23. September 1860:   „Öffentliche Stimmung: Die traurigen Verhältnisse in Italien und namentlich die Lage des Kirchenstaates gegenüber den Revolutionären beschäftigt fast die ganze katholische Bevölkerung, besonders ist es der Punkt, womit die Bevölkerung sich beschäftigt, ob der Papst seinen Thronsitz wohl verlässt oder beibehalten wird.“  Dieser Satz ist ab „besonders“ in der Akte durchgestrichen.-
„Öffentliche Bauten:…Von dem jetzigen Brückenbau seitens des Königl. Fiskus ist ein bedeutender Teil zur Vollendung gebracht. Die 4 Bogen sind bereits fertig, bei dessen Ausführung der hohe Wasserstand aufgehalten hat“. Gemeint ist die Freienohler Ruhrbrücke; wegen des Königl. Fiskus.
23. November 1860:   „Öffentliche Bauten: Der hiesige Königl. Fiskalische Brückenbau hat in letzter Zeit einen guten Fortschritt gehabt und ist die Fertigstellung derselben (gemeint ist die Freienohler Ruhrbrücke, nicht die Langelsbrücke) bald zu erwarten.“
24. Januar 1861 Mortalität:  Nur ist zu bemerken, dass vor 14 Tagen ein trauriger Zufall in hiesiger Gemeinde in der Art sich ereignete, dass ein hoch geachteter Bürger in Folge eines Schlagflusses plötzlich sein Leben endigte, der Mann stand im Alter von 63 – 68 Jahren und war noch ziemlich rüstig und gesund.  -  Mithilfe des Freienohler Sterbe-Registers kann das sein: Schmied Ferdinand Korte, geb. 9.10.1791, gest. 11.1.1861, Witwer von Ehefrau Christina Lenze; er hinterlässt 4 Kinder. Alte Haus-Nr. 92 (2009: St. Nikolaus-Straße 17 ?). Schlagfluss = Schlaganfall. Die einleitende Satz-Konstruktion mit der Wortwahl „endigte“ bedeutet nicht Selbsttötung.
„Öffentliche Bauten: Die hiesige Königl. neue Brücke ist vollständig zur Vollendung gebracht und bereits dem allgemeinen Verkehr übergeben.“
25. März 1861:  „Mortalität:  Durch die verschiedenartigen Witterungsveränderungen hat sich eine Art Grippe gezeigt, welche bei den Kindern mehrere Opfer gefordert hat.“  - Aus dem Freienohler Sterbe-Register: im Februar und März 1861: 5 Verstorbene, von ihnen 4 Kinder: Maria Theresia Trompetter, geb. 28.6.1848, gest. 21.2.1861, Tochter des Ackermanns Heinrich Trompetter und Ehefrau Gertrud Schröder; Franz Heinrich Krick, geb. 26.10.1857, gest. 25.2.1861, Sohn des Tagelöhners Matthias Krick und Ehefrau  Elisabeth Wrede; Franz Kaulmann, geb. 6.9.1855, gest. 9.3.1861, Sohn des Tagelöhners Friedrich Kaulmann und Ehefrau Catharina Stirnberg; Johann Bernard Köster, geb. 19.8.1853, gest. 19.3.1861, Sohn des Kuhhirten Caspar Köster und Ehefrau Theresia Becker.
Am 24. Januar 1862Wohlstand im Allgemeinen:  Der Verdienst für die zahlreich hier vom Tagelohn lebende Bevölkerung ist sehr gering und  befindet sich ein sehr großer Teil derselben in einer drückenden Lage, weshalb auch die Armut, Mißstände und Bewilligungen von außergewöhnlicher Unterstützung haben vorgehen müssen. Über Geldmangel wird allgemein geklagt. Auch die größeren Ackermänner, welche sonst um diese Jahreszeit immer bei Kasse waren (Geld hatten), klagen allgemein darüber, dass sie wegen der geringen Nachfrage, namentlich nach Hafer, der Hauptfrucht in einem großen Teil des Bezirks, und der augenblicklichen völligen Wertlosigkeit des Kohlholzes (der Holzkohle durch die Köhler-Arbeit mithilfe des Meilers) ihren Verpflichtungen kaum nachkommen können, auch die Missernte der Kartoffel-Ernte äußert mit dem Notstand einen nachteiligen Einfluss.“
„Kirchen- und Schulwesen: Durch den Abgang des Lehrers Schoene von hier nach Menden ist die hiesige Schul- und Küster-Stelle erledigt (beendigt) worden. Von Seiten der hiesigen wahlberechtigten Bürger sind die nötigen Schritte zur Wiederbesetzung der Stelle bereits geschehen.“  -  Menden als Stadt mag attraktiver gewesen sein.
. Am 22. März 1862:  „Kirchen- und Schulwesen: Die hiesigen wahlberechtigten Bürger haben an Stelle des nach Menden verzogenen Lehrers Schoene den Lehrer Linkamp aus Hüsten als Lehrer, Küster und Organist gewählt und liegen die betreffenden Wahl-Vor-Verhandlungen der höheren Behörde zur Genehmigung vor.“
Am 23. September 1862:   „Mortalität: (a) Der Gesundheitszustand war während dieser Berichts-Periode kein günstiger, indes  infolge der ausgebrochenen Masern unter den Kindern sind mehrere Sterbefälle namentlich in der hiesigen Gemeinde und den Ruhr-Dörfern vorgekommen sind.“  -  Aus dem Freienohler Sterbe-Register vom 1. August  bis zum 3. Oktober 1862: 12 Verstorbene, davon 10 Kinder: Magdalena Elisabeth Becker, geb. 14.04.1860, gest. 11.08.1862, Tochter der Anna Becker; Gertrud Carneil, geb. 10.05.1860, gest. 12.08.1862, Tochter der Elisabeth Carneil; Franz Ewald Becker, geb. 28.09.1858, gest. 15.08.1862, Sohn des Schmieds Caspar Becker und der Ehefrau Franziska Wiegards; Johannes Köster, geb. 19.12.1858, gest. 19.08.1862, Sohn des Tagelöhners Franz Köster und Ehefrau Anna Vogt; Johann Franz Bruder, geb. 03.04.1856, gest. 21.08.1862, Sohn des Schuhmachers Lorenz Bruder und Ehefrau Anna Vohs; Heinrich Corte, geb. 09.08.1860, gest. 03.09.1862, Sohn des Schneiders Georg Corte und Ehefrau Maria Miederhof; Johannes Neise, geb. 24.10.1860, gest. 03.09.1862,  Sohn des Tagelöhners Heinrich Neise und Ehefrau Elisabeth Schulte; Franz Humpert, geb. 26.06.1862, gest. 03.09.1862, Sohn  des Johannes Humpert und Ehefrau Josephine Schwefer; Viktor Winterhof, geb. 13.05.1860, gest.  07.09.1862, Sohn des Müllers Hermann Winterhof und Ehefrau Elisabeth Gördes; Anton Rochold, geb. 08.06.1861, gest. 03.10.1862, Sohn des Tagelöhners Joseph Rochold und Ehefrau Antonia Feldmann.“
Am 24. Juli 1863:   „Öffentliche Bauten:… In Freienohl ist zur Zeit die zu circa 200 RT verdungene Anlage eines massiven  gewölbten Feuerteiches in der Ausführung begriffen.“  Hier ist nichts Genaueres genannt.
24. September 1863:   „Mortalität: Der Gesundheitszustand und ebenso die Sterblichkeit hat sich bei der alten Generation so ziemlich auf seinem normalen Standpunkt erhalten. Bei den Kindern jedoch herrschte ein ziemlich allgemein verbreiteter Stickhusten, dem viele erlegen sind.“  -  Aus dem Freienohler Sterbe-Register vom 7. August 1863 bis zum 26. Dezember 1863: 12 Verstorbene, 2 Erwachsene und 10 Kinder; Theresia Neise, geb. 12.03.1863, gest. 22.08.1863, Tochter des Tagelöhners Heinrich Neise und Ehefrau Elisabeth Schulte; Julius Lichte, geb. 13.04.1863, gest. 23.08.1863, Sohn des August Lichte gen.Justin und Ehefrau Carolina Bracht (ev.);  Kaspar Schröer, geb. ??.07.1861, gest. 13.09.1863, Sohn des Tagelöhners Franz Schröer gen. Leineweber und Ehefrau Margaretha Cruse; Theresia Klute, geb. 27.08.1861, gest. 18.09.1863, Tochter des Schmieds Heinrich Klute und Ehefrau Franziska Kückenhoff; Joseph Mester, geb. 19.03.1862, gest. 24.09.1863, Sohn des Tagelöhners Joseph Mester und Ehefrau Susanna Gerlach; Pauline Weber, geb. 06.11.1862, gest. 28.09.1863, Tochter des Briefträgers Heinrich Weber und Ehefrau Elisabeth Tönne;Tochter Spies, tot geb./gest. 02.10.1863 (s.o. Traufkinder), Tochter der Christina Spies, Tochter des Friedrich Ernst Spies; Ernst Kerstholt, geb. 20.03.1862, gest. 08.10.1863, Sohn des Wirts Ernst Kerstholt und Ehefrau Amalia Uhlendorf; Catharina Rochold, geb. 30.06.1863, gest. 13.12.1863, Tochter des Tagelöhners Joseph Rochold und Ehefrau Antonia Feldmann; Sohn Lenze, tot geb./gest. 26.12.1863 (s.o. Traufkinder), Sohn des Johannes Lenze und Ehefrau Louise Claes; Anna Gahse, geb. 17. 07.1862, gest. 03.01.1863, Tochter der verst. Christina Gahse, geb. 12.10.1836, gest. ??.08.1862, ledig, Tochter des Ferdinand Gahse und Ehefrau Elisabeth Kohsmann.
„Landes-Kultur: Die Ernte ist soweit noch keinen Orts vollständig beendigt,… stehen sogar noch Sommerfrüchte auf´m Halme.“
25. November 1863:   „Wohlstand im Allgemeinen:… das drückende Los der meistens aus gewöhnlichen Arbeitern bestehenden Einwohnerschaft zu lindern, selbst wenn der schon längst empfundene Arbeits- und Verdienst-Mangel auch ferner bestehen bleiben sollte.  Die Klagen über verdienstlose Zeit werden übrigens täglich allgemeiner.“  - Namen sind hir selbstverständlich nicht aktenkundig. -  „…öffentliche Bauten werden zur Zeit nicht ausgeführt.“ – November!
25. Januar 1864:  „… an Arbeitsgelegenheit für die jetzige Jahreszeit und wird hierin auch für die hiesige Gegend keine Wendung zum Besten eintreten, als bis Eisenbahn-Projekte in Ausführung kommen.“
„Polizei: Während früherhin allerorts die Fastnachtszeit fast ausschließlich mit Tanz und sonstigen verschiedenen Lustbarkeiten begangen wurde, verfließt dieselbe jetzt wohl wegen der schlechten Zeiten mehr und mehr in alltäglicher Stille. Auch für dieses Jahr steht an keinem Ort des Bezirks eine öffentliche Tänzerei auf Fastnacht zu erwarten und nur ein kleines Häuflein junger Leute hier zu Freienohl beabsichtigt, sich für die ausfallende frühere Fastnachts-Ergötzlichkeiten am Sonntag vorher durch ein Tanzvergnügen sich zu entschädigen. - Solche Veranstaltungen mussten wohl schon damals bei der Polizei angemeldet werden.
25. März 1864:   „Witterung: …Blitz und Donner und darauf stürmische Hagelschauer gebracht gegen Mitte März ein heiteres jedoch auch wieder raueres namentlich starke Nachtfröste bringendes Wetter  folgen ließen. Der Schneefall war im Allgemeinen nicht der Rede wert und dürfte wohl selten so dürftig gewesen sein.“  - Beim laut Sprechen eine dichterisch  faszinierende Wortwahl: „STÜRmiSCHE HagelSCHAUer“…“Gebracht GEGEN“…“Mitte März“…“DÜRFTE…DÜRFTIg“.
25. Mai 1864:   „Unglücksfälle: Am 29. April mittags gegen 12 Uhr brach im hiesigen Communal-Wald (Distrikt Feibe) Feuer aus, welches jedoch glücklicherweise bald durch die herbei geeilten hiesigen Eingesessenen gelöscht wurde. Über die Entstehungs-Ursache des Brandes hat trotz der angestellten Nachforschungen bis jetzt nichts ermittelt werden können.“
26. Juli 1864:   „Der schon in voriger Berichts-Periode stattgehabte Futtermangel wurde anfangs dieser Berichts-Periode immer fühlbarer und für viele Eingesessenen höchst drückend. Während des laufenden  Monats hat sich unter dem Rindvieh, namentlich dem der hiesigen Gemeinde (Freienohl)  die sogen. Rote Ruhr sehr häufig gezeigt; jedoch besondere Sterbefälle unter dem Vieh nicht hervorgerufen.“
24. September 1864:   „Kirchen und Schulwesen: Die Lehrer-, Küster- und Organisten-Stelle hiesiger Gemeinde (Freienohl) ist In Folge Abgangs (Umzug) des Lehrers Linkamp von hier nach Medebach vom 1. Oktober d.J. ab durch Wahl der hiesigen Hufen-Berechtigten Bürger anderweitig zu besetzen und habe ich zu diesem Behufe als von Königlicher Regierung bestellter Wahlkommissar bereits mit künftiger Wartung vom 26. d.M. Termin zur Abhaltung der Wahl in der hiesigen Mädchenschule anberaumt.“ -  Gemeint ist der Raum der Mädchenklasse; damals – in der Alten Schule – über der Knabenschule, d.h. dem Klassenraum der Jungen; deren Klasse war der spätere Friseur-Salon der Friseur-Meisterin Frau Brigitte Bornemann und ihrer Mitarbeiterin Frau Walter; siehe Extra-Text „Unsere Schule in Freienohl“.
24. November 1864:   „Kirche und Schulwesen: Aus der unterm 26. September d.J. von mir als von Königlicher Regierung bestellten Wahl-Commissar durch die hiesigen Hufen-Berechtigten Bürger abgehaltenen Neuwahl eines anderweitigen Lehrers, Küsters und Organisten ist der Schulamts-Kandidat Wilhelm Lutter aus Völlinghausen, Amt Körbecke, mit Mehrheit  hervorgegangen und sind die Wahl-Verhandlungen behufs Erlangung ihrer Bestätigung bereits Höheren Orts vorgelegt worden.“
25. Januar 1865:   „Wohlstand im Allgemeinen: Wie während der vorigen Berichts-Periode: gedrückt und haben sich soweit außer dem allgemein erwartet werdenden Zustandekommen der Eisenbahn durch das Ruhrtal noch durchaus keine Aussichten zur Hebung desselben (Wohlstand) geboten.“
26. Mai 1865:   „Mortalität: Unglücksfälle: Das 4-jährige Kind des hiesigen (Freienohler) Schuhmachers Fritz Funke wäre am 20. d. Mt. mittags 12 Uhr, weil sein baumwollenes Kleidchen beim Vorbeigehen an einem brennenden Feuerherd Feuer gefangen und sich in Folge dessen, jedoch erst nachdem das Kind bereits schon wieder mit anderen Kindern auf offener Straße am Spielen war, angezündet hatte, ein Raub der Flammen geworden, wenn nicht schnell herbeigeeilte hiesige Eingesessene das hell aufflammende Kind noch eben rechtzeitig genug mit Wasser begossen und so das  Feuer gelöscht hätten. Das Kind hatte bereits schon erhebliche Brandwunden bekommen. Es wird jedoch an seinem Wiederaufkommen (Geheiltwerden) nicht mehr gezweifelt.“
24. Juli 1865:   „Mortalität: Unglücksfälle: Am 12. d.M. wurde auf der durch hiesigen Ort  (Freienohl) führenden Arnsberg-Beverunger Chaussee und zwar in unmittelbarer Nähe des hiesigen Schulgebäudes (Ecke: Chaussee / St. Nikolaus Straße)  das 6-jährige Kind des hiesigen Tagelöhners Franz Gördes – ein Knabe -  des Nachmittags gegen halb vier Uhr mit einem mit 2 Pferden bespannten und beladenen Holzkohl-Wagen derartig überfahren, dass dasselbe in Folge dessen sein plötzliches Ableben gefunden hat. Etwaige anzustellende Wiederbelebungsversuche waren voraussichtlich erfolglos, indem ein Wagenrad die linke Kopf- resp. (bzw.) Gesichtshälfte des Kindes in ganz unheilbarer Weise beschädigt hatte. Nachdem dieserhalb von mir aufgenommenen Verhandlungen hat sich der doch schon ziemlich verständige Knabe seinen Tod lediglich durch seine eigene Unvorsichtigkeit zugezogen und sind deshalb auch von der Königlichen Staats-Anwaltschaft keine weiteren Schritte getan.“ -  Aus dem Freienohler Sterbe-Register:  Johann Anton Gördes, geb. 26.02.1860, gest. 12.07.1865, Sohn des Tagelöhners Franz Gördes und Ehefrau Gertrud Trompetter.
„Wohlstand im Allgemeinen ist wie immer gedrückt und haben sich somit außer dem allgemein erwartet werdenden Zustandekommen der Eisenbahn durch das Ruhrtal noch durchaus keine Aussichten zur Hebung desselben geboten.“
25. September 1865: Neue Schrift, neuer Stil, neues Sehen, neues Beurteilen, neuer Amtmann: Ley. -  §Öffentliche Stimmung: Auf dem Felde der Politik herrscht überhaupt für jetzt zu wenig Tätigkeit, als dass im hiesigen Bezirk, bei der vorzugsweise der ärmeren Klasse und  dem weniger begüterten Bauernstande angehörigen Bevölkerung, welche deshalb durch die täglichen Nahrungssorgen und die gewöhnlichen Berufsarbeiten weniger Lust zum Politisieren verspürt, besondere Kundgebungen der politischen Stimmung zu beobachten, Gelegenheit geboten worden wäre.“
25. Juli 1866:  „Mortalität: Unglücksfälle:  Am 18. Juni d.J. geriet das 3-jährige Kind (Augusta Geihsler, geb. 28.10.1863) des Lohgerbers  August Geihsler (und seiner Ehefrau Theresia Cras) in einen mit siedenden Wasser gefüllten Kochtopf und starb binnen 12 Stunden in Folge der erlittenen Beschädigungen“ (Name des Kindes und der Ehefrau und Datum aus dem Freienohler Sterbe-Register).
„Öffentliche Stimmung: Die über alles Erwarten glänzenden Erfolge, welche unsere Armee während des gegenwärtigen Krieges gegen den numerisch durchaus überlegenen Feind errungen haben, finden allerseits verdiente Anerkennung und scheint dies beim Ausbruch der Feindseligkeiten mehrfach kund gegebene ungute Gefühl namentlich der Heeresführung sowie auch der Heeres-Organisatoren zur günstigen Weise umgeschlagen zu sein. - Militärwesen: Die Zahl der in Folge der Militarisierung der Armee abberufenen Mannschaften beläuft sich seitens des hiesigen Amtes auf circa 123 Mann.“ -  Zur Erinnerung: das Dorf Freienohl ist eine Gemeinde im größeren Amt Freienohl. – „Verwaltungs-Organisation: Die Verwaltung wird zur Zeit fast ausschließlich von den Militär-Angelegenheiten in Anspruch genommen und verbleibt ihr zur Erledigung der sonst nicht sehr bedeutenden Arbeit nur wenig freie Zeit, dass sie sich vorläufig auf das Allernotwendigste beschränken muss.  d. A.   Ley“ -  1866: Krieg Österreichs und des Deutschen Bundes gegen Preußen und Italien. Österreich verliert die Schlacht bei Königgrätz / Böhmen. Preußen gründet den Norddeutschen Bund. Siehe Wikipedia.
25. September 1866:  „Mortalität: Unglücksfälle: Als solcher ist für dieses Mal besonders der am 20. v.M. abends 6 Uhr durch einen Blitzschlag erfolgte plötzliche Tod der Ehefrau des hiesigen Schuhmachers Johann Kossmann Maria Christina Düring, geb. 6.10.1836 zu berichten; während der durch denselben Blitzstrahl entzündete Brand des Kossmannschen Hauses dank der Gunst der momentanen Verhältnisse gelöscht wurde, bevor noch ein nennenswerter Schaden angerichtet war.“  - Betonung beim Lesen: das kleine Wort „noch“; sonst ist der Tod der Ehefrau, und gewiss auch Mutter mit Kindern, nicht nennenswert. 29. November 1866:   „Öffentliche Stimmung: gibt sich überall …der Regierung günstigerweise kund, … die überaus glücklichen Erfolge des diesjährigen Feldzuges alle Anerkennung erfuhren. Als Beleg hierfür  dürfte schon der, soviel bekannt, alle seitherigen diesseitigen Kollekten übertroffene Ertrag der Sammlung für die National-Invaliden-Stiftung im Betrag von 42 RT 29 Sgr 9 Den zu betrachten sein.“ – Innerhalb des Amtes (!) Freienohl.  -  Ob sich heutige junge Schüler die Bedeutung des Wortes „Feldzug“ vorstellen können? Dass da Menschen zu Feinden gemacht worden sind, die von vorn und hinterrücks umgebracht, getötet werden mit Gewehrschüssen oder Säbeln?...
25. März 1867:  „Unglücksfälle: In der Nacht vom 10. auf den 11. Februar brannte das Wohnhaus des Schusters Heinrich Molitor hierselbst aus unter bisher nicht bekannter Veranlassung total nieder.  - Einwohnerliste Freienohl (A  2172): Alte Haus-Nr. 16 a (Bergstr. 11), 1849 (!) : Schuster Heinrich Molitor, Ehefrau Friederica geb. Geissler; Elisabeth Molitor geb. Hirnstein, Witwe, Mutter von Heinrich M.,; 16 b (Mieter): Holzhauer Franz Pöttgen, Schwiegersohn der Witwe Molitor, seine Ehefrau Theresia geb. Molitor, Tochter von Elisabeth Molitor; deren 2 Söhne Kaspar und Joseph. In der Einwohnerliste von 1871 (A  2176): Alte Haus-Nr. 16 nicht aktenkundig, dafür Alte Haus-Nr. 146 (neu: Breiter Weg 9) mit 3 Haushaltungen, 12 Familienmitglieder.
25. Mai 18671:   „Mortalität: Gesundheitszustand: Hier ist wieder von einem Pocken-Erkrankungsfall, der sich bei einem 15-jährigen Mädchen in Freienohl ereignete, jedoch sowohl für die Betroffene keinen schlimmen Ausgang, als auch keine weitere Verbreitung der Krankheit zur Folge hatte.“ – Kein Name genannt.
„Unglücksfälle: Es hat auch wiederum ein Brand stattgefunden, indem am 21.  d.M. abends gegen 9 Uhr  in dem Haus des Schusters Bruder hierselbst Feuer ausbrach, welches das Dach zerstörte.“  - Weitere Einzelheiten zum Brand sind nicht berichtet. Aus der Einwohnerliste Freienohl von 1849 (A 2172): Alte Haus-Nr. 96, Voßecke: Schuster Lorenz Bruder,  Ehefrau Marianne geb. Vohs; Tochter Marianne. Schuster arbeiteten bis in die Nacht; elektrisches Licht gab es noch nicht; Kerzenlicht, Ofen-Feuer-Licht mögliche Brand-Ursache.
25. Juli 1867:   „Öffentliche Stimmung: Die fortwährende Sympathie für unsere Regierung und die Anerkennung des von unserem Heer im vorigen Jahr erzielten überaus glücklichen Erfolges haben am 3. d.M., dem Jahr-Gedächtnis-Tag der Schlacht von Königsgrätz, durch verschiedene Ovationen und Bewertungen der markgräflichen Combattanten (Mit-Kriegsführenden) von Seiten der  zur gemeinschaftlichen Begehung der Feier zusammen getretenen Patrioten sich wiederum  in außerordentlicher Weise betätigt.“
25. September 1867:   §Kirchen- und Schulwesen: Eine Schul-Visitation hat in diesem, gleichwie im vorigen Jahr in den Schulen zu Freienohl, Dinschede, Rumbeck, Uentrop nd Breitenbruch stattgefunden.“ -  Dazu hier keine weiteren Inhalte und wer die Visitationen durchgeführt hat.
„Zeitungsberichte“ geschrieben und geschrieben: Handlos; Amts-Sekretär; auch Funke: Namen Freienohler; Hauptunterschrift: Amtmann Ley.
26. März 1868:   „Unglücksfälle: Am 2. d.M. geriet der Fabrikarbeiter  Theodor Linke aus Sundern in Folge einer Unvorsichtigkeit in den mit kochendem Wasser  gefüllten Stroh-Kessel der Linneborn´schen Papier-Fabrik zu Schnellenhaus und fand in Folge der erlittenen Verbrennungen einen baldigen Tod.“
24. Dezember 1868:  „Wohlstand im Allgemeinen: Mit der Inangriffnahme des Eisenbahn-Baus in der hiesigen Gegend ist das Bedürfnis bezüglich der Gelegenheit zu lohnender  Beschäftigung für die vorzugsweise stark vertretene arbeitende Klasse so ziemlich befriedigt und dürfte bei der voraussichtlich mehrjährigen Dauer der Arbeiten eine fühlbare Erleichterung des seitherigen Druckes füglich (tatsächlich, wirklich) zu erwarten sein. Bei der unzweifelhaften Hebung des gewerblichen industriellen Verkehrs in Folge der Eisenbahn-Anlage dürfte überhaupt die dauernde Bessergestaltung des materiellen Wohls der hiesigen Bewohner als gesichert zu betrachten sein. Es steht zum Beispiel bereits die Entstehung eines nicht unbedeutenden chemischen Werkes bei Oeventrop für Rechnung einer Mainzer Gesellschaft  für nächstes Frühjahr bevor…  Öffentliche Bauten:… Seitens der Eisenbahn-Verwaltung sind die Arbeiten bis jetzt noch auf die beiden Tunnels bei Freienohl, sowie auf einen kleinen Einschnitt an der Westseite Freienohls beschränkt worden.“
25. März 1869:  Sprachich eine elegante Wiederholung; aber inhaltlich endlich:  „Wohlstand im Allgemeinen: Mit der Inangriffnahme des Eisenbahnbaus durch hiesige Gegend ist das Bedürfnis einer lohnenden Beschäftigung für die vorzugsweise stark vertretene arbeitende Klasse so ziemlich befriedigt und dürfte bei der voraussichtlich mehrjährigen Dauern der Arbeiten eine fühlbare Erleichterung des seitherigen Drucks füglich zu erwarten sein. Bei der unzweifelhaften Hebung des gewerblichen  rsp. (bzw.; rsp. = respektive) industriellen Verkehrs in Folge des Eisenbahnbaus und der daraus zu erwartenden Fabrik-Anlegung, die dem Verein für chemische Industrie in Mainz konzedierte chemische Fabrik bei Oeventrop ist bereits im Bau begriffen und mit der ebenfalls konzedierten Anlage eines Blechwalzwerkes seitens der Kaufleute Maus zu Arnsberg mit Lex zu Meschede wird, dem Vernehmen nach,  ehestens (sehr bald) vorgegangen werden, - dürfte die dauernde Bessergestaltung des materiellen Wohls der diesseitigen Bevölkerung unzweifelhaft zu erwarten sein…. Seitens der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn-Verwaltung werden die Tunnel-Arbeiten rege  betrieben und mit 60 bis 80 Arbeitern Erd-Einschnitte zur Aufschließung der beiden Tunnel gefördert.“ – Aber! Bei Pünktchen nicht korrekt lesbar. -  „kriminalrechtliche Verfolgung ...geeignete Fälle nicht … vorgekommen und … hat ungeachtet der Anwesenheit einer bereits erheblichen. Anzahl fremder Eisenbahn-Hilfs-Arbeiter. - Polizei: bisher war noch ohne besondere … Schwierigkeiten tätig werden können.“
25. Juni 1869:  „Mortalität: Der Gesundheitszustand hat im Allgemeinen seinen normalen Standpunkt behauptet. Nur bei den Kindern hat sich vielfach ein bösartiger Stickhusten bemerklich (bemerkbar) gemacht, welcher mehrere Sterbefälle zur Folge gehabt hat. Die Zahl der letzteren hat überwiegend das gewöhnliche Verhältnis keineswegs überschritten.“  - Aus dem Freienohler Sterbe-Register vom 1. Mai 1869 bis zum 10. September 1869: insgesamt 17 Verstorbene, von ihnen 12 Kinder; knapp 4 ½ Monate und damals.
„Polizei: Dem seit einigen Monaten fühlbar gewordenen Mangel eines besonderen Polizei-Offizianten zur ausschließlichen Kontrollierung der beim Eisenbahnbau beschäftigten zahlreichen fremden Arbeiter ist durch die gegen den 20. d.M. erfolgte Stationierung eines Hülfs-Gendarmen (damals: ü; heute: Hilfs-...) am hiesigen Ort Abhülfe gewährt.“
„Öffentliche Bauten: Die Eisenbahnarbeiten sind nunmehr auf der ganzen Bahnlinie innerhalb des hiesigen Amtsbezirks im Betrieb“
25. September 1869:  „Wohlstand im Allgemeinen: Durch die eifrige Förderung des Eisenbahnbaus, sowie die Anlage einer Holzschleiferei seitens der Gewerkschaft (Bedeutungsänderung, heutzutage: Firma) Linneborn und Klagges hierselbst ist sämtlichen diesseitigen Eingesessenen, vorzüglich aber dem Arbeiterstand ein dauernder Erwerb geboten und hat sich in Folge dessen der frühere Notstand merklich gemildert. - Öffentliche Bauten: sind im hiesigen Bezirk außer dem Bau der Ruhrtal-Eisenbahn und der Anlegung einer Holzschleiferei seitens der Gewerkschaft Linneborn und Klagges nicht im Betrieb.“
24. Dezember 1869:   „Öffentliche Bauten: Bei dem Bau der Ruhrtal-Eisenbahn sind im hiesigen Bezirk (= Amt; das besteht aus mehreren Gemeinden) ca. 600 bis 700 Arbeiter beschäftigt. Weitere öffentliche Bauten sind im hiesigen Bezirk zur Zeit nicht im Betrieb.“
26. März 1870:  Bei Pünktchen … nicht korrekt lesbar: „Unglücksfälle: Der Bau der Ruhrtal-Bahn … in jüngster Zeit … in dem im Bau begriffenen Tunnel...Am 2. d.M. brach eine vor der … des Freienohler Tunnels über die Ruhr angebrachter … in dem Augenblick zusammen, als 4 … passierten, wobei 3... sind und 3 Arbeiter schwer und 1 Arbeiter leicht verletzt wurden.  - Wohlstand im Allgemeinen: Ist gut zu nennen. Die hart arbeitende Klasse  hat durch den Eisenbahn-Bau gut verdient, hinreichende Gelegenheit geboten ist, die von dieser auch wahrgenommen wird.  - Polizei: Obschon der Eisenbahn-Bau eine bedeutende Anzahl fremder Arbeiter nach hier gezogen, so sind doch öffentliche Störungen der Ruhe und … nur wenige vorgekommen. Energisches Einschreiten und Anwendung der ... hart und doch gefruchtet.“
25. Juni 1870Schädliche Natur-Ereignisse: Am 10. April d.J. vormittags brannte das Haus, versichert bei der Westfälischen-Provinz-Feuer-Sozietät des Müllers Hermann Winterhoff in der Giesmecke in der Gemeinde Freienohl ab. Das Feuer wurde bald gelöscht. Das anschließende Wohn- und Stallgebäude wurde verschont.
24. September 1870:   „Mortalität: der Gesundheitszustand :  Bei den Kindern verschiedener Gemeinden herrschen die Röteln, welche namentlich in der Gemeinde Freienohl schon viele Opfer gefordert hat.  -  Aus dem Freienohler Sterbe-Register: vom 1.September 1870 bis zum 25. April 1871: insgesamt 29 Verstorbene, davon 21 Kinder: August Klute, geb. 7.12.1867, gest. 14.9.1870, Sohn des Schneiders Heinrich Klute und Ehefrau Franziska Kückenhoff; Bernardine Düring, geb. 10.12.1865, gest. 14.9.1870, Tochter des Flurschützers Friedrich Düring und Ehefrau Bernardina Trompetter;  Emma Kaulmann, geb. 12.10.1866, gest. 16.9.1870, Tochter des Tagelöhners Friedrich Kaulmann und Ehefrau Catharina Stirnberg; Gertrud Klute, geb. 10..8.1864, gest. 18.9.1870, Tochter des Schneiders Heinrich Klute und Ehefrau Franziska Kückenhoff;  Elisabeth Borhold, geb. 16.11.1868, gest. 21.9.1870, Tochter des Joseph Borhold und der Ehefrau Antonia Feldmann; Elisabeth Schröer, geb. 11.4.1870, gest. 25.9.1870, Tochter des Leinewebers Caspar Schröer und Ehefrau Elisabeth Bichirt;  Reinold Geihsler, geb. 16.10.1868, gest. 29.9.1870, Sohn des Gerbers Arnold Geihsler und Ehefrau Theresia Craes; Theresia Linke, geb. 5.9.1870, gest. 5.10.1870, Tochter des Kriegers  Gerhard Linke und Ehefrau Dorothea Tönne;  Johannes Mester, geb. 7.8.1869, gest. 14.10.1870, Sohn des Tagelöhners Joseph Mester und Ehefrau Putzmacherin Susanna (?) Gerlach;  Amalia Winterhof, geb. 17.10.1869, gest. 17.11.1870, Tochter des Müllers Hermann Winterhof und Ehefrau Elisabeth Gördes; Johannes Altenwerth, geb. 23.7.1870, gest. 10.12.1870, Sohn des Arbeiters Johann Altenwerth und Ehefrau Franziska Meyer;  Mutter (!) Franziska Meyer, geb. 29.10.1844, gest. 23.12.1870, Ehefrau des Tagelöhners Johann Altenwerth; Bernard Diehl, geb. 5.12.1870, gest. 30.12.1870, Sohn des Aufsehers August Diehl und Ehefrau Elisabeth Schröer; Amalia Möller, geb. 13.7.1870, gest. 8.3.1871, Tochter des Oberförsters Joseph Möller und Ehefrau Amalia Hirschberger; Elisabeth Spindeldreher, geb. 12.8.1861, gest. 19.3.1871, Tochter des Schüsselmachers Joseph Spindeldreher und Ehefrau Clara Schwefer;  Augustina B(R)ochold, geb. 13.9.1867, gest. 22.3.1871, Tochter des Maurers Caspar B(R)ochold und Ehefrau Gertrud Cohsmann;  Dorothea Kemper, geb. 11.6.1868, gest. 29.3.1871, Tochter des Tagelöhners Franz Kemper und Ehefrau Elisabeth Hardebusch;  Karl Cordel, geb. 27.12.1870, gest. 31.3.1871, Sohn des Tagelöhners Carl Cordel und Ehefrau Dorothea Trumpetter;  Friedrich Neise, geb. 24.10.1870, gest. 6.4.1871, Sohn des Webers Heinrich Neise und der Elisabeth Schulte;   Sohn Höhmann, geb. 8.4.1871, gest. 8.4.1871,  Sohn des Tagelöhners Adam Höhmann und Ehefrau Gertrud Bause;  Rosalia Bracht, geb. 14.11.1870, gest. 19.4.1871, Tochter des Gastwirts und Krügers Ludwig Bracht und Ehefrau Theresia Cramer;  Theresia Löbach, geb. 13.11.1870, gest. 25.4.1871, Tochter des Anton Löbach und Ehefrau Anna Tönne. (Das nächste Kind stirbt erst im Juli).
„Wohlstand im Allgemeinen: Der derzeitige Eisenbahn-Bau gewährt der arbeitenden Klasse lohnenden Verdienst.“
20. Juni 187:  „1Wohlstand im Allgemeinen: Die arbeitende Klasse hat durch den fort dauernden Eisenbahnbau noch immer guten Verdienst. … Polizei:  Die Polizei wird ...(?) gehandhabt, wo durch die und von den Eisenbahn-Arbeitern entstehenden Zwistigkeiten unterdrückt sind und so die öffentliche Ruhe und Ordnung ...(?) erhalten ist…“
27. Sept. 1871:  Mortalität: Gesundheitszustand: Die in der Gemeinde Grevenstein mit ziemlicher Heftigkeit aufgetretene Pocken-Epidemie ist gänzlich erloschen; an derselben sind 11 Personen gestorben. Die in den Gemeinden Freienohl, Meinkenbracht, Linnepe, Altenhellefeld, Dinschede und Uentrop vorgekommenen Erkrankungsfälle an den Pocken (Warioliden) haben sich auf einzelne Häuser beschränkt und hat nur 1 Fall mit Tod geendigt (Gemeinde ist nicht angegeben). -  Unglücksfälle: Am 16. Juli der 7-jährige Sohn des Tagelöhners Joseph Nolte hier in dem hiesigen Feuerteich ertrunken gefunden worden.“  Sohn Bernard Nolte, geb. 18.04.1864, Ehefrau geb. Gertrud Weber. Alte Haus-Nr. 192: Chaussee-Straße / Hauptstraße. Der Name des Feuerteichs ist nicht genannt.
„Wohlstand im Allgemeinen: Die vorzugsweise vertretenen Handarbeiter haben zur Zeit noch ausreichenden Verdienst, obwohl derselbe nach Beendigung des Eisenbahn-Baus eine kleine Ermäßigung erhalten hat. …  Gewerbebetrieb der Wirte und Krämer hat durch den Abgang (Abschluss) der durch vom Eisenbahn-Bau herbei gezogenen Fremden eine wesentliche Verringerung erfahren.“
30. Dez. 1871:  „ Schädliche Natur-Ereignisse: Am 22. Oktober ist das Wohnhaus des Maurermeisters Göckeler hierselbst durch Feuer eingeäschert. Die Entstehung und Ursache hat nicht ermittelt werden können.“ -  Maurermeister Franz Göckeler, Alte Haus-Nr. 107; Chausse-Straße/Hauptstraße 49.
„Am 18. d.M. (Dezember) ist der Verkehr auf der Ruhrtal-Eisenbahn eröffnet worden.“ -  Anmerkung: den Zugverkehr gibt es, den Bahnhof Freienohl gibt es noch nicht.
25. März 1872:   „Unglücksfälle: Am 9. Januar d.J. ist die Magd des Oekonomen Johann Keggenhoff zu Linnepe Namens Maria Noecke aus eigener Unvorsichtigkeit vom Hausboden gefallen und an den vorhandenen Verletzungen nach circa 14 Tagen gestorben.
24. September 1872:  „Unglücksfälle: Am 20. August d.J., vormittags 11 ¼ Uhr stürzte beim Wasserschöpfen die 14-jährige Josephine Bruder, geb. 27.10.1858, Tochter des Schusters Lorenz Bruder und Ehefrau Anna Vohs hierselbst in den Brunnen und ertrank. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.“ -  Welcher Brunnen gemeint war, steht nicht in den Akten; das wussten damals wohl alle.
24. Dezember1872;   „Die öffentliche Stimmung ist noch fortwährend eine gute und wenngleich teilweise in Folge der die Katholiken betreffenden Gesetze eine gedrückte. S.g. (sogenannte) Katholiken-Versammlungen haben im diesseitigen Amtsbezirk nicht stattgefunden und stehen auch nicht zu erwarten.“
Ein Exkurs: Gemeint kann sein von Papst Pius IX. der „Syllabus“  von 1864 oder / und das „Erste Vatikanische Konzil“ 1869/70  oder / und der Untergang des Kirchenstaates 1870 mit dem Garantie-Gesetz von 1871 oder / und schließlich der „Kulturkampf in Preußen“ 1871-1880 – Die damalige und auch gegenwärtige Interpretation dieser Ereignisse, Daten, Inhalte unterscheidet sich mit dem persönlichen historischen, geschichtlichen, politischen, theologischen, kirchlichen, konfessionellen Wissensstand und der Gründlichkeit systemischen Arbeitens. Ob und wie dazu in der Lage waren der Amtmann in Freienohl und die Freienohler selbst, das sei dahingestellt. Hier sei nur der „Kulturkampf in Preußen“ ganz knapp skizziert. Der Name stammt von dem berühmten Mediziner Rudolf Virchow. Der Kulturkampf wurde durch mehrere Faktoren ausgelöst: 1. Geistesgeschichtlich lag ihm die damalige materialistische Denkweise des damaligen naturwissenschaftlichen Zeitalters zugrunde, das nur auf wirtschaftliche Erfolge bedacht war. 2. Staatsphilosophisch fußte er auf der damals vorherrschenden Hegelschen Staatsrechtstheorie von der uneingeschränkten Staatshoheit. Nachdem die Schwierigkeiten nach außen beseitigt waren: 1866 Sieg über Österreich, 1870/71 Sieg über Frankreich wollte Reichskanzler Otto von Bismarck die katholische Kirche in Deutschland „nieder ringen“. Dieser Einstellung lag 3. kirchlich die Opposition gegen das Papsttum und besonders gegen das Erste Vatikanische Konzil zugrunde, nachdem vorher schon der Liberalismus auf den Syllabus negativ reagiert hatte. 4. Politisch hat mitgespielt Bismarcks Misstrauen gegen die neue Zentrumspartei, in der der Kanzler eine bewusste Opposition gegen die neue Reichsgründung sah, und der Gegensatz zwischen „Kleindeutschen“ und „Großdeutschen“, zu denen die meisten Katholiken zählten. - Bismarcks ausführendes Ministerium war 1872-79 der Kultusminister Adalbert Falk. 1871 wurde die katholische Abteilung im preußischen Kultusministerium aufgelöst. Es folgte das „erste Ausnahmegesetz“, der „Kanzelparagraph gegen Missbrauch der Kanzel zu politischen Zwecken.
1874:  „Unglücksfall: Am 2. Januar, vormittags 9 Uhr ist der 2-jährige Sohn Friedrich Göckeler, geb. 25.08.1871, des Maurermeisters Friedrich Göckeler und Ehefrau Elisabeth Düring von seinem kaum 4 Jahre alten Bruder beim Spielen mit einem Beil auf die Stirn gehauen worden, so zwar, dass der Tod innerhalb 5 Minuten sich einstellte.“
25. September 1875:   „Unglücksfälle: Am 1. September dieses Jahres fand der Knecht Heinrich Mester hierselbst dadurch, dass derselbe in der hiesigen Twieten-Straße unter den Wagen geriet, soweit sich das hat feststellen lassen, seinen sofortigen Tod.“   Ergänzung aus dem Sterberegister: Heinrich Mester gnt. Bork, geb. 24.6 (?).1845, Ehefrau Dorothea Miehse.
24. März 1876:   „Anfang dieses Monats ist unter dem Rindvieh in Freienohl und Oeventrop die Maul- und Klauen-Seuche ausgebrochen. Nach dem Befund-Bericht des Departements-Tierarztes Drolshagen zu Hüsten ist die Krankheit  jedoch gutartiger Natur. Die Krankheit ist sowohl hier wie in Oeventrop in entschiedener Abnahme begriffen. Die nach dem Gesetz vom 25.6.1875 vorgeschriebenen Maßnahmen sind für diese beiden Gemeinden  angeordnet und werden streng gehandhabt.
26. Juni 1876:   „Öffentliche Bauten: Außer dem Weiterbau des Weges von Meinkenbracht zur Linneper Hütte, einer neuen Kirche zu Hellefeld, sowie dem Schulhaus-Bau in hiesiger Gemeinde (später: Amtshaus) sind öffentliche Bauten nicht im Betrieb.
25. September 1876:   „Öffentliche Bauten: sind außer dem Verbindungsweg von Meinkenbracht nach Linneper Hütte, sowie dem Schulhausbau in hiesiger Gemeinde diesseits nicht im Betrieb.“
 23. Dezember 1876:  „ Öffentliche Bauten: … Schulhausbau hierselbst wird vorgenommen.
26. März 1877Wohlstand im Allgemeinen: Die arbeitende Bevölkerung hat zwar noch fortwährend Verdienst, allein reicht derselbe kaum zur Beschaffung der nötigsten Lebensmittel und wird immer geringer. Es ist jedoch Aussicht vorhanden, dass mit dem Beginn der Feldarbeiten wieder bessere Verhältnisse eintreten, da dadurch die Arbeiten bedeutend vermehrt werden.“ -  Diese beiden Sätze sind durchgestrichen; dafür steht linksseitig:  „Wenn auch der Verdienst der arbeitenden Bevölkerung sich verringert hat, so ist das hier doch nicht in der Weise zählbar wie in anderen Gegenden.“
 „Öffentliche Stimmung hat sich bei der Feier des Geburtstages Seiner Majestät in freudiger Weise kundgegeben. In Freienohl fand am Vorabend ein Fackelzug statt und waren am Tage selbst in den größeren Gemeinden Festessen arrangiert. Die Schulen feierten den Tag in hergebrachter Weise.“ -  Links am Rand steht mit Bleistift:  „Öffentliche Stimmung hat sich bei der Gedächtnis-Feier des Sedan-Tages in recht freudiger Weise kundgegeben. Die Häuser waren in größter Mehrzahl mit Flaggen geschmückt. Die Schulen feierten den Tag in hergebrachter Weise.“
§Öffentliche Bauten:  …  sowie dem Schulhaus-Bau hierselbst  nicht im Betrieb.“ – Wetterbedingt.
30. Juni 1877:   „Öffentliche Bauten: … dem Schulhaus zu Freienohl …“
26. September 1877:   „Öffentliche Stimmung hat sich bei der Gedenkfeier des Sedan-Tages in freudiger Weise kundgegeben. Die Häuser Freienohls waren reichlich beflaggt und die Schulen feierten den Tag in hergebrachter Weise.
 Öffentliche Bauten: sind außer dem im Bau begriffenen Weg von Linnepe nach Westenfeld und dem Schulbau hierselbst, der Anlage eines zweiten Schienengleises der die hiesige Gegend durchschneidenden Ruhrtal-Bahn, nicht im Betrieb.“
24. Dezember 1877:   „Öffentliche Bauten sind außer dem Schulhausbau und der Anlage eines zweiten Schienengleises der die hiesige Gegend durchschneidenden Ruhrtal-Bahn nichts im Betrieb.“
24. März 1878:   „Öffentliche Bauten: sind außer der Anlage eines zweiten Schienengeleises (manchmal Geleis, manchmal Gleis) der die hiesige Gegend durchfahrenden Ruhetal-Bahn nichts im Betrieb.
26. September 1878:  „Öffentliche Stimmung hat sich bei den Reichstagswahlen in bekannter Weise kundgegeben. Die Sedanfeier wurde in den hiesigen Schulen (des Amtsbezirks)  festlich begangen; im Übrigen aber vom größten Teil der Bevölkerung ziemlich gleichgültig aufgenommen.“
27. Dezember 1878:   „Schädliche Natur-Ereignisse: Am 15. d.M. nachmittags gegen 4 Uhr, wurde das Wohnhaus des Tagelöhners Fritz Miese von hier (Mittelstraße/St. Nikolaus-Straße) durch Feuer zerstört. Über die Entstehungsursache hat bis jetzt Näheres noch nicht ermitteln werden können.“
24. März 1879:   „Gesundheitszustand: Die in dieser Jahreszeit gewöhnlich auftretende Krankheit der Rachenbräune hat auch im hiesigen Amtsbezirk unter den Kindern mehrere Opfer gefordert.“ -   Rachenbräune: durch Schwellung der Rachenschleimhaut entstandene Verengung des Rachen-Eingangs beim Rachenkatarrh. Bösartig oder epidemisch.(Zitiert aus Der Große Brockhaus, 1933, Band 15; zwar nicht zeitgleich mit 1879, aber im Wortgebrauch wohl vergleichbar.). -   Aus dem Freienohler Sterberegister: vom 6. Januar bis zum 14. März: insgesamt 11 Verstorbene,, von ihnen 10 Kinder: 1.) Maria Becker, geb. 5.4.1874, gest. 6.1.1879, Tochter des Ackermanns Gottfried Becker und Ehefrau Gertrud Peetz. 2.) Anna Kückenhoff, geb. 21.5.1875, gest. 14.1.1879, Tochter des Ackermanns Johannes Kückenhoff und Ehefrau Ludovica Brüggemann. 3.) Friedrich Becker, geb. 24.10.1871, gest. 18.1.1879, Sohn des Ackermanns Gottfried Becker und Ehefrau Gertrud Peetz (s.o. Nr.1). 4.) Josef Bürger, geb. 7.2.1875, gest. 25.1.1879, Sohn des Tagelöhners Ferdinand Bürger und Ehefrau Christina Schulte. 5.) Carolina Kehsler, geb. 5.5.1878, gest. 29.1.1879, Tochter des Arbeiters Friedrich Kehsler und Ehefrau Bernardine Tönne. 6.) Amalia Uhlendorf, geb. 21.4.1875, gest. 2.2.1879, Tochter des Fuhrmanns August Uhlendorf und Ehefrau Catharina Schnapp. 7.)  Franziska Nöke, geb. 27.7.1872, gest. 6.2.1879, Tochter des Josef Nöke und Ehefrau Dorothea Klute. 8.)  Sohn Trumpetter, (noch kein Vorname) geb. 10.2.1879, gest. 10.2.1879, Sohn des Wageners Franz Trumpetter  und Ehefrau Brigitta Stöwer aus Niederberge, Heirat 23.1.1875 (Trauungsregister). 9.) Heinrich Schwefer, geb. 28.5.1878, gest. 11.3.1879, Sohn des Tagelöhners Friedrich Schwefer und Ehefrau Agatha Voss. 10.) Maria Krick, geb. 5.4.1875, gest. 14.3.1879, Tochter des Tagelöhners Arnold Krick und Ehefrau Gertrud Köster. (Das nächste Kind stirbt am 19.5.1879;  aber dann sterben bis zum 30.9.1879: 13 Kinder.)   
26. Juni 1879:    „Im Monat Mai curr. waren unter den hiesigen Schulkindern die Masern in einem so hohen Maße ausgebrochen, dass die Unterklasse auf 2 Wochen geschlossen werden musste. Die Krankheit ist jedoch jetzt als erloschen zu betrachten.“  -  Aus dem Freienohler Sterberegister lässt sich das anders sehen: 1.) Wilhelm Geihsler, geb. 18.1.1871, gest. 19.5.1879, Sohn des Gerbers Arnold Geihsler und Ehefrau Theresia  Craes. 2.) Heinrich Kerstholt (1 Zwilling), geb. 6.5.1878, gest.  25.5.1879, Sohn des Ferdinand Kerstholt und Ehefrau Elisabeth Aufderbeck. 3.)  Heinrich Zacharias, geb. 8.8.1872, gest. 25.5.1879, Sohn des Tagelöhners Caspar Zacharias und Ehefrau Elisabeth Köster. 4.) Heinrich Heinemann, geb. 30.3.1871, gest.  26.5.1879, Sohn des Friedrich Heinemann und Ehefrau (ohne Befund im Trauungsregister). 5.)  Elisabeth Düring, geb. 7.12.1870, gest.  30.5.1879, Tochter der Dorothea Düring (ohne Befund im Trauungsregister). 6.)  Johannes Stirnberg, geb. 26.9.1877, gest. 1.6.1879, Sohn des Friedrich Stirnberg und Ehefrau Teresia Spieler. 7.) Theodor Nöke, geb. 3.12.1878, gest. 5.6.1879, Sohn des Josef Nöke und Ehefrau Dorothea Klute (s.o. I. Quartal 1879). 8.)  Leopold Kehsler, geb. 11.11.1876, gest. 1.7.1879, Sohn des Maurers Caspar Kehsler und Ehefrau Dorothea Altenwerth.  9.)  Bernard Figge, geb. 6.3.1878, gest. 4.7.1879, Sohn des Handelsmannes Josef Figge und Ehefrau Elisabeth Schröder.  10.)  Wilhelm Schnapp, geb. 8.5.1879, gest.  10.7.1879, Sohn des Johannes Schnapp und Ehefrau Christina Schröer.  11.)  Bernhard Neise, geb. 10.1.1865, gest. 5.8.1879, Sohn des Holzhändlers Georg Neise und Ehefrau Theresia Bösen (beide ohne Befund im Trauungsregister. Nächstes verstorbene Kind erst am 29.9.1879.). 
26. September 1879:   „Öffentliche Stimmung: hat sich bei der diesjährigen Gedenkfeier des Sedan-Tages  hier in gewohnter Weise kundgetan. Die Schulen feierten den Tag in herkömmlicher Weise, während derselbe von der Bevölkerung ziemlich gleichgültig aufgenommen wurde. Das „Original-Fest“ liegt 8 Jahre zurück! 
25. März 1880Öffentliche Bauten sind zur Zeit nicht im Betrieb.“   Das bedeutet auch immer: dabei hat die „arbeitende Klasse“ Lebensunterhalt für die Familie verdient!
26. Juni 1880:   „Im Anfang des laufenden Quartals wurde eine Fläche von etwa 5 ch (?) Fichten-Waldung im Distrikt Hömberg des hiesigen Communal-Waldes durch Brand beschädigt. Die Entstehungsursache hat nicht festgestellt werden können.“
 29. März 1881:  „Die Genehmigung der Aufstellung eines Bistumsverwesers in der Diözese Paderborn hat bei der Bevölkerung allgemein Freude hervorgerufen. In den Gemeinden Dinschede und Rumbeck namentlich wurde diese Freude durch Abfeuern von Böllerschüssen Ausdruck gegeben.“  Bischof Konrad Martin von Paderborn 1856-1879, 1874 Verhaftung im Kulturkampf, 1876 im Exil (ähnlich Kardinal Melchers, Erzbischof von Köln); neuer Bischof Franz Kaspar Drobe 1882-1892.   
„Bemerkungen: Am 26. Februar nachmittags gegen 4 ¾ Uhr brach im Haus des Bäckers Johann Röther hierselbst auf eine bisher nicht aufgeklärte Weise Feuer aus; dasselbe zerstörte das Dach des Hauses vollständig, hat im übrigen jedoch weiteren Schaden nicht angerichtet.“
25. September 1882:  „… Ebenso ist auch die längere Zeit brach gelegene Pappdeckel-Fabrik des Gewerkers Linneborn aus Schnellenhaus wieder im flotten Betrieb.“ – Inhaltlich genau so formuliert im I. Quartal 1883.
21. September 1883:   „Bemerkungen: Am 7. Juli schlug der Blitz in das hiesige neue Schulhaus ( später Amtshaus) und in das Wohnhaus des Tagelöhners Hermann Wrede hier, ohne zu zünden.“ -  Der Termin der Einweihe dieser neuen Schule ist in den „Zeitungsberichten“ nicht aktenkundig.
25. September 1884:  Der folgende Absatz „Industrielles“ kommt inhaltlich ähnlich vorher schon fast regelmäßig vor. Leider steht darin nicht, dass manche Arbeiter aus Freienohl kommen. -  „Industrielles: Die Lage der Industrie hat sich seit der letzten Berichtserstattung nicht wesentlich verändert. Die beiden größeren Holzschleifereien, namentlich die der Firma von der Becke und Cie. zu Wildshausen und die der Firma Vahsen und Cie. zu Rumbeck haben, um bei dem kleinen Wasserstand der Ruhr ihren Verbindlichkeiten nachkommen zu können, ihre eigens zu diesem Zweck ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Dampfmaschinen in Betrieb gesetzt. Die anderen kleineren Holzschleifereien hatten genügend Wasser. Der Betrieb der Glashütte und der chemischen Fabrik zu Oeventrop ist ein flotter.
Bemerkungen: Am 13. Juli ist der Blitz nun schon zum zweiten Mal in das hiesige neue Schulgebäude, ohne zu zünden, eingeschlagen.“
24. Dezember 1884:   „Die hiesige Ortskrankenkasse ist mit dem 1. Dezember in Kraft getreten und sind bei derselben bis jetzt 134 Mitglieder versichert.“
Zwischenbemerkung: hier beim „Abschreiben“ aus der / den Akten fällt auf: 2 Tage nach Versenden der „Reinschrift“ zum Landrat, kommt die Reinschrift als vom Landrat gelesen und abgezeichnet zurück zum Amtmann und „zu den Akten“, - zumeist ohne Zwischenbemerkung oder Rückfragen. Im Freienohler Archiv befinden sich also ab dem IV. Quartal 1884 die Original-Zeitungsberichte.
21. Dezember 1885:  „Öffentliche Bauten: Fertig gestellt sein. Im hiesigen Ort (Freienohl) soll die katholische Kirche im nächsten Jahr erweitert werden. Die Arbeiten sind bereits verdungen und ist der Bau dem Mindestfordernden zu 26 %  (20?) unter Kostenanschlag zugeschlagen.“
 23. März 1886:   „Öffentliche Bauten:  Der Erweiterungsbau der katholischen Kirche zu Freienohl hat begonnen, resp. (bzw.) die alten Teile der Kirche sind abgebrochen.“  Schade, wenn das doch ausführlich geschildert worden wäre. Auch im Pfarrei-Archiv sind darüber keine Einzelheiten, z. B. Zeichnungen, zu finden.
25. Juni 1886:   „Am 12. April d.Jrs. verunglückte auf der Holzschleiferei des Anton Linneborn hierselbst der jugendliche Fabrikarbeiter Kaspar Stirnberg von hier, indem derselbe mit einem Riemen um die Transmission geschleudert wurde.“    Aus dem Sterbe-Register geht hervor, dass er am selben Tag gestorben ist, im Alter von 16 Jahren: getauft 15.3.1869 (also wohl 2 bis 3 Tage vorher geboren, so war es damals üblich), Eltern Caspar Stirnberg und Ehefrau Anna Becker; wahrscheinlich einziges Kind.
23. September 1886:   „Öffentliche Bauten: Der Bau der Wasserleitung hierselbst  (Freienohl) schreitet richtig voran und wird dieselbe (die Wasserleitung) voraussichtlich im Monat November dem öffentlichen Gebrauch übergeben werden können.“  Die genaue Ortslage der Wasserleitung ist hier nicht aktenkundig. Dafür: Extra-Akten (Archiv-Register).
Am 4. August ist der  Maurer Johann Schirp von hier und am 9. August dessen Arbeitgeber, der Maurermeister Karl Pfannhucke  von Messinghausen im Glösinger Tunnel überfahren und sind beide infolge der erhaltenen Verletzungen verstorben“ - Aus dem Freienohler Sterberegister, Taufregister, Trauungsregister und der Einwohnerliste von 1880 diese Informationen: Tagelöhner Johann Schirp, gestorben am 4. August 1886, 36 Jahre; Johannes Friedrich Schirp getauft 27.7.1847, Eltern: Johannes Schirp und Catharina Lardon; Heirat: 22.11.1873: Johannes Schirp und Elisabeth Spiegel, sie aus Stockum, Pfarrei Körbecke, Trauzeugen: Joseph Kerstholt und Elisabeth Vormweg; Wohnung  „im südöstlichen Teil des Dorfes“, Alte-Haus.Nr. 84 (neu: Voßecke 7), 2 männl., 1 weibl. Person.  Diese Daten können Merkmale für das Zusammenleben sein.
24. Dezember 1886:   „Öffentliche Bauten: Die Wasserleitung hierselbst ist sozusagen fertig; dieselbe ist bereits vorgeprüft und kamen außer einigen kleinen Störungen Unfälle nicht vor.“
22. Juni 1887:   „Am 12. April  d. Jhrs. brach in dem hierselbet belegenen Wohnhaus des Franz Georg Korte hier Feuer aus; dasselbe wurde jedoch durch das Wasser hiesiger Wasserleitung bald gelöscht.“   Einwohnerliste 1880: Schneidermeister Franz Georg Korte, Ehefrau Agatha geb. Höhmann (Hachmann?);  Alte Haus-Nr. 89, neu: Hinter den Höfen  / Bergstraße 10,, Jahr 1880: 3 männl., 3 weibl. Bewohner; 1895: 2 männl., 1 weibl. Bew.; Trauungsregister: 18.1.1878 Franz Georg Korte mit Christina Elisabeth Erlmann.
21. September 1887:   „In der Nacht vom 22. zum 23. Juli schlug der Blitz in das Wohnhaus des Zimmermeisters Franz Korte, des Tagelöhners Johann Mester und der Witwe Kaspar Neise hier ein. Der Blitz, welcher in das Haus des Franz Korte fuhr, zündete und wurde durch das Feuer der Dachstuhl zerstört und die zweite Etage beschädigt; Korte war bei der Westfälischen Provinzial- Feuer-Sozietät zu 5400 M versichert und ist mit 1070 M entschädigt. Das Mobilar desselben war ebenfalls bei der Provinzial Feuer-Sozietät zu 4570 M versichert. Für die verbrannten Mobilien ist derselbe mit 488 M entschädigt.“
Am 23. September 1887 schreibt  der Landrat in Arnsberg an den Amtmann in Freienohl: „Euer Wohlgeboren veranlasse ich, in dem bevorstehenden Zeitungsbericht sich auch über den im vergangenen Quartal stattgefundenen Fremden- und Touristen-Verkehr im hiesigen Kreis näher zu äußern.“ Der Amtmann antwortet am 27. September 1887: „… berichte ich,… dass während des diesjährigen Herbstes sich im hiesigen Ort (Freienohl)  2 fremde Personen zur Erholung ihrer Gesundheit aufgehalten haben. Der Touristen-Verkehr ist gering.“  Der Amtmann Enser. - Einzelheiten werden nicht berichtet, auch nicht über die Personen; woher sie kommen, wie und wo sie sich erholt haben, ob es schon gezielte Angebote gab und gibt. Anette von Droste-Hülshoff war mit ihren beiden Freunden schon 1824 durch Freienohl gekommen, in der Kutsche durchgefahren...
Am 23. Juni 1888:   „Öffentliche Stimmung: Der plötzliche Heimgang des Hochseligen Kaisers Friedrich III. Majestät hat die ganze  Amtsbevölkerung ohne Ausnahme in tiefe Trauer versetzt und eine allgemeine schmerzliche Teilnahme wird unserer hohenzollerischen Fürstenfamilie durch die schwere Heimsuchung in den letzten Monaten gewidmet. In Freienohl fand am Beisetzungstag, dem 18. d.M. des Abends beim Kriegerdenkmal (Deutsch-Französischer Krieg 1870/71; Sedan) eine öffentliche stark besuchte Trauerfeier für den so schwer geprüften, kindlich geliebten, den zu früh entschlafenen (verstorbenen) Landesfürsten statt.“ 
Am 26. September 1888:   „Der Touristen-Verkehr ist nicht nennenswert gewesen. Nur fand von Oeventrop aus ein ziemlich frequenter Verkehr nach der Warsteiner Höhle statt (zum ersten Mal im Berichtsprogramm).  Der Amtmann Enser“
Am 23. September 1889:  „Der Touristen-Verkehr ist ziemlich unbedeutend gewesen, nur in Breitenbruch und im hiesigen Ort – Freienohl – sind einige Sommerfrischler bemerkt worden.“  Namen und Herkunftsort der „Sommerfrischler“ sind nicht aktenkundig.
Am 24. März 1890:   „Öffentliche Bauten: Mit dem Bau des neuen Schulhauses (später: Feuerwehrhaus) in Freienohl ist bereits begonnen und wird bei der günstigen Witterung richtig fortgesetzt.“
 Am 20. Juni 1890:   „Öffentliche Bauten: Das hiesige neue Schulgebäude ist bereits im Rohbau fertig gestellt und geht seiner baldigen Vollendung entgegen.“
Am 23. September 1890:   „Öffentliche Bauten: Das hiesige neue Schulgebäude ist fertig gestellt und bereits bezogen. Desgleichen sind die Arbeiten am hiesigen Amtshaus bereits begonnen und ziemlich voran geschritten.“ 
„Der Touristen-Verkehr ist auch in diesem Jahr nicht bedeutend gewesen, jedoch sind im hiesigen Ort sowie in Breitenbruch einige Sommerfrischler bemerkt worden“
Am 24. Dezember 1890:   „Öffentliche Bauten: Das hiesige Amtshaus (vorher: Schule) ist nunmehr fertiggestellt.“
 Am 23. Juni 1891:   „Die vorhandenen 3 Ziegeleien sind durch die Anlegung der benachbarten Ring-Öfen nicht mehr konkurrenzfähig und werden den Betrieb wohl einstellen müssen.“ - Zum Stichwort Ring-Ofen: wird hier zum ersten Mal aktenkundig; aber ein Ort ist hier nicht genannt.
Am 15. März 1892:   „In der Nacht vom 2. zum 3. Februar d. Jrs. hat der Tagelöhner Joseph Cordel hierselbst den Müllergesellen Anton Winterhoff auf der Straße hierselbst mit einem Dolchmesser in den Kopf gestochen. Cordel ist verhaftet worden und dem Königlichen Gerichts-Gefängnis Arnsberg zugeführt. Das Wohlbefinden des Verletzten Anton Winterhoff ist gut.“
 Am 10. September 1892:   „Mit der Anlage eines Bahnhofs bzw. der Errichtung einer Haltestelle unterhalb Freienohl wird in den nächsten Wochen angefangen werden.“
Militär-Verhältnisse: Vom 24. August bis 9. September curr. sind für den Stab und 3 Kompanien vom 5. Thüringschen Regiment Nr. 94 einquartiert gewesen und wird heute für eine weitere Einquartierung bestehend in 3 Kompanien mit Stab vom Infanterie-Regiment Nr. 32 und die 5. Batterie vom Feld-Artillerie-Regiment Nr. 11 erwartet. Die Mannschaften werden auf den 10. und 11. d. Mts. einquartiert. Die Ortschaften Altenhellefeld, Grevenstein, Hellefeld, Herblinghausen, Linnepe,  Dinschede, Visbeck und Westenfeld erhalten ebenfalls vom 9. bis 11. September Einquartierung, bestehend in Infanterie, Artillerie und Dragonern.  Bemerkungen:  Der Musketier Bauer von der 7. Kompanie des 5. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 94 ist am 7. September beim Ausdreschen von Hafer für den Auktionator Noeke hier mit der rechten Hand in die Trommel der Dreschmaschine geraten und ist ihm die Hand zermalmt.“
Am 25. Dezember 1892:  „ Mit der Anlage einer Haltestelle unterhalb Freienohls ist begonnen worden und muss die Anschüttung bis 1. Februar k. Jrs. vollbracht sein. Die Haltestelle soll am 1. April 1893 in Benutzung genommen werden.“
 Am 15. März 1893:   „Die Haltestelle ist hier (in Freienohl) ziemlich fertig und soll dem Vernehmen nach im April curr. dem Verkehr frei gegeben werden.“
 Am 19. Juni 1893:  „Öffentliche Bauten: Die Haltestelle Freienohl ist fertig gestellt und in Betrieb gesetzt. Dem Vernehmen nach wird die Haltestelle gut frequentiert.“
„Bemerkungen: Am 28. März 1893 brannten in Freienohl 11 Wohnhäuser und 3 Nebenhäuser nieder und am 29. April verbrannte das Wohnhaus des Wilhelm Vieth zu Lattenberg ebenfalls total nieder. Über die Entstehungsursache der Brände hat nichts ermittelt werden können.“
Am 24 März 1894:  „Mit dem Bau eines Güterschuppens am hiesigen Bahnhof  (Freienohl) wird in kürzester Zeit begonnen werden.“
„Am 22. März 1894, des Morgens 11 ½ Uhr, ist die 3-jährige Josefine Klauke hier bei einem Feldfeuer derartig verbrannt, dass der Tod bereits nachmittags 2 ½ Uhr eintrat.“  Im Freienohler Sterberegister steht nur das Beerdigungsdatum: 27. März. In der Einwohner-Zählliste im Jahr 1900; A 2189; Auf´m Hahn, Alte-Haus-Nr. 191: Joseph Klauke,Bewohner: 5 m. und 2 w. - Im Freienohler Trauungsregister: Heirat 23.10.1884 Joseph Klauke mit Elisabeth Flinkerbusch, keine weiteren Angaben. Doch auch damals häufig erhält ein Kind den Vornamen des Vaters oder der Mutter.
Der Inhalt des folgenden zitierten Datums kommt, kam öfters vor; mal positiv gewichtet, mal negativ: Am 21. Dezember 1894:  „In Folge der schlechten Geschäftslage ist der Betrieb der Cellulose-Fabrik Wildshausen, der Chemischen Fabrik Oeventrop und der Holzschleifereien nicht lohnenswert und es wird die Holzverkohlung der Chemischen Fabrik, wenn keine Preissteigerungen stattfinden und neue Absatzgebiete gewonnen werden, wahrscheinlich zur Einstellung gelangen. Der Betrieb der Glasfabrik Oeventrop ist stets ein flotter, jedoch wird auch hier über den Preisdruck geklagt…. Der Amtmann Enser“  -  Anmerkung: In den genannten Betrieben arbeiten auch Freienohler und verdienen für ihr Familienleben Geld. Eine Liste, welcher Freienohler in welcher Firma den Lebensunterhalt für seine Familie verdient, ist amtlich nicht aktenkundig. – Interessant ist auch: Wie sind die Freienohler Arbeiter zu ihrem Arbeitsort hingekommen und wieder zurück und zu welcher Tageszeit? Viele mit der Eisenbahn: Aber die kostet auch Geld. Und wie nach Wildshausen? Nicht mit einer Kutsche, nicht mit Pferd oder Fahrrad.
Am 21. März 1895: „Der anhaltende Winter und die damit zusammen hängende Beschäftigungslosigkeit der Tagelöhner hat den Handwerkern und Geschäftsleuten einen großen Geschäftsverlust verursacht.  Sämtliche industriellen Anlagen, mit Ausnahme der Glas- und Chemischen Fabrik klagen über Geschäftsflaute. Der Absatz der Holzkohle, eines ehemals sehr rentablen Nebenproduktes der zuletzt genannten Fabrik hat in den letzten Jahren nicht unerheblich nachgelassen, weil die Eisenbahn dieselbe zur Beheizung der Wagenabteile fast nicht mehr verwendet. Da selbst der verflossene strenge Winter den Holzkohlen-Verkauf nur ganz unmerklich zu fördern vermochte, wird dieser Betriebszweig voraussichtlich demnächst eingestellt werden.“
Am 18. Dezember 1895:  „Bemerkungen: Am 20. Oktober curr. brannte die bei der Westfälischen Feuer-Versicherungs-Sozietäts-Direktion zu 10 240 Mark versicherte Fabrik des Fritz Linneborn zu Schnellenhaus ab.“
 Am 23. Dezember 1896:    „Im verflossenen Monat  (Tag fehlt) brannte von dem bei der Westfälischen Feuer-Versicherungs-Sozietäts-Direktion zu 2100 Mark versicherten Wohnhaus des Lohgerbers Simon hierselbst der Dachstuhl ab.  Die Entstehungsursache hat nicht ermittelt werden können.“ - Einwohnerliste Freienohl 1895 ( A 2181): Fritz Simon, Alte Haus-Nr. 219, Bergstraße; 2 männl., 1 weibl. Bewohner.
Am 23. Dezember 1897:   „Hausbrände waren im Berichts-Quartal nicht zu verzeichnen Dagegen brannte ein dem Landwirt Joseph Noeke von hier gehöriger Haferbuimen (Haferboden, die  auf dem Boden / Balken liegenden noch nicht ausgereiften Haferkörner) welcher nicht versichert war, nieder. Vermutlich ist der Brand durch Kinder, die in der Nähe des Dumens (?) Vieh hüteten, und Hirtenfeuer angezündet hatten, angefacht worden.“
Nicht immer korrekt lesbar aber doch verständlich: „An Vermächtnissen waren … zu verzeichnen. Der im Krankenhaus zu … verstorbene und im hiesigen ...Domicilium frühere Maurermeister Franz Göckeler hat Armen von Freienohl die Z... von einem Kapital im Be... von fast 500 Mark vermacht. Die sel... sollen gegen Weihnachten alljährlich durch den Vinzens-Verein verteilt werden. Für den Fall, dass sich dieser Verein jedoch auflösen möchte, soll die Verteilung durch den Armen-Vorstand erfolgen.  Der Amtmann Köckritz  - Über diesen Maurermeister, Schützenhauptmann, Schützenkönig (Schützenkönigin Frl. Lehrerin Antonette Bause) siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
Hier am Schluss der Akte, passend zu den Industrie-Berichten, genauer zum November 1897, sind 4 Briefe seitens der Industrie-Firmen  an den Freienohler Amtmann eingefügt. Nur der Brief von Linneborn ist übernommen:           Oeventroper Papierfabrik, Linneborn u. Co., Station Oeventrop, am 8. November 1897 -  An das Amt Freienohl  -  „Der Geschäftsgang war im laufenden Jahr ziemlich befriedigend. Die Nachfragen nach unseren Fabrikaten war eine bedeutend regere als im Jahr zuvor und konnten wir teilweise etwas höhere Preise erzielen.  Mit Hochachtung  Linneborn“
Ende der Akte 2177 und auch der „Zeitungsberichte“. Ihre Praxis hat sich wahrscheinlich für den Landrat mit seinen Behörde nicht mehr als sinnvoll, nicht mehr als notwendig gezeigt.
 
Zweites Kapitel
Lebens-Praxis Freienohler mit Hilfe der Einwohnerliste 1840
Einleitung und Motivation zu Zahlen und Namen: „Zahlen sprechen lassen“
Einerseits: „Gefühl ist alles. Name ist Schall und Rauch.“ Goethe: Faust (1749-1832).
Andererseits: „Nomen ist omen. - Name ist ein Zeichen“ Plautus (254-184 v.Chr.).
Entfaltung
Personen-Summe: 971 (Amtsarchiv Freienohl Akte 2167).
180 Ehepaare leben in Freienohl. Sie leben in ihrer Familie. Die Familien-Anzahl wurde nicht gezählt. Auch nicht die Mitglieder-Anzahl. In ihnen leben 24 ausdrücklich „unverehelichte“ Mitglieder, älter als 30-Jährige. In der Einwohnerliste sind ausdrücklich die Witwen und Witwer benannt, hier nicht aufgeführt.
Zum Arbeitsfeld, Beruf, Gewerbe, Betrieb:
Bei den Berufsbezeichnungen sind auch die Unterscheidung „Geselle“, „Lehrling“ mit aufgenommen. Oft ist das der Sohn im häuslichen Betrieb. Die genannte Zahl entspricht also nicht der Anzahl der Betriebe. Eine Zugabe: Der Zähler, Aufschreiber der Einwohner-Liste 1840 hat 1 Arbeitsfeld nicht eingetragen; aus einer anderen Akte wurde selbstverständlich nachgetragen: 1 Hebamme.
„Ackerbau“: 55.
„Tagelöhner“: 135; positiv gewichtet: Ein Tagelöhner, eine Tagelöhnerin muss alles können, was er, sie als Arbeit annimmt.
Die folgende Aufzählung ist nicht alphabetisch oder nach Bedeutung geordnet; das zeigt auch normalen Alltag:
Lohgerber: 4  /   Nachtwächter: 1   /   Schneider: 15   /   Schenkwirt, Gastwirt: 10   /   Krämer: 4   /   Bäcker: 3   /   Heer, Soldaten: 7   /   Zimmermann: 2   /   Schreiner: 14   /   Raseur: 1  /   Handelsmann: 1   /   Schüsseldrechsler, Schüsseldreher: 13   /   Oberförsterin: 1   /   Förster: 2   /   Färber: 1   /   Säge-Meister: 3   /   Polizeidiener: 1   /   Mahl-Müller: 3   /   Pflasterer: 1   /   Hausierer: 1   /   Dienstmagd: 22   /   Maurer: 10   /   Waldwärter: 1   /   Leineweber: 9   /   Schuster: 20   /   Köhler: 1   /   Kuh-Hirt: 8   /   Sattler: 1  /   Postexpediteur, Postler: 2  /   Schweine-Hirt: 1   /   Schmied: 4   /   Wagner, Wagener: 1   /   Schüppenmacher, Schaufelmacher: 2   /   Glashändler: 1   /   Lehrer: 1   /   Lehrerin. 1   Hebamme (Approbation 1839 - 1868): 1   ///   Schultheiß: 1   /   Pfarrer: 1.  
Vornamen
Motivation für diese Auflistung: Welche Vornamen waren damals modern, „in“?
Die 3 Lebensalter-Zuordnungen können das verdeutlichen. Die Vornamen, die innerhalb einer Familie „vererbt“ werden, werden sichtbar beim Einblick „von Haus zu Haus“, von Familie zu Familie in der Original-Einwohnerliste 1840. - Korrekte Statistiken sind nicht sinnvoll, weil in den folgenden Auflistungen die früher Verstorbenen hier nicht eingetragen sind. Die Summe aller Alters-Angaben ergibt nicht die Summe der Personen, weil hier Doppel-Namen getrennt sind.
Lebensalter ab 30 Jahre: Namen-Gebung vor 1810: die Zahl gibt die Häufigkeit an:
Elisabeth: 47  /  Lisette: 1  /  Kaspar: 35  /  Heinrich: 28  /  Franz: 46  /  Gertrud: 30  /  Maria: 23, Marianne 17, Anna: 4, Anna-Maria:8  /  Franziska: 27  /  Katharina: 16  /  Margaretha: 16  /   /  Johann, Johannes: 21  /  Georg: 11  /  Ferdinand: 18  /  Joseph: 11  /  Anton: 11  /  Klara: 8  /  Fritz: 7, Friedrich: 3  /  Agatha: 13  /  Christoph: 6  /  Christine, Christina: 13  /  Bernhard, Bernard, Bernward: 6  /  Theresia: 13  /  Theodor: 4  /  Bernadine: 4  /   Arnold: 3  /  Nikolaus: 3  /  Brigitta: 3  /  Ursula: 3  /  Judokus: 3  /  Matthias: 3  /  Friederika: 3  /  Philipp: 3  /  Theodora: 2  /  Andreas: 2  /  Engelhard: 2  /  Wilhelmine: 2  /  Adam: 9  /  Ernst: 2  /  Gaudenz: 2  /  Adolphine: 1  /   Hermann: 1  /  Josephine: 1  /  Mina: 1  /   Ludwig: 1  /   Caroline: 1  /   Christoph: 1  /  Helena: 1  /  Sophia: 1  /  Jakob: 1  /  Wilhelm: 1  /  Antonette: 1  /  Adolph: 1  /  Dorothea: 1  /  Agnes: 1 Justina: 1.
Lebensalter 6 – 15, Namen-Gebung: 1834 – 1825:
Elisabeth: 29  /  Lisetta: 1  /  Kaspar. 23  /  Johann, Johannes: 19  /  Franziska: 16  /  Franz: 16  /  Marianne: 14  /  Gertrud: 12  /  Fritz: 11  /  Anton: 9  /  Ferdinand: 9  /  Joseph: 8  /  Adam: 7  /  Katharina: 6  /  Georg: 6  /  Clara: 6  /  Heinrich: 5  /  Christine: 5  /  Bernadine: 5  /  Theresia: 5  /  Florentine: 4  /  Theodora: 4 / Dorothea: 1  /  Bernard: 4  /  Wilhelm; 3  /   Caroline: 3  /  Friedrich: 3  /  Friederika: 3  /  Arnold: 3  /  Agatha: 3  /  Ludwig: 2  /  August: 2  /  Josefine: 2  /  Margaretha: 2  /    Karl: 1  /  Adolph: 1  /  Ernst: 1  /  Sophia: 1  /  Christoph: 1  /  Eva.1  /  Philipp: 1  /  Helena: 1.
Lebensalter 1 – 5, Namen-Gebung: 1835 - 1840
Franz: 14  /  Elisabeth: 11  /  Lisette: 2  /  Johannes: 11  /  Gertrud: 9  /  Kaspar: 9  /  Maria-Anna: 8  /  Heinrich: 8  /  Christina: 8  /  Fritz: 7  /  Marianne: 7  /  Georg: 6  /  Ferdinand: 5  /  Theresia: 5  /  Katharina: 5  /  Anton: 5  /  Friedrich: 5  /  Theodora: 4  /  Adam: 3  /  Franziska: 3  /  Christina: 3  /  Joseph: 3  /  Agatha: 2  /  Bernard: 2  /  Florentine: 2  /  Clara: 2  / Josefine: 1  /  Mina: 1  /  Antonette: 1  /  August: 1  /  Margaretha: 1  /  Ludwig: 1  /  Sophia:  1  /  Carolonie: 1  /  Engelhard: 1  /  Karl: 1  /  Dorothea: 1.
„Gefühl ist alles!“  Einfühlsamkeit und Gedenken: Das Sterberegister von 1840
Insgesamt 27 Verstorbene, davon 16 Kinder. Das sind in diesem Jahr auffallend viele Kinder, - im Vergleich zu anderen Jahren.  Im Sterberegister sind keine Gründe, Ursachen angegeben, Die finden sich manchmal in den „Zeitungs-Berichten“, im dienstlichen, amtlichen Jahresbericht vom Amtmann an den Regierungsrat in Arnsberg. (Archiv Freienohl A 2165, 2166)
Auszüge aus dem Jahr 1840 zur Mortalität, Sterblichkeit: „Januar 1840: Die Unbeständigkeit der Witterung wirkt sich auf die Gesundheit der Menschen sehr nachteilig aus, daher finden sich auch auch noch immer mehr Kranke. … September 1840: Die Sterblichkeit ist nicht ungewöhnlich.“
Die historischen Daten im Sterberegister werden heutzutage wohl einfühlsamer gedeutet. Hier sind nur die Kinder genannt, nicht die Jugendlichen (ab 16 J.) und die Erwachsenen. 7.1.1840: 1 Erwachsener (= 1 E). -  15.2.1840: 1 E. -
24.2.1840 Franz Stirnberg, Sohn des Ferdinand S. und Ehefrau Franziska geb. Hömberg, LA 1 Jahr, 6 Monate, hinterlässt die Eltern.
3.1840: 1 E.
12.3.1840 Adam Kihsler, Sohn des Anton Kihsler und Ehefrau Franziska geb. Spies, LA 2 J. 4 M.
16.3.1840 Anton Altenwerth, Sohn des Johann Altenwerth und Ehefrau Elisabeth geb. Schäfer, LA 1 J.
20.3.1840: 1 E.
5.4.1840 Maria Anna, Tochter des Heinrich Köster und Ehefrau Maris Franziska geb. Bräutigam, LA 4 J, 11 M.
22.4.1840 Georg Friedrich Grau, Sohn des Glasmachers Friedrich Grau und Ehefrau Gertrud geb. Neunbecke, Giesmecke, Pfr. Calle, LA 1 Tag.
28.4.1840 Franz Pöttgen, Sohn des Franz Pöttgen und Ehefrau Gertrud geb. Cohsmann, LA 6 Mon.
9.5.1840 Franz Rocholl, Sohn des Tagelöhners Joseph Rocholl und der gestorbenen Ehefrau Beatrice geb. Mestermann, LA 2 M., hinterlässt Vater.
15.5.1840 totgeborenes Kind des Ferdinand Funke und Ehefrau Gertrud geb. Köster (Auch dieses Kind gehört zu den sogen. Traufkindern, d.h. sie wurden auf dem Kirchhof direkt an der Kirchmauer, unter dem Kirchdach - noch ohne Regenrinne – bestattet; das vom Himmel, von Gott herab träufelnde, Trauf-Wasser, taufte die Kinder; es wurden nur nach ihrer Geburt lebende Kinder getauft.)
16.5.1840 Clara Kehsler, Tochter des Tagelöhners Adam Kehsler und Ehefrau Agatha geb. Düring, LA 4 J, 11 M.
22.5.1840: 1 E.
25.5.1840 Georg Rocholl, Sohn des Tagelöhners Joseph Rocholl und der gestorbenen Ehefrau Beatrice geb. Mestermann, LA 3 M.- siehe oben!
4.6.1840 Joseph Schwarzfärber, Sohn des Schneiders Heinrich Schwarzfärber und Ehefrau Margaretha geb. Liedhegener, LA 1 M, 1 Tag, hinterlässt Eltern.
2.7.1840 gleich nach der Geburt gestorbenes Kind des Caspar Klute und Ehefrau Elisabeth geb. Speis.
19.7.1840: 1 E. - 22.7.1840: 1 E.
28.8.1840 Gertrud Düring, Tochter des Engelhard Düring und Ehefrau Elisabeth geb. Schwefer, LA 1 J.
7.9.1840: 1 E. - 8.9.1840: 1 E. - 17.9.1840: 1 E.
28.9.1840 Christian Rensen, außerehelicher Sohn der Wilhelmine Bause, jetzt Ehefrau von August Rüther, Giesmecke, Pfr. Calle, LA 10 J. 4 M.
30.9.1840: 1 E.
4.12.1840 Heinrich Düring, Sohn des Tagelöhners Caspar Düring und Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, LA 2 Tage.
26.12.1840 Johannes Friedrich Tönne, Sohn des Franz Tönne und Ehefrau Elisabeth geb. Albers, LA 1 J, 6 M.
 
Drittes Kapitel
Die „Protokoll-Bücher der Gemeinde-Versammlungen“
der Gemeinde Freienohl 1844 – 1918
Wer mit ganzem Herzen Freienohler ist, gern in der Freiheit Freienohl lebt oder mit der Heimat im Herzen in Freiheit in der weiten Welt ein Zuhause hat, ist frei, ist nicht befangen. Freilich, manchmal entsteht Kopfschütteln. Dann bitte „freil“lich. Und mit dem Herzen von Pippi Langstrumpf fällt einem Freien das Wort von Karlsson vom Dach ein: „Was kümmert das einen großen Geist!“
Zwei Extra-Kapitel stehen am Schluss der „Protokoll-Bücher:
Söhne Freienohls und ein paar Buiterlinge, politisch engagiert für unsere Freiheit von 1844 bis 1918: ein Auszug aus den „Protokoll-Büchern“. - Töchter und Söhne Freienohls entdecken ihre Vorfahren!
Der Bericht über den Ersten Weltkrieg vom Freienohler Pfarrer Steimann und anschließend vom Pfarrer Gerwinn, ausgewählte Abschriften aus den Akten des Pfarr-Archivs.
 
Das Hauptkapitel:
Einleitende Vorbemerkungen zu den Abschriften und Anmerkungen
Dieser vorliegende Text ist, - wie oben die „Zeitungsberichte“ -, nur eine ausgewählte Abschrift von Stellen, Abschnitten, in denen Freienohler namentlich, ausdrücklich vorkommen. Die vollständige Abschrift dieser „Protokollbücher“ kann im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein gelesen werden.
Aktenkundig sind diese Protokolle erst ab dem 23. Januar 1844. Sie wurden abgefasst von der Gemeinde-Versammlung mit dem Amtmann, anfangs identisch auch mit dem Gemeinde-Vorsteher (eingesetzt vom Landrat in Arnsberg), und mit den von der Gemeinde gewählten Gemeinde-Verordneten; zu ihnen gehörte auch zumeist der Rendant, auch Rentemeister genannt (der Verwalter der Gemeinde-Kasse), ein manchmal auch namentlich genannter Amts-Beigeordneter (oder Gemeinde-Sekretär, oder Gemeinde-Diener) schrieb als dazu fähiger die Protokolle.
Die im ersten Protokollbuch genannte Gemeinde-Versammlung: Amtmann und Gemeindevorsteher Alberts; seit 5. April 1844 Freiherr von Devivere (wohnt im Gut Bockum); die Gemeinde-Verordneten (manchmal auch Gemeinde-Beigeordnete genannt): Caspar Humpert, Heinrich Sahse, Anton Trompetter (damals gab es nicht  immer die getrennte Schreibweise: mit „o“ und „u“), Heinrich Düring, Georg Geihsler, Adam Kehsler (Rendant wohl ab 12. April 1844).
Die im Stadtarchiv Meschede / Amtsarchiv Freienohl aktenkundigen Protokollbücher mit diesen Archiv-Nummern: 394, 395, 399, 400, 401, 402, 404, 407, 411, 412, 413, 414, 415, 416 (417 = Zweitschrift von 416). Abbruch der Textfassung der Gemeinde-Protokolle mit dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918. Angefügt sind aus dem Pfarrarchiv Freienohl die Berichte über den Ersten Weltkrieg von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn (mit Listen,  Daten und Einzelheiten der Gefallenen).
Akten-Nummern und Daten-Zeitabschnitte: 394: 23.1.1844 – 27.6.1844;  395: 7.1844 – 9.12.1847;  399: 5.1.1848 – 28.12.1949;  401: 14.1.1850 – 20.1.1855;  402: 24.2.1855 – 30.12.1876;  404: 13.1.1877 – 22.12.1883;  407: 31.3.1884 – 30.8.1889;  411: 20.9.1889 – 29.3.1894;  412: 7.4.1894 – 15.4.1899;  413: 4.5.1899 – 19.1.1901;  414: 31.1.1901 – 8.9.1908;  415: 22.9.1908 – 30.6.1915;  416: 10.7.1917 – 5.1.1918.
Abschreib-Methode:  Zumeist wird abgeschrieben, wörtlich zitiert, manchmal auch stilistisch nur wenig verändert: „senkrecht“ geschrieben; kursiv:  manchmal  in Klammern ergänzt mit heutiger „Übersetzung“, oder mit der Bemerkung: „1 Wort nicht korrekt lesbar“ u.ä., von H.P.                                                                                     Zur „Rechtschreibung“ von Nachnamen bei Nicht-Freienohlern (z.B. Förster), die ist beim selben Namen im Laufe der Jahre oft unterschiedlich.                                     Die durch die Jahre fortlaufenden Gemeinde-Versammlungen geben die Reihenfolge dieses Kapitels an. Am Anfang einer Sitzung werden der Vorsitzende (der Amtmann) und die anwesenden Gemeinde-Verordneten aufgeführt, ganz selten zitiert. Manchmal steht am Ende eines Tagesordnungspunktes  -  TOP  -  kursiv eine Anmerkung vom Abschreiber (H.P.). Die Anmerkung: etwa: „nicht aktenkundig“ bedeutet nur, der erwartete Mehr-Inhalt  ist in dieser Akte der Protokollbücher nicht aktenkundig;  er kann mit Hilfe des Findbuches in Extra-Akten gefunden werden, z.B. in Prozess-Akten.                                                                                            Manchmal lohnt sich ein Blick in die alte Freienohler Karte von 1827: freienohler.de : Geschichte : Verschiedenes : Alte Lagebezeichnungen der Gemeinde Freienohl.
Noch eine Vorbemerkung: Die ist für den Abschreiber gerade der Protokollbücher wichtig: Vor allem die Freienohler mögen sich an das Zitat aus dem „Vaterunser“-Gebet erinnern, das von Jesus von Nazareth stammt: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern!“ - Manchmal wollte nämlich der Abschreiber diesen und jenen Freienohler Namen ändern in NN; aber das wäre nicht korrekt gewesen.
Auch der amtliche Protokoll-Text ist schon Interpretation! Ein Protokoll-Text ist zwar dichter bei der historischen Tatsächlichkeit. Aber die oft wenigen Sätze sind auch nur eine kompakte und kontextuelle Zusammenfassung von 1, 2, 3 Stunden und dem Können, der Einsicht in das Gemeinde-Leben mit all seinen Vorder- und Hintergründen, mit seinem Befinden und … Auch schon Zusammenfassungen über Protokolle oder Bücher „über“ (z.B. Freienohl) sind nicht immer political correct.
Und noch eine Vorbemerkung: Das Termin entsprechende Parallel-Lesen der „Zeitungsberichte“ und der „Protokollbücher“ kann interessant sein.
Lexikon – Nokixel
Amtssprache im 19. Jahrhundert
Dieses Lexikon möge Heimat-Interessenten die „Protokollbücher“ der Freienohler Gemeindeverordneten und die „Zeitungsberichte“ des Amtmanns an den Landrat in Arnsberg das Freienohler Zusammenleben verständlicher machen.
abständige Bäume: Bäume, die ihr Haubarkeitsalter überschritten haben. -
Accord, Akkord: Abkommen, Vergleich, Verdingung. -
Acquisition: Anschaffung, Erwerbung, Errungenschaft. -
Alimentationskosten. Unterhaltskosten, Pflegegelder (für uneheliche Kinder). -
Amortisation: allmähliche Schuldentilgung. -
Anciennität: Dienstzeit, Alterszeit. -
Appellation: Berufung. -
Appellationsgericht: Berufungsgericht. -
Attest: Bescheinigung, Beglaubigung, Zeugnis. -
Aushieb: Einschlag von überflüssigen Bäumen (dünne, kranke, unerwünschte); Gegensatz: Durchforstung. -
Ausstandsgesuch: Gesuch, Bitte, die Bezahlung, Erstattung bestimmter Gelder, Schulden, Steuern aufzuschieben. -
Bonitierungswert: Abschätzungs-Wert. -
Bonitierungsgeld: geschätzter Betrag. -
Cessation: Erledigung, erledigt sein. -
Communal-Wald: Gemeindewald, der Gemeinde gehörig, nicht einer höheren Instanz. -
Contrubuent / Kontr...: Steuerpflichtiger, Beisteuernder. -
Cultur-Plan: Anbau-Plan / Regelung, Forstwirtschaft. -
Defarge: Entlastung. -
deferieren: bewilligen, auferlegen, übertragen. -
Deputatfolge: Folge des Anteils, was einem zusteht. -
Entreprise: Unternehmung, Verding, Übergabe. -
Expropiation: Enteignung. -
Feilsetzung: anbieten, Angebot. -
Flur: genau begrenztes Land-Grundstück, auf Karten einsehbar. -
Freibauholz: Bauholz zum Hausbau, was Eingesessenen (Ureinwohnern) frei, kostenlos zusteht, -
Frohnemann, Fronemann: Dienstmann, einem Dienstherrn gehörend. -
Geometer: Feldmesser, Landmesser, Vermessungsbeamter. -
Gerechtsame: die rechtlich korrekten Nutzungsrechte des Eigenbesitzes, zur Vererbung, zum Verkauf. -
Bürgergerechtsame: die Gerechtsame für einen Staatsbürger. -
Freiheitsgerechtsame: die Gerechtsame für den Einwohner einer „Freiheit“. -
Hufengerechtsame: die Gerechtsame für den Besitzer seiner Hufe. -
Hausplatz: der Platz, auf dem das Wohnhaus steht. -
Hauungs-Plan, Cultur-Plan: der Plan, wie, wann, wo, welche Bäume von wem gefällt werden (dürfen, sollen), wer das gefällte Holz (die Bäume) erhält, kauft usw. -
Hebammenland: ein Freienohler Gemeinde-Grundstück als Garten zum Gemüse-Anbau als ein Geschenk an die Hebamme der Gemeinde. -
Hebeliste: Steuerliste. -
Hude: Weide. -
Hufe: sie umfasst den gesamten Besitz, nicht nur das Wohnhaus (mit seinen 4 Wänden). -
Hufeberechtigte: das Recht auf eine Hude, auf einen eigenen Besitz haben. -
hypothetisch: nur bedingungsweise gültig. -
interimistiv: vorläufig, vorübergehend. -
Kataster: Grundsteuer-Buch, Flurbuch, Festlegung der Grundsteuer, der Flur-
Grundstücke. -
Klassensteuer: die Steuer-Gelder der betreffenden Einwohner-, Bewohner-Gruppen. -
Kötter: Inhaber eines Kottens, einer Kote, eines kleinen Häuschen, einer Hütte. -
Kontrakt: Vertrag, Abkommen, Abschluss; älteres Wort: Verding, verdingen. -
Kreisboniteur: Boniteur: Abschätzer, Einschätzer des Werts von Grundstücken auf Kreis-Ebene. -
Liquidation: Abrechnung, Verteilung bei, nach Aufgabe etwa eines Geschäfts. -
Local, Local...: Ort, örtlich (nicht Gastwirtschaft...). -
Mandationsgebühr: befohlene Zahlung. -
Meistbeerbter: … Haus- plus Grundbesitzer. -
Melioration: Verbesserung … der Bodenverhältnisse. -
Minorman: Kind, minderjährig. -
Miste, Miststelle: Misthaufen. -
Notat: Bemerkung, Anmerkung, Vermerk, Erinnerung... Rüge. Kontrolle, Durchsicht. -
Notant: der für die Rüge usw. Beauftragte. Kontrolleur (positiv gewichtet). -
Obligation: Verpflichtung, Schuldverschreibung. -
Pertinenz: Zugehörigkeit; Pertinenz-Stücke: ...zugehörige Stücke, Gegenstände. -
Pflanz-Kamp: ein Flur-Teil, vorbereitet zum Anpflanzen von kleinen Bäumen                    pp: perge perge = und so weiter
praekludieren: ausschließen. -
Rendant, Rentemeister: Kassenführer. -
Renumeration: Rückzahlung, Rückgabe. -
Restant: Schuldner. - restieren: übrig, im Rückstand sein. -
Schmiess-Eichen, Schmies-Eichen: der kleine Eichen-Wald, von Freienohl über die Schersse Richtung Oeventrop, rechts kurz vor dem  evangel. Friedhof-Kirche. -
Schlagholz: Holz zum Fällen, zum Schlagen geeignete (gekennzeichnete) Bäume. -
Separation: Abtrennung, Grenzen-Festlegung bestimmeter Gebiete, Besitzungen. -
Separationsbehörde: in Arnsberg. -
Sistierung ein Verfahren einstellen, Festnahme, Beanstandung, beanstanden. -
Solstätte: das eigene Grundstück: Wohnhaus und Hof, steuerpflichtig. -
Spließteile / Spliessteile: kleine Randstücke (am Weg, an Straße). -
Subhastation: Zwangsversteigerung, Zwangsverkauf, Versteigerung. -
Submission: öffentliche Ausschreibung. -
Submissions-Weg: öffentlicher Weg. -
Taxe: Schätzung, Wertbestimmung, Wert, Preis. -  Taxwert: abgeschätzter Wert. -
Torfbirken: einzelne Birken im Torf-Gebiet. -
Unterfangung: Mauerbau. -
Verpachtungsgewinde:
Verding, verdingen: Vertrag, Abkommen, Vereinbarung, Kontrakt. -
 
Aus kleinen und größeren, alten und speziellen Lexika im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
Die“ Protokoll-Bücher“
A 394
Am 23. Januar 1844: Es fand aufgrund der Vorschrift Nr. 68 der Gemeinde-Ordnung unter dem Vorsitz des Amtmanns und Gemeinde-Vorsitzenden Alberts die Wahl der Gemeinde-Verordneten statt: Caspar Humpert, Heinrich Siepe. Heinrich Düring, Anton Trumpetter und Georg Geihsler statt.  – Die Gemeinde-Ordnung ist hier nicht aktenkundig. - Wegen der Prozess-Sache Grenzverlegung betreffend Gemeinde Freienohl gegen Becker gnt. Kaiser beim Land-Stadt-Gericht in Soest am 26.d.M. begleitet den Amtmann der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Caspar Humpert; dafür erhält er 3 Taler.  - Hier ist mehr Inhaltliches nicht aktenkundig.
Die Hebestelle für das Brückengeld an der Brücke über die Ruhr zur Giesmecke nach Hirschberg obliegt der Gemeinde Freienohl; sie leistet auch den Bau.  Auswärtige, Bewohner aus der Giesmecke dürften, unter dem Vorwand, sie besuchten hier die Kirche, nicht um Zahlung eines Brückengelds befreit sein. - Die Bewohner der Giesmecke gehör(t)en nach Calle.Gemeint ist die Langelbrücke (auch Langelsbrücke). Die war eine Gemeinde-Brücke, gehörte Freienohl. Die Gemeinde musste für allles Drum ujnd Dran der Brücke sorgen. Darum „Benutzer-Gebühren“. Die andere Ruhrbrücke – Blasten-Brücke (Plastenberg-Brücke)  - (später: Breiter Weg – Bahnhofstraße) war eine Provinzialbrücke, gehört der Provinz Westfalen, kostenfrei. In jener Zeit gab es die Bahnhofstraße noch nicht. Die Wegstrecke nach Meschede führte über den Plastenberg. Reste sind auch noch gut sichtbar an der Böschung links von der B 7 kurz vor Bockum. - In der unterzeichneten Gemeinde-Verordneten-Versammlung erschien der Johannes Heinrich Schirp aus Enkhausen und trug vor, dass er jetzt mit der Antonia Lardon hier sich zu ehelichen wünsche und am nächsten Samstag die Hochzeit gefeiert werden soll. Er wünsche dann gleich als Beilieger sich hier niederzulassen, möge er die Erlaubnis begehren, … (korrekt abgeschrieben, ungewohnter Stil; 1 Seite im Protokoll ausgelassen; er erklärt sich bereit, jährlich den Betrag von 5 Taler Einzugsgeld zu zahlen)... Die Gemeinde-Verordneten beschlossen, dass der Antrag des Schirp bewilligt werden solle. - Aus dem Freienohler Trauungsregister: am 27.1.1844 Johann Heinrich Schirp aus Kattenhof Heirat mit Catharina Lardon; Zeugen: Fritz Lenze, Theresia Neise. Angemerkt: Doppel-Vorname oder man hat sich verhört.
Betreffend der Blasten-Ruhrbrücke waren mit der Genehmigung des Königl. Wegebau-Meisters Vogler notwendig die unentgeltliche Abgabe von 360 Faschinen und 500 Stück Pfähle mit 3 bis 4 Fuß Länge.
Bei unbekannten Vokabeln oben im „Lexikon – Nokixel“ oder Krünitz-Online (Lexikon).
Am 27. Januar 1844:  Dem Polizeidiener Kaulmann soll in Berücksichtigung seines geringen Einkommens für dieses Jahr aus der Gemeindekasse zur nötigen Beschaffung der nötigen Montur-Stücke ein Betrag von 12 Talern bewilligt werden.
Am 3. Februar 1844: Die Gemeinde-Versammlung beschließt einstimmig: Sie wünscht aufgrund § 75 der Landgemeinde-Ordnung vom 20. Oktober 1841 hiermit, dass der Amtmann des Amtes Freienohl, solange derselbe seinen Wohnsitz in hiesiger Gemeinde hat, zugleich das Amt des Gemeinde-Vorstehers hierselbst bekleide.
Am 30. März 1844:  Es geht um das Läuten der Turmglocken der Pfarrkirche. Pfarrer Sporkmann stellt am 12. März 1844 fest, dass dieses Läuten nicht die Verpflichtung der (politischen) Gemeinde ist, sondern des Küsters. „Wenn dieser nun Schulkinder mit dem Läuten beauftragt, so war dieses ein Missbrauch, welcher in mehrfacher Hinsicht nicht ferner geduldet werden kann und zu dessen Abstellung der Küster durch den Kirchenvorstand ernstlich anzustellen sein dürfte. Dadurch, dass der Küster  das Läuten durch Schulkinder besorgen ließ, kann aber für ihn die Verpflichtung zur Besorgung des Läutens niemals erlöschen und hat daher der Küster, falls er das Läuten persönlich zu besorgen, gleichviel aus welchem Grunde, außerstande sein sollte, so die Verpflichtung des Läutens auch auf seine Kosten durch einen qualifizierten Läuter besorgen zu lassen. Ob nach der Kirchenordnung der Küster als solcher auch die Verpflichtung hat, zum Angelus Domini („Engel-des-Herrn-Gebet“, morgens 6 Uhr, mittags 12 Uhr und abends 18 Uhr) und zu den Lese-Messen (auch Stille Messe genannt, ohne Orgel, ohne Gesang der Gemeinde; der Priester „liest“ still, auf Lateinisch die Mess-Gebete aus dem Mess-Buch; damals üblich), ist hier einerlei. Hier entscheidet die Observanz und es ist sogar wahrscheinlich, dass in früheren Jahren schon dem Küster für solche Verrichtungen Vergütungen bewilligt worden sind... Auch die Glocken zu beaufsichtigen und etwa daran entdeckte Mängel dem Magistrat (dem Vorstand der politischen Gemeinde) anzuzeigen, ist Aufgabe des Küsters...“ - Entfaltung im Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“, bei Lehrer Leismann.
Dem Wirt Bernard Becker werden 4 Streben Buchenstangen aus dem Gemeindewald bewilligt bei der von ihm vorzunehmenden Unterschwellung seines Hauses gegen die Taxe (für den vereinbarten Preis). - Alte-Haus-Nr. 83, Parzelle  876, Hauptstraße.
Am 5. April 1844:   Adam Köster möchte von der Gemeinde für seinen Hausbau darauf die Parzelle Flur I Nr. 425, Größe 35 Ruthen kaufen. Die Gemeinde-Versammlung genehmigt den Antrag nicht: der Platz ist für ein Haus zu klein, „wegen  der anliegenden Gemeinde-Wiese kann man nicht zu dem Platz gelangen; der Bewässerungsgraben ist verdorben und der notwendige Weg, um zum Haus zu gelangen, ist zu klein“. -  1 preußische Ruthe  = 14,185 m²; hier also 49,648 m²; also rund 50 m²; 7 x 7 Meter! -
Durch Verfügung der Landrätlichen Behörde in Arnsberg vom 15. März soll dem Lehrer Leismann „nur ein einstöckiges Wohnhaus erbaut werden“. Von der Gemeinde wurde dem Lehrer Leismann ein zweistöckiges Wohnhaus genehmigt mit 2 Bodenstuben und einer Mauer um das Küsterhaus. - Zu Lehrer Leismann, auch Biographisches das Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
Der Amtmann legte das Gesuch des Christoph Burmann aus Olpe vor für die Vor- und Nach-Hude von Schafen vom 15. Oktober bis 15. April auf der Freienohler Feldflur vor dem Mühlenberg. Die Versammlung erklärte, dass sie einen solchen Hude-Rest nicht anerkennen könne. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Der Schneider Johann Herbst hat das Grundstück auf Flur I Nr. 279 für ein Haus für jährlich 13 Reichstaler gekauft.
Die Versammlung hat beschlossen, dem Hirschberger das von ihm beantragte Grundstück auf der sogen. Bremke nicht zu verkaufen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Erhard / Eberhard Hirschberger, evangelisch: LA 69, Witwer; Gastwirt, Krämer; Alte Haus-Nr. 4a. Parz. 726, Friedhofsweg 2. Sterberegister von 1832 (!): gest. 20.8.1832 Friederica Hirschberger geb. Hartmann, LA 55; Ehefrau des Gemeinde-Försters Erhard Hirschberger in der Glasfabrik Giesmecke, zu Calle gehörig; evangelisch.
Der Antrag des Christoph Hirnstein wegen Steinbrechen im Bettenhellen-Ufer, wofür er der Gemeinde den festzusetzenden Betrag zu zahlen bereit ist. Die beabsichtigte Quantität Steine zu brechen gegen die Vergütung von 8 Silbergroschen pro (nicht korrekt lesbar) soll auf den Fall genehmigt werden, worüber dem Herrn Oberförster Barkon vorgetragen werden soll. - Johann Christoph Hirnstein, Alte Haus-Nr. 146 a, Breiter Weg 9 (a= Eigentümer); Trauungsregister: Heirat  7.9.1824 mit Friederica Lenze; im Jahr 1846:  Tagelöhner, LA 47; Ehefrau LA 44, Tochter Marianne, Näherin, LA 18; Sohn Kaspar LA 5; Sohn Heinrich LA 3; Sohn Anton LA ½.
Am 13. April 1844:  Auslieferung eines Teils des Kassenbestandes an die Bank zu Münster. Da nach einer Übersicht des hiesigen Rendanten Kehsler die Rechnung der hiesigen Gemeinde pro 1843 mit einem Kassenbestand von 826 Taler, 8 Groschen abschließt, so sollen hiervon 600 Taler bei der Bank in Münster wertbar angelegt werden.
Am 26. April 1844:  Dem Kaspar Helnerus wird gestattet, an der östlichen  Seite der Chaussee ein eigenes Haus zu erbauen. Er hat nachgewiesen, dass er dafür das nötige Geld besitzt. „Östliche Seite der Chaussee“:  Breiter Weg. Trauungsregister: Heirat 18.2.1841 Johann Caspar Helnerus mit Franziska Lenze. 1846: Alte Haus-Nr. 149; Schuster, LA 30; Ehefrau LA 36.                                                                        Bei der Genehmigung zum Wohnhausbau, zum Einziehen in Freienohl wird das Wort „Wirtschaft“ genannt. Damit ist nicht eine Gastwirtschaft, Schenkwirtschaft gemeint, sondern die Fähigkeit zur Hauswirtschaft, zur korrekten Verwaltung des Wohnhauses, des Grundstücks und auch der Familie.
Am 29. April 1844:  Der Versammlung wurde die Klage des Schmieds Johann Klasmeyer gegen die Freiheit Freienohl im Betreff Zahlung von 25 (Reichstaler) Bürger- und Niederlassungs-Geld vorgelegt und (es) erklärte dieselbe: die hiesige Freiheit könne diesen Prozess durchaus nicht verlieren und müsse man daher um Nach... (nicht korrekt lesbar) der Autorisation zur Führung derselben hiermit bitten. Bis zum Eingang der Autorisation müsste die Verlegung des bereits auf morgen angesetzten Termins nachgesucht werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. -
Es wurde  die Klage der Schäferei-Interessenten zu Olpe gegen die hiesige Freiheit vorgelegt und beschlossen, die Prozess-Autorisation bei der Landrätl. Behörde nachzusuchen. - Zusammenhänge bestehen wohl – siehe oben – beim 5. April.
Am 15. Mai 1844: Das Schreiben des Wegebaumeisters Vogeler vom 13. d.M., wonach zur Vollendung der Wasser-Bauten unterhalb der hiesigen Ruhrbrücke die freiwillige Abgabe einer noch größeren Quantität Faschinen und Pfähle von der Freienohler Gemeinde gewünscht wird, wurde der Versammlung vorgelesen. - Hier ausgelassen: siehe oben 23. Januar 1844. - Der Oberförster wolle jedoch im Distrikt Mühlenberg keine Hauung für Pfähle genehmigen. - Dazu ist hier mehr nicht aktenkundig.
Zum Prozess der Schäferei-Interessenten zu Olpe gegen die Freiheit Freienohl und Consorten (positiv gewichtet!) wegen Schaf-Hude-Gerechtsame vor dem Mühlenberg wurde beschlossen, dem Herrn Seitzensolindt (korrekt abgeschrieben?) zu Arnsberg in dieser Sache als Anwalt anzunehmen, welchem die Information von den Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler binnen 10 Tagen mündlich erteilt werden soll, indem am 18. d.M. Termin in dieser Sache anstehe.  Zu dem Ende wurde die ausgestellte Vollmacht  nebst Klage und Verfügungen des Land- und Stadt-Gerichts vom 29.3. und 3.5. den Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler in Termin übergeben. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Immer wieder: der „Vorname“  Freiheit wird nicht weggelassen!
Prozess des Schmieds Clasmeyer zu Freienohl gegen die Freiheit Freienohl wegen des zu zahlenden Bürger- und Einzugsgelds. Es wurde beschlossen, den Herrn Seitzensolindt (s.o.) in Arnsberg als Anwalt in der Sache anzunehmen, welchem die  Information durch die Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler  binnen 10 Tagen mündlich erteilt werden soll, indem am 11. d.M.  Termin in dieser Sache anstehe. Zu dem Ende wurde die ausgestellte Vollmacht den Gemeinde-Verordneten Humpert und Kehsler in Termin übergeben. Die Landrätliche Behörde  soll um Remission der Klage ersucht werden. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Diesmal ist Clasmeyer mit C geschrieben.
Zur  Instandsetzung des Schieferdachs wurde beschlossen, dem Anton Kotthoff  zu Arnsberg  auf seinen Antrag hin zu übertragen mit der Reparatur und Beaufsichtigung des Schieferdaches von der Pastorat (die Pastorat, grammatisch: weiblichen Geschlechts) nebst der Scheune und von der Küsterei nebst Stallung zu dem zutreffenden Betrag auf 10 Jahre, worüber ein Kontrakt mit dem Kotthoff abzuschließen ist. - Das Schieferdach war besser als das oft noch übliche Strohdach, bedurfte auch regelmäßige Reparatur, Ziegel-Erneuerung.
 Lehrer Leismann beantragt die „Beschaffung zweier Bodenstuben und einer Mauer um die hiesige Lehrer- und Küster-Wohnung“. - Zum Wohnhaus des Lehrers Leismann: „Im unteren Teil: 2 Wohnzimmer und im oberen Teil 3 andere Zimmer, von denen er eines für sich, seine Frau und Kinder, das andere für seine Magd und allenfalls gleichzeitig für seine Kinder, das dritte aber als seine Kammer benutzen kann. Es liegt mithin (also) durchaus kein Bedürfnis zur Errichtung von Bodenkammern vor, welche zu Vorrat und Schlafkammer für eine Magd dienen soll. Ein Fremdenzimmer dem Lehrer zu stellen, ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Und eine besondere Schlafstube für die Kinder hat der Lehrer nicht notwendig, da es sogar gefährlich ist, die Kinder allein auf einer besonderen Stube schlafen zu lassen. (Zwei Unterbrechungen: 1. Im Jahr 1844! - 2. Aus dem Einwohnerverzeichnis vom 4. Dezember 1846, - also umrechnen  Alte-Haus-Nr. 72, Parzelle 875 („Küsterei“ Ecke St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße, später Gardinen- Schwefer);  Lehrer Friedrich Leismann LA 31, Ehefrau Clara geb. Brüggemann LA 36, Sohn Friedrich Hermann Leismann LA 6, Sohn Franz Nicolaus Louis Leismann LA 4, ! Tochter Auguste Sophia Theresia Leismann LA 2, Magd Katharina Ernst LA 17, Schüler Wilhelm Molitor LA 12. - Aus der Sterbe-Liste: am 16. Februar 1849 ist gestorben Sohn Friedrich. - In der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849: hinzukommt Tochter Theresia LA 2, es sind nicht genannt oder nicht mehr da: Magd Katharina und Schüler Wilhelm.)  Beim Lesen des folgenden Satz-Gebildes nicht ratlos aufhören! -  Was die Einfriedung des Hofraumes betrifft, so besitzt der Lehrer gegenwärtig zwei Gärten und will er sich auf dem unbedeutendem Hofraum einen dritten anlegen, so mag er dieses tun, die Gemeinde kann ihm denselben aber nicht und noch umso weniger mit einer Mauer einfrieden lassen, als durch eine solche der ganze Hofraum beinahe verloren geht, indem diese Mauer ein solches Terrain erfordert, als der Schulhofraum beinahe groß ist, dann aber auch würde eine solche Mauer mehr Kosten verursachen, als der ganze Hofraum wert ist. Beide Anträge müssen wir daher hiermit gänzlich von der Hand weisen.
Der folgende TOP 21 vom 15. Mai 1844 über die Kapelle am Rümker Bach ist eingetragen im Kapitel „Friedhofs-Visite“.
TOP 21: Baufälligkeit und Abbruch der Kapelle am Rümker Bach:  Der Gemeinde-Versammlung wurde vom Amtmann bekannt gemacht, dass nach Relation des Gebäude-Taxators Kehsler hierselbst (also Adam Kehsler, Rendant) die Kapelle am sogen. Rümkerbache so baufällig sei, dass nicht einmal mehr am künftigen Sonntag dahin Prozession gegangen werden kann und daher entweder gehörig instand gesetzt werden oder abgebrochen werden müsste. Zugleich wurde dann die Versammlung darüber vernommen (= befragt), ob die Gemeinde Ansprüche an dieser Kapelle habe? Diese Frage wurde aber gänzlich verneint und bemerkt (= es wurde festgestellt),  dass dieselbe dem Vernehmen und dem allgemeinen Anspruche nach, den Erben Holzapfel zu Völlinghausen, von denen noch ein Glied zu Oeventrop gehört, indem deren Großeltern oder Urgroßeltern dieselbe sollen haben aufbauen lassen und der Vater des jetzigen Holzapfel zu Oeventrop sie bis zu seinem Tod instand gehalten haben soll.
Die Versammlung trug beschlossen vor, dass der Schmied Clasmeyer den an seinem Haus vorbeifließenden Bach in den Weg verlegt  und diesen dadurch geschmälert habe. Demselben musste aufgegeben werden, den früheren Zustand  sofort wieder herzustellen. - Johann Clasmeyer: Alte Haus-Nr. 62, Parzelle 717: Am Hügel.
Am 31. Mai 1844:  Zur  Beschaffung zweier Bodenstuben und einer Mauer in der hiesigen Lehrer- und Küster-Wohnung. Wurde der Versammlung die Landrätliche Verfügung vom 14. d.M. (Mai) durch Verlesung bekannt gemacht und erklärt dieselbe folgendes: In Rücksicht, dass der Lehrer Leismann die ganze Arbeit für 15 (?) ausführen will, wollen wir, obgleich diese Anlagen durchaus unnötig sind, demnach genehmigen, dass ihm diese 15 (?) ausbezahlt werden, nachdem er die Arbeit ausgeführt haben wird und wir die Arbeit als tüchtig (richtig, korrekt) erklärt haben werden. Eine Veranschlagung (einen Kosten-Voranschlag) durch den Communal-Baumeister, sowie eine Revision durch denselben, halten wir bei Geringfügigkeit des Antrags nicht für notwendig und wollen wir hiervon Abstand nehmen, damit dem Lehrer auch die hierdurch entstehenden Kosten erspart werden.
Antrag des Christoph Hirnstein um Erlaubnis zum Neubau eines Hauses. Gegen den Antrag des Christoph Hirnstein um Erlaubnis zum Neubau eines Hauses auf der Parzelle Flur 1 Nr.  430/3 finden wir nichts zu erinnern (haben wir nichts dagegen), zumal der Bauplatz an der Chaussee belegen (gelegen) ist und gegen die Führung des Bauherrn nichts zu erinnern und das von ihm nachgewiesene … (nicht korrekt lesbar; Geld?) als zur Ausführung des Baus für hinreichend dazu imstande ist. Wir bitten daher, ihm nun die Bauerlaubnis zu erteilen. - 1849: Alte Haus-Nr. 146 a (Breiter Weg 9); Tagelöhner, LA 49; verheiratet mit Friederike geb. Lenze LA 25; 6 Kinder: Maria LA 20, Fritz LA 15, Franziska LA 11, Kaspar LA 9, Heinrich LA 6, Anton LA 3. Haus 146 b: Witwe Margaretha Hömberg, Spinnerin, LA 54, mit 4 Töchtern.(wegen fehlender Daten wahrscheinlich zugezogen; a = Hausbesitzer, b = Mieter).
(Antrag) Benutzung einer Hohlgrube im hiesigen Communalwald Distrikt Küppel von Seiten der Gewerkschaft zu Olsberg. Wurde ein Schreiben des Försters Schrader vom 28. d.M. vorgelegt, worin um die Erlaubnis zu der nebengedachten (Antrag steht linksseitig) Benutzung angetragen (beantragt) und fand man gegen diesen Antrag nichts zu erinnern, weshalb die Genehmigung dazu erteilt wurde. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Revers-Bescheide in Prozess-Sache Caspar Sonntag und Consorten, Georg Flinkerbusch, Hehse und Consorten betreffend Einzugsgeld.  - Inhaltliches ist nicht korrekt lesbar, dann: ein weiteres Rechtsmittel findet nicht statt, das wird durch Vorlesung bekannt  gemacht. - Vorlesung: in dieser Sitzung.
Beschwerde gegen die Wege-Bauverwaltung wegen untersagter Hauung von Faschinen aus dem Freienohler Communalwald am Knäppchen, warum die sich untersteht, zur Sicherstellung der hiesigen Ruhrbrücke Faschinen aus dem Communalwald Distrikt  Knäppchen zu hauen, da , da man eine solche Hauung doch nun im Mühlenberg laut Beschluss vom 15. d.M. genehmigt habe. Es wurde gebeten, diese untersagte Hauung sofort zu untersagen und zu untersuchen, wer zu einer solchen untersagten Hauung Anlass gegeben hat, damit dieser zu gesetzlicher Strafe gezogen werden kann.
Am 13. Juni 1844:  Verkauf von 1 Stück Eiche im Distrikt Kreggenberg.  Wurde beschlossen, den Verkauf vom 3. d.M. mit Ausnahme der Nr. 6 , also zum Betrag von 158 RT 18 Gr. Zu genehmigen. Der Eichbaum ad Nr. 6 soll jedoch nicht verkauft werden, weil derselbe sich nicht im Distrikt befinde, welcher dem von der Becke zur Bewässerung überlassen werden soll, zudem der Baum im besten Zuwachs begriffen sei. - Bewundernswerte Sorgfalt.
Neubau des  Franz Hehse. Wurde beschlossen, dass der Neubau des Franz Hehse vom 10. d.M.  nicht genehmigt werden könne, indem der Grund, auf dem er zu bauen beabsichtigen gedenke, nicht ihm, sondern der Gemeinde gehöre. Das Grundstück, welches der Hehse von dem Stirnberg adquiriert, sei aber auf der Grenze belegen, unterhalb, wo selbst nur gebaut werden könne, gehört das Grundstück der Gemeinde, und wolle diese deshalb nicht veräußern. Es dürfte dem Hehse zu bedeuten sein, dass ihm von der Gemeinde kein anderer Hausplatz angewiesen werden kann, als der an der Alten (!) Landstraße nach Arnsberg, welcher ihm vor etwa 1 Jahr dazu angewiesen worden sei. - Korrekt abgeschrieben, aber wohl nicht korrekt zu verstehen. - 1844, 1849: Franz Hehse Alte Haus.Nr. 151 a: neu: Alter Weg 23;  Johann Stirnberg, Chaussee-Arbeiter, Alte Haus-Nr. 140: neu: Friedhofsweg 3; (dieser Stirnberg gemeint?).
Neubau des Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff von hier: wurde beschlossen, dass sein protokollierter Antrag vom 8.d.M. Zu genehmigen sei. - 1844, 1849: Alte Haus-Nr. 22, Bergstr. 20.
Die Anmeldung des Heinrich Albers wegen ...- Rechtsfragen, die sind nicht korrekt lesbar. 1844: Schneidermeister, Alte Haus-Nr. 48 a, Parzelle Nr. 837, Krumme Straße 16.
Rechtsstreit zwischen Becker gnt. Kaiser  gegen Freiheit Freienohl  betreffend Grenzstreitigkeit der Kaiserwiese. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Die Gemeinde-Versammlung beantragt die Anfertigung eines Feuerteichs, den sogenannten Kletterpott.  Baumeister Franz Göckeler hat einen Kostenanschlag erstellt. Der Auftrag soll baldmöglichst wenigst bietend verdungen werden (wer am preiswertesten, am billigsten arbeitet; ausgeschrieben).
Zum Feuerteich Kletterbott: Extrakapitel: „Freienohler Feuerspritze und Brandeimer...“ - Und: freienohler.de : Geschichte : 19. Jahrhundert : Die 3 Feuerteiche. - Lage: an der Ecke Krumme- Straße / Bergstraße / St. Nikolaus-Straße. Manchmal auch „…pott“ geschrieben.
Am 27. Juni 1844:   Erhebung des Brückengeldes von der Langesbrücke (korrekt abgeschrieben). Der Versammlung wurde die mit Landrätl. Verfügung vom 2. April hierher gelangte  Reg. Erklärung vom 19. März nebst dem unter demselben Datum ausgearbeiteten Tarife zur Erklärung vorgelegt. Die Versammlung bemerkte hierauf, dass die von einem Hohen Provinz Ministerium  unterstellte Meinung, dass die Erhebung eines Brückengeldes von Fußgängern der Gemeinde bisher wenig Nutzen gebracht, irrig sei, indem gerade von Fußgängern am meisten Brückengeld bezahlt würde. Fuhrwerke oder Zug- oder sonstiges Vieh passieren höchst selten diese Brücke. Man müsse daher bitten zu veranlassen, dass nach wie vor von Fußgängern  Brückengeld erhoben werden dürfte und wolle es vorziehen, die Sache bei ihrem bisherigen Stande zu belassen, wenn nicht (?) zu dem neuen Tarif der bisherige Satz von Fußgängern aufgenommen werden könnte. Man glaube jedoch, dass die Hohen Behörden die großen Kosten, welche die Unterhaltung der Brücke der Gemeinde veranlassen gern berücksichtigen werden und schon aus diesem Grunde ihren Antrag gern ohne Zweifel genehmigen werden. Es sei nämlich die Brücke vor etwa 25 Jahren, ganz dann wieder im Jahre 1830 und zuletzt im Jahr 1841 ganz neu gebaut worden. Die enormen Kosten, welche dieser Bau der Gemeinde veranlasst, werde sich aus den hiesigen Rechnungen wohl entnehmen lassen.
Ende A 394.
A 395: vom 9. Juli 1844 bis zum 9. Dezember 1847
Am 9. Juli 1844:  Schulbau in Freienohl.  Die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung erklärten, in Erfahrung gebracht zu haben, dass zum Verding (zur Ausschreibung) des neuen Schulbauses bereits von Plänen ein Terrain anberaumt  worden sei.  In dieser Folge finden sie sich veranlasst, folgende Einwendungen dagegen anzuheben. In der Verhandlung vom 6. April d.J.  habe der Gemeinde-Vorstand zwar erklärt, dass das neue Schulhaus auf dem Platz gebaut werden solle, worauf sich zur Zeit das alte Rathaus befinde. Diese Erklärung sei auf die Versicherung  des bei Aufnahme der Aufnahme der Verhandlung anwesenden Herrn Landrats, Freiherrn von Lilien, dass ein einstweiliges Unterbleiben des Neubaus durchaus unzulässig sei, abgegeben worden. Wenn hingegen aber in Erwägung gezogen werden wolle, dass, nach den zum Neubau vorliegenden Plänen die darin angegebenen Räume zu den Schulstuben wenig oder gar nicht größer ausfallen werden als diese Räume in dem alten Rathaus, worin zur Zeit Schule gehalten wird, zu beschaffen sind, und ferner, dass dieses alte Rathaus sich noch gar nicht in einem baufälligen Zustand befindet, so könne man sich vor der dringenden Notwendigkeit eines Neubaus durchaus nicht überzeugen und müsse dafür darum bitten. Dass vor allen Dingen durch einen Bau-Beamten eine Untersuchung darüber angestellt werde, ob dieses fragliche Gebäude nicht ganz zweckmäßig zu einem Schulhaus einzurichten sei und bis dahin alle weiteren Vorkehrungen zum Neubau eingestellt werden, was umso weniger Anstand finden  dürfte, als zur Zeit die beiden Zimmer, welche in dem alten Rathaus zur Schule benötigt werden, noch den erforderlichen Raum bieten. Sollte nun aber  nach bautechnischem Gutachten das Rathaus nicht zu einem Schul-Local zweckmäßig einzurichten sein, so müsste man doch gegen den Bauplan Einwendungen vorbringen. Nach diesem Plan soll nämlich ein einstöckiges Gebäude errichtet werden, man glaube (halte) dagegen, ein zweistöckiges Gebäude  in jeder Beziehung für zweckmäßiger und zwar (1.) weil bei einem zweistöckigen Gebäude weniger Grundmauern und keine so ausgedehnte Bedachung als bei einem einstöckigen Gebäude erforderlich wäre, die Kosten des Baus also sowohl als die der Unterhaltung sich bedeutend geringer stellen, müssen als bei einem einstöckigen Gebäude, in dem bekanntlich der Bau und Unterhaltung eines Daches sehr bedeutende Kosten erfordern.  (2.) Würde ein einstöckiges Gebäude hier mitten im Ort in der Nähe der Kirche zu errichten eher eine Entstellung als eine Zierde des Orts hervorrufen, insbesondere in einem Ort wie den hiesigen, wo sich gar keine einstöckigen Gebäude befinden. - Zwischen-Einfall: 1844! -  (3.) Würde bei der Errichtung eines zweistöckigen Gebäudes weniger Raum erforderlich und dadurch also auch dem Übelstand abgeholfen sein, dass zum Neubau eine Ecke vom Kirchhof abgegeben werden müsste, wozu sich der Kirchenvorstand nicht verstehen will. Eine Beschränkung des westlich dem gegenwärtigen Schulhaus vorbeifahrenden Fuhrweges sei nämlich nicht ausführbar, wenn diesem Wege die erforderliche Breite soll belassen werden. Endlich (4. fehlt) müsste dann auch darauf angetragen werden, dass unter allen Umständen, sei es neu,  dass das vorhandene Gebäude zur Schule eingerichtet, oder zum Neubau geschritten werde, eine Wohnung für die Lehrerin erst eingerichtet werde.  Es sei ein Erfahrungssatz, dass bei solchen Einrichtungen, wo das Lehrerpersonal zugleich im Schulhaus wohne, dieses sich oft verantwortlich finde, auf Augenblicke beim Schulunterricht durch häusliche Geschäfte stören zu lassen und könne das Lehrerpersonal alsdann auch nicht hinlänglich kontrolliert werden, um diesem Übelstand abzuwehren. (5. fehlt) Das Gebäude würde auch, wenn keine Lehrerin-Wohnung mit daran gebaut würde, bei weitem weniger kostbar werden, und sei es unstreitig der Gemeinde vorteilhafter, der Lehrerin eine Miet-Entschädigung zu gewähren, womit sie dann selbst eine Wohnung sich beschaffen könne. -  Im Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“ wird über Schulgebäude-Daten vor dem 9. Juli 1844 informiert, die in diesen Protokoll-Büchern der Gemeinde-Versammlung nicht aktenkundig sind. Ergänzt sei: das Fräulein Lehrerin war bis 1919 unverheiratet, lebte allein; „zu sagen“ hatte der Herr Schul-Inspector (der Pfarrer).
Rechnung des Polizeidieners Kaulmann über geleistete Ordonanz-Dienste. Der Amtmann legte eine Rechnung vor, die von dem Polizeidiener Kaulmann in den Jahren 1841, 1842, 1843 und 1844 geleisteten Ordonanz-Dienst  im Betrag von 3 RT und 6 Gr vor. Es wurde beschlossen, die Rechnung zu 2 ½ Sgr pro Stunde  zu ermäßigen und also auf die Gemeindekasse anzuweisen. Für die Folge aber (wurde) dem Polizeidiener aufgegeben, die Ordonanz-Dienste in der früheren Art nach der Reihenfolge ausführen zu lassen. - 1846: Caspar Kaulmann, Polizeidiener, LA  52, Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866, Mittelstraße / St. Nikolaus Straße 16.
Entschädigung des Caspar Mester auf Wiesenpacht. Der Amtmann legte einen Antrag von Caspar Mester vor, wonach dieser eine Entschädigung dafür in Anspruch nimmt, dass einem Teil der ihm verpachteten Wiese im Wege des Vergleichs dem Fritz Miese überwiesen worden sei. Es wurde darauf beschlossen, mit dem Mester wegen dieser Pacht-Entschädigung nun eine Vereinigung zu treffen, und falls der Mester eine unbillige Forderung treffen sollte , mit dem Miese dafür zu unterhandeln, dass dieser dem Mester für seine Pachtjahre  die fragliche Ecke der Wiese belasse.  - Mehr ist dazu nicht aktenkundig. -  Caspar Mester gnt. Bock, Ackersnmann, LA 34, 1846; Alte Haus-Nr.53, Parzelle 802, neue: Alte Wiese 3. - 1846: Fritz Miese, Ackersmann, LA 40; Alte Haus-Nr. 42 a, Parzelle 860, Ecke Mittel Straße, St. Nikolaus Straße / Krumme Straße = Echteste Straße (Achterste Straße, hinterste Straße)..
Verkauf zweier Parzellen der Gemeinde Freienohl. Der Amtmann legte der Versammlung das Resultat des am 15.v.M. abgehaltenen Verkaufs der beiden nach dem Beschluss vom 5. April zu veräußernden beiden Gemeinde-Parzellen vor, nach welchem für die Parzelle am Haus des Ferdinand Kehsler  10 RT und für die an Ecke des Garte(e)nhaus des Franz Schwarze 28 RT geboten worden (waren). Es wurde beschlossen, diese Verhandlungen in allen ihren Teilen zu genehmigen und die Höhere Bestätigung derselben zu beantragen. - Etwas unvollständig formuliert. - 1846: Ferdinand Kehsler, Schuster, LA 33, Alte Haus.Nr. 70, neu: Brunnenstraße 9. - Franz Schwarze, Tagelöhner, LA 36, Alte Haus-Nr. 103 a, neue: Alter Weg 3; Ehefrau Dina geb. Barnowsky, LA 34.
Antrag des Adam Koester hier um Belassung eines Hausplatzes gegen Zahlung der Taxe im Alten Weg. Wurde beschlossen, dem Köster einen Hausplatz zu der üblichen Taxe von (nicht korrekt lesbar) unter der Hand zu überlassen und die Höhere Genehmigung dazu nachzusuchen. - 1846: Adam Koester, Holzhauer, LA 35, Alte Haus-Nr. 151 b./ Alter Weg 23.
Transport der Feuerlöschgeräte.  Wurde beschlossen, dass der Transport  der Loschgeräte hiesigen Orts bei einem auswärtigen Brand wenigstfordernd zu verdingen sei.
Am 27. Juli 1844:  Rentbarmachung des Bestandes der hiesigen Gemeindekasse. Auf die Eingabe des Rentmeisters Kehsler vom 20. v.M., worauf sich bei der hiesigen Gemeindekasse ein barer Bestand von 947 RT 27 Gr 6 Pf  bilde und die Bemerkung des Amtmanns, dass nach einer Landrätl. Verfügung es angemessen befunden werde, den Kassenbestand statt bei der Bank zu Münster  an die Sparkasse zu Arnsberg zu verleihen und diese Sparkasse sich zur Annahme des Kassen-Bestandes  bis zur Summe von 900 RT mit dem Bemerken für bereitwillig erklärt habe,  dass nach Jahresfrist das Kapital vierteljährig gekündigt und dann auf Verlangen teilweise oder im Ganzen zurückgezahlt werden kann, wurde von der Versammlung der Beschluss vom 13. April d.J. dahin modifiziert, dass man den Communal-Rendanten Kehsler anweisen möge, sofort mit dem vorhandenen Kassenbestand 900 RT und zwar so rasch einzusenden, dass die Gelder noch in diesem Monat dahin gelangen und also sicher mit dem 1. d.M.  wertbar werden.
Niederschlagung rückständiger Einzugsgelder. Der Amtmann legte ein Verzeichnis von sämtlichen rückständigen Einzugsgeldern vor zum Betrag von 138 RT 9 Gr 10 Pf.  Es wurde beschlossen, das Verzeichnis mit Niederschlagungs-Order an die hiesige Gemeindekasse gehen zu lassen, indem nach den durch 2 Instanzen über diesen Gegenstand geführten Prozessen die Gemeinde diese Rückstände nicht mehr einziehen kann. - Nicht aktenkundig sind hier Namen und Einzelbeträge.
Niederschlagung von Bonitierungsgeldern aus dem Jahr 1839.  Wurde der Versammlung das Rückstandsverzeichnis bei der hiesigen Communalkasse pro 1843 et retro (und zurück) vorgelegt mit den darüber vom Rendanten angegebenen Bemerkungen. Die Versammlung bemerkt darauf, dass aus dieser Nachricht folgere, außerdem bewirkt zur Niederschlagung anerkannter Einzugsgelder noch folgende Beträge niederzuschlagen seien: Bonitierungsgeld aus dem Jahr 1839, weil diese vom Fiskus der Olper Mark gezahlten Bonitierungsgelder nicht der Gemeinde, sondern den Hufeberechtigten von der K. (?) Gemeinde-Kommision zuerkannt worden seien.
Einklage von Kommunal-Rückständen, die nicht im administrativen Weg einzutreiben sind. Wurde beschlossen, dass gegen alle Debenten, welche der Kommunal-Kasse Erbrecht, Zeitpacht, Beträge aus Holz-Verhäufen oder sonstige Interaden (?) verschulden,, die auf administrativem Wege nicht beizutreiben seien und auf einmalige Anmahnung bis jetzt noch keine Zahlung geleistet haben, gleich gerichtlich eingeklagt werden sollen.
Ausstand-Bewilligung  für die Debenten von Holzgeldern. Der Versammlung wurde das Verzeichnis derjenigen Leute vorgelegt, welche für gekauftes Holz unter dem Anerbieten einen Ausstand bis zum 1. Januar k.J. (kommenden Jahres) sich erbeten haben,  bis dahin den schuldigen Betrag um 5 %  zu verzinsen. Es wurde beschlossen, allen diesen den erbetenen Ausstand zu bewilligen:  Friedrich Schwefer zum Betrag (diese beiden Wörter fallen im Original fortlaufend aus) 78 RT 14 Gr (fortlaufen steht im Original zwischen den Beträgen ein Bindestrich); Heinrich Stirnberg 70 – 5; Philipp Trompettter 68 – 10;  Johann Trompetter 30 – 10;  Philipp Weber 103 – 19;  Schultheiß Feldmann 25; Johann Lenze Schneider 107 – 22;  Caspar Mester gnt. Bock  8;  Caspar Pöttgen bei Göbel 27 – 6;  Franz Gordes (Gördes?) 27 – 20;  Anton Hömberg 3;  Caspar Lenze an der Brecke (?) 3;  Johann Altenwerth 2 – 17;  Caspar Humpert 427 – 17;  Franz Wilhelm Hahse 11 – 15;  Adam Kehsler 100 – 23;  Heinrich Sahse 404 – 29;  Georg Schwefer 17 – 16; Joseph Schnapp 11;  Heinrich Zacharias 8 – 2;  Anton Trompetter gnt. Peters 6 – 12; Fritz Ernst Kerstholt 14;  Anton Stirnberg 32 – 7;  Caspar Stirnberg 14 – 20;  Caspar Lenze gnt. Penschröer 128 – 5;  Theodor Wrede von Dinschede 127 – 10;  Georg Siepen gnt. Necker 10 – 22;  Arnold Raulff von Oeventrop 19 – 22.
Abtretung eines Hausplatzes an Franz Hehse.  Auf den Antrag des Franz Hehse um Belassung eines Hausplatzes an der Alten Landstraße (!) Flur 1 Nr. 579/5 wurde beschlossen, diesen Antrag zu deferieren (amtlich genehmigen), dass der Hehse die bisher übliche Taxe für Hausplätze  ad 4 (rf?) pro Quadrat-Fuß vorab entrichte. Die Parzelle, wovon dem Hehse einen Teil zur Hausstelle anzuweisen, sei im Kataster als Hude bezeichnet und rentiere der Gemeinde bisher nichts. Da bei einer öffentlichen Versteigerung dieser Parzelle nichts herauskommen würde, so müsse man darauf antragen, von der vorgesetzten Behörde die Genehmigung zu erwirken, dass sowohl in diesem vorliegenden Falle als bei jeden später sich ereignenden Fällen, wo Anträge von Hausstellen gemacht werden, die Gemeinde diese gegen die bisher übliche Taxe aus der Hand verkauft verkaufen dürfe und nicht öffentlich, und nicht öffentlich ausgesetzt zu werden brauchen. -  Flur 1 Parzelle 579 im Jahr 1903 die beiden Grundstücke Kaspar Göckeler und Anton Köster, Wagner, also zwischen Raphael Jacob, Handelsmann / Zander und Ferdinand Pöttgen. Mit „Alte Dorfstraße“ wird „Alter Weg“ gemeint sein.
Beschwerde des Siepen gnt. Necker hier in Betrifft (?) von dem Spieler seiner von der Gemeinde gepachteten Wiese angeblich entnommenen Bewässerung.  (Im Original linksseitig; folgendes rechtsseitig.) Die nebenstehende Beschwerde  des Siepen gnt. Necker wurde von der Versammlung für unbegründet befunden.
Am 19. August 1844:  Entschädigung des Caspar Mester für Wiesenpacht und Übertragung dieser Pacht an den Friedrich Miese. Die Versammlung genehmigte die vom Amtmann unterm 6. und 9. d.M  mit dem Caspar Mester und Friedrich Miese hier gepflogenen Verhandlungen, worauf der Mester für den Abstand der Wiesenpacht eine jährliche Entschädigung von im ganzen 2 Talern erhalten und dem Miese die Wiesenpacht bis Martini 1847 für jährlich 6 RT übertragen werden soll und bat, die Höhere Genehmigung  hierzu einzuholen. - „Martin“ = 11. November, St. Martins-Tag, ein damals dafür üblicher Termin.
Einzäunung und Bedeckung des Feuerteiches am Kletterpott.  Der Versammlung wurde die vom Zimmer-Meister Heinrich Sahse hier unterm 6. d.M. angefertigte Kostenberechnung über Einzäunung und Bedeckung des neu angefertigten Feuerteichs am Kletterpott zu Summe von 57 RT 11 Gr 1 Pf vorgelegt und beschlossen, dass diese Arbeit nach jener Berechnung wenigstfordernd zu verdingen und auszuführen sei. Eine Veranschlagung durch den Baumeister Lübke hielt man nicht für nötig, vielmehr zur Verwendung der dadurch entstehenden Kosten für überflüssig.  - Diese Einzäunung und Bedeckung mag wohl zum Schutz für spielende Kinder dienen.
Holzverkauf am Mühlenberg. Der Amtmann legte der Gemeinde-Versammlung ein vom Oberförster Barkow hierher gesandtes Abschätzungs-Protokoll über die über die dem Gemeinde-Wald-Distrikt Mühlenberg noch zu versteigernden Eichen vor. Von den anwesenden Gemeinde-Verordneten waren 4 der Meinung, dass das Bedürfnis an Bauholz für den Augenblick als gestillt anzunehmen sei, woher es zweckmäßig erscheinen möchte, den projektierten Holzverkauf bis aufs nächste Jahr auszusetzen. Der Amtmann und Vorsteher von Devivere sowie der Gemeinde-Verordnete Caspar Humpert pflichteten dieser Meinung nicht bei und behaupteten, dass der Holzverkauf jedenfalls vorzunehmen, den Käufern aber ein Kredit von einem halben Jahr zu gewähren sei, dürfte, wo dann sich schon hohe Preise herausstellen würden, bemerkten aber, dass man nach abgehaltener Livitation (Nachlassung) sich noch die Genehmigung vorbehalten könne, also einem Verkaufsversuch keinesfalls etwas entgegen stehen dürfte. Die übrigen 4  Mitglieder glaubten es nicht zu ihrer Befugnis, sich eine Genehmigung zu dem Holzverkauf auch dann noch vorbehalten zu können, wenn das Taxat (der Preis) bei der Livitation erreicht würde; daher wollten sie der Meinung des Amtmanns von Devivere und des Gemeinde-Verordneten Humpert nicht beipflichten. - Sorgfältiger Umgang mit Holz.
Rechnung des Heinrich Sahse über verfertigte Arbeiten auf dem Kirchturm.  Der Amtmann legte eine Rechnung des Heinrich Sahse vom 7. d.M. über seine verfertigten (fertig gestellten) Arbeiten am hiesigen Kirchturm vor im Betrag von 17 RT 15 Gr. Die Versammlung bemerkte (stellte fest), dass die Gemeinde-Kasse zu dieser Zahlung verpflichtet sei, auch dass gegen den Betrag der Rechnung sich nichts zu erinnern finde (einzuwenden), daher die Anweisung auf die hiesige Gemeinde-Kasse erfolgen können. - Für den Kirchturm hat die politische Gemeinde zu sorgen, wegen des Läutens, Uhrzeit, Feuer usw.
Gesuch des Polizeidieners Kaulmann um Unterstützung aus der Gemeindekasse.  Das Gesuch des Polizeidieners Kaulmann vom 12. d. M. um eine Unterstützung aus der hiesigen Gemeindekasse wurde von der Versammlung zurückgewiesen, weil derselbe bereits für dieses Jahr zur Anschaffung von Montierungsstücken (Kennzeichen, Abzeichen zum Montieren, Annähen an seine Dienstkleidung) einen Betrag 12 RT (?) aus der Gemeindekasse bewilligt und ausbezahlt erhalten hat.
Weißen der Kirche. Der Amtmann legte ein Schreiben des Pfarrers Sporkmann vor vom 30. v.M. , worin derselbe beantragt, dass zum Gerüst behufs Weißens der Kirche  erforderliche Holz aus dem Gemeindewald beizuschaffen und zu dem Kirchen-Weißen selbst aber 30 RT entweder durch Repartition auf die Gemeindeglieder oder auf andere geeignete Weise zu beschaffen und dem Kirchenvorstand zuzuweisen. Die Versammlung erklärte hierauf, die Anfertigung eines Gerüstes zum Weißen der Kirche sei nicht erforderlich, da notorisch (bekanntlich) vermittelst Leitern das Weißen recht gut bewerkstelligt werden könne, wovon der Amtmann selbst Augenzeuge bei dem Weißen der katholischen Kirche zu Welver, Kreis Soest, welche noch größer als die hiesige Kirche sei. Die der Gemeinde zugehörigen hierzu sehr genügenden Leitern wolle man des Endes  zu diesem Zwecke unentgeltlich hergeben. Was dahin gegen die zum Kirchen-Weißen geforderten 30 RT betrifft, so sollen diese nicht durch Repartition aufgebracht werden, wie denn die Gemeindeglieder  behufs Zahlung  der Kosten  wegen Beschaffung neuer Glocken doch noch bedeutende Beiträge zu leisten hätten, sondern es solle diese Summe aus der Gemeindekasse entnommen werden. Da von den im Etat  Punkt V ausgeworfenen Bau- und Reparatur-Kosten so viel in diesem Jahr disparabel bleiben, um daraus diese Summe bestreiten zu können.  - Im Jahr 1844 gab es noch nicht die beiden Seiten-Schiffe, nicht den ihnen entsprechenden Mittelteil und nicht den jetzigen Altar- und Tabernakel-Bereich. Die Kirche war nur einschiffig, endete mit einem Altar-Rund etwa auf der Höhe der ersten Säulen links und rechts. Die heutige Erweiterung wurde erst 1886 vorgenommen. - Im Jahr 1839 zählte Freienohl 914 Einwohner; 1846 = 1069.
Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks an den Georg Schröder.  Wurde beschlossen, dem Georg Schröder das in der Verhandlung am 30. v. M. gedachte Gemeinde-Grundstück gegen die Taxe (für den Festpreis) käuflich zu überlassen. - Parzelle und Preis sind nicht aktenkundig. 1846: Georg Schröder, Schreiner, LA  34; Alte Haus-Nr. 137, Twiete.
Verkauf eines Gemeinde-Grundstücke an Caspar Lenze hier.  Wurde beschlossen, dem Caspar Lenze, das in der Verhandlung vom 18. v.M. gedachte Gemeinde-Grundstück gegen die Taxe käuflich zu überlassen. - 1846: Caspar Lenze gnt. Penschröer,  Ackersmann, Gastwirt, LA 54; Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711,Mittelstraße / St. Nikolaus Straße. Hierbei wird es sich um ein anderes Grundstück gehandelt haben.
Gesuch des Landwirt Ranzenberg aus Calle um Niederlassung in Freienohl. Der Amtmann legte der Versammlung das Gesuch des Landwirt Ranzenberg aus Calle um Niederlassung in der hiesigen Gemeinde vor und erklärte dieselbe: Man sei im Allgemeinen nur ganz gegen die Aufnahme eines Israeliten, da notorisch (bekanntlich)  solche keiner Gemeinde Heil bringen. Gegen das Führungs-Attest des Ranzenberg habe man zwar nichts zu erinnern, dahingegen habe er sein Vermögen noch gar nicht nachgewiesen. Wenn daher nur irgendein Grund vorliege, den Ranzenberg mit seinem Antrag zurückzuweisen, so müsste man auf dieser Zurückweisung bestehen und kann sich nur zu seiner Niederlassung hierselbst bereit erklären, wenn man hierzu durch die Gesetze ganz und gar gezwungen werde. - Und die preußischen Gesetze „zwingen“ bekanntlich dazu. – Siehe auch Extra-Kapitel: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“ -
Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks an Herbst.  Wurde beschlossen, dem Antrag des Herbst vom 20. Mai dahin zu genehmigen, dass ihm der Hausplatz käuflich überlassen werden soll, der im April 1843 vom Geometer Solmitz vorgenommen war. - Die Maße sind nicht korrekt lesbar; also hier ausgelassen.
Beschlossen wurde, die Rechnung des Johann Vohs über die Besserung des Prozessions-Weges auf die (polit.) Gemeinde-Kasse zur Zahlung anzuweisen.
Heutzutage nicht geläufige Straßennamen: „Das Gesuch des Franz Georg Pöttgen und Consorten (zeitüblich positiv gewichtet! Nachbarn) vom 26. Juni um Besserung des Weges von Joseph Trompetter bis zur Wohnung der Witwe Georg Flinkerbusch, sogen. Ost-Straße, wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dass dieser Weg, sowohl als auch die West-Straße und die mittlere Straße (klein geschrieben) bewirkt werden sollte (ausgebessert).“ - Dank der Himmelsrichtungen ganz klar: Ost-Straße = Bergstraße, mittlere Straße = Mittelstraße : St. Nikolaus-Straße, West-Straße = Krumme Straße; die jetzige Brunnen-Straße gab es noch nicht „richtig“. - Zuordnungen: Franz Georg Pöttgen: Alte Haus-Nr. 19 a, Parzelle 909 : neue Haus-Nr. 15 : Bergstraße. - Joseph Trumpetter: Alte Haus-Nr. 11 a, Parzelle 709; Bergstraße / Kerstholtsgasse. - Witwe Georg Flinkerbusch: Alte Haus-Nr. 34, Parzelle 877, Kerstholtsgasse.
Am 23. August 1844:  Prozess-Sache  der Gemeinde Freienohl  gegen Becker gnt. Kaiser hierselbst.  Die Gemeinde-Versammlung wurde mit dem in rubrizierter Sache vom 30. Juli aufgenommenen gerichtlichen Protokoll bekannt gemacht. Sie akzeptierte den darauf ihr zugeschobenen Eid und waren insbesondere die Mitglieder der Versammlung Heinrich Sahse und Adam Kehsler bereit, diesen Eide zu leisten. - In diesen Gemeinde-Protokollen  sind Einzelheiten dieses Prozesses hier nicht aktenkundig, freilich in Spezial-Akten des Freienohler Archivs.
Antrag des hiesigen Pfarrers Sporkmann um Reparatur der Pfarreigebäude. Von diesen beantragten Reparaturen sollen (1.) sofort und zwar im Tagelohn ausgeführt werden: (a) Ausbesserung der Holz-Kellertreppe an der nördlichen Seite des Hauses gelegen; (b) das Reparieren der Keller-Decke; (c) das Anbringen von 3 Kellerfenster-Gattern; (d)  das Anbringen eines Abzugskanals unter dem Keller.  (2.) Im Jahr 1845 nach vorheriger Veranschlagung durch den Communal-Baubeamten: (a) die neue Verschwellung der Pastoratsscheune mit der Herstellung der eingefallenen Wände derselben;  (b) die Reparatur der Fenster an der Herren- sowie an der Gesinde-Stube, insofern  diese den Betrag von 5 RT übersteigt, indem im andern Falle die Reparatur zur Verpflichtung des Pfarrers gehört; (c)  die Wiederinstandsetzung der nördlichen Haus-Eingangstreppe;  (d) das Ver ...äthen der Gefachwände an der nördlichen und östlichen  Seite und die Grundmauern des Pfarrhauses. - Dagegen könne man sich auf das Anbringen von Dachrinnen um das ganze Haus  als eine nicht notwendige  Anlage nicht einlassen; ebenso wenig könne man sich auf die vom Herrn Pfarrer Sporkmann beantragte Versetzung der Scheune einlassen,  weil dieses einen zu bedeutenden Kostenaufwand veranlasse.
Antrag des Franz Tönne, Heinrich Lenze gnt. Lichte und Ferdinand Becker wegen Anlage eines Brachofens im Distrikt Mühlenberg. Der Antrag ist zu genehmigen; zugleich wird auch den anwesenden Gemeinde-Verordneten Adam Kehsler, Heinrich Sahse und mehrere andere einen zweiten Brachofen und dem Gemeinde-Verordneten Georg Geihsler und Consorten einen dritten Brachofen, und zwar die ersten beiden im Mühlenberg und den letzteren in dem sogen. Markert, ebenfalls einem Waldboden, anzulegen genehmigt. -  Brachofen: kein Abschreibfehler und wohl auch kein Schreibfehler im Original. Spontan wusste (2010) der ältere Herr Bernhard Heckmann, ausgezeichnet mit dem Bundesverdienst-Orden der Bundesrepublik Deutschland und Fachmann in der Forstwirtschaft, ein Freienohler  Eingesessener (=Ureinwohner): Das kann Freienohler oder Sauerländer Platt sein: braken = brechen = gebrochen = gebrochenes Holz, kein Reiser-Holz zum Ofen-Anmachen und kein gespaltenes, „richtiges“ Brennholz, sondern gerade so dazwischen! - Das wird stimmen! Aber: Krünitz-Online und Zedler-Online kennen Brachofen nicht.
Wegebau nach Hirschberg. Die Gemeinde-Versammlung nahm aus eigenem Antrieb die Führung derjenigen Communalstraßen-Richtung in Beratung, deren Bau von Hirschberg aus über Wildshausen und dann über Glösingen und Oeventrop und dann zum Einschnitt in die Arnsberg-Mescheder-Straße dem Vernehmen nach jetzt beschlossen sein soll. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, dass es von dem großen Vorteil für die Gemeinde Freienohl sei, welche von einer Verbindung mit Hirschberg herbeizuführen, überzeugt sei. Schon früher (wurde) darüber und namentlich über Deckung der Grundschaden aus Gemeindemitteln Beschluss gefasst, dabei aber stets vorausgesetzt sei, dass die … (1 Wort nicht korrekt lesbar) eines Weges von Hirschberg nach Freienohl und nicht nach Glösingen und Oeventrop festgesetzt werden würde. Ihrer Ansicht nach bringen die Gründe für diese sehr nahe und bestehen in Folgendem:  (1.)  Das Interesse für einen direkten Verbindungsweg von Hirschberg nach Arnsberg sei nur ein untergeordneter, der Hauptgrund der ganzen Straßenbelange sei doch offenbar der nach dem kürzesten Weg von Hirschberg nach  der Arnsberg-Mescheder-Straße zu kommen. (2.)  Dieser Zweck werde in keiner kürzeren und keiner angemesseneren und technisch besseren Richtung erreicht als von Hirschberg zwischen Wildshausen und der Giesmecke durch nach Freienohl. (3.) Hierdurch werde nicht nur der fiskalische Staats.) Wald in der längsten Richtung durchschnitten, also für die Holzabfuhr am zugänglichsten gemacht, sondern auch die bedeutende Glasfabrik in der Giesmecke in Verbindung gesetzt, was die Herren Forstbeamten bestätigen werden. (4.) Von Freienohl aus kann die nächste und beste Communication sowohl rechts nach Arnsberg, als links nach Meschede über die Arnsberg-Mescheder-Straße stattfinden. (5.)  Die Richtung von Hirschberg nach Freienohl setze über die Wenner-Straße nach Eslohe und Fredeburg,  Kreise Olpe und Siegen und Berleburg in direkter und nächster Verbindung. (6.)  Auch die projektierte Verbindung von Freienohl nach Hellefeld würde als Fortsetzung der Hirschberger Straße (!) nach dem Bergischen, nach Köln usw. zu betrachten sein. (7.) Alle diese direkten Vorteile gehen durch die Richtung über Glösingen nach Arnsberg verloren. Man gelange zwar hierher direkt nach Arnsberg, müsse aber, wenn obige bei weitem größere Vorteile erreicht werden sollen, eine Viertel-Meile auf der fertigen Arnsberger Chaussee zurück nach Freienohl fahren.  Der am rechten Ruhrufer von Wildshausen nach Arnsberg in demselben Tale abwärts und zwar parallel mit der Arnsberger Straße projektierte Communalweg, der freilich zum Teil schon fertig ist, mag immerhin den mit angeordneten Zweck einer Verbindung nach Arnsberg erfüllen, die Hauptrichtung von Hirschberg aus müsste aber aus oben angegebenen Gründen nach Freienohl führen, wie dieses von allen Local-Forstbeamten und mit den Verhältnissen bekannten Eingesessenen allgemein eingesehen  und dringend gewünscht wird.  Um von Seiten der Gemeinde eine Bereitwilligkeit hierfür zu zeigen, erkläre man sich zur Deckung der Grundschaden bereit, die durch den Bau der Straße innerhalb Freienohler Feldflur in Distrikt Waldungen entstehen wird, bereit,  müsse aber dabei voraussetzen, dass dann von den einschlägigen  Bau- und Forstbeamten diejenige beste Richtung durch die Königl. Förster ermittelt werde, welche die Hauptverbindung nach Freienohl sichert, an welche sich dann der Nebenweg von Wildshausen bis zur Communalstraße in Glösingen anschließt.   Man wolle bitten, dass dieses Gesuch durch die Königl. Landrätl. Behörde befürwortet an Königl. Regierung zur geneigten Berücksichtigung auf das Schleunigste befördert werden möchte.
Am 28. Oktober 1844:   Kultur- und Hauungs-Plan für 1845.  Vom Oberförster Barkow eingegeben wurde der Versammlung vorgelegt. Der Hauungsplan wurde ohne weitere Bemerkung, der Culturplan jedoch mit der Bemerkung genehmigt, dass der im Hohlknochen anzulegen beabsichtigte Fichtensaatkranz unterbleiben könnte, indem sich Fichten-Pflänzlinge zu der erforderlichen Quantität im Mühlenberg auf der Höhe vorfinden.  -  Im Sauerland gab es vor allem Eichen- und Buchen-Wälder, - langsam wachsende und für den Hausbau hochqualifiziertes Holz. Als die Hessen mit ihrer Herrschaft das Kurkölnische Sauerland ablösten, sorgten sie auch für ein wirtschaftlich effektiveres Leben; z.B. für zügig durchziehbare und befahrbare Straßen, auch für „die Franzosen“ militärisch erfolgreich zu benutzen; und für schnell wachsende Bäume und Wälder – als Bauholz (Kohle-Abbau-Stollen) und Brennholz, das waren die Fichten. Die Sauerländer nannten die Fichten sehr bald und auch etwas geringschätzig: die Hessen-Bäume.
Die Zahlung des Betrags für die neu angelegten Glocken.  Das Schreiben des Glockengießers Du Bois zu Düren vom 19.d.M. wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, wie die Ratenzahlung für die angelegten neuen Glocken pro Anno mit 300 RT, um die Zinsen zu ersparen, vor sich gehen müsste.  Dieser Betrag sei jedoch noch zu repartieren und könne vor dem 1. Januar kommenden Jahres die Hebung nicht beendigt sein, mithin auch bis zum 25. November die Zahlung an Du Bois nicht erfolgen. Es könne dem Du Bois anheim gegeben werden, wenn er sie am 1. Januar nicht gebrauchen könne, bei der Sparkasse zu Arnsberg … (1 Wort nicht korrekt lesbar) anzulegen. - Repartieren:  Wertpapiere zuleiten.
Am 13. Dezember 1844:   Ausübung der Gärnjagd. - Gemeint ist eine Netz-Jagd mit – sauerländisch – Gärnen; Garn, Fangleinen, Netzen, langbahnige Gitter. - Wie wir in Erfahrung gebracht haben, haben mehrere Einsassen am heutigen Tage mit den der Gemeinde zugehörigen Gärne eine Jagd veranstaltet und einen Rehbock nebst einen Hasen gefangen. Der Rehbock ist, da es ein Kalb von diesem Jahr ist, zirka 2 RT, und der Hase zirka 15 Sgr wert. Da die Jagd ohne vorher eingeholte Genehmigung des Gemeinde-Vorstandes vorgenommen ist, so bestimmen wir, dass für diesmal von einem weiteren Verfahren wegen Jagd-Contravention,- die Gemeinde als solche besitzt nämlich nur das Recht der Garn-Jagd -, gegen die heutigen Jagd-Ausüber Abstand genommen wird, solche jedoch gehalten sein sollen, von dem Erlös 20 Sgr an die hiesige Gemeindekasse binnen 8 Tagen abzuliefern. Ein höherer Betrag kann von dem Erlös in Rücksicht, dass man die Jagd in ihrem ganzen Umfang … (1 Wort nicht korrekt lesbar: exerziert?) wird, der Treiberlohn, - die Einsassen hierselbst haben die Treiber nämlich nicht unentgeltlich zu stellen -, sich höher belaufen wird als der ganze Ertrag der Jagd beträgt, zumal da dieselbe zuweilen ganz ohne Erfolg ausgeübt wird, nicht gefordert werden.  Da die 4 hier vorhandenen Netze bisher so schlecht aufbewahrt sind, dass sie schon fehlerhaft sind, so müssen dieselben in der Folge an einem besseren trockenem Platz, damit sie nicht faulen, aufbewahrt werden.. Diejenigen Eingesessenen, welche die Anmeldung zum Ausüben der Netzjagd, - diese Anmeldung muss jedes Mal bei dem zeitigen (derzeitigen) Amtmann oder Vorsteher gemacht werden -, machen und denen wir dann hiermit stillschweigend jedes Mal die Erlaubnis zur Ausführung erteilen, sollen verpflichtet sein, die Netze binnen 24 Stunden nach Beendigung der Jagd gehörig getrocknet wieder abzuliefern. Eine Stunde vor Anfang der Jagd muss die Erlaubnis zur Ausübung derselben und Behändigung  (Aushändigung) der Netze mindestens beim Amtmann oder Vorsteher nachgesucht werden. Demnächst behalten wir uns jedes Mal die Bestimmung vor, wie viel von dem Erlös zur Gemeindekasse fließen soll. Nachdem sich ein guter Platz zum Aufbewahren der Netze ermittelt haben wird, welche Ermittlung wir dem zeitigen Amtmann oder Vorsteher überlassen, bitten wir unserer vorstehenden Bestimmung durch öffentlichen Anschlag und Ausruf hierselbst bekannt zu machen. Der Gemeinde-Verordnete Trompetter verbürgte sich für die 20 Sgr, welche von dem Erlös der heutigen Jagd an die Gemeindekasse zu zahlen sind und machte sich für die Berichtigung des Betrages binnen … (1 Wort nicht korrekt lesbar) verantwortlich.
Die Beilieger (Mieter) von Freienohl unterstehen sich, die Fischerei innerhalb der Freienohler Fischerei-Grenze auszuüben, ohne dazu befugt zu sein.
Wir tragen daher darauf an, denselben das Fischen auf die ortsübliche Art zu untersagen und gegen etwaige Contravenienten die Untersuchung einzuleiten nd deren Bestrafung als Fischerei-Contravenienten … (1 Wort nicht korrekt lesbar) lassen.
Am 13. Februar 1845:  Verpachtung der Fischerei-Gerechtsame. Wurde beschlossen, dem Amtmann von Devivere die Pachtung der Fischerei für jährlich 1 RT 25 Sgr auf die Dauer von 10 Jahren und zwar vom 1. Januar bis ultimo Dezember (31. Dezember) 1854 zu genehmigen, welchen Betrag er dafür bei der am 18. Dezember 1844 stattgehabten Verpachtung geboten.
Anträge auf Verabreichung von Bauholz und deren Prüfung.  Der Amtmann legte die Anträge von 45 hiesigen Eingesessenen vor, welche auf unentgeltliche Hergabe des Holzes aus dem Communal-Wald zur Reparatur ihrer Häuser beantragt haben. Es wurde darauf beschlossen, dass  (1.)  folgende, welche nach rechtskräftigem Erkenntnis (damals anders dekliniert) das Holz verlangen können und ein ganzes Hufe-Recht besitzen, das fragliche Holz unbedenklich erhalten können, nämlich: (1.) Ferdinand Becker, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3) Fritz Schulte, (4.) Franz Düring, (5.) Caspar Lenze gnt. Penschröer, (6.) Bernard Tönne, (7.) Joseph Schwarzfärber, (8.) Ferdinand Gahse, (9.) Kaspar Kohsmann gnt. Cordel, ( 10.) Theodor Bracht, (11.) Johann Trompetter, (12.) Heinrich Vohs gnt. Knickenberg, (13.) Philipp Weber  früher Franz, (14.) Heinrich Düring, (16.) Adam Kehsler, (17.) Ferdinand Kückenhoff;  - (2.) folgende, welche ein ganzes Hufe-Recht ursprünglich besitzen, jedoch nicht im Erkenntnis bewandt sind, weil sie als Kläger nicht mit aufgetreten waren, das beantragte Holz ebenso erhalten sollen, nämlich: (1.) Caspar Humpert, (2.) Wwe Krick gnt. Micheln, (3.) Bernard Heckmann, (4.) Franz Georg Schwefer, (5.) Heinrich Kaulmann, /6.)  Anton Trompetter früher Joseph gnt. Peters;  -  (3.) folgende, welche nach rechtskräftigem Erkenntnis das Holz verlangen können, jedoch, weil sie nur eine halbe Hufe besitzen, auch nur das halbe Holz erhalten sollen, nämlich: (1.) Heinrich Albers, (2.)  Franz Humperts, (3.) Caspar Petzmann, (4.) Franz Volgt, (5.) Johann Vohs früher Kaspar, (6.) Georg Trompetter, (7.)  Franz Georg Pöttgen, (8.) Franz Solmitz (?), (9.) Caspar Lenze gnt. Öls, (10.) Caspar Mester früher Fritz, (11.) Adam Pöttgen;  - (4.) folgende, welche weder im rechtskräftigem Erkenntnis benannt werden, noch mit einer ganzen Hufe berechtigt sind, abgewiesen werden sollen und zwar: (1.) Erhard Hirschberger, (2.) Franz Pöttgen gnt Rante, (3.) Anton Neise, (4.) Heinrich Zacharias; (5.) Johann Spielmann früher  Krick, (6.) Heinrich Lenze gnt. Lichte, (7.) Wwe Franz Kaulmann, weil alle diese nur mit einer halben Hufe berechtigt sind;  ferner (8.) Bernard Becker; (9.) Joseph Raulf alias Joseph Trompetter, (10.) Johann Clasmeyer und (11.) Fritz Schwefer; und zwar:  ad (8.) weil der Arnold Raulf das Huferecht an sich behalten hat und nach Oeventrop verzogen ist;  ad (9.) weil er zwei halbe Hufen von solchen Hufe-Berechtigten angekauft hat, welche auf das Hufe-Recht ebenfalls das Bauholz in Anspruch nehmen;  ad (10.) weil das Hufe-Recht nicht dem Johann Clasmeyer, sondern den Erben Kaulmann gehört, und endlich: ad (11.) weil es nicht constiert (feststeht), dass er ein Hufe-Recht besitzt.
Antrag des Ferdinand Becker wegen Verabreichung von Bauholz. Legte der Amtmann einen Antrag des Ferdinand Becker vor, nach welchem er das im Jahr 1841 an seinem Haus gebrauchte Bauholz von der Gemeinde ersetzt haben will. Es wurde beschlossen, den Becker mit seinem Antrag abzuweisen, weil nach der rechtskräftigen Erkenntnis auf den Ersatz solchen Holzes nicht erkannt ist, und zudem eine Unzahl (korrekt abgeschrieben)  mit ähnlichen Anträgen einkommen würden, falls man dem Antrag des Becker deferieren (entsprechen) sollte.
Gehaltserhöhung des Polizeidieners Kaulmann. Der Amtmann legte ein Gesuch des Polizeidieners Kaulmann vom 20. Oktober v.J.  vor, worin um Gehaltserhöhung gebeten wird. Die Gemeinde-Versammlung beschloss, auf den Antrag des Polizeidieners Kaulmann nicht zu rücksichtigen (ungewohnter Stil), jedoch demselben für das Jahr 1844 eine Gratifikation von 16 RT zu bewilligen. Der Amtmann erklärte der Versammlung hierauf, dass der Antrag des Polizeidieners Kaulmann so durchaus begründet sei, dass er selbst denselben zur Genehmigung zur Königl. Regierung (in Arnsberg) befördern würde.
Miet-Zahlungen aus der Gemeindekasse.  Der Amtmann machte der Versammlung bekannt, dass von mehreren armen hiesigen Eingesessenen Anträge um Miete-Zahlung aus der Gemeindekasse eingegangen seien und dass zu diesem Zweck 42 RT im Etat ausgeworfen seien. Es wurde darauf beschlossen: (a) dem Anton Neise für Miete der Franziska Ahsmann statt der beantragten 4 RT nur 3 RT Jahresmiete  pro 1844 zu bewilligen, weil die Ahsmann selbst noch einigermaßen verdienstfähig ist; (b) der Witwe Marianne Funke 3 RT Mietzins pro 1844 zu bewilligen und es ihr anheim zu stellen, sich selbst dafür eine Miete zu wählen; (c) der Witwe Spindeldreher 4 RT 18 Sgr zu bewilligen pro 1844; (d) der Witwe Ferdinand Lardon 4 RT desgleichen; (e) dem Georg Cohsmann gnt. Vohshane 2 RT.
Zum Einblick  in die Situation dieser Armen: Aus dem Sterberegister: Ferdinand Lardon, gest. 13.11.1841, LA 34, hinterlässt Ehefrau Justina geb. Buthe aus Fürstenberg, Glasfabrik-Giesmecke; Heirat 20.05.1832; deren Tochter Justina, gest. 9.6.1838, LA 6 Monate.   -   Spindeldreher, gest. 21.7.1830 Johannes Spindeldreher, Tagelöhner, LA 38, hinterlässt Ehefrau Theresia geb. Schulte aus Niedereimer; Heirat am 25.11.1823.   -   Zur Witwe Franziska Ahsmann möglich: Carl Ahsmann, LA 59, gest. 7.2.1829 (keine weiteren Angaben; auch nicht im Trauungsregister).   -   Georg Cohsmann: Heirat am 26.2.1832 mit Franziska Krick.(so nach dem Trauungsregister, aber mögliche Ungenauigkeit in der Einwohnerliste vom Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 131 a ((a = Vermieter)) Franz Kaspar Cohsmann, Ackersmann, LA 31, verheiratet mit Franziska Krick, LA 39; Trauungsregister: Heirat 1.7.1843 Franz Cohsmann mit Franziska Krick).  -    Johannes Theodor Funke gnt. Schilling, Heirat mit Anna-Maria (Marianne) geb. Köster am 30.4.181; Sterberegister: gest. 6.1.1843: Theodor Funke, Schuster, LA 62, hinterlässt Ehefrau Anne geb. Köster und 3 großjähr. und 1 minderjähr. Kind.
Zahlung des Kauf-Schillings für ein Gemeinde-Grundstück seitens des Adam Köster. Der Gemeinde-Versammlung wurde vorgestellt, dass der Adam Köster den Betrag für den von der Gemeinde aquirierten Bauplatz ad (zu)  19 RT 20 Sgr 4 Pf nebst nach der Reg. Verfügung vom 19.10. v.J.  sofort bezahlt bezahlt werden sollte, noch immer nicht gezahlt habe, … (Nebensatz nicht korrekt lesbar)  gelassen habe,  dahingegen aber habe er auf dem Platz bereits das Gebäude auferrichtet (ungewohntes Wort). Die Versammlung beschloss, dem Köster zur Zahlung einen vierteljährigen Ausstand zu bewilligen.  -  Einwohnerliste Dezember 1846:  Alte Haus-Nr. 151 b: Adam Köster, Holzhauer,  LA 35, Ehefrau  Getrud geb. Neise, Tochter Elisabeth LA  3, Tochter Friederike  LA 2. Am 3. Dezember 1849: Alte Haus Nr. (zwischen Nr. 156 und 157, ohne Nummer), dazu: Kuhhirt, Tochter Elisabeth und Sohn Kaspar.
Verkauf eines Gemeindegrundstücks an Georg Schröder.  Im Verfolgen des Beschlusses vom 19.8. wurde der Versammlung bemerkt, dass der Georg Schröder für das in jener Verhandlung gedachte Grundstück ad 8 RT 31 Sgr nicht 4 sondern nur 2 Pf pro Quadrat-Fuß zu zahlen bereit sei. Es wurde beschlossen, dem Schröder das Grundstück nicht anders als zu dem Betrag von 4 Pf pro Quadrat-Fuß zu belassen und ihm aufzugeben, sich des Benutzens des Grundstücks bis zu dessen Aquirierung zu enthalten.  -  Georg Schröder: Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 137, Twiete: Schreiner, LA 34, Ehefrau Elisabeth geb. Kroh, LA 33, Heirat: 1.12.1838, Tochter Lisette LA 3, neugeborene Tochter 1 Tag, Johann Schröder, Spinner, LA 31.
Verkauf eines Gemeindegrundstücks an Caspar Lenze gnt.Oels.  Es wurde beschlossen, das Grundstück ad 30 RT 108 Sgr  zu dem gebotenen Preis von 3 Pf pro Quadrat-Fuß dem Caspar Lenze gnt. Oels zu belassen.  -   Einwohnerliste Dezember 1846:  Alte Haus-Nr. 74 a (Parzelle 422), Ruhrufer 1: Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, LA 51; 1. Heirat: 2.7.1825 mit Franziska geb. Helnerus; im Freienohler Sterberegister wurde von ihr kein Datum gefunden; 2. Heirat: 8.11.1843 mit Maria Theresia Harmann aus Niedersalwey; Sohn Joseph, Holzhauer, LA 26, Sohn Anton, Maurer, LA 19, Tochter Elisabeth LA 16, Sohn Johann LA 14, Tochter Theresia LA 2. 1849: Tochter Katharina.
Vergleich mit Ferdinand Becker gnt. Kaiser wegen zweier Prozesse. Auf den Antrag des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 18. September wurde derselbe zur heutigen Gemeinde-Versammlung eingeladen, um die in seinem Antrag gedachten Vergleichs-Vorschläge zu machen.  Der Becker bemerkte, wie beide Prozesse, welche er gegen die Freiheit führe, bereits auf dem Spruch liegen (?), und es darauf bestimmt sei, dass der Prozess wegen des Grundstücks auf dem Schilde (Flur-Wiese zwischen Hohe Fohr und Lanfert = Schützenplatz der 3. Kompanie) für die Gemeinde verloren gehe, während der Prozess wegen des Grundstücks auf der Kaiserwiese für ihn verloren gehe. Der von ihm zu machende Vergleich würde dahin gehen, dass er das Grundstück am Schilde der Gemeinde einräume,  und diese ihm dagegen das Grundstück auf der Kaiserwiese  einräumen sollte. Was das zweite Grundstück gegen das erstere mehr wert sei, wolle er dann der Gemeinde herauszahlen. Was die Kosten betrifft, so sollen diese nach den abzuwartenden Erkenntnissen von den Schuldnern gezahlt werden.  Die Gemeinde-Versammlung fand diese Vergleichs... (zweiter Teil des Worts nicht korrekt lesbar; Vergleichspraxis?) nicht annehmbar. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Grenzberichtigungen. Es wurde eine Verhandlung vorgelegt, worauf nach der Angabe des Försters Solmader zwischen  dem Grundstück des Heinrich Zacharias und dem Gemeindewald Winterseite die Grenze nicht deutlich bezeichnet sei. Es wurde beschlossen, durch einen Geometer im nächsten Sommer sämtliche undeutliche Grenzen von Gemeindegrundstücken bezeichnen zu lassen und diese Grenz-Punkte dann mit Grenz-Steinen  zu versehen.
Wegebau nach Hirschberg. Der Gemeinde-Versammlung wurde vorgestellt, dass  von dem Beschluss vom 23.8.v.J. im Betreff des Wege-Baus nach Hirschberg nicht weiterer Gebrauch gemacht worden sei. Nach der Verfügung des Landrats Freiherrn von Lilien ist  hier keine Rede von einer ordentlichen Landstraße oder einem  Provinzial-Weg, sondern von einem Communal-Weg. Und also es den betreffenden Gemeinden, so hier auch der Gemeinde Freiheit Freienohl nicht benommen werden könne, denselben nach Willkür (positiv gewichtet: nach eigenem Willen) anzulegen.
Vergütung des Schramm für Heruntertragen des Brennholzes für die Mädchenschule.  Auf Vorstellung des Amtmanns wurde bewilligt, dem Matthias Schramm für das Herunterwerfen des Brennholzes für die Mädchenschule 5 Sgr pro Klafter, also für die 4 Klafter 20 Sgr für den Winter 1844/45 zu bewilligen.  - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 15 a / Parzelle 691 / Bergstr. 9: Johannes Matthias Schramm aus Langscheid, Tagelöhner, LA  59; Ehefrau Maria Christina gnt. Catharina geb.  Kihsler, LA 50, Heirat am 8.2.1820; Sohn Matthias, Tagelöhner,  LA 22, Tochter Franziska LA 15, Sohn Johann LA 9. -  1 Klafter = 108 Kubik-Fuß; 1 Fuß = 31 cm, 1 Kubik-Fuß = 0,034 m³. - Die Mädchenschule befindet sich noch im Alten Rathaus (siehe „Unsere Schule in Freienohl“).
Aufbewahrung der Jagdnetze. Wurde beschlossen, auf das Anbieten des Bracht, die Netze gegen eine jährliche Vergütung von 1 RT in seinem Haus aufzubewahren, nicht anzugehen, dieselben vielmehr auf dem Rathaus-Boden aufzubewahren, dagegen dem Lehrer die Aufbewahrung des Heus auf demselben zu untersagen. -  Zum Rathaus: Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“; mit Lehrer ist gemeint Friedrich Leismann,  Brandgefahr für das Alte Rathaus wegen des Heus; Lehrerin Antonette Bause wohnte Alte Haus-Nr. 73 ( diese Alte Haus-Nr. erhielt später A. Linneborn im Langel; wahrscheinlich St. Nikolaus-Straße zwischen Nr. 2 und 6; links, oberhalb von „Gardinen-Schwefer)).
Wahl der beiden Mitglieder der Gemeinde-Versammlung, welche pro 1845 die Ausfertigung der Beschlüsse mit dem Vorsteher zu unterschreiben haben. Nach § 68 der Landgemeinde-Ordnung wurden einstimmig gewählt Caspar Humpert und Heinrich Sahse.
Am 18. April 1845:   Klage des Ferdinand Becker gnt. Kayser (aktenkundig mal mit y, mal i geschrieben) gegen die Freiheit Freienohl vom 1. März betreffend … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) vom Kläger im Jahr 1841 zu seinem Haus verbrauchten Reparatur-Holzes. Nebenstehende Klage nebst Vorladung vom 27. v. M. wurde der Versammlung durch den Amtmann vorgelegt. Es wurde beschlossen, den Justiz-Commissar Leihsenschmidt zu Arnsberg als Mandaten in dieser Sache anzunehmen und demselben mit der dazu erforderlichen Vollmacht zu versehen. Dem Leihsenschmidt sollen zu seiner Information die hiesigen Akten und die Manual-Akten des früheren Mandaten Justiz-Rat Greve zugestellt werden und soll dem Leihsenschmidt dabei bemerkt werden, dass man die in Klage gestellte Forderung zu leisten sich nicht verschließen glaube, weil der Kläger die Verpflichtung hatte, vor dem Beginn des Baus der Freiheit Freienohl über dessen Vorstand von dem vorliegenden Bedürfnis die Anzeige zu machen, damit man sich davon überzeugen konnte, dass das Reparatur-Holz wirklich und zu dem verlangten Betrage nötig war. Der Becker habe aber keinmal das Holz von der Freiheit Freienohl verlangt, war derselbe auch bei dem obwaltenden Prozess ungewiss, ob seinem Verlangen von der Gemeinde deferiert war, den wäre (?), so hatte er doch jedenfalls den Versuch zu machen.  Es sei noch einmal der Fall vorgekommen, dass einer der Hufen-Berechtigten das zur Reparatur eines Hauses benötigte Holz, nachdem die Reparatur bereits  beendigt war, nachgeliefert  erhalten hat. Hierzu kann der Gemeinderat keine Verpflichtung aufliegen, indem sie nur verpflichtet ist, den Hufen-Berechtigten das Holz zu liefern, wenn eine Reparatur an ihren Häusern vorliegt. Ist die Reparatur abgeholfen, so ist sie nicht mehr vorhanden. – Ein kompliziert erscheinendes, nicht immer einfaches Zusammenleben zeigt wohl dieser TOP.
Genehmigung eines Holzverkaufs. Wurde beschlossen, den unterm 26. Februar d.J. abgehaltenen Holzverkauf zu genehmigen, da die Taxe, welche sich 63 RT 14 Sgr 11 Pf  beläuft, um ein Bedeutendes überboten ist, da 81 RT 15 Sgr bei dem Verkauf herausgekommen sind.
Antrag des Johann Cohsmann gnt. Claren um Erlaubnis zum Neubau. Wurde der  Versammlung der Antrag des Cohsmann vom 21. v.M.  vorgelegt und darauf bemerkt, wie, obgleich gegen die Persönlichkeit des Bittstellers nichts zu erinnern sei und der Bauplatz auch notorisch (bekanntlich) sein Eigentum sei, seinem Antrag dennoch nicht deferiert werden könne, weil er das zum Bau erforderliche Vermögen nicht, namentlich weiter nichts als den Hausplatz besitze, zum anderen sei auch der Bauplatz zu weit der Chaussee belegen und führe zu demselben nicht einmal ein ordentlicher Fußweg, vielmehr nur ein Privat-Fußweg. - Der gemeinte Haus-Bauplatz ist hier nicht aktenkundig. Gemeint ist: Alte Haus-Nr. 36 , Parzelle 814 / Hauptstr. 45: Kaspar Cohsmann gnt. Claren, Schüsseldreher,  LA  60: Ehefrau Theresia geb. Sollmer, LA 68, Sohn Johann, Schüsseldreher, LA 27; im Jahr 2012 Alfons Pöttgen gnt. Claren. Rätselhaft ist im Jahr 2012 der Einwand „Privat-Fußweg“.
Verpachtung eines Gemeinde-Gartens. Wurde beschlossen der Ehefrau Bernard  Becker die Pachtung des Gemeinde-Gartens bei Neihsen Haus pro 1845 für das Gebot von 2 RT zu genehmigen. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 83:: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker,  LA  41; Ehefrau Dorothea geb. Gördes, LA 34; Sohn Kaspar LA 9, Sohn Anton LA 7, Tochter Christine LA  5, Tochter Friederike LA ¾ J. - Damals wusste man, wo Neihsen Haus ist.
Zwei Anträge um Anweisung von Bau- und Reparatur-Holz und zwar des Joseph Funke und Franz Erlmann.  Den Anträgen solle bei den vorhandenen Bedürfnissen zu Bau- und Reparatur-Holz deferiert werden, da beide Personen zu den Hufen-Berechtigten gehören, eine ganz Hufe besitzen und in dem rechtskräftigen Erkenntnis auch enthalten sind. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 2: Hauptstraße,links von Bracht, 2018 abgerissen, Ende 2019 noch nicht bebaut: Joseph Funke gnt. Schilling, Ackersmann, LA 46, Ehefrau Gertrud geb. Helnerus LA 37; Tochter Elisabeth LA 10, Sohn Heinrich LA  7, Tochter Friederika LA 4, Sohn Joseph LA ¾ J. -  Weil der Name Franz Erlmann mithilfe mehrerer Register eine eindeutige Zuordnung nicht zulässt, wird hier auf eine Entfaltung verzichtet.
Verabfolgung des ganzen Bau- und Reparatur-Holzes  an Heinrich Albers und Adam Pöttgen gnt. Göbel.  Der Antrag des Heinrich Albers vom 26. v.M.  um Bewilligung des ganzen Bau- und Reparatur-Holzes und der Antrag des Adam Pöttgen gnt. Göbel ganz gleicher Art wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, beiden Anträgen zu deferieren, weil beiden Personen nach der rechtskräftigen Erkenntnis das ganze Bau- und Reparatur-Holz zuerkannt sei. -  Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 48 a, Parzelle 837, Krumme Straße 16: Heinrich Albers, Schneider, LA 51, Ehefrau Agatha geb. Knickenberg, LA 44. - Alte Haus-Nr. 17, Parzelle 885, Kerstholtsgasse 5: Adam Pöttgen gnt. Göbel, Ackersmann, LA 64, Ehefrau Agnes geb. Göbel, LA 61.-
Antrag des Heinrich Zacharias um Abgabe des erforderlichen Bau- und Reparatur-Holzes. Wurde der Versammlung der Antrag des Heinrich Zacharias  vom 13. d.M.  um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes  vorgelegt und darauf wie folgt beschlossen.  Es sei allerdings wichtig, dass der Antragsteller in dem rechtskräftigen Erkenntnis mit enthalten wäre,  derselbe habe jedoch von seiner ursprünglichen Hufe die Hälfte an seinen Schwager Fritz Ernst Spies hier als Erbteil abgeben müssen, es könne ihm also, sobald das erforderliche Bau- und Reparatur-Holz verabfolgt werden, als er nachgewiesen haben werde, dass er sich wegen desselben mit dem Spies geeinigt haben werde.  -  Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 44 a: Parzelle 845, Krumme Str. 22: Heinrich Zacharias, Wagener, LA 49, Ehefrau Christine geb. Geihsler. -  Alte Haus-Nr. 101 a: Hauptstr.:  Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56, Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56.
Am 5. Mai 1845:   Genehmigung der Verpachtung des Brückengeld-Empfanges der Communal-Ruhr-Brücke im Langel.  Wurde der Versammlung das Resultat der am 21. v.M. vorgenommenen Verpachtung  des Brückengeld-Empfanges der hiesigen Communal-Ruhr-Brücke im Langel , worauf der frühere Pächter mit dem Gebot von 7 RT Letztbietender der Pacht, also um 3 Rt 10 Sgr unter dem früheren Betrag geblieben ist, mitgeteilt.
Gesuch des Franz Wilhelm Hahse um Erlaubnis zum Hausbau. Die Gemeinde-Versammlung fand den vom Supplivanten (Suppliventen, hier: Antragsteller) geführten Nachweis, sowohl hinsichtlich des … (nicht korrekt lesbar; vorgelegten?) Besitzes (des Bauplatzes) als des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft (gemeint ist die Innen-Einrichtung für das alltägliche Leben, nicht Gastwirtschaft) für genügend und fand ebenso gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Dez. 1846: Alte Haus-Nr. 152: Breiter Weg 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, LA 30, Ehefrau Elisabeth geb. Vornweg aus Westenfeld; Heirat am  17.2.1846, LA 26; Johann Hehse, Geselle, LA 29; Bernard Kaulmann, Lehrling, LA 19; Liste vom 4. Dezember 1849: dazu: Tochter Lonni LA 3; Tochter Jutta LA 1.
Der Antrag des Schneiders Heinrich Schwarzfärber von hier um Erlaubnis für Neubau.  Die Gemeinde-Versammlung fand der vom Supplivanten geführten Nachricht, sowohl hinsichtlich des eigentumlichen (Eigentum!) Besitzes des Bauplatzes, als des hinlänglichen Vermögens  zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft für genügend und fand ebenso gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 154 a / St. Nikolaus Str. 6: Heinrich Schwarzfärber, Schneider, LA 40, 1. Heirat mit  Anna Margaretha Liedhegener aus Visbeck am 16.6.1839; Sterberegister:  gest. 4.6.1840 Kind Joseph Schwarzfärber;  gest. 27.9.1841 Kind Marianne Schwarzfärber; gest. 9-10.1941 Ehefrau Margaretha  geb. Liedhegener, LA 36, hinterlässt Ehemann Heinrich Schwarzfärber;   2. Heirat 28.5.1842 mit Adolphine gnt. Mine geb. Dierkes aus Mülsborn, Pfr. Calle, LA 39; Sohn Franz LA 5 ¾; Tochter Marianne LA ¾.
Schreiben des Rentmeisters Kehsler wegen Anfertigung der Hebeliste über Termin und Wächtergeld.  Es wurde von der Versammlung erklärt, dass die Gemeinde alljährlich 27 (?) G.G. (?) an den zeitigen Ortspfarrer zu entrichten hat, welche Abgabe jedoch auf den einzelnen Bürger ruhe.  Die Gemeinde erhebe diese mit 8 Sgr (Silbergroschen) von jedem Bürger, bezahle daraus  die 27 (s.o.) an den Pfarrer und behalte den Überschuss für sich, wohingegen die Gemeinde etwaigen Ausfall aus jener Summe zu ersetzen hat.  -  Was das Wächtergeld betrifft, so würde dies uns 4 Gr (Groschen) von jedem Bürger und mit 2 Gr  von jedem Beilieger erhoben. Daraus wurde der Wächter bezahlt. Ein Überschuss verbleibe der Gemeinde, das zur Habe sie ein Defizit zu ersetzen. Diese Einrichtung beruhe auf uralter Observanz.
Die Reparatur der hiesigen Turmuhr.  Wurde beschlossen, dass Uhrmacher-Meister Wilhelm Bitter zu Soest die Wiederinstandsetzung der hiesigen Turmuhr nach dem  von ihm darüber angefertigten Kostenanschlag zum Betrag von 28 RT  3 Sgr  6 Pf in Ausführung zu geben und mit demselben zur ferneren Unterhaltung der Uhr einen Kontrakt in der Art abzuschließen, wie unterm 22. Februar  seitens des unterzeichneten Amtmanns mit ihm bereits quittiert worden sei.  Von einer Revision des durch den Bitter wegen Instandsetzung der Uhr aufgestellten Kostenanschlags zum Betrag von 28 RT 3 Sgr 6 Pf durch einen Bau-Beamten wolle man Abstand nehmen, … (4 Wörter nicht korrekt   lesbar) enthaltenen Sätze nicht für zu hoch erachte.
Antrag des Lehrers Leismann um unentgeltliche Belassung der von der Gemeinde erhaltenen 2 Schtr  ( 1 Schachtrute = 144 Kubik-Fuß = 0,031 m³) behufs Einschließung des Hofraums.  Wurde von der Versammlung abgewiesen, jedoch beschlossen, ihm die beiden Schachtruten zu 15 Sgr (?) zu belassen.
Antrag um Auszahlung von Miete pro 1844 von der Witwe Hermann Lenze. Ist von der Hand zu weisen, da die Person gestorben ist, und jedem, der Hauswirt, dem die Miete zukommen würde, Schwiegersohn der Lenze und also deshalb schon gesetzlich zur  Ernährung und Erhaltung derselben verpflichtet ist, ihr auch als solcher Wohnung zu geben hat. - Sterberegister:  gest. 6.5.1842 Hermann Lenze, Schuster, LA 63, hinterlässt Ehefrau und 4 großjähr. Kinder. Trauungsregister: Heirat 27.6.1809 Hermann Lenze mit Brigitta Kerstholt. - Sterberegister: gest. 5.5.1845 Brigitta Lenze geb. Kerstholt, Witwe, LA 66, hinterlässt 2 großj. Kinder u. 1. minderjähr. Kind (Daten bei den Kindern wohl nicht ganz korrekt).
Antrag der Witwe Theresia Rocholl um Auszahlung von Miete pro 1844.  Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, der Bittstellerin 2 Taler zu bewilligen.  -  Sterberegister: gest. 7.3.1844 Franz Rocholl, Maurer, LA 53,  hinterlässt Ehefrau und 3 Kinder; Trauungsregister: Heirat am 30.10.181828 Franz Rocholl mit Theresia Rüth aus Hirschberg. Einwohner-Liste Dez. 1846: Alte Haus-Nr. 11 b / Consum-Weg, Stiftsweg 7: Witwe Franz R. Theresia LA 53, Sohn Johann, Holzhauer, LA 18, Sohn Caspar, LA 10.
Antrag des Schweinehirten Georg Krick um Zahlung von 1 RT 19 Sgr. wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, diesem Antrag für jetzt  und in der Folge zu deferieren, da der Krick Bürger ist und observanzmäßig, so lange er Schweinehirt ist, Anspruch darauf hat. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Str. 23: Johannes Georg Krick gnt Michelen, Schweinehirt, LA 50, verheir. am 15.2.1821 mit Maria Anna Schröer gnt. Kleinschmidt, LA 54; Sohn Mathias, Leineweber, LA 25, Tochter Florentine, Magd, LA 18.
Protestation gegen die Beerdigung von Giesmecker Einsassen auf dem hiesigen Friedhof.  Die Versammlung bemerkte, dass die in der Giesmecke gestorbenen Personen hier auf dem Kirchhof beerdigt wurden, ohne dass sie zur hiesigen Gemeinde gehören und zur Unterhaltung des Totenhofes und der Glocken, soweit hier nach dem Absterben und bei der Beerdigung ihnen geläutet würde, beitrügen. Man trug daher darauf an, den Herrn Pfarrer Sporkmann zu ersuchen, sich in der Folge des Läutens für die Giesmecker Toten und deren Beerdigung auf dem hiesigen Totenhof zu enthalten.  - Zu diesen Giesmecker Einsassen, wenn sie nicht zu Freienohler Eingesessenen gehörten:  als evangelische Christen gehörten sie nach Glösingen / Dinschede / Oeventrop / Arnsberg und wurden dort beerdigt;  als katholische Christen gehörten sie  zur Pfarrei Calle und mussten dort kirchenrechtlich beerdigt werden,, dann musste der Totenzug zu Fuß dahin, über die Langelbrücke, dann die Hügelstraße oder Twiete hoch, wieder hinunter über die Ruhrbrücke, über die Bettenhelle, den Plastenberg; die Bahnhofstraße gabe es noch nicht;  usw... Diese Umständlichkeiten, - auch Arbeitszeiten -, veranlassten die Arbeiter in den (2) Glasfebriken und auch Köhler, ihre verstorbenen Familienangehörigen selbstständig in der Giesmecke zu bestatten, links vom Grundstück Bräutigam. Pfarrer Sporkmann wollte den Angehörigen wohl behilflich sein, aktenkundig in den Sterbe-Listen mit den Bestattungen auf dem Freienohler Friedhof.
Am 16. Mai 1845:   Gesuch des hiesigen Schützenvorstandes um unentgeltliche Überlassung des Schützenplatzes pro anno (für dieses Jahr). Wurde der Versammlung vorgelegt und derselbe deferiert (genehmigt).  - Der heutzutage zweite Wort-Teil: Bruderschaft wurde 1845 nicht benutzt. - Gemeint ist der damals freie und teilweise mit schattigen Eichen bewachsene Platz an der alten Schützenhalle im Langel.
Gesuch des Sahse und Pöttgen um Anstellung eines Gemeinde-Schafhirten für den oberen Teil von Freieohl.  Wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, den Leineweber aufgrund des mit einigen Einsassen abgeschlossenen Kontrakts und wegen der bereits eingetretenen späten Jahreszeit für dieses Jahr als Gemeinde-Hirt zu belassen  und ihm daher die Bewendung des Gemeinde-Grundstücks zu gestatten, demselben jedoch bemerklich zu machen, dass im künftigen Jahr er des Dienstes entlassen sei und noch bis dahin mit den Einsassen gewonnenen Rücksprache ein anderer Hirt angestellt werden würde.
Am 20. Juni 1845:    Instandsetzung eines Weges in der Gemeinde Freienohl und zwar der sogen. Oststraße.  - Oststraße = auch Erste Straße, dann Bergstraße; Mittelstraße wurde St. Nikolaus Straße; „Weststraße“ hieß von Anfang an Krumme Straße.
Instandsetzung der sogen. Langesstraße (Langelweg). Wurde beschlossen, die neben gedachte Straße, welche notwendig repariert werden müsse in diesem Jahr mit dem angeschwemmten Reisergerölle und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auszubessern. Die Arbeit solle wenigstfordernd verdungen werden. Der Gemeinde-Verordnete Sahse übernahm die Anfertigung der Berechnung über die ungefähren Kosten dieser Arbeit.
Am 14. Juli 1845:   Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks an Caspar Lenze gnt. Oels hier.  Wurde auf den Antrag des Caspar Lenze gnt. Oels hier beschlossen, demselben den Kaufpreis für das von der Gemeinde erhaltene Grundstück mit 36 T 27 Gr einstweilen auf 1 Jahr gegen 5 % Zinsen stehen zu lassen. - Die Parzellen-Nr. ist nicht aktenkundig. Möglich: Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 74 a, Parzelle 422, Ruhrufer 1: Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, LA 51; 1. Heirat am 2.7.1826 mit  Franziska geb. Helnerus; 2. Heirat am 9.11.1843: 2. Ehefrau Theresia geb. Harmann aus Niedersalwey, LA 38; Sohn Joseph, Holzhauer, LA 26; Sohn Anton, Maurer, LA  19; Tochter Elisabeth, LA 16; Sohn Johann, LA  14; Tochter Theresia, LA 2; Theresia Lenze gnt. Köster, Witwe u. Stiefmutter zu Caspar Lenze.
Am 28. Juli 1845:   Verding der Instandsetzung eines Weges.  Die Versammlung wurde mit dem Resultat des vom 23. d.M. vorgenommenen Verdings der Instandsetzung eines Weges bei dem Haus des Post-Expediteurs Joseph Raulf bekannt gemacht und beschlossen zu genehmigen, da die Arbeit zu diesem Betrag noch um 18 RT 28 Sgr 9 Pf  unter dem Kosten-Anschlag geblieben sei: (1.)  Die Erdarbeit dem vorletztbietenden Caspar Pöttgen hier für 70 RT; (2.)  die Gewinnung der Pflastersteine als dem letztbietenden Franz Schwarzfärber für 18 RT 15 Sgr; (3.)  die Anfuhr der Pflastersteine  dem letztbietenden Caspar Lenze gnt. Penschröer für 39 RT 15 Sgr; (4.)  das Aufruthen (?) und Messen der Steine dem letztbietenden Johann Rocholl für 5 RT 15 Sgr; (5)  das Gewinnen und Anfahren des Grundes dem letztbietenden Adam Kehsler hier für 30 RT;  (6.)  die Pflasterarbeit dem vorletztbietenden Kaspar Kohsmann für 68 RT. Zusammen 231 RT 15 Sgr. -  Postbote Joseph Raulf, Ackersmann, Krämer, Bäcker, 23 J., verheiratet mit Gertrud geb. Trumpetter;  Vater der Ehefrau:  Joseph Trumpetter gnt. Tillmann, verheiratet mit  Margaretha geb. Damm; Alte Haus-Nr. 90, Parzelle 699; 2010: Schuhhaus Klemm, Ecke Breiter Weg / Bergstraße.
Gesuch des Joseph Helnerus um Erlaubnis  zum Hausbau. Die Versammlung fand den vom Supplementen geführten Nachweis, sowohl hinsichtlich des eigentumlichen (!) Besitzes des Bauplatzes, als des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft für genügend und fand ebenso gegen seine Führung nichts zu erinnern. - Einwohnerliste Dezember 1846: Joseph Helnerus, Tagelöhner, LA 39; Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, LA 36; Heirat am 17.11.1838; Sohn Fritz LA 9; Sohn Heinrich LA 1; Dez. 1849: Sohn Franz LA ½ J.; 1871 Alte Haus-Nr.159, Mittelstraße 9 / St. Nikolaus Straße : Fritz Helnerus.
Überlassung des Bau- und Reparatur-Holzes an Schmied Johann Clasmeyer. Wurde die Versammlung mit der protokollarischen Angabe des Clasmeyer vom 14. nachgewiesen, dass ihm das Huferecht, welches früher der Erben Kaulmann Eigentum gewesen sei, gehöre, bekannt gemacht und beschlossen, unter solchen Umständen dem Clasmeyer das Bau- und Reparatur-Holz zu genehmigen. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 62 a : Parzelle 717: Am Hügel 15: Johann Clasmeyer, Hufschmied, LA 46, Ehefrau Friedrica geb. Hütelheim (vom Ehepaar keine Heiratsdaten im Freienohler Register, also zugezogen); Tochter Maria LA 12; Tochter Luise LA 10; Sohn Wilhelm LA 8; Sohn Johann LA 6; Sohn Bernard LA 2; Liste 1849: Sohn Franz LA 1 ½. „Erben Kaulmann“: hier nicht aktenkundig.
Gehaltszuschuss für den Förster Schrader.  Der durch den Oberförster Backow unterm 4. Juni hierher gelangte und von diesem befürwortete Antrag des hiesigen Communal-Försters Scbrader vom 19. Mai wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen, dass in Rücksicht der von dem Schrader in seinem Gesuch angegebenen und von dem Oberförster Barkow befürworteten Gründen ihm vom Anfang d.J.  an zu seinem bisherigen Gehalt ad 100 T einen Zuschuss von 20 T zu bewilligen sei.
 
Am 27. Oktober 1845:    Hausbau des Ferdinand Kerstholt.  Wurde der Versammlung der protokollarische  Antrag des Supplicanten  (Bittsteller) vom 13. Mai eine Erkenntnis zur Errichtung einer neuen Feuerstelle auf der Parzelle Flur 1, Nr. 830 vorgelegt und beschlossen, demselben zu deferieren, dass der Bittsteller ganz guter Führung sei, das hinreichende Vermögen zum Neubau und Einrichtung der Wirtschaft besitze, den Besitz des Bauplatzes nachgewiesen habe und dieser an der Chaussee von Arnsberg nach Meschede mitten in der Ortschaft belegen sei.  - Im Jahr 2012: „I-Punkt – Mehr als nur `ne Kneipe“.
Hausbau des Heinrich Lenze gnt. Lichte hier.  Der Antrag des Supplicanten vom 25. August um Erlaubnis zur Errichtung von einer neuen Feuerstelle auf der Parzelle Flur 1, Nr. 93 wurde vorgelegt und von der Versammlung beschlossen,  dem Bittsteller die Genehmigung zu dieser Ansiedlung zu erteilen, da der Bauplatz nach Ausweis ihm gehöre, an der Chaussee nach Meschede belegen, gegen die Führung des Bausuchenden nichts zu erinnern sei und er auch das Vermögen zur Ausführung des Baus und Einrichtung der Wirtschaft nachgewiesen habe. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 155, Bahnhofstr. 1: Heinrich Lenze gnt. Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 50;  Ehefrau Catharina geb. Holle, LA 58, Heirat am 20.9.1828: Heinrich Lenze mit Maria Catharina geb. Schnoe, Ww. aus Berghausen, Amt Meschede (Holle, Schnoe: nicht korrekte Eintragung?)
Gesuch des Adam Köster hier um Erlaubnis zum Hausbau:  Die Versammlung fand den vom Supplicanten geführten Nachweis, sowohl hinsichtlich des eigentumlichen Besitzes des Bauplatzes und des hinlänglichen Vermögens zur Ausführung des Baus und Errichtung der Wirtschaft für genügend und hatte gegen seine Führung nichts zu erinnern. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 151 b, Alter Weg 23: Adam Köster, Holzhauer, LA 35; Ehefrau Gertrud geb. Neise, LA 35; Heirat am 20.2.1841; Tochter Elisabeth LA 3, Tochter Friederica LA 2. Einwohner-Liste Dezember 1849: nicht mehr Alte Haus-Nr. 151 (sondern zwischen156 und 157) dazu Tochter Maria LA 2, Sohn Kaspar LA ½ J.
Besoldung des Spritzenmeisters Franz Caspar Düring hier. wurde auf die Eingabe des... (1 Wort nicht korrekt lesbar, wahrscheinlich: Supplicanten: Bittstellers) vom 20. Juli beschlossen, demselben vom 1. Januar an ein Gehalt von jährlich 2 1/3  RT aus der Gemeindekasse  zu bewilligen, jedoch bemerkt (festgehalten, darauf aufmerksam gemacht), dass derselbe (demselben) die Bedingung gestellt werden müsse, außer der gehörigen (?) ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und der kleinen Spritze, in Abwesenheit des Spritzenmeisters Sahse bei irgend (einem) ausbrechenden Brand auch dessen Stelle bei der zweiten größeren Spritze zu versehen.  - Franz Caspar Düring, Grobschmied, Alte Haus-Nr. 109, zunächst Düringstraße, dann Brunnenstraße genannt; im Jahr 2008 Nr. 5, Familie Düring.
 
Am 22. November 1845:   Hauungs- und Culturplan pro 1846. - Aktenkundig ist nun Jahr für Jahr dieser TOP für die Gemeinde-Versammlung. Leider ist der vom Oberförster jeweils vorgelegte Plan nicht aktenkundig. -  Der vom Oberförster Barkow  unterm 13. d.M. eingereichte Hauungs- und Cultur-Plan  wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe hatte dagegen Folgendes zu erinnern und zwar:  (I.) Gegen den Hauungsplan: (a) die ad 1 desselben aufgeführten 8 Klafter Brennholz für die Schule sollen aus (…?), weil die Lieferung des Heizungs-Materials öffentlich verdungen worden ist und die Abgabe desselben aus dem Gemeindewald nun aufhört. (b) Die ad 2 desselben aufgeführten 200 Klafter Reiser-Holz, welche zum Verkauf kommen, seien eine zu bedeutende Quantität.  Bekanntlich werde aus der Wennemer Mark eine Masse Reiser-Holz verkauft und da die hiesigen Einsassen schon ziemlich mit solchem Brennmaterial versehen seien, so sei ein hoher Preis  voraussichtlich nicht zu erzielen. Zudem wurde der Gemeinde das Holz auch zu früh ausgehen  und später, wenn auch aus den umliegenden Waldungen keine bedeutenden Reiserholz-Verkäufe stattfinden, ein Holzmangel hierselbst entstehen und die Einsassen dann das nötige Reiserholz sehr teuer bezahlen müssen. Man müsse deshalb dafür stimmen, statt der 200 Klafter nur 150 zum Verkauf zu bringen. - (II.) Gegen den Culturplan: (a)  Die ad 1 desselben gedachte am Thielenberg mit Eicheln zu besamenden 10 Morgen können wegen der Hude durchaus nicht entbehrt werden, weshalb man von dieser Bestimmung Abstand zu nehmen einstimmig  beantragen müsse, wohingegen der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) einstimmige Antrag sei. (b) Am Bergemerge (oberhalb der jetzigen Bergmecke) statt der auf dem Culturplan nur mit Fichten zu bepflanzenden 5 Morgen, 15 Morgen zu bepflanzen. Die dazu erforderlichen Pflänzlinge seien in der Nähe der zu bepflanzenden Fläche zu erhalten. Die Bepflanzung einer solchen Fläche sei nicht mehr zu wünschen,als der unbe … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Waldes Bergemerg und ganz nutzlos lange und teils wegen angrenzender Weisen, teils wegen anstoßender junger Eichen nicht zur Hude benötigt werden können.   -   „Übersetzung“ der Maße: 1 Klafter Brennholz = 2 – 3 Festmeter; vereinfacht: 1 Klafter = 2,5 Festmeter. 8 Klafter = 20 Festmeter. Weiter unten:: 200 Klafter Reiserholz = 500 Festmeter. 150 Klafter Reiserholz = 375 Festmeter Reiserholz. - 1 Morgen = 2500 m²; 5 Morgen = 12 500 m²; 15 Morgen = 37 500 m². - 1 Morgen ursprünglich ein Feldmaß für 1 Stück Land, das man an 1 Morgen pflügen konnte.
Forderung des Becker gnt. Kaiser hier an Zimmer-Holz und Bretter.  Der Versammlung wurde die Verfügung des Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg vom 22.  September, wonach dem Subricaten (so hat der Sekretär das Wort gehört, korrekt abgeschrieben, genau: Supplicant: Bittsteller, Unterschreibender) binnen 14 Tagen (a) 323 l.F. (laufende Fuß) Zimmer-Holz und (b) 322 l.F. Beschuss-Bretter zu liefern seien, widrigenfalls der Wert des Holzes und zwar ad (a)  mit 39 T 9 Gr und ad (b)  mit 12 T 14 Gr 4 Pf im Wege der Execution beigetrieben werden sollen, bekannt gemacht  und demnächst (hier wohl: sofort) beschlossen, dass man es vorziehe, dem Becker statt des Geldes das Holz in Natura zu liefern, indem die demselben zukommende Quantität Holz bei weitem nicht den Wert habe, der ihm im Geld  dafür gezahlt werden solle.  Das Holz im weichen Zustand, worin es der Becker zu verlangen berechtigt sei, habe zwar das Zimmerholz hier nur einen örtlichen Wert von 1 ½ Sgr  pro Fuß, geben (?, gegen?) für die von dem Becker in Anspruch genommenen 323 Fuß : 16 T 4 Gr 6 Pf. - (b) Das Holz zu Beschuss-Brettern pro  Fuß 2 Pf (?) geben für die 322 Fuß: 6 – 13 – 2; zusammen: 22 – 17 – 8. Wenn der Becker sich mit diesem Betrag  … (1 Nebensatz nicht korrekt lesbar) zufrieden stellen wolle, so beschließe man hiermit einstimmig, ihm statt des Holzes in Natura diesen Geldbetrag aus der Gemeindekasse zu zahlen, andernfalls solle es aber bei der Lieferung des Holzes in Natura verbleiben . Der Geldbetrag könne aus den Einkünften bezahlt werden, welche die Gemeindekasse  aus dem Erlös der Abfälle von dem in diesem Winter aus den Gemeinde-Waldungen abzugebenden Bau- und Reparatur-Holz oder aus den bereits in den Jahren 1843 und 1844 für abgetretene Holzverkäufe … (3 Wörter nicht korrekt lesbar) wird. - Anmerkung: Nicht einfach zu gewichtende Kommunikations-Wege und Kommunikations-Fähigkeiten.
Befriedigung des Glockengießers Du Bois für die hierselbst gelieferten neuen Glocken.  Die Versammlung brachte zum Vortrag, wie die zweite Rate der dem Glockengießer Du Bois zu Paderborn für die hierselbst gelieferten Glocken zukommenden Gelder im Monat Dezember d.J.  fällig werden. Über die erste Rate sei zwar nun die Repartitionsliste aufgestellt  und von dem Rendanten Kehsler der Zahlungstermin bereits durch Zettel jedem Pflichtigen bekannt gemacht, es haben aber nur sehr wenige oder fast gar keine Einsassen in dem schon verstrichenen Zahlungstermin die Zahlung geleistet und wie man allgemein höre, wolle niemand gütlich die Zahlung leisten. Da nun die Glocken bereits angeschafft seien, so können gesetzlich die durch Umlage aufzubringenden Kosten nicht im Wege der administrativen Execution, vielmehr nur auf gerichtlichem Wege beigetrieben werden. Da aber alle Zahlungspflichtigen, wie sie erklären, ohne gerichtliche Einklage nicht Zahlung leisten wollen,  so würde noch eine geraume Zeit damit hingehen, ehe die erste Ratensumme gänzlich eingegangen sein würde und noch weit länger würde es dauern, ehe die zweite noch nicht departierte Rate bezahlt sein würde. Der Glockengießer Du Bois drohe aber schon jetzt mit der Einklage und da der Gemeinde-Vorstand, der mit ihm den Lieferungs-Contract abgeschlossen, also ihm auch für die Zahlung zu stehen habe, so wolle man hiermit den einstimmigen Beschluss fassen, höheren Orts zu bewirken, dass die erste und zweite Rate dem Du Bois vorschussweise aus den bei der Gemeindekasse disponibeln aus den gehaltenen Holzverkäufen gelösten Geld bis zum 1. Januar 1846 spätestens gezahlt werde. - Auch beim komplizierten Satzbau korrekt abgeschrieben.- Rund um das Wort „gütlich“ kann auch deutlich sein, dass Freienohler nicht zu den Geld-Reichen gehören.
Am 11. Dezember 1845:    Aufbringung des Kuhirten-Lohns, sowie der Kosten für Halten des Zuchtviehs. Der Versammlung wurde die Landrätliche Verfügung vom 30. v.M. zur Beschluss-Nahme vorgelegt.  Die Versammlung bemerkte: in der Gemeinde Freienohl werden zwei Kuhhirten gehalten und ein Schweinehirt gehalten, ferner ein Zieh-Eber und zwei Zucht-Ochsen. Die beiden Kuhhirten erhalten für jedes Stück Vieh, was ihnen vorgetrieben wird, von dessen Eigentümer ein bestimmtes Triftgeld (Hüte-Geld), aus der Gemeindekasse aber nichts vergütet. Der Schweinehirt erhält ebenso für jedes Schwein, was ihm vorgetrieben wird, von dessen Eigentümer ein bestimmtes Triftgeld, außerdem aber aus der Gemeindekasse noch 1 Taler 19 Silbergroschen.  Für das Halten eines Zieh-Ebers wurden dem kontraktmäßig dazu verpflichteten Johann Trompetter hierselbst 2 T 9 Sgr 3 Pf aus der Gemeindekasse gezahlt und genießt dieses außerdem die Begünstigung, dem Gemeinde-Schweinehirten, welcher der Reihe nach bei jedem Eingesessenen, der ihm Schweine vortreibt, für jedes Schwein einen Tag Beköstigung erhält, keine Kost geben zu brauchen. Für das Halten der beiden Gemeinde-Zieh-Ochsen wurden die dazu kontraktlich noch bis ultimo 1848 verpflichteten Einsassen Humpert und Lenze gtn. Penschröer von der Gemeinde der Art (korrekt abgeschrieben; heutzutage: derart) entschädigt, dass ihnen eine Gemeinde-Wiese, die einen örtlichen Mietwert von 50 Talern hat, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen ist. Es ist nun zwar Absicht bei der einstigen Anstellung eines anderen Schweinehirten, diesen dahin zu mieten, dass er weiter nichts als seine Beköstigung bei den Eigentümern der ihm vorgetriebenen Schweine und das von jenen ihm zu zahlende Triftgeld, , also nicht ferner mehr außerdem noch eine Vergütung aus der Gemeindekasse erhält; bis zu der Zeit aber müsste es bei der bisherigen Einrichtung verbleiben und der Schweinehirt noch ferner mit 1 Taler 19 Silbergroschen aus der Gemeindekasse erhalten.  Was das Halten des Zieh-Ebers und der Zieh-Ochsen betrifft, so muss es ebenfalls dabei sein Bewenden und Behalten, dass die Verpflichteten dazu aus der Gemeindekasse entschädigt werden; weil mit wenigen Ausnahmen in jeder Haushaltung dieser Gemeinde eine oder mehrere Kühe gehalten werden, das Vorhandensein der Zieh-Ochsen also ein Interesse jeder einzelnen Klasse der Gemeindemitglieder und zwar nach neuem richtigen Verhältnisse liegt, weil die Communal-Steuer nach Grund- und Klassensteuer gehoben aus diesen Steuern sich der Wohlstand ergibt und nach dem Wohlstand sich der Viehstand richtet. - Bei dem Vorhandensein eines Gemeinde-Ebers hat zwar nicht jede Klasse der Gemeindeglieder einen verhältnismäßigen Vorteil davon, weil nur in wenigen Haushaltungen Schweine gezogen werden. Es lässt sich aber kein Mittel finden, wodurch nur die, bei dem Vorhandensein  eines Zieh-Ebers interessierten Eingesessenen zu den dadurch entstehenden Kosten beitragen sollen.  Wollte man nämlich die Kosten wegen Halten des Zucht-Ebers ausschließlich auf solche Gemeindeglieder verteilen, welche Schweine aufziehen, so müsste es diesen dabei auch anheim belassen bleiben, von der Ausgabe durch Nicht-Benutzung des Ebers  sich zu entbinden, und würde alsdann es jeder vorziehen, die Sau auswärts zum Eber, wo selbst nur ein Sprunggeld davon entrichtet wird, zu bringen.  Aus diesen Gründen wird daher hierdurch einstimmig beschlossen, dass  in Abweichung des § 34 der Land-Gemeindeordnung es bei der bisherigen Art und Weise, wonach die Kosten für das Halten des Zuchtviehs beständig der Lohnzuschuss für den Schweinehirt ad 1 Rt 19 Sgr aber nur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) noch aus der Gemeindekasse gezahlt werden soll, bis ein anderer Schweinehirt angestellt werde.  Es wurde schließlich beantragt, die Höhere Genehmigung zu diesem Beschluss zu bewirken.  – Einwohnerliste Dezember 1846: Schenkwirt, Krämer , Holzhändler Johann Trompetter, 76 J.,  Ehefrau Marianne geb. Cohsmann, LA  63; Alte Haus-Nr. 64, Parzelle 719 : Hauptstraße, gegenüber Einfahrt in St. Nikolaus-Straße.
Am 20. Januar 1846:    Zahlung von 30 T für das Weißen der hiesigen Kirche aus der Gemeindekasse.  Der Versammlung wurde das Schreiben des hiesigen Pfarrers Sporkmann vom 23. Dezember v.J. vorgelegt,  wonach die schleunige Zahlung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) 30 T an die hiesige Kirchenkasse beantragt wird, und von derselben (Versammlung) hierauf bemerkt: Mittels Beschluss vom 19. August 1844 ist zwar zum Weißen  der hiesigen Kirche aus der hiesigen Gemeindekasse  eine Summe von 30 T bewilligt, die aus den Geldern genommen werden sollen, welche, wie man damals glaubte, aus dem Baufonds Tit. V des Etats disponibel bleiben würden, wozu die jedenfalls vorab ...(1Wort nicht korrekt lesbar) Höhere Genehmigung zu erwarten war. Da indes von dem hiesigen Kirchenvorstand hierauf kein weiterer Antrag gemacht, das Weißen der hiesigen Kirche auch nicht im Jahr 1844 vorgenommen wurde und die fraglichen 30 T erst verlangt wurden, nachdem die Communal-Rechnung  pro 1844, worin die Kosten mit aufgenommen werden sollten, bereits längst gelegt ist,  und diese Summe aber so wenig in dem Etat pro 1845 als pro 1846 aufgenommen worden ist und bei keinem Titel des Etats soviel Gelder disponibel bleiben, um daraus die 30 T zu bestreiten, so kann vorläufig die Zahlung derselben  aus der Gemeindekasse nicht erfolgen. Jedoch sollen diese 30 T auf den Etat pro 1847 übernommen werden und kann dem Kirchenvorstand nun überlassen bleiben, bis dahin dieselben aus der Kirchenkasse vorschussweise zahlen zu lassen.  - Diese Begründung darf wohl auch ein Zeichen für den niedrigen Wohlstand oder für die Armut der Gemeinde sein.
Der von Seiten der Wegebau-Verwaltung der Gemeinde Freienohl zugefügten Schaden an Grundstücken, durch den von Seiten der Wegebau-Verwaltung vorgenommenen Durchstichs des Ruhrbetts  und vorgenommenen Uferbauten an der Pflasterbrücke (hier so korrekt abgeschrieben: Pflasterbrücke! Gemeint ist die Plasterbrücke = Communal-Ruhrbrücke). Der Gemeinde-Versammlung wurde durch den Vorsitzenden Amtmann das Schreiben des Wegebau-Meisters Vogler vom 8. v.M. mit den weiteren über diese Sache gepflogenen Verhandlungen vorgelegt.  Die Versammlung bemerkte, wie die von dem Vogler Bemerkungen wie folgt widerlegt werden mussten: (ad 1)  Es wird von Vogler unrichtig angegeben, dass das Loch in der Gemeindewiese oberhalb der Bänke vor Anlage die Longierung im alten Flussbett in derselben Ausdehnung, wie jetzt vorhanden geworfen sei (wohl korrekt abgeschrieben). Es können Wege-Aufseher Brüggemann und Wege-Arbeiter Vielhaber von Wennemen, die Herren Bernard Tillmann von Olpe und wenn es noch erforderlich ist, noch mehrere andere für … (1 Wort nicht korrekt lesbar) namhaft zu machende Zeugen darüber vernommen werden, dass durch die von Seiten der Wegebau-Verwaltung in den Jahren 1844 und 1845 bei den ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) Plasterbrücke (aktenkundig Freienohlerisch geschrieben) vorgenommenen Wasserbauten in der gleich oberhalb dieser Brücke am rechtsseitigen Ufer belegenen Gemeindewiese ein sehr tiefes Loch gebrochen und der Gemeinde dadurch ein nicht … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Teil der Wiese verloren gegangen ist.  Der Behauptung des Vogler, dass durch den das alte Flussbett durchschneidenden Damm das fragliche Loch sich durch allmähliche Anschwemmung ausfüllen würde, soll zwar hier nicht widersprochen werden, obgleich man sich von der Richtigkeit nicht überzeugen kann; die Gemeinde hat aber nicht neuen Schaden zu erleiden, welcher nach einer Reihe von Jahren ihr vielleicht wieder abgewendet werden könnte. Die Behauptung des Vogler, dass das Grundstück, in welchem das Loch gebrochen, innerhalb des Straßen-Gebiets liegt  und deshalb Eigentum der Wegebau-Verwaltung sei, ist irrig.  Die Gemeinde ist Eigentümerin der Wiese, worin das Loch gebrochen ist, hat dieselbe stets benutzt und ist das Loch auch nicht unter der Brücke, sondern von der Brücke zwischen dem Eisbrecher und der Brücke gebrochen. Es kann dem Fiskus selbst nicht mal der Grund unter der Brücke zugestanden werden, weil auf dieser seit urdenklichen Jahren schon von der Gemeinde benutzt wurde. (2) Dass der Abbruch an der unterhalb der Brücke am linksseitigen Ufer belegenen Gemeindewiese durch Ausführung der in Frage stehenden Bauten ...(1,2 Wörter nicht korrekt lesbar) ist, kann durch die ad 1 vorgeschlagenen Zeugen bekundet werden. Vor Ausführung dieser Wasserbauten lag die fragliche Wiese gar nicht in Abbruch, wurde vielmehr durch die Wiese des Johann Vohs, die mehr oberhalb lag, geschützt. Die Gemeinde hat sich im Jahr 1844 allerdings für bereitwillig erklärt, zu den fraglichen Wasserbauten der Wegebau-Verwaltung einen großen Teil des dazu erforderlichen Faschinen-Holzes , teils unentgeltlich, teils gegen eine mäßige Entschädigung freizugeben. Auch auf eine Grundentschädigung, auch ohne Vorzustand  (nicht korrekt zu lesen), dass sie für den Grund, da um der Ruhr ein anderes Bett zu geben, votiert (nicht korrekt lesbar) wurde, insofern dieses Eigentum der Gemeinde wäre keine Entschädigung verlangen. Es kann aber nicht Rede davon sein, dass die Gemeinde auch auf eine solche Grundentschädigung verzichten soll, welche bei der Anlage selbst hätte vermieden werden können oder durch nicht vollständige Ausführung der Gemeinde erwachsen müsste. -  Möglicherweise ist der Zusammenhang dieses Abschnitts nicht eindeutig, obgleich korrekt abgeschrieben; das mag auch für  den nächsten Abschnitt gelten. -  ad 3: Hier wird von der Gemeinde nur die Entschädigung bei der Wegebau-Verwaltung in Anspruch genommen, welche von den zeitigen Nutznießern der gedachten Wiese verlangt wird.  Vermag es die Wegebau-Verwaltung diese Nutznießer  nicht einen billigeren Betrag abzufinden, so hat die Gemeinde nichts dabei zu erinnern. Hätte die Wegebau-Verwaltung gleich bei der Arbeit dem neuen Flussbett die Tiefe und Breite gegeben, welche der Fluss so nötig hat, selbst darin gewonnen hat, so würde die Neuerung, welche bei dieser Überschwemmung der Gemeindewiese oberhalb der Brücke im vorigen Sommer hervorgebracht hat, nicht stattgefunden haben. Dass übrigens durch die fraglichen Wasser-Bauten  eine Stauung des Wassers bewirkt worden ist und dadurch  (1 kleines Wort nicht korrekt lesbar) selbstredend  die oberhalb gelegenen („g“, nicht wie sonst: belegenen) Grundstücke nicht als früher einer Überschwemmung preisgegeben wurde, können die bereits angegebenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) bekunden.  Die Gemeinde-Versammlung beschloss daher, gerichtliche Klage gegen die Wegebau-Verwaltung anzustellen und dazu sich des Justizrats Arndts zu Arnsberg zu bedienen. Die Klage müsste dahin gestellt werden, dass Wegebau-Fiskus verpflichtet sei: (1.)  das in der Gemeindewiese oberhalb der Brücke gebrochene Loch innerhalb 6 Wochen völlig wieder zuzuwerfen und so zu befestigen, dass es keinen erneuernden Abbruch zu erleiden hat; (2.)  der Gemeinde den Grund vollständig zu entschädigen, welcher an der außerhalb der Brücke belegenen Gemeindewiese abgebrochen ist und ferner die Wiese vor weiteren Abbruch zu sichern; der Schaden möge durch die Gerichts-Taxatoren, Schultheiß Feldmann von hier und Menge (Menze?) von Arnsberg vermittelt werden; (3.) sich mit den … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der oberhalb der Brücke gelegenen Gemeindewiese über die von diesen in Anspruch genommenen Entschädigung zu erinnern und sie zu befriedigen.
Ausübung der hiesigen Gemeinde-Fischerei.   Der Versammlung wurde das vom Königl. Land- und Stadt-Gericht zu Arnsberg unterm 8. August v.J. in … (1 ½ Wörter nicht korrekt lesbar) ...strafe gegen die Beilieger Johann Cohsmann Senior und Junior und den Beilieger Anton Carneil hierselbst erlassenen Erkenntnis wegen Fischerei-Contravention ausgeteilt. Die Versammlung bemerkte, wie durch vernachlässigte Beaufsichtigung der Gemeinde-Fischerei sich wohl mehrere Beilieger das Recht bei hohem Wasserstand zu fischen,  durch Verjährung erworben haben könnten und dass dadurch aber unmöglich eine Befugnis zur Fischerei auch auf solche Beilieger übergehen könne, welche später für … (1 Wort nicht korrekt lesbar) geworden, aber ein solches Recht für ihre Person durch Verjährung noch nicht erworben haben. Man wolle daher gegen den Cohsmann Senior und Junior und den Anton Carneil, welche sämtlich für ihre Person noch kein Verjährungsrecht erworben haben, gerichtliche Klage erheben und sich des Justizrats Arndts zum Mandaten zu bedienen, woraus aber, um sicher zu gehen, ein Rechtsgut ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) von diesem einzuholen.
Mietzahlungen für Arme aus der Gemeindekasse.  Wurde von der Versammlung beschlossen, auf die Titel VIII Position 3 des Etats pro 1845 zu Armenzwecke dies: 31 T 18 Gr folgenden Mietern anzuweisen: für Franziskus Ahsmann 3 T; Witwe Marianne Funke 3 T;  Witwe Spindeldreher 4 T 18; Witwe Lardon 4 T;  Georg Cohsmann 2 T; zusammen 16 T 18 Gr. -  Einwohnerverzeichnis vom 3. Dezember 1846:  Franz Ahsmann,  - Witwe Marianne Funke geb. Köster, 64 J., Heirat 30.4.1811 mit  Johannes Theodor Funke gnt. Schilling, gest. 6.1.1843, hinterl. 3 großj. und 1 minderj. Kind,  Alte Haus Nr. 144;  - Witwe Spindeldreher geb. Schulte, 64 J., Heirat am  25.11.1823 mit Joes Spindeldreher, gest. 21.7.1830, nur noch Tochter Catharina, Tagelöhnerin, 22 J. im Haus: Alte Haus.Nr. 55 b, Parzelle 829: Krumme Str. 2;  - Witwe Lardon; -  Georg Cohsmann.
Entschädigung der Grundeigentümer  für den bei der Instandsetzung des östlichen Dorfweges eingebüßten Grund. - Östlicher Weg später Bergstraße. -  Die Gemeinde-Versammlung genehmigt, dass die nach der Verhandlung vom 17. September v.J. von denjenigen hiesigen Einsassen, welche bei der Instandsetzung des hiesigen östlichen  Gemeinde-Weges Grund eingebüßt haben, in Anspruch genommenen Vergütung aus der hiesigen Gemeindekasse  den Betreffenden gegeben werde. Was dagegen den Antrag des Gemeinde-Verordneten Trompetter  vom 12. des letzten Monats , so kann dieser auf nur 4 Pf (?) pro Quadrat-Fuß bis zum fraglichen Weg eingebüßten Grundes und Aufführung einer Mauer zur Befestigung des Hofgrundes bewilligt werden. Sollte der Trompetter sich mit dieser Vergütung nicht zufrieden stellen wollen, so bleibe nichts anderes übrig, als den Schaden durch Gerichtstaxatoren abschätzen zu lassen.
Antrag des Caspar Kehsler und Fritz Siepe vom 6. Dezember 1845 wegen Abgabe des freien Bau- und Reparatur-Holzes.  Der Antrag des Caspar Kehsler und Fritz Siepe hier um Bewilligung des freien Bau- und Reparatur-Holzes wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, beide Bittsteller dahin zu bescheiden, dass ihnen, da sie gemeinschaftlich  eine halbe Hufe besitzen, beide zusammen also … (1 Nebensatz nicht korrekt lesbar) zu einem viertel Teile bewilligt werden solle.
Verkauf einiger Gemeinde-Parzellen.  Der Amtmann stellte der Gemeinde-Versammlung vor, wie bei Instandsetzung des Weges nach dem Knäppchen an der linken Seite des Weges ein Stück von einem Gemeinde-Grundstück liegen geblieben sei und der Gemeinde nichts einbringe und daher am besten zum Verkauf kommen dürfte.  Die Gemeinde-Versammlung bemerkte hierauf, wie dieser Gemeindegrund an die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Wirts Lenze gnt. Lichte und des Heinrich Albers stoßen, und da sie der Gemeinde nichts einbringen, diesen beiden Grundbesitzern unter der Hand gegen Zahlung von 3 Pf für den Quadrat-Fuß  verkauft werden möge, womit die Parzelle hinreichend bezahlt sei.  Zum öffentlichen Verkauf seien die Parzellen nicht geeignet, da sie von Niemanden als den vorgenannten beiden anstoßenden Grundbesitzern benötigt werden könnte (mal Singular, mal Plural); daher voraussichtlich bei einer öffentlichen Anbietung sich keine Concurrierung darbieten würde und durch diese der Gemeinde eher ein Nachteil als ein Vorteil erwachsen könnte. Möchte der Lenze und Albers die angegebene Taxe für die Parzelle zu zahlen bereit sein, so wolle man bitten, die Höhere Genehmigung zu dieser Veräußerung einzuholen.
 
Am 10. März 1846:     Ankauf von Korn zur Milderung des Notstandes.  Des Notstandes Getreide habe zur Disposition gestellt, wurde der Versammlung vorgelegt.  Es wurde darauf beschlossen, 40 Scheffel Roggen und 20 Scheffel Gerste womöglich von dem Domaine Frenstboden (nicht korrekt lesbar) zu Soest, sonst aber von dem Hörnboden der Domaine Nenninghausen zu beziehen, um diese zu dem Einkaufspreis mit Hinzu... (?) des Fuhrlohns unter die ärmsten Eingesessenen zu verteilen.  Die Gelder zum Ankauf und Bestreitung des Fuhrlohns  sollen vorschussweise aus der Gemeindekasse zu Freienohl entnommen werden.“ -  1 Scheffel = 54,73 Liter; also rund 2.300 l Roggen und 1.100 l Gerste.
Verpachtung des sogen. Gördes´schen Gemeinde-Gartens. Der Versammlung wurde die Verhandlung  vom 20. v.M., worauf der Förster Schrader den Gördes´schen von der Gemeinde angekauften Garten für den Betrag von 2 ½ T für dieses Jahr angepachtet hat, bekannt gemacht und demnächst von ihr genehmigt.- Hauptstraße: links von Bäckerei Folle, gegenüber von „Hellmann“; siehe auch „Unsere Schule in Freienohl“: Bau einer neuen Schule noch vor dem Bau der Alten Schule.
Zahlung zur Unterstützung der Witwe Theresia Rocholl hier aus der hiesigen Gemeindekasse.  Wurde beschlossen, der Witwe Theresia Rocholl ihrem Antrag gemäß, so wie pro 1844 geschehen, auch für das Jahr 1845 = 2 T zur Bezahlung ihrer Miete aus der Gemeindekasse zu bewilligen. Da sie jedoch einen erwachsenen Sohn habe, so könne der eine solche Unterstützung der Witwe Rocholl für die Folge und namentlich schon für dieses Jahr nicht mehr bewilligt werden, was ihr bekannt zu machen sei. - Siehe oben: 5. Mai 1845..
Genehmigung des Verkaufs der Gemeinde-Netzjagd an den Freiherrn Schade zu Bockum.  Der Versammlung wurde die Landrätliche Verfügung vom  vom 16. Februar d.J. wodurch die der Gemeinde Freienohl zugehörige Netzjagd im Jahr 1835 von dem Freiherrn von Schade zu Bockum für den Betrag von 49 T veräußert ist, vorgelesen. Dieselbe bemerkte hierauf, wie ihr nichts davon bekannt sei, dass zu dieser Veräußerung die Höhere Genehmigung eingeholt und erfolgt sei und sie diese eventuell hiermit noch nachträglich beantragt.
TOP 113:  Forst-Hude-Frevel des Waldwärters NN. hier.  Die Anzeige des Försters Schrader gegen Waldwärter NN. vom 20. Januar 1846 in die Verantwortung des Letzteren über diese einen Forst-Hude-Frevel betreffende Anzeige, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, wie nur die Gemeinde als solche allein das Recht zur Benutzung der  Schafhude in der Freienohler Feldflur besitze und das Benutzen derselben durch einzelne Eingesessene oder das sogen. Allein-Hüten nicht geduldet, auch von der Gemeinde niemand ein Recht hierzu eingeräumt werden könne. Das Hüten in der Art,  wie der NN. dasselbe habe bewirken lassen, sei aber nur ein Allein-Hüten zu nennen, indem die ausgetriebenen Schafe durch keinen Gemeinde-Schäfer, sondern durch den Sohn des  NN. gehütet worden seien und sie nach den eignen Angaben des Denunzianten und diesen und seinen Söhnen gehört haben. Dem NN. kann unter Belangung das Ausüben der Gemeinde-Schafhude in der geschehenen Weise geduldet werden, vielmehr sei derselbe als Contraveniant aufgrund der Anzeige des Försters Schrader vom 20. Januar d.J. zu bestrafen.  -  Der Name ist hier höflich ausgelassen; ist in der Akte AA 395 im Freienohler Archiv im Stadtarchiv Meschede einsehbar.
Verkauf von Gemeinde-Grundstücken.  Der Versammlung wurde bekannt gemacht, wie aufgrund des Gemeinde-Beschlusses vom 20. Januar d.J. der Wirt Lenze gnt. Lichte sowie der Heinrich Albers von hier über den Ankauf des bei Instandsetzung des  Weges nach dem Knäppchen erübrigte Teile dieses der Gemeinde nutzlos ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Weges vernommen, worden seien und dass der Heinrich Albers den Quadrat-Fuß mit 3 Pfennig zu vergüten sich bereit erklärt habe, während der Heinrich Lenze gnt. Lichte nur 2 Pfennig geben wolle und zudem noch die Bedingung gestellt habe, dass seitens der Gemeinde solches Einverständnis getroffen wurde, dass das Wasser von dem Wege nicht auf den fraglichen von ihm und Lenze  anzukaufenden Gemeindegrund fließe. Die Versammlung bemerkte hierauf, wenn hiermit die Genehmigung dazu erteilt wurde, dass dem Albers der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Grund für die pro Quadrat-Fuß gebotenen 3 Pfennig belassen werde, ebenso wolle man auch dem Lichte in Rücksicht, dass der von ihm anzukaufende Grund 1/3 schlechter (?) als der dem Albers zu überlassende sei, diesen zu dem gebotenen Preis von 2 Pfennig pro Quadrat-Fuß belassen werde. Jedoch kann sich die Gemeinde auf die von dem Lenze wegen Ableitung des Wassers gestellten Bedingungen nicht einlassen. Man wolle daher hiermit beschließen, für den Albers die Höhere Genehmigung ohne weitere Umstände, für den Lenze aber nur unter den vorgenannten Bedingungen einzuholen. Der Gemeinde-Verordnete Sahse erbot sich, die erforderliche Vermessung des fraglichen Grundes vorzunehmen und das Resultat dem vorsitzenden Amtmann einzureichen.
Verkauf von Gemeinde-Grundstücken.  Der Versammlung wurde vorgestellt, wie der Franz Cohsmann gnt. Dreher die Anlage einer Mauer um sein Etablissement damit einzufriedigen beabsichtige, und dass derselbe, um diese Mauer anlegen zu können, einen der Gemeinde ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) Teil des alten Rümkerweges akquirieren (erwerben)  müsse. Nach der Vermessung des Gemeinde-Verordneten Sahse vom 27. Dezember v.J. habe dieser vom ihm anzukaufenden Teil eine Größe von 2 Ruten 60 Fuß, wofür er pro Quadrat-Fuß 4 Gr und für den ganzen Teil  3 T 26 Gr zu zahlen sich  bereit erklärt habe.. Die Gemeinde-Versammlung beschloss hierauf, wie der fragliche Grund,  welcher der Gemeinde gar nichts einbringe, und zum öffentlichen Verkauf nicht geeignet sei, da derselbe  … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) anders, als von dem Cohsmann benutzt werden könnte,  daher voraussichtlich … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) Ausbietung ohne Concurrenz bleiben und der Gemeinde eher nachteilig als vorteilhaft sein würde, dem Cohsmann zu dem Gebot von 4 Pf pro Quadrat-Fuß belassen und die Höherre Genehmigung zu dieser Veräußerung eingeholt werden solle.
Fischerei der Beilieger (nicht Hausbesitzer sondern Mieter).  Der Versammlung wurde das vom Justizrat Arndts zu Arnsberg im Betreff Ausübung der Fischerei bei hohem Wasserstand durch die hiesigen Beilieger unterworfenen Rechtsgutachten vom 4. v.M. vorgelesen. Die Versammlung bemerkte, wie darin unter den angegebenen Umständen und weil der allgemeinen Meinung nach die Beilieger hierselbst überhaupt wohl das Recht zur Ausübung der Fischerei bei hohem Wasserstand erworben haben, von einer weiteren gerichtlichen Klage gegen dieselben abgesehen werden solle. Dahingegen müsste dem Flurschützen aufgegeben werden, strenge darauf zu achten, dass die Beilieger durch Ufer... (?) sich nicht noch ein größeres Recht in Hinsicht der Fischerei und namentlich auch das Recht zur Fischerei bei niedrigem Wasserstand erwerben.
Anstellung eines neuen Nachtwächters.  Der vorsitzende Amtmann machte der Versammlung bekannt, wie der hiesige Nachtwächter Schmitz hierselbst diesen Dienst am 31.Dezember v.J. gekündigt habe und somit dessen Dienstzeit bereits am 1. v.M. abgelaufen, dass dem Amtmann aber trotz aller Bemühungen es bis jetzt noch nicht gelungen sei, ein anderes qualifiziertes Subjekt (damals nicht negativ gewichtet!) zur Fortsetzung des Dienstes zu dem bisherigen Gehalt von 10 T bereit zu machen. Es haben sich zwar der  Anton Korte und Caspar Kehsler zur Annahme des Dienstes bereit erklärt, diese verlangen aber ein höheres als das bisher gezahlte Gehalt. Die Versammlung beschloss hierauf in Rücksicht, dass die bisher stattgehabte Bürgerwache, welche mit dem 1. Januar aufgehört und damit auch die den Nachtwächtern bisher zur Winterzeit bewilligte Heizung und das ganze Jahr hindurch das erforderliche Licht weggefallen sei und das bisher gezahlte Nachtwächter-Gehalt ad 10 T  nunmehr zu wenig sei, jedem der beiden vorhandenen Nachtwächter von jetzt an das Gehalt mit dieser Summe auf 12 ½  T zu erhöhen.  Der bisherige Nachtwächter Schmitz, welcher wahrscheinlich wegen des geringen Gehalts den Dienst gekündigt habe, sei vielleicht bereit, für jährlich 12 ½ T den Dienst fortzusetzen, womit derselbe zu befragen sei. Möchte derselbe hierzu aber nicht bereit zu machen sein, so bleibe nichts anderes übrig, als ein anderes qualifiziertes  Subjekt (s.o.) für den Schmitz zu diesem Gehalt anzustellen, wozu der Anton Korte am geeignetsten sein dürfte. Die Gehaltserhöhung sei aus dem Extraordinarium der Gemeindekasse zu zahlen und die Höhere Genehmigung zu dieser Etat-Überschreitung  aufzusuchen.  - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 63, Parzelle 718, Hauptstr. 16; Franz Schmitz, Nachtwächter, LA 66; Tochter Gertrud  LA 30; Sohn Fritz, Maurer, seit 2 Jahren im Militärdienst, LA 26; Dezember 1849: eingetragen zu Tochter Gertrud und Sohn Fritz noch Bruder Caspar LA 25; Sterberegister: gest. 18.2.1849: Franz Schmitz gnt. Bumkotte, Ackerbürger, LA 65 (?). Witwer, hinterl. 3 große Kinder. Im Heiratsregister kein Eintrag; Sterberegister: gest. 7.5.1845 Franziska Schmitz geb. Mester, LA 60, hinterässt Ehemann. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 81 b: Anton Korte,Tagelöhner, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Bartscherer aus Antfeld, Heirat 16.5.1839; Sohn Ferdinand LA 4.
Aufbringung der Kosten für die neu angeschafften Glocken. Der Gemeinde-Versammlung wurde die Entscheidung Königl. Regierung vom 5. v.M. wegen Aufbringung der Kosten für die hierselbst neu angeschafften Glocken vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie nach dieser Entscheidung einer dreijährigen Ratenzahlung für das laufende Jahr aufzubringen sei, indem die 2. Ratenzahlung, deren Einziehung bereits unterm 10. Oktober v.J.  verfügt sei, wegen der vorgefundenen großen Dürftigkeit nur noch zu einem geringen Teil eingezwungen sei, und die zweite Ratenzahlung, wenn deren Einziehung auch bis zum Schluss des Jahres zu vertagen genehmigt würde, muss die 3. Ratenzahlung, die auch vor dem Jahresschluss zu erheben sei, zusammen treffe. … (1Wort nicht korrekt lesbar) würde die Gemeinde für das laufende Jahr aufzubringen haben. (1.) An Communal-Einlage nach dem … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Etat 250 T;  (2.) für die erste Ratenzahlung  der Glocken-Kosten  395 T;  (3.)  für die zweite Ratenzahlung desgleichen 335 T;  (4.) für die dritte Ratenzahlung desgleichen 322 T; zusammen: 1.302 T. Die Grund- und Klassen-Steuern belaufen sich jährlich auf 837 T. Demnach würden für dieses Jahr auf 1 T  Grund- und Klassen-Steuer an Communalbe... (nicht korrekt weiter lesbar) aufzubringen sein1 T 16 Gr 8 Pf.  Selbst bei einem guten Jahr würde eine Gemeinde wie Freienohl, die nicht wie (die) Königl. Regierung in der Verfügung vom 5. v.M.  glaubt, zu den wohlhabenden des Kreises, wohl aber zu den bedürftigeren gehören dürfte, eine solche Communal-Auflage zu bestreiten, außer Stande sein, am meisten aber bei einem Jahr wie das gegenwärtige, wo es jedem Mann fast an den nötigsten Lebensmitteln fehlt. Die Gemeinde Freienohl müsse zu den minder Vermögenden gezählt werden, indem sie wohl schwerlich 6 Eingesessene aufzuweisen habe, die keine hypothekarische Schulden besitzen und  und sämtliche Eingesessenen wohl an die 50.00 T  Hypotheken-Schulden besitzen werden (alle Eingesessenen zusammen ist wohl gemeint). Es sei sicher, dass bei einer … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Beitreibung der vorgedachten 1.32 T der Ruin fast sämtliche Eingesessenen von Freienohl herbeigeführt werde. Man müsse daher aus diesen und aus  den in den früheren Beschlüssen angegebenen Gründen gegen die Entscheidung Königl. Regierung vom 5. v.M.  höheren Orts vorcurieren (!) und wolle hierdurch diesen Recurs, der binnen 4 Wochen eingelegt (vorgelegt?) werden soll,  der Königl. Regierung anmelden.
Schulbau betreffend. Der Gemeinde-Versammlung wurde die Entscheidung der Königl. Regierung  vom 19. v.M.  den Neubau eines Schulhauses hierselbst  betreffend zufolge Landrätl. Verfügung  vom 2. d.M. zur Kenntnisnahme vorgelesen. Die Gemeinde-Versammlung  erklärte, gegen diese Entscheidung höheren Orts Recurs einlegen zu müssen, der binnen 4 Wochen ausgefertigt werden soll und wovon die Anmeldung  der Königl. Regierung zu machen sei. - Recurs muss nicht grundsätzlichen Widerspruch meinen; möglich ist auch: Zeitaufschub, zu schnell...
Am 25. April 1846:   Verkauf an Lohe (Lohe = Eichenrinde) an die Hufenberechtigten.  Durch den vorsitzenden Amtmann wurde der Versammlung das Resultat des Verkaufs der Lohe von der zur Erlangung des dem hiesigen Hufen-Berechtigten zu verabreichenden Bau- und Reparatur-Holzes in den hiesigen Gemeindewaldungen zu hauenden Eichen bekannt gemacht und beschloss dieselbe darauf wie folgt:  Nach ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Grundsätzen geht durch das Ablohen des Eichen-Topfholzes  (korrekt abgeschrieben, aber gemeint ist Toppholz = Ast-Holz; Freienohlerisch / Sauerländisch, dem Protokollanten wohl unbekannt) das siebte Klafter verloren und nach der Verhandlung vom 20. d.M. will der Franz Geihsler (Senior, s.u.)  für das Ablohen des an einer Eiche sich befindlichen Nutzholzes 5 Sgr geben, während er nach dem Verding vom 15. d.M.  für das Ablohen einer ganzen Eiche incl. (einschließlich) des Brandholzes 8 Sgr, also 3 Sgr weniger geboten hat. Durch den Verkauf des Brandholzes mit der Lohe hat die Gemeinde bei dem oben angegebenen Umstand, dass durch das Ablohen desselben das 7 (Zwischen-Zeichen nicht korrekt lesbar) Klafter verloren geht eine höhere Einnahme zu erwarten, weshalb das Verkaufen der Lohe des Nutzholzes dem der des ganzen Baumes vorzuziehen (1 Wort nicht korrekt lesbar). Da viele der Hufenberechtigten, welche von den zu hauenden Eichen das ihnen davon nur gebührende Nutzholz wegen Mangel an Geldmittel vielleicht in kürzester Zeit zu verbauen nicht im Stande sein werden und dann das Ablohen desselben diesem Jahr schädlich ist, so ziehen wir dem Verkauf dieser Lohe an den Franz Geihsler vor, die betreffenden Hufenberechtigten darüber zu befragen, ob sie die Lohe von den an den ihnen  zufallenden Eichen sich befindlichen Nutzholzes selbst kaufen wollen, die ihnen dann für den Stamm mit 5 Gr , welche Geihsler geboten, zu belassen und kann die Lohe von den Bäumen solchen Hufenberechtigten, welche die Lohe nicht wünschen, später noch öffentlich verkauft oder dem Geihsler für das Gebot von 5 Gr belassen werden.  Wir tragen darauf an, dass durch den vorsitzenden Amtmann das Weitere hiernach veranlasst werde. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 91 a: Franziska Geihsler geb. Trompetter gnt. Peters, Witwe, LA 45; Sohn Franz Geihsler, Lohgerber, LA 24; Tochter Dina LA 19; Tochter  Christine LA 15; Sohn Anton LA 12; Sohn Kaspar LA 7; Trauungsregister: Heirat 5.9.1820; Sterberegister: gest. 2.6.1846: Franz Geihsler, Lohgerber, LA 58, Beiname: Loier = Lohgerber.
Bestreitung der Kosten für die angeschafften Glocken. In Gemäßheit Landrätl. Verfügung vom 17. d.M. wurde die Gemeinde-Versammlung über die Deckung der Du Boisschen Forderung für gelieferte Glocken durch einen außerordentlichen Holz-Hieb im Communal-Wald … (vernommen; korrekt?). Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie es auffallend erscheinen müsse, die fraglichen Kosten noch durch einen außerordentlichen Holz-Hieb zu decken, nachdem bereits 1.200 T und mehr als die Du Boissche Forderung sich beläuft, durch einen außerordentlichen Holzhieb verlangt und bei der Sparkasse zu Arnsberg zu 3 % wertbar angelegt sind. Diese Gelder sollten zwar zu dem Schulbau reserviert bleiben; hoffentlich aber unterbleibt der unnötige Schulbau ganz, und sollte er es nicht, so könnte zu der Zeit die Frage gestellt werden, ob die fehlenden Kosten durch einen außerordentlichen Holz-Hieb oder durch Repartition aufgebracht werden sollen. Wir müssen aber auch uns gegen einen außerordentlichen Holz-Hieb zur Deckung der  Du Boisschen Forderung noch aus folgenden Gründen aussprechen: (1.)  Es sind in den letzten Jahren für circa 3.500 Taler Eichen aus dem Communal-Wald verkauft, gegenwärtig werden nach dem genehmigten Hauungsplan an die 70 – 80 Stück Eichen den Hufenberechtigten als Frei-Bauholz überwiesen; wollte man nun noch für 1.500 Taler  Holz zur Deckung  der Du Boisschen Forderung  aus dem Communal-Wald verkaufen, so müssten notwendig auch solche Eichen gefällt werden, die noch im Zuwachs begriffen sind.  (2.)  Die Holz-Preise des Jahres, die Preise des gleichen Bau-Holzes sind in diesem Augenblick nicht im Steigen, weil in der letzten Zeit eine zu große Masse Eichen-Holz sowohl aus dem hiesigen Gemeindewald  als aus der Wennemer Mark zum Verkauf gekommen ist. Es ist aber mit Sicherheit zu erwarten, dass nach ein paar Jahren das Eichen-Bauholz um ein sehr Bedeutendes im Preis steigen wird.  (3.) Die Du Boissche Forderung, wovon bereits zwei Raten-Zahlungen fällig sind, die dritte auch bereits in diesem Jahr fällig wird, muss in diesem Jahr und mit zwei Raten sofort abgetragen werden, wenn nicht  die von Seiten des Du Bois bereits angedrohte zur erstlichen (?) Klage  … (1 Wort nicht korrekt lesbar) werden soll. -  Es würde aber sowohl dem Wald nachteilig, als dem Erlös aus dem Holz drückend sein, wenn man zur jetzigen Jahreszeit Holz fällen und verkaufen wollte. Selbst wenn der Hieb sich auf Eichen-Nutzholz  beschränken sollte, müsse man nicht einmal das Topfholz, vorab doch als Brandholz verkauft werden müsste, preiswürdig zu verkaufen. Wir müssen daher die bereits so oft ausgesprochenen Bitten wiederholen, dass die Du Boissche Forderung zum vollen Betrag nebst Zinsen aus den bereits durch außerordentliche Holzhiebe erlangten und bei der Communal-Kasse disponibel liegenden Gelder sofort abgetragen und die durch durch die Repartition der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Kosten  von den meisten Kontribuenten bereits gezahlten Beträge denselben zurück gezahlt werden.
Am 3. August 1846:    Überlassung einer Gemeindewald-Parzelle an den Wirt Hirschberger hier. Wurde der Versammlung  der Antrag des Hirschberger hier die käufliche Überlassung eines Teils der Gemeindewald-Parzelle auf der sogen. Bremke vorgelegt und beschlossen, dem Bittsteller von der fraglichen Parzelle den geringen Teil, welcher zwischen seiner Wiese und dem Waldwege belegen ist, gegen 1 ½ Pf pro Quadrat-Fuß käuflich zu überlassen. Der Gemeinde-Verordnete Sahse erbot sich, die zu verkaufende Fläche abzumessen und das Resultat einzureichen. Sollten in diese Fläche die in der Erklärung des Försters Schrader vom 29. v.M. zwei Eichen fallen, so müssen diese zum Vorteil der Gemeindekasse öffentlich verkauft werden. Die Kosten des desfalls (damals übliche Formulierung) später aufzunehmenden Kontrakts und alle sonstigen Kosten durch diesen Grund-Verkauf müsse der Hirschberger tragen und den Verkauf unter der Hand sollen in einem besonderen Beschluss notiert werden, sobald Hirschberger sich bereit erklären sollte, den abzumessenden Grund mit 1 ½ Pf  pro Quadrat-Fuß bezahlen zu wollen. -   Eberhard  (Erhard) Hirschberger, zunächst Förster in der Giesmecke, Gastwirt, Krämer, Witwer, 71 J.,  ev. (darum nicht im kath. Trauungsregister), Sterberegister:  gest.  20.8.1832: Friederica Hirschberger geb. Hardmann, gest. in der Giesmecke, Glasfabrik , zu Calle gehörig, LA 55;   Alte Haus-Nr. 4a, Parzelle 726; vorher Schultheiß Franz Feldmann; 1846: Hirschberger:  Sohn Wilhelm, Wirt 31 J., Magd Caroline Tillmann 47 J. und Magd Theresia Becker  26 J.
Verkauf von Haus-Plätzen an Heinrich Stirnberg und Fritz Ernst Spies hierselbst. Wurde die Versammlung zufolge betrifft Verfügung vom 16. Februar  darüber vernommen (nicht negativ gewichtet), ob zu der rubrizierten Veräußerung  (Einleitungs-Formulierung) die Höhere Genehmigung erfolgt sei. Die Versammlung bemerkte, wie zweifelsohne zu dieser Veräußerung, welche zu Zeiten der Verwaltung des Schultheiß Feldmann, von dergleichen Angelegenheiten H.F. (Herr Feldmann?) und selten vollständig abgehandelt worden sei. Die Höhere Genehmigung nicht erfolgt sei. Verhandlungen über diese Verkäufe sind weitere keine vorhanden als die beiliegenden, welche mit dem Jahr 1840 ihren Anfang nahmen, worauf (1.)  der Haus-Platz des Heinrich Stirnberg 23 Ruten und 26 Fuß groß ist und der Kauf-Schilling 27 (?) 15 (?) beträgt. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.100: Heinrich Stirnberg,Sägeschmied, LA 54, Ehefrau Maria Elisabeth geb. Feldmann, LA 42, Trauungsregister: Heirat 19.2.1824, Zeuge: Franz Feldmann (Schultheiß), Arnold Raulf; Sohn Arnold (!), Holzhauer, LA 24; Tochter Marianne, Näherin, LA 19; Tochter Florentine, Wirtschaftsgehilfin, LA 18; Tochter Caroline, LA 15, Zwilling; Tochter Dorothea, LA 15, Zwilling; Tochter Elisabeth LA 12; Tochter Gertrud LA 9; Tochter Emma LA 1.(Liste Dezember 1849: anstatt Emma: Franziska LA 4, Doppelname?). -  (2.)  Der Haus-Platz des Fritz Ernst Spies 22 Ruten groß ist und der Kauf-Schilling 25 (?) 9 (?) beträgt. - Tagelöhner Fritz Ernst Spies: Alte Haus-Nr. 101 a; LA 56; Ehefrau Marianne geb. Zacharias, LA 56; Trauungsregister: Heirat am 26.11.181816 Friedericus-Casparus (!) Spies mit Maria-Anna Zacharias; Tochter Elisabeth, Magd, LA 29; Tochter Christina LA 14; in der Liste Dezember 1849 stehen beide Töchter nicht, also woanders gearbeitet; Trauungsregister: Heirat 29.4.1871 Christina Spies mit Nikolaus Frank aus Neuendorf / Trier; Elisabeth Spies ohne Befund.
Verkauf einer Gemeinde-Parzelle an den Caspar Humpert hierselbst.  Wurde der Antrag des Caspar Humpert um Belassung von 64 Fuß Gemeindegrund zur Anlage einer Wasserleitung vom 14. Juli vorgelegt und beschlossen, dem Humpert diese Fläche, welche östlich vom Haus des Krämers Rosenthal hier belegen sei, einen Teil des alten sogen. Rümmker Weges bilde und der Gemeinde ganz nutzlos sei, gegen eine Vergütung von 4 (Kürzel nicht korrekt lesbar), also im ganzen von 21 T 4 Gr zu belassen und die Höhere Genehmigung dieser Veräußerung zu beantragen, gegen welche (gemeint ist: diese) Genehmigung nichts zu erinnern sein dürfte, als die fragliche Grundfläche von Muneranten  … (1 Wort nicht lesbar) werden kann und eine öffentliche Versteigerung  zu keinem Resultat führen werde. - Einwohnerliste Dezember 1846:  Alte Haus-Nr. 127, Parzelle 796 oder 717 (diese beiden Parzellen sind hier nicht gemeint!)): Caspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Blaufärber, LA 38.  -  Leser Rosenthal, 32 J., Alte Haus-Nr. 105, neu: Alter Weg 13.- Ein seltener Aktenfund: der heutige Alte Weg hieß früher Rümker Weg, die Straße, die zur Rümmecke hinunter führte, als es (zwischen 1802 / 1810) die Arnsberg-Beverunger-Chaussee, die heutige Hauptstraße noch nicht gab. - Leser Rosenthal zog später in das jetzige Haus Hömberg, Hauptstraße 31, Alte Haus-Nr.68; auch Schmidten Ecke genannt (Schmied Düring); Leser Rosenthal verkaufte 1880 dieses Haus an Emmerich.
Bewilligung des Bauholzes für den Johann Spielmann hier. Wurde auch der Antrag des Johann Spielmann hier um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes beschlossen, demselben das halbe Bau-Holz zu bewilligen, da er das Heinemannsche Gut  nur mit der halben Hufengerechtsmae angekauft habe. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 60, Parzelle 779, Am Hügel:  Johann Spielmann, Glashändler, LA 43; Ehefrau Charlotte geb. Kaufeld, LA 39;August Uhlendorf, Stiefsohn zu Johann Spielmann, Sohn zu Ehefrau Charlotte, Gehilfe des Johann Spielmann, LA 18; Amalie Uhlendorf, Stieftochter von Johann Spielmann, Tochter von Ehefrau Charlotte, Magd, LA 16; Sohn Franz Spielmann, LA 11; Tochter Gertrud Spielmann, LA 9; Sohn Georg Spielmann, LA 3; Franziska Mester, Magd, LA 21.
Verkauf von Gemeinde-Grundstücken an Georg Göckeler und Heinrich Cohsmann.  Wurde der Versammlung bekannt gemacht, dass nach dem Schreiben des Königl. Land- und Stadt-Gerichts zu Arnsberg vom 18. April die Erben Georg Göckeler und der Handelsmann Leser Rosenthal einen Contract über die vor mehreren Jahren angekauften Gemeindeflächen zu haben wünschen.  Die Versammlung beschloss, diese Contracte anfertigen und die Königl. Regierung zur Bestätigung vorlegen zu lassen, alles dies aber auf Kosten der beiden Ankäufer. Nach den Rechnungs-Belegen pro 1832 beträgt die Kaufsumme: /1.) des Georg Göckeler 19 RT 27 Gr 3 Pf; (2.) des Heinrich Cohsmann, jetzt Leser Rosenthal 15 RT 26 Gr; und hat nach der Grundsteuer Mutterrolle die Parzelle ad (1.)  Flur I, Nr. 579/8 eine Größe von 18 Ruten, 40 Fuß; ad (2.) Flur I, Nr. 579/3 eine Größe von 12 Ruten, 50 Fuß. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 95: Heinrich Cohsmann gnt. Claren, Glashändler, LA 53; Ehefrau Bernhardine geb. Grosche, LA 48 (weitere Familienmitglieder hier ausgelassen);  - Alte Haus-Nr. 105: Leser Rosenthal, Krämer, LA 32; Ehefrau Julie geb. Rotschild, LA 27 (weitere Familienmitglieder hier ausgelassen); - Daten zu Göckeler: Trauungsregister: Heirat am 19.2.1811 Johannes Georgius Göckeler gnt. Trienen mit Maria Elisabeth Donner gnt. Bokenweneke aus Niederberg. Sterberegister: gest. 3.11.1818 Johannes Antonius (Schreibfehler?) Göckeler gnt. Trienen, Maurer, geb. 27.5.1737 (Ehefrau hier nicht aktenkundig). Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 132: Friedrich Göckeler, Maurer, LA 35; Ehefrau Christine geb. Schulte, LA 28; ihre 5 Kinder hier nicht mit abgeschrieben; Witwe Elisabeth geb. Donner, LA 60, Mutter zu Friedrich Göckeler.
Am 7. September 1846:     Die Beschaffung der Kosten für die hierselbst neu angeschafften Glocken.  Die Versammlung wurde mit der Verfügung Königl. Regierung vom 25. d.M., wonach es genehmigt worden sei , dass der Glockengießer Du Bois für die der hiesigen Gemeinde gelieferten Glocken aus den bei der hiesigen Gemeindekasse disponibeln Gelder befriedigt werde, welche früher zur Deckung der Schulhauskosten bestimmt gewesen, wenn sich die Gemeinde verpflichte, diese Gelder zu nach vertretenden Bedürfnissen für den Zweck des Schulhausbaus wieder aus ihren Mitteln aufzubringen.  Die Gemeinde- Versammlung beschloss hierauf, sich dazu hierdurch verpflichten zu wollen, die fraglichen 1.200 Taler entweder durch einen außerordentlichen Holzverkauf, oder, falls ein solcher Holz-Hieb forstmäßig nicht zulässig sein sollte, durch eine besondere Umlage sobald wieder beschaffen zu wollen, als sich das Bedürfnis einer neuen Schule hierselbst  herausstellen möchte. -  Siehe „Unsere Schule in Freienohl“: 25. April 1846, TOP 123.
Die Befreiung der katholischen Eingesessenen in der Giesmecke von Zahlung des Brückengeldes.  Die Verfügung Köngl. Regierung vom 23. April mit ihren Anlagen wurde vorgelegt, um nach derselben den Beschluss zu fassen, ob die darin gedachte Befreiung von der Zahlung eines Brückengeldes bei dem Passieren der hiesigen Langesbrücke den kathlolischen Bewohnern der Giesmecke zugestanden werden soll? -  Die Gemeinde-Versammlung erklärte:  Es … (1 Wort nicht korrekt lesbar) von den Bewohnern der Giesmecke mit alleinigen Ausnahmen zweier sich dort befindlichen Etablissements des Cordel und Winterhoff, welche beide Häuser in der hiesigen Feldflur belegen, so lange die Langesbrücke bestehe und also auch mit dem früheren Tarif vom 5. Februar 1805  ein Brückengeld unter allen Umständen erhoben worden. Zwar haben die Bewohner der Giesmecke damals  und noch bis zu jüngerer Zeit  ein Abkommen mit den Anpächtern des Brückengeldes  dahin getroffen, dass sie jährlich ein bestimmtes Quantum zahlen. Durch dieses Privat-Abkommen könne aber ein Recht der Gemeinde nicht verletzt werden. Die Gründe, welche Königl. Regierung in der Verfügung vom 23. April  für eine billige (gerechtfertigte) Befreiung der katholischen Einwohner in der Giesmecke von Zahlung eines Brückengeldes bei den Gängen zur Kirche angibt, sind auf die Behauptung des Amtmanns Schulte gestützt, dass die katholischen Eingesessenen der Giesmecke selbst zu ihrer Pfarrkirche in Calle keinen anderen gangbaren Weg haben als  über die Langesbrücke. Diese Behauptung des Amtmanns Schulte ist aber irrig. Kein Bewohner der Giesmecke wird die Langesbrücke passieren, wenn er nach der Caller Kirche will, indem ein um eine halbe Stunde näherer Weg von der Giesmecke nach Calle durch den Wald führt, der bis zur heutigen Stunde nicht allein von Fußgängern, sondern auch bei Leichenfuhren von den Giesmecker Einwohnern nach Calle benutzt wird.  Die Bewohner der Giesmecke intendieren bei ihrem Antrag um Befreiung des Brückengeldes daher offenbar um eine Abgabe-Freiheit auf ihren sonntäglichen Gängen nach Freienohl, Arnsberg und so weiter, um all dort andere als religiöse Geschäfte zu verfahren.  Die polizeilichen Verhandlungen ergaben, dass gerade die Bewohner der Giesmecke schon mehrfach wegen Aufenthaltes im Wirtshaus unter dem Gottesdienst in Freienohl polizeilich bestraft worden sind (gemeint ist: während des Gottesdienstes). Es ist auch kein Grund abzusehen, warum die katholischen Eingesessenen in der Giesmecke eine größere Begünstigung als den dortigen evangelischen zugestanden werden soll. Die Katholischen sind zu Calle, die Evangelischen zu Arnsberg eingepfarrt und haben weder diese oder jene die Langesbrücke zu passieren nötig, wenn sie den kürzesten Weg zu ihren Pfarrkirchen benutzen wollen.  Es würde auch eine Kontrolle darüber zu führen unausführbar sein, ob die Bewohner der Giesmecke, wenn diesen eine Befreiung des Brückengeldes zu den Kirchengängen zugestanden wäre, von einer derart bedingten Befreiung  nicht Missbrauch machen würden.  Aus diesen angegebenen Gründen könne man sich also nicht dazu verstehen, den Bewohnern der Giesmecke, insofern die einzelnen Etablissements (Wohnhäuser)  nicht die hiesige Flur berühren, eine Befreiung vom Brückengeld in irgendeiner Art zuzugestehen, für welche Befreiung auch keinerlei Billigkeitsgründe  sprechen (Rechtsgründe). Die beiden vor-angegebenen (der Bindestrich ist nur Lesehilfe) Bewohner der Giesmecke, nämlich Cordel und Winterhoff, deren Häuser in diesseitiger Flur belegen, und also hier in Freienohl eingepfarrt sind, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) jedoch nach dem neuen Tarif vom 11. Oktober 1844 sowohl als auch dem früheren Tarif vom 5. Februar 1805 fortwährende Befreiung vom Brückengeld.  Die Gestattung einer ausgedehnteren Befreiung vom Brückengeld als in dem Tarif vom 11. Oktober 1844 bestimmt wird, würde auch bei dem Umstand unzulässig sein, dass das Brückengeld unter Zugrundelegung des neuen Tarifs auf mehrere Jahre zu dem jährlichen Preis von 7 T verpachtet ist und der Anpächter nach seiner durch den vorsitzenden Amtmann vom 19. Mai vorgenommenen Vernehmung eine Entschädigung in Anspruch nimmt, welche den Pachtbetrag erreicht, eventuell sogar übersteigt. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 57; Ehefrau Gertrud geb. Brätigam, LA 45; Sohn Heinrich, Holzhauer, LA 19; Tochter Elisabeth, LA 14; Sohn Wilhelm, LA 12; Sohn Christian, LA 6; Tochter Caroline, LA 3.  - Familie Winterhoff: Alte Haus-Nr. 76, Giesmecke 1: Hermann Winterhoff, Müller, LA 25; Ehefrau Christine geb. Weber, LA 26; Tochter Dina, LA 2; Liste Dezember 1849: dazu Tochter Franziska, LA 2; Franziska Schlüter, Magd, LA 15. Trauungsregister: Heirat 9.5.1843  Hermann Winterhoff aus Hachen mit Maria Christina Weber aus Glösingen.
Eine Anmerkung, Information zur Beurteilung des Gottesdienstbesuchs am Sonntag: In jenen Jahren fanden diese Gottesdienste statt, - geleitet von ein und demselben Priester,  Pfarrer -, zunächst etwa um 7 Uhr die sogenannte Frühmesse, meistens von den Müttern besucht, um hinterher frei zu sein für ihre Hausarbeit: Mittagessen; danach etwa um 9 Uhr die Kindermesse und schließlich gegen 10.30 Uhr das Hochamt, vor allem von den Männern besucht mit ihrem anschließenden Frühschoppen  („Schoppen“ nicht im heutigen Sinn: Einkaufen); um etwa 14 Uhr die „Andacht“ mit anschließender „Christenlehre“, verpflichtend für die Schulkinder.  Die Familien aus der Giesmecke hatten also mehrere Möglichkeiten, je Familien-Zugehörigkeit und nach Wetterlage für die Zwischenzeit, wenn sie sich nicht bei Verwandten aufhalten wollten, sie besuchen konnten.  Und – nicht außer acht zu lassen wegen der Entfernung für die nicht mehr gesetzteren Älteren: ein kleiner Einkauf in der Gast- oder Schenkwirtschaft, z.B. bei Figgen... Allerdings noch nicht 1846.
Bewilligung einer Miete für den Anton Kihsler. Wurde auf den Antrag des Anton Kihsler, Tagelöhner, vom 22. v.M.  mit Rücksicht auf seine große Armut beschlossen, demselben für dieses Jahr zur Bezahlung seiner Miete einen Betrag von 5 (Kürzel nicht korrekt lesbar) aus der Gemeindekasse zu bewilligen. - Zu Anton Kihsler: Sterberegister: gest. 31.10.1846, LA 56, hinterlässt Ehefrau Franziska geb. Spies und 3 minderjährige Kinder: 11, 5,  2 Jahre.
Antrag des Franz Korte um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes aus den Gemeinde-Waldungen.  Wurde der Antrag des Franz Korte hierselbst vom 11. v.M.  um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes vorgelegt und beschlossen, den Korte mit seinem Antrag abzuweisen, da das Haus des Johann Korte, welches derselbe an den Bendix Ranzenberg verkauft hätte, aus den Gemeinde-Waldungen gebaut sei und es seitens der Gemeinde dem J. Korte nicht gestattet werden könne, das auf jenem Haus haftende Recht zu dem Bau- und Reparatur-Holz auf ein anderes und dazu noch schlechtes Haus, wie das des Franz Korte, zu übertragen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.48 b, Parzelle 837, Krumme Straße: Johann Korte, Holzhauser, LA 54, gest. 24.12.1847; Ehefrau Theresia geb. Stang. -  Alte Haus-Nr. 92: Franz Korte, Schuster, LA 30; Ehefrau Christine geb. Schmies, LA 26. - Oder: Alte Haus.Nr. 113 a: Franz Korte, Zimmermann, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Tönne, LA 45. - Bendix Ranzenberg: in Liste 1846 nicht aktenkundig, auch nicht Alte Haus-Nr. 40; in Liste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 40, Parzelle 867, St. Nikolaus Str. 12: Bendix Ranzenberg, Handelsmann, LA 42, Jude; Ehefrau Hannchen geb. Bentheim, LA 31; Jüdin: Sohn Emanuel LA 3; Tochter Nettchen LA 2; Tochter Helena LA ½ J; Friederica Rein, Magd, LA 15.- Siehe auch den Text: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“.
 
 
Instandsetzung der hiesigen Kirchhofsmauer.  Der vorsitzende Amtmann stellte der Versammlung vor, wie die hiesige Kirchhofsmauer notwendig der Ausbesserung  bedürfe, daher die Frage aufwerfe, wer diese Ausbesserung zu bewirken habe. Die Versammlung bemerkte hierauf: Die Kirchhofsmauer bedarf einer notwendigen Ausbesserung. Bei Anlage der Chaussee von hier nach Arnsberg und nach Meschede wurde von dem jetzigen Kirchhof ein Teil zu jener Chaussee abgeschnitten. Infolge dieser Beschränkung des Kirchhofs ließ der Fiskus (die Kasse des Landrats in Arnsberg) denselben mit der jetzt vorhandenen Mauer umgeben und verpflichtete sich, dieselbe auch in der Folge zu unterhalten. Hiernach hat der Fiskus die jetzt erforderliche Ausbesserung der fraglichen Mauer zu bewirken. -  „Kirchhof“ ist ursprünglich der Name für den Friedhof direkt rund um das Kirchengebäude. Dieser Friedhof wurde stillgelegt, beendet, größtenteils „übertragen“ zum damals neuen Friedhof, inzwischen der Alte Friedhof, stillgelegt für den Waldfriedhof. Grund war damals – um 1802 und danach – das Ende der alten Dorfstraße und der Bau der Arnsberg-Beverunger Chaussee, jetzt: Hauptstraße; die Soldaten-Truppen benötigten einen leichteren Durchmarsch von West nach Ost und – für den Rückzug – von Ost nach West. – Mit jenem neuen Friedhof, auch Totenhof genannt, hörte auch der Brauch auf, die totgeborenen und nicht getauften Kinder direkt an der Kirchhofsmauer zu bestatten, unter der Traufe, der noch nicht vorhandenen Regenrinne; als Taufe / Traufe mit dem Regenwasser vom Himmel, von Gott, über das Dach der Kirche; die Traufkinder.
Am 23. Januar 1847:    In der heutigen Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Freienohl , welche durch 6 Gemeinde-Verordnete vertreten wird, unter Vorsitz des Amtmann Devivere und unter Teilnahme nachstehender Gemeinde-Verordneter Heinrich Sahse, Heinrich Düring, Anton Trompetter  und in Ermangelung der gesetzlichen Zahl unter Zuziehung des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Gaudenz Kerstholt wurde verhandelt und beschlossen wie folgt. - Nicht anwesend: Georg Geihsler, Caspar Humpert; Gründe sind nicht aktenkundig.
Mietzahlungen für Arme aus der Gemeindekasse. Wurde beschlossen, folgende Mietzahlungen für Arme auf die Gemeindekasse anzuweisen: (1.) Franziska Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 67, Alte Haus-Nr. 146 b,  3 Taler. -  (2.) Witwe Marianne Funke, geb. Köster (?) LA 64, Mutter von Schuster Fritz Funke (?), Alte Haus-Nr. 144.  -  (3.)  Witwe Theresia Spindeldreher geb, Schulte, Tagelöhnerin, LA 64,  Tochter Catharina, Tagel;hnerin, LA 22, Alte Haus/Nr. 55 b, Krumme Str.,  4 T 18 Gr;  -  (4.) Witwe Justina Lardon geb. Buthe, LA 41; Tochter Friederike, LA 12; Tochter Lisette, LA 11; Tochter Gertrud LA 7; Sohn Ferdinand, LA 5; 4 T. -  (5.) Georg Cohsmann, Tagelöhner, LA 67, Alte Haus/Nr. 116 c, 2 T.  - Die nur aktenkundigen Namen und Geldbeträge wurden ergänzt mit Hilfe der Einwohnerliste Dezember 1846.
Gesuch des Adam Kehsler um Zuschuss aus der Gemeindekasse für anzufahrenden Grund zur Bepflasterung der östlichen Straße hierselbst. Der Antrag des Adam Kehsler um Zuschuss für Anfuhr des Sandes zu der im vorigen Jahr gepflasterten östlichen Straße hierselbst wurde dahin genehmigt, dass ihm ein Zuschuss von 10 Taler gezahlt werden soll. - Östliche Straße = Bergstraße.
Am 5. Februar 1847:    Rückstand des Franz Wilhelm Hahse hier für gekauftes Holz an die hiesige Gemeindekasse.  Der Amtmann legte das vom Justizrat Arndts  in Sachen des Franz Wilhelm Hahse hierselbst unterm 27.1.  eingegangene Schreiben vor. Es wurde beschlossen, den Justizrat Arndts dahin zu instruieren, dass die Mobilien, welche der Hahse nach seiner Manifestation besitze, nebst dem Roggen und Klee, den er gesät, samt einem Ofen, den er noch besitze und den er bei Ableistung des Manifestations Ende nicht namentlich angegeben habe, zur Deckung der Forderung verkauft werden sollen, und wenn damit die Forderung nicht gänzlich gedeckt werden sollte, so möge die Subhastation seiner Immobilien veranlasst werden, wenn es nicht vorzuziehen sei, den Franz Trompetter hier, welcher sich wegen der fraglichen Forderung für den Hahse verbürgt habe, zur Zahlung anzuhalten. Man wolle dem Justizrat Arndts anheim stellen, nach Belieben und wie es für die Gemeinde am besten sei, in dieser Angelegenheit zu verfahren. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 152: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, LA 30; Ehefrau Elisabeth geb. Vornweg, LA  26; 2 Gesellen: Johann Hehse, LA 29, Fritz Becker, LA 19. - Trauungsregister: Heirat 17.2.1846 Franz Wilhelm Hahse mit Elisabeth Vornweg aus Westenfeld, Trauzeugen: Friedrich Leisman, Küster, Lehrer und Franziska Brüggemann aus Grevenstein (also keine Freienohler). Was 1846/47  genau mit Manifestation und Subfastation gemeint war, ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849: Tochter Lonni LA 3; Tochter Jutta LA 1; keine Gesellen aktenkundig. - Subhastation = Zwangsversteigerung. - Einfall am Rand: wie und was der Musikus wohl musiziert hat? Warum gerade er Musikus ist, wegen seiner Fingerfertigkeit als Schuster?
Rückstand der Witwe Ferdinand Stirnberg hier an die Gemeindekasse für gekauftes Holz.  Die Witwe Ferdinand Stirnberg verschuldet nur 20 Sgr (Silbergroschen) für Reiserholz an die hiesige Gemeindekasse, da sie notorisch arm  (bekanntlich arm) und unpfandbar sei, so mögen diese 20 Sgr niedergeschlagen werden, wohin der Justizrat Arndts zu instruieren bleibe. - Einwohnerliste Dezember 1846:  Alte Haus-Nr. 81 d, Krumme Str.15: Ferdinand Stirnberg,: Trauungsregister: Heirat 4.5.1839 mit Franziska geb. Hömberg; Sterberegister: gest. 23.11.1842, Tagelöhner, LA 34, hinterlässt Ehefrau und 1 10-jähr. Sohn (aktenkundig wohl ungenau) ; Fortsetzung Einwohnerliste Dezember 1846:  Witwe Franziska Stirnberg geb. Hömberg, Näherin, LA 45; Tochter Marianne Hömbetrg, Magd, LA 16; Sohn Arnold Stirnberg, LA 6; Sohn Ferdinand Stirnberg, LA 3.
Rückstand des Anton Kihsler an die hiesige Gemeindekasse für gekauftes Holz.  Anton Kihsler verschuldet an Reiserholz zur hiesigen Gemeindekasse nur 27 Sgr.  Da der Debitor (Schuldner) gestorben und wegen Armut aus Armenmitteln hat beerdigt werden müssen, so sollen jene 27 Sgr niedergeschlagen werden, wohin der Justizrat Arndts zu informieren ist. -  Sterberegister: gest. 31.10.1846 Anton Kihsler, Tagelöhner, LA 56, hinterlässt Ehefrau Franziska Spies und 5 minderjähr. Kinder. Trauungsregister: Heirat am 19.9.1824 Anton Kihsler mit Franziska Spies. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 69 b, Alte Wiese 1: Witwe Franziska Kihsler geb. Spies, Tagelöhnerin , LA 46; Sohn Friedrich LA 11; Tochter Marianne LA 5; Sohn Anton LA 2. - Leider ist auch hier die Todesursache nicht aktenkundig.
Neubau des Franz Hehse hier:  Das Gesuch des Franz Hehse hier wegen Neubau eines Wohnhauses vom 10. Oktober v.J. wurde vorgelegt. Die Versammlung erklärte, über den Ruf des Hehse sei nichts Nachteiliges zu erweisen, das Grundstück, worauf der Bau errichtet worden ist, habe er von der Gemeinde gekauft und bezahlt; er sei mithin Eigentümer desselben geworden.  Das Haus sei auch an einem öffentlichen Weg belegen und endlich habe der Hehse auch das Haus in einem baupolizeilichen Zustand ausgebaut; daher könne die von ihm beantragte nachträgliche Erlaubnis zur Errichtung des Baus ihm erteilt werden. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.  151 a, Alter Weg 23: Franz Hesse , Maurer, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Cohsmann, LA 36;  Sohn Caspar LA 4.
Den Totenhof zu Freienohl betreffend.  Ein vom Hochwürdigen Generalvikariat an die hochw. Landdechanten unterm 2. Oktober v.J. erlassenes Circular in Betreff des Eigentums der Kirchhöfe war vom hiesigen Ortspfarrer Herrn Sporkmann hier abgegeben, um den danach verlangten Beschluss der Gemeinde-Versammlung abzufassen.. Die Gemeinde-Versammlung erklärte: Der ursprüngliche Kirchhof des hiesigen Kirchspiels war bei der Kirche belegen. Vor mehr als 40 Jahren wurde bei Anlage der neuen Kunststraße durch den hiesigen Ort ein Teil von dem Kirchhof zu der Straßen-Anlage genommen. Dadurch war die Notwendigkeit entstanden, den Kirchhof zu verlegen.  Der hier gedachte um die Kirche belegene frühere Kirchhof gehörte damals sowohl als jetzt der Kirchengemeinde. Zur Beschaffung des Platzes zu dem neuen Totenhof wurde ein Grundstück von dem Caspar Cohsmann gnt. Claren erworben. Derselbe verlangte jedoch dafür durch ein anderes Grundstück entschädigt zu werden. Die Kirchengemeinde besaß indessen kein Grundstück, um den Cohsmann in der verlangten Art zu entschädigen. Es verstand sich jedoch die politische Gemeinde dazu, dem Cohsmann für das von ihm zum Kirchhof  abzugebende Grundstück ein anderes Grundstück als Eigentum unter der Bedingung  zu überweisen, dass jeder katholische Kirchspiels-Eingesessene  1 Taler bezahlen und das Geld zur Gemeindekasse fließe, um damit sich für das Grundstück bezahlt zu machen.  Es hat hierauf jeder katholische Kirchhofs-Eingesessene den fraglichen 1 Taler bezahlt und ist mit dem Geld die politische Gemeinde für die dem Cohsmann gewährte Grundentschädigung befriedigt worden.  In späteren Jahren trat die Notwendigkeit ein, den neuen Totenhof zu erweitern und besser zu gestalten. Zu diesem Ende wurde ein Teil von den an den neuen Totenhof grenzenden katholischen Pastorats-Grundstücken zu demselben und zwar ohne Vergütung hergegeben, weil das eine wie das andere  katholisches Kirchspiels-Eigentum ist. Aus diesen angeführten Gründen kann die politische Gemeinde Freienohl keinen Anspruch wie den an den früheren um die Kirche belegenen, noch an den jetzigen Totenhof begründen und muss solche (Gründe für)  den früheren Kirchhof sowohl als den jetzigen als ausschließliches Eigentum der katholischen Kirchengemeinde anerkennen.
Am 23. Februar 1847:    Einige Tagesordnungspunkte sind in diese Textfassung aus der Original-Text-Abschrift der Gemeinde-Protokolle nicht übernommen worden; es ging um Pachtverträge.
Rückstand des Caspar Pöttgen an die Gemeindekasse. Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 10. in Sachen gegen Pöttgen wurde vorgelegt und beschlossen:  Zur Zeit, wo der Pöttgen die fraglichen Steine von der Gemeinde erhielt, war 15 Sgr pro Schachtruthe (Hohlmaß,  1 Schachtruthe = 144 Kubik-Fuß; 1 Kuibik-Fuß = 0,03 m³) der übliche Preis.  Der Pöttgen war daher gleich den anderen Personen, welche Steine erhielten, verpflichtet, jenen Betrag zu entrichten.  War ihm dieser Preis zu hoch, so hätte er die Steine der Gemeinde belassen sollen.  Derselbe muss daher mit seinen vorgebrachten Einwendungen abgewiesen werden, wenn er nicht aufzuweisen vermag, die Steine billiger von der Gemeinde erhalten zu haben.  Diesen Nachweis vermag er aber nicht zu führen, , weil er die Steine gleich anderen Personen nur gegen die damals übliche Taxe erhalten, ein anderweiter Accord (eine andere Abmachung, Vertrag) aber mit ihm nicht darüber abgeschlossen ist. -  Einwohnerliste Dezember 1845: Alte Haus-Nr. 58,  Parzelle 786, Am Hügel 9: Caspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 32; Ehefrau Gertrud geb. Geihsler, LA 26. Liste Dezember 1849: Tochter Maria, LA 3; Tochter Agatha, LA 1.
Gesuch der Brigitta Jürgens um Mietzahlung aus der Gemeindekasse.  Der Antrag der Brigitta Jürgens um Zahlung der Miete pro 1846 wurde vorgelegt und beschlossen:  Die Bittstellerin ist mit ihrem Antrag abzuweisen, weil sie ihre Tochter bei sich habe und solche für sie die Miete bezahlen kann. - In der Einwohnerliste Dezember 1846:  Alte Haus-Nr. 21 b, Bergstr. 18:  Brigitta Jürgens, Spinnerin LA 69; Tochter Elisabeth, LA 21;  Alte Haus-Nr. 21 c: Ehefrau Franz Jürgens geb. Regina Hundt aus Elleringhausen, LA  31,  deren unehel, Tochter Elisabeth Linhof, LA 6.  Trauung: Franz Jürgens mit Regina Hundt am 1.2.1845. Im Sterberegister: gest. 6.11.1864 Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818, Tagelöhner und Beilieger (Mieter), Ehemann der Regina geb. Hundt, unehel. Sohn der M.E. (nicht ausgeschrieben) gnt. Brigitta Jürgens, geb. 20.6.1789; hinterlässt Ehefrau, 1 Stieftochter der Mutter, 1 Schwester.
Gesuch des Caspar Lenze um Erlaubnis zur Errichtung seiner auf Gemeindegrund stehenden Aschenhütte zum Wohnhaus. Der Antrag des Caspar Lenze vom 19. März um Erlaubnis-Mitteilung zur Umänderung seiner außerhalb Freienohl belegenen Aschenhütte zu einem Wohnhaus wurde vorgelegt  und beschlossen, den Lenze mit seinem Gesuch abzuweisen.  - Ein Grund usw. ist nicht aktenkundig. Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711: Caspar Lenze gnt. Penschröer, Ackersmann, Schenkwirt, LA 54, Ehefrau Franziska geb. Helnerus, LA 46, und 6 Kinder. – „Aschenhütte“: ein stallartiges Etwas; bei Krünitz-Online und Zedler-Lexikon unbekannt.
Erstattung von Prozesskosten an die Hufenberechtigten-Kosten hier.  Die Freigabe des Hufeberechtigten Funke vom 6. d.M. um Ersatz der ausgelegten Gerichtskosten und Mandations-Gebühren in der gegen die Gemeinde Freienohl wegen abzugebenden Laubholzes geführten Prozesses wurde vorgelegt  und darauf beschlossen:  Der Prozess sei in erster Instanz für die Gemeinde gewonnen, in der zweiten Instanz unter Compensation der Kosten verloren.  Das (?) Erkenntnis der zweiten Instanz sei in dritter Instanz bestätigt. Darauf habe die Gemeinde die Kosten erster Instanz, welche von den Hufenberechtigten vollständig gezahlt seien, zur Hälfte zu ersetzen und ferner die Mandations-Gebühren der dritten Instanz zu ersetzen. Die Gerichtskosten erster Instanz betragen nach der Liquidation vom 16. Januar 1841 (1841?)  76 T 24 Gr 6 Pf. Diese habe also die Gemeinde zur Hälfte mit 38 T 12 Gr 3 Pf den Hufenberechtigten zu ersetzen. Die Mandationsgebühr des Justizrats Sommer von 38 T 12 Gr 3 Pf aus der Revisionsinstanz seien unterm 5. Februar 1844 zu 11 T festgestellt. Auch diese 11 T habe die Gemeindekasse den Hufenberechtigten zu ersetzen. Die Gemeindekasse sei daher anzuweisen, den Hufenberechtigten  zusammen die 49 T 12 Gr 3 Pf  zu ersetzen, Jedoch müsse von den Hufenberechtigten  vorab noch die zu 11 T festgesetzte Mandatoren-Gebühren-Rechnung des Justizrats Sommer erbracht werden. – Dorf-Leben, Gemeinde-Leben st nicht einfach.
Am 17. März 1847:     Der  Versammlung wurde die Verfügung des Herrn Landrats Freiherrn von Lilien vom 3. d.M.  mitgeteilt, worauf auf Grund höherer Ermächtigung auf den jetzigen Preis 88-90 Scheffel Fassmehl zu Hamm an solche Gemeinden in Fässern von 6 Scheffel verabfolgt werden sollen, welche dürftig sind und sich verpflichten, das Mehl nach Beendigung der diesjährigen Ernte entweder zu dem  von der Militärverwaltung nachgewiesenen Durchschnitts-Einkaufspreis zu bezahlen oder in Natura in magazinmäßiger (!) Güte zurückzugeben.  Die Versammlung bemerkte, die Eingesessenen hiesiger Gemeinde, meistenteils dürftig, befinden sich durch die seit vorigem Jahr schon eingetretenen Teuerung in einer höchst bedrängten Lage, in dem keiner der Einsassen über seinen Bedarf, selbst nicht in günstigen Jahren, Getreide gewinnt, sämtliche Einsassen vielmehr aus anderen Gegenden Getreide anzukaufen genötigt sind. Zudem gebe es bei dieser teuren Zeit sehr wenige Gelegenheit, wodurch die hiesigen Eingesessenen, welche meistenteils aus Tagelöhnern bestehen, sich ein Tagelohn erwerben können. Bei diesen Umständen sei das gemachte Anerbieten sehr erwünscht und wolle man bitten, zu veranlassen, dass der hiesigen Gemeinde 4 Fässer Mehl  zu à 6 Scheffel, also im Ganzen 24 Scheffel  Mehl aus dem Magazin zu Hamm verabfolgt werden müssten. Die Gemeinde wolle sich hiermit verpflichten, nach Beendigung der diesjährigen Ernte das Mehl zu dem von der Militärverwaltung aufgewiesenen Durchschnitts-Einkaufspreis zu erstatten. -  Die Militär-Verwaltung hat für ihre Soldaten – und möglichen Kriege? - Nahrungsmittel gespeichert.  - 1 Scheffel = 54,73 Liter; also gut 1.223 Liter Mehl.
Der Gemeinde-Versammlung wurde die Verfügung des Herrn Landrats von Lilien vom 3. d.M. mitgeteilt, worauf durch die Gnade Seiner Majestät des Königs  auch dem hiesigen Kreis  circa 1000 Taler in vorzinslich für solche Gemeinden auf 1 bis 3 Jahre zur Disposition gestellt werden sollen, welche durch die herrschende Teuerung vorzugsweise betroffen wurden.  Die Gemeinde-Versammlung bemerkte, wie schwerlich wohl eine Gemeinde durch die herrschende Teuerung härter betroffen würde als die hiesige, indem sie aus meistens geringen Tagelöhnern bestehe, die zu den teuren Preisen ihre Nahrungsmittel einzukaufen habe und dass es dazu wegen der herrschenden Teuerung an Verdienst fehle. Man wolle daher bitten, dass der hiesigen Gemeinde von den fraglichen zur Disposition gestellten Geldern 100 Taler überwiesen werden müssten. Dieselben sollen verwendet werden, um den dürftigen Eingesessenen der hiesigen Gemeinde zur Zahlung ihrer Kommunalgefälle einen Ausstand zu gestatten und den damit sich bei der Kasse ergebenden  Ausfall decken zu können. Man wünsche, dass diese Gelder möglicherweise auf 3 Jahre geliehen werden müssten und wolle die Gemeinde sich  kraft dieses  für die Zurückerstattung des Kapitals verpflichten.
Auf die Anzeige des Justizrats Arndts als dieseitiger Mandator vom 4. d.M. ist der Ferdinand Wrede Sen. von hier, welcher an Holzgeld 9 T 5 Gr der hiesigen Gemeinde verschuldet, gestorben. Die Versammlung beschloss, den gesagten Betrag niederzuschlagen, weil Debitor verstorben und keine Erben hinterlassen habe, welche zahlungsfähig seien. - Sterberegister: gest. Ferdinand Wrede, Tagelöhner, LA 43, Witwer, hinterlässt 1 großjähr. Kind und 2 minderjährige Kinder. Trauungsregister: Heirat am 10.1.1826 Ferdinand Wrede mit Elisabeth Spies. Sterberegister: gest. 23.11.1841 Elisabeth geb. Spies, LA 42, hinterläss7 Ehemann und 3 minderjähr. Kinder. - Zuordnungen mithilfe der Einwohnerliste Dezember 1846 sind wohl nicht korrekt, darum hier ausgelassen.
Am 26. März 1847:    Hauungen pro 1847. Ein Schreiben des Oberförsters Lotzmann vom 12. d.M.. die diesjährigen Hauungen betreffend, wurde vorgelegt und darauf beschlossen: dass die bis jetzt  wenig Hufenberechtigten um freies Bau- und Reparatur-Holz eingekommen seien und die Anweisung dieses Holzes recht füglich bis zu der im Sommer des laufenden Jahres an zu bestimmenden Terminen, behufs Anordnung der Hauungen pro 1848 anstehen bleiben könne; dass ferner von der nach dem Beschluss vom 9. Januar vorzunehmenden Mehrhauung. Pro 1847 jetzt Abstand genommen werden müsse, indem das gegenwärtig zu spät sei, um noch Brennholz hauen zu lassen und auf einen Verkauf von Eichen kein günstiges Resultat mehr erwarten müsse (?), indem in der letzteren Zeit sehr viele Eichenverkäufe vorgenommen worden seien. Nach dem Beschluss vom 9. Januar koste der Wald der Gemeinde pro 1847 = 332 T 1 Sgr 10 Pf  und bringe nur um 144 T  15 Sgr Kosten, also mehr als er einbringe 182 T 16 Sgr  10 Pf. Dieser Ausfall müsse aus dem Erlös früherer Holzverkäufe, welche nach früheren Beschlüssen rentbar  anzulegen waren, entnommen werden, was bei Aufstellung des Etats pro 1847 zu beachten bleibe. -  Beachtenswert: der sorgfältige und achtsame Umgang mit der Natur, mit dem Wald, - auch als gemeinsame Lebensgrundlage.
Verpachtung einer Parzelle an Fr. (Friedrich?) Schwefer behufs Kalkofen-Anlage.  Der Antrag des Fr. Schwefer vom 8. d.M. um Bewilligung auf einen am sogen. Knäppchen belegenen, der Gemeinde zugehörigen Hudegrundstück einen Kalkofen anlegen zu dürfen, wurde vorgelegt und beschlossen, dem Schwefer die Anlage eines Kalkofens daselbst unter der Bedingung einstweilen auf 1 Jahr zu bewilligen, dass er dafür für das Jahr 10 Sgr der Gemeinde an Pacht zahle. -  Kalkofen ist ein Brenn-Ofen für die Herstellung von Brannt-Kalk aus Kalkstein als Baustoff. Damals zeitüblich. Siehe Krünitz-Online, Wikipedia.
Wahl der beiden Mitglieder, welche die Ausfertigung der Gemeinde-Beschlüsse zu unterschreiben haben.  Pro 1847 wurden einstimmig gewählt die Gemeinde-Verordneten Sahse und Humpert, welche auch pro 1846 die Vollziehung besorgt haben.
Niederschlagung des Weidegeldes des Georg Becker.  Der Antrag des Georg Becker vom 9. d.M.  um Niederschlagung des Weidegeldes pro1846 ad 10 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu bewilligen, indem der Georg Becker ein Haus mit Bürger-Gerechtsame bewohnt und daher nach der Observanz ein Weidegeld zuzahlen nicht verpflichtet ist.  - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 33 (35? 38?), St. Nikolaus-Straße: Georg Becker, Tagelöhner, LA 36; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 26.
Niederschlagung vom Weidegeld des Franz Trompetter:  Der Antrag des Franz Trompetter hier vom 6. d.M  um Niederschlagung von 10 Sgr  Weidegeld pro 1846 wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu genehmigen, weil er ein Haus mit Bürger-Gerechtsame besitzt und daher observanzmäßig  ein Weidegeld zu zahlen nicht verpflichtet ist. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21: Franz Trompetter gnt. Schröer, Tagelöhner, LA 30; Ehefrau Franziska geb. Höhmann, LA 29; Sohn Gaudenz, LA 4; Tochter Maria, LA 1. Trauungsregister: Heirat am 28.4.1842 Franz Trompetter mit Franziska geb. Höhmann.
Anweisung des Platzes zu einer Brückenanlage seitens des von der. Becke  auf einem angekauften Gemeindegrundstück.  Nach § 5 des mit  v.d. Becke  wegen Überlassung eines Grundstücks unterm 3.2.46 geschlossenen Contracts ist von der Gemeinde die Stelle zu bezeichnen, wo selbst der ad Becke eine Fuhrbrücke über den Fluss-Graben anzulegen hat. Es wurde beschlossen, den v.d. Becke Zum Termin den 22. April d.J. nachmittags 2 Uhr einzuladen, wo ihm an Ort und Stelle der Platz zur Anlage der Brücke angezeigt werden solle. - Die Stelle: Brumlingsen, hier ist von der Becke Besitzer einer Glas-Fabrik.
Klagesache gegen Franz Wilhelm Hahse. Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 15.  in Klagesache gegen Franz Wilhelm Hahse wurde vorgelegt und beschlossen, dem Arndts folgendes zu erwidern: ad 1: sei der Schuldner seinem Gewerbe nach Schuster und Musikus; ad 2:  müssen die Gegenstände gepfändet und verkauft werden; ad 3:  besitze er doppelte Kleidungsstücke, nämlich: 2 Röcke  (hier: längere Jacke), 2 Hosen, 2 Westen, 2 Kitte; nur die einfachen Kleidungsstücke können zur Notwendigkeit  für ihn vorgesehen werden; die doppelten Kleidungsstücke müssen daher gepfändet und verkauft werden. - ad 4:  vermöge man die Buchforderung nicht speziell anzugeben, es müsse dazu jedoch der Schuldner zu ihrer Angabe angehalten werden und die Angaben beschwören.  ad 5:  Der  Schuldner habe: (a) von dem Georg Trompetter die Parzelle Flur I Nr. 17/3 der polit. Gemeinde Freienohl, groß 59 Ruten 25  Fuß in Pacht und mit Roggen besät;  (b)  die Parz. Fl. III Nr. 30  der polit. Gemeinde Freienohl von der Wwe Heinrich Vogt zu Knickenberg und deren Kinder, groß 145 Ruten, 50 Fuß angepachtet und mit Klee bestellt; dieser Roggen bzw. Klee musste verkauft werden;  ad 6: musste die Uhr verkauft werden.  Ferner besitze aber auch der Hahse noch 2 vollständige Betten, wovon das eine dessen Frau gehört.  Das dem Schuldner gehörige Bett sei daher entbehrlich und müsse zum Verkauf gezogen werden. Ebenso einen Ofen, welchen der Schuldner eigentümlich besitzt. -  Siehe oben 5. Februar 1847. - Einwohnerleiste Dezember 1846: Witwe Marianne  Vogl geb. Knickenberg, LA 48; Alte Haus-Nr. 96. – Eigenartige Einblicke.
Antrag des Franz Korte um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes.  Der Antrag des Johann Franz Korte vom 18.1.  die Bewilligung von Bau-Holz betreffend  wurde vorgelegt und beschlossen, den Bittsteller zu bescheiden,  dass es bei dem Beschluss vom  7.9. v.J.  sein Bewenden behalten müsse und um so mehr auch, weil zu dem alten Haus  eine Menge Reparaturholz durch den Kommunalwaldwärter Kerstholt angewiesen worden sei, das Holz aber nicht zum Ausbau des Hauses verwendet, vielmehr verkauft und dann das alte Haus abgetragen und ganz von neuem  wieder aufgerichtet worden sei. Dieses Haus, gegenwärtig an Ranzenberg verkauft, befinde sich zur Zeit in gutem Zustand und bedürfe in vielen Jahren keiner Reparatur. Dagegen befinde sich das Haus des Franz Korte in einem schlechten Zustand.  - Bendix Ranzenberg und Familie: Einwohnerliste Dezember 1849 (noch nicht 1846): Alte Haus Nr. 40, Parz. 867 (St. Nikolaus-Straße); Franz Korte, Zimmermann, Liste 1846: Alte Haus-Nr. 113 a; Johann Korte, Holzhauer, Alte Haus-Nr. 48 b; Franz Korte, Schuster, Alte Haus-Nr. 92.
Antrag des Georg Siepe und Polizeidieners Kaulmann um Bewilligung des Bau- und Reparatur-Holzes. Die Anträge vom Georg Siepe vom 21. v.M. um Bewilligung von Bau- und Reparatur-Holz, sowie den nämlichen Antrag des Polizeidieners Kaulmann von hier um eben die nämliche Bewilligung seien zu gewähren und die Bittsteller zu veranlassen, das Verzeichnis des benötigten Holzes hier abzugeben, welches dann zur Begutachtung  dem Communal-Baumeister, Wegebaumeister Lücbwellke (?) dann zu übergeben sei. - Eine Begründung dieser Bewilligung ist nicht aktenkundig. - Einwohnerlister Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 39, Parzelle 870 / St. Nikolaus-Straße: Georg Siepe gnt. Necker, Ackersmann, LA 39, Ehefrau Elisabeth geb. Lenze; Sohn Fritz LA 10; Sohn Johann LA 8; Tochter Elisabeth LA 3; Sohn Caspar LA ¼ (auch noch Siepen geschrieben). - Alte Haus-Nr. 41, Parzelle 866 / St. Nikolaus-Straße: Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, LA 52; Ehefrau Christine geb. Solmann, LA 48; Tochter Elisabeth, Magd, LA 20; Tochter Clara LA 15; Tochter Franziska LA 12; Sohn Franz LA 9; Tochter Marianne LA 7; Zwillinge Christine + Laroline LA 3.
Antrag des Johann Spielmann um Bewilligung des ganzen Bau- und Reparatur-Holzes.  Der Antrag des Johann Spielmann hier vom 1. v.M. um Bewilligung des ganzen (unterstrichen) Bau- und Reparatur-Holzes wurde vorgelegt und beschlossen, den Bittsteller dahin zu bescheiden, dass ihm nur dann das ganze Bau- und Reparatur-Holz bewilligt werden kann, wenn er sich mit dem Besitzer der anderen Hälfte der fraglichen Hufe, wovon er die eine Hälfte besitze, dahin geeinigt haben werde, dass dieser gänzlich auf Bau- und Reparatur-Holz verzichte. - Hier ist nicht aktenkundig, wer der andere  Besitzer ist. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 60, Bergstraße 31; Ungenauigkeit: Parzelle 779  /   Am Hügel;: Johann Spielmann, Glashändler, LA 43; Ehefrau Charlotte geb. Kaufeld, LA 39; Uhlendorf, Sohn der Ehefrau, Stiefsohn von Johann Sp.,  Gehilfe, LA 18; Amalie Uhlendorf, Tochter der Ehefrau, Stieftochter von Johann Sp., Magd, LA 16; Sohn Franz Sp., LA 11; Tochter Gertrud Sp., LA 9; Sohn Georg Sp., LA 3.
Ankauf der Hufe-Gerechtsame des Bernard Tönne.  Der Antrag des Bernard Tönne  vom 9. September v.J., wonach dieser seine Hufe-Gerechtsame der Gemeinde verkaufen will, wurde vorgelegt  und beschlossen, auf das Anerbieten des Tönne einzugehen und diesem für das Hufen-Recht 100 Taler zu bewilligen. Diese Summe solle dann mit dem Erlös zu verkaufender Eichen gedeckt und so viel als möglich dahin gewirkt werden, dass noch mehrere Hufen-Berechtigte ihr Hufen-Recht an die Gemeinde verkaufen, damit diese von der lästigen Abgabe des freien Bau- und Reparatur-Holzes  entbunden werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832 / Krumme Straße 8: Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, LA 40, Ehefrau Dorothea geb. Beinert; Sohn Fritz LA 10; Tochter Christine LA 7, Sohn Johann LA 4; Tochter Marianne LA 1; Gertrud Tönne geb. Hahne, Witwe, Mutter zu Bernard T., LA 75; Anton Tönne, Bruder zu Bernard T., Flurschütz, LA 37.
Der der Gemeinde durch Verlegung des Ruhrflussbettes seitens des Fiskus an ihren Grundstücken entstandene Schaden.  Der Vorsitzende (Amtmann Devivere) stellt der Versammlung vor, dass derselbe bereits unterm 29. Mai 1846 bei Königl. Regierung auf Ersatz des der Gemeinde durch die Verlegung des Flussbettes der Ruhr an ihren Grundstücken entstandenen Schadens wegen betragen bis jetzt eben noch keine entscheidende Antwort auf diesen Antrag erhalten habe.  Es wurde hierauf beschlossen, die der Königl. Regierung mit jenem Bericht eingereichten Akte zurück zu fordern und ohne weiteres den Fiskus  sowohl auf denjenigen Schaden, welcher der Gemeinde infolge  des Abbruchs von Grundstücken, als auch auf den Schaden, welcher den Anpächtern derselben an den Erträgen der Grundstücke entstanden sei, gerichtlich einzuklagen. Der Justizrat Arndts  soll als Mandator der Gemeinde angenommen werden.
Verpachtung von Gemeindegrundstücken.  Es wurde beschlossen: (1,)  Dem Polizeidiener Kaulmann für die bisherige Pacht von 16 Sgr den Garten zu belassen, welchen Caspar Leineweber  bisher zu diesem Betrag in Pacht gehabt hat.  (2.)  Den von Florenz Plugge gestellten Bürgen Franz Georg Pöttgen, welcher Zahlungsfähig sei, anzunehmen.  (3.)  Der Ehefrau Franz Beckmann, welche ihren zahlungsfähigen Vater Bernhard Heckmann zum Bürgen gestellt hat, das Grundstück hinterm Knäppchen, welches bisher Caspar Leineweber in Pacht gehabt hat, für 3 Taler zu belassen.  (4.)  Den Garten unterm Hohelberge (?), welchen die Marianne Schmale bisher für 25 Sgr in Pacht gehabt, dem Caspar Cohsmann gnt. Cordel nicht zu genehmigen, weil sich herausgestellt hat, dass dieser Garten nicht Eigentum der Gemeinde, sondern der Marianne Schmale ist, und die 25 Sgr irrig als Pacht  angesetzt waren, indem sie Zinsen betreffen, welche der Mann der Schmale , Ferdinand Leineweber, von einer Schuld an die Gemeinde zu zahlen hat.
Am 15. Mai 1847:     Der Vorsitzende machte der Versammlung bekannt, wie mittels Landrätl. Verfügung vom 11. d.M  genehmigt worden sei, dass die hiesige Freiheit (Freienohl) von den nach Verfügung derselben vorgesetzten Behörde vom 4. d.M.  zur Verteilung unter die bedürftigen Gemeinden behufs Anschaffung von Saat-Früchten für das Amt Freienohl zur Disposition gestellten 400 Taler einen unverzinslichen Vorschuss von 100 Taler gegen das bündige Versprechen der Rückerstattung binnen einem Jahr erhalten.  Die Gemeindeversammlung beschloss, die genannte unverzinsliche Anleihe von 100 Taler mit dem größten Dank anzunehmen und verpflichtete sich namens der Gemeinde hierdurch für die Rückerstattung  dieses Kapitals binnen einem Jahr.
Der Vorsitzende legte die Landrätl. Verfügung vom 7. Mai d.J.  die Verwendung eines Teils des Bestandes des Grundsteuer-Deckungsfonds für den hiesigen Regierungsbezirk zu zinsfreien Vorschüssen an bedürftige Gemeinde zur Beschlussnahme darüber an, ob seitens der hiesigen Gemeinde von diesem Anerbieten Gebrauch gemacht werden solle.  Die Gemeinde-Versammlung bemerkte: die Einsassen der hiesigen Gemeinde  bestehen durchgehend aus dürftigen Personen, die sich infolge der großen Teuerung in der bedrängtesten Lage befinden, indem dass gar keine Einsassen mehr in der Gemeinde vorhanden seien, welche noch Lebensmittel vorrätig haben. Zudem gebe es in dieser teuren Zeit sehr wenig Gelegenheit, wo durch die hiesigen Einsassen, die größtenteils aus Tagelöhnern bestehe, einen Tagelohn erwerben können. Die Not sei wirklich schlimmer, als man sie schildern könnte, und werde eine Hungersnot nicht ausbleiben, wenn nicht Rat geschafft und Lebensmittel seitens der vorgesetzten Behörde herbeigeschafft werde.  Um den Einsassen einigen Verdienst zu beschaffen, habe die Versammlung die Instandsetzung eines sehr notwendigen Gemeinde-Weges, der schon 200 Taler koste, beschlossen, worüber die Verhandlungen zur Genehmigung der Höheren Behörde vorliege.  Außerdem müsse die Gemeinde, nachdem der Höheren Behörde vorliegende Gemeinde-Etat in diesem Jahr an Kommunal-Steuer 300 Taler aufbringen. Da die Teuerung seit einiger Zeit so zugenommen habe, dass voraussichtlich diese Abgaben von den Einsassen nicht zu erschwingen seien, so beantrage die Gemeinde-Versammlung zur Deckung jener Wegebau-Kosten und Kommunalsteuer aus dem Grundsteuer-Deckungsfonds einen unverzinslichen Vorschuss von wenigstens 500 Taler, wofür nötigenfalls dann auch zum Teil Lebensmittel angeschafft werden können.  Die Gemeinde verpflichtet sich hierdurch, für die Rückerstattung dieses unverzinslichen Vorschusses  von 500 Taler …  … Jahren... ausdrücklich (3 Wörter nicht korrekt lesbar). - Der Name des Weges ist hier nicht aktenkundig, wohl „Westliche Straße“, s.o.
Am 29. Mai 1847:     Die 6 Gemeinde-Verordneten; anwesend sind Heinrich Sahse, Caspar Humpert, Heinrich Düring, für den ausgebliebenen Geihsler: Theodor Bracht; dann der Amtsbeizuverordnete Wiethoff (Protokollant, Sekretär).
Unterstützung der Gemeinde durch einen Roggen-Vorschuss aus ...fonds (Silbe nicht korrekt lesbar). Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden die Landrätl. Verfügung vom 26. d.M., wonach die Königl. Regierung zur Unterstützung  bedrängter Gemeinden dem hiesigen Kreis einen Roggen-Vorschuss von 480 Scheffel bewilligt hat,  wovon für das hiesige Amt 134 Scheffel bestimmt sind, mitgeteilt,  um darüber zu beschließen, ob man für die hiesige Gemeinde auch von dieser Frucht zu erhalten wünsche.  Nachdem die Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet war, dass nach der auf die dürftigsten Gemeinden hiesigen Amtes vorgenommenen Repartition von den fraglichen (positiv gewichtet: in Frage kommenden) 134 Scheffel Roggen auf die hiesige Gemeinde, die bekanntlich zu den dürftigsten zählen, 40 Scheffel fallen würden, erklärte dieselbe: Allerdings rechnen wir das uns gestellte Anerbieten mit dem größten Dank vor und unterwerfen uns in dieser Beziehung den in der Verfügung Königlicher Regierung vom 1. und 25. März, deren Inhalt uns durch den Vorsitzenden bekannt gemacht worden war,  gestellten Bedingungen ohne Ausnahme; die Gemeinde verpflichtet sich hierdurch ausdrücklich für die Restitution für jene 40 Scheffel Roggen nach den in Verfügung  Königl. Regierung vom 25. März gegebenen Zusicherung festzusetzenden Preises binnen der von der Höheren Behörde  zu bestimmenden Frist von 1 bis 3 Jahren.  Sehr erwünscht wird es sein, wenn der hiesigen Gemeinde unter den gestellten Bedingungen noch einen ferneren Roggen-Vorschuss von circa 60 Scheffel zuteil werden könnte, damit die vorhandene große Not in etwa gelindert würde, wozu die eingangs zugedachten 40 Scheffel Roggen nur unbedeutend beitragen würden. Die hiesige Gemeinde besteht durchgehend aus armen Leuten, unter die ein bedeutendes  Quantum von wenigstens 100 Scheffel zu verteilen sein würde, ehe sich ihre Not auf die Dauer … (1 Wort nicht korrekt lesbar) lindern würde. Nach der Landrätl. Verfügung vom 26. d.M.  sollen diese 40 Scheffel Roggen aus Hamm bezogen werden und wünsche man auch von dort her den der Gemeinde bewilligt wordenden (!) Roggen-Vorschuss zu erhalten. -  1 Scheffel = circa 55 Liter; 40 Scheffel = 2.200 Liter; 134 Scheffel = 7.370 Liter.
Am 16. Juni 1847:     Der Gemeinde wurde bekannt gemacht, dass die unterm 22. Februar vorgenommene Wahl neuer Gemeinde-Verordneten für die hiesige Gemeinde unterm 30. März von der Landrätl. Behörde bestätigt worden sei und danach in Stelle der ausgeschiedenen bisherigen Gemeinde-Verordneten  Kehsler, Geihsler und Trompetter (1.) der Joseph Funke, (2.)  Franz Georg Pöttgen und (3.) Bernhard Becker anderweit (?) als Gemeinde-Verordnete eintreten.  Von den Neugewählten waren der Joseph Funke und Bernhard Becker, - nur nicht der Franz Georg Pöttgen -, erschienen und diese beiden unter strenger Ermahnung treuer Pflichterfüllung und nachdem ihnen die dahin führenden Stellen der L.G.O (Landes-Gemeinde-Ordnung) vom 31.12.1841 vorgelesen waren, in ihr Amt eingeführt, wobei noch bemerkt wird, dass die hiesige Gemeinde-Versammlung nunmehr aus den Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse, Heinrich Düring, Caspar Humpert, Joseph Funke, Bernhard Becker und Franz Georg Pöttgen besteht. Die Einführung des letzteren muss noch erfolgen. - Welche Bräuche bei dieser Einführung üblich waren, ist nicht aktenkundig.
Die Entscheidung des Geheimrats-Ministers Flotbwell (?) vom 15. April,wonach von dem Neubau eines Schulhauses hierselbst Abstand genommen werden soll, wurde der Versammlung vorgelegt und von dieser darauf beschlossen, dass nunmehr der vom vormaligen Amtmann Alberts zum Schulplatz erworbene Gördesche Garten auf 5 Jahre angepachtet werden solle, bei der Verpachtung jedoch die Genehmigung der Gemeinde-Versammlung vorbehalten werden müsste, um alsdann näher beurteilen zu können, ob eine Verpachtung oder ein Verkauf des fraglichen Gartens am meisten zum Vorteil der Gemeinde gewähre.
Das Gesuch des Ferdinand Leineweber vom 12. d.M. um Ausstand zur Bezahlung der 16 T 11 Sgr, welche er der Gemeinde verschuldet, wurde dahin bewilligt, dass er an Martini d.J. (11. November) davon 8 T 11 Sgr und Neujahr kommenden Jahres spätestens den Rest mit 8 T der Gemeinde erlege. Auf eine Gegenforderung könne sich indes die Gemeinde nicht einlassen.
Das Anerbieten des Heinrich Stirnberg von hier vom 28. März zur Befriedigung der Gemeinde über die derselben für einen Hausplatz schuldigen 27 T 15 Sgr der Gemeinde seinen Garten nähe Ufer Flur I, Nr. 653/6 groß 15 Ruten 40 Fuß in Eigentum zu überlassen, wurde der Versammlung bekannt gemacht, dieselbe bemerkte, ihre Einwilligung hierzu nicht erteilen zu können, weil der Garten nicht einen Wert von 27 T  15 Sgr besitze. Es möge dem Stirnberg vielmehr überlassen bleiben, den Garten, wenn er dafür einen Betrag  von 27 T 15 Sgr zu erhalten wisse, an einen anderen zu verkaufen und mit dem Erlös die Gemeinde zu befriedigen. ---
Es wurde vorgelegt ein Schreiben des Justizrats Arndts vom 13. v. M., wonach laut gerichtlichem Decret vom 5. v.M.  der Wilhelm Hahse musikalische Instrumente und Kleidungsstücke nicht, wohl aber die Uhr und die Früchte von der Erde, letztere jedoch erst kurz vor der Reife zu Pfande gezogen werden können. - Der letzte Satz ist zwar korrekt abgeschrieben, aber wohl doch nicht ganz verständlich. - (1.) Ein vom Justizrat Arndts unterm 18.4.  mitgeschicktes gerichtliches Schreiben vom 28.3. , wonach der Wilhelm Hahse an beweglichen Vermögen unpfändbar sei. Es wurde bemerkt, der Hahse sei einmal um den Betrag von 2 Eichen ad 23 T 5 Sgr, welche er unterm 19.9.1844 angekauft hat und zum anderen Mal um den Betrag von 1 T 1 Sgr 6 Pf  für im Jahr 1845 angekaufte 4 ½ Klafter Steine … (1 Wort nicht korrekt lesbar) geklagt worden. Für den ersten Betrag ad 23 T  5 Sgr habe der Franz Trompetter hier laut des ...Protokolls (erster Wort-Teil nicht korrekt lesbar) vom 19.9.1844  Bürgschaft geleistet. Man wolle es dem Herrn Justizrat Arndts anheim geben, ob ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) dieser Bürge des Hahse zur Zahlung anzuhalten oder vorab das Haus des Schuldners Hahse subhastiert (zwangsversteigert)  werden soll. Es möge daher von dem Arndts das eine oder das andere bewerkstelligt werden. Für den anderen Betrag ad 1 T 1 Sgr 6 Pf, welche der Hahse für Steine verschuldet, möge die Uhr des Hahse, so wie die ihm gehörigen Früchte an der Erde, letztere kurz vor der Reife, im Wege gerichtlicher Schätzung verkauft werden. - Siehe oben: 5. Februar 1847; 26. März 1847.
Nach dem vom Justizrat Arndts unterm 18.4. mitgeteilten gerichtlichen Decret vom 10. ist der Johann Cohsmann gnt. Klaren an beweglichem Vermögen unpfändbar. Derselbe ist auf  11 T 19 Sgr 6 Pf  Zeit-Pacht und für erhaltene Steine eingeklagt.  Es wurde beschlossen, dass dem Schuldner die Früchte an der Erde, welche er besitzt, kurz vor der Reife im Wege gerichtlicher Schätzung verkauft werden sollen. Die Früchte stehen auf dem sogen. Schnepper: Kartoffeln. Ferner besitze (der) Schuldner eine Kuh, die ebenfalls gepfändet werden könne.
Laut Benachrichtigung des Justizrats vom 18.4. ist der Caspar Lenze gnt. Penschröer nach gerichtlichem Decret vom 10.4.  am beweglichen Vermögen unpfändbar. Derselbe ist  mit 1 T 15 Sgr für 3 Klafter Steine, die er im Jahr 1844 angekauft, gerichtlich eingeklagt. Es wurde Personal-Arrest gegen denselben zu beantragen, beschlossen. - Aus heutiger Sicht – 2013 – dürften diese TOP die Armut in Freienohl belegen und vielleicht nicht  verbrecherische Verhaltensweisen.
Am 25. Juni 1847:      Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden (Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Devivere) eröffnet, dass die seitens der Königl. Regierung der hiesigen Gemeinde  zur Unterstützung bedrängter Familien 40 Scheffel Roggen morgen von Hüsten abgeholt werden sollen und der Wilhelm Johann Löbke hierselbst die Anfuhr für    1 ½ Sgr pro Scheffel besorgen wolle.  Es wurde beschlossen, dem Löbke die Anfuhr zu diesem Preis zu genehmigen. Demnächst würde in Beratung gezogen, ob die fraglichen 40 Scheffel Roggen unter die dürftigen Einsassen verteilt werden sollen, oder ob es nicht vorzuziehen sei, denselben verbacken zu lassen und die Brote verteilen zu lassen. Die Versammlung hielt die letztere Einrichtung für die zweckmäßigste und beschloss einstimmig dieselbe unter folgenden Bedingungen zu treffen:  (1.)  die 40 Scheffel Roggen sind dem Wirt und Bäcker Johann Lichte hierselbst  zu übergeben, um denselben (Roggen) vermahlen und verbacken zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702 / 704: Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA  26; Hötte, Hirsch-Apotheke. - (2.)  Dafür ist  ihm die nicht festgestellte Vergütung von 9 Sgr pro Scheffel zu gewähren. (3.)  Für diese Vergütung hat der Lichte auch die gebackenen Brote, welche sämtlich aus 6-pfündigen Broten bestehen müssen zur Verteilung zum Amtsbüro zu beschaffen, wo selbst diese Verteilung am zweckmäßigsten vorzunehmen sein dürfte.  (4.)  Da der Preis des Roggens noch unbekannt ist, so kann zwar der Preis des Brotes nicht genau festgestellt werden,, da jedoch die Bezahlung des Brotes gleich erfolgen muss, wenn dasselbe abgeholt wird, so soll der Preis pro Pfund für ein 6-Pfund-Brot also auf 6 Sgr hiermit festgestellt werden. Nach Abzug des Fuhr- und Back-Lohns würden, wenn der Scheffel 80 Pfund wiegt und daraus die üblichen 102 Pfund Brot gebacken werden, für den Scheffel Roggen circa 3 oder 2 ½ Sgr übrig bleiben, mit welchem der Ankaufspreis wohl gedeckt werden würde. Möchte derselbe aber wider Erwarten höher zu stehen kommen, so würde nichts anderes übrig bleiben, als dass das Fehlende aus der Gemeindekasse zugeschossen  werde, was hierdurch bewilligt wird. (4.)  Die Verteilung des Brotes soll nur unter die in dem  heute aufgestellten Nachweise gedachten dürftigsten Personen erfolgen und sofern diese nach jedesmaligen  durch Schellenruf zu erlassenden Bekanntmachung davon zu erhalten wünschen. Die übrigen Eingesessenen können davon, weil sie nicht so sehr dürftig sind, nichts erhalten. Die Verteilung geschieht in Gegenwart des Polizeidieners Kaulmann und erfolgt dieselbe nach Verhältnis der Größe und Dürftigkeit der Familie, sodass bei jeder Verteilung einige 1, andere 2, noch andere aber höchstens 3 Brote erhalten. (5.) Jede Woche soll zweimal und jedes Mal 10 Scheffel verbacken werden.
Der Ackersmann Caspar Lenze gnt. Penschröer hier hat vor circa 10 Jahren, ob mit Bewilligung der Gemeinde ist unbekannt, in der Nähe der hiesigen Sägemühle auf Gemeinde-Grund eine Aschen-Hütte errichtet, ohne dass er für den Platz je die geringste Vergütung der Gemeinde geleistet hätte. Da der Lenze dieses Gebäude nicht mehr zur Aschenhütte braucht, vielmehr seit einiger Zeit ohne Genehmigung der Gemeinde und Polizeibehörde dasselbe zur Feuerstelle dient, indem der Anton Carneil dasselbe mit seiner Familie bezogen hat, also mit dem Gebäude ein Missbrauch getrieben wird, so kann dem Lenze die fernere Beibehaltung des Gebäudes nicht gestattet werden. Es wurde daher beschlossen, demselben der Abbruch desselben aufzugeben und dazu ihm eine Frist von 4 Wochen zu stellen, wozu er angehalten werden kann, da kein schriftlicher Contrakt darüber besteht, dass dem Lenze die Bebauung des fraglichen Gemeinde-Grundes mit der genannten Aschenhütte seitens der Gemeinde genehmigt worden ist, eine etwaige mündliche Genehmigung nicht gültig ist. - Ein „hausähnliches Etwas“ mit einer Feuerstelle mit einem großen Wasserkessel darüber; dem Wasser wird Buchen-Asche (keine andere Asche) zugefügt, Maßeinheiten unbekannt; durch Kochen dieser Asche wird Seife produziert; die dient dem Waschen von Kleidungsstücken, Wäsche.
Der Antrag des Metzgers und Pferde-Kastrierers  Georg Giebeler um Erlaubnis zur Niederlassung hierselbst vom 23. d.M  wurde der Versammlung vorgelegt und darauf folgendes beschlossen: Der Giebeler habe bis jetzt noch nicht nachgewiesen, dass er preußischer Unternehmer sei, hierüber habe er vorweg erst noch den erforderlichen Nachweis zu führen. Ferner sei derselbe seitens des Königl. Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg durch den öffentlichen Anzeiger zum diesjährigen Amtsblatt Stück 10 (Nr. 10) wegen Verdachts eines Pferdediebstahls steckbrieflich verfolgt worden. Er habe daher noch nachzuweisen, dass er von diesem Verdacht freigesprochen sei oder doch keine des § 2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 gedachten Fälle vorliegen, welche für den Aufenthalt oder die Niederlassung hierselbst versagen könnten.. Erst dann, wenn der Giebeler alles dieses beigebracht habe, könne ihm, da sonst keine gesetzlichen Gründe  zu seiner Abweisung vorliegen, die Rezeption hierselbst gestattet werden, jedoch müsse ihm noch die ausdrückliche Bedingung gestellt werden, dass er sich der Zahlung des noch  zu bestimmenden Einzugs- und Niederlassungsgeldes unterwerfen müsse.
Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 16. d.M. in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen  Johann Lenze hier wurde vorgelegt, worauf dessen Frau intervenierend aufgetreten und behauptet hat, dass die gepfändete goldene Uhr sowie sämtliche Mobiliars ihr Eigentum sind. Die Versammlung bemerkte, wie die Gemeinde den Interventionsprozess nicht bestehen könne, indem es notorisch sei (bekannt sei), dass sie die goldene Uhr, wenn nicht vom Freiherrn Schade, doch von der verstorbenen Freifrau von Devivere zu Bockum geschenkt erhalten und vermeintlich die Immobilien aus dem Vermächtnis des Freiherrn Schade im Betrag von 500 Taler beschafft habe, , also ihr Eigentum seien. Sollte daher auf keine Art die Forderung zu erhalten sein, so bleibe nichts anderes übrig, als das auf den Namen des Johann Lenze eingetragene Wohnhaus  zur Subhastation (Zwangsversteigerung) ziehen zu lassen, was zu veranlassen hiermit  beschlossen wird.  Der Rückstand des Lenze betrage, worauf er eingeklagt sei, Betrag:  (a)  an Zeitpacht von 1844/45: 14 T 8 Gr;  (b)  für Steuer und Lehn (Lohn?) pro 1844: 2 T 29 Gr 3 Pf; zusammen: 17 T 1 Gr  3 Pf.  - Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Einwohner-Verzeichnis Dezember  1846: Alte Haus-Nr. 150: Johann Lenze, Schneider, LA  32; Ehefrau Gertrud geb. Ewers, LA 47; Louise Ewers, Nichte zur Ehefrau Lenze, LA 12. - Eigenartig: Einwohnerverzeichnis Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 150 a: Gertrud Lenze geb. Ewers, Witwe, Tagelöhnerin, LA  50; unter Nr. 50 b (Mieter) Familie Franz Göckeler jun. Maurermeister. Sterberegister:  gest.  3.9.1849 Johannes Lenze, Schneidermeister, LA 35, hinterl. Ehefrau Gertrud Göers (Schreibfehler, Abschreibfehler?), keine Kinder. Trauungsregister: Heirat am 18.10.1842 Johann Lenze, dim. nach Soest mit Gertrud Ewers aus Soest.
 Der Antrag der Witwe Albert Sauer hierselbst vom 16. April um Bewilligung von 4 … (Kürzel nicht korrekt lesbar; Geld?) Hausmiete für dieses Jahr wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dieselbe unter dem Bemerken  mit ihrem Antrag abzuweisen, dass sie eine Miete bei dem Fritz Ernst Wrede, über den sie Großmutter und der sie gesetzlich zu unterhalten verpflichtet sei, sich zu beschaffen habe und mit diesem zusammen leben könne. -  Einiges Leid: Trauungsregister: Heirat am 15.2.1831 Albert Sauer aus Stadtberge / Obermarsberg mit Gertrud Wrede. Sterberegister: gest. 20.6.1831 Albert Sauer, 47 J., hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Wrede. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 108 b (108 a: Ferdinand Feldmann, Fuhrmann, mit Familie): Ferdinand Wrede I , Maurer, Witwer, LA 45; sein Sohn Fritz Ernst Wrede, Holzhauer, LA 22. Die Eintragungen in den Einwohnerlisten Dezember 1846 und 1849, Trauungsregister und Sterberegister zum Namen Wrede lassen keine korrekte Zuordnung erkennen; sie sind hier also ausgelassen.
Der Antrag der Witwe Kehsler ad 3 T von Martini (11. November) v.J. bis Maitag (1. Mai) wurde vorgelegt und beschlossen, derselben für dieses ganze Jahr einen Mietbetrag von 5 T aus der Gemeindekasse zu bewilligen und den Rendanten anzuweisen, den Betrag nicht an die Witwe Kehsler, sondern an die betreffenden Hausbesitzer, bei denen sie die Miete erhalten habe (die Wohnung), auszuzahlen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 51 b (a = Franz Düring, Schaufelmacher, LA  61), Parzelle 831: Agatha Kehsler geb. Düring, Witwe, Tagelöhnerin, Tochter von Franz Düring, LA 36; Sohn Johann, LA 8; Sohn Caspar LA 6; Tochter Margaretha LA 3. Sterberegister: gest. 10.4.1842 Adam Kehsler, Tagelöhner, geb. 19.9.1811, hinterlässt Ehefrau Agatha geb. Düring. Trauungsregister: Heirat 14.11.1837 Adam Kehsler mit Agatha Düring.
Am 9. Juli 1847:     Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet, wie dem Amt Freienohl wiederholt ein Roggen-Vorschuss von 170 Scheffel zugewiesen sei, wovon auf die hiesige Gemeinde 50 Scheffel fallen. Die Annahme dieses Roggen-Vorschusses von 50 Scheffel wurde einstimmig  beschlossen und verpflichtete sich die Versammlung namens der hiesigen Gemeinde wegen dieser Annahme den in der Verfügung Königl. Regierung vom 1. und 25. März gestellten Bedingungen sich unterwerfen zu wollen. Man sei also zur Restitution des für jene 50 Scheffel  Roggen nach dem in der Verfügung Königl. Regierung  vom 25. März gegebenen Zusicherungen festzusetzenden Preises binnen der von der Höheren Behörde  zu  bestimmenden Frist von 1 bis 3 Jahre bereit.
Wurde beschlossen, die durch den heutigen Beschluss ferner zu erwartenden Roggen-Vorschuss von 50 Scheffel nicht wie mit den bereits erhaltenen 40 Scheffel geschehen, zu Brote zu verbacken, sondern zu verteilen. Der Amtmann wird eine Bekanntmachung erlassen, wonach diejenigen, die von dem Roggen zu erhalten wünschen, sich melden sollen, und wird dann die Gemeinde-Versammlung aus den sich gemeldeten diejenigen heraussuchen, die davon erhalten sollen. Gleichzeitig wird von ihr das Quantum bestimmt werden, welches einem jeden davon zugeteilt werden soll.  Da der Preis des Roggens noch unbekannt ist, so kann die Bezahlung desselben bei der Verteilung desselben nicht erfolgen, vielmehr ist den Empfängern die Bedingung zu stellen, dass sie für das erhaltene Quantum den von der Höheren Behörde fest zu setzenden Preis nebst sämtlichen sonstigen Unkosten sobald zu entrichten hätten, als von der Höheren Behörde die Zahlung verlangt werden sollte. Außerdem müsse jeder Empfänger einen hiesigen Bürgen stellen, der als Rechtsschuldner für sie haftet.  Die Kosten des Transportes des Roggens von Arnsberg hierher sollen aus den eingegangenen Brot-Geldern  bezahlt werden.
Am 13. Juli 1847:      Der Vorsitzende legte das Schreiben des Wegebaumeisters Vogeler vom 5. d.M. , worin derselbe angefragt, ob und eventuell welche Entschädigung seitens der Gemeinde dafür gefordert wird, dass zur Reparatur der hiesigen Ruhrbrücke auf die Dauer von etwa 8 Tagen ein Interimsweg über die Gemeindewiese, den sogen. Ochsenkamp, in einer Breite von 12 Fuß gelegt wird, vor. Die Versammlung bemerkte: Sie wolle und könne gegen die Anlegung des fraglichen Interimsweges über die Gemeindewiese, im Ochsenkamp, nichts zu erinnern habe (keine Einwände habe), der dadurch für die Gemeinde wirklich entstehende Schaden lasse sich aber erst dann ermitteln, nachdem der Fiskus dem Schreiben des Vogeler gemäß die entstandenen Beschädigungen auf der Wiese habe ausbessern und den früheren Zustand derselben wieder habe herstellen lassen. Bis dahin, dass dieses geschehen, behalte sich die Versammlung die Festsetzung ihrer Entschädigungs-Ansprüche vor. Dieselben sollen demnächst durch einen Sachverständigen, gegen den der Fiskus nichts zu erinnern haben könne, ermittelt und danach vom Fiskus geleistet werden. Die Kosten dieses Sachverständigen müsste aber selbstredend gleichfalls der Fiskus tragen. Ebenso müsse derselbe sich mit dem … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der Wiese wegen Entschädigung des Graswuchses vorher abfinden, was nach dem gedachten Schreiben des Vogeler bereits geschehen sei. Hiernach möge dem Vogeler geantwortet werden. – Blicken Sie mal von der Ruhrbrücke (Breiter Weg+Bahnhofstraße) hinab zum Ochsenkamp, heute Ochsenwiese! Auch für Fußgänger und Pferde-Fuhrwerke ein abenteuerliches Unternehmen. 1847.
Die Verhandlung vom 7. d.M. – oben ausgelassen -  über Verpachtung des für  Gemeinde zugehörigen sogen. Gördes'schen Gartens auf die Dauer von Martini d.J. bis dahin 1852, wonach der Förster Solmader (?) mit dem Gebote von jährlich 6 Taler Letztbietender geblieben, wurde der Versammlung vorgelegt.  Es wurde beschlossen, dem Solmader zu diesem Gebote die Genehmigung zu erteilen. Von einer Bürgschaftsleistung desselben könne Abstand genommen werden, weil er aus der Gemeindekasse seinen (!) Gehalt zu beziehen habe, der Pachtbetrag ihm also von dieser in Abzug gebracht werden könne, somit die Gemeinde  genügende Sicherheit habe.
Wurde wegen Verwendung des nach  dem Beschluss vom 15. Mai erhaltenen Geldvorschusses von 100 Taler folgendes beschlossen: Für diesen Geldbetrag  seien Kartoffeln angekauft und diese unter die dürftigen Einsassen unter der Bedingung verteilt worden, , dass sie den Preis dafür bis zum 1. März kommenden Jahres  zu zahlen hätten. Außerdem habe jeder Empfänger einen Bürgen stellen müssen. Sobald der Betrag für die Kartoffeln eingegangen sei, solle der Vorschuss zurückgezahlt werden.
Der Antrag der unverehelichten Anna Catharina Hehse von Sundern um Erlaubnis zur Niederlassung in der hiesigen Gemeinde vom 3. d.M. wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte: Gesetzliche Gründe der Hehse die Niederlassung hierselbst zu untersagen, liegen zwar nicht vor, es könne ihr die Erlaubnis dazu jedoch nur erst dann gestattet werden, wenn sie das bisher üblich gewesene Einzugsgeld von 5 T 23 Sgr vorgelegt haben werde, worauf sie zu bescheiden sei. - Mehr ist hier  bei TOP 222  nicht aktenkundig. - Trauungsregister: Heirat am 18.7.1852 Caspar Dünnebacke, Wwr. aus Linnepe, dim. nach Pfr. Hellefeld mit Catharina Hehse aus Sundern.
In Folge Landrätl. Verfügung vom 2. April wurde folgendes Reglement für die Gemeinde Freienohl zur Aufbringung des Lohnes der Viehhirten und der Kosten wegen Haltung des Zuchtviehs entworfen: (§ 1) Es sollen für die hiesige Gemeinde wie bisher 2 Kuhhirten und 1 Schweinehirt angestellt werden. -  (§ 2)  Sie werden von dem Amtmann ernannt, nachdem die Gemeinde-Versammlung über die Würdigkeit der anzustellenden Person zuvor mit ihrer Erklärung gehört worden ist. - (§ 3)  Die Anstellung geschieht ohne Zeitbestimmung, jedoch soll den Hirten sowohl als dem Gemeindevorsteher alljährlich eine  Kündigung und zwar ein viertel Jahr vor dem 1. April zustehen. - (§ 4)  Das Hütejahr beginnt alljährlich mit dem 1. Januar und endigt mit dem 31. Dezember. - (§ 5) Die Hirten sollen verpflichtet sein, sich jedes Jahr während der Zeit vom 1. bis 15. Januar die Distrikte, welche zur Hude dienen sollen, durch den Gemeindevorsteher anweisen zu lassen und sollen gehalten sein, allen Nachteil zu tragen, welchen darauf entstehen, wenn sie andere Distrikte behüten, oder sonst sich  Hude-Frevel  zu Schulden kommen lassen. - (§ 6) Die Kuhhirten haben das Vieh auszutreiben vom 1. März bis zum 1. Dezember, wenn die Witterung nach dem Urteil des Gemeindevorstehers nicht ein späteres Austreiben oder ein früheres Einstellen der Hude nötig macht. Der Schweinehirt treibt die Schweine das ganze Jahr hindurch zur Hude.  Die Tageszeit, an welcher die Hirten auszutreiben haben, ist folgende:  (a) Für die Kuhhirten in den Monaten März und April von 9 Uhr morgens bis 5 Uhr abends; vom 1. Mai bis zum 16. Oktober von 5 Uhr morgens, oder wenn es zu der Zeit noch kein Tag ist, mit Tagesanbruch bis 12 Uhr mittags und dann wieder von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends, oder wenn es bis dahin kein Tag ist, bis zum Dunkelwerden; vom 15. Oktober bis zum 1. Dezember von 9 Uhr morgens bis 5 Uhr abends, oder wenn es bis dahin kein Tag ist, bis zum Dunkelwerden. (b)  Für den Schweinehirten vom 1. April bis zum 1. Dezember von morgens 9 bis abends 6 Uhr, oder wenn es bis dahin kein Tag ist, bis zum Dunkelwerden; vom 1. Dezember bis zum 1 April von morgens 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr.  -  (§ 7)  Sowohl die Kuhhirten als auch der Schweinehirt haben täglich vor dem Austreiben an mehreren Stationen in der hiesigen Freiheit zu blasen. Der Gemeindevorsteher wird den Hirten alljährlich die Stationen, von welchen für das Jahr geblasen werden soll, angeben und haben die Hirten sich dieser Bestimmung  des Gemeindevorstehers zu unterwerfen.  Zu dem Ende haben sie alljährlich vor dem Schluss des Jahres die Stationen, an welchen für das nächste Jahr geblasen werden soll, sich vom Gemeindevorsteher angeben zu lassen. - (§ 8) Die Hirten haben auf das  ihnen vorzutreibende Vieh alle Sorgfalt zu verwenden, dürfen dasselbe nicht misshandeln und haben dahin zu sorgen, dass es sowohl beim Austreiben zur Herde (Freienohlerisch geschrieben: Heerde) kommt, als beim Eintreiben dem Eigentümer wieder zugestellt wird.  Sollten sie gegen diese Bestimmung handeln, so sind sie nicht allein für jeden dadurch entstandenen Schaden verantwortlich, bzw. nach der Verordnung Königl. Regierung vom 19. April 1827, Amtsblatt Nr. 155 sträflich, sondern auch nach Umständen  der § 18 bestimmten Strafe unterworfen.  -  (§ 8)  Die Hirten sollen in folgender Art salariert (bezahlt, belohnt) werden: (A)  Die Kuhhirten: Jeder Kuhhirt erhält als Jahreslohn 12 Taler Geld und das ganze Jahr hindurch freie Beköstigung; außerdem für jedes Stück Vieh, was ihm vorgetrieben wird, eine Reiste Flachs und 2 Eier.  -  Reiste: 1 Bund gehechelten Flachses; siehe Krünitz Online. -  Der Geldbetrag wird jährlich gegen Martini auf diejenigen Viehbesitzer,  welche dem Hirten Vieh vorgetrieben haben, nach der Stückzahl durch den Vorsteher repartirt  (Geld austeilen) und durch den Hirten selbst von dem Vieh-Eigentümer eingezogen. Ebenso wird von dem Hirten das Flachs und die Eier von dem Vieh-Eigentümer eingezogen und zwar das Flachs Martini und die Eier am 1. Mai. Die dem Hirten zu stellende freie Beköstigung wird ebenso von den Vieh-Eigentümern, welche  dem Hirten in dem Jahr Vieh vorangetrieben haben, geleistet und zwar derart, dass der Hirt bei jedem der Reihe nach  im Verhältnis des ihm von jedem Vieh-Eigentümer vorgetriebenen Stückzahl Viehs 1 Tag beköstigt wird. Die Beköstigung besteht (1.)  an den Tagen, an welchen zweimal ausgetrieben wird (a) zum Frühstück und 2 (Maßeinheit nicht korrekt lesbar) Brot mit einem Stück Fleisch, oder mit Butter, oder Eier, oder mit 1 (Rga? Bga? Sga?; nicht korrekt lesbar); (b) aus Mittagsessen beim Vieh-Eigentümer nach Haus-Gebrauch; (c) aus Abendessen ebenso. (2.)  An den Tagen, an welchen nur einmal ausgetrieben wird:  (a)  Morgens aus … (1 Wort nicht korrekt lesbar) mit Essen nach Hausgebrauch bei dem Vieh-Eigentümer; (b)  aus einem Frühstück wie ad 1 a angegeben;  (c)  aus Abendessen, wie ad 1 c angegeben. (3.) An den Tagen, an welchen nicht ausgetrieben wird aus der nämlichen Beköstigung wie ad 2 angegeben ist. -  (B)  Der Schweinehirt. Dieser erhält als Jahreslohn 17 Taler Geld und außerdem das ganze Jahr hindurch freie Beköstigung. Der Geldbetrag wird jährlich zweimal und zwar Martini und Mai-Tag auf diejenigen Schweine-Besitzer, welche dem Hirten während des Semesters (!) Schweine vorgetrieben haben nach der Stückzahl durch den Vorsteher requotiert und durch den Hirten selbst von den Schweine-Eigentümern eingezogen. Die dem Hirten zu stellende freie Beköstigung wird ebenso von den Schweine-Eigentümern. Welche dem Hirten in dem Semester Schweine vorgetrieben haben, geleistet und zwar derart , dass der Hirt bei jedem der Reihe nach im Verhältnis der ihm von jedem Schweine-Eigentümer vorgetriebenen Stückzahl Schweine 1 Tag beköstigt wird. Diese Beköstigung besteht gerade in derselben Art, wie solche die Kuhhirten in den Tagen erhalten, an welchen sie .. (1 Wort nicht korrekt lesbar) einmal oder gar nicht austreiben.  -  (§ 10)  Jeder, welcher dem Kuhhirten  Rindvieh vortreibt, ist verbunden zu der in § 9  bestimmten Salarierung (Bezahlung, Lohn) und Beköstigung der Hirten nach Verhältnis und zwar das ganze Jahr hindurch ohne Unterschied beizutragen, ob er während des Jahres zu einer Zeit weniger oder gar kein Vieh vorgetrieben hat, er hat vielmehr nach der höchsten Anzahl Vieh beizutragen, welches er, wenn auch nur an einem Tag, dem Hirten vorgetrieben hat.  Stirbt oder verkauft der Eigentümer jedoch das  das vorgetriebene Stück Vieh, so hört von dem Tage an die Verpflichtung zur Beköstigung und der Bestellung des Beihirten für den Gemeindehirten auf. Ebenso ist jeder, welcher dem Schweinehirten Schweine vortreibt, zu der in § 9 bestimmten Salarierung mit Beköstigung des Schweinehirten sowie zu der Gestellung eines Beihirten nach Verhältnis der Stückzahl beizutragen verbunden.  Hier tritt jedoch der Unterschied ein, dass die Beköstigung des Hirten … (5 eingefügte Wörter nicht korrekt lesbar) für den Schweine-Eigentümer von dem Tage an aufhört, oder beschränkt wird, dass er kein Schwein oder weniger Schweine  mehr vortreibt. Dagegen ist der Schweine-Eigentümer aber zu dem Geld-Lohn ohne Unterschied der verminderten oder ganz aufgehörten Schweine-Vortreibung für das ganze Semester verbunden.  -  (§ 11)  Jedem Kuhhirten wird 1 Beihirt und dem Schweinehirten 2 Beihirten gestellt.  Die Vieh-Eigentümer, welche für das betreffende Jahr bzw. Semester  von dem einen oder anderen Hirten Gebrauch machen, haben die Verpflichtung, diese Beihirten an den Tagen zu stellen, an welchen sie den betreffenden Hirten zu beköstigen haben. Der zweite Beihirt für den Schweinehirten jedoch soll  jedoch von dem Eigentümer der vorgeschriebenen  … (1 Wort nicht korrekt lesbar) der Art gestellt werden, dass diese nicht in den Fall kommen, 2 Beihirten an einem Tag stellen zu müssen. Dem Gemeindevorsteher bleibt es überlassen,  diese Reihenfolge in der Art zu bestimmen.  -  (§ 12)  Sollten die Vieh-Eigentümer, welche von den Gemeinde-Hirten Gebrauch machen, ihrer diesen zu leistenden  Verpflichtungen nicht gehörig nachkommen, so soll der Geldbetrag im Wege der administrativen Exekution beigetrieben werden können, während wegen Entziehung der sonst dem betreffenden Gemeindehirten zu leistenden Verbindlichkeiten ihnen der Vieh-Eigentümer bei Strafe von 10 bis 1 Taler durch den Gemeindevorsteher das fernere Vortreiben des Viehs soll untersagt werden können.  -  (§ 13)  Die Freiheit Freienohl wird für den Gemeindevorsteher in 2 gleiche Bezirke eingeteilt und wird jedem Kuhhirten einen dieser Bezirke, worüber ein Verzeichnis angefertigt werden soll, überwiesen.  Die Bewohner dieser betreffenden Bezirke sollen bei einer von dem Ortsvorsteher fest gesetzten Straße von 10 … (3 Kürzel nicht korrekt lesbar) nicht befugt sein, dem Kuhhirten des anderen Bezirks ihr Rindvieh vorzutreiben.  -  (§ 14)  Zu den § 9, 10 und 11 bestimmten Leistungen ist jeder verbunden, welcher von den Hirten Gebrauch macht, ohne Unterschied auf das Alter des denselben vorgetriebenen Viehs. Nur Kälber, die noch kein Jahr alt sein, können unentgeltlich dem Hirten vorgetrieben werden und müssen von diesem ebenso unentgeltlich angenommen werden.  (§ 15)  Es sollen wie bisher 2 Zucht-Ochsen und 1 Zucht-Eber von der Gemeinde gehalten werden und sollen die Hirten verpflichtet sein, dieses Zuchtvieh unentgeltlich mit zur Hude zu nehmen. Von den Zuchtochsen geht der eine mit dem unteren, der andere mit dem oberen Hirten, die für das Halten dieses Zuchtviehs zu leistende Vergütung wird nicht von den Vieh-Eigentümern, sondern in der bisherigen Art von der Gemeinde geleistet.  Das Halten des Zucht-Ebers soll ferner von der Verpflichtung entbunden sein, den Schweinehirten zu beköstigen, ihm den Beihirten zu erstellen, oder zu seinem Lohn beizutragen, insofern er außer den Eber und 2 Schweine dem Schweinehirten vortreibt und soll der Hirte verpflichtet sein, auch diese 2 Schweine unentgeltlich zur Hude zu nehmen. Sollte der Zieh-Eber-Halter (Zuchteber-Halter) aber mehr als 2 Schweine und den Zieh-Eber dem Gemeindehirten vortreiben, so ist er diesem für die Mehr-Anzahl ebenso wie übrigen Gemeinde-Eingesessenen , zu vergüten verpflichtet.  (§ 16)  Sollten die Gemeindehirten es unterlassen, diesen Bestimmungen oder den anderweitig ihnen von dem Gemeindevorsteher etwa erteilt werden, den Vorschriften gründlich nachzukommen, so sollen sie von 10 Sgr bis … (?) Taler bestraft werden können.  -  (§ 17)  Bei entstehenden Streitigkeiten zwischen den Hirten und den Viehbesitzern steht die Entscheidung dem Ortsvorsteher zu und hat jeder dieser Entscheidung augenblicklich Folge zu leisten, wogegen ihm jedoch die Berufung bei der höheren Verwaltungsbehörde freisteht.  -  (§ 18)  Bei Vermeidung der im Amtsblatt vom 10.12.1841 Nr. 497 von Königlicher Regierung erlassenen Verordnung bestimmten Strafen darf weder der Hirt ein schulpflichtiges Kind als Beihirt annehmen oder der zum Stellen des Beihirten Verpflichtete ein solches dazu bestimmen.
Am 8. August 1847:      Der Antrag des Lehrers Leismann vom 7. August um Ausführung mehrerer Bauten in seiner Dienstwohnung wurde vorgelegt und beschlossen,  vor Beginn einer näheren Beratung hierüber, den Maurer Fritz Göckeler mit Anfertigung einer überschlägigen Kostenberechnung zu beauftragen. - Dieser  Fritz Göckeler ist der Vater des späteren Schützenhauptmanns und Schützenkönigs Franz Göckeler (Schützenkönigin Lehrerin Antonette Bause); siehe auch im Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“ zur gleichen Zeit Informationen über Lehrer Leismann.
Wurde auf den Vortrag des Gemeinde-Verordneten Sahse, dass nach angestellter Untersuchung der hiesige Kirchturm eine Reparatur notwendig bedürfe, deren Kosten sich auf 10 Taler belaufen würden.  Es wurde beschlossen, den Schieferdecker Kotthoff in Arnsberg diese Arbeit im Accord zu übertragen und ihm dafür 10 Taler aus der zur Tragung dieser Kosten verpflichteten  (politischen) Gemeindekasse zu bewilligen. - Accord: direkter, persönlicher Arbeitsauftrag ohne öffentliche Ausschreibung.
Der Vorsitzende legte die Verhandlungen vor über den Verding wegen Beschaffung von 139 Steinen zur Abgrenzung einiger Gemeindegrundstücke, vom 4. bzw. 5 d.M. , wonach der Caspar Noeke hier mit der Forderung von 8 Sgr pro Stein Letztbietender geblieben ist.  Die Versammlung beschloss, dass diese Grenzberichtigung mit Steinen, um die Gemeinde gegen großen Nachteil zu führen, unverzüglich vorgenommen werden muss, dem Noeke zu diesem Gebote die Genehmigung unter den Umständen zu erteilen, dass diese Ausgabe bei Aufstellung des jetzigen Etats unvorhergesehen war. Die durch diese Grenzberichtigung entstehenden Kosten im Gesamtbetrag von 37 T 2 Sgr sollen in Ermangelung eines anderen dazu disponiblen Fonds aus der bei der Sparkasse in Arnsberg … (1 Wort nicht korrekt lesbar) gemachten Geldern gedeckt werden, wogegen um so weniger etwas zu erinnern sein dürfte; … (1 durchgestrichener und drüber geschriebener Text von 8 Zeilen nicht korrekt lesbar). Die Gelder sollen aber, wie gesagt, nur einstweilen aus den rentbar angelegten Kapitalien entnommen und zu demselben wieder gebracht werden, indem die Ausgabe mit dem nächstjährigen Etat übernommen werden soll. Da nun 94 T 26 Gr aus dem Verkauf des Brotes gelöst sind, welches aus den von Königl. Regierung bewilligten Roggen-Vorschuss … (1 Wort nicht korrekt lesbar) ist und diese 94 T 26 Gr nach dem Beschluss von heute einstweilen bei der Sparkasse angelegt werden sollen, so sind, um eine Hin- und Her-Zahlung bei der Sparkasse zu vermeiden jene 37 T 2 Gr von den letztgedachten 94 T 26 Gr zu dekartieren. 
Wurde der Versammlung durch den Vorsitzenden eröffnet, dass für die 746 sechspfündigen Brote, welche aus den im Beschluss vom 25. Juni gedachten Roggen-Vorschuss von 40 Scheffel gebacken worden sind à 6 Pfund  = 149 T 6 Sgr: (a) Transportkosten hier von Hamm hierher à 6 ½ Sgr = 8 T 20 Gr;  (b) Mahllohn à 2 ½ Gr = 3 T  10 Gr; (c) Backlohn à 9 Gr = 12 T;  (d) Transportkosten des erhaltenen Roggen-Vorschusses ad 50 Scheffel (Beschluss vom 9 v.M. ) von Hamm nach Arnsberg à 17 – 28 – 10; (e) Transportkosten derselben von Arnsberg hierher – 2 - -; zusammen:  54 – 10. Mithin disponibel bleiben 94 T 26 Gr. - Die Versammlung beschloss, diesen Betrag nach Abzug der nach dem heutigen Beschluss  von 94 – 26 davon vorläufig zur Deckung der Kosten, welche die Beschaffung von Steinen zur Abgrenzung der hiesigen Gemeinde-Grundstücke veranlassen zu verwendenden  37 – 2 - , aus den bleibenden  57 – 24 solange bei der Sparkasse zu Arnsberg rentbar zu machen, bis die Erstattung des Roggen-Preises höheren Amts verlangt werden sollte.
Das Gesuch des Johann Lenze hier um Anstellung als Flurschütz hierselbst wurde  der Versammlung vorgelegt und darauf in Rücksicht, dass der Lenze dem bereits früher in Vorschlag gebrachten Johann Korte in mancher Beziehung als für diesen Posten geeignet vorzuziehen sei, beschlossen, den Lenze vorläufig 3 Monate auf Probe anzustellen und falls er für tüchtig befunden werden sollte,  ihm die Stelle unter den Bedingungen zu übertragen, welche dem früheren Flurschütz Tönne  in dem Contrakt vom 19. Dezember 1842 gestellt seien. Die Besoldung solle zu 40 Taler jährlich bestehen bleiben und der Lenze solche auch für die Dauer seiner Probezeit, also für 3 Monate mit 10 (Kürzel nicht korrekt lesbar) erhalten.
Der Gemeinde-Verordnete (Bernhard) Becker verweigerte die Unterschrift und verlangte folgende Zusätze:  (a)  Zu dem Beschluss ad 224:  Meine Meinung ist, weil der Bau durch Baubeamte ist vollführt worden, dass er dem Lehrer gewiss genug und ein Anbau nicht erforderlich ist. (b)  Zu dem Beschluss ad 228: Meine Meinung ist, dass eine öffentliche Bekanntmachung erlassen und aus den sich Gemeldeten der Tauglichste und Zuschlag gesucht werden soll.
Am 14. August 1847:      Der Versammlung wurde das Schreiben des Oberförsters Sotzmann  vom 4. d.M., wonach sich dieser heute hierher verfügen will, um wegen Aufstellung des Hauungs- und Cultur-Plans pro 1848  mit der Gemeindeversammlung sich zu benehmen (besprechen), vorgelegt.  Der Oberförster Sotzmann fand sich in der Versammlung ein und gab folgende Vorschläge zur Aufstellung der diesjährigen Hauungs- und Cultur-Pläne ab:  (I.) Wegen der Culturen. (a)  Die diesjährige hochstämmige Eichen-Pflanzung vom Mühlenberg soll pro 1848 fortgesetzt bzw. insoweit dazu taugliche Pflänzlinge zu finden sind, vollendet werden.  (b)  Am Bergemerge (Bergmecke) soll die vor einigen Jahren ausgeführte Fichten-Pflanzung fortgesetzt werden.  (c) Der Schutzgraben gegen den Andrang des Viehs am Thielenberg, woselbst (damals als 1 Wort geschrieben) im vorigen Jahr Eicheln eingesenkt worden sind, soll durch Forststräflinge geworfen werden, daher dafür kein Betrag auszuwerfen sein wird. - (II.)  Wegen der Hauungen.  (a)  Im Hohlknochen soll eine Fläche von etwa 7 Morgen, wo das knüppelhafte Holz keinen Zuwachs mehr hat, kahl abgetrieben werden.  (b)  Es sollen aus der Totalität so viele abständige Eichen geschlagen werden, damit aus dem Erlös inclus. Der ad (a) gedachten Hauung die Kosten, welche die Bewirtschaftung des Waldes, sowie der daraus zu entrichtenden Steuern und Abgaben veranlassten und in diesem Jahr sich auf  392 – 23 – 2 belaufen haben und ferner die zur Grenzberichtigung erforderlichen 87 – 2 – gedeckt werden, und ferner so viel als nötig ist, um das für dieses Jahr erforderliche Bau- und Reparatur-Holz an Hufeberechtigte als Freiholz mit 2329 Kubikfuß abgeben zu können. - Die Gemeindeversammlung war mit diesen Vorschlägen des Oberförsters Sotzmann überall einverstanden.
Folgende Anträge um freies Bau- und Reparatur-Holz wurden genehmigt mit dem Bemerken, dass vor Abgabe des Holzes der Bedarf durch einen Baubeamten festgestellt werden müsse. (1.)  Johann Spielmann: 183  ½ Fuß Zimmer-Holz und 864 Fuß Bretter.  (2.)  Caspar Kaulmann: 197  ½  Fuß Zimmer-Holz und 851  ½ Fuß Bretter.  (3.) Georg Siepe gnt Necker:  220 Fuß Zimmer-Holz und 1154 Fuß Bretter.  (4.)  Bernard Becker:  127 Fuß Zimmer-Holz und 2275 Fuß Bretter.  (5.)  Heinrich Sahse: 1878 11/12 Fuß Zimmer-Holz und 3039 Fuß Bretter.  (6.)  Bernhard Heckmann, welcher einen Ersatz dafür erhalten will, dass das ihm im vorigen Jahr zugewiesene Reparatur-Holz anbrüchig gewesen, soll diesen Ersatz erhalten und soll derselbe durch den Gemeinde-Verordneten Zimmermann Sahse , sowie durch den Förster Schrader ermittelt werden. Mit dem ferneren Antrag des Heckmann, worauf er den Schneidelohn des anbrüchigen Holzes ersetzt erhalten will, soll derselbe jedoch abgewiesen werden (dafür ist ein Grund nicht aktenkundig). Verlangte der Gemeinde-Verordnete Becker noch den Zusatz, dass seiner Meinung nach, welcher jedoch vom Kollegium nicht beigepflichtet wird, dem Sahse erst das Bau-Holz genehmigt werden könne, wenn das Bedürfnis zu Reparatur-Holz für die ganze Folgezeit als begründigt sich herausstellen würde.
Am 28. August 1847:     Der Antrag des Wirts Hirschberger um käufliche Überlassung eines Teils der Gemeindewald-Parzelle auf der sogen. Bremke vom 26. Mai wurde vorgelegt und beschlossen, dem Antrag unter den am Beschluss vom 3. August vorigen Jahres gestellten Bedingung zu deferiren (genehmigen), wenn der Hirschberger für den Quadrat-Fuß 1 Pf (?) zu zahlen sich bereit erklären sollte.  Unter diesem Preis könne ihm aber durchaus kein Teil der fraglichen Parzelle überlassen werden.
Der Vorsitzende machte die Versammlung mit der Erklärung des Caspar Lenze gnt. Penschröer  vom 14. d.M. die Fortschaffung einer auf Gemeindegrund erbauten Aschenhütte betreffend bekannt und wurde darauf folgendes beschlossen: Da der Tagelöhner Anton Carneil die fragliche Aschenhütte nunmehr wieder verlassen habe, so möge dem Lernze die Beibehaltung derselben noch gestattet werden, jedoch solle derselbe jährlich von jetzt anfangend an Zeitpacht für den Platz 1 Taler an die Gemeindekasse entrichten und zwar bis dahin, dass die Gemeinde ihm den Platz nicht länger belassen wolle, wodann er sich zur Räumung desselben unweigerlich zu verstehen habe. Unter denselben Bedingungen seien der Caspar Humpert und Heinrich Flinkerbusch aufzuufordern, von den Plätzen ihrer gleichfalls auf Gemeindegrund sich befindlichen Aschenhütten bzw. Loh-Hütten an Zeitpacht 1 Taler pro Jahr und zwar von diesem Jahr anfangend zu entrichten.  Sollten sie sich hierzu nicht verstehen wollen, so müsse ihre Erklärung der Gemeindeversammlung zur weiteren Beschlußnahme vorgelegt werden.
Der Antrag des Florenz Plugge hier vom 7. d.M. um Erlaubnis zur Errichtung einer Feuerstelle in der hiesigen Gemeinde wurde der Versammlung unter Bekanntmachung über die nach der Allerhöchsten Verordnung vom 11. Juli 1845 zu einem solchen Neubau notwendigen Erfordernissen und dem Bemerken vorgelegt, dass dem Anschein nach er das zum Neubau erforderliche Vermögen nicht besitze, auch seine Führung nicht die beste sei, indem er im Jahr 1845 wegen Diebstahl bestraft wurde, auch in diesem Jahr wiederholt wegen solchen Vergehens in Untersuchung gestanden habe, davon er jedoch gänzlich frei gesprochen sei, daher sein Antrag nun genauer Prüfung unternommen werden müsse.  Die Gemeindeversammlung bemerkte: Seit dem im Jahr 1845 begangenen Diebstahl sei nichts Nachteiliges  über die Führung des Plugge bekannt geworden; die später gegen ihn wegen eines solchen Verbrechens eingeleitete Untersuchung könne, da er davon ganz frei gesprochen, nicht in Betracht gezogen werden;  der Bauplatz an neuem öffentlichem Wege belegen, sei nachgewiesener Maßen sein Eigentum und stehe man der Ansicht, dass er mit dem nachgewiesenen Vermögen den Bau auszuführen im Stande, wenn berücksichtigt werde, dass er seinen Angaben nach viel Baumaterialien unentgeltlich und mehrfache Arbeiten ohne Vergütung ausgeführt erhalte, teils dieselben selbst ausführen kann, wenn gleich er auch dem Vernehmen nach auf das von dem Josef Funke erhaltene Gebäude noch gar nicht bezahlt habe. Eine gehörig neu gerichtete Wirtschaft (Küche...) besitze er, der verheiratet sei, schon längere Jahre.  Es sei zu wünschen, dass der Plugge eine Feuerstelle erhalte und müsse sonach darauf angetragen werden, ihm die Genehmigung dazu zu erteilen. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 87 b / Bergstr. 17, (a = Ferdinand Schnapp gnt. Krämer, Tagelöhner, LA 54) Florenz Plugge, Schuster, Schwiegersohn von Ferdinand Schnapp, LA 30; Ehefrau Catharina geb. Schnapp (ihre Heirat steht nicht im Freienohler Trauungsregister, demnach sind sie nicht in Freienohl getraut worden); Sohn August Plugge, LA 4; Carl Becker, Lehrling, LA 15. - Einwohnerliste Dezember 1849: Plugge: Alte Haus-Nr. 156 a; dazu Tochter Karoline Plugge, LA 2, Schwiegervater Ferdinand Schnapp und dessen Sohn Joseph Schnapp, Sattler, LA 29.
Am 21. September 1847:… eine außerordentliche Gemeinde-Versammlung,,, verhandelt und beschlossen: Die Landrätliche Verfügung vom 17. d.M.  und betreffend  des Erweiterungsbaus des hiesigen Schulhauses wurde mit dem, mit derselben eingesandten Kostenanschlag  des Wegebaumeisters Kronenberg, sowie auch dem Bauplan zur Beschlussnahme darüber vorgelegt, ob bei der Ausführung dieses Baus die Anschlagsnachträge für Bedielung und Fenster-Neuverbauungen und wonach sich alsdann der Gesamtbetrag zu 810 Taler belaufen würde, vorgenommen werden sollen oder ob sich der Bau auf Abhilfe der allernötigsten Mängel beschränken solle und wonach alsdann die Anschlags-Summe sich nur auf 670 Taler belaufen würde.  Die Gemeindeversammlung pflichtete der von dem Wegebaumeister Kronenberg geäußerten Ansicht, wonach die Fußböden in beiden Schulstuben und die Beschaffung neuer Fenster an Stelle der alten erblindeten sehr wünschenswert sei, bei  und beschloss daher, dass auch diese Arbeiten planmäßig mit dem Erweiterungsbau ausgeführt werden sollen. Die dazu erforderlichen Gelder seien vorrätig und bei der Sparkasse zu Arnsberg belegt. Da bei der Ausführung dieses Baus die Wohnung der Lehrerin (Antonette Bause) mit zu den Schulstuben gezogen wird, so müsse derselben eine Mietentschädigung zuteil werden. Zu dem Ende wäre die Lehrerin von dem Projekt in Kenntnis zu stellen und von ihr die Entschädigung angeben zu lassen, welche sie in Anspruch zu nehmen gedenke. Nachdem die Lehrerin diese Forderung gestellt hat, müsse dieselbe zur näheren Beratung und Beschlussnahme der Versammlung vorgelegt werden. - Einzelheiten zum Schulbau stehen im Kapitel „Usere Schule in Freienohl“.
TOP 236:  Der Antrag des bisherigen Kommunal-Rendanten (Adam) Kehsler, worauf er wegen zunehmender Kränklichkeit von dem Rendantenposten entbunden sein will, wurde der Versammlung vorgelegt mit dem Bemerken, dass dem Rendanten Wiethoff hierselbst bereits die meisten Gemeinde- und Instituten-Kassen  dieses Amtsbezirks zu verwalten, übertragen seien, derselbe selbst Rendant der hiesigen Schulkasse sei und und es daher zweckmäßig erscheine, demselben auch die Kommunal-Rendantenstelle der hiesigen Ortschaft zu übertragen, umso mehr da nach 34. (?, Nr.?) der Rechnungsinstruktion vom 14. März 1844 die sämtlichen Kommunal- und Instituten-Kassen des Amtsbezirks einem und dem nämlichen Rendanten übertragen werden sollen. Die Versammlung erklärte, wie gegen die Würdigkeit des in Vorschlag gebrachten Wiethoff sich nichts erinnern lasse und was den Kautionspunkt betrifft, so würde der Betrag, der ihn … (3,4, Wörter nicht korrekt lesbar), wie es in § 84 der L.G.O. (Landes-Geschäfts-Ordnung?) heißt, von (der) Königl. Regierung festzustellen sein.                                                                               Unterschrift:  Sahse.                                                                                                                                    Bei der Unterschrift dieses Protokolls  bemerkten die Gemeinde-Verordneten Pöttgen, Humpert, Düring und Funke, wie sie darin, dass dem Rendanten Wiethoff die hiesige Kommunalkasse übertragen werde, ihre Einwilligung, wenn diese dazu erforderlich sein sollte, nicht geben können, weil sie es für … (wegen eines Tintenkleckses  1 Wort nicht korrekt lesbar!) wert erachten, dass, wie es bisher immer gewesen, ein Bürger der hiesigen Freiheit der Rendantur vorstehe. Dadurch solle aber dem Wiethoff die Würdigkeit zur Führung der Rendantur, wie in dem vorstehenden Beschluss bemerkt, nicht abgesprochen werden.  Alle Unterschriften: Devivere, Pöttgen, Humpert, Düring, Funke.
Am 28. September 1847:  Rechtsstreitereien, hier ausgelassen, TOP 240.
Am 9. Oktober 1847:   Die Versammlung wurde nach Inhalt der Landrätl. Verfügung vom 31. Juli wegen Erstattung des Preises für die erhaltenen 90 Scheffel Kornvorschüsse vernommen und erklärte:  Da die hiesigen Eingesessenen, unter welche jene Kornvorschüsse verteilt wurden, größtenteils aus sehr dürftigen Personen bestehen und es diesen sehr schwer fallen wird, in den folgenden beiden Jahren die Schulden zu decken, welche sie in dem vorigen und diesem Jahr in Folge der bedrängten Zeit notwendig haben müssen, in dem ersten Jahr aber noch keinesfalls den Preis für die empfangenen Kornvorschüsse erstellen können, so beantragen wir zu dieser Erstattung die von Königl. Regierung bewilligte  längste Frist von 3 Jahren, in welcher Zeit die Empfänger des Roggens den Preis dafür nach und nach hoffentlich werden zahlen können.
Der Antrag des Joseph Funke hier um Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Feuerstelle auf der im hiesigen Hofe belegenen Parzelle Flur I, Nr. 901 (Bergstraße) wurde der Versammlung vorgelegt und darauf die Einwilligung zu diesem Antrag einstimmig mit dem Bemerk erteilt, dass der Antragsteller notarisch das Vermögen zu dem fraglichen Neubau besitze, auch gegen seine Führung nicht das Mindeste zu erinnern sei, er ebenfalls das Eigentum des an einem öffentlichen Wege belegenen Hausplatzes durch die vorgelegte Bescheinigung des Notars Greve nachgewiesen habe, er somit allen gesetzlichen Erfordernissen genügt hätte.
 
Am 26. Oktober 1847:   Der Bericht des Rendanten Wiethoff vom 15. d.M. die Weigerung des Heinrich Lenze hier zur Zahlung von Zinsen … (1 kurzes Wort nicht korrekt lesbar) diejenigen 10 T  16 Gr 2 Pf, welche derselbe der Gemeindekasse dahier für den ihm veräußerten Grund seit dem 15. Juli verschuldete und noch am 15. Oktober abgetragen hat, wurde vorgelegt und beschlossen, unter den in jenem Bericht angegebenen Umstand, dass der Lenze die Zahlung bereits früher an den vormaligen nunmehr verstorbenen Rendanten Kehsler habe bewirken wollen, dieser aber wegen Kränklichkeit das Geld nicht hat annehmen können und bei der Unbedeutendheit der Sache von einer Zinsen-Forderung für die verzögerte Zahlung Abstand zu nehmen. – Offiziell Behördliches miteinander privat geregelt: Dorf-Praxis.
Der Versammlung wurde vorgestellt, wie die Witwe Vogt  geb. Geihsler sowohl als die Witwe Ferdinand Geihsler geb. Pöttgen, jede der Gemeinde ein Kapital von 62 T 19 Gr 2 Pf  verschulde, worüber weder eine genügende Obligation ausgefertigt, noch Sicherheit gestellt sei. Die Witwe Vogt verschulde auch seit einigen Jahren die Zinsen von dem Kapital, worüber man Einklage wegen fehlender Obligation nicht angestellt werden kann. Beide Witwen seien bereits seit dem 16. Februar v.J. oftmals aufgefordert, entweder die Kapitalien abzutragen oder aber gerichtliche Obligation mit gehöriger Sicherheit darüber zu bestellen. Da keine von ihnen dieser Aufforderung bis heute nachgekommen seien, so wurde vom Vorsitzenden vorgeschlagen, dass beide genannten Witwen auf Abtragung der Schuld oder Bestellung … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Sicherheit dafür durch den Justizrat Arndts zu Arnsberg, welcher schon mit der Beitreibung von Zinsen von der Witwe Vogt beauftragt gewesen, eingeklagt werden sollen. Die Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden, bemerkte jedoch, dass vorab die beiden Witwen Nochmals aufgefordert werden sollten, die chuld binnen 14 Tagen entweder an die Gemeinde abzutragen, oder ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Sicherheit dafür … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) einer gerichtlichen Obligation … (1 Wort nicht korrekt lesbar) stellen.  Sollten die beiden Witwen aber dieser Aufforderung binnen 14 Tagen nicht nachleben (?, nachfolgen?), so müsste der Arndts zur Einklage derselben beauftragt werden. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 88 a , Parz. 791 (Hauptstraße 34) Witwe Elisabeth Vogt geb. Geihsler , Ackersfrau,LA 47;  Sohn Johann Vogt, Ackersmann, LA  25;  Tochter Elisabeth, Magd, LA 18;  Sohn Fritz, LA 11; Tochter Marianne, LA  5;  Sterberegister:  Franz Vogt, Ackerbürger, gest. 18.5.1846, LA 49.  -   Witwe Ferdinand Geihsler geb. Pöttgen: Sterberegister: Ferdinand Geihsler, Ackerbürger, gest. 21.11.1844, LA 37, hinterlässt Ehefrau Getrud geb. Pöttgen u. 3 minderjähr. Kinder. Heiratsregister:  am 26.8.1845 Caspar Pöttgen mit Gertrud Geihsler: Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.  58, Parz. 786 (Am Hügel 9): Caspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 32, Schwiegersohn zu Georg Geihsler , Ackersmann,LA 60, verheir. mit Franziska geb. Bornemann, LA 50; (im selben Haus); Einwohnerliste Dezember 1849: Kinder von Caspar Pöttgen und Gertud geb. Geihsler: Tochter Maria, LA 3; Tochter Agatha, LA 1.
Auf den Antrag des Nachtwächters Schmitz, seines Dienstes als Nachtwächter entlassen zu werden, indem er denselben gegen die jetzige Besoldung nicht mehr wahrnehmen könne, wurde angenommen und beschlossen, den zweiten Nachtwächter Krick auch die Stelle des ersten Nachtwächters zu übertragen, wo dann ihm eine jährliche Besoldung von 25 Taler erwachsen würde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.  63; Parz. 718: Franz Schmitz, Nachtwächter, LA 66; Sterberegister: gest. 18.2.1849, gnt. Bumkotte (?), Ackerbürger, Witwer, hinterlässt 3 große Kinder; Tochter Gertrud, LA 30; Sohn Fritz, Maurer, LA 26; Sohn  Caspar, dient seit 2 Jahren beim Militärdienst, LA 24. Folgende  Person-Angabe ist möglicherweise nicht zutreffend:  Sterberegister: gest. 7.4.1845 Franziska Schmitz geb. Mester, LA 60. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 26 a, Parz. 896 (St. Nikolaus Str. 23 / Krumme Str.): Georg Krick, Schweinehirt, Nachtwächter, LA 50; verheir. Marianne geb. Schröer, LA 54; Sohn Matthias, Leineweber, LA 25; Tochter Florentine, Magd, LA 18.
Das von dem unterzeichneten Amtmann auf die Wegstellung des Caspar Cossmann in betreff des von diesem übernommenen Wege-Bauens unterm 30. v.M.  abgegebene Gutachten wurde der Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieselbe erklärte sich mit diesem Gutachten einverstanden und beschloss, dem Cossmann in Gewissheit desselben Anweisung zu erteilen und ihm aufzugeben, die ihm nicht ins Verding gegebene Strecke, nämlich von der oberen Ecke des neuen Feuerteiches bis an die Ecke der Mauer des Ferdinand Leineweber mit Packlage von 8“ (?) stark und Steinschlag von 2“ (?), der nicht bis auf 1 ½“ (?) zerschlagen sein muss, so gut und tüchtig gegen eine Vergütung von jedoch nur 1 T 20 Sgr pro Quadrat-Rute zu versehen, dass sie der Revision des Kommunal-Baumeisters  bestehen kann. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 89, Hinter den Höfen 10 (Bergstraße): Ferdinand Leineweber, Leineweber, LA 56; Ehefrau Magdalene geb. Schnmale, LA 56; Sohn Caspar, Leineweber, LA 27; Sohne Franz, Holzhauer, LA 23; Sohn Fritz, Maurer, LA 21; Sohn Anton, Schneider, LA 18; Sohn Heinrich, LA 14; Tochter Katharina, LA 10; Ehefrau des Franz: Margareta geb. Kruse, LA 23; Sohn von Franz + Margareta: Caspar, LA ¾. - Feuerteich = Kletterpott?
Die Liquidation des Försters Barschard über Revision der hier gebauten Straßen vom 10. v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, die darin gedachten 5 Taler für Revision der Hintersten Straße (Zwischenstück: Bergstraße – Mittelstraße - Krumme Straße), welche Arbeit bereits im vorigen Jahr beendigt und  wofür die Verdingsa (!, Plural) bereits vollständig ausgezahlt sei, um so mehr definitiv auf die Gemeindekasse anzuweisen, als die Unternehmer des Baus, welche nach dem Verding diese Kosten wohl zu übernehmen haben dürften, ohnehin vielen Schaden bei der Ausführung des Baus erlitten haben. Was dagegen den 1 Taler für die Revision der Vordersten Straße (Erste Straße, Bergstraße) betrifft, so könne derselbe nur vorschussweise aus der Gemeindekasse gezahlt werden, indem nach dem Verding  dem Unternehmer Cossmann solche Kosten zur Last fallen.
Die Versammlung bemerkte, dass hierorts belegene Wohnhaus der Eheleute Fritz Ernst Spies stehe zur Subhastation und wurde (würde?) nach der darüber erlassenen Bekanntmachung der Verkauf am nächsten Samstag stattfinden. Die Gemeinde befinde sich in der Lage, ein Spritzenhaus und ein Polizeigefängnis zu beschaffen, man erachte den  Ankauf dieses zu dem Zweck sehr belegenen Hauses für eine günstige Gelegenheit, um zu einem Spritzenhaus sowie zu einem Polizeigefängnis zu gelangen, indem mit nicht vielen Kosten das Spiessche Haus zu einem Spritzenhaus und zugleich einem Gefängnis umgerichtet werden kann. Es wurde daher beschlossen, das Spiessche Haus sobald der gerichtliche Verkauf stattfinden wird, für die Gemeinde anzukaufen und zu diesem Ankauf für die Gemeinde den Gemeinde-Verordneten Sahse zu deputieren. Der mitanwesende Sahse  übernahm die Ausführung dieses Auftrages. - Einblicke in eine Familiengeschichte: Die folgenden Daten sind vom Dezember 1847; der TOP 252 aber vom Datum 28. Oktober 1847; also fast 1 Jahr später; d.h. die nun folgende angegebene Haus-Nummer 101 kann schon das neue Wohnhaus sein und nicht das alte für das Spritzenhaus...  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 101 a (Hauptstraße): Fritz Ernst Spies, Tagelöhner, LA 56. Diese Haus-Nr. 101 a ist auch noch in der Einwohnerliste Dezember 1849 aktenkundig. Im Jahr 1871 nicht mehr für Fritz Ernst Spies (oder für seine Familienmitglieder), sondern für den Wagener Kaspar Köster. Ältere Daten sind: In der Sterbeliste von 1689: Maria Spiehs (ohne Verwandtschaftsangaben), In der Zehnten-Liste von 1813 (AA113 A) stehen für Fritz Ernst Spies diese Flur- und Parzellen-Angaben: I 557, 5777 / II 88 / III 79, 111,117 / IV 48, 131, 572 (Das Wohnhaus geht daraus nicht hervor). Bei den Hufe-Berechtigten von 1829 (AA 2043) ist Fritz Ernst Spies mit ½ Hufe aktenkundig.  Im „Verzeichnis sämtlicher Bürger“ vom 30. Januar 1839 (AA 1361) ist Fritz Ernst Spies nicht aktenkundig. 1846: seine Ehefrau: Marianne geb. Zacharias, LA 56; ihre Tochter Christina, LA 14. Aus dem Sterberegister: gest. 1.4.1848 Elisabeth Spies, Dienstmagd, LA 30, ledig, hinterlässt Vater Fritz Ernst Spies; gest. 14.11.1853 Marie Anna Spies geb. Zacharias, LA 59, hinterlässt Ehemann und 1 minderjähr. Tochter (Christina). Gest. 2.10.1863 totgeb.  unehel. Tochter (namenlos) der Christina Spies, Tochter des Fritz Ernst Spies. Gest. (ohne Tages-Angabe, im November oder Dezember) 1865 Fritze Ernst Spies, geb. 5.3.1795, Sohne des Heinrich Spies und Ehefrau Agnes  geb. Gierse, Beilieger (Untermieter), Schindelmacher, Witwer der Marianne geb. Zacharias, Heirat 26.11.1816, Tochter des Gaudenz Zacharias und Ehefrau Anna Maria Gierseke; Kinder (ohne ausgeschriebene Vornamen): J. geb. 29.7.1815, gest. 7.3.1816; M.E. Geb. 13.3.1817; J.F. geb  16.3.1829, gest. 6.3.1830;  Ch. geb.  12.10.1832 . 
Am 30. Oktober 1847:   Ohne TOP-Nummer: Die Anbringung eines Flaschenzuges für die Uhr-Leinen auf dem hiesigen Kirchturm wurde vorgelegt und beschlossen, den Uhrmacher Ritter von Soest mit der Instandsetzung zu beauftragen.
Am 26. November 1847:     Der Antrag der Witwe Franz Vogt hierselbst vom 14. d.M.  um Erweiterung ihrer Grundstücke Flur IV Nr. 26/4 und Flur IV Nr. 96 a, welche sie für das der Gemeinde schuldige Kapital ad 62 T 19 Gr 2 Pf  laut gerichtlichen Hypothekenschein vom 20. September zur Hypothek gestellt hat, von dieser Hypothek wurde vorgelegt und beschlossen, diesen Antrag zu genehmigen, da nach der angefertigten Sicherheits-Berechnung noch für 70 T  4 Gr Sicherheit bleiben, wenn die vorerwähnten beiden Grundstücke von der Hypothek entbunden werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 88 a (Hauptstraße, später Figgen) Parzelle 791: Witwe Elisabeth Vogt geb. Geihsler, Ackersfrau, LA 47; Sterberegister: gest. 18.5.1846 Franz Vogt, Ackerbürger, LA 49; ihre Kinder: Johann, Ackersmann, LA 25; Elisabeth, Magd, LA 18;  Fritz, LA 11; Marianne, LA 5.
Das S.M.  (?) des Amtsbeigeordneten Wiethoff bom 30. Oktober, die Anbringung eines Flaschenzuges für die Uhrlinien (?) auf dem hiesigen Kirchturm wurde vorgelegt und beschlossen, den Uhrmacher Ritter von Soest, welcher die Instandhaltung der hiesigen Turmuhr in Accord übernommen hat, hierher zu beordern, um vorab mit ihm nähere Rücksprache über diese Sache zu nehmen und solle darauf dessen Gutachten zur näheren Beschlussnahme darüber der Versammlung wieder vorgelegt werden, ob die bisherige Einrichtung beibehalten oder ein Flaschenzug angelegt werden solle.
Zum 30. Oktober 1847 sind mehrere TOP zum Ankauf und Verkauf, zum Mieten von Grundstücken und zum Haus-Bau ausgelassen; einsehbar in der Original-Abschrift.
Am 9. Dezember 1847:    Die von dem jetzt verstorbenen Joseph Raulff gegen die Gemeinde Freienohl unterm 6. September eingelegte Klage, worüber am 17. (?) beim Königl. Land- und Stadtgericht in Arnsberg, Termin anberaumt worden ist, wurde vorgelegt und darauf folgendes bemerkt resp (respective : beziehungsweise) beschlossen: Der Joseph Raulff hat im Verding vom 16. März v.J. die Errichtung mehrerer Mauern längs des instandgesetzten östlichen Gemeindeweges (Östliche Straße = Bergstraße) Vorschuss zu 39 T 2 Gr 6 Pf für die Summe von 29 T  20 Gr, also um 9 T 12 Gr 6 Pf unter dem Anschlag auszuführen übernommen. Er hat diese Arbeiten bis auf eine auf Position 3 (?) des Anschlags längs der Dungstätte des Caspar Leineweber anzulegenden Mauer, die zu 1 T 25 Gr veranschlagt war und gar nicht angelegt ist, wofür ihm dann im Verhältnis des Anschlags zur Verdings-Summe 1 T 11 Gr  9 Pf abgehen, ausgeführt. Seine Forderung für die Verdings-Arbeiten verlaufen sich darauf auf 28 T 8 Gr 3 Pf. Diese Summe hat der Raulff bezahlt erhalten und wird hierüber in seiner Klage auch nicht Erwähnung gemacht. Seine Klage gründet sich nur auf Raten-Arbeiten, welche er außer dem Verding  ausgeführt hat und welche er nach den dem Verding zugrunde gelegenen Bedingungen  nach dem Verhältnis der Verding... (nicht korrekt lesbar) zu dem Kostenanschlag auszuführen verpflichtet war. Über diese Nebenarbeiten hat der Raulff (a) unterm 15. April v.J.  eine Rechnung zum Betrag von 8 T 8 Gr 6 Pf  eingereicht. In der Rechnung a hat im Ansatz von 1 T 5 Gr 6 Pf wegen Abräumung des Schutts , Legung der Mauer an dem Garten des Johann Altenwerth gestrichen werden müssen und zwar aus dem Grund, weil die Abräumung des Schutts zur Legung dieser Mauer in der Position 4 des Anschlags  gedachten Ausführung der Mauer mitbegriffen ist, was der Zimmermann Sahse, welcher den Anschlag angefertigt hat, bezeugen wird.  Derselbe hat zwar bei dieser Position nicht ausdrücklich gesagt, dass das Fundament zur Legung der Mauer gehörig ausgeworfen werden müsse. Es ist dieses aber bei der ersten Position des Anschlags gesagt und es ist selbstredend, dass diese Abräumung zur Legung der Mauer ebenso bei den übrigen Positionen mit veranschlagt worden ist, was selbst durch den Kläger schon eingeräumt wird, dass er für Auswerfen der Fundamente der übrigen Positionen nichts berechnet. Sollte im übrigen dafür etwas berechnet werden müssen, so wird der Maurer Fritz Göckeler hier bezeugen, dass diese Grundlagen zur Mauer nicht wie von dem Kläger angegeben  2 ½ Fuß breit, sondern nur 1 Fuß breit ausgeführt ist, woher an Tagelohn nach Angabe des Raulff nur 8 Gr gezahlt werden konnten....        Eineinhalb Seiten dieses TOP 264 sind damit abgeschrieben; es folgen noch zwei Seiten; auf die wird verzichtet. Der folgende Schluss ist eine halbe Seite lang; er folgt hier:  Dem Herrn Justizrat Arndts zur Arnsberg möge diese Sache übertragen werden, um die Gemeinde zu vertreten. Es müsse aber auch bemerkt werden, dass der Kläger gestorben und seinem hinterlassenen Sohn noch kein Vormund gestellt ist, der weiteren Verfolgung der Klage daher bis zu der Zeit wird anstehen bleiben müssen, dass die Vormundschaft über das hinterlassene Kind des Raulff eingeleitet sein wird und (es) steht zu vermuten, dass sobald dieses geschehen, der anzustellende Vormund sich die Überzeugung verschaffen wird,, wie unbegründet die Forderung des Klägers ist und in dieser Folge, wie zu vermuten, die Klage zurücknehmen wird. -  Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 90, Parzelle 699 / Hauptstraße 3 (um 2000: Schuhhaus Klemm): Joseph Raulff, Post-Expediteur, Ackersmann, Bäcker, Krämer, LA 24; Sterberegister: gest. 15.11.1847, Todesursache ist nicht aktenkundig; Ehefrau Gertrud geb. Trumpetter, LA 22; Einwohnerliste Dezember 1849: Sohn Joseph, LA 2. – Um 1847 waren diese beruflichen Arbeiten von ein und derselben Person zu leisten!
Neue Akte: A 399,  vom 5. Januar 1848 bis 28. Dezember 1849
Am 5. Januar 1848:  TOP 1: Beginn neuer Zählung. Die Nummerierung bleibt. Aber die in dieser gestrafften Textfassung als überflüssig angesehenen TOP sind hier ausgelassen.    -    Der Versammlung wurde das Schreiben des Oberförsters  Langebach vom 26. v.M. nebst dem ihm beiliegenden mit dem Holzhauer-Meister Caspar Noeke  wegen der diesjährigen Holzhauung abgeschlossenen Contracte vom nämlichen Datum  vorgelegt resp. Vorgelesen. Die Versammlung beschloss, den Contract nicht zu genehmigen, vielmehr die Hauung wenigstfordernd  zu verdingen, in dem ein geringeres Gebot zu erwarten stehe, als wozu der Noeke die Hauung nach dem Vertrag zu übernehmen bereit ist. - Einwohnerliste Dezember 1849 (1849! von 1848 gibt es keine ): Alte Haus-Nr. 46 / Krumme Straße 19: Caspar Noeke gnt. Schafers, Holzhauer, LA 43; Ehefrau Gertrud geb. Höhmann, LA 37; Tochter Catharina, LA 10; Sohn Joseph, LA ½; Anna Maria Noeke, geb. Wachtmeister, Mutter zu Caspar, Spinnerin, LA 65; deren Tochter Theresia, Schwester zu Caspar, LA 37; deren Tochter Marianne, Schwester zu Caspar, LA 27; Sohn zu Theresia: Bernard Noeke, LA 10.
TOP 2:  Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden wurden zu denjenigen beiden Mitgliedern der Gemeinde-Versammlung, welche die Ausfertigung der Gemeinde-Beschlüsse pro 1848 mit dem Vorsitzenden  (Amtmann Devivere) zu vollziehen haben, mit Stimmenmehrheit gewählt die Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und Franz Georg Pöttgen. .
Am 18. Januar 1848:     TOP 5:  Die Verhandlung vom 8. d.M. wegen Verding der diesjährigen Holzhauung wurde zu Folge § 92 der L.G.O. (nicht ausgeschrieben) unter Vorsitz des Amtmanns, um eine Vereinigung zu bezwecken, der Versammlung nochmals vorgelegt; zugleich wurden die Gründe, welche der Förster Schrader über die Unzulässigkeit des Letztbietenden der Versammlung vorgegeben, vorgelesen.  Es wurde darauf per Majora beschlossen, von den 3 Letztbietenden dem Caspar Neise gnt. Jürgens die Hauung zu dem Gebot von 9 Sgr für das Klafter Knüppelholz und von 2 ½ Sgr  für das Klafter Reiserholz zu übertragen.
TOP 6:  Der Antrag des Caspar Cohsmann vom 14. d.M., wonach es ihm von Seiten der Gemeinde erlaubt werden möchte, von ihrem an der Plasterbrücke belegenen Grundstück behufs Ausführung der für die Gemeinde übernommenen Pflasterarbeiten den erforderlichen Sand zu gewinnen, wurde von Seiten der Versammlung genehmigt, und zwar ohne dass der Cohsmann schuldig sein sollte, dafür eine Abgabe an die Gemeindekasse zu zahlen, jedoch mit dem Bemerken, dass die Gewinnung des Sandes nicht oberhalb, sondern nur unterhalb der Plasterbrücke geschehen dürfe. – Plasterbrücke = Plastenbergbrücke = Ruhrbrücke.
TOP 7:  Der Antrag des von hier gebürtigen Leinewebers Heinrich Korte um seine Niederlassung hierselbst, wurde von der Versammlung deferiert mit dem Bemerken, dass von der Beibringung des nach vorgeschriebener Form ausgefertigten Attestes zu seinem Verziehen von Soest hierher, welches allerdings noch fehlt, für diesen Fall abgesehen werden dürfte, weil der Korte in der hiesigen Gemeinde hinlänglich als unbescholten und  … fähig (nicht korrekt lesbar) bekannt sei.
TOP 11:  Die Versammlung beschloss, bei dem anfallenden Frostwetter das Eis unterhalb der Langelsbrücke jetzt und solange der Frost anhält, täglich in Tagelohn auf Kosten der Gemeinde loshauen zu lassen, und dazu, soviel wie tunlich, solche Leute heranzuziehen, welche der Gemeinde schuldig sind und von denen keine Zahlung zu erlangen ist.  Der Tagelohn soll für die Mannspersonen auf 8 Gr und für die Frauenzimmer auf 6 Gr hiermit bestimmt sein (im Jahr 1848!). Der Gemeinde-Verordnete Funke war bereit, die Aufsicht zu übernehmen und wurden ihm für diese Aufsicht pro Tag 10 Sgr bewilligt. Sollten solche Leute sich zu dieser Arbeit bereitwillig finden, welche wegen erkannter Polizeistrafen der hiesigen Gemeinde einen Geldbetrag zu erlegen haben, aber für inakzeptabel befunden worden sind, so soll diesen pro Tag  20 Sgr Arbeitslohn bewilligt sein.
Am 8. Februar 1848:       TOP 12:  Beschwerden / Wald-, Baum-Ankauf / Rechte / Rechthaberei / manche Satzteile nicht korrekt lesbar / also nicht übernommen.
TOP 13:  Das Holzversteigerungs-Protokoll vom 24.v.M. , wonach das zu 139 T 29 Sgr 2 Pf abgeschätzte Holz für 204 T 25 Sgr 10 Pf  verkauft worden ist,  wurde zur Prüfung der von den Käufern gestellten Bürgen vorgelegt.  Die Versammlung fand gegen die Tüchtigkeit der Bürgen nichts zu erinnern und beschloss, den Verkauf zu genehmigen.
TOP 15:  Das Schreiben des Justizrats Arndts vom 8.12. v.J. in Sache Fritz Weber wurde vorgelegt und beschlossen, diese Sache einstweilen 4 Wochen auf sich beruhen zu lassen, indem der Vater der Gebrüder Philipp und Friedrich Weber in diesem Winter gestorben ist und dadurch die beiden Gebrüder in einen zahlungsarmen Zustand, wie zu erwarten, gelangt sein werden. Auch zu erwarten steht, dass der Philipp Weber, welcher für seinen Bruder Friedrich gebürgt hat, die Zahlung für diesen leisten wird. -  Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. - Sterberegister: gest. 24.12.1847 Franz Weber, Ackerbürger, LA 66, Witwer, hinterlässt 6 großjährige Kinder; Heiratsregister: Franz Weber ohne Befund, auswärts geheiratet und dann eingezogen in Freienohl (?), also auch kein Name seiner Ehefrau; Philipp Weber: Heirat 23.6.1829 mit Adolphina (Josephine, Schreibfehler?) Schwefer; Friedrich Weber ohne Befund. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 12 (Stiftsweg 8?): Philipp Weber, Ackersmann, LA 40; Ehefrau Josephine geb. Schwefer, LA 38;Tochter Gertrud, Magd, LA 17; Sohn Kaspar, LA 10; Sohn Fritz, LA 7; Tochter Elisabeth, LA 6; Sohn Bernhard, LA 3; Tochter Maria, LA ¼ J.; Franz, Vater zu Philipp, Ackersmann, LA 66; Friedrich, Sohn von Franz, Bruder zu Philipp, Sägeschneider, LA 27.
TOP 19:  Es beantragen, die Haus-Miete von der Gemeinde zu erhalten: (1.)  Witwe Spindeldreher ohne Angabe des Betrages; (2.) Georg Cohsmann in Miete des Johann Rocholl: 3 T; (3.) Witwe Gertrud Wrede: 4 T; (4.) Witwe Lardon ohne Angabe des Betrages. Es wurde bewilligt: ad 1: der Witwe Spindeldreher: 4 T  18 Sgr; ad 2: dem Georg Cohsmann 2 T; ad 3: der Witwe Gertrud Wrede: 3 T; ad 4: der Witwe Lardon 4 T zu zahlen. -   Einwohnerliste Dezember 1846: (1) Alte Haus-Nr. 55 b; Parzelle 829 (Krumme Straße) Witwe Theresia Spindeldreher geb. Schulte (Schütte?), Tagelöhnerin, LA 64; Heirat am 25.11.1823 mit Joes Spindeldreher, gest. 21.7.1830, LA 38 (Ursache nicht aktenkundig);  Tochter Catharina, Tagelöhnerin, LA  22;  - (3) Heiratsregister: Heirat am 15.2.1831 Albertus Sauer aus Stadtberge (Obermarsberg) mit Getrud geb. Wrede; Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.  108 b:  wohnt als Gertrud Wrede mit im Haus ihres Sohns Fritz Ernst Wrede; Sterberegister: gest. 20.6.1831 Albertus Sauer, LA 47.  -  (4.) Alte Haus-Nr. 34 c, Parzelle 877 (St. Nikolaus Straße / Stiftsweg) Witwe Justina Lardon geb. Buthe (Giesmecke, Glasfabrik), Tagelöhnerin, LA 41; Tochter Friederike, LA 12; Tochter Lisette, LA 11; Tochter Gertrud, LA 7; Sohn Ferdinand, LA 5. Sterberegister: gest. 13.11.1841 Ferdinand Lardon, Tagelöhner, LA 34.
TOP 20:  Der Gemeinde-Versammlung wurde vorgestellt, dass die früher an der Chaussee von hier nach Oeventrop gestandene Kapelle von den Erben Holzapfel der Gemeinde Freienohl behufs Errichtung derselben auf ihrem Totenhofe geschenkt worden sei. Wegen Errichtung der fraglichen Kapelle auf dem Totenhof habe der unterzeichnete Amtmann mit dem Schreinermeister Sahse den Acord getroffen, dass derselbe die Arbeit für 25 Taler ausführe. Der Sahse habe nachgewiesen, 28 T  29 Sgr zu der fraglichen Arbeit verwendet zu haben und außerdem eine Menge Holz dazu geliefert und für seine Arbeit nicht berechnet zu haben. Die Gemeinde-Versammlung beschloss, den zwischen dem unterzeichneten Amtmann  und dem Heinrich Sahse getroffenen mündlichen Vertrag, wonach dem letzteren für die Versetzung der fraglichen Kapelle von der Chaussee von hier nach Oeventrop auf den hiesigen Totenhof 25 Taler bezahlt werden sollen, nicht nur zu genehmigen, sondern dem Sahse außerdem noch  3 T 27 Sgr  zu bewilligen, welche zu zahlen noch rückständig stehen und zwar an den Schieferdecker Knickenberg mit 2 T 21 Sgr, dem Franz Köster mit 2 T  18 Sgr und dem Georg Schrader mit 2 T  18 Sgr. - Amtmann Devivere.
Am 15. Februar 1848:   TOP 22:  Der Bescheid Königlicher Regierung vom 19.7. (?) Nr. 1 b 17934 in Betreff der Unterhaltung der hiesigen Kirchhofsmauer wurde der Gemeinde-Versammlung zur Beratung resp. Beschlussnahme vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, wie die Angabe Königlicher Regierung, dass der hiesige Kirchhof auch vor dem Bau der Straße von Arnsberg nach Meschede  im Jahr 1810 sich mit einer Mauer umgeben befunden habe, welche die (politische) Gemeinde zu unterhalten verpflichtet war, gegründet sein (korrekt abgeschrieben?), darnach möge die Behauptung Königlicher Regierung, wonach die Gemeinde von dieser Unterhaltungspflicht nicht gänzlich entbunden werden könne, um sie ganz dem Wegebau-Fiskus aufzulegen, nicht vernünftig sein, wenn letzteres nicht aktenmäßig zu beweisen sein sollte. Da dieser Fall eintritt, aber notorisch ist, dass die jetzige Kirchhofsmauer nach der Chaussee-Straße hin bei weitem über die Hälfte höher aufgesetzt worden ist, als sie vor dem praktizierten Straßenbau sich befunden hat, die Unterhaltungskosten der Mauer also sich gegenwärtig über der Hälfte höher … (1 Wort nicht korrekt lesbar) als früher, so … (1 Wort nicht korrekt lesbar), um nicht unbillig zu erscheinen, sich damit begnügen, dass zu den Unterhaltungskosten der fraglichen Mauer nebst Treppe und Geländer, vom Wegebau-Fiskus war die Hälfte übernommen worden, während die andere Hälfte von der Gemeinde bestritten werden soll. Dieser Vorschlag müsse vom Wegebau-Fiskus um so billiger noch erachtet werden, als diese Mauer im Jahr 1810 von der Wegebau-Verwaltung schlecht und unhaltbar aufgeführt worden ist und dieselbe bei einer besseren Anlage einer Reparatur in so kurzer Zeit nicht erfordert haben würde.  Es soll der Königlichen Regierung zu bestimmen überlassen bleiben, ob die jetzt notwendige Reparatur den Mauergrund der herauf führenden Treppe und Geländer von der Wegebau-Verwaltung ausgeführt und die Hälfte der darauf verwendeten Kosten demnächst von der Gemeinde der Wegebau-Verwaltung erstattet werden, oder ob die fragliche Reparatur von Seiten der Gemeinde ausgeführt und die Kosten davon zur Hälfte bei der Wegebau-Verwaltung liquidiert werden sollen. - („billiger“ hier im Sinn von gerecht, korrekt)
TOP 25:  Es wurde beschlossen, dem Franz Cohsmann hier an Wohnungsmiete für die arme Witwe Nolte  2 Taler  7 Silbergroschen, ferner dem Christoph Hirnstein an Miete für die arme Franziska Ahsmann von Martini 1846 bis Maitag 1847 mit 1 ½ Taler zu zahlen und auf die hiesige Gemeindekasse anzuweisen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr.  146 a: Christoph Hirnstein, Tagelöhner, LA 47, Ehefrau Friedrike geb. Lenze, LA 44: 146 b: Franziska Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 67. - Witwe Nolte in der Einwohnerliste Dezember 1846  und 1849 nicht auffindbar. Auch nicht im Sterberegister. Kein Vorname. Ganz arm dran. Oder aus Freienohl ausgezogen.
TOP 26:  Der Antrag des Caspar Lenze gnt. Oels vom 9.12. um Bewilligung eine Ausstandes zur Zahlung eines Capitals ad 36 T 27 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, dem Bittsteller eine Zahlungsfrist bis zum 28.5.  d.J.  unter der Bedingung zu bewilligen, dass er die Zinsen von dem Kapital bis 5 p.C. (pro Cent (Prozent) entrichte. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.  - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 74 a, Parzelle 422, Ruhrufer 1: Caspar Lenze gnt. Oels, Schüsseldreher, LA 51; Ehefrau Theresia geb. Harmann, LA 38; Sohn Joseph, Holzhauer, LA 26; Sohn Anton, Maurer, LA 19; Tochter Elisabeth, LA 16; Sohn Johann, LA 14; Tochter Theresia, LA 2; Theresia Lenze gnt. Köster, Witwe u. Stiefmutter zu Caspar, LA 64. - Große Familie.
Am 22. Februar 1848:       TOP 31: Der Versammlung wurde zufolge Landrätlicher Verfügung vom 8. ...(s.o.) durch den Vorsitzenden mitgeteilt, dass Königl. Regierung geneigt sei, die Communal-kasse des Amtsbezirks Freienohl dem Theodor Bracht hierselbst auf unbedingten Widerruf  zu übertragen und dass diesem auch diese Gemeinde-Versammlung über die Würdigkeit des  Theodor Bracht  zu vernehmen und sie ferner darüber zu hören sei, ob für denselben 4 % Hebegebühr … (1 Wort,  Abkürzung?, nicht korrekt lesbar) der §  35 der Instruktion vom 14. März 1844 bezeichneten Ausnahmen zu bewilligen geneigt sei. Die Versammlung erklärte, gegen die Würdigkeit des Theodor Bracht zur Übernahme der Rendantur finde sie nichts zu erinnern und sollen demselben, wie auch bisher geschehen, 4 % an Hebegebühren … (1 Wort, Abkürzung, s.o., nicht korrekt lesbar) der in § 35 der Instruktion vom 14.3.1844 bezeichneten Ausnahmen hiermit bewilligt sein. Soweit verhandelt, fand sich auch der Gemeinde-Verordnete Franz Georg Pöttgen ein. - Ein Grund für diese Verspätung ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 3, Parzelle 725, Hauptstraße – Friedhofsweg: Theodor Bracht, Schankwirt, Krämer, LA 36, evang.; Ehefrau Elisabeth geb. Lichte, LA 30, kath.; Tochter Elisabeth, LA 9 (alle Kinder evang.); Tochter Caroline, LA 7; Tochter Theresia, LA 5; Sohn Louis, LA 3; Tochter Maria, LA 1; Elisabeth Bracht gnt. Kulmann, Witwe, Oberhausen, Mutter zu Theodor, LA 64, evang.; Tochter zu ihr: Mina Bracht, Schwester zu Theodor, LA 29; Tochter Theresia Bracht, Schwester zu Theodor, LA 26; Tochter Karoline Bracht, Schwester zu Theodor, LA 23. - Alte Haus-Nr. 19 a, Parzelle 909, Bergstr. 15: Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann, LA 40 (Feldarbeit, Arbeit im Stall?)
Zu den folgenden TOP’s: Bau-Anträge, Bauholz-Anträge… manche genehmigt, manche nicht genehmigt… wegen der Tüchtigkeit, Nicht-Tüchtigkeit der Bürgen, der Antragsteller; siehe TOP 42.
Am 28. Februar 1848:     TOP 42:  Das Holzversteigerungs-Protokoll vom 26. v.M., wonach das zu 173 T 13 Sgr  5 Pf  abgeschätzte Holz  für 193 T 20 Gr  6 Pf  verkauft worden ist, wurde zur Prüfung der von den Käufern gestellten Bürgen vorgelegt. Die Versammlung fand gegen die Tüchtigkeit der Bürgen nichts zu erinnern und beschloss, den Verkauf zu genehmigen. - Weiteres fand sich nicht zu erinnern.
Am 23. März 1848:    TOP 44:  Der Fritz Kaulmann hat unterm 14. d. (M.?) beantragt für das ihm zur Reparatur seines Wohnhauses angewiesene freie Bauholz, soweit es schlecht ausgefallen und zu dem bestimmten Zweck für unbrauchbar befunden ist, anderes taugliches Holz zu überweisen. Es wurde beschlossen, das unbrauchbare Holz zu verkaufen und dem Kaulmann dafür anderes taugliches anzuweisen.
TOP 45:   Auf den mündlichen Antrag des Bernard Becker um Überweisung anderen Bauholzes für das sich als unbrauchbar herausgestellten, wurde beschlossen, diesem Antrag zu deferieren, dass die Mitglieder der Versammlung sich davon überzeugt hätten, dass unter dem dem Becker überwiesenen Holz sich ein Stück befinde, was er zu dem Zweck, wozu es ihm überwiesen sei, wegen Mangelhaftigkeit nicht gebrauchen könne, dieses Stück solle bis zum nächsten Jahr liegen bleiben, um es dann einem anderen Bauholz-Berechtigten zu überweisen oder falls es keinem anderen passend sein möchte, zu verkaufen. Ferner wurde auf die Eingabe des Becker vom 19. v.M. , wonach er auf Ersatz des Holzes, welches er zur Bedachung eines Saales, sowie zur Anlegung einer Schwelle seines Hauses auf eigene Kosten angeschafft hat, angetragen hat, beschlossen, diesem Antrag um so mehr zu deferieren, als der Becker diesen Holzbedarf schon vor der Beschaffung und zwar schon im Jahr 1844 angemeldet hat. Der Gemeinde-Verordnete Sahse solle das Holz-Quantum ermitteln und dieses ihm demnächst aus dem Gemeindewald angewiesen werden. - Zur Erinnerung: Von Beruf war der Gemeinde-Verordnete Sahse Zimmermeister.
TOP 46:  Wurde auf den mündlichen Antrag des Heinrich Sahse beschlossen, demselben in seinem Holz-Verzeichnis vom 12. August 1847 bemerkten 1152  Stück Weller-Holzes (?) ad 2 ½ Fuß lang und 500 Stück Kiefern (?) zum Flechten der Wände, welche ihm noch nicht überwiesen sind, nachträglich noch aus dem Gemeindewald verabreichen resp.  Überweisen zu lassen.
TOP 47:  Der Antrag des Fritz Siepe (geschrieben: Siepen) und Caspar Kehsler jun. vom 20. v.M  um Überweisung des zur Reparatur ihres Hauses erforderlichen Holzes wurde genehmigt und beschlossen, das Bedürfnis vorher durch den Baubeamten Wegebaumeister Lücke festsetzen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846:  Alte Haus-Nr.  45 a: Krumme Straße 20: Fritz Siepen gnt. Willecke , Holzhauer, LA 32; im Trauungsregister:  Heirat am  5.2.1842 Friedrich Siepe gnt Necker mit Elisabeth geb. Heine, LA 25 (1846). -  Alte Haus-Nr. 133 (Krumme Straße): Caspar Kehsler gnt. Willecke jun., Holzhauser, LA 39; Ehefrau Franziska geb. Schröder, LA 38 und 3 Töchter. - Die Verwandtschaft wegen „gnt. Willecke“ ist aktenkundig nicht deutlich.
TOP 48:  Auf den Antrag des Bernard Tönne vom 10. März 1848 um Auszahlung der ihm für das verkaufte Recht zur Beziehung des freien Bau- und Reparaturholzes aus dem Gemeindewald gebührenden 100 T wurde beschlossen, die bei der Stadtkasse zu Grevenstein disparabeln 100 T gegen vierteljährliche Kündigung zu 4 % Zinsen anzuleihen und damit den Tönne zu befriedigen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus.Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Str. 8: Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, Raseur, LA 40; Ehefrau Dorothea geb. Beinert/Reinert aus Stockhausen, LA 40, Heirat 17.11.1832, gest. 23.1.1847, hinterlässt Ehemann und 4 minderjähr. Kinder; Heirat  am 12.5.1847 Bernard Tönne Wwr mit Margaretha Röther aus Herblinghausen, Pfr. Hellefeld. - Gründe für den Antrag sind nicht aktenkundig.
TOP 50:  Das Schreiben des Franz Göckeler hier vom 21. v.M., wonach er das Recht zum Bezug des freien Bau- und Reparaturholzes auf das angekaufte Vohs´sche Wohnhaus in Anspruch nimmt, wurde vorgelegt und beschlossen:  Man gestehe entweder dem Franz Göckeler oder dem Vohs das Recht zum Bezug des Bau- und Reparaturholzes zu, könne dem Franz Göckeler aber unbedingt  erst dann das Holz überweisen lassen,, wenn er nachgewiesen haben würde, dass das Recht quaes. (das angesprochene, fragliche Recht) nicht dem Vohs sondern ihm zustehe; man müsse um so mehr auf Lieferung dieses Nachweises bestehen, als der Vohs ebenfalls Anspruch auf dieses Recht mache und dasselbe der Gemeinde bereits zum Verkauf angeboten habe. Dieser habe das Recht in einem Prozess aus (auch?) gewonnen, der Göckeler aber durch die gerichtliche Bescheinigung vom 12. Februar noch nicht genügend dargetan, dass er dieses Recht mit gekauft hat.
TOP 51:  Es wurde zur Sprache gebracht, dass der Unternehmer des hiesigen Wegebaus, Caspar Cohsmann, damit beschäftigt sei, auf der krummen Straße (im Original klein geschrieben) mehrere Arbeiten auszuführen, die weder im Kostenanschlag enthalten, noch dem Cohsmann speziell überwiesen seien. Es wurde deshalb beschlossen, demselben aufzugeben, mit Fortsetzung dieser Bauten bei Ver... (nicht korrekt lesbar) dafür keine Zahlung zu erhalten, so lange anzustehen, bis ihm durch den Gemeinde-Vorstand die auszuführenden Bauten speziell angewiesen worden wären.  Es wurde hierzu (der) Termin auf den 31. d.M. 8 Uhr morgens angesetzt, wozu der Cohsmann zu verabladen (heutzutage: einzuladen, aufzufordern) ist.
 TOP 53:  Die beiden Anträge des Waldwärters Kerstholt vom 13. Dezember 1847 und des  Kaspar Neise vom 19. Februar  um Bewilligung einer Entschädigung des Grasverwuchses (?), welcher ihnen durch den Abbruch einer angepachteten Gemeindewiese verloren gegangen ist, wurde vorgelegt und beschlossen: (1.) dem G. Kerstholt 8 T, (2.) dem Kaspar Neise 2 T aus der Gemeindekasse zu bewilligen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 66, Twiete: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, LA 73; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 60; Sohn Franz Wilhelm, Schüsseldreher, LA 28; Sohn Joseph, LA 14. - Alte Haus-Nr. 130, Parzelle 677, Breiter Weg 24: Kaspar Neise sen., Gastwirt, Krämer, Holzhändler, LA 77;  Sohn Caspar Neise, LA 43; des C.N. Ehefrau geb. Kost, LA 26.
Am 31. März 1848:    TOP 54:  Zunächst wurde die Versammlung mit der Verfügung Königlicher Regierung vom 27. ...(Abkürzung nicht korrekt lesbar) bekannt gemacht, wodurch dem Vorsitzenden Amtmann von Devivere und dessen Stellvertreter die Amtsentsagung versagt wird und angewiesen wird, das Amt sofort wieder anzutreten. Demnächst wurde auch die mit Landrätl.  Verfügung vom  27. (?) hierher gelangte Regierungs-Verfügung vom 24. (?) wegen Bildung von Sicherheitsvereinen vorgelegt und wurde folgendes beschlossen:  Es soll auch in dieser Ortschaft ein Sicherheitsverein gebildet werden.  Sämtliche zuverlässige, wohl gesinnte und wahrhafte Ortseinwohner sollen eingeladen werden, diesem Verein beizutreten. Dem Polizeidiener Kaulmann soll ein Exemplar dieses Beschlusses übergeben werden, um sich mit demselben nach den vorgenannten Ortseinwohnern zu begeben und diese einzuladen, durch Namens-Unterschriften sich zu verpflichten, dem Verein beizutreten. Demnächst sollen die Mitglieder des Sicherheitsvereins zusammen berufen werden, um aus sich einen Anführer zu wählen. Die Bestimmung der Mitglieder des Sicherheitsvereins ist zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und zur Sicherheit des Eigentums nach allen Kräften wirksam zu sein. Zu dem Ende sind sie verbunden, auf ein vom gewählten Anführer auf ein zuvor zu vereinbarendes Zeichen an einem vorher zu bestimmenden Ort sich bewaffnet zu versammeln und diese eigenen Maßregeln auszuführen, welche ihr Anführer zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit  und zum Schutz des Eigentums für angemessen  erachten wird. Sie machen sich dazu mittels Handschlags verbindlich. Jedes Mitglied des Vereins schafft sich eine weiße Armbinde an, worauf das Wort „Sicherheitsverein“ geschrieben steht.  Schließlich beantragte der Vorsitzende, dass beantragt werden möge, dass das hier eingerückte Militär sich bald wieder von hier entferne, als sich der Sicherheitsverein gebildet haben würde. - Was die Schützenbruderschaft dazu gesagt hat, ist nicht aktenkundig. - Stichwörter: 1848: Februar-Revolution in Paris. Abdankung Louis Philippes. Erster Präsident:Louis Napoleon. März-Revolution in Deutschland und Österreich. Radikale Ergebungen werden niedergeschlagen. Franz Joseph I. wird Kaiser von Österreich. Maximilian II. König von Bayern. „Das kommunistische Manifest“ von Karl Marx und Friedrich Engels.
TOP 55:   Die Gemeinde-Versammlung bemerkte in der heutigen Sitzung, dass der Friedrich Schwefer von hier durch Kränklichkeit seiner Augen und durch die Schwächlichkeit seiner Frau in einem Zustand sich befindet, dass er nicht imstande ist, durch Arbeiten oder Ackerbau oder irgendetwas durchseine Substanz zu sichern als durch eine Schenkwirtschaft und Handlung (das Wort „Kaufladen“ wäre hier nicht negativ gewichtet). Letztere, welche er betreibt, ist in diesem Ort wegen der geringen Werke hier zu unbedeutend, um davon leben zu können. Die Schenkwirtschaft, welche er früher betrieben, bot ihm den Haupt-Nährungszweig. Dies hat sich in der Zeit bewiesen, in denen seine Vermögensverhältnisse seit den Anfängen des vorigen Jahres, wo ihm die … (Theke? Nicht korrekt lesbar) von Polizei wegen benommen ist, sich sehr zerrüttet haben. Wenn auch der Schwefer früher … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Polizei-Widrigkeit geduldet, muss das Schließen der Schenke auf sich gezogen hat, so sei man doch versichert, dass solche Unordnungen und Gesetzwidrigkeiten sich nicht weiter … (1 Wort nicht korrekt lesbar) werden und wolle daher bitten, zu veranlassen, dass dem Schwefer die Conzession zur Schenkwirtschaft wieder erteilt werden möge. - Trotz der Lese-Lücken: der Zusammenhang dürfte verständlich sein. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 114, St. Nikolaus Str. 1: Friedrich Schwefer, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 46; Ehefrau Christine geb. Gördes, LA 30; Tochter Lisette, LA 11; Sohn Fritz, LA 9; Sohn Franz, LA 7; Tochter Rika, LA 5; Tochter Gertrud, LA 3; Tochter Christine, LA ½; 1849: Sohn Johann, LA 1 ½; Knecht August Mertens, LA 26; Magd Agatha Bohne, LA 24; Magd Agatha Jürgens, LA 22.
Am 10. April 1848:    TOP  56:  Der Vorsitzende machte der Versammlung den Inhalt der Landrätl. …ginalverfügung (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) vom 5. April c. (?) von Sicherheitsvereinen betreffend bekannt. Derselbe bemerkte, wie man die Errichtung solcher Vereine für den hiesigen Ort zur Zeit nicht mehr für notwendig erachte und daher die Ausführung des Beschlusses vom 31. v.M. cessieren solle. Dahingegen halte man zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in der Gemeinde die Errichtung einer sogen. Bürgerwehr für sehr angemessen und zweckmäßig.  Eine solche, welche bereits früherhin hier bestanden und erst seit einigen Jahren aufgehoben sei, solle daher wieder neu geführt werden. Zur Teilnahme an dieser Wache seien verpflichtet alle einen Haushalt führenden Hausbesitzer hiesiger Gemeinde, deren alle Abende 4 an der Zahl der Reihe nach auf vorherige Beorderung durch den Polizeidiener in dem betreffenden Local, wo die Versammlung statfindet, sich einzufinden und die Nacht hindurch von Abends 10 bis morgens 2 Uhr abwechselnd im Ort herum zu patroullieren haben. Als Versammlungsort halte man das Haus des Franz Schmitz für das geeignete, welches auch früher dazu gedient habe. An Vergütung solle der Schmitz monatlich den früheren Satz von 1 T 7 Gr 6 Pf  aus der Gemeindekasse beziehen, wofür er nicht nur eine Stube herzugeben, sondern auch Licht und Wärme für dieselbe zu beschaffen habe, Hiernach möge mit dem Schmitz derart contrahiert (besprochen) werden, dass von Seiten der Gemeinde nach monatlicher Kündigung der Contract (Vertrag) wieder aufgehoben werden könne,  während dem Schmitz nur eine solche Kündigung nach 3 Monaten zustehe. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, persönlich (unterstrichen) auf die Wache zu ziehen, sollte er sich aber durch einen anderen vertreten lassen wollen, so darf er dazu nur einen Hausbesitzer (unterstrichen) erwählen, während seine Vertretung durch sonst einen Eingesessenen ...statthaft (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) ist.  Diejenigen, welche der Aufforderung behufs Aufstellung zur Wache nicht Folge leisten, oder sich nicht vorschriftsmäßig vertreten lassen, sollen zum Vorteil der Gemeindekasse mit 10 Sgr für jeden einzelnen Fall bestraft werden. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 28 a, St. Nikolaus Str. 15 (bei Anton Neise): Franz Schmitz, Holzhauer, LA 36; Ehefrau Gertrud geb. Neise, LA 28; Tochter von Anton Neise, Tagelöhner, LA 59; Ehefrau Franziska geb. Schröer, LA 55.
TOP 57:  Vorbemerkung: Zum erwähnten Schulgebäude siehe Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“. Das erwähnte Schulgebäude meint das alte Rathaus, aus der Sicht von 2010: zwischen der Alten Schule und der Volksbank. - Mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 23. v.M. wurde nach dem vom Förster Bochardt die danach bestimmten Anschläge angefertigt und eingereicht worden waren, ferner beschlossen wie folgt:  Die Erweiterung des Kanals von der Chausseestraße bis zur Gartenecke des Lehrers, sowie die Anfertigung des Kanals vom Schulgebäude bis zu dem  gewölbten Kanal, welcher unter der Chausse führt, sind bereits nach früheren Beschlüssen genehmigt worden und soll der Unternehmer für diese Mehrarbeit nach dem Verhältnis Vergütung erhalten, wie sich der den Verding-Verhandlungen zu Grunde liegende  Kostenanschlag zu der Verding-Verhandlung verhält. Es müsse hierbei bemerkt werden, dass nach dem Anschlag des Kanals im Grund zu Besatz waren, dieser Besatz aber nicht ausgeführt worden ist, wofür der dafür berechnete Betrag dem Unternehmer in Abzug gebracht werden muss.  Die Schmiede-Arbeit wegen Anfertigung von 3 Rosten zu den vorgedachten Kanälen soll der Unternehmer zu dem von Borchardt mit 21 T 11 Gr 3 Pf veranschlagten Betrag alsdann vergütet erhalten, wenn die Roste das anschlagsmäßige Gerüst (?) von 71 – 4 pro Stück wirklich enthalten, was der Unternehmer Cohsmann nachzuweisen hat. Die von Borchardt in dem Anschlag vom 13. v.M. berechneten Kanal-Anlagen as 2und 3 sollen nicht ausgeführt werden;  Das Wasser, was durch diese Kanäle abfließen soll, kann durch die Straßen-Gossen sich Abfluss verschaffen.  Den Kanal ad 4 beim Hause des Tönne findet man nicht allein unnötig, sondern sogar unzweckmäßig, indem er sich durch die Mist...(zweiter Wortteil nicht korrekt lesbar) voraussichtlich jedes Jahr zuschlemmen würde. Das ...wasser (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) des Tönne kann durch die Straßenrinnen abgeleitet werden. Es ist zwar nicht zu verkennen, dass beim Unterlassen dieser Kanal-Anlage der Weg an der Stelle kein gleiches Gefälle erhalten wird. Dieser Übelstand kann aber doch nicht bestimmen, unnötige und unzweckmäßige Kosten zu verwenden.  Der Kanal ad  5 beim Feuer-Brunnen soll gänzlich fortfallen, da der Feuerbrunnen jedoch nach der Straße hin das Wasser nicht hält, so soll die Brunnen-Mauer nach der äußeren Seite hin mittels Lehm ausgestampft werden.  Die ad 6 veranschlagte Fettenmauer soll vorläufig nicht gemacht werden, man wolle dagegen mit den Eigentümern der Grundstücke, welche diese Mauer-Anlage anfordern, sich zu vergleichen, als den notwendig werdenden Arbeiten, so wie eine beim Industrie-Garten anzulegende Treppe, wenn diese nach späteren Beschlüssen für notwendig erachtet wird, soll seiner Zeit wenigstfordernd verdungen werden.  Die ad 6 veranschlagte Erhöhung der Umfassungsmauer am Feuerbrunnen soll vorläufig unterbleiben und wenn die Notwendigkeit der Anlage später erforderlich scheint, so soll dieselbe nach dem alsdann näher abzuschließenden Beschluss wenigstfordernd verdungen werden.  Die ad 7  veranschlagte Planierung und Befestigung des Weges oberhalb zwischen den Gärten soll gänzlich unterbleiben. -  Schade, die Versammlung wusste genau, was mit den einzelnen ad-Punkten gemeint ist; der Abschreiber nicht. Auch die Syntax ist nicht immer durchschaubar.
TOP 58: Die Eingaben der Eingesessenen Caspar Lenze gnt. Oels und des Adam Kehsler beide hier vom 20. März resp. 3. d.M., wonach ein Teil des ihnen zur Reparatur ihrer Gebäude überwiesenen Holzes sich als unbrauchbar (heraus-) gestellt hat und wonach sie anderes Holz für das unbrauchbare beantragen, wurde vorgelegt und beschlossen, durch den Werkverständigen (Sachverständigen; Schreinermeister) Sahse untersuchen zu lassen, welcher Teil (unterstrichen) des Holzes sich als unbrauchbar herausgestellt hat, dafür soll dann den … (2 Wörter nicht korrekt lesbar), womöglich noch in diesem, sonst aber im nächsten Jahr anderes taugliches Holz überwiesen werden.
 
Am 26. April 1848:     TOP 59:  In Sachen Freienohl gegen Funke wurde das gerichtliche Dekret vom 18. v.M. mit marg. (?) Schreiben des Justizrats Sommer vom 27. ejusd. (vom selben Monat) zum wiederholten Mal vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, das Allein-Eigentum des Fritz Funke an dem fraglichen Baum könne nicht nachgegeben werden, weil zu vermuten stehe, dass auch die Geschwister des Fritz Funke Miteigentum daran besitzen. Man habe versucht, dem Anraten des Justizrats Sommer zu Folge mit dem Kläger einen Verding abzuschließen und zu dem Ende eine hohe Entschädigungssumme von 20 Talern geboten. Derselbe habe sich aber auf einen Vergleich nicht einlassen wollen und müsse man daher nunmehr … (1 Wort nicht korrekt lesbar), dass der Unternehmer des Straßenbaus Caspar Cohsmann gnt. Cordel von hier eigenmächtig und ohne Auftrag seitens der Gemeinde bei Ausführung des Straßenbaus das fragliche Grundstück des Funke in Angriff genommen hat. Es möge daher der Kläger mit seiner gegen die Gemeinde erhobenen Klage abgewiesen und veranlasst werden, dieselbe gegen den Cohsmann zu richten, welcher dann angehalten werden kann, das fragliche Grundstück des Funke, wobei die Gemeinde nichts zu erinnern hat, in Status quo (Erst-Zustand) wieder herzustellen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 144, Krumme Straße: Fritz Funke, Schuster, LA 15; Ehefrau Marianne geb. Heckmann, LA 30; Tochter Marianne, LA 6 Wochen; Marianne geb. Köster, Witwe, Mutter zu Fritz F., LA 64.
TOP 61:  Der Vorsitzende bemerkte, wie nach dem Beschluss vom 10. d.M.  bekannt worden ist,  die Nachtwache in dem Hause des Franz Schmitz gegen eine Vergütung von 1 T 4 Sflor pro Monat unterzubringen und täglich 4 Mann zur Wache zu beordern. Da der Schmitz sich nicht bereitwillig  gefunden habe, das Wachtlocal herzugeben und nach der Ansicht einzelner Gemeinde-Verordneter die Wachtmannschaft von 4 auf 6  Mann zu verstärken war, so habe der unterzeichnete Amtmann vom 15. d.M. ab jeden Abend 6 Mann zur Wache beordern lassen und das Wachtlocal  bei dem Wirt Becker hierselbst, welcher es herzugeben sich bereit gefunden hat, zu dem bewilligten Betrag von 1 T 7 ½ Sgr monatlich gemietet. Die Versammlung erklärte sich mit den Anordnungen  des Amtmanns einverstanden und bemerkte, bis auf nähern Beschluss es bei sein Bewenden zu belassen.
TOP 63:  Auf die Anträge der Elisabeth Leineweber und Georg Cohsmann um Miete-Zahlung wurde beschlossen,  beide Bittsteller abzuweisen, indem die Elisabeth Leineweber nahe Verwandte habe, welche zu ihrer Unterstützung gesetzlich verpflichtet sind, und der Georg Cohsmann zu der ihm bewilligten 2 (T?)  Miete sich den dritten Taler zu verdienen  wohl im Stande, indem er noch immer arbeitsfähig sei, was die Tat (?) beweise. - Einwohnerliste Dezember 1846:   Alte Haus-Nr. 116 c (!), Hauptstraße: Georg Cohsmann, Tagelöhner, LA 67, Sterberegister: gest. 23.1.1856, LA 75, Schneider, Witwer, hinterlässt 4 großj. Töchter. - Witwe Elisabeth Leinweber: nicht aktenkundig in Liste Dezember 1846 und 1849. auch nicht im Sterberegister bis 1860; Schlussfolgerungen in 2 Familien namens Leineweber waren nicht aktenkundig.
TOP 64:  Auf den Antrag der Franziska Ahsmann um Überweisung von Brennholz wurde beschlossen, den Förster Schrader anzuweisen, der Ahsmann einen Karren Abfallholz anzuweisen, was allenfalls von den noch zu hauenden Eichen gewonnen werden könne.  - Alte Haus-Nr. 146 b (Breiter Weg 9): Franziska Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 67; Sterberegister: gest. 13.6.1850. LA 70, ledig.
 
 
Am 3. Mai 1848:   In der heutigen mündlich  zusammen berufenen außerordentlichen Gemeinde-Versammlung der Gemeinde Freienohl, welche durch 6 Gemeinde-Verordnete vertreten wird, unter Vorsitz des Amtmanns von Devivere und unter Teilnahme nachstehender Gemeinde-Verordneter: (1.) Caspar Humpert, (2.) Bernard Becker, (3.) Joseph Funke, (4.) Franz Georg Pöttgen wurde folgendes verhandelt und beschlossen:  Der Vorsitzende trug vor, dass Beschwerden über den schlechten Zustand des Kanals bei dem Hause  des Sattlers Franz Georg (der Vorname Georg ist in der Akte hier durchgestrichen) Pöttgen eingegangen seien.                           TOP 68:  Es wurde beschlossen, diesen Kanal,  der notorisch schadhaft und auch zu eng sei, um das Wasser alle schlucken zu können, ganz neu erbauen zu lassen.  Derselbe solle zwei Fuß in lichter Weite (Innen-Durchmesser 64 cm) und im Grunde ausgepflastert werden.  Ebenso solle derselbe etwas schräger gelegt werden, als wie derselbe bisher gelegen habe und solle diese Lage von dem Gemeindevorstand näher angewiesen werden. Dieses solle aber sofort geschehen, damit schon im Anfang der nächsten Woche der Kanal verdungen werden könne. Der Kostenanschlag über diesen Bau solle der Friedrich Göckeler  hier anfertigen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Sattler Franz (der ursprünglich folgende eingeschobene Vorname Georg ist durchgestrichen) Pöttgen mit der Berufsbezeichnung Sattler ist auch Dezember 1849 nicht aktenkundig. Nur: Alte Haus-Nr. 134, Parzelle 877, Stiftsweg 3 (Consum-Gasse): Franz Pöttgen gnt. Ahsen sen., Ackersmann, LA 61, (Sattler ist hier nicht aktenkundig); Ehefrau Christine geb. Kihsler. - Oder: Franz Pöttgen, Holzhauer (Sattler ist nicht aktenkundig), LA 34, Ehefrau Theresia geb. Molitor, LA 34, Alte Haus-Nr. 16 , im Haus  Franz Molitor, Bergstraße 11.
Am 29. Mai 1848:       TOP 70:   Die für das vorige Jahr zu erheben gewesene Kommunal-Steuer ad 300 Taler 2 Gr führte zu vielen Unzufriedenheiten.  Auf die Beschwerde mehrerer Gemeinde-Verordneter wurde ihre Beitreibung gestundet. Dieselbe ist bis zum heutigen Tage mit 112 T 12 Gr 9 Pf erhoben und also noch mit 187 T 17 Gr 5 Pf  im Rückstand. Mit Bezugnahme auf die Etats-Vereinbarungs-Nachweise pro 1848 wurde beschlossen, diese fragliche (in Frage kommende)  Kommunal-Steuer ad 300 T 2 Gr , insofern sie erhoben ist, an die Contribuenten (Steuerzahler)  zurück zu zahlen und insofern sie sich noch im Rückstand befindet, niederzuschlagen                                                                                                     TOP 71:  Mit der Aufstellung der diesjährigen Etats-Veränderungs-Nachweise werden 1000 Taler für Ablösung des berechtigten Bau- und Reparaturholzes an 10 Hufenberechtigte gezahlt. Zur Erreichung dieser Summe ist nicht nur erforderlich, dass die bei der Sparkasse angelegten 622 T  24 Gr 7 Pf eingezogen werden, sondern auch eine Anleihe von 200 Taler erforderlich. Es wird daher beschlossen, dass nicht nur die gesagten Kapitalien zur Befriedigung der Bauholz-Berechtigten eingezogen, sondern auch  200 Taler gegen 5 % Zinsen auf 1 Jahr angeliehen werden sollen. Nach Verlauf eines Jahres wird das Kapital durch den Verkauf von Eichbäumen, die sich für den Augenblick aber ungünstig verkaufen lassen, wieder zu erlangen sein.
TOP  74:  Auf die Eingabe des Lehrers Leismann vom 18. d.M. , wonach sich ein Gerüst an der hiesigen Turmuhr abgelöst hat, nahm die Gemeinde-Versammlung eine Localbesichtigung (Ortsbesichtigung) vor;  in dessen (deren) Folge wurde der mit anwesende Lehrer und Küster  Leismann seinem Erbieten nach, beauftragt, die beiden Gerüste sowohl als die Kathrolle (Kethrolle ?, unbekannte Vokabel), womit sie oben im Turm gehalten werden,  durch den Anton Neise hierselbst gehörig befestigen zu lassen, gleichzeitig aber auch allen durch das Herunterfallen des Uhrgerüstes veranlassten Schaden durch den Neise abhelfen zu lassen (korrekt abgeschrieben, aber syntaktisch unklar). Sobald der Uhrmacher Bitter von Soest hierher kömmt (freienohlerisch, für: kommt), soll mit ihm wegen Anlage eines Flaschenzuges  verhandelt und zuvor näher Rücksprache genommen werden.
TOP 75: „Die Versammlung erachtet die Anhöhung des Weges von der Kirchenwiese bis vorbei dem Haus des Georg Schröder für ein so dringendes Bedürfnis, dass die Ausführung sofort veranlasst werden müsste. Diese Arbeit, sowie auch das Auswerfen des Grabens auf der Strecke soll vorab veranlasst und nach näherer Beschlussnahme demnächst entweder im Wege des Verdings oder durch insolvente Debenten der Gemeindekasse  zur Ausführung gebracht werden. Der Franz Göckeler jun. Soll mit der Anfertigung des (Kosten-)Anschlags beauftragt werden. - Schreiner Georg Schröder,, LA  34, Alte Haus-Nr. 137, Twiete.
 
Am 13. Juni 1848:        TOP 77:  Der Antrag des Schützenvorstandes vom 28. April d.J. wurde der Versammlung vorgelegt und genehmigt dieselbe, dass der früher zum Abhalten des Schützenfestes  hergegebene Gemeindeplatz dem Schützenverein auch zur Feier des diesjährigen Schützenfestes  unentgeltlich belassen werde, mit dem Hinzufügen jedoch, dass der Schützenvorstand dafür zu sorgen habe, dass die ausgeflossenen Stellen des fraglichen Platzes gehörig wieder ausgefüllt würden. Dieses müsse aber durch Herbeischaffung anderen Erdreichs geschehen, indem sonst, wenn dazu von den Erhöhungen des Platzes das Material genommen würde, der Platz zuletzt eine tiefe Lage erhalten und dies nebenbei auch für das Wachstum der auf und um denselben stehenden Eichbäume nachteilig sein würde, indem dadurch den Wurzeln der Bäume die Nahrung entzogen werde.
TOP 78:  Die Mitglieder der Versammlung ließen in ihrer Anwesenheit durch den Straßenbauunternehmer Cohsmann den neu anzulegenden Weg, Krumme Straße genannt, von der Chaussee an bis zu dem Hause des Bernard Tönne vorbei in seiner Breite abpfählen und beschloss, dass nach dieser Abpfählung nunmehr der Straßenbau ausgeführt werden soll. Mit dem Bernard Tönne wurde die Vereinbarung getroffen, dass er das Wasser von seiner Miste hinter sein Haus herleite, ebenso alles oberhalb seinem Haus sich sammelnde Wasser, derart, dass kein Wasser von der Miste nach der Straße hin abfließt und also die Straße nach dem ursprünglichen Plan des Borbach auch dort ausgeführt werden kann. Dafür soll der Tönne nach der westlichen Seite  seines Grundstücks derart entschädigt werden, dass er in der Breite des Gartens eine Spitze vom Gemeindegrund erhält, welche nach der nördlichen Ecke 8 Fu0 misst (2,56 m), und nach dem Eckpfosten des Düring´schen Hauses spitz ausläuft. Dagegen aber verzichtet der Tönne auch auf Grundentschädigung, welche bei der Straßenanlage ihn etwa betroffen haben sollte oder noch betreffen wird. Die auch den Caspar Peetz bei der jetzt vorgenommenen Abpfählung einen kleinen Verlust an seinem Grundstück erleiden zu müssen be...(nicht korrekt lesbar), so wurde mit diesem die Vereinbarung  dahin getroffen, dass für einen etwaigen Verlust von Grund ihm vom westlichen Teil seines Gartens der Streifen von der Gemeinde als Eigentum belassen bleiben solle, welchen er etwa von der Gemeinde zu seinem Garten genommen haben möchte, welchen...(?) also der Peetz  den Garten in seiner gegenwärtigen  Einfriedigung  als Eigentum erhält oder behält.  -  Einwohnerliste Dezember 1846:  Bernard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann,43 J., Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Str. 8. -  Alte Haus-Nr. 109 a: Franz Caspar Düring, Grobschmied, LA  44, Ehefrau  Marianne geb. Trumpetter;: Düringstraße / Brunnenstraße  5 / Schmitten Ecke.
Am 19. Juni 1848:   TOP 81:  Nachdem sich mehrere hiesige Hausbesitzer geweigert haben, an der mit Beschluss vom 10. 4. angeordneten Bürgerwehr teilzunehmen, wurde beschlossen, nunmehr dieserhalb folgende Local-Verordnung zu erlassen: (1.)  Zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung und zur Sicherheit des Eigentums in der hiesigen Gemeinde soll von dem Tage an, dass gegenwärtige Verordnung mit der höheren Genehmigung versehen, hinfort (korrekt abgeschrieben?) zurückgelangen wird eine sogen. Bürgerwehr errichtet werden. (syntaktisch wohl nicht nicht ganz klar, aber inhaltlich verständlich). (2.)  Zur Teilnahme an dieser Bürgerwehr sind mit Ausnahme des Pfarrers und Lehrers alle einen Haushalt führenden Hausbesitzer resp. (bzw.) Hauptmieter eines Hauses hiesiger Gemeinde verpflichtet. (3.) Jeder Verpflichtete ist verbunden (gebunden), persönlich auf die Wache zu ziehen und dort, wenn er sich durch einen anderen vertreten lassen will, dazu nun ebenfalls einen Hausbesitzer oder Hauptmieter eines Hauses hiesiger Gemeinde erwählen, während seine Verantwortung durch sonst jemanden unstatthaft ist. (4.) Es ziehen bis auf weitere abändernde Bestimmung jeden Abend 4 Mann auf die Wache, wie sie der Reihe nach durch den Polizeidiener an dem Tage, an welchem sie des Abends erscheinen müssen, dazu beordert werden. (5.)  Die durch den Polizeidiener hiernach bestellten Mannschjaften haben sich abends 10 Uhr in dem dazu bestimmten Locale – zur Zeit im Hause des hiesigen Wirtes Becker – einzufinden und die Nacht hindurch bis morgens 2 Uhr abwechselnd zu je 2 Mann im Ort herum zu patrouilieren.  (6.)  Der Zweck dieser errichteten Bürgerwache ist Sicherung von Person und Eigentum und Abstellung nächtlicher Ruhestörungen. Es hat also die Bürgerwehr solche Personen, welche zur nächtlichen Zeit Ruhestörungen veranlassen oder die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden zur Ruhe zu verweisen und im Weigerungsfalle zur Haft zu bringen, nach Umständen aber auch sofort zu verhaften, auch bei etwa entstehendem Brand Feuerlärm zu machen und die Anstalten zur Löschung möglichst schnell herbei zu führen. (7.) Wenn nach § 2 auch sämtliche Hausbesitzer der hiesigen Freiheit (sonst steht da: Gemeinde) mit Ausnahme des Pfarrers und des Lehrers an der Bürgerwache teilzunehmen verpflichtet sind, so sollen wegen zu großer Entfernung vom hiesigen Ort von der fraglichen Verpflichtung noch ausgeschlossen bleiben. Die Bewohner oder Hauptmieter folgender Häuser:  (a) der Sägemühle, gegenwärtig durch Ferdinand Funke bewohnt, (b) das Haus des Franz Kaulmann, bei der Sägemühle belegen, (c) des Ferdinand Bauerdick  bei Wildshausen, (d) der Mahlmühle, unweit der Giesmecke, (e) das Haus des Heinrich Cordel daselbst, (f) das Haus des Wirtes Heinrich Lenze jenseits der Plasterbrücke.  (8.)  Diejenigen Wachtmannschaften, welche der Aufforderung behufs Gestellung zur Wache nicht pünktlich Folge leisten, oder sich nicht vorschriftsmäßig vertreten lassen, oder den ihnen nach dieser Verordnung überhaupt obliegenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten nicht  genau nachkommen, sollen zum Vorteil der jetzigen Gemeindekasse mit 10 Sgr für jeden einzelnen Fall bestraft werden.  - Die Höhere Genehmigung zu dieser Verordnung soll nachgesucht werden. Vorgelesen, genehmigt und durch den Vorsitzenden unterschrieben: von Devivere.
Am 11. Juli 1848:   TOP 82:  Die protokollarische Beschwerde des Lehrers Leismann vom 1. d.M.  wurde vorgelesen. Die Versammlung bemerkte, wie sie zu der Versetzung des fraglichen Kreuzes auf dem Platz, woselbst es sich gegenwärtig aufgerichtet befinde, dem Fritz Ernst Kerstholt die Erlaubnis erteilt habe und dass dem Lehrer Leismann, wenn er sich hierdurch beeinträchtigt glaubt, die Klage darüber überlassen werden müsse. Was den 2. Punkt betrifft, wonach zu dem Straßenbau der Küstereigrund mit in Angriff genommen werden soll, so wird solches bestritten und müsse daher dem Leismann auch hierüber  Klage zu erheben, überlassen bleiben. – Auch noch im Jahr 2020: das Kreuz rechts vom Frieseur-Salon von Frau Meisterin Brigitte Borneman, am Eingang in die Krumme Straße.
TOP 85:  Die Anzeige des Fritz Lenze vom 24. v.M. wegen der durch den Johann Theodor Trompetter auf einer Gemeindewiese angelegten Kalkkuhle wurde vorgelegt und beschlossen, den Lenze anzuhalten, dass die Kalkkuhle von der durch ihn angepachteten Wiese wieder fortgeschafft werde, indem er nach der Vernehmung des Trompetter vom 8. d.M.  diesem zu der Kalkkuhlen-Anlage außer seiner Befugnis die Erlaubnis erteilt hat.
TOP 87:  In Verfolg (!) des Beschlusses vom 22. Februar v.J., worauf die von dem von der Becke am Schultenohl anzulegende Brücke einstweilen unausgeführt bleiben sollte, bis über den Austausch des Schultenohls gegen ein Grundstück des v.d. Becke verhandelt sein würde, wurde heute ferner beschlossen, dass die Gemeinde sich auf diesen damals in Vorschlag gebrachten Austausch nicht einlassen könne und der von der Becke anzuhalten sei, die Brücke nunmehr unverzüglich anzulegen.  Die Stelle, woselbst die Brücke zu liegen kommen soll, soll am nächsten Samstag, den 15, des Nachmittags  3 Uhr durch die Mitglieder der Gemeinde-Versammluung angewiesen werden und sei der Förster Eisenbardh (?) zu ersuchen, sich  zur angegebenen Zeit an Ort und Stelle zu begeben.
TOP 88:  Die Verhandlung, wonach die Eingesessenen Adam Kehsler, Gaudenz Kerstholt im Erlenbruch von der Gemeinde eine Grundfläche usurpieren (widerrechtlich aneignen), wurde zur Beschlussnahme vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, wie es zwar in der Absicht gelegen habe, den durch den Erlenbruch führenden Weg zu verlegen, die Ausführung aber nicht zu Stande gekommen sei und demnach  die dem Kehsler und Kerstholt vererbpachteten (korrekt abgeschrieben) Grundstücke durch eine neue Wegeanlage nicht angepachten (angepachtet?) worden seien. Es solle dem Kerstholt und Kehsler, welche bei ihrer Vernehmung vom 30. v.M. den Eingriff in Gemeinde-Vermögen zugestanden haben, aufgegeben werden, den usurpierten Grund der Gemeinde wieder abzutreten und solle, um die Fläche zu ermitteln auf den Fall der Geometer  Derkmann zu ihrer Abmessung auf Kosten der Usurpation beauftragt werden, dass diese die Fläche nicht zu der Größe abtreten sollten, die es klar ergibt, dass eine weitere Usurpation unterbleibt. - Erlenbruch: von der Hauptstraße aus: Anfang Rümmecketal.
TOP 90:  Der in Folge früheren Beschlusses  dem Maurermeister Franz Göckeler jun. angefertigte Kosten-Anschlag und Zeichnung über die Ausbesserung  der sogen. Twieten-Straße wurde vorgelegt.  Die Versammlung beschloss, von diesem Weg in diesem Jahr noch die Strecke  von Nr. 0  bis zu Nr. 1 und die darin anzubringende Rinne ausführen zu lassen.  Die Arbeit müsste wenigstfordernd verdungen und zu dem Ende der Göckeler veranlasst wird, über die nach diesem Beschluss zur Ausführung kommenden Arbeiten eine besondere Berechnung aufzustellen, in welcher Berechnung nur eine Rinne anzugeben sei, indem die zweite dem Weg … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Dorfwiese anzulegen beabsichtigte Rinne ausfallen könne.  Die Kosten sollen aus dem Betrag gedeckt werden, welcher nach dem Etat für außerordentliche Wege-Besserungen ausgeworfen ist. - Die Zeichnung ist nicht aktenkundig.
Am 25. Juli 1848:   TOP 91:  Auf die Anzeige, worauf der Schuster Franz Korte eine Misten-Stelle zum Teil in den öffentlichen Weg gelegt haben soll, erklärte sie Versammlung nach einer durch den Geometer  Derkmann vorgenommenen Localbesichtigung die fragliche Misten-Stelle allerdings zum Teil  in den öffentlichen Weg rage und daher und daher dem Korte aufzugeben sei, dieselbe der Art zurückzuziehen, dass sie das öffentliche Eigentum nicht weiter berühre. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 92. St. Nikolaus Straße 17: Franz Korte, Schuster, LA 30; Ehefrau Christine geb. Schmies, LA 26; Sohn Franz LA 7; Ferdinand Korte, Grobschmied, Vater zum Schuster, LA 56; Ehefrau  zu Ferdinand K. Christine geb. Lenze, LA 60.
TOP 92:  Auf die Eingabe des Fritz Kaulmann vom 15. Mai d.J.  beschloss die Versammlung, dem Antragsteller das zu der Schwelle nötige Holz und die zur Mauerwelle unter derselben erforderlichen Steine unentgeltlich anweisen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1846: Fritz Kaulmann, LA 23, Bäckergeselle, Knecht bei Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 41, Alte Haus-Nr. 83, (dessen Mutter iElisabeth Becker ist eine geb. Kaulmann); in der Einwohnerliste Dezember 1849 ist  dieser Fritz Kaulmann nicht aktenkundig; Trauungsregister: Heirat am  22.8 1848 Fritz Georg Kaulmann mit  Catharina Stiernberg;  dies kann der Fritz Kaulmann sein, denn Trauzeuge ist Bernard Becker.
Am 8. September 1848:       TOP 101: Wurde der Versammlung eröffnet, dass der Johann Altenwerth beantragt habe, ihm auf Gemeindegrund in der sogen. Ismecke bei Tielmanns Wiese 40 Torfbirkenen (s.o. Lexikon)  gegen die Taxe hauen zu lassen. Es wurde beschlossen, dem Antrag zu deferieren, wenn gegen die Hauung in forsttechnischer (!) Hinsicht nichts zu erinnern sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 20, Bergstraße 16: Johann Altenwerth gnt. Schwinne, Ackersmann, LA 37; Ehefrau Elisabeth geb. Schäfer, LA 35; Sohn Johann, LA 9; Tochter Elsabeth, LA 6; Tochter Gertrud, LA 3; Sohn Joseph, LA 1; Elisabeth Altenwerth gnt. Sohn, Witwe, Mutter zu Ackersmann Johann A., LA 66. - Flurname Ismecke, auch Eismecke: Mecke = Bach; Is..., Eis..., Itt...: sumpfiges Gelände, auch als Quellgrund für die Mecke.
TOP 104:  Da mehrere kleine Grundparzellen der Gemeinde nutzlos liegen, welche aber von den angrenzenden Grundbesitzern vorteilhaft benutzt werden können, so wurde beschlossen, eine Bekanntmachung dahin zu erlassen, dass diejenigen Grundbesitzer, welche zwar Gemeindeparzellen gegen eine billige (korrekte, ordnungsgemäße) Vergütung zu erwerben wünschen, sich binnen 4 Wochen im hieesigen Amtsbureau melden möchten, wodann die Gemeinde-Versammlung die Grundstücke bestätigen und den Preis dafür bestimmen wird. - Die Lage dieser Parzellen ist nicht aktenkundig.
TOP 106:  Auf den Antrag des Pfarrers Sporkmann vom 8. v.M. im Betreff der an seiner Dienstwohnung vorzunehmenden Reparaturen wurde beschlossen, diese Baulichkeiten durch den Maurermeister Franz Göckeler jun. veranschlagen zu lassen. Die desfallsige Kostenberechnung solle demnächst der Versammlung zur näheren Beschlussnahme vorgelegt werden. - Zur Information aus der Jetztzeit: die politische Gemeinde war damals für diese Aufgaben, Arbeiten und Bezahlungen zustä
Am 12. September 1848:      TOP 111:  Der Antrag des Franz Göckeler hier vom 31. v.M.  um Überlassung des Strauchwerks in Schmies Eichen gegen die Taxe wurde genehmigt, nachdem der Oberförster Langebach dagegen in forsttechnischer Beziehung nichts zu erinnern hat. - Eine Begründung für dieses Strauchwerk ist nicht aktenkundig. - Schmies Eichen: direkt an der alten Bundesstraße B7 von Freienohl nach Oeventrop kurz vor Oeventrop das rechte Waldstück.
TOP 114:  Nachstehende Anträge um Bewilligung von freiem Bau- und Reparaturholz: (1.) des Johann Lichte über 303 ½ C.Fuß (Abkürzung korrekt?) Zimmerholz und 1857 ½ Quadrat-Fuß Bretter;  (2.)  des Johann Altenwerth über 270 C. Fuß Zimmerholz und  947 ¾ Quadrat-Fuß Bretter; (3.)  des Franz Trompetter über 262 ½ C.Fuß Zimmerholz und  811 ½ Quadrat-Fuß Bretter;  (4.) des Ferdinand Becker über 55 C.Fuß Zimmerholz und 306 Quadrat-Fuß Bretter – wurden genehmigt  und beschlossen, von dem Oberförster diese Holz-Quantitäten in den Hauungsplan aufnehmen zu lassen, vor der Überweisung des Holzes aber die ...nachweise (erster Wortteil nicht korrekt lesbar) von dem Wegebaumeister Lücke festsetzen zu lassen.
TOP 115:  Auf den Antrag des Franz Pöttgen vom 12. v.M. wurde beschlossen, denselben abschläglich zu bescheiden, indem nach dem (!) ergangenen rechtskräftigen Erkenntnis die Gerechtsame  zum Beziehen des freien Bau- und Reparaturholzes von der Gemeinde nicht an dem Hause klebt, sondern ein Gegenstand des freien Verkehrs ist und in dem von dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) beigebrachten Kaufcontract diese Gerechtsame nicht ausdrücklich benannt worden ist.
TOP 119:  Wurde beschlossen, dem Unternehmer Caspar Lenze die bei der Reparatur der Straßen  … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Twiete sich herausgestellten Nebenarbeiten an dem Hause der Witwe Höhmann zu dem von dem Franz Göckeler veranschlagten Betrag ad 6 T 7 Gr 6 Pf zu übertragen.
Am 13. Oktober 1848:    TOP 120:  Der Versammlung wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass der Förster Schrader seinen mündlichen Angaben nach, die Kommunal-Försterstelle in Warstein übernommen habe und in diesen Tagen schon sein neues Amt antreten und dadurch die hiesige Försterstelle verarmt werden würde, ferner, dass sich (1.)  der Flurschütz Tönne, (2.) der Caspar Noeke, (3.) der Franz Wilhelm Kerstholt, alle drei von hier, (4.)  der Förster Ernst Weber zu Bockum zu der hier verarmt werdenden Stelle gemeldet hätten. Die 4 Anträge wurden der Versammlung vorgelesen und beschloss dieselbe darauf, die durch den Abgang des Schrader, womit werdende Försterstelle von der Hand unbesetzt zu lassen, dem Waldwärter Kerstholt aber, welcher als Waldwärter eine Besoldung von 50 Taler bezieht, aufzugeben, den ganzen Forstschutz gegen seine bisherige Besoldung beizubehalten, wozu es ihm frei stehen solle, seiner Söhne sich für den Fall als Aushülfe (...hülfe: damals übliche Schreibweise) zu bedienen, dass wegen seines hervorgerückten Alters ihm der Dienst beschwerlich werden sollte.  - Es versteht sich übrigens von selbst, dass der Kerstholt nicht nur den Forstschutz, sondern auch die Leitung über Hauungen und Culturen zu leiten besorgen hat. - Die Bewerbungsschreiben und ihre Beantwortungen sind nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 66, (Parzelle 831 oder auch 518 ?), Twiete: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, LA 75; Ehefrau Clara geb. Feldmann, LA 63; Sohn Franz Wilhelm, Schüsseldreher, LA 31; Sohn Josef , Schüsseldreher-Lehrling, LA 16; Stiefsohn Franz Höhmann zu Gaudenz K., Ackersmann, LA 37; Stiefsohn Heinrich Höhmann zu Gaudenz K., Schüsseldreher, LA 28; Anton Behrens, Stiefsohn zu Gaudenz K., Hirt, LA 22; Gertrud Köster, Magd, LA 21.
TOP 121:  Die Versammlung bemerkte, wie der zeitige Flurschütz Lenze seinen Dienst bisher nicht vorschriftsmäßig ausgeübt habe, indem er nur da denunziere, wo er von den Grundbesitzern dazu veranlasst worden sei. Dieses habe zur Folge gehabt, dass in diesem Jahr sich eine Unzahl von Feldpolizei-Contraventionen ergeben haben, welche nicht zur Anzeige gebracht worden seien. Die Versammlung beschloss daher, dem Lenze, dem nicht nur der Feldschutz, sondern der Schutz der gesamten Feldflur der hiesigen Gemeinde übertragen sei, aufzugeben, seinen Dienst nach der Feldpolizei-Ordnung strenge auszuüben und zugleich auch mit Wald-Contraventionen jeder Art  und namentlich auch darauf zu achten, dass nicht hernach, wie bisher, Eichel-Entwendungen aus dem Wald vorkommen. Es sei dem Lenze dieses mit dem Bemerken zu eröffnen, dass es seine Entlassung zur Folge haben würde, falls er noch ferner eine Dienstvernachlässigung sich zu Schulden kommen lassen sollte.  Dem Lenze sei dabei auch zu bemerken, dass er Forst-Contraventionen dem Waldwärter Kerstholt anzugeben habe, welcher dann verpflichtet sein soll, denselben zur Anzeige zu bringen und den Lenze als Zeugen zu berufen. -  Ein Vorname und eine Arbeits-  oder Berufsbezeichnung sind in den Einwohnerlisten 1846 und 1849 nicht aktenkundig; es gibt mehrere Lenze.  Zur Entlastung könnte dienen: jener Lenze weiß um die Armut der Wald-Frevler oder Eichel-Sammler für das Hausschwein und hat deshalb keine Anzeige erstattet.
TOP 123:  Auf den Antrag des Maurermeisters Franz Göckeler jun. vom 30. v. M., wonach er zum Neubau des von dem Vohs anquirierten Hauses das dazu erforderliche Bauholz von der Gemeinde verlangt, wurde beschlossen:  Nachdem nunmehr nach dem Rechtsgutachten des Justizrats Greve vom 28. v.M.  die Gemeinde sich der Verpflichtung des zu dem von dem Göckeler erworbenen in Frage stehenden Wohnhauses erforderliche Bau- und Reparaturholzan den zeitigen Besitzer des Hauses nicht entsagen könne, so sei man bereit, dem Göckeler dieses Holz unter der Bedingung zu überweisen, dass er sich verpflichte, dafür aufzukommen, falls der frühere Besitzer des Hauses  einen eben solchen Anspruch im Wege des Prozesses von der Gemeinde erlangen sollte. Hiernach sei die Gemeinde nicht bereit, dem Göckeler das zur Instandsetzung des Hauses erforderliche Holz, jedoch nach Abzug der 80 Kubik-Fuß, welche der frühere Besitzer zu dem Ende von der Gemeinde  bereits angewiesen erhalten, aber nicht dazu verwendet hat, anzuweisen. Es könne hier aber doch nur bei dem in Frage stehenden Haus, welches noch reparaturfähig sei, und von dem Holz die Rede sein, was zur Wiederherstellung des Hauses erforderlich ist, nicht aber von dem Holz,, was bei einem solchen noch reparaturfähigen Haus zum Neubau verlangt wird, indem es keinem Berechtigten freistehe, ein reparaturfähiges Haus niederzureißen und zu dessen Neubau  alsdann  das Holz von der Gemeinde unentgeltlich zu verlangen, indem natürlich ein Neubau eine größere Holz-Quantität als die Instandsetzung oder Reparatur eines Hauses erfordern. Dem Göckeler sei dieser Beschluss unter dem Bemerken mitzuteilen, dass er das zur Reparatur (in der Akte unterstrichen) des fraglichen Hauses erforderliche Bauholz nach Abzug der dem Vohs bereits zu dem Ende überwiesenen 80 Kubik-Fuß, sobald von der Gemeinde überwiesen,  erhalten würde, als er das Bedürfnis angeben würde  und dieses von der Gemeinde durch technisches Gutachten anerkannt sein wird und endlich der Göckeler, der im Eingange dieses Beschlusses gestellten Bedingung sich unterworfen haben würde.
TOP 126:  Die vom Kommunal-Oberförster Langebach unterm 24. v.M. übergebenen diesjährigen Hauungs- und Culturpläne wurden der Versammlung vorgelegt. Dieselbe fand gegen ihre Aufstellung nichts zu erinnern, jedoch bemerkte sie, wie  (a)  die im Mühlenberge verzeichnete Eichen-Schlagung in Gemeindedienst unter Aufsicht des Forstbeamten geschehen müsse,  weshalb die dort ausgeworfenen 12 (Betrag-Abkürzung nichtg korrekt lesbar; wohl Taler) wegfallen können, - eine Begründung für einen Forstbeamten ist nicht aktenkundig; (b)  die im Bergemerg (Flur Bergmecke) vorzunehmende Fichtenpflanzung nicht im Tagelohn, vielmehr im Wege des wenigst fordernden Verdings vorgenommen werden müsse;  (c)  dass die Holzhauung nicht durch gedungene Holzhauer, sondern ebenfalls nach wenigst fordernden Verding vorgenommen werden müsse.  Sparsamkeit aufgrund von Armut ist wohl die Begründung.
Am 31. Oktober 1848:    TOP 127:  Die Versammlung erklärte: Im Jahr 1834 haben die Hufenberechtigten hierselbst übernommen, die hiesige Gemeinde mit einem Wald-Complexus (!) von 100 Morgen abzufinden;  sie haben zu jener Zeit aber nur 83 Morgen der Gemeinde überwiesen und die fehlenden 17 Morgen erst in diesem Jahr der Gemeinde zu überweisen beschlossen.  Es müsse daher auf das Schleunigste die Hufeberechtigten dazu angehalten werden, nicht nur diese fehlenden 17 Morgen der Gemeinde zu überweisen, sondern auch sie dafür zu entschädigen, dass die Hufen Interessenten diese 17 Morgen vom Jahr 1835 bis jetzt benutzt haben. Man halte es angemessen, dass die Hufen Interessenten als Entschädigung für die Benutzung der fraglichen 17 Morgen den circa  13 Morgen enthaltenden Waldteil unentgeltlich überweisen, welche die Hufen Interessenten zum öffentlichen Verkauf auszustellen willens sind. Es solle daher der Vorstand der Hufen Interessenten ersucht werden, in der angegebenen Art die Gemeinde zu entschädigen. - 1 Morgen = 2.500 m²;  100 Morgen = 250.000 m²;  17 Morgen = 42.500 m²; 13 Morgen = 32.500 m². - Der Name des Vorstands der Hufenberechtigten ist nicht aktenkundig.
Am 20. November 1848:      TOP 128:  Was die Ausübung der Jagd auf Gemeinde-Grund und -Boden anlangt, so soll dieselbe nicht öffentlich verpachtet, vielmehr gegen Einlösung von Jagdscheinen zum Betrag von 20 Sgr pro Stück bis zum 1. Februar k.J. unter die im Gesetz vom 31. Oktober d.J.  erhaltenen allgemeinen Bedingungen, jedoch nur von Eingesessenen hiesiger Gemeinde ausgeübt werden.
TOP 129:  Der Rückstand des Ferdinand Wrede an Zeitpacht aus dem Jahr 1844 ad 1 T 4 Gr soll niedergeschlagen werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 22, Bergstraße 20: Ferdinand Wrede gnt. Küchenhoff, Holzhauer, LA 34; Ehefrau Florentine geb. Pöttgen, LA 24; Tochter Gertrud, LA 6; Sohn Anton Heinrich LA 4; Sohn Heinrich, LA  ¾ J. - Möglicherweise nicht zutreffend ist das  Sterberegister: gest. am 17.2.1847 Ferdinand Wrede, 43 J., Witwer, hinterlässt 1 gr., 2 minderj. Kinder.
TOP 132: Die Rechnung des Franz Caspar Düring vom 17. Juni d.J. über geliefertes Eisen zu Rosten auf verschiedenen Gemeinde-Wegen wurde zum Betrag von 27 ½  Taler  auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. - Für die Jetztzeit sind Straßen gemeint.
TOP 133:  Auf die mit dem Schreiben des Maurermeisters Franz Göckeler jun. vom 20. September d.J. übergebenen beiden Kostenanschläge über vorzunehmende Baulichkeiten an der hiesigen Pastorat (zur Erinnerung: in Freienohl ist die Pastorat sprachlich weiblichen Geschlechts) und Küsterei-Gebäude wurde beschlossen: bei der zur Ausführung  von Baulichkeiten zu sehr vorangerückter Jahreszeit die Sache bis zum nächsten Frühjahr beruhen zu lassen und die Kosten dafür bei Aufstellung des nächstjährigen Etats wo möglichst zu berücksichtigen. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 134:  Auf den Antrag des Caspar Lenze vom heutigen Tage um 6-jährige Verlängerung des Contractes vom 18. Oktober 1842 wegen Haltung eines Zieh-Ochsens für die Gemeinde Freienohl wurde beschlossen, dem Caspar Lenze die beantragte Verlängerung zu genehmigen und wegen Haltung eines zweiten Zieh-Ochsens bei dem Caspar Humpert anzufragen, ob er eine ebenmäßige (?) Verlängerung des Contractes wünsche.
TOP 139:  Auf die Anzeige des Gemeinde-Verordneten Funke, dass der Faktor Becke in der Giesmecke so gefällig sein wolle, der Gemeinde Freienohl ein Kapital ad 200 Taler gegen 5 % Zinsen und vierteljährliche Kündigung sobald zu leihen, als ihm darüber einen von sämtlichen Gemeinde-Verordneten und dem Amtmann ausgestellten Hypothekenschein, worin diese sämtlich für Kapital und Zinsen solidarisch sich verbürgen, ausgehändigt sein wurden, beschloss die Versammlung, das Kapital unter den gestellten Bedingungen zu akzeptieren und  den verlangten Grundschein auszustellen.
TOP 140: Die in Betreff des hiesigen Schulbaus von Königl. Regierung unterm 27. v.M. erlassene Verfügung wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss, diese Angelegenheit bis zur Aufstellung des nächstjährigen Etats auf sich beruhen zu lassen, bei welcher Gelegenheit in Erwägung gezogen werden sollte, in wie weit die Gemeinde im Stande sei für die dazu erforderlichen Mittel aufzubringen und zu beschaffen.
Am 29. Dezember 1848:      TOP 154:  Auf die Landrätl. Verfügung vom 22.d.M. : die Wahlen für die Zweite Kammer betreffend, erklärte die Versammlung aus sich,  dass sie die Bildung von mehr als einen Wahlbezirk für die hiesige Gemeinde nicht für notwendig erachte und es daher bei einem Wahlbezirk bewendet bleiben solle. - Siehe Wikipedia: Zwei Kammern.
TOP 155: Auf das Schreiben des Communal-Oberförsters Langebach zu Hüsten vom 26. d.M. wurde beschlossen, nicht mehr als die bereits verkauften 171 Haufen Reiserholz hauen zu lassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 156:  Genehmigte auf die Eingabe des Caspar Humpert und Bernard Becker vom 28. d.M. die Versammlung, dass die Haltung des Zieh-Ochsens für die hiesige Gemeinde unter den Bedingungen, worunter der Caspar Humpert denselben gehalten, von diesem auf den Bernard Becker dahier übertragen wurde.
TOP 157:  Die aufgestellte Bürgerwehr-Stammliste der Gemeinde Freienohl wurde der Versammlung vorgelegt, von ihr revidiert und festgesetzt. - Diese Liste ist hier nicht aktenkundig.
TOP 158:  Die Kosten für den durch den Caspar Lenze gnt. Penschröer pro übernommenen Ausbau der Twieten-Straße  wurden wie folgt festgesetzt: (a) die Summe des Verdings vom 9. August beträgt: 38 T; (b) an Mehrarbeiten nach der Revision des Franz Göckeler vom 5. d.M.: 18 T  14 Gr  4 Pf  (aktenkundig so abgekürzt: 18 – 14 – 4); nach Verhältnis gegen die Anschlagssumme: 9 – 11 – 10; (c)  die Kosten nach dem Anschlag  vom 12. September d.J. über Arbeiten an und in der Nähe des Hauses der Witwe Höhmann: 6 – 7-  6;  (d)  800 Kubik-Fuß die Düngergrube: 20 – 10; also mit Erde ausfüllen circa 15 Gr pro Schacht-Rute: 2 – 23 – 4; Summe 56 – 12 – 8; (e) für die Anfertigung eines Dammes unterhalb des Hauses des Arn. Schröder nach mündlichem Accord: 1 - - ; (f) die Rinne mit Plattensteinen belegt nach mündlichem Accord: -  25 -; zusammen: 58 – 7 – 8;  davon gehen ab (1.)  die Anschlagskosten des Göckeler ad 15  Sgr und 7 Sgr, zusammen 22 Sgr; (2.)  Revisionskosten: 10 Sgr; zusammen 1 – 2 -; bleiben also : 57 – 5 – 8. - Die Versammlung bemerkte, dass der Unternehmer Lenze hiervon mit dem Bedeuten in Kenntnis zu setzen sei, dass ein höherer Betrag  ihm nicht zugebilligt werden könne; es sei denn, dass er die Revision des Göckeler in legaler Weise für unrichtig nachweisen möchte.  Von obiger Summe ad 57 – 5 – 8 müssen ferner diejenigen  4 – 4 - -  einbehalten werden, welche der Caspar Lenze der Gemeinde für angekauftes Holz verschuldet.
TOP 160:  Auf die Eingabe des Caspar Pöttgen um Vergütung der Mehrarbeit des Plaiiniens  (Planierens?) für die durch ihn übernommene Östliche Straße (Bergstraße) wurde beschlossen, auf die von ihm eingegebene Berechnung, wonach ihm 31 T 21 Gr  5 Pf  noch zukommen sollten, sich zwar nicht einlassen zu können, jedoch dem Pöttgen einen Betrag von 20 Taler  für alle durch ihn ausgeführten Mehrarbeiten als Pauschquantum (Pauschalquantum?) zu bewilligen,  falls er sich hiermit sollte abfinden lassen wollen, indem es zugegeben werden müsse, dass der Pöttgen Mehrarbeiten geleistet habe, die jedoch jetzt unmöglich mehr genau zu berechnen seien.
TOP 162:  Auf die Eingabe des G. Siepen et Cons.  vom 10. d.M., den Bau der mittleren Straße betreffend, wurde beschlossen, dass ein Bescheid mit dieser Eingabe erst zur Zeit der Aufstellung des nächstjährigen Etats erteilt werden könne, wo sich ergeben würde, ob die Gemeinde zur Ausführung des Baus im nächsten Jahr die Mittel besitze. -  G. Siepen: Georg Siepen gnt. Necker, LA 43, Alte Haus-Nr. 39: Mittelstraße 10 / St. Nikolaus Straße; et Cons. = et = Latein, der Sekretär kennt die lateinischen Abkürzungen; Consorten war damals nicht negativ gewichtet, meint: Nachbarn.
Am 16. Januar 1849:
Die zunächst fortlaufende Nummerierung der Top ist – aktenkundig – durchgestrichen; eine neue Zählung beginnt.
TOP 1: Ein Schreiben des Pfarrers Sporkmann vom 15. d.M.  wurde vorgelegt.  Nach demselben liegt es in der Absicht zu bemerken, dass der Seminarpriester Kayser, welcher seit einiger Zeit zur Aushilfe des hiesigen Pfarrers hier anwesend ist, hierselbst ständig wohnen bleiben möge, damit in hiesiger Pfarrkirche regelmäßig an Sonn- und Feiertagen 2 Heilige Messen abgehalten werden können, zu dessen Behuf durch Subscription eine jährliche Summe von 70 Taler aufgebracht werden soll und der Herr Pfarrer Sporkmann bereit ist, dem Seminarpriester Kayser außer jenen durch Subscription ihm zufließenden 70 Talern freie Kost und Logis unentgeltlich zu stellen, wozu es aber der Tapezierung der dem Kayser zu überweisenden Wohn- und Schlafzimmer in der Pastorat, sowie eines anständigen  (!) Ofens daselbst bedarf, welche Kosten nach dem Antrag des Pfarrers  Sporkmann von der Gemeinde Freienohl zu beschaffen sein würden. Die Versammlung beschloss, dem Antrag des Herrn Pfarrers Sporkmann gemäß in der Pastorat ein Wohn- und ein Schlafzimmer tapezieren zu lassen, auch einen anständigen Ofen in das Wohnzimmer zu beschaffen und die damit verbundenen Kosten auf die Gemeindekasse anzuweisen, falls der Herr Pfarrer Sporkmann sich sollte verpflichten wollen, auf einen Zeitraum von zwei Jahren, nämlich für die Jahre 1849 und 1850, für welche Zeit die jährliche Subscrption 70 Taler  auch gezahlt werden, - dem Kayser oder bei dessen Abgang einem anderen fremden Geistlichen freie Beköstigung und Logis zu stellen, auch den alten , in der Pastorat auf dem Boden nutzlos aufbewahrten Ofen, zur freien Disposition der Gemeinde zurück zu geben. -  Pfarrer Franz Anton Sporkmann, geb. 1801in Westerwiehe bei Rietberg, Priesterweihe 1827, Pfarrer in Freienohl Januar 1837, gest. 13.10.1850 an Krankheit Brustwasser. Seminarpriester (Primiziant, Neupriester) zur Aushilfe nach Freienohl 1848, 1849. Ab November 1849 Kaplan Franz Habbel für den erkrankten Pfarrer Sporkmann.
TOP 2:  Auf den Antrag der Lehrerin Bause hierselbst vom 18. Oktober, bewilligte die Versammlung derselben einen  neuen Kochofen anzuschaffen und dazu bis höchstens 10 Taler aus der Gemeindekasse  zu bewilligen; dagegen aber soll der jetzige Ofen der Lehrerin zum Vorteil der Gemeinde öffentlich verkauft werden. - Lehrerin Antonette Bause siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“. Alte Haus-Nr. 73, St. Nikolaus Straße gleich hinter Gardinen-Schwefer (Johannes / Dieter Schwefer).
TOP 4:  Die Erklärung des Caspar Lenze hier vom 9. d.M., wonach er sich mit dem ihm  für Anfertigung der Straße in der sogen. Twiete angewiesenen Betrag nicht beruhigen will und die Gemeinde auf den Mehrbetrag einzuklagen Willens ist, wurde vorgelegt und darauf von der Versammlung erklärt, wie man die angedrohte Klage abwarten wolle.
TOP 7:  Auf den von Franz Göckeler jun.  unterm 10. d.M.  gestellten Antrag des zu seinem Haus erforderlichen Reparaturholzes wurde beschlossen, den Göckeler vorab sich darüber erklären zu lassen, ob er sich mit dem von dem Zimmermeister Sahse ermittelten Bedarf von 708 ¾ Kubik-Fuß geschnittenes Holz = 944 Kubik-Fuß im rohen Zustand befriedigen will, in welchem Fall denn der Communal-Oberförster mit der Anweisung dieses Holzes beauftragt werden soll.
TOP 8:  Auf den Antrag des Bendix Ranzenberg um Befreiung von Zahlung des Termin-Geldes vom 5. d.M. wurde nicht eingegangen, weil diese Gelder nicht der G...keit (nicht korrekt lesbar) sondern der Gemeindekasse zufließen, wozu jeder Eingesessene ohne Unterschied der Konfession beizutragen verpflichtet ist. Familie B. Ranzenberg: Juden.
TOP 11:  Auf die Benachrichtigung des Justizrats Arndts vom 4. November v.J., worauf der Joseph Raulff vom Gerichtsboten für unpfändbar befunden worden sei, beschloss die Versammlung, die Beträge, welche der Joseph Raulff  an die hiesige Gemeindekasse noch verschulde, niederzuschlagen.  - Die Höhe des Geldes ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 90, Parzelle 699, Hauptstraße 3 / Ecke zur Bergstraße: Joseph Raulff, Postexpediteur, Ackersmann, Krämer, Bäcker, LA 24; Ehefrau Gertrud geb. Trumpetter, LA 22; Joseph Trumpetter gnt. Tillmann, Vater der Ehefrau Gertrud Raulff, Tagelöhner, LA 56; dessen Ehefrau Margaretha geb. Damm, LA 63. Sterbeliste: 15.11.1847 Joseph Raulff, LA 27, hinterlässt Ehefrau Gertrud und Sohn Joseph (1 J.); Todesursache ist nicht aktenkundig. Aufgrund dieser Daten war Joseph Raulff am 4. November 1848 schon verstorben. Seltsam.
Am 25. Januar 1849:   Vorsitz: Amtmann von Devivere; Gemeinde-Verordnete: Franz Georg Pöttgen, Heinrich Düring,  Joseph Funke, und in Ermangelung der gesetzlichen Zahl (6) unter Hinzuziehung des Meistbeerbten (?) Ferdinand Becker gnt. Kaiser wurde Folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 17: Wurde bestimmt, dass die Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse, Franz Georg Pöttgen die Ausfertigung der Gemeindebeschlüsse für das Jahr 1849 unterschreiben sollen.
TOP 18:  Auf die Meldung des Georg Becker zu der hiesigen Försterstelle beschloss die Versammlung, vorläufig auf diesen Antrag nicht berücksichtigen zu können, weil über die Wiederbesetzung der Försterstelle bisher noch kein Beschluss gefasst worden sei. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 33 a, Parzelle 876, St. Nikolaus Straße: Georg Becker, Tagelöhner, LA 40; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, LA 41; Tochter Marianne, LA 11; Sohn Franz, LA 8; Tochter Dorothea, LA 5; Tochter Gertrud, LA 3.
Am 13. März 1849:n  … Unter Vorsitz des Amtmanns von Devivere und unter Teilnahme nachstehender Gemeinde-Verordneter: Franz Georg Pöttgen, Heinrich Düring, Joseph Funke und in Ermangelung der gesetzlichen Zahl, unter Hinzuziehung des Meistbeerbten Gaudenz  Kerstholt wurde folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 21: Die Verpachtungs-Verhandlung vom 7. d.M., worauf der Johannes Trompetter 2 Grundstücke der Gemeinde zu 25 Sgr bzw.  1T auf 6 Jahre  angepachtet hat, wurde genehmigt.
TOP 22:  Die Versammlung genehmigte,  dass der bei der Straßenanlage den Eingesessenen Anton Hömberg und Hermann Krick an ihren Gärten entstandenen Schaden durch die Ausführung einer trockenen Mauer nach dem Anschlag (Vorschlag, Plan) des Maurers Franz Göckeler vom 1. d.M. auf Kosten der Gemeinde ausgeführt werde. Sie genehmigte auch, dass die Mauer bis dem Hause des Fritz Funke vorbei verlängert werde, weil nach der Angabe des Pflasterers Cohsmann sonst die Fundament-Mauer des Funke´schen Hauses Nachteil leiden könnte.  Es wurde bestimmt, dass diese letztgedachte Mauer als Mehrarbeit vorgesehen und das Ganze im Verding wenigstfordernd ausgesetzt werden soll.
TOP 23:  Das in Folge Beschlusses vom 7. v.M. durch den Maurermeister Franz Göckeler über den durch den Caspar Cohsmann gnt. Cordel ausgeführten Bau der Krummen oder Westlichen Straße (für Buiterlinge: ein und dieselbe Straße)  ausgestellte Revisions-Protokoll  vom 28. v.M.,  wonach sich nach Abzug der Minderarbeiten eine Mehrarbeit zum Betrag von 144 T 14 Gr 3 Pf  verbleibt, wurde vorgelegt mit dem Bemerken, dass die ganze Arbeit zu 365 T verdungen war und also nur diese Summe attestmäßig gestellt sei. Die Versammlung hatte gegen das Revisions-Protokoll folgendes auszusetzen:  (a) ad Nr. 9 müssen nicht nur für 30 Kubik-Fuß, sondern für die ganze Länge des Kanals ad 216 Kubik-Fuß der Abzug für nicht gepflasterte Fläche im Kanal gemacht werden, weil der Kanal nirgend gepflastert worden ist. Auch die 30 Kubik-Fuß sind 1 Taler, also pro Kubik-Fuß, nach dem Revisions-Protokoll in Abzug gebracht, es bleiben also noch mehr in Abzug zu bringen für 186 Kubik-Fuß eine Summe von 6 T 6 Gr.  (b) ad Nr. 11: hat der Cohsmann den Durchfluss ohne Anweisung ausgeführt, derselbe wird auch nicht für notwendig erachtet und fällt daher der dafür angesetzte Betrag aus mit 21 – 6 -, -. Die Mehrarbeiten ad 144 – 14 – 3 vermindern sich also um 27 – 12 – und bleiben somit ad 117 -  2 – 3.  Es wurde beschlossen, dem Unternehmer Cohsmann die Verdingssumme ad  365 Taler und die vorstehenden  117 – 2 – 3, zusammen also 482 – 2 – 3 zur Zahlung anzuweisen mit dem Bemerken, dass die nicht Etat mäßigen Mehrarbeiten ad 117 – 2 – 3 auf den diesjährigen Etat gebracht werden sollen.
TOP 24:  Der Antrag des Maurers Franz Göckeler vom 11. d.M. um Überlassung einer in der Freienohler Höhe gefällten anbrüchigen (korrekt abgeschrieben) Eiche gegen die Taxe wurde genehmigt und soll der Oberförster veranlasst werden, die Taxe darüber anzufertigen. - Die Stelle der „Freienohler Höhe“ ist nicht aktenkundig.
TOP 26:  Da die Gemeinde sich gegenwärtig ohne Bau-Conducteur befindet und nach einem früheren Beschluss die Verzeichnisse über den Bedarf des Holzes von solchen Häusern, wozu die Gemeinde dieses unentgeltlich herzugeben verpflichtet ist, durch den Kommunal-Bauconducteur festgestellt werden sollte, so beschloss die Versammlung nunmehr, dass diese Verzeichnisse von jetzt an vom Bauverständigen Sahse aufgenommen und festgestellt werden solle  und es den Bauholz-Berechtigten überlassen bleiben müsse, einen Baubeamten auf ihre Kosten hinzuziehen (hinzuzuziehen), falls sie sich bei der Feststellung des Sahse nicht beruhigen(!) sollten.
TOP 30:  Auf die Eingabe des Lehrers Leismann vom 16. v.M. verzichtet die Versammlung darauf, dass der Caspar Höhmann die Scheibe ersetzen soll, welche sein Sohn Johann in der Schule ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gestoßen hat. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 115, Hauptstraße: Caspar Höhmann, Tagelöhner, LA 51; Ehefrau Christine geb. Neise, LA 47; Tochter Agatha, LA 14; Sohn Johann, LA 10; Sohn Heinrich, LA 7; Heinrich Neise, Bruder zu Ehefrau Christine H., Leineweber, LA 34.
Am 23. März 1849:          TOP 32:  Das Gesuch des Küfers Gustav Lehmann aus Großschochen, Königreich Sachsen, vom 16. d.M. um Niederlassung im hiesigen Ort betreffend, wurde der Versammlung vorgelegt, um zu Folge § 8 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842, Gesetze-Sammlung  Nr 2319, darüber mit ihrer Erklärung gehört zu werden.  Die Versammlung bemerkte, wie sie ihre Einwilligung zu der fraglichen Niederlassung nicht erteilen könne, denn einmal habe der Lehmann seine Führung während des Aufenthalts in seiner Heimat (in der Akte unterstrichen) gar nicht nachgewiesen, dann aber auch vermöge er sich und seine künftige Familie auch bei einem Vermögen von 400 bis 500 Taler, dessen angeblichen Besitz er aber nicht einmal nachgewiesen habe, in der hiesigen Gemeinde nicht zu ernähren, da er voraussichtlich hier den zu seiner Existenz erforderlichen Verdienst nicht finde. Die Bemerkung des Herrn Kaufmann Cosack in seiner Eingabe vom 16. d.M., dass der Lehmann für ihn die erforderlichen Fässer fertigen solle, könne keine Berücksichtigung verdienen, da es nicht feststehe, wie lange der Lehmann diese ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Pfründe?) behalten werde. Man müsse bei solchen Angelegenheiten immer das Schlimmste im Auge fassen und gerade in diesem Falle betrachten, dass der Lehmann später der Gemeinde zur Last fallen könnte, die bei den schon die Masse von auswärtigen Personen, die hier anwesend sind, zu ernähren hat.
Am 2. April 1849:    TOP 33:  Der unterm 12. September  v.J. gefasste Beschluss, wonach dem Johann Lichte hier das zur Reparatur seines Hauses erforderliche Holz aus dem hiesigen Gemeindewald unentgeltlich überwiesen werden soll, wurde der Versammlung auf ihren Antrag nochmals  vorgelegt und folgende Abänderung desselben für notwendig erachtet resp. (bzw.) beschlossen:  Das Wohnhaus des Johann Lichte hat früher dem Ferdinand Schnapp hierselbst gehört, von dem es der verstorbene Vater des Lichte getauscht hat. Demselben klebte zur Zeit, wo der Ferdinand Schnapp dasselbe noch in Besitz hatte, ein Hufegerechtsame an und gehört es zu denjenigen Häusern, für welche das erforderliche Reparatur-Holz aus dem Gemeinde-Wald frei abgegeben werden musste. Der Lichte hat indes durch nichts nachgewiesen, dass diese Hufegerechtsame sich jetzt noch bei dem Haus befindet, was bezweifelt werden muss. Da dem Vernehmen nach der Vorbesitzer Schnapp diese an einen anderen Eingesessenen verkauft hat, da dieser auch die fragliche Hufegerechtsame das Bauholz ebenfalls beanspruchen könnte, die Gemeinde aber das Bau- und Reparatur-Holz von dieser Hufe nur für ein Haus abzugeben verpflichtet ist, so soll, damit die Gemeinde sich gehörig sicher stelle, dem Johann Lichte als Berechtigter der ursprünglich Bauholz berechtigten Sohlstätte nur unter diesem ausdrücklichen Vorbehalt das berechtigte Holz aus dem Gemeindewald überwiesen werden..
Am 30 April 1849:    TOP 35:  Der Antrag des Hermann Krick  von hier um Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Feuerstelle auf der Parzelle Flur I, Nr. 980 / 851 wurde vorgelegt und beschlossen, dem Bittsteller die Genehmigung zu dieser Ansiedlung  zu erteilen, da der Hausplatz notorisch ihm gehöre, derselbe an einem öffentlichen Wege  belegen sei, gegen die Führung des Bauführers nichts zu erinnern finde und er auch bekanntlich das zum Hausbau erforderliche Vermögen besitze,ebenso sich im Besitz einer gehörigen Wirtschaft befinde. - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 27 b (a = Anton Lenze), Parzelle 894, St. Nikolaus Straße 19; dann Einwohnerliste Dezember 1849: ohne Hausnummer, ganz am Schluss der Liste, hinter Haus-Nr. 157: Parzelle 851: Krumme Straße (Ächteste Straße): Hermann Krick, Schüsseldreher, LA 38; Ehefrau Agatha geb. Hüster, LA 32; Tochter Christine LA 7; Sohn Arnold, LA 5; Tochter Katharina, LA 2.- Wirtschaft bedeutet nicht Gastwirtschaft, Schankwirtschaft…, sondern Fähigkeit, Praxis-Können der Hauswirtschaft, schadlos für die Gemeinde.
TOP 36:  Der unterm 30. v.M. abgehaltene Verding über die Aufführung einer trockenen Mauer im Garten des Anton Hömberg und Hermann Krick wurde dem Letztbietenden, Lenze,  zu dem Gebot von 12 Taler genehmigt. - Einwohnerliste Dezember  1846: Alte Haus-Nr.  26 b (a:  Georg Krick), St. Nikolaus Str. 23:  Anton Hömberg, Schaufelmacher, LA  40; Ehefrau  Christine geb, Krick, LA 30; Sohn Anton, LA  8; Sohn Franz, LA 6; Tochter Dorothea LA 1; Sterberegister; gest. 3.6.1844 Tochter Anna Maria, LA  1J, 5 M. - Alte Haus-Nr. 27 b (a: Anton Lenze)m St. Nikolaus Str. 19: Hermann Krick, Schüsseldreher, LA  35; Ehefrau Agatha geb. Hüster, LA 29.
TOP 37:  Auf den wiederholten Antrag verschiedener hiesiger Eingesessenen um Instandsetzung  der Mittleren Straße wurde beschlossen, diesen Bau
wenigstens noch für dieses Jahr anstehen zu lassen, weil es der Gemeinde an den dazu nötigen Mitteln fehle. Die Beschwerdeführer müssten sich daher bis zum nächsten Jahr beruhigen, wo hoffentlich die Gemeinde zum Bau derselben im Stande sein werde. - Die Mittlere Straße / Mittelstraße musste 1974 umbenannt werden in St. Nikolaus Straße, weil es in der Kernstadt Meschede schon eine Mittelstraße gibt.
TOP 39:  Der Vorsitzende trug vor, dass die im Jahre 1847 vom Amt erhaltene erste Roggen-Sendung ad 40 Scheffel den früheren Beschlüssen gemäß zu Brote verbacken  und diese unter die bedürftigen Engesessenen verkauft seien.  Die 40 Scheffel Roggen kosten inclusive Fuhr-Hol- und Bäcker-Lohn 165 – 21 – 3. Für das verkaufte Brot seien ausgelöst  149 – 6 - -. Die fehlenden 16 – 15 – 3 sollen daher der Gemeinde zur Last und seien von dieser zu erstatten.  Es wurde beschlossen, diesen Betrag auf den diesjährigen Etat zu übernehmen.
TOP 40:  Der Antrag des Polizeidieners Hölter zu Hellefeld vom 17. d.M. um Überlassung eines Eichbaums gegen die Taxe wurde beschlossen,  diesen Antrag zu genehmigen und dem Hölter diejenige Eiche gegen die Taxe überweisen zu lassen, welche in der Rümke zwischen der Wiese des hiesigen Försters  und des Caspar Kaulmann stehe.  - Man konnte, durfte nicht einfach mal so einen Baum fällen!
TOP 46:  Auf die Eingabe der Hebamme Tönne vom 8. Februar wurde beschlossen, dieselbe mit Anschaffung einer Klistierspritze auf Kosten der Gemeinde zu beauftragen.  - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 106, Parzelle 668: Ehefrau Elisabeth geb. Albers, Hebamme, LA 51; Ehemann Franz Tönne, Leineweber, Raseur, Postexpediteur, LA 46; Tochter Elisabeth, Magd, LA 25; Tochter Christine, Magd, LA 19; Sohn Kaspar, Postbote, LA 14; Tochter Dorothea, LA 5.
TOP 47:  Auf den Antrag des Caspar Leineweber vom 13. Februar d.J. wurde genehmigt, demselben für die Erhöhung seiner Mistenstelle die Vergütung, welche die Anlage einer Mauer an derselben gekostet haben würde, ad 1 T 25 Gr, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt jedoch aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, dass er auf alle und jegliche Entschädigung verzichtet, welche er für die Folge der Wegeanlage ihm etwa erwachsene Nachteile noch sollte beanspruchen können.
TOP 48:  Der Versammlung wurde eröffnet, dass in Folge des Beschlusses vom 25.  Januar der Verkauf des Gördes´schen Gartens öffentlich bekannt gemacht worden sei, sich aber weiter niemand als der Wirt Neise zum Ankauf desselben gemeldet habe, der dafür 105 Taler zahlen wolle. Es wurde beschlossen, von einem Verkauf dieses Gartens, der der Gemeinde noch immer sehr nützlich sein könne, gänzlich Abstand zu nehmen, somit auf das Gebot des Neise nicht weiter zu (be)rücksichtigen und von einer öffentlichen weiteren Aussetzung des Gartens zum Verkauf des Gartens abzusehen. – Siehe: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 49:  Der Vorsitzende  musste der Versammlung die Verfügung Landrätl. Behörde vom 30. v.M.  worauf des Königs Majestät mittels Allerhöchster Kabinetts-Order vom 24. Februar d.J. dem Erhard Hirschberger hier das Recht zum Tragen der Hut...kokarde (nicht korrekt lesbar; Militär-Abzeichen)  wieder verliehen haben, bekannt und ihr bemerkt, dass sonach der Hirschberger von nun an die bisher verlorene Hut...kokarde wieder tragen dürfe. Der Erhard Hirschberg war für diese Verhandlung anwesend und nahm von ihrem Inhalt Kenntnis.
Am 19. Mai 1849:          TOP 51:  Durch die im Monat März  d.J. Mobilmachung des 3. Battalions : 16. Ludendorff-Regiments sind mehrere Familien der hiesigen Gemeinde, die ihres Ernährers verlustig geworden sind und dadurch in eine hilfsbedürftige Lage geraten. Wiewohl die Versammlung der Ansicht sein kann, dass die Unterstützung dieser Familien lediglich wenigstens aus Billigkeits-Rücksichten dem Staate anheimfallen dürfte, indem die betreffenden Landwehrmänner dem Staate dienen, so soll es doch nach dem Vortrag des Vorsitzenden Amts-Beigeordneten und nach den an diesen ergangenen Höheren Verfügungen einzig und allein Sache der Gemeine sein, für die Unterstützung der hilfsbedürftigen Hinterbliebenen übernehmen Landwehrmänner zu sorgen. Der hiesigen Gemeindekasse fehlt es dazu aber gänzlich an allen Mitteln, die Einwohner der Gemeinde sind durchschnittlich so dürftig, dass sie kaum die zur Beschaffung ihrer Lebensbedürfnisse und zur Entrichtung der vielen Zinsen und sonstigen Privat- und Staats-Abgaben, welche sie zu zahlen haben, erforderlichen Gelder, namentlich in dieser bedrängten Zeit, so Handel und Wandel stockt, und die Geldnot aufs Höchste gestiegen ist, beschaffen können. Die Eingesessenen sind so arm, dass sie nicht einmal die zur Deckung ihrer laufenden Kommunalbedürfnisse erforderlichen Gelder durch eine Umlage beschaffen können und hat sich daher die Gemeinde bereits im vergangenen Jahr genötigt gesehen, zur Vorbeugung einer Kommunalsteuer eine Summe von 200 Taler anzuleihen, was auch zur Bestreitung der diesjährigen Ausgaben geschehen muss. Bei diesen Umständen ist die Gemeinde nicht im Stande, die zur Unterstützung der genannten Landwehrmänner notwendigen Mittel durch eine auszuschreibende Kommunal-Steuer aufzubringen, und bleibt ihr nichts anderes übrig, als im Wege der Anleihe dazu zu gelangen. Da es aber augenblicklich an Gelegenheit fehlt, eine solche Anleihe ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu können und mehrere der Familien nicht so lange einer Unterstützung entbehren können, bis sich eine solche Gelegenheit findet, so bleibt nichts anderes übrig, als dass die Gemeinde ihre Zuflucht zu den Staatsbehörden nimmt, um aus der Staatskasse einen angemessenen zinslosen Vorschuss zu erhalten.  Es wird daher beschlossen, höheren Orts darauf anzutragen, dass der Staat der hiesigen Gemeinde einen solchen Vorschuss von vorläufig 200 Taler verabreiche und verpflichtet sich die Versammlung namens der Gemeinde, diesen Vorschuss binnen 3 Jahren unfehlbar zu erstatten. Möchte die Gemeinde im Stande sein, die Erstattung eher zu bewirken, so soll die Erstattung auch vor Ablauf jener 3 Jahre erfolgen. - Stichworte zum Nachschlagen: 1848  / 1849 /  März-Revolution  /  Preußen – Österreich – Frankreich  /  Kommunistisches Manifest – Karl Marx  /  Paulskirche, Frankfurt...
TOP 53: Auf die von dem Caspar Mester hier unterm 26.  Januar d.J. ausgestellte notarielle Quittung über 100 Taler, wofür er seine Bauholz-Gerechtsame der hiesigen Gemeinde verkauft hat, wurde der Versammlung vorgelegt.  Dieselbe bemerkte, dass der Auszahlung der fraglichen 100 Taler an den Mester weiter keine Schwierigkeiten im Wege stehen, und der Vorsitzende daher die Genehmigung zur Zahlung aus der Gemeindekasse erteilen möge, welche Anweisung sich auch auf die Gebühren des Justizrats Greve wegen Aufnahme jener Erklärung ad 1 T 15 Gr  erstrecken müsse.
TOP 54:  Die Rechnung des Maurers Franz Göckeler hier vom 1. Mai d.J. über geleistete Arbeiten und über gelieferte Materialien in der Pastorat hierselbst im Betrage von 6 T 1 Gr 6 Pf  wurde auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen, beschlossen.  - Mit Maurer Franz Göckeler, Maurermeister Göckeler,, Franz Göckeler ist in diesen Jahren immer dieselbe Person gemeint, - siehe später der Schützenhauptmann und Schützenkönig.
TOP 55:  Das Revisions-Attest des des Maurermeisters Göckeler vom 17. d.M. über den von Caspar Cohsmann hier beim Haus des Sattlers Franz Pöttgen angefertigten Kanal wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, dem Cohsmann den darauf ihm gebührenden Betrag ad 9 T 15 Gr 4 Pf  aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 26. Mai 1849:    TOP 57. Die von Königlicher Regierung unterm 4. d.M. wegen der Erweiterung des hiesigen Schulhauses ergangenen Verfügung wurde der Versammlung mitgeteilt, um sich über die Beschaffung der Baumittel zu erklären.  Die Versammlung bemerkte: die Eingesessenen der hiesigen Gemeinde befinden sich fast alle und mit nur sehr wenigen Ausnahmen in den allerdürftigsten Verhältnissen, nicht nur mal in gewöhnlichen Jahren, geschweige denn bei diesen Verdienst losen Zeiten, kaum einer von ihnen kann ihre Haushaltsbedürfnisse befriedigen, Staats- und Kommunalabgaben, so wie die Zinsen von den vielen Schulden, die auf ihrem geringen Besitztum kleben, abführen, ohne immer  neue Schulden zu contrahieren und gar bald ihrem gänzlichen Ruin in die Arme zu fallen. Die Prinzipal-Grund- und Klassen-Steuern der hiesigen Gemeinde belaufen sich auf 803 T  8 Gr 8 Pf, worunter an Prinzipal-Grund-Steuer und  297 T 8 Gr 8 Pf enthalten seien.  Auf diesem unbedeutenden Immobil wir vermögen haften notorisch 50.000 – 60.000Taler Hypothekenschulden und lassen sich hieraus wohl zur Genüge entnehmen, in welchem zerrütteten Zustand sich die Gemeinde befinde.  Weil die Eingesessenen durchaus nicht im Stande seien, eine Kommunalsteuer aufbringen zu können, so habe man sich, wiewohl nur sehr ungern,  zur Deckung der laufenden Kommunal-Bedürfnisse, wozu die Einkünfte der Gemeinde bei weitem nicht hinreichen, genötigt gesehen, in wenigen Jahren bereits eine Anleihe von 200 Taler aufzunehmen und auf Ausweis des diesjährigen Etats müssten pro anno (für das Jahr)  wieder von neuem 240 Taler angeliehen werden. Auch habe die Gemeinde, um die Hilfsbedürftigen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der einberufenen Wehrmänner nach Bedürfnis unterstützen zu können beim gänzlichen Mangel an Geldmitteln darauf antragen müssen, aus der Staatskasse einen Vorschuss von 200 Taler zu erhalten. Dass bei diesen Umständen, ohne die Gemeinde-Eingesessenen zu ruinieren und dieselben bei der jetzigen unruhigen Welt zu Unzufriedenheit anzureizen, nicht daran gedacht werden könne, die sich auf mehr als 800 Taler belaufenden Kosten des Schulbaus durch Umlage aufzubringen, brauchte wohl nicht weiter auseinander gesetzt zu werden.  Aber auch ohne Druck der Gemeinde könne die Bausumme nicht einmal im Wege der Anleihe beschafft werden, da die Gemeinde bei diesen misslichen Zeitverhältnissen nicht im Stande sei, die Zinsen davon zu beschaffen, ohne diese wieder anzuleihen und so die Gemeinde zu und noch in eine solche Schuldenlast zu versetzen, aus der sie nie würde herauszukommen wisse. Bei diesen Umständen müsse die Versammlung um so mehr gegen die Ausführung des fraglichen (in Frage kommenden, vorgesehenen) Baus in diesem (unterstrichen) so ungünstigen Jahr protestieren, als das Bedürfnis zur Erweiterung des Schulhauses wirklich nicht so dringend sei, als dass der Bau nicht bis zu dahin solle hinaus geschoben werden könne, dass erst wieder bessere Zeiten eintreten und die Gemeinde dann ohne Druck die Baukosten aufzubringen vermöge.  Auch werde der Bau noch nebenbei dadurch in diesem Jahr unmöglich gemacht, dass, weil die ganze Gemeinde dagegen sei, niemand dazu ein Local (hier: Platz im eigenen Haus, in einer Gastwirtschaft...) dazu hergeben wolle, worin während der Ausführung des Baus der Schulunterricht erteilt werden könne.  Wer …(1Wort nicht korrekt lesbar) übrigens ruft, dass die Höheren Behörden bei Prüfung aller dieser gewiss gewichtigen Gründe von der Bauausführung ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), wenigstens in diesem Jahr gänzlich Abstand nehme und dasselbe so lange anstehen lassen werde, bis das Bedürfnis erst dringender hervor tritt und die Gemeinde beim Eintritt günstigerer Zeitverhältnisse dazu ohne Druck in den Stand gesetzt wird. - Siehe Extrakapitel: „Unsere Schule in Freienohl“: „Demokratische Lieder“.
Am 20. Juni  1849:                   TOP 59: Nach der diesjährigen Kommunal-Etat-Veränderungsweise soll zur Bestreitung dem laufenden Bedürfnis bei der hiesigen Gemeindekasse pro anno ein Kapitalvon 240 Taler angeliehen werden.  Ebenso wurde beschlossen, dass zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Familien einberufener Landwehrmänner der hiesigen Gemeinde noch Anleihe von 110  Taler gemacht werden (diese 110 Taler werden aufgeteilt auf diese Familien). Es wurde bestimmt, die Höhere Genehmigung zu dieser zu im Ganzen also auf 350 Taler sich belaufenden Anleihe einzuholen. Als Grund zu diesen zunehmenden Anleihen wurde angeführt, dass die Gemeinde-Eingesessenen unter sich durchschnittlich in solchen drückenden Verhältnissen befinden, dass sie zur Aufbringung dieser Summen durch Kommunalsteuern ganz und gar nicht im Stande seien.
TOP 60:  Wurde bestimmt, dass die auf dem heutigen Beschluss Nr. 59 für die hiesige Gemeinde anzuleihenden 350 Taler von dem Förster Becker in der Giesmecke, welcher der Gemeinde bereits im vorigen Jahr 200 Taler geliehen habe, angeliehen werden sollen. Demselben sollen auf Verlangen aber die zusammen 550 Taler eine gerichtliche oder notarielle Obligation ausgefertigt werden (damals korrekt, heutzutage: angefertigt), worin aber eine beiderseitige vierteljährige Kündigung vorzubehalten sei. Der Gemeinde-Verordnete Bernard Becker übernahm es,  mit dem Förster Becker wegen dieser Sache zu sprechen und über das Resultat binnen 8 Tagen Anzeige zu machen.
TOP 61:  Wurde beschlossen, dass von der nach dem heutigen Beschluss zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien einberufener Landwehrmänner anzuleihenden 110 Taler folgende Personen unterstützt werden sollen: (1.) Ehefrau Franz Trompetter monatlich  2 Taler; (2.) Ehefrau Johann Cohsmann monatlich 2 Taler; (3.) Ehefrau Lorenz Bruder monatlich 1 Taler; (4.) Ehefrau Josef Trompetter monatlich 1 Taler; (5.) Ehefrau Franz Caspar Cohsmann monatlich 2 Taler; (6.) Ehefrau Heinrich Trompetter monatlich 1 ½ Taler; (7.) Ehefrau Heinrich Molitor monatlich 1 Taler.  Die Unterstützung solle sobald beginnen, als die Gemeindekasse im Besitz der Gelder sein werde.
TOP 62:  Wurde genehmigt, dass auf ihren mündlichen Antrag folgende Frauen, deren Männer nach Schleswig-Holstein abmarschiert (!) sind, nachstehende Unterstützung aus der Gemeindekasse zuteil würden: (1.) Ehefrau Johannes Cohsmann 1 Paar Schuhe für sich, 1 Paar Schuhe für ihren Sohn, 1 Paar Schuhe für ihre Tochter; (2.) Ehefrau Franz Caspar Cohsmann 1 Paar Schuhe für sich.
TOP 63:  Der Antrag des ...(Vorname nicht korrekt lesbar) Pöttgen hier um Überlassung von 200 Stücke Torfbunden gegen die Taxe aus dem Forst-Distrikt Knäppchen wurde genehmigt, falls die Abgabe derselben forstmäßig geschehen könne.
TOP 65:  Der Vorsitzende legte der Versammlung die Untersuchungsverhandlungen wegen der Brückengeld-Defrandation (Unterschlagung) des Caspar Petz zu Visbeck zur Entscheidung darüber vor, ob die Anklage des Brückengeld-Postens Johann Trompetter für begründet  zu erachten sei.  Die Versammlung erklärte, nach § 10 des Allerhöchsten Brückengeld-Tarifs vom 11. Oktober 1844 sind alle (unterstrichen) Einwohner der hiesigen (auch unterstrichen) Gemeinde frei. Folglich findet diese Befreiung auf solche auswärtige (unterstrichen) Personen, welche für einen hiesigen (unterstrichen) Einwohner Fuhrenlasten, der wie vorliegend der Fall, selbst kein Fuhrwerk besitzt, und wie dies bei dem Ort vorhandenen geringen Fuhrwesen häufig vorkommt, einen auswärtigen Fuhrmann anzunehmen leider gezwungen ist, umso mehr Anwendung, als das Brückengeld, was ein solcher Auswärtiger (groß geschrieben) zahlen sollte.  ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auch nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gerade ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) dann darf,  was sich ganz gleich bleibt, … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) eines verhältnismäßigen höheren Fuhrlohns den hiesigen Einwohnern zur Last fallen würde, was aber ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht nur gegen alles Recht und alle Billigkeit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) , sondern auch sowohl den Absichten des Gesetzgebers, als dem Sinn des § 10 des von diesen genehmigten Brückengeldtarifs in seiner günstigen rechtlichen Auffassung  und gegen seine Werte. (Nicht vollständig verständlich.) . Diesem nach sei die Anklage des Trompetter gegen den CasparPetz als unbegründet von der Hand zu weisen.
TOP 66:  Auf die Landrätliche Verfügung vom 9. d.M  fand sich die Versammlung veranlasst, folgende Abänderungen resp. Vervollständigung im Tarif über die Erhebung des Brückengeldes von der hiesigen Langelsbrücke zu beantragen:  Nach § 10 des Tarifs solle kein Brückengeld von allen Einwohnern von Freienohl erhoben werden. Diesem Paragraph sei noch notwendig hinzuzusetzen, dass die Einsassen von Freienohl auch mit ihrem Vieh und Fuhrwerken, ebenso diejenigen Auswärtigen (unterstrichen) für ihre Person  und auch mit ihrem Fuhrwerk von dieser Abgabe verschont bleiben sollen, welche für hiesige Eingesessenen Fuhren oder sonstige Hand-Fuhrwerke leiten. Weitere Abänderungen resp. Vervollständigung des Tarifs halte man nicht für notwendig;  zu der vorgedachten Vervollständigung solle aber die Höhere Genehmigung eingeholt werden.
TOP 69:  Der Antrag der Ehefrau. Heinr. Trompetter hier um Zuschlag von 2 Taler Miete, welche bereits bestimmt für selbige worden ist, wurde von der Hand gewiesen mit dem Bemerken, dass der Mann der Bittstellerin erst im März d.J. nach Schleswig-Holstein abmarschiert sei, zu der Zeit also die Schuld bestanden habe und die Gemeinde für solche Leistung sich nicht verpflichtet hält, höchstens könne sie solche Schulden übernehmen,  die während der Abwesenheit der Landwehrmänner entstanden sind.
Am 14. Juli 1849:    TOP 74:  Auf den Antrag des Caspar Lenze vom 13. d.M.  wurde genehmigt, dem hiesigen Schützen-Hof zur Feier eines Erntefestes dem betreffenden Commitee unentgeltlich 2 Tnze (unbekannte Abkürzung) zu überlassen.
TOP 75:  Der unterm 18. Mai d.J. abgehaltene Verding mehrerer im hiesigen Pastorat und Küsterei-Haus vorzunehmenden Reparaturen wurde dem Caspar Lenze gnt. Penschröer jun. hier mit Ausschluss des Anschlags  über die Reparaturen an der Pastorat der nördlichen Freitreppe (nach draußen führende Treppe), welche mit dem nach dem heutigen Beschluss an dieselben zu bauenden Gesinde-Abtritt besonders zum Verding ausgesetzt werden solle, genehmigt.
Am 28. Juli 1849:            TOP 77:  Die mit Landrätlicher Verfügung vom 12. d.M. eingegangene Entscheidung Königlicher Regierung vom 27. v.M., die Erweiterung des hiesigen Schulhauses betreffend wurde der Versammlung vorgelegt, um gemäß derselben anderweiten Beschluss zu ihr fassen zu lassen.  Die Gemeinde-Versammlung erklärte, die Gemeinde würde sich des fraglichen Erweiterungsbaues gewiss nicht aussetzen (widersetzen, dagegen sein), wenn sie sich im Besitz der dazu erforderlichen Mittel befände, oder solches besonders in den jetzigen geldlosen und bedrängten Zeitverhältnissen ohne den ausdrücklichen Druck der Eingesessenen beschaffen vermöge und endlich auch ein dringendes Bedürfnis zu jenem Erweiterungsbau wirklich vorläge. Da dies alles aber nicht der Fall sei, wie die Versammlung dies in ihrem Beschluss vom 26. Mai d.J.  auch bereits angegeben habe, so habe sie sich im Interesse der Gemeinde verpflichtet, zur Zeit noch mit aller Kraft jener Bau-Ausführung entgegen zu wirken und könne sie sich deshalb auch dazu hergeben,n Beschluss darüber zu fassen, wie die Mittel zu jenem Bau beschafft werden sollen. Man hoffe, dass die Regierung auch zur Zeit auch (noch?) umso mehr von der Ausführung des fraglichen Baus Abstand nehme, als außer den vorher angeführten triftigen Gründen nach dem in dem Beschluss vom 26. Mai angeführten Umstand, dass kein Local zu ermitteln sei, worin während des Baus der Schulunterricht erteilt werden könne, so wie auch noch der große Übelstand hinzukomme, dass nach dem Bau-Projekt die Lehrerin-Wohnung aus dem Schulgebäude entfernt werde und dadurch der Gemeinde wieder eine jährliche Miet...gabe (nicht korrekt lesbar) von 40 Taler, welche die Lehrerin beanspruche, erwachse. Sollte die Königliche Regierung aber von ihrem Vorhaben den Bau noch in diesem Jahr ausgeführt zu sehen,, nicht Abstand nehmen von ihrer Entscheidung vom 27. v.M., nicht abgehen wolle, so sehe sich die Versammlung genötigt, Höheren Orts eine Abänderung derselben zu erwirken.
TOP 79:  Auf den Antrag der Ehefrau des als Landwehrmann einberufenen Heinrich Trompetter von hier wurde beschlossen, ihr für sich und ihren Sohn ein Paar Schuhe auf Kosten der Gemeinde anfertigen zu lassen.  - Einwohnerliste Dezember 1849: Heinrich Trompetter, Tagelöhner, 34 J., Ehefrau Agatha geb. Neise, 42 J., Sohn Joseph 8 J., Tochter Lisette 5 J., Alte Haus-Nr. 81c bei 81a: Friedrich Miese, Krumme Straße 15.
TOP 82:  Auf den Antrag der Ehefrau Trompetter vom 3. d.M. wurde beschlossen, ihr die Miete von … bis … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) mit 2 T aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 83:  Das Holzverzeichnis zur Reparatur des Schweinestalles des Bernard Becker zu Freienohl vom 15. März d.J. wurde vorgelegt und mit dem Bemerken genehmigt, dass das darin gedachte Holzquantum dem Becker bereits überwiesen sei. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 88:  Die Rechnung des Borchardt vom 10. Februar d.J. über seine Gebühren für Veranschlagung von Straßenbauarbeiten hierselbst wurde im Betrag von 8 Taler mit dem Bemerken auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen beschlossen, dass die Kasse diese Kosten definitiv zu tragen habe,  weil die Arbeiten nicht ausgeführt worden seien und auch nicht zur Ausführung kommen sollen, weil sie zu viel kosten und dafür die Gebühren des fraglichen Gebots des Borchardt den Unternehmern (dem Unternehmen?) nicht in Abzug gebracht werden können, wie das sonst bei Verdingen bedingungsgemäß geschehe.
TOP 91:  Die Rechnung des Schusters Franz Caspar Cohsmann zu Freienohl vom 8. Juli d.J.  über 1 T 10 Gr für angefertigte Schuhe des Sohnes der Ehefrau Caspar Cohsmann, deren Mann nach Schlesweig-Holstein abmarschiert ist, wurde auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Franz Caspar Cohsmann, Ackersmann (die beiden Vornamen sind aktenkundig, aber nicht „Schuster“), LA 34; Ehefrau Franziska geb. Krick, LA 42; Tochter Carola, LA 16; Sohn Adam, LA 13; Tochter Catharina, LA 4. Alte Haus-Nr. 131 a, Hauptstraße.
Am 18. August 1849:   TOP 94:  Das von der Witwe Johann Neise hier eingereichte Verzeichnis über 490 ½ Kubil-Fuß Zimmerholz und 1223  Quadrat-Fuß Bretter zu ihrem Hause wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, ihr das Holz anweisen zu lassen, sobald sie durch glaubhafte Dokumente nachgewiesen haben würde, Besitzer des fraglichen Hauses sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr.  6, Vohsecke 3: Witwe Dorothea Neise geb. Kehsler, LA 55; Sohn Caspar, Knecht, LA 28; Tochter Marianne, Näherin, LA 23; Sohn Ludwig,, Knecht, LA 20; Tochter Theresia, Magd, LA 16; Sohn Ferdinand, LA 14;  Sohn Heinrich, LA 10; Theresia Schulte, Näherin bei Marianne Neise, LA 16. Sterberegister: gest. 20.1.1847 Johannes Neise, Ackerbürger, LA 53.
TOP 95:  Der Antrag des Johann Lichte hier vom 13. d.M. um Überweisung von 2 Buchen zu Schneidbänken und 5 Buchen zum Nutzen seines zu reparierenden Hauses aus dem hiesigen Gemeindewald wurde genehmigt, insofern die Abgabe forstwirtschaftlich zulässig sei. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr 1, Parzelle 702, Hauptstraße (später: Hirsch-Apotheke): Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 29, (Vater: Anton Lichte); Ehefrau  Christine geb. Trompetter, LA 30; Sohn Johann LA 8; Sohn Anton LA 3 ¾; Tochter Christina LA 2; Sohn Heinrich LA  6 W.;August, Bruder zu Johann (Gastwirt, Gehilfe, LA 25; Ferdinand Hesse, Knecht, LA 28; Catharina Schnapp, Nichte zur Ehefrau, Magd, LA 20; Elisabeth Lenze, Magd, LA 20; Gertrud Schulze, Kindermagd, LA 14; insgesamt 11 Personen
TOP 98:   Der von dem Schuster Franz Korte hier eingereichte zwischen ihm und dem Bendix Ransenberg (auch Ranzenberg geschrieben, Jude) unterm 6. Februar (1849) abgeschlossene Vergleich wird der Gemeinde-Versammlung zur Prüfung vorgelegt. Dieselbe erklärte, dass sie auf Grund dieses Vergleichs dem Franz Korte die von ihm beantragten 100 Taler für das in dem Haus des Ransenberg als berechtigte Sohlstätte klebende (!) Bauholz-Recht, welches ihm der frühere Besitzer Johann Korte behufs notariellen Contracts vom 24. Juni 1846 verkauft hat, nicht zur Auszahlung genehmigen könne, weil nach diesem Vergleich der Ransenberg nicht auf das Bauholz-Recht in seinem Haus, sondern nur auf die an demselben klebenden Hütungsrechtsame, die aber mit dem Bauholz-Recht, wofür der Korte die 100 Taler beziehen will, nichts gemein hat, verzichtet hat. Erst wenn hierauf der fragliche (hier gemeinte)  Vergleich berechtigt sei und der Korte sich notariell oder gerichtlich verpflichtet habe, die Gemeinde auf seine alleinigen Kosten und mit seinem geringen Vermögen zu vertreten auch sich jeder Ansprüche auf das fragliche Bauholz-Recht begeben und der Gemeinde die fraglichen 100 Taler sofort zurück zahlen zu wollen,  falls ein anderer mit einem Anspruch auf diese Bauholz-Gerechtsame der entweder den ganzen oder auch nur teilweisen Betrag der gedachten 100 Taler gegen die Gemeinde auftreten und in dem deshalbigen Rechtsstreite obsiegen möchte, könne die Auszahlung dieser 100 Taler gegen notarielle oder gerichtliche Quittung an den Korte erfolgen.“ - Hierbei handelt es sich nicht um ein peinlich ungerechtfertigtes Verfahren gegen einen Juden. Hierbei möge nur deutlich werden, dass ein gerechtes und korrekt informiertes Zusammenleben nicht immer ganz einfach ist.
Am 22. August 1849:    TOP 101: Die Rechnung des Schusters Plugge im Betrag von 1 Taler 18 Sgr über verfertigte Schuhe für die Ehefrau und Tochter des nunmehr aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten Franz Trumpetter hier wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung bemerkte (stellte fest), dass die Anweisung dieses Betrages mit der Gemeinde-Kasse nicht erfolgen könne, weil die fraglichen Schuhe ohne vorherige Genehmigung der Gemeinde-Versammlung beschafft wurden und nichts darüber constatiere (feststehe), dass dieselben notwendig und erforderlich gewesen seien -. Aus dem Sterberegister: Franziska Ahsmann, 70 J., ledig, Tagelöhnerin, gest. am 13.  Juni 1850. - Einwohnerliste vom 3. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 146 b; Alte Haus-Nr. 146 a: Familie Christoph Hirnstein, verheiratet mit  Friederike geb. Lenze; Breiter Weg, neue Haus-Nr. 9. - Aus dem Einwohnerverzeichnis vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 24a: Franz Trumpetter gnt. Schröer, Ackersmann, Tagelöhner, 33 J., Ehefrau Franziska geb. Höhmann, 27 J., Tochter Maria, 5 J..
TOP 102: Die Rechnung des Schusters Plugge über die angefertigten Schuhe für die Agatha Neise (Ehefrau von Heinrich Trumpetter), deren Mann in Schleswig-Holstein als Landwehrmann sich befindet, und deren Sohn wurde im Betrag von 1 Taler 26 Sgr auf die Gemeinde-Kasse zur Zahlung anzuweisen, beschlossen. - Frau Neise hatte sich wohl vorher regelgerecht verhalten. - Schuster Florenz Plugge, 33 J., Alte Haus-Nr. 156a; (Nr. 156: Heinrich Lenze, Gast- und  Schenkwirt, Bäcker, 53 J. (ein Schenkwirt durfte auch Branntwein, Schnaps verkaufen) . - Aus dem Trauungsregister:  Heirat am 27.11.1841: Heinrich Trumpetter mit Agatha Neise. Im Einwohnerverzeichnis vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 81c (also Beilieger / Mieter): Heinrich Trumpetter, Tagelöhner, 34 J., Ehefrau Agatha Neise, 42 J., Sohn Joseph 8 J.
Am 17. September 1849:     TOP 109:  Das Holzverzeichnis des Johann Cohsmann gnt. Claren hier über 301 Kubik-Fuß wurde vorgelegt und beschlossen, diese Holzquantität dem Cohsmann aus unter der ausdrücklichen Bedingung aus dem Gemeindewald überweisen zu lassen, dass er sich vorher von dem Amtsverwalter Raulff zu Protokoll verpflichtet, auf einen Ersatz desjenigen Holzes zu verzichten, welches er zu dem jetzigen Hause aus eigenen Mitteln angeschafft hat.
TOP 110:  Die beiden Anträge des pensionierten Schultheiß Feldmann vom 30. April und 1. September d.J. um Überweisung des zur Reparatur seines Hauses notwendigen Holzes wurden vorgelegt. Die Versammlung bemerkte, dass das jetzige Wohnhaus des Feldmann nicht zu den Bauholz berechtigten Sohlstätten gehöre und deshalb auf seine Anträge nicht eingegangen, ihm nämlich kein Reparaturholz zu demselben abgegeben werden könne. - Sohlstätte meint eine genau begrenzte Einheit von Wohnhaus, Anbauten: Stall, Scheune, Hofraum, umliegende Flächen: Garten, Feld, mit ganz bestimmten Rechten (Hufen-Gerechtsame: Weide-Recht auf Gemeindegrund; kostenfreies Brennholz, Bau- und Reparaturholz aus dem Gemeindewald usw.) und Pflichten (Abgaben, Zehnten...).
TOP 111:  Das Anerbieten des Franz Göckeler vom 19. v. M., der hiesigen Gemeinde das Bauholzgerecht(same) von dem von ihm angekauften Vohs´schen Haus für 100 Taler zu verkaufen, wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe bemerkte, dass die Gemeinde sich zur Zeit ohne alle Mittel zum Ankauf von Bauholz-Gerechtsame befinde und deshalb von dem Ankauf des fraglichen von Göckeler angebotenen Bauholz-Rechtes vorläufig noch nicht die Rede sein, und daher über diese Angelegenheit ein weiterer Beschluss nicht gefasst werden könne. - Der junge Unternehmer Maurermeister Franz Göckeler war 1849 33 Jahre jung, verheiratet mit der gleichaltrigen Catharina geb. Kaulmann. Er brauchte wohl – geschäftlich – Geld.
TOP 112:  Das Holzverzeichnis des Caspar Flinkerbusch vom 10.1.48 über 140 ¼ Kubik-Fuß wurde vorgelegt, und bei dem Umstand, dass die Gemeinde nicht die Mittel  (das Geld) zum Ankauf von Bauholz-Rechten besitzt, wurde unter Abänderung des Beschlusses vom vom 12.9.v.J. beschlossen, dem Flinkerbusch die vorgedachte Holz-Quantität überweisen zu lassen, insofern es forstwirtaschaftlich ausgegeben werden kann.
TOP 113: Auf den Antrag des Waldwärters Kerstholt vom 15. d.M.  wurde beschlossen, demselben für die Aushülfe (zeitüblich für Aushilfe), welche ihm seine Söhne bei Ausübung seines Waldwärter-Dienstes geleistet haben, und für allemal eine Renumeration von zwanzig Taler aus der Gemeindekasse zu bewilligen.
TOP 116:  Die Versammlung trug vor: bekanntlich besitzt der Georg Geihsler hierselbst das Recht, aus dem hiesigen Gemeindewald das zur Reparatur seiner Gebäude erforderliche Holz unentgeltlich zu beziehen; dahingegen hat er aber auf die Verpflichtung, dies nämliche (unterstrichen) Holz zu jenem Zweck zu verwenden, nicht aber steht ihm das Recht zu, dies Holz zu verkaufen und dafür gar keins oder anders, vielleicht auch schlechteres wieder anzuschaffen. Der Geihsler hat aber diesem zuwider eine Partie (!) Bretter. Welche er aus dem Holz, das ihm vor 3 Jahren zur Reparatur seiner Gebäude aus dem Gemeindewald abgegeben worden ist, nach Körbecke für 23 T 24 Gr verkauft, worüber Schreiner Anton Stirnberg und Johann Kückenhoff hier zeugen können. Hierdurch hat der Geihsler sich offenbar eines Betruges gegen die Gemeinde schuldig gemacht. Es wird daher darauf angetragen, gegen den Geihsler die Kommunal-Untersuchung einleiten zu lassen und ihn wegen jenes Betruges nicht nur zur gesetzlichen Bestrafung ziehen, sondern ihm auch das Recht zum ferneren Bezug von Bau- und Reparaturholz aus dem hiesigen Gemeindewald zu seinen Gebäuden absprechen lassen zu wollen. Die Versammlung bemerkte auch, dass schon mehrere Bauholz-Berechtigte sich eines solchen Betruges schuldig gemacht haben und dass, um einem neuen Ruin der Gemeinde  vorzubeugen, der durch solche Vergehen jedenfalls herbeigeführt werde, im vorliegenden Fallein Beispiel statuiert werden müsse, damit nicht noch mehr Bauholz-Berechtigte sich derhalben schuldig machen. - Hier ist nicht aktenkundig, warum die genannten Anton Stirnberg und Johann Kückenhoff gerade Georg Geihsler angezeigt haben, weil dieses Vergehen bekanntlich bei anderen Bauholz-Berechtigten auch vorgekommen ist. Das Vergehen auch ein Grund der Armut? - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 58 a: Am Hügel 9:  Georg Geihsler,  Ackersmann, LA 62; Ehefrau Franziska geb. Bornemann, LA 62  + 6 Familienmitglieder: Alte Haus-Nr. 59, Am Hügel 11 (!): Johann Kückenhoff, Ackersmann, LA 30; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 27. - Jeder kann sehen, was beim Nachbarn passiert, Gutes und nicht so Gutes...
Am 21. September 1849:      Weil 1 Gemeinde-Beigeordneter fehlt, wird der Meistbeerbte Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert hinzugezogen.                           TOP 117:  Durch den vor kurzem erfolgten Tod des Johann Lenze hierselbst ist die hiesige von ihm bisher verwaltete Flurschützerstelle vakant geworden; gleichwie im vorigen Jahr durch den Abgang des Försters Schrader die hiesige Försterstelle erledigt worden ist (s.o. 13. Oktober 1848). Da die Contraventionen (das Sich-Strafbar-Machen)  in der Feldflur überhand nehmen, der Waldwächter Gaudenz Kerstholt aber, welcher seit dem Verziehen des Försters Schrader den Forstschutz allein allein besorgt hat, diesen wegen seines vorgerückten Alters (76 J.) nicht mehr zur Genüge wahrnehmen kann, so ist es dringend notwendig, dass beide Stellen auf das Schleunigste wieder besetzt werden. Die Gemeinde vermag jedoch nicht ohne Druck einen Förster mit 100 – 120 Taler zu besolden, wie das früher bei Schrader der Fall war. Es wird deshalb für angemessen erachtet, neben den Kerstholt statt eines Försters noch einen Waldwärter einzustellen und diesem zugleich den Feuerschutz mit zu übertragen. Beide Posten sind bei dem Vorstand des die hiesigen Gemeinde-Waldungen hart an und teils sogar zwischen der Feldflur   liegen, ganz füglich miteinander vereinbar und zur Befriedigung des Bedürfnisses, es vollkommen hinreichend, denselben durch eine und dieselbe Person verwalten zu lassen. - Das dem Anzustellenden jährlich zustehende Gehalt wird zu dem angemessenen Betrag  von 60 Taler vereinbart. Von den zu dem Waldwärter- und Flurschützen-Posten sich gemeldeten Personen wurde der vormalige Flurschütz Anton Tönne per Majorität als der Führigste und...anerkannt (nicht korrekt lesbar), gegen seine Würdigkeit fand sich nichts zu erinnern und wurde daher per Majorität  beschlossen, denselben der Höheren Behörde in Vorschlag zu bringen.  Wenn ihm die Waldwärter- und Flurschützen-Stelle übertragen werden mochte, so habe derselbe die Posten, welche er zur Zeit bekleide, nämlich den Olper und Berger Wald mit Flurschutz sowie den Schutz des Fiskus´schen Waldes ganz nieder zu legen. Er habe daher, bevor er als hiesiger Flurschütz und Waldwärter der Höheren Behörde in Vorschlag gebracht werde, sich darüber zu erklären, dass er jenen Posten sobald niederzulegen bereit sei, als ihm die hiesige Flurschützen- und Waldwärter-Stelle  übertragen werden möchte. - Sprachlicher Gebrauch: manchmal Flurschütz, manchmal Flurschütze. -  Einwohnerliste Dezember 1849:  Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, Holzhändler, verheiratet mit Clara geb. Feldmann,2 Söhne: Franz Wilhelm, Schüsseldreher, 31 J., Joseph, Schüsseldreher-Lehrling, 16 J.; Alte Haus-Nr. 66, Parzelle 831; (2010: Volksbank). -  Johannes Lenze, Schneidermeister, 35. J., gest. 3. September 1849; hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Göers; keine Kinder. Sterbe-Register. Trauungsregister keine Angaben. -  Anton Tönne: in der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849 keine Eintragung. Aber in der Einwohnerliste vom 1. Dezember 1846 als Bruder von Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, 40. J., Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832 (Krumme Straße); in derselben Haus-Nr.: Anton Tönne, Flurschütz, 37 J.; vielleicht wohnte er zwischenzeitlich in Olpe; in der Sterbeliste: gest. 26.11.1857, 45 J., Waldwärter, ledig.
TOP 118:  Die Kostenberechnung über eine Veränderung am Pfarrhaus von dem Gemeinde-Verordneten Sahse unterm 12. d.M. aufgestellt im Betrage von 13 T 3 Gr wurde der Versammlung zur Beschlussnahme darüber vorgelegt, ob diese Arbeiten dem Antrag des Pfarrers Sporkmann gemäß ausgeführt werden sollen.. Die Versammlung erklärte sich gegen (unterstrichen) die Ausführung, weil es der Gemeinde an Mitteln zur zur Bestreitung der Kosten fehle und sie diese Arbeit noch nicht als ein Bedürfnis anerkennen könne.
Am 5. Oktober 1849:  TOP 119:  Auf den Antrag des Heinrich Cordel hier vom  23. September wurde beschlossen, demselben eine alte, abständige, zu Furnier-Holz geeignete Eiche, welche einen Inhalt von circa 120 Quadrat-Fuß habe, in der Nähe seines Hauses anweisen zu lassen und ihm solche gegen eine billige Taxe (für einen gerechten Preis) zu überlassen. Der Oberförster Harbert solle ersucht werden, das Weitere zur Auslieferung dieses Beschlusses zu veranlassen, wobei noch bemerkt wurde, dass wenigstens ein Mitglied  des Gemeinde-Vorstandes zu der Überweisung mit hinzugezogen werden solle. -   Deutlich ist der sorgfältige Umgang mit der Natur, mit dem einzelnen Baum, der Jahre lang wachsenden Eiche (im Vergleich mit der schnell wachsenden Fichte) und der geregelte Umgang mit Hilfe der Instanzen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 52; Ehefrau Gertrud geb. Bräutigam, gest. 2.2.1849, LA 45; Sohn Heinrich, Holzhauer, LA 22; Tochter Elisabeth, LA 18; Sohn Wilhelm, LA 15; Tochter Franziska, LA 12; Sohn Christian, LA 9; Sohn Karl, LA 6. Einwohnerliste Dez 1846: Ehemann Heinrich, Ehefrau Gertrud, Sohn Heinrich, Tochter Elisabeth, Sohn Wilhelm, Sohn Christian, Tochter Carilne LA 3; Sohn Karl, LA 6 fehlt hier; Eintragsfehler? Verwechslung: Karl / Caroline? In der Sterbeliste kein aufschlüsselnder Eintrag. Aber: die Mutter fehlt im Familienleben, eine Magd oder Verwandte ist nicht aktenkundig in diesem Haus.
TOP 121:  Die vom Spritzenmacher Tillmann zu Arnsberg unterm 24. v.M. eingereichte Rechnung über Reparatur der hiesigen kleinen Feuerspritze wurde im Betrag von 11 T 8 Gr 3 Pf auf die Gemeindekasse  zur Zahlung anzuweisen, beschlossen.
Am 25. Oktober 1849:           TOP 126:  Auf den Antrag des Justizrats Grosche vom 5. d.M wurde bei der großen Dürftigkeit des Bittstellers, der ohnehin der Gemeinde später zur Last fallen würde, sobald  derselbe nämlich gar nicht mehr verdienen könne, und bei seiner Kränklichkeit und fußgänglichen (korrekt abgeschrieben) Blindheit schon jetzt der Fall sei, genehmigt, dass demselben die 2 Taler, welche er für die vor mehreren Jahren schon erhaltenen Kartoffeln zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) habe, aus der Gemeindekasse gezahlt wurde. - Der Name des Bittstellers ist hier nicht aktenkundig.
TOP 127:  Wurde beschlossen, dass die in der hiesigen Pastorat vorhandenen 2 alten Öfen, welche zur Zeit nutzlos liegen, zu Gunsten der hiesigen Gemeinde, welcher sie gehören, öffentlich verkauft würden, ebenso 2 alte Fenster, welche sich auf dem Boden des hiesigen Schulhauses befinden, und dort aufbewahrt würden. - Schulhaus ist das alte Rathaus zwischen – 2010 – der Volksbank und der Alten Schule.
TOP 128:  Die Verfügung des Königl. Landrats vom 13. d.M. den Forstschutz der hiesigen Kommunal-Waldungen betreffend, wurde der Versammlung vorgelegt mit der Aufforderung derselben gemäß der Anstellung eines Forstschutz-Beamten einen anderweitigen Beschluss zu fassen. Die Versammlung erklärte, wie der nach dem Beschluss vom 21. v.M. zum Forstschutz-Beamten in Vorschlag gebrachte Anton Tönne ein zu dieser Stelle völlig qualifizierter Mann sei und ihm nicht allein vom Forstinspektor Harbert, sondern selbst vom Hohen Königl. Und Regierungsrat Freiherrn von Dörrenberg bescheinigt werden könnte. Sollte dem Tönne auch hinsichtlich der Hauungen und Culturen einige technische Forstkenntnisse abgehen,, so würde es hierauf weniger ankommen, und nun hierselbst ein Kommunal-Befugter besteht, welcher alljährlich die Hauungs- und Cultur-Pläne anzufertigen hat, und auch der Waldwärter Kerstholt noch vorhanden ist, welcher sowohl vor der Anstellung des Schrader als auch seiner Entfernung von hier die Ausführung der Forst-Culturen und die Holz-Hauungen gelenkt hat und hierzu noch immer hinlängliche Kräfte besitzt, so sehr diese ihm auch zum Forstschützen abgehen. Es kommt hier also hauptsächlich darauf an , einen kräftigen Forstschutz hervor zu weisen und dieser würde durch den dazu sehr kräftigen Anton Tönne voraussichtlich vollständig erzielt werden und könne man sich also nicht veranlasst finden, statt des Anton Tönne ein anderes Individuum zum Forstschutz-Beamten für Freienohl in Vorschlag zu bringen, der von dem Herrn Landrat angehobene Bedenken wegen Vereinigung der Waldwärter-Stelle  mit der des Flurschützen, dürften bei dem Umstand zurück zu nehmen sein, dass beim Begehen des Waldes die Fluren betreten werden müssen und selbst von den Feldern aus der Waldschutz ausgeübt werden kann, indem die Felder überall an die Kommunal-Waldungen stoßen, diese selbst zum Teil mitten in den Feldern belegen sind.  Dem Vernehmen nach findet auch der Kommunal-Oberförster Harbert die Vereinigung der Waldwärter-Stelle mit der eines Flurschützen wegen der Lage der Feldflur und der Kommunal-Waldungen für sehr genügend und soll auch in dieser Art bei dem Herrn Landrat geäußert und auch bemerkt haben, dass die hiesigen KommunalWaldungen zu unerheblich und seien, um wegen ihrer Verwaltung nicht auf mögliche Ersparnisse Bedacht zu nehmen. Daher dürfe es dann auch gar keinen Anstand finden, in der Besoldung des Waldschutz-Beamten ein Ersparnis herbei zu führen, wenn sich ein durchaus qualifizierter Mann, wie der Tönne ist, dazu erbötig findet, mit einer jährlichen Besoldung von 60 Taler die Stelle als Waldwärter und zugleich als Flurschütz zu übernehmen. Der Vereinigung beider Stellen dürften um so weniger auch nach den bestehenden Vorschriften ein Hindernis im Wege liegen, als eine solche Vereinigung selbst in der Stadt Arnsberg, die bei weitem mehr Waldungen als die Freiheit Freienohl besitzt, durch die Anstellung des Waldwärters … (1 Wort nicht korrekt lesbar) erfolgt ist. Was die beim Herrn Landrat von Heckmann und Consorten (damals durchaus positiv gewichtet!) unterm 5.9.  eingegebene Protestation betrifft, welche der Versammlung zur Erklärung vorgelegt wurde, so bemerkte die Versammlung, wie auf den damit in Vorschlag gebrachten Georg Becker,  wenn auch sonst gegen seine Person  nichts auszusetzen wäre,  nicht ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) werden könne, weil der Becker ein kränklicher Mann sei, der Waldschütz aber einen kräftigen, starke und gesunden Mann erfordere. Die Versammlung, hiernach nicht zu bewegen, einen anderen Beschluss zu fassen, beantragte wiederholt die Anstellung des Anton Tönne als Waldwärter und Flurschütz für die Freiehit Freienohl gegen (gemeint ist: für) die Besoldung von 60 Taler. - Einwohnerliste Dezember 1846 (!): Anton Tönne, Flurschütz, LA 37m wohnt bei seinem Bruder Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, LA  40; Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Straße 8 und St. Nikolaus Straße; Anton Tönne in der Einwohnerliste Dezember 1849 in dieser Haus-Nr. 52 nicht aktenkundig, aber Alte Haus-Nr. 67 c (bei a : Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmidt, Ackersmann, LA 24, Parzelle 722: Hauptstraße, gegenüber der Kirche.
TOP 129: Nachdem der Staatsanwalt Loke  mittels Schreiben vom 3. d.M. eine Kriminal-Untersuchung gegen den NN. (aktenkundig; in dieser Textfassung ist maßgeblich der Sachverhalt)  wegen Verkaufs des ihm von der Gemeinde gelieferten Bauholzes einzuleiten, abgelehnt hat, beschloss die Versammlung, den ...(1 Wortteil nicht korrekt lesbar) Prozess gegen den NN. umzulegen und dazu den Herrn Leipen (Leißen?) in Arnsberg als Anwalt anzunehmen, vorab aber solle es noch näher untersucht werden, dass das dem NN. geliefert gewesene Reparaturholz wirklich verkauft und zu der Reparatur des NN.´schen Hauses bestimmungsgemäß nicht verwendet sei. Zu dieser Ermittlung solle eine Kommission, bestehend aus den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; etwa: Verständigen?) Heinrich Sahse und Franz Korte und dem Polizeidiener Kaulmann bestellt werdenn diese mit der sofortigen Ausführung beauftragt werden. -  Ein neuerliches Verfahren soll gegen den NN2. (auch aktenkundig),  welcher nach dem Beschluss vom 25. Juli v.J. ebenfalls das ihm von der Gemeinde überwiesene Reparaturholz bestimmungsgemäß nicht verwendet hat, eintreten.
 
 
Am 13. November 1849
Zu Sahse, Düring, Pöttgen, Becker wurd wieder der Meistbeerbte Johann Trompetterr hinzugezogen.
Drei Termine ausgelassen, thematisch nicht so gewichtig.
Am 18. Dezember 1849:           TOP 136:  Die Versammlung trug vor, dass der  Waldwärter Gaudenz Kerstholt  (76 J.) nicht imstande sei, den Schutz des hiesigen Gemeinde-Waldes in der Art zu handhaben, als wie dies zur Zeit erforderlich sei. Die Holz-Diebstähle in dem Gemeinde-Walde nehmen augenblicklich (Dezember!) ganz überhand. Der der Gemeinde dadurch versuchte unverdiente Schaden sei nicht zu ersetzen, zumal die Holzentwendungen sich nicht allein auf Brennholz, sondern sogar und im bedeutenden Maße sich auf das schönste Eichen- und Buchen-Holz erstrecken. Die Gemeinde-Versammlung halte es deshalb für ihre unerlässliche Pflicht, hiermit dringend darauf anzutragen, die bereits unterm 25. Oktober beschlossene Anstellung des Anton Tönne zum Waldwärter und Flurschützer auf das Möglichste zu beschleunigen und die Höhere Behörde um schleunige Genehmigung jenes Beschlusses zu bitten.  Eine solche Genehmigung weniger etwas entgegen stehen, als selbst der Oberförster Harbert seine mündliche Versicherung auch bereits vor circa 3 Wochen seine Zustimmung zur Anstellung des Tönne bei der Landrätlichen Behörde so erklärt habe.  Sollte nicht binnen ganz kurzer Zeit eine entsprechende  Resolution auf den Beschluss vom 25. Oktober erfolgen, so sehe sich die Gemeinde-Versammlung im Interesse der Gemeinde notgedrungen dazu verpflichtet, darüber Beschwerde bei der Königl. Regierung zu erheben.
Am 28. Dezember 1849:    Diesmal wird zu Funke, Düring, Pöttgen der Meistbeerbte Ferdinand Becker  hinzugezogen.
TOP 137:  Auf die Eingabe des Lehrers und Küsters Leismann hier vom 23. Dezember d.M. wurde beschlossen, den Schlosser Feldmann zu beauftragen, die hiesige Kirchtür mit einem Schloss  nach der in der vorgedachten Eingabe des Leismann enthaltenen Vorschriften für den Betrag von 4 Taler anzufertigen, unter der Verpflichtung jedoch, dass er 3 Jahre für die Güte und Dauerhaftigkeit des Schlosses haftet. Der Lehrer und Küster Leismann soll ersucht werden, darauf zu achten, dass das fragliche Schloss gut und dauerhaft gemacht werde. - Im Jahr 1849 gab es noch nicht die beiden Seitenschiffe, ihr ihnen entsprechendes Mittelschiff und nicht den jetzigen abschließenden Altarraum. Die Kirche hatte nur 1 Eingang; vielleicht einen kleinen Anbau als Sakristei, vielleicht mit einer eigenen Außentür. Das jetzige – 2010 – Kirchengebäude wurde erst 1886 errichtet.
TOP 138: Der mit Schreiben des Kreisarztes Dr. Weber vom 27. d.M. eingegangene Fragebogen über den geistesschwachen Franz Bohne hierselbst wurde der Versammlung vorgelegt und darauf beschlossen: (1.)  den Franz Bohne vorläufig auf 3 Monate in die Irren-Anstalt zu Marsberg absenden zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten aus der hiesigen Gemeinde-Kasse zahlen zu lassen;  (2.)   den Dr. Weber zu bitten,, seine Liquidation über Gebühren und Reisekosten für ärztliche Untersuchung des geistesschwachen Bohne ad 7 T 15 Gr in Rücksicht, dass der Kranke ganz unvermögend ist und auf Kosten des Armenfonds in die Irrenanstalt befördert werden muss, auf 5 T zu ermäßigen. (3.) Die bisher durch die Unterbringung, Verpflegung und Bewahrung des Bohne entstandenen und bis zu seiner Abführung nach Marsberg entstandenen Kosten an die Gemeindekasse zahlen zu lassen. -  Vielleicht lassen die aktenkundigen Daten der Familie des Franz Bohne einen möglichen Rückschluss zu auf seine Krankheit. Darum sind sie hier gesammelt. Zur Familie des Franz Bohne liegen diese Daten vor aus dem Trauungsregister, den Sterbelisten und den Einwohnerlisten vom Dezember 1846 und 1849 und Genwiki Freienohl: (2 Schreibweisen: Bohne, Bone): Die Eltern von Franz Bohne: Franz Ferdinand Bohne gnt. Neise verheiratet am 26.11.1809 mit Anna Maria Bräutigam aus der Wennemer Mark.  Aus der Sterbeliste: diese beiden Söhne, Sterbe-Ursachen sind nicht aktenkundigGaudenz (oder auch: Laurenz) Bohne gest. 01.02.1820, „eine viertel Stunde alt“.  Caspar Bohne, Tagelöhner, 23.12.1828, 19 J., 1 Tag vor Weihnachten.  Vater Franz Ferdinand Bohne, Schüsseldreher, gest. 16.11.1837, 53 J. (also wohl geb. 1784), „hinterlässt Ehefrau und 5 minderjährige Kinder“. Die Kinder: aus Genwiki Freienohl; die erste Zahl in Klammern: Lebensalter im Todesjahr des Vaters; die zweite Zahl in Klammern:  LA am 3. Dezember 1849 (Einwohnerliste); immer Bohne gnt. Neise; deren mögliche Heirat wurde nicht untersucht: Maria Gertrud, geb. 18.09.1812 (25) (37).   Maria Theresia, geb. 08.03.1814 (23) (35). Agatha, geb. 14.05.1821 (16) (28). Anna Florentina, geb. 18.12.1824 (13) (25). Helena, geb. 09.04.1829 (8) (20). Bei Genwiki Freienohl ist Franz Bohne nicht eingetragen. Allerdings in der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849 (AA 2172), da steht: Anna Maria Bohne geb. Bräutigam, Witwe, Tagelöhnerin, 65 J; Sohn Franz Bohne, Tagelöhner, 33 J. (also wohl geb. 1816); Alte Haus-Nr. 42c, Parzelle 860, das ist – 2010 – die obere Ecke: Krumme-Straße und St. Nikolaus-Straße. Eigenartigerweise sind in der Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846 Mutter und Sohn nicht aktenkundig.  Aus dem Sterberegister: gest. am 14.01.1872: Anna Maria Bohne geb. Bräutigam, 86 J., geb. 09.10.1786, Tochter des Johannes Bräutigam aus der Wennemer Mark.  Im Sterberegister ist Franz Bohne nicht aktenkundig.  Woher der Beiname Neise stammen könnte?  Aus dem Trauungsregister: Paul Bohne aus der Pfarrei Calle heiratet am 27.10.1778 in Freienohl Christina Neise.   Diese Daten lassen keinen Rückschluss zu auf die Krankheit des Franz Bohne.
Ende der AA 399: Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung Freienohl.
Die Akte AA 400 beinhaltet das Protokollbuch vom Amt Freienohl, vom 20.03.1848 bis zum 16.06.1877, - also nicht von der Gemeinde Freienohl..
Nach der Lesung dieses Amts-Protokollbuches scheint es sinnvoll zu sein, daraus nichts zu übernehmen.
Anfang der Akte AA  401 (vom 14. Januar 1850 bis 2. Januar 1855)
Die Zählung der Tages-Ordnung-Punkte beginnt wieder mit 1.
Am 14. Januar 1850:      TOP 1:  Die Bedingungen zu dem auf morgen anstehenden Eichenholzverkauf im Hömberg und Bergemerg wurden festgesetzt. - Diese Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Der unterm 15. d.M  im Forst-Distrikt Winterseite abgehaltene Reiserholzverkauf wurde genehmigt; es bemerkte jedoch die Versammlung, dass der Waldwärter Kerstholt anzuweisen sei, dafür zu sorgen, dass für die Folge nicht mehr, wie bei dem verkauften Holz geschehen, starkes Holz (dicke Äste) in die Reiserhaufen verpackt, dass diese vielmehr besonders verkauft werden, und zwar auf dem Stamm. Verwiesen müsse es dem Kerstholt werden, dass sich unter dem Holz, welches er an arme Leute zu überweisen autorisiert war, sich feile Heisten (?) befunden haben, wovon es nur vor dem Witwer Rochell geschehen, sogar Folgen gehauen worden wären. – „Starkes Holz“: verstecktes Brennholz.
TOP 3:  Wurde bestimmt, dass die Gemeinde-Verordneten Funke und Pöttgen für das Jahr 1850 die Gemeinde-Beschlüsse mit dem Vorsitzenden zu unterschreiben hätten.
TOP 4:   Unter Aufhebung des für unzweckmäßig zu erachtenden Beschlusses vom 9. Juli 1844 wurde wegen des Transportes der Feuerspritzen und überhaupt der Löschgerätschaften zu der Brandstelle folgendes beschlossen: 1. Nach den Häusern der hiesigen Gemeinde brauche mit Ausschluss des Cordel´schen Hauses in der Giesmecke und des Bauerdick´schen Hauses bei Wildshausen die Feuerlöschgeräte nicht mit Pferde geschafft zu werden, können vielmehr durch Leute dahin gezogen werden. Für das Hinschaffen der Feuerlösch-Gerätschaften nach Häusern dieser Gemeinde, außer der eben erwähnten Häuser, soll daher keine Vergütung aus der Gemeindekasse geliefert werden. - 2. Für das Hinschaffen der Feuerspritze mit den dazu gehörigen Eimern zu der Brandstätte a) wenn diese in der nächstbelegenen Ortschaft stattfindet, , nämlich Bockum, Olpe, Oeventrop, und die Häuser des Bauerdick in Brumlingsen bei Wildshausen und Cordel bei der Giesmecke,  für jedes davor zu spannende Pferd 10 Silbergroschen; b) nach weiter jedoch nicht über eine Stunde entlegenen Ortschaften pro Pferd: 20 Silbergroschen; c) nach Ortschaften, die weiter als eine Stunde von hier entlegen sind pro Pferd: 1 Taler. - 3.  Für das Zurückbringen der Feuerspritze soll die Hälfte der vorher stehenden Beträge gezahlt werden. Jeder Pferde haltende Eingesessene ist verpflichtet, die Brandspritze vorzuspannen und diese zur Brandstätte zu schaffen und der Anordnung eines jeden Polizeidieners und Gemeindebeamten sowie auch der Spritzenmeister Folge zu leisten, welche die Pferde dort requirieren (auswählen, bestimmen), wo sie diese am nächsten antreffen. - 4. Der Witwe Vogt soll für das Aufbewahren der großen Feuerspritze nebst der dazu gehörigen Eimer, ferner weitere zwar 8 alte Eimer bewilligt bleiben. Es soll ihr aber auch die Aufbewahrung der kleinen Feuerspritze zur Pflicht gemacht werden, wofür ihr zwei Taler zugesetzt, für die Aufbewahrung beider Spritzen alo zehn Taler jährlich vom 1. November vorigen Jahres anfänglich gezahlt werden sollen.  Möchte die Witwe Vogt auf diese Bedingungen, die jedoch nur bis zu der Zeit gehen, bis die Gemeinde ein eigenes Spritzenhaus gebaut haben wird, nicht eingehen, so soll ein anderes Local zur Aufbewahrung beider Spritzen gegen die voran gegebene Vergütung ausgemittelt werden.               - 5. Zu der kleinen hiesigen Spritze, welche auf einem Schlitten steht, soll ein Wagen gemacht werden. Diese Arbeit, der dem vom Werkverständigen Heinrich Sahse unterm 18. September v.J.  zum Betrag von 17 T 22 Gr aufgestellten Kostenanschlag zu Grunde zu legen ist, soll baldmöglichst wenigstfordernd verdungen und in den Bedingungen die Beendigung der Arbeit möglich rasch bestimmt werden.  Auch sollen beide Spritzen mit einem Überzug versehen w   erden. Dem Spritzenmeister Heinrich Sahse soll die Ausführung in Abrechnung übergeben werden. -  6, Es soll phne weiteren Verzug ein Spritzenhaus zur Aufhebung der beiden Gemeinde-Spritzen errichtet werden. Woran zugleich eine Verdachung zur Aufhebung der Brandleitern zu bringen ist.  Der Werkverständige Sahse soll mit der Anfertigung des Kostenanschlags beauftragt werden. Als schicklicher Platz zur Errichtung des Spritzenhauses wurde die nächste dem Rathaus belegene Ecke des alten Kirchhofs erachtet.  -  Damit könnte die Stelle der noch nicht vorhandenen  Alten Schule gemeint sein (siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“). - Eine weitere Zwischen-Information: für das Jahr 1864 (also 14 Jahre später!) ist aktenkundig (AA 2168): 166 Wohnhäuser, 58 Ställe; 1 Pferd unter 3 Jahre, 9 Pferde zwischen 3 bis 10 Jahre, 19 Pferde über 10 Jahre. - Zur Witwe Vogt! Warum wird ihr, der Witwe, die Feuerspritze anvertraut? Ausdrückliche Gründe sind nicht aktenkundig. Aber Akten-Ausschnitte lassen auf sinnvolle Einfälle kommen!  Aus der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849:  Alte Haus-Nr. 57 a: 1: Christina Vogt geb. Knickenberg, Witwe, Ackerin, 59 J.; 2: Franz, Sohn zu 1, Ackersmann, 30 J.; 3: Elisabeth, Tochter zu 1, 26 J.; Karoline, Tochter zu 1, 19 J.; Johann, Sohn zu 1, Schreinerlehrling, 18 J.; Friedrich, Sohn zu 1, Schneiderlehrling, 16 J. - Aus dem Trauungs-Register: Heirat am 16.02.1819 Johann Heinrich Vogt gnt. Tinschneider mit Maria Christina Anna  geb. Knickenberg. Aus dem Sterbe-Register: 14.12.1844: Joh. Heinrich Vogt, ,60 J., hinterlässt 5 minderjährige Kinder (1844).
TOP 5: Passt inhaltlich noch zu TOP 4:  Dem Johann Trompetter sollen für das durch ihn am 18. Juni 1844 Hin- und Zurück-Schaffen der Feuerspritze nach Berge die von ihm dafür liquidierten 1 T 20 Gr  aus der Gemeindekasse bezahlt werden.  -  Im September (1849, der Tag ist nicht aktenkundig) ist die hiesige Feuerspritze mittels 3 Pferde nach dem brennenden Haus des Cordel bei der Giesmecke geschafft worden,  und der Caspar Cohsmann hat dieselben mittels 2 Pferde von dort wieder hierher zurück gebracht. Zu dem Hinschaffen hat der Feuerspritze hat der Heinrich Flinkerbusch 2 Pferde (gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber, Ackersmann, 56 J.) und Ferdinand Feldmann 1 Pferd vorgespannt (Schreiner, 47 J.). Kaspar Kaulmann (Polizeidiener, 55J.) hat mit geholfen.  Es sollen daher in Gemäßheit des heutigen Beschlusses dem Heinrich Flinkerbusch 20 Silbergroschen, Ferdinand Feldmann, Caspar Cohsmann  und Kaulmann je 10 Silbergroschen.aus der Gemeindekasse gezahlt werden. - Die Altersangaben sind aktenkundig in der Einwohnerliste Dezember 1849.
TOP 7:  Da nach der Anzeige der Feuerschau-Kommission in der hiesigen Küsterei der Feuereimer fehlt und das Haus auch nicht mit der Bütte versehen ist, so soll der Schreinermeister Heinrich Sahse beauftragt werden, die fehlende Hauhacke auf Rechnung anzubringen. Dahingegen aber wurde das Vorhandensein eines Feuereimers in der Küsterei nicht für notwendig erachtet, ebenso wenig eines Feuerhakens, weil beim Ausbruch eines Brandes der Küster sich mit dem Läuten zu beschäftigen hat, also niemand vorhanden ist, die Feuergerätschaften zur Brandstelle beschaffen kann.
TOP 9:  In der heutigen Sitzung brachten die anwesenden Gemeinde-Verordneten einstimmig den Übelstand zur Sprache, welcher der Gemeinde durch den zeitigen Lehrer Leismann zugeführt würde. Sie erklärten, der Lehrer Leismann habe die ganze Achtung bei seinen Schülern verloren und genieße so wenig Ansehen bei denselben, dass diese ihn bereits bedroht haben. Der Pfarrer Sporkamann hierselbst, bei dem der Lehrer Leismann  dieserhalb Beschwerde geführt haben soll, würde dasselbe bestätigen. Die Zuchtlosigkeit in der hiesigen Knabenschule gehe so weit, dass die Knaben einen Aufzug (!, später: Aufstand, Demonstration…) gegen ihren Lehrer Leismann besprochen haben, wie ein solcher im Monat März 1848 gegen den Amtmann und einige Gemeindeglieder stattgefunden habe, wobei sie dann auch nicht gefehlt haben, diejenigen zu bezeichnen, welche bei einem solchen Aufzuge gegen den Lehrer die Haupträdelsführer sein sollen. Auch haben die Kinder auf der Schule dem Lehrer aus Schikane ein Lebehoch gerufen, während andere „Nein, er soll tot“ dazwischen geschrien haben.  Wozu eine solche Zuchtlosigkeit führe und welches Unheil dadurch für die hiesige Gemeinde erwachse, habe sich bereits im März 1848 gezeigt, indem bei der alsda hier stattgefundenen Unruhe sich größtenteils Eleven (ehemalige Schüler) des Lehrers Leismann, die kaum (aus) der Schule entlassen waren beteiligt haben. Sollte eine solche Zuchtlosigkeit in der hiesigen Knabenschule noch fortbestehen, so ist es unausbleiblich, dass die spätere Generation, welche in ihren Bildungsjahren weder an Furcht (da steht nicht Ehrfurcht), Gehorsam oder Ordnung gewöhnt wird, wenig Scham vor Verbrechen bilden wird, was einig und allein einem Mann, nämlich dem Lehrer Leismann, zuzuschreiben wäre. Man finde sich daher in seinem Gewissen verpflichtet, alles Mögliche zur Abwendung des befürchteten großen Unheils aufzubieten und wolle zu dem Ende bitten, Höheren Orts zu beantragen, dass der Lehrer Leismann, der alle Achtung, Liebe und Ansehen bei seinen Schülern verloren hat, daher keine guten Subjekte (gegenwärtig – 2010 – sagt man: Persönlichkeiten) mehr aus denselben mehr zu erziehen fähig ist, entweder durch Versetzung oder Verabschiedung von hier entfernt werde. Der Meismann habe durch sein Benehmen sowohl gegen die Schüler als gegen deren Eltern sich in der ganzen Gemeinde so allgemein verhasst gemacht, dass ein Jeder (hier groß geschrieben) mit Ausschluss von etwa 2 bis 3 seine Entfernung von hier nicht nur wünschen, sondern sogar  darauf dränge. Die vielfachen von einzelnen Eingesessenen gegen den Lehrer Leismann bereits vorgebrachten und vom Schulvorstand untersuchten Beschwerden liefern nur einen schwachen Beweis, der gegen den Lehrer Leismann so allgemein herrschenden Missliebigkeit und hier der größte Teil der Eingesessenen, welche Beschwerden gegen Lehrer Leismann anzubringen haben, stoßen sich daran, dass die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) erwähnte von einzelnen Eingesessenen vorgebrachten Beschwerden so wenigen Erfolg gehabt haben, und ziehen daher vor, ihre Beschwerde zurück zu halten. Schließlich wurde noch bemerkt, dass dem Lehrer Leismann in der vorigen Woche ein Pasquille und ein Haufen Kaff (Koth?) aus Schikane vor die Tür geworfen waren, was wahrscheinlich von Schülern geschehen sei.
Am 21. Januar 1850:   TOP 11:   Der Antrag des Johann Altenwerth gnt. Schwinne von hier, wonach ihm der 1 T 7 Gr 6 Pf  niedergeschlagen werden möchte, welcher von ihm für die 15 Kubik-Fuß Bauholz beantragt wurden, welche er mehr erhalten haben sollte, als seine Forderung betrug, wurde genehmigt, indem sich herausgestellt habe, dass er nur soviel Holz angewiesen erhalten habe, als er zur Reparatur seines Hauses zu fordern berechtigt war. -  Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 20, Parzelle 904, zwischen Bergstraße und St. Nikolaus Straße, Bergstraße 16: Johann Altenwerth gnt. Schwinne, Ackersmann, LA 41; Ehefrau Elisabeth geb. Schäfer, LA 38; Sohn Johann, LA 12; Tochter Elisabeth, LA 9; Tochter Gertrud, LA 6; Tochter Dorothea, LA 1; Witwe Elisabeth A., Mutter zu Johann A., LA 69.
TOP 13:  Auf den Antrag des Caspar Flinkerbusch wurde genehmigt, demselben zwei Buchenschäfte zur Länge von 20 Fuß behufs der an seinem Haus anzubringenden Stütze gegen die Taxe zu genehmigen. -  1 Fuß = 0,31 m, 20 Fuß = 6,20 m. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 25 a, Parzelle 900, Bergstraße 26: Caspar Flinkerbusch, Tagelöhner, LA 28; seine Schwester Bernardine Flinkerbusch, LA 21 (zu ihr siehe Extra-Kapitel);  Nr. 25 b: nur Joseph Rocholl, Maurer, LA 55.
TOP 19:  Der Antrag des Verwalters Eisenbach zu Bauberth (Ort nicht korrekt lesbar) vom 12. d.M , wonach dem Fabrikbesitzer von der Becke zu Hemer das Busch-Holz unterm sogen. Hahn im Langel behufs einer anzulegenden Schlacht gegen die Taxe belassen werden möchte, wurde unter der Bedingung genehmigt, dass er mit der Hauung dieses Busch-Holzes unterm sogen. Schnepper anfangen, das sogen. Sundersiepen mit abtreiben und unter Berücksichtigung der darin stehenden Eichen das ganze (unterstrichen) Unterholz, also auch die darin stehenden Dornen und so weiter wird abhauen lassen müssen. -  Nicht gemeint ist das Wehr  (die Schlacht) an der Langelbrücke mit dem Kanal zur Firma Linneborn, sondern beim Sundersiepen, herab vom Küppel, beim Einfließen in die Ruhr; der Ruhr gegenüberliegend: Brumlingsen. - „Schlacht“ hier zu vergleichen mit einem Wehr, gebaut aus Steinen und quer liegenden Balken zur Höhen-Regulierung des Kanals. - Siehe auch Krünitz Online: Schlacht.
Am 4. Februar 1850:      TOP 26:  Das Resultat der heute abgehaltenen Wahl zur Ergänzung der Gemeinde-Versammlung wurde zur Prüfung vorgelegt. Die Versammlung erklärte, dass sie gegen die abgehaltene Wahl und die Qualifikation der darauf gewählten Gemeinde-Verordneten, nämlich: Heinrich Flinkerbusch, Ferdinand Becker und Friedrich Schwefer nichts zu erinnern finde. Die Versammlung bemerkte zugleich, dass der gewählte Friedrich Schwefer sich zwar in der Liste der Meistbeerbten vom 27. Juli 1843 nicht mit aufgenommen befinde, dass derselbe aber nachträglich darin aufgenommen werden müsste. -  Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 65, Parzelle 720, Hauptstraße / Ecke zur Twiete: Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber,Ackersmann, LA 56; Ehefrau Agatha geb. Lenze, LA 48; und 6 Kinder.  -  Alte Haus-Nr. 10, Bergstraße 4: Ferdinand Becker gnt. Kaiser , Ackersmann, LA 56, Witwer, und 4 gr. Kinder.  -  Alte Haus-Nr. 114, St. Nikolaus Straße 1: Friedrich Schwefer,  Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 49; Ehefrau Christine geb. Gördes, LA 33; und 7 Kinder.   -   Meistbeerbter = Haus- und Grundbesitzer.
Am 11. Februar 1850:     TOP 29:  Auf den Antrag der Witwe Kaspar Flinkerbiuusch (früher Caspar, inzwischen Kaspar) wurde für die dort wohnende Arme (groß geschrieben!) Franziska Ahsmann ein Klafter Reiserholz bewilligt mit dem Bemerken, dass der Waldwärter Kerstholt mit Überweisung des Holzes zu beauftragen sei.  - 1 Klafter = 3,4 Raummeter. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 86 a, Hinter den Höfen 6 / Bergstraße: Witwe Marianne Flinkerbusch geb. Weber, Tagelöhnerin, LA 53; zur Miete: 86 b: Franziksa Ahsmann, Tagelöhnerin, LA 60.
TOP 30:  Auf die Anzeige des Rechtsanwalts Leisten in Sachen Freienohl gegen Kehsler, worauf auf den 22. d.M. morgens 10 Uhr zum mündlichen Verhandlungstermin in der Sache anstehe,  bestimmte die Versammlung, dass die Gemeinde-Verordneten Sahse, Pöttgen und auch die übrigen Gemeinde-Verordneten dem Termin beiwohnen mögten (wohl Freienohlerisch  geschrieben; korrekt möchten). Die nicht anwesenden Gemeinde-Verordneten mit Ausschluss des Humpert seien davon in Kenntnis zu setzen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 31:  Der Ankauf von 30 (Abkürzung nicht korrekt lesbar) über einige der Gemeinde gehörige unbrauchbar gewordene Gegenstände zum Betrage von 5 RT 26 Sgr wurde genehmigt. - Die Gegenstände sind hier nicht aktenkundig.
TOP 33:  Mit Bezugnahme auf den Beschluss Nr. 183 vom 26. März v.J. wurde beschlossen, den darin gedachten Platz zum Kalkofen dem Friedrich Schwefer anderweit auf 5 Jahre, also bis zum 1. Januar 1855, gegen die jährliche Pacht von 10 Sgr in Zeitpacht zu belassen.  - Kalkofen: ein Brennofen für die Herstellung von Brennkalk aus Kalkstein; in Freienohl aufkommende Mini-Industrie, gelegen am Ruhrufer: Breiter Weg / Ruhr-Brücke, Südseite. Siehe Wikipedia.
TOP 35:    Der Versammlung wurden die über den schwachsinnigen Franz Bohne von hier gepflogenen Verhandlungen vorgelegt. Dieselbe hatte darauf den Beschluss,  dass dem Lohgerber Franz Geihsler die von ihm liquidierten 3 RT 10 Sgr aus der Gemeindekasse zu zahlen seien, und dass auch dem Johann Kückenhoff, wobei der Bohne untergebracht, bis zum 8. d.M.  3 Sgr pro Tag von diesem Tage ab, aber solange er sich noch dort befindet, 3 ½  Sgr pro Tag gezahlt werden soll- Diese Kosten aber seien zu erheblich, um für die Folge bestehen bleiben zu können und müsse daher dahin gewirkt werden, dass der Bohne in die Pflegeanstalt zu Marsberg  auf Kosten der Gemeinde aufgenommen werde. Durch die Vernehmung der Eehefrau des Tagelöhners Fritz Miese und des Anton Hömberg würde sich herausstellen, dass der Bohne allerdings ein gemeingefährlicher Mensch sei, wodurch dann jede Schwierigkeit beseitigt sein würde, um für ihn die Aufnahme in der Pflegeanstalt zu Marsberg zu erlangen. - Einwohnerliste Dezember 1849:  Ehefrau Anna Maria Miese geb. Tebbe, 40 J., Alte Haus-Nr. 42 a, Parz. 860 (Ecke St. Nikolaus Straße / Krumme Straße) gegenüber:  Anton Hömberg, Schüsseldreher, Schaufelmacher, 44 J., Alte Haus-Nr. 26 b, Parz. 896 (St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße); vielleicht hat Franz Bohne da auch schon gearbeitet.
TOP 37:  Die Landrätliche Verfügung vom 28. v.M.  die … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des hiesigen Schulhauses wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss darauf, einstweilen bemüht zu sein, die Lokale zu ermitteln,  worin während der Reparatur des Schulhauses die Schulen gehalten werden sollen. Über das Resultat ihrer Bemühung wollen sie in der nächsten Sitzung referieren und alsdann zugleich näher beschließen, in welcher Art dar von (?)  Königlicher Regierung in ihrer Verfügung vom 15. v.M. getroffenen Bestimmungen nachgelebt (ungewohnte Vokabel) werden soll. - Schulen = 1 für Knaben, 1 für Mädchen; zeitüblich.
TOP 39:  Die Versammlung trug darauf vor zu veranlassen, dass die Gelder baldmöglichst und jedenfalls binnen 3 Monaten der Gemeinde zurückgezahlt werden, welche diese in dem Jahr 1845 oder 1846 für das Läuten vorgeschossen habe. - Mehr Inhaltliches ist dazu hier nicht aktenkundig.
Am 14. Februar 1850:    (Zu Lehrer Leismann: im Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“ einige Ergänzungen)   TOP 40:  Die Versammlung brachte zur Sprache, dass der Lehrer Leismann am vorigen Freitag, dem 8. des Morgens gegen 10 Uhr auf Reise gegangen und erst am Abend des folgenden Tages zurückgekehrt sei, während welcher Zeit er die Schule ausgesetzt habe. Auch habe der Leismann vor etwa 14 Tagen einer Hochzeit bei dem Fritz Schmitz hierselbst beigewohnt und für den Tag die Schule durch einen seiner Schüler, und zwar durch den Franz Spielmann abhalten lassen, da nicht constiert (feststeht), ob der Lehrer Leismann zu diesem Schul-Aussetzen die Genehmigung des Schulvorstandes oder dessen Präses interim (inzwischen) erhalten hat, in der Gemeinde aber über die eigenmächtige Handlung des Lehrers Leismann große Unzufriedenheit herrscht, so wollen wir bitten, bei dem Pfarrer Sporkmann (der Präses) anzufragen, ob der Leismann zu den gerügten Handlungen die Genehmigung erhalten habe.
TOP 41:  Die Versammlung bemerkte, dass der hiesige Küster Leismann mehrere ihm in seiner Eigenschaft als Küster obliegenden Verrichtungen unterlasse, namentlich (1.)  unterbleibe bei Beerdigungen das durch den Küster auf dem Rückweg zur Kirche vorzunehmende Vorbeten eines Rosenkranzes. (2.)  Es beziehe der Küster den Missbrauch einer Wiese gegen die Verpflichtung dafür auf seine Kosten das Treten der Blasebälge beim Orgelspielen zu besorgen. Der Küster Leismann befehle aber Schulkinder dazu, das Treten der Blasebälge zu verrichten. Diese Kinder glauben,  diese Anordnung des Küsters, der zugleich ihr Lehrer ist, Folge leisten zu müssen. Da einesteils aber die Eltern der Kinder damit unzufrieden sind, dass die Kinder zu solchen Verrichtungen durch den Küster benutzt werden, andernteils aber der Küster auf seinem Fortbestehen dieses Missbrauchs von der ihm aufliegenden Verpflichtung sich lossagen zu können glauben,  wie er solches bei dem Läuten bereits getan hat, so müsse auch für die Einstellung dieses Missbrauchs gesorgt werden.  (3.)  Der Küster sammele alljährlich  am Grünen-Donnerstag (heutzutage: Gründonnerstag; Donnerstag vor Ostern) in der hiesigen Gemeinde Eier. Die Berechtigung dazu wird ihm nicht abgesprochen;  nach der Observanz habe er aber die Verpflichtung, bei dem Eiersammeln den Weihwasserkessel mit sich zu führen und in die Häuser, worin er die Eier sammelt, Weihwasser aus zu sprengen. Das Sammeln der Eier unterlasse der Leismann nicht, wohl aber das Aussprengen des Weihwassers. (4.)  Der Küster Leismann erhalte jährlich einen bestimmten Betrag für das Aufziehen und Stellen der Turmuhr. Er lasse diese Verrichtung durch seine unerfahrenen Kinder besorgen, was zur Folge habe, dass die Uhr sehr unregelmäßig gehe. (5.) Der Küster Leismann unterlasse, die Weihwasserkessel in der Kirche mit Weihwasser zu füllen; es sei schon der Fall vorgekommen, dass sich der in dem unterm Turm  aufgehängte Weihwasserkessel mehr als zehn Wochen leer befunden habe. (Zwischenbemerkung des Abschreibers: Geht der Pfarrer nie durch den einen Eingang in seine Kirche? Nur durch den Sakristei-Eingang? 1850 gab es noch lange nicht die beiden Seitenschiffe mit der ihnen entsprechenden Länge des Mittelschiffs; erst ab 1886;  der Altarraum befand sich mit etwa 6 – 8 Meter hinter dem alten Mittelschiff.) - (6.) Unterlasse der Küster Leismann, die Bänke in der Kirche (nur altes Mittelschiff) gehörig zu reinigen, Schmutz und Talg (von – damals üblich - brennenden Kerzen) werde gar nicht davon entfernt, wodurch die Kirchgänger ihre Kleidungsstücke verderben. - In der hiesigen Gemeinde bestehe über diese durch den Leismann unterlassene Verpflichtung nur herbeigeführte Übelstände große Unzufriedenheit, und erachte die Versammlung es daher für seine (ihre) Pflicht, den Kirchenvorstand zu bitten, dass der Küster Leismann angehalten werde, die gerügten Übelstände ab zu halten (zu unterlassen).
Am 18. Februar 1850:      TOP 42:  Der Versammlung wurde das Schreiben des hiesigen Kirchenvorstandes vom 13. d.M.  mitgeteilt, wonach der Kirchenvorstand wegen der sich zur Ausübung des Läutens erhobenen Schwierigkeiten fortan um so mehr mit einer Glocke läuten lassen will,  und es der (politische) Gemeinde anheim gegeben werde, es zu bewirken, wenn sie das Läuten mit mehreren Glocken zusammen haben will. Die Versammlung erklärte hierauf, wie sie sich in ihrem Beschluss vom30. März 1849 darüber ausgelassen habe, dass sie dazu keine Verpflichtung anerkennen könne, das Läuten hierselbst auf Kosten der Gemeinde zu besorgen.  Sie müsse bei diesem Beschluss stehen bleiben und werde auf die Bemerkung des Kirchenvorstandes, worauf derselbe fortan nunmehr mit einer Glocke läuten lassen würde, sie nicht bestimmen, eine Verpflichtung zum Läuten zu übernehmen.
TOP 45:  Der Versammlung wurden die Untersuchungsverhandlungen gegen Franz Tönne (Postexpediteur), Anton Neise (Tagelöhner, 62 J.), Heinrich Schwarzfärber  (Schneider, 44 J.) und Fritz Miese (Tagelöhner, 48 J.) wegen Versäumung der Nachtwachdienste vorgelgt. Die Versammlung erklärte, wie für diesmal allerdings davon abgesehen werden müsse, die Beschuldigten zur Klage zu ziehen, es denselben aber aufgegeben sei, die versäumten Nachtwachendienste nachzuholen und der Polizeidiener Caspar Kaulmann (55 J.) angewiesen sei, darauf zu sehen, dass dieses geschehe, was im Besonderen die Verpflichtung des Postexpediteurs Tönne zur Teilnahme an diesem Wachtdienst betrifft, so könne er aus den in seiner Vorstellung vom 17. Januar d.v.J. angeführten Gründen von dieser Verpflichtung nicht entbunden werden, und müsse zur gesetzlichen Strafe gezogen werden, falls er sich auch ferner den Wachtdienst zu verrichten weigerlich halten sollte. Wenn er vermöge seiner amtlichen Stellung nicht dazu im Stande sein sollte, den Wachtdienst getreulich auszuführen, so müsse ihm anheim gestellt bleiben, sich durch eine qualifizierte Person vertreten zu lassen. - Weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 28. Februar 1850:    TOP 51:  Die Versammlung beantragte, den Communal-Oberförster Harbert zu ersuchen, doch auf das Schleunigste die Hauung des Bauholzes zu verdingen, welches nach dem diesjährigen Hauungsplan den Berechtigten überwiesen werden muss.
TOP 56: Die Versammlung beschloss, sämtlichen Bauholz-Berechtigten, welche nach dem Jahr 1846 Holz von der Gemeinde erhalten haben, zur Erteilung einer Quittung darüber zu veranlassen.
TOP 58:  Der Antrag des August Wrede gnt Kückenhoff  zu Bockum vom 20. Juli v.J. um Überweisung von Bauholz zu dem Haus seines Bruders Ferdinand welcher vor in gerichtlicher Subhastation erstanden, wurde beschlossen, Bittsteller abzuweisen, und zwar (1.) weil diejenigen, welche Bauholz berechtigt sein wollen, vor allen Dingen nachzuweisen haben, dass sie Bürger der hiesigen Freiheit seien, der Wrede aber notorisch (bekanntlich) nicht Bürger der hiesigen Freiheit geworden sei;  (2.)  der Caspar Stirnberg auf der Bauholz berechtigten Solstätte (Sohlstätte) selbst auch ein Wohnhaus stehen habe, nur es nicht konstiere (?), dass dieser Caspar Stirnberg auf das Bauholz  zu diesem noch in Besitz habenden Hause Verzicht geleistet habe, die Gemeinde aber unter keinen Umständen zu 2 Häusern das Bauholz abzugeben verpflichtet sei. - Einwohnerliste Dezember 1849:  Alte Haus-Nr. 22, Bergstraße 20: Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff, Holzhauser, LA 37; Ehefrau  Florentine geb. Pöttgen, LA 27; Sohn Anton, LA 7; Sohne Heinrich, LA 4; Sohn Franz, LA 1. - Alte Haus-Nr. 129, Bergstraße 22: Caspar Stirnberg, Sägeschneider, LA 59; Ehefrau Margaretha geb. Düring, LA 52; Sohn Fritz, Holzschneider, LA 21; Sohn Anton, LA 12.
TOP 62:  In Folge des Beschlusses vom 5. Oktober  v.J. hatte der Werkverständige (!) Gemeinde-Verordnete Sahse  (1.)  die Bescheinigung übergeben, worauf der Ferdinand Becker gnt. Kaiser das im Jahr 1846 von der Gemeinde erhaltene Holz wirklich zum Bau verwendet habe,  (2.) ein Verzeichnis des Holzes übergeben, welches zu ferneren Reparaturen des Becker´schen Hauses mit 64 Kubik-Fuß noch erforderlich sei.  Die Versammlung beschloss, Becker die 64 Kubik-Fuß Holz durch den Communal-Oberförster  anweisen zu lassen; auch beschloss sie ferner, die 22 Sgr 6 Pf  niederzuschlagen, welche der Becker für zu viel erhaltenes Bauholz der Gemeinde zu zahlen angehalten wird, indem nach näher angestellter Untersuchung der Becker kein Holz zu viel erhalten habe.
Am 4. März 1850:      TOP 63:  Die Versammlung erklärte, dass das mittels Beschlusses vom 13. Juli 1847 entworfene Reglement zur Aufbringung des Lohns der Vieh-Hirten und der Kosten wegen Haltung des Zugviehs (?) unter folgenden Abänderungen nunmehr mit dem 1. April d.J. zur Ausführung kommen soll (ungekürzt abgeschrieben; d.h. schon im Protokoll sind einige Punkte ausgelassen): ad Nr. 3: soll die der Gemeinde zustehende vierteljährige Kündigung, statt vor dem 1. April  ein viertel Jahr vor dem 1. Januar geschehen;  - ad Nr. 6 a:  sollen die Kuh-Hirten verpflichtet sein, vom 1. Mai bis zum 15. Oktober  statt um 5 Uhr morgens schon um 4 Uhr morgens das Vieh auszutreiben und auch verpflichtet sein, nach der Anordnung der Gemeinde-Vorsteher in den Monaten Dezember, Januar und Februar das Vieh auszutreiben, wenn jener die Witterung dazu günstig hält: -  ad  Nr. 8: geschieht die Bestrafung nicht mehr nach der Verordnung Königl. Regierung vom 19. April 1827, sondern nach der Feldpolizei-Ordnung vom 1. November 1847, oder nach etwa später erscheinenden derfallsigen (diesen Fall betreffenden) Verordnungen. - ad Nr. 9: Soll der Geldbetrag, und zwar für jeden Kuh-Hirt ad 12 RT (?) und für den Schweine-Hirt ad 17 RT nicht von den Hirten selbst, sondern von dem Communal-Rendanten erhoben und den Hirten ohne Verbürgung von Hebegebühren ausgezahlt werden. Die Hirten sollen nur verpflichtet sein, alljährlich am 1. November dem Gemeinde-Vorsteher ein Verzeichnis über das Vieh einzureichen, was ihnen in dem Jahr vorgetrieben worden ist, damit der Gemeinde-Vorsteher die Repartitions-Liste aufstellen und die Erhebung veranlassen kann. - ad Nr. 15: Der Zuchtochse, welcher vom Wirt Becker gehalten wird, soll mit der unteren Heerde (freienohlerisch mit ee geschrieben; sonst: Herde), und der Zuchtochse, welcher durch den Caspar Lenze gnt. Penschröer gehalten wird, soll mit der oberen Herde getrieben werden, und soll der Halter des Zielebers berechtigt sein, statt 2 Schweine au0er dem Eber unentgeltlich dem Schweine-Hirten vortreiben. - Die nach Nr. 13 angefertigten Verzeichnisse, wonach die Freiheit Freienohl in 2 Bezirke geteilt wird, sind von dem Gemeinde-Verordneten Sahse angefertigt worden und sollen nach diesen die Kühe zur unteren resp. Zur oberen Heerde getrieben werden. - Es sollen als Kuh-Hirten der Adam Köster für die untere Kuh-Heerde, und der Franz Leineweber für die obere Kuh-Heerde , der Georg Krick aber als Schweine-Hirt und auf das Reglement vom 13. Juli 1847 mit dem nach dem heutigen Beschluss darin getroffenen Abänderungen verpflichtet werden.  - Das Huderecht der hiesigen Gemeinde wird ausgeübt: (a) auf den ihr selbst gehörigen Grundstücken mit Ausschluss der verpachteten Grundstücke und der in Schonung gelegten Waldungen; (b) in der gesamten Feldmark der hiesigen Gemeinde mit Ausschluss besamter Grundstücke und in Schonung gelegter Waldungen und zwar auf Länder und Wiesen vom 15. Oktober bis zum 15. April, insofern die Grundstücke am 15. Oktober abgeerntet sind, sonst erst nach geschehener Aberntung, in Wäldern aber, insofern diese nicht in Schonung gelegt sind, das ganze Jahr hindurch. Nach dieser Bestimmung soll der Gemeinde-Vorsteher berechtigt sein, den Hirten ihre Hudereien (Hude-Bereiche?) anzuweisen.
TOP 64:  Im Verfolgen des Beschlusses vom 29. Mai 1848 bestimmte die Versammlung, wie von der Anbringung eines Flaschenzuges … (mehrere Wörter nicht korrekt lesbar), indem dieselbe (?) jüngst noch mit neuer Leine versehen, die bei der Anbringung eines Flaschenzuges unbrauchbar werden würde. - Es handelt sich wohl um Glockenseile im Kirchturm. Eine inhaltliche Angabe ist nicht aktenkundig. Der folgende TOP klärt manches.
TOP 65:  Auf den mündlichen Antrag des Uhrenmachers Ritter zu Soest wurden demselben … (Geldbetrag ist nicht korrekt lesbar) für die Wiederherstellung einer an der hiesigen Turmuhr vorgekommenen außerordentlichen Beschädigung mit dem Bemerken bewilligt,  dem Küster und Lehrer Leismann aufgeben zu lassen, in der Folge nicht mehr die Uhr durch seine oder hiesige Kinder oder unkundige Leute aufziehen zu lassen, dieses Geschäft vielmehr selbst zu besorgen oder nur durch Sachkundige besorgen zu lassen, indem die jetzt an der Uhr vorgekommene Beschädigung sehr wahrscheinlich durch eine verkehrte oder gewalttätige Behandlung der Uhr ihr Entstehen gefunden hat. Sollte der Küster Leismann dieser Weisung nicht Folge leisten, so müssen ihm alle Kosten zur Last gelegt werden, welche an der Uhr bei einer unrichtigen Behandlung derselben entstehen.
TOP 66:  Die Versammlung beschwerte sich darüber, dass der Küster Leismann das Läuten zum „Engel des Herrn“ und das Läuten zum Schul-Anfang  durch Schulkinder besorgen lasse, da durch einen solchen Missbrauch  die Glocken leicht beschädigt oder auch nur die Stricke derselben ruiniert werden können, so müsste bei dem hiesigen Kirchen-Vorstand darauf angetragen werden, diesen Missbrauch abhelfen zu lassen. - „Engel des Herrn“: Mutter-Gottes-Gebet dreimal täglich: morgens und abends um 6, mittags um 12 Uhr. Kirchen-Vorstand = der Pfarrer.
TOP 67:  Auf die von dem Pfarrer Sporkmann unterm 1. d.M.  gegebene Aufklärung über das eigenmächtige Aussetzen des Schulunterrichts seitens des Lehrers Leismann bemerkte die Versammlung, wie sie selbst sich davon überzeugt habe, dass der Leismann am Hochzeitstag des Fritz Schmitz nicht, wie ihm vorgegeben, erst nach 11 Uhr, sondern schon um 10 Uhr den Schulunterricht geschlossen habe, indem man ihn zu dieser Stunde zum Hochzeitsschmaus habe gehen sehen.  Am Nachmittag des nämlichen Tages sei der Leismann erst um 2 Uhr auf der Schule erschienen und habe nach einer kurzen Zeit sich wieder entfernt und den weiteren Unterricht dem Schüler Franz Spielmann überlassen. Durch eine Vernehmung des gesagten Spielmann würde sich die Richtigkeit dieser Behauptung herausstellen und solle dem Herrn Pfarrer Sporkmann von diesem Beschluss Kenntnis gegeben werden, um demselben die Überzeugung zu verschaffen, dass nicht die Gemeinde-Versammlung, wie der Leismann sich auszudrücken beliebt, sich eine Unwahrheit hat zu Schulden kommen lassen, sondern diese Bezeichnung richtiger auf den Lehrer Leismann zurückfallen möchte. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1850: Friedrich Schmitz mit Catharina Franke aus Pfarrei Remblinghausen; Trauzeugen: Fritz Ernst Kerstholt, Dorothea Gördes. - Einwohnerliste Dezember 1849: Franz Spielmann, LA 14 Jahre, Sohne von Johann Spielmann, Fuhrmann, Glasfärber, LA 47; Ehefrau Charlotte geb. Kauffeld, LA 42; Alte Haus-Nr.  60, Bergstraße 31.
 
Am 11. März 1850:       TOP 68:  Die Gemeinde-Versammlung beschloss, dass aus dem Tannen-Saat-Kämpen der hiesigen Gemeinde so viele Pflänzlinge gegen 5 Silbergroschen pro 100 Stück verkauft werden sollen, als nach der Bestimmung des Oberförsters entbehrlich sind. Fall sich mehrere Käufer melden, als Pflänzlinge abgegeben werden können, sollen die hiesigen Eingesessenen den Vorzug haben, sonst sollen die Käufer nach der Reihenfolge, wie sie sich melden, den Vorzug erhalten. Die Meldungen müssen auf dem hiesigen Amtsbüreau geschehen, von wo aus dann die Weisung an den Waldwärter Kerstholt erfolgen wird. - Es ist eine Kontrolle über die abgegebenen Pflänzlinge sowohl auf dem hiesigen Amtsbüreau wie dem Waldwärter Kerstholt zu führen. Diejenigen, welche Pflänzlinge erhalten, haben dieselben auf ihre eigenen Kosten und auf Anweisung des Waldwärters auszuführen.
TOP 69:  Nachdem die Landrätl. Behörde es abgelehnt hat, nach dem Antrag der Versammlung bei dem Bischöflichen Generalvikariat zu bewirken, dass die zur hiesigen Küsterei gehörigen Waldungen unter die Kontrolle des Communal-Oberförsters gestellt werden, so beschloss die Versammlung, dass der Amtmann namens der  (politischen)  Gemeinde den desselbigen Antrag direkt an das Bischöfliche Generalvikariat formieren (schicken) möge.
TOP 70:  Auf den Antrag des Schützen-Hauptmanns Johann Lichte wurde genehmigt, dass der Gemeinde-Platz bei der Vogelstange für die Dauer des diesjährigen Schützenfestes dem Schützen-Vorstand unentgeltlich  belassen werden solle.
TOP 71:  Es wurde genehmigt, dass die von dem Georg Geihsler unterm 8. d:M.  Beantragten 4 Buchen Ständer zur Stütze seines Hauses gegen Taxe aus den Gemeinde-Waldungen abgegeben werden sollen, doch nur insofern solches nach dem Urteil des Communal-Oberförsters in forstwirtschaftlicher Hinsicht zulässig sein möchte. Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 58 a, Am Hügel 9: Georg Geihsler, Ackersmann, LA 62; Ehefrau Franziska geb. Bornemann, LA 52; Tochter Marianne, Magd, LA 25; Tochter Agatha, Magd, LA 23; Sohn Ludwig, Knecht, LA 20;  Sohn August, Schreinerlehrling, LA 17; Sohn Ferdinand, Schneiderlehrling, LA 13 (!); Tochter Franziska, LA 6; 58 b: 4 Personen: Caspar Pöttgen.
TOP 72:  Auf die Erklärung des Ferdinand Becker gnt. Kaiser vom 8. d.M. beschloss die Versammlung, dass der Becker nunmehr anzuhalten sei, seine neu errichtete Mauer um soviel zurück zu ziehen, als er sie zu weit ins Gemeinde-Eigentum habe errichten lassen; ihm solle dazu eine Frist von 2 Monaten gestellt werden. Möchte er binnen dieser Frist die Mauer noch nicht zurückgezogen haben, so müsse gerichtliche Klage gegen ihn erhoben werden. Die Gemeinde vermöge die Linie ihrer Grenze nicht anders als durch einen Geometer anzugeben und sei bereit, einen Geometer damit zu beauftragen, falls der Becker durch dessen Schuld die Grenzlinie verdunkelt worden sei, die damit verbundenen Kosten, wie es gebührend und rechtlich ist, zu tragen sich bereit erklärt. Auf das Anerbieten des Becker, die Gemeinde mit 1 Taler zu entschädigen, könne nicht eingegangen werden, und würde die Gemeinde sich auch nicht dazu verstehen, dem Becker den von ihm eingefiedigten Platz zu einem niedrigeren Preis zu belassen als die ihm abgeforderten 11 T 9 Gr 10 Pf.
TOP 73:  Auf den Antrag des Gastwirts Neise von hier wurde genehmigt, dass derselbe auf die Parzelle Flur I Nr. 697 ein neues Wohnhaus errichte, indem diese Parzelle nach der hiesigen Grundsteuer-Mutterrolle sein Eigentum sei und gegen seine Führung sich nichts erinnern lasse, auch notorisch (bekannt) sei, dass er das zur Errichtung des Hauses und seiner wirtschaftlichen Einrichtung erforderliche Vermögen besitzt. -  Einwohnerliste Dezember 1849: wohl ursprünglich: Alte Haus-Nr. 6, Vohsecke 3; hier ist gemeint: Alte Haus-Nr. 130, Breiter Weg 2, 4: Caspar Neise Sen., Gastwirt, Krämer, Holzhändler, LA 82; Sohn Caspar Neise Jun. Holzhändler, LA 46; Ehefrau Elisabeth geb. Kost, LA 29; zu ihr Neffe Ludwig Vogt, LA 10; Elisabeth Schulte, Magd, LA 22.
TOP 74: Die Versammlung wurde mit der in Folge ihres Beschlusses vom 11. v.M. vorgenommener Untersuchung über die Gemeingefährlichkeit des Franz Bone in Kenntnis gesetzt und erklärte, wie nach diesen gepflogenen Verhandlungen sich die Gemeingefährlichkeit des Franz Bone herausgestellt habe und sie daher auf die Abführung desselben in die Pflegeanstalt zu Marsberg antragen müsse, wovon die Kosten aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden sollen.
TOP 75:  Nachdem die unterm 4. v.M.  vorgenommene Wahl dreier neuer Gemeinde-Verordneter für die hiesige Gemeinde unterm 24. v.M  die Landrätliche Bestätigung gefunden hatte, wurden die neuen Gemeinde-Verordneten:  Landwirt Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Landwirt Heinrich Flinkerbusch, Schenkwirt Fritz Schwefer  unter strenger Ermahnung, treuer Pflichterfüllung und nachdem ihnen die betreffenden Stellen der Land- und Gemeinde-Ordnung vom 31. Dezember 1841 vorgelesen waren, in ihr neues Amt aus gleichen Gründen eingeführt                                                                                                                                                                                                 und wurden die nach der Anzimität (?) ausscheidenden bisherigen Gemeinde-Verordneten: Heinrich Sahse und Heinrich Düring mit Dank für ihre der Gemeinde mit so reger Tätigkeiten Dienste entlassen. Der ebenfalls nach der Amtszeit ausscheidende Gemeinde-Verordnete Caspar Humpert war nicht erschienen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Schreinermeister Heinrich Sahse, 50 J., Alte Haus-Nr. 23, Parz. 915, neue Bergstr.19 und Ackersmann und Schreiner Heinrich Düring gnt. Adames, 38 J., Alte Haus-Nr. 5, Parzelle 694, 695: neue Voßecke 1.
Am 18. März 1850:     TOP 77:  In Verfolgung des Beschlusses  vom 11. Januar erklärte die Versammlung: bei der Aufstellung des diesjährigen Communal-Etats haben sich die ungünstigen Finanz-Verhältnisse der hiesigen Gemeinde so hart herausgestellt, dass auf alle möglichen Ersparnisse Bedacht genommen werden müsse.  Es haben daher auf den Etat die 800 Taler nicht übernommen werden können, welche nach der Verfügung Königl. Regierung vom 15. Januar d.J.  zum Erweiterungsbau des Schulhauses erforderlich sein sollten. Auch habe nicht die Hälfte dieser Summe ohne Druck der Gemeinde auf den Etat gebracht werden können. Auf die Amortisations-Anleihe der 800 Taler habe eben wenig eingegangen werden können, weil nach Ausweis des Etats bereits 500 Taler auf Amortisation angeliehen sind, um damit die im vorigen Jahr gemachten Anleihen, welche abgetragen werden müssen, wieder zudecken.  Um jedoch endlich diese von der Höheren Behörde so sehr ugirte (nicht korrekt lesbar) Angelegenheit ohne einen Druck der Gemeinde hervorzurufen, zu beseitigen, solle die Reparatur des Schulhauses hierselbst, insofern es das strengste Bedürfnis erfordert, in diesem Jahr ausgeführt werden, und zwar nachdem vom Bau-Inspekteur Kronenberg im Jahr 1847 aufgestellten Kostenanschlag. Nach diesem Anschlag wird die Anbringung neuer Fenster und eines neuen Beschlusses  nicht fürs strengste Bedürfnis geschildert, welche wonach dann (3 Wörter korrekt abgeschrieben?) die Anschlagssumme von 810 Taler sich auf 670 Taler reduziert.  Für ein strenges Erfordernis kann auch nicht der mit veranschlagte Anbau, welcher nur bezweckt, die freiliegende zum 2. Stock führende Treppe unter Dach zu bringen, erachtet werden. Es steht zu erwarten, dass mit Weglassung dieses nicht notwendigen Anbaus sich die Anschlagssumme auf etwa 200 Taler ermäßigen wird. Es seien daher auf den diesjährigen Etat die Hälfte jener Summe mit 100 Taler gebracht worden. Bei dem in diesem Jahr  vorzunehmenden Verding müsse nunmehr aber die Bedingung gestellt werden, dass der Unternehmer in diesem Jahr nur 100 Taler und erst im nächsten Jahr den Rest der Verdings-Summe ausbezahlt erhalten solle.  Es sei also der vorgedachte Kostenanschlag danach abzuändern, dass der Anbau ganz ausfalle, und auch die Bedielung und die neue Fenster-Anlage darin ausgelassen werden, und soll dann nach dem derart ermäßigten Kostenanschlag die Reparatur des Schulhauses wie gesagt in diesem Jahr ausgeführt werden und zwar zur Zeit der Ferien, die lange genug anhalten, um diese nur unbedeutend bleibende Reparatur während derselben vollständig ausführen zu können, wo dann auch die Kosten wegen Unterbringung der beiden Schulen  während des Baus erspart werden können. - Ob mit dem oben genannten neuen Beschluss die unten genannte neue Bedielung gemeint ist? - Zur Erinnerung: mit diesem Schulhaus mit den 2  Schulen (Knaben-Klasse plus Mädchen-Klasse) ist das ganz alte Rathaus zwischen – 2010 – der Volksbank und der  später  neu gebauten  Alten Schule gemeint; siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 78:  Die mit den hiesigen Hirten unterm 15. d.M. und dem heutigen Tag gepflogenen Verhandlungen wurden vorgelegt. Die Versammlung genehmigte, dass dem Schweine-Hirten Krick erforderlichenfalls bis zu 3 Beihirten und dem Kuh-Hirten Leineweber bis zu 2 Beihirten gestellt werden, jedoch mit der Bedingung, dass dem Krick nur die erforderlichen Beihirten und wenn dieses Erfordernis nicht vorliegt,, was sich immer nach der Anzahl des zur Hude treibenden Viehs richten müsse, sogar keinen Beihirten gegeben werde. Es soll von dem Urteil des Gemeinde-Vorstehers abhängen,ele Beihirten zur höchsten Zahl von dreien dem Schweine-Hirt beigegeben werden sollen. Dem Leineweber indes soll der zweite Beihirt gestellt werden für die Zeit, dass ihm mehr als 60 Kühe vorgetrieben werden. Auf das Verlangen des unteren Kuh-Hirten Köster, welcher eine Erhöhung des Lohns von 12 Taler bis zu 16 Taler verlange, könne jedoch nicht eingegangen werden, und solle daher die Annahme dieses Dienstes wenigst fordernd verdungen werden und zu den Bedingungen bemerkt werden, dass auch ihm für die Zeit 2 Beihirten gestellt werden sollen, als (wenn) ihm mehr als 60 Kühe vorgetrieben werden.  - Vorttreiben = vom Vieh-Besitzer aus seinem Stall dem Hirten zu-, vorgetrieben; der Hirte treibt dann das versammelte Vieh weiter auf die Weide.
TOP 80:  Es wurde gestattet, der Franziska Ahsmann ein Klafter Reiserholz und zwar aus den besten aufgeschlagenen Klaftern unentgeltlich  durch den Waldwärter Kerstholt verabfolgen zu lassen.  -  S.o. 11. Februar 1850, TOP 29:  Aus dem Sterberegister: Franziska Ahsmann, 70 J., ledig, Tagelöhnerin, gest. am 13.  Juni 1850. -  Einwohnerliste vom 3. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 146 b; Alte Haus-Nr. 146 a: Familie Christoph Hirnstein, verheiratet mit  Friederike geb. Lenze; Breiter Weg, neue Haus-Nr. 9.
TOP 84:  Auf die Landrätliche Verfügung vom 12. d.M.  beschloss die Versammlung, das Wachtlokal, zwar noch … (1 Wort nicht korrekt lesbar) in dem Haus des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Becker zu belassen, dass diesem jedoch aufzugeben sei, zur Wachtstube ein anderes Lokal als die Schenkstube zu beschaffen. - Bernard Becker, Schenkwirt!
Am 25. März 1850:      TOP 89:   Auf den Antrag des Arnold Schröder und Johann Kückenhoff vom 23. September 1848 bemerkte die Versammlung, wie durch die in der Twieten-Straße vorgenommene Instandsetzung derselben der Weg am Hügel durchaus nicht gelitten habe. Übrigens sei nicht zu verkennen, dass der letztgedachte Weg einer Ausbesserung bedürfe. Die Ausführung könne jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn die Mittel der Gemeinde es zulasse.
 
Am 2. April 1850:      TOP 91:  Die Verhandlung wegen öffentlichen Anbietens des Kuh-Hirtendienstes für die untere Herde vom 30. v.M. wurde vorgelegt.  Die Versammlung beschloss, den Dienst nochmals wenigst fordernd  auszusetzen und nachdem sich darauf angebenden Resultat die Genehmigung zu erteilen.
TOP 94:  Auf die protokollarische Eingabe des Bernhard Tönne vom 26.2. d.J.  wurde beschlossen, den Steuerkontrolleur Derkmann bei seiner nächsten Anwesenheit darum zu ersuchen, dass er nach der Flurkarte ermittele, wie weit die Witwe Vogt an dem fraglichen Grundstück ein Eigentum beanspruchen könne. Im Übrigen aber habe der Tönne seiner Verbindlichkeit nicht nachgelebt, worauf das Wasser von seiner Wiese und alles oberhalb seines Hauses sich sammelnde Wasser hinter seinem Haus her abgeleitet werden soll. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 52, Krumme Straße 8:  Bernard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30; und 4 Kinder und 1 Magd. - Alte Haus-Nr. 57a, Hauptstraße: Witwe Christina Vogt geb. Knickenberg, Ackerin, LA  59; und Familie. Oder Alte Haus-Nr. 68, Hauptstraße: Witwe Christina Vogt geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, LA 58; und Familie.
TOP 95:  Der Antrag der Ehefrau des Müllers  Winterhoff und des Heinrich Cordel beide hier um Ankauf einer unterhalb des Mühlenteiches an den Hufen-Interessenten-Wald grenzende Gemeinde-Parzelle wurde abgewiesen und beschlossen, diese Parzelle, welche gegenwärtig zur Schweine-Hude diene, später in Zeitpacht zu geben und zwar sobald als die nach dem Beschluss vom 11. Februar d.J. zu veräußernden Gemeinde-Grundstücke verkauft sein werden. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 76, In der Giesmecke 1: Hermann Winterhoff, Müller, LA 29; Ehefrau Christina geb. Weber, LA 31; Tochter Dina, LA 5; Tochter Franziska, LA 2; Sohn Georg, gest. 14.3.1850, LA 4 Mon.: Franziska Schlüter, Magd, LA 16. - Alte Haus-Nr. 99, In der Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 52; Ehefrau Gertrud geb. Brätigam, gest. 2.2.1849, LA 45; Sohn Heinrich , Holzhauer, LA 22; Tochter Elisabeth, LA 18; Sohn Wilhelm, LA 15; Tochter Franziska, LA 12; Sohn Christian, LA 9; Schreib-Fehler in der Liste Dez. 1846: Tochter Caroline LA 3, in der Liste Dez. 1849: Sohn Karl LA 6 ?
Am 6. April 1850:              TOP 101:  Die Verhandlung wegen wiederholten Verdings des Dienstes für den zur unteren Kuh-Herde (aktebkundig Kuh-Heerde)  anzustellenden Hirten vom 5. d.M., worauf der Kaspar Köster unter den gestellten Bedingungen den Dienst zu dem festgestellten Lohn an Naturalien und Nutzungen außerdem zu dem Geldbetrag von 15 Taler anzunehmen sich verpflichtet hat, wurde vorgelegt und genehmigt.
TOP 105:  Der Antrag des Heinrich Weber vom 5. März d.J., worauf er eine bei seinem Haus belegene Ecke Gemeindegrund anzukaufen wünsche, wurde unter der Bedingung genehmigt, dass er (a) den Quadrat-Fuß mit 4 (Pf?) bezahle, (b) den dadurch führenden Wassergraben dort belasse.  - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 6: Heinrich Weber, Holzschuhmacher, LA 55; Ehefrau Elisabeth geb. Heinrichs (?), LA 54; Sohn Franz, Holzschuhmacher, LA 23; Sohn Heinrich, LA 15; Sohn Joseph, LA 12.
Am 15. April 1850:     TOP 110:  Auf den Antrag des Kirchenvorstandes vom 6. d.M.  wurde ausnahmsweise und ohne dadurch eine Verpflichtung für die Gemeinde herbei zu führen, genehmigt, dass das zudem nach jenem Antrag des Kirchenvorstandes vorzunehmen beabsichtigten Erweiterungsbau  in der hiesigen Kirche benötigte Bauholz im rauen Zustand aus den Gemeindewaldungen gratis überwiesen werde, es müsse zu diesem Beschluss jedoch die Höhere Genehmigung nachgesucht und der Kirchenvorstand darum angegangen werden, ein spezielles Verzeichnis über das benötigte Holz dem Antrag beizufügen. -  Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Noch endete das Hauptschiff mit einer Altarraum-Verlängerung von 5 bis 8 Meter. Der Erweiterungsbau: Mittelschiff plus Altarraum, die beiden Seitenschiffe links und rechts und die „alte“ Sakristei (zur Hauptstraße hin) wurde erst 1886 gebaut. Vielleicht handelte es sich um Korrekturen an der Orgel-Empore.
TOP 112:  Die Versammlung nahm Einsicht von dem Ernst Kerstholt und Genossen hierselbst unterm 12. Dezember v.J. von der Königlichen Regierung gewordenen Bescheid, wonach die Wegebau-Verwaltung die durch die hiesige Ortschaft führende mit Straßenpflaster versehene Chausseestraße allmählich einzuarbeiten und mit Steinschlag zu chaussieren beabsichtige und beschloss, bei der Königlichen Regierung zu beantragen, von dem Projekt abzusehen, indem die Gemeinde auf den Besitz eines Straßenpflasters ein Recht habe und nicht vermögend sei, die Straße gehörig rein zu halten und nach der bestehenden Verordnung wöchentlich zweimal zu kehren, wenn statt des Pflasters nur Packlage mit Steinschlag angebracht werden sollte. Eine Reinhaltung der Straße mit solcher Einrichtung sei um so weniger möglich, als durch die Viehtriften  die Straßen des Ortes sehr verunreinigt werden. - Siehe oben TOP 63, 78, 101. -  Beim Austreiben des Viehs am Morgen und beim Eintreiben am Abend hinterlassen die Kühe, Schweine, Schafe ihre „Spuren“. - Im Jahr 1843 sind aktenkundig: 30 Kühe, 15 Schweine (anderes Weide-Vieh wurde nicht in Listen erfasst; wird es aber gegeben haben).  Im Jahr 1864: 257 Kühe, 48 Jungvieh, 68 Ziegen, 196 Schweine.
Am 29. April 1850:       TOP 115:  Nachdem von der Königlichen Regierung unterm 19. d.M.  die Aufnahme des Franz Bohne von hier in der Pflegeanstalt zu Marsberg genehmigt worden ist, beschloss die Versammlung, den Bohne durch den Gemeinde-Verordneten Franz Georg Pöttgen nach Marsberg transportieren und dafür 6 T aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Siehe oben 11. März 1850, TOP 74.
TOP 118:  Das Verzeichnis der durch das Eishauen bei der Langelsbrücke im Jahr 1848 abverdienten Strafen wurde vorgelegt und genehmigte die Versammlung, dass der danach  durch Arbeiten abverdiente Strafbetrag von zusammen 33 T 17 Sgr 1 Pf in Niederschlag gebracht wurde. - Eishauen, damit die Holzbrücke durch die immer wieder anschlagenden Eisschollen nicht beschädigt, zerstört wurde. Straf-Abarbeiten, wohl eine clevere Lösung.
TOP 119:  Der Versammlung wurde zufolge Landrätlicher Verfügung vom 19. April d.J.  das Gesetz vom 11. v.M.  betr.  Die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei öffentlichen Aufläufen verursachten Schadens vorgelesen und erläutert. Die Versammlung erachtete es für erwünscht, das Gesetz durch Anschlag im hiesigen Publikationskasten zur Kenntnis des Publikums zu bringen. - Nachdem 2013 die „Alte Schule“ abgerissen war, bei der sich an der Außenwand an der St. Nikolaus Straße ein solcher Publikationskasten befand, wurde ein solcher links vor das „Amtshaus“ wieder aufgestellt. Aufgrund welchen Gesetzes ein derartiger Publikationskasten heutzutage noch notwendig ist und vom Publikum rechtskräftig noch benutzt wird, sei dahingestellt.
Am 14. Mai 1850:         TOP 125:  Der Versammlung wurde zufolge landrätlicher Verfügung vom 4. d.M. bekannt gemacht, dass der Landwehrmann Heinrich Trumpetter für die Zeit seiner Abwesenheit bei dem mobilen Battaillon Meschede die Übernahme seiner Wohnungsmiete auf die Gemeinde-Kasse beantragt habe. Die Versammlung erklärte, dass nach ihrem Beschluss vom 28.  Juli vorigen Jahres  der Ehefrau Heinrich Trumpetter bereits 2 Taler Miete bewilligt wurden und dieser Betrag aus der Gemeinde-Kasse bezahlt worden sei. In Rücksicht des hier bestehenden Mietpreises könne dem Trumpetter für die Zeit seiner Abwesenheit ein höherer Mietbeitrag nicht bewilligt werden. - Einwohnerliste Dezember 1849:  Heinrich Trumpetter, Ackersmann, 32 J., Ehefrau Gertrud geb. Schröer, und 2 Töchter: Christina 7 J., Theresia 2 J., Alte Haus-Nr. 64 a, Parz. 719 (Hauptstraße gegenüber der Einfahrt in die St. Nikolaus Straße).
TOP 126:  Die Versammlung, mit der Landrätlichen Verfügung vom 16. v.M.  hinsichtlich der auf den diesjährigen Etat gebrachten Amortisations-Anleihe von 450 Taler bekannt gemacht, erklärte folgendes:  Die pro 1848 auf ein Jahr genehmigte Anleihe von 200 Taler habe noch nicht abgetragen werden können, dieselbe soll aber mit der pro 1849 auf den Etat gebrachten Anleihe ad 240 Taler, sowie mit den 110 Taler, welche im vorigen Jahr zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien einberufener Vaterlands-Verteidiger von dem Herrn Faktor Becke aus der Giesmecke bei vorhandenem Mangel an Barschaft in der Gemeindekasse einstweilen vorgeschossen sind aus der auf den diesjährigen Etat gebrachten Amortisations-Anleihe bestritten oder wieder abgetragen werden. Es sind vorstehend zusammen 550 Taler, welche in den Jahren 1848, 1849 angeliehen worden sind.  Davon wurden nach dem diesjährigen Etat mit der Communal-Umlage 100 Taler abgetragen und sollen die bleibenden 450 Taler durch eine Anleihe auf 13 ½ jährige Amortisation getilgt werden. Sa indes die von dem Herrn Faktor Becke zur Unterstützung der Familien der Landwehrmänner einstweilen vorgestreckten 110 Taler nicht vergriffen und nach der vom Rendanten Bracht darüber eingereichten Nachweise nur 19 T 15 Gr davon verausgabt sind, so steht zu erwarten, dass diese 19 T 15 Gr  auf sonstige Art durch Ersparnisse wieder zu tilgen sein werden und dürfen also diese ganzen nicht als Darlehen  angeliehen, sondern der Kasse nur vorgestreckten 110 Taler von der nach dem diesjährigen Etat beantragten Amortisations-Anleihe ad 450Taler in Abzug gebracht und diese also auf 340 Taler ermäßigt werden.  Der Rendant Bracht sei übrigens anzuweisen, jene von dem Faktor Becke im vorigen Jahr der Gemeindekasse vorgestreckten 110 Taler  nebst Zinsen zurück zu zahlen.
TOP 127:  Der Antrag des Schützenhauptmanns Lichte vom 5. d.M. wurde dahin genehmigt, dass der Flurschützer Tönne zu beauftragen sei, den zur Instandsetzung des Schützenhofes (Schützenplatzes) benötigten Lehms anzuweisen.  - Der Lehm wird den wohl weichen Boden des Schützenplatzes „trittfester“ machen für die zahlreichen Schützenfest-Feiernden.
TOP 128: Auf den Antrag des Kirchen-Vorstands vom 3. d.-M. genehmigte die Gemeinde-Versammlung mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 15. v.M., dass unter Vorbehalt höherer  Genehmigung zum Anbau einer neuen Bühne (Empore) in der hiesigen Pfarrkirche 337 ½ Cubik-Fuß Eichenholz im rohen Zustand aus den hiesigen Gemeinde-Waldungen unentgeltlich, verabreicht werden sollen.. - Dies ist noch nicht die derzeitige, seit 1886 gebaute Empore in der ebenfalls 1886 erweiterten Kirche, Verlängerung des Mittelschiffs mit den beiden Seitenschiffen und dem Altarraum.
TOP 129: Die Gemeinde-Versammlung wurde, auch mit der Verfügung der Königl. Regierung vom 24. April, die Beseitigung des Pflasters in der hiesigen Ortschaft bekannt gemacht. Dieselbe beruhigte sich dabei. -  Siehe oben: 15. April 1850, TOP 112. - Eine gewiss höfliche Umschreibung. Irgendwo ist auch aktenkundig, dass das Straßenpflaster bei den Freienohler Straßen mit dem bekannten Neigungsgefälle für die Pferde- oder Ochsen-Fuhrwerke durchaus gefährlich war. Die Auswirkungen dieser Gefahren sind kaum aktenkundig. Im Sterberegister finden sich tödliche Unfall-Notizen.
TOP 132:  Die von der Witwe Ferdinand Geihsler unterm 3. d.M.  geschehene Kündigung des Kapitals ad 62 T 19 Gr 2 Pf  wurde akzeptiert und beschlossener in der Gemeindekasse zu verrechnen, dagegen aber das für dieses Jahr auf Amortisation anzuleihende Kapital  in jener Summe zu ermäßigen und also statt 340 Taler nunmehr 277 Taler auf Amortisation anzuleihen. - Der Name: Witwe Ferdinand Geihsler ist korrekt abgeschrieben. Heiratsregister. Heirat am 1.11.1835 Ferdinand Geihsler mit Gertrud Pöttgen, Sterberegister:  gest. 21  November 1844 Ferdinand Geihsler, Ackerbürger. LA 37, hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Pöttgen u. 3 minderjähr. Kinder. Kein Befund in den Einwohnerlisten Dezember 1846 und 1849.
TOP 135:  Die Versammlung beschloss, dass die 2 Taler, 17 Silbergroschen, 6 Pfennig, welche der verstorbene Josef Raulff der hiesigen Gemeinde-Kasse aus dem Jahr 1848 für vorgelegte Prozesse schuldig geblieben sei, niedergeschlagen werden sollen (als erledigt angesehen werden).-  Einwohnerliste Dezember 1849 und Sterberegister: Josef Raulff, Postexpediteur, Ackersmann, Krämer, Bäcker, 26 J., gest. 15. November 1847, hinterlässt Ehefrau Gertrud geb. Trumpetter und 1 minderjähr. Sohn, Alte Haus-Nr. 90, Parz. 699 (Hauptstr. 3, Schuhhaus Klemm).
Am 10. Juni 1850:            TOP 137:   Der Versammlung wurde die vom Communal-Rendanten Bracht übergebene mit dem Betrag von 927 T  10 Sgr 11 Pf  abschließende Rückstand-Liste der Gemeinde Freienohl pro 1850 mit dem Bemerken vorgelegt, dass diese Rückstände ohne ...zug (erste Silbe nicht korrekt lesbar) durch gerichtliche Klage einzuklagen seien, wenn die Geldverlegenheit, worin sich die Communal-Kasse stets befinde, gehoben werden solle. Die Gemeinde-Versammlung erkannte dieses an und beschloss, dass an die Restanten mittels Bekanntmachung durch die Schelle die Aufforderung geschehen solle, binnen 4 Wochen die Rückstände abzutragen, widrigenfalls gerichtliche Klage erhoben werden solle. Diejenigen Restanten aber, welche nach dem Erlass einer solchen Bekanntmachung bis zum 1. August d.J.  die Zahlung noch nicht geleistet haben sollten, seien alsdann gerichtlich anzuklagen.
Am 24. Juni 1850:        TOP 151:  Auf die protokollarische Erklärung des Bernhard Tönne  vom 11. d.M. erklärte die Versammlung, nach dem Vergleich vom 13. Juni 1848 solle der Tönne die an der westlichen Seite seines Gartens zwar mit einer Grund-Parzelle entschädigt werden; es sei dieser Anspruch  aber an die Bedingung gebunden, dass der Tönne nicht nur das Wasser von seiner Miste, sondern auch alles oberhalb seinem Hause sich sammelnde Wasser derart hinter sein Haus ableite, dass kein Wasser von der Miste nach der Straße hin mehr abfließe. Da der Tönne dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so könne auch von der Entschädigung keine Rede sein. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 52, Parzelle 832, Krumme Straße 8: Bernhard Tönne, Leineweber, Raseur, Ackersmann, LA 43; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30; und Familie.
Am 27. Juni 1850:     TOP 153:    Vor-Informationen: Lohe: ist die abgeschälte  zu Pulver gestampfte Rinde der Eiche, wie sie von den Gerbern zur Zubereitung des Leders gebraucht wird. - Befriedigung: hier: eine Hecke, Mauer, Einfriedung. - Aufklaftern des Holzes: aufspalten. -      Der Versammlung wurde der Antrag des Lohgerbers Franz Geihsler von hier vom gestrigen Tag um Belassung der Lohe von der zur Befriedigung des Caspar Humpert zu fällenden Eiche zur Beschlusssache vorgelegt.  Dieselbe beschloss auf das Anerbieten des Geihsler nicht einzugehen, vielmehr die Lohe von der gesagten Eiche gar nicht zu verkaufen, weil durch das Abschälen der Lohe zu viel bei der Vermessung, sowie bei dem Aufklaftern des Holzes verloren gehe und dieser Verlust mit dem aus dem Verkauf der Lohe zu lösenden Betrag in keinem Verhältnis stehe.
Am 8. Juli 1850:   TOP 155:  Auf den Antrag des August Lichte vom 4. d.M., wonach ihm das Gewinnen einiger Schacht-Ruten Bruchsteine unterhalb dem sogen. Knäppchen am Ruhrufer gegen die Taxe bewilligt werden möchte, bemerkte die Versammlung, wie sie nichts dabei zu erinnern finde, jedoch die Genehmigung dazu von dem Communal-Oberförster Harbert einzuholen sei.  -  Eine Schacht-Rute ist ein Körpermaß für Sand und Steine, bei dem die Breite und Länge gleich sind, die Höhe ein Zehntel davon. 1 preußische Schacht-Rute : 1 Rute lang, 1 Rute breit, 1 Fuß hoch = 4,452 Cubikmeter; 1 Rute = 12 Fuß; 1 Fuß = 0,32 m.- Rute oft auch so geschrieben: Ruthe. -  August Lichte, 26 J., ledig, Gehilfe seines Bruders Johann Lichte, Gastwirt, Krämer, Bäcker, 30 J., Johann Lichte: verheir. am 22.04.1845  mit Christina geb. Trumpetter; Zeugen: Caspar und Agatha Lenze; Alte Haus-Nr. 1, Parz. 704; Hauptstraße, inzwischen – 2008 – Hirsch-Apotheke. -  August Lichte gnt. Grünhage heiratet am 01.10.1850 Carolina Bracht, acatholica = evangelisch, Schwester des Rendanten Theodor Bracht, 30 J., verheiratet mit Elisabeth Lichte, 33 J.; Theodor Bracht: Alte Haus-Nr. 3: gegenüber von Lichte: 2008: Hotel Bracht; Trauzeugen bei August Lichte: Schultheiß Franz Feldmann und Franziska Hirschberger (Franziska H. nur im Trauungsregister, nicht in den Einwohnerlisten von 1845 und 1849).
TOP 157:  Die Versammlung beschloss: die der Gemeinde Freienohl gehörige Grund-Parzelle Flur I, Nr. 807, welche 25 Ruten 68 Fuß enthält, der Gemeinde nutzlos liegt und hauptsächlich nur zum Weg nach den darunter belegenen Grundstücken benutzt wird, unter den Bedingungen dem Georg Geihsler auf seinen Antrag aus der Hand zu verkaufen, dass er (1.) alle auf dem Grundstück lastenden Gerechtsame und Ferwituten (nicht korrekt lesbar), Abfuhren, Triften Fußwege, so wie sie auch Namen haben mögen zu erleiden oder darüber mit den Berechtigten zu einigen haben, ohne dafür irgendeine Entschädigung von der Gemeinde beanspruchen zu können; (2.) für das nach der Grundsteuer-Mutterrolle 9 T 4 Gr Rein-Ertrag gebende Grundstück 2 (?) pro Quadrat-Fuß, also für die 25 Ruten 68 Fuß, welche das Grundstück misst,  14 T 8 Gr sofort bei der Überweisung  des Grundstücks an die Gemeindekasse zahlt und auf alle mit diesem Verkauf verbundenen Kosten zu zahlen übernimmt. -  Der Weg ist auf Flur I Parz. 807. Unterhalb des Amtshauses und des Hauses von Dietmar Hatzig, bei Josef Feldmann und Düring. Möglicher „Vorläufer“ für das Katersiepen.
Am 22. Juli 1850:       TOP 160:   Zufolge der Landrätlichen Verfügung vom 25. v.M  wurde die Versammlung zur Erklärung darüber veranlasst, (a)  ob die Bestimmungen des Titels II. oder  des Titels III. der Gemeindeordnung vom 11. März d.J.  auf die Gemeinde Freienohl zur Anwendung kommen sollen? (b) Ob die Gemeinde Freienohl sich etwa mit benachbarten Gemeinden  zu einer Gemeinde vereinigen wolle? - Zu dem Ende wurde die Versammlung mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 11. März d.J., so wie mit der Königl. Regierung unterm 31. Mai d.J. darüber erlassenen Instruktion gehörig bekannt gemacht.  Nach reiflicher Beratung beschloss die Versammlung: ad a) Es bei der Regel  des § 9 der Gemeinde-Ordnung zu belassen, wonach auf die Gemeinde Freienohl, welche keine 1500 Einwohner hat, die Bestimmungen des Titels III zur Anwendung kommen sollen; ad b) dass die Gemeinde Freienohl wie bisher zu einer Gemeinde bestehen bleiben soll und eine Vereinigung mit benachbarten Gemeinden nicht gewünscht werde; übrigens dass zufolge § 126 der Gemeinde-Ordnung diese Gemeinde Freienohl  wie bisher mit den benachbarten Gemeinden zu einer Gesamt-Gemeinde vereinigt bleibe. - Einzelheiten zu diesem Thema sind an dieser Stelle nicht aktenkundig.
TOP 162:  Hinsichtlich der vom Wegebau-Fiskus wegen Unterhaltung der Kirchhofsmauer beanspruchte Entschädigung beschloss die Versammlung auf die Regierungs-Verfügung vom 3. d.M., dass der Maurermeister Franz Göckeler beauftragt werden solle, die Kosten zu berechnen, welche  die neue Ausführung der jetzigen Kirchhofsmauer nebst Treppe in Kalk jedoch mit Belastung der Steine, welche gegenwärtig an der Mauer angebracht sind, betragen und wie viel zur ferneren Unterhaltung der Mauer jährlich in Ansatz zu bringen sein würde.
Am 5. August 1850:TOP 169:  Die Versammlung genehmigte den zwischen dem unterzeichneten Amtmann  und der hiesigen Lehrerin Bause unterm heutigen Tage wegen der der letzteren zu gewährenden Wohnungs-Entschädigung abgeschlossenen Vertrag und beschloss ferner, dass die Erweiterung des hiesigen Schulhauses nunmehr und sobald als möglich nach dem vom Maurermeister Göckeler darüber unterm 3. d.M. angefertigten Kosten-Anschlag zur Ausführung wenigstfordernd verdungen werden solle. Eine Bekanntmachung dieses Verdinges durch das Kreisblatt sei nicht erforderlich, um Genüge einer Bekanntmachung durch Anschlag und Ausschellen in Freienohl, Rumbeck, Grevenstein, Hellefeld und Calle. Die unter Nr 1 des Kostenanschlags angeführten Kosten von zusammen 50 Taler sollen jedoch nicht mit verdungen werden, diese vielmehr wo sie nötig werden, besonders verdungen oder in Acord ausgeführt werden. Da der Ausbau des Schulhauses aber schon mit dem 1. September d.J. beginnen müsse, so müsse beim Schulvorstand beantragt werden, dass mit diesem Tage in diesem Jahr die Schulen geschlossen werden. Bei einer späteren Ausführung des Baus würden die Wände des Hauses nicht mehr trocken werden. - Meschede gehört nicht zum Amt Freienohl, ist also beim Ausschellen nicht genannt. -  Siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 170:  Die Versammlung beschloss, die Jagdnutzung auf den Grundstücken des Freienohler Gemeindebezirks, welche bis zum 1. September noch verpachtet ist, vom 1. September ab anderweitig auf 3 Jahre meistbietend zu verpachten und zwar in 3 Abteilungen; jede Abteilung zunächst für sich und demnächst im Ganzen meistbietend zu verpachten. Die Abteilungen sollen begrenzt werden, und zwar: 1. die nördliche Abteilung durch die Ruhr; 2. die östliche  Abteilung nördlich durch die Ruhr und westlich durch den Rümpker (!) Bach; 3.  die westliche Abteilung östlich durch den Rümpker Bach und durch die Ruhr. - Mehr ist dazu nicht aktenkundig.
Am 20. August 1850:    TOP 171: Der unterzeichnete Amtmann legte die Landrätl. Verfügung vom 13. D.M. vor, worauf es nicht genehmigt wird, dass von den zur Erweiterung des Schulhauses für erforderlichen Arbeiten der Verbau erst später und in diesem Jahr nur die übrigen Reparaturen ausgeführt werden. Die Versammlung bemerkt, wie zur Ausführung der ganzen (unterstrichen) vom Bau-Inspektor Kronenberg veranschlagten Erweiterung des Schulhauses hier für dieses Jahr die Jahreszeit zu sehr voran gerückt sei, die Wände nämlich in diesem Jahr nicht mehr gehörig austrocknen. Bei Ausführung des Anbaus müsse zunächst das Zimmerholz beschafft, gezimmert und aufgerichtet werden und erst nachdem dieses geschehen und der Anbau mit einem Dach versehen, können die Weände des Anbaus ausgemauert werden. Jeder Sachkundige wird bezeugen, dass die Arbeit in diesem Jahr nicht mehr vorgenommen werden könne, es sei allenfalls dann, wenn einem Unternehmer eine solche Forderung gestellt würde, dass er den Bau auf ungewöhnlicherem Wege beschleunigen könne. Möchte jedoch der Anbau bis im nächsten Jahr vertagt werden können und nur die übrigen Reparaturen in diesem Jahr ausgeführt werden, so ist in diesem Jahr nicht das Errichten von Anbringen neuer Posten und Wänden und noch eines neuen Daches erforderlich nd kann mit der Maurer-Arbeit sofort begonnen werden. Es bleibe daher nur die Wahl, den Anbau erst im nächsten Jahr auszuführen oder, wenn die ganze (unterstrichen) Erweiterung auf rinmal vorgenommen werden soll, das Ganze noch im nächsten Jahr zur Ausführung zu bringen. Im letzteren Falle könne dann schon in diesem Herbst der Verding vorgenommen und dem Unternehmer zur Bedingung gestellt werden, dass er bis zum 1. September k.J. Sämtliche Zimmer(er)- und Schreiner- und Schlosser-Arbeiten fertig stellt und alle übrigen Materialien bis dahin zur Baustelle schafft, sodass erst mit dem 1. September das Schulgebäude losgebrochen zu werden braucht, um die ganze Erweiterung dann bis zum 1. Oktober fertig gestellt werden könne. Es würde sich dann auch ergeben, welche Summe zu dieser ganzen Erweiterung nach Abzug der dafür im diesjährigen Etat die disponibel gestellten 400 Taler noch erforderlich sind, um diese auf den nächstjährigen Etat mit übernehmen zu können. Die Landrätliche Behörde möge daher bestimmen, ob in diesem Jahr die Erweiterung mit Ausschluss des Anbaus und der Anbau erst im nächsten Jahr, oder aber die ganze veranschlagte Erweiterung erst im nächsten Jahr zur Ausführung gebracht werden solle.  Die Erweiterung soll übrigens nach dem vom Bau-Inspektor Kronenberg unterm 23. Juli 1847 (!) entworfenen Kosten-Anschlag, jedoch mit Ausschluss der im Nachtrag gestellten 140 Taler ausgeführt werden.  Die einzige Abänderung, welche zweckmäßig erscheint und auch vom Schulvorstand für notwendig erachtet wird, ist, dass das Gebäude auf der nördlichen Seite, nach der Chaussee hin nämlich, keine Fenster erhalten möge. Die Anbringung von Fenster auf dieser Seite erscheint überflüssig, weil das Gebäude von 2 Seiten hin, nämlich östliche und westliche Seite hinlängliches Licht erhält und das Anbringen von Fenstern nach der Chaussee hin , was der Schulvorstand sehr richtig bemerkt, für den Unterricht störend sein würde, dass von dem Anbringen dieser Fenster nach der Nordseite Abstand genommen werde. – Eine Begründung seitens des Schulvorstandes (Pfarrer) ist nicht aktenkundig.
TOP 172:  Die Verhandlung über Verpachtung des Brückengeld-Empfangs wurde vorgelegt. Die Verpachtung wurde nicht genehmigt und wurde beschlossen, den Verding von neuem auszusetzen und den Faktor Becker (Becke?) in der Giesmecke mit dem Tage des neuen Verdings bekannt zu machen.  Auch wurde beschlossen, den Bedingungen die Bestimmung hinzuzufügen, dass an den drei Tagen des hiesigen Schützenfestesvon Fußgängern durchaus kein Brückengeld und vom Fuhrwerk nur dann ein solches erhoben werden könne, wenn das Fuhrwerk aus Fracht-Fuhrwerk bestehen möchte (gemeint ist: besteht). – Fracht-Fuhrwerk = der übliche Holz-Transport. – Der erste Teil dieses TOP ist inhaltlich nicht weiter ausgeführt.
TOP 173:  Das vom Justizrat Dr. Sommer in Sachen Kaspar Kehsler entworfene Rechts-Gutachten wurde vorgelegt.  Die Versammlung beschloss, die dadurch entstandenen Kosten ad 6 T 16 Gr zur Auszahlung zu genehmigen, im Anbringen aber eine Abschrift dieses Gutachtens an den Rechtsanwalt Leisten mit dem Auftrag zugehen zu lassen, nach diesem Gutachten die Appellations-Schrift zu entwerfen.
TOP 174:  Die Verhandlung über die Verpachtung der Jagdnutzung auf den Grundstücken des Gemeindebezirks vom 5. August wurde daher (so) genehmigt, dass dem Herrn Faktor (Direktor, Besitzer) der Glasfabrik Becker von der Giesmecke  zu dem abgegebenen Geld von 53 Talern und 10 Silbergroschen die Jagdnutzung im ganzen Gemeindebezirk auf 3 Jahre überlassen werden solle.
TOP 175:  Der unter, 14. D.M. abgehaltene Verding wegen Reparatur des Pastorat-Scheune-Stalls, worauf der Friedrich Schwefer mit 9 T 15 Gr  Letztbietender geblieben wurde genehmigt.
Am 21. September 1850:   TOP 177: Das Resultat der Verpachtung der Brückengeld-Erhebung von der Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) vom 28. v.M. resp. 4. d.M.  wurde der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt. Dieselbe beschloss. Der Ehefrau Trompetter zu dem Letztgebote von 15 Taler 5 Silbergroschen auf den Fall die Erhebung zu belassen, dass sie einen sicheren Bürgen, der sich als Selbstschuldner erklärt, gestellen müsste, und der sich auch verpflichtet, die Pacht in vierteljährigen Raten postnumerando, also am 20. November, 20. Februar, 20. Mai und 20. August zu entrichten. Sollte aber die Ehefrau Trompetter diese Verpflichtung nicht erfüllen können oder wollen, so möge die Erhebung unter den nämlichen Bedingungen der Ehefrau Mester zu dem Vorletztgebote von 15 Taler übertragen werden.
Am 30. September 1850:         TOP 179:  Die Versammlung mit der Regierungs-Verfügung vom 28. August d.J., den Erweiterungsbau des hiesigen Schulhauses betr. Bekannt gemacht, erklärte, wie sie (zu) der Ansicht stehe, dass ein Neubau dem projektierten Erweiterungsbau vorzuziehen sein dürfte, sie dieserhalb mit einigen hiesigen Bürgern Rücksprache nehmen wolle, und bitten müsse, zur näheren Beratung hierüber nach 14 Tagen ein anderweitiger Termin anzuberaumen, in welchem letzteren dann zur Erteilung technischer Auskünfte der Maurermeister Franz Göckeler mit hinzuzuziehen sein würde. Im übrigen war die Versammlung damit einverstanden, dass unter allen Umständen im nächsten Jahr mit dem Bau und Verding vom Erweiterungsbau oder Neubau vorgeschritten und der Verding dazu schon in diesem Winter abgehalten werde.
TOP 185:  Die mit den Eigentümern der Grundstücke, welche von der im Bau begriffenen mittleren Straße (St. Nikolaus Straße) belegen sind, gepflogenen Verhandlungen, wurden vorgelegt und wurde genehmigt, dass die darauf verlangten Entschädigungen gewährt werden mögten (möchten) und zwar in folgender Art: (1.) dem Bendix Ranzenberg 1 (Grundpachtung? Nicht korrekt lesbar), Lenze gnt. Penschröer 2, Anton Neise Sen. 1,  Anton Neise Jun. 1,  Georg Becker 2,  Franz Korte 1,  Heinrich Schwarzfärber 1,  Franz Köster 1,  Adam Heckmann 1,  Caspar Kaulmann 1, Joseph Helnerus 1; zusammen 13;  ferner (2.) dem Grundschaden des Anton Neise Jun., des Franz Korte , des Heinrich Schwarzfärber und des Anton Lenze sollen die Taxatoren Schultheiß Feldmann und Menze abschätzen und sollen (3.) Anton Neise Jun. und Georg Becker auf 1 Silbergroschen für jeden Fuß Garten-Hecke, die ihnen verdorben wird, vergütet erhalten; (4.) sollen die Garten-Mauer des Georg Siepen gnt. Necker , des Franz Korte und des Anton Lenze gebaut, (5.)  der Brunnen des Anton Lenze verlegt und (6.) dem Caspar Kaulmann auf die beantragte Geld-Entschädigung von 5 T gewährt werden.  Die Arbeiten ad 1, 4 und 5 sollen durch den Maurermeister Franz Göckeler abgeschätzt werden und sollen den Taxatoren Schultheiß Feldmann von hier und Engelbert Menze von Arnsberg zu den ad 2 vorweggenannten Abschätzungen requiriert werden. Sobald die Veranschlagung der Grundgossen-Mauern (?) u.s.w. Vorgenommen sein wird, sollen diese Arbeiten gleichzeitig mit den Planier-Arbeiten der Straße wenigstfordernd verdungen werden.
TOP 186:  Die Versammlung beschloss den Ausbau der Twieten-Straße, insofern dieser noch nicht vorgenommen, nach der vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 19.6.48 (neu: so abgekürzt vom Protokoll-Sekretär) vorgenommenen Abschätzung ausführen zu lassen und zwar im Wege des wenigstfordernden Verding derart, dass die Erdarbeit in diesem Winter und die Steindecke im nächsten Frühjahr ausgeführt werde.
Am 28. Oktober 1850:      TOP 187:  Auf die Landrätliche Verfügung vom 26. Juli  d.J  4769, die Verlegung des Wachtlokals betreffend, beschloss die Versammlung, wie in Erwägung, dass die Umstände, welche die Anordnung einer Wachtwehr hierselbst hervorgehoben, nunmehr beseitigt seien. Die Bürgerwehr mit dem 1. Januar d.J.  wieder einzustellen und dem Nachtwächter Krick aufzugeben sei, von der Zeit an, wie früher, das Wachtlokal in seinem Haus zu halten. -  So weit verhandelt, trat der Gemeinde-Verordnete Schwefer hinzu. - Wohl Verspätung, ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 191:  Der Vorsitzende trug der Versammlung vor, dass nach dem diesjährigen von Königlicher Regierung unterm 8. Juli d.J.  genehmigten Etat der Gemeinde Freienohl sub Titel VII der Einnahmen behufs Erweiterung des Schulhauses und Deckung des Defizits ad 345 Taler auf Amortisation anzuleihen seien. Die Versammlung beschloss, diese 345 Taler, - geschrieben dreihundert fünf und vierzig Taler -, bei der Provinzial-Hülfs-Casse zu Münster auf Amortisation binnen dreizehn und einem halben Jahr , bei Zahlung von 10 Prozent jährlicher Tilgungs-Zinsen anzuleihen (damals Hülfe..., Hülfs... geschrieben, heute mit i). Es wurde zugleich der Gemeinde-Vorstand ermächtigt, die erforderliche Urkunde nach dem von der Direction der Provinzial-Hülfs-Casse erteilten Formulare auszustellen und bestimmt, dass das ;Kapital von dem Gemeinde-Rendant Bracht hierselbst in Empfang zu nehmen sei.
TOP 192:  Mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 13. v.M., den hiesigen Schulbau betreffend, beschloss die Gemeinde-Versammlung nach dem vom Maurermeister Franz Göckeler entworfenen Projekt zum Neubau des Schulhauses zu schreiten und die dazu erforderlichen 2.200 Taler in folgender Art disponibel zu stellen.  (1.) Nach dem diesjährigen Etat sind disponibel gestellt: (a) zum Schulhaus-Bau 400 Taler; (b) zum Bau des Spritzenhauses 80 Taler; zusammen 480 Taler. (2.) Beim Verkauf des alten Schulhauses (=altes Rathaus) werden wahrscheinlich erzielt werden 220 Taler.  (3.) An abständigen Eichen müssen extraordinair (außerhalb der üblichen Praxis) gehauen werden für 500 Taler.  (4.) Auf 18-jährige Amortisation zu 8 % sollen angeliehen werden  1.000 Taler.  Geben die benötigten 2.200 Taler. Mit dem Bau des Schulhauses nach diesem Projekt wird zugleich der Raum (a) für die Wohnung der Lehrerin, (b) zur Spritzen-Remise, (c) zur Aufhebung der Feuer-Leitern und (d) zum Arrest-Lokal erlangt, womit die vorliegenden nötigsten Bedürfnisse an Gebäulichkeiten für die Gemeinde erreicht sein würden.  Der Maurermeister Franz Göckeler sei um so mehr mit der näheren Anfertigung des Kosten-Anschlags zu beauftragen und sei zu diesem Beschluss die Höhere Genehmigung einzuholen.
Am 28. November 1850:      TOP 197:  Auf die Landrätliche Verfügung vom 23. d.M. die Anlegung der erforderlichen Militair-Magazine betreffend wurde beschlossen, dass die Rücksicht, sich in der hiesigen Gemeinde wenige oder kaum Eingesessene befinden, welche es vermögen, die Gegenstände, welche in die Magazine abzuliefern sind, zu beschaffen, mit dem August Lichte von hier ein Vertrag derart abgeschlossen werden soll, dass er die Gegenstände, also Hafer, Roggen, Graupen, Grütze, Heu und Stroh, welche in den Magazinen abzuliefern, der hiesigen Gemeinde aufgelegt werden möchten,  für die Gemeinde liefern  und er dafür nach namentlichem Credit den Preis von der Gemeinde bezahlt erhalten solle, welcher allemal am Lieferungstage als Lokal-Preis (Ortspreis) besteht. Um diesen Lokal-Preis zu ermitteln, sollen von Seiten der Gemeinde die Gemeinde-Verordnetenm Fridrich Schwefer und Bernhard Becker dieselben angeben und es dem Lichte freistehe, auch zwei Individuen (korrekt abgeschrieben; schmunzeln!) zur Angabe dieses Lokal-Preises zu bestimmen. Über diese Taxatoren würde dann der Amtmann von Devivere als Obmann stehen und dieser nach Anhörung jener 4 Taxatoren den Lokal-Preis bestimmen. Es müsse dem Lichte zur Pflicht gemacht werden, die zu liefernden Gegenstände allemal, so oft eine Lieferung ausgeschrieben werde, von der Güte vorrätig zu haben, dass sie in den Magazinen angenommen werden. Möchte (Wenn) er die Gegenstände nicht in erforderlicher Quantität oder Qualität zur Zeit der Verfügung vorrätig haben (hat), so soll es der Gemeinde freistehen, die in die Magazine  von der Gemeinde zu liefernden Gegenstände  zu jedem Preis auf Kosten des Lichte dort anzukaufen, wo sie dieselben am leichtesten antrifft. Möchte der eine oder der andere der Eingesessenen dieser Gemeinde es vielleicht vorziehen, die ihnen nach Verhältnis seiner Steuern zu leistende Lieferung in Natura zu liefern, so soll es derselben hier freistehen, diese Natural-Lieferung gegen die in vorstehender Art zu ermittelnden Lokal-Preise an den August Lichte abzuführen und der Lichte verpflichtet sein, diesen Eingesessenen dafür den eben gedachten Lokal-Preis zu zahlen. Die Gemeindekasse soll allemal angewiesen werden, dem Lichte die ermittelten Lokal-Preise für die von ihr geschehene Lieferung nach ...licher (nicht korrekt lesbar) Frist zu zahlen und würde die Gemeinde dann die Vergütung dafür liquidieren, wie ihr diese nach der Verordnung vom 12. d.M. zusteht. Möchte sich ergeben, dass die dem Lichte zu zahlenden Lokal-Preise höher als die Preise stehen, welcher die Gemeinde nach der Verordnung vom 12. d.M. dafür liquidieren können, so müsste der Mehrbetrag nach dem Verhältniss der Steuern auf die Eingesessenen, welche keine Natural-Lieferung geleistet haben, repartiert und diesen aufgegeben werden, den Betrag der Gemeindekasse unverzüglich zu ersetzen. Was die Fuhren, welche zur Abführung der Gegenstände von hier zu den Magazinen betrifft, so sollen diese die Vergütung dafür zwar aus der Gemeindekasse bezahlt, es jedoch, so oft sie nötig werden, von der Gemeinde-Versammlung beschlossen werden, durch wen und zu welchem Preise sie geliefert werden sollen.
TOP 199:  Auf den Antrag des Pfarr-Verwesers Brand hier vom 26. d.M. wurde es genehmigt, dass die in der Pastorat vorhandenen Tapeten angeklebt und das Zimmer, worin sie geklebt waren, mit einer kleinen in Ölfarbe zu setzenden L/Bamperie (Kante, Rand, nicht korrekt lesbar) versehen werden. Dem Maurermeister Franz Göckeler soll die ganze Arbeit in Rechnung übertragen werden. - Pfarrverweser: vom zuständigen Bischof noch nicht voll und ganz bestellter Pfarrer. - Franz-Joseph Brand, geb. 20.06.1808 in Paderborn, offizieller Pfarrer in Freienohl 15.09.1853, gest. 09.12.1857  an den Folgen eines Leber-Leidens und der zu dieser eit in Freienohl und im Sauerland herrschenden Ruhr-Krankheit; sein Vertreter Kaplan Böller aus Rumbeck.
Am 12. Dezember 1850:       TOP 202:   Der Versammlung wurde der Antrag der Witwe Heinrich Cohsmann hier vom 11. d.M. um Ausstand zur Zahlung ihrer Communal-Gefälle an die hiesige Gemeinde-Kasse bis zur Entlassung ihres als Landwehrmann einberufenen Sohnes (Fritz, Holzhauer, 28 J.) vorgelegt. Die Versammlung erkannte den fraglichen Antrag für billig (gerechtfertigt) an und genehmigte daher denselben. -  Im Sterberegister: gest. 28. Februar 1849: Heinrich Cohsmann, 56 J., Tagelöhner, Holzhauer; aus der  Einwohnerliste vom 4. Dezember 1849: Ehefrau Maria Franziska geb. Knappstein 60 J. und 2 großjähr. und 1 minderjähr. Kind: Sohn Fritz 28 J., Tochter Dina 23 J., Sohn von Dina: auch Fritz/Franz 3 J.; Alte Haus-Nr. 118, Alte Wiese.
Am 27. Januar 1851:      TOP 204:  Auf die Anzeige des Waldwärters Anton Tönne hier, wonach zur Vorbeugung der vielen Holz-Diebstähle, welchen die hiesigen Gemeinde-Waldungen in jüngster Zeit (Winter-Kälte im Januar!) ausgesetzt gewesen, außerordentliche Maßregeln getroffen werden müssen, wurde folgendes beschlossen, den Tönne anzuweisen, dass er, so oft er einen außerordentlichen Schutz zur Begegnung der Holz-Diebstähle in den hiesigen Gemeinde-Waldungen für notwendig erachte, er die Gemeinde-Verordneten in folgender Reihenfolge: Bernard Becker, Franz Georg Pöttgen, Joseph Funke, Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Heinrich Flinkerbusch, Friedrich Schwefer davon in Kenntnis setzen möchte. So oft sie eine solche Anzeige von dem Tönne erhalten würden, sie verpflichtet sein sollen, die zur Ausführung des Schutzes erforderlichen Mannschaften aufzubieten und mit denselben die erforderlichen Patroullien und Wachen persönlich auszuführen, auch dem Tönne die erforderliche Schutzmannschaft beizugeben. In der Regel solle diese außerordentliche Maßnahme an unbestimmten Tagen wöchentlich und nach den Bedürfnissen auch noch häufiger zur Anwendung kommen, Jeder Gemeinde-Verordnete, welcher einen solchen Dienst zum Schutz der Gemeinde-Waldungen leistet, soll für sich, so wie für jeden Mann, den er dazu anordnen wird, pro Dienst und Mann 5 Sgr aus der Gemeindekasse bezahlt erhalten und soll diese Zahlung allemal auf die von dem Tönne darüber einzugebende Liquidation auf die Gemeindekasse angewiesen werden. Eine ähnliche Maßregel soll zur Anwendung kommen, wenn der Tönne, der zugleich Flurschütz ist, dieselbe zum Flurschutz in der hiesigen Gemeinde für notwendig erachten möchte. - Wahrscheinlich sind diese Holz-Diebstähle veranlasst durch die strenge Winter-Witterung und die nicht so mögliche Vorsorge, Planung aufgrund ärmlicher Verhältnisse. Siehe auch Extra-Kapitel: „Zeitungsberichte“.
TOP 213:  Nachdem infolge Gemeinde-Beschluss vom 5. Februar 1847 die Gemeinde-Parzellen Flur I Nr. 448, 713, 746, 754 vom Namen der Gemeinde auf den Namen der Kirche zu Freienohl in die Grundsteuer-Mutterrolle umgeschrieben worden sind, genehmigte die Versammlung, dass die Besitz-Titel-Berichtigung dieser gesamten 4 Parzellen auf den Namen der Kirche zu Freienohl vorgenommen werden dürfe.
Am 3. Februar 1851:        TOP 215:  Auf die Verfügung des königl. Landrats vom 4. Dezember wegen Bildung von Lokal-Vereinen (Orts-Vereinen) und Beschaffung von Bekleidungs- und Lazarett-Gegenständen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien, einberufener Reservisten und Landwehrmännern bemerkte (stellte fest) die Versammlung, wie gegenwärtig nach bestimmter Demobilisierung (Zurücknahme der Mobilmachung stehender Heere) der Armen keine Veranlassung mehr vorliege, die fraglichen Vereine ins Leben zu rufen oder die gefragten Unterstützungen zu veranlassen.
TOP 216:   Auf die Landrätliche Verfügung vom 19.12. v.J.  erklärte die Versammlung, sie sei mit der Ansicht des Amtmanns von Devivere dahin einversatnden, dass dem Comunal-Rendanten Bracht zur Stellung der Kaution für die Verwaltung der Communal-Kasse bis nach erfolgter Einführung der neuen Gemeinde-Ordnung unter der von dem Bracht selbst vorgeschlagenen Bedingung Ausstand bewilligt worden. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
TOP 217:  Der Versammlung wurde der vom Maurermeister Göckeler aufgestellte Kosten-Anschlag für den Neubau des hiesigen Schulhauses, so wie der dazu gehörige Plan, nachdem beide Stücke die Revision des Wege-Baumeisters Lücke erlangt und die Kosten sich auf 2.550 Taler herausgestellt hatten, vorgelegt.  Die Versammlung beschloss mit Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 28. Oktober v.J. diesem vorliegenden Plan und Kosten-Anschlag den Neubau ausführen zu lassen und bemerkte, dass, was den Kosten-Anschlag betrifft, in dem erwähnten Beschluss 2.200 Taler disponibel gestellt worden seien und es sich daher nur mehr um die 350 Taler handeln könne, mit welchem der Kosten-Anschlag zwar disponibel gestellter Summe übersteigt.  Die Versammlung beschloss, … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) dass mit Rücksicht darauf, dass das zu dem Neubau erforderliche Bauholz observanzmäßig aus den städtischen (!) Waldungen zu verabfolgen und im Kosten-Anschlag die Summen von 744 T 12 Gr 3 Pf an Zimmerer-Material angesetzt sei, die abständigen Eichen durch eine extraordinaire (außerhalb der üblichen Ordnung) Hauung nicht nur, wie in dem Beschluss vom 20. 10. v.J. gesagt für 500 Taler, sondern für 750 Taler  aus den Gemeinde-Waldungen (!) verkauft werden sollen, und dass die dann noch fehlenden 100 Taler  durch den Verkauf des Gartens beschafft werden sollen, welcher vor mehreren Jahren zum Bauplatz des Schulhauses angekauft und gegenwärtig dazu nicht mehr erforderlich sei. – Siehe Extrakapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 218:  Die Versammlung beschloss, den vor mehreren Jahren zum Bauplatz des neuen Schulhauses angekauften, bisher verzeitpachteten Garten Flur I Nr. (Lücke, nicht eingetragen; Gördes´sche Garten) der Steuer-Gemeinde Freienohl nunmehr, da nach dem  Beschluss vom heutigen Tag das neue Schulhaus auf den nämlichen Platz errichtet werden soll, worauf sich das alte Schulhaus befindet (= das alte Rathaus), und dadurch der fragliche Garten zum Schulhausbau entbehrlich geworden sei, meistbietend zu verkaufen und bei der Königlichen Regierung  die Genehmigung dafür mit der Bitte zu beantragen, dass für dieselbe von einer Bekanntmachung dieses Verkaufs mittels öffentlicher Blätter Abstand nehmen möge, indem nur Eingesessene der Gemeinde den Garten ankaufen würden, und daher die Verkaufs-Bekanntmachung in der Gemeinde selbst durch Anschlag und Schellen-Ruf genügen dürfte.
TOP 219:  Nachdem in Folge Beschlusses vom 22. Juli v.J.  der Maurermeister Franz Göckeler die Kosten-Abrechnung über den Neubau um die Unterhaltung der Futtermauer um den hiesigen Kirchhof und nach diesen sich die Kosten auf 385 RT 19 Sgr 4 Pf belaufen und der Göckeler über die Anfertigung jener Kosten-Berechnung eine Liquidation von 1 RT 15 Sgr eingereicht hat, beschloss die Versammlung, sich wegen des Baus und fernerer Unterhaltung der fraglichen Mauer mit der Wegebau-Verwaltung abfinden zu lassen, wann dieselbe die Hälfte der von dem Göckeler berechneten Kosten, sowie auch die Hälfte seiner Liquidation, also im Ganzen 193 RT 17 Sgr 2 Pf  der Gemeinde Freienohl bar zahlen würde. Dagegen würde dann die Gemeinde Freienohl der Wegebau-Verwaltung aller ferneren Verpflichtungen entfallen und die Unterhaltung der genannten Mauer für jetzt und alle Zukunft auf ihre alleinige Kosten ausführen lassen.
TOP 220:   Auf den Antrag der Eingesessenen Gastwirt Caspar Humpert und Schmied Franz Caspar Düring vom 8. v.M. um eine Entschädigung für den der von ihnen angepachteten Gemeinde-Wiese durch das Aufstellen der Kanonen und Munitions-Wagen von der in Freienohl einquartiert gewesenen Artillerie zugefügten Nachteile, wurde beschlossen: die Löcher in Tageslohn zuwerfen zu lassen, welche durch das Aufstellen der fraglichen Wagen und Kanonen in der gesagten Wiese entstanden sind, im übrigen aber den nächsten Sommer abzuwarten, um den weiteren Schaden, welcher der Wiese noch etwa  zugefügt sein möchte und erst alsdann zu ermitteln ist, festzustellen.
TOP 221:  Auf den Antrag des Herrn Kaplan Böller von Rumbeck vom 27. Oktober v.J. um Erstattung der Kosten für den durch den verstorbenen Pfarrer Sporkmann bei dem der Pfarrwohnung hierselbst angelegten Brunnen, erklärte die Versammlung, ein zur Pfarrei dienender Brunnen  war stets vorhanden gewesen und dass derselbe im Pfarr-Garten sich befunden habe. Es habe daher kein Bedürfnis zur weiteren Anlage vorgelegen. Wenn aber es der verstorbene Pfarrer Sporkmann beliebt habe, den Brunnen im Garten zuzuwerfen und stattdessen einen anderen Brunnen hinter dem Haus angelegen, so könne die darüber nicht … (1 Wort nicht korrekt lesbar) gefragte Gemeinde sich nicht zu den Kosten verstehen, welche aus der Anlage erwachsen sind. - Korrekt abgeschrieben, aber inhaltlich, grammatisch nicht ganz verständlich.
TOP 222:  Die von dem Waldwärter Tönne unterm 19. September v.J. übergebene Rechnung über die Anlage eines Grabens im Gemeinde-Wald durch den Caspar Noeke zum Betrag von 20 T (?) wurde zwar zur Zahlung auf die Gemeindekasse genehmigt, jedoch bestimmt, dass der Tönne anzuweisen sei, dergleichen Graben-Arbeiten für die Folge rutenweise im Accord zu geben und zwar an solche Personen, welche der Gemeinde Lasten verschulden und wovon keine Zahlung zu erhalten ist. - Jede Rute Grabungs-Arbeit hat einen festen Preis und damit können Schulden eingelöst werden.
TOP 223:  Es wurden folgende Rechnungen zur Zahlung auf die Gemeindekasse genehmigt: (a) dem früheren Gemeinde-Verordneten Heinrich Düring in Sachen gegen Kehsler 15 Sgr; (b) dem Maurermeister Franz Göckeler für die Aufstellung eines Projekts zur Erweiterun der hiesigen Schulstuben... (nicht korrekt lesbar) Kostenberechnung 2 T; (c) dem Franz Pöttgen gnt. Ahsen für Instandsetzung des Prozessions-Weges um den Küppel pro 1849 und pro 1850 zusammen 16 T; …Prozessionsweg um den Küppel! – weitere Abrechnungen ausgelssen.
TOP 224:  Auf den Antrag des Pfarrverwesers Brand vom 16. v.M. um die Anfertigung eines neuen Schlosses an der Haustür des Pfarrhauses wurde beschlossen, dem Kunst-Schmied Franz Georg Korte vorerst mit  Revision und eventuell mit der Ausbesserung des alten Schlosses  zu beauftragen. - Es gab den Kunst-Schmied, ebenfalls: Grob-Schmied.
Am 10. Februar 1851:      TOP 225:  Die Zahlung von 1 T 10 Gr an Bernhard Becker für den Ankauf, die Aufbewahrung und Verteilung von 50 5/8 Scheffel Hafer, welche der im Monat Dezember v.J. in hiesiger Gemeinde einquartierten Munitions-Colonne Nr. 41 verabreicht sind ,  wurde auf die Gemeindekasse genehmigt. Desgleichen wurden dem Heinrich Lenze gnt. Lichte für Hergabe der Wachtstube während 2 Nächte an die im Monat Dezember v.J.  in hiesiger Gemeinde einquartierten Artillerie 15 Sgr pro Nacht, im Ganzen also 1 Taler aus der Gemeindekasse bewilligt, und dem August Lichte wurde für die Gestellung einer Wachtstube an die Artillerie vom 21. auf dem 22. Dezember 15 Sgr, zusammen also 1 Taler bewilligt.
Am 19. März 1851:      TOP 236:  Auf den Antrag des Schlossers Caspar Feldmann vom 17. d.M. genehmigte die Versammlung demselben soviel er davon zur Anfertigung einer Schlacht bedürfe, von dem Gebüsch und dem Gesträuch in der sogen. Bettenhelle gegen die Taxe zu überlassen, indem der Franz Georg Pöttgen, dem dieses Holz früher gegen die Taxe bewilligt war, dasselbe nicht bezogen habe. Es möge daher der Communal-Oberförster Harbert ersucht werden, dieses Holz, insofern es forstwirtschaftlich zulässig, , dem Feldmann gegen die Taxe überweisen zu lassen. - Schlacht: Uferschutz, Geflecht von Zweigen, Ästen, Pfählen; Faschinen; Abbildungen: Wikipedia: Wasserbauwerk: in Freienohl an der Langelbrücke der regulierbare Wasserstau am Kanal zur Firma Linneborn wird auch Schlacht genannt.
TOP 245:  Auf den Antrag auf Überweisung von Tannen-Pflänzlingen aus den Gemeinde-Waldungen gegen die Taxe von 5 Silbergroschen für 100 Stück wurde genehmigt, diesen Anträgen insofern zu entsprechen, als der Bestand der Pflänzlinge solches zulasse. Zunächst solle dann dem Amtmann von Devivere 12.000 Stück, dann dem Gutsbesitzer Söer zu Wennemen 10.000 Stück, dann dem Gutsbesitzer Schemme zu Olpe 400 Stück und endlich dem Hermann Winterhoff von hier, welcher dieselbe in diesem Frühjahr nicht wird benutzen können, 10.000 Stück  überwiesen werden und möchte der Oberförster Herr Harbert um die Überweisung ersucht werden.
Am 4. April 1851:   TOP 248:  Auf die Beschwerde des Schweine-Hirten Georg Krick vom 22. v.M. und die darauf unterm 29. desselben Monats erfolgte Vernehmung  (Anhörung, positiv gewichtet) des Johann Trompetter, wonach letzterer keinen Zieh-Eber zur hiesigen  Schweine-Herde  stellen sollte, nahmen die versammelten Mitglieder des Gemeinde-Rats den jungen etwa ½ Jahr alten Zieh-Eber des Trompetter, welcher nach dem Krepieren (!) des alten Ebers mit der Herde getrieben wird, in Augenschein und erkannte jenen jungen Eber, wenn er gut gefüttert würde, was dem Trompetter aufgegeben wurde,  für den Zweck hinlänglich entsprechend, und beschlossen daher, den Trompetter in dem bisherigen Contract wegen Gestellung des Zieh-Ebers zu belassen. - Verzwicktes Amtsdeutsch?
Am 9. Mai 1851:       TOP 255:  Nachdem die Versammlung am 12. d.M. über den von hier nach der Giesmecke  anzulegende Weg eine Lokalbesichtigung abgehalten, fasste sie folgende Beschlüsse: (a) Da die unterm 9, Juli v.J. an den Totengräber Johann Trompetter verkaufte Parzelle N r. 10 zur Größe von 24 Ruten zum größten Teil in die Wege-Linie fällt und der Johann Trompetter sich bereit erklärt hat, diese Parzelle der Gemeinde unter der Bedingung wieder abzutreten, dass dieselbe ihm (1.) das darauf bezahlte Antrittsgeld ad 5 Gr, (2.) die darauf gezahlten Vermessungskosten ad 2 Gr 8 Pf, (3.) den darauf verwendeten Tagelohn von 1 ½ Tag mit 15 Gr; zusammen 22 Gr 8 Pf erstatten, so solle die Gemeindekasse angewiesen werden, dem Trompetter die 22 Sgr 8 Pf  zu zahlen und die 4 Sgr, welche als Grundzins in die Parzelle gelegt war, niederzuschlagen. Auch sollen diese letztgedachten 4 Sgr nicht ferner als etatmäßige Einnahme aufgeführt werden.  Eine unbedeutende Ecke der gesagten Parzelle, welche nicht zum Wegebau benutzt werden kann und an der durch den Johann Kückenhoff entstandenen Parzelle Nr. 9 grenzt, soll diesem, wozu er sich bereit erklärt hat, unter der Verpflichtung  unentgeltlich überwiesen werden, dass er die darin liegende Grundsteuer und sonstigen Abgaben daran entrichte.  (b) Der Weg soll überall 21 Fuß breit und den längs derselben an den oberen Teile anzulegende Graben 3 Fuß breit angelegt werden. - 21 Fuß etwa 6,72 m; 3 Fuß etwa 96 cm. (c)  Dadurch, dass der Weg nicht, wie er früher abgesteckt war, unterhalb der Parzelle Nr. 2, sondern durch diese Parzelle unmittelbar an dem Kirchen-Grundstück Nr. 118 des Katasters angelegt wurde, so entstehe der Umstand, dass von jener Parzelle 2 Ecken, die eine westlich an der Parzelle Nr. 4, die andere östlich an dem Gemeinde-Grundstück so belegen werde, dass sie von dem Caspar Cohsmann gnt. Cordel, welche beim Verkauf vom 9. Juli v.J. die Parzellen Nr. 1, 2, 3 erstanden, nicht benutzt werden können. Um den Cohsmann zu entschädigen, solle dieser östlich an der durch ihn angekauften Parzelle Nr. 1 von der Gemeinde so viel Grund überwiesen erhalten, als die vorgesagten beiden von ihm nicht zu benutzenden Ecken enthalten. Diese Überweisung, womit der anwesende Cohsmann sich befriedigte, geschah an Ort und Stelle und wurde durch das Einrammen eines Pfahls die Grenze bezeichnet. Die beiden Ecken, welche der Cohsmann von der Parzelle Nr. 2 der Gemeinde wieder abzustehen hat (?), verbleiben Eigentum der Gemeinde. (d) Die von dem Maurermeister Göckeler unterm 10. d.M. zu 30 (?) veranschlagten auf dem fraglichen Weg aufzubringenden  4 Wasser-Durchlässe sollen wenigstfordernd verdungen werden. (e) Die von dem Maurermeister Franz Göckeler unterm 15. d.M. zu 88 T 5 Sgr 9 Pf  veranschlagte Instandsetzung des Weges nach der Giesmecke resp. der Freienohler Mühle soll wenigstfordernd verdungen werden. Die von dem Göckeler für Anfertigen des Kosten-Anschlags über diese Arbeiten sowie über die Kanäle ad (d) liquidierten Gebühren müssen pro rata von den Unternehmern getragen werden, wonach die Bedingungen anzufertigen sind. (g) -  (f) hat der Sekretär wohl nicht mitgezählt. - In die Linie des nach der Freienohler Mühle anzulegenden Weges befindet sich eine abständige der Gemeinde gehörige Eiche; diese soll abgeschätzt und auf dem Stamme meistbietend verkauft werden.
TOP 257:  Auf die vom Justizrat Dr. Sommer in Sachen gegen Humpert eingereichte Klage-Beantwortung erklärte die Versammlung: (1.)  Von dem durch den Verklagten vorgeschlagenen Zeugen könne der Adam Mester und Theodor Hirnstein als solche nicht zugelassen werden, weil sie selbst dabei interessiert seien. Es haben nämlich diese beiden durch den Humpert oder Gewerker Von der Becke  oder durch dessen Faktor Eisenbach den Auftrag gehabt, den Schutt von dem Grundstück wieder fortzuschaffen und seien dafür vergütet worden. Würden diese also bekunden, dass der Schutt nicht fortgeschafft sei, so würden sie zugleich bekunden, dass sie ihren Accord nicht nachgekommen und die gestellte Vergütung mit Unrecht bezogen haben. Gegen die Vernehmung des Franz Spindeldreher zu Wildshausen finde sich übrigens nichts zu erinnern. Es müsse dem Spindeldreher aber die Frage gestellt werden, ob sich auf dem Grundstück bei der Verpflügung desselben durchaus kein Schutt mehr befunden habe, denn dass dieser zu einem Teil wieder weggeschafft worden sei, würde (wurde?) von Seiten der Gemeinde nicht behauptet. Im Übrigen sei nicht nur der Teil des Grundstücks mit Schutt überschüttet, welches zu Ackerland umgebaut sei, sondern auch noch einen anderen Teil desselben, nach der Ruhr abhängend, welcher früher zur Wiese benutzt wird, aber gegenwärtig wegen des darauf angehäuften Schuttes wenig mehr einträglich ist.  (2.) Der Heinrich Kordel von hier, welcher das Grundstück früher verarbeitet hat und auch gegenwärtig mit der Bearbeitung desselben beschäftigt ist und die in den früheren Verhandlungen aufgeführten Zeugen, Sattler Franz Pöttgen und Polizeidiener Kaspar Kaulmann wieder bekunden, dass das Grundstück sich gegenwärtig sich nicht mehr in dem guten Zustand befinde als früher, wo der Acker nicht mit dem nicht gänzlich davon entfernten Schutt vermengt war und das Miet... (nicht korrekt lesbar) sich noch ganz frei von Schutt befunden habe. (3.)  Was die Anfechtung gegen das Gutachten der beiden Gerichts-Taxatoren Engelbert Menge von Arnsberg und pensionierten Schultheiß Feldmann von hier betrifft, so müsse zunächst bemerkt werden,  dass der Feldmann, welcher das Bürgerrechtssamen Sachen Caspar (hier fehlt aktenkundig der Name) übertragen,, auch kein Wohnhaus hierselbst mehr besitze, daher nurmehr als Beilieger und ohne Interesse bei der Sache angesehen werden könne, anzugeben wüsste, dass das Grundstück mit Schutt überschüttet gewesen und dieser nicht vollständig wieder davon geschafft sei. - Korrekt abgeschrieben, aber nicht sehr verständlich. - Nach diesem Urteil des Feldmann konnten denn die beiden Taxatoren feststellen, welchen Wert das Grundstück früher ohne Vermegung des Schuttes und jetzt nach geschehener Vermengung des Schuttes und also richtig den Schaden abtaxieren. Hieraus und bei dem Umstand, dass der Feldmann hiesiger Eingesessener ist, war es erforderlich, einen zweiten gerichtlichen Taxator und diesen in der nächsten Entfernung von Arnsberg … (1 Wort nicht korrekt lesbar) abzuholen. Das Gutachten, welches nach dem Antrag des Verklagten der Verwalter Terstesse abgeben soll, könne nicht angenommen werden und nicht bewirken, ein vom Gerichts-Taxator auf Eid und Gewissen abgegebenes Gutachten zu entkräften. - Die Versammlung weiß auch aufgrund dieses Protokolls genau, was gemeint ist, - der Leser auch?
TOP 258:  Auf den Bau-Antrag des Caspar Pöttgen vom 3. d.M. erklärte die Versammlung, wie der Caspar Vogt zunächst darüber zu vernehmen sei, ob er das Grundstück, welches zwischen dem östlichen Wege und der Baustelle belegen ist, als Eigentum in Anspruch nimmt, eventuell zum … (1 Wort nicht korrekt lesbar) über die Erwerbungsart aufzufordern. - Östlicher Weg, einer der ersten Namen für die Bergstraße, - von der Orts-Mitte aus gesehen! -  Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Hauptstraße (später Ecke Brunnenstraße / Hauptstraße: Emmerich): Witwe Elisabeth Vogt geb.  Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Holzhändler; Ehemann Johann Vogt gnt Tinschneider, gest. 29.8.1849, LA 63; ihre Tochter Clara, ledig, LA 20, gest. 27.8.1849 (!); ältester Sohn Caspar, Ackersmann, LA 34; Tochter Gertrud, Magd, LA 25; Tochter Sophia, Magd, LA 19; Ehefrau zu Kaspar: Marianne Vogt geb. Becker, LA 36; ihre Tochter Christine, LA 3; ihr Sohn Anton, LA  ½  Jahr. - Das Grundstück an der östlichen Straße ist nicht aktenkundig. 1871 wohnt Alte Haus-Nr. 68 schon Familie Leser Rosenthal.
TOP 260:  Die Versammlung beschloss, durch Polizeidiener, Flurschützen und Waldwärter darauf achten zu lassen, dass keine Gemeinde-Grundstücke fernerweit (ungewohntes Wort) von Unberechtigten als Lagerstelle, für Holz, Mist oder andere Gegenstände benutzt werde, damit diese dadurch kein Besitzrecht an dem Grundstück erlangen.  Es sei dieses insbesondere bei dem an der Sägemühle belegenen Gemeinde-Grundstück, worauf mehreres Gemeinde-Holz gelagert sei, zu beachten, so wie auch bei dem zur Wiese führenden Wege in der Nähe des August Lichte´schen Wohnhaus, welche nun dem Lichte be...dt (nicht korrekt lesbar) würde. - Sägemühle Winterhoff in der Giesmecke; Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702, Hauptstraße (2010: Hirsch-Apotheke): August Lichte, Gehilfe, LA 25, wohnt bei seinem Bruder Johann Lichte, Gastwirt, Bäcker, Krämer, LA 29.
Am 2. Juni 1851:         TOP 261:  Der Vorsitzende macht die Versammlung, welche zu ihrem Zusammentreten unterm 26. v.M. eingeladen war, mit § 10 des Gesetzes vom7. Mai und § 3 der im Amtsblatt abgedruckten Instruktion vom 8. Mai wegen Veranlagung der Klassensteuer bekannt und veranlasst dieselbe, die darauf vorzunehmende Wahl der Mitglieder zu der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission für die Gemeinde Freienohl nach Vorschrift jener gesetzlichen Bestimmung auszuüben und bemerkte zuvor noch, dass zu Folge Landrätlicher Verfügung vom 16. Mai d.J. Nr.  3228 die Zahl der Mitglieder für jede Gemeinde 3 betragen soll. Die Versammlung wählte hierauf zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission (1.) Fritz Ernst Kerstholt, (2.) Joseph Funke, (3.) Bernard Becker. Weiter fand sich nichts zu verhandeln.
TOP 263:  Der Vorsitzende trug der Versammlung vor, dass die Kosten wegen Mobilmachung der Armee mit Ausschluss derjenigen, welche von den Truppen gleich bezahlt worden sind, für die Gemeinde Freienohl 804 T 11 Sgr  7 Pf betragen, teils aus verschiedenen Kassen vorschussweise gezahlt, teils noch unbezahlt geblieben sind.  Die Versammlung beschloss hierauf 800 Taler als Anleihe für die Gemeinde zu möglichst geringem Prozentsatz aufzunehmen und den Amtmann von Devivere damit zu beauftragen, diese Anleihe zu erhalten.  Die 407 T 11 Sgr  7 Pf aber, welche die Kosten mehr als die anzuleihenden 800 T betragen, aus der Gemeindekasse definitiv zu verausgaben.
Am 16. Juni 1851:   TOP 267:.. Inhalt ausgelassen.
Hier hat der protokollierende Sekretär nicht genau genug gelesen, mitgezählt; die TOP-Nummer ist plötzlich:
TOP 168 und TOP 169: … Inhalt ausgelassen.
Am 23. Juni 1851:    TOP 170:   Auf das Schreiben des Herrn Pfarrverwesers Brandt von hier vom 20. d.M. wegen behaupteter Eingriffe in die kirchlichen Grundstücke bei der Anlage des Weges nach der Mühle bemerkte die Versammlung: ad (1.) sei ihr nicht bekannt, dass auf dem Hahn eine zum Pfarr-Acker gehörige Hecke, wenn sie zum Pfarr-Acker gehört, nur unbefugter Weise vom Unternehmer des Wegebaus vorgenommen sein könne; ad (2.)  ihr nicht anders bekannt sei, dass die Hecke auf dem Schnepper nicht zu dem begrenzten Pfarr-Acker, sondern der Gemeinde gehöre; ad (3.)  es sich nur durch eine Lokal-Besichtigung ergeben könne, ob, wie vom Pfarrverweser Brandt behauptet, der Wege-Graben dem Pfarrei-Grundstück zu nah angelegt sei. Es solle daher, sobald der Wegebau beendigt, unter Hinzuziehung des klagenden Pfarrverwesers Brandt eine Lokal-Besichtigung vorgenommen und ermittelt werden, ob die von dem Brandt erhobenen drei Beschwerdepunkte sich als begründet herausstellen und eventuelle nach dieser Ermittlung eine Entschädigung geleistet werde.
TOP 173:   Auf die Landrätliche Verfügung vom 16. d.M., die Material-Holzabgabe zum hiesigen Schulhaus betreffend, erklärte die Versammlung: In früherer Zeit befand sich das Schul-Local im Küsterhaus, welches hufeberechtigt ist. In späteren Jahren wurde die Schule in das hiesige Rathaus verlegt. Dieses Rathaus besitzt zwar kein Hufe-Gerechtsame, es ist dasselbe jedoch aus Holz erbaut worden, welches aus den Gemeinde-Waldungen gratis und in Natura dazu hergegeben worden ist. Und behufs daher die Gemeinde als solche das Recht, das Holz zu ihren Gebäulichkeiten aus ihren Waldungen in Natura zu beziehen und die Schule das Recht, das zu ihrem Schul-Local benötigte Holz ebenso aus dem Gemeinde-Walde  in Natura gratis zu beziehen. Übrigens liege der politischen Gemeinde die Verpflichtung auf, das Schulhaus zu erbauen und in Reparatur zu unterhalten und sei zu diesen Reparaturen während der Zeit, dass das Schulhaus sich in das Rathaus verlegt befindet, das benötigte Holz auch in Natura aus den Gemeinde-Waldungen bezogen worden. - Gemeint ist sicher das Holz zum Heizen.
Am 30 Juli 1851:
Leider wieder keine korrekte Zahlen-Nummern-Lesung des Sekretärs:
TOP 277:   Der Versammlung wurde die Verfügung Königlicher Regierung vom 32. März d.J., wonach der projektierte Neubau des hiesigen Schulhauses genehmigt wird, jedoch diesem Bau einige Abänderungen gegeben werden sollen und für ein während des Neubaus Lokal gesorgt werden muss, vorgelegt.  Die Versammlung konnte sich nicht damit einverstanden erklären, dass die Etagen-Treppe in der von Königlicher Regierung angegebenen Art mit verwendeten Tritten angelegt werden soll, weil diese der Schuljugend, die oft in gedrängter Masse die Treppe herunter kommt, große Gefahr zum Herabstürzen bietet, und beschloss daher, dass die Treppe in der von dem Maurermeister Göckeler und Wegebaumeister  genehmigten Art mittels Ruhe-Plätze angebracht werde, und (die Versammlung) erwartet, dass diese Art um so weniger Anstand (für heutzutage ungewohnter Wortgebrauch) finden würden, als noch in der jüngsten Zeit bei dem Schulhaus zu Berge im Kreis Meschede, auch die Treppe mit Ruhe-Plätze angebracht worden sei; mit den übrigen von Königlicher Regierung dem Bauplan gegebenen Abänderungen erklärte sich die Versammlung jedoch einverstanden und beschloss, den Wegebaumeister Lücke zu ersuchen, den Kosten-Anschlag nach diesen dem Bauplan zu gegebenen Abänderungen baldigst zu berücksichtigen, damit ungesäumt der Bau verdungen werden könne. Hinsichtlich des Unterrichts-Lokals, welches während des Neubaus benutzt werden soll, beschloss die Versammlung mit dem Wirt Bernard Becker und Kaspar Vogt zu dem Ende, Miet-Kontrakt abschließen und diesen Kontrakt ihr zur Genehmigung vorlegen zu lassen, indem diese beiden Wirte sich bereits früher zur Hergabe des Unterrichts-Lokals während des Neubaus bereit erklärt haben. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Hauptstraße: Brunnen-Str.: Schmitten-Ecke (später Emmerich): Witwe Eisabeth Vogt geb. Trompetter, Ackersfrau, Schenkwirt, Krämer, LA 58; Sohn Kaspar Vogt, Ackersmann, LA 34; Ehefrau Marianne geb. Becker, LA 36; und Familie. -  Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876, St. Nikolaus Straße: Bernard Becker, Gastwirt, Krämer, Bäcker, LA 45; Ehefrau Dorothea geb. Gördes, LA 37; und Familie.
TOP 278: Die von dem Kaspar Neise beantragte Benutzung einer Meilerstelle im Gemeinde-Wald wurde unter Neise vom Oberförster Harbert am 15. d.M  gestellten Bedingungen genehmigt.
TOP 279:  Auf die Verhandlung vom heute Morgen des von mehreren hiesigen Einwohnern zu entrichtenden Bürgergeldes und die Aufnahme derselebn in die Bürgerliste beschloss die Versammlung folgendes: (1.) wegen (a) Hirschberger, (b) Franz Pöttgen, (c) Bernhard Tönne, (d) Kaspar Feldmann, (e) Franz Göckeler, (f) Levi Löwenbach, (g) Fritz Schmitz, (h) Bendix Ranzenberg, (i) Georg Becker, (k) Matthias Krick die Sache nach Verlauf von 14 Tagen zur näheren Beratung vorzulegen, bis wohin mehrere der Vorgenannten sich darüber, ob sie gütlich zahlen wollen oder nicht, erklärt haben würden. (2.) von  (a) Engelhard Spieler, (b) Kaspar Neise gnt. Flinkerbusch den Kauf-Brief resp. den Tausch-Kontrakt vorlegen zu lassen, wonach sie in den Besitz einer Bürger-Sohlstätte gelangt seien; (c)  Adam Heckmann das Testament vorlegen zu lassen, wonach er in den Besitz einer Bürger-Sohlstätte gelangt sei; (3.) die Gemeindekasse anzuweisen: (a) dem Firtz Kaulmann, (b) Heinrich Lenze gnt. Penschröer, (c)  Kaspar Vogt, (d) Johann Kohsmann gnt. Klaren, und zwar von jedem 1 T 7 Gr, zusammen 4 T 28 Gr Bürger-Einschreibgebühren zu erheben und diese 5 jungen Bürger in der nächsten Gemeinde-Versammlung den Bürger-Eid ausschwören zu lassen; (4.) zu ermitteln, ob der Anton Spieler das Bürgergeld von seiner Frau mit 10 T bezahlt habe. - Sohlstätte = Hofplatz + Wohnhaus + Garten, auch mit Zubehör: Saatland, Weide. Siehe Wikipedia: Gebäude-Steuerrolle, Gebäude-Mutterrolle.
TOP 281:   In Verfolg des Beschlusses vom 2. d.M., wonach zur Bestreitung der Kosten, welche wegen der Mobilmachung der Armee für die Gemeinde Freienohl entstanden sind, achthundert Taler (in der Akte ausgeschrieben) als Darlehen angeliehen werden sollen, beschloss die Versammlung in Folge Landrätlicher Marginal-Verfügung vom 28. d.M., nach welchem im Schulden-Tilgungsplan beigefügt werden sollen ferner: dass die jetzt anzuleihenden 800 Taler, zu welcher sich die Sparkasse zu Arnsberg gegen 5 Prozent Zinsen einviertel-jähriger Kündigung bereit erklärt habe, unter diesen Bedingungen von der Sparkasse zu Arnsberg anzuleihen, und durch den Verkauf oder einer … (2 Wörter nicht korrekt lesbar), der Gemeinde vom Staate für geleistete Krieges-Kosten bewilligte 4 prozentige Kapitalien jenes zu kontraktierenden Darlehen im Lauf des Jahres wieder zu tilgen, auch den Betrag in den nächstjährigen Etat zu, zu welcher etwa mit Verkauf der Zussion (?) der der Gemeinde zustehenden Kriegskosten Entschädigung zur Deckung der anzuleihenden 800 Taler etwa nicht gedeckt werden möchten. - Für den Abschreiber grammatisch nicht sehr verständlich.
Am 1. Juli 1851:    TOP 283:   In Folge des Schreibens des Herrn Gewerkers von der Becke vom 8. März d.J. ward Termin auf den  1. d.M.  bestimmt, an welchem dem Herrn Gewerker von der Becke durch die Vertretung der Gemeinde Freienohl an Ort und Stelle der Punkt genau bezeichnet werden sollte, woselbst der von der Becke in Folge Kontraktes vom 3. Februar 1846 § 5 verpflichtet ist, eine fahrbare Brücke zur Verbindung der Gemeinde-Distrikte Krähenberg im Schulten-Ohl über seinen dort zur Wiesen-Bewässerung angelegten Flößungsgraben auf seine Kosten anzulegen.  In dem Termin … (1 Wort nicht korrekt lesbar) erschien seitens des Herrn von der Becke (a) dessen Verwalter Faktor Eisenbach von Rumbeck. (b) dessen Förster Bitter von Wildshausen, seitens der Gemeinde-Vertretung von Freienohl der Amtmann von Devivere und die vorgenannten Gemeinde-Verordneten (die inhaltlich immer gleichbleibende Einleitung ist hier ausgelassen) Bernhard Becker, Heinrich Flinkerbusch, Ferdinand Becker, Friedrich Schwefer. Nach Erwägung aller Umstände wurde von der Gemeinde-Vertretung die Stelle zur fraglichen (in Frage kommenden, geplanten) Brücken-Anlage für die zweckmäßigste erachtet, welche die Grenze zwischen dem unterhalb der Schlacht belegenen (gelegenen; kein Schreibfehler) von der Becke schon um den dort belegenen zu Ackerland benutzt werdenden Gemeinde-Grundstück bildet, und wurde in dieser Folge die Stelle dem Herrn Verwalter Eisenbach als diejenige bezeichnet, woselbst der Herr von der Becke zu Folge § 5 des Kontraktes vom 3. Februar 1846 die fahrbare Brücke  über seinen Flößungs-Graben auf seine Kosten anzulegen habe und dabei bemerkt, dass die Brücke nach der oberen Seite hin sich an der von der Becke`schen Grenze anlehnen und derart angelegt werden müsse, dass sie vom rechtsseitigen nach dem linksseitigen Graben-Ufer eine schräge Wasser hinauf führende Richtung erhalte, damit sie bequem zum Fahren benutzt werden könne. Es wurde darüber heute die gegenwärtige Versammlung aufgenommen, wovon sich der Herr Eisenbach eine Abschrift ausbat, welche ihm sofort übergeben wurde und darauf die gegenwärtige Verhandlung vorgenommen, durchgelesen, respektive   geschehener Vorlesung genehmigt  und vom Herrn Eisenbach namens des Herrn von der Becke, sowie von dem Amtmann von Devivere namens der Gemeinde Freienohl unterschrieben.
TOP 284:  gehört inhaltlich zu TOP 283, ist hier ausgelassen.
Am 28. Juli 1851:    TOP 287:  In Verfolg des Beschlusses vom 30. v.M., resp. des die nachbenannten Besitzer bürgerlicher Sohlstätten in die Zahl der hiesigen Bürger aufgenommenen und laut besonderer Verhandlung zur sämtlichen Erfüllung der ihnen bekannt gemachten, jeden Bürger aufliegenden Pflichten mittels Handschlag an Eidesstatt verpflichtet: (1,) Fritz Kaulmann, (2.) Ferdinand Erlmann. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 67 a, Parzelle 722 (Hauptstraße, gegenüber der Kirche): Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmiedt, Ackersmann, LA 24; Ehefrau Theresia geb. Bracht, LA 27, ev.; Vater Ferdinand Erlmann, LA 70; dessen Tochter und Schwester zum Sohn: Clementine Erlmann, LA 14. - Alte Haus-Nr. 88 b, Parzelle 791, Hauptstraße 84: Fritz Kaulmann, Tagelöhner, LA 26; Ehefrau Catharina geb. Stirnberg, LA 26; Tochter Theresia, LA 1.
TOP 288: Auf die Benachrichtigung des Herrn Rechtsanwalts Leisten vom 21. d. M., wonach die Witwe Bohne hierselbst für eine Forderung der Gemeinde Freienohl ad  6 Sgr ...(Abkürzung?) Eichen-Klafterholz ferwährend (verwehrend?), für unpfändbar befunden worden ist, beschloss die Versammlung, die fraglichen 6 Sgr bei der großen Bedürftigkeit der Bohne niederzuschlagen und sie durch deren Einklagung entstandenen Kosten zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr.  42 c (!), Parzelle 860, Ecke Krumme Straße / St. Nikolaus Straße: 42 a: Miese: Witwe Anna Margaretha Bohne geb. Bräutigam, Tagelöhnerin, LA 65;  Sohn Franz Bohne, Tagelöhner, LA 33; Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 28 b (a: Anton Neise), St. Nikolaus Str. 15; im Jahr 1871: Alte Haus-Nr. 102 (bei Witwe Kaspar Düring), Hauptstraße; - Sterberegister: gest. 14.1.1872 Anna Maria (Margaretha) geb. Bräutigam, geb. 9.10.1786, Witwe des Franz Ferdinand Bohne, Schüsseldreher, Tochter des Johannes Bräutigam aus der Wennemer Mark. - Sterberegister: gest.16.11.1837 Franz Ferdinand Bohne, Schüsseldreher, LA 53, hinterlässt Ehefrau und 5 minderjährige Kinder.
TOP 291: Der von dem Vorsitzenden unterm 14. d.M. mit den Wirten Kaspar Vogt und Bernard Becker hier abgeschlossenen Contract, worauf jeder derselben für Einräumung seines Lokals zum Schulhalten (Schulunterricht) während des Neubaus des hiesigen Schulhauses pro Monat 2 T 15 Sgr verlangt, wurde von der Versammlung in allen Teilen genehmigt und die Zahlung der fraglichen Mietbeträge sowie Zeit aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt.
TOP 292: In Folge der Erklärung des Heinrich Cohsmann hierselbst beschloss die Versammlung die vor mehreren Jahren an den Gemeindewiesen in der sogen. Langfer gemachten Krippen-Anlagen ausbessern und zu diesem Ende: (a) die Anfertigung der nötigen Faschinen und Pfähle und (b) deren Anfuhr wenigstfordernd verdingen, die übrigen Arbeiten aber unter der Leitung des Krippen-Meisters Heinrich Cohsmann hier in Tagelohn ausführen zu lassen. Zugleich beschloss die Versammlung, dem Gemeinde-Verordneten Ferdinand Becker gnt. Kaiser hier die Kontrollierung und Beaufsichtigung der fraglichen Arbeiten zu übertragen. - Zu Faschinen, Pfähle, Krippenbau usw. : „Ruhr-Kapitel“.
TOP 296:  Hinsichtlich des von dem Gastwirt Hirschberger zu zahlenden Bürgergelds wurde auf dessen Erklärung vom 14. d.M. und die desfalls unterm 16. d.M  vorgenommene Vernehmung des Bernard Tönne von der Versammlung bemerkt, dass früher jeder Bürgersohn, um als Bürger aufgenommen zu werden, einen alten Krontaler oder 1 T 17 Gr  als Einschreibegebühren zu bezahlen hatte. Von diesen Gebühren seien 1 T 7 Gr zur Gemeindekasse geflossen und die übrigen 10 Silbergroschen unter die Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes und den Polizeidiener aufgeteilt worden. Wogegen in späteren Jahren von den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes ihren Anteil von den Gebühren nicht immer bezogen seien, so sei die bestandene Observanz darauf unverletzt geblieben und müsse daher der Hirschberger neben dem Frauen-Bürgergeld ad 10 T  auch die 1 T 17 Sgr Einschreibgebühr entrichten, wovon derselbe in Kenntnis zu setzen sei. - Der Bernard Tönne dagegen müsse, wenn er nach seiner Behauptung die Einschreibgebühren noch nicht entrichtet haben sollte, deren unterlassene Einziehung nur auf einen Irrtum beruhen könne, noch nachträglich zu deren Zahlung angehalten werden.
Am 18. August 1851:    TOP 297:  In Folge der von den Schmieden Engelhard und Franz Kaspar Düring hier eingereichten Rechnungen im Betrag von á 2 T  15 Gr  über Benutzung ihrer Schmieden seitens des bei der letzten Mobilmachung der Armee hierselbst einquartiert gewesenen Militairs beschloss die Versammlung, jedem der beiden Liquidanten den Betrag von 2 T  aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen, womit dieselben bei dem Umstand, dass ihre Schmieden nur 1 ½ Tage seitens des Militairs benutzt worden sind, sich begnügen werden.
Im September kein Befund einer Gemeinde-Versammlung; Sommerpause.
 
Am 6. Oktober 1851:   TOP 298:   Der Versammlung wurde die Verhandlung über den vom 5. v.M.  abgehaltenen Verding der Anfertigung und Anfuhr der zur Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken in der sogen. Langfer nötigen Faschinen und Pfähle vorgelegt.  Die Versammlung genehmigte den Verding in allen Teiln und beschloss, überall den Letztbietenden für die gestellten Forderungen die Arbeiten zu übertragen und zwar ohne Stellung eines Bürgen, indem die sämtlichen Unternehmer in hiesigem Ort angesessen sind. - Langfer: die Ruhr-Kurve zwischen „Plasterbrücke“ (Ruhrbrücke: Breiter Weg / Bahnhofstraße) und Konrad-Adenauer-Schule.
TOP 299:  Auf den Antrag des Lehrers Leismann vom 13. v.M.  um Weißung seiner Dienstwohnung und Anschaffung eines Futtertroges in seinem Schweinestall beschloss die Versammlung, vorab durch den Gemeinde-Verordneten Fritz Schwefer eine Lokalbesichtigung in der Wohnung des Leismann vornehmen zu lassen und übernahm derselbe, über den Befund in nächster Sitzung gutachtlich zu berichten.
TOP 302:  In Folge der unterm 18.8. d.J. vorgenommenen Besichtigung des Glockenstuhls auf hiesigem Kirchturm beschloss die Versammlung die Befestigung des fraglichen Glockenstuhls durch den Zimmermeister Franz Korte hier in Tagelohn ausführen zu lassen und das dazu nötige Holz soll aus hiesigem Gemeindewald hergegeben und auf hiesiger Sägemühle geschnitten werden.
TOP 303:  Die Versammlung mit dem Antrag des Kaspar Vogt für vom 16. Juli d.J.  bekannt gemacht, beschloss darauf, nicht weiter zu berücksichtigen, indem sich mehrere Liebhaber zu dem Grundstück finden und Verordnungs gemäß derartige Gemeinde-Grundstücke nur öffentlich verkauft werden können. Es muss daher bei dem Beschluss vom 19. Mai d.J. sein Bewenden behalten und soll der Verkauf an dem Tag vorgenommen werden, an welchem das alte Schulgebäude auf den Abbruch verkauft werden wird. Ankäufer der fraglichen Parzelle hat die durch deren Vermessung durch den Steuerkontrolleur Derkmann entstandenen Kosten zum Betrag von 3 1/6 T, welche bis dahin aus der Gemeindekasse vorschussweise zu zahlen sind, mit zu übernehmen. – Das alte Schulgebäude = das alte Rathaus.
TOP 304:  Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 1. d.M.  abgehaltenen Verdings des Neubaus des hiesigen Schulhauses bekannt gemacht, beschloss, bei dem erzielten ungünstigen Resultat nicht gleich zu genehmigen, vielmehr neu abhalten zu lassen und den Bedingungen zuzusetzen, dass die äußeren Ständer 7 Zoll stark sein müssen. Gleichzeitig beschloss die Versammlung, am Tag des neuen Verdings das alte Schulhaus auf den Abbruch unter der Bedingung zu verkaufen, dass der Abbruch desselben nicht vor dem 1. Februar k.J. begonnen werden dürfe und der Platz bis zum 1. März k.J. vollständig geräumt sein müsse. - 7 Zoll: 1 Zoll = 1,8 auch 2,6 cm; also (etwa) 12,6 und 17,2 cm; Maßeinheit in Preußen..
TOP 305 bis TOP 313: Ankauf und Verkauf von Bauholz an einzelne Freienohler.
TOP 314:  Auf die vom Justizrat Sommer unterm 25. v. M.  übergebene Klage-Beantwortung in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen den Königlichen Wegebau-Fiskus beschloss die Versammlung, dem Sommer folgende Information zu erteilen:  Nach dem beizufügenden Auszug aus der Grundsteuer-Mutterrolle habe der Kirchhof sich bis zum Jahr 1850  auf den Namen der politischen Gemeinde eingetragen befunden. Die politische Gemeinde hat observanzmäßig die Verpflichtung, alle bestehenden oder hinzukommenden Bauten oder Reparaturen an dem Kirchhof, Turm, Glocken, Pfarr- und Küster-Gebäuden usw.  zu bestreiten, was der Schultheiß Feldmann, Franz Lardon und der Kaspar Lenze gnt. Penschröer hier, welche keine Bürgergerechtsame mehr besitzen, bezeugen würden. Was die Verjährung betrifft, worauf in der Klage-Beantwortung berufen wird, so könne dieselbe in dem vorliegenden Falle, wo der schlechte und unhaltbare Bau der Mauer sich nicht gleich herausgestellt hat, nicht zur Anwendung kommen und müsse auch bemerkt werden, dass der Wegebau-Fiskus für den zur Straßen-Linie genommenen Teil des Kirchhofs keine Grundentschädigung geleistet habe.  Bei Ausführung des Straßenbaus sei die Verlegung und Erhöhung der Kirchhofs-Mauer nötig geworden und müsse also auch Fiskus den Bau vornehmen. Fiskus habe den Bau schlecht ausgeführt und es wird bestritten, dass solche die Gemeinde Freienohl für gut angenommen habe. Sollte Fiskus solches behaupten wollen, so liege es an ihm, den Beweis zu führen. Zur für seitens der Gemeinde gestellten Behauptung, dass die neue Mauer um die Hälfte höher als die alte ausgeführt sei, seien bereits Zeugen in Vorschlag gebracht  und kann an dem noch stehen gebliebenen Teil der Mauer gesehen werden, dass die alte Mauer mit Mörtel aufgeführt war. Wenn Fiskus glaubt, seine äußerste Haftbarkeit darauf zu beschränken, für die Dauer der jetzigen Mauer so lange einzustehen, als die alte Mauer noch dauerhaft gewesen sein würde, so dürfte dem Fiskus es ja bewiesen obliegen, wie lange die alte Mauer noch hätte stehen können und muss bemerkt werden, dass die neue Mauer höher als die alte aufgeführt, daher auch deren Festigkeit als die frühere Mauer erforderte.  Die Behauptung, dass die alte Mauer vom Jahr 1810 ab ihre Dauerhaftigkeit eingebüßt hat, müsse sehr in Frage gestellt werden. Massiv errichtete Gebäude stehen oft mehrere hundert Jahre, ohne das Mindeste von ihrer Dauerhaftigkeit einzubüßen. Der Adam Mester von hier, ohne bürgerliche Gerechtsame, hat die alte Mauer abbrechen helfen und wird ihre Dauerhaftigkeit bezeugen können. Der Maurermeister Bigge aus Meschede müsse zum Zeugen vorgeschlagen werden, dass die jetzige Mauer baufällig ist und von neuem errichtet werden müsse. Ob Fiskus den Kostenanschlag annimmt, kann gleichgültig sein, indem vom Fiskus nur die dauerhafte Aufführung der Mauer verlangt wird. Der Wegebau-Inspektor Stägel könne übrigens in seiner Stellung als Sachverständiger nicht angenommen werden, indem er als Wegebau-Beamter bei der Sache nicht ohne Interesse sei. - Einwohnerliste Dezember 1846: Schultheiß Franz Feldmann, Ackerwirt, LA 65, Ehefrau Friederice geb. Holzapfel; Alte Haus-Nr. 141, Breiter Weg 22-24.  -  Franz (Ferdinand)  Lardon, gest. 13.11.1841, LA 37; Ehefrau Justina geb. Buthe (Giesmecke), LA 41; Alte Haus-Nr. 34c (a: Anton Stirnberg, Parzelle 877, Kerstholtsgasse). -  Kaspar Lenze gnt. Penschröer, Ackersmann, Schenkwirt, LA 54; Ehefrau  Franziska geb. Helnerus, LA 46; Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711, St. Nikolaus Straße. -  Adam Mester, Steinbrecher, LA 62; Ehefrau Catharina geb. Mues, LA 42; Alte Haus-Nr. 94, Alte Wiese 5.
Am 18. Oktober 1851:   TOP 316: Der Versammlung wurde die in Folge Beschlusses vom 6. d.M. von dem Fritz Schwefer hier abgegebene Erklärung vom 27. d.M., wonach ein Schreibantrag in hiesiger Küsterei sehr nötig die Weißung derselben, die der Lehrer Leismann bis nächstes Frühjahr anstehen zu lassen, bereit ist, hingegen noch nicht sehr nötig sei, vorgelegt.  Die Versammlung beschloss, die Weißung der Küsterei bis nächstes Frühjahr anstehen zu lassen, dagegen aber bei dem Steinhauer Hölter zu Anröchte einen 3 ½ Fuß langen steinernen Futtertrog für hiesige Küsterei  auf Kosten der hiesigen Gemeinde bestellen zu lassen und den Hölter zugleich zu ersuchen, denselben mit erster Gelegenheit hierher zu senden. Dem Leismann sei von dem Inhalt dieses Beschlusses Kenntnis zu geben.
TOP 318:  Der Versammlung wurde das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler über die Instandsetzung des Weges von hier nach Giesmecke vorgelegt und dieselbe mit dem damit von dem Unterzeichneten erlassenen Dekret vom 27. d.M.  bekannt gemacht. Die Versammlung beschloss, die zur Instandsetzung jenes Weges verpflichtet durch Bekanntmachung mittels Ausrufs und Schellen zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten binnen 14 Tagen auffordern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist aber möge die Verfügung des unterzeichneten Bürgermeisters vom 27. d.M. zur Ausführung kommen. Zugleich bemerkte die Versammlung, dass der Hermann Winterhoff zwar die in dem von der hiesigen Gemeinde erworbenen Grundstücke vorgefundenen Steine auf der von ihm planierten Wegestrecke gebracht, jedoch weder gehörig zerkleinert, noch verteilt habe, indem er dieselben haufenweise zusammengeworfen habe. Der Winterhoff müsse daher angewiesen werden, die fraglichen Steine gehörig zu zerkleinern und auf der fraglichen Wegestrecke regelmäßig zu verteilen. Da die von dem Winterhoff auf die fragliche Wegestrecke gebrachten Steine zu deren Befestigung voraussichtlich nicht hinreichen, sollen die Unternehmer der Anfuhr der Steine und Anfestigung der Packlage auf dem übrigen Teil des Weges, Heinrich Cohsmann und Kaspar Pöttgen hier, beauftragt werden, auch in jener Strecke eine vorschriftsmäßige Packlage anzufertigen und die dazu erforderlichen Steine anzufahren. Diese Arbeit sei den Unternehmern als Mehrarbeit im Verhältnis des Anschlags zur Verdings-Summe zu vergüten. - Einwohnerliste Dezember 1849: Hermann Winterhoff, Müller, LA 29; Ehefrau Christine geb. Weber, LA 31: Alte Haus-Nr. 76, In der Giesmecke 1. - Kaspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 35; Ehefrau Gertrud geb. Geihsler, LA 28; Alte Haus-Nr. 58 b (a = ihr Elternhaus: Georg Geihsler), Am Hügel 9.
TOP 319:  Der Versammlung wurde der Gemeindebeschluss vom 6. d.M., den Neubau des hiesigen Schulhauses betreffend mit dem Bemerken vorgelegt, dass nach Angabe des Wegebaumeisters Lücke und Maurermeisters Göckeler der Kostenanschlag zu niedrig aufgestellt und deren Meinung bei einem abermaligen Verding kein günstigeres Resultat erzielt werden würde, sowie dass Zweifel darüber erhoben worden seien, ob bei einem abermaligen Verding die Letztbietenden des ersteren Verdings an ihr Gebot gebunden bleiben würden. Die Versammlung beschloss, auch unter diesen Umständen den Beschluss vom 6. d.M., wonach die Arbeiten von neuem verdungen werden sollen, in allen Teilen aufrecht zu halten. Bei der Abhaltung des Verdings müsse jedoch darauf gesehen werden, dass jeder Letztbietende sofort einen annehmbaren Bürgen stelle.
TOP 321:  Auf den Antrag des Schmiedes Bernard Schwefer hier vom 14.6. d.J. um Vergütung der bei der Ausführung der unterm 29.1. d.J. an hiesiger Feuerspritze übernommenen Schmiede-Arbeit ausgeführten Mehrarbeit beschloss die Versammlung, die dem Schwefer dafür noch zukommenden 1 T 16 Gr 4 Pf aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 122 a, Brunnen Straße 1, Schmitten Ecke: Bernard Schwefer, Hufschmied, Grobschmied, LA 33; Ehefrau Dorothea geb. Trompetter, LA 24; Sohn Johann, LA 3; Tochter Christine, LA 1.
TOP 324:  Auf den Antrag des Georg Krick hier beschloss die Versammlung, den Krick anzufragen, ob er gegen ein Gehalt  von 30 Taler und 2 Klafter Brennholz die Verpflichtung übernehmen wolle, dass er jede Nacht mit seinem ältesten Sohn Matthias auf die wache ziehe, und von ihnen, die sich alle Stunde ablösen, stets einer sich auf der Straße befinde, während der andere sich auf der Wachtstube … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) sich während der Nacht aber von ihnen stets in der Wachtstube und der andere auf der Straße,  keiner aber an einem anderen Ort getroffen lasse (gemeint ist wohl: getroffen werde). - Das Ergebnis ist hier nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Straße 23: Georg Krick, Schweinehirt, LA 54; Tochter Florentine, LA 21;  26 b: Anton Hömberg, Schüsseldreher, Schaufelmacher, LA 44; Ehefrau Christina geb. Krick, Tochter von Georg Krick, LA 34; und 4 Kinder Hömberg.  Matthias Krick  ist in dieser Haus-Nr. nicht aktenkundig; auch nicht in dieser Einwohnerliste. Aber Dezember 1846 (!): Alte Haus-Nr. 26 a: Georg Krick, Schweinehirt, LA 50; Ehefrau Marianne geb. Schröer, LA 54; Sohn Matthias, Leineweber, LA 25; Tochter Florentine, Magd, LA 18; dann s.o. 26 b. - Sterberegister: gest. 25.12.1847 Maria Anna Krick geb. Schröer, LA 56, Ehefrau des Georg Krick, hinterlässt 2 große, 1 minderjähr. Kind. Sterberegister:  gest. 1.3.1863 Johann Georg Krick gnt. Michel, geb. 28.1.1796, Sauhirt, Witwer Anna Maria Spenschröer gnt. Kleinschmidt, hinterlässt 3 Kinder.
Am 15. November 1851:     TOP 326:  Der Vorsitzende machte die Versammlung mit dem Ministerial-Reskript vom 6.v.M.  bekannt, und fand sich darauf der Gemeinderat veranlasst, zu einer Neuwahl von Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission pro 1852 vorzunehmen. In dieser Folge wurden durch Stimmenmehrheit gewählt:  (1.)  Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, (2.)  Bernard Tönne, (3.)  Kaspar Kaulmann. - Neue Vokabel: Gemeinderat.
TOP 327:  Der versammelte Gemeinderat bemerkte, wie die neu gepflasterte sogen. Krumme Straße bereits mehrere Beschädigungen gelitten habe, die dadurch entstanden seien, dass an dem Garten und Hofraum des Anton Stirnberg das Pflaster oder vielmehr die Mauer an der äußeren Seite keine gehörige Befestigung anhalten habe und dass die Straßen-Rinne an einigen Stellen mit Gegenständen aller Art zugelegt werde.  Es wurde daher beschlossen, dass der Vorsitzende mit dem Pflastermeister Cohsmann zur Abhülfe (damals so gesprochen und geschrieben) der Straßenbeschädigung und Anbringung von Füllung zur Befestigung des Pflasters am Hofraum und Garten des Stirnberg ein Akkord-Abschluss und nach diesem Akkord die Arbeit ausgeführt werde. Ferner, dass der Polizeidiener Kaulmann anzuweisen sei, mit aller Strenge darauf zu achten, dass die Straßenrinnen überall gehörigen Abfluss behalten und durch Gegenstände keiner Art das Wasser am Abfluss gehindert werde. - Akkord: direkter Arbeitsauftrag, ohne Verding, Ausschreibung. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus.Nr. 51 a, Krumme Straße 10: Anton Stirnberg, Schreiner, LA 34; Ehefrau Katharina geb. Düring, LA 36; und Familie. - Alte Haus-Nr. 41, St. Nikolaus Straße 16: Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, LA 55; Ehefrau Christina geb. Schwinne, LA 52; und Familie.
Am 26. November 1851:           TOP 329:  Die Versammlung mit dem Resultat des wiederholt am 19. d.M.  abgehaltenen Verdings des Baus des hiesigen Schulhauses bekannt gemacht, beschloss: (a) Die Erd- und Maurer-Arbeit inclus. Materiallieferung dem Maurermeister Franz Göckeler hier die Anschlagssumme unter der Bedingung zu übertragen, dass derselbe nicht die Steine und den Lehm auf Gemeindegrund unentgeltlich zu gewinnen berechtigt sein soll. (b) Die Zimmererarbeiten und Lieferung der Materialien .. (2 Zeilen wegen Durchstreichen und Zwischenschreiben nicht korrekt zu lesen) erforderlichen Materialien selbst zu bewirken und soll das erforderliche Holz aus dem Gemeindewald entnommen werden, wozu nur zuverlässig brauchbare Eichen zu verwenden seien. Der von den Eichen sich ergebende Abfall soll auf Kubik-Klafter jedes Mal sobald öffentlich verkauft werden, als ein Baum beschlagen ist. Alle einzelnen Arbeiten als Fällen, Beschlagen und Schneiden des Holzes, Zimmern und Aufrichten desselben sollen sukzessive besonders verdungen werden.  Der Gemeinderat Sahse soll als Werk-Verständiger diese Arbeiten anordnen, beaufsichtigen und dafür eine Vergütung von 28 Taler aus der Gemeindekasse ausbezahlt erhalten. (c) Die Tischlerarbeit dem Fritz Miehse zu 529 Taler, (d) die Schieferdecker-Arbeit dem Post-Expediteur Tönne  zu 139 Taler, (e) die Glaser- und Anstreicher-Arbeit dem vorletzt bietenden Anton Stirnberg hier zu 83 Taler  und (f) die Schmiede- und Schlosser-Arbeit dem vorletzt bietenden Kaspar Feldmann hier exclusive des veranschlagten gusseisernen Pfeilers für die Anschlagssumme zu übertragen.  - Was damels ein Post-Expediteur alles konnte! Seine Frau war Hebamme. -  Sollte der Feldmann hierauf nicht eingehen wollen, so soll in dieser Art wegen Übernahme der Schlosser-Arbeiten mit dem Klemens Söllmecke (Völlmecke?) von Meschede konferiert werden. Was den mit veranschlagten gusseisernen Pfeiler betrifft, soll solcher auf Kosten der hiesigen Gemeindekasse direkt auf einer Fabrik bestellt und von dort angefahren werden. Auf das von dem Fritz Schwefer hier für den Verding im Ganzen abgegebene Gebot soll nicht berücksichtigt werden. - Mehr ist hier inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 330: Die Versammlung mit der Vernehmung des Anton Tönne hier, wonach der Gutsbesitzer F.G von der Becke zu Hemer, dem Beschluss der hiesigen Gemeinde-Versammlung vom 7. Juli d.J.  nicht nachgekommen und den nach dem Schultenohl führenden Weg noch immer durch einen Graben gesperrt habe, bekannt gemacht, beschloss,  Zeugen zu ermitteln, wodurch bewiesen werden kann, dass die Gemeinde Freienohl ein Recht zu dem fraglichen Weg besitzt.
TOP 332:  Auf den Antrag des Kaspar Cohsmann hier vom 21. v.M. um Erlaubnis zur Lagerung von Erde auf dem Bankett der hiesigen Straße bei der Kirchhofsmauer, erklärte die Versammlung, dass solches Sache der Wegebau-Verwaltung sei und die Gemeinde-Versammlung gegen die Genehmigung des Antrags nichts zu erinnern habe. - Über die Erd-Menge ist hier nichts aktenkundig; die Kirchhofsmauer  befindet sich an der Provinzial-Straße / Hauptstraße.
TOP 333:  Die Versammlung mit der in Folge Beschlusses vom 28. v. M. mit dem Nachtwächter Krick hier gepflogenen Verhandlung bekannt gemacht, beschloss, demselben für nächstes Jahr eine Zulage von 11 Taler und 2 Klafter Brennholz, nämlich  1 Klafter Eiche hart und 1 Klafter Buche Buschholz zu bewilligen, wogegen aber der Krick verpflichtet sein solle, seinen Dienst in der in dem Beschluss vom 28. v.M.  angegebenen Art zu verrichten und auf den nachfolgenden Stationen die Stunde abzublasen: (1.) bei dem Haus des Fritz Miehse, (2.) bei dem Haus des Kaspar Klute, (3.) am Kreuz bei hiesiger Küsterei, (4.) bei dem Haus des Kaspar Humpert, (5.) unter dem Haus des Arnold Schröder, (6.) bei dem Haus des Bernard Becker, (7.) bei dem Haus des Wilhelm Hirschberger, (8.) bei dem Haus des Postexpediteurs Tönne, (9.) bei dem Haus des Anton Trompetter, (10.) bei dem Haus des Fritz Kaulmann, (11.) bei dem Haus des Johann Altenwerth, (12.) bei dem Haus des Franz Köster. - Möchte der Krick oder sein Sohn in der Ausübung der ihnen hierauf  obliegenden Verpflichtungen sich säumig zeigen, so soll der dem Nachtwächter zum ersten Mal mit 1 Taler, zum zweiten Mal mit 5 Taler bestraft und diese Strafbeträge von dem Gehalt in Abzug gebracht werden. Möchte sich aber einer derselben eine Nachlässigkeit zum dritten Mal zu Schulden kommen lassen, so soll Krick des Dienstes verlustig sein.  Im Falle sich innerhalb eines Jahres die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtungen herausstellen möchte, soll näher über ihr ferneres Fortbestehen beschlossen werden. - Siehe auch Extrakapitel: „Vom Nachtwächter...“: die Route des Blasens.
TOP 335:  Die Versammlung mit dem dem Kaspar Cohsmann hier  unterm 15. d.M.  wegen Instandsetzung der sogen. Krummen Straße getroffenen Vergleiche bekannt gemacht, denselben zu genehmigen, jedoch unter der Bedingung, dass der Cohsmann auch dem Übelstand, dass das Wasser dort, wo die Krumme Straße in die Chaussee-Straße mündet, immer stehen bleibt, Abhilfe bewirkt, dass beide Seiten in die Kanäle abfließen.
Am 2. Dezember 1851:       Der Protokollant hat sich verzählt; doch seine Nummerierung wird weitergeführt. Und er schreibt wenig korrekt lesbar.
TOP 334: Die Rechnung des … hier ausgelassen.
TOP 335:  Die Verhandlung über den Verkauf des alten Schulhauses vom 29. v.M. wurde vorgelegt und beschlossen, vorab den Wert des Gebäudes durch den Sachverständigen Sahse ermitteln zu lassen.
TOP 339:  Auf den Antrag des Friedrich Schwefer vom 14. (?) November d.J.  um Bewilligung einer Miete wegen Aufbewahrens der Gemeinde-Feuer-Leitern ad 1 Taler wurde beschlossen, dem Schwefer pro 1851 an Miete dafür den bisher dafür gezahlten Betrag ad 15 Taler aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 12. Dezember 1851:          TOP 342: Auf das Schreiben der  Justizrat Sommer?),Oberförster Harbert vom 1. Dezember d.J. wurde genehmigt, dass zur schleunigen Abhilfe des hier allgemein entstandenen Mangels an Brennholz, was zu Holzdiebstahl führen muss (!), sofort und …(3,4 Wörter nicht korrekt lesbar) der pro 1851/52 aufzustellende Hauungs-Plan genehmigt und solle der in der Winterseite zum Hieb kommende Schlagholz  gefällt und verkauft werden und stellt der Gemeinde-Rat gleichzeitig die Bitte um möglichste Beschleunigung dieses Holzverkaufs.  Weiteres kam nicht zur Verhandlung. -  Sofort geschlagenes Holz als Brennholz benutzen?
Am 15. Dezember 1851:     TOP 343:   Die Verhandlung vom 6. d.M.  über das unter den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und Letztbietenden von neuem erfolgten Anbieten des Gemeinde-Platzes am Haus des Caspar Vogt wurde vorgelegt und mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 26. v.M.  genehmigt. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 68, Parzelle 825, Ecke Hauptstraße / Brunnenstraße, Schmitten-Ecke, später Emmerich, dann Hömberg, vor dem Haus stand (Gemeindegrundstück!) das Krieger-Denkmal 187ß/71, später nahezu gegenüber rechts neben dem alten Amtshaus: Kaspar Vogt,Sohn von Johann Vogt gnt. Tinschneider, Ackersmann, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, Holzhändler, gest. 29.8.1849, LA 63; Ehefrau Elisabeth geb. Trompetter, LA 58; 2 Tage vor dem Vater gest. 27.8.1849 Tochter Clara Vogt, ledig, LA 20, Ursache Cholera;Sohn Kaspar, LA 1851: 36; dessen Ehefrau Marianne geb. Becker; deren Kinder: Christine LA 1851: 5 J; Anton 1851: 2 ½ J; Kinder von Johann + Elisabeth: 1849: ledig: Gertrud LA 25 J.; Sophia LA 19 J.
TOP 344: Nachdem der Werkverständige Sahse zufolge Beschlusses  vom 2. Dezember d.J. das alte Schulhaus (altes Rathaus!) abgeschätzt und nach der darüber angefertigten Taxe dasselbe einen Wert von 321 T 17 Sgr enthält, und nachdem der Georg Schröder auf das Gebäude unter heutiger Taxe ein Nachgebot von 180 T als Kaufpreis geleistet hatte, beschloss der Gemeinde-Rat, das Gebäude nach neuer öffentlich ausgegebener Bekanntmachung darüber schon zur Kosten-Ersparnis nur in der hiesigen Gemeinde zu erlassen..
TOP 354:  Auf den Antrag des August Lichte hier vom 28.7. d.J. wegen Ankauf eines Gemeinde-Grundstücks bei hiesiger Plasterbrücke beschloss die Versammlung, denselben einstweilen dahin zu genehmigen, dass ihm erlaubt sein solle, zur Einrichtung des Felsenkellers den Schutt über das Gemeinde-Grundstück zu fahren. Später, wenn der Keller fertig sei, solle der Platz, welcher von dem Lichte vor dem Keller benötigt sei, ermittelt und über dessen Verkauf später näher beschlossen werden.  Zugleich beschloss die Versammlung, das da liegende Gemeinde-Grundstück am Fuß des Plasterberges vor dem Chaussee-Kanal und dem Haus des August Lichte gegenüber, soweit solches entbehrlich ist, öffentlich verkaufen und zu dem Ende vorab durch den Gemeinde-Verordneten Sahse vermessen zu lassen.
TOP 356:  Die Versammlung genehmigte die Zahlung der von dem Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane hier für Instandsetzung des Prozessionsweges am Küppel im Jahr 1849 liquidierten 10 Sgr unter der Bedingung, dass der Polizeidiener Kaulmann vorab die Richtigkeit der fraglichen Rechnung attestiere.
Am 22. Dezember 1851:          TOP 359:   Die Versammlung beschloss, dem Communal-Oberförster Harbert übermorgen bei seiner Anwesenheit hierselbst in Vorschlag zu bringen, einen Teil des Forst-Distriktes Winterseite, welcher sich sehr gut zum Niederwald eignet, zu dieser Wald...(nicht vollständig und 1 folgendes Wort nicht korrekt zu lesen) zu lassen, wodurch nicht allein der Distrikt ertragreicher gemacht sein würde, sondern auch ein bedeutender Teil Holz zur diesjährigen Hauung gestellt sein würde.
TOP 360:  Nach vorgenommener Lokabesichtigung beschloss die Versammlung, die Ufer-Schlächtung im Ohl, an deren Ausführung man begriffen ist, in der Art abzuändern, dass der dort anzulegende Kopf bis zu der Insel reicht und an dem Grundstück des Caspar Cohsmann gnt. Cordel einen Kopf ebenfalls bis zu der Insel angelegt werde, damit das Wasser abgeleitet und der eben gedachten Kopf-Anlage nicht hinderlich bleibe. Der Cohsmann sei um seine Genehmigung darüber zu befragen und müsse er zugleich erklären, dass durch diese Anlage an seinem Grundstück für die Gemeinde keine Verpflichtung entstehe. Gleichzeitig wurde beschlossen, im nächsten Frühjahr, so zeitig als möglich, das Wiesen-Ufer an der in Frage stehenden Schlächtung in Tagelohn abgleichen zu lassen und dabei zu beachten, dass die Stufen abgestellt, der gute Acker zurückgeworfen und demnächst die geebneten Stellen mit dem guten Acker wieder überworfen und mit dem Rasen bedeckt werden. - Krünitz Online: Eine Schlacht ist ein von Buschwerk und Rasen von dem Ufer ab in das Wasser geschlagene (!) Damm (an der See: Deich), um das Wasser (hier: der Ruhr) von dem Land und dem Damm abzuhalten; eine „Schlacht schlagen“: einen solchen Damm machen. - Sprechweise: Schlachtung, auch Schlächtung.
TOP 361:  Auf den Antrag des Johann Cohsmann vom 13. Mai d.J., die Instandsetzung des Weges im Ohl betreffend, bemerkte die Versammlung, wie es in der Absicht liege, den Weg nach dem Chaussee-Ufer hin zu verlegen und dadurch ihm eine bessere und weniger steigende Lage zu geben, überhaupt den Weg vollständig auszubessern, der Fond erlaube es aber nicht, diese Anlage schon im nächsten Jahr zur Ausführung zu bringen und möge daher dieser Beschluss bei der Aufstellung des Etats pro 1853 wieder vorgelegt werden. Der Cohsmann sei mit diesem Beschluss unter dem Bemerken bekannt zu machen, dass er die Gemeindewiese bei dem jetzigen Zustand des Weges angepachtet und daher kein Recht habe, die Ausbesserung des Weges zu verlangen.
TOP 362:  Auf die Beschwerde des Arnold Schröder vom 25.9. v.J.  die Instandsetzung des Weges am Hügel betreffend, bemerkte die Versammlung, wie der Fond es nicht erlaube, diesen Wegebau in den nächsten paar Jahren zur Ausführung zu bringen, im übrigen aber die Nachteile, welche dem Schröder zugeführt werden, dadurch entstehen, dass das Wasser oberhalb seines Hauses zu den Erdfängen, bzw.  Wiese-Bewässerungen aufgedämmt werde, und müsse es daher dem Schröder überlassen bleiben, dieses zu untersagen, worauf sich aber die Gemeinde, weil es nur Privatsache sei, nicht einlassen könne.
TOP 364: Da der Philipp Jürgens hier, welcher der Gemeinde für Riesenklafter aus dem Jahr 1850 10 Sgr verschuldet, arm gestorben und dessen Bürgen Franz Georg Pöttgen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ist, so beschloss die Versammlung, die fraglichen 10 Sgr niederzuschlagen und die durch die Einklage dieses Rückstandes entstandenen Mandataniengebühren des Justizrats Leisten ad 23 Sgr zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu überweisen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 19 b: Parzelle 909, Bergstr. 15: Philipp Sommer gnt. Jürgens, Tagelöhner, LA 61. gest. 20.7.1850,Witwer, hinterlässt minderjähr. Tochter namens Elisabeth; Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 37 b, Krumme Str. 3: Philipp Sommer gnt. Jürgens, Holzhauer, LA 56, Tochter Elisabeth Sommer, LA 15; Alte Haus-Nr. 37 a: Kaspar Neise gnt. Jürgens, LA 35; Ehefrau Theresia geb. Hense, LA 36 und 2 Töchter; Trauungsregister: 9.4.1826 Philipp Jürgens mit Elisabeth Noeke gnt. Schäfer; Sterberegister: gest. 6.4.1846 Elisabeth Jürgens geb. Noeke, geb. 22.1.1789. Und jetzt noch: Alte Haus-Nr. 19 a: Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann, LA 42; Ehefrau Gertrud geb. Schemme, LA 35 und 6 Kinder; Alte Haus-Nr. 19 c: Anna Maria Noeke Tagelöhnerin, LA 38 (?), ihr Sohn Kaspar Noeke, LA ¾
J.Am 2. Januar 1852:    Neue Zählung der TOP!    TOP 1:   Nachdem vom hiesigen Gemeinderat unterm 26. v.M. mündlich beschlossen den unterm 24. v.M. abgehaltenen Verkauf des hieisigen alten Schulhauses vorläufig noch nicht zu genehmigen, sondern damit bis nach Ablauf der vorbehaltenen Frist von 4 Wochen zu warten, legte der Vorsitzende der Versammlung die fraglichen Verhandlungen wiederholt mit dem Bemerken vor,  dass der Fritz Miese für 18 Taler aufgeboten, also in Summa 270 Taler für das alte Schulhaus zu zahlen bereit sei.  Die Versammlung beschloss hierauf einstimmig, das fragliche Schulgebäude von neuem zwischen dem letztbietenden Georg Schröder und dem nachbietenden Schreiner Fritz Miese für zum Verkauf auszusetzen und zu diesem Verkauf den Schmied Franz Kückenhoff von Hachen,  welcher Lust trägt (!), das Gebäude für sich oder einen anderen anzukaufen, einladen zu lassen. Zugleich beschloss die Versammlung, die Wirte Bernard Becker und Kaspar Vogt hier von der Genehmigung des mit denselben abgeschlossenen Mietkontraktes wegen Vermietung von Lokalen zum Schul-Halten bekannt zu mache und denselben zugleich die Instandsetzung der fraglichen Lokale aufzugeben.
TOP 2:  Die Landrätliche Verfügung vom 26. v.M. den hiesigen Schulbau betreffend wurde dem Gemeinderat zur näheren Beschlussnahme vorgelegt. Derselbe beschloss hierauf: (1.) die Schieferdecker-Arbeit mit Materialien dem Postexpediteur Franz Tönne zu seinem Gebot von 139 Taler, (2.) die Tischlerarbeit inklusive Materialien dem Schreiner Fritz Miese zu seinem Gebot von 529 Taler, (3.) die Glaser- und Anstreicher-Arbeit mit Materialien dem Schreiner Anton Stirnberg von hier zu seinem Gebot von 83 Taler, (4.)  die Schmied- und Schlosser-Arbeit, Kupfer-Schmiede- und Klempner-Arbeit inklusive Materialien, jedoch mit Ausschluss der Posten 92 zu 17 Taler veranschlagten Säule dem Kaspar Feldmann zu seinem Gebot von 168 Taler  22 ½ Sgr  definitiv, jedoch mit der Bedingung zu übertragen, dass ad 2 der Miese außer dem Maurermeister Franz Göckeler, indem dessen Frau das Vermögen gehört, noch einen anderen annehmbaren Bürgen stelle, und dass für den Fall der Miese diese Bedingung nicht sollte erfüllen können noch wollen, die Arbeit dem vorletztbietenden Schreiner Kaspar Stirnberg unter der Bedingung der Stellung eines hinlänglich sicheren Bürgen zu seinem abgegebenen Gebot von 530 Taler definitiv übertragen werde; dass ad 3 der Anton Stirnberg für die übernommene Glaser- und Anstreicher-Arbeit mit Materialien einen sicheren Bürgen stelle;  ad 4 auch der Schlosser Feldmann einen sicheren Bürgen stellt. Was die Maurer- und Zimmererarbeit betrifft, soll mit dem Bauunternehmer Heinrich Sahse von hier dafür kontrahiert werden, dass er bis Ende Mai Vorarbeit inklusive Befreiung der Materialien zu der Anschlagssumme 780 Taler und die Zimmerer-Arbeit inklusive Materialien zu seinem im Verding  vom 1.10. abgegebenen Gebot ad 939 Taler; frd (für die?) Maurer- und Zimmerer-Arbeit  inklusive Materialien  zusammen also  1709 Taler 26 Sgr übernehme und falls er sich dazu bereit stellen sollte, ihm die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gleich definitiv zu übertragen, jedoch überall unter den dem Verding vom 19.10.  zu Grunde gelegenen und in dem Gemeinde-Beschluss vom 26. noch anderweit bestimmten Bedingungen.
Am 5. Januar 1852:      TOP 4:  Die Versammlung mit der von dem Bauunternehmer Sahse hier in Folge Beschlusses vom 2. d.M. abgegebenen Erklärung von heute bekannt gemacht, beschloss nunmehr von den Arbeiten am hiesigen Schulhaus:  (a) die Erdarbeiten zu 9 T 2 Sgr 6 Pf; (b) das Gewinnen und Anliefern von 47 Schachtruten Bruchsteine zu 117 T 15 Sgr; zusammen 126 T 17 Sgr  6 Pf; (c) die Maurerarbeit  mit Lieferung des übrigen Materials zu 654 T 8 Sgr 6 Pf; (d) die Zimmererarbeit mit Material zu 806 T 29 Sgr 4 Pf, zusammen zu 1587 T  25 Sgr 4 Pf veranschlagt auf das Schleunigste von neuem zu verdingen.
Am 14. Januar 1852:        TOP 10:  Die Versammlung mit dem Resultat des hiesigen Verdings des hiesigen Schulbaus mit dem von dem Franz Göckeler unterm heutigen Tage gemachten Anerbieten bekannt gemacht, genehmigte, dass dem Göckeler die Erd- und Maurer-Arbeit mit Beilieferung allen Materials zu der Summe von 800 Taler übertragen werde und er berechtigt sein solle, den zum Schulbau erforderlichen Lehmen (Pluralform) und Sand, sowie den dazu erforderlichen Bruchsteinen, etwas 15 bis 20 Schachtruten, auf Gemeindegrund zu gewinnen, ohne dafür eine Entschädigung leisten zu brauchen. Was die Zimmerarbeit betrifft, so erklärte die Versammlung, zu dem abgegebenen Gebote vom 1090 T die Genehmigung nicht erteilen zu können und falls mit den letztbietend Gebliebenen Friedrich Schwefer und Heinrich Sahse kein günstigerer ihnen zur Genehmigung vorzulegender Vertrag abzuschließen sein möchte, sie sich die fernere Beschlussnahme über die Ausführung der Zimmerarbeit mit Lieferung der Materialien vorbehalten müssen. -  1 Preußische Schachtrute = 4,452 cbm; 1 Schachtrute = 1 Rute lang, 1 Rute breit, 1 Fuß hoch; 1 Fuß = 0,32 m. 20 Schachtruten = 89 cbm.
Am 19. Januar 1852:      TOP 14:  Der Versammlung wurde die Erklärung der Witwe Beileke von heute, wonach sie weder eine Bürgschaft noch Abschlagszahlung zum Ankauf des alten Schulhauses zu leisten vermöge, vorgelegt, worauf sie beschloss, nunmehr den Georg Schröder hier das alte Schulhaus zu seinem in dem Verding vom 14.12. v.J. abgegebenen Gebote ad 252 Taler zu genehmigen, falls binnen 3 Tagen die Witwe Beileke weder Bürgschaft noch Abschlagszahlung leisten sollte.
Am 6. Februar 1852:         In den Einleitungen hat Amtmann Devivere den Titel Bürgermeister und nicht Amtmann.            TOP 18:  Auf die Erklärung des Schreiners Georg Schröder vom 30. v.M.  wurde beschlossen, denselben von seinem Gebote ad 252 Taler für das hiesige alte Schulgebäude zu entbinden, indem der Ausfall eines Prozesses gegen denselben zu unsicher schien. Es soll nunmehr, wenn sich bis dahin nicht etwa ein annehmbarer Käufer noch finden sollte, das Gebäude abgebrochen und auf einen anderen, noch näher zu bestimmenden Platz, zu einer Vikar-Wohnung eingerichtet, wieder aufgebaut werden. Bis zu der Zeit, dass ein zweiter Geistlicher hier angestellt werde, soll das Gebäude nach später zu treffenden Bestimmungen für die Gemeinde vermietet werden. - Gemeint ist die politische Gemeinde. -  Zunächst solle versucht werden, von dem Heinrich Lenze gnt. Penschröer seines hinter seinem Hause belegenen Gartens und vom Kirchenvorstand einen Teil des Kirchhofes zu aquirieren und auf diese Absplisse (nicht korrekt lesbar) das alte Schulgebäude aufzurichten. Der Heinrich Lenze möge daher auf morgen Vormittag 10 Uhr hierher eingeladen werden, um mit dem alsdann zusammen zu tretenden Gemeinde-Rat eine Einigung wegen Abtretung des fraglichen Gartenteils zu treffen. Der Maurermeister Franz Göckeler sei, sobald der Platz zur Wiederaufrichtung des alten Schulgebäudes ermittelt und fest bestimmt sei, zu ersuchen, einen Kostenanschlag nebst Zeichnung über den Abbruch des alten Schulgebäudes, seines Wiederaufbaus, sowie seiner Einrichtung zur Vikarie-Wohnung anzufertigen. Im Übrigen möge nach der vom unterzeichneten Bürgermeister unterm 4. d.M. getroffenen Bestimmung mit der Räumung des alten Schulgebäudes fortgefahren werden. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 35, Parzelle 711; 2012: Parkplatz neben der Kirche, St. Nikolaus Straße: Heinrich Lenze gnt. Penschröer, LA 29; Sohn von Kaspar Lenze gnt. Penschröer, Ackerbauer, Wirt, LA 56.
Zwischen-Information: Pfarrer Franz Anton Sporkmann, geb. 7.9.1801; Priesterweihe 4.8.1827; Pfarrer in Freienohl 23.12.1836, gest. an der Krankheit Brustwasser am 13.10.1850; Aushilfe: Anton Kaiser, Seminar-Priester (ganz junger Priester, ohne Pfarrer-Rechte), und danach Kaplan Franz Habbel (ohne Pfarrer-Rechte); der nächste „ordentliche“ Pfarrer Franz Joseph Brand war schon (im Juli) 1852 in Freienohl, wurde  am  15.9.1853 zum Pfarrer ernannt vom Erzbischof in Paderborn. Zur Vikarie-Wohnung (Vikar: jüngster Priester in einer Pfarrei, „unter“ dem Kaplan): der kranke Pfarrer Sporkmann lebte im Pfarrhaus, zumeist mit  1 -  2 weibl. Angestellten (oft die Mutter oder, und die eigene Schwester und 1 Magd); für einen zweiten Priester war kaum Platz; darum Vikarie-Wohnung, - die dann aber doch nicht gebaut wurde; auch eine Vikar-Stelle wurde nicht eingerichtet.
Am 7. Februar 1852:     TOP 19:  Der unterm 4. d.M.  im hiesigen Gemeindewald-Distrikt Winterseite abgehaltene Reiserholz-Verkauf wurde von der Versammlung genehmigt und die geleisteten Bürgschaften für hinlänglich sicher erachtet.
TOP 20:   Die Versammlung genehmigte den von dem Vorsitzenden unterm heutigen Tage mit dem Adam Brahe von Körbecke abgeschlossenen Kontrakt wegen Verkaufs des hiesigen Schulhauses zur Summe von 260 Talern in allen Teilen.
Am 10. Februar 1852:     TOP 21:  Die Versammlung beschloss, dass die … (nicht korrekt lesbar; Kosten?) bei Verlegung der beiden Schulen in die Häuser von Becker und Vogt  aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden soll(en). - Gemeint ist in der damaligen Sprechweise die Klasse für die Jungen und die für die Mädchen.
TOP 25:  Im Verfolgen des Beschlusses vom 19. v.M.  beschloss die Versammlung für Verrichtung mehrerer Arbeiten bei Ausführung der Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken im sogen. Ohl dem Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane für 12 Sgr pro Tag aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen, im Übrigen aber den Beschluss vom 19. v. M.  aufrecht zu erhalten. Zugleich beschloss die Versammlung, die fernere Ausführung der fraglichen Uferschlächtung bis auf näheren Beschluss einzustellen. - Inhaltliches ist dafür hier nicht aktenkundig.
TOP 28:  Die Anträge des Philipp Trompetter und Bernhard Becker, beide von hier, um Erlaubnis zur Gewinnung von Steinen pro Taxe auf den Gemeinde-Grundstücken Hahn und Sunderweg wurden genehmigt. - Sunderweg: der Weg in die Giesmecke; vor dem Grundstück Noeke fließt zur Ruhr das Sundersiepen.
TOP 29:  Die Anträge des M. Söer (Wennemen) und Freiherrn von Devivere um Überlassung von 3.000 resp. (bzw.) 2.000 Stück Tannen-Pflänzlingen für die Taxen  wurden, insofern solche vorhanden sind, genehmigt.
Am 2. März 1852:   TOP 36:   Der Gemeinde-Rat beschloss, die Leitung des hiesigen Schulbaus dem Wegebaumeister Lücke zu Arnsberg zu übertragen.
TOP 38:  Der Antrag des Fritz Schwefer und Georg Becker von hier wegen Verkauf eines von hiesiger Gemeinde dem Letztern als Frei-Bauholz überwiesenen Eichbäumen wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben aber nicht genehmigt, weil es sich dieselbe zum Grundsatz gemacht habe, darauf zu achten, dass das von der Gemeinde den Bauholz-Berechtigten überwiesene Frei-Bauholz von diesen auch zu den bestimmten Zwecken verwendet werde und die Genehmigung des anliegenden Antrags nur zu einer genehmen Exemplifikation führen würde.
TOP 41:  Der Versammlung die von dem Heinrich Lenze gnt. Penschröer hierselbst gegen die hiesige Gemeinde wegen Miet-Entschädigung für die bei der letzten Mobilmachung der Armee zur demselben den Kompanie... (nicht korrekt lesbar) gestellte Stube erhobenen Klage wird vorgelegt, beschloss, sich darauf wegen der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) des Klage-Objektes nicht weiter einzulassen, dem Lenze vielmehr die liquidierten 2 T 10 Sgr, wovon aber die nach dem Beschluss vom 15. Dezember bereits bewilligten 21 Sgr abgehen, zahlen zu lassen.
TOP 44:  Auf den mündlichen Antrag des Polizeidieners Kaulmann hierselbst um Bewilligung einer Gratifikation aus hiesiger Gemeindekasse wurde beschlossen, demselben in Betracht seiner Dienstleistungen bei Abhaltung der Holzverkäufe und übrigen … (1 Wort nicht korrekt lesbar, auch nicht das Wort: Leistungen) für die hiesige Gemeinde, sowie bei dem Umstand, dass derselbe als Exekutor von einem großen Teil der Debenten wegen Unpfändbarkeit (?) keine Gebühren erhält, eine Gratifikation von 5 Taler für dieses Jahr aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 9. März 1852:     TOP 48:  Auf den mündlichen Antrag des Georg Krick von hier wurde genehmigt, dass demselben die für ein auf das Nachtwächter-Horn angeschafftes Mundstück vorgelegten 3 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse erstattet und das demselben außer seiner Besoldung zukommende 1 Klafter Eichen-Brennholz überwiesen werde. Hinsichtlich des dem Krick zu verabreichenden 1 Klafter Reiser-Holz soll demselben der Betrag für ein von ihm bei dem letzten Holzverkauf erstandenes Reiser-Klafter niedergeschlagen werden.
TOP 50:  Die Versammlung beschloss, in hiesiger Gemeinde eine öffentliche Bekanntmachung dahin zu erlassen, dass diejenigen Frei-Bauholz-Berechtigten, welche ihre fragliche Berechtigung zu verkaufen beabsichtigen, sich bis zum Monat August d.J.  auf hiesigem Verwaltungsbüro zu melden haben, damit diese Anträge bei Aufstellung des nächstjährigen Hauungsplans berücksichtigt werden können. Die später eingehenden Anträge können dagegen nur in dem darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.
TOP 54:  Der Versammlung, die über den Antrag des Philipp Trompetter von hier um Niederschlagung von 10 Sgr für einen im Jahr 1849 für einen nicht geleisteten Botengang gepflogenen Verhandlungen vorgelegt, beschloss, für dieses Mal die fraglichen 10 Sgr niederzuschlagen.
Am 22. März 1852:     TOP 59:  Der Versammlung wurde das Protokoll über den am 13. d.M. im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen Eichenholz-Verkauf mit dem Bemerken vorgelegt, dass darauf das zu 1019 Taler 11 Sgr abgeschätzte Holz zu 1114 T 11 Sgr verkauft worden sei. Die Versammlung genehmigte den fraglichen Verkauf unter der Bedingung, dass diejenigen Käufer, welche das Protokoll noch nicht unterschrieben oder keinen Bürgen gestellt haben, solches sofort nachholen, so wie dass die Käufer von Nr. 23  im Distrikt Winterseite,  Nr. 1, 4, 33, 35, 40 und 55 im Distrikt Hömberg anderweite annehmbare Bürgen stellen und endlich den Käufern Timmermann von Hamm und Wrede von Dinschede, … (8 Wörter, über die durchgestrichene Zeile geschriebene nicht korrekt lesbar) indem der Timmermann hierselbst unbekannt sei, und das Gut des Wrede nicht ihm, sondern seiner Frau gehöre. Den Waldwärtern Tönne und  Kerstholt sei auch aufzugeben, dem Timmermann und Wrede das Holz nur nach geschehener Bezahlung desselben abfahren zu lassen.
TOP 64:  Die Rechnung des Schlossers Feldmann hierselbst über die Reparatur des Schlosses der Mädchenschule, Lieferung von 16 Fuß Ofenröhren an den Ofen der Lehrerin, sowie Anfertigung eines Blechfensters in die Mädchenschule behufs Ableitung einer Ofenröhre wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung der zusammen 2 T 11 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
Am 5. April 1852:     TOP 71:  Die von dem Schmied Franz Kaspar Düring hierselbst übergebene Rechnung über die Reparatur einer Röhre auf der hiesigen Krummen Straße bei dem Haus des F.Er. Kerstholt hierselbst zum Betrag von 1 T 4 Sgr 6 Pf ersammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung des fraglichen Betrages aus der hiesigen Gemeindekasse genehmigt.  - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 145 a, Ecke Hauptstraße / St. Nikolaus Straße (Krumme Straße?) (2010: Volksbank): Fritz Ernst Kerstholt, Schüsseldreher, LA 37; Ehefrau Chrisnie geb. Vogt, LA 32; und Familie, und Amt-Commissar Sekretär Anton Westhoff, LA 26.
Am 7. April 1852:    TOP 80:  Der Versammlung wurde die heutige protokollarische Beschwerde des Unternehmers der Pflaster-Arbeit auf der hiesigen Mittleren Straße Kaspar Neise gnt. Jürgens von hier vorgelegt. Die Versammlung erklärte, dass die fragliche Beschwerde des Neise völlig begründet sei, indem bei dem ferneren Befahren des fraglichen Weges unmöglich darauf eine gehörige Packlage angefertigt werden könne.  Da die sämtlichen Bewohner der fraglichen Straße, ohne über die von dem Neise anzufertigende Wegestrecke zu fahren, mit Fuhrwerken von ihren Häusern kommen können und daher gar nicht genötigt sind, den Weg zu benutzen, so beschloss die Versammlung, das fernere Befahren des Weges zu untersagen und dieses Verbot  sowohl durch öffentliche Bekanntmachung als durch 2 an der fraglichen Straßenstrecke anzubringende Warnungs-Tafeln zu publizieren. Die diesem Verbot Zuwiderhandelnden bleiben demnächst zur gerichtlichen Bestrafung anzuzeigen.
Am 3. Mai 1852:        TOP 85:  Die Versammlung beschloss, in Folge des Ausbaus der Twieten Straße sei notwendig geworden: (1.) die an dem Pastorat-Garten angelegte Mauer mit Erde und Rasen zu überdecken; (2.) an jener Mauer teilweise eine Weidenhecke zu pflanzen und (3.) von der Pastorat eine Einfuhr zur Scheune durch Abdossierung eines Ufers des Weges zur Pastorat anzufertigen. Der Ferdinand Kerstholt hierselbst solle mit Ausführung dieser Arbeiten für die Summe von 3 Taler beauftragt werden.
TOP 87:  Der Versammlung der Antrag des Kaspar Neise von hier wegen Zuführung einer höheren Vergütung für Anlieferung mehrerer Materialien zur teilweisen Pflasterung der Twieten-Straße vorgelegt, wurde von derselben abgewiesen und zugleich beschlossen, von der Pflasterung jenes Teils der Twieten Straße Abstand zu nehmen, denselben vielmehr wie den übrigen Teil der genannten Straße mit Packlage zu versehen, wonach der Neise zu bescheiden sei. - Wer mit seinem Pferde-Fuhrwerk die Twieten Straße hinauf                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      fährt – und nicht mit seinem PKW „hinaufbrettert“  wie... - , weiß aus „Erfahrung“ (im ursprünglichen Wort-Sinn), dass Pferde-Hufe sich bei gepflasterter Straße nicht gut halten können, eher bei der Packlage, aber auch dafür mussten 2 Pferde mehr eingespannt werden.
TOP 90:  Die Versammlung beschloss, die im Anfang des Jahres begonnene Krippen-Anlage an der Gemeindewiese im Ohl nunmehr vollenden zu lassen und diese Arbeit dem Krippen-Meister Heirich Cohsmann hier zu übertragen, der damit aber sofort beginnen müsse. - Krippen-Anlage = Zaun-Anlage ; siehe Krünitz-Online.
Am 18. Mai 1852:         TOP 93:  Die Versammlung wurde mit dem Inhalt der Landrätlichen Verfügung vom 10. d.M.  Nr. 2952 die Verabreichung von Mehl-Vorschüssen aus dem Magazin  zu Wesel betreffend bekannt gemacht. Dieselbe beschloss, diejenigen Eingesessenen, welche einen solchen Mehl-Vorschuss wünschen, aufzufordern, sich bis Freitag, den 21. d.M. auf dem hiesigen Bürgermeister-Bureau zu melden und sich zur Bezahlung des genannten Vorschusses nach beendigter Ernte zu verpflichten. Zugleich haben dann die sämtlichen sich Meldenden einen sichern Bürgen zu stellen, welcher sich für die Bezahlung jenes Vorschusses als Selbst-Schuldner verbürgt. Die verlangte ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) verbürgte Quantität möge alsdann bei der Landrätlichen Behörde zu Arnsberg bestellt werden. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig, nicht die Anzahl der Besteller und die Menge des bestellten Mehls. Sicher Zeichen für Armut in Freienohl.
Am 12. Juni 1852:          TOP 94:  Die Versammlung infolge (manchmal auch so aktenkundig) Landrätlicher Verfügung vom 5. d.M.  Nr. 3257 wegen des von der Gemeinde gewünschten Mehl-Vorschüssen zur näheren Beschlussfassung veranlasst, erklärte, nachdem sie mit dem Königl. Ministerial ...(1 Wort nicht korrekt lesbar)  vom 10. Oktober 1845, aus welcher sich die Bedingungen der Verabreichung und Erstattung des Getreide-Vorschusses verzichten und es vorziehen wollen, einzelnen hilfsbedürftigen Eingesessenen zum Ankauf von Getreide, falls sie sich auf andere Art nicht zu helfen wissen und einen annehmbaren Bürgen stellen, bis zur eintretenden Ernte (hier freienohlerisch geschrieben: Ärndte) einen Vorschuss aus der Gemeinde-Kasse leisten zu lassen, was bei den jetzt gesunkenen Getreide-Preisen für die Gemeinde vorteilhafter sein würde, als den Mehr-Vorschuss aus dem Königl. Magazin zu beziehen. Selbstredend müsse aber über jeden, welcher einen Geld-Vorschuss von der Gemeinde verlangt, einen besonderen Gemeinde-Beschluss erfolgen.
Am 12. Juli 1852:        TOP 105:  Auf den mündlichen Vortrag des Bürgermeisters wurde genehmigt, dass die westliche Giebelseite des neuen Schulhauses bis zum oberen Stock in Abänderung des Anschlags mit Schiefer gedeckt und diese Arbeit dem Schieferdecker Knickenberg zu Kallenhardt zu 7 Taler pro Quadrat-Rute übertragen werde.  Der Unternehmer der Zimmerer-Arbeit, Friedrich Schwefer, habe die Bretter anzuschlagen, welche ihm als Mehr-Arbeit angerechnet werden sollen,  dagegen habe der Unternehmer (Franz Göckeler) die Maurer-Arbeit wegen der nun nicht erforderlichen Ausmauerung der westlichen Giebelwand sich bedingungsgemäß einen Abzug gefallen zu lassen. - Die Westseite wird durch eine Schiefer-Wand  vor Regen und Schnee mehr geschützt als durch das Balkenwerk und durch die dazwischen eingemauerten Backsteine (von damals).
TOP 107:  Da in Folge des Gemeindebeschlusses vom 5. März d.J.  die Wiesen-Parzelle der Gemeinde Flur I Nr. 807 unterm 18. v.M.  zum öffentlichen Verkauf ausgestellt worden, im Termin aber keine Kaufliebhaber erschienen sind, so wurde beschlossen, durch eine öffentliche Bekanntmachung  im hiesigen Ort zur Kenntnis der Eingesessenen zu bringen, dass die gesagte Parzelle aus der Hand zu verkaufen stehe und Letzttragende binnen 14 Tagen sich auf dem Bürgermeisterei Büro (korrekt abgeschrieben) zu melden hätten dass aber, falls binnen dieser Frist keine Meldung eingehen möchte, die Parzelle zu ihrer Erhaltung für die Gemeinde ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) werden würde, was im eventuellen Fall dann vom Bürgermeister zu veranlassen sei. - Parzelle 807 aus der Sicht von 2010: Flurteile direkt hinter dem Amtshaus (Hatzig, Feldmann, Düring).
TOP 108:  Die von dem Michael Busch zu Meschede übergebene Rechnung über Anlieferung einer eisernen Säule zum hiesigen Schulbau zum Betrag von 32 T 15 Sgr wurde zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
TOP 111:   Es wurde beschlossen, fortan auf Grund des § 106 der G.O. (Gemeinde-Ordnung) vom 11.3.1850 von jeder neu einziehenden Mannsperson sowohl als von jeder neu einziehenden selbstständigen Frauensperson ein Einzugsgeld zu der Höhe zu erheben,  welche sich erst bestimmen lasse, nachdem ein Vermögens-Nachweis der Gemeinde vorgelegt wurde. Der Bürgermeister möge diese Nachweise sofort aufstellen und zur näheren Beschlussnahme vorlegen. Für eine selbstständige Person müsse jede angesehen werden, welche das 16. Jahr erreicht hat, ohne Unterschied, ob sie in ehelichen Verhältnissen lebt oder nicht. Auch eingesessene Mannspersonen, welche eine auswärtige Frau heiraten, sowie eingesessene Frauenspersonen, welche einen auswärtigen Mann heiraten, sollen verpflichtet sein, für diese das Einzugsgeld zu bezahlen. Durch Zahlung des Einzugsgeldes wird die Teilnahme an den Gemeinde-Nutzungen, jedoch mit Ausnahme der freien Hude des ...(1 darüber geschriebenes Wort ist nicht korrekt lesbar) und des Rechts des Raff- und Lese-Holzes erlangt, indem die freie Hude des … (1 darüber geschriebenes Wort ist nicht korrekt lesbar) und das Recht zum Sammeln des Raff- und Lese-Holzes nur den Bürgern von Freienohl zustehe und um diese Gerechtsame zu erlangen, neben dem Einzugsgeld auch die Aufnahme zum Bürger gegen Zahlung des bisher observanzmäßigen Bürgergeldes genehmigt werden müsse. - Raff- und Leseholz sind im Wald und von Bäumen herabgefallene Äste, die mit den eigenen Händen aufgehoben und unterm Arm als Brennholz ins eigene Haus mitgenommen werden können, ohne damit anderen gegenüber Geld zu verdienen.
TOP 112:  Die Rechnung des Georg Schwefer von hier für Anfuhr von 12 Schock Pfähle (1 Schock = 60 Stück; also hier 720 Stück) zum Schächten der Gemeindewiese im Ohl zum Betrag von 1 T 18 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und die Zahlung des Betrages aus hiesiger Gemeindekasse mit dem Bemerken genehmigt, dass der Unternehmer der Anfuhr der Faschinen,  Kaspar Vogt hierselbst, zur Anfuhr der sich noch im Wald befindlichen Faschinen und der  Heinrich Cohsmann gnt. Vohshahne zur sofortigen Ausführung der Krippen-Anlage anzuhalten sei. Soltte der Cohsmann wegen Krankheit zur Ausführung der Arbeit nicht imstande sein, so sei damit jemand anders zu beauftragen. - Zu Faschinen, Krippen-Anlage usw. siehe „Ruhr-Kapitel“.
TOP 115:  Auf den Antrag des Georg Siepe gnt. Necker, wofür um einen Zuschuss von 10 Taler aus hiesiger Gemeindekasse zu der Verdings-Summe für Anfuhr des Sandes zum Bau der mittleren Straße (St. Nikolaus Straße) wurde der Versammlung vorgelegt, von derselben aber nicht genehmigt, weil der Georg Siepe mit dem Heckmann die Sand- und Steine-Anfuhr gemeinschaftlich ausgeführt und bei der Steine-Anfuhr gewonnen habe, was sie bei der Sand-Lieferung verspielt haben. Zudem sei dem Siepe die nicht vollständig bewirkte Überschüttung des Pflasters auf der fraglichen Straße in Berücksichtigung des schlechten Kontraktes des Antragstellers wegen der Sandlieferung, nachgelassen worden.
Am 26. Juli 1852:     TOP 121:  Der Antrag des Franz Leineweber von hier vom 17. d.M.  um Erhöhung seines Lohnes als Gemeinde-Hirt der Versammlung vorgelegt, wurde abgewiesen, weil der Suplikant (Bittsteller) seine Dienste nicht zur völligen Zufriedenheit der Beteiligten erweise.
TOP 125:  Der Versammlung die Rechnung des Heinrich Kohsmann hierselbst wegen Anfertigung von Flecht-Ruten und Pfähle zur Schlächtung an der Gemeinde-Wiese im Ohl vorgelegt, beschloss, dem Kohsmann dafür aus hiesiger Gemeindekasse den Preis zahlen zu lassen, welcher in Folge des wenigstfordernden Verdings dafür gezahlt worden ist. - Schächtung: Uferbefestigung, Krippen-Anlage (siehe Ruhr-Kapitel).
TOP 126:  Die Versammlung beschloss, die Treppe, welche von der nördlichen Seite auf den Kirchhof und weiter in die Kirche führt, in Tagelohn notdürftig reparieren zu lassen und nach beendigtem Schulhausbau die Sache wieder zur Beratung zu bringen, um alsdann wegen der Einrichtung und Verschönerung des Kirchhofes anderweit zu beschließen. - Die Erweiterung der Kirche: Mittelschiff, Seitenschiffe, Altarraum wurde erst 1886 vorgenommen.
Am 4. August 1852:           TOP 129:  Die Versammlung brachte zur Sprache (die Sprache ändert sich; früher schrieb ein wohl anderer Sekretär: Die Versammlung bemerkte...) dass die hiesigen Beilieger (die Mieter) die Gemeinde-Fischerei täglich ungestört mitbenutzen. Dem Flurschütz Tönne sei aufzugeben, wegen der unbefugten Benutzung der Fischerei seitens der hiesigen Beilieger zu achten und etwaige Kontraventionen (Zuwiderhandlungen) zur Anzeige zu bringen. - Eine Begründung, warum die frühere ungestörte Mitbenutzung  zur Zeit nicht gilt, ist hier nicht aktenkundig. Früher hatte auch der Pfarrer das Recht, die Ruhr-Fischerei täglich zu praktizieren, aber der war ja kein Beilieger.
TOP 130:  In Folge des Beschlusses vom 12. v.M.  legte der Gemeinde-Vorsitzende Bürgermeister Devivere die Nachweise über die Einkünfte des Gemeindevermögens, der Gemeindebedürfnisse, der Armenpflege und Unterstützungen Schul- und anderer Anstalten vor. Unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 12. v.M. beschloss darauf der Gemeinde-Rat von jeder Mannsperson 30 Taler und von jeder Frauensperson 15 Taler ad Einzugsgeld zu erheben und berichtigte seinen Beschluss vom 12. v.M. nach dahin, wie schon selbstredend ist, neu einziehende Dienstboten, sowie Handwerksgesellen, Lehrlinge, so lange wie sie in dem Verhältnis stehen, von der Entrichtung eines Einzugsgeldes befreit bleiben.
Am 23. August 1852:            TOP 141:  Die zur Ausführung der mit dem Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane mündlich verabredeten in diesem Jahr noch auszuführenden Uferschlächtung an der Ruhr im Ohl noch 20 Schock Bänder von 1 Fuß Stärke, zweimal gebunden und 8 Fuß lang erforderlich sind, woran der Anton Kaulmann 1 Schock gebunden habe, so wurde beschlossen, das Anfertigen der noch fehlenden 19 Schock und das Anfahren der ganzen 20 Schock auf das schleunigste wenigstfordernd zu verdingen und den Cohsmann anzuhalten, die Schlächtung nunmehr unverzüglich zu beantragen. - 1 Schock = 60 Stück; Bänder = Holzstücke zum Faschinen-Bau. Internet: Krünitz-Online.
TOP 149: Die Versammlung genehmigte, dass die bei der Uferschlächtung an den Gemeindewiesen im Ohl beschäftigt gewesenen Arbeiter von dem Krippenmeister Kohsmann dafür berechneten Betrag aus hiesiger Gemeindekasse ausbezahlt werde.
Am 20. September 1852:           TOP 154:  Auf die mündliche Anfrage des Kaspar Feldmann hierselbst über die Art der in die hiesigen Schulstuben zu liefernden Öfen wurde bei dem Umstand, dass der Feldmann als Sachkenner den runden Öfen vor den übrigen den Vorzug gibt, solche für hiesige Schule anschaffen zu lassen, beschlossen.
TOP 157:  Auf die Beschwerde des Johann Rocholl von hier genehmigte die Versammlung die Zahlung der demselben für Militär-Verpflegung während der Einquartierung hierselbst pro im Jahr 1851 / 1852 gebührenden 1 T 25 Sgr.
TOP 158:  Auf die Eingabe des Pfarrers Brand hierselbst vom 31. August beschloss der Gemeinderat: (1.) dass an die Türen der 2 Schulstuben stärkere Schlösser neu veranschlagt sind und anfertigen zu lassen; (2.)  die 3 Zimmer im Schulhaus mit Tapeten von höchstens 5 Sgr pro Stück und Bänder bis zu 4 (?) pro Elle tapezieren zu lassen und von diesen Zimmern der Lehrerin dieselben Räume, welche sie bisher im alten Schulhaus besessen hat, nämlich Küche, Keller, Wohn- und Schlafstube überweisen zu lassen. Das 4. Lokal oben nach der westlichen Seite soll zur freien Position des Gemeinde- und Schul-Vorstandes verbleiben. - Mit dem „alten Schulhaus“ ist hier das alte Rathaus gemeint. - (3.) Einen Rinnstein von ...1 Wort nicht korrekt lesbar) Handstein in die Küche der Lehrerin des neuen Schulhauses anzuschaffen und dazu 4 Taler inclus. Fuhrlohn aus der Gemeindekasse zu bewilligen. (4.) Daselbst ein gemauertes Hand...(?) anlegen zu lassen. (5.) Die Kellerfenster mit eisernen Stangen, welche in eisernen Rahmen befestigt werden, zu versetzen und auf diese Art vor dem Eindringen von Vieh zu sichern. - Damals wohl auch eine Arbeit des Pfarrers, wenigstens als Schulvorstand.
 
TOP 162:  Der Versammlung die Verfügung des Königl. Landrats zu Arnsberg vom 2. v.M., die Verabreichung von Brenn-Material für Arme gegen eine billige Taxe aus den Königl. Forst-Distrikten betreffend, vorgelegt, dankte für das gütige Anerbieten mit dem Bemerken, dass davon kein Gebrauch für hiesige Gemeinde gemacht werden könne, da dieselbe selbst Waldungen besitze. - Mehr ist inhaltlich hier nicht aktenkundig.
TOP 163:  Der Versammlung die Verfügung Königl. Regierung vom 11. v.M.  das Verhalten  beim Ausbruch der Cholera betreffend, vorgelegt, beschloss für den Fall, dass Gott die hiesige Gemeinde mit einer solchen Krankheit heimsuchen sollte, das abgelegene unbewohnte Hahse´sche Haus zum Krankenhaus und die Kapelle auf dem Totenhof als Leichenhaus zu benutzen und eventuell wegen deren Anmietung (von der Kirchen-Gemeinde) das Erforderliche zu veranlassen.  - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 152, Breiter Weg 21: Franz Wilhelm Hahse, Schuster, Musikus, Fuhrmann, 34 J., Ehefrau Elisabeth geb. Vormweg, 33 J.; Tochter Lonni 3 J., Tochter Jutta 1 J. Trauungsregister: Heirat am 17.2.1846 Franz Wilhelm Hahse mit Elisabeth Vormweg aus Westenfeld.- Anm. zu „unbewohnt, abgelegen“: Einwohnerliste Dezember 1871 (AA 2176): : diese Familie Hahse 1 männl., 4 weibl., Alte Haus-Nr. 152. - Die Kapelle, seit 1848 auf dem Totenhof / Alter Friedhof, ist die ehemalige Rümmker Kapelle. Siehe Extra-Kapitel: „Friedhofsvisite“. Und: Gott als Funktionär für diese Krankheit? Welche Hirten lehren, lehrten das?
TOP 164:  Die Versammlung beschloss, die Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 807 dem Franz Geihsler zu dem abgegebenen Gebot von 5 Taler käuflich zu belassen. - Parzellle 807: (2010) hinter dem Alten Amtshaus, etwa Hatzig, Düring, J. Feldmann, Vorderwülbecke.
TOP 165:  Die Versammlung genehmigte auf die Eingabe des Fritz Miehse Sen. hierselbst, dass derselbe für das Zusammenpacken der Faschinen zur Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken im Ohl 8 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werden und beschloss zugleich, den Polizeidiener Kaulmann zur Angabe der Leute (!), welche mit dem Miehse die vorgenannte Arbeit ausgeführt haben, zu veranlassen. – Dorf-Gemeinschafts-Arbeit…
TOP 166:  Der Versammlung die Rechnung des Zimmermanns Franz Korte, Franz Kaspar Düring und Kaspar Neise über die Reparatur der Langelbrücke vorgelegt, genehmigte die Anweisung zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse, jedoch die des Neise zu dem ermäßigten Betrag von 1 T  21 Sgr 9 Pf, also mit zusammen von 4 T 11 Sgr 16 Pf.
TOP  167:  Der Versammlung wurde vorgestellt, dass zur hiesigen Gemeindekasse:  (1.) die Witwe Johann Korte hier Reiserholz pro 1852 : 2 Sgr 6 Pf;  (2.)  die Marianne Humpert hier Reiserholz  pro 1852 : 5 Sgr; (3.)  der Georg Cohsmann hier Reiserholz pro 1852 : 3 Sgr;  die Klara Spindeldreher hier Reiserholz pro 1852 : 3 Sgr; zusammen  13 Sgr 6 Pf  verschulden. Die Versammlung beschloss diese Beträge niederzuschlagen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 48 b, Parzelle 837,Krumme Straße 16 (a: Heinrich Albers, Schneider): Witwe Theresia Korte geb. Stahler (Stehl?), Tagelöhnerin, LA 46; Tochter Elisabeth, LA 24; Tochter Dina, LA 13; Stiefsohn Friedrich Korte, LA 10; Sohn Franz, LA 8; Sohn Johann, LA 4. Sterberegister: gest. 24.12.1847 Johann Korte, Tagelöhner, LA 47. - Die anderen konnten nicht korrekt aktenkundig gemacht werden. Z.B.  Marianne Humpert geb. Kost, LA 39 (Dez. 1849) als Ehefrau des Kaspar Humpert, Schenkwirt, Krämer, Bäcker, LA 41 mit 7 Kindern; mit im Haus (Nr. 127, Ecke Hauptstraße / Hügel lebte  Witwe Anna Humpert geb. Miehse, Mutter von Kaspar Humpert, LA 70 (1849).
TOP 168:  In Folge Landrätl. Verfügung vom 23. August Nr. 5083 fasste der Gemeinderat wegen Einführung eines Einzugsgeldes in der hiesigen Gemeinde folgende anderweite (weitere) Beschlüsse. Auf Grund des § 106 der G.O (Gemeinde-Ordnung?) vom 11.3.1850 soll über der Entrichtung neuer jährlicher Abgaben für Ausübung der Hude, der Fischerei und des Rechts der Sammlung des Raff- und Lese-Holzes von den in die Gemeinde Einziehenden oder sich daselbst selbstständig niederlassenden Personen ein Einzugsgeld erhoben werden und zwar für eine Mannsperson mit 30 Taler und für eine Frauensperson für 20 Taler. Auch auswärtige durch Verheiratung an Einheimische einziehende Personen sollen von der Entrichtung dieser Abgabe nicht entbunden sein. Vorgelegt, genehmigt und unterschrieben: Devivere, Sahse. - S.o. 12. Juli 1852: TOP 111.
Am 27. September 1852:      Auf Grund der nicht korrekt lesbaren Schrift entfällt hier die Abschrift. Nur Stichworte sind möglich: TOP 169: Über: keine Duldung von Eicheln-Sammlungen in den Gemeinde-Waldungen. - TOP 170: Gestellung eines Hand-Karrens von Caspar Pöttgen. (Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 58 b, Parzelle 786, Am Hügel 9 ((a: Georg Geihsler, Ackersmann, LA 62)): Kaspar Pöttgen, Tagelöhner, LA 35; Ehefrau Gertrud geb. Geihsler, LA 28 ((Tochter von Georg Geihsler)); und Familie.- TOP 171: Rückstandsgelder an die Gemeinde. - TOP 172: Frei-Bauholz an Johann Trompetter aus den Gemeinde-Waldungen nach Einverständnis vom Oberförster Harbert. - TOP 173: gut 1 ½ Seiten: Giesmecke / Auf´m Hahn / Grundstück / Pfarrer Brand /  Kohsmann Bau, Kanal / Polizeidiener Kaulmann als Aufsicht... -  TOP 174: Müller Winterhoff / käufliche Überlassung eines Gemeinde-Grundstücks. - TOP 175: Faktor Becke / Giesmecke.
Am 10. Oktober 1852:      TOP 179: Die Gemeinde-Versammlung beschloss, nach aller Möglichkeit die Gerechtsame zum Beziehen des freien Bau- und Reparatur-Holzes in der Gemeinde abzulösen. Zu dem Ende soll zunächst dem Berechtigten durch den Polizeidiener Kaulmann sofort bekannt gemacht werden, dass für den Fall sie zu einer Ablösungssumme von 100 Taler auf die Gerechtsame verzichten wollen, sie selbst bis zum 1. November auf dem Amtsbüro anzeigen möchten und dass alsdann die Ablösungssumme auf vorzulegende Quittung am 1. Dezember d.J.  bestimmt in einer Summe und von der Gemeinde ausbezahlt erhalten würden. Der Bürgermeister soll hiermit berechtigt sein, das zu dieser Ablösung erforderliche Kapital gegen 5 % auf 1 Jahr anzuleihen. In dem nächsten Jahr soll dieses Kapital durch Verkauf durch Eichen-Nutzholz aus dem Gemeindewald wieder getilgt werden. Selbstredend müsse jedoch zu jedem auf Ablösung gestellten Antrag die Genehmigung des Gemeinde-Rats vorbehalten bleiben.
Am 22. November 1852:      TOP 191:  Zur Klassifizierung der Klassensteuer wurden gewählt:  (1.) Heinrich Sahse, (2.)  Franz Georg Schwefer, (3.)  Fritz Ernst Kerstholt. - Die in Akten vorliegenden Einwohnerlisten ab 1850 ff. sind nach den 3 Klassifizierungen geordnet und in alphabetischer Reihenfolge: Nachname, Vornahme, Stand, Anzahl der männlichen und weiblichen Bewohner, ohne Haus-Nummer und ohne namentliche Angaben der Ehefrau, Kinder (wie 1846 und 1849). - Zu Franz Georg Schwefer, Ackersmann LA 55; Alte Haus-Nr. 54, Krumme Straße 4, 6; Ehefrau Christina geb. Düring, LA 49; und Familie.
TOP 192:  Die Vernehmung (hier: das  Einkaufsgespräch) des M. Busch von Meschede wurde vorgelegt und genehmigte der Gemeinde-Rat die liquidierten Beträge: (1.) für 2 neue runde Schul-Öfen für 51 T  24 Sgr; (2.) für die beiden Beschläge: 5 T; (3.) für 133 (+Abkürzung?) Ofenrühren 13 T  15 Sgr; (4.)  für 1 Lioner (Firmen-Name) Herd zum Kochen: 11 T; (5.)  für 1 Konngfor (Artikel-Name?) mit Rosten:  20 Sgr  3 Pf;  also mit zusammen: 81 T 29 Sgr 3 Pf.  Die Zahlung der übrigen Beträge wurde nicht genehmigt, da die fraglichen Gegenstände ohne Bewilligung des Gemeinde-Rats angeschafft worden sind und die Gemeinde zu deren Beschaffung keine Verpflichtung hätte.
TOP 193:  Das im neuen Schulgebäude angebrachte Arrestlokal soll mittels Anbringung eines Ofens heizbar gemacht und demnächst zu dem Betrag von 7 Taler, welcher bisher bei Franz Georg Schwefer dafür bezahlt worden ist, der Sammtgemeinde Freienohl vermietet werden. - Sammtgemeinde = Amt Freienohl. Das Arrest-Lokal ist nicht für „schlimme Schüler“, sondern für „schlimme Jungs“, für Arrestanten, die möglicherweise ins „richtige“ Gefängnis nach Arnsberg kamen. Die Stelle: in der Mitte des Kellers; in der Mitte der 4 Bäume auf dem „Pausenhof!. Der Paisenhof der Schüler war links von der Kirche (entsprechend dem linken Innenschiff der Kirche) für die Mädchen, rechts – „natürlich“ – für die Jungen.
TOP 194:  Die bei der jetzt erfolgten Einrichtung eines Spritzenhauses die beiden Leinen-Überzüge, womit die beiden Spritzen bisher zugedeckt wurden, unnötig geworden sind, so sollen dieselben nunmehr einzeln öffentlich verkauft werden. Ebenso das unnütz gewordene und zum ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) der Gemeinde Freienohl gehörende Jagdnetz.
TOP 196:  Bei dem Not-Brunnen im sogen. Kletterpot muss (1.) eine Pflasterung, (2.) eine Einrichtung, wonach das Wasser gehörig abfließt, und (3.) eine Einrichtung, wonach das Fließwasser nicht in den Brunnen, sondern daran hergeleitet wird, vorgenommen werden. Es soll diese Arbeit durch den Gemeinde-Rat Sahse veranschlagt und im nächsten Jahr verdungen werden.
 Am 10. Dezember 1852:   TOP 205:  Die Versammlung mit dem Antrag des Göckeler und Leismann hierselbst vom 5. v.M.  die Errichtung einer Sonntagsschule hierselbst betreffend bekannt gemacht, erklärte, dass sie gegen das fragliche Vorhaben nichts zu erinnern habe, die Gemeinde vermöge dieser, einer zum Vorteil einzelner Glieder der Gemeinde dienenden Einrichtung, aber keine die ganze Gemeinde treffenden Opfer zu bringen, vermöge also nicht das dazu erforderliche Brennholz gratis herzugeben und würde es den jungen Leuten, welche an dem Unterricht teilnehmen, zur Pflicht zu machen sein, neben dem Unterrichtsbeitrag auch noch einen zweiten Beitrag zur Bestreitung der Heizungskosten zu leisten.  Im übrigen finde der Gemeinderat  gegen eine seitens des Schulvorstandes zu genehmigende  Einräumung eines Schulzimmers zum Unterrichtslokal für die Sonntagsschüler nichts zu erinnern, müsse nur bedingen, dass das Kuratorium für den Ersatz jedes Schadens sich verpflichte, welcher während der Benutzung des Schulzimmers zu der Sonntagsschule derselben etwa zugefügt werden sollte, indem der Gemeinde die Bau- und Reparatur-Last der Schulzimmer obliege.
TOP 206:  Die Versammlung genehmigte die Zahlung der Rechnung des Franz Göckeler für Reparatur des Pastorats-Schornsteins, der Kirchhofstreppe und Weißung eines Stübchens in der Pastorat zum Gesamtbetrag von 3 T 21 Sgr 8 Pf.
TOP 207:  Die Versammlung genehmigte die Zahlung der Rechnung des Franz Göckeler für im Betrag von 3 T 24 Sgr für Tapezieren in der hiesigen Schule mit dem Bemerken, dass dagegen ein Minderbetrag des Schulbaus der Gemeinde wieder zu Gute kommen müsse.
Am 15. Dezember 1852:     TOP 209:  Das von dem Oberförster Harbert eingesandte Protokoll über das in dem hiesigen Gemeindewald zu verkaufende Eichenholz wurde der Versammlung vorgelegt und beschlossen, den Verkauf am 22. d.M. vorzunehmen, nachdem derselbe vorher auf ortsübliche Art sowie durch das Arnsberger Kreisblatt bekannt gemacht worden ist. - Ortsübliche Art: der Polizeidiener geht durch Freienohl, hält an bestimmten, bekannten Ecken, Stellen an, schellt mit seiner Handglocke und liest die Bekanntmachung vor. Hier nicht bekannt sind die „Haltestellen“ und die Tageszeit.
TOP 210:  Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 7. Dezember  d.J. abgehaltenen Reiserholz-Verkauf bekannt gemacht, genehmigte dieselbe unter dem Vorbehalt, dass die einzelnen Käufer vorab noch sichere Bürgen stellen. - Diese Praxis kann auch ein Zeichen für Armut sein.
Zwischen-Bemerkung: Die ausgelassenen TOP beinhalten zumeist den Ankauf von Bau- und Brenn-Holz, von Mauer-, Bausteinen zum Haus- und Straßenbaus, von Grundstücken von Freienohlern von der Gemeinde. Oft als „Prozess“ benannt im Sinn von Vorgang, nicht im gerichtlichen, juristischen Wortgebrauch.
Am 3. Januar 1853
Mit 1 beginnt zum neuen Jahr wieder die Zählung der Tagesordnungspunkte TOP.
TOP 1:  Der  Versammlung, die heute mit dem Ferdinand Erlmann hier aufgenommenen Verhandlung, wonach derselbe für sein Bauholz-Recht 100 Taler (Abkürzung nicht korrekt lesbar) 80 Kubik-Fuß Bauholz erhalten soll, vorgelegt und wurde von derselben in allen Teilen genehmigt
TOP 4:  Die Versammlung mit dem Resultat des unterm 22. v.M. im hiesigen Gemeinde-Wald abgehaltenen Eichenholz-Verkaufs bekannt gemacht, genehmigte denselben unter der Bedingung, dass die sämtlichen Käufer, insofern solches noch nicht geschehen ist, sichere Bürgen stellen. - Für die Dorf-Gemeinschaft ein Zeichen für Solidarität und für Armut.
TOP 5:  Die von dem Rendanten Bracht übergebenen Nachweise unbeibringlicher Einnahmen-Reste bei hiesiger Gemeindekasse pro 1851 et retro (und zurückliegend) wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben Posten weise geprüft. Die Versammlung genehmigte von den Rückständigen die Niederschlagung von zusammen ...T...Sgr...Pf  (die Beträge sind nicht eingetragen), konnte sich aber zur Niederschlagung der übrigen Beträge aus der bei jedem der Debenten angegebenen Gründen nicht verstehen. - Namen und weitere Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 17. Januar 1853:     TOP 7:  Auf die Benachrichtigung des Justizrats Leisten vom 10. Oktober v.J., wonach verschiedene eingeklagte Debenten für unpfändbar befunden worden sind, beschloss der Gemeinde-Rat: (a) wegen des Rückstandes des Franz Georg Pöttgen für Reiser-Klaftern und Bohnenstangen und ...haufen (Wortanfang nicht korrekt lesbar) im Gesamtbetrag von 9 T 20 Sgr, wofür der Pöttgen keinen resp. (bzw.) keinen sicheren Bürgen gestellt hat, Personal-Arrest zu beantragen, und zu diesem Zweck dem Leisten vorläufig 3 Taler aus hiesiger Gemeindekasse zuzusenden; (b) wegen des Rückszandes des Philipp Weber (1.)  für Klafterholz ad 3 T 4 Sgr  den Bürgen Bernard Becker, (2.) für Eiche ad 20 T den Bürgen Johann Vogt und (3.) für Eiche ad 8 T 20 Sgr den Bürgen die Frau des Philipp Weber gerichtlich einzuklagen.(c) wegen des Rückstandes des Ferdinand Hirnstein für Zeit-Pacht ad zusammen 1 T 18 Sgr den Bürgen Johann Stirnberg gerichtlich einzuklagen; und den Leisten mit der nötigen Vollmacht zu versehen.
Am 14. Februar 1853:    TOP 9:  Auf den mündlichen Antrag des Nachtwächters Krick hierselbst  beschloss der Gemeinderat, demselben als Besoldungs-Holz 1 Klafter des kürzlich gehauenen Eichen- Klafterholzes zu überweisen.
TOP 11: Die Gemeinde-Versammlung genehmigte die Abgabe folgender Tannen-Pflänzlinge aus hiesigem Gemeindewald zu der bestehenden Taxe (zum aktuellen festen Preis): 1.) Josef Terstesse zu Stesse 4.000 Stück; 2.) Hümmecke zu Stesse 5.000 Stück; 3.) Förster W...(?) zu Rumbeck 3.000 Stück; 4.) von Stockhausen zu Stockhausen 10.000 Stück; 5.) Söer zu Wennemen 2.000 Stück. Der Herr Oberförster sei mit deren Überweisung zu beauftragen, sollte dagegen in forstwirtschaftlicher Hinsicht sich nichts zu erinnern finden. - Zwischenbemerkung aus der Gegenwart: Diese ganz kleinen „Hessen-Bäume“ müssen erst einmal groß genug gezüchtet, gepflegt werden, gewachsen sein (20 - 30cm) für einen lohnenswerten Verkauf. - Tagelohn-Berufsarbeit Freienohler.
TOP 15:  Der Versammlung die Kündigung des Johann Trompetter hier wegen des ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Haltens des hiesigen Gemeinde-Zieh-Ebers vorgelegt, beschloss darauf, eine öffentliche Bekanntmachung hierselbst dafür zu veranlassen, dass diejenigen, welche zur ...(das 1 Wort wie oben nicht korrekt lesbar) Haltung des Ebers Lust tragen (!), sich unter Angabe des dafür verlangenden Betrages auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Büro melden – Einwohnerliste Dezember 1849: Johannes Trompetter, Schenkwirt, Krämer, Holzhändler, 82 J., Alte Haus-Nr. 64 a, Parz. 719; Hauptstraße, direkt gegenüber Einfahrt Mittelstraße / St. Nikolaus Straße.
TOP 19:  Auf den Antrag des Waldwärters Tönne für vom für vom 15.10.1852 beschloss der Gemeinderat, dem Tönne für 1852 eine Gratifikation von 10 Talern aus hiesiger Gemeindekasse zu bewilligen.
TOP 21: Der Versammlung die Anzeige des Flurschütz Tönne hier vom 29.8.1844 wegen Fuhre des Knechtes des Herrn von Devivere zu Haus Bockum über den über das Knäppchen nach dem Blastenberge führenden Weg und des daran liegenden Gemeinde-Grundstücks, vorgelegt und erklärte, dass dem Haus Bockum das Recht zur Benutzung des fraglichen Weges, nicht aber der daran grenzende Gemeindegrundstücke eingeräumt werde, indem der genannte Weg die erforderliche Breite besitze, sich in einem fahrbaren Zustand befinde und daher zur Benutzung der daran liegenden Grundstücke kein Grund vorliege.
Am 28. Februar 1853:      TOP 26:  Der Versammlung den Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom 15. d.M  die Anlegung eines zweiten besonderen Eingangs zur hiesigen Knabenschule betreffend, vorgelegt, beschloss, darauf nicht einzugehen, indem ein offener Eingang zur Knabenschule nicht zweckmäßig sei, durch die Anlegung eines verdeckten Eingangs aber zu bedeutende Kosten erwachsen. Dem Schulvorstand müsse überlassen bleiben, den von der Lehrerin gerügten Mängel eventuell durch Vermittlung der Höheren Behörde abzuhelfen. -  Hier, TOP 26, ist der Inhalt der Beschwerde der Lehrerin Antonette Bause nicht genannt. Dazu Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“: 1. Dezember 1852 und 20. Januar 1853. Der Schuleingang war ursprünglich an der Nordseite, an der Hauptstraße. Dann kam der Extra-Eingang für die Knabenschule an die östliche Seite, auf gleicher Höhe mit der Knabenschule. Später kam der Eingang für die Mädchenschule an die südliche Hausseite, am Aufgang zur Kirche. Der Nord-Eingang wurde umgebaut. Die Knaben- und Mädchenschule gehen gleichzeitig nebeneinander die Treppe hinauf. Lehrerin Bause beklagt sich über Lehrer Leismann, der seine Knabenschule zum besseren Verhalten anleiten könne. Heutzutage – 2010 – könnte auch vorgeschlagen werden: hintereinander und nicht gleichzeitig... Die genannte Höhere Behörde ist in Arnsberg, genauer in Hüsten.
TOP 30:  Der heute versammelte hiesige Gemeinde-Rat brachte zur Sprache, dass bei dem gefallenen tiefen Schnee das Bedürfnis an Brennholz in hiesiger Gemeinde so sehr gestiegen sei, dass das Schlimmste zu befürchten stehe und diesem Übelstand notwendig abgeholfen werden müsse. Es wurde daher beschlossen, bei dem Herrn Oberförster Harbert darauf anzutragen, dass schleunigst eine Partie alter unbrauchiger (korrekt abgeschrieben) im hiesigen Gemeindewald am Thielenberg, Roa abstehende Eichen verkauft werden. Das Gemeinderats-Mitglied Tönne soll beauftragt werden, eine Ausfertigung dieses Beschlusses mit dem bezüglichen Antrag noch heute Nachmittag an den Oberförster Herrn Harbert zu überbringen.  -  Abstehende, abständige Bäume sind dürre, abgestorbene Bäume, manchmal weil zu dicht zusammenstehend, die aber noch nicht gefällt sind; siehe Krünitz Online. Heutzutage – 2010 – wird erst 2 Jahre trocken liegendes, zu Scheiten verarbeitetes Holz als Brennholz benutzt. Hier im TOP von jetzt auf gleich, Signale von Not.
TOP 31:  Zufolge § 77 der Gemeinde-Ordnung vom 11.3.1850 fand heute die Loosung (freienohlerisch; heutzutage: Losung, Auslosung) unter den Mitgliedern des hiesigen Gemeinde-Rats statt, um durch dasselbe (dieselbe) das nach jenem § ausscheidende ein Drittel des Gemeinde-Rats zu bestimmen. Nach vorgenommener für das abwesende Mitglied Heinrich Düring durch den Vorsitzenden bewirkte Lösung ergab sich darauf, dass die beiden Mitglieder Fritz Ernst Kerstholt und Bernard Tönne ausschieden.
TOP 32:  Der Versammlung die Rechnung des Anton Stirnberg über Reparaturen der Schulbänke und Aufhänger (Haken für Jacken, Mäntel) der Kosten in der Mädchenschule genehmigte Zahlung des dafür liquidierten Betrages ad 16 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse.  Die Zahlung der von dem Stirnberg ferner für Ausgaben der Sachen der Lehrerin in das neue Schulgebäude liquidierten 3 Sgr wurde von der Versammlung nicht genehmigt, indem es Sache der Lehrerin war, diese Umpackung auf eigene Kosten zu bewirken.  - Gemeint ist wohl der Umzug aus dem Alten Rathaus in die neue Schule, der – später so genannten – Alten Schule.
TOP 35:  Die Rechnung des Kaspar Feldmann über Verbesserung eines Schlägers in der Turm-Uhr im Betrag von 15 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.
Am 4. März 1853:     TOP 36:  Auf den Antrag des Heinrich Vogt, Witwe Kihsler, Witwe Grorke (?), Witwe Korte, sämtlich von hier, beschloss der Gemeinde-Rat, jedem der Antragsteller ¼  Klafter aus dem hiesigen Gemeinde-Wald durch den Waldwärter Tönne gratis überweisen zu lassen.
1 Klafter = 2 – 3 Festmeter, also etwa 0.6 Festmeter Brennholz. -  Witwe Franziska Kihsler geb. Spies,(LA für 1853) 49 J., Sohn Franz 21 J., Sohn Fritz, Schlosserlehrling, 18 J., Tochter Marianne 11 J., Sohn Anton 7 J.; Alte Haus-Nr. 28 b; am 4. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 69 b (Alte Wiese); Anton Kihsler, Tagelöhner, gest. 31. Oktober 1846, 56 J. - Witwe Theresia Korte geb. Stahler (Stehlk ?), Tagelöhnerin, (LA für 1853)49 J., Tochter Elisabeth 27 J., Tochter Dina 16 J., Stiefsohn Friedrich 13 J., Sohn Franz 11 J., Sohn Johann 7 J.; Alte Haus-Nr. 48 b, Parz. 837 (Heinrich Albers),  Krumme Straße – neu – 16; Johannes Korte, Tagelöhner, gest.  24. Dezember 1847, 51 J. - Die anderen Namen konnten nicht genau aktenkundig gemacht werden.
TOP 39:  In Verfolg (!) des § 30 des Beschlusses des hiesigen Gemeinde-Rats vom 28. v.M beschloss der Gemeinde-Rat noch ferner einiges Buchen-Brennholz zum Verkauf auszusetzen, indem durch den am 2. d.M. abgehaltenen Eichen-Holzverkauf, wobei meistens nur die Holzhändler in hiesiger Gemeinde Käufer geblieben sind, die Not an Brennholz durchaus nicht gestillt worden ist bei dem anhaltenden tiefen Schnee und Kälte aber zu befürchten steht, dass, dass die hiesigen Eingesessenen mit Gewalt Holz aus hiesigem Gemeindewald entwenden werden, womit dieselben bereits drohen. Man glaube daher zuversichtlich, dass der Herr Oberförster Harbert unter diesen Umständen den ferneren Verkauf von Buchen-Brennholz aus hiesigem Gemeindewald, wo solches forstwirtschaftlich abgegeben werden kann, genehmigen werde.
Am 21. März 1853:       TOP 40:  Die Versammlung mit der Landrätlichen Verfügung vom 15. d.M. die Einführung eines Einzugsgeldes der hiesigen Gemeinde betreffend bekannt gemacht, bestimmte, ihren Beschluss vom 28. Januar d.J.  dahin zu modifizieren, dass von jeder einziehenden Mannsperson 30 Taler und von jeder einziehenden Frauensperson 20 Taler Einzugsgeld erhoben werden soll. Mit Zahlung dieses Einzugsgelds wird den Einziehenden die Teilnahme an den Gemeinde-Nutzungen gestattet, mit Ausnahme jedoch der freien Hude, der Fischerei und des Sammelns von Raff- und Lese-Holz. -  Hude-, Vieh-Weide-Beitrag muss extra bezahlt werden. Raff- und Lese-Holz: das sind trockene, dürre Äste, im Wald herum liegende Wurzeln, die arme Leute, die ihr Brennholz nicht kaufen können, mit Händen sammeln, raffen, lesen dürfen, auch mit einer Schiebekarre abfahren dürfen; sie dürfen keine Axt, kein Beil dabei haben, um sich dicke, frische Äste, Zweige abzuschlagen. Für die Sorge vor Missbrauch ist der Waldwärter, Flurschütz zuständig. - Siehe Krünitz Online.
TOP 41: Der Antrag der Witwe Stirnberg, Margaretha. Hömberg von hier um Verabreichung von Brennholz wurde der Gemeinde-Versammlung vorgelegt, von derselben aber mit dem Bemerken abgewiesen, dass die Gemeinde kein derartiges Holz mehr besitze.
Die folgenden Anmerkungen mögen deutlich machen, dass auch bei ungenauer Akten-Information die Lebens-Situationen für das Zusammenleben in Freienohl nicht einfach waren.  
Zur Witwe Margaretha Hömberg:  Einwohner-Liste Dezember 1846: Alte Haus.-Nr. 50 b, also Beilieger / Mieter; Margaretha Hömberg, Tagelöhnerin, Strickerin, 46 J., Tochter Elisabeth 11 ½ J., Tochter Marianne 7 J.;  Tochter Franziska hier nicht genannt. Aber im Trauungsregister: am 4.5.1838(!) heiratet ein Franziska Hömberg Ferdinand Stirnberg. -  Im Sterberegister ist ein verstorbener Ehemann von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig. - Im Trauungsregister ist eine Trauung von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig; ihr Geburtsname ist auch nicht aktenkundig. -  Einwohner-Liste 1849: Alte Haus-Nr. 146 b, also Beilieger / Mieter, nach 1846 umgezogen; (die LA-Daten wurden nicht angepasst  an 1853): Margaretha Hömberg, Spinnerin, 54 J., Töchter: Franziska, Tagelöhnerin, 24 J., Elisabeth, 15 J., Marianne 9 J., Louise, Tochter zu Franziska  ¼ J.  -
Einwohner-Liste Dezember 1846: Alte Haus.-Nr. 50 b, also Beilieger / Mieter; Margaretha Hömberg, Tagelöhnerin, Strickerin, 46 J., Tochter Elisabeth 11 ½ J., Tochter Marianne 7 J.;  Tochter Franziska hier nicht genannt. Aber im Trauungsregister: am 4.5.1838(!) heiratet ein Franziska Hömberg Ferdinand Stirnberg. -  Im Sterberegister ist ein verstorbener Ehemann von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig. - Im Trauungsregister ist eine Trauung von Margaretha Hömberg nicht aktenkundig; ihr Geburtsname ist auch nicht aktenkundig. 
Zur Witwe Stirnberg:  Aus der Einwohner-Liste vom 4. Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 81 d, also Beilieger / Mieter (Alte Haus-Nr. 81 a: Friedrich Miese, Schreiner...6 Personen; 81 b: Anton Korte, Tagelöhner...3 Personen; 81 c: Christine Hepp... 2 Personen. - Alte Haus-Nr. 81 d: (die LA-Daten wurden nicht angepasst an 1853) Franziska Stirnberg geb. Hömberg, Witwe, Näherin, 45 J.: Sohn Franz gest. 24. Februar 1840 mit 1 J., 6 M., Tochter Marianne, Magd, 16 J.; Sohn Arnold 6 J.; Sohn Ferdinand 3 J. - Aus der Einwohner-Liste vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 7 c (nach 1846 umgezogen; Beilieger / Mieter; 7 a = Johann Jürgens, Tagelöhner, 51 J.).  -  Im Trauungsregister: Heirat am 4. Mai 1839: Ferdinand Stirnberg mit Franziska Hömberg. -  Im Sterberegister: Ferdinand Stirnberg, Tagelöhner, 34 J., gest. 23. November 1842; hinterlässt Ehefrau Franziska u. 1 zehnj. Sohn (kein Nachname, kein Vorname genannt.  -  Mit Hilfe von GenWiki Freienohl kann (!) angenommen werden: (Maria) Margaretha Hömberg geb. 20. März 1800, kann die Schwester von (Maria) Franziska geb. Hömberg, geb. 5. Januar 1802 gewesen sein. Die anderen Namen lassen sich aufgrund der Daten nicht zuordnen (z.B. die möglichen Eltern Franziskus Hömberg mit Christina Düring).
Am 29. März 1853:     TOP 42: Die Rechnung von Bernard Tönne über Botengänge im Betrag von 1 Taler wurde zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt.  -  Einwohnerliste Dezember 1849: Bernard Tönne: Leineweber, Raseur, Ackersmann, 43 J.; Ehefrau Margaretha geb. Röther, LA 30: 4 Kinder, 1 Magd:  Alte Haus-Nr. 52, Parz. 832, Krumme Straße 8. - Raseur: Rasierer, Friseur.
TOP 47:  Auf Grund des § 7 der unterm 13. Juli 1847 entworfenen Hude-Ordnung wurde hinsichtlich der der Hüten zu bestimmenden Stationen zum Blasen  folgendes beschlossen: Es sollen beim Austreiben blasen: (A) der untere Kuh-Hirt: (I.) wenn er nach Osten austreibt: (1.) bei Arnold Schröder, (2.) bei Schuster Kaspar Helnerus, (3.) bei der Schule, (4.) bei Hirschberger, (5.) bei dem Post-Expediteur Tönne;  (II.) wenn er nach Norden austreibt: (1.) bei Kaspar Neise, (2.) bei der Schule, (3.) bei Schuster Kaspar Helnerus, (4.) bei Arnold Schröder; (III.) wenn er nach Westen austreibt: (1.) Arnold Schröder, (2.) Kaspar Neise, (3.) an der Schule, (4.) bei Vogt;  (B.)  der obere Kuh-Hirt in der bisher beobachteten Art;  (C.) der Schweine-Hirt: (1.) bei Kaspar Klute, (2.)  Franz Köster gnt. Kaspar, (3.)  bei Adam Pöttgen,  (4.) bei Hirschberger, (5.) Bernard Becker und (6.)  Arnold Schröder. -  Siehe oben 13. Juli 1847 TOP 223.
TOP 50:  Auf die vielseitige seitens des Unternehmers des hiesigen Schulbaus vorgebrachten Beschwerden über rückständige Zahlung ihres Guthabens an den Bau beschloss die Versammlung, den Gemeinde-Rendanten Bracht auffordern zu lassen, auf das schleunigste neue Nachweise einzureichen, woraus hervorgehe, wie fachlich noch der Betrag der nicht bezahlten Schulbaugelder nach Abzug der Beträge, welche darauf kompensiert werden können, belaufen, und nicht anstehen bleiben können, bis die dazu bestimmten Resteinnahmen flüssig werden. Auf diese Nachweise würde der Gemeinde-Rat alsdann es in Beratung ziehen, ob das Bedürfnis nicht einstweilen bis zum Eingehen der Reste angeliehen werden solle. - Korrekt abgeschrieben, auch bei dem eigenartigen Satzbau.
Am 13. April 1853:           TOP 54:  Die Versammlung mit dem Anerbieten des Schieferdeckers Knickenberg zu Callenhardt vom 11. d.M. bekannt gemacht, genehmigte, dass demselben die Unterhaltung der Dächer und Wandbekleidungen der hiesigen Gemeinde-Gebäude, nämlich: (1.) der Pastorat nebst Scheune, (2.)  der Küsterei nebst Scheune, (3.) der Schule: auf die Dauer von 8 Jahre für jährlich drei Taler übertragen und dieser Betrag aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werde.  Den mit dem Knickenberg abzuschließenden Kontrakt seien dieselben Bedingungen zu Grunde zu legen, unter welchen unterm 30. Juli 1844 die Unterhaltung der vorgedachten Gebäude dem Adam Kotthoff aus Arnsberg übertragen worden ist.
TOP 57:  Der Versammlung die Rechnungen des Franz Kaspar Düring hier über: (1.) die Reparatur der kleinen Feuerspritze im Betrag von 2 T  18 Sgr 6 Pf; (2.) die Reparatur der Knabenschule im Betrag von 29 Sgr 6 Pf; vorgelegt, genehmigt, die Zahlung dieser Beträge zusammen: 3 T  18 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse. – Knabenschule = Klassenraum der Knaben.
TOP 58:  Der mit Landrätl. Verfügung vom 19. Januar d.J. hier eingegangene Antrag der Handels-Kammer, die Gewährung eines geheizten (im Original unterstrichen) Schulzimmers  für die in Freienohl zu errichtende Sonntagsschule, seitens der Gemeinde betrffend wurde zur nochmaligen Vernehmung vorgelegt. Nach reiflicher Erwägung aller Umstände konnte der Gemeinderat sich nicht bewogen finden, in seinem desfallsigen Beschluss vom 10. Dezember v.J. eine Abänderung zu treffen. -  Siehe oben TOP 205 vom 10. Dezember 1852.
Am 23. April 1853:    TOP 59:   Auf das von dem Rendanten Bracht unterm 18. d.M. übergebene Verzeichnis der zu dem hiesigen Schulbau noch zu leistenden Ausgaben wurde in Verfolg des Beschlusses vom 29. v.M. näher bestimmt, dass vorab der Kaspar Stirnberg zu vernehmen  sei, ob er sein Guthaben wegen des Schulbaus auf 1 Jahr gegen 5 % Zinsen bei der Gemeinde stehen lassen wolle, und sodann bei der Sparkasse zu Arnsberg auf 1 Jahr für den Fall, dass der Stirnberg seine Forderung sollte stehen lassen, 300 Taler, geschrieben: dreihundert Taler,  für den andern Fall aber sechshundert Taler gegen 5 % Zinsen beigeliehen werden sollen, welche Summe zur Bestreitung der rückständigen Schulbau-Kosten um so mehr hinreichen dürfte, als mehrere Holz-Gelder pro 1853 noch darauf kompensiert werden können, und bei einiger ernstlicher Tätigkeit des Rendanten auch die Rückstände wohl zu dem Betrag eingehen werden, als sie zur Deckung des Restes erforderlich sind.
TOP 60: Der Antrag der hiesigen Schützengesellschaft vom 9. April, die Belassung eines anderweiten Schützenplatzes betreffend wurde vorgelegt und genehmigt. - Anderweit = ein anderer Schützenplatz ist gemeint. Einzelheiten und die Stelle sind hier nicht aktenkundig.
TOP 62:  Auf die Anzeige des Hirten Leineweber hier, wonach ihm von dem Eingesessenen Fritz Miehse, Fritz Siepe und Heinrich Albers die Beköstigung vorenthalten ist, beschloss der Gemeinde-Rat, dass diese 3 Eingesessenen gehalten sein sollen, dem Leineweber pro Tag 5 Sgr zu zahlen, wofür sich derselbe während der betreffenden Tage selbst zu beköstigen hat. Gleichzeitig beschloss der Gemeinde-Rat behufs Abstellung der endlosen Streitigkeiten zwischen den Vieh-Bsitzern und dem Hirten Leineweber, diesen darüber zu vernehmen, welchen Lohn er in Anspruch nehme, wenn er sich selbst beköstige und auf eigene Kosten die Beihirten gestelle (stelle). Das Resultat dieser Vernehmung des Leineweber sei in hiesiger Gemeinde mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, dass diejenigen Viehbesitzer des oberen Hude-Bezirks, welche mit der vorgedachten Einrichtung nicht zufrieden sind, möchten sich binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Büro zu melden haben.- Nicht aktenkundig ist der Grund für die Nicht-Beköstigung seitens der genannten drei.
Am 20. Mai 1853:     TOP 66: Der Versammlung die Rechnung des Michael Busch zu Meschede im Betrag von 15 T  18 Sgr 6 Pf über 2 gelieferte Öfen, wovon der eine im Arrest-Lokal, der andere im Sitzungszimmer des hiesigen Gemeinde-Rats aufgestellt, vorgelegt, genehmigte die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse.
Am 18. Juni 1853:        TOP 74:  Die Rechnung des Kaspar Nöcke (Nöke; abgeschrieben mit ck und gesprochen wohl auch) et Cons. (Latein, latinisiert: und Consorten; nicht negativ gemeint; und Kollegen, Freunden, Mitarbeitern) über Vorzeigung des Holzes bei den Holzverkäufen und Beschätzung (Einschätzung) des hiesigen Gemeindewaldes an den Tagen des Forstgerichts im Gesamtbetrag von 3 T 10 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und von derselben die Zahlung dieses Betrages aus hiesiger Gemeindekasse mit dem Bemerken genehmigt, dass künftig die Zahlung der für Vorzeigung von … (Abkürzung nicht korrekt lesbar) bei Klafter-Holzverkäufen sowie für Aushilfe bei Nummerierung derselben liquidierten Beträge aus hiesiger Gemeindekasse nicht erfolgen könne, indem dieses zur Pflicht des betreffenden Holzhauer-Meisters gehöre. 
TOP 80:  Auf die Beschwerde des Kaspar Feldmann vom 13. April d.J.  und die darauf unterm 4. Mai d.J. vorgenommene Vernehmung des Ferdinand Becker gnt. Kaiser wurde die Notwendigkeit anerkannt, dass über die in der Laake belegene Gemeinde-Wiese zur Abführung des Wassers aus dem Feld ein Graben unterhalten werde.  Es müsse aber dem Ferdinand Becker aufgegeben werden, den Graben nicht über 1 ½ Fuß breit zu werfen,  und sei im übrigen dem Kaspar Feldmann hiervon zu seiner Beachtung mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, dass er sich gegen das Vorhandensein des Grabens nicht beschweren könne, indem derselbe bereits zur Zeit der Verpachtung vorhanden gewesen sei.
TOP 81:  Auf den Antrag der Witwe Trompetter hier vom 30.5. d.J.  beschloss der Gemeinde-Rat, derselben zu dem vorgegebenen Zweck eine kleine verkrüppelte Eiche gratis aus hiesigem Gemeindewald überweisen zu lassen und den Oberförster Harbert um diese Überweisung zu ersuchen.  - Einwohnerliste Dezember 1849: Witwe Trompetter: Gertrud geb. Schwefer, sie ist die Schwiegertochter vom Schenkwirt Johann Trompetter (1849 = 79 J.), ihr Ehemann Johann Franz Trompetter, Wirt, Ackerbürger, gest.  27. Juni 1849 (= 36 J.; ihre Kinder (LA = 1853): Tochter Christina 18 J., Sohn Franz 13 J., Tochter Catharina 11 J.; Alte Haus-Nr. 64 b (64 a = Schwiegervater), Parz. 719 (2008: Hauptstraße gegenüber Einmündung der St. Nikolaus Straße).  -  Dieser TOP betrifft das Jahr 1853. - Anmerkung: im Jahr 1853 werden beim Namen Trompetter die Familien-Zweige noch nicht unterschieden mit „o“ oder „u“.
Am 27. Juni 1853:       TOP 84:  In Folge Landrätl. Verfügung vom 16. November v.J. beschloss die Versammlung das Arrest-Lokal in einen dieser Verfügung entsprechenden Zustand setzen und die erforderlichen Gerätschaften anschaffen zu lassen und zwar alles dieses nach den von dem Bürgermeister  mit den Unternehmern zu treffenden Akkord. Die hierdurch entstehenden Kosten sollen sämtlich aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt, dagegen aber die Sammt-Gemeinde (die Gemeinden dem Amt zugehörig) angehalten werden, einen umso höheren Mietbetrag zur hiesigen Gemeindekasse zu zahlen. Wegen Festsetzung dieser Miete wolle die Versammlung sobald weiteren Beschluss fassen, als die Kosten für Einrichtung des Gefängnisses festgestellt sein werden. - Das Wort Gefängnis ist zum ersten Mal aktenkundig. - Was mit den Gerätschaften konkret gemeint ist, das ist nicht aktenkundig (WC, Wasch…).
TOP 85:  Der Versammlung der Antrag des (Glas-)Fabrikbesitzers Becker (wohl: von der Becke) zur Giesmecke vom 18. d.M. vorgelegt, genehmigte dieselbe unter der Bedingung, dass der Becker sowohl für den bereits eigenmächtig gewonnenen Sand, als für den noch zu gewinnenden 1 Sgr pro einspänniger Karre zur hiesigen Gemeindekasse zahle, derselbe nur an dem von einem der beiden hiesigen Waldwärter zu bezeichnenden Platz gewinne. Übrigens müsse der Becker sehr verwiesen werden, dass er, ohne die Genehmigung seines Antrags abzuwarten, eigenmächtig hat Sand auf Gemeindegrundstücken gewinnen lassen. - Die Entnahme-Stelle ist nicht aktenkundig; vielleicht die Ruhr, das Ruhr-Ufer.
TOP 88:  Der Versammlung, der seitens des Vorsitzenden Bürgermeisters unterm 11. April d.J.  mit dem Schieferdecker Knickenberg aus Callenhardt wegen Unterhaltung der Bedachung des hiesigen Kirchturms abgeschlossene Protokoll vorgelegt, beschloss, denselben unter der Bedingung zu genehmigen, dass  der Knickenberg seine Forderung von 8 auf 5 Taler ermäßige.
Am 11. Juli 1853:           TOP 91:  Der Versammlung den Unterstützungs-Antrag des Georg Becker hier vorgelegt, beschloss, in Berücksichtigung der großen Dürftigkeit des Becker, demselben von heute ab auf 5 Wochen, also bis zum 15. August d.J. bei dem Krämer Schwefer hier auf Kosten der hiesigen Gemeinde-Kasse einen wöchentlichen Kredit von 1 Taler zu bewilligen, wofür der Schwefer dem Becker die nötigen Lebensmittel verabreichen wird. Ebenso soll der Schwefer beauftragt werden, dem Johann Lichte die dem Becker bereits verabreichten Erbsen zu bezahlen und den Betrag dafür in Rechnung zu stellen.  - An dieser Text-Stelle ist nicht aktenkundig der Grund für die Bedürftigkeit. Einwohnerliste vom 4. Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 33 a, Parz. 876 (Mittelstraße / St. Nikolaus Straße): Georg Becker, Tagelöhner, 40 J.; Ehefrau Elisabeth geb. Spindeldreher, 41 J.; Tochter Marianne 11 J.; Sohn Franz 8 J.; Tochter Dorothea 5 J.; Tochter Gertrud 3 J.; zur Miete wohnt noch Familie Espenlöer, Elternpaar + 1 Sohn. -  Möglicher Grund sind Arbeitsunfall, Hausbrand, Krankheit... 
TOP 92:  Der Versammlung der Kostenanschlag des Franz Stahl zu Olpe vom 28.11. v.J. über die Abdossierung der Gemeindewiese im Ohl längs der Ruhr vorgelegt, beschloss die fraglichen Arbeiten ausführen und zu dem Ende öffentlich verdingen zu lassen.
TOP 93:  Die Landrätl. Verfügung vom 24. v.M. die Anbringung eines besonderen Eingangs zu dem zur Knabenschule überwiesenen Zimmer des hiesigen Schulgebäudes betreffend, wurde dem Gemeinde-Rat zur näheren Beratung vorgelegt und wurde per Majora  (mehrheitlich) beschlossen, den fraglichen Eingang auf Kosten der Gemeinde anbringen zu lassen, sodass es der in gesagter Landrätlichen Verfügung erlassenen Festsetzung nicht bedürfe. Es wurde aber die Notwendigkeit zur Anbringung einer Vorhalle  mit doppelter Tür von den einzelnen Gemeinde-Räten nicht für notwendig erachtet, weil  voraussichtlich die zweite Tür niemal verschlossen bleiben würde und also der ihr unterlegte Zweck, die äußere Licht-Einströmung zu verhindern, nicht erreicht sein würde. Es möge daher der Maurermeister Göckeler beauftragt werden,  hiernach den speziellen Kostenanschlag anzufertigen und mögen die danach sich ergebenden Kosten auf den nächstjährigen Etat gebracht,  die Ausführung aber bei nicht vorhandenem Kassenbestand erst im nächsten Jahr bewirkt werden. Die bdeiden Gemeinderats-Mitglieder Fritz Ernst Kerstholt und Heinrich Flinkerbusch, welche sich dem vorstehenden Beschluss nicht mit anschließen, verlangten die Gründe, weshalb sie sich diesem Beschluss nicht anschließen können, dieser Verhandlung beigefügt zu erhalten und gaben sie an wie folgt: (1.) die Beschwerde der Lehrerin Bause, weshalb die Anbringung eines besonderen Eingangs zum Knaben-Schulzimmer notwendig sein sollte,seien nicht erwiesen und müssen verworfen werden; (2.)  dass durch die Anbringung dieses besonderen Eingangs das Gebäude an Ansehen und das Zimmer an Licht verlieren würde; (3.)  dass die Gemeinde schwach an Mitteln sei und also nicht veranlasst werden dürfte, zu unnötigen und unzweckmäßigen Anlagen Gelder zu verwenden;  (4.)  dass durch eine unparteiische Kommission sich die Sache ad fraglich gestellten Behauptungen herausstellen würden;  (5.)  dass durch die Anbringung dieses besonderen Eingangs nicht nur die Reparaturlast  vergrößert, sondern auch das Schulzimmer mehr der Kälte ausgesetzt sein würde;  (6.)  dass das Schulgebäude nach genehmigten Plan seitens des Schulvorstandes und der Königlichen Regierung erst im vorigen Jahr pünktlich ausgeführt worden sei und daher sich an diesem neuen Gebäude jetzt kein Bedürfnis vorfinden dürfte, welches nicht bereits vor seiner Ausführung zu beurteilen gewesen wäre.  -  Die beiden Beschwerden der Lehrerin Antonette Bause vom 11. und 21. Mai 1853 stehen nicht in den Protokollen der Gemeinde-Versammlung; siehe Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“. -  Zeichen für Gewichtung und Gewichtigkeit von Gleichwertigkeit Mann / Frau, Lehrer / Lehrerin?
TOP 94:  Auf den Antrag des Johann Heinrich Schirp hier genehmigte die Versammlung, dass der darin gedachte Rückstand desselben an hiesige Gemeindekasse pro 1852 mit zusammen 26 Sgr niedergeschlagen wurde. -  Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 104 b (a: Franz Neise), Alte Wiese 9: Johann Heinrich Schirp, Holzhauer, LA 33; Ehefrau  Catharina geb. Lardon; Kinder: Theresia LA 8,  Gertrud LA 5,  Fritz LA 2 ½;  Witwer Franz Lardon, LA 68, Vater von Ehefrau Catharina.- Ein Grund der Niederschlagung ist nicht aktenkundig.
Am 9. September 1853:     TOP 97:  Auf den Antrag des Rentmeisters Bracht hier vom 24. v.M.  um Überweisung von Frei-Bauholz genehmigte der Gemeinde-Rat, dass das dem Bracht früher überwiesene Frei-Bauholz bis auf die vorhandenen 8 Kubik-Fuß in reinem Zustand als zu dem bestimmten Zweck verwendet betrachtet und daher dem Bracht das pro 1854 beantragte Frei-Bauholz mit 31 Kubik-Fuß überwiesen werde. Gleichzeitig sei der Bracht zu befragen, ob derselbe die noch vorfindlichen 8 Kubik-Fuß zu dem ihm abgeforderten Btrag von 1 T behalten wolle. Sollte derselbe hierauf nicht eingehen, so soll das fragliche Holz zum Vorteil der hiesigen Gemeinde öffentlich verkauft werden.
TOP 98:   Der Antrag des Josef Funke hier vom 10.8. d.J. um Überweisung von 13 ½ Kubikfuß Frei-Bauholz zur Unterschwellung seines Hauses wurde vorgelegt und von der Versammlung genehmigt. - Mit „Unterschwellen“ ist gemeint: die untersten, horizontal liegenden Balken, Schwellen, die die Grund-Lage des Fachwerkhauses sind, müssen erneuert werden; die „alten“ sind  am Verfaulen, sind „unhaltbar“ geworden.
TOP 104:  Die von dem Oberförster Harbert eingereichten Hauungs- und Cultur-Pläne für das Wirtschaftsjahr 1854 wurde dem Gemeinde-Rat vorgelegt. Derselbe erteilte dem Cultur-Plan seine Genehmigung, hatte jedoch gegen den Hauungs-Plan folgende Aussetzungen zu machen:  (1.) Es sei an Frei-Bauholz abzuliefern: (a) dem Georg Becker 50 Kubik-Fuß, (b) dem Ferdinand Gahse 30, (c) dem Ferdinand Erlmann 80, (d) dem Georg Siepe  134 1/6, (e) dem Krick und Hömberg 100, (f) dem Anton Trompetter  100 ½, (g) dem Kaspar Kaulmann  45 ½,  (h) dem Joseph Funke  13 ½, (i) Bracht 31;  zusammen  594  4/6 Kubik-Fuß. Es müssen daher ad (1.) des Hauungs-Plans statt 400 die vorgedachten 594 4/6  oder gerade 600 Kubik-Fuß an Bauholz ausgeworfen werden.  (2.) Die Gemeinde habe in diesem Jahr für Ablösung der ihrem Wald zur Last liegenden Bauholz-Gerechtsame 595 Taler und ferner, um den Johann Lübke wegen seiner Ansprüche auf Frei-Bauholz im Wege des Vergleichs zu befriedigen,  135 Taler, zusammen also 730 Taler bei der Sparkasse zu Arnsberg angeliehen.  Davon gehen ab die im diesjährigen Etat zum Ankauf von Frei-Bauholz-Gerechtsamen ausgeworfenen 500 Taler. Bleiben 220 Taler, welche in diesem Jahr über den Etat verausgabt  und pro 1854  aus dem Ertrag des Waldes der Kasse wieder zu ersetzen sind. Hinzu kommen: (A) die pro 1854 zum Ankauf an Bauholz-Gerechtsamen anderweit disponibel zu stellenden 500 Taler, (B) die Grundsteuer, welche vom Walde bezahlt werden muss mit 120 Taler, (C) die Besoldung des Oberförsters mit 36 T 10 Sgr, (D) die Besoldung der Waldwärter mit 110 Taler, (E) die genehmigten Cultur-Kosten mit  58 T  15 Sgr; geben zusammen 1044 T 25 Sgr 6 Pf, welche nebst Hauerlohn, der hier nicht angegeben werden kann, pro 1854 aus dem Wald gelöst werden müssen. Es könne dieser Mehrbetrag aus den abständigen Eichen entnommen werden und müsse nach diesem Beschluss der Hauungsplan eingeleitet werden. - Deutlich ist der differenzierende  Umgang mit dem Gemeindewald-Holz.
TOP 106:  Der Antrag des Schulvorstandes vom 29. Juli d.J. wegen Anfertigung der neuen Schulbänke wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe beschloss, den Antrag bis zur Vollendung des neuen Eingangs zur Knabenschule zu vertagen, da die Bänke für die Knabenschule bedürftiger als für die Mädchenschule sind. – Schade, es gibt kein Foto der „Handhabung“ der Knabenbänke und der Mädchenbänke; vielleicht besaßen die Knaben schon Taschenmesser zum Ritzen und Schnitzen und Vewrruckeln und Rantern  usw.
Am 28. Oktober 1853:     TOP 112:  Folgendes wurde verhandelt und beschlossen: zu Mitgliedern der Klassen-Steuer-Einschätzungs-Kommission hiesiger Gemeinde pro 1854 wurden gewählt: (1.) Heinrich Sahse, (2.)  Fritz Ernst Kerstholt, (3.)  Friedrich Schwefer.
Am 5. Dezember 1853:            TOP 117: Da nunmehr das Polizei-Gefängnis vorschriftsmäßig eingerichtet ist (ganz unten mitten im Extra-Keller der „Alten Schule“, nach ihrem Abriss mitten auf dem „Pausenhof“), so beschloss der Gemeinderat, dasselbe nunmehr der Sammt-Gemeinde (kein Schreibfehler; dem Amt Freienohl) gegen eine jährliche Miete von 10 Taler zu überweisen und zwar mit dem Bemerken, dass die Gemeinde Freienohl auch später für die Erhaltung des Gefängnis-Inventars sorgen werde, wogegen dasselbe aber Eigentum der Gemeinde bleibe.
Am 16. Dezember 1853:           TOP 122: Der Versammlung die Anzeige des Polizeidieners Kaspar Kaulmann für die Instandsetzung der beiden hiesigen Feuerteiche betreffend, vorgelegt, beschloss, an die genannten Teiche keine Eimer wieder anfertigen zu lassen, indem die Gemeinde solche bei ausbrechendem Brand doch nicht benutzen könne, vielmehr nur von den in der Nähe des Brunnens wohnenden Eingesessenen benötigt werde. Diesen Eingesessenen solle zwar die fernere Benutzung des Brunnens gestattet werden, ihnen aber auch überlassen bleiben, sich Mittel zu beschaffen, auf welche Art sie das Wasser schöpfen wollen. Die Einfriedigung des Brunnens sowie der Deckel desselben sollen in Tagelohn auf Kosten der Gemeinde durch Heinrich Sahse repariert und die an den Brunnen befindlichen Ketten zum Vorteil der Gemeinde öffentlich verkauft werden.
TOP 127:  Der Gemeinde-Rat beschloss, den von den hiesigen Eingesessenen zu zahlenden jährlichen Zehnten abzulösen, vorab aber bei dem Domainen-Rentmeister Hoffmeister anzufragen, ob es gestattet werde, dass die Ablösung binnen 12 Jahren durch Zahlung eines jährlichen Betrages geschehe, indem die Zahlung der ganzen Ablösesumme auf einmal verschiedenen hiesigen Einwohnern zu schwer fallen würde.
TOP 129: Der Antrag des Franz Geihsler hier um Überlassung einer trockenen Eiche, wurde mit dem Bemerken abgewiesen, dass bei dem nächsten Holzverkauf im hiesigen Gemeindewald derartige Eichen zum Verkauf kommen, also dann der Geihsler sein Bedürfnis befriedigen könne.
TOP 130:  Der Antrag des Fritz Schwefer hier um Überlassung von 2 Buchen-Heister aus hiesigem Gemeindewald  pro Taxe zu einem Schlitten wurde vorgelegt und genehmigt. - Heister = junge, biegsame Buche; Krünitz Online.
TOP 132:  Auf den Antrag des Ferdinand Hesse hier beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die bisher an den Florenz Plugge hier verpachtete Gemeinde-Parzelle am Knäppchen zu dem bisherigen Pachtbetrag 3 T 20 Sgr von Martini 1853  bis dahin 1861 in Zeitpacht zu belassen. - Martini = 11. November : St. Martins-Tag; für Verträge, Arbeits-Zeiten usw. ein damals üblicher fester Termin.
TOP 135:  Der Vorsitzende trug vor, dass der Kaspar Feldmann zu seiner Rechnung über Schlosser-Arbeiten bei Einrichtung des hiesigen Polizei-Gefängnisses keinen Gewicht-Schein übergeben habe. Die Versammlung erklärte, dass bei diesem Umstand die Anweisung der Rechnung des Feldmann nicht erfolgen könne, derselbe vielmehr aufgefordert sei, eine Eisenstange von derselben Dicke, wovon er das Gitter um den Ofen angefertigt habe, vor zu wiegen, um darauf die Schwere des Gitters zu berechnen. Ebenso habe der Feldmann die Fensterladen (in der Gefängnistür oder zur „Hauptstraße“?) , sowie die Tür am Kamin auf seine Kosten los zu brechen und vor zu wiegen. Sollte sich hierbei die Richtigkeit des von dem Feldmann angegebenen Gewichts herausstellen,  so sei die Rechnung des Feldmann als richtig anzunehmen und zur Zahlung anzuweisen, andernfalls aber demselben als unrichtig zurück zu geben.
Am 2. Januar 1854:    Mit dem neuen Jahr beginnt eine neue Zählung der Tagesordnung-Punkte.   TOP 5:  Die Rechnung des Fritz Göckeler hier im Betrag von 22 Sgr über Einsetzen des Ofens in dem hiesigen Gemeinderats-Sitzungs-Zimmer wurde vorgelegt, die Zahlung des Betrags aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. -  Das alte Rathaus steht nicht mehr. Aber ob sich dieses Sitzungszimmer, - für 5 bis 7 Personen -, im neuen Schulgebäude befand, ist aus den Projekt-Zeichnungen nicht ausdrücklich zu entnehmen.
 
Am 16. Januar 1854:     TOP 9:  Auf die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 4. d.M.  beschloss der Gemeinde-Rat, den hiesigen Notbrunnen Kletterpott sobald reinigen zu lassen, als sich dazu eine günstige Gelegenheit findet. Die Arbeit soll in Tagelohn ausgeführt werden. - Einzelheiten, Gründe gerade jetzt im Januar sind nicht aktenkundig.
TOP 11:  Auf den Antrag der hiesigen Repräsentanten Bernard Becker, Joseph Funke und Franz Tönne hier genehmigte der hiesige Gemeinde-Rat, dass die Gebühren des Justiz-Rats Leisenschmidt zu Arnsberg im Betrag von 3 T  25 Sgr für ein Gutachten wegen Verpflichtung des hiesigen Küsters zur Besorgung des Kirchengeläutes aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werden. - Konkrete Einzelheiten sind nicht aktenkundig, die Wahl des Wortes Repräsentanten auch nicht; Küster ist Lehrer Friedrich Leismann.
TOP 12:  Der Vorsitzende Bürgermeister trug der Versammlung vor, dass über die Gemeinde-Rechnungen vom Jahr 1817 ab noch nicht dechargiert seien, dass die Rechnungen vom Jahr 1817 bis inclusive 1843 bereits revidiert und von den betreffenden Rendanten bereits beantwortet worden seien, vom Jahr 1843 ab aber keine Rechnung mehr revidiert  worden sei.  Um dieses in Rückstand geratene Rechnungswesen zu ordnen und diese Ordnung so einzurichten, dass das neue Rechnungswesen durch Abwicklung des alten nicht aufgehalten werde, so habe er die Rechnung vom Jahr 1844 revidiert und würde von diesem Jahr ab die in der Revision noch rückständigen Rechnungen sukzessive dem Gemeinde-Rat zur Genehmigung vorlegen und erst nachdem diese Rechnungen aus der jüngeren Zeit revidiert, zur Abwicklung des Rechnungswesens aus den früheren Jahren schreiten.  Die Versammlung fand diese Einrichtung angemessen und nahm Einsicht von den ihr durch den Bürgermeister mit Revisionsprotokoll und Belegen vorgelegten Rechnung pro 1644.  Nachdem die Rechnung Punkt für Punkt durchgegangen und  und mit den Belegen verglichen wurde, fand der Gemeinde-Rat nichts weiter zu erinnern, als was von dem Bürgermeister in dem Revisionsprotokoll vom 13. d.M.  moniert worden ist. - Bürgermeister = Amtmann von Devivere.
Am 27. Februar 1854:     TOP 14:  Die zufolge Landrätlicher Verfügung vom 13. d.M. aus milden Sammlungen der Gemeinde Freienohl zugewendeten 349 T 4 Sgr 11 Pf wurden in Befolgung dieser Verfügung in der heutigen Gemeinde-Rats-Sitzung unter die Hagel-Geschädigten dieser Gemeinde nach pflichtmäßigem Ermessen und mit Rücksicht auf die einzelnen Beschädigten bereits gereichten milden Gaben, sowie mit Rücksicht auf solche Beschädigte, welche angepachtete Grundstücke besitzen und daher aus dem Grundsteuer-Deckungsfonds keine Entschädigung erhalten haben, verteilt, wie solches in dem anliegenden Nachweis angegeben wird. Der Gemeinde-Rat beschloss ferner, dass diese Unterstützungsgelder überall zwar bar ausgezahlt, den Empfängern dabei aber ausdrücklich bemerkt werden solle, dass sie diese Unterstützung vorzugsweise zur Anschaffung der notwendigen Saatfrüchte zu verwenden haben, indem ihnen dazu später keine Hilfe mehr gereicht werden könne. Was der nach dem Schluss-Inhalt der voran gezogenen Landrätlichen Verfügung von Königlicher Regierung gebildeten Reservefond betrifft, so sei es voraussichtlich , dass sich später noch einzelne Hagel-Beschädigte finden werden, welche sich mit den ihnen bis heute zu gewendeten Unterstützungen unmöglich werden erhalten können. Da diese sich aber, wie gesagt, erst später zeigen werden, so sei es wünschenswert, dass der gesagte Reservefond etwa noch 2 Monate reserviert bleibe.
Am 13. März 1854:         TOP 23:  Dem Gemeinde-Rat die Rechnung des Joseph Schl...(?) zu Meschede über Lieferung eines Stricks zu der sogen. Klapper-Glocke in hiesiger Kirche vorgelegt, erklärte die Anchaffung desselben zwar zur Verpflichtung der Kirchen-Gemeinde gehöre und also eigentlich die fraglichen Kosten im Betrag von 1 T  6 Sgr 9 Pf  aus der Kirchenkasse bezahlt werden müssen, jedoch ausnahmsweise für dieses Mal die Bezahlung jenes Betrages aus der hiesigen Gemeindekasse genehmigt werden sollen.  - Die Klapper-Glocke wird so 8 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes ganz kurz geläutet, jetzt hören alle: „Gleich fängt Kirche an!“!
TOP 28:  Der Versammlung die Rechnung des Fritz Schwefer für über die durch das Eishauen in diesem Winter bei der sogen. Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) entstandenen Kosten im Gesamtbetrag von 1 T 10 Sgr vorgelegt, genehmigt die Zahlung dieses Betrags aus hiesiger Gemeindekasse. -  Die Langelbrücke war aus Holz-Balken konstruiert; das Zerschlagen, Zerkleinern größerer Eisbrocken, Eisschollen war notwendig; die Kraft, Macht der Ruhr-Strömung und dazu die Eisschollen waren eine Gefahr für das Balkenwerk. Wie das Eishauen praktiziert wurde, mit welcher  Arbeitskleidung: im Januar, im Jahr 1854, - das ist nicht aktenkundig.
Am 16. Juni 1854:           TOP 35:  Die Versammlung mit den gepflogenen Verhandlungen über den Verkauf der Wellen nebst Ketten von dem Gemeindebrunnen bei  K. Düring und dem sogen. Kletterpott bekannt gemacht, genehmigte, dass davon  (1.) die Welle von dem Kletterpott dem Heinrich Sasse für 25 Sgr; (2.) die Kette davon 13 ¾ ..,(?) schwer demselben für 1 T 5Sgr; zusammen 2 Taler; (3.) die Welle vor dem Teich bei Düring dem Kaspar Leineweber zu dem abgegebenen Gebote von 15 Sgr und (4.) die Kette davon 2 ¾ ...(?) schwer demselben für die gebotenen 2 Sgr 4 Pf pro ...(?). also zusammen 6 Sgr 5 Pf zu belassen und die Gemeindekasse hierselbst mit Erhebung dieser zusammen 2 T 21 Sgr 5 Pf  zu beauftragen. Der anwesende Heinrich Sasse akzeptierte das Anerbieten der Versammlung hinsichtlich des Ankaufs der Welle und Kette  ad 1. und 2.
TOP 37:   Der Versammlung der Kostenanschlag des Heinrich Sasse hier über die Instandsetzung des Feuerteichs Kletterpott und des Weges bei demselben vorgelegt, beschloss, die fragliche Arbeit sofort im Ganzen öffentlich verdingen zu lassen. Bei Abhaltung des Verdinges sei den Unternehmern zur Pflicht zu machen, vor dem Verbrauch der Steine und des Sandes solche erst von dem Bürgermeister messen und abnehmen zu lassen und diesem daher nach geschehener Ablieferung der Materialien Anzeige zu machen.
Am 26. Juni 1854:       TOP 50:  Die Versammlung mit der Entscheidung Königlicher Regierung vom 27, Februar d.J. Nr I  F 121, wonach der beabsichtigte außerordentliche Holzhieb im hiesigen Gemeindewald nicht genehmigt worden ist, bekannt gemacht, beschloss unter diesen Umständen zur Deckung eines Teils des diesjährigen Defizits bei hiesiger Gemeindekasse nach Bestimmung des Etats ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Sparkasse zu Arnsberg die Summe von 500 Taler – geschrieben: fünfhundert Taler – anzuleihen.
TOP 51:  Da nach der Verfügung königlicher Regierung vom 27. Februar d.J.  Nr. I  F. 121 der Oberförster Harbert einen außerordentlichen Holzhieb in hiesigem Gemeindewald sich gegen (diese 2 Wörter sind durchgestrichen; dafür: in forstwirtschaftlicher Beziehung für unzulässig erachtet, das Gegenteil aber selbst von einem Laien beurteilt werden kann), so beschloss der Gemeinde-Rat, den Königlichen Oberförster Herrn Crohn zu Arnsberg zu bitten, unter Hinzuziehung des hiesigen Gemeinde-Rats zu berufen, um sich mit die Überzeugung zu verschaffen, dass sich in demselben für mehrere tausend Taler abständige Eichen befinden, welche jedes Jahr an Wert verlieren und wogegen die damit bestandene Fläche mit jungem rüstigem Holz bepflanzt werden können, ...(8 Wörter nicht korrekt lesbar) an die Höhere Behörde stellen zu wollen,
TOP 52:  Auf das mündliche Anerbieten des Schieferdeckers Kotthoff  von Arnsberg beschloss der Gemeinde-Rat, demselben die Instandsetzung des hiesigen Kirchturmdaches für die nächsten 9 Jahre unter folgenden Bedingungen zu übertragen: (a) Der Kotthoff hat das Dach des hiesigen großen Kirchturms jeder Zeit ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu halten und verpflichtet sich, den Turm nicht nur alle 3 Jahre und zwar in dem laufenden Jahr 1854, ferner in den Jahren 1857, 1860 und 1863 einmal sondern auf erhaltene Nachricht auch außer der Zeit zu besteigen und auszubessern. (b)  Der Kotthoff hat die sämtlichen dazu erforderlichen Materialien und Gerätschaften auf eigene Kosten und hierher zu liefern, wogegen die Gemeinde aber auf ihre Kosten die nötigen Leitern in den Turm sowie die Anbringung der an diesen erforderlichen  2 Klappen besorgt. (c)  Die Gemeinde  zahlt dem Kotthoff dafür und zwar für das Jahr 1854 acht Taler und für jedes der folgenden 3 Jahre wie derselbe nach § a den Turm zu besteigen und auszubessern hat, die Summe von fünf Taler aus hiesiger Gemeindekasse. -  Der kleine Kirchturm befand sich damals am Ende des Hauptschiffs; nach dem Erweiterungsbau rückte der in die Mitte der Vierung.
TOP 54:   Der Versammlung der Antrag des Pfarrer s Brand hier vom 23. d.M., die Änderung seiner Misten-Stelle betreffend, vorgelegt,  erklärte, dass sie das Bedürfnis nicht anerkennen könne, weil erfahrungsgemäß der Mist am Vorteilhaftesten nass liege. Zudem könne die Gemeinde keine Verpflichtung zu dergleichen Anlagen anerkennen, wolle es vielmehr dem Herrn Pfarrer Brand anheim stellen, die gewünschte Anlage auf seine Kosten zur Ausführung zu bringen.
TOP 56:  Der Versammlung wurde die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 10. d.M., die Reparatur des Weges an der Langelbrücke nach dem Sunderwege und nach der sogenannten Alten Wiese hier, sowie der Langelbrücke selbst betreffend und der in dessen Folge von dem Zimmermeister Franz Korte angefertigte Kosten-Anschlag vorgelegt. Die Versammlung konnte sich von der Notwendigkeit einer solchen Reparatur der Langelbrücke, die 400 bis 720 Fuß Bretter erfordern soll, nicht überzeugen, und beschloss daher, dem Korte aufzugeben, die Brücke einstweilen auf Rechnung der Gemeinde nur notdürftig auszubessern. Das nach dem Korte´schen Anschlag erforderliche Eisenwerk sei aber anzubringen und soll dem Korte die Ausführung überlassen bleiben... (links am Rand stehen nicht korrekt lesbare Anmerkungen). Was die Wege-Reparatur betrifft, so soll dieselbe nach einem von dem Gemeinde-Ratsmitglied Schwefer anzufertigenden Anschlag im Verding ausgeführt werden.
Am 3. Juli 1854:         TOP 62:  Auf den Antrag des H. Neise hier genehmigte der Gemeinde-Rat, dass demselben aus hiesigem Gemeindewald Distrikt Hahn das Schlagholz zu ...(Abkürzung?) 100 Stück Börden  pro Taxe abgegeben werde. - Welcher H. Neise hier gemeint ist, ist nicht aktenkundig. - Börden: hier: das, was einem zusteht (Zedro-Lex.).
TOP 63:  In Verfolg des Beschlusses vom 16. v.M.  genehmigte die Versammlung nunmehr die Zahlung der Rechnung der durch die Beaufsichtigung des hiesigen Kommunal-Waldes, während der Krankheit des Tönne, entstandenen Kosten im Betrag von zusammen 3 T 10 Sgr aus der hiesigen Gemeindekasse. - Alle kennen den Vertreter, nur diese Akte nicht.
TOP 65:  Die von dem Rendanten Bracht übergebenen Nachweise unbeibringlicher Einnahmen-Reste bei der hiesigen Gemeindekasse pro 1853 etc. retro (usw. zurück) wurde vorgelegt und die Niederschlagung von zusammen 118 T 24 Sgr   6 Pf  genehmigt. Die Niederschlagung der übrigen Beträge konnte aus den bei jedem der Debenten (Schuldner) angegebenen Gründen nicht genehmigt werden. - Diese Debenten sind namentlich hier nicht aktenkundig, auch nicht die Gründe, vielleicht unverständliche Armut.
Am 18. Juli 1854:             TOP 66:  Die von dem Justizrat Dr. Sommer unterm 6. d.M. zur Erklärung hierher gesandte Replik des Klägers, in Sachen August Wrede gnt. Kückenhoff zu Bockum gegen die Gemeinde Freienohl wurde der Versammlung vorgelegt. Dieselbe erklärte, wie die Gerechtsame zum Beziehen des freien Bau- und Reparatur-Holzes von der Gemeinde nicht stillschweigend an der Solstätte klebe, vielmehr bei einem Verkauf der letzteren nur an den neuen Eigentümer übergehe, wenn sie ihm ausdrücklich mit verkauft werde. Es ergebe sich dieses nicht nur aus dem früheren Erkenntnis (damals mascul. Gen.) der Holz berechtigten Eingesessenen in Freienohl gegen die Gemeinde, sondern auch aus dem bisher bestandenen Gebrauch; es habe nämlich folgende Eingesessenen Solstätten gekauft und mit diesen nicht zugleich die Bauholz-Gerechtsame erhalten, nämlich (1.) Wirt Fritz Schwefer, (2.) Anton Neise Senior, (3.) Erben Kaspar Kehsler, (4.) Bandix Ranzenberg.  Diese werden zu Zeugen darüber vorgeschlagen. Ferner mögen Adam Schröer von Visbeck und die Beilieger Kaspar Humpert von hier darüber vernommen werden, dass es statthaft sei, das Bauholzgerecht von einem Haus zum anderen zu übertragen, indem diese beiden solches mit Erfolg ausgeübt haben, zudem auch solches in dem Erkenntnis des Kaspar Humpert gegen die Gemeinde Freienohl für zulässig erachtet worden ist. Mit dem Bürgerrecht habe übrigens der Bezug des freien Bauholzes nichts gemein, worüber folgende Zeugen, welche Bürger seien, sich aber nicht im Besitz des freien Bauholzrechtes befinden, zu vernehmen seien, als: (1.) der vorstehend schon genannte Fritz Schwefer, (2.) Franz Neise, (3.) Adolf Feldmann, (4.) Philipp Trompetter, (5.) Franz Göckeler Jun., und (6.) Glashändler Cohsmann.  Umso weniger können also hier der stillschweigende Übergang des freien Bauholzrechtes mit dem Verkauf der Solstätte an den Ferdinand resp. (bzw.) August Kückenhoff angenommen werden als die früheren Besitzer dieser Solstätte, die Erben Stirnberg, im Besitz dieser Gerechtsame geblieben sein wollen und solches auf das Haus beibehalten haben wollen, welches auf dem Grund der alten Solstätte erbaut, damals nicht mit verkauft und von dem Ältesten dieser Erben, nämlich dem Kaspar Stirnberg, noch besessen wird, was sich schon daraus ergebe, dass diese Erben Stirnberg, wovon der oben genannte Kaspar Stirnberg auch Bürger geworden sei, noch nach geschehenem Verkauf des alten Hauses an den Ferdinand Kückenhoff, das an sich behaltene Frei-Bauholz-Recht der Gemeinde wiederholt zum Verkauf angeboten habe, und der Ankauf auch von der Gemeinde akzeptiert worden sei, wovon sich die Verhandlungen zur Aufnahme des Kauf- resp. Verkaufs-Kontrakt in den Händen des Justizrats Dr. Sommer befinden.  Dass der Bürgermeister von Devivere mit dem Ankauf des Humpert´schen Hauses in die freie Bauholz-Gerechtsame getreten ist, folgt daraus, dass bei der Subhastation dieses Hauses nicht nur die dem Hause anklebende Bürger-Gerechtsame, sondern auch das Recht zum Beziehen des freien Bauholzes von der Gemeinde mit verkauft worden sei. Wäre die Freibauholz-Gerechtsame stillschweigend die dem Hause anklebende Bürgergerechtsame mit einverleibt, so hätte es bei der Subhastation des Humpert´schen Hauses nicht der besonderen Bestimmung bedurft, dass auch die Bauholz-Gerechtsame mit verkauft wurde. Zudem sei dem Bürgermeister von Devivere auch noch kein freies Bauholz überwiesen worden und würde die Frage eben solches, ohne Bürger von Freienohl zu sein, beziehen können, erst zur Erörterung kommen, wenn der von Devivere freies Bauholz beansprucht. Was den Kaulmann von Berge betrifft, welcher, nachdem er von Freienohl nach Berge verzogen, zu seiner hierselbst zurück gelassenen Solstätte (Schneider´sche Haus) noch freies Bauholz bezogen haben soll,  so müsse abgesehen davon, dass den anwesenden Mitgliedern des Gemeinde-Rats dieser Fall nicht bekannt sei, bemerkt werden, dass der Kaulmann Bürger von Freienohl war und also durch sein Verziehen nach Berge um so mehr noch blieb, als er nach seinem Verziehen nach Berge noch im Besitz seiner hiesigen Solstätte und der Hufen-Gerechtsame geblieben war.  Es möge dieser Beschluss dem diesseitigen Anwalt Herrn Justizrat Dr. Sommer zum ferneren Betriebe des Prozesses gegen Kückenhoff übergeben werden.
TOP 67:  Der Antrag des Franz Schwarzfärber von heute wegen des Kaufs des freien Bauholzes wurde vorgelegt, jedoch zur nächsten Versammlung verwiesen, indem von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinde-Rats zwei Schwäger des Antragstellers sind und bei deren Abtreten die Versammlung nicht mehr beschlussfähig sei. - Anwesende Gemeinde-Rats-Mitglieder: Heinrich Flinkerbusch, Friedrich Schwefer, Joseph Funke. - Alte Haus-Nr. 32 a, Parzelle 879, St. Nikolaus Straße: Franz Schwarzfärber, Ackerbauer, LA 35; Ehefrau Elisabeth geb. Helnerus, LA 48. Heiratsregister: Heirat  28.5. 1842 Franz Schwarzfärber mit Elisabeth geb. Helnerus. - Joseph Funke verheiratet mit Gertrud geb. Helnerus.
Am 31. Juli 1854:    TOP 79:  Die Rechnung des Heinrich Schwarzfärber hier im Betrag von 12 Sgr über die Instandsetzung des Prozessionsweges wurde vorgelegt und zur Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse genehmigt. - Gemeint kann sein die Küppel-Prozession. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA-Daten angepasst auf 1854: Alte Haus-Nr. 154, St. Nikolaus Straße 6: Heinrich Schwarzfärber, Schneider, LA 49; Ehefrau Maria geb. Dierkes, LA 47; Sohn Franz, LA 14; Tochter Maria, LA 11; Tochter Marianne, LA 8. Zum Vornamen Marianne: Sterberegister: gest. 8.5.1845 Marianne Schwarzfärber geb. Wrede, LA 57,Ehefrau des Joseph Schwarzfärber.
TOP 87:  Auf die hier zur Anzeige gebrachte Verengung des Weges zum Totenhof, so wird des Fehlens mehrerer Grenzsteine an hiesigen Gemeindegrundstücken beschloss die Versammlung, die fragliche Grenze bei der bereits beschlossenen Grenz-Regulierung  in hiesigem Gemeindewald ebenfalls regulieren zu lassen.  Was dagegen die Verengung des Weges zum Totenhof betreffe, so sei solche nicht bekannt.  -  Als der Friedhof vom Kirchhof zum Alten Friedhof verlegt wurde, wurde er üblicherweise Totenhof genannt.
Am 8. September 1854:         TOP 93:  Der Antrag des Caspar Cohsmann von hier auf Überlassung von einigen Karren Grand  bei der Langelbrücke wurde genehmigt, falls er sich bereit erkläre, den dafür üblichen Preis (früher sagte man: Taxe) an die Gemeinde zu zahlen. - Grand = Kies.
TOP 95:  Auf das Gesuch des Meyer Jakob von Calle um Angabe des Einzugsgeldes beschloss die Versammlung, von demselben 30 RT, dessen Frau 20 RT, im ganzen also 50 RT zu fordern.. Alte Haus-Nr. 15, Bergstraße 9: Meyer (= Vorname) Jakob (Nachname, Jude).- Mehr ist hier nicht aktenkundig. Siehe: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“.
TOP 98:  Das Ausstandsgesuch des Fritz Göckeler von hier zur Zahlung seiner Communal-Rückstände  ad 18 RT bis zum 1. November wurde genehmigt.-  Einwohnerliste Dezember 1849; LA passend zu 1854: Alte Heus-Nr. 132, Hinter den Höfen 2: Friedrich Göckeler,  Maurer, LA 43; Ehefrau Christina geb. Schulte, LA 36; Sohn Gottfried, LA 16; Tochter Franziska, LA 14; Sohn Georg, LA 12; Tochter Ida, LA 10; Elisabeth Göckeler geb. Donner, Mutter zu Friedrich G., Witwe, LA 68. - Grund des Geld-Rückstandes vielleicht die Kleidungsbedürfnisse der Kinder. - Desgleichen des Joseph Spindeldreher ad 14 RT bis zum 22. s.M. - Zahlungsaufschub.- Alte Haus-Nr. 84, Vohsecke 7: Joseph Spindeldreher, 1871: 1 männl., 4 weibl. Bewohner; nicht mehr so ausführlich wie 1849.
Am 23. Oktober 1854:    TOP 100: Es wurde der Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1855 vorgelegt und nach vorgenommener Durchsicht und Prüfung genehmigt.
TOP 101:  Auf den Antrag des Joseph Terstehse aus Stehse auf freie Benutzung der sogen. Langesbrücke (Langelbrücke) wurde beschlossen, den Antragsteller um deswillen (korrekt abgeschrieben) abzuweisen, weil es bisher immer usus (Latein: Brauch, üblich) gewesen, von jedem Auswärtigen, mochte er Grundstücke in der Freienohler Flur haben oder nicht,s hier fragliche Brückengeld zu beanspruchen und hierauf auch der Contrakt mit dem zeitigen Pächter des Brückengeld-Empfanges abgeschlossen worden sei.
TOP 102:  Auf das Gesuch des Waldwärters Anton Tönne von hier vom 24. d.M. um Bewilligung einer Unterstützung wurde dahin im Beschluss gefasst, dass demselben fürs Jahr eine Renumeration (Unterstützung) von 15 RT bewilligt werden soll.  - Anton Tönne, 1854 = LA 45 J.; nicht verheiratet, auch in folgenden Jahren nicht; 1846 wohnt im Haus seines Bruders Bernard Tönne, Leineweber, Ackersmann, Alte Haus-Nr. 52, Parzelle  832 (Krumme Str. 8); 1849 wohnt im Haus Ferdinand Erlmann gnt.Kleinschmidt, Alte Haus-Nr. 67, Parzelle 722 (Hauptstraße gegenüber Hirsch-Apotheke).
TOP 108:  Auf das Gesuch des Johann Kückenhoff von hier vom 1. d.M.  wurde beschlossen, demselben zur Vornahme von Reparaturen  in seinen Gebäulichkeiten eine Schwelle unter seiner Scheune erneuern zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA auf 1854 gesetzt: Alte Haus-Nr. 59, Parzelle 785, Hügel 11: Johann Kückenhoff gnt. Frohnemann, Ackersmann, LA 35; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 32; Sohn Johann LA 8; und Eltern: Vater Ferdinand Kückenhoff, Ackersmann, LA 64; Ehefrau Friedrica geb. Peters, gnt. Octus LA 72.
TOP 109:  Die Rechnung des Schieferdeckers  Kotthoff zu Arnsberg vom 1. v.M.  für Einrichtung einer Klappe und Reparaturen am Kirchturm im Gesamtbetrag von 14 RT wurde zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen, beschlossen.
TOP 110:  Der Antrag des Caspar Cohsmann von hier vom 16. d.M. auf Überlassung von Steinen behufs Anfertigung des Weges beim sogen. Kletterpott wurde vorgelegt und beschlossen, den Cohsmann diese ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abzuweisen, ihm vielmehr zu überlassen, die erforderlichen Steine an der Ruhr zu gewinnen.
TOP 116:  Ferner wurde zur Sprache gebracht, dass der von Freienohl über das sogen. Brumlingsen nach Wildshausen führende Weg so unbefahrbar sei, dass eine Umlegung desselben notwendig erscheine. Es wurde beschlossen, dieserhalb sich in pleno (Latein: im Plenum: alle gemeinsam) sich an Ort und Stelle zu begeben und demnächst über weitere Maßnahmen Beschluss zu fassen.
Am 8. November 1854:       In der heutigen außerordentlichen Sitzung des Gemeinde-Rats von Freienohl, welcher aus 6 Mitgliedern besteht, wurde unter Vorsitz des Bürgermeisters Thüsing und unter Teilnahme vorbenannter 6 Gemeinde-Ratsmitglieder: Fritz Schwefer, Fritz Ernst Kerstholt, Joseph Funke, Heinrich Sahse, Heinrich Flinkerbusch, Heinrich Düring folgendes verhandelt und beschlossen:
TOP 118:  Nachdem durch die Ernennung des seitherigen Bürgermeisters von Devivere zum Landrat des Kreises Meschede der Gemeinde-Vorsteher-Posten von Freienohl vakant geworden,  wurde zur neuen Wahl geschritten und einstimmig der Bürgermeister Thüsing hierselbst vom 1. Januar 1855 ab gewählt. Für weiteres war nichts zu verhandeln.
Am 27. November 1854:    TOP 121:  Die Versammlung mit Resultat der unterm 17. und 27. d.M. im hiesigen Gemeindewald abgehaltenen Schlagholz-Verkauf bekannt gemacht, genehmigte denselben. - Schlagholz = die von den gefällten Stämmen abgeschlagenen Äste, benutzt als nicht so teures Brennholz.
TOP 126:  Auf den Antrag des Caspar Cohsmann genehmigte die Versammlung, dass derselbe am Mühlernberge Pdlastersteine unter der Bedingung gewinnen könne, wenn er die Forderung entstehender Gruben wieder zuwerfe.
TOP 129:  Der Antrag der Elisabeth Flinkerbusch von hier vom 13. d.M. wurde dahin genehmigt, dass dem Georg Flinkerbusch die ihm auferlegte nach dem ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Erkenntnis vom 2. v.M. auf  5 RT festgesetzte Strafe durch Abverdienen von Arbeiten auf dem sogen. …(1Wort nicht korrekt lesbar) gestattet werde. Die Strafe der Elisabeth ad 2 RT 20 Sgr müsse jedoch dem gerichtlichen Verfahren zur Eintreibung überlassen werden. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. Die Ehefrau stellt den Antrag!
TOP 134:  Wurde die Rechnung des Franz Caspar Düring zum Betrag von 2 RT  26 Sgr für Anfertigung und Beschlag an die Kirchenturmtüren vorgelegt und beschlossen, diesen Betrag auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen. - Für den Kirchturm war die politische Gemeinde zuständig, - wegen der Zeit-Ansage durch die Glocken.
Am 15. Januar 1855:     Beginn der neuen Zählung der Tagesordnungspunkte (TOP).
TOP 1:  Es wurde das Resultat des vom 10. d.M. im Distrikt Thielenberg abgehaltene Schlagholz-Verkauf, wonach die Taxe um ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) überschritten, vorgelegt und genehmigt.
TOP 6:  Wurde das Gesuch des Caspar Kaulmann von hier vom 9. Juli v.J. um Überweisung von Bau- und Reparatur-Holz vorgelegt und beschlossen, demselben noch 11 Kubik-Fuß Eichen...(2. Wortteil nicht korrekt lesbar) nachliefern zu lassen. Und diese Quantität von dem ihm früher überwiesenen Holz nach dem Gutachten des Schreiner-Meisters Sahse war ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) nicht zu benutzen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig, z.B. warum erst nach einem halben Jahr noch Holz nachgeliefert wird. - 1 Kubik-Fuß = 0.03 m³.
TOP 7:  Der in Folge des Beschlusses des Gemeinde-Rats vom 2. d.M. angesetzte Kostenanschlag über 6 neue Schreibtische in der Mädchenschule hier, sowie Reparatur an den vorhandenen alten in Gesamtsumme von 57 RT 26 Sgr wurde vorgelegt und beschlossen, danach unter Zugrundelegung desselben Verding zum Mindestgebot anzuberaumen.
TOP 7 (Zählfehler: also 9, TOP 8 ausgelassen): Es wurde zur Sprache gebracht, dass bei der am 16. v.M statt gehabten Flut die hiesige Langesbrücke (eigentlich: Langelbrücke), deren Seiten nächst dem Sunderweg Schaden gelitten. Das (Rats-)Mitglied Schwefer übernahm dieses Unbelastende (?) sofort abzuhelfen und die desfallsige Rechnung demnächst einzureichen. - Deutlich: damit beginnt der Sunderweg – von Freienohl aus – hinter der Langelbrücke  und nicht erst Auf´m Hahn.
Am 20. Januar 1855:    In der heutigen außerordentlichen Sitzung... wurde folgendes verhandelt und beschlossen: TOP 9:  Zufolge  § 80 der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 wurden als Beisitzer zum Vorstand bei der Gemeinderats-Wahl  (1.) Franz Tönne, (2.) Polizeidiener Kaulmann und zu deren Stellvertreter (1.) Heinrich Düring, (2.) Georg Geihsler gewählt.
TOP 10: Wurden die Verhandlungen über die Verpachtungen der Gemeinde-Fischerei vom 17. d.M. vorgelegt und beschlossen, dem F...(nicht korrekt lesbar) Herdiok (?) für das Letztgebot von jährlich 10 Sgr den Zuschlag zu erteilen. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
Ende der Abschrift A 401.
A 402: vom 24. Februar 1855 bis zum 30. Dezember 1876
Anmerkung: Die im Protokoll genannten Namen werden zumeist entnommen der Einwohnerliste Dezember 1849; die enthält: Alte Haus-Nr., Parzelle (oft), Name, Vorname, Beruf, Stand, LA, Konfession des Hausherrn; Ehefrau mit Geb.Name, LA; deren Kinder und mögliche Angestellte. In den nachfolgenden Einwohnerlisten (im Archiv) wird zumeist nur der Hausherr – oft ohne seinen Vornamen - und seine Alte Haus-Nr. genannt, nicht mehr seine Ehefrau, nicht mehr seine Kinder. - Auch mit Hilfe des Trauungsregisters und Sterberegisters können nicht mehr alle Namen korrekt genannt werden. Mit diesen Belegen hatten sich manche Beschlüsse der Gemeindeversammlung vermutungsweise begründen lassen.
 
Am 24. Februar 1855:   Neue Zählung der Tagesordnungspunkte (TOP). Zur Erinnerung: manche TOP sind ausgelassen, weil vielleicht unwichtig; doch nachlesbar in der Original-Abschrift im Stadtarchiv.
TOP 4:  Wurde der Antrag des Kaspar Stirnberg vom 13. d.M. um Ansiedelung auf der Parzelle Flur I Nr. 834 / 2 der Steuergemeinde Freienohl vorgelegt, beschlossen, ...(1 Wort  nicht korrekt lesbar)  der im Interesse der Gemeinde nichts im Wege stehen zu genehmigen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA addiert auf 1855: Alte Haus-Nr. 129, Bergstraße 22; die Parzelle 834 liegt an der Brunnen-Straße (!): Senior Kaspar Stirnberg, Sägeschneider, LA 64; Ehefrau Margaretha geb. Düring, LA 57; 1849: 2 Söhne Fritz, Holzschneider, und Anton.
TOP 5:  Der Beschluss des Armen-Vorstandes vom 16. d.M. wurde vorgelegt und in Erwägung des in dem vorbenannten Beschluss wird die hiesige Armenkasse lediglich als ein politischer Armenvorstand zu betrachten sein. - Der Beschluss des Armenvorstandes ist inhaltlich nicht aktenkundig. Für „politisch“ sagt man heutzutage (2010) wohl: „staatlich“; im Vergleich zu privat oder kirchlich. Es gibt jedenfalls einen Armenvorstand in Freienohl.
TOP 6:  Auf den Antrag des Franz Göckeler vom 18. Dezember v.J. wurde beschlossen, demselben den ihm noch für Ausführung eines neuen Treppenhauses von dem hiesigen Schulhaus ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Betrag ad 3 RT 5 Sgr aus der hiesigen Gemeindekasse auszahlen zu lassen.
TOP 7:  Das Gesuch des Handelsmanns Leser Rosenthal hier vom 1. d.M. um Überweisung von 433 Kubik-Fuß Frei-Bau- und Reparatur-Holz wurde beschlossen, dem Bittsteller zuvörderst die Erbringung des Nachweises darüber aufzugeben, dass das früher  dem Vogt bereits überwiesene Reparatur-Holz dem Zweck gemäß verwendet sei; erst damm solle auch der in dem eingereichten Holzverzeichnis aufgeführte Bedarf einer weiteren Prüfung unterworfen werden.  - Einwohnerliste Dezember 1849 noch Alte Haus.Nr. 105, Alter Weg 13: Leser Rosenthal, 1855 schon umgezogen: Alte Haus-Nr. 68: Ecke Hauptstraße – Brunnenstraße (vorher Vogt). Zur jüdischen Familie Leser Rosenthal: das Kapitel: „Zusammenleben Freienohler mit den jüdischen Familien“.
TOP 9: Das Gesuch des Waldwärters Tönne vom 26. v.M. um Niederschlagung von 4 RT 29 Sgr, für welchen Betrag der Bittsteller für den verstorbenen Franz Georg Pöttgen Bürgschaft geleistet, wurde vorgelegt und die Versammlung beschloss, die beantragte Niederschlagung bis dahin hier aufzuschieben, wenn hier sich von der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Tätigkeit des Pöttgen im Dienste Überzeugung verschafft habe. -  Sterberegister: gest. 7.11.1853 Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann, Witwer, LA 45; hinterlässt 6 minderjährige Kinder. - Gest. 6.6.1850 Gertrud Pöttgen geb. Schemme, LA 36, hinterlässt Ehemann und 6 minderjährige Kinder. Einwohnerliste Dezember 1849, folgende LA-Angaben aufgerechnet auf 1855; Alte Haus-Nr. 19 a, Parzelle 909, Bergstraße 15: Kinder: Söhne: Fritz LA 18, Anton LA 16, Franz LA 14, Heinrich LA 10, Joseph LA  8, Kaspar LA 5-6. - Wer sich der Kinder angenommen hat, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 11:  Der Abschätzungsverhandlung behufs Erhöhung der Versicherungssumme des Kirchturms wurde ebenfalls vorgelegt und beschlossen, die Erhöhung zu der Summe von 5030 RT zu beantragen.
TOP 12:  Auf die Beschwerde des Schweinehirten Georg Krick vom 20. d.v.M. wurde beschlossen, dem Wirt Johann Trompetter anhalten zu lassen, den für die Gemeinde verantwortlich zu haltenden Zieh-Eber besser füttern zu lassen, widrigenfalls auf seine Kosten ein anderer leistungsfähigerer Zieh-Eber beschafft würde.
Am 21. März 1855:    TOP 15: Nachdem unterm 20. Januar d.J. der Heinrich Düring und Heinrich Sahse durch das Loos als Gemeinde-Ratsmitglieder ausgefallen, an deren Stelle unterm 20. Januar: (1.) für den Heinrich Düring der Franz Düring, (2,) für den Heinrich Sahse derselbe wieder gewählt wurden, (wurden) dieselben heute bei versammelten Gemeinde-Rat in ihr Amt eingeführt, mit den ihnen fortan obliegenden Pflichten als Gemeinde-Ratsmitglieder bekannt gemacht und mittels Handschlag vereidigt. - Einwohnerliste Dezember 1849, hochgerechnet auf 1855: Alte Haus-Nr. 5, Vohsecke 1: Heinrich Düring gnt. Adames, Ackersmann, Schreiner, LA 43, Ehefrau Klara geb. Köster, LA 45 und Familie. - Ob Franz Kaspar Düring gemeint ist? Der ist in der üblichen Einleitung namentlich nicht genannt. Alte Haus-Nr. 109, Brunnenstraße 5 / Schmitten-Ecke: Franz Caspar Düring,Hufschmied, 56 LA; Ehefrau Marianne geb. Trompetter, LA 38 und Familie.
TOP 16:  Es wurde die Eingabe mehrerer Eingesessenen der hiesigen sogen. Hügel-Straße vom 26. v.M.  die Instandsetzung derselben vorgelegt  und beschlossen, sich mit dem Maurermeister Franz Göckeler in pleno (Latein: im Plenum, gemeinsam) an Ort und Stelle zu begeben um demnächst nach örtlicher Besichtigung des Weges Beschluss fassen zu können. – Die Hügel-Straße war damals sehr „verkehrsreich“: von Freienohl-Mitte in die Giesmecke und aus der Giesmecke, - mit Holz-Fuhrwerken -, hinauf nach Freienohl; von „unten nach oben“ wurden nach der Langelsbrücke oft 2 oder auch 4 Pferde zusätzlich eingespannt… Pflasterung war nicht sinnvoll wegen der Pferde-Hufen: Ausrutschen…
TIOP 17:  Auf das Gesuch des Engelhard Düring vom 27. v.M.  wurde beschlossen, den Bittsteller mit seinem Antrag auf Übernahme von Kosten für Instandsetzung der sogen. Kaufgasse (?) angebrachten ...(1Wort nicht korrekt lesbar) abzuweisen, da die Gemeinde nicht verpflichtet (ist), den Wünschen eines jeden einzelnen hinsichtlich der Besserung des Weges aufzukommen, es sei dieses Pflicht des Bittstellers gewesen, die ihm notwendig  erscheinende Verbesserung  vor seiner Wohnung vor Inangriffnahme der Gemeinde anzuzeigen. - Einwohnerliste Dezember 1849, LA-Angaben auf 1855 erhöht: Alte Haus-Nr. 18, Kerstholtsgasse 2: Engelhard Düring gnt. Kerstholt, Hufschmied, LA 51; Ehefrau Elisabeth geb. Becker, LA 34 und Familie.
TOP 23:  Es wurde zum Vortrag gebracht, dass durch die Wasserflut am 11. Dezember der Brückenkopf an der sogen. Langesbrücke das anliegende Grundstücks-Terrain der Gemeindewiese in der sogen. Langfer (Lanfert) bedeutenden Schaden erlitten und deren Reparatur dringend notwendig geworden sei. Es wurde beschlossen, zu der Instandsetzung der beschädigten Parzellen sowie der Brückenköpfe Kosten-Anschlag anfertigen zu lassen und hiermit den Schreinermeister Heinrich Sahse zu beauftragen.
TOP 24:  Auf den Antrag des Heinrich Becker von hier wurde beschlossen, denselben dahin zu bescheiden, dass der zu bauende Weg im Ohl durchweg mit einer Breite von 9 Fuß genüge, an der Stelle aber, wo eine Erweiterung bis zu 12 Fuß notwendig solche nach vorheriger Anweisung des Heinrich Sahse vorzunehmen. - 1 Fuß ca. 32 cm; 9 Fuß ca. 2,90 m; 12 Fuß ca. 3,90 m.
TOP 27:  Auf den Antrag des Franz Kaspar Düring vom 7. d.M. wurde beschlossen,  die darin erbetenen 15 Karren Schutt durch den Flurschütz Tönne unterm sogen. Haan (Auf´m Hahn) gegen Zahlung der Taxe anweisen zu lassen. - Gemeint ist wohl der Steinbruch gegenüber der Langelbrücke.
Am 9. Mai 1855:   TOP 30:  Der Antrag des hiesigen Schützenvorstandes auf unentgeltliche Belassung des freien Platzes bei der Vogelstange zum Tanzplatz wurde genehmigt. - Schützenfest-Vorbereitung!
TOP 31:  Auf den Antrag des Kaspar Cohsmann vom 28. März d.J. auf Wiederherstellung des Weges in der sogen. Rosenbrache bemerkte die Versammlung, dass die Kräfte der Gemeinde zu sehr in Anspruch genommen, als dass die beantragte Wegebesserung vorgenommen werden werden könne, weshalb dem Antragsteller zu belassen sei, seine Wünsche übers Jahr wieder vorzubringen. - Der Pflasterer muss Geld verdienen, die Gemeinde hat kein Geld. Die Flur Rosenbrache liegt weit weg: im Rümmecke-Tal, noch hinter der Ismecke.
TOP 36:   Der Antrag des Pfarrer Brand vom 9. v.M. um Niederschlagung seiner rückständigen Communal-Steuer wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Versammlung konnte sich zu der beantragten Begünstigung nicht verstehen, erachtete es vielmehr den übrigen Gemeinde-Eingesessenen gegenüber als eine Ungerechtigkeit, dem Antrag zu willfahren, weshalb dessen Abweisung beschlossen wurde. – 1855!
TOP 37:  Es wurde beschlossen, dem Exwärter (korrekt abgeschrieben?) Kaulmann die vorlängst bewilligte Renumeration für ...(?) Beitreibung der Gemeinde...(?) ad 5 RT nunmehr auszahlen zu lassen.  - Renumeration: „Belohnung“.
Am 26. Mai 1855:   TOP 47:  Auf das Gesuch des Pfarrer Brand vom 24. d.M. wurde beschlossen, die Wohnung der Dienstboten (korrekt abgeschrieben) sowie den Saal in der Pastorat im Tagelohn auf Kosten der (politischen) Gemeinde weißen zu lassen.
TOP 50:  Das Gesuch des Georg Schröder vom 21. d.M. um Überlassung von Schutt vom Gemeindegrundstück vom sogen. Hahn gegen Taxe wurde genehmigt. -  Auf´m Hahn, unter diesem Flur-Teil ist vielleicht der Steinbruch vor dem Hohlknochen gemeint; Schutt meinte damals kleines Stein-Geröll.
Am 16. Juni 1855 :    TOP 55:  Der vom Schreinermeister Heinrich Sahse aufgestellte Kosten-Anschlag über Reparatur an der Langesbrücke wurde vorgelegt und beschlossen, die Arbeiten (an den) Wenigstfordernden zu verdingen, das Holz jedoch aus dem Gemeindewald abzugeben und um Abgabe den Oberförster Harbert zu ersuchen
Am 10. Juli 1855:      TOP 58:  Der Verhandlung vom 10. d. M., wonach der Joseph Funke als Sammt-Gemeinderatsmitglied durch das Loos (Freienohlerisch, korrekt: Los) ausgeschieden, wurde vorgelegt, zur Neuwahl geschritten und einstimmig der Joseph Funke als solches wiedergewählt. -  Das Sammt-Gemeinderatsmitglied Ist als Vertreter der Gemeinde Freienohl Mitglied der Versammlungen des Amts Freienohl. Sammt-Gemeinde = Amt als der größere Bezirk.
TOP 59:  Es wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, wie nach §§ 29 und 30 der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 die Schöffen auf 6 Jahre gewählt und alle 3 Jahre die Hälfte ausscheiden und durch neue Wahlen ersetzt werden müssen … (3 weitere Zeilen nicht korrekt lesbar). Es wurde demnächst (danach) unter den beiden Schöffen Schwefer, Funke und Heinrich Sahse zur Loosung (s.o.) geschritten, wonach der II. Schöffe Sahse ausschied und derselbe als solcher und gleich einstimmig wiedergewählt wurde.
TOP 61:  Die Erklärung des Kaspar Schwefer vom 30. v.M. in der Gemeinde zum Bau der sogen. Hügelstraße vor seinem Haus 5 Fuß abzugeben, wenn ihm hierfür 400 Kubik-Fuß Eichen-Nutzholz belassen und außerdem eine Mauer vor seinem Haus hergelegt werde, vorgelegt, wurde dafür Abweisung beschlossen, da die Forderung als übertrieben erscheine. -  1 Fuß = ca. 32 cm; also 1,60 m; Kaspar Schwefer, 1855 = 32 J., Alte-Haus-Nr. 61; Am Hügel 15; auch 1871, 1880, 1895: Wechsel 1900: Kaspar Weber.
TOP 62:  Das Gesuch des Joseph Mester vom 25. v.M. um Erteilung der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für zum Bau eines neuen Wohnhauses wurde vorgelegt und beschlossen, wie sich gegen die Erteilung derselben nichts zu erinnern finde, da die gemachten Angaben derselben in Wahrheit beruhen.
TOP 64:  Das von Ferdinand Becker gnt. Kaiser unterm 25. v.M. eingereichte Eichenholz-Verzeichnis wurde vorgelegt und beschlossen, demselben das beantragte Holz zur Unterstützung der Kehl-Balken in seinem Wohnhaus anweisen zu lassen und zwar … (b...nicht korrekt zu Ende lesbar). -  Kehl-Balken = www.Krünitz-Online (die Sprache von damals); Sprache von heute + Abbildungen: Wikipedia.
TOP 67: Das Gesuch des Franz Pöttgen vom 19. Juni d.J. um Überlassung von Gesträuche für 40 Stück Faschinen wurde vorgelegt und beschlossen, den Antrag zu genehmigen. - Faschinen = eine Art Gitter-Flechtwerk mit einrammbaren Pfählen zum regelmäßigen Schutz des Ruhr-Ufers. - Franz Pöttgen – wahrscheinlich -, Holzhauer, 1855 = 45 J., verheir. Theresia geb. Molitor; 1849 = 2 Kinder; Alte Haus-Nr. 16 b: Bergstr. 11.
Am 26. September 1855:        TOP 82:  Der Versammlung wurde der von dem Oberförster Harbert unterm 1. v.M. aufgestellte Hauungsplan pro 1856 vorgelegt und beschlossen, denselben zu genehmigenTOP 85:  Dem Gemeinde-Rat wurde die Verfügung des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 4. d.M., wonach der Leser Rosenthal die hiesige Gemeinde um Abgabe des zur Reparatur seines Hauses erforderlichen Holzes gerichtlich belangte, vorgelegt und beschlossen, den Justiz-Rat Dr. Sommer als Mandator der Gemeinde zu bestellen, wurde das Gemeinderats-Mitglied Schwefer  mit sofortiger Übergabe der Verhandlungen den Sommer zur Wahrnehmung des Vorganges zu beauftragen. -  Leser Rosenthal, Handelsmann, 1855 = 44 J.;  Alte Haus-Nr. 105, Alter Weg 13.
TOP 86:  Das Gesuch des Waldwärters Tönne um Bewilligung einer Gratifikation wurde vorgelegt und beschlossen, demselben eine solche zum Betrag von 15 RT zu bewilligen.
Am 30. November 1855:       TOP 87:  Die Verhandlungen über den Rückstand des Philipp Weber wurden der Versammlung vorgelegt und unter Zurücknahme des Beschlusses vom 15. August beschlossen, den Ausstand in der gewünschten Art zu erteilen, da Weber seinem Versprechen, monatliche 2 RT zu zahlen, nunmehr pünktlich nachgekommen sei.
TOP 89:  Vom Vorsitzenden kam zum Vortrag, dass für den Ankauf von Frei-Bau-Holz- Gerechtsame für dieses Jahr im Etat nur 100 RT vorgesehen sei. Die Versammlung kam daher zum Beschluss, von dem an die Sparkasse in die für Jahre abzutragenden Kapitalien ad 1500 RT  500 RT zurückzubehalten, also in diesem Jahr nur 1000 RT abzutragen.
TOP 91:  Die Erklärung des Spritzenmeisters Heinrich Sahse vom 1. d. M., worauf er seinen seitherigen Posten als Spritzenmeister vom 1. September d.J. dem Maurer Friedrich Göckeler hier übertragen habe, wurde der Versammlung vorgelegt und erklärte sich diese damit einverstanden. – Heinrich Sahse ist 57 Jahre alt; damals hohes Alter.
TOP 93:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission für die Gemeinde Freienohl wurden pro 1856 gewählt: (1.) Heinrich Sahse, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3.)  Friedrich Schwefer. Weiteres wurde nicht verhandelt.
Am 6. Dezember 1855:    TOP 96:   In Folge des von Fritz Miese Sen. unterm 4. d.M. gestellten Antrags um Überlassung eines alten Schul-Ofens wurde beschlossen, die beiden vorhandenen alten Schul-Öfen meistbietend versteigern zu lassen. - Wahrscheinlich stammen die noch aus der ganz alten Schule, aus dem Alten Rathaus.
Am 18. Dezember 1855:    TOP 98:  Die Verhandlung über Verpachtung des Brückengeld-Empfangs von heute, worauf der Johann Theodor Trompetter hier mit 6 RT 5 Sgr Letztbietender geblieben ist, wurde vorgelegt, und wurde von der Versammlung beschlossen, dem Trompetter als Letztbietenden den Zuschlag zu erteilen. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA addiert für 1855: Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17: Johann Theodor Trompetter, Totengräber, LA 51; Ehefrau Agatha geb. Unger, LA 56; Tochter Elisabeth, Magd, LA 24 (Trauungsregister: Heirat am 2.6.1850: Franz Wilhelm Kerstholt mit Elisabeth Trompetter; Magd gilt bis 1849!). - Brückengeld-Empfänger an der Langelbrücke.
TOP 101:  Die Erklärung des Uhren-Machers Pöpperling zu Meschede vom 12. Dezember d.J., wonach er für die Instandsetzung der hiesigen Turm-Uhr einen einmaligen Betrag von 5 RT über Instandhaltung derselben auf 10 Jahre jährlich 15 RT  fordert, wurden vorgelegt und beschlossen, dem Pöpperling die Instandhaltung  der Uhr unter den gestellten Bedingungen zu übertragen.
TOP 102: Der am 15. d.M. abgehaltene Verkauf des in diesem Jahr im hiesigen Gemeindewald gehauenen Schlagholzes wurde genehmigt.
Am 15. Januar 1856:        TOP 105:  Der Vorsitzende legte der Versammlung ein Schreiben des Justiz-Rats Dr. Sommer vom 4.d.M. Vor, wonach die Gemeinde Freienohl verurteilt, der Kläger Leser Rosenthal das beanspruchte Reparatur-Holz ad 128 1/8 Kubik-Fuß aus dem hiesigen Gemeindewald zu liefern. Die Versammlung beschloss hierauf, gegen diese Erkenntnis die Appellation einlegen zu lassen, die Mitglieder Sahse und Schwefer zu deputieren, dem Herrn Sommer nähere Instruktionen zu erteilen und die Liquidation des Sommer im Betrag  von 4 RT 15 Sgr zur Vorschuss weisen Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. -  Siehe oben: 24. Februar 1855, TOP 7: Leser Rosenthal, Jude.
TOP 106:  Ferner legte der Vorsitzende das Schreiben des Pfarrers Brand vom 12. d.M  vor, wonach derselbe beantragt, die Vergrößerung des vorhandenen alten, resp. (bzw.) die Beschaffung eines neuen Totenhofes von der politischen Gemeinde Freienohl erwirken zu lassen. Die Versammlung beschloss hierauf, wie sie sich lediglich auf den betreffenden in dieser Angelegenheit gefassten Gemeinde-Beschluss vom 5. Februar 1847 beziehen müsse, und also auf den gestellten Antrag des Pfarrers Brand keineswegs eingehen könne.  - Am 5. Februar 1847: Der neue Totenhof – inzwischen der Alte Friedhof – ist Eigentum der katholischen Kirchengemeinde; der Antrag-Inhalt ist nicht ausführlich genug; vielleicht ging es nur um eine Vergrößerung und die gehört wohl zur politischen Gemeinde; AA 530. Siehe Extra-Kapitel: Friedhofs-Visite. - Pfarrer Franz Josef Brand, geb. 1808, in Freienohl 1853 bis + 1857.
Am 11. Februar 1856:     TOP 114: Das Schreiben des Pfarrers Brand hier vom 10. v.M. den Rest der für Verschönerung der Kirche erwachsenen Ausgaben aus der hiesigen Gemeindekasse zu zahlen, wurde der Versammlung vorgelegt. Es würde demnächst beschlossen (werden), an den Kirchen-Vorstand zur Beteiligung des Malers Winterrichs ausnahmsweise noch die Summe von 60 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Kirchen-Vorstand = Pfarrer Brand. Inhalte der Verschönerung sind hier nicht aktenkundig.
TOP 116: Auf den mündlichen Antrag des Polizeidieners Kaulmann hier wurde beschlossen, demselben eine Gratifikation von 10 RT zu bewilligen. - Kaspar Kaulmann, Polizeidiener; 1856 LA 61 J.; Alte Haus Nr. 41, Parzelle 866, St. Nikolaus-Straße 16.
Am 1. März 1856:    TOP 118:  Der Versammlung wurde von dem Schreiben des Herrn Justiz-Rat L...(Name nicht korrekt lesbar) vom 17. v.M.  Mitteilung gemacht. Dieselbe beschloss hierauf unter Berücksichtigung der … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Verhältnisse dem NN. (Name steht in der Original-Abschrift)  wegen der der Gemeinde schuldigen Holz-Gelder und Kosten auf Personal-Arrest setzen zu lassen und zu diesem Behufe bei dem Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg vorläufig 5 RT zu deponieren.
TOP 122: Der vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 16. November v.J. aufgestellte   Kostenanschlag über Instandsetzung des Kirchweg zwischen dem Schulhaus (sogen. Alte Schule) und dem Kirchturm wurde vorgelegt und beschlossen, den fraglichen Weg aufgrund dieses Anschlags verdingen zu lassen (ausschreiben). - Das jetzige 1886 erweiterte Kirchengebäude  gab es noch nicht, nur den Turm und das alte Hauptschiff.
TOP 123:  Ebenso wurde der dem vom Maurermeister Göckeler unterm 14. November v.J.  aufgestellte Kosten-Anschlag über Anfertigung einer neuen (Kirch-)Turmtür vorgelegt und beschlossen, diese Arbeit aufgrund dieses Anschlags verdingen zu lassen. - Die jetzige – 2012 -  Doppel-Tür  wurde vom Schreinermeister Franz Feldmann (+2003) mit seinen Mitarbeitern (Bernd Kintrup) hergestellt.
TOP 125: Es wurde von der Versammlung ein Vorschlag gebracht, dass sich in dem diesjährigen Cultur-Plan aufgenommenen Flächen am sogen. Himmenhagen (auch Hinnenhagen) ihrer Lage wegen vorzüglich zu Ackerland eignen und deren Cultivierung um so mehr im Interesse der Gemeinde liege, als dieselbe bereits  früher Ackerland gewesen, der Gemeinde Freienohl mit ihren Bedürfnissen an Ackerland sogar auf fremde Gemeinden hingewiesen und endlich diese schon beeinträchtigte Hude einigen Ertrag erhalte. Die Versammlung beschloss deshalb, diese Parzelle grundzinsweise zu veräußern und zu diesem Zweck zu...(nicht korrekt lesbar) dem unterzeichneten Bürgermeister zu beauftragen, wegen Nicht-Ausführung der Bepflanzung dieser Fläche mit Nadelholz das weitere zu veranlassen, worüber in der nächsten Sitzung Verhandlungen vorzulegen (sind).  - Im sauerländischen Volksmund wurde dieses Nadel-Holz:  Hessen-Bäume genannt, weil die Hessen diese Culturen eingeführt hatten, auch Geld bringend als Gruben-Holz für die aufgekommenen und größer gewordenen Kohle- Bergwerke. - „Hessen-Zeit“: 1802-1816.
Am 11. April 185:       TOP 137:  Die Veränderungs-Nachweise pro 1856 zu dem Gemeinde-Etat pro 1855 wurden aufgestellt und mit einem Defizit von 603 RT 4 Sgr 8 Pf  abgeschlossen und beschlossen, dieselben während 14 Tage offen zu legen.
Am 11. August 1856:          TOP 148:  Die Rechnung des Mechanikers Siltemann zu Arnsberg vom 18. Juni d.J. über die Anlieferung mehrerer Spritzen-Schäuche für den Betrag von 24 RT 28 Sgr 6 Pf wurde zur Zahlung auf die hiesige Gemeinde-Kasse übernommen. - Wohl erstes Mal aktenkundig: Schläuche für die Feuerspritze.
TOP 149:  Das Gesuch des Lehrers Schöne vom 11. v.M. um Instandsetzung der Pforte am Industrie-Garten kam zur Vorlage. Es wurde beschlossen, den Schreiner Sahse mit der Instandsetzung zu beauftragen. -  Im – damals ziemlich neu – lernten die Schulkinder (auch für ihre Eltern) ökologisch sinnvoll den Gemüse-Anbau für die Familie zuhause kennen. - Gelegen: Hohe Fohr. Siehe Extra-Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“, dort: „Obstbaum-Schule“, „Industriegarten“.
Am 23. August 1856:         TOP 156:  Es kam zum Vortrag, dass das Weißen der hiesigen Knaben- und Mädchen-Schule Bedürfnis sei.  Die Versammlung beschloss, das Weißen während der Ferien von dem Friedrich Göckeler  hierselbst im Tagelohn besorgen zu lassen. - Knaben-, Mädchen-Schule: jeweils 1 Klassenzimmer.
TOP 157:   erklärte, dass die Aufbringung des diesjährigen Kommunal-Defizits ad 603 RT, 4 Sgr, 8 Pf den Gemeinde-Eingesessenen zu schwer falle und beschloss daher, dieses Defizit dadurch zu ermäßigen, dass von dem an die Sparkasse zu Arnsberg abzutragenden Kapital ad 1000 RT, 300 Sgr weniger, also nur 700 RT abgetragen werden sollen.
Am 14. November 1856:      TOP 165: Der Hauungs- und Cultur-Plan für die hiesige Gemeinde-Waldung pro 1857 wurde vorgelegt und nach genauer Prüfung genehmigt.
TOP 166: Es wurde zur Sprache gebracht, dass das pro 1857 im hiesigen Gemeinde-Walde geschlagene Brenn-Schlag-Holz nicht ausreiche, da die Gemeinde ein weit größeres Bedürfnis habe. Da es aber zur Verhütung der Holz-Diebstähle im Interesse der Gemeinde liege, eine den Bedürfnissen der hiesigen Einwohner entsprechende Quantität Brennholz zu hauen, so werde beschlossen, den Herrn Oberförster Harbert anzugehen, in einem dazu geeigneten Distrikt noch eine Quantität Schlag-Holz hauen zu lassen.  - Schlag-Holz: zum Fällen = Schlagen geeignete Bäume; hauen = fällen.
TOP 169: Die auf 4 RT ermäßigte Rechnung des Adolf Feldmann hier  über die Anfertigung einer neuen Toten-Bahre wurde zur Zahlung aus der Gemeinde-Kasse übernommen.
Am 26. November 1856:  TOP 472 (plötzlich ist die bisherige 1 deutlich als 4 zu lesen; die 4 wird auch in der Akte weiter beibehalten)  Der Vorsitzende legte, nachdem nunmehr der Hauungs-Plan für die hiesigen Gemeinde-Verwaltung pro 1857 aufgestellt, die Eingabe des Friedrich Wilhelm Becker zu Giesmecke , wonach derselbe für das im Distrikt Hohlknochen gehauene Holz 80 Klafter Buchen-Knüppelholz: à Klafter 5 RT offeriert,  zur Beschlussnahme vor. Die Versammlung beschloss, die Offerte des Becker zu akzeptieren und den Amtmann Thüsing mit Abschließung desselbigen Kontraktes mit Becker zu beauftragen.
Am 22. Dezember 1856:     TOP 475:  Der unter dem 11. d.M.  abgehaltene Verding über den Bau des Feldweges von der Arnsberg-Beverunger Chaussee zum Brumlingser Felde, sowie die dazu gehörigen Bedingungen vorgelegt und einstimmig beschlossen, dass der Verding in den einzelnen Abteilungen für die Mindestfordernden, Ludwig Neise und Caspar Neise, zu genehmigen und diese davon sofort zu benachrichtigen.  - Die Brüder: Ludwig Neise: 1856: LA 26 J.; Kaspar Neise: 1856: LA 34 J.; Alte Haus-Nr. 6, Parz. 897, Vohsecke 3.
TOP 476:  Der Versammlung wurde die Verfügung des Königlichen Landrats Herrn Freiherr von Lilien vorgelegt, wonach dieselbe wegen Pensionierung des Waldwärters Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann zu verwerfen, und beschlossen, dass hiervon, da der Kerstholt trotz seines Alters noch körperlich rüstig sei, in diesem Jahr noch 11 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) gegen Forstfrevel eingereicht und derselbe bei seiner Aufstellung auf Lebenszeit nach seiner Dienstzeit von 38 Jahren den größten Teil seines Gehalts als Pension fortbeziehen werde, die Gemeinde außerdem aber die Anstellung eines neuen Waldwärters  nicht bestreiten könne, einstweilen noch Abstand zu nehmen. -  Gaudenz Kerstholt 1856: 81 Jahre.  Freienohl muss mit jedem Taler sehr sparsam sein.
TOP 480:  Auf das Gesuch der Ehefrau Ferdinand Feldmann von hier um Anweisung von freiem Brand-Holz wurde beschlossen, dieselbe zurückzuweisen. -  In den folgenden Zahlen steckt, ist versteckt Leben; herauslesen lässt sich Freienohler Zusammenleben. mögliche Begründung für die Zurückweisung: Gertrud geb. Neise: 1856 LA 47 J.; ihr Mann: Fuhrmann lag vielleicht im Sterben, vielleicht nach einem Unfall als Fuhrmann, Sterbe-Register: 15. Januar 1857, LA 55 J.;  hinterlässt Ehefrau und 9 Kinder; aus 1. Ehe = 3 Kinder, aus 2. Ehe = 5 Kinder, aus 3. Ehe: 1 Kind. Alte Haus-Nr. 108, Hauptstraße. Sinnvoll und möglich ist hier ein ausführlicherer Überblick, Einblick, Durchschauen:  Aus dem Heirats-Register: Dritte Ehe: 16.11.1849 Ferdinand Feldmann Wwr. mit Gertrud Hehse aus Hirschberg, Trauung in Hirschberg. - Zweite Ehe: 2.9.1834 mit Maria Anna Hahse (s.u. Anm.1). - Erste Ehe: 5.10.1824 mit Maria Anna Kaulmann.  Aus der Einwohnerliste vom 3.12.1849: LA angeglichen an 1856: Sohn Anton 20 J.,Tochter Antonette 18 J., Sohn Caspar 16 J., Sohn Franz 14 J., Tochter Friederika 12 J., = 5. - Aus der Einwohnerliste vom 4.12.1846; LA angeglichen 1856: Tochter Elisabeth 31 J., Sohn Arnold 22 J. - Aus dem Sterberegister: Am 15.2.1846: Tochter – namenlos – bei der Geburt gestorben, notgetauft von der Hebamme im Beisein des Arztes Dr. Freusberg. - Am 15.8.1846: Maria Anna Hahse gestorben, LA 37 J., hinterlässt 5 minderjährige Kinder. - Am  23.5. 1833  gestorben Maria Anna Feldmann geb. Kaulmann, LA 33 J., hinterlässt 4 minderjährige Kinder. - Summe: 7 Kinder namentlich bekannt;  1 Kind namenlos verstorben = 8, und nicht wie oben angegeben: 9 Kinder. Nun ja.
TOP 482:  Auf den Vortrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Komitee für die Ruhr-Eisenbahn zu den notwendigen Kosten für die Vorarbeiten und die Ermittlung der Bahnlinie den Betrag von 25 Talern zur Verfügung zu stellen.
TOP 484:     Nachdem durch die Versetzung des seitherigen Amtmanns Thüsing der  Gemeinde-Vorsteher-Posten von Freienohl vakant geworden, wurde zur neuen Wahl geschritten und einstimmig der Amts-Assessor Referendar Boese gewählt mit dem Antrag, dass die Wahl  seitens des Königl. Landrats  Herrn Freiherrn von Lilien bestätigt und die jährliche Entschädigung für Dienstunkosten 30 Taler festgesetzt werden möge.
Am 29. Dezember 1856:    TOP 485: Auf den Antrag des Pfarrers Brand hierselbst vom 29. d.M., um Beschaffung  einer neuen Kette für den zum Pfarrhaus gehörigen Brunnen, wurde beschlossen, durch den Gemeinde-Verordneten Funke eine neue passende Drahtkette (?) ankaufen zu lassen, die alte dagegen zurückzunehmen und gelegentlich zu verkaufen. – Warum eine neue Kette, wenn die alte noch verkauft werden kann? Machtmissbrauch?
TOP 488:   Auf den Antrag der Ehefrau Ferdinand Feldmann vom 29. d.M. (s.o.TOP 480) wurde beschlossen, derselben ½ Klafter von dem Abfallholz des Frei-Bauholzes gegen die Taxe (für den üblichen Preis) anzuweisen. - ½ Klafter etwa 1 ½ Festmeter.
TOP 490:  Auf Vortrag wurde beschlossen, dem Gemeinde-Verordneten Sahse aus dem Distrikt „unter dem Hagen“ 300 Faschinen zum Schlachten gegen die Taxe zu belassen. - Schlachten – hier -: die Befestigung des Ruhr-Ufers; Faschinen: Flechtwerk aus Buschwerk-Holz mit einrammbaren Pfählen.
Am 17. Januar 1857:    TOP 493:  Wurde die am 14. d.M. abgehaltene Verkaufung (!) von Nutz- und Brenn-Holz zum Betrag von 288 RT  21 Sgr und 97 RT  9 Sgr 3 Pf  vorgelegt und genehmigt.
TOP 494:  Wurden auf den mündlich gestellten Antrag der Witwe Ferdinand Heinemann von hier deren pro 1856 noch rückständigen  Communal-Steuern, nämlich Umlage ad 12 Sgr  11 Pf und Schul-Defizit ad 12 Sgr 4 Pf niedergeschlagen. -  Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. Der Versammlung war wohl bekannt:  Aus dem Sterberegister:  Gestorben am11.Januar 1844 Sohn Ferdinand Heinemann: 5 Jahre, 9 Monate = Sohn der Witwe Therese Heinemann geb. Winkelmann. - Gestorben am 16. Dezember 1841: Ferdinand Heinemann, LA 36 J., Tagelöhner, gestorben durch gefällten Baum (AA 2165), hinterlässt Ehefrau und 3 minderjährige Kinder (1841!). -  Aus der Einwohnerliste vom 4. Dezember 1846: Witwe Theresia geb. Winkelmann, Tochter Friederika 11 Jahre; ebenso Liste vom 3. Dezember 1849: Friederika 14 Jahre. - Alte Haus-Nr. 45 b, Krumme Str. 20. -  Aus dem Sterberegister: Gestorben am 24. Januar 1842: Tochter Elisabeth 10 Monate.
TOP 497: Auf den Antrag des Johannes Kückenhoff gnt. Frohnemann  vom 12. Februar d.J. wurde beschlossen, dem hiesigen Schweinehirten Georg Krick bis dahin, dass die Herde wieder aus 50 Stück bestehe, nur einen Beihirten von den Leuten, und zwar von denjenigen, bei welchen er gerade in  die Kost gehe, gestellt zu verlangen. Einen zweiten Beihirten oder Nachhirten solle er erst dann wieder verlangen dürfen, wenn die Herde wieder 50 Stück halte.  - Georg Krick, Schweinehirt, Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Str. 23; im Jahr 1857 LA 57 J.;Ehefrau Marianne geb. Schröer, gestorben 25. Dezember 1847, LA 56 J., Sohn Matthias, Leineweber, 1846: LA 25 J.;  Tochter Florentine, 1849: LA  21 J.
TOP 499: Auf den Antrag des Schlossers Caspar Feldmann von hier wurde beschlossen, demselben zum Schlachten seiner Wiese an dem Bettenhellen-Ufer 500 Stück Faschinen gegen die Taxe anweisen zu lassen. - Ruhr-Ufer-Befestigung = Schlachten; Schutz vor Überschwemmen.
Am 12. Februar 1857:         TOP 502:  Auf das von dem Polizeidiener Kaulmann vorgelegte Gutachten des Maurermeisters Göckeler  vom 23. v.M.  über den baulichen Zustand seines Wohnhauses wurde beschlossen, dass auch hiernach ein Bedürfnis zum Neubau nicht anerkannt werden könne und es deshalb bei den ablehnenden Beschlüssen vom 22. und 29. Dezember v.J.  sein Bewenden behalten müsse.
TOP 503:   Die Anzeige des  Waldwärters Tönne vom 30. v.M. wegen Entschädigung der Elisabeth Düring für einen Haufen Schlagholz wurde vorgelegt und beschlossen,  der Düring  20 Sgr aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.  - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. - Sie ist verheiratet mit dem Hufschmied Engelhard Düring gnt. Kerstholt, er ist 1857 54 Jahre alt, sie, Elisabeth geb. Becker ist 1857  45 Jahre alt; ihre Tochter Marianne 26, Tochter Dorothea 15, Tochter Christiane 9 Jahre; Alte Haus-Nr. 122, Schnitten-Ecke, Brunnenstr. 1 (dieser Kursiv-Text kann fehlerhaft sein).
TOP 504: Der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer) vom 5. d.M. wurde vorgelegt und beschlossen, diesem Beschluss gemäß der Lehrerin Bause als ein besonderes Anerkenntnis für ihre Leistungen und ohne sich dadurch für die Folge bei Anstellung einer anderweitigen Lehrerin zu binden, jährlich im November 3 Klafter Derb-Holz frei (Haus) und ohne Vergütung aus dem hiesigen Communalwald abzugeben. - 3 Klafter = etwa 7,5, Festmeter Brennholz. - Beim Schützenfest desselben Jahres erwählt der Schützenkönig Maurermeister Franz Göckeler Lehrerin Antonette Bause zu seiner Schützenkönigin, was dem Pfarrer gar nicht gefiel; wahrscheinlich litt da schon Pfarrer Brand an seinem Leberleiden, an dem er am 9.12.1857 starb, oder an seinem Macht-Verlust (siehe das Extra-Kapitel in „Unsere Schule in Freienohl“  über Antonette Bause).
TOP 508:  Wurde auf den Antrag des Johann Rocholl vom 12. d.M. beschlossen, demselben auf Kosten der Gemeinde einen neuen Feuer-Eimer anschaffen zu lassen. - Die Hintergründe sind hier nicht aktenkundig.
Am 30. März 1857:     TOP 517:  Wurde das Protokoll über den am heutigen Tag abgehaltenen Verkauf von Bohnen-Stangen vorgelegt und beschlossen, denselben für den erzielten Kaufpreis von zusammen 28 RT  7 Sgr zu genehmigen. -  Wie Bohnen-Stangen und Stangen-Bohnen aussehen: Internet.
TOP 518: Wurde der heute abgehaltene Verding über das Anfahren und Aufrichten von 67 Schacht-Ruten Grauwacke auf dem Brumlingser Weg, sowie das Revisions-Protokoll des
TOP 519:  Wurde der auf den Antrag des hiesigen Pfarrers resp. Kirchenvorstandes in Folge eines früheren Beschlusses von dem Maurermeister Franz Göckeler angefertigte Kostenanschlag über das Weißen der hiesigen Kirche im Innern und die Unterfangung (?) eines Teils der Umfassungsmauern vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass die Kirchenkasse wegen der in wenigen Jahren vorgenommenen Restaurierung des Altars und des Chores diese Ausgabe nicht  bestreiten könne, das Weißen der Kirche aber ein höchst dringendes Bedürfnis sei, beschlossen, dasselbe für Rechnung der hiesigen Gemeindekasse mindestfordernd zu verdingen, und demnächst die Höhere Genehmigung zur Bestreitung dieser ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)mäßigen Ausgaben nachzusuchen.  - Mit Chor war damals der Altarraum gemeint. Im Jahr 1857 gab es noch nicht die beiden Seitenschiffe mit dem entsprechenden Mittel-Schiff-Teil und dem Altarraum. Erst 1886. Das damalige Chor, der damalige Altarraum begann 2 oder 3 Meter nach dem alten Mittel-Schiff. Leider gibt es es keine genauer Beschreibung der alten Kirche.
Am 4. Mai 1857:    TOP 525:  Wurde beschlossen, dem Matthias Schramm von hier auf dessen Antrag vom 16. April d.J. die gewünschten Torfbarren im Bergemerg (Bergmecke) zwischen den jungen Tannen und ebenso dem Gemeinde-Verordneten Franz Tönne die Erlenbüsche im Erlenbruch zu gleichem Zweck und gegen taxmäßige Vergütung abzugeben, sofern hiergegen seitens der Forstverwaltung nichts zu erinnern sei.
Am 25. Mai 1857:      TOP 527:  Wurde der Antrag der Witwe Ferdinand Feldmann (Gertrud geb. Hehse) von hier vom 26. d.M. um Niederschlagung des Betrages  von 2 RT 24 Sgr, 9 Pf für die gegen die Taxe erhaltenen ¾ Klafter Brennholz vorgelegt und beschlossen, den Betrag mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Feldmann abzulehnen, derselben dagegen zur Zahlung des fraglichen Betrages noch einen sechsmonatlichen Ausstand zu bewilligen.  - 1 Klafter = 3,33 cbm; also etwa 2,5 cbm., knapp 2 Festmeter. - Siehe oben: TOP 488, 29. Dezember 1856 und TOP 480, 22. Dezember 1856.
Am 9. Juni 1857:     TOP 528:  Auf den mündlich gestellten Antrag des Polizeidieners Kaulmann wurde beschlossen, demselben zur Anschaffung einer neuen Uniform eine außerordentliche Unterstützung von 7 Talern aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 529:  Auf den mündlich gestellten Antrag der Ehefrau Franz Trompetter von hier wurde beschlossen, derselben mit Rücksicht darauf, dass deren Mann augenblicklich die 14-tägige Landwehr-Übung in Meschede mitmache, eine Unterstützung von 1 Taler aus der Gemeindekasse  zahlen zu lassen. -  Franz Trompetter gnt. Schröer, Ackersmann, Tagelöhner, 1857 LA 41 J.; Ehefrau Franziska geb. Höhmann, 1857 LA 35 J.;  Kinder im LA von 1857: Gaudenz 16 J., Maria 13 J., Theodora 10 J.; Alte Haus-Nr. 24 a, Bergstraße 21. - Ein „Leben von der Hand in den Mund“.
TOP 530:  Vorbemerkung: Welche Not steckt dahinter im Juni? - Auf den Antrag des Johann Stierenberg (Stirnberg) von hier am 27. Mai um Abgabe des Unterholzes zwischen den auf Brumlingsen (?) stehenden Eichen zu Torfbarren wurde beschlossen, dasselbe abzulehnen, da das fragliche Holz sich binnen einigen Jahren zu Brandholz eigne. - Johann Stirnberg, Chaussee-Arbeiter, 1857 LA 54 J, Ehefrau Gertrud geb. Hirnstein, 1857 LA 47 J.; 3 Kinder:  Marianne 17 J., Ferdinand 15 J., Franz 11 J.; Alte Haus-Nr. 140, Kirchhofstraße.
Am 26. Juni 1857:     TOP 533: Wurde auf den Antrag des hier neu eingezogenen Franz Tegethoff vom 23. d.M. beschlossen, demselben die Zahlung des Einzugsgeldes ad 30 Talern in 3 Terminen zu gestatten; dass das erste Drittel jetzt gleich, das 2. Drittel zu Michaelis (30. September) und das letzte an Martini (11. November) d.J.  abgeführt werde.
Am 11. Juli 1857:    TOP 539: Wurden die Anträge (a) des Georg Siepe gnt. Necker, (b) das Caspar Feldmann und (c) des Heinrich Zacharias von hier um Abgabe von Torfbarren resp. Faschinen aus dem Bergemerge (Bergmecke) und Knäppchen vorgelegt und dieselben unter der Voraussetzung , dass dagegen in forstwirtschaftlicher Hinsicht  nichts zu erinnern sei, genehmigt.
Am 28. Juli 1857:      TOP 540: Wurde die Landrätliche Verfügung vom 24. v.M.  Nr. 3385 betreffend die Ablösung der hiesigen Frei-Bauholz-Gerechtsame vorgelegt und einstimmig beschlossen, nunmehr und mit Rücksicht auf den von 13 hiesiger Hufebesitzer unter dem 25. April d.J. bei der Sammt...(2.Wortteil nicht korrekt lesbar) gestellten Antrag um Ablösung ihrer Frei-Bauholz-Gerechtsame auch namens der hiesigen Gemeinde die Abfindung der noch übrigen 11 Hufenbesitzer, nämlich: 1. des Anton Lenze gnt. Lenzen, 2. des Josef Funke, 3. des Heinrich Flinkerbusch, 4. des Heinrich Sahse, 5. des Theodor Bracht, 6. des Franz Kerstholt gnt. Cohsmann, 7. der Witwe und Erbin Caspar Pöttgen gnt. Göbeln, 8. des Gaudenz Kerstholt, 9. des Heinrich Albers, 10. des Gottfried Becker gnt. Kaiser, 11. der Franziska Pöttgen verehel. Buchbinder Becker zu Arnsberg, zu beantragen und um möglichst baldige Einleitung des Ablöseverfahrens zu bitten.
TOP 541:   Wurde auf die Anträge des Johann Altenwerth und des Rendanten Bracht vom 17. und 27. d.M beschlossen, denselben gegen taxmäßige Vergütung der beantragten Faschinen resp. Gerüststangen abzugeben, sofern in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts dagegen zu erinnern sei. – Der Antrag des Meyer Jakob vom 28. d.M.  um Abgabe des zur Umfassung seiner Boden...(2.Wortteil nicht korrekt lesbar) erforderlichen Holzes wurde dagegen abgelehnt, weil dieses Holz hier überall käuflich zu haben sei. -  Volkszählung Dezember 1871; genannt sind nur: Name und Vorname des „Hausherrn“, Alte Haus-Nr. und Zahl der Haushaltungen und Familienmitglieder und Name des/der Mieter; nicht mehr so ausführlich wie zuletzt 1849: Johann Altenwerth, Ale Haus-Nr. 20, Bergstraße 16; 1 Haushaltung, 5 Familienmitglieder. - Meyer (Vorname) Jacob, Alte Haus-Nr.15, Bergstr. 9, 3 männl., 5 weibl. Bewohner, jüdisch.
TOP 542:  Wurde beschlossen, die beiden Rechnungen des Schreinermeisters Sahse vom 13. d.M. über die Lieferung eines Tors für den Industriegarten ad 3 RT 10 Sgr und die Reparatur des Geländers an der Kirchhofs-Treppe und dem unteren Feuerteich ad 16 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Weil der Schreinermeister Heinrich Sahse für seine Arbeit bezahlt wurde, kann es sich um ein Holz-Geländer gehandelt haben; die Treppe von der Schule hinauf zum Turm-Portal, zum Pausenhof, zur linken Seite für die Mädchen, zur rechten Seite für die Jungen (damals Knaben). Der untere Feuerteich befand sich auf dem  - im Jahr 2010 – kleinen Einstellplatz rechts von der Einfahrt in Am Hügel von der Hauptstraße her.
Am 14. August 1857:    TOP 544:  Wurde auf den Antrag des Caspar Neise vom 12. d.M. beschlossen, demselben die verlangten 40 Torfbarren aus dem Bergemerg (Bergmecke), sowie die 5 Stützen zur Reparatur seines Hauses abzugeben gegen die Taxe, falls in forstwirtschaftlicher Hinsicht nichts dagegen zu erinnern, auch von nun ab den hiesigen Eingesessenen den zur Reparatur ihrer Häuser erforderlichen Lehm unentgeltlich durch den Flurschützen anweisen zu lassen.
TOP 545:   Wurde auf den Antrag des Ludwig Feldmann von hier beschlossen, demselben den ..(1 Wort nicht korrekt lesbar) für den  in diesem Winter  erhaltenen Busch-Klafter ad 25 Silbergroschen mit Rücksicht auf die Unglücksfälle, wovon er in der letzten Zeit betroffen, zu erlassen. -  Aus dem Sterberegister: gest. 3. August 1857 Tochter Kind Gertrud Feldmann, 1 J.: gest. 1. August 1857 Sohn Louis Feldmann, 14 J. - Schreiner Ludwig Feldmann, 1857 LA 51 J., Ehefrau Elisabeth geb. Neise, LA 44 J.; Alte Haus-Nr. 138 a, Chaussee / Breiter Weg 19.
Zwischenbemerkung aus dem Sterberegister: Ruhr-Epidemie! Siehe Kapitel: „Zeitungsberichte“ des Amtmanns nach Arnsberg für diese Jahre!                            Im Jahr 1855 starben 27 Personen, davon 17 Kinder; Juni bis Oktober: 9 Kinder.     Im Jahr 1856: starben 19 Personen, davon 9 Kinder.                                                 Im Jahr 1857 starben 77 Personen, davon 50 Kinder.
Am 14. September 1857:       TOP 560:  Wurden die von dem Oberförster Harbert unter dem 26. v.M. aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne pro 1858 vorgelegt und dieselben nach vorgängiger Prüfung  genehmigt.
TOP 561:  Wurde beschlossen, den Maurermeister Franz Göckeler für das vorschriftsmäßig und gut ausgeführte Weißen der hiesigen Kirche, die Anschlagssumme von 26 RT  auf Grund des  frühern Beschlusses vom 20. Mai und 25. Juli d.J.  und der Landrätlichen Genehmigungs-Verfügung vom 29. Mai s.J. , Nr. 1639 aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 28. September 1857:         TOP 562:  Wurde das Schreiben des Herrn Landdechants Schlüter vom 22. d.M.  betreffend der Beschaffung der zur Bestellung eines Kaplans für die hiesige Gemeinde erforderlichen Mittel vorgelegt. Die Versammlung erklärte nach gewonnener Einsicht einstimmig, sie müsse aus den in diesem Schreiben angeführten Gründen die fernere dauernde Anwesenheit des Herrn Seminarpriesters Hohgrebe resp. die Anstellung eines anderen Hilfsgeistlichen für die hiesige Gemeinde mit dem Herrn Dechanten für sehr wünschenswert und sehr heilsam erachten und wolle, um dies zu ermöglichen, bereitwilligst und zwar einstweilen für die Dauer eines Jahres … (1 Wort nicht korrekt lesbar) hierdurch einen Zuschuss von 80 RT aus der hiesigen Gemeindekasse, sowie 2 Klafter Brennholz bereitlegen. Die Versammlung bedauerte mit Rücksicht auf die Mittellosigkeit eines großen Teils der hiesigen Eingesessenen und die in diesem Jahr ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) durch die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) hervorgerufenen außerordentlichen Ausgaben einen größeren Zuschuss nicht gewähren zu können. Falls diese Mittel aber auch mit Rücksicht auf die Dotierung  der hiesigen Pfarrei  und frühere Vorgänge für ausreichend und glaubten sich deshalb der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass seitens des hiesigen Herrn Pfarrers sowie seitens des Hochwürdigsten Generalvikariats den Wünschen der Gemeinde stattgegeben werde. -  Aus den Pfarr-Archiv-Akten: Pfarrer Brand starb am 9.12.1857 an den Folgen eines Leberleidens. In Freienohl und im Sauerland herrschte die Ruhr-Krankheit. Auch der Seminarpriester Hohgrebe als Kooperatur am 9.12.1857. Ein Vertreter wurde Kaplan Böller aus Rumbeck. - Sterbeliste vom 15. Januar 1857 bis 30. Dezember 1857 starben insgesamt 77 Freienohler, von diesen 77 waren 51 Kinder! Zum Vergleich: im Jahr 1854 starben insgesamt 32 Freienohler, von diesen 32 waren 13 Kinder. In der Sterbeliste können die Daten des Lebensalters mit den Namen und Eltern-Namen eingesehen werden.
TOP 564:  Wurde beschlossen, die Rechnung des Ferdinand Kerstholt für die Ausbesserung des Prozessionsweges und des Weges an der Langelbrücke mit 1 RT 6 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 565:   Wurde auf den Antrag des Waldwärters Tönne vom 12. d.M.  beschlossen, demselben mit Rücksicht auf dessen überstandener Krankheit und unter der Voraussetzung, dass er in Nachweisung seines Dienstes sich alle Mühe geben werde, für das laufende Jahr eine Renumeration von 10 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.. - Waldwärter und Flurschütze Anton Tönne, 1857 LA 48 J.; im Jahr 1849: Alte Haus-Nr. 67 c;, Hauptstraße; ledig, Mieter im Haus von Ferdinand  Erlmann gnt. Kleinschmidt.
Am 10. Oktober 1857:     TOP 567:  Wurde auf Vortrag beschlossen, den hiesigen Feuerteich Kletterpott Tagelohn weise reinigen zu lassen.
Am 27. Oktober 1857:      TOP 569:   Wurde beschlossen, folgende Anträge: (a) des Schlossers Feldmann für die Beschaffung eines Ofenrohres in der (!) hiesigen Pastorat mit 3 RT 18 Sgr; (b) desselben für  die Befestigung zweier Schwengel an die hiesigen Kirchen-Glocken auf 24 Sgr; (c)  des Polizeidieners Kaulmann für die Reinigung des Feuerteiches Kletterpot mit 24 Sgr aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 570:  Wurden zu Mitgliedern der hiesigen Steuer-Einschätzungs-Kommission pro 1858 gewählt: (1.) Joseph Funke, (2.) Heinrich Flinkerbusch, (3.)  Heinrich Sahse.  - Mal wird Commission mit C, mal mit K geschrieben.
TOP 571:  Wurde auf Antrag des Vorsitzenden zur Ausführung der Nr. VII der Ministerial-Instruktion  vom 9. Mai 1856 zur Landgemeinde-Ordnung vom 19. März 1856 und nach Vorlegung der  Landrätlichen Verfügung vom 14. und 27. Juni v.J.  folgendes beschlossen: ad § 24:  Die Gemeinde-Versammlung wird, da die Zahl der stimmberechtigten Gemeinde-Mitglieder nach der von dem Vorsitzenden auf Grund der §§ 14 – 16 aufgestellten Liste 56  beträgt, aus Gemeinde-Verordneten bestehe.  Ad § 26: Die Zahl der Gemeinde-Verordneten wird, wie bisher auf 6 festgesetzt. Rittergüter sind nicht vorhanden.  Ad § 27 und 28: abändernde Bestimmungen werden nicht beantragt.  Ad § 75:  Mitglied des bisherigen  Sammtgemeinderats (Gesamt-Gemeinde = Amt Freienohl) war Joseph Funke von hier; dieser bleibt daher für die laufende Wahlperiode auch Mitglied der Amts-Versammlung und ist letzterer der Gemeinde-Vorsteher  und Amtsverweser, bereits als Mitglied hinzugetreten. - Korrekt abgeschrieben, aber zum § 75 nicht ganz verständlich.  - Josef Funke gnt. Schilling, Ackersmann, Holzhauermeister; 1857 LA 59 J.; Alte Haus-Nr. 2, Parz. 723, Hauptstraße, gegenüber der Hirsch.-Apotheke.
Am 7. Dezember 1857:           TOP 574:  Siehe TOP 565: Wurde zum Vortrag gebracht, dass zu der durch das Absterben des Anton Tönne (am 26. November 1857, ledig; Sterberegister) erledigte Waldwärter-  und  Flurschützen-Stelle die hiesige Gemeinde sich außerdem von dem Oberförster Harbert in Vorschlag gebrachten Forst-Kandidaten Theodor Kuhn (s.u. 9. März 1858, TOP 593) auf die in Folge des Beschlusses vom 4. d.M. veranlasste öffentliche Bekanntmachung auch die hiesigen Eingesessenen  Heinrich Weber und Joseph Kerstholt zu der fraglichen Stelle gemeldet hätten und wurde die Versammlung sodann wiederholt aufgefordert, auf Grund der §§ 1 – 12 der Instruktion vom 19. Mai d.J.  zur Neuwahl eines Forstschützen zu schreiten.  Die Versammlung erklärte hierauf:  Sie habe zwar gegen den Forst-Kandidaten Kuba (Kuhn) an und für sich und namentlich gegen dessen Qualifikation nicht das Mindeste zu erinnern, sie müsse aber befürchten, dass dieser bei seiner schwachen Konstellation und den vielen im hiesigen Ort wohnenden teilweise sehr unverschämten Holzdieben der Forstschütze nicht energisch genug werde handhaben können, sie wolle deshalb von den beiden obigen Kandidaten den Heinrich Weber, dem schon wegen seines Militärdienstes der Vorzug gebühren werde, in Vorschlag bringen resp. wählen, jedoch einstweilen nur in der Weise, dass ihm wenigstens die Waldwärter-Stelle probeweise auf ein halbes Jahr anvertraut werde. Die Versammlung war dabei der Ansicht, dass ein ausgebildeter Forstbeamter als Schützbeamter hier nicht erforderlich, eventuell der Oberförster überflüssig sei innerhalb der gestellten Probezeit der Weber hierauf auch als Waldwärter qualifizieren werde. Bezüglich der Anstellungsbedingungen erklärte die Versammlung, dass sie das bisherige Gehalt des Tönne für beide Stellen von 60 auf 84 RT jährlich ohne alle sonstigen ...(1 Wort, Fachausdruck nicht korrekt lesbar) erhöhen wolle, zu ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) sich jedoch wegen der hier vorhandenen L. (Leute?) und voraussichtlich auch beizubehaltenden Waldwärter-Stelle nicht verstehen könne. -  Eine Entscheidung ist nicht gefallen, Kerstholt wird nicht erwähnt. - Aufgrund der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849: Gemeint ist wohl der Sohn vom Vater Heinrich Weber, Holzschuhmacher; 1857 LA 63 J., Sohn Heinrich Weber, 1857 LA 23 J.; Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese. Einwohnerliste Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 106, Hauptstraße: Heinrich Weber (ohne weitere Angaben). - Vom Sohn kein Eintrag im Trauungsregister und auch nicht im Sterberegister bis 1890.
Am 16. Januar 1858:       TOP 576:  Wurde der von dem Vorsitzenden Boese aufgestellte Gemeindekassen-Etat pro 1858 vorgelegt, speziell geprüft und mit einem Defizit von 435 RT  4 Sgr  11 Pf oder 40 % der ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) abgeschlossen.
TOP 577:   Wurde das heutige Verpachtungs-Protokoll über die Wiesen auf dem Schnepper, im Ohl, der Kaiserwiese, und die Wiese in der Alten Ruhr mit einem jährlichen Pachtbetrag von 182 RT 14 Sgr, resp. einem Plus von 42 RT 11 Sgr  gegen die frühere Verpachtung abschließend, vorgelegt und nach vorgenommener Prüfung der seitens der neuen Anpächter gestellten selbst...(?) Bürger beschlossen, die Verpachtung überall zu genehmigen.
TOP 578:  Wurde beschlossen, dem Amtsverweser Boese seine Auslagen für die Unterstützung der Ruhr-Kranken auch die in seiner Wohnung hergerichtete ...(1. Wortteil nicht korrekt lesbar)... anstalt, welche inclus. des Lohns für den Krankenwärter Schirp ad 14 RT  23 Sgr nach der vorgelegten Spezifikation 66 Rt 17 Sgr 9 Pf  betragen, aus der Gemeindekasse erstatten und ferner dem Jacob Meyer (Jacob = Nachname, Meyer = Vorname) hier für angeliefertes Fleisch 7 RT 6 Sgr, und dem Kaufmann Cosack für Hafer-Grütze  den Betrag von 3 RT 20 Sgr zahlen zu lassen, dagegen von der Gemeinde Dinschede für 26 (?) an diese abgegebene Hafergrütze den Betrag 1 RT 22 Sgr, und von der Gemeinde Meinkenbracht (korrekt abgeschrieben?) für 8 (?) desgleichen den Betrag von 16 Sgr wieder einzufordern. -  Ruhr-Epidemie siehe oben TOP 562, 28. September 1857.
TOP 580:  Wurde beschlossen, dem Cultur-Arbeiter Noeke hier für die Sammlung und Ablieferung von 10 Scheffel Eicheln, die für die Schweine-Mast im Fiskalischen an den Oberförster Klick (?) abzugeben, den Betrag von 5 Talern zahlen zu lassen. - 1 Scheffel = 55 l; 10 Scheffel = 550 Liter. - Kaspar Noeke gnt. Schäfers, Holzhauer, 45 J.,  Alte Haus-Nr. 45 a, Krumme Straße.
TOP 581:  Wurde beschlossen, den Wirt Bernhard Becker hier bezüglich der gegen ihn eingeklagten Forderung auf seinen wiederholten Antrag gegen Überweisung  der  ihm aus der Armenkasse Calle koncidierenden Verpflegungsgelder für die Ehefrau Hehse  in der Giesmecke wie ferner ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Ausstand zu bewilligen. - Zusammenhang mit Calle, Einzelheiten, Namen auch bezüglich der Giesmecke  sind hier nicht aktenkundig.
TOP 582:  Wurde beschlossen, die Kosten für die Ausbildung der zur Hebammen-Lehrtochter gewählten Ehefrau Ant. Schröer von hier demnächst (wohl, wenn die Ausbildung beginnt) aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Gemeint ist wohl die Ehefrau des Anton Schröer: Maria Christine geb. Trumpetter, Heirat: 24. Januar 1856.
TOP 583:  Wurde die Landrätliche Marginal-Verfügung vom 11. d.M.  bezüglich der Erhöhung des in dem Beschluss vom 7. d.M. für den hier anzustellenden Waldwärter und Flurschützen ausgeworfenen Gehalts vorgelegt und die Versammlung unter Mitteilung und näherer Erläuterung der von dem Oberförster Harbert geltend gemachten Bedenken aufgefordert, das fragliche Gehalt von 84 auf 96 bis 100 RT zu erhöhen. Die Versammlung wollte sich indes mit Rücksicht darauf, dass der verstorbene Waldwärter Tönne für beide Posten nur 60 RT bezogen habe, das Gehalt also schon um 24 RT erhöht sei und ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) auch wegen der zerstreuten Lage des hiesigen Communal-Waldes voraussichtlich die Leute bis jetzt mit 30 RT datierte Waldwärter-Stelle beibehalten werden müsse. Indem sonst dem Holzdiebstahl hier nicht kräftig gesteuert werden könne, zu einer weiteren Erhöhung als 84 RT nicht verstehe. Die Versammlung hielt nach den erforderlichen meistenteils rein ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Dienstleistungen dies Gehalt auch für ausreichend und erklärte überhaupt aus dem früheren Beschluss angeführten Gründen die Trennung resp. Bestätigung des in Vorschlag gebrachten Heinrich Weber nochmals dringendst beantragen zu müssen.  - Die Holzdiebstähle können auf Armut zurückgeführt werden.
Am 23. Januar 1858:      TOP 585:   Wurde die Rechnung des Apothekers Wrede in Meschede für die an Ruhrkranke verbrauchten Arzneien vorgelegt und beschlossen, dieselben nach Absetzung der Kosten für Heinrich Cohsmann Senior und Matthias Schramm mit  ...RT … Sgr  (keine Beträge aktenkundig) durch die Gemeindekasse bezahlen zu lassen. - S.o. TOP 545.
TOP 586:  Wurde auf das Schreiben des Kreis-Physikers Dr. Gieffleos von Meschede vom 19. d.M. beschlossen, demselben für die während der Ruhr-Epidemie hierher gemachten Reisen, die für im Ort gemachten Besuche auch die Behandlung der armen Kranken unter der Verzichtleistung auf alle und jede weiteren Ansprüche an die hiesige Gemeinde  und Krankenkasse  und unter der Verpflichtung die noch nicht bezahlten Kosten mit Ausnahme des Müllers Winterhoff bei allen übrigen Eingesessenen nur mit 5 Sgr zu liquidieren,  bis spätestens zum 1. Juni d.J.  den geforderten Betrag von 140 RT zu zahlen und des an den eingegangenen freiwilligen Beiträgen bis zu diesem Betrag Fehlende aus der Gemeindekasse zuzuschießen.
Am 26. Februar 1858:     TOP 587:   Wurde auf das Schreiben des Kreis-Physikus Dr. Liese zu Arnsberg vom 7. d.M.  beschlossen, demselben für die zur Behandlung der Ruhr-Kranken hierher gemachten 12 Reisen den Betrag von 24 RT aus der Gemeindekasse zahlen  und demselben für die Behandlung der in dem mittels Schreiben vom 18. d.M. mitgeteilten Verzeichnisse aufgeführten armen und zahlungsunfähigen Eingesessenen ein für alle Mal und unter Verzichtleistung auf alle weiteren Anforderungen an die hiesige Gemeinde resp. Armenkasse und die Zeit der Ruhr-Epidemie den Betrag von 40 RT zu offerieren.
TOP  588:   Wurden die Rechnungen des Apothekers Müller und Hanterior (?) zu Arnsberg über an arme resp. zahlungsunfähige Ruhr-Kranke vorgelegt und beschlossen, dieselben mit 23 RT 5 Sgr 2 Pf  resp. 1 RT 2 Sgr  1Pf  durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 589:  Wurde beschlossen, dem Polizeidiener Kaulmann eine Renumeration von 5 RT  aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht für nicht geplante Mehrarbeit wegen der Ruhr-Epidemie.
TOP 590:  Wurde beschlossen, dem Amtsvorsteher Boese seine Auslagen für 2 für das hiesige Polizei-Gefängnis beschafften Decken unter 2 RT  8 Sgr  durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 591:  Wurde beschlossen, folgende Rechnungen (a) des Schusters Helnerus für den Schweinehirten Krick angefertigten Schuhe und die Reparatur eines ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) mit 3 RT  15 Sgr,  (b)  des Maurermeisters Franz Göckeler für die Leitung des Brumlingser Wegebaus mit 5 RT, (c) der Taxatoren (Preis-Berechner) Sahse und Göckeler für die Tax-Erhöhung der hiesigen Kirche und deren Inventars bei der Provinzial-Feuer-Sozietät mit  4RT und (d) des Schmieds Bernhard Schwefer für verschiedene Reparaturen an den Turm-Glocken mit 26 Sgr; in Summa 13 RT 11 Sgr  durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 592:  Wurde das Verzeichnis über die bei der Auktion des verstorbenen Pfarrer Brand für das hiesige Pastorat hier verkauften Gegenstände vorgelegt und beschlossen, den Gesamtbetrag von 18 RT  5 Pf  baldigst durch die hiesige Gemeindekasse an den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar; Titel?) Kaplan Böller zu Rumbeck zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 562.
Am 1 April 1858:  TOP 600:  Wurde beschlossen, die Rechnung des Schmieds Franz Caspar Düring für die Anfertigung einer Rolle und Kette für den Feuerteich Kletterpott mit 4 RT 9 Sgr 3 Pf  durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen.  Düring: s.o. TOP 527, 25. Mai 1857.
TOP 601:  Wurde auf den von dem Doktor Eucochen (korrekt abgeschrieben?) unterstützten Antrag der von hier beschlossen, Hebammen-Lehrtochter Ehefrau Schröer dieselbe zur Anschaffung eines Schröpfungsgeräts für Rechnung der hiesigen Gemeindekasse  zu ermächtigen.  - S.o.: TOP 582; ferner www.zedler-lexikon.de : Schröpfungsgerät „zeitgleich“ erklärt.
TOP 603:  Es wurde zum Vortrag gebracht, dass bei dem großen Mangel an Ackergrundstücken hierselbst, der dadurch noch fühlbar geworden, dass in den letzten Jahren ein bedeutender Teil bisher an ...(1 Wort nicht korrekt lesbar)  verpachteten, zum Gut Bockum gehöriger Grundstücke wieder eingezogen sei, auf weitere Kultivierung von Gemeindegrundstücke bedacht gewonnen werden müsste. Mit Rücksicht hierauf wurde beschlossen, bei Höherer Behörde die Genehmigung zur grundzinsweisen Veräußerung von folgenden Gemeinde-Parzellen zu beantragen:  (1.) von der im vorigen Herbst abgetriebenen, mit alten Eichen bestanden gewesen, 5 – 6 Morgen großen Fläche von Flur I Nr. 1049 / 104 am Küppel, unmittelbar am Giesmecker Weg in der Nähe der hiesigen Mühle;  (2.)  der ganz von Ackergrundstücken eingeschlossenen 4 – 6 Morgen großen Fläche am Scheidkopf an Flur IV Nr.  123, die teilweise nur mit schlechten Buchen und  Eichenholz bestanden; (3.)  die bei Anlage des Weges nach Brumlingsen im vorigen Jahr liegen gebliebenen einige Ruten große Wegestücke über den Parzellen Flur IV Nr. 143, 133 und 132.  Die Versammlung glaubte, sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass mit dem Eingangs angeführten Grund, sowie mit Rücksicht dieses, dass die Gemeinde nach dem jetzigen Bestand sub (latein.: unter, bei) 1 und 2 aufgeführten Flächen nun dieselben in langen Jahren durchaus keinen Ertrag haben werden, der Oberförster Harbert  sich auch bereits mit der Veräußerung einverstanden erklärt habe, die erforderliche Genehmigung erteilen werde.        
Am 26. Mai 1858:        TOP 607:  Wurde der Antrag des Vorstehers Holzapfel zu Oeventrop um Bereitung einer          Prämie für die Anfahrt der Dinscheder Feuerspritze bei dem am 30. April v.M. hier stattgehabten Brand vorgelegt und beschlossen,  dem Holzapfel mit Rücksicht darauf dass er unter den obwaltenden Umständen bei der Provinzial-Feuer-Sozietät keine Prämie beantragen könne, für die beabsichtigte gehaltene Hilfeleistung eine Vergütung von 2 RT durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 608:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass bei der jetzigen Jahreszeit  die Anstellung eines Flurschützen hierselbst an Stelle des im vorigen Herbst verstorbenen Anton Tönne ein unumgängliches  und ein nicht länger aufschiebbares Bedürfnis sei. Mit Rücksicht hierauf wurde beschlossen,  Königliche Regierung eine bald gefällige Entscheidung auf den mit Beschluss  vom 12. März d.J. vorgelegten Gemeinde-Beschluss vom 9. ...(?) ersuchen zu lassen, da vor Eingang dieser Entscheidung keine ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Besetzung dieser Stelle stattfinden könne. 
Am 14. Juni 1858:     TOP 610:  Wurde zum Antrag gebracht, dass die vom ...(kein Termin eingetragen) v.M. hier abgehaltenen Gemeinde-Verordneten-Zusatzwahlen durch behördliche Verfügung vom ...(kein Termin eingetragen) betätigt sein und in Folge, dass der wiedergewählte Gemeinde-Verordnete Joseph Funke, ferner der an Stelle des ausgeschiedenen Gemeinde-Verordneten Heinrich Flinkerbusch gewählte Johann Kückenhoff zu Folge § 30 der Communal-Gemeinde-Ordnung von dem Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. - Einwohnerliste Dezember 1849, addiert zu 1858: Alte Haus-Nr. 59. Parzelle 785, Am Hügel 11: Johann Kückenhoff gnt. Frohnenmann, Ackersmann, LA 39; Ehefrau Katharina geb. Trompetter, LA 36.
TOP 614:   Wurde zum Vortrag gebracht, dass die seit vorigen Sommer verschollene Dina Flinkerbusch (Bernardine) von hier sich am 29. v. M. (vorigen Monats, also Mai) bei ihrer Schwester, der Witwe Theile zu Uentrop darin gefunden und vom Vorsteher Schulte im Auftrag des Herrn Landrats bei dieser einstweilen untergebracht sei. Es wurde beschlossen, die Flinkerbusch vorsichtsweise bei dem hiesigen Gemeinde-Verordneten Johann Kückenhoff gegen eine mit diesem noch zu vereinbarende Vergütung und Aufsicht in Pflege zu geben und der Witwe Theile an Verpflegungskosten täglich 5 Silbergroschen zahlen, derselben auch ihre Auslagen für die der Flinkerbusch angeschafften Kleidungs-Stücke (Hemden und Strümpfe) mit 2 Taler, 5 Silbergroschen, 9 Pfennig durch die Gemeindekasse erstatten zu lassen und zwar das für sie beim Kaufmann Mues zu Arnsberg eingekaufte Kleid und Tuch mit 2 Taler, 2 Silbergroschen, 3 Pfennig auf die Gemeindekasse zu übernehmen.  - Bernardine Flinkerbusch, 1858 LA 30 Jahre; 1849 wohnhaft gemeldet bei ihrem Bruder Kaspar Flinkerbusch, Alte Haus-Nr. 25 a, Bergstraße 26. - Bernardine Flinkerbusch: ausführlich im Kapitel: „Armenwesen, Armensachen“.
Am 2. August 1858:       TOP 615:  Wurde auf den Antrag der Hebamme Schröer beschlossen, derselben für die  Zeit ihrer Anwesenheit in der Lehranstalt Paderborn, also vom 1. Februar bis 1. Juni d.J. eine monatliche Vergütung von 3 Talern als Versäumniskosten (korrekt abgeschrieben, aber ?) durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen, dem Amtsverweser Boese seien Auslagen für die zu ihrer Verpflichtung erforderlichen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ad 17 Sgr  inclus. Porto und Postvorschuss erstatten zu lassen.
TOP 616:  Wurde beschlossen, dem Polizeidiener Kaspar Kaulmann für Instandsetzung des Prozessionsweges eine Vergütung von 1 RT, dem Heinrich Karneil für Hilfeleistung dabei desgleichen 25 Sgr  zahlen zu lassen, letztere jedoch auf die rückständigen Forst-Strafen desselben namentlich die durch Erkenntnis vom 3. April d.J.  gegen ihn zum Betrag ad 15 Sgr festgesetzt, abzurechnen.  - Kaspar Kaulmann, Polizeidiener, 1858 LA  64 J. - Karneil: Krumme Straße.
TOP 617: Wurde beschlossen, dem Zimmermeister Korte  für die liquidierten 1 RT 21 Sgr für verschiedene von ihm ausgeführte Arbeiten und Aufträge durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 618:  Wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss  vom 14. Juni d.J.  beschlossen, die ferneren durch die Empfangs-Feierlichkeiten des Herrn Bischofs hier entstandenen Kosten, nämlich: (a)  die Rechnung des Kaufmanns Hirschberger hier für angelieferte Bindfaden mit 2 RT 4 Sgr 9 Pf;  (b)  die Rechnung des Schäfers Noeke für einen geleisteten Botengang mit 15 Sgr 1 Pf; (c)  die Auslagen des Amtsverwesers Boese hier für die angelieferten Sachen mit  1 RT 10 Sgr; in Summa 3 RT 29 Sgr 9 Pf durch die Gemeindekasse  zahlen , resp. erstatten zu lassen. - Hier und auch oben ist der Name des Bischofs nicht genannt, auch nicht die Benennung der „angelieferten Sachen“. Bischof  von Paderborn: Konrad Martin, 1856 – 1879; durch die preußische Regierung a875 abgesetzt.
Am 20. August 1858:             TOP 623:   Wurde die Rechnung des Zimmermeisters F. Korte von hier vom 12. d.M.  über geleistete Zimmerarbeiten im Innern des hiesigen Kirchturms vorgelegt und beschlossen, den liquidierten Betrag ad 3 RT  8 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse auszahlen zu lassen. -  Zur Erinnerung: für den Kirchturm ist wegen des Läutens der Tageszeit die politische Gemeinde zuständig.
Am 5. September 1858:    TOP 624:  Wurde die von dem Oberförster Harbert unter dem 6. v.M.  aufgestellten und unter dem 22. v.M. hierher übersandten Hauungs- und Forst-Cultur-Pläne für die hiesigen Communal-Waldungen auf das Wirtschaftsjahr 1859 vorgelegt und die Versammlung unter Bezugnahme auf den § 30 der Oberförstlichen Instruktion vom 19. Mai v.J. zur gutachtlichen Äußerung über dieselben aufgefordert. Nach vorgängiger wiederholter Durchsicht erklärte die Versammlung einstimmig: sie wolle sich mit dem Hauungs-Plan in den Seiten 1 – 4 inclusive des Forst-Cultur-Plans einverstanden erklären…
TOP 625:  Wurde beschlossen, (a) dem Anton Geihsler für die Anfertigung eines neuen Riemens für die hiesigen Kirchenglocken 25 Sgr, und (b) dem Fritz Düring für 8-tägige Aushilfe als Kettenzieher bei Vermessung hiesiger Gemeindegrundstücke 3 RT  10 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.  -  Damals wurden Grundstücks-Grenzen mit langen genormten Ketten vermessen (Aussehen usw.: Internet).
Am 22. September 1858:      TOP 626:  Wurde beschlossen: (a) dem Fritz Düring, Schmied, für weitere viertägige Aushilfe als Kettenzieher: 1 RT 22 Sgr und  (b) dem Anton Neise und Adam Heckmann für zu Händen des Zimmerermeisters Franz Korte für das Schneiden (Sägen) von Brückenbohlen inclus. das Anfahren derselben am ganzen 7 RT 20 Sgr  zahlen zu lassen und dieselben mit ihren etwaigen Mehrforderungen auf den Rechtsweg zu verweisen. - Gemeint ist sicher die Langelbrücke.
Am11. Oktober 1858:            TOP 627:  Wurde (1.) die Liquidation des Revier-Kontrolleurs Derckmann für die Vermessung und Grenzregulierung mehrerer Gemeindegrundstücke vorgelegt und beschlossen, dieselbe zu dem ermäßigten Betrag von 47 RT 6 Sgr zur sofortigen vorschussweisen Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen. (2.) Wurde das Schreiben des Oberförsters Harbert vom 20. v.M.  betreffend des Sammelns von Bucheckern durch die hiesigen Eingesessenen in den Distrikten Hohlknochen und Winterseite vorgelegt und beschlossen, unter die darin angegebenen Bedingungen die Sammlung zu gestatten und die desfallsige Bekanntmachung zu erlassen.  -  Bucheckern sind bestes Schweine-Futter. -  (3.)  Wurde zum Antrag gebracht, dass der Oberförster Klute sich nunmehr dem Vorsitzenden gegenüber (Boese) bereit erklärt habe, der hiesigen Gemeinde für ihre Schweine-Herde  die Hude in den Königlichen Forstdistrikten Grafenberg, Lütgeberg und Winterseite zur Buchen-Mast gegen die Natural-Lieferung von 12 Scheffel guter Bucheckern zu belassen und beschlossen, das desfallsige Abkommen zu genehmigen und wegen Klopfens resp. Sammelns der fraglichen 12 Scheffel durch den Vorsitzenden und dem Caspar Noeke oder Adam Köster für unterhandeln zu lassen.  - 1 Scheffel = 54,73 Liter; 12 Scheffel = 656,76 Liter. - Die müssen aufgesammelt werden. Klopfen: mit langen Stöcken gegen die Äste zum Herabfallen der reifen Bucheckern. -  Caspar Noeke gnt. Schäfers, Holzhauer, LA 51 J.; Adam Köster, Kuhhirt und Holzhauer, LA 47 J. -  (4.)  Wurde auf die Rem...(nicht korrekt lesbar) der hiesigen Eingesessenen Meyer Jakob, Fritz Düring und Witwe Franz Pöttgen beschlossen, dieselben als Besitzer alter Solstätten für dieses Jahr und die Folge von der Zahlung von Weide-Geld zu entbinden und das diesjährige niederzuschlagen.
Am 4. November 1858:              TOP 630:  Wurden zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission pro 1859  gewählt: (1.) der Heinrich Sahse, (2.) der Josef Funke, (3.) der Fritz Ernst Kerstholt.
TOP 631: S.o. TOP 627:   Wurde seitens des Vorsitzenden mit dem Oberförster Klute unter dem 13. v.M. abgeschlossenen Antrag über die Benutzung der Buchen-Mast in den Königlichen Forstdistrikten Grafenberg und Lütgeberg und Olper Winterseite vorgelegt,  durch gehend genehmigt und demgemäß weiter beschlossen, die zu Folge dieses Vertrages an den Oberförster nun dem Caspar Noeke hierselbst für die hiesiger Gemeinde abgelieferten 12 Scheffel  Bucheckern dem Noeke mit 1 RT 17 Sgr  6 Pf  durch die hiesige Gemeindekasse vorschussweise zaheln zu lassen und diesen Betrag demnächst von den Eingesessenen, die Schweine mittreiben pro rata (ihrer Beteiligung entsprechend) wieder einzuziehen.
Am 19. November 1858:     TOP 636:  Wurde mittels Landrätlicher Verfügung vom 12. August d.J. mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 31. Juli d.J., wodurch eine Ermäßigung des bisherigen Einzugsgeldes von 30 RT, resp. 15 RT angeordnet, zur Kenntnisnahme mitgeteilt und die Versammlung unter Vorlegung einer von dem Vorsitzenden über den Vermögenszustand der hiesigen politischen, wie Schulgemeinde aufgestellten Nachweise aufgefordert, eine anderweitige Regulierung  des Einzugsgeldes resp. der damit zusammen hängenden nach dem § 56 der Landgemeinde-Ordnung zulässigen Abgaben vorzunehmen.  Diesem gemäß wurde nach langen Erläuterungen und wenngleich es sich nicht erkennen lasse, dass trotz der großen (mancherlei) Vorteile, welche den Neueinziehenden die Aufnahme in die hiesige Gemeinde verschaffe, doch erfahrungsmäßig der bei weitem größere Teil derselben oft nur zu bald der Gemeinde resp. dem Armenverband zur Last falle, es also gewiss nicht im Interesse der Gemeinde liege, die Aufnahme-Bedingungen noch zu erleichtern, beschlossen: (a) das bisherige Einzugsgeld für jede von auswärts her neu einzuziehende selbstständige Mannsperson von 30 auf 10 RT, und für jede Frauensperson von 15 auf 5 RT zu ermäßigen und von der Zahlung dieser Beträge die Niederlassung hierselbst abhängig zu machen, daneben aber (b)  von den Neuanziehenden (korrekt abgeschrieben), wie Einheimischen bei der Begründung eines selbstständigen Hausstandes eine Abgabe von 5 RT, von der Einrichtung pp. (dasselbe) und  (c) von den Neuanziehenden für pp. Wird Einkaufsgeld von 15 RT zu erheben…(TOP-Text abgebrochen).
Am 17. Dezember 1858:               TOP 638:  Wurde dem Kuhhirten Kaspar Koester hierselbst auf seinen Antrag eine jährliche Löhnungszulage von 3 RT vom 1. Januar 1859 ab bewilligt und beschlossen, diesen Beitrag nebst der damals kontraktlich feststehenden Eichnung (Eignung?) des Köster ad 15 RT, also mit zusammen 18 RT in bisheriger Art von den Eingesessenen der hiesigen Gemeinde, welche den Gemeinde-Hirten Kühe vortreiben, mitbringen (?) zu lassen.
TOP 639:  Die unentgeltliche Abgabe von je 1 Klafter Schlagholz (= etwa 2,5 Festmeter) an nachbezeichnete hiesige Arme und zwar: (1.) Witwe Johann Korte; (2.)  Witwe Grosche; (3.) Witwe Caspar Heinemann; (4.) Elisabeth Leineweber; (5.) Agatha Sommer; (6.)  Anna Maria Koester; (7.)  Ehefrau Plugge; (8.) Theodor Hirnstein; (9.) Witwe Schramm; (10.) Witwe Karneil; (11.) Witwe Bohne; (12.) Getrud Mester; (14.) Franziska Hirnstein,  wurde beschlossen und zugleich genehmigt, dass die Anfuhr dieses Holzes für die sub  Nr. 1, 2, 4, 5 und 6 gedachten Personen auf Kosten der Gemeindekasse veranlasst werden solle. -  Anmerkungen aus dem Sterberegister: Zu Witwe Grosche: Ehemann Jacob Grosche, gestorben 29.11.1850; mit 72 J.; hinterlässt Ehefrau; Kinder sind hier nicht aktenkundig. - Zu Witwe Schramm: aus dem Sterberegister: Ehemann Matthias Schramm, Holzdreher, gestorben 3.12.1858, geboren 1789 aus Langscheid; verheiratet  8.2.1820 mit Maria Christina geb. Kihsler gnt. Catharina; hinterlässt 6 Kinder: Tochter Marianne 36 J., Sohn Matthias 34 J., Sohn Johann 21 J., Tochter Klara zu Marianne (?) 18 J. -  Weitere Angaben über die schon großen Kinder sind nicht aktenkundig; auch nicht, warum Witwe Schramm zu den - offiziell – Armen zählt. - Die Verwandtschaftsbeziehungen der anderen genannten Armen sind nicht korrekt aktenkundig.
Am 31. Dezember 1858:             TOP 644:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass mit dem anwesenden Gemeinde-Verordneten Kückenhoff, bei welchem die aus der Benninghausener Corrections-Anstalt entlassene Bernardine Flinkerbusch aufgrund des Beschlusses vom 14. Juni d.J versuchsweise untergebracht worden sei, und deshalb diese Vergütung auf den der Billigkeit angemessenen Satz von monatlich 3 RT festgestellt, mit dem sich Kückenhoff zufrieden erklärte. Demnächst beschloss die Versammlung, diese Vergütung vom 18. Juni d.J.  ab bis auf weiteres  aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 645:   Wurde der Protokollar-Antrag des Leser Rosenthal vom 27.e.M. Zur Kenntnisnahme mitgeteilt und beschlossen, dass von demselben pro anno geforderte Weidegeld ad 20 Sgr mit Rücksicht auf seine Eigenschaft als Besitzer einer hiesigen alten Solstätte niederzuschlagen, da gegen aber die Abgaben von Termingeld ad 8 Sgr und den Mehrbetrag an Wächtergeld ad 2 Sgr als allgemeine hiesige Bürger-Abgaben von ihm nachträglich einzufordern.   
TOP 646:  Dem seit einigen Monaten bettlägerig kranken Tagelöhner Caspar Kehsler gnt. Wilke hierselbst wurde auf den Antrag seiner Ehefrau behufs Berichtigung seiner desseitigen Communal-Rückstände ein dreimonatlicher Ausstand bewilligt. -  Caspar Kehsler gnt. Wilke, Holzhauer, 1858 LA 51 J., verheiratet Franziska geb. Schroeder; Alte Haus-Nr. 133, Krumme Straße; Kinder aus der Einwohnerliste von 1849 im LA an1858 angeglichen: Klara 19 J., Margaretha 16 J., Gertrud 13 J., Kaspar 10 J. - Aus dem Trauungsregister: zu Klara bis 1870 in Freienohl kein Eintrag; am 21.11.1868 Heirat Joseph Schwefer gnt. Goers mit Margaretha Kehsler.
TOP 647:   Wurde nach vorgängiger Mitteilung des von dem hiesigen Polizeidiener Kaulmann gestellten Antrags demselben zur  Anschaffung eines Dienst-Paletots (Mantels) eine Unterstützung von 5 Taler aus der hiesigen Gemeindekasse genehmigt.
TOP 648:  Wurde das Protokoll über den vom 28. d.M. abgehaltenen Verding  der Haltung des hiesigen Gemeinde-Zieh-Ebers vorgelegt und beschlossen, dem Glashändler H. Cohsmann als Letztbietenden von 4 RT die Genehmigung zu erteilen. - Heinrich Cohsmann, gnt. Claren, Glashändler, LA 66 J., verheir. Bernardine Cohsmann geb. Grosche, LA 59 J.; Alte Haus-Nr. 95, Hauptstraße.
TOP 649:  Endlich wurde die Zahlung nachstehender Rechnungen auf die Gemeindekasse übernommen, nämlich: (a) des Leser Rosenthal über gelieferte Ofen-Röhren zur hiesigen Pastorat zu 2 RT 10 Sgr 10 Pf; (b) des Friedrich Göckeler über  Aufstellung von Öfen in der (!) Pastorat zu 1 RT 8 Sgr; in Summa zu 3 RT 18 Sgr 10 Pf.
Am 11. Januar 1859:       TOP 650: Auch im neuen Jahr wird weiter gezählt. - Wurde auf Vortrag des Vorsitzenden beschlossen, dem gegen den 15. Februar hier eingetroffenen Pfarrer Adams die Vergütung für Lesung der sonntäglichen zweiten Messe von da ab bis ultimo 1858  mit 44 RT aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen zu lassen und zu diesem Zweck den jährlichen Betrag pro 1859 und weiterhin in den Communal-Haushalts-Etat aufzunehmen.
TOP 651:  Wurde dem Schweine-Hirten Georg Krick von hier auf seinen Antrag vom 3. d.M. und mit Rücksicht auf dessen anerkennenswerte Bemühungen um die hiesigen Gemeinde-Schweine-Herde behufs Deckung der durch Beschaffung neuer Schuhe herbei geführten Kosten der Betrag von 3 RT aus der hiesigen Gemeindekasse bewilligt.
Am 11. Februar 1859:      TOP 655:  Der Versammlung wurde die von den  Feuer-Sozietät-Taxatoren Göckeler und Sahse eingereichte Liquidations-Gebühren für Abschätzung des rohen Holzwertes aus verschiedenen bauholzberechtigten Wohnhäusern der hiesigen Gemeinde, deren Brandversicherung im Laufe des Jahres 1858 zu erhöhten Summen bei der Provinzial-Feuer-Sozietät-Direktion beantragt wurden, vorgelegt und beschlossen,  jedem der Taxatoren den Betrag von 1 RT 12 Sgr  6 Pf zahlen zu lassen.
TOP 657:   Wurde auf die Protokoll-Anträge des Schmiedes Bernard Schwefer und des Adolf Düring genehmigt, dass dem ersteren die Gewinnung einiger Karren Steine aus dem oberhalb des hiesigen Ortes am sogenannten Stückelenhagen (Stückelhahn) belegenen Steinbruch gegen taxmäßige Vergütung bestattet und dem letzteren 3 Buchenstangen aus dem hiesigen Gemeindewald pro Taxe abgegeben werden.
Am 22. März 1859:         TOP 669:  Wurde beschlossen, dem Johann Kückenhoff hierselbst die ihm hier seit dem 18. Dezember bis zum 27. v.M. noch zustehende Vergütung für die Verpflegung der Bernardine Flinkerbusch im Betrag von 6 RT 18 Sgr 7 Pf  aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 644, 31. Dezember 1858.
Am 12. April 1859:   TOP 672:  Wurde dem Lehrer Schoene hierselbst mit Rücksicht auf seine gegenwärtigen schwierigen Dienstleistungen (die inhaltlich nicht aktenkundig sind) in seiner Eigenschaft als Küster (vielleicht ist der neue Pfarrer Adams besonders anspruchsvoll und möchte, will alles anders haben) eine außergewöhnliche Renumeration (Auszahlung, Gratifikation, Belohnung) zum Betrag von 10 Taler aus der hiesigen Gemeindekasse bewilligt.
TOP 673:  Mit Rücksicht auf das nahende Frühjahr und die Erledigung der hiesigen Communal-Flurschützenstelle beschloss die Versammlung, die Wahrnehmung dieser Stelle dem Waldwärter Kerstholt hierselbst, der sich hierzu ohne Anspruch auf Vergütung bereit erklärt habe, zu übertragen, nebenbei aber im allgemeinen Interesse den zum ersten Waldwärter jüngst hier angestellten Jäger Weihs ohne eine Vergütung von 15 RT einstweilen für das angehende Sommer-Semster mit der Mitbeaufsichtigung des hiesigen Feldes zu betrauen, da letzteres unbeschadet der Ausübung eines entsprechenden Waldschutzes durch den Weihs geschehen könne.
TOP 677:  Die Rechnung des Schmiedemeister Franz Caspar Düring hierselbst über        Anfertigung zweier Pflanzbahren für die hiesigen Gemeinde-Cultur-Arbeiten wurde im Betrag von 4 RT 20 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen. - Franz Caspar Düring, Hufschmied, Grobschmied, 1859: LA 61 J.; Alte Haus-Nr. 109, Brunnen Str. 5, Schmitten Ecke. - Pflanzenbahren: eine Trage für Pflanzen, Pflänzlinge; Cultur-Arbeiten; hier: Anpflanzungen mit Pflänzlingen: Fichten (Hessen-Bäume).
TOP 680:  Das Protokoll über den am 29. v.M. im Distrikt Himmenhagen abgehaltenen Gemeinde-Holzverkauf, wonach ein Erlös von 61 RT 8 Sgr erzielt wurde, wurde zur Einsicht vorgelegt und dieser Verkauf überall genehmigt.
Am 29. April 1859:   TOP 683:  Auf den vom Vorsitzenden vorgelegten Antrag des NN. von hier wurde genehmigt, dass derselbe eine der hiesigen Gemeindekasse schuldige wegen Dreschen bei offenem Licht gegen ihn erkannte Polizeistrafe ad 5 RT durch verhältnismäßige Strafarbeit verbüßen und übernahm der Gemeinde-Verordnete  Sahse, demselben zu den Arbeiten auf dem hiesigen Sunderweg anzuweisen und die dabei nötige Kontrolle zu führen.  -  NN. war Holzhauer und hatte tagsüber wohl keine Zeit und das – vielleicht wenige Dreschen – war für das Kochen seitens seiner Frau für seine Familie notwendig. Elektrisches Licht gab es noch nicht. Offenes Licht : Feuergefahr.- NN.: siehe Original-Abschrift des Gesamttextes.
Am 27. Mai 1859:         TOP 685:    Die Rechnung des Pflasterers Kohsmann über Anlage eines Abzugskanals aus dem Kellerraum des L. Becker´schen Wohnhauses führenden durch die Anlage der Twietenstraße notwendig gewordenen Abzugskanals zum Betrag von 3 RT wurde auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 686:  Auf den Protokollarischen  Antrag des Pflasterers Kohsmann vom 26. d.M. erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, wenn dem Kohsmann die Gewinnung von 3 Schacht-Ruten Sand aus der sogen. Insel vorbehaltlich einer Entschädigung von 10 Sgr pro 1 Schacht-Rute gestattet werden. - 1 Schacht-Rute = 144 Kubik-Fuß = 4,452 Kubikmeter; bei 3 Schacht-Ruten = 13,356 Kubikmeter = 30 Silbergroschen. - Die Insel: zwischen Ruhr und Obergraben.
TOP 687:  Der Antrag des Kuhhirten Leineweber von hier bezüglich der Gewährung einer fortlaufenden Löhnungszulage wurde vorgelegt und darauf von der Versammlung erklärt, wie sie sich mit Rücksicht auf die seitherige Führung des Antragstellers zu einer Willfahrung seines Begehrens nicht bereit finden könne, dagegen bei der nicht zu verkennenden kärglichen Löhnung desselben behufs Anschaffung eines Paars neuer Schuhe die Zahlung des Betrages von 3 RT  aus der Gemeindekasse für ihn bewilligen wolle.  - Franz Leineweber, Kuhhirt, 1859 LA 60 J.; Ehefrau Margaretha geb. Siepen, 56 J.; Sohn Kaspar 24 J., Sohn Johann 18 J.; Tochter Gertrud 11 J.; Alte Haus-Nr.  29 c, Parz. 889, Ecke St. Nikolaus Str. 13, Kerstholtsgasse. Möglich ist, dass die beiden Sohne Kaspar und Johann 1859 nicht mehr bei ihren Eltern leben; die LA-Daten sind addiert von 1849.
Am 20. Juli 1859:        TOP 693:  Die Rechnung des Anstreichers Gottlieb Stein zu Arnsberg über Ausführung der ihm unterm 27. Mai d.J. übertragenen Anstreicher-, Glaser-,  pp. (usw) Arbeiten in der hiesigen Pastorat und das dazu vom Gemeinde-Verordneten Schreinermeister Sahse aufgestellte Abnahme-Protokoll wurde vorgelegt und nach Durchsicht desselben beschlossen, den von Sahse ermittelten Betrag von 44 RT 9 Sgr 6 Pf  an Stein  zur Auszahlung bringen zu lassen.
Am 20. September 1859:       TOP 698:  Wurde das mittels Landrätlicher Verfügung vom 9. d.M.  Nr  5091 mitgeteilte von Königlicher Regierung unterm 28. v.M. festgestellte Reglement über die Forst-Anbau-Nutzungen im hiesigen Communalwald zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Versammlung erklärte, wiewohl sie es einerseits dankbar anerkennen müsse,  wenn Königliche Regierung in den §§ 6, 11 und 15 des Reglements bereits ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) ihrem Antrag entsprechende Modifikation habe eintreten lassen, so finde sie sich, um den Interessen der hiesigen Gemeindeglieder Rechnung zu tragen, andererseits zu der  Bemerkung veranlasst, dass die im Anbringen bei Festsetzung des Reglements ihnen in dem Beschluss vom 12. April d.J. gemachten Vorschläge nur sehr wenig berücksichtigt worden die Ausführung des Reglements zu sichtbare Nachteile für die hiesige durchgehend unbegüterten Klasse angehörige Einwohnerschaft und eine wesentliche Einschränkung ihrer Rechte herbeiführen würde. Namentlich für ihr eventuell fast gänzlich die Möglichkeit benommen, ein unentbehrliches Stück Milchvieh zu halten, was ihr seither wohl ausschließlich eine Durch-Benutzung  der Wald-Weide und Bezug von Streulaub  aus dem Communal-Wald möglich war, gestattet war, und voraussichtlich müssten bei der eingeschränkten Befugnis zur Holz-Nutzung Frevel und Entwendungen im hiesigen Communal-Wald sowohl als auch in den angrenzenden fiskalischen Waldungen durch hiesige Eingesessene in Menge vorkommen. Dabei aber würden ohne Zweifel die hiesigen Bürger (!) Veranlassung nehmen, gleich wie sie unlängst die Ablösung ihres Frei-Bauholz- und Brennholz-Gerechtsame beantragt haben, auch die Abfindung für ihre Hude- und sonstigen Berechtigungen zu beanspruchen, in Folge dessen der ohnehin nicht ausgedehnte hiesige Communal-Wald eine erhebliche Verweigerung zu erdulden haben würde. Mit Rücksicht hierauf erachte die Versammlung es für ihre Pflicht, ihren Antrag auf Annahme der in dem Beschluss  vom 12. April d.J. vorgeschlagenen Modifikationen zu erneuern und zu bitten, bei Königlicher Regierung doch zu erwirken, dass denselben gemäß das vorliegende Reglement anderweit festgestellt werde. -Nicht jeder Satz ist genau zu verstehen. -  Das Wort „Bürger“ ist in den Protokollen hier zum ersten Mal aktenkundig!
TOP 699:  Wurden folgende Anträge auf Stundung der zahlungsrückständigen Gefälle abgelehnt und zwar (a) der des Sekretärs Wichardt; (b)  der des Johann Cohsmann gnt. Claren; (c)  der des Johann Cohsmann Senior; (d) der des Caspar Becker; (e) der des Ferdinand Hehse; 8f) der des Hermann Winterhoff; dagegen beschloss die Versammlung, auf die Anträge des G. Neise, F. Stirnberg und F. Trompetter, Totengräber, diesen mit Rücksicht auf ihre diesjährige Einberufung zu Kriegsdiensten, einen Zahlungs-Ausstand für ihre sämtlichen Gemeindekassen-Rückstände bis zum 1. November d.J. zu erteilen. - Die letzteren Vornamen sind in der Akte nicht ausgeschrieben.
TOP 701: Siehe oben 683 vom 29 April 1859: Wurde durch den mit anwesenden Gemeinde-Verordneten Sahse zum Vortrag gebracht, dass in Gemäßheit früherer Gemeinde-Beschlüsse der Adam Heckmann und Georg Becker von hier unter seiner Kontrolle so viele Tage auf dem hiesigen Sunderweg gearbeitet und resp. in Verbesserung desselben so viel geleistet hätten, dass bei Zugrundelegung des üblichen Tagelohns Heckmann eine zur hiesigen Gemeindekasse verschuldete Polizeistrafe ad 5 RT und Becker von seinen Rückständen an die gedachte Kasse 3 RT abverdient habe. Die Versammlung beschloss, der Gemeindekasse Niederschlagungs-Order über die verbüßten Beträge zufertigen (1 Wort) zu lassen. 
TOP 702/1:  Auf Vortrag des Vorsitzenden und mit Rücksicht auf den zur Kenntnisnahme vorgelegten Antrag vom 24. v.M. wurde beschlossen, dem Theodor Wrede zu Dinschede, welchem bekanntlich zwei der Anton Kaulmann`schen Kinder  in Pflege gegeben, dafür, dass er denselben während der Zeit vom 1. August 1857 bis dahin 1859 die erforderliche Kleidung geliefert hat, eine jährliche Entschädigung von 6 RT pro Kind, also zusammen 24 RT zahlen zu lassen, sodass ihm nach Abzug der unterm 23. August d.J. abschläglich angewiesenen 10 RT jetzt noch 14 RT auf die hiesige Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen sind. -  Aus dem Sterberegister: gest. 25. November 1852 Anna Maria Kaulmann geb. Lardon, 38 J.; Ehefrau des Anton Kaulmann, Tagelöhner, hinterlässt Ehemann und 4 unmündige Kinder. - Aus der Einwohnerliste vom 3. Dez. 1849; das angegebene Lebensalter ist dem Jahr 1859 angeglichen: Anton Kaulmann, Holzhauer, 43 J.; Sohn Fritz 17 J.; Tochter Elisabeth 15 J.; Sohn Johann 11 J.; 4. Kind ?; Alte Haus-Nr. 15 a, Parz. 691, Bergstr. 9.
Am 28. Oktober 1859:     TOP 703: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für die hiesige Gemeinde pro 1860 wurden gewählt: (a) Heinrich Sahse, (b) Johann Kückenhoff, (c) Johann Funke.
TOP 705:  Wurde der protokollarische Antrag des Friedrich Kaulmann hierselbst vom 28. v.M. auf Sistierung eines wegen Holzdiebstahls im hiesigen Gemeindewald beim Kreisgericht zu Arnsberg zu verbüßenden einwöchentliche Gefängnisstrafe abgelehnt, dagegen auf den zum Vertrag gebrachten mündlichen Antrag der Ehefrau Ferdinand Hirnstein beschlossen, dieser den ebenfalls  wegen Holzfrevels im hiesigen Gemeindewald vom Gericht erkannten 24-stündlichen Gefängnisstrafe zu erlassen, und der hiesigen Gemeindekasse über Wert-Ersatz und Strafgelder ad 15 Sgr Niederschlagungs-Order zu erteilen. - Die Versammlung wird gewusst, geahnt haben, dass der Holzdiebstahl aus Not geschah. - Ferdinand Hirnstein, Schuster, 51 J., Ehefrau Elisabeth geb. Derkes, 49 J.; im Jahr 1849: 3 Kinder: LA addiert 1859: Franz 24 J., Karoline 17 J., Marianne 13 J., Johann 10 J.; Alte Haus Nr.80 b, Friedhofsweg 5; Sohn Franz mag nicht mehr zuhause gewohnt haben.
Am 2. Dezember 1859:      TOP 710:  Wurde der vom Herrn Oberförster Harbert pro Wirtschaftsjahr 1860 für die hiesigen Communal-Waldungen aufgestellten Hauungs- und Cultur-Pläne vorgelegt und nach vorgängiger Prüfung genehmigt. – Jahr für Jahr…
TOP 713: Wurden die beiden Protokolle über die heute vorgenommene Versteigerung von ca. 200 Klafter Busch-Holz und einiger Knüppelholz-Klafter in den hiesigen Communal-Forst-Distrikten Thielenberg, Bergemerg (Bergmecke) und Winterseite vorgelegt. Nach derselben ergibt sich bei einem vorgesehenen Taxwert von 127 RT 5 Sgr 6 Pf ein Kaufpreis von nur 89 RT 9 Sgr; trotzdem erklärte sich die Versammlung mit Rücksicht auf die ungewöhnlich geringe Qualität des Holzes und der dem wirklichen Wert desselben bereits hinlänglich entsprechenden Erlös, sowie auch in Erwägung, dass sich bei einer nochmaligen Feilbietung des Holzes ein besseres Resultat ganz sicher nicht erzielen lassen werde, für die Genehmigung des Verkaufs, welche sie hiermit erteilen wolle. -        1 Klafter = 108 Kubik-Fuß = 3,334 Kubik-Meter; 200 Klafter = 667 Kubik-Meter.
Am 23. Dezember 1859:    TOP 715:  Dem Wirt Bernard Becker hierselbst, welcher im diesseitigen Auftrag den von der hiesigen Gemeinde zu unterhaltenden Weg auf der sogen. Alten Wiese durch Anfahren des bei Reparaturen der fiskalischen Chaussee im hiesigen Ort erübrigten Schutts wieder instand gesetzt hat, wurde hierfür als Entschädigung der Betrag von 2 RT aus der Gemeindekasse bewilligt. -  Die Chaussee wird vom Fiskus bezahlt, von der Regierung in Arnsberg; die Alte Wiese aus der Gemeindekasse.
Am 7. Januar 1860:    TOP 723:  Wurde ferner das Verzeichnis des Anton Trompetter gnt. Peters über benötigtes Frei-Bauholz nebst den über die bisherigen Holz-Verabreichungen gepflogenen Verhandlungen vorgelegt. Nach den letzteren hat, wie der persönlich zugegene (!) Trompetter auch zugebe, dieser das zu 2 neuen Haustüren und zu einer Schwelle an die Südseite des Hauses als bedürftig aufgeführte Holz bereits vor einigen Jahren verabreicht erhalten, weshalb solches im Verzeichnis gestrichen wurde.  Ferner fand sich die Versammlung mit Rücksicht auf das anhängige Ablöse-Verfahren veranlasst, dies zur Anfertigung des Beschlusses in einen neben der Wohnstube belegenen, seither noch nicht  mit Beschuss (?) versehen gewesenen Kammern angesetzten Bretter und Unterlager (?) zu streichen.  Die nicht gestrichenen Posten aber zum Gesamt-Quantum von 56 ½ Kubik-Fuß wurden bewilligt. -  Nicht alles ist verständlich.
Am 10. Februar 1860:       TOP 725:  s.o. TOP 651: Wurde der Antrag des Schweinehirten Georg Krick  vom 17. v.M. auf Bewilligung einer Löhnungszulage resp. eines Paars Schuhe mit dem Bemerken abgelehnt, dass die Versammlung eine Bedürftigkeit und Würdigkeit  dem Bittsteller nicht zuerkennen könne, und wenn sie demselben im vorigen Jahr für Rechnung der Gemeindekasse ein Paar neue Schuhe bewilligt habe, dieses nur mit Rücksicht auf seine damalige außergewöhnlichem Bemühungen um das Hüten der Mastschweine in den zu dem Zweck angepachteten fiskalischen Waldungen geschehen sei.
Am 9. März 1860:    TOP 730:  Wurde das vom hiesigen Herrn Pfarrer Adams erteilte Verzeichnis der im verflossenen Jahr in hiesiger Pfarrkirche getrauten Ehepaare vorgelegt und beschlossen, von nachstehenden Personen, nämlich: (aktenkundig sind hier nur die männlichen Namen; hier wurden mit Hilfe des Trauungsregisters die Ehefrau mit dem Trauungsdatum nachgetragen) (1.) Ludwig Joseph Geihsler am 20.1.1859 mit Elisabeth Funke gnt. Schillings, (2.) Franz Joseph Wegener am 19.2.1859 mit  Maria Anna Gertrud Cohsmann gnt. Drehers, (3.)  Johannes Franz Rocholl am 27.9.1859 mit Catharina Mester gnt. Bocks , (4.) Franz Ferdinand Kerstholt am 11.10.1859 mit Elisabeth Lenze gnt. Oels, (5.)  Joseph Rocholl am 12.11.1859 mit Antonia Carolina Feldmann, (6.) Franz Anton Geihsler am 26.11.1859 mit Carolina Cohsmann, (7.) Johannes Rocholl am 19.11.1859 mit Bernardine Pape aus Olsberg, Pfr. Bigge, weil dieselben, jeder für sich, einen neuen Hausstand gegründet haben, das durch Königlicher Verfügung vom 29. Januar v.J.  Nr. IV 152 festgesetzte Hausstands-Geld zum Betrag von je 5 RT zur hiesigen Gemeindekasse erheben; dagegen der Friedrich Tegethoff  aus Welda, Wwtr. von Maria Franziska Theresia Klute (geb. 23.12.1827, gest. 1.5.1858), Tochter von Caspar Klute gnt. Lammers, am 13.1.1859 mit  Elisabeth Wengeler aus Altenhellefeld und  Franz Anton Kaulmann, Holzhauer, Wwtr. von Anna Maria Lardon (gest. 25.11.1852) am 27.10.1859 mit Gertrud Hehse aus Hirschberg, Ww. von Ferdinand Feldmann frei zu lassen, weil diese zum zweiten Mal geheiratet und somit schon vorhin einen Haushalt für sich geführt haben.  - Daten und Frauen-Namen wurden ergänzt aus Trauungsregister und Sterberegister.
TOP 731: Wurde dem Lehrer und Küster Schoene hierselbst in Anbetracht seiner nunmehrigen (jetzigen) vermehrten und erschwerten Dienstleistungen in letzt gedachter Eigenschaft (also als Küster) eine einnmalige Renumeration  (Belohnung) von 15 Talern bewilligt, die ihm aus der hiesigen Gemeindekasse gezahlt werden sollen. -  Nicht aus der Kirchenkasse. Worin die jetzigen vermehrten und erschwerten Dienstleistungen bestehen, ist nicht aktenkundig.
TOP 734:  Auf den wiederholten Antrag der Tagelöhners Fritz Kaulmann hierselbst, wonach dieser endlich die Überweisung  des für das Verschütten einer Schwelle seines inzwischen dem Juden Meyer Jacob hierselbst  verkauften Wohnhauses bei Anlage der östlichen Straße bereits unterm 15 Mai 1848 verlangte und ihm durch Gemeindebeschluss vom 25. Juli 1848 zugebilligte Holz zu einer neuen Haus-Schwelle resp. eine entsprechende Vergütung dafür verlangte, wurde, nachdem durch den Gemeinde-Verordneten Sahse die fragliche Schwelle an Ort und Stelle untersucht und vermessen, beschlossen, zur endlichen Zufriedenheit  des Kaulmann aus der Gemeindekasse eine Geldentschädigung zum Betrag von 1 RT 10 Sgr an denselben zahlen zu lassen. -  Alte Haus-Nr. 15 b, Bergstraße 9. - Verschätzen in Bezug auf die Länge der Schwelle; auf ihr mussten damals die beiden Seiten-Pfosten festen Halt haben; so ist auch Verschütten möglich.
Am 3. April 1860:       TOP 736:  Auf den Antrag des Waldwärters Kerstholt hierselbst wurde beschlossen, demselben dafür, dass er im vorigen Jahr dem Wunsch der Gemeinde gemäß den hiesigen Flurschützen-Dienst zum größten Teil mit versehen und sowohl an Sonntagen als an Werktagen alle Mühe und Sorgfalt in anerkennenswerter Weise, darauf habe eine Renumeration (Belohnung) von 10 Talern durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, Waldwärter, 1860 LA 86 J. !, Alte Haus-Nr. 66, Parz. 831 (Hauptstraße, Volksbank).
  Am 22. Mai 1860:      TOP 746:  Nachdem der Bericht des Rendanten Bracht vom 17. v.M. betreffend der rückständigen Holzdiebstahl-Strafen nebst Gerichtskosten der Witwe Plugge vorgelegt wurden, beschlossen mit Rücksicht auf die armselige Lage der Restantin (Schuldnerin) und ihren noch fortwährend sich fast zur Unzurechnungsfähigkeit hin neigenden Geisteszustand die Rückstände zur Summe von 17 Silbergroschen niederzuschlagen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 156 a, Bergstr. 24;  die LA-Daten sind addiert auf 1860: Florenz Plugge, Schuster, LA 1849 = 33 J., von ihm steht im Sterberegister bis Mai 1860 kein Sterbedatum; Ehefrau / Witwe Katharina geb. Schnapp 1860  43 Jahre; Sohn August Ist 17 Jahre, Tochter Karoline 13 Jahre, Sohn Heinrich Ist zweijährig 4.1.1854 gestorben (hierbei steht im Sterberegister namentlich „Sohn des Schusters Lorenz Plugge“; das bedeutet nur, dass Heinrich Sohn von Lorenz Plugge ist).
Am 20. Juli 1860:          TOP 755:  Wurde für den Transport der hiesigen großen Feuerspritze zu den am 31. Mai und 17. Juni zu Herblinghausen stattgehabten Bränden den  Eigentümern der dazu benutzten Pferde (zu Folge früheren Beschlusses) pro Meile 20 Sgr aufs Pferd, also – da die fragliche Entfernung gerade zu 1 Meile angenommen wird – (a) dem  Fritz Ernst Kerstholt  hierselbst  2 RT 20 Sgr; (b) dem Heinrich Flinkerbusch 20 Sgr; (c) dem Johann Lichte 20 Sgr; (d) dem Arnold Geihsler 20 Sgr; (e) dem Bernard Becker 20 Sgr; in Summa: 5 Reichstaler, 10 Silbergroschen aus hiesiger Gemeindekasse als Vergütung bewilligt.
TOP 757:  Auf Antrag der Ehefrau des inhaftierten Schornsteinfegers Weber und mit Rücksicht auf die dürftige Lage wurde die Niederschlagung der von ihr pro 1860 zu zahlenden Communal-Steuer ad 11 Sgr 11 Pf bewilligt. - Gründe der Inhaftierung sind hier nicht aktenkundig. Siehe unten TOP 797 und 804. – Mit-Leiden!
TOP 758:  Wurde das Schreiben des Regierungs-Assessors Paschke zu Meschede bezüglich des durch den Leser Rosenthal hierselbst gestellten Antrags auf Abgabe des zur Bedielung seines Dachbodens erforderlichen Bretterholzes vorgelegt. Die Versammlung erklärte einstimmig, wie sie sich auch jetzt noch zur Abgabe des genannten Frei-Bauholzes nicht verstehen könne, weil sie sich nicht allein – wie bereits in dem Beschluss vom 4. d.M. angegeben – während des anhängigen Ablöseverfahrens überhaupt nicht für verpflichtet erachte, zu neuen Anlagen, wozu die vom Rosenthal beabsichtigte Bedielung seines Oberbodens die noch niemals vorhanden gewesenen doch jedenfalls gezählt werden müsse – Frei-Bauholz verabfolgen zu lassen, sondern auch die Anlage eines Oberbodens für Rosenthal durchaus kein Bedürfnis und seitens der hiesigen Gemeinde auch niemals Bretterholz zu Oberböden an Freibauholz-Berechtigte abgegeben sei. -  Der Handelsmann brachte zu seinem Einzug nach Freienohl gewiss ganz neue, ungewohnte, nicht übliche Bau-Methoden mit. Weil unbekannt, darum abgelehnt.
Sommer-Ferien?
Am 25. September 1860:   TOP 762:  Wurde das Protokoll über die Verpachtung der Langesbrücke vom 25. d.M. vorgelegt, wonach der Johann Trompetter mit 2 RT der einzige und Letztbietende ist.  Die Versammlung beschloss, dem Trompetter den Zuschlag für 2 RT jährlich zu erteilen. Zugleich beschloss dieselbe, dem Antrag des Trompetter um eine Nachlassung von der seitherigen Pacht ad 6 RT 5 Sgr an die (?) Glasfabrik Giesmecke seit dem Jahr 1856 eingegangen und diese die einzige ...(Einnahme?) für ihn gewesen sei, zurückzuweisen und zwar mit Rücksicht darauf, dass derselbe bei der jetzigen Pachtung für den niedrigen Pachtsatz von 2 RT den Zuschlag erhalten habe. - Damals sprachen und schrieben Freienohler: Langels.. oder Langes... natürlich auch Langelbrücke. - Gemeint ist die Brückengeld-Einnahme mit Weitergabe ans Amt und etwas Gewinn. Angemerkt sei: Die Glasfabrik in der Giesmecke war 1856 „eingegangen“, Faktor Becker nach Oeventrop gezogen.  Die Glasfabrik-Besitzer mussten Brücken-Zoll zahlen...Die Schulkinder in Freienohl zur Schule, eigentlich nach Calle, Wennemen... Siehe das Kapitel: Netzwerk Schule. - Johann Trompetter, Totengräber, 1860: 75 J.; Ehefrau Agatha geb. Unger,62 J.; Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17.
Am 30. Oktober 1860:    TOP 764:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für das Jahr 1861 wurden die Gemeinde-Verordneten Sahse, Funke und Tönne gewählt.
TOP 766:  Auf Vortrag des Vorsitzenden (Boese) wurde beschlossen, dem Vorsteher Wiegenstein zu Meinkenbracht für die Verpflegung der geistesschwachen Dina Flinkerbusch vom 1. Oktober ab die tägliche Vergütung von 2 ½ Silbergroschen zu gewähren und erkannte man diesen Satz (Geldsumme) noch für sehr niedrig an. -  Eine Konsequenz ist nicht aktenkundig. Siehe Extra-Kapitel: „Armen-Fürsorge...“
TOP 767:  -  Seltsamer Stil. - Der Vorsitzende legte im Vortrag Entwurf über die Anpachtung der diesjährigen Buchecker-Mast in den Königlichen Forst-Distrikten seitens der hiesigen Gemeinde mit dem Oberförster Ulrich vor nachgehöriger Besprechung und Erwägung der Sache beschloss die Versammlung, dem Oberförster Ulrich die Offerte zu machen für die Benutzung der Mast einen Pachtbetrag von 7 RT zu zahlen und wolle sonst (?) dem Oberförster anheimgeben, auf Kosten der Forstverwaltung in den diesseitigen Beständen noch 12 Scheffeln Eicheln sich lesen zu lassen. Die Versammlung bemerkte hierbei, dass sie auf die in dem Vertrags-Entwurf aufgeführte Bedingung für die diesjährige Buchecker-Mast in den Königlichen Forst-Distrikten 12 Scheffel guter Saat-Inhalte zu liefern, nicht eingehen könne, da sämtliche Eicheln fast erfroren und überhaupt gute Eicheln nicht vorfindlich seien. Hiernach soll es dem Oberförster anheim gegeben werden, die Bedingungen zu ändern. -  1 Scheffel = 55 Liter; 12 Scheffel = 660 Liter.
Am 13. November 1860:   TOP 769:  Wurde das Schreiben des Oberförsters Ulrich vom 7. d.M., wonach derselbe von den Pachtbedingungen nicht abgehen will, sowie auf die Lieferung der 12 Scheffel  Saat-Eicheln besteht, vorgelegt und beschloss die Versammlung, dass sie auf die Natural-Lieferung der Eicheln nicht eingehen könne, sie auch darauf nicht Bedacht genommen habe, indem sie von Anfang an behauptet habe, dass es in diesem Jahr keine gute Saat-Eicheln seien, da fast sämtliche nicht reif geworden sind. Die Versammlung wiederholte daher die gemachte Offerte, wonach sie für die Benutzung der Mast in dem fraglichen Distrikt 8 RT zahlen und das Lesen von 12 Scheffel Eicheln gestatten will und beschließt zugleich, den Herrn Oberförster hiervon zu benachrichtigen.
Am 20. November 1860:      TOP 771:  Wurde auf Vortrag des Vorsitzenden wegen Anschaffung eines Kuhtrogs in der (!) Pastorat beschlossen, den Gemeinde-Verordneten Sahse zu beauftragen, das Geeignete zu veranlassen.
TOP 772:   Wurde der Antrag des Küsters Schoene wegen Anschaffung von neuen Glocken-Seilen vorgelegt und die Versammlung beschloss, den Gemeinde-Verordneten Sahse zu beauftragen, die alten Seile nachzusehen und darauf die Anfertigung der neuen Seile zu veranlassen.
Am 28. Dezember 1860:       TOP 776:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass die am 29. November f.J. hier abgehaltenen Gemeinde-Verordneten Ersatz nachdem durch Landrätliche Verfügung vom 18, d.M.d.J. bestätigt seien und in Folge dessen der Verordnete Fritz Ernst Kerstholt sowie der an Stelle des ausgeschiedenen Gemeinde-Verordneten Fritz Schwefer gewählte Franz Göckeler zufolge § 30 der Landgemeinde-Ordnung von dem Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. -  Zu Franz Göckeler siehe „Unsere Schule in FReienohl“, Jahr 1857, Schützen-Hauptmann, Schützen-König.
TOP 777:  Wurde das vom hiesigen Pfarrer eingereichte Verzeichnis über die im verlaufenden Jahr getrauten Ehepaare vorgelegt und beschlossen, von nachstehenden Personen, nämlich (im Protokoll stehen nur die männlichen Namen;  aus dem Trauungsregister sind hier ergänzt Trauungs-Termin und Name der Ehefrau): (1.) am 12.5.1860 Arnold Geihsler mit Theresia Kraas aus Dinschede, Pfr. Rumbeck; (2.) am 24.5.1860 Friedrich Schwefer, Tagelöhner, mit Agatha Vohs; (3.) am 31.7.1860 Caspar Göckeler mit Sophia Justina Franziska Wiedemann aus Imsen bei Göttingen, acatholica (nicht katholisch, zumeist evangelisch); (4.) am 13.9.1860 Franz Heckmann mit Anna Gertrud Ebel gnt. Kaiser aus Bachum, Pfr. Hüsten; (5.) am 20.9.1860 August Geihsler mit  Christina Catharina Becker; (6.) am 24.11.1860 Caspar Rocholl mit Maria Gertrud Cohsmann; (7.) am 27.11.1860 Adolf Düring mit Klara Elisabeth Schwefer gnt. Schlüters; weil dieselben jeder für sich einen neuen Hausstand gegründet haben, das durch Verfügung Königlicher Regierung vom 29. Januar 1859 festgesetzte Hausstandsgeld von 5 RT erhalten; dagegen aber der Ackerer Anton Bräutigam gnt. Schröer, Köhler, Wwtr.  von Christina Trompetter, welcher zur zweiten Ehe geschritten ist (!) und schon früher einen eigenen Hausstand gehabt hat, sein zu lassen; - Fortsetzung im Register: am 17.4.1860 mit Maria Christina Agatha Fischer aus Enster Knick, Pfr. Hirschberg; aus dem Sterberegister: geboren und gestorben 28.12.1860 Zwillinge der Ehefrau Christina Fischer. Im Sterberegister steht nicht das Sterbedatum  der 1. Ehefrau Christina Trompetter; im Trauungsregister der Pfarrei Freienohl auch nicht das Datum der 1. Ehe; vielleicht gehörte damals diese 1. Ehe zur Gemeinde Dinschede / Pfr. Rumbeck.
Am 15. Februar 1861:  TOP 784:  Der Vorsitzende machte die Versammlung mit der Verfügung Königlicher Regierung vom 28. Januar bekannt, wonach der von der von der Gemeinde-Vertretung gewählte Privatförster Heidfeld als Waldwärter für den hiesigen Communal-Wald mit einem jährlichen Gehalt von 120 RT genehmigt sei.                                          
TOP 787:  Wurde der Antrag mehrerer hiesiger Eingesessener wegen Abgabe von Bruchsteinen aus dem Bruch am Mühlenberg vorgelegt und beschloss die Versammlung das Gewinnen von Steinen in dem Bruch zu gestatten und den Waldwärter Kerstholt zu beauftragen, eine Kontrolle über das Brechen der Steine zu führen.                        
Am 1. März 1861:        TOP 790:  Die Versammlung beschloss, die Rechnung des Schreinermeisters Georg Schroeder über 9 RT 23 Sgr 9 Pf  für Arbeiten in der Kirche während der Missionszeit auf die Gemeindekasse anweisen zu lassen. -  Missionszeit: damals war in der Fastenzeit für mehrere Tage (Abende und auch tagsüber) ein Pater aus einem benachbarten Kloster zu längeren Missions-Predigten für die ganze Gemeinde eingeladen; zumeist wurde unterschiedlich eingeladen: Männer, Frauen, junge Männer, junge Mädchen, Schulkinder. Bis etwa 1985.
TOP 793:  Der Vorsitzende legte der Versammlung das Verpachtungs-Protokoll vom 26. Februar über das Halten der hiesigen beiden Zuchtochsen vor und beschloss die Versammlung (1.) dem Johann Kückenhoff für das von ihm abgegebene Gebot neben der Benutzung der Ochsenwiese nach jährlich 20 Sgr an die hiesige Gemeindekasse zu zahlen; (2.) dem Heinrich Lenze für ein gleiches Gebot den Zuschlag auf 7 Jahre zu erteilen.
Am 5. April 1861:       TOP 796:  Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, der Witwe Bernhard Schwefer von dem Kaufpreisfür 1 Klafter Reiserholz 1 RT 22 Sgr niederzuschlagen und den Rendanten mit Weisung versehen zu lassen.  - Aus dem Trauungsregister: Bernard Schwefer, Hufschmied, heiratet am 18.9.1845 Dorothea Trompetter; Alte Haus-Nr. 122 a, Hauptstraße / Schmitten-Ecke. - Im Sterberegister: Bernard Schwefer gest. 6.3.1859, hinterlässt Ehefrau und 5 Kinder; am 7.9.1857 gest. Kind Bernard Schwefer mit 6 J., 8 Monaten.
TOP 797:   Wurde beschlossen, die Rückstände der Ehefrau Schornsteinfeger Weber mit 9 Sgr 8 Pf  wegen der ärmlichen Verhältnisse niederzuschlagen. - Eindeutige Daten sind im Trauungsregister und im Sterberegister nicht; hier im Protokoll steht kein Vorname, aber – endlich – TOP 804: Franz Weber.
TOP 799:  Wurde beschlossen, dem Vorsteher Wiegenstein zu Meinkenbracht für die Verpflegung der Flinkerbusch (gemeint ist Dina F.) statt der durch Beschluss vom 30. Oktober v.J. zu 2 ½ RT monatlich festgesetzten Kostgelder für die Flinkerbusch vom 1. Januar ab monatlich 4 RT zahlen zu lassen. - Siehe Extra-Kapitel:“ Frau, Frauen in Freienohl“.
Am 26. April 1861:     TOP 803:  Wurde das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler über die Ausführung der Steinbahn auf dem Brumlinghauser Weg, wonach die Revisions-Summe 118 RT Forderung des Unternehmers Neise 118 RT 18 Sgr beträgt, vorgelegt und beschlossen, dem Neise diese Summe von 118 RT  18 Sgr nach Abzug der bereits vorschussweise gezahlten Unkosten durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen, da nach dem vorbezeichneten Revisions-Attest die Arbeit vorschriftsmäßig und gut ausgeführt ist.
TOP 804 (wohl unbeabsichtigte Wiederholung der Nummer) : Wurde beschlossen, das Holzgeld der Ehefrau Franz Weber im Betrag von 27 Sgr für 1 Reiser-Klafter niederzuschlagen.  Siehe oben TOP 797 und 757. Inhaftiert schon 20. Juli 1860. Im Jahr 1871: Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 6; auch Einwohnerliste Dezember 1849: Heinrich Weber, Holzschuhmacher, LA 1849: 55, Ehefrau Elisabeth geb. Heinrichs, Sohn Franz, Holzschuhmacher, LA 1849: 23. Trauungsregister: Heirat 29.09.1845 Witwer Heinrich Weber dim. nach Hirschberg, mit Elisabeth geb. Heinrichs.- Erste Ehe vielleicht: am 26.07.1823 Heinrich Weber mit Anna Gertrud geb. Köster aus Wildshausen. Sterberegister: gest. 14.12.1844 Anna Gertrud Weber geb. Köster, LA 49, hinterlässt 6 minderjährige Kinder (?); Einwohnerliste Dezember 1846: Tochter Maria, Magd, LA 23; Sohn Franz, LA 19; Sohn Heinrich LA 12; Sohn Joseph LA 9.
TOP 805:  Wurde der Antrag des Polizeidieners Kaulmann um Bewilligung einer Unterstützung zur Anschaffung von Montierungsstücken vorgelegt und beschlossen demselben aus der hiesigen Gemeindekasse eine Unterstützung von 5 RT zahlen zu lassen.  -  Gemeint sind Dienstabzeichen an seiner Polizei-Uniform.
TOP 808:  Auf Antrag des Vorsitzenden über den Geisteskrankheitszustand der Ehefrau  Heinrich Weber hierselbst wurde beschlossen, die Verpflegungsgelder für die Unterbringung derselben in die Provinzial-Irren-Anstalt zu Marsberg vorschussweise aus der hiesigen Gemeindekasse zahlen und auf Grund der abgegebenen Erklärung des Vaters der Ehefrau Weber, Wirt Franz Tönne vom 23. d.M. dieselben in vierteljährigen Raten von dem Weber resp. Tönne wieder einziehen zu lassen. - Franz Tönne, Leineweber, Raseur, Postexpediteur, Alte Haus-Nr. 106. Ehefrau Elisabeth Tönne geb. Albers; mit im Haus wohnt Heinrich Weber, Ehemann von Elisabeth Weber geb. Tönne (Tochter von Franz und Elisabeth Tönne); LA 1861: 46. – Das Wort „Irren“ war damals nicht negativ geichtet, sondern ein offizielles Fachwort.
Am 28. Mai 1861:      TOP 810:  Wurde der Antrag des Schweinehirten Krick wegen Anschaffung von 1 Paar neue Schuhe aus der Gemeindekasse vorgelegt und beschlossen, mit Rücksicht auf seine vermehrten Dienstleistungen während des vergangenen Winters demselben auf Kosten  der Gemeindekasse ein Paar neue Schuhe machen zu lassen.
TOP 811:  Wurde dem Lehrer Schoene hierselbst in Anbetracht seiner vermehrten Dienstleistungen eine einmalige Renumeration von 10 RT bewilligt, die ihm aus der Gemeindekasse gezahlt werden sollen. - Diese Dienstleistungen sind nicht aktenkundig; es können auch familiäre Gründe vorliegen: Kinder...
Am 7 Juni 1861:      TOP 816:  Wurde eine von dem Rendanten Bracht eingereichte Unbeibringlichkeits-Liste vorgelegt und beschloss die Versammlung, von den darin aufgeführten Resten 22 RT 26 Sgr 2 Pf niederzuschlagen.
TOP 817:  Wurde der Antrag der Hebamme Ehefrau Tönne um Anstellung einer zweiten Hebamme vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht auf die zugenommene Kränklichkeit der Ehefrau Tönne und den sonstigen Verhältnissen derselben denselben Deferierung zu gewähren (den Antrag genehmigen)  und beauftragte die Versammlung den Vorsitzenden (Amtmann Boese) die nötigen weiteren Schritte zu veranlassen, damit die wählende Lehrtochter am 1. Oktober d.J. aufgenommen werden könne.. - Siehe oben TOP 808: Ehemann Franz Tönne LA 58 J., Ehefrau Elisabeth geb. Albers, LA 63 J.; ihre verheiratete Tochter Elisabeth Weber, LA 37 J., ist geisteskrank und in der Anstalt in Marsberg; die ist mit Lehrtochter hier nicht gemeint.                                          
Am 23. Juli 1861:        TOP 819:  Wurde der Antrag des Kuhhirten Franz Leineweber um die Bewilligung einer Unterstützung zur Anschaffung von Schuhen vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht darauf, dass Leineweber sein Amt nicht gerade gut verwalte und viel schwenzte, abzulehnen.    
TOP 820:  Wurde der Antrag des Franz Schwale zu Olpe wohnhaft, jetzt hier wegen Zahlung seines Einzugsgeldes vorgelegt und beschloss die Versammlung mit Rücksicht  auf das königlich erlassene Gesetz, welches das Hausstandsgeld aufhebt und das Eingangsgeld bis auf den Betrag von 5 RT ermäßigt, sowie mit Rücksicht darauf, dass die beiden Eheleute Schwale bereits hoch bejahrt seien und wegen ihres Vermögens der Gemeinde nicht zur Last fallen werden, von der Erhebung des Einzugsgeldes Abstand zu nehmen
Am 10. September 1861:         TOP 825:  Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 6. v.M. Nr. 3277 mitgeteilte Verfügung Königlicher Regierung vom 16. Juli d.J. mit den dazu gehörigen Verfügungen sowie die von dem Vorsitzenden im Jahr 1858 aufgestellten Nachweise über die Vermögensverhältnisse der hiesigen Gemeinde vorgelegt und die Versammlung mit Rücksicht hierauf und auf das unterm 24. Juni d.J. erlassene Gesetz bezüglich des in den Landgemeinden zu zahlenden Einzugs- und Einkaufsgeldes zu einer anderweitigen Feststellung zu diesen Abgaben aufgefordert. Nach langen Erörterungen erklärte die Versammlung, sie müsse mit Rücksicht auf den Vermögenszustand der Gemeinde monatlich das bedeutende in seinem Ertrag sich jährlich steigernde Grundvermögen, ferner mit Rücksicht darauf, dass für die Folge weder für Gemeinde- noch für Schul-Zwecke besondere Ausgaben zu bestreiten seien, indem insbesondere die nötigen Wege-Bauten überall ausgeführt und auch das Schulgebäude nebst Lehrerwohnung sich in einem durchaus guten den räumlichen Bedürfnissen auch entsprechendem Zustand befinden, endlich mit Rücksicht darauf, dass schon unter der Hessischen Regierung ein Einzugsgeld von 30 RT am hiesigen Ort hergebracht gewesen, die Forterhebung desselben auch durch Landrätliche Verfügung vom 31. März 1853 genehmigt und erst durch Verfügung Königlicher Regierung  vom 29. Januar 1859 eine Ermäßigung bis auf 10 RT, jedoch unter gleichzeitiger Bewilligung eines Hausstandgeldes von 5 RT angeordnet sei;  (1.) ein Einzugsgeld, wovon die Niederlassung abhängig sein solle, zu dem gesetzlichen Marginalbetrag von 5 RT für jede von auswärts hereinziehende selbständige Mannes-Person und von 2 ½ RT für jede Frauens-Person und (2.) ein Einkaufsgeld von 10 RT von jedem von auswärts Einziehenden beantragen. - Zur Motivierung des Einkaufsgeldes glaubte die Versammlung noch anführen zu müssen, dass außer denjenigen Nutzungen am Grundvermögen, welche ihrer Natur nach in die Gemeindekasse fließen, hier auf eine gemeinschaftliche Rindvieh- und Schweine-Hude bestehe und außerdem von Alters her für die hiesigen Eingesessenen die Befugnis zum Sammeln von Laub- und Stock-, von Raff- und Busch-Holz und zum Stock-Roden in den hiesigen Communal-Waldungen hergebracht sei und dass für diese nirgends eigentliche Nutzungen am Gemeinde-Vermögen das beantragte Einkaufsgeld nur billig erscheinen könne.
Am 16. Oktober 1861:      TOP 1: Eine neue Zählung beginnt! -  Wurde zum Vortrag gebracht, dass der heute zur Subhastation kommende unmittelbar am Ort unter der Hohen Fohr belegene Schwefer`sche Garten, Flur I Parz. Nr. 1017 / 428 der hiesigen Steuergemeinde zur Größe von 85 Ruten 70 Kubik-Fuß mit einem Katasteral-Reinertrag (?) von 1 RT 7 Sgr 2 Pf und gerichtlich abgeschätzt zu 120 RT sich seiner Lage und seiner Bodenbeschaffenheit wegen sehr gut zu einem Industriegarten eigne und würde mit Rücksicht hierauf und da das bisher zum Industriegarten benutzte ebenfalls von der politischen Gemeinde hergegebene Grundstück sich seiner hohen Lage und seines schlechten Bodens wegen zur Obstbaum-Zucht nicht qualifiziere und deshalb von der vorgesetzten Behörde, namentlich dem Herrn Schul-Inspektor schon wiederholt die anderweitige Beschaffung einer Obstbaum-Schule in Anregung gebracht sei, beschlossen, den Vorsitzenden Amtsverweser und Gemeinde-Vorsteher Boese, sowie den Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke zu beauftragen, bei der Versteigerung des fraglichen Grundstückes mit zu konkurrieren und eventuell bis zur Höhe von 150 RT mit zu bieten, die Versammlung ging hierbei davon aus, dass das Grundstück mit 2 RT pro Rute nicht zu hoch bezahlt werde, also eigentlich einen Wert von 170 RT habe, und beschloss weiter, die zu zahlenden Kaufgelder aus dem Extraordinären und den Ersparnissen des diesjährigen Etats zu entnehmen und den bisherigen Industrie-Garten mit nächstem Jahr wieder öffentlich zu verpachten.  - Die Lage des alten Industrie-Gartens ist nicht aktenkundig; die Gemeinde-Verordneten wussten das so. - Industrie-Garten: ein Projekt im neuen Unterrichtskonzept der Schulen; siehe im Kapitel „Unsere Schule in Freienohl““.
Am 10. Dezember 1861:      TOP 827: Wieder die alte Zählung! – Inhalt hier ausgelassen.
Am 20. Dezember 1861:      TOP 830: Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 27. September d.J.  Nr. 4227 mitgeteilte Verfügung Königlicher Verfügung vom 22. September d.J.  A  IV. Nr. 2330 die Bewilligung einer extraordinären Hauung von abständigen Eichen im hiesigen Communal-Wald betreffend, der Versammlung zum wiederholten Mal vorgelegt und beschloss diese … wie Jahr für Jahr, hier ausgelassen.
Am 14. Februar 1862:          TOP 837:  Wegen der Einklagung der Rückstände bei der hiesigen Gemeindekasse wurde mit Rücksicht darauf, dass in der jetzigen Zeit (Februar)  und vormerklich (!?) da hier durchaus  kein Verdienst sei und die Leute beim besten Willen nicht Zahlung leisten können, beschlossen, von der Einklagung vorläufig Abstand zu nehmen und dieselbe bis Ende Mai auszusetzen. - Inhalte und Namen sind hier nicht aktenkundig. Zeichen für einfühlsames Zusammenleben, Informiertsein.
Am 21. Februar 1862:   TOP 841: 4 Seiten Finanz-Probleme, Arrest, Finanz-Lösungen…hier ausgelassen.
Am 25. Februar 1862:     TOP 842:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass die in Folge der auf Grund des Beschlusses vom 21. d.M. erlassenen Bekanntmachung bis jetzt von der hiesigen größtenteils der arbeitenden Klassen-Angehörigen Eingesessenen (ungewohnte Wortwahl für die Jetztzeit) pp. 260 Zentner Kartoffeln unter den seitens der Gemeinde gestellten Bedingungen angemeldet sein und mit Rücksicht hierauf und weiteren Anforderungen genügen zu können, beschlossen, in Mengen 3 Waggons oder 300 Zentner Kartoffeln für Rechnung der hiesigen Gemeinde anzuschaffen, und dieselben denjenigen der hiesigen Eingesessenen, welchen die zur sofortigen Bezahlung derselben nötigen Geldmittel fehlen, unter sicherer Bürgschaft und halbjährigen Rendite gegen gegen Zahlung des Einkaufspreises zu überlassen. Mit Rücksicht hierauf und da die Gemeindekasse die erforderliche Vorlage für den Einkaufspreis der Kartoffeln nicht leisten kann, wurde dann weiter beschlossen, bei Königlicher Regierung die Genehmigung zur Aufnahme eines 5-prozentigen Darlehens bei der Sparkasse oder bei einer Privaten auf 6 resp. 9 Monaten bis zum Betrag von 450 RT nachzusuchen. -  Gemeint sind wohl auch Saatkartoffeln. Mit  Waggon ist im  Jahr 1862 hier nicht die Eisenbahn gemeint, sondern eine bestimmte Art von Fuhrwerk.
TOP 843:  In Folge des Beschlusses der hiesigen Gemeinde-Versammlung vom 14. Februar d.J. wurde nach Vortrag des Vorsitzenden heute beschlossen, die durch Beschluss vom 13. Juli 1847 festgelegten Bedingungen wegen des Hütens des Viehs resp. den Kontrakt mit den Kuh-Hirten dahier abzuändern, dass die Zeit des Hütens vom 1. April bis 15. November festgesetzt wird. Für diese Zeit sollen die Hirten freie Kost bei denjenigen Eingesessenen, welche Vieh vortreiben, und täglich 4 Sgr aus der Gemeindekasse erhalten sowie 1 Beihirten. Die übrigen Neben-Einkünfte als Eier, Flachs pp. (usw.) erhalten die Hirten wie früher. Wird nach dem 15. November noch gehütet, so erhalten die Hirten ebenfalls eine wie in der vorhergehenden Zeit täglich 4 Sgr und freie Kost. Für die Zeit im Winter, wo nicht gehütet wird, sollen die Hirten dann weder Kost noch den Lohn von täglich 4 Sgr erhalten. Zudem sollen die Hirten so geteilt werden, dass (er) fast gleichmäßig viel Vieh hat. Die Versammlung beauftragte den Vorsitzenden, die Hirten hierüber zu hören, ob sie auf diese Bedingungen eingehen wollen. -  Wovon leben die Hirten mit ihrer Familie im Winter? Das ist hier nicht aktenkundig.
Am 14. März 1862:    TOP 845:  Der Vorsitzende machte der Versammlung bekannt, dass die Kuhhirten sich mit dem Beschluss vom 25. Februar d.J. einverstanden erklärt haben, und beschloss die Versammlung, den Hirten-Lohn am Schluss des Jahres auf diejenigen Eingesessenen, welche Vieh vorgetrieben haben, zu ...(1Wort nicht korrekt lesbar). - Siehe oben TOP 843.         
TOP 847:  Der Vorsitzende legte der Versammlung das Schreiben des Sparkassen-Rendanten Arens zu Arnsberg, wonach die Gemeinde das beabsichtigte Darlehen von 300 – 450 RT bei der Sparkasse empfangen kann, vor und beschloss die Versammlung, die Offerte zu akzeptieren. Die Versammlung beschloss dann weiter, dass Funke zu der geforderten Vergütung von 4 Sgr pro Scheffel die Anfuhr der Kartoffeln von Soest besorgen solle, dass die Kartoffeln bei ihrer Ankunft hier sofort gegen Bezahlung oder Stellung eines sicheren Bürgen durch die Gemeinde-Verordneten Tönne, Sahse, Kerstholt und Göckeler an die Subscribenten verteilt und nachstehenden Eingesessenen: (1.) Fritz Lenze 1 Scheffel; (2.) Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff 1 Scheffel; (3.) Fritz Ernst Spiehs 1 Scheffel; (4.) Witwe Vielhaber 1 Scheffel;  (5.) Georg Flinkerbusch 1 Scheffel; (6.) Witwe Korte 1 Scheffel; (7.) Fritz Ernst Wrede 1 Scheffel; (8.) Witwe Karneil 1 Scheffel; (9.) Anna Maria Köster ½ Scheffel; (10.) Ferdinand Funke ½ Scheffel unentgeltlich abgegeben wurden, - 1 Scheffel = 54,96 Liter  -, und dass die etwas übrig bleibenden Kartoffeln bis auf weiteren Gemeinde-Beschluss in dem Arrest-Lokal untergebracht werden sollen. Ferner wurde beschlossen, dass über die Verteilung ein Protokoll aufgenommen werden solle, was diejenigen, welche den Kaufpreis nicht bar zahlen, mit ihren selbst- schuldnerischen Bürgen zu unterschreiben haben.
 
Am 11. April 1862:     TOP 851:  Wurde die Liquidation des Joseph Funke über den Transport der von der Gemeinde angeschafften Saatkartoffeln vorgelegt, worauf die Transportkosten: (1.)  für 1 Waggon von Arnsberg: 5 RT, (2.) für 1 Waggon von Soest: 13 RT 10 Sgr, zusammen 18 RT 10 Sgr betragen. Die Versammlung beschloss, diesen Betrag aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, da dieser mit Rücksicht auf die Sache und den bar ausgelegten Beträgen nicht zu hoch gegriffen sei.
TOP 854:   Auf Vortrag des Vorsitzenden und des früher gefassten Beschlusses wurde heute weiter beschlossen, dem Polizeidiener Hölter für die Verpflegung der Dina Flinkerbusch vom 23. Dezember v.J. bis zum 1. d.M. eine tägliche Vergütung von 5 Sgr und vom 1. April d.J. aber nur eine solche von 4 Sgr zu bewilligen und die hiesige Gemeindekasse mit Weisung versehen zu lassen. Zugleich beschloss der Vorstand, die Flinkerbusch einstweilen bei Hölter noch zu belassen, da dieselbe voraussichtlich nicht billiger unterzubringen sei.  -  „Billiger“ konnte bedeuten: preiswerter und unabhängig vom Geld: „gerechter“; ihr Lebensalter 1862 etwa 33 Jahre.
Am 9. Mai 1862:      TOP 855:  Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 30. v.M. A IV 1228, wonach die Ausarbeitung des gemachten Betriebsplans für den hiesigen Communal-Wald dem Oberförster-Kandidaten von Dücker übertragen worden ist, zur Kenntnisnahme vor.
TOP 858:  Der Vorsitzende legte der Versammlung den Antrag des Kuhhirten Kaspar Köster wegen der Teilung der Kuhherden vor und beschloss die Versammlung, die Heerden (im Original echt Freienohlerisch mit Doppel ee geschrieben) dahin zu teilen, dass (1.)   Philipp Trompetter, (2.) Joseph Klauke, (3.) Franz Gördes, (4.) Johann Trompetter, (5.) Joseph Kerstholt,, (6.) Kaspar Neise, (7.) Fritz Ernst Kerstolt, (8.) Ferdinand Kerstholt, (9.) Wwe. Schwefer, (10.) Franz Kaspar Düring, (11.) Kaspar Heckmann, (12.) Ludwig Neise, (13.) Franz Schwarze, (14.) Fritz Göckeler, (15) Adolf Feldmann, (16.) Franz Kaspar Kohsmann ihre Kühe mit dem obersten Hirten treiben und durch den Polizeidiener Kaulmann hierzu aufgefordert werden sollen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Kuhhirten Leineweber zu veranlassen, bei dem Kanal vor Rosenthal die Kühe abzuholen. - „Kanal“: entlang der Brunnenstraße, Hauptstraße unter der Straße kreuzend; Haus-Nr. 31; später Emmerich, dann Hömberg.
Am 22. Juli 1862:   TOP 861: Der Vorsitzende legte der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 28. v.M. A IV. 1693 die von den hiesigen Hufenberechtigten beabsichtigte Verschenkung einer angeblich der hiesigen Gemeinde zugehörigen Wald-Parzelle betreffend, wonach die Königliche Regierung die Verschenkung der streitigen (korrekt abgeschrieben) Fläche von 12 Morgen 117 Ruten 30 Fuß zur Gründung einer Vikarie genehmigt hat, zur Kenntnisnahme vor und beauftragte die Versammlung den Vorsitzenden, das nötige Weitere zu veranlassen. - Grundstück für einen Vikar, dem jüngeren Priester an der Seite des Pfarrers.. Eine genaue Orts-Angabe ist hier nicht aktenkundig; früher südlich der Kirche, 2010: Parkplatz.
TOP 862:  Der Vorsitzende legte der Versammlung die Rechnung des Uhrmachers Evers zu Meschede über die Instandsetzung der hiesigen Turmuhr im Betrag von 5 RT, 14 Sgr vor und beschloss die Versammlung mit Rücksicht darauf, dass nach dem mit dem Vorbesitzer des Evers, Uhrmacher Pöpperling, unterm 12. Dezember 1855 abgeschlossenen Kontrakt er verpflichtet sei, die Uhr in einem ordentlichen und regelmäßig gangbaren Zustand für die jährliche Vergütung von 5 RT zu halten, die Rechnung zur Zahlung nicht zu übernehmen befugt sei und beauftragte den Vorsitzenden, dem Evers hiervon Nachricht zu geben.       
TOP 863:  Wurde der Antrag des Polizeidieners Kaulmann wegen Abgabe einiger Büsche zu Faschinen von der Ismecke vorgelegt und beschloss die Versammlung, den Antrag zu genehmigen, da die Büsche dort ganz entbehrlich seien. -  Ismecke, im Rümmecke-Tal. Die Kernstadt Meschede erhielt später den Straßen-Namen Ittmecker Weg (Wikipedia: die ähnliche Flurbezeichnung kommt in Deutschland häufig vor, z.B. Ittenhausen).
Am 12. August 1862:     TOP 866:  Wurde die mittels Landrätlicher Verfügung vom 13. Juni d.J. Nr. 2864 mitgeteilte Verfügung der Königlichen Regierung vom 24. Mai d.J.  A III. Nr. 900 die Ruhr-Eisenbahn betreffend, der Versammlung wiederholt zur Beratung vorgelegt. Dieselbe war einstimmig darüber einverstanden, dass die Zugführung der projektierten Ruhr-Eisenbahn eine Lebensfrage für die hiesige Gegend sei und beschloss mit Rücksicht hierauf und um das Interesse der hiesigen Gemeinde an dem Zustandekommen der Bahn nach Möglichkeit zu dokumentieren, ebenfalls einstimmig nicht bloß die durch die Bahnlinie berührt werdenden Grundstücke, soweit dieselben der hiesigen Gemeinde gehören, in der erforderlichen Breite unentgeltlich zum Bauen abzugeben, sondern auch die der demnächst eröffnet werdenden ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für Rechnung der hiesigen Gemeinde 3000 RT in Stamm-Aktien zu übernehmen. Die Versammlung erklärte hierbei, dass eine größere Beteiligung bei den künftigen Verhältnissen der hiesigen Eingesessenen dem Mangel aller Aktien-Kapitalien seitens der Gemeinde, sowie der großen Belastung des Communal-Grundvermögens durch jetzt in der Ablösung begriffenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die Kräfte der Gemeinde übersteigen werde, dass übrigens aber auch die eben zur unentgeltlichen Hergabe offerierten Gemeinde-Grundstücke, wenn die Linie projektierte Richtung wirklich erhalte, auf jedenfalls eine Länge von 150 laufenden Ruten durchschnitten würden. Zur Übernahme der ganzen Grundentschädigung hielt sich die Versammlung bei der langen Ausdehnung des Gemeinde-Bezirks in der Richtung der projektierten Linie, welche der Abbruch jedenfalls vom zwei Wohnhäusern erforderlich mache, unter allen Umständen außer Stande. - Die 2 nicht korrekt lesbaren Wörter gehören wohl zur damaligen Finanz-Fachsprache. Eine Karte mit der projektierten Linie ist nicht aktenkundig: Auch nicht aktenkundig sind die beiden gemeinten Häuser. Vielleicht sind andere Archive hilfreich.
Am 26. September 1862:      TOP 871:  Auf Antrag wurde nach gründlicher Besprechung beschlossen, dem Lehrer und Küster Linkamp hier zu seinen Reise- resp. Verziehungskosten (Umzugskosten) hierher, sowie mit Rücksicht darauf, dass er in diesem ersten Jahr ein spärliches Einkommen beziehe, einen Beitrag zu den gedachten Kosten resp. Gratifikation von 15 RT aus der Gemeindekasse an den Linkamp zahlen zu lassen.
Am 31. Oktober 1862:     TOP 874:  Auf den mündlich durch den Pfarrer Adams bei dem Vorsitzenden vorgebrachten Antrag des früheren Lehrers Schoene um Bewilligung einer Gratifikation für das Orgelspielen in der Frühmesse (damals täglich vor / mit Schulbeginn) von 1861 wurde beschlossen, dem Lehrer Schoene für das Orgelspielen in der Frühmesse pro 1861 wie für die Jahre 1858, 1859 und 1860, auch für 1861 eine solche Gratifikation von 10 RT durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Aus der politischen Gemeindekasse, wegen  der „Schulveranstaltung“, damals so üblich.
TOP 879:  Wurde die Bescheinigung des Oberförsters Ulisch über die von dem Kaspar Noeke gesammelten 15 Scheffel Eicheln und beschloss die Versammlung, dem Noeke den Betrag von 6 ½ RT zahlen zu lassen.  - 1 Scheffel = 55 Liter; 15 Scheffel = 825 Liter.
Am 19. November 1862:      TOP 881:   Wurde die Rechnung des Philipp Trompetter über die Anfuhr von 2 Fuder Heckenstöcken zu dem Industrie-Garten vorgelegt und beschlossen, dem Trompetter den Betrag durch die Gemeindekasse mit 1 RT 10 Sgr zahlen zu lassen.
TOP 882:  Auf Vortrag wurde beschlossen, bei dem Herrn Oberförster Harbert den Antrag zu stellen, dass von der durch Königliche Regierung genehmigten extraordinären Hauung von Eichen jetzt gleich eine Partie von diesen Eichen verkaufen zu lassen, da schon mehrseits Anfragen wegen dem Holzverkauf gewesen seien, auch bei einem zweimaligen Verkauf der Eichen einen bedeutend höheren Erlös sich herausstellen werde.
Am 23. Dezember 1862:           TOP 886:  Auf Vortrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dem Lehrer und Küster  Linkamp für das Orgelspielen in der Frühmesse vom 1. Januar 1863 ab eine jährliche Vergütung von 10 RT zu bewilligen. Für das laufende Jahr wurde weiter beschlossen, demselben eine solche von 5 RT sofort zahlen zu lassen. - Siehe oben TOP 874.
TOP 887: Wurden die Rechnungen der Gemeinde-Verordneten Joseph Funke und Franz Tönne über verschiedene Reisen im Interesse der Gemeinde von je 4 RT 15 Sgr vorgelegt und nach Prüfung derselben die Zahlung der Beträge von zusammen 9 RT aus der hiesigen Gemeindekasse beschlossen. - Näheres ist nicht aktenkundig; vielleicht „nur“ nach Arnsberg.
TOP 888: Auf Antrag des Nachtwächters Kaspar Köster hier wurde demselben für das Beschützen der von der Gemeinde angekauften Saatkartoffeln eine Vergütung von 15 Sgr bewilligt.. -  Klar, EIN Diebstahl ist schon zu viel.
Am 16. Januar 1863:         Im Vorspann: Neu gewählte Gemeinde-Verordnete sind Arnold Geihsler (Lohgerber, Ehefrau Theresia Kraas aus Dinschede, Heirat 12.5.1860, Alte Haus-Nr. 127, Hauptstraße), Heinrich Düring (gnt. Adames, Ackersmann, Schreiner, Ehefrau Klara geb. Köster; Alte Haus-Nr.5, Voßecke 1); Sie sind durch Handschlag verpflichtet worden.
TOP 891:   Wurde der Antrag des Schweinehirten Georg Krick um Bewilligung einer Unterstützung vorgelegt und beschloss die Versammlung demselben mit Rücksicht   auf seine fortwährende Kränklichkeit und der langjährigen Dienstzeit als Schweinehirt eine einmalige Unterstützung von 3 Rt aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 892:  Der Vorsitzende legte die Gesuche des (1.) Anton Stirnberg, (2.) des Franz Trompetter, (3.) des Fritz Schmitz, (4.) des Joseph Mester, (5.) des Franz Kaspar Cohsmann um die Bewilligung eines Ausstandes zur Zahlung von Zeitpachten vor und beschloss die Versammlung, mit Rücksicht auf den großen Geldmangel in der Kasse und die Bewilligung der früheren Ausstände sämtlich abzulehnen.        
TOP 894:  Der Vorsitzende legte folgende Rechnung vor: (1.) des Heinrich Sahse über verschiedene Reisen (!) im Interesse der Gemeinde im Betrag von 1 RT (!); (2.) des Adolf Feldmann über Anfertigung eines hölzernen Rostes im Betrag von 2 RT; (3.) des Georg Schröder über verschiedene Reparaturen an den Kirchbänken mit 6 RT 6 Sgr 6 Pf; (4.) des Heinrich Grewe über Reparaturen an dem Schul- und Küsterhaus mit 1 RT 7 Sgr;  (5.)  derselbe über desgleichen mit 5 RT 14 Sgr 6 Pf; (6.) des Georg Schröder über dergleichen Arbeiten mit 6 RT 19 Sgr; in Summa mit 22 RT 17 Sgr 5 Pf  - vor und beschloss die Versammlung nach Prüfung der Rechnungen den Gesamtbetrag von 22 RT 17 Sgr 5 Pf durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
 Am 6. März 1863:    TOP 895:  Wurde auf den Antrag des Adam Heckmann von hier und nach vorgängiger Lokal-Besichtigung seitens der Mitglieder der Gemeinde-Versammlung beschlossen, dem Heckmann zum Neubau eines Stall-Gebäudes auf seinem Hof an der von ihm bezeichneten unmittelbar an der mittleren Straße belegenen Stelle die nachgesuchte Genehmigung zu erteilen..  -  Alte Haus Nr. 38, Mittelstraße /  St. Nikolaus Straße 8
TOP 898:  Nachdem durch den Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass der seit langer Zeit als Nachtwächter und Schweinehirt in Funktion gewesener Georg Krick am 2. d.M. mit dem Tod abgegangen und dessen Dienstverrichtungen sowohl während seiner fast 15-wöchentlichen Krankheit, als auch schon früher hier, in seinem Auftrag durch dessen Sohn Matthias wahrgenommen worden, diesem auch mit Rücksicht auf eine vorliegende desfallsige Bescheinigung seines verstorbenen Vaters, Abschlagszahlungen auf den diesjährigen Nachtwächter-Lohn im Gesamtbetrag von 2 ½ RT zur Anweisung gebracht worden seien, wurde von der Versammlung beschlossen, die erteilten Zahlungs-Anweisungen nachträglich zu akzeptieren und dem Matthias Krick gegen Fortbezug des seinem verstorbenen Vater aus hiesiger Gemeindekasse gewährten Lohns, welcher sich (a) in der Eigenschaft als Nachtwächter auf 20 RT baren Buchung nebst ½ Klafter undebensoriert Buschholz und  (b) und in der Eigenschaft als Schweinehirt mit jährlich 17 RT belaufen, einstweilen als Nachtwächter und Schweinehirt in Funktion zu lassen, mit demselben dieserhalb aber einen bestimmten Kontrakt abzuschließen, dass derselbe durch seine Leistung und Führung sich zur Bekleidung der fraglichen Stelle als würdig und brauchbar erwiesen hat. - Ergänzungen aus dem Sterberegister:  Am 1. März 1863 starb Johann Georg Krick gnt. Michel; geb. 28.1.1796; Sauhirt; Witwer der Maria Anna Spenschröer gnt. Kleinschmidt; hinterlässt 3 Kinder. Alte Haus Nr. 26 a / St. Nikolaus Str. 23.
TOP 899:  Seine rückständigen Holz-Gelder aus den Jahren 1850 und 1851 (!) und die Gerichtskosten muss Philipp Weber noch abtragen. - Die ausstehenden Beträge des Ferdinand Kerstholt und des Witwers Bernhard Schwefer aus dem Jahr 1850 beim Verkauf des ehemals Tinschneider`schen Hauses werden niedergeschlagen. - Gründe sind nicht aktenkundig; vielleicht wusste man um die ärmlichen Verhältnisse, dass eben kein Geld da war.
TOP 900: Rendant Bracht hatte das Verzeichnis der noch rückständigen Kartoffel-Gelder vorgelegt. Beschlossen wurde, die betreffenden Debenten (Schuldenden) durch eine öffentliche Bekanntmachung zur Zahlungsleistung mit einer 14-tägigen Frist unter der Verwarnung, dass eventuell das Beitragsverfahren gegen sie eingeleitet würde, aufzufordern.
Am 10. März 1863:    TOP 901:  Wurde das Protokoll über die am heutigen Tage im hiesigen Gemeindewald-Distrikt Küppel abgehaltene Versteigerung von circa 11 ½ Klafter Scheid- und Knüppel- und 5 Klafter Reiser-Holz, wonach bei einem Taxwert von 26 RT 25 Sgr ein Kaufpreis von nur 20 RT 24 Sgr erzielt worden war, vorgelegt. Die Versammlung beschloss mit Rücksicht darauf, dass das fragliche Holz größtenteils an einem äußerst schroffen Abhang belegen (gelegen) und durchaus nicht mit Fuhrwerk zu transportieren sei, zur Abgabe desselben gegen den gebotenen Kaufpreis ad 20 RT24 Sgr die vorbehaltene Genehmigung  hierdurch zu erteilen. -  Mündlich berichtete der Forst-Sachverständige Bernhard Heckmann (2010 !), dass auch keine Pferde das geschlagene Holz, die geschlagenen Stämme abtransportieren konnten. Die Lebensgefahr war zu groß. Es wurden auch ganze Stämme an langen Seilen zum gegenüber liegenden Ruhr-Ufer gezogen. Äußerst Arbeits-, Zeit- und Personal-aufwendig. Auch war der untere Küppelweg noch nicht an seiner jetzigen (2010) Streckenführung.
Am 27. März 1863:           TOP 904:  Anlässlich einer vom Vorsitzenden zum Vortrag  gebrachten Anfrage des Herrn Oberförsters Harbert wurde beschlossen, den Verkauf betreffend nach dem diesjährigen Hauungsplan im Distrikt Küppel zum Einschlag kommenden letzten 30 Klafter Derb-Holz bis zum nächsten Herbst aussetzen zu lassen, da sich bei der schon vorgerückten Jahreszeit aus der Veräußerung dieses Holzes nicht derjenige Erlös erwarten lasse, den dasselbe voraussichtlich im nächsten Herbst, sobald eben die Entlaubung erfolgt ist, eintragen wird. - Der Frühling hat schon begonnen und Naturschutz wurde praktiziert.
TOP 905: Die Rechnung des Wilhelm Schneider in Hellefeld über gelieferte Kleidungsstoffe für die beim Polizeidiener Hölter untergebrachte Dina Flinkerbusch wurde im Betrag von 1 Taler, 20 Silbergroschen zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 906:  Das Ausstands-Gesuch des Schreiners Kaspar Stirnberg wegen rückständiger Holzgelder wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Anders:  Dagegen dem Adam Mester hier zur Berichtigung von 1 RT 20 Sgr Gartenpacht pro 1862 mit Rücksicht darauf, dass sein ältester Sohn, der in Fürstenberg wohnt, 7 Kinder hat  und der zweite zur Zeit beim Eisenbahnbau im Braunschweigischen eine Finger-Quetschung erlitten habe, ein 3-monatlicher Ausstand bewilligt.
Am 8. Mai 1863:      TOP 909:  Wurde ferner das Protokoll über die am 16. April d.J. im hiesigen Communal-Wald-Distrikt Winterseite abgehaltenen Versteigerung von 373 Klafter Reiser- und 20 Klafter Knüppel-Holz vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass voraussichtlich kein höherer Kaufpreis erzielt werden würde, beschlossen, auch zu diesem Verkauf die Genehmigung zu erteilen und den Erlös von 103 RT 7 Sgr der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen.
TOP 911:  Das Ausstands-Gesuch des Johannes Siepe gnt. Necker vom 4. d.M. rücksichtlich der zu der hiesigen Gemeindekasse zu zahlenden Zeit- und Erbpacht von 15 RT wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Dagegen aber wurde dem Sattler Anton Geihsler mit Rücksicht auf die vielen Krankheiten, womit er im Laufe dieses Winters zu kämpfen gehabt hat, zur Einzahlung der für erhaltene Kartoffeln noch rückständigen 2 - 3 RT eine 4-wöchentliche Frist bewilligt. -  Zugleich erklärte sich die Versammlung mit der Protokollar-Verhandlung vom 5. Mai d.J., wodurch der Johann Schirp hierselbst zur Deckung seiner Rückstände an die hiesige Gemeindekasse  zum Betrag von 4 Rt 6 Sgr 7 Pf einen gleichen Betrag seiner diesjährigen Renumeration als Schützendiener zur eigenen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vom Schützen-Vorstand überreicht, einverstanden.
Am 12. Juni 1863:     TOP 913:   Wurde vom Vorsitzenden der durch Maurermeister Göckeler im Auftrag der Gemeinde-Versammlung gefertigte Kosten-Anschlag über Anlage eines neuen gewölbten Feuerteiches in hiesiger Gemeinde in Stelle des als unbrauchbar verschütteten sogen. Düringes vorgelegt. Die Versammlung prüfte denselben, erklärte sich mit dem darin enthaltenen einzelnen Positionen einverstanden und beschloss, die projektierte Anlage baldigst öffentlich an den Mindestfordernden in Verding zu geben.                                                                                
TOP 914:  Der Vorsitzende wurde beauftragt, die im Auftrag des Communal-Oberförsters Harbert angeblich zur Verpflanzung in dem hiesigen Communal-Wald im vorigen Herbst eingesammelten und seitdem im Kellerraum des hiesigen Schulgebäudes aufbewahrten 20 Scheffel Eicheln öffentlich meistbietend zu verkaufen und den Erlös dafür der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen, da sich die Eicheln nach der gutachtlichen Mitteilung des Oberförsters zur Benutzung für die Wald-Cultur nicht mehr eigneten.
TOP 917:  Wurde rücksichtlich der in der exekutivischen Beitreibung begriffener Rückstände an Kartoffelgelder für hiesige Gemeindekasse beschlossen, dass ein Zahlungs-Ausstand im Allgemeinen jetzt nicht mehr bewilligt werden kann, und dass derselbe dem Exekutor Funke aufgegeben werden solle, mit dem Verkauf der bereits zum Pfand zugezogenen ...( 1 Wort nicht korrekt lesbar) nunmehr unverzüglich vorzugehen, zumal die hiesige Gemeindekasse augenblicklich sich sehr in Geldverlegenheit befinde.                          
Am 18. Juni 1863:   TOP 918: Siehe oben 12.6.1863, TOP 913: Die Versammlung nahm Einsicht von dem Protokoll über den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abgehaltenen Verding der Anlage eines neuen offenen Feuerteichs für hiesige Gemeinde in dem Garten des Anton Stirnberg und beschloss nach eingehender Beratung mit Rücksicht darauf, dass die Anschaffungs-Summe ad 204 RT 23 Sgr 1 Pf , die auf 197 RT 40 Sgr 6 Pf  herunter geboten und von einem nochmaligen Verding voraussichtlich kein günstigeres Resultat zu erwarten sei, den fraglichen Verding in allen Teilen zu genehmigen.  Die bei der Versammlung aufgetauchten Zweifel, ob nicht die Ausführung der genannten Anlage bei der Erheblichkeit des Kostenpunktes und den gegenwärtigen sehr gedrückten Verhältnissen noch einstweilen auszusetzen sei, wurde durch die Berücksichtigung des Umstandes beseitigt, dass der vorhandene alte Feuerteich gänzlich unbrauchbar geworden und deshalb im Falle vorkommender Feuergefahr durch den Mangel eines entsprechenden Feuerteichs ein unberechenbarer Nachteil zu befürchten sei.  -  Im Jahr 1840: Alte Haus-Nr. 57, Parzelle 788: Ecke Hauptstraße / Am Hügel: Heinrich Vogt gnt. Knickenberg. - Im Jahr 1871 (!) wohnt Anton Stirnberg, Alte Haus-Nr. 57, Parzelle 788, also an der Ecke Hauptstraße / Am Hügel, Modehaus Blessenohl. im Jahr 2010.
TOP 919:  Siehe oben TOP 914: Wurde beschlossen, den soeben abgehaltenen Verkauf von pptr. (etwa) 10 Scheffel Eicheln, welche im vorigen Herbst zur Verpflanzung in dem hiesigen Communal-Wald auf Anordnung des Communal-Oberförsters Harbert gesammelt,  infolge Aussetzung der Wald-Culturen auf Protestation der Gemeinde-Vertretung jedoch nicht zur Verwendung und deshalb für den forstwirtschaftlichen Gebrauch unbrauchbar geworden waren, wobei ein Erlös von 2 RT 15 Sgr erzielt worden, mit Rücksicht darauf, dass bei der schlechten Qualität der Eicheln ein höherer Kaufpreis bei einer nochmaligen anderweitigen Feilsetzung (Angebot)  voraussichtlich nicht erzielt werden würde, zu genehmigen und den aufgekommenen Erlös der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen.  - 1 Scheffel = 54,96 Liter.
TOP 920:  Wurde vom Vorsitzenden das am 15. d.M. durch den Schreiner August Friederichs zu Meschede eingereichte Ausstands-Gesuch bezüglich der gegen ihn eingeklagten Forderung von circa 40 RT für im Gemeindewald gekaufte Eichen zur Vorlage gebracht und darauf von der Versammlung beschlossen, dasselbe abzuweisen,            weil bei dem bei der hiesigen Gemeindekasse zur Zeit herrschender Geldmangel die beantragte Ausstands-Frist unmöglich bewilligt werden könne. - Aus demselben Grund wurde auch der vom Hermann Winterhoff hierselbst gestellte Antrag um ausstandliche  Stundung von circa 19 RT Holz- und Kartoffel-Geldern abgelehnt.
TOP 921:  Mit Rücksicht auf den von der Frau Göckeler gnt. Hirschberger gestellten Antrag wurde beschlossen, die seit ihrem Entlaufen von dem Polizeidiener Hölter zu Hellefeld einstweilen bei Johann Kückenhoff hierselbst gegen eine tägliche Vergütung von 4 Sgr untergebrachte Bernardine Flinkerbusch vom 20. d.M. ab anderweit dem Wirt Kaspar Göckeler hierselbst gegen Gewährung  der von demselben  geforderten Verpflegungskosten zum monatlichen Betrag von 2 RT zu übergeben und die dem Johann Kückenhoff bis dahin zustehende Vergütung vom 12. v.M. anfänglich mit überhaupt  5 RT  2 Sgr seitens der Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Aus dem Trauungsregister: Wirt Caspar Göckeler ist verheiratet am 31.7.1860 mit Sophia Justina Franziska Wiedemann aus Göttingen, acatholica (zumeist: evangelisch). - Aus dem Sterberegister: Ihr Kind Ernst Göckeler von Hirschberg (ausdrücklich dabeistehend): geb. 17.6.1862; gest. 30.5.1863. - Anmerkung: Vielleicht kommt Frau Göckeler wohnmäßig aus Hirschberg, gebürtig aus Göttingen; darum ihr Beiname und die Anmerkung beim Kind.
Am 2. August 1863:      TOP 922:  Nachdem sich die Gemeinde-Versammlung zur Besichtigung des in der Anlage begriffenen hiesigen Feuerteiches heute in corpore nach der Baustelle begeben und dort die erforderliche Überzeugung gewonnen hatte, wozu sie namentlich durch den mehrfach geäußerten Wunsch der hiesigen Eingesessenen veranlasst worden war, wurde einstimmig beschlossen, den fraglichen Teich noch 2 Fuß tiefer, wie im Anschlag vorgesehen, auszugraben und die betreffenden Unternehmer zur Ausführung der dadurch entstehenden Mehrarbeit aufgrund des § 2 der Verdings-Verhandlung vom 18. Juni d.J. dem entsprechend diese Arbeit nach Verhältnis der Verdings- zur Anschlags-Summe der Gemeinde vergütet wird, schleunigst auffordern zu lassen.  Nach beiläufiger Ermittlung belaufen sich die dadurch entstandenen Mehrausgaben auf pptr. 20 bis 25 RT. -  Siehe oben TOP 918, zur Kostensumme. - Gemeint ist der Dürings-Feuerteich in der Düringstraße / Brunnenstraße.
Am 8. September 1863:      TOP 924:  Wurde auf den Antrag des alten Georg Adam Mester hierselbst und in Betracht der Dürftigkeit seiner Lage beschlossen, ihm den Kaufpreis der im hiesigen Gemeinde-Wald ersteigerten Klafter Buchenholz zum Betrag von 29 Sgr nachzulassen und diese sowie 2 Sgr Wächter-Geld, welche letztere die zahlungsunfähige Ehefrau Schuraft (?) Franz Weber hierselbst verschuldet, niederzuschlagen. Dagegen wurden die Niederschlagungs-Anträge der Witwe Georg Becker rücksichtlich der Rückstände an Terrain- (?)  und Wächtergeld abgelehnt. -  Zu Georg Adam Mester aus dem Sterberegister: am 11.7.1867 stirbt Georg Adam Mester gnt. Peters; geb. 11.5.1785, Sohn des Johann Mester; Schüsseldreher, Tagelöhner; Witwer mit 35 Jahren von Maria Anna geb. Machenbrauk aus Hewingsen, Amt Mülheim, Heirat 6.10.1818; sie gest. 2.2.1832. Gründe zu letzteren sind nicht aktenkundig. Vielleicht war diese Witwe nicht ganz arm; Daten aus dem Sterberegister: Schneider Caspar Georg Becker gest. 5.11.1862; geb. 2.2.1810; Heirat am 10.5.1838 mit Elisabeth geb. Spindeldreher aus Wildshausen; er hinterlässt 7 Kinder, von ihnen könnten die ältesten schon Geld verdienen – für ihre Mutter. – Die Versammlung unterscheidet.
 Am 11. September 1863:      TOP 927:  Siehe oben: 8. Mai 1863, TOP 907:  Wurde der von der  Ehefrau des Franz Spindeldreher in Wildshausen unterm 6. d.M. eingebrachte Antrag um Gestattung der Niederlassung auf Flur IV, Nr. 25 der hiesigen Steuer-Gemeinde vorgelegt und die Versammlung nach Mitteilung der bezüglich der Ablehnung der früheren Anträge gepflogenen Verhandlungen zur Beschlussfassung aufgefordert. Nachdem von der Versammlung die Richtigkeit  der im Gesuch gemachten Angaben anerkannt und namentlich von den Bauhandwerksmeistern Göckeler und Korte die behauptete Sicherstellung der Kontraktssumme für die von denselben übernommene Ausführung der Maurer- und Zimmer-Arbeiten konstatiert wurden, wurde in Erwägung, dass (1.) der Nachweis der erforderlichen Mittel zur Bestreitung der Baukosten und der Kosten zur Einrichtung der häuslichen Wirtschaft als erbracht angenommen werden müsse; (2.)  die zum Bauplatz bezeichnete Parzelle nicht allein Eigentum der Antragstellerin, sondern auch, wenngleich vom geschlossenen Ort ziemlich weit entfernt, so doch in unmittelbarer Nähe des auf dem Brumlingser Feld bereits vorhandenen Bauerdick´schen Wohnhauses belegen und hiernach die Entfernung der polizeilichen Kontrolle nicht zu erwarten sei, sowie auch (3.) die Antragstellerin und deren Ehemann Leute von guten Sitten sind, beschlossen, nunmehr zu der beabsichtigten Niederlassung die beantragte Zustimmung hier durchaus zu erteilen. - Dieses Ehepaar steht nicht im Freienohler Trauungsregister; aus Wildshausen sind mehrere Spindeldreher in Freienohl eingezogen. – Die Versammlung argumentiert, unterscheidet…
Am 6. November 1863:    TOP 932:  Wurde beschlossen, dem Caspar Göckeler-Hirschberger  hierselbst für die aus seinem Haus wieder entlaufene Bernardine Flinkerbusch die vereinbarten Verpflegungskosten für die Zeit vom 13. v.M. bis zum 3. d.M. mit überhaupt 1 Rt 12 Sgr durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen und weitere Beschlussfassung über ihre Zukunft bis zur Rückkunft derselben vorzubehalten. – Zu Bernardine Flinkerbusch siehe Extra-Großkapitel: „Frau, Frauen, in Freienohl“.                                
Am 20. November 1863:       TOP 937:   Wurde auf Vortrag beschlossen, aus Veranlassung des am 1. d.M. im Forst-Distrikt Krähenberg des hiesigen Communal-Waldes stattgehabten Waldbrandes folgende Renumeration durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen, nämlich (a)  dem Ludwig Geihsler hierselbst, (b)  dem August Geihsler hierselbst und (c) Kaspar Becker für Wache halten auf der Brandstätte am Abend des fraglichen Tages zu je 7 ½ Sgr; (d) dem Eugen Tillmann gnt. Becker in Dinschede für den Transport der Feuerspritze nach der Brandstätte von Dinschede aus und für deren Zurückbeförderung 1 RT.
TOP 937 (Schreibfehler in der Original-Akte): Nach Mitteilung der von August Lichte hierselbst unterm unterm 24. v.M. zu Protokoll erklärten Anzeige, die Demolierung (Beschädigung) eines Stations-Bildes am sogen. Stückelhagen (Stückelhahn) wurde beschlossen, zur Ermittlung der noch unbekannten Täterschaft eine Prämie von 5 RT für Rechnung der Gemeindekasse auszusetzen und unter Zusicherung derselben demjenigen , welcher den Schuldigen dergestalt namhaft macht, dass er zur gesetzlichen Bestrafung gezogen werden kann, zur Anzeige desselben mittels öffentlicher Bekanntmachung in hiesiger Gemeinde auffordern zu lassen.                   
TOP 941:  Der Vorsitzende brachte die vom Herrn Bauinspektor Hartmann zu Arnsberg angeregte Frage zur Sprache, ob es nicht zweckmäßiger sei, das in hiesiger Gemeinde vorhandene dem Königlichen Wegebau-Fiskus zur Unterhaltung obliegende und augenblicklich sehr desolate (schadhafte) Straßenpflaster durch eine Chaussierung ersetzen zu lassen. - Chaussierung  ist der Fachausdruck für die gesamte Arbeits-Praxis zu einer „gehobenen“ Straße, im Vergleich zu einer einfachen, anspruchsloseren Dorf-Nebenstraße. - Die Versammlung kam nach allseitiger Erörterung und reiflicher Erwägung zu dem einstimmigen Beschluss, durch den Vorsitzenden den dringenden Antrag stellen zu lassen, dass der hiesigen Gemeinde das Pflatser in seinem gegenwärtigen Umfang möge erhalten bleiben und das vorhandene in tunlichster (in wirklich leistbarer) Kürze in einen ordnungsmäßigen Zustand versetzt werde. Zur Begründung führte die Versammlung an, dass die fragliche Wege-Strecke bei einer Chaussierung wegen ihrer gar nicht abhängigen und schattigen Lage zwischen den Häusern gar nicht abtrockne und deshalb immer voll Kot und Schmutz sein werde, dass man, um den Schmutz im Ort zu beseitigen, sich in den letzten 10 Jahren ungeachtet der großen Kosten entschlossen habe, alle Nebenstraßen pflastern zu lassen, und man deshalb doch jetzt nicht in die Beseitigung des Pflasters auf der Hauptstraße einwilligen könne, dass, so lange die Chaussee bestehe, auf der fraglichen Strecke immer ein Pflaster vorhanden gewesen und von der Königlichen Regierung bei Anlage der Chaussee den Eingesessenen wegen unentgeltlicher Hergabe des zur Erbreiterung  (Verbreiterung) des Weges erforderlichen Grund und Bodens auch das fortwährende  Bestehenbleiben eines Pflasters zugesichert worden sei und dass endlich mit Rücksicht hierauf auch die sämtlichen an der Straße wohnenden Eingesessenen bei einer etwaigen Chaussierung der Strecke den Beschwerdeweg ergreifen werden. - Welch eine Satzkonstruktion! Ob der Sekretär auf dem Gymnasium Laurentianum Latein gelernt, Cicero gelesen hat?         
TOP 943:  Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, dass die dem Kaspar Göckeler  hierselbst wieder entlaufene Dina Flinkerbusch dem Polizeidiener Hölter zu Hellefeld gegen die geforderte Vergütung von täglich 3 Silbergroschen wieder in Pflege gegeben werde. – Siehe oben TOP 932.
Am 21. Dezember 1863:       TOP 946:  Wurde von dem Gemeinde-Verordneten Göckeler zum Vortrag gebracht, dass auf Grund früherer Gemeinde-Beschlüsse mehrere hiesige Eingesessenen behufs Abwanderung von rückständigen Forst...(?) Arbeit angewiesen worden sei und bereits unter seiner Kontrolle nach...(?) Arbeiter an der Instandsetzung des Weges im Mühlenberg zur Abwanderung der durch die Erkenntnisse des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 7. März, 1. April und 2. Mai d.J. gegen sie erkannten Strafen gearbeitet hätten, nämlich: (1.) Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff für sich und seinen Sohn Franz an 3 Tagen; (2.)  Georg Flinkerbusch an 1 Tag; (3.)  Anton Kaulmann an 1 Tag; (4.)  Caspar Vielhaber resp. dessen Großvater Johann Theodor Trompetter an 1 Tag; (5.)  Friedrich Miehse an 1 Tag.  Die Versammlung beschloss hier auf Niederschlagung der resp. Straf- und Wert-Ersatz-Gelder. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 12. Januar 1864:      TOP 948:  Dem Lehrer Linkamp hierselbst wurde in Anbetracht seiner guten Dienstführung und in Rücksicht auf seine lamentabelen (beklagenswert, kläglich) Verhältnisse eine Gratifikation von 10 Taler zur sofortigen Zahlung aus hiesiger Gemeindekasse für das Jahr 1863 bewilligt, zugleich wurde auch die Zahlung einer Renumeration von 10 Talern  an denselben für das Orgelspielen während des Frühgottesdienstes pro 1863 10 Taler genehmigt. - Wie konkret die beklagenswerten Verhältnisse waren, ist hier nicht aktenkundig.- Siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
Am 5. Februar 1864:      TOP 958:  Nachdem von dem Vorsitzenden mitgeteilt worden, dass seine Funktionsperiode als Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl abgelaufen und deshalb eine Neuwahl vorzunehmen sei, und nachdem ferner von der Versammlung beschlossen worden, dass die dem Neuzuwählenden zu gewährenden Dienst-Unkosten-Entschädigung wie bisher auf 40 RT jährlich belaufen solle, wurde die gedachte Wahl vorgenommen, mit welcher der seitherige Gemeinde-Vorsteher Amtmann Boese wiederum als Gemeinde-Vorsteher und zwar auf die Dauer einer sechsjährigen Funktionsperiode und ferner der seitherige stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Joseph Funke hierselbst wiederum als Stellvertreter einstimmig hervorging. - Mit Vorname: Amtmann Friedrich Boese.
TOP 959:  Wurde der Protokollar-Antrag der Ehefrau Franz Jürgens hierselbst vom 18. v.M. wegen Bewilligung von Brennholz vorgelegt und von der Versammlung beschlossen, mit Rücksicht auf die notorische Bedürftigkeit der Antragstellerin deren Antrag zu willfahren und den Förster Heidfeld durch den Vorsitzenden verweisen zu lassen, der Jürgens 1 Haufen (= 2 Klafter) Reiser-Holz anzuzeigen, welches sie unentgeltlich beziehen sollte. -  Etwa 5 Festmeter. Der Grund der Bedürftigkeit ist nicht aktenkundig. - Aus dem Trauungsregister: Heirat von Franz Jürgens mit Regina Hund aus Elleringhausen am 1.2.1845. Im Sterberegister bis 1887 für beide kein Befund.
TOP 964: Dem hiesigen Waldwärter Kerstholt, welcher bereits lange Jahre hindurch im Dienst der Gemeinde fungiert und bei Ausübung seiner Dienstpflichten jüngst hier den zweiten Beinbruch erlitten hat, wurde mit Rücksicht auf den beim Oberförster Harbert unterm 29. v.M. eingebrachten und von diesem zur Erledigung für hier mitgeteilten Antrag, nachdem zwar der als Gemeinde-Verordneter mit anwesende Sohn desselben (Fritz Ernst Kerstholt) abgetreten war, mit 3 gegen 2 Stimmen, welche Letzterer dem Gemeinde-Verordneten Geihsler angehörte, eine Gratifikation von 5 RT bewilligt. - Gemeint könnte sein: Gaudenz Kerstholt gnt. Winkelmann, der wird 1849 als Waldwärter angegeben, wäre 1864 90 Jahre alt; Alte Haus Nr. 66, Twiete; ein Fritz Ernst Kerstholt, Schüsseldreher, 1849 angegeben mit LA 37, 1864: 52 J. Alte Haus Nr. 145 a, Hauptstraße.
Am 10. März 1864:   TOP 968:  Der Hebamme Ehefrau Kerstholt hierselbst wurde auf ihren Antrag eine einmalige Renumeration  von 3 RT bewilligt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 969: Nachdem der Fuhrmann Arnold Kramer zu Arnsberg das der hiesigen Gemeindekasse geliehene Kapital ad 150 RT gekündigt hat und die Rückzahlung desselben bis zum 14. d.M. verlangt, wurde der Vorsitzende beauftragt, die Gelder anderweit auf den Kredit der Gemeinde anzuleihen.
TOP 970:  Der Antrag des Waldwärters Kerstholt vom 8. d.M. um Bewilligung einer Abschlagszahlung von 40 RT auf seine Bauholz-Gelder wurde wegen mangelnden Kassen-Bestandes und weil Kerstholt bereits abschläglich 100 RT erhalten hat abgelehnt.  -  Die „Betonung“ für diese TOP sollte auf Armut der Gemeinde liegen.
Am 24. Mai 1864:     TOP 984:  Wurde ferner der Antrag der Witwe Georg Becker um Niederschlagung ihrer diesjährigen Communal-Umlage vorgelegt und von der Versammlung abgelehnt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig, aber:  aus dem Trauungsregister: Heirat am 10.5.1838: Georg Becker mit Elisabeth geb. Spindeldreher aus Wildshausen; Alte Haus Nr. 33 a, Parz. 876, St. Nikolaus Straße 5, zurückreichend bis 1537; Sterberegister: Georg Becker, Schneider, geb. 20.2.1810; gest. 5.11.1862; im Jahr 1862: hinterlässt 7 Kinder (wahrscheinlich können die für ihre Mutter sorgen).
Am 17. Juni 1864:    TOP 985:  Der Antrag des Tagelöhners Franz Schwarzfärber  vom 6. d.M. um Abgabe von zu Torfbirken (s.o. Lexikon) geeignetes Buschholz aus hiesigem Communal-Wald Distrikt Feibe und zwar an der Stelle, an welcher unlängst das darin stattgehabte Brandunglück Verheerungen angerichtet  gegen angemessene Taxe wurde der Versammlung vorgelegt und von dieser darauf beschlossen, dem Antrag zu willfahren und den Förster Heidfeld mit dessen Ausführung zu beauftragen.
TOP 986:  Wurden folgende Rechnungen: (1.) die des  Schreinermeisters Adolf Feldmann über ausgeführte Reparaturarbeiten an der Schule, Lehrer- und Lehrerin-Wohnung zum Betrag von 9 RT 24 Sgr 10 Pf; (2.)  die des Wirts Bernhard Becker über Verbesserung des Prozessionsweges, Beschützung des Communal-Waldes etc. mit 1 RT 17 Sgr 6 Pf; zusammen 11 RT 12 Sgr 4 Pf zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen, wobei jedoch die Bestimmung getroffen Beckker´sche Antrag ad 1 RT 17 Sgr 6 Pf an denselben nicht in bar sondern durch Anrechnung auf seine Rückstände bei der Gemeindekasse gezahlt werden solle.
TOP 987:  Wurde der Protokollarische Antrag des Tagelöhners Fritz Miehse hierselbst vom 8. d.M. um Abgabe von 4 Stück Buchen- eventuell Erlen-Stangen von etwa 15 – 18 Fuß Länge und 1 Fuß Durchmesser gegen Taxe aus dem hiesigen Communal-Wald, welche er bei der unaufschiebbar erforderlichen Reparatur seines Wohnhauses gebrauchen wolle, der Versammlung vorgelegt und von dieser in Erwägung des Umstandes, dass Miehese ohne die beantragten Stangen sein Haus nicht reparieren könne, beschlossen, dem Antrag zu willfahren, vorausgesetzt, dass die Forstverwaltung ihre Zustimmung dazu erteilen werde und wurde behufs Erlangung dieser der Vorsitzende Amtmann Boese ersucht, mit dem Oberförster Harbert dieserhalb zu arr...(nicht korrekt lesbar). - 1 Fuß = 31 cm, also 2,65 m bis 5,59 m.
Am 15. Juli 1864:    TOP 989:  Dem Schüsseldreher Josef Spindeldreher wurde auf seinen Protokollarischen Antrag vom 8. d.M. zur Zahlung seiner rückständigen Communal- und Schul-Steuer zu ad 1 RT 6 Sgr 6 Pf  ein dreiwöchentlicher Ausstand bewilligt.. - Zeichen für Armut und Sorge für Arme.
TOP 992: Nachdem der Versammlung mitgeteilt worden war, dass nach Anzeige des Rendanten Bracht das seitens der Gemeinde bei der Provinzial-Hilfs-Kasse zu Münster (original: Hülfskasse) mit Genehmigung Königlicher Regierung mit 24 (27?) jähriger Amortisation kontrahierte (?) Darlehen ad 4000 RT dem Rendanten Bracht bereits unterm 9. (1 Wort nicht korrekt lesbar) übersandt worden sei, wurde beschlossen, das gedachte Darlehen der hiesigen Gemeindekasse zur Erhebung zu überweisen und derselben gleichzeitig dabei aufzugeben, damit (1.) die unterm 15. Juni 1863 beim Justizrat L...(nicht korrekt lesbar) zu Arnsberg anzuleihenden 100 RT, (2.) die am 10. Januar d.J. beim Gutsbesitzer Ant. Schulte zu Uentrop aufgenommenen 150 RT, (3.) das am 13. März d.J. beim  Kaufmann Arens zu Arnsberg kontrahierte (?) Darlehen ad 150 RT, (4.)  die unterm 7. April d.J. bei der Gemeindekasse Mertenfeld angeliehenen 200 RT; in Summa 600 RT nebst 5 % Zinsen bis zum Zahlungstag wieder abzutragen und den dann noch in der Kasse verbleibenden Geldbetrag vorläufig zur Deckung des Kassen-Vorschusses ad 497 RT zu verwenden. Mit Ausführung dieses Beschlusses wurde der Vorsitzende Amtmann Boese unter dem Ersuchen beauftragt, die Gemeindekasse auch wegen der Zinsen-Zahlung nach Münster mit entsprechender Weisung zu versehen und die Amortisations-Zinsen pro 1865 zum Etat zu notieren.
Am 5. August 1864:    TOP 994:  Das Ausstandsgesuch der Witwe Kaspar Vogt gnt. Tinnschneider hierselbst vom 2. d.M.  bezüglich 4 RT 24 Sgr 7 Pf Communal-Steuer-Reste wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. -  Sterberegister: gest. 29.8.1849 an Cholera Johann Vogt gnt. Tinnschneider, Wirt, Ackersmann, 63 J., hinterlässt Ehefrau Elisabeth geb. Trompetter und 4 großjähr. und 1 minderjähr. Kind; gest. 27.8.1849 deren Tochter Clara, ledig, 20 J.; Schreibfehler mit „Kaspar“? - Trauungsregister: am 18.11.1847 heiratet Kaspar Vogt Marianne geb. Becker. - Sterberegister: Johann Caspar Vogt geb. 31.12.1815, Wirt, verheiratet mit Anna Becker, Sohn des Johannes Vogt und der Elisabeth geb. Trumpetter, gestorben 17.6.1876.
Am 30. August 1864:      TOP 999:  Wurde nach Vorlegung einer Beschreibung der von der Fabrik Bolle u. Comp. in Berlin hergestellten und höheren Orts so sehr empfohlene Hand-Feuerspritze, welche als letztere beim Entstehen von Bränden Vorzügliches zu leisten geeignet sein soll, von der Versammlung beschlossen, wie sie sich im Interesse des Gemeindewohls und für Anschaffung der erwähnten Spritze seitens der Gemeinde aussprechen und behufs dessen den Vorsitzenden um Veranlassung des Erforderlichen bitten könne. - Ein nicht sofort verständlicher Stil.          
TOP 1000:  Auf mündlichen Antrag des Schusters Fritz Becker hierselbst wurde beschlossen, demselben die auf hiesigem Amtsbüro befindliche alte lederne Tasche, welche früher dem Polizeidiener Kaulmann bei seinen Dienstgängen zur Transportierung der Dienstpapiere diente, infolge langjährigen Gebrauchs jedoch ganz abgenutzt ist, für den Preis von 15 eventuell 10 Silbergroschen, welche letztere an hiesige Arme durch den Vorsitzenden verabfolgt werden soll, zu überlassen. - Wohlwollend! Ob diese Tasche um 1850 ein Gesellenstück des damaligen Schuster-Gesellen Fritz Becker war? Am 5.4.1856 heiratet ein Friedrich Becker Lisette Stratmann aus Thülen.
Am 27. September 1864:        TOP 1002:   Wurde die von dem Rendanten Bracht unterm 26. August d.J. bei vorgelegter Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1863 nebst den dazu gehörigen Belegen und dem Vor-Revisions-Protokoll der Versammlung vorgelegt, von dieser instr...(?)mäßig geprüft und nachdem sich dabei dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher zugezogenen Notaten nichts zuzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (a) mit einer Soll-Einnahme von 3835 RT 19 Sgr 11 Pf; (b) mit einer Ist-Einnahme von 3323 RT 14 Sgr 7 Pf; (c) mit einer Rest-Einnahme von 512 RT 5 Sgr 4 Pf; (d) mit einer Soll-Ausgabe von 3722 RT 9 Sgr 10 Pf; (e) mit einer Ist-Ausgabe von 3712 RT 22 Sgr  4 Pf; (f) mit einer Rest-Ausgabe von 9 RT 17 Sgr 6 Pf. Somit einem Kassen-Vorschuss von 389 RT 7 Sgr 9 Pf.  Es wurde zugleich beschlossen, dem Rendanten vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen (?) Notaten über dieses Rechnungswesen Decharge zu erteilen und die Rechnung selbst 14 Tage auf dem Atmsbüro zur allgemeinen Einsicht offen zu legen. 
TOP 1007: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission wurden gewählt die Gemeinde-Verordneten: (1.) Joseph Funke, (2.) Franz Göckeler, (3.) Fritz Ernst Kerstholt.
Am 22. November 1864:       TOP 1009: Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen: (1.) die des Heinrich Düring hierselbst über Beiwohnung von drei Terrainen (?) in der Olper Separatioms-Sache mit 2 RT; (2.) die des Maurermeisters Franz Göckeler über desgleichen mit 2 RT; (3.) die desselben über das Weißeln der hiesigen beiden Schulzimmer etc. mit 12 RT 17 Sgr 6 Pf; (4.) die desselben über die Ausführung eines Durchlasses vor dem Franz Korten Düring´schen Haus mit 10 RT 8 Sgr; (5.) die desselben über Reparaturen im hiesigen Küsterhaus mit 5 RT 10 Sgr 7 Pf; (6.) die desselben über Reparaturen an der Lehrerin-Wohnung mit 3 RT 6 Sgr 9 Pf; (7.) die des Franz Schroeder über Einrichtung einer Frucht-Kammer für den h. H. Pastor mit 4 RT 25 Sgr; zusammen 41 RT 4 Sgr 10 Pf.
Am 29. November 1864.     TOP 1011:  Der vom Communal-Oberförster Harbert zu Arnsberg aufgestellte Hauungsplan über die behufs Befriedigung der hiesigen Bauholz-Berechtigten seitens der Gemeinde-Vertretung wiederholt beantragte extraordinaire Hauung von alten abständigen Eichen im hiesigen Communal-Wald wurde zur Vorlage gebracht. Die Versammlung erklärte sich nach genauer Durchsicht mit dem Plan überall einverstanden und bat den Vorsitzenden Amtmann Boese, es doch Höheren Orts zu erwirken, dass die Hauung doch schon baldigst nach Maßgabe des vorgelegten Plans vorgenommen werden dürfe. - Dann verdienen die Freienohler Holzhauer für ihre Familien ihren Lebensunterhalt.                                       
TOP 1012:  Dem Antrag des Gemeinde-Schweinehirten Matthias Krick hierselbst um Gewährung von 1 Paar neuer Schuhe auf Gemeindekosten wurde entsprochen.
TOP 1013:  Die Rechnung des Bernhard Becker über Beiwohnung von 3 verschiedenen Terminen in der Olper Separations-Sache wurde mit 2 RT auf die Gemeindekasse übernommen. Es wurde jedoch beschlossen, diesen Betrag mit Rückständen des Becker abzurechnen und nicht in bar zahlen zu lassen.
TOP 1015:  Wurde der eingeholte Antrag des ...(Titel nicht korrekt lesbar) Wrede zu Bockum vom heutigen Tag um Abgabe von Steinen aus dem in der Nähe des sogenannten Mühlenberges unmittelbar am Ruhrfluss belegenen Felsen seitens der Gemeinde behufs Ausführung einer Krippenarbeit an seiner nebenan belegenen Wiese vorgelegt und von der Versammlung unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 3. Mai d.J. Nr. 977 und mit Rücksicht auf die auf Grund localer Besichtigung vom mit anwesenden Gemeinde-Verordneten Göckeler gemachten Mitteilungen beschlossen, den Antrag zu gestatten, jedoch unter der Bedingung, dass Wrede bei der Wegräumung des Felsens sich überall der Anordnungen der Gemeinde-Vertretung füge und namentlich aufhöre, sobald die Gemeinde dies wolle, auch pro Schacht-Rute eine Vergütung von 5 Sgr zahle, wenn Antragsteller sich mit dem Gemeinde-Verordneten Göckeler wegen einer Vergütung im Ganzen nicht einigen sollte.
TOP 1017: Die gegen den Wilhelm, Sohn des Tagelöhners Johannes Hehse zu ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vom Vorsitzenden Amtmann Boese wegen unbefugten Sammelns von Weizen-Ähren auf dem Heinrich Düring´schen Grundstück festgesetzte Polizei-Strafe ad 10 Sgr wurde auf Antrag des Hehse und mit Rücksicht auf das erst vierjährigen Alter des die Confrontation begangen habende  Kindes niedergeschlagen. - Heinrich Düring: Alte Haus-Nr. 4: Friedhofsweg 2, oder Alte Haus-Nr. 67: Hauptstraße... Vielleicht hatte der kleine Wilhelm gar keinen Hunger, sondern nur Spaß an dieser  zufällig entdeckten selbstständigen Hand-Arbeit.
Am 10. Januar 1865.    TOP 1019:  Wurde dort (?) dem Vorsitzenden in Sachen Metzger Jacob gegen die hiesige Gemeinde vom 29. November v.J. insinuierte Erkenntnis der Königlichen General-Commission zu Münster vom 12. November v.J. welches dem Kläger in seiner Eigenschaft als Besitzer der Hufenberechtigten Sohlstätte auf Flur I Nr. 1180 / 691 für berechtigt erklärt, mit Rindvieh und Schweine in dem im Artikel 36 der hiesigen Mutterrolle aufgeführten Waldungen der Gemeinde Freienohl weiden zu dürfen und dieses Recht für  ein zum Privat-Vermögen des Klägers gehöriges  ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Recht bezeichnet sei, Versammlung zur Kenntnis, außerdem mitgeteilt und erklärte sich dieser mit der vom Vorsitzenden Amtmann Boese als Offizial-Vertreter der Gemeinde für dieses unterm 27. Dezember angemeldeten Appellation einverstanden. – Metzger Meier Jacob: Jude.
Am 17. Januar 1865:     TOP 1022:  Der pro 1865 entworfene Communal-Gemeinde-Etat der hiesigen Gemeinde wurde nach vorgenommener  spezieller Prüfung in Einnahmen und Ausgaben auf die Summe von 7128 RT 12 Sgr 6 Pf festgesetzt.
Am 10. März 1865:       TOP 1027:  Den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Eingesessenen wurden auf ihre Anträge zur Berichtigung der nachbezeichneten Rückstände bei der hiesigen Gemeindekasse folgende Ausstands-Fristen bewilligt: (1.) dem Franz Wilhelm Kerstholt zur Zahlung von 2 RT 20 Sgr Communal-Steuer und 1 RT 21 Sgr  11 Pf Erbpacht pro 1863 ein Ausstand von 4 Wochen; (2.) dem Johann Humpert ebenfalls 4 Wochen Ausstand zur Zahlung seiner rückständigen Communal-Umlagen von pptr. (etwa) 2 RT; (3.) dem Fritz Miehe zur Zahlung seine Umlage-Rückstände von pptr. 2 RT ein Ausstand von 14 Tagen und (4.) dem Joseph Spindeldreher zur Berichtigung sener Rückstände ad 1 RT 4 Sgr 11 Pf ein Ausstand von 2 Monaten. - Aus heutiger Sicht mag es sich um kleine Beträge handeln; aber damals nötigten sie die Familien zu aktueller, augenblicklicher Sparsamkeit, - und die Beschlüsse zeigten auch die konkrete Einfühlung der Gemeinde-Versammlung, „man kannte sich“.
TOP 1028: Die gegen den Tagelöhner Eberhard Soest zur ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) wegen Beerenlesens  durch seinen Sohn auf dem Heinrich Düring´schen ...(?)landes festgesetzten Polizeistrafe ad 10 Sgr wurde auf Antrag des Soest vom 4. d.M. niedergeschlagen. - Das Alter des Jungen ist nicht aktenkundig. Siehe oben TOP 1017.
TOP 1029:   Der Vorsitzende Amtmann Boese brachte zum Vortrag, dass der Schuhmacher Johann Cohsmann aus Glösingen, sowie der Tagelöhner Franz Eickelmann aus Calle und die Witwe Steiger Müller aus Uentrop (ihr Bruder ist Anton Müller in Freienohl) sich in hiesiger Gemeinde selbstständig niedergelassen hätten und mithin verpflichtet seien, dass durch Verfügung Königlicher Regierung vom 17. Mai 1862 auf 5 und resp. 2 ½ RT festgesetztes Einzugsgeld sowie das Einkaufsgeld ad 10 RT an hiesige Gemeindekasse zu entrichten. Mit Rücksicht hierauf wird beschlossen: (1.) dem Johann Cohsmann und Franz Eickelmann zur Zahlung von je 5 RT Einzugs- und 10 RT Einkaufs-Geld und (2.) die Witwe Müller zur Zahlung von 2 ½ RT Einzugsgeld und 10 RT Einkaufsgeld anhalten zu lassen, wobei bezüglich der Witwe Müller bemerkt wurde, dass dieselbe gleichwohl ob erst bereits wohl im vorigen Jahr von ihr eingeforderte Einzugs- und Einkaufs-Geld auf Grund der Bestimmung in § 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1861 durch Gemeinde-Beschluss vom 5. Februar v.J. niedergeschlagen, mit Rücksicht darauf, dass sie jetzt einen selbstständigen Haushalt führe und nicht mehr, wie vermerkt, mit ihrem Bruder Anton zusammen wohne, doch nunmehr zur Einzahlung der fraglichen Abgaben verpflichtet sei. 
TOP 1033:  Bezüglich des unterm 13. Januar d.J  im hiesigen Communal-Wald Distrikt Erlenbruch abgehaltenen extraordinairen Eichen-Verkauf wurde nach notwendiger Verlegung und der daraus gefolgerten ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Verhandlungen über die von den auswärtigen Käufern geleisteten Bürgschaften sowie nach nochmaliger Durchsicht des Verkaufs-Protokolls selbst nach längerer Beratung beschlossen, den bisher noch ohne Bürgen gebliebenen Käufern: (1.) Heinrich K...(?) aus Förde; (2.) Johann Knoche aus Wennemen; (3.) Franz Brüggemann aus Olpe; (4.) Johann Menge aus Mittelberge; (5.)  Fritz Göckeler aus Freienohl;  mit Ausnahme den sub (unter) 1 und 2 Aufgeführten; wofern des Ersteren auf seine Kaufgelder ...(Abkürzung?) 26 RT 25 Sgr bereits eine Abschlagszahlung von 130 RT geleistet und Letzterer der Gemeinde seinen Kaufpreis schon anderweit sicher gestellt hat, die sofortige Stellung eines sicheren Bürgen aufzugeben; eventuell aber den sub 3 und 4 Benannten sofort gerichtlich einzuklagen. Alle übrigen Bürgschaften wurden fortan als hinreichend akzeptiert.
Am 24. März 1865:    TOP 1035:  Der  Antrag des Schreinermeisters Anton Stirnberg hierselbst um Abverdienung von 4 RT 7 Sgr 6 Pf Holzdiebstahlstrafgelder durch Strafarbeit wurde genehmigt.  – Der Grund des Holzdiebstahls ist nicht aktenkundig,
TOP 1036:   Auf Antrag der Witwe Franz Jürgens hierselbst wurden die von dieser eingeforderten Communalsteuer-Rückstände ad 8 Sgr 3 Pf niedergeschlagen. - Franz Caspar Jürgens, Tagelöhner, Beilieger, geb. 5.8.1818, gest. 6.11.1864, vor kurzem gestorben; verheir. am 1.2.1845 mit Regina Hund aus Elleringhausen; mögliche Kinder konnten nicht aktenkundig gemacht werden.
TOP 1038:  Wurde an Stelle des wegen Ablaufs der dienst...(nicht korrekt lesbar) Ausscheidung (des) Amtsverordneten Joseph Funke mit 4 gegen 3 Stimmen der Gemeinde-Verordnete Heinrich Sahse gewählt. - Zu unterscheiden ist: Amt Freienohl und Gemeinde Freienohl.
TOP 1040:  In Sachen Subhastation Bernhard Becker hierselbst wurde nach Vorlegung des mittels Schreiben des Königlichen Kreisgerichts zu Arnsberg vom 15. d.M.  Nr. 14/64 hierher mitgeteilten Resoluts von der Versammlung einstimmig beschlossen, dass sie als Vertreter der Gemeinde Freienohl Flur IV Nr. 195/123 am Scheidkopf dem Kaufmann Levy  Gründeberg in Arnsberg für das Meistgebot von 22 RT und Flur IV Nr. 216/138 und 224/439 am Roah für 53 RT dem Landwirt Adam Heckmann zu Freienohl unter den allgemein gesetzlichen Bedingungen und der besonderen Bedingung die Lasten und Abgaben ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) die eingetragenen als auch die nicht eingetragenen auf den Ankäufer übergehen gerichtlich zugeschlagen würden. - Zur jüd. Familie Grüneberg / Arnsberg: Michael Gosmann: Juden in Arnsberg, Eine Dokumentation. 1991 Stadt Arnsberg; Stadtarchiv Arnsberg.
Am 11. April 1865:         Top 1042:  Auf den Antrag des Gutsbesitzers Terstehse zu Stehse vom 10. d.M. um taxmäßige Verabfolgung von 300 bis 600 Stück Eichen-Pflänzlingen (3´, 4´) aus hiesigem Communal-Wald wurde beschlossen, dem Antrag zu willfahren, falls die fraglichen Pflanzen nach dem Ermessen der Forstverwaltung im hiesigen Communal-Wald entbehrlich seien. - Die Verabreichung bringt Arbeit und Geld.
TOP 1043: Wurde bezüglich den der hiesigen Gemeinde zugehörigen nach Anzeige des Spritzenmeisters Fritz Göckeler  reparaturbedürftigen bei den Feuerleitern beschlossen, die Leitern durch den Schreinermeister Adolf Feldmann wieder in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen.
TOP 1046: Auf den Antrag des Lehrers Lutter hierselbst – ohne Datum – um verbesserte Umzäunung des hiesigen Industrie-Gartens durch Umpflanzung einer lebendigen Hecken-Anfertigung eines Eingangstors wurde nach erfolgter Localbesichtigung des Industrie-Gartens mit Rücksicht auf die tatsächlich vorgetragene Beschaffenheit desselben resp. dessen Einfriedigung beschlossen, dem Antrag des Lutter zu willfahren und die Arbeiten im Wege öffentlichen Verdings ausführen zu lassen. Bezüglich der anzufertigenden Pforte wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse mit Anfertigung eines Kostenanschlags beauftragt. Die Bestellung der erforderlichen von der Gemeinde anzuliefernden Garten-Stämmchen übernahm der mit anwesende Lehrer Lutter.
Am 26. Mai 1865:        TOP 1050:  Der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst um Erhöhung seines Jahresgehalts als Gemeinde-Schweinehirt  von 17 auf 24 Taler wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 1 Juli 1865:       TOP 1056:  Der Antrag der Witwe Franz Jürgens hierselbst um Niederschlagung von 26 Sgr Holz-Gelder wurde genehmigt. Hingegen wurde die beantragte Niederschlagung von 9 Sgr 9 Pf  Communal-Steuer der Witwe Franz Treber hierselbst von der Versammlung abgelehnt. - Sterberegister: gest. 6.11.1864 Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818, Tagelöhner,Beilieger, Ehemann der Regina Mund, unehel. Sohn der M.E. gnt. Brigitta Jürgens, geb. 2.6.1789; hinterlässt Ehefrau, Stieftochter der Mutter, 1 Schwester. 1871: Alte Haus-Nr. 80, Friedhofsweg / Kirchstraße, Beilieger von Franz Klute.- Franz Treber und Witwe ohne Befund, wohl zugezogen.
Ein neuer Amtmann: Ley. Über Amtmann Boese, über den Wechsel ist hier nichts aktenkundig.
Am 31. Juli 1865:          TOP 1059:   Der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst vom 11. Juli d.J. wegen anderweitiger Regelung seiner Beschäftigung und resp. Hütungs-Angelegenheiten wurde zur Vorlage gebracht und darauf von der Versammlung nach längerer Beratung dahin resolviert (?), dass die Verpflichtung der hiesigen Eingesessenen zur Beköstigung des Schweinehirten mit dem Tag ihren Anfang nehmen solle, an welchem ein oder mehrere Schweine im Lauf des Semesters (Halbjahr) zuerst zur Hütung vorgetrieben würden. Wenn dann noch nur einen halben Tag dem Hirten vortreiben solle, fortan von diesem Tag ab gehalten sein, das ganze Halbjahr ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) hindurch in gewöhnlicher Reihenfolge dem Schweinehirten für dasselbe die Freikost zu geben. Der Vorsitzende wurde ersucht, diese Anordnung durch Bekanntmachung in hiesiger Gemeinde publizieren zu lassen. - Nicht alles ist eindeutig verständlich.
TOP 1060:  Der von der Witwe Schornsteinfeger Franz Weber hierselbst wiederholt vorgebrachte Antrag vom 29. d.M. um Niederschlagung von 9 Sgr 9 Pf Communal-Steuer wurde neuerdings abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 1065:  Wurde der Antrag der Lehrerin Bause hierselbst vom 11. d.M. um Anlegung eines an hiesiger Schule bisher noch gänzlich fehlenden Appartements vorgelegt und wurde darauf der als Gemeinde-Verordneter mit anwesende Maurermeister Franz Göckeler mit der Anfertigung eines Kosten-Anschlags beauftragt. - Aufgrund anderer Akten ist gemeint ein Abtritt = Abort, Toilette. Siehe unten TOP 1068.
Am 31. August 1865:           TOP 1067:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommission für die hiesige Gemeinde pro 1866 wurden gewählt: (1.) Maurermeister Göckeler, (2.) Postexpediteur Toenne, (3.) Heinrich Sahse. Die Gewählten, als Gemeinde-Verordnete sämtlich anwesend, erklärten sich zur Annahme der Wahl bereit. -  Einschub zu Heinrich Sahse: Alte Haus-Nr. 23, Bergstr. 19; Heirat: 7.10.1826 mit Dorothea geb. Spieler; Schreinermeister, LA 1865: 66; Sterberegister: gest. 28.1.1827, 2 Monate, 10 TageTochter Marai Catharina; gest. 16.12.1827, 15 Monate, Tochter Anna Maria; tot geboren 29.1.1829 Sohn Heinrich; Heinrich Sahse: geb. 4.6.1800, gest. 18.9.1878; gest. 25.1.1882 Dorothea geb. Spieler, LA 65; dieses Ehepaar hinterließ eine Stiftung.
TOP 1068: Wurde der vom Maurermeister Franz Göckeler gefertigte Kostenanschlag über die Anlage eines Abtritts in der Wohnung der hiesigen Lehrerin Bause vorgelegt und nach eingehender Prüfung der Grundlage für die in Bälde vorzunehmende Ausführung der Arbeit akzeptiert sowie auch der Vorsitzende mit Abhaltung des Verdings beauftragt.  - Wörtlich genommen hatte sie vorher keinen „richtigen“ Abtritt. Siehe oben TOP 1065!
TOP 1069: Die Rechnung des Dröge zu Meschede über  Anlieferung zweier Glockenseile in hiesiger Kirche wurde zu 5 RT 10 Sgr auf die Gemeindekasse übernommen.  - Das 1 Seil vom Mai des Jahres wird sich bewährt haben.
TOP 1073: Nach Mitteilung der Verhandlung über die heutige Verpachtung des Brücken-Geld-Empfangs bezüglich der hiesigen Langelbrücke für die Dauer der nächsten 5 Jahre wurde in Erwägung, dass der Versuch einer nochmaligen Verpachtung sicher kein günstigeres Resultat  erwarten lasse, beschlossen, dass dem Letztbietenden gegen das abgegebene Gebot  von 2 Taler der Zuschlag erteilt werden solle.
Am 7. Oktober 1865:           TOP 1075:  Mit Rücksicht auf die bereits mehrfach zur Vorlage gebrachten Anträge verschiedener auswärtiger Gewerbe-Betreibender um eigentümliche (Eigentum!) Abtretung des erforderlichen Grund und Bodens in der Alten Ruhr zur Anlage einer Korn-Mahlmühle resp. zu einem fraglichen gewerblichen Etablissement, vorläufig erst eine Abschätzung des betreffenden Territoriums, insoweit es Eigentum der hiesigen Gemeinde ist, durch den Gerichtstaxator Göckeler hierselbst vernehmen zu lassen und die Beschlussfassung im Übrigen bis nach Einigung der Tax-Verhandlung auszusetzen. - Der Gerichtstaxator Göckeler kommt aus Arnsberg.
TOP 1078:  Bezüglich des von hier gebürtigen und nach mehrjähriger Abwesenheit als verheirateter Mann hierher zurück gekehrten Johann Schramm wurde anerkannt, dass dieser noch nicht länger als 10 Jahre sein Domizil in hiesiger Gemeinde aufgegeben habe. - Mehr Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig. Weil hier nur der Vorname Johann aktenkundig ist, im Trauungsregister nur der Vorname Matthias (Trauung 1856) aktenkundig ist, ist eine korrekte Zuordnung nicht möglich.
TOP 1080:  Wurde auf den Antrag des Franz Spielmann hierselbst beschlossen, diesem den erforderlichen Platz zum Kalk-Ofen in der Nähe der früheren (!) Plastenberger Ruhrbrücke mit dem Vorbehalt zu überlassen, dass der Weg zum Steinbruch für niemanden gesperrt wird. Mit dem von Spielmann offerierten jährlichen 12 Sgr Pachtzins erklärte die Versammlung sich zufrieden und wurde die Dauer der Pachtzeit auf die nächste 6 jährige Periode  bis 1871 festgesetzt.
Am 25. November 1865:    TOP 1091: Der Hebamme Ehefrau Franz W. Kerstholt hier wurde auf den von ihr gestellten Antrag mit Rücksicht auf ihr spärliches Diensteinkommen und den in ihrem Hause herrschenden Notstand eine einmalige Renumeration von 3 Talern bewilligt.
TOP 1093:  Mit Rücksicht auf die vom Förster Heidfeld zur Sprache gebrachte Hauung der zum Nachteil der angrenzenden Privat-Grundbesitzer hart an den Grenzen der hiesigen Communal-Waldungen aufstehenden Bäume und Gesträucher wurden die beiden Gemeinde-Verordneten Sahse und Toenne beauftragt, unter Zuziehung des Försters Heidfeld eine Grenzbereisung (!) vorzunehmen und dabei nach Feststellung der wegen ihrer Schädlichkeit für die Feldwirtschaft zu beseitigenden resp. abzustumpfenden Baumstämme dem Heidfeld die erforderliche Anweisung zu geben.
Am 6. Dezember1865:      TOP 1095:  Nachbenannten Personen, welche bei der heutigen Feuerspritzen-Probe Aushilfe geleistet haben, nämlich: Johann Kückenhoff, Ludwig Geihsler, Kaspar Schmitz, Ferdinand Kerstholt, Heinrich Funke, Johannes Lange  Franz Kaulmann, Johannes Schirp, Kaspar Becker: soll eine Vergütung von 5 Sgr pro Mann gezahlt werden.
TOP 1096: Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung durch die Gemeindekasse übernommen: (a.) des Kaspar Stirnberg über Anstreichen des Industriegarten-Tores ad 1 RT 18 Sgr;; (b.) des Maurermeisters Franz Göckeler über Arbeiten im Pastorat-Haus zu 6 RT 9 Sgr 6 Pf; (c.) desselben über Weißen des Gefängnis-Locals ad 15 Sgr; (d.) desselben über Weißeln und Ausflicken der beiden Schulzimmer (d.h. der Jungen- und Mädchen-Klasse) für 12 RT 14 Sgr; zusammen 20 RT 22 Sgr.
TOP 1098: Der Antrag des Totengräbers Johann Trompetter betreffend die Entwässerung des hiesigen Totenhofes (Friedhof; siehe Kapitel „Friedhofs-Visite“) wurde der Versammlung mitgeteilt und bemerkte diese darauf, dass derselbe an den hiesigen Kirchen-Vorstand zu verweisen sei, weil der Kirchhof Eigentum der Kirchengemeinde wäre.
TOP 1099:  Das Rückstands-Verzeichnis rücksichtlich des Erlöses für den am 13. Januar d.J. abgehaltenen Eichen-Holzverkauf wurde zur Kenntnis mitgeteilt; danach beläuft sich der Gesamtbetrag der jetzt noch vorhandenen Reste auf 1488 RT, 24 Sgr, 20 Pf. - Nachdem die Versammlung Einsicht von den Verzeichnissen genommen und sich die Persönlichkeiten der Restanten gemerkt hatte, wurde beschlossen, vom erstlichen Vorgehen gegen die Debenten einstweilen noch Abstand zu nehmen und die definitive Beschlussfassung bis zum Monat Januar n.J. Auszusetzen. -  Jene Personen sind hier nicht aktenkundig, auch nicht die eigentlichen Gründe für das Aussetzen. Wegen der Festtage Weihnachten, Silvester, Neujahr? Winterzeit: wenig Verdienst-Möglichkeit?
TOP 1101:  Nach Mitteilung der auf das Gefälle zur Anlage einer Mahlmühle oder eines sonstigen gewerblichen Etablissements, welches der Gemeinde an der sogen. Alten Ruhr  besitzt, von den Reflektanten (Interessierten, Bietern) Klauke und Moenig abgegebenen Gebotes wurde zum Beschluss erhoben, dass von der beabsichtigten Veräußerung des Gefälles zur Mühlen-Anlage mit Rücksicht darauf, dass die von der Gewerkschaft (hier = Firma) Grothe und Co. In der Nähe von Oeventrop errichteten neuen Mühle bereits in Betrieb gesetzt und durch diese sowohl als durch die Stehser Mühle mittels des täglich hierher kommenden Fuhrwerks die hiesigen Eingesessenen ausreichende Gelegenheit zur bequemen und angemessen billigen Benutzung der Mühle geboten sei, Abstand genommen und eine weitere Disposition über das Gefälle bis dahin vorbehalten werden solle, dass in Bezug auf die Akquisition (Anschaffung) derselben etwa zum Zweck der Errichtung eines bedeutenderen und den Interessen der hiesigen Eingesessenen mehr entsprechendere Etablissements anderweitige Anträge gestellt werden.
Am 23. Dezember 1865:       TOP 1103: Der vom Vorsitzenden unter Zuziehung des Stellvertretenden Vorstehers Funke entworfene und während der vorgeschriebenen Frist zur allgemeinen Einsicht offen gelegte Communal-Haushalts-Etat für die hiesige Gemeinde pro 1866 wurde zur Hauung und Festsetzung unter Hinweisung auf die einschlägigen Bestimmungen der Landgemeinde-Ordnung und der Rechnungs-Kosten vorgelegt. -  Die Versammlung unterzog den Entwurf einer genauen Prüfung und setzte den Etat nach eingehender Beratung der einzelnen Einnahmen- und Ausgaben-Positionen mit einer Gesamt-Einnahme und -Ausgabe von 2406 RT 22 Sgr 8 Pf  sowie mit einer pro 1866 umzulegenden Communal-Steuer von 411 RT 8 Sgr  fest. – Jahr für Jahr der deutlich wahrnehmbare Termin beim korrekten Umgang mit der Natur, mit dem Wald.
TOP  1105:  Die vom Vorsitzenden unterm 11.d.M. erteilte Zahlungsanweisung für Leser Rosenthal über 200 RT abschläglicher Abfindung auf sein Freibauholz-Recht wurde nachträglich genehmigt. – Selbstverständliches Zusammenarbeiten mit dem Freienohler Juden Handelsmann Leser Rosenthal.
TOP 1106: Auf den Antrag des Ackerers Johann Lenze gnt. Lenze hierselbst und nachdem auf Grund der von Lenze aufgelegten Erbkauf-Vertrages vom 16. November 1863 sein Anspruch auf die Frei-Bauholz-Gerechtsame für das von ihm ererbte Haus seines seeligen  (korrekt abgeschrieben; gemeint: seligen) Vaters als gesetzlich begründet und unzweifelhaft anerkannt worden, wurde beschlossen, die beantragte Abschlagszahlung ad 300 RT an Lenze durch die hiesige Gemeindekasse zu leisten.  – Auch in der Finanz-Thematik ist sichtbar, spürbar die Familien-Zusammengehörigkeit über Generationen vom verstorbenen „seligen Vater“. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 27, Parzelle 894, Mittlere Straße / St. Nikolaus-Straße; Anton Lenze, Ackersmann, LA 61, Sohn Johann Lenze, Ackersmann, LA 26, seine Ehefrau Elisabeth geb. Heckmann, LA 27; Heirat 24.9.1846; Sohn Adam LA 3, Tochter Elisabeth LA 1. Sterberegiser: gest. 29.04.1863 Johann Theodor Anton Lenze, geb. 5.9.1791, gnt. „alter Lenze“, Witwer der Maria Catharina Siepe geb. Necker, Sohne des Johannes Lenze und der Aloisia geb. Falkenstein, hinterlässt 5 Kinder. Im Dezember 1846 (!) sind noch im Haus die beiden Töchter von Anton Lenze: Katharina, Magd, LA 26;  Klara, LA 23; beide Töchter stehen nicht im Freienohler Trauungsregister, haben also wohl nach auswärts geheiratet.
TOP 1112:  Wurde zur Sprache gebracht, dass nach Ausweis der den betreffenden Eingesessenen von Freienohl durch das Amt zu Meschede mitgeteilten Güter-Auszüge die sämtlichen zu der Olpe-Berger Separation gezogenen Freienohler Grundstücke dem Areal der hiesigen Gemeinde entzogen und demjenigen der Steuer-Gemeinde Olpe-Berge zugeteilt worden, somit also eine Verlegung der Flurgrenze vorgenommen sei, was nicht allein die Verw...(?)derung des Steuer-Kapitals und folglich eine Steigerung des Prozentsatzes für die durch Zuschläge zu den diversen Staatssteuern aufzubringenden Communal- und sonstigen Abgaben zur Folge habe, sondern auch die resp. Grund-Eigentümer insofern benachteilige, als dieselbe bei Akzeptierung jener Änderung den keineswegs gering anzuschlagenden Nachteils zu erleiden haben würden, die auf die fraglichen Grundstücke fallenden öffentlichen Abgaben künftig stets nach Meschede, beziehungsweise Calle abführen zu müssen. Die Gemeinde-Versammlung nahm hieraus Veranlassung zu einem einhelligen Protest gegen die vorbezeichnete Abänderung, indem sie diese als unzulässig, jedenfalls aber als eine solche Maßregel erachtete, die das diesseitige Interesse zu sehr berühre, um sie stillschweigend in Wirksamkeit treten zu lassen.  Es wurde daher beschlossen, durch den Vorsitzenden diese Angelegenheit zur Kenntnis der Höheren Behörde bringen und deren Entscheidung hierüber einholen zu lassen. Ein Weiteres wurde nicht verhandelt.  – Beim Lesen dieses TOP´s wird verständlich, warum später, als Olpe zu Freienohl gehörte, „die Olper“ in der Sonntags-Messe in der Freienohler Kirche – nach ihrer Erweiterung, nach 1886 – ihr „Olper Schiff“ hatten, das rechte Seitenschiff. Bitte schmunzeln.
Am 15. Januar 1866:       TOP 1112: (Hinschau-Fehler des Sekretärrs; korrekt abgeschrieben) Die Rechnung des Schusters Caspar Helnerus über Ausflicken von Feuer-Eimern wurde mit 1 RT 5 Sgr auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1114:Auf den Antrag des B. Busch zu Meschede vom 7. d.M. um käufliche Überlassung des Gefälles in der Alten Ruhr zu einem gewerkschaftlichen Etablissement wurde einstimmig erklärt, dass die Gemeinde-Versammlung sich zur Zeit außer Stande sehe, in der Sache einen definitiven Beschluss zu fassen. - Gefälle meint hier eine bestimmte Strecke, die dann z.B. für einen Mühlen-Bau geeignet ist.
Am 30 Januar 1866:        TOP 1117:  Mit Rücksicht auf das längst anerkannte Bedürfnis der Instandsetzung der hiesigen Kirche wurde nach Prüfung der vom Maurermeister Göckeler gefertigte desfallsige Kostenberechnungen beschlossen, die vom Göckeler zu 107 RT 9 Sgr veranschlagte Herstellung des abgefallenen Rapp-Putzes nebst Verkittung des Portals und am Turm, sowie die mit einem Kostenbetrag von überhaupt 106 RT 10 Sgr vorgesehene Instandsetzung des defekten Verputzes an den Außenwänden des Kirchenschiffs etc. für Rechnung der Gemeinde ausführen zulassen und diese Arbeiten unter Zugrundelegung  des Göckeler´schen Anschlags baldigst in Verding zu geben. – 1866: „längst anerkanntes Bedürfnis“!  Siehe unten TOP 1123.                                 
TOP 1119:  Wurde unter Verlegung des auf die Anlage eines Feld- und Waldweges zwischen Feibe und Himmenhagen bezüglichen Kostenanschlags zum Vortrag gebracht, dass die wegen mangelnder Geldmittel zur Deckung der Kosten seither unterbliebene fragliche Anlage. In jüngster Zeit ist von verschiedenen Seiten wieder dringend in Anregung gebracht worden und als ein unabweisbares Bedürfnis zu betrachten sei. Die Versammlung zog diesen Gegenstand hierauf in nähere Erwägung und erhob sodann zum einhelligen Beschluss, dass nach Anleitung des vom Maurermeister Franz Göckeler unterm 26. d.M. gefertigten Kostenanschlags vorläufig die zu 74 RT 12 Sgr veranschlagten Plan ausarbeiten, sowie die im Anschlag zu 13 RT angesetzten Durchlässe auf der vom Göckeler festgesetzten 114 5/12 Rute langen Linie vorgenommen und zu dem Ende baldigst verdingen werden sollen. - 1 Ruthe  ca. 3,8 m; hier also ca. 436 Meter.
Am 19. Februar 1866:         TOP 1123:  Der vom 16. d.M. abgehaltene Verding der Verputzung hiesiger Pfarrkirche nebst Turm, wobei der Maurermeister Göckeler und Pflastermeister Cohsmann hierselbst mit den Anschlags-Preisen zur Gesamtsumme von 213 RT 19 Sgr Letztbietende geblieben sind, wurde – nachdem der Gemeinde-Verordnete Göckeler wieder weggetreten war -, genehmigt.
TOP 1125:  Der heutige Verkauf von 7 Stück Eichen im Distrikt Krähenberg wurde mit Rücksicht auf das sehr günstige Resultat derselben, welches die Taxe um 174 RT übersteigt und im Ganzen 515 RT 15 Sgr beträgt, genehmigt.
Am 14. März 1866:     TOP 1129: Dem Johann Lange und Consorten (wertpositiv gemeint: Mitarbeiter, Feuerwehr-Mitarbeiter)wurden auf den Antrag vom 9. d.M. für den im vorigen Jahr bewirkten Transport der hiesigen Feuerspritze zum Brand des Schemme´schen Neben-Gebäudes nach Olpe eine Vergütung von 15 Sgr pro Pferd, also im Ganzen zum Betrag von 1 RT 15 Sgr bewilligt. - Gleichzeitig wurde als Normal-Vergütung für künftige derartige Fälle der Satz von 1 RT pro Pferd und Meile festgesetzt. -  1 Meile = 7.500 Meter.
Am 20. März 1866:    TOP 1132:  Das in Sachen der hiesigen Gemeinde gegen den Handelsmann Meyer Jacob hierselbst wegen Ablösung der Rindvieh- und Schweine-Hude ergangene der Gemeinde günstige Erkenntnis der Revisions-Commission für Landes-Cultur-Sachen Berlin vom 17. November 1865 wurde der Versammlung vorgelegt und von dieser mit Vergnügen Einsicht davon genommen. - Die Vokabel Vergnügen war damals nicht mit Belustigtsein verbunden; eher allgemeine Freude. - Alte Haus-Nr. 102, Hauptstraße; siehe Extra-Kapitel: „Zusammenleben mit jüdischen Familien“.
TOP 1134:  Wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass zufolge der auf diesseitigen Vorschlag vom Herrn Landrat getroffene Festsetzung die hiesige Gemeinde einen selbstständigen Schiedsmanns-Bezirk bilde, und deshalb von derselben ein Schiedsmann und ein Stellvertreter zu wählen sei, welche letztere den in § 5 der Verordnung vom 11. Februar 1859 vorgeschriebenen Anforderungen zu entsprechen haben. Es wurde hierauf einstimmig (a) der Herr Amtmann Franz Ley hier zum Schiedsmann und (b) der Privat-Sekretär Caspar Toenne zum Stellvertreter gewählt. Ersterer, welcher als Vorsitzender in der Versammlung anwesend war, erklärte sich zur Annahme der Wahl unter Vorbehalt Höherer Genehmigung bereit.
Am 27. März 1866:    TOP 1135:  Der Vorsitzende legte das Protokoll über den am 20. d.M. im hiesigen Communalwald, Distrikt Küppel, abgehaltenen Verkauf von 15 ¾ Klafter Buchen-Knüppel- und 18 Klafter Reiser-Holz vor, worauf das mit einem Taxwert von 33 RT 27 Sgr, einem Kaufpreis von nur 19 RT 21 Sgr erzielt worden ist.  Es wurde beschlossen, den zum Verkauf vorbehaltenen diess. (?) Genehmigung mit Rücksicht auf das offenbar nicht annehmbar erscheinende Resultat zu versagen und den Verkauf des sämtlichen hier fraglichen Holzes bis zum nächsten Herbst zu sistieren, dass der ungünstige Ausfall des Verkaufs ohne Zweifel der vorgerückten Jahreszeit zuzuschreiben und beim Beginn des Winters jedenfalls ein angemessener Preis zu erwerben sei. - Also ca. 49 Festmeter Knüppel-Holz und ca. 45 Festmeter Reiser-Holz.
Am 25. Mai 1866:       TOP 139:  Wurde auf Mitteilung der Beschwerde des Fritz Schwefer Goers und mit Rücksicht auf die tatsächliche Unbrauchbarkeit des Kuhhirten Franz Leineweber, der schon seit längerer Zeit eine ganz ungewöhnliche Neigung zur Trunkenheit verrät und seine Pflichten zum größten Nachteil  der Vieh- und Grundbesitzer ganz und gar vernachlässigt, einstimmig beschlossen, den Leineweber seines Dienstes als Kuhhirte zu entlassen und auf die Anstellung eines anderen Hirten Bedacht zu nehmen, jedenfalls aber demselben den Gebrauch des Hundes  sofort ganz sofort zu untersagen. – Nicht meckern! Die Hintergründe der Trunkenheit sind nicht aktenkundig.
TOP 1144:  Die als dringlich anerkannte Instandsetzung des Kirchhofs (direkt um die Kirche herum) wurde dem als Gemeindeverordneter ...(?) sondern Maurermeister Franz Göckeler gegen die anschlagsmäßige Vergütung von von 42 RT 4 Sgr 8 Pf mit der Maßgabe übertragen, dass die Ausführung der in dem vorliegenden Kostenanschlag der veranschlagten Arbeiten und Lieferungen genau nach dem Anschlag und zwar binnen Frist von zwei Monaten erfolgen müsse. Herr Göckeler hat zur Anerkenntnis dessen hier eigenhändig unterschrieben. -  Gemeint ist die übliche Protokoll-Unterschrift.
Am 15. Juni 1866:    TOP 1148:  Mit Rücksicht auf das vom Vorsitzenden mitgeteilte Verzeichnis der seitens der diess. Kreis-Unterstützungs-Commission für die hiesigen Familien der einbeorderten Reservisten und Landwehrmänner festgesetzten Unterstützungen, deren Unauskömmlichkeit der Versammlung einleuchteten, wurde beschlossen, aus den Mitteln der hiesigen Gemeinde jeder der Ehefrauen der beiden Wehrmänner Joseph Rocholl und Fritz Göckeler monatlich den Betrag von 1 RT 5 Sgr und ebenso viel auch dem alten Christoph Hirnstein, der durch Einstellung seines Sohns Caspar der einzigen Stütze beraubt worden ist, bis auf Widerruf zahlen zu lassen.
TOP 1149:  Siehe oben TOP 1123 vom 19. Februar 1866 und TOP 1144 vom 25. Mai 1866: Nachdem die Gemeinde-Versammlung sich in corpore (gemeinsam, zusammen) zum hiesigen Kirchhof begeben und dort die von Maurermeister Franz Göckeler  auf Grund des Verdings vom 16. Februar d.J. sowie zufolge Gemeinde-Beschlusses vom 25. v.M. ausgeführten Arbeiten, bestehend (a) in der Instandsetzung des Rapp-Putzes an den Außenflächen der Kirche, Beschaffung einer neuen Treppe zum nördlichen Eingang, nebst Erneuerung mehrerer schadhaft gewesener Mauerstücke,  (b) in der Herstellung des Rapp-Putzes und Verkittung des Portals am Kirchturm; sowie (c) in Instandsetzung des Kirchhofes einer genauen Revision unterzogen hatte und nachdem ferner der in seiner Eigenschaft als Gemeinde-Verordneter in der Versammlung mit anwesende Maurermeister Göckeler abgetreten war, wurde einstimmig erklärt, dass die sämtlichen Arbeiten als gut und anschlags- resp. akkordmäßig ausgeführt zu erachten seien, demgemäß wurde dann beschlossen, dass die vom Unternehmer Göckeler liquidierten 265 RT 17 ½ Sgr (inclusive der Vergütung für die Mehrarbeiten) nach Abzug der Verdings-Kosten mit dem verbleibenden Betrag von 263 RT 13 Sgr 6 Pf aus hiesiger Gemeindekasse gezahlt werden sollen. - Anmerkungen: Rapp-Putz: ein grob aussehender  Außen-Putz von Wänden, graufarbig, nicht weiß wie beim Weißeln (mit Kreide, teurer) von Innenwänden. Das Portal stammt vom „untergegangenen“ Kloster Odacker bei Hirschberg. Die großen, aufeinander gefügten Steine hatten an den Ritzen Verkittung nötig, als Schutz vor eindringender, schädigender Feuchtigkeit (Westseite, Regenseite). Der nördliche Kircheneingang im alten Kirchenschiff befunden, unter dem dritten Kirchenfenster (S. 25: „1753 – 2003, 250 Jahre Pfarrkirche St. Nikolaus Freienohl“). Die jetzige Pfarrkirche – mit der Verlängerung des Mittelschiffs + Altarraum und den beiden Seitenschiffen – wurde erst 1886 geschaffen.
Am 31. August 1866:       TOP 1151:  Das Revisions-Protokoll des Maurermeisters Göckeler vom 17. v.M. bezüglich der durch den Pflastermeister Cohsmann auf Grund des Verdings vom 16. Februar d.J. in                           der nächsten Umgebung der hiesigen Pfarrkirche zur Ausführung gebrachten Pflasterarbeiten wurden zur Mitteilung gebracht, geprüft und als richtig akzeptiert, demgemäß auch beschlossen, dass die darauf sich ergebende Vergütungssumme ad 71 RT 25 Sgr 6 Pf an den Unternehmer zur Auszahlung auf die Gemeindekasse gelangen sollen.
TOP 1152:  Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass bei der zufolge Aufforderung des Herrn Landrats in hiesiger Gemeinde abgehaltenen Sammlung der Betrag 37 RT 9 Sgr 4 Pf aufgekommen und hiervon nach Verwendung von 15 RT als Beitrag zur Pflege der Verwundeten und nach Verabfolgung von 1 RT als Unterstützung für die Ehefrau des Landwehrmannes Rocholl auf die Summe von 21 RT 9 Sgr 4 Pf vorhanden sei. Nach vorgängiger Beratung wurde darauf beschlossen, in Anbetracht der gegenwärtigen Zeitumstände, wonach sich fast jeder Privatmann und jede Corporation zur Darbringung von politischen Opfern veranlasst sehe, den vermerkten (angegebenen) – 21 RT 9 Sgr 4 Pf – aus hiesiger Gemeindekasse die Summe von 14 RT 20 Sgr 8 Pf zulegen zu lassen und mittelst dieser zusammen 36 RT jedem der zur Zeit beim stehenden Heer dienenden Leute resp. (bzw.) in Folge der Mobilmachung zu den Fahnen unberufenen Reservisten und Landwehrmänner, insoweit er hierorts Heimat berechtigt ist, den Betrag von 1 RT was auf die Zahl der betreffenden Mannschaften überhaupt 29 RT ausmacht, direkt per Post als Ehrengabe zu übersenden und den nachbezeichneten Angehörigen ein beordeter Familien-Ernährer je den gleichen Betrag (also 1 RT) als Unterstützung zuzuwenden, nämlich: 1.) dem Christoph Hirnstein, 2.) der Witwe Johann Korte, 3.) der Ehefrau Fritz Göckeler, 4.) der Ehefrau Johann Zacharias, 5.) dem Johann Kohsmann in der Lake, 6.) der Ehefrau Anton Bauerdick, 7.) der Ehefrau Joseph Rocholl. - Gemeint ist 1866: Krieg Österreichs und des deutschen Bundes gegen Preußen und Italien. Österreich verliert die Schlacht bei Königgrätz. Preußen gründet Norddeutschen Bund.
Am 12. September 1866:       TOP 1153:  Wurde auf Vortrag beschlossen, die Anfertigung der Steinbahn auf dem in diesem Frühjahr neu ausgebauten Weg zwischen Feibe und Himmenhagen nunmehr in Verding zu geben, damit dieselbe im bevorstehenden Winter zur Ausführung gebracht werden könne, jedoch solle das zu resp. 39 und 24 Schachtruten veranschlagte Stein-Material zur Pack- und Ober-Lage auf resp.32 1/6 und 20 Schachtruten reduziert und demgemäß die Abschlagssumme ad 113 RT 17 Sgr 10 Pf festgestellt werden. - 1 Schacht-Rute = 4,5 Kubikmeter (kbm); 1.) Packlage: 39 Schachtruten = 175,5 kbm, Oberlage: 24 Schachtruten = 108 kbm, Summe: 283,5 kbm; 2.) Packlage: 32 Schachtruten = 144 kbm, Oberlage: 20 Schachtruten = 90 kbm, Summe: 234 kbm. - Die beiden Endsummen berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Lagen. Steinbahn: schon so etwas wie eine Straße: ein extra mit viel Steinen belegter und deswegen befahrbarer Weg; noch nicht gepflastert. Pflasterstein-Straße nicht für Pferde-Fuhrwerke gweeignet; Hufe.
TOP 1156:  Nachdem die Versammlung Kenntnis davon erhalten, dass die Verpflegungskosten der minderjährigen Kinder des verstorbenen Johann Vohs, in soweit sie nicht schon erstattet wurden, auf das die gedachten Minaren...(nicht korrekt lesbar, verstehbar) zugehörige Wiese-Grundstück hypothekarisch eingetragen worden sind, wurde beschlossen, die Subhastation des verpfändeten Grundstücks, falls dies zulässig ist, zu beantragen.  - Aus dem Sterberegister: Johann Franz Vohs gnt. Jäger, geb. 16.1.1819, gest. 23.8.1864, Ackersmann, verheiratet am 9.8.1855 mit Franziska geb. Grote, hinterlässt 3 Kinder: 1. Caroline geb. 19.6.1856; 2. Franz geb. 16.11.1859, gest. 18.12.1^899; 3. H. (?) geb. 28.11.1860. Also 1866: Caroline 10 Jahre, H. noch keine 6 Jahre. - In der Zeit 1. August 1859 bis 4. Juni 1860 starben 13 Kinder von insgesamt 17 Personen.
Am 20. Oktober 1866:    TOP 1160:  Dem Tagelöhner Adam Pöttgen hierselbst wurde mit Rücksicht darauf, dass er als Vormund des unehelichen Kindes der Bernardine Flinkerbusch drei Gänge nach Arnsberg getan, wofür er eine Vergütung aus der Vormundschafts...(nicht korrekt lesbar) zu erwarten hat, sowie in Erwägung, dass er zur Erlangung einer Alimentations-Abgabe für das von hiesiger Gemeinde mit der Mutter zu unterhaltende Kind beigetragen, auf seinen Antrag eine Renumeration von 10 Sgr für jede Tour, mithin im Ganzen 1 RT bewilligt.
TOP 1161:  Wurde beschlossen, dem Lehrer Lutter hierselbst als Anerkennung der durch mäßige Diensteinkommen nicht genugsam belohnten Dienstes eine Gratifikation von 30 RT und der  Lehrerin Bause mit Rücksicht auf  das während ihres  langjährigen Wirkens  (seit 1837) hierselbst betätigte (geleistete) Interesse für die Schule eine solche von 15 RT, zusammen 45 RT aus hiesigeer Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Die Lehrerin die Hälfte weniger, weil sie eine Frau ist? Weil sie als Lehrerin nicht verheiratet sein durfte und also keine Familie hat? Bis 1919.
TOP 1162: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1867 wurden gewählt: (1.)  der Maurermeister Göckeler, (2.) der Schreinermeister Sahse, (3.) der Postexpediteur Toenne.
TOP 1163:  Unter Aufhebung des Beschlusses vom 25. Mai d.J. wurde seitens der Versammlung nachgegeben, dass der Kuhhirt Leineweber bis auf weiteres nicht von seinem Dienst entlassen werde, weil gegen dessen Dienstleistungen keine weiteren Beschwerden eingelaufen seien.
TOP 1164:  Um das Austreiben des hiesigen Schweinehirten wieder in Gang zu bringen, wurde beschlossen, versuchsweise den Hirtenlohn für die Dauer eines Monats einschließlich der Entschädigung für die Beköstigung, welche während dieser Zeit ebenmäßig nicht von den Schweinebesitzern gefordert werden solle, nebst der Vergütung für die allenfalls erforderlichen Beihirten definitiv auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Der Vorsitzende (Amtmann) wurde autorisiert und ersucht, mit dem Hirten dieserhalb zu kontraktieren und denselben zu bewegen, dass er baldmöglichst mit dem Schweinehüten beginnt. - Spätherbst. Eicheln und Bucheckern: beste Schweinekost!
Am 29. Oktober 1866:    TOP 1165:  Auf den Antrag des bei seiner vollständigen Vermögenslosigkeit und dem vorgerückten Alter von 80 Jahren durchaus zahlungsunfähigen Adam Mester hierselbst wurde einstimmig beschlossen, die vom Rendanten Bracht gegen denselben erhobene Klage auf 1 RT 16 Sgr Zeitpacht resp. Holzgeld zurückzunehmen und die eingeklagte Forderung nebst Kosten niederzuschlagen.
TOP 1168: Wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass seitens des Herrn Kaufmanns Julius Lex zu Meschede und der Kaufmann F. C. Mues zu Arnsberg nunmehr die Fortsetzung der  durch die kriegerischen Ereignisse dieses Jahres unterbrochenen Vorarbeiten für die  Ausführung ihres Vorhabens in Betreff der Anlegung eines größeren Eisen- resp. Blech-Walzwerkes in der Nähe hiesiger Gemeinde beabsichtigt und deshalb eine definitive Erklärung der Gemeinde-Vertretung hinsichtlich der Abtretung des dazu benötigten Grund und Bodens gewünscht werde. Die Versammlung bemerkte hierauf, dass mit Rücksicht auf den Mangel größerer industrieller  Werke in und bei Freienohl und bei der fühlbaren  Arbeitslosigkeit des unverhältnismäßig stark vertretenen Arbeiterstandes in hiesiger Gemeinde das Zustandekommen des fraglichen (positiv gewichtet: in Frage kommenden) Unternehmens im allgemeinen Interesse hierorts nur sehr erwünscht sein könne und deshalb alle Veranlassung vorliege, den Reflektanten willfährig entgegenzukommen.                        Dieserhalb werde es zweckmäßig erscheinen, demselben möglichst alle mit den diesseitigen Rücksichten irgend vereinbarliche Vergünstigungen zu gewähren, wobei weniger auf die Erlangung eines hohen Kaufpreises für  das größtenteils zum Gemeinde-Anrar (?) gehörige Gefälle, als auf Herbeiführung einer Gelegenheit zur baldigen und dauernden Beschäftigung von Arbeitern abzusehen sei.  Darauf erklärte die Versammlung sich einstimmig damit einverstanden, dass von den der hiesigen Gemeinde zugehörigen Grundstücken Flur I Nr. 16 und 10 (Wiesen-Parzellen in der Alten Ruhr), die zur Ausnutzung der Wasserkraft für den gedachten Zweck erforderlichen Flächen, welche in Bezug auf erstere Parzelle überschläglich zu 100 Ruten und betreff der letzteren zu 4 Morgen veranschlagt werden, unter nachstehenden Bedingungen eigentümlich abgetreten  würden und zwar: (a) der 1 RT 20 Sgr pro Rute betragende Kaufpreis ist bei Übergabe der Grundstücke bar zu entrichten, eventuell sicher zu stellen und mit 15 % zu verzinsen. Etwa für die Gemeinde nutzlos liegenbleibende Streifen und Streichen (?) der Grundstücke sind Käufer mit zu erwerben verpflichtet. (b) Im Mai k.J. ist mit dem Bau  des                        Etablissements (des Werkes) nach Maßgabe des eingereichten Bauplanes zu beginnen und das Werk bis zum 1. November 1868 in Betrieb zu setzen, alles bei Vermeidung einer zur hiesigen Gemeindekasse fließenden Conventional-Strafe von 400 RT.  (c) Die erforderlichen Brücken einschließlich des vorschriftsmäßigen Geländers sind nach Anweisung des Gemeinde-Vorstandes von Ankäufern auf ihre Kosten zu bauen und jederzeit zu unterhalten (in Ordnung zu halten). Die Brücken müssen von so dauerhaftem Zustand sein, dass dieselben mit Fracht-Fuhrwerken (in damaliger Zeit!) zu passieren sind (zu befahren sind). (d) Die Graben-Dossierungen (Graben-Böschungen) sind gegen das Eingreifen des Wassers zu schützen und zwar durch Anbringung der erforderlichen Krippenwerke usw. (e) Jederlei Beschädigungen von nicht angekauften Grundstücken sind nach Taxe zu ersetzen (mit dem offiziellen Preis), da die Herren Lesch und Mues mittelst schriftlicher Anzeige vom 28. April d.J. diese Bedingungen bereits akzeptiert haben und der hierauf von der Gemeinde zu erwartende Kaufpreis für die abzutretenden Flächen den durch den Gerichts-Taxator Göckeler aus Arnsberg ermittelten wirklichen Wert derselben um ein Erhebliches übersteigt, hielt die Versammlung eine öffentliche Feilbietung der bezeichneten Grundflächen nicht allein als das Interesse der hiesigen Gemeinde nicht fördernd, sondern nach Umständen demselben sogar entgegenstehend, weshalb sie zugleich beschloss, zu der angegebenen Veräußerung mit Umgehung des öffentlichen Aufgebots durch den Vorsitzenden die Höhere Genehmigung einholen zu lassen. Eventuell wurde dieser gleichzeitig autorisiert, unter Zuziehung des Gemeinde-Vorstehers nach Maßgabe verstehender Andeutungen den Veräußerungs-Vertrag in gerichtlicher resp. notarieller Form abzuschließen.  - Die Freienohler Gemeinde-Versammlung denkt an zahlreiche Arbeitsplätze.
Am 9. November 1866:     TOP 1171:  Den am 2. d.M. bei der Feuerspritzen-Probe tätig gewesenen Arbeitern, nämlich: (1.) Johann Lenze, (2.) Adam Lenze, (3.) Kaspar Schröer, (4.) Fritz Schröer, (5.) Fritz Miehse, (6.) Gaudenz Trumpetter, (7.)  Hermann Krick, (8.) Arnold Krick, (9.) Fritz Siepe, (10.) Fritz Kohsmann, (11.) ranz Kaulmann, (12.) Fritz Helnerus, (13.) Heinrich Helnerus, (14.) Johann Humpert, (15) Ferdinand Kersthold Jun., (16.) Ferdinand Kersthold Sen. wurde eine Vergütung von je 2 ½ Sgr bewilligt. - Auch damals schon: für die Feuerwehr zählt zur Sozialkompetenz die Verwandtschaft.
TOP 1172:  Der unterm 2. d.M. abgehalten werden sollte Verding der Steinbahn auf der zwischen Feibe und Himmernhagen (hier mit r geschrieben) neu geplanten Wegestrecke wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass den letztbietenden Heinrich Vohs, Franz Kersthold, Johann Kückenhoff, Kaspar Neise und Ludwig Neise zu der Mindestforderung von 157 RT 12 Sgr 10 Pf der Zuschlag erteilt werden solle.
TOP 1173:  Mit Rücksicht auf die notorische (nicht negativ gewichtet; allgemein bekannte) Unfähigkeit des Adam Mester hierselbst zur Entrichtung einer aus dem Jahr 1864 noch ausstehenden Polizeistrafe ad 10 Sgr und in Anbetracht dessen vorgerückten Alters von nahezu 90 Jahren wurde beschlossen, demselben die Zahlung resp. Verbüßung der Strafe zu erlassen. - Hier geht es nicht um den Namen, sondern um die sozialpolitische Praxis: nämlich Empathie, Einfühlung.
Am 26. Januar 1867:    TOP 1178:  Mit Rücksicht darauf, dass die Ehefrau des Wirts Schwefer hierselbst der von ihrem Mann restierenden Landpacht pro 1864 im Betrag von 11 RT die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat, wurde beschlossen, wegen dieses Rückstandes des den erbetenen Zahlungs-Ausstand bis zum 1. August 1868 zu gewähren.
TOP 1179:  Zu der von dem Zimmerermeister Korte auf der Parzelle Flur I, Nr. 667/1 der Steuergemeinde Freienohl beabsichtigten Errichtung eines neuen Wohnhauses wurde seitens der Versammlung mit Rücksicht darauf, dass die Baustelle an der öffentlichen Chaussee (Breiter Weg) liegt und Korte nicht allein ein Mann von gutem Rufe und untadelhaften Sitten, sondern auch von entsprechendem  Vermögens-Besitz ist, ihre Zustimmung erteilt. - Diese Parzelle war 1827 im Besitz vom Schultheiß Franz Feldmann, dessen Wohnhaus stand  auf Parzelle 726, Breiter Weg:  2010: Sparkasse, Ärztehaus Dr. Breuckmann.
Am 4. Februar 1867:      TOP 1182:  Die Versammlung mit der Landrätlichen Marginal-Verfügung vom 29. v.M. Nr. 522 und dem damit überfertigten an den Herrn Landrat gerichteten Antrag des Oberförsters Harbert bekanntgemacht, erklärte nach vorgängiger Beratung einhellig, dass im letzt verflossenen Monat während die zum überwiegenden Teil aus Handwerkern bestehende  hiesige Einwohnerschaft durch den Schnee an der gewöhnlichen Beschäftigung behindert gewesen, der hiesige Communal-Wald allerdings durch auffällig häufige Holz-Diebstähle nicht unmerklich gelitten habe, dass indes sofort bei Wahrnehmung dieses Übelstandes seitens der Gemeinde-Vertretung dem hiesigen Förster in der Person des Cultur-Vorstehers und Flurschützen Düring eine Aushilfe überwiesen worden sei, welche insofern vorzuziehen sein dürfte, als Düring in Bezug auf die einzelnen Walddistrikte und deren Grenzen, sowie auch gegenüber den Holz-Frevlern vollständige Local-Kenntnis (Ortskenntnis) besitze.  Die ungewöhnliche Ausdehnung des Holzdiebstahls, der übrigens mit dem Abgang des Schnees bereits auf das gewöhnliche Maß zurückgeführt worden, könne nicht auffallen, da es der nicht Wald besitzenden Klasse der hiesigen Einwohnerschaft an Gelegenheit gemangelt habe, den Brennholzbedarf sich rechtzeitig auf gesetzlichem Wege zu beschaffen. Wäre seitens des Oberförsters mit den Hauungen, wie dies füglich geschehen könne, gleich nach erfolgter Entlaubung des Holzes und dem gemäß mit den Verkäufen spätestens im Monat Dezember, statt im Januar vorgegangen worden, so habe die Abfuhr nach Bedürfnis bewerkstelligt werden können. Nun aber seien viele der hiesigen ärmeren Leute, obgleich sie anfangs Januar Ankäufe gemacht hätten, durch den stellenweise der Verkauf im Wald gänzlich unterbrochenen Schnee gewissermaßen zum Stehlen des Holzes aus gelegenen Distrikten gezwungen gewesen und wurden keine verschärften Maßregeln derselben zu verhindern vermerkt haben. Nicht wieder sei dem Holzdiebstahl auch dadurch Vorschub geleistet worden, dass im laufenden Winter von dem zum Einschlag kommenden Schlagholz, welches wegen seines geringen Preises vorzugsweise von solchen Käufern in Aussicht genommen werde, denen es zu schwer falle, den dem harten Holz entsprechenden höheren Preis anzulegen, bis jetzt auch gar nichts zur Abgabe resp. Versteigerung gelangt sei.  Mit Rücksicht hierauf und in Erwägung, dass der Holzdiebstahl tatsächlich nachgelassen, dieserhalb auch der Förster Heidfeld die Versicherung abgegeben habe, er fühle sich sehr wohl im Stande, mit Hilfe des Düring nunmehr den Forstschutz zur Genüge wahrzunehmen, beauftragte die Versammlung den Vorsitzenden (Amtmann Ley) bei dem Herrn Landrat den Antrag zu stellen, dass von der durch den Herrn Oberförster Harbert vorgeschlagenen Anordnung eines verstärkten Waldschutzes Abstand genommen werde.  Die zu 14 bis 15 Silbergroschen täglich veranschlagte Renumeration (Bezahlung) für den zu requirierenden (bezahlenden) Forstjäger hält die Versammlung als angemessen.
Am 6. März 1867:       TOP 1183:  Nachdem vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht worden, dass seit dem Abgang (Tod) des vormaligen Amtmanns Boese die Gemeinde-Vorsteher-Stelle der hiesigen Gemeinde erledigt und deshalb nunmehr eine Ersatzwahl vorzunehmen sei, wurde diese Wahl von der Versammlung vorgenommen und ging aus derselben einstimmig der Amtmann Ley als Gemeinde-Vorsteher hervor. Bezüglich der dem Gewählten zu gewährenden Dienstunkosten-Entschädigung wurde ebenmäßig beschlossen, dass dieselbe eine solche 40 RT jährlich betragen solle.
TOP 1184:  Wurde beschlossen, dem Franz Göckeler, Fritz Göckeler, Kaspar Schwefer, Franz Rocholl, Kaspar Becker und Johannes Schwefer je eine Vergütung von 10 Sgr für die am 11. v.M. geleistete Aushilfe beim Aufräumen der Molitor`schen Hausbrandstätte und dem Johann Korte für 24-stündige Bewachung derselben 15 Sgr zahlen zu lassen.
TOP 1185:  Nachdem bestimmt worden war, dass zur Herbeiführung einer größeren Sicherheit wegen nächtlicher Feuersgefahr an den nachbezeichneten Punkten im hiesigen Ort nämlich (in Klammern: Alte Haus Nr. von 1849): 1.) beim Haus des Fritz Miehse (42), 2.) beim Haus des Kaspar Klute (50), 3.) bei der Küsterei (72), 4.) beim Haus des Arnold Geihsler (127), 5.) beikm Haus des Wirts Heinrich Cohsmann (95), 6.) neben dem Haus des Georg Schroeder (137)), 7.) beim Haus des Wirts Johann Kerstholt, vorher Fritz Ernst,  8.) beim Haus des Göckeler - Hirschberger (4), 9.) beim Haus des Heinrich Weber (106),  10.) neben dem Haus des Franz Rocholl-Oels (74),  11.) beim Haus des Anton Trompetter (8),  12.) beim Haus des Meyer Jacob (9),  13.) beim Haus des Heinrich Sahse (23),  14.) beim Haus des Franz Koester (29), - von jetzt ab durch die Nachtwächter regelmäßig geblasen werden  und die durch gleiche Rücksichten gebotene Verlängerung der Nachtwachen in der Weise erfolgen solle, dass dieselben im Winter, d.h. Während der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April, 9 Uhr abends beginnen und bis 4 Uhr morgens anzudauern, im Sommer dagegen erst mit 10 Uhr abends zu beginnen und um 3 Uhr morgens aufzuhören haben, wurde beschlossen, die den beiden Nachtwächtern zu gewährende Löhnung von 20 RT auf 25 RT jährlich zu erhöhen. Außerdem behält sich die Gemeinde-Versammlung die Bewilligung einer jährlichen Gratifikation für den Fall vor, dass die Nachtwächter ihren Verpflichtungen zu allseitiger Zufriedenheit nachkommen.
TOP 1186:  Auf den von dem Schuster Heinrich Molitor hierselbst gestellten Antrag vom 21. v.M. wurde beschlossen, dem durch Brandunglück und Krankheiten in eine sehr hiflsbedürftige Lage geratenen Antragsteller eine (unterstrichen) Eiche zum ungefähren Kubik-Inhalt von 60 Fuß pro Taxe aus hiesigem Gemeindewald abzugeben, sofern die hierzu erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde erlangt wird.
TOP 1187:  Mit Rücksicht auf den von den Nachbarn des durch Brandunglück heimgesuchten Heinrich Molitor gestellten Antrag und in dem Bewusstsein einer durchaus dringenden Pflicht der Humanität zu genügen, wurde einstimmig beschlossen, der alten und kranken Witwe des Molitor vom 10. Februar d.J., dem Tag des stattgehabten Brands, bis auf Widerruf eine wöchentliche Unterstützung von 20 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 16 a, Bergstr. 11: Heinrich Molitor, Schuster, LA 29 (1849!), Ehefrau Friederica geb. Geihsler, LA  27, Elisabeth Molitor geb. Hirnstein, Witwe, Mutter zu Heinrich Molitor, LA 65.
TOP 1188:  Der auf Überweisung des sogen. Hebammenlandes (?) gerichtete (eingereichte?) Antrag der  Hebamme Ehefrau Kerstholt wurde als unbegründet abgelehnt, dagegen wurde derselben   eine einmalige Gratifikation von 3 Talern ausgesetzt.
Am 8. April 1867:    TOP 1201: Die heutige Versteigerung von 50 Klafter Schlag-Holz im Distrikt Hömberg, sowie 27 Schock Baumpfähle, Bohnenstangen und Heckenstöcke  wurde in Rücksicht auf das die Taxe ad 11 Rt 1 Sgr 3 Pf und 9 RT 25 Sgr um überhaupt 24 RT 26 Sgr 9 Pf übersteigendes Resultat genehmigt.  - Zählmaß: 1 Schock = 60 Stück; 27 Schock = 1620 Stück. 1 Klafter = 3,24 Kubikmeter; 50 Klafter = 162 Kubikmeter.
TOP 1202:  Die beiden Rechnungen: (a) des Flurschützen Düring über Gebühren für Aushilfe im Waldschutz im Betrag von 5 RT 26 Sgr; (b) des Schlossers Feldmann über Instandsetzungsarbeiten an der Turmuhr etc. von 4 RT 15 Sgr;  wurden mit überrhaupt 10 RT 11 Sgr auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1204: Das mit dem Adam Pöttgen von hier hinsichtlich der Verpflegung der Dina Flinkerbusch und ihres 6 Monate alten Kindes getroffene Abkommen, worauf diese Beiden unterm 20. v.M. dem Pöttgen gegen eine tägliche Vergütung von 7 Sgr in Pflege übergeben worden sind, wurde genehmigt.
Am 1. Juni 1867:     TOP 1208:  Die Rechnung des Schlossers Kaspar Feldmann über Anfertigung eines neuen Hänge-Werks an zwei hiesigen Turmglocken wurde im Betrag von 6 RT 6 Sgr zur Zahlung  auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Die politische Gemeinde war zuständig für den Kirchturm, für die Glocken, die Uhr; nicht für das Kirchengebäude.
Am 28. Juni 1867:    TOP 1210:  Die Rechnungen: (1.)  von Fritz Ernst Kerstholt über bei dem  Brand des Lorenz Bruder  hierselbst beschädigte verloren gegangene Eimer-Rad ad 19 RT 23 Sgr; (2.) des Ludwig Neise über Mehrarbeit an dem Weg im Erlenbruch ad 12 RT 2 Sgr; (3.)  des Schusters Helnerus über Instandsetzung des Spritzen-Schlauches ad 19 ½ RT  wurden auf überhaupt 14 RT 14 ½ Sgr (?) auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1212:  Siehe oben TOP 1204: Es wurde beschlossen, dem Adam Pöttgen hierselbst  an Verpflegungskosten für die bei ihm mit ihrem Kind untergebrachte Bernardine Flinkerbusch vom 1. Juli d.J. ab statt der bisherigen 7 Sgr: 8 Sgr pro Tag zu gewähren.
Zwischenbemerkung: 6 Monate lang kein Sitzungs-Befund. Beleg: TOP-Nummerierung. Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 31. Dezember 1867:    TOP 1214:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass sowohl zur Steigerung der Gemeinde-Einkünfte für das nächste Jahr und der sich dadurch ermöglichenden Herabsetzung des Communal-Steuer-Defizits als auch um , wenn auch nur einem Teil, der meistens aus gewöhnlichen Handarbeitern bestehenden hiesigen Bevölkerung für einige Zeit Arbeit und Verdienst zuwenden zu können, wünschenswert erscheinen, wenn außerdem im Hauungs-Plan pro (für das) Wirtschaftsjahr 1867/68 vorgesehenen Einschlags-Quantum noch eine angetroffene Partie Brennholz zum Einschlagen und Verkauf gestellt würde.  Die Arbeits- und Verdienstlosigkeit unter der zahlreich vertretenen ärmeren Klasse sei so groß, dass sich bei der herrschenden Teuerung fast sämtlicher Lebensbedürfnisse das Schlimmste befürchten lasse und, wenn das Einschlagen einiger hundert Klafter Holz auch keine wesentliche Erleichterung gewähre, so biete diese Arbeit doch schon manchen der hiesigen Holzhauer wegen der dem Vernehmen nach im laufenden Winter in den fiskalischen (staatlichen) Forsten fast gänzlich ausfallenden Hauungen Gelegenheit zu  einigem Erwerb während der jetzigen strengsten Winterzeit, bei welcher keine weiten Märsche, wie sich solche die Leute sonst wohl gefallen lassen, gemacht werden könnten.  In Rücksicht hierauf wurde einhellig beschlossen, höheren Orts den Antrag zu stellen, dass der hiesigen Gemeinde das Einschlagen von etwa 300 Klaftern Schlagholz als Extraordinarium (außerhalb der üblichen Ordnung) gestattet werde, welches Quantum nach dem Ermessen der Versammlung nicht allein unzweifelhaft zu durchaus entsprechenden Preisen sich verwerten lasse, sondern tatsächlich noch zur Bestreitung des  vorliegenden Bedürfnisses und somit zur Verhütung überhandnehmender Forstfrevel erforderlich sei.  In Erwägung, dass nach Vollendung des nahe bevorstehenden Eisenbahn-Baus der Kohlen-Brand in hiesiger Gegend allgemein mehr Eingang finden werde und dadurch sich für das Brennholz ein dem Waldbesitzer nachteiliges Sinken der Preise erwarten lasse, sowie in fernerer Erwägung, dass der hiesige Communal-Wald offenbar eine das seit Jahren übliche Maß bei weitem übersteigende Masse Brennholz unbeschadet des wirtschaftlichen Zustandes abzugeben vermöge, glaubte die Versammlung der Willfährigkeit seitens der Communal-Forst-  resp. Aufsichtsbehörde versichert sein zu dürfen und bat dieselbe schließlich noch um möglichste Beschleunigung der Resolution.
Am 28. Januar 1868:         TOP 1220:  Der unterm 20. d.M. abgehaltene Verding der Unterhaltung der beiden Gemeinde-Zuchtochsen wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass dem Gottfried Becker und Franz Korte zu den geforderten jährlichen Vergütungen von je 10 RT der Zuschlag erteilt, das Nachgebot des Wirts Heinrich Cohsmann dagegen aus verschiedenen Gründen zurück gewiesen werden solle, - Diese Gründe sind hier nicht aktenkundig.
Die TOIP´s von Februar bia September zeigen immer wieder, dass Freienohl keine wohlhabende Gemeinde ist. Es ging um neue Wohnhäuser, Geld…– Siehe Original-Text.
Am 5. September 1868:          TOP 1228:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1869 wurden gewählt: (1.) Franz Göckeler, (2.) Fritz Ernst Kerstholt und (3.) Arnold Geihsler.
Am 24. Oktober 1868:     TOP 1229: Die Versammlung erkannte auf Grund der statt gehabten örtlichen Revision an, dass seitens des Maurermeisters Franz Göckeler die ihm übertragene Ausführung einer neuen Maueranlage an der östlichen Seite des hiesigen Kirchhofs anschlags- resp. akkordmäßig vollendet habe und der Auszahlung der verabredeten Vergütungs-Summe ad 82 RT 15 Sgr 10 Pf nichts mehr entgegenstehe.  -  Noch gab es nicht das erweiterte Kirchengebäude, erst ab 1886; der Kirchhof lag nicht mehr um die Kirche herum; der Totenhof war der jetzige Alte Friedhof, freilich noch etwas kleiner.
 Am 19. November 1868:      TOP 1233:  Seitdem seitens des Vorsitzenden die Verfügung Königlicher Regierung vom 21. v.M., die Gehaltsaufbesserung des Communal-Försters Heidfeld hierselbst betreffend, mit dem Bemerken vorgelegt worden, dass der zeitige Flurschütz Düring sich mit der ihm zum Zweck der Mitübernahme des Forstschutzes mittels Beschluss vom 5. September d.J. bewilligten Zulage von 10 RT nicht zufrieden erklärte, vielmehr eine solche von 20 RT beansprucht habe, wurde beschlossen, den vorgedachten Beschluss vom 5. September d.J. dahin zu modifizieren, dass von dem durch das Absterben des Waldwärters Kerstholt disponibel gewordenen Waldwärter-Gehalt ad 50 RT unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs dem Förster Heidfeld nunmehr  30 RT und dem Flurschützen Düring 20 RT zugelegt werden sollten, dagegen solle dann aber der Düring zur Mitübernahme des Forstschutzes sowie zur Beaufsichtigung der Wege verbunden sein.
Am 5. Januar 1869:    TOP 1236:  Der pro 1869 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe balancierend auf die Summe von 2607 RT 24 Sgr 6 Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 681 RT 1 Sgr festgesetzt.
TOP 1237:  Mit Rücksicht darauf, dass bei der heutigen Festsetzung des Communal-Haushalts-Etat pro 1869 folgende unter Titel X. des Etats pro 1868 figurierenden Ausgabe-Posten nämlich: (1.) für den Pfarrer ...(1. Silbe nicht korrekt lesbar)mentsgeld 0 RT 23 Sgr 1 Pf; (2.) für denselben Terminsgeld (?) 20 RT 23 Sgr 1 Pf; (3.) für denselben Honorar für gottesdienstliche Handlungen 2 RT 9 Sgr 3 Pf; (4.) für denselben für Lesung der Sonn- und Feiertägigen Frühmesse 50 RT; (5.) für den Küster ...(siehe1.)mentsgelder 10 Sgr 6 Pf; (6.) für denselben Gebühren fürs Orgelspielen in der Frühmesse 10 RT; zur Summe von 84 RT 5 Sgr 11 Pf abgesetzt resp. nicht wieder vorgesehen worden sind, wurde beschlossen, diese Ausgaben pro 1869 und ferner in seitheriger Weise unverkürzt fortzahlen zu lassen und wie dies auch bereits pro 1869 geschehen, die erforderlichen Mittel in dem um die gedachte Summe höher zu normierenden Extraordinarium vorzusehen. Der Gemeindekasse solle zur Justification der zu leistenden Ausgaben auf Grund gegenwärtigen Beschlusses besondere Order erteilt werden. Zur Motivierung dieses Beschlusses bemerkte die Versammlung, dass sie sich zur Absetzung der vorbezeichneten Ausgaben-Posten vom Etat entlastet gesehen haben, um etwaigen Weiterungen mit der Königlichen Regierung, welche, - wie das bereits bei der im Jahr 1864 nachgesuchten Genehmigung einer Geld-Anleihe geschehen -, die Verpflichtung der hiesigen politischen Gemeinde zur Bestreitung jener Ausgaben in Zweifel ziehen möchte, zu begegnen. Im Übrigen habe die politische Gemeinde bereits hinsichtlich der meisten Posten seit unvordenklicher Zeit Zahlung geleistet, und sei kaum nochzu konstatieren, ob dafür ein spezieller Rechtstitel zu Grunde liege oder nicht. Jedenfalls könne eine observanzmäßige Verpflichtung kaum streitig gemacht werden und erscheine es bei der verschwindenden Minorität von Akatholiken (Nichtkatholiken: evangelische Christen und Juden) in hiesiger Gemeinde und der demnach vorliegenden ziemlich vollständigen Identität der politischen und Kirchen-Gemeinde fast gleichgültig, welche dieser beiden als der Zahlungs-Leister eintrete.
Am 1. März 1869:   TOP 1239:  Wurde auf den Antrag des Matthias Krick hierselbst um Erhöhung seines Dienst-Gehalts als Schweinehirt beschlossen, das bisherige Gehalt desselben ad 24 RT vom 1. Mai ab auf 30 RT jährlich zu erhöhen, wovon 9 RT aus der Gemeindekasse gezahlt und der Rest auf die Schweine-Besitzer repartiert werden soll.
TOP 1240:  Wurde beschlossen, die durch Erkenntnis des Königlichen Gerichts zu Arnsberg vom 30. Oktober v.J. gegen den Tagelöhner Georg Flinkerbusch hier erkannte Forst-Strafe wegen Pflanzendiebstahls im hiesigen Communal-Wald im Betrag von 57 RT 15 Sgr mit Rücksicht auf den inzwischen erfolgten Tod des Flinkerbusch sowie auf die hilfsbedürftige Lage der Witwe niederzuschlagen. -  Georg Flinkerbusch, geb. 2.12.1830, war gestorben am 28.12.1868, mit 38 Jahren; Tagelöhner, Ackerer; Heirat 31.1.1857 mit Gertrud geb. Höhmann. Er war der Sohn von von Caspar Flinkerbusch. Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 17. April 1869:    TOP 1242:  Holz-Gelder.. wie jedes Jahr.
Am 22. Mai 1869:       TOP 1243:  Auf Antrag des Fuhrmanns Franz Spielmann hierselbst wurde beschlossen, demselben von dem Gemeindegrundstück Flur I Nr. 622 unmittelbar neben dem dort im Jahr 1866 bereits errichteten Kalk-Ofen noch eine gleich große Fläche, wie die mit dem bereits vorhandenen Ofen bebaute zur Errichtung eines zweiten Kalk-Ofens unter Vorbehalt jährlicher Aufkündigung, vorläufig jedoch bis ultimo (zum letzten Tag im Jahr) 1871 gegen eine jährliche Pacht von 18 Sgr pachtweise zu überlassen. - Eine Karte und Skizze sind aktenkundig.
TOP 1244:  In Rücksicht auf den vom Gutsbesitzer Anton Linneborn zu Schnellenhaus gestellten Antrag wurde einhellig beschlossen, demselben von dem hiesigen Gemeinde-Grundstück Flur I Nr. 340 und 82 der diesseitigen Steuer-Gemeinde den erforderlichen Grund und Boden zur Anlage eines Wassergrabens für seine im sogenannten Langel (in der Nähe des hiesigen Orts) neu zu erbauende Fabrik käuflich abzutreten und zwar für den Betrag von 40 RT, geschrieben: vierzig Taler pro Morgen ...(nicht korrekt lesbare Abkürzung für ausgenommen) des für die Gemeinde reserviert bleibenden etwaigen  Holzbestandes und vorbehaltlich der hierzu einzuholenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Versammlung erklärte übereinstimmend, dass sie die höhere Genehmigung zur Ausführung dieses Beschlusses nur sehr dringend beantragen könne, weil die Gemeinde für die nach der vorliegenden Taxe (Preis-Angabe) des Gerichts-Taxators Göckeler (von der Behörde in Arnsberg) pro Morgen nur 30 RT betragenden Wert des Grundstücks durch den auf 40 RT normierten (festgesetzten) Preis hinreichend entschädigt werde, vorzugsweise aber , weil es für die meist nur aus gewöhnlichen Handarbeitern bestehende Ortseinwohnerschaft von großer Wichtigkeit sei, dass hier gewerkliche (korrekt abgeschrieben) Etablissements, auf denen eine größere Anzahl Arbeiter eine dauernde und lohnende Beschäftigung geboten werde, aufkämen. Linneborn beabsichtige, die Anlage einer Holzschleiferei, auf der fast ausschließlich nur Arbeitsleute hiesiger Gemeinde zur Verwendung kommen würden und müsse man diesem für die ganze Gemeinde höchst willkommenen Unternehmen alle Unterstützung angedeihen lassen, wogegen etwaige Schwierigkeiten, namentlich wenn diese von Seiten der Gemeinde als Inhaberin des Haupt-Anlage-Terrains erhoben würden, das Aufkommen der Anlage durchaus in Frage stellen und der Einwohnerschaft einen weittragenden Nachteil zufügen müssten, da, sofern dem jetzigen Reflectanten (Antragsteller) die Ausführung seines Bauprojekts auf solche Weise unmöglich gemacht, sich voraussichtlich nicht sobald und auch wohl überhaupt nicht jemand finden werde, der mit ähnlichen Absichten zur Förderung des Gemeinwohls auftrete.
Für Juni, Juli, August sind keine Versammlungstermine aktenkundig
Am 7. September 1869:    TOP 1247: Die aktenkundige Nummerierung der TOP´s bestätigt die lange Pause. -  Es wurde zum Vortrag gebracht, dass es zweckmäßig erscheine, mit denjenigen im hiesigen Communalwald-Distrikt „Unterm Hagen“ aufstehenden Eichen, in soweit sie auf der zufolge Verfügung Königl. Regierung vom 6. v.M  A. IV. 2409 an die Gewerkschaft (Firma; ein anderer Wortsinn als im 20. Jh.) Linneborn und Klagges zur Anlage eines Wassergrabens für die im Bau begriffene Fabrik abgetretene Grundfläche und unmittelbar nebenan am Rande des Grabens vorkommen, auch diejenigen Eichenstämme gleich mit zum Verkauf zu bringen, welche insofern sie an dem steil aufschussigen Ufer zur Seite des Grabens stehen, nach Vollendung des letzteren beim Fällen nicht allein diesen in Unordnung bringen, sondern auch wegen der mit dem Einschlagen und Abfahren verbundenen unverhältnismäßigen Schwierigkeiten einen entschieden Minder-Erlös ergeben würden. - Wer von der Langelbrücke zu Fuß den Weg, die Straße zur Giesmecke, zum Waldfriedhof hinaufgeht oder von ihm herabgeht, kann sich das sehr gut vorstellen. -  Nach eingehender Beratung und Erörterung der Sache wurde darauf einhellig zum Beschluss erhoben, bei der Ober-Aufsichtsbehörde darum einzukommen, dass die Gemeinde zur Veräußerung des Eichenbestandes an bezeichneter in dem angegebenen Umfange ermächtigt und dass dadurch erzielt werdende Holz-Quantum entweder pro 1870 oder 1871 auf das Abnutzungssoll (?) des hiesigen Communal-Waldes in Anrechnung gebracht werde. Die hierauf zum Einschlage zu bringenden Stämme wurden auf Grund vorgenommener örtlicher Zählung zu überhaupt 45 Stück angegeben, worunter  indes 15 kleinere Stämme von nur geringem Werte begriffen sein sollen. Die Versammlung erachtete es für ihre Pflicht, diesen Antrag stellen zu müssen, um das Interesse der Gemeinde zu wahren und bezog sich dabei auf das eventuelle Gutachten des mit der Örtlichkeit  vertrauten Herrn Oberförsters Harbert.
Am 11. September 1869:    TOP 1248:  Seitdem seitens der Versammlung der zwischen dem Vorsitzenden und der beiden Eisenbahnbau- resp. Tunnel-Unternehmer Koester und Schwefer unterm 9. d.M. abgeschlossene Vertrag, worauf das der hiesigen Gemeinde  zugehörige Grundstück Flur IV Nr. 164, groß 1 (Abkürzung?) 153 Ruten 25 Fuß für die nächsten 2 Jahre gegen eine jährliche Pacht von 5 Sgr pro Quadrat-Rute an die genannten Bau-Unternehmer als Lagerraum für die Bau-Materialien verpachtet ist, genehmigt worden, wurde beschlossen, die praenumerando (die genannte) zahlbare Pacht für das fragliche Grundstück zwar durch die hiesige Gemeindekasse erheben, jedoch, da letzteres seither von der hiesigen Bezirks-Hebamme in partem salarii benutzt worden, die Gelder zum alten Betrag der an Stelle der unlängst verstorbenen Hebamme Ehefrau Toenne getretenen Hebamme Ehefrau  Franz Wilhelm Kerstholt hierselbst auszahlen zu lassen. Dieser soll nach weiterer Erklärung der Versammlung auch die Benutzung des Grundstücks nach Ablauf der Pachtzeit eingeräumt und die Entrichtung der seither zur Gemeindekasse dafür eingezogenen Pacht ad 16 Sgr jährlich für immer erlassen werden, wogegen dieselbe für den Fall, dass die Anpächter Koester und Schwefer das Grundstück später nicht ordnungsmäßig wieder instand setzen würden, an die Gemeinde keinerlei Anspruch zu machen berechtigt sein soll und sich gefallen zu lassen hat, dass über das Grundstück ein den Wünschen der Gemeinde-Vertretung entsprechender  für die Zukunft bestehen bleibender Weg angelegt wird, bezüglich dessen es der Gemeinde überlassen bleibt, ob sie für die vergrabene Fläche etwa von dem nebenan liegenden Hude-Grundstück Entschädigung gewähren will oder nicht. - Aus dem Sterberegister: Hebamme Ehefrau Maria Elisabeth Tönne geb. Albers; Ehefrau des Leinewebers und Gastwirts Franz Heinrich Tönne, geb. 20.5.1802; gest. 27.12.1868.
Am 14. September 1869        TOP 1249:  Vom Vorsitzenden wurde zum Vortrag gebracht, dass zufolge Mitteilung des Herrn Kreis-Baumeisters Westermann zu Meschede und resp. nach den von demselben erbrachten Nachweise, die seitens des Königlichen Wegebau-Fiskus zu dem 1859 / 60 ausgeführten Bau der Freienohler Ruhr-Brücke von dem Gemeindegrundstück Flur I Nr. 622 der diesseitigen Steuergemeinde als Steinbruch expropriierte (enteignete) Fläche nicht 47 Ruten 15 Fuß, sondern 49 Ruten 80 Fuß betragen und dass Königliche Regierung geneigt sei, diese gegenwärtig als Parzelle Flur I Nr. 1369 / 622 bezeichnete Fläche der Gemeinde Freienohl gegen eine Entschädigung von 15 Sgr pro Quadrat-Rute oder überhaupt 24 RT 27 Sgr wieder abzutreten, die Parzelle Flur I Nr. 1372 / 622 dagegen, weil sie aus verlassenem Ruhrbett entnommen und vom Königlichen Wegebau-Fiskus nicht entschädigt worden, ganz unentgeltlich an die hiesige Gemeinde zurückgegeben. Die Versammlung beschloss darauf einstimmig, dass sie namens der Gemeinde Freienohl den geforderten Kaufpreis ad 24 RT 25 Sgr für die Parzelle Flur I Nr. 1369 / 622 akzeptieren und sich hiermit verpflichten wolle, diese Summe zu dem von Königlicher Regierung festzusetzenden Termin dem Königlichen Wegebau-Fiskus gegen Abtretung des Grundstücks zu zahlen resp. durch hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. Imgleichen wurde die von Königlicher Regierung offerierte unentgeltliche Abtretung der Parzelle Flur I Nr. 1372 / 622 zu Gunsten der hiesigen Gemeinde akzeptiert.
Am 31. Dezember 1869:     TOP 1250: Wurde der vom Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Funke hierselbst aufgestellte Communal-Haushalts-Etat für die hiesige Gemeinde pro 1870 zur Vorlage gebracht und nachdem derselbe einer eingehenden Prüfung und Beratung unterzogen worden, in der vorgeschlagenen Weise in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 2537 RT 3 Sgr 6 Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 1108 RT 8 Sgr 3 Pf festgesetzt.
Zwei Monate: Januar, Februar keine Versammlung aktenkundig.
Am 2. März 1870:  TOP 1252: …Bezahlungen…
Am 5. März 1870:  Amtmann Ley wurde wiedergewählt.
Im April ist keine Versammlung aktenkundig.
Am 9. Juni 187:    Zwischenbemerkung: Auffällig ist: die Versammlungs-Termine sind zur Zeit nicht so häufig wie früher und die TOP´s sind nicht so ausführlich wie früher getextet und nicht leicht lesbar.
TOP 1255:  Wurde beschlossen, der Lehrerin Bause sowohl wie dem Lehrer Lutter hierselbst mit Rücksicht auf die sehr gesteigerten Preise der Lebensmittel eine Unterstützung von je 12 RT, 15 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 1257:  Der Aufsichtsbehörde sowie der Königl. Eisenbahn-Direction in Elberfeld soll mitgeteilt werden, dass durch die Anlage des hiesigen Tunnels vielen Brunnen das Wasser  verloren gehe. Daher wird Bezugnahme auf das Ministerial sowie Rescript (?) vom 5. Mai 1869 auf Beseitigung der dadurch erwachsenen großen Nachteile Bedacht genommen werden müssen.
Am 10. August 1870:   TOP 1260:  Vom Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass der ...(2) mittels Verfügung vom 5. hiesigen M.: Nr. 4096 den Wunsch ausgesprochen habe, den hilfsbedürftigen hinterlassenen Angehörigen der zu den ...(1) einberufenen Reservisten und Landwehrmännern neben der Kreis-Unterstützung noch einen ersten regelmäßigen Zuschuss aus der Gemeindekasse zu gewähren, Versammlung unternommen, dass bei zurückgebliebenen Familien eine ...(1) Beihilfe für ihren Lebensunterhalt gewährt werden müsse, umso mehr da besonders in hiesiger Gemeinde die Preise der Lebensmittel sehr hoch seien. Es wurde daher beschlossen, die Frauen der Einberufenen …(1) 1 RT 15 Sgr, außerdem wenn ein Kind vorhanden ist 15 Sgr, wenn 2 Kinder ...(1) je 22 Sgr 5 Pf, und wenn 3 Kinder vorhanden sind je 1 RT monatlich fortlaufen aus der Gemeindekasse zu zahlen. Die Hinterbliebenen, welche in dieser Weise zu unterstützen sind: Ehefrau Gerhard Pinske (?),Ehefrau Joseph Rocholl, Ehefrau Joseph Trompetter, Ehefrau Johann Schwefer, Ehefrau Joseph Hei...(?), Ehefrau Peter (?) Heitz, Ehefrau Fritz Göckeler, Ehefrau Caspar Hirnstein, Ehefrau Caspar Weber, Ehefrau Adam Beckmann, Ehefrau Carl Bönner, Witwe Korte (ohne Vorname), letztere mit monatlich 2 RT. - Die Vornamen der Ehefrauen sind nicht genannt, auch nicht die Zahl ihrer Kinder. - Gemeint ist der Deutsch-Französische Krieg 1870/71.
TOP 1261: In Anbetracht der gegenwärtigen Zeitumstände, wodurch wohl jeder zur Beibringung von politischen Opfern sich veranlasst sehe, wurde beschlossen, eine Sammlung im hiesigen Ort zu veranstalten, wozu die Verordneten Göckeler und Sahse gewählt wurden und lassen Ertrage, sowie den von Frau ...(1) Klagges und Lehrerin Bause eingesammelter Gelder jedem der zur Zeit ...(6 Wörter) folgt der Mobilmachung zu den Jägern und ...(1) Reservisten und Landwehrmänner, in soweit sie hierorts ...(1)berechtige, der Betrag von 2 RT als Ehrengabe zu übersenden und der etwa übrig bleibende Betrag dem Vorsitzenden zur ...(1) Verwendung und ...(1) Beschlusses zur Verfügung zu stellen.                                                           
Am 1. September 1870:  TOP 1262:  In Gemäßheit des Gemeinde-Beschlusses des 10. des vorigen Monats soll ...(2) aufgeführten Hinterbliebenen der zur ...(3) Reservisten und Landwehrmänner neben der Kreis...(1) noch eine am Tage der Einberufung beginnende Beihilfe aus der Gemeindekasse monatlich fortlaufend gewährt werden: (1.) Ehefrau ...(1) Lardon, (2.) Ehefrau Carl Feldmann, (3.) Ehefrau Georg Trompetter, (4.) Witwe Funke für Kinder, (5.) Ehefrau Ferdinand G...(?)... der Tagelöhner Vernholz...-  Es folgen 3 Sätze, die nicht zu entziffern sind.                                                                  
Dezember: Die TOP 1268, 1269, 1270 sind nicht korrekt genug zu lesen.
Am 21. Januar 1871:      TOP 1271:  Dem Polizeidiener Kaulmann zur Beschaffung eines neuen Dienstrockes (Jacke) der Betrag von 5 Talern bewilligt.
TOP 1273:  Der Antrag des Wirts Siepe hierselbst betreff. Erteilung des Veräußerungs-Consenses bezüglich einer zur Vergrabung beim Ruhrtal-Eisenbahn-Bau expropriierten Fläche von circa 6 Ruten von der ihm zugehörigen zu Gunsten der hiesigen politischen Gemeinde mit einem jährlichen Canon von 1 RT 1 Sgr 8 Pf belasteten Parzelle Flur I Nr. 1083 / 543 der hiesigen Steuergemeinde abgelehnt.
TOP 1274:  Beschlossen, dem Polizeidiener Kaspar Kaulmann hierselbst, nachdem dessen Sohn Franz für sich und namens seiner von ihm abgefundenen Geschwister Marianne und Elisabeth, sowie die Tochter des gg. (dieses, Franz) Kaulmann, namens Christine ausdrücklich darin eingewilligt haben, dass ihrem Vater auf die ihnen zustehende Frei-Bauholz-Abfindung der Betrag von 100 RT abzüglich gezahlt wurde, ferner der Polizeidiener Kaulmann durch Vorlegung der Verträge vom 6. Oktober 1859 und 10. April 1860 nachgewiesen hat, dass seine Kinder Franziska  und Klara von ihm von dem Vermögen ihrer Mutter abgefunden sind, von der Frei-Bauholz-Abfindung die Summe von 100 RT als Abschlag aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen. – Konkretes Zusammenleben: Familie + Gemeinde.
Am 28. Juni 1871:     TOP 1288:  Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass in Sachen der Gemeinde Freienohl gegen Müller Hermann Winterhoff der Beitritt zur Subhastation für begründet erachtet und ...(Vor-Wort)datierte Termin auf den 7. September nachmittags 3 Uhr bei Wirt Tönne hierselbst anberaumt sei. - Alte Haus-Nr. 85, Hauptstr. 43 (später „Hölle“): Wirt und Postexpediteur Franz Tönne; hier befand sich auch die Ratsstube,
Am 29. Juni 1871:    TOP 1289:  Nachdem die Versammlung durch den Vorsitzenden von dem Bundesgesetz über den Unterstützungs-Wohnsitz vom 6. Juli 1870 und dem Preußischen Ausführungs-Gesetz vom 8. März 1871 nebst der zu dem letzteren ergangenen Instruktion des Ministers des Innern vom 19. April 1871 Kenntnis gegeben war, erklärte dieselbe einstimmig vom 1. Juli d.J. ab,  die Fürsorge für die Armen der Gemeinde Freienohl selbst übernehmen zu wollen, sodass also hier von dem gedachten Tage ab die Verwaltung der örtlichen Armen-Pflege auf die Gemeinde-Vertretung übergeht wie eine im Sinn des § 3 des Ausführungs-Gesetzes vom 8. März d.J. dem Gemeinde-Vorstand untergeordnete Deputation nicht gebildet werden soll. Wir sind ferner damit einverstanden, dass die von dem Armen-Vorstand bis auf Widerruf bewilligten Unterstützungen resp. übernommenen contractlichen Verpflichtungen aus der früheren Armen-Kasse bis zum 1. Januar k.J. gezahlt werden, die Zahlung der Mieten aber bereits Martini d.J. (St. Martins-Tag: 11. November) aufhört.              
Am 12. August 1871:        TOP 1290:  Wurde die Rechnung des Schornsteinfegers Weber hierselbst über die Gebühren für Abhaltung der Feuerschau pro I. Semester d.J. vorgelegt und einstimmig beschlossen, dieselbe auf den seither bezahlten Betrag ad 20 Sgr pro Tag im ganzen also auf  1 RT 10 Sgr festzusetzen. - Feuerschau in jenen Jahren siehe Krünitz Online. Jedenfalls mehr als Schornstein fegen.
TOP 1292:  Wurde das Schreiben des Kreis-Commitès für die Errichtung des dem Andenken der im jüngsten Kriege mit Frankreich Gefallenen aus dem Kreis Arnsberg gewidmeten Denkmals in Arnsberg vom 17. Juli d.J. vorgelegt und mit Rücksicht darauf, dass mehrere Angehörige hiesiger Gemeinde zu den Gefallenen zählen, einstimmig beschlossen, aus hiesiger Gemeindekasse zur Errichtung dieses Denkmals dem Vorsitzenden (Amtmann Ley) zur Weiterbeförderung einen Beitrag von 20 RT zahlen zu lassen. - Siehe auch das Kapitel „Friedhofs-Visite“ zum entsprechenden Denkmal, jetzt – 2010 – rechts neben dem Alten Amtshaus.
TOP 1295:  Wurde auf den Antrag des hiesigen Lehrer-Personals und mit Rücksicht auf die hohe Zahl der Schüler und Schülerinnen, welche fast die Anstellung eines zweiten Lehrers (männl.!) erfordert, beschlossen,dem Lehrer Lutter und der Lehrerin Bause hier je die Hälfte der jährlichen Miete vom Schulboden als Gratifikation zahlen zu lassen. - Im Jahr 1871: 1 Knabenklasse = 132 Jungen; 1 Mädchenklasse = 110 Mädchen. - Siehe auch das Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 1296:  An Armen-Unterstützung, resp. Armen-Miete wurden vom 11. November d.J. resp. vom 1. Januar k.J. folgende Beträge bewilligt, nämlich: 1. dem Franz Leineweber an Miete für seine Schwester 4 RT;  2.  der Witwe Düring für die Witwe Bohne 4 RT;  3. dem Fritz Schwefer für die Franziska Hirnstein 4 RT;  4. dem Heinrich Miehse für Georg Flinkerbusch 4 RT(siehe TOP 1277); 5. der Witwe Bohne an Unterstützung 8 RT;  6. der Franziska Hirnstein zur Unterstützung 12 RT;  7. der Elisabeth Leineweber  8 RT (vielleicht:  s.o. 1.);  8. dem Franz Korte Verpflegungskosten für Dina Flinkerbusch 50 RT;  9. dem Bernhard Tönne für Antonette Wrede 24 RT;  10. der Waisen-Erziehungsanstalt zu Olpe (Stadt) für das Kind der Dina Flinkerbusch 36 RT; und zwar ad 1 bis 4 für die Zeit von Martini d.J. bis dahin 1872 und ad 5 – 10 vom 1. Januar k.J. ab bis auf Widerruf.
TOP 1297:  Nachdem das von den Gemeinde-Verordneten Heinrich Sahse und dem Zimmerermeister Korte hierselbst aufgrund örtlicher Revision aufgenommene Verzeichnis der von mehreren hiesigen Frei-Bauholz-Berechtigtem nunmehr Verwendeten denselben bei Zahlung der Ablöse-Kapitalien als nicht verwendet in Abzug gebrachten Holz-Quantitäten vorgelegt war, wurde unter der Annahme, dass sämtliches in demselben aufgeführte Holz vor dem 1. März 1866 verwandt ist, einstimmig beschlossen, die in diesem Verzeichnis als verwendet aufgewiesenen Hölzer mit 7 Sgr  7 ½ Pf pro Quadrat-Fuß aus hiesiger Gemeindekasse zu vergüten und zwar: 1. dem Joseph Kerstholt für 115 Kubik-Fuß : 29 RT, 6 Sgr,10 Pf. - 2. dem Johann Kückenhof für 79 Kubik-Fuß :  20 – 2 - 10. -  3. dem Anton Trumpetter für 246 ½ Kubik-Fuß: 62 – 19 - 7. -  4. dem Johann Lenze für 78 3/8 Kubik-Fuß : 19 – 27,  - 7. - 5. dem Leser Rosenthal für 282 ½  Kubik-Fuß : 71 – 24 - 7.  -  6. dem Johann Vogt für 21 ½ Kubik-Fuß : 5 – 13 - 11.  -  7. dem Adam Heckmann für 202 Kubik-Fuß : 51 – 10 - 3. -  8. dem Georg Geihsler für 32 Kubik-Fuß : 8 – 4 -.  -  9. dem Josef Funke für 4 ¼ Kubik-Fuß : 11 – 7 - 5.  -  10. dem Heinrich Düring für 115 2/3 Kubik-Fuß : 29 – 12  -.  -  11. dem Theodor Bracht für 141 Kubik-Fuß: 35 – 25 - 2. - 12. dem Heinrich Albers für 48 ½ Kubik-Fuß: 12 – 9 - 10.  -  13. der Christina Marianne Trumpetter für 196 Kubik-Fuß : 50 – 9 - 9.
Am 27. September 1871:    TOP 1300:  Wurde das Schreiben des Bürgermeisters Duislage zu Neheim vom 6. v.M. betreffend Übernahme der durch die Erkrankung des Wilhelm Schmale von hier erwachsenden Verpflegungs- und Arznei-Kosten vorgelegt und beschlossen, die bezeichneten Kosten aus hiesiger Gemeindekasse erstatten zu lassen, da der Schmale infolge mehrjährigen ununterbrochenen Aufenthalts in hiesiger Gemeinde Unterstützungs-Wohnsitz erworben habe.
Am 18. November 1871:      TOP 1301:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1872 wurden: (1.) Franz Göckeler, (2.) Franz Korte, (3.) Heinrich Sahse einstimmig gewählt.
TOP 1303:  Wurde beschlossen, das von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Direktion erbaute von dem Bauführer Goldkuhle und demnächst von dem Bauaufseher Gerstgarke bewohnte an der sogen. Rümmecke hierselbst belegene Wohnhäuschen zu dem Preis von 180 RT anzukaufen und wurde der Vorsitzende mit Einleitung von erforderlichen Schritten beauftragt.
Am 23. Dezember 1871:      TOP 1304:  Der für 11872 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf die Summen von 2564 RT 3 Sgr 5 Pf sowie mit einem mittels Umlage aufzubringenden Defizit von 889 RT 11 Sgr 8 Pf fertig gesetzt.                                                 
Am 23. März 1872:     TOP 1304 (der Sekretär hat sich verzählt?): Der von Hermann Winterhoff hierselbst erbetene Ausstand zurZahlung der pro 1870 und 1871 rückständigen Grundrenten zum Gesamtbetrag von 34 RT, 8 Sgr, 2 Pf wird nicht bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 25. Mai 1872:    TOP 1309:  Der Witwe Franz Schröer gnt. Leineweber hierselbst wurde eine wöchentliche Unterstützung von 15 Sgr aus Gemeindemitteln bewilligt. -  Heiratsregister: Franz Schröer heiratet am 19.11.1829 Margaretha Siepen / Vorständer aus Beisinghausen / Reiste. - Sterberegister: (korrekt abgeschrieben) Johann Franz Linneweber oder Leineweber oder Schröer, geb. 23.2.1801, Kuhhirt, gest. 7.4.1872. - Witwe Ehefrau Margaretha... gest. 14.6.1873, LA 66. - Ihre verstorbenen Kinder: Franz Schröer  LA 1 Jahr, 6 Monate, gest. 23.1.1855 (von Januar bis Mai 1855: 6 Kinder von 9 Gemeinde-Verstorbenen); -Johann Schröer  LA 1 Jahr, 3 Monate, gest. 7.5.1857; - Kaspar Schröer  geb. Juli 1861, gest. 13.9.1863. - Ein nicht leichtes Leben der Witwe, verständlich für die Gemeinde-Versammlung.
Am 17. Juli 1872:      TOP 1310:  Der heute abgehaltene Grasverkauf auf den Gemeinde-Wiesen in der Alten Ruhr, welcher einen Ertrag von 93 RT 5 Sgr ergeben hat, wurde genehmigt und dem Sekretär Handlos hierselbst für Abhaltung desselben, das bedungene Aufgeld im Betrag von 4 RT 21 Sgr 6 Pf  bewilligt. - Sekretär Handlos: Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 88, Parzelle 791, Hauptstraße, Figgen-Haus.
TOP 1311:  Wurde beschlossen, (a) die Rechnung des Arnold Geihsler hierselbst über die im November v.J. bewirkte Anfuhr von Kies auf den zu dem Feuerteich bei A. Düring führenden Gemeindeweg (zuerst Düring-Straße, dann Brunnen-Straße) mit 3 RT 10 Sgr und (b) die Liquidation des St. Johannes-Hospitals in Neheim über die Verpflegung- und Arzneikosten für den daselbst erkrankten hier Domizil berechtigten des W. Schnade für die Zeit vom 4. April bis 4. Mai d.J. mit 10 RT 9 Sgr 2 Pf zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 1312:  Das von dem Vorsitzenden  für hiesige Gemeinde entworfene Orts-Statut für die Einquartierungs-Wehren (von Soldaten im Manöver) im Frieden wurde unverändert angenommen mit zu § 8 desselben: (a) der aus hiesiger Gemeindekasse zu leistende Zuschuss für 1 Mann und  Tag auf 5 Sgr und (b) die Vergütung für Aufnahme  1 Pferdes auf 20 Sgr festgesetzt.
Am 24. Juli 1872:     TOP 1313 1/2:  Der zwischen dem Vorsitzenden namens der hiesigen Gemeinde vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeinde-Versammlung und der Königl. Regierung, sowie dem Baumeister Schmidts zu Meschede als Vertreter der Königl. Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld heute abgeschlossene Kaufvertrag, wonach seitens der hiesigen Gemeinde der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn-Gesellschaft: (1.)  von der Parzelle Flur IV Nr. 222/138 der Steuergemeinde Freienohl 30 Ruten für den Preis von 2 RT pro Rute oder zusammen 60 RT; (2.)  von der Parzelle Flur I Nr. 552 derselben Steuergemeinde 77 Ruthen für den Preis von 1 ½ RT pro Rute oder zusammen 113 ½ RT und (3.)  eine nicht katasterierte am rechten Ufer der Rümmecke belegenen Wegefläche von 78 Ruten ebenfalls für den Preis von 1 ½ RT pro Rute oder zusammen 117 RT; im Ganzen also  1 Morgen 3 Ruten für einen Kaufpreis von 292 ½ RT käuflich abgetreten wurden; vorgelegt und in Rücksicht darauf, dass die fragliche Grundfläche für die hiesige Gemeinde seither vollständig ertraglos gewesen und nur als Vieh-Trift benutzt, zu letzterer auch der nebenan  liegende nach § 13 der Gemeinde Freienohl zur Benutzung verbleibende Weg vollständig ausreichend ist, einstimmig beschlossen, den für die hiesige Gemeinde sehr günstigen Vertrag zu genehmigen und in die Veräußerung der fraglichen Grundfläche zu willigen. Der Vorsitzende wurde ersucht, zu dem Kaufvertrag die Höhere Genehmigung einzuholen.  Das Kapital soll zur Abtragung der für die hiesige Gemeinde contrahierten (vertragsgebundenen) Anleihen verwendet werden.
Am 5. November 1872:  TOP 1316:  Der pro 1873 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 2550 RT, sowie mit einem nach Verhältnis der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 909 RT 29 Sgr 1 Pf festgesetzt.
TOP 1317:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission wurden (1.) Heinrich Sahse, (2.) Franz Korte, (3.) Franz Göckeler einstimmig gewäh lt.
Am 2. Dezember 1872:   TOP 1319:  Der Antrag des Polizeidieners Kaulmann um Bewilligung einer Gratifikation zur Beschaffung eines grauen Überrocks (Jacke) wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht hat einer aus der Gemeinde-Versammlung gesagt: „Der jetzige sieht doch noch ganz ordentlich aus!“ Aber der hat vielleicht nicht durchschaut, dass ein solcher Überrock nicht nur ordentlich aussehen soll und dass eine Gratifikation „von oben“ die Position erhöht.
TOP 1320:  Wurde die Rechnung der Anna Maria Noeke  über Anfertigung verschiedener Kleidungsstücke für Antonette Wrede und das jüngste Kind des Franz Hesse mit zusammen 1RT 17 Sgr 6 Pf auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 1321:  Ferner wurde beschlossen, der Ehefrau Anton Stirnberg junior hier für das ihr am 23. August d.J. zur Verpflegung und Erziehung übergebene jüngste Kind des Franz Hesse eine Vergütung von 6 Sgr pro Tag aus hiesiger Gemeindekasse zu gewähren. - Aus dem Heiratsregister: Anton Stirnberg gnt. Humpers heiratet am 28.9.1865 Elisabeth Mund aus Hoppecke / Thülen. - Franz Hesse ist schon Witwer von Elisabeth Cohsmann; 2. Ehe am 5.4.1864 mit Maria Kayser gnt. Püttmann aus Oberberge / Calle, sie ist geb. 16.9.1832, ist gest. 10.8.1872; Name und LA dieses jüngsten Kindes sind nicht aktenkundig.
TOP 1322:  Wurde beschlossen der Witwe Becker, Friederika Heinemann und dem Franz Hesse je 1 Haufen Reiserholz unentgeltlich zu überlassen. - Reiserholz: einfachstes, schnell brennendes Brennholz.
TOP 1323:  Wurde der Antrag des Kaspar Kehsler um Erteilung der Genehmigung zum Brechen von einigen Fudern Steinen im Distrikt Thielenberg vorgelegt, und darauf einstimmig beschlossen, dem Kehsler die erforderlichen Steine gegen eine Vergütung von 7 172 Sgr pro Rute unter der Verpflichtung zu überlassen, die Grube nach vollendeter Arbeit zu ebnen.
Am 12. Dezember 1872:   TOP 1324:  In der heutigen außerordentlichen Gemeinde-Versammlung wurde der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (1. = Pfarrer Adams, 2. = Amtmann; 3. = Gemeinde-Verordneter) vom 9. d.M. zur Beschlussfassung vorgelegt (Der Inhalt ist nicht aktenkundig.) Nach eingehender Beratung erklärte die Versammlung einstimmig, wie sie bei den drückenden Verhältnissen der hiesigen Gemeinde dem gedachten Beschluss in allen Punkten nur beitreten könne und (es) wurde deshalb einstimmig beschlossen, dass nach dem Schulkassen-Etat erforderliche Defizit vom Jahre 1873 ab aus der hiesigen Gemeindekasse an die Schulkasse zu zahlen und dasselbe mit den übrigen Gemeindebedürfnissen nach Maßgabe der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringen. Der Vorsitzende soll wurde um Einholung der zur Ausführung dieses Beschlusses erforderlichen Genehmigung (Landrat) ersucht.
Am 27. Januar 1873:   TOP 1325: An einmaligen Armenunterstützungen der Witwer Josef Hüser hier 3 RT und der Näherin Friederika Heinemann 1 RT bewilligt.
TOP 1326: Zur Zahlung auf die Gemeindekasse wurde (a) das Schulgeld für die Kinder der Witwe Fritz Heckmann hier für II. Semester d.J. mit 1 Sgr und (b) das Schulgeld für den Sohn der Friederika Heinemann hier pro II. Semester d.J. mit 10 Sgr übernommen. Das ferner von letzterer zu zahlende Impfgeld pro 1872 ad 7 Sgr, 11 Pf  wurde niedergeschlagen (genehmigt, bezahlt).
TOP 1327: Der Antrag des Schweinehirten Matthias Krick hierselbst, ihm für das Vierteljahr, für welches er noch den Hirtenlohn erhalten habe, auch die Zulage aus der Gemeindekasse im Betrag von 7 RT jährlich, also 1 ¾ RT zu bewilligen, wurde abgelehnt, weil derselbe in diesem Vierteljahr noch nicht 2 Monate gehütet habe und derselbe also mit dem ursprünglichen Hirtenlohn ausreichend besoldet sei.
TOP 1328:  Auf den Antrag des Kuhhirten Kaspar Köster hierselbst, seinen Lohn ebenfalls wie denjenigen des neu angestellten Hirten Kaulmann auf 40 RT jährlich festzusetzen, wurde einstimmig beschlossen, den Hirtenlohn des Köster vom verflossenen Jahr ab ebenfalls auf 40 RT zu erhöhen und den demselben noch zustehenden Betrag ad 3 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 1330:  Vom Vorsitzenden wurde die Landrätliche Verfügung vom 8. d.M. Nr. 984, worauf  die Fabrik-Besitzer Linneborn und Klagges zur Instandsetzung des von Freienohl zur Langelbrücke führenden Weges rücksichtlich der von denselben zu erhöhenden 18 Ruten langen Strecke dieses Weges mit einem entsprechenden Kosten-Beitrag herangezogen werden sollen, mitgeteilt und von der Versammlung mit Rücksicht darauf, dass die Reparatur des Weges inzwischen dringendes Bedürfnis geworden sei, einstimmig beschlossen, mit der Instandsetzung desselben nach Maßgabe des unterm 3. Mai 1870 vom Maurermeister Göckeler hier gefertigten Kosten-Anschlags sowie des Nachtrags-Anschlags desselben vom 27. Mai 1870 vorzugehen, die erforderlichen Arbeiten öffentlich mindestfordernd zu verdingen und die nach den Kostenberechnungen erforderlichen Geldmittel zum Betrag von 256 RT, mit dem im diesjährigen Gemeinde-Etat vorgesehenen Betrag zu decken.  Bezüglich des Kostenbeitrags der Unternehmer Linneborn und Klagges wurde beantragt, dieselben mit einem nach Verhältnis der Länge der von denselben zu erhöhenden Wegestrecke zu berechnenden Kostenbeiträge heranzuziehen. - 1 Rute = 3,37 Meter; 18 Ruten = 60,66 Meter.
Am 22. März 1873:     TOP 1331:  Nachdem vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht worden, dass die Dienstperiode des Gemeinde-Vorstehers hiesiger Gemeinde abgelaufen, wurde von der Versammlung unter Festsetzung der Dienstunkosten-Entschädigung zu dem bisherigen Betrag von jährlich 40 RT der seitherige Vorsteher Amtmann Ley für eine 6-jährige Periode einstimmig wiedergewählt.. - Nur 1 TOP. Vielleicht hatte der wieder gewählte Amtmann Ley zu einem kleinen Fest eingeladen...
Am 7. April 1873:    TOP 1334:  Der Vorsitzende teilte der Versammlung die Landrätliche Verfügung vom 29. v.M.  Nr. 1557 mit und wurde in Verfolg (damaliger Stil) des heutigen Beschlusses, worauf das Gehalt der hiesigen Lehrerstelle bereits auf den notwendigen Minimalbetrag von 300 RT verbessert ist, nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, das Gehalt der hiesigen z.Zt. vakanten Lehrer-, Küster- und Organisten-Stelle behufs Erhaltung eines tüchtigen Lehrers auf 400 RT zu erhöhen und die Mehr-Ausgabe ad 100 RT mit dem übrigen Schulkassen-Defizit aus der Gemeinde in die Schulkasse zahlen zu lassen resp. durch gleichmäßige Umlage auf die direkten Staatssteuern (siehe unten Anmerkung) aufzubringen.
Mai, Juni, Juli keine aktenkundigen Gemeinde-Versammlungen.
Am 22. August 1873:   TOP 1335: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1874 wurden (1.) Franz Toenne, (2.) Franz Trumpetter, (3.) Franz Korte einstimmig gewählt.
TOP 1337: Der vom Vorsitzenden für die hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat pro 1874 wurde nach spezieller Prüfung in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 2930 RT 27 Sgr 9 Pf sowie mit einem durch Umlage aufzubringenden Defizit von 1159 RT – Sgr 3 Pf festgesetzt.
Im September ist keine Gemeinde-Versammlung.
Am 8. Oktober 1873:       TOP 1338:  Auf den Antrag des hiesigen Eingesessenen Fuhrunternehmers Franz Spielmann um käufliche Überlassung zweier der hiesigen Gemeinde zugehörigen am sogen. Himmernhagen belegenen Grundstücke Flur III Nr. 77 und 78 wurde mit Rücksicht darauf, dass die beiden Grundstücke zur Größe resp. 12 Ar 70 Quadrat-Meter und 6 Ar 55 Quadrat-Meter, wovon ein Teil mit Strauchwerk bewachsen zur Zeit nur den geringen Pachtbetrag von 1 RT einbrachten, dieselben zudem auch ringsum von Privat-Grundstücken eingeschlossen, für die Gemeinde fast wertlos sind, nach Einsichtnahme der anliegenden vom Gerichtstaxator Göckeler hierselbst aufgestellten Taxe einstimmig beschlossen, diese beiden Flächen, deren Größe von Seiten der Verkäuferin (Gemeinde) nicht verbürgt wird, für den Gesamtbetrag von 140 RT an Spielmann eigentümlich abgetreten.  Spielmann beabsichtigt, diese Flächen zur Erweiterung seiner in unmittelbarer Nähe gelegenen Ziegelbrennerei zu benutzen und würde mit Rücksicht darauf, dass die Grundstücke zu keinem anderen als zu diesem Zweck geeignet sind, von einem öffentlichen Verkauf derselben abzusehen sein, da ein gleich günstiges Resultat dabei nicht zu erwarten ist. Wegen Zahlung des Kaufpreises wurde bestimmt, dass dieser sofort nach Übergabe des Grundstücks erfolgen müsse. Der Vorsitzende wurde ersucht, die Genehmigung Königlicher Regierung zu dieser im Interesse der Gemeinde Freienohl liegenden Veräußerung.
Am 8. November 1873:      TOP 1339: In Rücksicht auf den vom Gutsbesitzer Hermann von der Becke zu Hemer gestellten Antrag wurde einstimmig beschlossen, demselben das hiesige Gemeinde-Grundstück Flur IV Nr. 4 der diesseitigen Steuergemeinde behufs Benutzung zur Anlegung eines Wassergrabens für eine neu zu erbauende Holzstoff- und Holzpappen-Fabrik – in ziemlicher Nähe des hiesigen Orts – käuflich abzutreten und zwar für den Martini 1874 fälligen Betrag von 1000 RT jedoch unter dem Vorbehalt: (1.) der Anfertigung und Unterhaltung einer Brücke  über den angefertigten Graben behufs Abfuhr von Holz aus dem in der Nähe gelegenen Gemeindewald. (2.) Gewährung eines Abfuhrweges über das verkaufte Grundstück der Ruhr zu, wie er seither bestanden hat und (3.) der hierzu einzuholenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde. -  Die Versammlung klärte übereinstimmend, dass sie die Genehmigung zur Ausführung dieses Beschlusses nur sehr dringend beantragen könne, weil die Gemeinde für den nach der anliegenden Taxe des Gerichtstaxators Göckeler pro Hektar nur 200 RT betragenden Wert des Grundstücks, welches überhaupt nur 1 Hektar 95 Ar 85 Quadrat-Meter nicht durch den auf die runde Summe von 1000 RT normierten Preis durchaus hinreichend entschädigt werde, vorzugsweise aber, weil es für die meist nur aus gewöhnlichen Handarbeitern bestehende Einwohnerschaft von großer Wichtigkeit sei, dass hier gewerkliche Etablissements (fabrik-ähnliche Räume), auf denen eine ziemlich große Zahl Arbeiter andauernde und lohnende Beschäftigung geboten werde, entstehen.  Von der Becke beabsichtige auf der projektierten Anlage fast ausschließlich nur Arbeiter hiesiger Gemeinde zu beschäftigen und müsse man diesem willkommenen Unternehmen alle Unterstützung angedeihen lassen, wogegen etwaige Schwierigkeiten, - namentlich wenn diese von Seiten der Gemeinde als Inhaberin des Haupt-Anlage-...(1 wohl heutzutage ungebräuchliches Fremdwort nichht korrekt lesbar) erhoben würden -, das Aufkommen der Anlage sehr in Frage stellen und der Einwohnerschaft einen fühlbaren Nachteil zufügen müssten, da sofern dem jetzigen Reflektanten die Ausführung seines Bauprojektes unmöglich gemacht, sich voraussichtlich nicht sobald und auch wohl überhaupt nicht jemand finden werde, der mit ähnlichen Absichten zur Förderung des Gemeinde-Wohles auftrete.   
Ferner wurde beschlossen, das Kapital bei der Sparkasse Arnsberg behufs Ansammlung eines Fonds zum Neubau einer zweiten Schule wertbar anzulegen. - Mit der neuen Schule ist das spätere Amtshaus gemeint.
Am 5. Dezember 1873:     TOP 1340:  Auf die Anträge der hiesigen Eingesessenen Zimmermann Friedrich Kehsler und Witwe Johann Kohsmann um käufliche Überlassung zweier Hausplätze von dem der hiesigen Gemeinde gehörigen am sogen. Bergemer (Bergmecke) belegenen Hude-Grundstück  Flur I Nr. 1519 / 579 und 565 wurde mit Rücksicht darauf, dass die fraglichen Grundstücke seither nur als Triftweg und zur Schweine-Hude benutzt, ganz von Privat-Grundstücken eingeschlossen und für die Gemeinde vollständig wertlos ist, nach Einsichtnahme der umliegenden vom Gerichtstaxator Göckeler hierselbst aufgestellten Taxe, einstimmig beschlossen, den Antragstellern die nachdem nebst Karte beigefügten Auszug aus dem Vermessungs-Register bereits vermessenen und katasterierten Flächen, nämlich: (1.) dem Fritz Kehsler die Parzelle Flur I Nr. 1534/579 groß 5 Are 75 Quadrat-Meter für 95 RT; (2.) der Witwe Johann Kohsmann die Parzelle Flur I Nr. 1534/565 groß 4 Are 67 Quadrat-Meter für 77 RT, beide Hausplätze für einen Kaufpreis von 172 RT eigentümlich abzutreten.
Am 24. Januar 1874:     TOP 1341: Nachdem der Vorsitzende der Versammlung die Verfügung Königlicher Regierung vom 17. v.M. A V. B 5915, sowie den Beschluss des Schulvorstandes vom ...(?) Tag mitgeteilt hatte und von derselben unter Anerkennung der Notwendigkeit eines Gehalts von 230 RT für die Lehrerin und unter dankbarer Genehmigung des von Königlicher Regierung zur Komplettierung dieses Gehalts zugesicherten Staatszuschlags ad 5 RT einstimmig beschlossen, letzteren Betrag von 5 RT auf die Gemeinde zu übernehmen, sobald dieselbe zur Aufbringung desselben nach dem Urteil der Höheren Behörde im Stande ist.
Am 20. März 1874:   TOP 1343: Der Näherin Friederika Heinemann hierselbst wurde widerruflich eine monatliche Unterstützung von 1 Taler aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt. - Siehe oben: TOP 1325 und 1326.
Am 1. Mai 1874:      TOP 1346:  Wurde wegen Ablaufs der Funktionsperiode des seitherigen Amts-Verordneten   Heinrich Sahse hierselbst zur Neuwahl geschritten und zum Amts-Verordneten einstimmig gewählt der Heinrich Sahse hierselbst. Ein weiteres war nicht zu verhandeln. - Heinrich Sahse war 74 Jahre alt und kannte sich auch aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in den Gemeinden des Amts Freienohl wohl bestens aus für diesen Posten: Alte Haus Nr. 23, Parzelle 915, Bergstraße 19.
Am 8. Juni 1874:  Einschub aus dem Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“:
Für 1869 aus der Etat-Liste der Schulgemeinde Freienohl: 1072 Einwohner, 215 Hausväter, dazu 6 Juden, 235 Schulkinder, 166 Häuser. Schulgeld von den Eingesessenen: im Jahr 20 Sgr pro Kind; von den Auswärtigen im Jahr 24 Sgr pro Kind (Sgr: Silbergroschen, Auswärtige: Giesmecke, Wildshausen = eigentlich nach Dinschede). (AA 1283)
Schulkinder: (in der Akte steht: Knaben; die angegebene Jungen-Zahl, Mädchen-Zahl wird immer in einem Klassenraum unterrichtet.): Jahr 1866: 122 Jungen, 118 Mädchen. - Jahr 1867: 118 Jungen, 117 Mädchen. - Jahr 1868: 123 Jungen, 111 Mädchen. -  Jahr 1869: 130 Jungen, 128 Mädchen. -  Jahr 1870: 140 Jungen, 127 Mädchen. -  Jahr 1871: 132 Jungen, 110 Mädchen. -  Jahr 1872: 127 Jungen, 107 Mädchen.  (AA 1319). -  Für 1875 aus der Etat-Liste: 1154 Einwohner, 229 Hausväter, dazu 4 Juden; 238 Schulkinder, 190 Häuser. (AA 1283)  -            Einschub beendet.
Am 7. August 1874:  TOP 1348: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1875 wurden (1.) Heinrich Sahse, (2.) Franz Göckeler, (3.) Franz Toenne einstimmig gewählt.
Am 14. September 1874:      TOP 1351:  Der heute abgehaltene Verding der Anfertigung einer 2 ¾ Fuß hohen Steinverkleidung (etwa 90 cm) an der hiesigen Knabenschule wurde genehmigt und dem Kaspar Stirnberg hierselbst für das von ihm abgegebene Gebot von 64 RT 18 Sgr 9 Pf der Zuschlag erteilt. - Einwohnerliste Dezember 1871: Alte Haus-Nr. 167, Krumme Straße: Kaspar Stirnberg, 2 Haushaltungen, 7 Personen; auch Förster Heidfeld. – Alte Schule.
 Am 7. November 1874:    TOP 1353:  Dem Tagelöhner Franz Klute hierselbst wurde auf seinen desfallsigen Antrag zur Zahlung der Umlage pro 1874 ein Aufschub von 3 Monaten bewilligt.
TOP 1354: (a) Die Rechnung des Kaspar Stirnberg hierselbst über Einsetzung von 2 Fensterscheiben  in hiesiger Knabenschule mit 12 Sgr und (b) die Rechnungen des Schreiners Georg Schroeder hierselbst über Arbeiten in hiesige Knaben- und Mädchen-Schule.sowie der Küster-Wohnung mit resp. 7 RT 23 Sgr 6 Pf und 7 ½ RT zur Zahlung auf hiesige Gemeindekasse übernommen.
Am 16. Dezember 1874:        TOP 1357:  Der Versammlung wurde davon Kenntnis gegeben, dass der Nachtwächter Köster hierselbst seinen Antrag auf Kündigung der hiesigen Nachtwächterstelle zurückgezogen habe, und demnächst (danach wurde) von der Versammlung beschlossen, den Köster als Nachtwächter beizubehalten, und der Vorsitzende ersucht, dem Köster sowohl als dem Nachtwächter Krick das Begehen der festgesetzten Stationen strengstens aufgegeben, eventuell aber Bestrafung eintreten zu lassen.
TOP 1358: Der am 12. d.M. im hiesigen Communal-Wald Distrikt Hohlknochen, Hohlbusch und Bergemer (Bergmecke) abgeschlossene Verkauf von Brennholz und einigen Eichen wurde genehmigt. – Jahreszeit!
Im Januar und Februar 1875 fanden keine aktenkundigen Versammlungen statt.
Am 12. März 1875:           TOP 1360:  Folgende Rechnungen, und zwar: (1.) vom Apotheker Fischer über verabreichte Medizin an das Hehse´sche Kind, die Familie Hüser betr. 3 RT 8 Sgr; (2.) von Carl Feldmann für Arbeiten an der Feuerspritze über 1 RT 15 Sgr; (3.) von Gottfried Becker hierselbst: Anfahren von Armenholz betreffend über 16 RT wurden zur Zahlung auf die hiesige Gemeindekasse übernommen.
TOP 1361:  Der Witwe Joseph Mester hierselbst wurde auf ihren Antrag eine wöchentliche praenumerando zahlbare Unterstützung von 3 Mark aus hiesiger Gemeindekasse bewilligt. - Mark! Zum ersten Mal hier aktenkundig. - Angemerkt sei noch: Bei den Protokoll-Abschriften der Geld-Benennungen wurden, werden durchgehend diese Abkürzungen und Namen benutzt: RT : Reichs-Taler, Sgr : Silbergroschen, Pf : Pfennig. Die offiziellen Namen waren aufgrund der jeweiligen Regierung oft anders.                                                                                                         Sterberegister: gest. 5.11.1873 Joseph Mester geb. 20.7.1826, Tagelöhner, Ehemann der Hutmacherin Susanna Gerlach, Sohn des Frierich Mester, Alte Haus-Nr. 165, Bergstraße.
TOP 1362:  Das Schulgeld für die Kinder (1.) der Witwe Heckmann hierselbst, (2.)  der Friederika Heinemann wurde im ganzen 3 RT auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. - Folgende Daten sind nicht korrekt zuzuordnen:  über das Alter der Kinder  ist nichts aktenkundig: Sterberegister: Friedrich Heckmann, Hauer, geb. 21.12.1823; gest. 27.12.1868, Ehefrau Elisabeth geb. Fischer. Heiratsregister: am 1.12.1855 Friedrich Heckmann und Agnes Sybilla Lisette Fischer aus Enster Knick, Pfr. Hirschberg. -   Friederika Heinemann: Alte Haus Nr. 62, Am Hügel, zur Miete bei Johann Lenze.
Am 19. April 1875:   TOP 1363:  Der Vorsitzende bemerkte zum Vortrag des gegen den Wirt Johann Siepe hierselbst im Jahr 1871, weil derselbe trotz wiederholter Aufforderungen es unterlassen, sein Kind dem Sanitätsrat Dr. Liese zur Impfung zuzustellen, auf Grund Höherer Anordnung vor und nach einer Executier-Strafe von im Ganzen 18 RT festgesetzt sei, die derselbe zwar unter Protest gezahlt, auf deren Wieder-Erstattung aber im Wege der Beschwerde angetragen habe, und gab anheim, ob nicht da das ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) Executierstrafe länger als 2 Jahre  hingezogen, dem Siepe zur Vorbeugung eines Prozesses dieser Betrag erstattet werden solle. Die Versammlung erklärte nach näherer Erörterung des Sachverhältnisses und Einsicht des § 70 Nr. 6 des Straf-Gesetz-Buches sich damit einverstanden, dass dem Siepe die gezahlten Executier-Strafgelder ad 18 RT aus der Gemeindekasse Freienohl erstattet würden.
Am 24. April 1875:    TOP 1364:  Wurde die Hauung von je 6000 bis 7000 Stück Hecken- und Bohnen-Stangen und Abgabe derselben gegen Taxe (Festpreis), nachdem zuvor die Genehmigung der Oberforstbehörde (in Arnsberg) eingeholt, einstimmig beschlossen.
Am 30. April 1875:     TOP 1365:  Der Vorsitzende legte das Protokoll über die am 20. d.M. stattgehabte Verpachtung  der Gemeindewiesen in der Alten Ruhr, im Ohl und Langel, Kaiserwiese vor. Die Versammlung beschloss hierauf einstimmig, die gedachte Verpachtung, bei welcher der Betrag von 798 ½ Mark zu genehmigen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Anpächter sämtlich zahlungssichere Bürgen stellen.
TOP 1366:  Wurde beschlossen, den seitherigen Schweinehirten Matthias Krick  als Hirt für die obere Rindviehheerde (Freienohlerisch mit Doppel-e geschrieben) in hiesiger Gemeinde gegen eine Vergütung von 120 Mark jährlich auf Kündigung anzunehmen und … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Lohn als Nachtwächter von 90 Mark auf 105 Mark jährlich zu erhöhen. -  Aus Reichstaler, Taler ist Mark geworden. Siehe oben TOP 1361.
Am 9. Juli 1875: n  TOP 1367:  Wurde die Verfügung des Herrn Landrats vom 5. April d.J. und der darauf bezügliche Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom 6. d.M., die Vermehrung der Lehrkräfte bei den hiesigen Schulen betreffend (1 Schule = 1 Klasse; 1 Knaben- und 1 Mädchen-Klasse/Schule) zur Vorlage und Besprechung gebracht. Die Versammlung trat der Ansicht des Schulvorstandes dahin bei, dass eine Trennung der Lehrer- und der Küsterstelle zwar wünschenswert bei dem Mangel der erforderlichen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zur Zeit um so weniger zu ermöglichen sei,als die bedeutende Zahl der Schulkinder eine Vermehrung der Lehrkräfte bei den hiesigen Schulen dringend erfordere und die gegenwärtige Lehrerstelle größtenteils auf Küsterei-Einkünften basiere. Zugleich wurde anerkannt, dass dieses gegenwärtige Schulgebäude eine Erweiterung nicht zulasse und deshalb die Erbauung einer neuen Schule notwendig werde. Sodann wurde einstimmig beschlossen, mit dem Handelsmann Rosenthal hierselbst wegen Ankauf seines Gartengrundstücks Flur I Nr. 796 / 1 und 809 Steuergemeinde Freienohl zur Größe von 9 Are  77 Quadrat-Meter (68 Ruten 88 Fuß). Welches sich seiner Lage nach am besten zu einem Bauplatz für die neue Schule eigne, in Verbindung zu treten und der Vorsitzende mit der Veranlassung des Weiteren unter dem Ersuchen beauftragt der Versammlung über das Resultat der Verhandlungen demnächst weiter Mitteilung zu machen.   -  Neues Schulgebäude = späteres Amtshaus. - Siehe auch: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 1368:  Die Instandsetzung des zur hiesigen Mahlmühle (Schnapp) führenden Weges in Gemäßheit des Göckeler´schen Kostenanschlags wurde mit Rücksicht  auf den bevorstehenden Schulhausbau bis zum nächsten Jahr ausgesetzt und beschlossen, dem Göckeler die Vermessungs- und Anschlagskosten mit 6 Mark aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
TOP 1369:  Wurde nach Vorlage des von dem Maurermeister Göckeler gefertigten Entwurfs nebst Kostenanschlag über den Bau von 4 Latrinen in der Nähe der Schule beschlossen, von dem Projekt einstweilen mit Rücksicht auf den bevorstehenden Schulhausbau noch Abstand zu nehmen, um vorab auf den Herrn Kreis-Schul-Inspektor (Dechant in Hüsten) bei gelegentlicher Anwesenheit hierselbst über seine Ansicht bezüglich der Art und Weise, wie resp. wo die Anlegung der Latrinen beabsichtigt wird, zu hören. Die Liquidation des Göckeler wurde mit 15 Mark zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. – Für die Knaben: rechts von ihrem Eingang.         
Am 23. August 1875:    TOP 1370: Die vom Rendanten  Bracht hierselbst vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1874 wurde mit den dazu gehörigen Belegen und dem Vor-Revisions-Protokoll zur Supervision vorgelegt und nachdem die Protokolle postenweise geprüft und erklärt hatte, dass sie dem Revisions-Protokoll nichts zuzusetzen gefunden habe, wie folgt festgesetzt: (1.) in Ist-Einnahmen aus 4945 RT 23 Sgr 4 Pf; (2.) in Soll-Einnahmen auf  5443 RT 0 Sgr 2 Pd; (3.) in Rest-Einnahmen auf 420 RT 14 Sgr 3 Pf; (4.) in Ist-Ausgabe auf 4167 RT 22 Sgr 1 Pf; (5.) in Soll-Ausgabe auf 4200 RT 9 Sgr 9 Pf; (6.) in Rest-Ausgabe auf 32 RT 17 Sgr 8 Pf; (7.) mit einem Kassenbestand von 448 (oder 778? 478?) 1 Sgr 3 Pf.
TOP 1371: Zu Mitgliedern der Steuerklassen-Einschätzungs-Commission pro 1876 wurden: (1.) Heinrich Sahse, (2.)Franz Tönne, (3.) Heinrich Albers einstimmig gewählt.
TOP 1372 a:  Wurde das von dem verstorbenen Heinrich Lenze den Armen der hiesigen Gemeinde zugewendete Geschenk von 60 Mark dankbar akzeptiert und beschlossen, dasselbe wertbar anzulegen und die Zinsen desselben zur Unterstützung der Armen zu verwenden. - Aus dem Sterberegister: Johann Heinrich Lenze, geb. 29.11.1820, gest. 12.5.1875, ledig, 55 jährig.
TOP 1372 b: Der Vorsitzende brachte unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 9. Juli d.J. den Ankauf eines Bauplatzes für die neu zu errichtende Schule hierselbst betreffend zum Vortrag, dass der Handelsmann Leser Rosenthal von hier bereit sei, der hiesigen Gemeinde die Parzellen Flur I Nr. 796 und Nr. 809 eigentümlich abzutreten jedoch nur zu dem Preis von 3000 Mark, da indessen der Bau einer neuen Schule unabweislich notwendig geworden und ein anderer passender und billiger (geeigneter) Bauplatz nicht zu erwerben, so habe es der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Sahse diese Forderung akzeptiert und den Ankauf mit dem Rosenthal unter Vorbehalt der Genehmigung abgeschlossen. Die Verhandlung nahm Einsicht des Kaufpreises und beschloss den Ankauf der gedachten Parzellen zu dem Preis von 3000 Mark zu genehmigen, den Kaufpreis aus dem bei der Sparkasse  zu Arnsberg hinterlegten zum Bau eines Schulhauses angesammelten Geldern zu entnehmen und ersuchte den Vorsitzenden, die erforderliche Höhere Genehmigung zu diesem Beschluss einzuholen. Zugleich beauftragte dieselbe den Maurermeister Göckeler hierselbst mit der Anfertigung des Bauplans und des Kostenanschlags unter dem Bemerken, dass der Neubau nicht bloß die Schule und die Dienstwohnung des Lehrers, sondern auch die erforderlichen Räume für das Amtsbüro zu umfassen habe.                                                                                                                              
Am 1. Oktober 1875:     TOP 1375:  Die unterm 28. v.M. abgehaltene Verpachtung des Brückengelds-Empfangs für die Zeit vom 1. Oktober 1875 bis zum 1 Oktober 1880 wurde genehmigt. - Ein Name ist hier nicht aktenkundig; gemeint ist die Langelbrücke; die gehörte zur Gemeinde Freienohl, die Ruhr-Brücke zur Königlichen Regierung zu Arnsberg.
Am 10. Dezember 1875:     TOP 1377: Wurde der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tag bezüglich des dem für die hiesige Lehrer-, Küster- und Organisten-Stelle im Vorschlag gelangten Lehrers Linkamp zu Börnig zu gewährenden Gehalts vorgelegt. Die Versammlung trat diesem Beschluss überall genehmigend bei.
TOP 1378:  Das Amt eines Waisen-Rates für die hiesige Gemeinde wurde dem Unternehmer Johann Düring hierselbst übertragen. Eine solche collegialische (!) Organisation dieses Amtes wurde nicht für zweckmäßig gehalten. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig. Ein Grund kann sein: die aktenkundigen Belege zeigen, beweisen eine gut „collegialische“ Waisen-Fürsorge.
TOP 1379: Der pro 1876 für hiesige Gemeinde aufgestellte Communal-Haushalts-Etat wurde in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 8591 Mark 39 Pfennig, sowie mit einem nach Verhältnis der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 2502 Mark 32 Pfennig festgesetzt.
Am 26. Januar 1876:     TOP 1380:  Nachfolgende Rechnungen wurden zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen und zwar: (1.) des Schneiders Heinrich Albers für Anfertigung von Kleidungsstücken für die Minor-Arme Mester über 5 M; (2.) des Dr. von Schleinitz zu Arnsberg über Behandlung der hiesigen Armen zu 130 M 75 Pf; (3.) des Handelsmanns Leser Rosenthal hierselbst über Kleidungsstücke für die Minor-Arme Mester hierselbst zu 15 M; (4.) des Anstreicher(meisters) Schilling hierselbst für Anstreicherarbeit an hiesiger Schule zu 9,30; (5.)des Maurermeisters Göckeler hierselbst über Anfertigung des Kostenanschlags der neu zu erbauenden Schule hierselbst zu 141 M; zusammen: 301 M 05 Pf.
Am 2. März 1876     TOP 1382:  Der Vorsitzende teilte der Versammlung den Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tag, die Errichtung eines neuen Schulgebäudes betreffend mit und legte zugleich die vom Maurermeister Göckeler gefertigten Pläne und den Kostenanschlag vor. Die Versammlung unterzog die Vorlagen einer eingehenden Prüfung und akzeptierte dieselben sodann und beschloss den Bau für Rechnung der politischen Gemeinde ausführen zu lassen. Bezüglich der Beschaffung der zum Bau erforderlichen Mittel, welche sich nach dem Anschlag  auf 28260 Mark belaufen, wurde beschlossen, die Hälfte dieser Summe aus einer möglichst ausgedehnten Amortisationsfrist anzuleihen, die andere Hälfte aber aus dem Communalwald durch Vorhieb zu beschaffen und zu dem Ende mit der Forstverwaltung in Verbindung zu treten.
Am 1. April 1876:    TOP 1383:  Nachdem vom Vorsitzenden mitgeteilt worden, dass die Funktions-Periode für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl gewählten Schiedsmann Maurermeister Göckeler hierselbst am 20. Juni d.J. ablaufe und im ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) der Verfügung des Königlichen Landrats vom 24. Januar d.J. Nr. 516 eine Neuwahl stattzufinden habe, wurde zur Wahl geschritten und der Maurermeister Göckeler hierselbst einstimmig zum  Schiedsmann wiedergewählt und der die Wahl annahm. - Schiedsmann für das Amt, den Amtsbezirk Freienohl war Heinrich Sahse.
Am 19. Mai 1876:      TOP 1384:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass nachdem im Jahr 1859 seitens des Königlichen Wegebau-Fiskus zum Bau der massiven Ruhrbrücke unterhalb Freienohl die im Anschluss daran belegenen Grundstücke und insbesondere von Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst die Parzelle Flur I Nr. 1160 / 421 hiesiger Gemeinde eine größere Fläche verlassenes Ruhrbett, Insel genannt, expropriiert habe, die Gemeinde Freienohl eines Grundstücks zur Gewinnung von Fluss-Sand und Pflastersteinen ermangele, welche Materialien dort stets in hinreichender Menge und Qualität sich vorfänden resp. bei Hochwasser ansammelten. Das Eigentum des Terrains sei zwar in Folge eines Rechtsstreits früher der Gemeinde auf Becker übergegangen, nichts desto weniger habe jedoch damals jeder Freienohler Eingesessene aufgrund alter Observanz Steine und Sand dort beliebig und kostenfrei entnehmen dürfen, während mit dem Zeitpunkt der erfolgten Expropriation dieses Recht zu existieren aufgehört habe; wenigstens werde von der Wegebau-Verwaltung die Fortdauer dieser Gerechtsame bestritten und in jedem zu ihrer Kenntnis gelangendem Fall polizeiliche Bestrafung beantragt, welche letztere bereits mehrfach gegenüber Freienohler Eingesessenen in Anwendung gekommen sei. Die davon Betroffenen hätten von der anhänglich beabsichtigten gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte wegen der Zweifelhaftigkeit des Erfolges und der zu erwartenden hohen Kosten Abstand genommen, weil mehrere dieserhalb in Anspruch genommenen Schritten sich zu ihren Ungunsten ausgesprochen. Da das Interesse der ganzen Gemeinde für diesen Gegenstand ein Wesentliches ist, so beschloss die Versammlung, um allen Calamitäten (Notfällen. Schwierigkeiten)  Abhilfe zu verschaffen, womöglich das Eigentum der gedachten nunmehr im Kataster mit der Spließnummer 1349 / 421 (spließen: aufteilen) bezeichneten Parzelle sowie der auch unmittelbar anschließenden ebenfalls dem Königlichen Wegebau-Fiskus zugehörigen Parzelle Flur I Nr. 1341 / 421, 1351 / 421, 1353 / 421 und 1354 / 421 für die Gemeinde zurück zu erwerben. Zugleich wurde der Vorsitzende autorisiert, mit dem Königlichen Wegebau-Fiskus wegen der Sache in Unterhandlung zu treten und demselben Erstattung der sämtlichen Erwerbskosten (Expropriations-Taxe und Nebenkosten) als Kaufsumme zu offerieren. Die Versammlung sprach hierbei die Hoffnung aus, dass Königliche Regierung dieses Vorhaben billiger (gerechter) Weise unterstützen werde.
TOP 1385:  Die Umzugskosten des Lehrers Linkamp von Böring nach hier wurden mit 91,60 Mark auf die hiesige Gemeindekasse übernommen. - Siehe Näheres Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
Am 12. Juni 1876:     TOP 1385 (kein Abschreibfehler, Lesefehler des Sekretärs): Wurde der am 8. d.M. abgehaltene Verding des neuen Schulhauses etc. mit der Maßgabe genehmigt, dass dem mit 22.490 Mark mindestfordernd gebliebenen Zimmermeister Franz Korte hierselbst der Zuschlag erteilt werden soll.  Der in der Versammlung anwesende Maurermeister Göckeler wurde mit Leitung und Beaufsichtigung  des Baus beauftragt. Bezüglich Aufbringung der Baukosten lautete der Beschluss dahin, bei Königlicher Regierung die Freigebung einer möglichst extraordinären Hauung  im hiesigen Communal-Wald und zu dem Ende und vorab die Inspizierung desselben durch einen auf Kosten der Gemeinde herüber zu sendenden Forst-Aufsichts-Beamten in Antrag zu bringen. Wegen Aufnahme einer provisorischen Anleihe, um den Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber dem Schulhaus-Bauunternehmer vorläufig nachkommen zu können, wurde nähere Beschlussfassung bis dahin ausgesetzt, dass die in der Sache gehaltenen Anfragen an die Provinzial-Hilfskasse aus verschiedenen benachbarten Sparkassen ihre Antworten haben werden.
Am 10. August 1876:   TOP 1388: Zu Mitgliedern des Klassensteuer-Einschätzungs-Commitees pro 1877 wurden (1.) Franz Trumpetter, (2.) Heinrich Sahse, (3.) Franz Göckeler einstimmig gewählt.
TOP 1390:  Die Rechnung des Wirts Toenne hierselbst über 16 M 50 Pf  für ein bei  Gelegenheit der Grundsteinlegung für hiesige Schule für das an die Arbeiter gelieferte Fass Lagerbier wurde auf die hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 1393:  Der Vorsitzende legte die Verhandlung über mehrmalige Verpachtung der Fischerei in den Gewässern innerhalb des hiesigen Gemeinde-Bezirks der Gemeinde Freienohl vom 12. Juli 1876 vor und bemerkte, dass bei dieser Verpachtung das abgegebene Gebot ad 39 Mark gegen bereits früher abgegebenem Gebot bedeutend um das Doppelte zurückstehe; die Versammlung beschloss, demnächst, da die früheren Konkurrenten nicht die nötige Bürgschaft für ordentliche Handhabung der Fischerei böten, den früheren entgegenstehenden Beschluss aufzuheben und dem Bieter Anton Linneborn hierselbst, falls sich dieser unter Beachtung der gestellten Bedingungen zur Zahlung einer Jahrespacht von 60 Mark bereit erklären sollte, den Zuschlag zu erteilen. - Die Namen der früheren Konkurrenten sind hier nicht aktenkundig.
Am 11. November 1876:   Ein neuer „Amtsverwalter“ ist Herr von Keiser. Amtmann Ley ist ausgeschieden. Einzelheiten, Abschied usw. sind hier nicht aktenkundig.             Die bisher übliche Nummerierung wird nicht beibehalten. Jeder Konferenz-Termin wird neu nummeriert.
TOP 1:  Wurde für den ausgeschiedenen Vorsteher Amtmann Ley einstimmig der Postexpediteur Caspar Toenne wird zum Vorsteher von Freienohl gewählt mit der Maßgabe, dass die Wahl seitens des Herrn Landrats bestätigt und die Dienstentschädigung auf 120 Mark jährlich festgesetzt werden möge. - Die bisherige Höhe und die zu leistenden Dienste sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4: Behufs Wiederbesetzung des durch Kündigung des jetzigen Nachtwächters Caspar Köster erledigte Nachtwächter-Stelle sollen vom Vorsitzenden beschlossen, die erforderlichen Schritte geschehen. Von der Besetzung der durch den Abgang (hier gemeint: Kündigung, nicht Todesfall) des Köster erledigten Kuhhirten-Stelle               schleunigst die erforderlichen Schritte für einen neuen Nachtwächter unternommen werden. Von der Besetzung der durch den Abgang des Köster erledigten Kuhhirten-Stelle soll vor der Hand  Abstand genommen werden. - Vor der Hand = vorerst.
TOP 6:  Bezüglich des Gesuchs der Ehefrau Venhaus hier soll vom Vorsitzenden eine Bekanntmachung erlassen werden, wer unter den Eingesessenen sich zur Übernahme ihrer beider noch schulpflichtigen Kinder bereit erkläre. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig. In den Listen der Volkszählung von 1871, 1880, 1895 kommt der Name Venhaus nicht vor. Im Trauungsregister: Heirat am 8.1.1876 Christoph Venhaus aus Bokel, Pfarrei Rietberg mit Anna-Maria Gertrud Mester. Siehe unten: 15. Dezember 1876 TOP 9 und 30. Dezember 1876 TOP 5.
Am 11. Dezember 1876:                      TOP 3:  Wurde der Versammlung die Regierungspolizeiliche Anordnung vom 21. August 1873 (1873!) betreffend die Anlage von Brunnen, Düngerstätten vorgelegt und dieselbe befragt, ob sie die Einführung derselben in hiesiger Gemeinde  für angenommen erachte.  Dieselbe erklärte einstimmig, dass sie hierzu vor der Hand  (jetzt) noch kein Bedürfnis erkennen könne und bat desfall (deshalb), von Einführung derselben Abstand zu nehmen.
Am 15. Dezember 1876:    TOP 1: Von der seitens des verstorbenen Kaspar Neise der hiesigen Gemeinde  für Armen-Zwecke testamentsmäßig zugewendeten Schenkung zum Betrag von 150 Mark hat die Versammlung dankend Kenntnis genommen. - Aus dem Sterberegister: Johann Caspar Neise, getauft (!) 1.12.1803, Witwer der Carolin Böhmer, Sohn des Caspar Neise und Margarethe Spindeldreher, gest. 25.3.1876; Trauungsregister: Heirat am 2.6.1842 Caspar Neise mit Caroline Böhmer aus Eslohe, Trauzeugen Ehepaar Adolph Feldmann. Sterberegister: am 17.6.1843  stirbt, notgetauft von der Hebamme, das Kind Caroline der Eltern: Schmied Johann Caspar Neise  und Ehefrau Caroline; am 9.7.1843 stirbt auch die  Ehefrau Caroline geb. Böhmer. - Johann Caspar Neise hatte nicht wieder geheiratet.
TOP 2:  In Rücksicht auf die in Nr. 4 der in der Landwirtschaftlichen Zeitung enthaltenen Andeutungen über Hof-Kultur wurde erklärt, wie die Versammlung daraus praktische Anwendung bei der hiesigen Communal-Forstwirtschaft als durchaus zweckmäßig erachte und demnach wünsche, wenn dieselben bei der Ausarbeitung der für den diesseitigen Communal-Wald  in Aussicht genommen gewollten Betriebsplans möglichste Berücksichtigung finden möchte. - Der Zeitungsartikel ist nicht aktenkundig, kann wohl im Stadtarchiv Arnsberg eingesehen werden. – Freienohler informieren und bilden sich in den Printmedien.
TOP 6:  Mit Anordnung der unabweisbar notwendigen Instandsetzung der Einfriedigung des obersten Feuerteichs wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse beauftragt. -  Er wohnt „dichte bei“; Einfriedigung zum Schutz spielender Kinder.
TOP 7: Der unverehelichten Rika Heinemann (Friederika) wurde eine wöchentliche Unterstützung von 75 Pfennig bis auf Widerruf genehmigt. - Der Elisabeth Leineweber wurde ein Paar neue Schuhe bewilligt.
TOP 8:  Wurde beschlossen: a) dem Schuster Bruder für die neuen Schuhe der Witwe Siepe (Tochter) und die geflickten Schuhe des Sohnes von Franz Hehse: 7,50 M; b) dem Caspar Kehsler Junior für geleistete Maurer-Arbeiten: 44,85 M; c) dem Vorsitzenden (Amtmann von Keiser) für eine Copie aus der Original-Kataster-Karte bezüglich des mit der neuen Schule bebauten Grundstücks vorausgelegten Kosten inclus. Porto mit zusammen 3,48 M (Copie 1876 : Kopie 2014!); im Ganzen also 55,83 M zahlen resp. erstatten zu lassen.
TOP 9:  Die beiden Waisenknaben Joseph und Kaspar Mester sollen für Rechnung hiesiger Gemeinde unter Vorbehalt einer wöchentlichen Kündigung bis nach zurückgelegter Schulzeit in Pflege gegeben werden und zwar Ersterer (Joseph) bei Johann Kückenhoff gegen Gewährung einer jährlichen Vergütung von 45 Talern, und Letzterer (Caspar) bei Caspar Flinkerbusch zu 36 Taler; die Kosten für Bekleidung sowie etwaige ärztliche Behandlung inclus. der Medikamente trägt die Gemeinde. -  Aus früheren Protokollen: Am 29. Januar 1875 bittet die „kränkelnde“ (so die Akte) Witwe Joseph Mester um Geld für ihre Kinder. Der Armen-Vorstand kennt die Situation und gibt das Geld.  Der Tagelöhner Joseph Mester, geb. 20. Juli 1826, gest. am 5. November 1873 war verheiratet am 8. Februar 1854 mit der Hutmacherin, Putzmacherin. Maria Susanna Gerlach aus Bödefeld, geb. 31. Januar 1830, gest. 20. August 1875. Die „kränkelnde“ Mutter stirbt knapp zwei Jahre nach dem Tod des Vaters.
Am 30. Dezember 1876:      TOP 1:  Der vom Herrn Oberförster Harbert mitgeteilte nachträgliche Hauungsplan für den hiesigen Communal-Wald bezüglich der (behufs Deckung von Schulhaus-Baukosten) vorzunehmenden extraordinären Hauung,  welche einen voraussichtlichen Erlös von 11.432 Mark aufweist, wurde zur Einsichtnahme vorgelegt. Die Versammlung erklärte sich mit demselben einverstanden und stellte nur den Antrag, dass es gestattet werden möge, auch die zum Einschlag in Aussicht genommen Buchen-Hölzer, ebenso wie die Eichen, vor der Hauung zu verkaufen und es von dem mehr oder minder günstigen Angebot abhängig zu machen, ob das zur Disposition gestellte Holzquantum in diesem Jahr 1876/77 ganz oder nur teilweise geschlagen werden soll, damit die Gemeinde gegen den Nachteil gesichert werde, welcher zu erwarten sei, falls sie nach erfolgter Hauung entweder das Holz  unter den wirklichen Wert losschlagen müsse,  oder dasselbe Gefahr laufe, durch längeres Stehenbleiben im Wert zu verlieren.
TOP 3:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass der seit dem Jahr 1872 beim Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg anhängige Prozess hiesiger Gemeinde und der ebenfalls beteiligten 17 Privaten gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die Entziehung des Grundwassers für die hiesigen beiden Feuerteiche sowie für die außerdem davon betroffenen 17 Privatbrunnen in Folge der Tunnel-Anlagen oberhalb des Ortes zum Gegenstand hat, in erster Instanz der heute noch nicht zum Abschluss gebracht worden sei. Wenn bei der Wichtigkeit des Objektes  nicht bestritten werden könne, dass der Rechtsspruch in dieser Sache Zeit erfordere, so dürfe doch nicht verkannt werden, dass die Verzögerung desselben das Interesse der Gemeinde nicht unwesentlich schädige.  Es konkurrieren dabei nicht allein das Interesse der Kläger, da diese, sofern sie  überhaupt obsiegen, auch für die Vergangenheit zu entschädigen seien, sondern ein überwiegend größerer Teil der Einwohnerschaft sei, weil nicht selbst Brunnenbesitzer auf das Wasser der klägerischen Brunnen und namentlich der beiden großen Feuerteiche angewiesen und durch die gedachte Tunnel-Anlage vielfach in die Notwendigkeit versetzt, ihren Wasserbedarf mit großem Zeit- und Kosten-Aufwand aus weiter belegenen Brunnen resp. aus der Ruhr zu entnehmen, ohne die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft für den diesfallsigen Schaden in Anspruch nehmen zu können. Überdies sei zu besorgen, dass beim Bekanntwerden dieser Kalamität die Feuer-Sozietäts-Beiträge in Rücksicht auf die mangelhaften Löschungs-Anstalten verteuert, wenn nicht gar die Versicherungen nicht ganz von der Hand gewiesen würden.  Als weitere Folge dieses Umstandes sei auch zu verzeichnen, dass beim Bau des neuen Schulhauses habe der Betrag von 50 Talern für die Beschaffung des nötigen Wasser vorgesehen werden müssen.  Hierauf und die seitens des Herrn Landrats auf desfallsiges Ersuchen die benötigte Unterstützung abgelehnt werden, wurde beschlossen, an Königliche Regierung den dringenden Antrag zu stellen, ihren ganzen Einfluss für das Interesse der Gemeinde geltend zu machen und dahin zu wirken, dass der mehrgedachte (!) Prozess doch nach Möglichkeit abgeklärt und seinem baldigen Ende zugeführt werde.
TOP 4:  Wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass zu Folge Verfügung Königlicher Regierung mit der hiesigen Hebamme ein Contract abgeschlossen werden solle, wonach diese gegen Bezug einer jährlichen Renumeration von 45 Mark aus der Gemeindekasse sich verpflichtet, die Entbindung Zahlungsunfähiger, sowie die erforderliche Pflege derselben und ihrer neu geborenen Kinder unentgeltlich zu besorgen.  Die Versammlung bemerkte hierauf, dass sie ein Bedürfnis der Gemeinde eine solche Mehrausgabe fortlaufend aufzuerlegen, nicht anerkennen könne, indem die Zahl der zur Bestreitung dieser Kosten selbst nicht befähigten Wöchnerinnen hierorts zu gering sei – bei den jährlich vorkommenden ...(etwa?) 50 Entbindungsfällen (!) höchstens 1 bis 2 Prozent betragen und also der auf 45 Mark normierte Vergütungssatz unverhältnismäßig hoch erscheine. Ferner sei der hiesigen Hebamme ein Acker-Grundstück zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen worden.  Dasselbe habe eine Größe von ...(etwa)(dasselbe Kürzel wie oben) 1 Morgen (1 Morgen = 2.536 m²) und einen jährlichen Nutzungswert von 18 Mark und sei, wenn gleich die unentgeltliche Behandlung den Zahlungsunfähigen nicht geradezu nur behalten (vorbehalten?) werden, es doch unbedingt als leitendes Motiv zu betrachten, das man habe hierdurch die Hebamme für etwaige Ausfälle hinsichtlich der armen Wöchnerinnen entschädigen wollen. Übrigens solle hiermit für die Gemeinde Freienohl die Verpflichtung übernommen werden, der hiesigen Bezirks-Hebamme, sofern ihre Ausfälle den angegebenen Nutzungswert von jährlich 18 Mark übersteigen, auf vorherigen desfallsigen Nachweis den diesen Satz überschreitenden Betrag gewissenhaft zu ersetzen.  Möchte gleichwohl Königliche Regierung die fortlaufende Zahlung der bestimmten 45 Mark dekretieren, so behalte die Gemeinde sich vor, von dem betreffenden Terrain ab das Hebammen-Grundstück einzuziehen und anderweitig zu verpachten.                                  :
TOP 5:  Die Rechnung des Schusters Fritz Funke über den Waisenknaben Joseph Mester und der Elisabeth Leineweber gelieferte neue Schuhe wurde mit 13,50 Mark zur Zahlung übernommen;  ebenso die Rechnung des Christoph Vennhaus über Verpflegung der beiden Waisenknaben Kaspar und Joseph  Mester mit 16 Mark; zusammen 28,50 Mark.. - Siehe oben: 15. Dezember 1876, Nr. 9. - Christoph Vennhaus ist in der Liste Volkszählung von 1871 und 1880 nicht eingetragen.
TOP 6:  In Anbetracht der Unzulänglichkeiten, welche für den hiesigen Lehrer mit der Einziehung der ihm und seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Küster zustehenden Naturalien verblieben sind, wurde der bereits bei dessen Anstellung gefasste und dem Vernehmen nach damals nicht protokollierte Beschluss erneuert:  dahin lautend; dass dem Lehrer die zuständigen Naturalien (also Roggen, Brot, Butter, Eier und Flachs)  mit dem etatmäßigen Wertbetrag von 47 Taler, 28 Sgr, 9 Pf durch die Gemeindekasse fortlaufend vergütet und dagegen die Naturalien zu Gunsten der Gemeinde durch den Communal-Rendanten eingefordert resp.  beigetrieben werden sollen, dass jedoch dieses Verhältnis nicht als Bleibendes erachtet, sondern nur für die Funktionszeit (Dienstzeit) des derzeitigen Lehrers Linkamp diene, um ihn zur Annahme der hiesigen Stelle zu bewegen, die desfallsige Zusage gegeben worden ist, - Bestand haben solle.
Hiermit endet die Akte AA 402. Fortsetzung: AA 404.
Am 13. Januar 1877:
Amtmann von Keiser; Gemeinde-Vorsteher: Kaspar Toenne Alte Haus Nr. 85, Hauptstraße, Post („Hölle“); Gemeinde-Verordnete: Franz Göckeler Alte Haus Nr. 162, Bergstraße / Voßecke; Franz Trompetter Alte Haus Nr. 8, Parzelle  694, Bergstraße; Johann Röther Alte Haus Nr. 146, Hauptstraße; Heinrich Albers Alte Haus Nr. 48, Parzelle 837, Krumme Straße; Franz Rocholl Alte Haus Nr. 74, Ruhrufer; Arnold Schroeder Alte Haus Nr. 79, Am Hügel 12. Schreinermeister Heinrich Sahse hat sich wohl nicht mehr wählen lassen: geb. 4.6.1800, gest. 18.9.1878 mit 78 Jahren, ein hochverdienter Freienohler!
TOP 1:  Nachbezeichnete Rechnungen wurden auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a) des  B(endix)  Löwenbach (Alte Haus Nr. 90) über gelieferte Kleidungsstücke für die Waisenkinder Caspar und Joseph Mester zu M 22,70; M(ark) steht z.Zt. vor der Summe; b) des Schneidermeisters Albers über Anfertigung verschiedener Armen-Bekleidungsstücke zu M 12,00; c) des Schreiners Caspar Stirnberg über diverse Reparaturen im alten Schulhaus (das neue Schulhaus ist das spätere Amtshaus) zu M 8,90; zusammen mit M 43,60.
TOP 2: Der Friederika Heinemann hierselbst wurde ein auf Kosten der Gemeinde anzufahrender Haufen Schlagholz als Armen-Unterstützung bewilligt; dagegen
TOP 3: dem Antrag des Witwers Jürgens wegen Gewährung einer Beihilfe zur Bestreitung von Arzneikosten abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- Jürgens, Krumme Straße; Sterberegister: Kind Franziska Jürgens, geb. 12.8.^865, gest. 31.9.1866 Tochter des Leinewebers Johann Jürgens und Ehefrau Elisabeth Bengestrate; gest. 19.7.1866: Elisabeth Jürgens geb. Bengestrate, LA 47.
TOP 4: Nachdem der Versammlung von dem Inhalt  des Protokollarischen Antrags des Fabrikbesitzers Linneborn vom 30. v.M., die Instandsetzung des Weges von hier (wo genau?) in Richtung zum Langel betreffend, Kenntnis gegeben worden, beschloss dieselbe durch Maurermeister Göckeler die nötigen Instandsetzungs-Arbeiten aufnehmen und veranschlagen zu lassen und demnächst das Weitere zu beraten.
Am 29. Januar 1877:  TOP 2:  Wurde beschlossen, nunmehr auf hypothekenische (!) Eintragung des bei Anlage der Linneborn´schen Holzschleiferei seitens der Gemeinde angemeldeten Anspruchs auf Ermöglichung der Passage durch oder über die Ruhr für den Fall einer Beschädigung der Langelsbrücke rechtlich zu bestehen, da die Sache bereits zu lange hingehalten worden. Mit Passage wird gemeint sein die nachfolgende „Schlacht“, das Wehr in Verbindung mit einer Brücke.
TOP 3:  Die beiden Rechnungen … sowie des Apothekers Fischer zu Arnsberg über Medizin-Kosten aus dem Jahr 1876 zu M 6,00; im Ganzen zu M 16,65 aus der Gemeindekasse übernommen.
Am 1. Februar 1877:        TOP 1: Der am 27. v.M. im hiesigen Communal-Wald abgehaltene Eichen-Verkauf mit der Maßgabe (wurde) genehmigt, dass bezüglich des Distrikts Krähenberg 14 d, in welchem bei M 2525, 25 Tax-Wert ein Erlös von 1800 Mark erzielt worden, der Zuschlag an Johann Schnapp, dessen Gebot im Ganzen die Gebote der einzelnen Letztbietenden um 316 Mark übersteigt, erteilt, dagegen für den Distrikt Himmernhagen bei M 848,50 Erlös gegenüber M 1119, 50 Tax-Wert den Zuschlag  im einzelnen erteilt werden soll.
 
 
 
Am 19. Februar 1877:          TOP 2: Wurden nachstehende Rechnungen auf die Gemeindekasse zu zahlen übernommen: a) des Schmiedemeister Schwefer über Reparaturen an Kanal-Deckeln, sowie am Schul-Ofen zu 3,60 M; b)  des Dr. von Schleinitz über De...(?) für Behandlung des Kindes von Hehse mit 5 M; c)  des Lorenz Düring (Alte Haus Nr. 5, Vohsecke) für  Anfuhr von Busch-Holz für die Rica (Friederika) Heinemann (wohnt bei Johann Lenze, Alte Haus-Nr. 62)mit 2 M; zusammen mit 10,60 Mark.
TOP 3: Der von dem Franz Hehse gestellte Antrag auf Gewährung einer wöchentlichen Armenunterstützung von 6 Mark wurde abgelehnt, weil zur Zeit eine Hilfsbedürftigkeit bei demselben nicht anerkannt werden könne. - Maurer Franz Hehse, Alte Haus-Nr. 151 /  Alter Weg 23.
Am 22. Februar 1877:      TOP 2: Die Liquidation des Sekretärs Handlos über an die Friederika Heinemann im Auftrag der hiesigen Gemeinde-Vertretung vorschussweise gezahlten Unterstützungskosten zum Betrag von 9 M wurden zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. - Ferner sollen dem bei Johann Kückenhoff untergebrachten Waisenknaben  Mester 3 Hemden beschafft werden. - Siehe oben: 16. Dezember 1876; Joseph bei Kückenhoff; Caspar bei Flinkerbusch.                                    
TOP 4:  Der zu 1239,56 M veranschlagte Neubau eines Weges neben der Vogelrute vorbei bis zu den Privatgrundstücken im Ober-Langel nebst verschiedenen Wege-Reparaturen von der neuen Strecke bis zu dem Hause des Johann Humpert auf der alten Wiese soll unter Zugrundelegung des vom Maurermeister Göckeler angefertigten Kosten-Anschlags möglichst bald in Verding gegeben werden. - Vogelrute: freienohlerisch = Vogelstange beim Schützenfest; am unteren Küppelweg, rechts vom Haus Christian Bredt, hinter dem Schützenplatz der 2. Kompanie; die alte Schützenhalle befand sich links von der Langelbrücke zwischen Firma Bredt und Linneborn-Graben.
 
Am 3. März 1877:        TOP 2: Die Rechnung des Leser Rosenthal über Leinen zu Hemden für den bei Kückenhoff untergebrachten Waisenknaben Mester wurde mit 7,40 M aus der Gemeindekasse übernommen. -  Siehe: 22. Februar 1877 TOP 2.
TOP 3:  Der Antrag der Witwe Franz Jürgens auf Beschaffung neuer Schuhe wurde abgelehnt und eine Verpflichtung hierzu zur Zeit nicht anerkannt. - Sterberegister: Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818, gest. 6.11.1864; hinterlässt  (1864!) Ehefrau, 1 Stieftochter, die Mutter und  1 Schwester.
Am 13. März 1877:  TOP 2:  Der am heutigen Tag im Distrikt Scheidkopf abgehaltene Holzverkauf, wobei nach dem vorliegenden Protokoll für 9 ½ Meter Gruben-Holz und 1051 Meter gemischtes Reiser-Holz bei einem Taxwert von 389 Mark 30 Pfennig = 392, 90 M erzielt worden, wurde genehmigt, desgleichen der heutige Verkauf von 38 Metern Buchen-Derbholz aus dem Distrikt Hohlknochen 12 a, welcher bei 114 Mark Taxwert: 114 Mark 80 Pfennig Kaufgeld ergeben hat. - Derb-Holz: Baumstämme mit circa 7 cm Durchmesser.
TOP 3:  Wurde zum Vortrag gebracht, dass von dem unweit des hiesigen Schützenplatzes  (alte Schützenhalle, gegenüber der Firma Bredt) aufstehenden dem Distrikt Hohlbusch angehörigen Eichen, 4 kleine Stämme der Ausführung des projektierten Wege-Baus an  jener Stelle hinderlich seien, weil dort eine andere Linie gewählt werden müsse.  Diese Eichen, durch Förster Heidfeld zu 66,40 Mark abgeschätzt, seien zufolge früheren Gemeinde-Beschlusses nach vorgängiger Bekanntmachung heute öffentlich zum Verkauf ausgesetzt und habe dabei: (1.) Arnold Schroeder die Eiche Nr. 1 zu 12,50 M; (2.) derselbe die Eiche Nr. 2 zu 15,50 M; (3.) derselbe die Eiche Nr. 3 zu 16,-- M und (4.)  Johann Düring die Eiche Nr. 4 zu 15,50 M; zusammen für 59,50 M erstanden. Es sei dabei  den letztbietend Gebliebenen bedeutet worden, dass sie auf den Zuschlag und in dem Falle zu rechnen hätten, wenn die zur Abgabe dieses Holzes  erforderliche Genehmigung der Aufsichts-Behörde erfolge.  Die Versammlung beschloss, wenngleich die Taxe nicht erreicht sei, den Verkauf ihrerseits mit Rücksicht darauf, dass mit dem Wegebau unverzüglich vorgegangen werden solle  und vorher die fraglichen Eichen aus dem Wege geräumt werden müssen, zu genehmigen und die Freigabe derselben bei der Forst-Aufsichtsbehörde in Antrag zu bringen.  - Diese wenigen Sätze zeigen den sorgfältigen, schützenden Umgang mit der Natur.
TOP 5:  Wurde beschlossen, die erledigte Kuhhirten-Stelle bei der untersten hiesigen Gemeinde-Hude dem Fritz Köster, Sohn des seitherigen Kuhhirten Caspar Köster, unter den zur Zeit bestehenden Bedingungen und gegen (hier: für) Gewährung der bisherigen Löhnung auf Widerruf zu übertragen, gleichzeitig auch dem mehrfach ausgesprochenen Wunsch der Beteiligten entsprechend, eine Änderung der hiesigen Hude-Ordnung insofern eintreten zu lassen, als diejenigen Eingesessenen, welche künftig ihr Rind- oder Schweine-Vieh nicht sogleich beim Beginn des Hütungs-Semesters dem Gemeinde-Hirten vortreiben (zuführen), verpflichtet sein sollen, sofern die Reihenfolge bezüglich der Hirten-Beköstigung und Gestellung von Beihirten (Helfern) schon an ihnen vorüber gegangen sein sollten, diese Leistungen für den betreffenden Rundgang noch nachträglich zu gewähren, sodass also die Hirten berechtigt und verpflichtet sein sollen, sich wegen der Ansprüche auf ihre Beköstigung und der Gestellung von Beihirten vor Fortsetzung des Rundgangs zunächst an denjenigen zu halten, der sein Vieh nachträglich vorgetrieben hat und deshalb bei der ursprünglichen Reihenfolge des Haltens des Hirten und Gestellung der Beihirten übergangen worden ist. Diese Änderung soll indes nur auf den einmaligen Rundgang Bezug haben und auf etwaige frühere Rundgänge nicht rückwirkend sein.
Am 10. April 1877:           TOP 1: Nach Mitteilung der Verfügung der hiesigen Amtsverwaltung, zufolge deren ungeachtet des diesseitigen Protestes der Bezirks-Hebamme Ehefrau Kerstholt, ein Honorar von 45 Mark aus hiesiger Gemeindekasse gezahlt werden, wurde beschlossen, gegen diese Maßregel das den im Gemeinde-Beschluss vom 30. Dezember v.J. entwickelten Gründen Königlicher Regierung (in Arnsberg), eventuell beidem Königl. Ober-Präsidio (korrekt; Präsdium; oder kann der Sekretär Handlos in Freienohl Latein?) in Münster Rekurs zu erheben.  - Das Wort „protestieren“ taucht zum ersten Mal in den amtlichen Protokoll-Büchern auf.
TOP 2: Wurde zum Vortrag gebracht, dass, nachdem der Bau des neuen Schulhauses bereits ziemlich vorangeschritten, nachträglich (d.h. jetzt: 1877) eingetretene Umstände es als wünschenswert erscheinen ließen, die bei diesem Neubau vorgesehene Dienstwohnung des Lehrerpersonals dem zeitigen (gegenwärtigen) Amtmann (von Keiser) zu überlassen und diese Disposition einige bauliche Änderungen bedingen würden. Nach eingehender Erörterung erklärte die Versammlung in ihrer Majorität (Stimmenmehrheit), sich mit der Überweisung der disponiblen Räumlichkeiten im neuen Schulhaus unter Vorbehalt der noch näher zu vereinbarenden Bedingungen und des noch festzusetzenden Mietpreises einverstanden, wogegen Beschlussfassung bezüglich der baulichen Äderungen bis dahin ausgesetzt würde, dass die desfallsige Kostenveranschlagung durch Herrn Göckeler (aus der Wagner-Oper: „Verachtet mir die Meister nicht!“ - denkt der Sekretär) erfolgt sein wird. Die Anlegung der noch fehlenden Einfriedigungs-Mauern an den Nord- und Ost-Seiten des Nebenraumes wurde jedoch schon jetzt als zweckmäßig anerkannt und deren Ausführung durch den Unternehmer zum Beschluss erhoben.  - Der attraktive Neubau an attraktiver Stelle zeigt sich schon als späteres Amtshaus!
Am 28. April 1877:  TOP 2:  Auf den Antrag des Caspar Flinkerbusch gnt. Schwert erklärte die Versammlung, wie sie sich bezüglich der Veräußerung des der Gemeinde zugehörigen Weide-Terrains am Roa eine Beschlussfassung noch vorbehalten müsse; ebenso müsse sie hinsichtlich des der Gemeinde offerierten Platzes auf der Kaiserwiese, auf welchem zur Zeit noch die Flinkerbusch´sche Loh-Hütte aufstehe, ihre Entschließung bis dahin reservieren, dass eine Bezeichnung des Kaufpreises vorher gegangen sein wird. – Die Loh-Hütte hieß später „Kate“ mit dem Einfluss des Siepen: Katersiepen.
TOP 3:  Kleiner Lese-, Zähl-Fehler des Protokollanten, eigentlich schon TOP 4: - Es wurde beschlossen, dem Vorsitzenden für das von J. Stahl in Arnsberg beschaffte Protokollbuch den veranlagten Betrag  aus der Gemeindekasse mit 1,75 Mark erstatten zu lassen. - Heutzutage wird wohl dafür kein Beschluss der Gemeinde-Versammlung nötig sein.
TOP 4:  Nachdem vom Vorsitzenden mitgeteilt (worden war), dass bezüglich der Abfall-Reiser  von dem in der Winterseite unlängst geschlagenen (gefällten) Buchenholz bereits der zweite öffentliche Verkaufstermin fruchtlos geblieben sei, wurde beschlossen, nach Verlauf weiterer 14 Tage, also Mitte nächsten Monats, abermals öffentlichen Verkauf anzuberaumen und alsdann die für die Räumung der Schläge resp. die Fortschaffung des Reiserholzes  bis zu den vorhandenen Abfuhren zu gestattenden Frist auf 3 Wochen fest zu setzen. - Ein Blick auf die Flur-Karte kann verständlich machen, wie arbeits-zeit-aufwendig damals für Freienohler Familien-Mitglieder (Mütter und Kinder) der Transport von Reiserholz war, zumal die Väter an anderer Stelle als Tagelöhner arbeiteten.
 
Am 18. Mai 1877:    TOP 2:  Der von der Ehefrau Arnold Krick hierselbst aus Anlass der Einberufung ihres Mannes zu einer 12-tägigen militärischen Übung gestellten Antrag auf Gewährung einer Unterstützung wurde mit dem Bemerken abgelehnt, dass derselbe (der Antrag, Anlass) nicht als genügend gerechtfertigt erachtet resp. eine Verpflichtung der Gemeinde in diesem Falle nicht anerkannt werden könne. -  Alte Haus-Nr. 161, Krumme Straße; im Jahr 1880: 2 männl., 3 weibl. Bewohner, ohne deren Namen-Nennung.
TOP 4:  Wurde das Schreiben des Herrn Amtmann von Keiser vom 10. d.M. vorgelegt und darauf nach eingehender Erörterung resp. Beratung beschlossen, dem Herrn von Keiser in dem neu erbauten Schulhaus die als Dienst-Local für die hiesige Amtsverwaltung in Aussicht genommenen im Erdgeschoss belegenen 3 Räume zum 1. k.M. und die Wohnungsräume zum 1. September d.J. zur Benutzung zu überweisen und zwar gegen eine jährliche Gesamt-Vergütung von 450 M, wovon die eine Hälfte auf die Dienst-Lokalien und die andere Hälfte auf die Wohnung in Anrechnung kommen soll. Der Abschluss des darauf bezüglichen Pacht-Vertrages würde bis zur gänzlichen Fertigstellung des Baus und der speziellen Überweisung desselben an Herrn von Keiser vorbehalten. - Die Wohnräume also wohl im 1. Stock nach vorn und dann ganz oben die Bodenkammern. - Wo genau die 2 Schulklassen liegen, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5: Der vom Verwalter der Franz Spielmann´schen Konkursmasse, Kaufmann Emmerich zu Arnsberg, offerierte Ankauf der in der Nähe der Plasterbrücke (Ruhrbrücke) auf dem Gemeindegrundstück durch Spielmann angelegten Kalk-Öfen wurde abgelehnt und zugleich beschlossen, den mit Spielmann unter Vorbehalt einer einjährigen Kündigungsfrist abgeschlossenen desfallsigen Pachtvertrag zu kündigen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Mit Rücksicht auf das vom Vorsitzenden zur Vorlage gebrachte Schreiben des Herrn Amtmann von Keiser vom 10. d.M. wurde beschlossen, dass für den Fall, dass die Bemühungen der Herrn Amtmanns wegen Einrichtung eines Herbst- und Frühjahrs-Appells von Erfolg seien, hierbei jedoch die desfallsigen Reisekosten und Diäten für den betreffenden Offizier und Bezirksfeldwebel der hiesigen Gemeinde zur Last gelegt werden sollten, dieser dauernd auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Die Versammlung drückte hierbei jedoch die  Hoffnung aus, dass es dem Herrn Amtmann gelingen werde, die gedachte Einrichtung mit Vermeidung einer solchen Kostenausgabe für die Gemeinde zu erlangen.
Am 7. Juli 1877:            TOP 4:  Behufs Abschluss des Kontrakts mit dem unlängst engagierten (eingestellten) Kuh-Hirten Köster wurde bestimmt, dass bezüglich der untersten Kuh-Herde nachfolgende Blasen-Stationen (Signal-Stationen) einzuhalten sind, nämlich:  (1.) bei der Wohnung der Witwe Neise im Breiten Weg; (2.)  vor dem Haus des Johann Kerstholt, neben der Kirche; (3.) am sogenannten Hügel unter dem Haus des Arnold Schröder; und (4.) auf dem Rümmecker-Wege bei der Wohnung des Arnold Geihsler.  - Wird die Herde über die Langelsbrücke ausgetrieben, so hat der Hirte mit dem Abgeben des Signals an dem Platz  ad 1 zu beginnen, sodann bei 2 und 4 und zuletzt bei 3 zu blasen. -  Treibt er dagegen durch den sogenannten Alten Weg der Rümmecke zu, so hat er bei der Station ad 3 zu beginnen und demnächst (danach) bei der 2. und 4. die  Fortsetzung zu liefern. Ereignet es sich jedoch, dass das Vieh den Breiten Weg herunter ausgetrieben werden soll, so ist mit dem Blasen bei der Station ad 3 wiederum der Anfang zu machen und sodann bei ad 4, 2 und 1 das Signal zu geben.
TOP 5:  Nachfolgende Rechnungen werden auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen: a)  diejenige des Schneiders Franz Korte über extraordinaire (besondere) Verpflegung der erkrankten Elisabeth Leineweber zum Betrag von 15 Mark; b) des Lorenz Düring über geleistete Fuhre nach Neheim behufs Überbringung der erkrankten Elisabeth Leineweber ins Krankenhaus zu dem ermäßigten Betrag für 9 Mark; c) der Ehefrau Georg Flinkerbusch über geleistete Aushilfe bei der Bewachung (!) und Pflege derselben Kranken einschließlich der Vergütung für ihre Begleitung nach Neheim mit überhaupt 6 Mark.   Ferner wurde beschlossen, dem Vorsitzenden die zufolge vorgelegter Quittungen an Franz Korte und Frau Flinkerbusch geleistete Vorschüsse mit zusammen 4 Mark zu erstatten und den durch Unterbringung der Elisabeth Leineweber ins Krankenhaus zu Neheim erwachsenden Verpflegungskosten zum Betrag von 1 Mark pro Tag vom Tag ihrer ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) (15.v.M.) ab fortlaufend auf hiesige Gemeindekasse zu übernehmen. -  Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig. - Sterbeliste: gest. 21.11.1879 Elisabeth geb. Toenne, Ehefrau des Georg Flinkerbusch, LA 40 J. - Eigenartig: im Sterberegister bis 1902 findet sich kein Eintrag: Leineweber; auch nicht in der Volkszählung von 1871 und 1880.
TOP 6:  In Erwägung, dass seitens  der hiesigen Gemeinde für die Verpflegung der geisteskranken Witwe Franz Schwarzfärber die namhafte Summe von über 400 Taler verauslagt worden ist, wurde beschlossen, durch Vermittlung der hiesigen Amtsverwaltung der Verkauf des der Schwarzfärber zugehörigen Grundstücks am Markt (Kaiserwiese) zu beantragen und dessen Erlös als teilweisen Ersatz zu verwenden.
Am 31. Juli 1877:  TOP 2:  Die Rechnungen: a) des Leser Rosenthal über gelieferten Hosenstoff für den Sohn der Witwe Mester zum Betrag von M 3,25; b) es Franz Toenne über geleistete Fuhre von Eichen-Lohe (Eichen-Lauge = Flüssigkeit) und Kripp-Holz zum Betrag von M 8,00 (Krippen = Spezial-Zäune am Fluss-Ufer, horizontal geflochtene Zweige zu senkrecht eingeschlagene  Holz-Stangen) wurde auf hiesige Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
TOP 3:  Dem Franz Heckmann hierselbst  wurde bezüglich seiner Communal-Umlage pro 1877/78 ad M 7,02 mit Rücksicht auf seinen erlittenen Unglücksfall und seiner großen Kinderzahl herbeigeführten augenblicklichen Notstand Zahlungsfrist bis zum 1. Januar k.J.  bewilligt.  -  Zum Unglücksfall ist hier nichts aktenkundig. Volkszählung 1871: Alte Haus-Nr.168: Krumme Str. 5: 1 Haushaltung, 7 Familien-Mitglieder; inzwischen 1877.
Am 4. August 1877:     Keine Nummerierung, nur 1 TOP:  Wurde die Verfügung Königlicher  Regierung vom 8. Mai d.J. betreffend die Abtritts-Anlage vorgelegt und erklärte darauf die Versammlung, dass sie sehr wohl das Bedürfnis zur Errichtung einer Abtritts-Anlage an der alten Schule anerkenne, dass sie jedoch hiermit den Antrag stelle: Königliche Regierung möge hierzu eine Frist bis künftiges Jahr bewilligen, da die Gemeinde im laufenden Jahr durch den neuen Schulhausbau noch zu sehr belastet sei. – Abtritt, Toilette gab es also für die Mädchen und Knaben noch nicht….Man hörte: die Knaben stellten sich – wo – an eine Hauswand….
 
Am 4. September 1877:    TOP 1: Wurde beschlossen, dem Wilhelm Bräutigam zu Glösingen für das Trommeln am Vorabend des Geburtstages seiner Majestät des Kaisers den Betrag von 3 Talern (oder Mark?) aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 12. September 1877:     TOP 1:  Wurde der Versammlung von dem Gesuch des Ferdinand Kessler und Johann Schnapp um Befreiung von der Grundsteuer Kenntnis gegeben und dieselben befragt, ob sie die Geltung der Gründe dieser beiden der Bewachung (durch Nachtwächter) wegen für notwendig erachte, da nur in diesem Falle eine Befreiung von der Grundsteuer eintreten könnte. Übrigens wurde die Versammlung noch darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn hier eine Befreiung von der Grundsteuer eintrete, dass dann auch unzweifelhaft sofort sämtliche Einzelwohner mit ähnlichen Gesuchen ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) können. Versammlung erklärte, ihr Gutachten hierüber in der nächsten Sitzung abgeben zu wollen, um sich bis dahin über die vorliegenden Verhältnisse erkundigen zu können.
TOP 2:  Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden die Mitteilung gemacht, dass er auf die ihm angebotene neue Wohnung im neuen Schulgebäude, zu deren Benutzung er sich seiner Zeit bereit erklärt hatte, wenigstens vorläufig verzichte, und zwar aus dem Grunde, weil die Angaben auf Grund deren die Bereiterklärung ...(1 Wort wegen Tintenklecks nicht korrekt lesbar), als nicht richtig sich erwiesen habe, was sich jetzt herausgestellt hat. - Es folgen die Unterschriften der anwesenden: von Keiser, Fr. Göckeler, Röther, H. Albers, F. Korte, A. Schröder, Trumpetter. Dann folgt die Auflistung durch den Vorsteher Toenne ohne von Keiser – und die Fortsetzung des Protokolls:
Nachdem der Gemeinde-Vorsteher Toenne den Vorsitz übernommen, wurde weiter verhandelt resp. beschlossen wie folgt:  (1.)  Die beim Abschluss des Pachtvertrages mit dem Herrn Amtmann von Keiser bezüglich des von demselben im neuen Schulhaus in Benutzung genommenen Amtslokals zu Grunde zu legenden Bedingungen wurden wie folgt festgesetzt: a) Es wurden dem Herrn von Keiser die im Parterre belegenen (gelegenen) linksseitigen drei Zimmer zur Benutzung als Amtslokal nebst dem dazu führenden Flur und dem dahinter belegenen Gang, sowie die Retirade (Raum, wohin man sich zurückziehen kann; Toilette!) und der westliche Kellerraum, unter Vorbehalt einer beiden Teilen freistehenden sechsmonatlichen Aufkündigung verpachtet;  b) Herr von Keiser hat sich zu verpflichten, die Pachtobjekte im ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und später wieder abzugeben und c) der Pachtzins beträgt jährlich 120 Mark und ist vom 1. Juni des Jahres in halbjährlichen Raten post numerando bei der hiesigen Gemeindekasse zahlbar. – 2. und 3. ausgelassen, andere Thematik.
Am 1. Oktober 1877:       TOP 3: Mit Rücksicht auf die ungenügenden Leistungen des Flurschützen Ferdinand Kerstholt wurde beschlossen, den mit demselben abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. Wegen anderweitiger Besetzung dieser Stelle behält sich die Versammlung Beschlussfassung vor. - Einzelheiten zu den ungenügenden Leistungen sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Im Verfolg des Beschlusses vom 12. v.M. erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, wenn dem Nachbenannten innerhalb des hiesigen Gemeinde-Bezirks für je 1 Hund die Hundesteuer erlassen wird, sofern dagegen Maulkorb-Zwang Anwendung findet. Es sind dies: (1.) Sägemüller Johann Schnapp, (2.) Ferdinand Kehsler, (3.)  Förster Heidfeld, (4.) Fabrikbesitzer Linneborn, (5.) Müller Hermann Winterhoff, (6.) Heinrich Kordel, (7.) Nikolaus Bauerdick, (8.) Engelhard Kraas, (9.) Müller Franz Spindeldreher.
Am 23. Oktober 1877:   TOP 1:  Der von Caspar Kehsler Senior (70 Jahre) hierselbst gestellte Antrag auf teilweise Erstattung der fürs Jahr 1877/78 bereits gezahlten Communal-Steuer wurde abgelehnt. Derselbe war danach zu motivieren...(?) gesuchs (?), dass Antragsteller zur Klassensteuer veranlagt sei, in Folge seiner durch vorgerücktes Alter sehr geschmälerten Erwerbsverhältnisse jedoch Anspruch auf Freilassung machen könne und dass dieser nicht erfolgt, lediglich dem Umstand zuzuschreiben sei, dass er die vorgeschriebene Reklamationsfrist aus Unkenntnis verfehlt habe. Die Versammlung erklärte, dass nicht hinreichende Gründe vorlägen, in diesem Falle von den bei Verteilung der Communal-Steuern maßgebenden Grundsätzen Abstand zu nehmen, vielmehr müsse sie dem Antragsteller die Tragung der Folgen seiner Verabsäumung selbst überlassen. - Inhaltlich wohl nicht vollständig verständlich. - Einwohnerliste: Caspar Kehsler, LA 1877: 70 Jahre !; Alte Haus-Nr. 133, Krumme Straße.
.TOP 3:  Nachdem seitens des Herrn Amtmanns von Keiser hat auf die im neuen Schulhaus für ihn in Aussicht genommene Wohnung Verzicht geleistet und die zum Amtslokal in Benutzung genommenen Räume verlassen worden, wurde seitens der Versammlung das Bedürfnis anerkannt, die für Schulzwecke entbehrlichen Räume anderweitig nutzbar zu machen und beschlossen, vorläufig auf die Dauer eines Jahres unter Vorbehalt einen der Gemeinde jederzeit freistehenden dreimonatlichen Aufkündigung zwei Familienwohnungen zu verpachten, und zwar (a) die seither zum Amtslokal benutzten Räume (3 Zimmer nebst Flur  und Retirade (Toilette) im Erdgeschoss) nebst dem freien Raum vor dem Schulhaus innerhalb der westlichen Seite die Einfriedigung, ferner den westlichen Kellerraum und die Bodenstube im Risalit (Vorsprung); (b) den oberen Stock mit Ausschluss des Schulzimmers und der an den Korridor grenzenden Stube, jedoch unter Zuweisung des  östlichen Kellers. Außerdem soll dabei noch Zahlung der Miete in halbjährlichen post numerando (zahlbar, zu zahlen) fälligen Raten zur Bedingung gemacht, das Betreten des freien Nebenraums mit Fuhrwerk sowie das Aufstellen von Holz und anderer, den ordnungsmäßigen Zustand des Gebäudes oder Eisengitters schädigende Gegenstände am Haus und Gitter untersagt werden.
Am 2. November 1877:   TOP 1: Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass von dem Vorsitzenden im  Interesse der Gemeinde Freienohl bei der Kaiserlichen Oberpostdirektion zu Arnsberg der Antrag auf Errichtung einer Telegraphen-Station am hiesigen Ort gemacht und dass von dieser Behörde der Bescheid erteilt worden sei, dass die Einrichtung der Telegraphen-Station dann in Aussicht gestellt werden könnte, wenn sich die an der Sache Beteiligten resp.die Gemeinde-Vertretung in rechtsverbindlicher Weise bereit erklären, die betreffenden Kosten, die sich auf etwa 500 Mark belaufen, einzugehen.  Die Versammlung erklärte hierauf, wie sie es wohl als einen Vorteil für die Gemeinde anerkannte, wenn am hiesigen Ort eine Telegraphen-Station errichtet werde und erklärte sich auch zur Zahlung der Kosten bereit unter der Bedingung, dass solche in mehreren Raten erfolgen könne, da sie zur Zeit nicht im Stande sei, den ganzen Betrag auf einmal zu zahlen.
TOP 5:  Wurde der Antrag des Lehrers Linkamp um Entbindung von den Funktionen als Küster vorgelegt und die Versammlung befragt, mit was für einem Gehalt sie die Lehrer-Stelle dahier zu sehen wünsche, falls die Trennung der Lehrerstelle von der Küster-Stelle verfügt werde. Versammlung erklärte hiermit, dass sie es nur wünschen könnte, dass es bei dem bisherigen Verhältnis, der Verbindung beider Stellen verbleibe, dass sie aber, falls solches nicht mehr nützlich (sei), erst die Entscheidung der Höheren Behörde erwarten wolle, ehe sie über die Gehaltsverhältnisse der getrennten Lehrerstelle Beschluss fasse.
Am 16. November 1877:  TOP 1:  Wurde der Versammlung vom Vorsitzenden davon Kenntnis gegeben, dass er die mit dem Anstreichermeister Johann Schilling und dem Bauunternehmer Caspar Kehsler dahier abgeschlossenen Verträge, die mietweise Überlassung der für Schulzwecke entbehrlichen Räume betreffend mit seiner Zustimmung auf Grund der §§ 31 und 54 Gemeinde-Ordnung nicht habe versehen können, dass er jedoch die Angelegenheit dem Herrn Landrat zur Entscheidung vorgelegt habe.  -  Johann Schilling stammt aus Eslohe, verheiratet mit Sophia geb. Rosenthal, Tochter des Ehepaars Leser Rosenthal und Julie geb. Rotschild, dem früheren Besitzer dieses Schulhaus-Platzes; Tochter Sophia geb. Rosenthal ist Konvertitin von der jüdischen zur katholischen Religion; die Tochter von Schilling / Rosenthal heißt auch Sophia, ist geb. 1869, jetzt (1877) 8 Jahre jung, möglich ist, dass sie in dieser neuen Schule zur Schule ging. Weitere Einzelheiten siehe im Extra-Text: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“
TOP 2:  Wurden zu Mitgliedern der Steuern-Einschätzungs-Commissiont: (1.) Wirt Johann Siepe, (2.) Wirt Franz Trompetter, (3.) Rentiär (Rentner) Heinrich Sahse einstimmig gewählt.
TOP 3: Wurde auf Antrag des Vorsitzenden, da das hiesige Schulgebäude nun soweit hergestellt, beschlossen, an hiesiger Schule zum künftigen Frühjahr eine dritte Lehrkraft anzustellen.  Versammlung sprach dabei den Wunsch aus, Königliche Regierung möge sich mit der Anstellung einer Lehrerin einverstanden erklären, da dann der schon überdies sehr stark belasteten Gemeinde wenigstens einige Kosten erspart werden würden. Das Geld bat die Versammlung auf den jetzt üblichen Minimalsatz fest zu setzen.  -  Eine Lehrerin ist billiger als ein Lehrer. Eine Lehrerin musste immer noch – bis 1919 mit der Weimarer Verfassung – unverheiratet bleiben, oder aus dem Schuldienst ausscheiden. Ein Lehrer war meist verheiratet, hatte Familie, und war deswegen teurer.
Am 29. November 1877:   TOP 1:  Wurden die von dem Rendanten Bracht gelegten Gemeindekassen-Rechnungen pro 1876 und I. Quartal 1877 mit den dazu gehörigen Belägen (schon seit Jahren so geschrieben: Belägen) und dem Vor-Revisions-Protokoll vorgelegt. Die Versammlung erklärte sich mit den Revisions-Protokollen einverstanden und erteilte dem Rendanten unter Vorbehalt der Erledigung der ge...(?) Monitas Decharge. Bei den Rechnungen wurden sodann von jetzt festgesetzt: I. Rechnung pro 1876: (1.) In Soll-Einnahmen: 8591,38 Mark; (2.) In Ist-Einnahmen: 83040,24 Mark; (3.) in Rest-Einnahmen: 1209,32 Mark; (4.) in Rest-Ausgaben: 76,57 Mark; (5.) in Soll-Ausgaben: 8591,38 Mark; (6.) in Ist-Einnahmen: 20357,14 Mark; II. Rechnung pro I. Quartal 1877: (1.) in Soll-Einnahmen: 2147,82 Mark; (2.) in Soll-Ausgaben: 2164, 82 Mark; (3.) in Ist-Einnahmen: 1216, 01 Mark; (4.) in Ist Ausgaben: 4150, 50 Mark; (5.) in Rest-Einnahmen: 1547, 98 Mark; (6.) in Rest-Ausgaben: 229, 17 Mark.
TOP 2:  Wurde, nachdem der Stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Sasse (inzwischen „Sasse“ – mit ss -  aktenkundig) abgetreten (den Raum verlassen hatte) und der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der jetzige Gemeinde-Vorsteher Postverwalter (nicht mehr: Postexpediteur) Tönne mit Genehmigung des Herrn Landrats seinen Posten als Gemeinde-Vorsteher niedergelegt habe, zur Neuwahl geschritten und einstimmig Maurermeister Franz Göckeler zum Gemeinde-Vorsteher gewählt. - Gründe für den Rücktritt sind nicht aktenkundig; doch wohl Altersgründe.
Am 4. Dezember 1877:  TOP 1:  Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der in der Sitzung vom 29. d.M. zum Gemeinde-Vorsteher erwählte (!) Maurermeister Franz Göckeler die Wahl wegen seines Alters nicht angenommen habe und dass deshalb zur Wahl eines andersweiten Gemeinde-Vorstehers geschritten werden möchte, darauf mit 3 gegen 1 Stimme der Zimmermeister Franz Korte zum Gemeinde-Vorsteher und erklärte sich dieser auf Befragen dazu bereit, die Wahl anzunehmen. - Vielleicht hatte Franz Göckeler auch auf Grund seines Jahre langen Engagements in Freienohl seine Wahl geschätzt, aber dann hat zuhause seine Familie...? Geboren 1813, also 64 Jahre alt. Weitere Daten: Kapitel: Antonette Bause in „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 2:  Wurde Versammlung über die Würdigkeit des Tagelöhners Franz Kaulmann behufs dessen Anstellung als Flurschützen hiesiger Gemeinde befragt und erklärte dieselbe einstimmig, dass sie gegen die Persönlichkeit des Franz Kaulmann nichts einzuwenden habe und deshalb auch damit einverstanden, dass selbiger als Flurschütz angestellt werde. Schließlich sprach die Gemeinde-Vertretung noch den Wunsch aus, die Anstellung desselben bis zum 1. April k.J. hin aufschieben zu wollen. - Das spart Kosten und die Arbeit des Flurschützen wird erfahrungsgemäß erst zu Beginn des Frühlings wichtig; anders die Arbeit des Waldschützen im Winter, wenn das Brennholz knapp wird...
Am 18. Dezember 1877:   TOP 4:  Wurde dem Handlanger Nicolaus Franke, der zur Zeit in sehr dürftigen Verhältnissen lebt, bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 12 Mark bewilligt. - In Zählungslisten 1880 ein Frank (Schreibfehler sind möglich), 1 männl., 2 weibl. Bewohner, ohne Vornamen, Alte Haus-Nr. 34  (Mittelstraße / St. Nikolaus Straße).
Am 22. Dezember 1877:      TOP 1:  Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der in der Sitzung vom 18. d.M. zum Gemeinde-Vorsteher gewählte Schneidermeister Arnold Schroeder die Wahl  aus dem Grunde nicht angenommen habe, da er bereits mehrere öffentliche Ämter bekleide.  - Sodann wurde der Versammlung eröffnet, dass falls die auf Freitag anberaumte anderweite Wahl die Bestätigung des Herrn Landrats wiederum nicht erhalten sollte, die Ernennung des Gemeinde-Vorstehers auf Grund des § 38 der Land-Gemeinde-Ordnung durch den Herrn Landrat erfolgen würde. Hierauf wurde zur Neuwahl geschritten und erhielten hierbei  der Amtmann von Keiser 2 Stimmen und der Unternehmer Johann Düring 1 Stimme. Es war also hiermit der Amtmann von Keiser mit Stimmen-Majorität zum Gemeinde-Vorsteher erwählt. - Vielleicht war da auch das politischeZiel des Landrats (oder des Amtmanns von Keiser), was nicht aktenkundig ist.
Am 25. Januar 1878:          TOP 3:  Das von den Anwohnern des sogenannten Alten Weges (diesmal groß geschrieben) eingereichte Gesuch um Umarbeitung desselben zu einer ordnungsmäßigen Straße wurde der Versammlung vorgelegt und erklärte dieselbe hiermit, dass sie einem Bedürfnis hierzu nicht nachkommen könne, die Gemeinde sei außerdem zur Zeit durch den neuen Schulhausbau so mit Kosten überlastet, dass alle nicht unumgänglich notwendigen Ausgaben vor der Hand verwiesen werden müssten.  Sollten sich jedoch besonders schlechte und unfahrbare Stellen auf dem fraglichen Wege vorfinden, so erklärte (die) Versammlung nach Besichtigung an Ort und Stelle sich bereit, dieselbe auszulassen.
TOP 5: Zur Errichtung eines Denkmals für die in den Feldzügen 1870/71 aus hiesiger Gemeinde gefallenen Krieger bewilligte (die) Versammlung vorab den Betrag von 100 Mark.
TOP 7:  Mit Bezug aus das bereits in der Sitzung vom 1. Oktober v.J. (Topp 4) vorgelegte Gesuch des Sägemüllers Johann Schnapp und des Ferdinand Kessler von hier um Befreiung von der Hunde-Steuer wurde der Versammlung eröffnet, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen die beantragte Befreiung nur eintreten könnte, wenn es feststehe, wenn die betreffenden Personen die Hunde letztlich zur Bewachung ihres Eigentums notwendig hätten. Die Versammlung erklärte hierauf, dass solches nach ihrer festen Ansicht sowohl bei den Antragstellern als auch bei dem Müller Hermann Winterhoff und Heinrich Kordel, die sämtlich ganz isoliert wohnten, der Fall sei und bat deshalben um  Freistellung derselben von der Hunde-Steuer.
Am 5. Februar 1878:     TOP 2:  Die übrigen Punkte der Tagesordnung als Feststellung des Etats pro 1878/79 und Abnahme des hiesigen neuen Schulhauses wurden wegen zu geringer Beteiligung an der Versammlung von der Tagesordnung wieder abgesetzt. - In der üblichen Einleitung und am Schluss nur unterschrieben: von Keiser, F. Korte, Albers.
Am 11. März 1878:      TOP 1:  Der  Versammlung wurde davon Kenntnis gegeben, dass mittels Verfügung des Herrn Landrats vom 2. d.M. nunmehr die Anlegung der Abtritts-Anlagen an der Alten Schule von Aufsichts wegen angeordnet und erklärte dieselbe hierauf, die erforderlichen Gelder im Wege der Anleihe beschaffen zu wollen.
TOP 2:  Der Etat pro 1878/79 wurde durchgegangen und derselbe in Einnahmen und Ausgaben auf 13170,22 Mark mit einer nach Verhältnis der  ...(?) Staats-Steuer zu gleichen Prozenten aufzubringenden Communal-Defizits von 5098,51 Mark festgesetzt
TOP 4:  Wurde wie in den früheren Jahren zur Feier des Geburtstages unseres geliebten Landesherren für die Schulkinder ein Betrag von 20 Mark bewilligt. - Wofür die für die Schulkinder ausgegeben wurden, ist nicht aktenkundig.
Am 8. April 1878:        TOP 1:  Für den wegen Ablaufs der Funktions-Periode ausscheidenden Amts-Verordneten  Sasse wurde der Unternehmer Johann Düring zum Amts-Verordneten erwählt. - Amts- und Gemeinde-Bereiche sind zu unterscheiden; das Amt Freienohl umfasst mehrere Gemeinden. - Zum hochverdienten Freienohler Schreinermeister Heinrich Sasss (= Johann Heinrich Sahse) geb. 4.6. (?) 1800, gest. 18.9.1878, seine Ehefrau Dorothea (Theodora) geb. Spieler, Heirat 7.10.1826, ihre Tochter Anna Maria gest. 16.12.1827 LA 15 Monate; ihr Sohn Heinrich gest.29.1.1829 tot geboren. Weitere Kinder sind nicht aktenkundig. Das Ehepaar hat „einiges mitgemacht“.
TOP 2:  Dem Maurer Kehsler wurde auf seinen Antrag der freie Platz hinter dem hiesigen neuen Schulhaus und eine Bodenkammer zu denselben Bedingungen, unter welchen er im Oktober v.J. die Wohnung daselbst gemietet hat, für einen jährlichen Mietspreis von 12 Mark vom 1. d.M. ab überlassen. - Damals: Mietspreis.
TOP 3: Desgleichen wurde auf Antrag des Anstreichers Schilling diesem der mittlere Keller im neuen Schulhaus gegen einen jährlichen Mietspreis von 6 Mark unter denselben Bedingungen mietsweise überlassen. Da der Schilling jedoch denselben bereits seit Oktober rechtswidrig in Benutzung genommen, so beschloss die Versammlung, den Mietzins vom 1. November zu nehmen. 
TOP 4: Auf Antrag des Vorsitzenden beschloss die Versammlung, den sogenannten Alten Weg vom Kaulmann´schen Haus bis zur Chaussee ordnungsmäßig in Stand setzen zu lassen. - Alte Haus-Nr. 177, neue Nr.: 39.
Am 26. April 1878:     TOP 3:  Der Versammlung wurde von dem Antrag des Caspar Weber um Unterbringung seiner Schwester, der Witwe Spindeldreher in einer Irrenanstalt sowie um Verpflegung und Unterbringung derer Kinder vorgelegt und war dieselbe einstimmig der Ansicht, dass der Zustand der Spindeldreher die Aufnahme derselben in eine Irrenanstalt erforderlich mache und baten den Vorsitzenden, das hierzu Erforderliche des ...(?) veranlassen zu wollen. Die Kinder, von denen noch  drei kleine vorhanden sind, sollen demnächst auf geeignete Weise in der Gemeinde untergebracht werden und wurde hierbei der Wunsch ausgesprochen, zunächst mit dem Caspar Weber Rücksprache zu nehmen, ob dieser die Kinder etwa gegen eine angemessene Entschädigung die Kinder bei sich behalten kann. -Sterberegister: gest. 18.4.181878 Josef Spindeldreher aus Wildshausen, geb. 20.4.1827, Witwer der Clara Schwefer (= 1. Ehe); Heiratsregister: (1.) am 3.6.1851 Josef Spindeldreher aus Wildshausen mit Adolphine-Clara Schwefer; (2.) am 4.9.1875 Josef Spindeldreher aus Wildshausen, Wwr von Clara Schwefer mit Maria-Christina Weber; Sterberegister: (1.) gest. 27.3.1865 Adolphine Clara Schwefer, geb. 11.12.1828 (LA 37), Ehefrau des Beiliegers (Mieter) und Schüsseldrehers Josef Spindeldreher, Tochter des Ferdinand Schwefer und Ehefrau Margaretha Hallmann, gnt. Wächter; ihre Kinder (aktenkundig nur erste Buchstaben): Joh. geb. 3.9.1851, gest. 4.8.1861; F. geb. 13.5.1853; Jos. geb. 15.9.1855, gest. 11.6.1857; Fr. geb. 15.2.1858; Elisabeth geb. 17.8.1860, gest. 19.3.1871;  Ant. geb. 18.2.1863.
TOP 4:  Sodann wurde die Versammlung befragt, ob sie gegen die Anstellung des Holzhauers Düring als Flurschützen, Wege- und Waldwärter anno k.J. etwas zu erinnern hätte und erklärte dieselbe hierauf, dass sie gegen den Posten des Düring nichts einzuwenden habe und denselben für besagten Posten ganz geeignet finde.
TOP 5:  Die Kosten für die Beerdigung des Joseph Spindeldreher werden von der Gemeindekasse übernommen.
Am 25. Mai 1878:    TOP 1:  Bewilligte die Versammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden 20 Mark zur Begehung der allgemeinen Landesfeier wegen der Errettung unseres Herrn Kaisers aus Mörderhand. Der Betrag soll für das Freudenschießen an jenem Tag verwandt werden. - Auf den preußischen Kaiser Wilhelm I. das 2. Attentat am 11. Mai 1878; das 3. Attentat am 2. Juni 1878.
TOP 3: Wurde vom Vorsitzenden zum Vortrag gebracht, dass dem Unternehmer des hiesigen neuen Schulhauses in nächster Zeit, sobald der Bau-Inspektor die Revision der Rechnung beendet, seine Restforderung von circa 10.000 Mark ausgezahlt werden müsse, sowie das der Gemeinde für den hiesigen Ort angeordneten Bau einer Abtritts-Anlage an der alten Schule hierselbst circa 1.500 Mark erwünscht. Da der Barbestand der Kasse nur circa 1.000 Mark beträgt, so beschloss die Versammlung die hiernach noch fehlenden 10.500 Mark auf 20 bis 25 jährige Amortisation des baldigsten bei der Provinzial-Schul-Kasse zu Münster anzuleihen.
TOP 5:  Die Unterstützungsbedürftigkeit des Franz Hesse wurde anerkannt, und demselben vorläufig eine Unterstützung von 6 Mark monatlich bewilligt.
TOP 6:  Wurde die Versammlung nochmals über den Zustand der Witwe Spindeldreher befragt und erklärte dieselbe darauf, dass sie die Aufnahme derselben in die Irrenanstalt doch für sehr wünschenswert hält. Der Vorsitzende teilte sodann mit, dass die Aufnahme deshalb bisher unterblieben sei, weil die Witwe Spindeldreher im …(nicht zu entziffern) nicht fortzubewegen war, der Zustand derselben sich aber damals sich auch gebessert haben sollte. Die Aufnahme sollte jedoch nun in nächster Zeit erfolgen. - Sodann wurden die eingegangenen Meldungen wegen Übernahme der Spindeldreher´schen Kinder durchgenommen und beschloss die Versammlung, den ältesten Knaben bei dem Caspar Weber gegen eine Entschädigung von 50 Pf  täglich für Pflege und Kleidung und Schuhwerk, den zweitältesten bei dem Franz Kerstholt gegen jährlich 90 Mark Entschädigung für Pflege und Kleidung, und den jüngsten Knaben bei der Ehefrau Peetz gegen eine Entschädigung von 55 Pf für Pflege, Kleidung unterzubringen. - Siehe oben: 26. April 1878, TOP 3. - Ehefrau Peetz: möglich: Heirat 27.1.1853 Heinrich Peetz mit Gertrud Becker gnt. Kaiser; alte Haus-Nr. 55 (1871), Parzelle 829, Krumme Straße 2.
Am 18. Juni 1878:      TOP 2: Die dem Franz Hesse bisher bewilligte Armenunterstützung wird von 6 auf 9 Mark erhöht.
TOP 3:  Auf Antrag des Tagelöhners Franz Heckmann wurden diesem die Beerdigungskosten für seine verstorbene Ehefrau Vorschuss weise aus der Gemeinde-Kasse vorgestreckt mit dem Vorbehalt jedoch, dass der Heckmann den Betrag in monatlichen Raten-Zahlungen von einem Dissenz 1 Mark der Kasse zurück erstattet. -  Sterbeliste: Anna Heckmann geb. Ebel aus Bachum bei Hüsten, geb. 16.1.1831; gest. 3.6.1878.
Am 13. Juli 1878:    In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeindevertretung, wozu die Mitglieder unter Angabe der zur Beratung kommenden Gegenstände geladen waren, war von den Geladenen nur der Zimmerermeister Korte erschienen. Es musste die Sitzung deshalb verschoben werden. -  Auch dies gehört zum Zusammenleben.
Am 18. Juli 1878:  TOP 4:  Bezüglich der geisteskranken Witwe Spindeldreher wurde sodann vom dem Vorsitzenden die Mitteilung gemacht, dass es wegen Überfüllung der Irrenanstalt zu Marsberg noch nicht möglich gewesen sei, dieselbe dortselbst unterzubringen. Bis  zur Überführung nach Marsberg ermächtigte die Versammlung des Vorsitzenden, das Nötige an Lebensmitteln und Bekleidung der Spindeldreher auf Rechnung der Gemeinde verabfolgen zu lassen.
Am 5. August 1878:    TOP 2:  Wurde der Versammlung das Gutachten des Herrn Bauinspektors Caesar (aus Arnsberg) über die stattgehabte Revision der Kosten-Berechnung des hiesigen neuen  Schulhauses vorgelegt.  Danach ist das Gesamtguthaben des Unternehmers auf: 26.166,67 Mark festgesetzt. Bezüglich der übrigen Mehrarbeiten zum Betrag von 690 Mark, die in der festgesetzten Summe nicht mit einbegriffen und die auch von dem Herrn Bauinspektor Caesar nicht hat festgesetzt werden können, weil sie im Tagelohn ausgeführt, wurde der Vorsitzende ersucht, vorab nähere Rücksprache zu nehmen.
TOP 3:  Dem Antrag des Schulvorstandes (Gemeinde-Pfarrer) vom 3. d.M. um Anstellung einer dritten Lehrkraft an hiesiger Schule trat die Versammlung bei und bewilligte das hierzu erforderliche Gehalt.
Am 3. September 1878:     TOP 3:  Wurde die Versammlung von der Erkrankung der Lehrerin Hoffmann und davon   Kenntnis gegeben, dass nach ärztlichem Gutachten die Krankheit noch einige Monate anhalten könne, und teilte der Vorsitzende sodann dem unterm 31. v.M. vom hiesigen Schulvorstand gefassten Beschluss, wonach für die Dauer der Erkrankung der Lehrerin Hoffmann eine geeignete Lehrkraft zu deren Vertretung engagiert (!) werden soll, mit. Die Versammlung trat darauf diesem Beschluss einstimmig bei und bewilligte für die  Stellvertreterin eine monatliche Renumeration von 60 Mark.
Am 24. Oktober 1878:  TOP 2:  Wurde der Versammlung Mitteilung über die die von Königlicher Regierung festgesetzten Gehalts-Verhältnisse des neu angestellten Lehrers bekannt gemacht. Dabei stellte die Versammlung Antrag auf Wegfall der Miet-Entschädigung, da dem Lehrer Schulte freie Dienstwohnung zur Verfügung stehe.
TOP 6: Die Herstellung eines Gittertores bei der neuen Schule, eines gepflasterten Fußweges vom Eingang des Platzes bis zur Freitreppe, sowie die Beseitigung der an der Südseite des Gebäudes zur Erhöhung des Vorplatzes angelegten niedrigen Mauer wurde, trotzdem solches bei der Abnahme des Gebäudes von dem Bauinspektor Caesar (aus Arnsberg) moniert worden, seitens der Versammlung abgelehnt. 
TOP 9: Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1879 / 1880 wurden gewählt Gastwirt Franz Trompetter, Gastwirt Siepe und Postexpediteur Toenne.
Am 10. Januar 1879:      TOP 1:  Wurden die beiden neu resp. wiedergewählten Gemeinde-Verordneten: Ackerer Franz Kerstholt und Maurermeister Franz Göckeler, nachdem die getroffene Wahl die Bestätigung des Herrn Landrats erfahren, verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 4: Sodann wurde vom Vorsitzenden nochmals die Herstellung eines  gepflasterten Fußweges  vom Eingang des Platzes vor dem neuen Schulhaus bis zur Freitreppe desselben beantragt und auf die dringende Notwendigkeit dieser Ausführung hingewiesen. Nach kurzer Erörterung wurde nunmehr beschlossen, dem Antrag Folge zu geben und den gepflasterten Fußweg herstellen zu lassen. - Klar! Dezember – Winter – Regen – Schnee – Schulkinder – nasse Füße - den ganzen Vormittag.. Wie lang war denn die Wegstrecke von der Arnsberg-Beverunger Chaussee (Hauptstraße) ins Schulgebäude? Seit 2019 gibt es den Behinderten gerechten Weg…
Am 29. Januar 1879:  Nur ein nicht nummerierter TOP:  Wurde der Etat pro 1879 / 1880 in Einnahmen und Ausgaben auf den Betrag von 13.925, 62 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhaltende Communal-Steuer von 5.133,91 Mark soll nach Verhältnis der direkten Staats-Steuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden. - Diese Textfassung ist bei weitem nicht so ausführlich wie früher.
Am 21. März 1879:   TOP 1: Wurde zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers ein Betrag von 10 Mark bewilligt aus der Gemeindekasse bewilligt, der zum Abgeben von Freuden-Schüssen verwendet werden soll. - Die heißen zum Schützenfest Böllerschüsse.
TOP 3:  Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass der Georg Neise, der die hiesige Langebrücke angepachtet, seit mehreren Jahren mit dem Pachtbetrag im Rückstand sei und es deshalb wohl angezeigt wäre, den Pachtvertrag aufzuheben und die Langelbrücke anderweitig zu verpachten. Die Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden und wurde es dem Vorsitzenden überlassen, den bestehenden Vertrag zu kündigen und eine neue Verpachtung zu veranlassen.
TOP 4:  Der Vorsitzende brachte ferner zum Vortrag, dass die Wahlperiode des unterm 1. April 1876 zum Schiedsmann für die Gemeinde Freienohl gewählten Maurermeister Franz Göckeler von hier abgelaufen und dass deshalb unter Beachtung der §§ 5 und 6 der Ministerial-Verordnung vom 11. Februar 1859 eine Neuwahl vorzunehmen sei. Es wurde danach zur Wahl geschritten und der Maurermeister Franz Göckeler von hier einstimmig zum Schiedsmann wiedergewählt. - Zur Erinnerung: Schiedsmann für das Amt Freienohl ist Heinrich Sahs
 Am 10. Juni 1879:     TOP 4:  Schließlich wurde zur Feier der Goldenen Hochzeit unseres erlauchten Kaiser-Paars 10 Mark mit der Bestimmung bewilligt, dass dieselben zur Abgabe von Freudenschüssen verwendet werden sollen. - Kaiser Wilhelm I., geb. 1797, gest. 1888; ab 1871 Deutscher Kaiser; verheiratet mit Prinzessin Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach; 2 Kinder.
Am 21. Juni 1879:   TOP 1:  Der Witwe Spindeldreher wurde, nachdem dieselbe aus der Provinzial-Irrenanstalt zu Marsberg als geheilt entlassen worden, auf ihr Gesuch bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 25 Mark bewilligt. Hiermit soll dieselbe aber auch gehalten sein, ihre drei jüngsten Kinder zu unterhalten und ist desfall die mittelst Beschlusses vom 25. Mai v.J. bewilligten Verpflegungsgelder für Übernahme dieser Kinder an die betreffenden Personen nicht mehr zu zahlen. - Siehe oben: 18. Juli 1878, TOP 4; 25. Mai 1878, TOP 6.
Am 7. Juli 1879:      TOP 1:  Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, dass die Witwe Spindeldreher infolge eines Schreibens des Franz Toenne dahier in dessen Haus nicht mehr geduldet werde und dass deshalb die anderweite Unterbringung derselben auf Gemeindekosten erforderlich sei. Die   Versammlung erkannte solches an und ersuchte den Vorsitzenden, womöglich mit dem Ackersmann Flinkerbusch dahier ein Abkommen dahin zu treffen, dass dieselbe Witwe Spindeldreher daher in seinem alten Wohnhaus gegen eine billige aus der Gemeindekasse zu zahlende Entschädigung aufnehme. - Weitere Inhalte sind nicht aktenkundig.
Am 7. August 1879:      TOP 1:  Der Vorsitzende legte die zu Protokoll gegebene Beschwerde Arnold Kramer zu Oeventrop vom 21. v.M. vor, in welcher behauptet wird, dass durch die Anlage des neuen Schulhauses hierselbst die unterhalb desselben belegenen (gelegenen) Gärten durch das Herabfließen des Regenwassers schwer geschädigt würden und gleichzeitig der Antrag  auf Abhilfe dieses Übelstandes gestellt würde.. Nach reiflicher Erörterung der Sache hält die Versammlung die Beschwerde für gänzlich unbegründet, da die angebliche Schädigung der Grundstücke durch Regenwasser wohl lediglich in der Anlage eines Kanals seitens des Postexpediteurs Toenne ihren Grund habe und stellte es deshalb dem Beschwerdeführer anheim, sich mit seinen vermutlichen Ansprüchen diesem zuzuwenden. Die Versammlung beschloss jedoch, um dem Beschwerdeführer allen und jeden Grund zu einer ferneren Beschwerde gegen die Gemeinde zu benehmen (zu nehmen), das kleine Loch in der hinteren Umfassungsmauer des Schulhofes schließen zu lassen. Hierdurch sei allerdings etwas Regenwasser auf die fraglichen Gärten herabgeflossen, jedoch keineswegs so viel, dass dieselben hierdurch auch nur im Mindesten geschädigt worden sind.
Am 11. September 1879:   TOP 4: Der Vorsitzende befragte die Versammlung, ob sie gegen den Antrag des Rendanten Bracht sich in der Verwaltung der hiesigen Gemeindekasse durch seinen Sohn Louis vertreten zu lassen, etwas zu erinnern fände (Einwände hätte). Dieselbe erklärte, dass sie hiergegen nichts einzuwenden habe und genehmigte diese Stellvertretung hiermit ausdrücklich. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; doch die berufliche Zukunft des Sohnes war so eingeleitet – und hat sich später bewährt. - Aus der Ahnentafel: Theodor Bracht, geb. 17.10.1810 in Niederberge, gest. 6.5.1883, evangelisch; seine Ehefrau: Elisabeth Lichte, geb. 16.3.1816 in Freienohl, gest. 28.12.1896, katholisch. Deren Sohn: Ludwig (Louis) Bracht, geb. 6.5.1843 in Freienohl, gest. 19.3.1909, katholisch; seine Ehefrau Theresia Kramer, geb. 2.12.1842 in Warstein, gest. 11.3.1929, katholisch. Deren Sohn: Constantin Bracht, geb. 6.8.1877 in Freienohl, gest. 29.1.1845, katholisch; seine Ehefrau: Katharina Unger, geb. 3.11.1893 in Amorbach, gest. 7.9.1973, katholisch. Deren Sohn: Eugen Bracht, geb, 16.8.1925 in Freienohl, gest. 20.8.2011,katholisch. - Kinder hier unvollständig aufgeführt, die weiteren Daten hier abgebrochen.Es gibt eine besondere Captatio Benevolentiae.
Am 3. Oktober 1879:    TOP 1:  Wurde die Gemeindekassen-Rechnung  pro 1878 / 1879, nachdem die zur Prüfung derselben erwählte Commission dem Vor-Revisionsprotokoll nichts hinzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt: (1.) In Ist-Einnahmen auf 22874, 09 Mark; (2.) in Soll-Einnahmen auf 24890,77 Mark; (3.) in Rest-Einnahmen auf 1687,26 Mark; (4.) in Ist-Ausgaben auf 21035,55 Mark; (5.) in Soll-Ausgaben auf 21089,50 Mark; (6.) in Rest-Ausgaben auf 53,95 Mark.
TOP 3:  Der Vorsitzende brachte zum Vortrag seitens der Königlichen Eisenbahn-Commission zu Cassel (Kassel) die Kauf-Gelder für die von der hiesigen Gemeinde durch hypro...(?) Resolut vom 8. Juli 1869 und Kaufvertrag vom 24. Juli / 28. August 1872 erworbenen Teile der Parzellen Flur I Nr. 10, 1329/16; 552, 1370/622 und Flur IV Nr. 208/3; 222/138 und 166 der hiesigen Steuergemeinde bislang nur erst zu 4/5 gezahlt seien. Gemäß § 9 des angezogenen Kaufvertrages werde vielmehr der Rest des Kaufgeldes erst nach stattgefundener definitiver Vermessung gezahlt. Demnächst (danach) wurde der von der Königlichen Eisenbahn-Commission zu Cassel entworfene Schluss-Vermessungs-Vertrag de dato Cassel den 10. September 1879 vorgelegt. Die Versammlung trat demselben in allen Teilen bei und bat den Vorsitzenden, die Genehmigung Königlicher Regierung zu diesem Vertrag erwirken zu wollen.
TOP 4: Wurde gemäß der Landrätlichen Verfügung (Arnsberg) vom 12. September d.J. die Versammlung mit dem Inhalt der von dem Königlichen Provinzial Schul-Collegium zu Münster ausgearbeiteten Denkschrift, die Errichtung von Kinder-Bewahr-Anstalten in der Provinz Westfalen betreffend, bekannt gemacht und erklärte dieselbe auf Befragen, dass sie bei den jetzigen ländlichen Verhältnissen ein Bedürfnis zur Errichtung einer Kinderbewahranstalt, abgesehen von den Kosten, die dieselbe erfordern würde, nicht anerkennen könne. - Kinderbewahranstalt: später Kindergarten, später Kindertagesstätte: Kita.
TOP 5:  Schließlich wurde das Gesuch der Witwe Spindeldreher vom 16. v.M. um Übernahme der Kosten für den von ihr eigenmächtig beschafften Ofen zum Betrag von 25 Mark 70 Pfennige vorgelegt; desgleichen der Betrag der Spindeldreher um Beschaffung von 2 Bettstellen und dem für sie und ihre 3 Kinder notwendigen Bettzeug. Bezüglich des Ofens trat die Versammlung der Ansicht des Vorsitzenden bei, wie (dass) es von der Spindeldreher durchaus ungehörig gewesen, auf Rechnung der Gemeinde, ohne vorher dazu ermächtigt worden zu sein, den Ofen beschafft zu haben. Sodann erklärte die Versammlung, wie (dass) sie eine Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrages demnach nicht anerkennen könne.  Sie sei gern bereit, derselben einen Ofen zu beschaffen, aber es erscheine doch der Betrag von 25 Mark 70 Pfennig zu hoch. Es wurde demnächst (danach) der Gemeinde-Verordnete Zimmerermeister Korte beauftragt, sich an Ort und Stelle über die Zweckmäßigkeit und Preiswürdigkeit des fraglichen Ofens zu informieren und auch über die Notwendigkeit der Bettstellen pp. (usw.) Erkundigungen einzuziehen. - Ob diese Frau und Witwe der Gemeinde-Versammlung zu selbstständig erschien?
Am 17. November 1879:   TOP 4:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission wurden für das Rechnungs-Jahr 1880/81 Zimmerermeister Franz Korte, Postverwalter Toenne und Schneidermeister Heinrich Albers gewählt.
TOP 5:  Die Hausmiete der Witwe Recke zum jährlichen Betrag von 36 Mark wurde bis auf weiteres auf die Gemeindekasse übernommen, desgleichen die Kosten für die Anfertigung eines Sarges für ihren verstorbenen Ehemann. - Aus dem Sterberegister: Franz Recke, geb. 10.5.1851, gest. 27.10.1879; 28 Jahre; Tagelöhner; Ehefrau: Maria geb. Bräutigam. Im Trauungsregister nicht aktenkundig. Einwohnerliste 1871: Alte Haus-Nr. 66, Hauptstraße / jetzt Volksbank, als Mieter; Liste 1880: Alte Haus-Nr. 65, Parzelle 720, Hauptstraße / Flinkerbusch-Schweiert, nicht mehr Mieter; jeweils nur Nachname, ohne Vorname.
TOP 6:  Beschloss die Versammlung, den Knaben Caspar Heinemann, Sohn der verstorbenen Rica Heinemann, auf geeignete Weise im hiesigen Ort unterzubringen und bat den Vorsitzenden, dieserhalb eine entsprechende Bekanntmachung zu erlassen und demnächst (danach) für die Unterbringung des Knaben zu sorgen.  - Sterberegister möglicherweise ungenau oder Schreibfehler wegen des Vornamens: gest. 12. November 1879: Dorotthea Heinemann, Näherin, geb. 13.9.1835, Tochter des Ferdinand Heinemann. Einwohnerliste Dezember 1871: Friederica Heinemann als Mieterin bei Johann Lenze, Alte Haus-Nr. 62, Parzelle 717, Am Hügel, Hufschmied Klasmeyer. Einwohnerliste Dezmber 1849: Alte Haus-Nr. 45 b (also Mieterin) Theresia Heinemann geb. Winkelmeyer, Tagelöhnerin und Witwe, LA 45 und Tochter Friedrica, LA 14. - Sterberegister: gest. 11.01.1844 Kind Ferdinand Heinemann, 5 J. 9 M.,Sohn des verst. Ferdinand Heinemann und Ehefrau Theresia geb. Winkelmeyer. Gest. 16.12.1841 Ferdinand Heinemann, LA 36, Tagelöhner, hinterläst Ehefrau und 3 minderjähr. Kinder, Todesursache durch gefällten Baum, siehe AA 2165.
TOP 7:  Da der Franz Hesse voraussichtlich in den nächsten Tagen mit dem Tod abgehen wird (stirbt), so beschloss die Versammlung auf Antrag des Vorsitzenden nach dem Ableben desselben dessen 12-jährigen Sohn Johann in die Erziehungsanstalt für verwaiste und verwahrloste Kinder zu Mülheim an der Möhne unterzubringen und bat den Vorsitzenden, s.Z (?) die Überführung des Knaben bewirken zu lassen. - Aus dem Sterberegister: Franz Hesse, Maurer, gest. 19.11.1879, 69 Jahre. Trauungsregister: Franz Hesse, Witwer der Elisabeth Cohsmann, Heirat am 5.4.1864 mit Anna Maria Kayser gnt. Püttmann aus Oberberge / Calle. - Franz Hesse aus Sundern, Heirat am 13.8.1840 mit Maria Elisabeth Cohsmann dim. nach Sundern (d.h. die Trauung fand in Sundern statt). Sterberegister: Maria Elisabeth Cohsmann, geb. 22.11.1810; gest. 14.7.1863; hinterlässt 1 Sohn: der ist nicht der Sohn Johann aus der 2. Ehe.
Am 14. Januar 1880:   TOP 2: Demnächst (danach) teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass Königliche Regierung die Anstellung eines Armen-Arztes verfügt habe und dass sich der Dr. von Schleinitz, mit dem er dieserhalb in Unterhandlung getreten, zur Übernahme des Postens bereit erklärt und gleichzeitig sich verpflichtet habe: (1.) für eine Consultation in seiner Wohnung für eine mit einem Armen-Attest versehene Person nichts zu fordern; (2.) für einen Gelegenheits-Besuch, der längstens innerhalb 5 Tagen nach erfolgter Bestellung gemacht: 1 Mark; (3.) für jeden Exgreßbesuch die niedrigste Taxe (Preis) zu berechnen. Falls ihm die fragliche Stelle hier in den Gemeinden Freienohl, Dinschede, Rumbeck, Uentrop und Breitenbruch übertragen würde, und wolle er auch dann die von der Königl. Regierung vorgeschriebene halbjährliche Revision der Schulen dieser 5 Gemeinden für eine jährliche Renumeration (Bezahlung) von 100 Mark mit übernehmen. Nachdem der Vorsitzende der Versammlung sodann noch mitteilte, dass sich bisher die Kosten für Revision der Schulen oder 5 Gemeinden auf circa 170 Mark belaufen, und dass die Gemeinde dem anzustellenden Armen-Arzt nur dann zu honorieren habe, wenn wirklich Fälle vorkommen, wo notorische Arme der ärztlichen Hilfe bedürftig wären und dass in jedem Fall der Armen-Arzt mit einem vom Amtmann ausgestellten Armen-Attest versehen werden würde, erklärte dieselbe sich vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen Gemeinden damit einverstanden, unter den vorstehenden Bedingungen dem Dr. Von Schleinitz als Armen-Arzt zu engagieren und bat den Vorsitzenden, ein dieserhalb bindendes Abkommen mit demselben zu treffen.
TOP 3:  Wurde das Gesuch der Ehefrau Recke um Gewährung einer Armenunterstützung vorgelegt und bewilligte die Versammlung dasselbe demnächst (danach)  bis auf weiteres von monatlicher Unterstützung von 5 Mark. - S.o. 17. November 1879, TOP 5.
TOP 4:  Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, auch den zweiten Sohn des verstorbenen Maurers Franz Hesse in die Erziehungsanstalt zu Mülheim / Möhne unterzubringen. -  S.o.: 17. Nov. 1879, TOP 7.
TOP 5: Der Vorsitzende brachte zur Sprache, dass der Förster Heidfeld schon wiederholt beantragt habe, dass ihm über das der Hebamme zur Nutznießung überwiesene Grundstück ein Weg nach seinem Haus geschaffen werde. Der bisherige Weg sei nur ein Fußweg und als solcher schon  besonders für den alten Förster in der Dunkelheit nur mit Lebensgefahr zu passieren. Außerdem aber sei es dem Förster unmöglich, Holz oder andere Fuhren nach seinem Haus zu schaffen, da ihm die Hebamme den Übergang über das Grundstück stets verweigere. Auf Antrag des Vorsitzenden wurde deshalb beschlossen, einen etwa 2 Meter breiten Streifen des fraglichen Grundstücks dem Förster Heidfeld zur Benutzung als Weg zu überweisen und die Hebamme eventuell hierfür durch das ebenfalls der Gemeinde gehörige und das von ihr bisher zur Nutznießung überwiesene Grundstück anstoßende Stück Land zu entschädigen.
Am 31. Januar 1880:      In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass die Bergisch-Märkische- Eisenbahn-Verwaltung gesonnen sei, sich wegen des schwebenden Wasser-Prozesses mit der politischen Gemeinde zu einigen und dass sie dieserhalb hätte mündlich anfragen lassen, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Freienohl hierzu bereit sei. Nach reiflicher Erörterung der Sache erklärte die Versammlung, wie auch sie wünschen möchte, dass wegen des schwebenden Prozesses eine gütliche Einigung mit der Eisenbahn-Verwaltung zustande käme. Sie (die Gemeinde Freienohl) müsse jedoch unter allen Umständen verlangen, dass ihr das entzogene Wasser auf irgendeine Weise wieder zugeführt werde. Sollte jedoch die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft jedoch eine Abfindung in Geld vorziehen, so sei die Versammlung bereit, sich gegen Zahlung von 75.000 Mark ein und für alle Male als abgefunden zu erklären. Von dieser Summe wolle die Versammlung außerdem noch 15.000 Mark ablassen, wenn die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Verwaltung sich zur Anlegung eines Bahnhofes in der Gegend der Olper Brücke bereit findet. - Nicht aktenkundig ist, wie die Gemeinde-Versammlung inhaltlich zu diesen beiden Geldsummen gekommen ist.
Am 11. März 1880:        TOP 1:  In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde der Versammlung davon Mitteilung gemacht, dass die Bestimmung zu § 65 der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung des Protokolls vom 30. November 1841 zur Ausführung gebracht werden solle und dieselbe nach Mitteilung der bezüglichen Bestimmung gemäß der Verfügung des Herrn Landrats vom 6. d.M. befragt, in welcher Weise dieses geschehen solle. Die Versammlung erklärte demnächst (danach), wie sie nur recht dringend bitten müsse, dass von Ausführung der fraglichen Bestimmung Abstand genommen werde. Jedem Hausbesitzer sei ein Feuer-Eimer unentbehrlich, mit ihm könne er in Fällen der Not sofort selbst helfen und dadurch manches Feuer  im Entstehen unterdrücken, während, wenn die sämtlichen Feuer-Eimer im Spritzenhaus aufbewahrt werden möchten, er und die Nachbarn erst das Eintreffen der Spritze abwarten müssten. Wir sind überzeugt, dass kein Hausbesitzer die Durchführung der fraglichen (in Frage kommenden, gemeinten) Bestimmung herbeisehnt; der Feuer-Eimer gibt ihm vielmehr ein gewisses Gefühl der Sicherheit. Sodann würde aber auch abgesehen davon, dass der Raum des Spritzenhauses zur zweckdienlichen Unterbringung der sämtlichen Feuer-Eimer nicht ausreicht, der Transport so vieler Eimer zur Brandstelle mit Schwierigkeiten verbunden sein werde. Im Interesse der Eingesessenen und besonders der Hausbesitzer bitten wir schließlich nochmals von Ausführung der Bestimmung zu § 65 der Provonzial-Feuer-Polizei-Ordnung Abstand zu nehmen.
TOP 2:  Demnächst (danach) wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass am 13. d.M. von Königlicher Regierung hierselbst Termin abermals sei, um auf Antrag Eisenbahn-Gesellschaft  zu Cassel den Parzellen Flur I, Nr. 961, 958, 957, 931, 1606/522 und 955 der hiesigen Steuergemeinde in der Weise eine dauernde Eigentums-Beschränkung aufzuerlegen, dass die Bergisch-Märkische-Eisenbahngesellschaft berechtigt sein soll, unter den Parzellen in einer Tiefe von resp. 37,5 m; 34,5 m; 56,5 m;  36 m und 44 m unter der Erdoberfläche einen Tunnel von etwa 7 m lichter Höhe und von etwa 10 m lichter Weite durchzuführen und für Eisenbahnzwecke zu benutzen.
TOP 3: Wurde der Ehefrau Kinkel auf ihren Antrag bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 3 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Einwohnerliste 1871 und 1880 Kinkel nicht aktenkundig; aber Trauungsregister: Heirat am 24.05.1873 Albert Kinkel aus Siedlinghausen bei Brunskappel mit Getrud Mester gnt. Schmitz; Alte Haus.Nr. 28, Mittlere / St. Nikolaus-Straße: Franz Schmitz!, ab 1885 nicht mehr Schmitz, nur Albert Kinkel, Tagelohner, Ehefrau Gertrud geb. Mester gnt.Schmitz, sie steht in Klammern, denn Sterbeliste: gest. 4.7.1886 Gertrud Kinkel, LA 33 und Kind Kinkel, namenlos, LA 0, Mutter Gertrud Kinkel.
TOP 5:  Sodann wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass bei der Schluss-Abrechnung bezüglich der Grund-Entschädigung für die zur Oberen-Ruhrtal-Bahn abgetretenen Grundstücke sich herausgestellt habe, dass die Gemeinde an die Eisenbahn-Verwaltung noch 1416,30 Mark zurück zu zahlen habe, während, wie sich nun herausstellt, ein großer Teil dieser Grundstücke seitens der Bahn-Verwaltung nicht erworben ist. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Schließlich teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass er bezüglich des mit   der Eisenbahn schwebenden Wasser-Prozesses den Commissaren eine Forderung von 90.000 Mark gestellt habe, dass jedoch die Bahn-Verwaltung wegen dieser ungeheuren Forderung das Zustandekommen einer Einigung für unmöglich hielt.  Der Vorsitzende teilte sodann der Versammlung mit, dass auch er sich  nunmehr überzeugt habe, dass die gestellte Forderung mit den Nachteilen, die der Gemeinde durch die Wasser-Entziehung entstanden, in keinem Verhältnis stehe und dass er es nur wünschen möchte, dass die Versammlung diese Forderung um ein ganz Beträchtliches herabmindere und dass somit eine endliche Einigung, die ja für beide Teile sehr wünschenswert wäre, zu Stande käme. Sodann machte der Vorsitzende noch darauf aufmerksam, dass es überdies noch sehr zweifelhaft sei, ob die Gemeinde den Prozess gewönne; aber selbst den günstigsten Fall angenommen, so würde ihr doch sicherlich auch auf diesem Wege eine Summe, wie sie gefordert, auch nicht annähernd zugebilligt werden. Auf nochmaliges Befragen erklärte demnächst (danach) die Versammlung, wie sie die gestellte Forderung von 90.000 Mark für keineswegs zu hoch hielte und dass sie, wenn die Bahn-Verwaltung hierauf nicht eingehen wolle, das Urteil des Gerichts abwarten müsse.
Am 3. April 1880:    TOP 2:  Teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass die seitens der Gemeinde bezüglich des schwebenden Wasser-Prozesses gestellte Forderung von 90.000 Mark doch wohl unbedingt zu hoch gegriffen und dass es kaum anzunehmen sei, dass auch im Rechtswege die Gemeinde auch nur eine annähernde Entschädigung erhalte. Der Vorsitzende wies dabei nochmals darauf hin, wie er es auch im Interesse der Gemeinde nur für wünschenswert halten könne, wenn eine gütliche Einigung zu Stande käme, solches sei jedoch nur möglich, wenn die Versammlung die gestellte Forderung entsprechend ermäßigte. Die Versammlung erklärte demnächst (daraufhin), wie sie es auch wünschen, dass die gestellte Forderung allerdings etwas zu hoch und wolle sie dieselbe hiermit auf 60.000 Mark ermäßigen. Im Übrigen wünsche auch sie, dass auf dieser Basis eine gütliche Einigung zu Stande gebracht werden möge.
Am 22. April 1880:  TOP 3:  S.o. 11. März 1880 TOP 1: Wurde vom Vorsitzenden die Verfügung des Herrn Landrats vom 29. v.M. vorgelegt und erklärte demnächst (danach) die Versammlung, wie sie bei ihrem Beschluss vom 11. v.M. verbleiben und nur nochmals recht dringend bitten müsse, dass von Ausführung der Bestimmung zu § 65 der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung vom 30. November 1841 Abstand genommen werde. Wenn auch das vorhandene Spritzenhaus nötigenfalls zur Unterbringung der Feuereimer der sämtlichen Hausbesitzer ausreiche, so könnten doch die Eingesessenen zur Haltung eines stets brauchbaren Küchen- oder Stall-Eimers und noch weniger zur Haltung eines zweiten Feuereimers füglich wohl nicht gezwungen werden. Um jedoch stets die nötigen Feuereimer bei der Spritze zu haben, erklärte die Versammlung sich bereit, die Zahl der der Gemeinde gehörigen Feuer-Eimer auf 30 zu erhöhen und diese sämtlich wie bisher im Spritzenhaus aufzubewahren, den Hausbesitzern bitte sie jedoch nochmals, die Feuer-Eimer belassen zu wollen. Eine größere Anzahl Feuer-Eimer bei der Spritze unterzubringen, wurde aber abgesehen davon, dass der Transport so vieler Feuer-Eimer zur Brandstelle  mit Schwierigkeiten verbunden, den Übelstand haben, dass bei jedem Brand ein großer Teil verloren resp. (bzw.) gestohlen würde, was bei der bisherigen Einrichtung eine Seltenheit gewesen, da ein Einzelner beim Brand für seinen Eimer viel besser sorgen könne als die Gemeinde für sämtliche Eimer. Ein Fall, wie er sich im Amt Balve schon mehrfach zugetragen haben soll, dass Leute die Feuer-Eimer in dem Gedanken, dieselben könnten bei dem Brand beschädigt werden oder verloren gehen, zurück behalten, und dass somit keine Feuer-Eimer zur Brandstelle gelangen, ist in unserer Gemeinde, soweit wie denken können, noch nicht vorgekommen, im Gegenteil haben wir bei einem Brand noch nie einen Mangel an Feuer-Eimern gehabt.
Am 9. Juni 1880:   TOP 1:  Legte der Vorsitzende das (!) Erkenntnis des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg vom 30. April d.J. in Sachen des Tunnel-Prozesses (früher: Wasser-Prozesses) vor, wonach die Gemeinde mit ihrem Klage-Antrag in der vorgebrachten Art und zwar deshalb abgewiesen worden (sei), weil nicht nachgewiesen (sei), dass die beiden Feuerteiche, denen durch den Tunnelbau das Wasser entzogen sein sollte, auf dem Tunnel-Tractus liegen. Das Erkenntnis wurde vom Vorsitzenden langsam und mehrmals verlesen und erklärte die Versammlung demnächst (danach), wie sie nach vorheriger Einholung eines Gutachtens bei dem Dr. Dane zu Erwitte neue Klage gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Direction wegen Wasser-Entziehung einzulegen beabsichtige, und  bat den Vorsitzenden, die bisher in der Sache geflogenen Verhandlungen von dem Justizrat Dröge zu Arnsberg, den sie mit Einbringung der neuen Klage nicht mehr beauftragen wolle, einfordern zu wollen.  - Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Wurde vom Vorsitzenden das Gesuch des Gastwirts Siepe vom 16. April d.J. um Befreiung von der Hundesteuer vorgelegt.. Die Versammlung erklärte, wie sie die Wohnung des Siepe für keineswegs so isoliert halte, dass aus diesem Grund eine Befreiung von der Hundesteuer gerechtfertigt erscheine und beschloss demnächst (danach) einstimmig, dem Gesuch keine Folge geben zu wollen. -  Vom Breiten Weg über die Ruhrbrücke das erste Haus links an der Bahnhofstraße: 1880!
TOP 3:  Sodann wurde der Versammlung davon mitgeteilt, dass der Anstreichermeister Johann Schilling die von ihm gemieteten Wohnräume im hiesigen neuen Schulhaus gekündigt habe nd der Versammlung gleichzeitig anheimgestellt, falls sie eine zweckmäßige Verwertung der Räume ausfindig machen könne, solches dem Vorsitzenden mitzuteilen.
Am 20. Juli 1880:      TOP 3:  Wurde der Antrag des Wirts Kerstholt um Überlassung des der Gemeinde gehörigen Platzes um den hiesigen Schützenhof herum während der Dauer des diesjährigen Schützenfestes noch nachträglich vorgelegt und erklärte sich die Versammlung mit demselben einverstanden. - Alter Schützenplatz am Anfang des Langelweges hinter der Schlacht, dem Wehr zwischen Ruhr und Linneborn-Kanal.
  Am 13. November 1880:   TOP 4: Beschloss die Versammlung, dass an der Treppe des oberen Feuerteichs auch ein Geländer angebracht werde. - Kletterpott; oberes Ende der Krumme Straße und St. Nikolaus Straße, Alte Haus-Nr. 244, neue 22.
Am 22. Dezember 1880:   TOP 1: Der Witwe Recke, die zur Zeit krank darnieder liegt, während ihres Krankseins die bisher gewährte monatliche Unterstützung von 6 Mark auf 9 Mark erhöht.
TOP 2:  Wurde der Versammlung von dem Antrag der Ehefrau Ortmann um Aufnahme ihres Mannes in ein Krankenhaus Kenntnis gegeben und demnächst (danach) nach reiflicher Überlegung mit 4 gegen 2 Stimmen beschlossen, den Tagelöhner Josef Ortmann des Baldigsten auf Kosten der Gemeinde in ein Krankenhaus unterzubringen und wurde hierzu das Krankenhaus zu Neheim als das billigste in der hiesigen Gegend in Aussicht genommen. - Krankheits-Merkmale sind nicht aktenkundig. Das Wort „billig“ ist nicht mit der heutigen (2012) Wertung zu lesen; es bedeutet damals „sinnvoll“.
TOP 3:  Dem Antrag des Vorstehers der Erziehungsanstalt zu Mülheim an der Möhne, die Kosten  für einen neuen Anzug und ein Paar neue Schuhe für den Johann Hesse zu übernehmen, wurde keine Folge gegeben, dahingegen beschlossen, für besagten Zweck den Betrag von  20 Mark als Beihilfe zu bewilligen.
Am 15. Januar 1881:  TOP 1:  Der mit anwesende neu gewählte Gemeinde-Verordnete Schreinermeister Carl Feldmann (wurde)unter entsprechender Ansprache verpflichtet und in sein Amt eingeführt.
TOP 3:  Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der Witwe Recke (auch Reke geschrieben) für die Wintermonate eine Unterstützung von 6 Mark bewilligt.
 Am 3. März 1881:    TOP 1: Der Communal-Haushalts-Etat pro 1881/82 vorgelegt, derselbe wurde Posten weise  durchgegangen und geprüft und demnächst (danach) in Einnahme und Ausgabe auf 12728,25 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer von 5309, 53 Mark soll nach Verhältnis der direkten Staatssteuer zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 2:  Demnächst (danach) wurde ein abermaliges Gesuch des Direktors  der Erziehungsanstalt in Mülheim / Möhne vorgelegt, wonach derselbe sich außer Stande erklärte, für die bewilligten 20 Mark dem Knaben Johann Hesse einen vollständigen neuen Anzug zu beschaffen. Er hoffe jedoch, dass ihm solches etwa für 30 Mark möglich sei und bitte deshalb, die Mehrkosten noch zu bewilligen. Auf Befürworten des Vorsitzenden bewilligte demnächst (danach) die Versammlung nich zu besagtem Zweck fernere 10 Mark.
TOP 4: Teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass er dem Bäcker Johannes Röther einstweilen die Erlaubnis erteilt habe, unter Vorbehalt der Zahlung einer noch festzusetzenden Miete während der Instandsetzung seines durch Brand beschädigten Hauses in die disponibelen Wohn-Räume der 1. Etage des hiesigen neuen Schulgebäudes (späteres Amtshaus) einzuziehen. Die Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden und setzte auf Vorschlag des Vorsitzenden die Miete auf jährlich 100 Mark fest.
Am 31. März 1881:     TOP 1:  Der Vorsitzende teilte der Versammlung mit, dass der bisherige Nachtwächter Caspar Köster seinen Posten gekündigt und dass sich in Folge vorherigen öffentlichen Ausschreibens der Schaufelmacher Johann Lenze zur Übernahme des vakanten Nachtwächter-Postens und zwar unter den bisherigen Bedingungen gemeldet habe. Auf Befragen erklärte die Versammlung einstimmig, wie sie den Lenze für besagten Posten ganz geeignet halte und dessen Anstellung nur wünschen könne.
TOP 2:  Wurde der Versammlung mitgeteilt, dass die Periode, während welcher die Witwe Stratmann und des Caspar Flinkerbusch zum Halten je eines Zuchtochsen verpflichtet, am 1. April d.J. abgelaufen sei. Die Versammlung beschloss in Folge dessen, das Halten der Zuchtochsen anderweitig und zwar öffentlich auszusetzen und ersuchte den Vorsitzenden dasselbe zu veranlassen. Witwe Franz Stratmann: Alte Haus-Nr. 19 (Franz Georg Pöttgen gnt. Riedesel, Ackersmann), Bergstraße 15 (Nelle). Sterberegister: gest. 5.3.1879 Franz Stratmann aus Wallen, geb. 30.9.1822, LA 59, Ackersmann, Ehefrau Elisabeth geb. Schröer; Trauungsregister: Heirat am 29.11.1866 Franz Stratmann aus Wallen, Pfr. Calle mit Maria Elisabeth Schröer gnt. Leineweber, gnt. Riedesels, Trauzeugen: Lehrer + Küster Lutter, Elisabeth Schäfer Altenwerth (Nachbarn: Alte Haus-Nr. 20). - Caspar Flinkerbusch gnt. Schwert / Schweiers: Alte Haus-Nr. 4, Hauptstraße; sein Vater: Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber, Alte Haus-Nr. 65, Hauptstraße; Heirat: 26.2.1870 Franz Caspar Flinkerbusch mit Elisabeth geb. Höhmann aus Olpe Pfr. Calle.
TOP 3:  S.o. 3. März 1881, TOP 2: Bezüglich des Waisenknaben Johann Hesse beschloss die Versammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden (Amtmann von Keiser) denselben  einstweilen noch in der Erziehungsanstalt zu Mülheim / Möhne zu belassen, sprach dabei die Hoffnung aus, dass es demnächst recht bald  gelingen möge, denselben bei einem tüchtigen Bäckermeister unterzubringen.
Am 9. Juli 1881:    In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung sollte … außerdem ein Antrag der Ehefrau Heinrich Düring um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung für den 73-jährigen arbeitsunfähigen Georg Flinkerbusch vorgelegt werden. Da jedoch trotz ordnungsmäßig geschehener Einladung nur 1 Mitglied der Gemeinde-Vertretung erschienen war, so musste die Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung aufgehoben werden. - Anwesend: Amtmann von Keiser, Carl Feldmann.
Am 6. August 1881:    In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände zwei Tage vorher  unter Hinweis auf § 34 der L.G.O (Land-Gemeinde-Ordnung) mit dem Bemerken geladen waren, dass nunmehr ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen verhandelt werden würde, wurde Nachstehendes beschlossen: Erschienen waren auch nicht alle, nur: Amtmann von Keiser, Carl Feldmann, Arnold Schroeder, Heinrich Albers. Gründe sind nicht aktenkundig. Berufliche Arbeit (Ernte)?
TOP 2: Demnächst (danach) wurde der Versammlung von dem Antrag der Ehefrau Heinrich Düring um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung für den 73-jährigen arbeitsunfähigen Georg Flinkerbusch vorgelegt. Die Versammlung erkannte den hilfsbedürftigen Zustand des Flinkerbusch an und beschloss auf Vorschlag des Vorsitzenden auf weiteres eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 9 Mark zu bewilligen. Die Versammlung sprach jedoch die Hoffnung aus, dass die beiden hier lebenden Töchter des Flinkerbusch: die Ehefrau Fritz Beckmann und Ehefrau Engelbert Maatz zum Unterhalt ihres alten Vaters einen entsprechenden Beitrag zahlen würden und  bat den Vorsitzenden, mit diesen dieserhalb zu verhandeln, und falls es gelingen sollte, dieselben zu einem entsprechenden Beitrag zu veranlassen, den vorstehend bewilligten Antrag entsprechend zu ermäßigen. - Trauungsregister: Georg Flinkerbusch gnt. Grüggels, Heirat am 16.1.1864 mit Maria Elisabeth Toenne aus Olpe, Pfr. Calle. Sterberegister: Georg Flinkerbusch stirbt 11.2.1887 mit 77 Jahren; Tagelöhner. -  Fritz Beckmann: Heirat am 29.11.1877 mit Clara Flinkerbusch. Engelbert Maatz: Heirat nicht aktenkundig, also keine Heirat in Freienohl. - Georg Flinkerbusch: Alte Haus-Nr.97, Bergstraße; Engelbert Maatz: Alte Haus-Nr.67, Hauptstraße (auch Heinrich Düring und Heinrich Neise). Beckmann (ohne Vorname), Erdarbeiter, Alte Haus-Nr. 131, Hauptstraße (auch Schreiner Stirnberg).
Am 15. Oktober 1881:    TOP 2: Legte der Vorsitzende das Gesuch des Fräulein Franziska Adams um Erstattung von 213,43 Mark, welcher Betrag der verstorbene Pfarrer Adams für Beschaffung einer neuen Pumpe in der Küche des hiesigen Pastoratsgebäudes, sowie für ein eisernes Gartengeländer und Gartentor verauslagt (!) hatte. Die Versammlung erklärte, wie sie sich zur Bewilligung des fraglichen Betrags nicht bereit finden könne, da die betreffenden Anlagen eigenmächtig von dem Pfarrer Adams und gegen den ausdrücklichen Willen des Kirchenvorstandes hergestellt seien. Der Kirchenvorstand habe bereits im vergangenen Jahr die Kosten geweigert und habe der Pfarrer Adams sich zur Tragung derselben bereit erklärt. - Pfarrer Heinrich Adams,geb. 14.12.1814; gest. 11.8.1881; seit 22 Jahren Pfarrer in Freienohl. Fräulein = Schwester des Pastors; so war das – damals -: wenn der kleine oder große Bruder Pstor werden wollte, konnte, durfte die Schwester nicht heiraten.
Am 29.  Oktober 1881:   TOP 1:  Wurde die Gemeindekassen-Rechnung pro 1880/81 vorgelegt, dieselbe wurde, nachdem die zur Prüfung derselben erwählte Commission dem Vor-Revisions-Protokoll nichts hinzuzusetzen gefunden hatte, wie folgt festgesetzt:  (1.) in Soll-Einnahmen auf Mark 13328,14; (2.) in Ist-Einnahmen auf Mark 12408,11; (3.) in Rest-Einnahmen auf Mark 920,03; (4.) in Soll-Ausgaben auf Mark 13288,62; (5.) in Ist-Ausgaben auf Mark 13278,30; (6.) in Rest-Ausgaben auf Mark 10,32; (7.) mit einem Vorschuss auf Mark 870,19.
Am 20. Dezember 1881:    TOP 1:  Wurde der Witwe Funke auf deren Antrag eine monatliche Unterstützung von 3 Mark, sowie die Jahresmiete im Betrag von 15 Mark bewilligt.
TOP 2:  Der Antrag der Witwe Eickhoff um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung wurde abgelehnt, da dieselbe erst vor kaum 8 Tagen von der chemischen Fabrik 130 Mark ausbezahlt erhalten und diesen Betrag wohl schwerlich schon verausgabt haben könne. Dahingegen wurde derselben bis auf weiteres freie Miete gewährt und der Vorsitzende ersucht, eine zweckmäßige und möglichst billige Miete (= Wohnung) für dieselbe zu beschaffen. - Sterberegister: Franz Eickhoff, 35 Jahre, Fabrikarbeiter, gest. 7.11.1881; tödlicher Betriebsunfall? Trauungsregister: Heirat Franz Eickhoff aus Wenholthausen mit Maria Theresia Kaulmann am 8.8.1876. Einwohnerliste Dezember 1880: Franz Eickhoff: 2 männl., 2 weibl. Bewohner: Alte Haus-Nr. 192, Hauptstraße.
TOP 4: Sodann wurde der Versammlung von dem Resultat des am heutigen Vormittag stattgehabten Holzverkauf Kenntnis gegeben  und genehmigte dieselbe hierauf den stattgehabten Reiser-Holz-Verkauf und den Buchen-Scheid- und Knüppel-Holz-Verkauf im Distrikt Hohlknochen.
Am 22.Februar 1882:   TOP 1:  Es wurde der Gemeindekasse -Etat pro 1882/83 vorgelegt, derselbe wurde postenweise durchgegangen, geprüft und schließlich mit allen gegen die Stimme des Vorsitzenden in Einnahmen und Ausgaben auf den Betrag von 12962 Mark 14 Pfennig mit einem nach Verhältnis der ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufzubringenden Defizit von 5074 Mark 78 Pfennig  festgesetzt.
TOP 2:  Nachdem sodann der Versammlung mitgeteilt worden, dass die Funktions-Periode des seitherigen Schiedsmannes für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl am 20. Januar abgelaufen und dass deshalb eine Neuwahl erforderlich sei, wurde zur Wahl geschritten und einstimmig der bisherige Schiedsmann Maurermeister Franz Göckeler wiedergewählt. Derselbe, in der Sitzung anwesend, erklärte sich auf Befragen zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 3:  Wurde der  abermalige Antrag der Witwe Eickhoff (s.o. 20. Dezember 1881, TOP 2) um Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung vorgelegt und beschloss die Versammlung schließlich außer freier Wohnung und Brenn-Bedarf derselben monatlich eine Unterstützung von 9 Mark zukommen zu lassen. Die Versammlung war jedoch der Ansicht, dass sie sich – die Witwe Eickhoff, 5 Jahre war sie verheiratet – durch leichte Arbeit, wie z.B. durch Säcke-Nähen für die benachbarten Holz-Schleifereien (z.B. Linneborn) sehr wohl noch einen kleinen Verdienst erzielen könne.
TOP 10:  Bei der übergroßen Belastung der Gemeinde mit Communal-Steuer und da der bei weitem größere Teil der Eingesessenen dem kleinen Arbeiterstande angehört und dieser zur Aufbringung der Communallasten kaum mehr imstande ist, so bat die Versammlung den Vorsitzenden, eine extraordinäire Hauung im hiesigen Communal-Wald bei der Königlichen Regierung und zwar zu einer Höhe von 15.000 Mark zu erwirken (zu erreichen) und soll der Betrag zur Abtragung der ganz bedeutenden Schulden verwandt werden.
Am 4. März 1882:     TOP 3:  Wurde der Versammlung davon Kenntnis gegeben, dass der am 22. v.M. im Distrikt Goldmecke (= Goldsiepen) abgehaltene Holzverkauf abermals 70 Mark 30 Pfennig unter der Taxe geblieben und dass desfall der Zuschlag nicht erteilt sei. - Das Holzfällen und die Holz-Abfuhr an dieser steilen Stelle vom Küppel hinab zur Ruhr ist, war sehr gefährlich; berichtet wird, dass die gefällten Stämme auch über die Ruhr gezogen wurden, um sie dann im Ohl leichter abtransportieren zu können; um 1880 Handarbeit und mit Pferden...und bestimmt mehr als nur nasse Füße...
Am 20. März 1882:       TOP 1:  Die Versammlung beschloss zur Deckung des vorhandenen Defizits bei der Sparkasse zu Arnsberg ein Kapital von 5.000 Mark zu 4 ½ Prozent Zinsen anzuleihen und verpflichtete sich, dasselbe durch alljährliche Rückzahlung von mindestens 200 Mark zu tilgen.
TOP 5:  Zum Böllerschießen an dem Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und Königs wurden 10 Mark bewilligt.
Am 27. März 1882:     TOP 5:  Schließlich teilte der Vorsitzende der Versammlung mit, dass der Maurermeister Caspar Rocholl, der wegen Wasser-Entziehung durch die Tunnelbau-Anlage einen ganz ähnlichen Prozess gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft angestrengt habe, als die politische Gemeinde Freienohl kürzlich vom Reichsgericht endgültig unter Verurteilung in die Kosten abgewiesen sei und befrug die Versammlung, ob es nicht schon geratener erscheinen dürfte, das weitere Prozessverfahren einzustellen, da wohl schwerlich Aussicht auf einen günstigen Erfolg zu erhoffen wäre. Versammlung beschloss jedoch, den Prozess trotz der in der Rocholl´schen Sache erfolgten Reichsgerichtlichen Entscheidung bis zur letzten Instanz durchzuführen und gab sich der Hoffnung auf einen günstigen Erfolg hin. Der Vorsitzende, der anderer Ansicht war, wünschte der Gemeinde die weiteren Prozesskosten ge…(?) erspart zu sehen.                                                                                              
Am 29. April 1882:    TOP 6: Schließlich teilte der Vorsitzende  der Versammlung mit, dass die Witwe Funke dahier schwer erkrankt und außer ärztlicher Hilfe eine sorgsame Pflege dringend erforderlich sei, wie er deshalb unterm 26. d.M. vorab mit der Witwe Simon dahin ein Abkommen getroffen habe, dass diese gegen eine Entschädigung von täglich 1 Mark die Pflege bei der Funke Tag und Nacht übernimmt. Auch dieses Abkommen genehmigte die Versammlung. - Siehe unten: 23.6.1882
Am 9. Mai 1882:      TOP 1:  Der Witwe Hilgenberg wurde auf ihren Antrag vom 4.5. Mts. (!) bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 15 Mark bewilligt. - Mehr ist nicht aktenkundig. - In der Volkszählung vom 1. Dezember 1880: Conrad Hilgenberg, 1 männl., 5 weibl. Bewohner; Alte Haus-Nr. 60 / Bergstr. 31 (AA 2178).  - Aus dem Trauungsregister: Heirat am 3.8.1872: Konrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber. Im Sterberegister  Konrad Hilgenberg, gest. 15.4.1882, 38 Jahre, Fabrikarbeiter.
TOP 2:  Der Unterstützungsantrag der Witwe Fabrikarbeiter Caspar Schröer: Wilhelmine geb. Schwarzfärber wurde genehmigt. -  Trauungsregister: Heirat am 8.11.1870 Caspar Schröer mit Wilhelmina Catharina Schwarzfärber; aus dem Sterberegister: am 9.1.1880 ...(ohne Nachname), Tagelöhner, 46 Jahre; er könnte der verstorbene Caspar Schröer gewesen sein. Aus dem Sterberegister weitere Schröer-Daten, aber ohne Eltern-Benennung: Kind Johannes Schröer: geb. 15.5.1876, gest. 3.1.1877; Kind Adolphine Schröer: geb.23.6.1873, gest. 25.5.1876; Sohn (ohne Vorname) Schröer; geb. 23.1.1875, gest. 24.1.1875; Sohn (ohne Vorname) Schröer: geb. 1.3.1874, gest. 1.3.1874, Sohn des Caspar Schröer; Sohn (ohne Vorname) Schröer: geb. 17.1.1872, gest. 27.1.1872. - Zwischen 18.6.1976 bis 4.6.1877 waren von 23 Verstorbenen: 15 Kinder.
TOP 3:  Bezüglich des Antrags des Försters Heidfeld um Beschaffung einer neuen Lehmgrube wurde beschlossen, die alte Lehmgrube in der Nähe der Sägemühle bis auf weiteres beizubehalten.
TOP 4:  Der Witwe Eickhoff wurde auf ihren Antrag die bisher bewilligte Unterstützung von 9 Mark auf 12 Mark erhöht. -  S.o. 20.12.1881, TOP 2; 22.2.1882, TOP 3.
Am 26. Mai 1882:     TOP 1:  Wurde das Schreiben des Herrn Amtmanns (ohne Namen) vom 19. d.M. vorgelegt und einstimmig beschlossen,  die Kosten für Beschaffung eines Hebammen-Lehrbuches und eines Thermometers für die Hebamme Kerstholt hierselbst aus der hiesigen Gemeindekasse vorschussweise  zahlen zu lassen und demnächst eventuell im Wege der gerichtlichen Klage von der Hebamme Kerstholt wieder einzuziehen. - Gründe für dieses aus heutiger Sicht eigenartige Verhalten sind nicht aktenkundig.
TOP 2:  Der von dem Maurermeister Franz Göckeler dahier angefertigte Kostenanschlag über inzwischen notwendig gewordenen Reparaturen am hiesigen neuen Schulhaus (späteres Amtshaus) wurde vorgelegt und zur Anschlagsumme von 398,87 Mark genehmigt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Reparaturen öffentlich wenigstfordernd verdingen zu lassen und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring wurde mit Abhaltung des Verdingens beauftragt.
TOP 3:  Sodann wurde beschlossen, die im neuen Schulhaus befindlichen Büreau- und Wohn-Räume inclusive der Bodenstuben dem Herrn Amtmann Enser zu überlassen und zwar zum jährlichen Mietbetrag von zusammen 240 Mark in dem Falle, wenn die Amts-Versammlung die Miete für die Büreau-Räume mit 120 Mark übernimmt, andernfalls soll die Miete auf 210 Mark reduziert werden. - Zum ersten Mal wird der neue Amtmann Enser genannt.
TOP 6:  Wurde das Schreiben des Justizrats Eickenbusch (nicht korrekt lesbar) aus  Hamm, den 20. d.M., den Prozess der Gemeinde mit der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn wegen der Wasser-Entziehung durch die Tunnel-Anlage vorgelegt und erklärte die Versammlung, bei ihrem Beschluss vom 27.3. d.J. verbleiben zu wollen.
TOP 8: Wurde beschlossen dem Lehrer Brüggemann dahier als fernere Dienstwohnung das obere Schulzimmer im hiesigen neuen Schulhaus zu überweisen und falls zu diesem Zweck das genannte Zimmer (der Klassenraum)  durch eine Wand aus Ziegelsteinen durchschlagen werden (in 2 Räume getrennt). Mit  Anfertigung eines diesbezüglichen Kostenanschlags wurde der Maurermeister Franz Göckeler beauftragt.
Am 23. Juni 1882:   TOP 1:  An Stelle des von hier versetzten Amtmanns von Keiser wurde für den Rest der mit dem 22. Dezember 1883 ablaufenden Wahlperiode der II. Amts-Beigeordnete und Postexpediteur Caspar Toenne einstimmig zum Gemeinde-Vorsteher hiesiger Gemeinde gewählt.
TOP 3:  Das Schreiben des hiesigen Kirchenvorstands vom 17. Juni d.J. in Betreff zur Unterhaltung (zum Unterhalt) der Turmuhr soll in nächster Sitzung beraten werden und wurde der Vorsitzende ersucht, das desfallsige gerichtliche Erkenntnis dann vorzulegen. - Dieses Schreiben ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Dem Lehrer Brüggemann wurde für die Zeit vom 1. Juni d.J. bis 15. Juli d.J. die Miet-Entschädigung mit 15,63 Mark bewilligt und soll denselben am 15. Juli d.J. die im neuen Schulhaus neu eingerichtete Wohnung, das durchschlagene obere Schulzimmer, als Dienstwohnung überwiesen werden. - S.o. 26. Mai 1882, TOP 8.
TOP 10:  s.o. 29. April 1882: Falls die rückständige Wohnungsmiete der verstorbenen Witwe Funke nicht zu hoch ist, will die Gemeinde-Vertretung die Übereignung des Nachlasses derselben gegen Zahlung der noch rückständigen Beerdigungskosten akzeptieren und wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring beauftragt, nach Feststellung  der rückständigen Miete eventuell den Nachlass öffentlich gegen Barzahlung zu versteigern. -  Sterberegister, Trauungsregister: Theresia Funke geb. Neise, LA 65 Jahre, gest. 4.5.1882, Witwe des Ferdinand Funke. Ferdinand Funke, geb. 21.3.1813, gest. 22.4.1864, Tagelöhner, Witwer  von Gertrud Köster, 1. Ehefrau, Heirat 22.5.1840; 2. Ehefrau Maria Theresia Neise, Heirat 4.5.1842; Sohn des Georg Funke gnt. Schilling und Christine Lardon; hinterlässt aus 1. Ehe 2 Kinder: Sohn Johann, geb. 13.3.1840, gest. 15.6.1841; Sohn (Totgeburt, namenlos) geb./gest. 15.3.1840 (!); aus 2. Ehe: 4 Kinder (Namen nicht ausgeschrieben, nur 1. Buchstabe) F, geb. 18.6.1843; Frau. 29.3.1845; H. Geb. 30.4.1847, gest. 19.5.1847; A. 28.4.1849.
TOP 13:  Das im laufenden Jahr erforderliche Lohschälen soll dem Auktionator Noeke hierselbst zu dem angebotenen Preise von 1,80 Mark für den trockenen Zentner Lohe überwiesen werden.
Am 17. Juli 1882:       TOP 2:  Vorbemerkung: Ein ganz neuer Stil – mit dem neuen Amtmann Enser. Und der sogen. Kulturkampf (zwischen Bismarck, Preußen und der kath. Kirchen-Leitung) ist wohl fast vorüber:                                                              Der Vorsitzende trug das Erkenntnis II. Instanz in Sachen der katholischen Kirchengemeinde Freienohl gegen politische Gemeinde Freienohl vom 9. Februar 1881 und das Schreiben des hiesigen katholischen Kirchenvorstandes vom 17. Juni d.J. in Betreff Unterhaltung der hiesigen Turmuhr vor und beschloss Versammlung demnächst (danach):  Trotz des obsiegenden Erkenntnisses glauben wir, dass die Unterhaltung und das Aufwinden der Turmuhr (Betreuung, Wartung, Aufziehen) von der politischen Gemeinde geleistet werden muss, da die Turmuhr für alle Einwohner von Freienohl ohne Unterschied des Konfessionsbekenntnisses und übernehmen wir für die Zukunft alle Unterhaltungskosten für dieselbe auf die Gemeindekasse und bitten hierzu die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu erwirken.
TOP 7:  Teilte der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring mit, dass der  Auktionator Noeke sich nunmehr bereit erklärt habe, für den Zentner Lohe 2 Mark zu zahlen. -  S.o.: 23.6.1882, TOP 13.
 
Am 5. September 1882:    TOP 2: Wurde der Versammlung von der Verfügung des Herrn Landrats vom 19. Juli d.J. Nr.  4028  die Nichtbestätigung (neue Vokabel!) der unterm 23. Juni d.J. erfolgte Wahl des Postexpediteurs Caspar Toenne dahier zum Gemeinde-Vorsteher hierselbst für den Rest der mit dem 22. Dezember 1883 ablaufenden Funktionsperiode betreffend, Kenntnis gegeben. - Nicht aktenkundig sind Gründe; vielleicht die berufliche Position; vielleicht gebührt aus politisch zeitbedingten Gründen dem Amtmann dieser Posten..       
TOP 5:  Die in der vom Kirchenvorstand hierselbst aufgestellte Nachweisung verzeichneten Beträge für Unterhaltung der kirchlichen und Schulgebäude wurden mit Ausnahme derjenigen, welche auf den Kirchturm, die Glocken und Glocken-Seile entfallen, auf die hiesige (politischen) Gemeindekasse übernommen.
TOP 6:  Eine Erhöhung der der Witwe Hilgenberg seither bewilligten Unterstützung von 50 Pfennig pro Tag neben freier Wohnung und Brennholz wurde abgelehnt, da die Versammlung ein Bedürfnis hierzu nicht anerkennen kann. - S.o.: 9.5.1882, TOP 1; 26.5.1882, TOP 4.
TOP 8:  Der Antrag der hiesigen Hebamme Kerstholt um Übernahme der Kosten für ein Hebammen-Buch und ein Thermometer auf die Gemeindekasse wurde abgelehnt. - S.o. 26. Mai 1882, TOP 1.
TOP 10:  Die Verpachtung der Fischerei in der Ruhr und dem Rümmecke-Bach vom 29. Juli d.J. wurde genehmigt und dem meistbietenden Josef Noeke dahier der Zuschlag erteilt.
TOP 15:  Da in jüngster Zeit im hiesigen Ort Krankheitserscheinungen konstatiert sind, welche auf einen Ausbruch der Typhus-Krankheit hindeuten, so erachten wir es als ein dringendes Bedürfnis, derartige Vorkehrungen zu treffen, dass die Krankheit schon im Entstehen erstickt wird. Zu diesem Ende wird für die hiesige Gemeinde eine Sanitäts-Commission von heute ab bis auf weiteres gebildet, bestehend aus den Herren:  Stellvertretender Gemeinde-Vorsteher Düring als Vorsitzender, Gemeinde-Verordnete Carl Feldmann und Heinrich Albers, und Armen-Arzt Dr. Carl Schleinitz in Arnsberg. Diese Sanitäts-Commission soll in ihren Anordnungen unbeschränkt sein. Und damit sie für die Gemeinde Ersprießliches (!) wirken kann, wird ihr aus Gemeinde-Mitteln vorläufig ein Bendit (Guthaben) bis zur Höhe von 200 Mark bewilligt. Sollte nach Verbrauch dieser Summe die Krankheit eventuell noch nicht erloschen sein, dann werden wir auf Antrag der Sanitäts-Commission weitere Mittel zur Verfügung stellen.
Am 30. September 1882:    TOP 2: Die Durchberatung (!) und Genehmigung des Hauungsplans pro 1883 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, der liegt wohl in TOP 3. - TOP 3:  Bevor der Forst-Culturplan pro 1883 genehmigt werden soll, sollten die Herren Korte und Schroeder unter Hinzuziehung des Försters Heidfeld die einzelnen Cultur-Flächen an Ort und Stelle besichtigen und in der nächsten Sitzung Bericht erstatten.
TOP 4:  In Betreff Reorganisation des Feuerlöschwesens soll in nächster Sitzung definitiv Beschluss gefasst werden.
Am 7. Oktober 1882:      TOP 3:  Für die Witwe Spindeldreher soll eine anderweite Wohnung beschafft und die Spindeldreher angehalten werden, jeden Mittwoch und Sonnabend unter Aufsicht des Wegewärters Düring die Straßen des Orts zu fegen. Sollte die Spindeldreher sich weigerlich zeigen, dann sollen ihr pro Tag 1 Mark von der Unterstützung abgezogen werden. -  Familien-Einblick: lAus dem Trauungsregister: Heirat Josef Spindeldreher aus Wildshausen 1. mit Adolphine Clara Schwefer am 3.6.1851; 2. mit Maria Christina Weber am 4.9.1875. Sterberegister: Josef Spindeldreher: geb. 20.4.1827; gest. 18.4.1878. Sohn, Kind Josef Spindeldreher: geb. 4.12.1877, gest. 13.4.1880.   Bei Adolphine Clara Schwefer steht: geb. 11.12.1828; gest. 27.3.1865; Ehefrau des Beiliegers (Mieter) und Schüsseldrehers Joseph Spindeldreher; Tochter des Ferdinand Schwefer und Ehefrau Margaretha Hallmann (Hachmann?) gnt. Wächter; Kinder (im Sterberegister nur Anfangsbuchstaben): Joh. geb. 3.9.1851, gest. 4.8.1861; F. geb. 13.5.1853; Jos. geb. 15.9.1855, gest. 11.6.1857;  Fr. geb.15.2.1858; El. geb. 17.8.1860, gest. 19.3. (?, bis zum Sterbe-Eintrag 27.3.1865 kein Eintrag); Ant. geb. 18.2.1863.
TOP 4:  Die Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission für 1883/84 wurden: (1.) Maurermeister Franz Göckeler, (2.) Postverwalter Caspar Toenne, (3.) Oeconom Johann Kückenhoff (neue Vokabel) gewählt.
TOP 5:  Die Herren Göckeler, Korte und Düring sollen die Communal-Wege der hiesigen Gemeinde sollen besichtigen und Vorschläge zur Instandsetzung derselben machen.
TOP 6:  Als stellvertretender Spritzenmeister wurde gewählt (a) für die große Spritze Schmiedemeister Schwefer, (b) für die kleine Spritze Klempner Haas.
TOP 7:  Um bei Ausbruch eines etwaigen Brandes in hiesiger Gemeinde den seitherigen Wirrwar zu beseitigen sollen mehrere achtbare und zuverlässige Gemeinde-Eingesessene als Ordner und Aufsichtspersonen bestellt werden, welche während der Ausübung ihrer Funktionen die Ruhe und Pflichten der polizeilichen Executivbeamten haben sollen und soll dieses Amt ein Ehrenamt, also unbesoldet sein. Es wurden gewählt: (1.) Amtmann Enser als Chef (neue Vokabel!) des ganzen Lösch- und Rettungswesens; (2.) sollen Gemeinde-Vorsteher Düring als dessen Stellvertreter; zur Aufsicht bei den Spritzen, Stellung derselben, Anbringen von Leitern und Anordnung im Innern des brennenden Gebäudes behufs Rettung von Menschen, Vieh und Sachen; (A) bei der großen Spritze (3.) Gemeinde-Verordneter Arnold Schroeder, (4.) Caspar Altenwerth als dessen Stellvertreter, (B)  bei der kleinen Spritze: (5.) Maurermeister Caspar Kehsler, (6.)Wirt Johann Kerstholt als dessen Stellvertreter. Zur Aufsicht beim Herausholen des Wassers aus den sogen. Feuerteichen, bzw. aus der Ruhr: (C) beim Dürings-Brunnen (Brunnenstraße):(7.) Ackerer Johann Pöttgen, (8.) Schuhmachermeister Gustav Helnerus als dessen Stellvertreter; (D) beim oberen Feuerteich (Kletterpott): (9.) Bäcker Franz Korte jun., (10.) Kaufmann Louis Bracht als dessen Stellvertreter.  Zur Anstellung der Wasser-Reicher (Weiterreichen, Weitergeben der Eimer), Zusammenhaltung und Anfeuerung zur Tätigkeit beim Löschen: (E) beim Dürings-Brunnen: (11.) Anton Löbach, (12.) Wirt Franz Trumpetter als dessen Stellvertreter; (F) beim oberen Feuerteich (Kletterpott): (13.) Franz Düring, (14.) Oeconom Johann Kückenhoff als dessen Stellvertreter.  -  Sämtliche Personen ad 3 - 14 sollen mit einer entsprechenden Armbinde versehen werden. Sind die ad 3, 5, 7, 9, 11 und 13 aufgeführten Personen zur Stelle, dann haben deren Stellvertreter, sobald sie bei der Brandstelle angelangt sind, ihre Verwendung beim Chef, bzw. dessen Stellvertreter einzuholen. Ebenso ist es mit den ad 11 bis 14 aufgeführten Personen, wenn das Wasser von der Ruhr gefahren werden muss behufs Einholung von Informationen.
Am 17. Oktober 1882:    TOP 2:  Die Holz-Offerte des Johann Schwefer hierselbst vom 29. August und 27. September d.J. wurde nicht akzeptiert. Vielmehr soll das Holz submissionsweise vergeben werden. Die Submission soll durch die Essener Zeitung, die Westfälische Zeitung, das Central-Volks-Blatt (Arnsberg) ausgeschrieben werden.
TOP 4:  Dem Fabrikarbeiter Franz Kemper hierselbst wird auf die Dauer von 12 Jahren für den jährlichen Betrag von 50 Pfennig am Abschluss des Weges „Hinter den Höfen“ die Anlegung einer Düngungsgrube verpachtet.
TOP 5:  Trug der Vorsitzende den Beschluss des hiesigen Schulvorstandes vom heutigen Tage im Betreff Erwirkung eines Zuschusses aus Staatsfonds zu den hiesigen Lehrer- und Lehrerinnen-Gehältern vor. Versammlung trat dem Schulvorstand darin bei (pflichtete ihm bei), dass die hiesige Gemeinde zur eigenen Aufbringung der Gehälter zur Zeit nicht mehr imstande sei und deshalb bitten müsse, vorläufig einen den Verhältnissen entsprechenden Zuschuss aus Staatsfonds zu denselben (den Lehrer-Gehältern)  zu bewilligen, wogegen sie sich hierdurch verpflichte, den Zuschuss aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen, sobald die hiesige Gemeinde hierzu nach dem Ermessen der höheren Behörde imstande sein sollte. -  Schulvorstand war der Pfarrer der Kirchen-Gemeinde; Pfarrer Adams war am 11.8.1881 an Gehirnentzündung gestorben; amtlicher (kirchlich+staatlich) Pfarrverweser war Pfarrer Berens von der Pfarrei Rumbeck. Erst 1884 kam Julius Falter als „Hülfsseelsorger“ und Pfarrverweser nach Freienohl, ab 17.12.1886 als Pfarrer.
TOP 6:  Wir können ein Bedürfnis zur Beschaffung einer neuen großen Spritze mit Saugvorrichtung für die hiesige Gemeinde nicht anerkennen, da wir bereits im Besitz einer größeren und einer kleineren sehr brauchbaren Spritze, sowie 2 fahrbaren Wasserkübel sind. Für die hiesige Gemeinde eine Feuerwehr zu bilden, ist nicht durchführbar, da die meisten Eingesessenen Fabrik- und Wald-Arbeiter sind, welche stets auswärts beschäftigt werden. Im übrigen dürfte die am 7.  (Oktober) beschlossene Einrichtung für die hiesige Gemeinde ausreichend sein.
TOP 8: Auf den Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, die Straße nach dem unteren Feuerteich gelegentlich durch den Kataster-Controlleur Schmidt vermessen zu lassen und sollen die Besitzer der darin angelegten Düngergruben zur Zahlung einer jährlichen Pacht, eventuell zur Fortschaffung der Düngergruben angehalten werden
Am 20. Oktober 1882:     TOP 1:  Zu den Kosten eines dem Herrn Landrat Freiherrn von Lilien am Tage der Feier seines 50-jährigen Dienstjubiläums am 25. Januar 1883 von den Gemeinden des Kreises darzubringenden Ehrengeschenkes wurde aus Titel: insgemein aus der Gemeindekasse ein Betrag von 61 Mark bewilligt.
TOP 4:  Der Witwe Jürgens wurden 9 Mark Miete bewilligt. -  Sterberegister: Johannes Jürgens, Leineweber, geb. 29.6.1816, gest. 19.9.1877; Witwer der Elisabeth Bengestrate. Im Trauungsregister kein Eintrag. - Volkszählung 1.12.1880: Jürgens, Alte Haus-Nr. 168, kein männl., 1 weibl. Bewohner (!), Krumme Str. 5/7.
Am 27. November 1882:    TOP 2:  Das Gesuch des Josef Kerstholt um Berichtigung der rückständigen Miete für Nikolaus Frank  wurde abgelehnt; dagegen wurden dem Kerstholt von Martini d.J. (11. November, St. Martin) 36 Mark Miete pro Jahr bewilligt und es wurde der Vorsitzende ersucht, dieserhalb mit Kerstholt zu verhandeln.
TOP 4:  Das Verzeichnis der unbeibringlichen Einnahmen wurde durchberaten, die niederzuschlagenden Posten eingetragen und das Verzeichnis demnächst (danach) vollzogen. - Dieses Verzeichnis ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung für 1881/82 wurde eine Commission gewählt bestehend aus den Herren: der stellvertretende Ortsvorsteher Düring, die Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler, Arnold Schroeder. Die Rechnung selbst wurde wie folgt festgesetzt:  Soll-Einnahmen 13062 Mark o6 Pf; Ist-Einnahmen 4931,25 Mark; Rest-Einnahmen 767, 90 Mark; Soll-Ausgaben 13571, 75 Mark; Ist-Ausgaben 13561, 43 Mark; Rest-Ausgabe 7,22 Mark; Vorschuss 1630, 18 Mark.
TOP 8:  Mit der Anfertigung einer Bretter-Bedachung am Knaben-Pissoir wurde Herr Feldmann beauftragt. - Für welches Schulgebäude ist nicht aktenkundig, wohl an der Alten Schule, rechts vom Eingang zum späteren Friseursalon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann. 
Am 29. Dezember 1882:     TOP 1: Die Offerte des Joseph Kerstholt hierselbst in Betreff der Miete der Witwe Spindeldreher und der Eheleute Nicolaus Frank wurde akzeptiert unter der Bedingung, dass die Jahres-Mietsbeträge ad 48 Mark und 36 Mark in vierteljährlichen Raten postnumerando zu zahlen sind und dass beiden Teilen eine vierteljährliche Aufkündigung des Mietsverhältnisses frei steht. - Inzwischen wird im Wort Mietbeträge u.ä. das „s“ ausgelassen.
TOP 4:  Der Oeconom Johann Kückenhoff soll für die annektierte Wegefläche am sogen. Hebammen-Land eine Jahrespacht von 50 Mark bis auf weiteres zahlen.
TOP 5:  Dem Totengräber Johann Trumpetter wurde für diesen Winter ausnahmsweise Armenholz bewilligt, jedoch soll derselbe gehalten sein, das Holz auf seine eigenen Kosten anfahren zu lassen.
TOP 6:  Der Ehefrau des inhaftierten Fabrikarbeiters Köster wurden vom 15. des Monats an auf 3 Monate monatlich 6 Mark Unterstützung bewilligt sowie auch Armenholz gewährt. -  Über die Familie, mögliche mehrere Kinder ist nichts aktenkundig.- Die persönliche Haft war gewiss rechtens, die Hilfe für die leidende Familie notwendig, Not wendend.
TOP 8:  Es soll versucht werden, das Haus Nr. 193 hierselbst von der Firma M.A. Grüneberg zu Armenzwecken  anzupachten. - Alte Haus-Nr. 193: Bahnhofstr. 26.
Am 24. Januar 1883:       TOP 1:  Die für die Periode 1883 bis 1888 gewählten Gemeinde-Verordneten Düring und Noeke wurden vom Vorsitzenden mittels Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 3:  Die Witwe Spindeldreher soll auf ihren Geisteszustand ärztlich untersucht und eventuell in Marsberg untergebracht werden. Soll dann Aufnahme in Marsberg nicht erfolgen können, dann wird die jährliche bisher bewilligte Unterstützung von monatlich 25 Mark auf 18 Mark ermäßigt.
TOP 4:  Nachtwächter Joseph Nolte und Tagelöhner Heinrich Vohs sollen vernommen werden (nicht negativ zu bewerten; gehört werden), zu welchem Lohnsatz sie die Hirtenstelle übernehmen wollen.
TOP 6:  Die Miete für Witwe Spindeldreher und Nikolaus Frank bei Josef Kerstholt soll vom 1. Januar übernommen werden.
TOP 7:  Der Antrag des Joseph Kerstholt um Übernahme der ausständigen Miete des Nikolaus Frank im Betrag von 80 Mark  wurde abgelehnt. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.
TOP 8:  Dem Joseph Kerstholt soll zur Zahlung seiner Communal-Steuer Ausstand bewilligt werden. - Auch eine Lösung.
TOP 9:  Dem Joseph Kerstholt soll für den der Witwe Spindeldreher geborgten Tisch 6 Mark als Kaufpreis gezahlt werden.
TOP 11:  Von dem Ausfall (Ausgang, Ergebnis) des Prozesses gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft wurde Mitteilung gemacht. - Aber inhaltlich hier nicht aktenkundig.
TOP 12:  Zur Nachweisung des verkauften Eichenholzes wurden die Gemeinde-Verordneten Düring, Feldmann und Noeke bestimmt.
Am 8. Februar 1883:     TOP 1: Die Herren Düring, Göckeler und Feldmann wurden beauftragt, die Langelbrücke auf deren Reparatur-Bedürftigkeit und Tragfähigkeit zu untersuchen und über den Befund in der nächsten Sitzung zu referieren.
TOP 3:  Die für die Witwe Schröer in Arnsberg bezahlten Krankenhaus-Verpflegungs-Kosten sollen von derselben wieder eingezogen werden und soll eventuell ein von Noeke ausgeliehenes Kapital ad 300 Mark b...(?) werden.
TOP 4:  Der Witwe Jürgens wurde 1 Paar Schuhe bewilligt und Herr Düring mit der  Bestellung beauftragt. - Manchmal steht „Herr“ vor dem Namen; alle wissen, wer gemeint ist; der Gemeinde-Verordnete Johann Düring.
TOP 5: Das älteste Kind der Witwe Spindeldreher soll bei der Witwe Weber für täglich 25 Pfennig und das jüngste dem Ackerer Kerstholt für ebenfalls 25 Pfennig untergebracht werden. - Vornamen sind hier nicht genannt.
TOP 6:  Die ausständigen Holzkaufgelder des verstorbenen Totengräbers Trumpetter sollen gerichtlich beigetrieben werden. Das letzte Fuder Armen-Holz wurde zu 2,50 Mark taxiert (preislich festgesetzt).  - Sterberegister: Joes (für Johann) Trumpetter, Tagelöhner, LA 80 Jahre; gest. 1.2.1883. Trauungsregister: Joes Trompetter Heirat mit Agatha Unger: am 31.1.1830 (anfangs mit „o“ geschrieben).
Am 15. Februar 1883:   TOP 1:  Der Tagelöhner Heinrich Vohs wurde versuchsweise als Kuhhirt der unteren Gemeinde-Weide vom 1. April d.J. mit einem Jahreslohn von 120 Mark angestellt.
TOP 3:  Dem Nikolaus Frank soll pro Februar noch 9 Mark Unterstützung gezahlt werden.
Am 23. Februar 1883:     TOP 1:  Maurermeister Franz Göckeler ist zu ersuchen einen Kostenanschlag über die Reparatur der Langelbrücke anfertigen. Der Vorsitzende wurde ersucht, sich mit der Forstverwaltung über Lieferung von 500 Kubik-Fuß 3 Zoll (10 cm) starke Eichen-Bohlen in Verbindung zu setzen.
TOP 2:  Das Unterstützungsgesuch der Witwe Eickhoff wurde einstimmig abgelehnt, da dieselbe neben freier Wohnung und Brenn-Bedarf monatlich 12 Mark Unterstützung erhält, womit sie, wenn sie nur etwas arbeiten wollte, sich und ihre Kinder sehr wohl unterhalten kann.
TOP 3:  Dem Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser soll die Stellung eines zweiten Zuchtochsens für jährlich 30 Mark übertragen werden. Im Ablehnungsfall soll ein öffentlicher Verding (Ausschreibung) stattfinden.
TOP 4:  Das Gesuch des Pricke in Dinschede um Bewilligung der Miete für die Witwe Recke wurde abgelehnt. Beansprucht die Witwe Recke auch fernerhin Miete, dann soll dieselbe gehalten werden, im hiesigen Ort zu wohnen. – Die Hintergründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Die beiden Rechnungen des Apothekers Fischer in Arnsberg über 7 Mark und über 38,83 Mark sollen auf die hiesige Gemeindekasse angewiesen werden. - Nicht aktenkundig sind die Medikamente und ihre Empfänger.
TOP 8:  Die Rechnung des Dr. Liese über Untersuchung der Witwe Spindeldreher im Jahre 1878 (kein Abschreibfehler) wurde auf die Gemeindekasse angewiesen.
TOP 9:  Dem Eisenbahn-Betriebsamt Cassel sollen die zu viel gezahlten Grund-Entschädigungs-Gelder im Betrag von 1.406,30 Mark nach Abzug des der Gemeinde durch Expropriation zugebilligten 236,89 Mark gezahlt werden. - Expropriation = Enteignung auf gesetzlichem Wege.
Am 5. März 1883:    TOP 1:  Der vom Vorsitzenden und stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Düring entworfene Communal-Haushalts-Etat  für 1883/84 wurde vorgelegt, derselbe wurde Posten weise durchgegangen und geprüft und demnächet (danach) in Einnahme und Ausgabe auf 12950 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer von 8059,60 Mark soll nach Verhältnis der direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 6:  Der Anton Linneborn soll nochmals aufgefordert werden, die Reparaturkosten der Langelruhrbrücke von 31,60 Mark zu erstatten, da die Fahrbahn nach dem Zeugnis der Herren Düring, Feldmann und Noeke an dem fraglichen Abend durch Frost nicht glatt gewesen sei.  -  Was da passiert ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Die in der Subhastation erworbenen Matthias Krick´schen Grundstücke sollen baldigst versteigert, eventuell anderweitig verpachtet werden.
Am 7. April 1883:    TOP 1:  Für die Mädchenklasse sollen zwei neue Schulbänke angeschafft und wenigstfordernd verdungen werden.
TOP 4:  Die Bewilligung von Armenholz an Georg Flinkerbusch wurde abgelehnt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Witwe Hilgenberg wurde Armenholz unter der Bedingung bewilligt, dass sie die Abfuhrkosten selbst bestreite.
TOP 6:  Die alten Bohlen der Langelbrücke sollen nach Beendigung der Reparaturarbeiten sofort meistbietend versteigert werden.
Am 19. April 1883:     TOP 1: Trug der Vorsitzende die Regierungs-Verfügung vom 5. d.M. vor und beschloss die Versammlung die von dem Kirchen-Vorstand im Pastorats-Gebäude für Typhus-Kranke zur Verfügung gestellten Zimmer im Bedarfsfall mit den erforderlichen Krankenpflege-Utensilien auszustatten. - Das Pfarrhaus steht zu Zeit leer.
TOP 2:  Der Witwe Regina Jürgens wurde vom 1. d.M.  (1. April) an jährlich 18 Mark Hausmiete und monatlich 3 Mark Unterstützung bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 1.2.1845 Franz Jürgens mit Regina Hund aus Elleringhausen; Sterberegister: Franz Caspar Jürgens, geb. 5.8.1818; Tagelöhner, Beilieger, gest. 6.11.1864, hinterlässt Ehefrau, Elisabeth Linhoff = unehel. Tochter seiner Frau, 1 Schwester. Alte Haus-Nr. 21 c, Bergstr. 18
TOP 3:  Die Schweine-Hirtenstelle soll zur Concurrenz (neuer Wortgebrauch im Protokoll)) ausgeschrieben werden. Den zu fordernden Jahreslohn sollen die vortreibenden Schweine-Besitzer voll tragen, einschließlich 4 % Hude-Gebühren, sodass die Gemeindekasse keinerlei Ausgaben hat.
TOP 4:  Das wiederholte Gesuch des Joseph Kerstholt um Bewilligung der Hausmiete für die Eheleute Frank vom 1. November 1882 an wurde abermals abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Volkszählung 1880: Joseph Kerstholt, Ale Haus-Nr. 114 / St. Nikolaus Straße 1.
TOP 5:  Der Reiserholz-Verkauf im Hohlknochen wurde genehmigt.
Am 30. April 1883:  TOP 2:  In Folge Schreibens des Herrn Amtmanns Enser am 26. d.M. betreffend die von ihm innehabende Mietwohnung im neuen Schulhaus erklärte die Versammlung, dass sie die Beschaffung des nötigen Wassers allerdings als durchaus wünschenswert und notwendig erachte und in dieser Hinsicht unbedingt Schritte geschehen müssen, dass solches auf der anderen Seite aber angesichts der ungünstigen resp.  durch die Anlage des Eisenbahn-Tunnels sehr zum Nachteil der hiesigen Ortes veränderten Wasser-Verhältnisse offenbar keine leichte Aufgabe sei. Zunächst werde jedenfalls  zu konstatieren sein, wie dem noch immer nicht  zum Abschluss gebrachten Prozess der Beschädigten gegen die Eisenbahn-Gesellschaft zum Antrag gebracht ward und solle sodann geprüft werden, ob für das Bedürfnis der Haushaltung des Herrn Amtmanns in der Nähe des Schulhauses ein angemessener tiefer Brunnen gegraben oder wegen Anlegung einer Wasserleitung mit dem Nachbar Toenne (auf der gegenüber liegenden Straßenseite: Post und „Hölle“) dann sich die Mächtigkeit (?) dazu bietet, in Unterhandlung getreten werden soll.
Am 6. Juni 1883:     TOP 1:  Um die hiesige Gemeinde-Fischerei gegen vollständigen Ruin zu schützen, wurde, nachdem der Gemeinde-Verordnete Noeke, welcher als Anpächter derselben bei der Sache beteiligt ist, abgetreten war (den Raum verlassen hatte), beschlossen, bei der General- bzw. Spezial-Commission die Ablösung der dem Fabrikbesitzer Linneborn zustehenden Fischerei-Gerechtsame unverzüglich zu beantragen. - Inhaltlich mehr ist nicht aktenkundig.
Am 2. Juli 1883:     TOP 1: Wurde der Versammlung von dem Antrag hin der Witwe Klocke (hier mit ck, sonst auch Kloke geschrieben) eine Gewährung einer fortlaufenden Unterstützung vorgelegt. Die Versammlung erkannte den hilfsbedürftigen Zustand der Klocke an und beschloss auf Vorschlag des Vorsitzenden, derselben bis auf weiteres eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 6 Mark, außerdem jährlich 36 Mark Wohnungsentschädigung zu bewilligen. -  Sterberegister: Anton Kloke, Maurer, LA 50 J., gest. 4. Juni 1883. Trauungsregister: Zweite Heirat am 20.1.1876: Johann Anton Kloke aus Stadtberge / Obermarsberg, Witwer, mit Maria Franziska Molitor. Erste Heirat am 27.11.1858 mit Maria Anna Rochold.
TOP 2: Wurde der abermalige Antrag der Witwe Jürgens um Gewährung einer einmaligen rückständigen Wohnungsentschädigung von 7,50 Mark bewilligt.
Am 23. Juli 1883:     TOP 4: Der Vorsitzende trug vor, dass die Westfälische-Provinzial.Feuer-Sozietät bewilligt für den Blitzschaden am neuen Schulgebäude eine Entschädigung von 48 Mark bewilligt habe. Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Düring wurde beauftragt, das Gebäude nach Einholung des Gutachtens des Taxators Trompetter (Preis-Kosten-Einschätzers) wieder herstellen zu lassen.
Am 27. August 1883:   TOP 1:  Dem Handlanger Caspar Schmitz wurden von heute an wöchentlich 3 Mark Unterstützung bewilligt. Außerdem erhält derselbe Arzt und Apotheke frei. - Sterberegister: Caspar Schmitz, Maurer, gest. 5.9.1883; Trauungsregister: Heirat am 25.11.1858 Caspar Schmitz gnt. Busenbergs mit Maria-Anna Heinrichs aus Wennemen, Pfr. Calle. Dez. 1880: Alte Haus-Nr. 28, St. Nikolaus Str., ohne Vornamen 1 männl., 4 weibl.; 1895: Alte Haus-Nr. 213, Hauptstraße, Schmitz, Witwe, 1 weibl., 2 männl., ohne Vornamen.
TOP 2:  Das Gesuch der Witwe Hilgenberg um Bewilligung von Kleidungsstücken für ihre beiden Töchter wurde abgelehnt, da die Bedürfnisse nicht anerkannt werden konnten. - Ausdrückliche Gründe sind nicht aktenkundig. - Sterberegister: Conrad Hilgenberg gest. 15.4.1882, LA 38, Fabrikarbeiter, Dez. 1880: Alte Haus-Nr. 60, Bergstr. 31; 1 männl., 5 weibl.: Heiratsregister: Conrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria-Catharina Vielhaber am 3.8.1872
TOP 3:  Die Reparaturkosten der Langelsbrücke ad 31,60 Mark sollen von dem Knecht Franz Heihe zu Giesmecke gerichtlich eingezogen werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Der Wege- und Wald-Wärter Düring soll zur Instandhaltung der Gemeinde-Wege angehalten werden und der Herr Noeke wurde bestimmt, dem Düring die Arbeiten anzuweisen und zu Kontrollieren. Dieses soll dem Düring von dem Vorsitzenden eröffnet werden.
TOP 5:  Dem Johann Spindeldreher sollen die Schuhe besohlt und Leinen für 3 Hemden beschafft werden. Herr Kerstholt wurde mit der Ausführung beauftragt.
Am 20. September 1883:    TOP 2:  Die Rechnung des Maurermeisters Caspar Rocholl für über ausgeführte Arbeiten am neuen Schulhaus im Betrag von 27,80 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 4: Das Gesuch der Witwe Caspar Schmitz auf Bewilligung der rückständigen Miete von 60,50 Mark ist durch Zahlung seitens des Schwiegersohns der Witwe Schmitz gegenstandslos geworden.
TOP 6: Der Maurermeister Caspar Rocholl soll mit der Anfertigung eines Kostenanschlags erstellen über das Weißen der Schullocale nach Erneuerung des Anstrichs am alten Schulgebäude beauftragt werden.
TOP 7:  Die Beschlussfassung über die Instandsetzung des Twieten-Weges wurde ausgesetzt. - Begründung ist nicht aktenkundig; wohl wegen Geldmangel. Oder: z. Zt. wohnt hier kein Herr Pfarrer.
Am 17. November 1883:    TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht unterm 31. Juli d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1882/83 wurde wie folgt festgesetzt: Soll-Einnahme 23707,o9 Mark; Ist-Einnahme 23261,32 Mark; Rest-Einnahme 445,77 Mark; Soll-Ausgabe 18526, 25 Mark; ; Ist-Ausgabe 18526, 25 Mark; Bestand 4735,07 Mark.
Top 2:  Zur Revision der Gemeindekassen-Rechnung pro  1882/83 wurden die Gemeinde-Verordneten Josef Noeke und Carl Feldmann gewählt.
TOP 4:  Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1884/85 wurden:  Postverwalter Caspar Toenne, Ziegelei-Besitzer Johann Düring, Auktionator Josef Noeke gewählt.
TOP 5:  Die Communalsteuer-Reclamation der Ehefrau Ransenberg wurde als unbegründet verworfen. - Siehe Extra-Kapitel: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“, Ransenberg.
TOP 7:  Das Gesuch der Witwe Jürgens um Erhöhung ihrer Unterstützung wurde ebenfalls abgelehnt, da Gesuchstellerin durch Halten von Kostgängern einer erhöhten Unterstützung nicht bedürftig ist.
TOP 9:  Der Witwe Tagelöhner Heinrich Höhmann:  Mine geb. Bracht wurde infolge ihres Gesuchs Armen-Brennholz bewilligt; der weitere Antrag um Bewilligung der Wohnungsmiete und eine fortlaufende Unterstützung wurden jedoch abgelehnt, da die Bedürftigkeit hierzu nicht anerkannt werden konnte. - Trauungsregister: Heirat Heinrich Höhmann am 17.11.1853 mit Wilhelmine Bracht aus Niederberge, evangel. Rel.; Sterberegister: Heinrich Höhmann: gest. 9.7.1880, LA 61, Tagelöhner. - Alte Haus-Nr. 66 / Twiete.
Am 22. Dezember 1883:   TOP 2: Die Verpflegungskosten für den Handelsmann Ferdinand Korte im Krankenhaus Arnsberg sollen vorschussweise aus der Gemeindekasse bestritten und demnächst vom Anton Korte in Ratenzahlungen gegen Bürgschaftsleistung wieder eingezogen werden. Eventuell sollen die Kosten auf die Besitzung des Anton Korte eingetragen werden.
TOP 3:  Der Ehefrau Auktionator Josef Noeke: Dorothea geb. Klute hierselbst sollen die Gemeinde-Grundstücke Flur IV Nr. 206/123 und 212/138 der Steuer-Gemeinde Freienohl gegen ein Eintrittsgeld von 1 Mark und einem jährlichen Grundzins von 1,40 Mark und da der Grundzins am 31. Dezember 1862 zum 25-fachen Betrag mit 35 Mark bereits abgelöst ist, zum Gesamtpreis von 36 Mark verkauft wurde. Der Kaufpreis ist bereits zur Gemeindekasse gezahlt und einwilligen deshalb in die Auflassung der Grundstücke auf den Namen der Ehefrau Noeke.
TOP 4:  Für die Witwe Recke soll eine Wohnung hierselbst auf Gemeinde-Kosten beschafft beschafft werden und übernahm Josef Noeke die Auswahl.
TOP 5:  Die Wohnung der Eheleute Frank soll gekündigt werden, da Frank für den Unterhalt seiner Familie selbst sorgen muss und kann. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Ende der Akte AA 404. Beginn der Akte AA 407.
Drei Monate Versammlungspause. - Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Gustav Enser; Gemeinde-Verordnete: Franz Göckeler, Joseph Noeke, Carl Feldmann, Fritz Kerstholt, Johann Düring, Heinrich Albers.
Am 31. März 1884:    TOP 1:  Der vom Vorsitzenden und stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher (Johann) Düring entworfene Communal-Haushalts-Etat pro 1884/85 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahmen und Ausgaben auf 12600 Mark festgelegt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer ad 7950,94 Mark soll durch Zuschläge zu den direkten Staats-Steuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 3:  Die Rechnung des Apothekers Fischer in Arnsberg soll angewiesen werden.
TOP 4:  Der Witwe Jürgens wurden 1 Paar Schuhe und 1 Fuder Holz bewilligt.
TOP 5:  Das unterhalb der Vogelstange belegene (gelegene) Terrain soll mit hochstämmigen Eichen bepflanzt werden. Flurschütz Düring soll mit der Ausführung beauftragt werden. - Hinter der Langelbrücke rechts, am Eingang in den unteren Küppelweg, rechts vom Haus Bredt hat die Vogelstange gestanden; alte Eingesessene kennen noch die genaue Stelle.
TOP 6:  Die Eichen-Einfriedigung am oberen Feuerteich (Kletterpott) soll, nachdem der Rost abgekratzt, durch den Nachtwächter Krick zweimal mit Ölmenning gestrichen werden.
TOP 7:  Den beiden Nachtwächtern soll der Dienst gekündigt und an deren Stelle  ein Nachtwächter mit einer Jahresbesoldung von 210 Mark angestellt werden. Der neu anzustellende Nachtwächter hat sich ein Wachlocal auf eigene Kosten zu beschaffen und soll dem Lenze das seitherige Wachlocal gekündigt werden, da der neu anzustellende Nachtwächter keine Signale mehr abgeben soll, so sollen Controll-Uhren beschafft werden. - Wachlocal, nicht Wachtlocal! Lenze: Alte Haus-Nr. 27, St. Nikolaus Straße 19.
TOP 8:  In die Commission zur Controllierung wegen Vertilgung des Huflattichs wurden der Unternehmer Düring und der Flurschütz Düring gewählt. - Die Huflattich-Commission wird hier zum ersten Mal genannt. Siehe auch freienohler.de.
Am 9. Mai 1884:    TOP 1:  Die Bewerbungsgesuche des Tagelöhners Arnold Krick und des Totengräbers Johann Schirp um die erledigte Nachtwächterstelle wurden nicht berücksichtigt. Dagegen wurde der Vorsitzende ermächtigt, mit dem Fabrikarbeiter Franz Kaulmann hierselbst wegen Übernahme der Stelle in Unterhandlung zu treten. Die Besoldung wurde vom 1. Juni des Jahres an auf 264 Mark bis 300 Mark inklusive für Beschaffung eines Wachlocals   festgesetzt. - Gründe für diesen Personalwechsel sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Der Familie Limberg wurde für die Zeit der Erkrankung der (Frau und Mutter) Limberg eine Unterstützung von täglich 50 Pfennig bewilligt und sollen die gezahlten Beträge von dem Ortsarmenverband Arnsberg  wieder eingezogen werden. -In den Volkszählungslisten von 1871, 1880, 1895 ist die Familie Limberg nicht aktenkundig, auch nicht im Trauungsregister. Wohl Sterberegister: gest. 26.5.1886 Kind Martin Limberg, LA 1 Jahr, Sohn der Eheleute Franz Limberg und ...(?) Vohs.- Im Jahr 1886: insgesamt 43 Sterbefälle, davon 32 Kinder! Typhus-Epidemie; siehe unten TOP 6.
TOP 3:  Dem Lehrer Brüggemann wurde gegen die Stimme des Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler in Rücksicht darauf, dass Brüggemann die ihm überwiesene Dienstwohnung nicht bewohnt (im neuen Schulgebäude) und die Gemeinde daher keine Unterhaltungskosten hat, ein jährlich vom 1. April d.J. zahlbarer Betrag von 25 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Der Grund dieses Nicht-Bewohnens ist nicht aktenkundig, auch nicht, wo er wohnt.. Im Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“  gilt Lehrer Brüggemann als „fleißig und geschickt“.
TOP 4: Dem Rendanten wurde wurde für die Rechnung pro 1882/83 Decharge erteilt. – Entlastung.
TOP 6:  Auf Antrag des Kirchenvorstands soll in der hiesigen Pastorats-Wohnung der Saal, die beiden anstehenden Zimmer nebst Flur tapeziert resp. cramoniert (?) werden. Der Vorsitzende und der Gemeinde-Verordnete Feldmann wurden mit der Ausführung beauftragt. Ebenso soll für den Saal ein neuer Ofen beschafft werden, falls der alte unbrauchbar sein sollte. - Das Pastoratsgebäude stand leer (Pfarrer Falter kam erst nach der Epidemie), wurde von der Ordensschwester Isidora mit den Typhus-Epidemie-Erkrankten bewohnt.  Zu Schwester Isidora siehe Extra-Kapitel: „Frau, Frauen, Freienohlerinnen“.
TOP 8:  Für den beim Gemeinde-Verordneten Kerstholt untergebrachten Sohn der Witwe Spindeldreher wurde 1 Anzug und 1 Paar Schuhe bewilligt. - Der Junge wird größer geworden sein.
Am 18. Juli 1884:  TOP 2:  Der Klempner Adams in Arnsberg soll mit der Anlage eines Blitzableiters auf dem neuen Schulgebäude beauftragt werden und werden die Kosten aus der Gemeindekasse bewilligt. Der mit Adams abzuschließende Lieferungsvertrag soll uns zur Genehmigung vorgelegt werden.
TOP 6:  Das Gutachten der Agricultur-Chemischen Versuchsstation Münster vom 30. Mai 1884 über den Zustand der hiesigen beiden Gemeindebrunnenwasser wurde vorgetragen und davon mit dem Bemerken Kenntnis genommen, dass eine seitliche oder oberirdische Absperrung des Zuflusswassers nicht angänglig ist, da die Brunnenwasser jetzt nur aus Tagewasser bestehen. - Siehe Krünitz Online: Tagewasser: besteht nur aus Regenwasser, Schneewasser, nicht durch andere Zuflüsse, Gräben (vom Nachbarn...).
TOP 7:  Die unterm 26. April 1884 von der Königl. General-Commission Münster ergangene Erkenntnis in Betreff Ablösung der Linneborn´schen Ruhr-Fischerei wurde von dem Vorsitzenden mit dem Bemerken vorgetragen, dass Linneborn gegen diese Erkenntnis Berufung eingelegt habe. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 9:  Demnächst (danach) wurde zur Wahl eines neuen stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers für die Periode 29.Juni 1884 bis zum 29. Juni 1890 geschritten. Es erhielten Stimmen: (2.) Ackerer Adam Pöttgen: 1 Stimme; (1.) Auktions-Commissar Joseph Noeke: 4; (3.) Schreiner Carl Feldmann: 1; (4.) Ziegelei-Besitzer Johann Düring: 1; und es ist somit Joseph Noeke gewählt worden. Noeke war in der Sitzung anwesend und nahm die Wahl an.                                    
TOP 10:  Zum Amtmann-Vertreter pro 1. April 1884 bis 31. März 1887 wurde der Maurermeister Franz Göckeler mit 4 von 7 Stimmen gewählt; Joseph Noeke erhielt 3 Stimmen. Göckeler war anwesend und nahm die Wahl an.  - Eine wohl politisch korrekte Unterscheidung: Amtmann-Vertreter und stellvertretender Gemeinde-Vorsteher: zwei Personen.
TOP 12:  Der Gemeinde-Verordnete Noeke will die nötigen Anweisungen zur Instandsetzung der Twieten-Straße und des Weges zur Giesmecke geben und sollen dem Wegewärter Düring beim Transport der Steine die zum Auf- und Abladen derselben erforderlichen Arbeitskräfte beigegeben werden.
Am 2. August 1884:   TOP 2:  Die Ministerial-Maßnahmen gegen die Cholera wurden vorgetragen und eine Commission gewählt bestehend aus dem Vorsitzenden und den Gemeinde-Verordneten Göckeler und Noeke, welche die Wohnungs- und Reinigungs-Verhältnisse der hiesigen Einwohnerschaft einer Untersuchung unterziehen soll.
TOP 3:  Der Nachtwächter Kaulmann soll vorläufig stündlich pfeifen und es soll später Beschluss darüber gefasst werden, ob Controll-Uhren angeschafft werden sollen oder nicht. „Pfeifen“ konkret?
TOP 4:  Der Familie Fritz Schmitz  wurde eine Unterstützung von täglich 1 Mark  bewilligt und für den 11-jährigen Sohn der Familie Schmitz sollen 1 Paar Schuhe beschafft werden.
Am 18. August 1884:  TOP 1:  Dem Anton Höhmann hierselbst wurde die Instandsetzung der Twieten-Straße für das abgegebene Gebot von 408 Mark übertragen. - Anton Höhmann: Alte Haus-Nr. 66 / Twiete 1.- Nebenbei: an der Lage seines Haus-Eingangs ist die Lage der alten Dorfstraße durch Freienohl vor etwa 1806 – 1810 sichtbar.
TOP 2:  Mit der Errichtung einer gemeinsamen Orts-Krankenkasse für den ganzen Amtsbezirk Freienohl sind wir einverstanden und wir treten dem von der Amts-Versammlung Freienohl dieserhalb unterm 5. d.M. gefassten Beschluss in allen Teilen bei.
Am 22. September 1884:   TOP 2:  Eine größere Feuerspritze mit Saugvorrichtung für die hiesige Gemeinde soll beschafft werden in der Voraussetzung, dass die Königliche Regierung in Rücksicht auf die misslichen finanziellen Verhältnisse der Gemeinde eine extraordinaire Hauung bis zur Höhe der Anschaffungskosten bewilligt.
TOP 3:  Über die Weiterversorgung der hiesigen Gemeinde mit dem erforderlichen Wasser ist das Königliche-Eisenbahn-Betriebsamt zu Kassel (schon mit K geschrieben) mit der Ausarbeitung eines Projektes zur Herstellung einer Wasserleitung beschäftigt.
TOP 4:  Mit der Bildung einer organisierten Feuerwehr soll vorgegangen werden. - Daraus wird die Organisation „Freiwillige Feuerwehr“.
Am 7. Oktober 1884:     TOP 2:  Die in der Pastorat (kein Schreibfehler, sondern Freienohlerisch) disponibel gewordenen Besen sollen öffentlich meistbietend verkauft werden.
TOP 4:  Um dem Grund der Typhus-Krankheit Herr zu werden, soll eine Krankenschwester auf Kosten der Gemeinde die Pflege der Kranken übernehmen. - Schwester Isidora zieht ins z.Zt. leerstehende Kranken-Pfarrhaus.
Am 20. Oktober 1884:     TOP 2:  Das Wohn- und Empfangszimmer sowie das Esszimmer in der Pastoratswohnung soll dem Voranschlag des Franz Göckeler vom 16. d.M. gemäß zum Betrag von 28,14 Mark durch den Anstreicher Krick hierselbst neu tapeziert und geweißelt werden. Dem Pfarrer Falter sollen die Tapeten zur Auswahl vorgelegt werden. - Der neue Pfarrer Julius Falter wurde aus der Stadt Hagen nach Freienohl versetzt, wohl auch wegen seines gegenüber Bismarck kritischen Buches über den Kulturkampf.
TOP 3:  An Stelle der ausgeschriebenen Nachtwächter Krick und Lenze wurde der Bahnarbeiter Franz Kaulmann von hier, welcher diesen Dienst schon seit 1. August probeweise versieht, gewählt; und zwar wurde eine beiderseits freistehende  dreimonatliche Kündigung und das Gehalt des Kaulmann auf jährlich 300 Reichstaler festgesetzt. Das Wachlocal stellt Kaulmann unentgeltlich, dahingegen liefert die Gemeinde 1 Klafter Hartholz und 2 Haufen Reiserholz. - 1 Klafter = 3,4 Kubik-Meter.
TOP 5:  Über die Instandsetzung des Weges nach dem Totenhof (Friedhofsweg) soll das Rechtsverhältnis festgestellt werden. - Bezahlt die politische oder kirchliche Gemeinde?
Am 10. November 1884:   TOP 3: Das bei der Sparcasse Arnsberg zinsbar angelegte Capital von pptr. 1500 Mark soll gekündigt und hiermit nur aus dem Kostenbestand sollen bei der Sparcasse Neheim auf das im Jahr 1878 angeliehene Capital 3500 Mark abgetragen werden.
TOP 4:  Dem Fabrikbesitzer Linneborn wurde am Hohlknochen (Steinbruch) das erforderliche Baumaterial zum Wege durch das Langel gewährt und wurde Herr Joseph Noeke deputiert (beauftragt), die Art und Weise der Gewinnung  (des Abbaus)  anzugehen.
TOP 5: Als Ordner resp. Aufsichter (Aufseher) bei Ausbruch eines Brandes wurden gewählt: (a) an Stelle des Zimmerermeisters Franz Korte der Schneidermeister Arnold Schroeder; (b) an Stelle des Amtssekretärs Carl Struif (?) der Kaufmann Anton Löbach; (c) an Stelle des Auktionators Josef Noeke der Schaufelmacher Franz Düring und (d)  an Stelle des Arnold Schroeder der Ackerer Caspar Altenwerth.  - Für die 12 Ordner und Aufsichtsmänner sollen rote Armbinden beschafft werden und es wurde Herr Schneidermeister Albers mit der Anfertigung derselben beauftragt.
Am 28.November 1884:    TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht unterm 15. Juli d. J.  vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse füpro 1883/84 wurde vorgelegt, postenweise  durchgegangen und dabei nichts zu erinnern gefunden. Die Rechnung wurde wie folgt festgestellt:  Soll-Einnahmen 21947,36 Mark; Ist-Einnahmen 21399,33 Mark; Rest-Einnahmen 66,70 Mark; Soll-Ausgabe 16356,74 Mark; Ist-Ausgabe 16356,74 Mark; Bestand 5042,59 Mark. Decharge wurde erteilt.
TOP 2:  Von der Bestätigung des Kaulmann als Nachtwächter wurde Mitteilung gemacht und soll die Vereidigung desselben in nächster Sitzung erfolgen.
TOP 3:  Die Kündigung des Kuhhirten Vohs wurde akzeptiert und es soll unter Zuziehung des Hirten Krick eine neue Abgrenzung der Huden (Weiden) und Neueinteilung der Huden in einer besonderen Sitzung vorgenommen werden.
TOP 4:  Die ganze Communalsteuer des Heinrich Trumpetter Sen. pro 1884/85 wurde niedergeschlagen.
TOP 5: In die Rückgabe der Amtscaution des verstorbenen Rendanten Theodor Bracht  an den jetzigen Rendanten Louis Bracht wurde eingewilligt. - Ausschnitt Ahnentafel Familie Bracht, weil evangel. Konfession nicht im kath. Totenregister von Freienohl, bestattet auch in Arnsberg, zeitüblich.  Theodor Bracht geb. 17.10.1810 Niederberge, gest. 16.5.1883 Freienohl, verheiratet mit Elisabeth Lichte, geb. 16.3.1816 Freienohl, gest. 28.12.1896 Freienohl; beider Sohn Ludwig (Louis) Bracht 6.5.1843 Freienohl, gest. 19.3.1909 Freienohl, verheiratet mit Theresia Cramer geb. 2.12.1842 Warstein, gest. 11.3.1929 Freienohl.
Am 22. Januar 1885:     TOP 3:  Die Gemeinde Freienohl ist im Besitz von 2 Feuerspritzen und von 2 fahrbaren Wasserkübeln und wir erachten diese beiden Spritzen, welche sich in einem guten, brauchbaren Zustand befinden, für die hiesige geschlossene Ortschaft in jeglicher Beziehung für ausreichend. Die Versorgung des hiesigen Ortes mit dem erforderlichen Wagen befindet sich zur Zeit in der Schwebe, da das Königliche-Eisenbahn-Betriebsamt Kassel mit der Projektierung einer Wasserleitung beschäftigt ist. Bildung einer organisierten Feuerwehr hier für die hiesige Gemeinde ist unausführbar, da die erwachsenen männlichen Personen in auswärtigen Fabriken und als Waldarbeiter auswärts beschäftigt sind. Die im Ort verbleibenden Personen sind größtenteils schon als Ordner und Aufsichtsmänner beim Ausbruch eines Brandes ernannt und es werden schwerlich so viel einheimische Personen übrig bleiben, um eventuell beide Feuerspritzen in Tätigkeit erhalten zu können.
TOP 4: Für die nächste mit dem 1. Juli anfangende 3-jährige Funktionsperiode wurde für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl der Maurermeister Franz Göckeler Sen. einstimmig zum Schiedsmann wiedergewählt. Göckeler war in der Sitzung anwesend und nahm die Wahl an.
TOP 5:  Die Rechnung des Cremer in Arnsberg über 6 Mark für geliefertes Gummituch für die Typhus kranke Familie Trompetter soll angewiesen werden.
TOP 7:  Witwe Jürgens wurden 1 Paar Schuhe bewilligt; ebenso der Witwe Klocke  ein Haufen Brennholz.
Am 10. Februar 1885:     TOP 1:  Der vom Vorsitzenden (Amtmann Enser) und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke  entworfene Communal-Haushalts-Etat pro 1885/86 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnehme und Ausgabe auf 12200 Mark festgelegt. Die hierauf zu erhebende Communal-Steuer ad 7993,35 Mark  soll durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern zu gleichen Prozenten aufgebracht werden.
TOP 5:  Mit der Instandsetzung der alten Schultische und mit der Anbringung von Rückenlehnen in den Hinterbänken in der Mädchen- und Sammel-Klasse soll in den diesjährigen Hauptferien vorgegangen werden. - Ob die Alte oder/und die neue Schule gemeint ist, ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Apothekerrechnung für Heinrich Trompetter im Betrag von 149,38 Mark soll von der Gemeindekasse berichtigt werden, falls Trompetter den Betrag für die Gemeinde auf seine Besitzung eintragen lässt und vom 1. April 1885 an mit jährlich 4 % verzinst. Verneinendenfalls soll die Rechnung dem Apotheker Fischer zur direkten Einziehung vom Trompetter zurückgegeben werden.
TOP 7:  Die Arzneirechnung im Betrag von 72,33 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Die Patienten sind nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der Armenarzt soll angewiesen werden, neue wirkliche Medikamente (gemeint sind wohl: wirksame) für Ortsarme bei den Apotheken in Arnsberg in Bestellung zu geben, dagegen sollen die übrigen Krankenbedürfnisse als W...(nicht korrekt lesbar) durch den Gemeinde-Vorsteher beschafft werden.
TOP 9:  Mit der Einfriedigung der Leitung des Blitzableiters am neuen Schulgebäude wurde der Schreinermeister Carl Feldmann beauftragt.
Am 27. März 1885:   TOP 2: Die Apothekerrechnung für Franz Trumpetter im Betrag von 149,38 Mark soll von der Gemeindekasse gezahlt werden; falls Trumpetter den Betrag für die Gemeinde auf sein Hausgrundstück eintragen lässt und das Kapital mit 4 % verzinst. Die Eintragungskosten soll die Gemeindekasse tragen.
TOP 3:  Die Unterstützung der Witwe Recke wurde vom 1. April an auf täglich 50 Pfennig ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Dem Sohn der Witwe Recke wurde 1 Anzug bewilligt und Herr Schneidermeister Albers mit der Lieferung desselben beauftragt.
TOP 7:  Witwe Jürgens soll noch 1 Fuder Holz geliefert werden, falls noch Vorrat vorhanden sein sollte.
TOP 8:  Als Huflattich-Commissar wurde Herr Kückenhoff bestimmt und soll der Flurschütz Düring bei der Revision zugezogen werden.
Am 28. April 1885:        TOP 4:  Vom Vorsitzenden soll in Gemeinschaft mit dem Gemeinde-Verordneten Noeke bestimmt werden, welche Einwohner ihre Kühe der oberen oder der unteren Herde zuzutreiben haben.
Am 17. Juni 1885:    TOP 1:  Die Gelder zur Beschaffung von 17 Tintefässern in der Sammelklasse wurden aus der Gemeindekasse bewilligt. - Damals Tintefässer, später Tintenfässer. Noch später: gibt es sie nicht mehr, sondern „Füller“, „Kuli“, Handy usw.
TOP 6:  Der Antrag des Pfarrers Falter um Restaurierung einer vor dem Pfarrgebäude gehörigen gusseisernen Bank resp. Beschaffung einer neuen wurde einstimmig abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Pfarrer Falter war kirchenrechtlich noch sogen. Hilfsseelsorger, erst ab 17.12.1886 offizieller Pfarrer; manche neue Pfarrer haben von ihrem Vorgänger Angeschafftes gern abgeschafft; siehe Beispiele im Pfarrarchiv: Anschaffungen / Abschaffungen auffällig bei Pfarrer-Wechsel.
TOP 7:  Der Kostenanschlag über die Reparatur der Turmuhr resp. Beschaffung von neuen Turmuhren (!) wurde vorgetragen und die Beschlussfassung über diesen Gegenstand bis zur Ausführung des Kirchenbaus vertagt. -  Die Verlängerung des Mittelschiffs um die Länge der auch neu erbauten Seitenschiffe und der Bau des Altarraums mit der Sakristei 1886 (damals hinter dem linken Seitenschiff; später Taufkapelle, dann Abstellraum für die hohen Leitern, Reinigungsmittel im Kirchenraum für die sich abwechselnden „Kirchen-Putz-Gruppen“, dann St. Nikolaus-Kapelle und auch „Oratorium“ genannt: 2016; die Dienstags-Abend-Messe am Josefs-Altar zum Gedenken an alle verstorbenen und lebenden Freienohler war seit 16 Jahren nicht mehr gefeiert worden; unter den Josefs-Altar  waren die beim Neubau der Heizungsschächte gefundenen Gebeine Freienohler gebettet worden. Die „Endstationen“ der Heizungsschächte sind gut wahrnehmbar; sie und die Schächte befanden sich noch auf dem Alten Kirchhof vor dem Erweiterungsbau;  siehe auch Extra-Kapitel „Friedhofsvisite“
TOP 8: Dem Gastwirt Johann Kerstholt wurde seinem Antrag gemäß die jenseits der Langel-Ruhrbrücke zu beiden Seiten des sogen. Sunderweges sowie die den Schützenplatz begrenzende zwischen Ruhr und  Linneborn´schen Fabrikanlage liegenden Gemeinde-Grundstücke für die diesjährigen beiden Schützenfesttage am 12. und 13. Juli für den Preis von 3 Mark verpachtet.
TOP 9:  Dem Fabrikbesitzer Linneborn soll die Entnahme von Lehm aus der Gemeinde-Lehmgrube zum Zweck der Hinterfüllung seiner Schlacht untersagt und Linneborn aufgefordert werden, den durch die Entnahme von Lehm vergrabenen Zufuhrweg durch den Erlenbruch wieder ebnen zu lassen.
Am 23. Juni 1885:   TOP 3:  Der Antrag des Ackerers Ahsmann hierselbst vom 16. d.M. auf Beseitigung der über seinem Grundstück hängenden  resp. beschattenden Bäume des Gemeindewaldes  soll dem Oberförster Harbert mit dem Ansuchen mitgeteilt werden, die überhängenden Zweige entfernen zu lassen. Die Fällung und Wegschaffung der Bäume selbst wurde abgelehnt. - Ein Grund der Ablehnung ist nicht aktenkundig. Nachhaltige Baum-, Wald-Kultur?
Am 5. September 1885:     TOP 1:  Das von der Königlichen Eisenbahn-Direction Elberfeld unterm 12. August der Königlichen Regierung zur Arnsberg unterbreitete Projekt einer Wasserleitung für den Ort Freienohl, wonach die Pumpstation in der Nähe der Ruhrbrücke verlegt ist, wurde vorgelegt und dabei folgende Erklärung abgegeben:  a) Wir erklären uns mit dem neuen Projekt vollkommen einverstanden; b) erklären wiederholt, dass wir gegen Zahlung eines Abfindungskapitals von 14.000 Mark die künftige Unterhaltung und den Betrieb der Wasserleitung selbst übernehmen wollen und  c) an der unter III. Nr.1 des Beschlusses vom  30. April 1885 gestellten Bedingung festhalten.
TOP 4:  Der Antrag der Witwe Eickhoff um Bewilligung von Schuhzeug für ihre 3 Kinder wurde abgelehnt, da die Bedürftigkeit nicht anerkannt werden konnte. - Aus der Sterbeliste: Franz Eickhoff, LA 35 Jahre, Fabrikarbeiter, gest. 7.11.1881; keine weiteren Angaben. - Aus dem Trauungsregister: Heirat am 8.8.1876: Franz Eickhoff aus Wenholthausen mit Maria Theresia  Kaulmann. - Heirat demnach mit 30 Jahren. - Volkszählung 1. Dezember 1880: Franz Eickhoff, Alte Haus-Nr. 192 / Hauptstraße; 2 männliche, 2 weibliche Bewohner; demnach ist ein drittes Kind nach 1880 geboren. Aus diesen Angaben ist die Ablehnung nicht ersichtlich.
TOP 5:  Infolge Antrags des Ackerers Franz Kerstholt wurde für den Ortsarmen Johann Spindeldreher ein Anzug bewilligt. - Einwohnerliste Dezember 1880: Franz Kerstholt, Alte Haus-Nr. 14, Bergstraße 7; 2 männl., 4 weibl. Bewohner.- Johann Spindeldreher: Wohnung nicht aktenkundig, Tod auch nicht im Sterberegister, Trauung nicht im Trauungsregister.
TOP 7:  Die auf die Klasensteuer des Schüsseldrehers Johann Kohsmann fallende Communal-Steuer wurde niedergeschlagen, da Kohsmann zur Zeit arbeitsunfähig ist.
TOP 8:  Der an dem Wege nach dem Totenhof (Friedhofsweg) führende Abzugsgraben soll bis zu dem vom Kehsler projektierten Ende an der östlichen Seite mit einer ähnlichen wie der bereits fertig gestellten Mauer eingeböscht werden und der Graben selbst in einer Breite von 85 Centimeter (ausgeschrieben!) ausgepflastert werden. - Vorsorge und Erfahrungen bei Beerdigungen bei Regen und Schnee.
Am 21. September 1885:     TOP 5:  Die Verpachtung des Geldempfangs der Langel-Ruhrbrücke an Joseph Figge für jährlich 15 Mark wurde nicht genehmigt; vielmehr soll der Gegenstand nochmals vorerst auf die Dauer eines Jahres öffentlich ausgeboten (!) werden.
TOP 7: Den beiden Kuhhirten soll auf ihren Antrag vom 18. d.M. gestattet werden, ihre Ziegen mit den Kuh-Heerden (in freienohlerischer Sprechweise mit 2 e geschrieben) zur Weide zu treiben; jedoch wurden die Weideflächen von dieser Ziegen-Hude ausgeschlossen.
Am 23. November 1885:    TOP 1:  Wirt Johann Kerstholt, Schuhmachermeister Gustav Helnerus und Schreinermeister Carl Feldmann wurden für das Steuerjahr 1886/87 als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission gewählt.
TOP 4:  Die provisorische Anstellung des Corpsjägers Griethaler wurde abgelehnt, da der Waldwärter Düring bis zur Wiederbesetzung der Försterstelle lediglich mit der Beaufsichtigung des Waldes beauftragt sei und eine Person für den Waldschutz genügend sei.
TOP 5: Bei Ausbruch einer Cholera-Krankheit soll für den hiesigen Ort eine Baracke gebaut werden und die Ausführung des Baus ist dem Schreinermeister Carl Feldmann hier übertragen. Als Cholera-Krankenpflegerin wurde die Witwe Erlmann designiert. 5 Liter 100 % Karbol-Säure sollen beschafft und beim Gemeinde-Vorsteher hingestellt werden. - Trauungsregister: unsicher: Heirat am 29.11.1849 Ferdinand Erlmann, Ackerbürger, mit Theresia Bracht (ev.). Aus dem Sterberegister mit Familien-Hintergrund: gest. 8.8.1854 Tochter Johanne Lisette Erlmann, LA 1 J., 2 Mon.; gest. 24.4.1855 Sohn gleich nach der Geburt; gest. 3.3.1863 Ehemann Ferdinand Erlmann gnt. Kleinschmidt, geb. 10.9.1825, Fuhrmann, Ackersmann, hinterlässt 4 Kinder (2 sind schon gest.), Eltern: Ferdinand Erlmann und Anna Catharina Schulte. - Einwohnerverzeichnis 3.12.1849: Alte Haus.Nr. 67/ Hauptstraße, bald danach umgezogen. Einwohnerliste Dez. 1871 und 1880 nicht aktenkundig.
TOP 6:  Der von der hiesigen Polizeiverwaltung angefertigte Entwurf einer Polizei-Verordnung über Reinigung der Straßen, Wege, Gräben und Abflussrinnen wurde zugestimmt und es soll die Polizei-Verordnung für den hiesigen Ort erlassen werden. - Der Entwurf ist hier nicht aktenkundig.
TOP 9:  Zur Revision der Armen-Wohnungen und Untersuchung der Verhältnisse der Ortsarmen sowie über anderweitige Einrichtung der Schul… (nicht korrekt lesbar) und Reinigung wurde auf Antrag des Vorsitzenden eine Commission gewählt, bestehend aus dem Vorsitzenden (Amtmann Enser)  und den Gemeinde-Verordneten Franz Göckeler, Johann Düring und Joseph Noeke.
Am 23. Dezember 1885:      TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht unterm 1. Juli d.J. gelegte Rechnung der hiesigen  Gemeindekasse pro 1884/85 wurde, nachdem Manitis (Anzumahnendes) nicht gefunden waren, wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 19976,02 Mark; Ist-Einnahme 19756,75 Mark; Rest-Einnahme 219,27 Mark; Soll-Ausgabe 16492,46 Mark; Ist-Ausgabe 16492,46 Mark; Bestand 3264,29 Mark. Dem Rendanten wurde Decharge erteilt.
 TOP 2: Der zwischen der Königl. Eisenbahn-Direction zu Elberfeld und der Gemeinde Freienohl angefertigte Vertragsentwurf über Anlage eines Wasserwerks für den hiesigen Ort wurde in allen seinen Teilen genehmigt. - Der ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5:  Anstelle des versetzten Amtmanns von Keiser wurde der Amtmann Enser als Mitglied des Krieger-Denkmals-Commitees gewählt.
TOP 6:  Zu den Kosten des Krieger-Denkmals wurden aus der Gemeindekasse 100 Mark bewilligt.
TOP 7:  Zur Anlegung des Wasserwerks ist die jetzt unbenutzt liegende alte Provinzialstraße am östlichen Ende der Freiheit Freienohl und am linken Ruhrufer erforderlich. Eine Kataster-Bezeichnung hat dieses Straßen-Terrain nicht. Die unentgeltliche Überlassung dieses Straßen-Terrains soll von der Provinzial-Straßenbau-Verwaltung angestrebt werden. - Interessant ist ein sehr gründlicher Blick auf die Karten, Skizzen: Vergleich des Ruhr-Laufs früher und jetzt, Bahnhofstraße, Wohnhäuser, „Bei Bruno“, Eisenbahn-Führung; Freienohler Archiv.
Am 19. Januar 1886:     TOP 8:  Dem Fabrikarbeiter Wilhelm Schürmann soll 1 Fuder Brennholz unentgeltlich überlassen werden. -  Sterberegister:  am 27.12.1880 totgeborenes Kind der Eheleute Wilhelm Schürmann;  Kind Josef Schürmann, LA 2 J., Sohn der Eheleute Wilhelm Schürmann und Josefine Kerstholt, stirbt  am 21.9.1886. Tagelöhner Wilhelm Schürmann, LA 40 J., stirbt am 29. („heute“: 19.!)1.1886. Im Trauungsregister keine Eintragung dieses Ehepaars; also zugezogen.
Am 28 Januar 1886:     TOP 1:  Witwe Eickhoff soll für Rechnung der Gemeinde in die Augenklinik des Dr. Mayweg in Hagen untergebracht werden. - Siehe 5. September 1885, TOP 4.
TOP 2:  Die 3 Kinder der Witwe Eickhoff sind während der Abwesenheit der letzteren bei ihrem Großvater Kaulmann unterzubringen und zwar für den bisherigen  Unterstützungs-Betrag von 40 Pfennig pro Tag. - Großvater Kaulmann: Anton Kaulmann, Nachtwächter, Alte Haus-Nr. 15b, Bergstraße 9, oder Polizeidiener Caspar Kaulmann, Alte Haus-Nr. 41, St. Nikolaus-Straße.
TOP 3:  Dem erkrankten Maurer Fritz Schmitz wurde täglich  1 Tasse Bouillon mit Brötchen, 1 Teller Suppe mit Brötchen und Fleisch und 2 Eier bewilligt und (es) übernahm Frau Bracht die Lieferung für täglich 50 Pfennig.
Am 20. Februar 1886:      TOP 1:  Der Witwe Wilhelm Schürmann wurde vom 1. Februar ab eine jährliche in vierteljährlichen Raten zahlbare Wohnungsmiete von 36 Mark und bis auf weiteres eine tägliche fortlaufende Unterstützung von 20 Pfennig bewilligt. -  Siehe oben 19. Januar 1886, TOP 8.
TOP 5:  Der vom Vorsitzenden (Amtmann Enser) und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke entworfene Communal-Haushaltsplan pro 1886/87 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf  12910,63 Mark festgesetzt. Die hiernach zu erhebende Communal-Steuer ad 8178, 84 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe des genehmigten Regulativs vom 19. Januar 1886 unter Mithervorziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden.
 
Am 27. März 1886:     TOP 1: Schneidermeister Albers ist mit der Anfertigung 1 Anzugs für den 10-jährigen Sohn der Witwe Recke zu beauftragen. -  Siehe: 22.2.1885 TOP 9; 27.3.1885, TOP 3+6. - Sterberegister: Franz Recke, Tagelöhner, Ehemann der Maria Bräutigam, geb. 10.5.1851; gest. 27.10.1879; nicht im Trauungsregister aktenkundig. Im Trauungsregister: Heirat am 19.11.1846 Franz Recke aus Wenholthausen mit Angela Köster.
TOP 3:  Der Bericht des Dr. Schleinitz über den Zustand der Witwe Eickhoff wurde vorgetragen und beschlossen, die erhöhte Unterstützung noch bis zum 1. Mai d.J.  zahlen zu lassen. - Siehe 5. September 1885 TOP 4.
TOP 4: Als Mitglieder der Huflattich-Commission wurden die Gemeinde-Verordneten Feldmann und Albers gewählt.
TOP 6:  Fabrikbesitzer Linneborn soll für 30 Meter gewonnene Steine am Küppel 6 Mark zur Gemeindekasse zahlen. -  Vielleicht ist gemeint der Steinbruch unter dem Hohlknochen.
Am 31. April 1886:   TOP 4: Es wurde für jedes vorgetriebene Stück Rindvieh der nicht Hude -Berechtigten ein Weidegeld von 5 Mark  pro Jahr festgesetzt. -  Vortreiben: von einem angestellten Dorfhirten auf die öffentliche Weide / Hude getriebenes Tier.
Am 28. April 1886:       TOP 2: Das von der Ehefrau Tagelöhner Franz Stirnberg hierselbst mit einem doppelten Wolfsrachen kürzlich geborene Kind soll in einer Klinik in Hagen für Rechnung der Gemeinde untergebracht werden. Mit Stirnberg soll wegen Rückerstattung der Kosten unterhandelt werden. - Trauungsregister: Heirat am 26.11.1881 Franz Stirnberg mit Elisabeth Hehse aus Dinschede (oder Hahse?). Sterberegister: Kind Franz Stirnberg ist gest. 10.8.1886, LA  3 Monate.
TOP 3:  Der Witwe Wilhelm Schürmann wurde vom 1. Mai an eine tägliche Unterstützung von 50 Pfennig und für die Dauer des Wochenbettes eine solche von täglich 1 Mark bewilligt. -  Siehe 20.2.1886 TOP 1; 19.1.1886 TOP 8.
Am 2. Juni 1886:     TOP 1:  Brachte der Vorsitzende (Amtmann Enser) zum Vortrag, dass die Sekundär-Bahn Lippstadt-Warstein zum oberen Ruhrtal durchgebaut werden soll und dass in der jüngsten Sitzung der Handelskammer der Kreise Arnsberg, Meschede. Brilon für die Mündung von Meschede, bzw. Bestwig, Nuttlar plaidiert worden sei. Da die Gemeinde Hirschberg bedeutende Geldopfer zur Erlangung eines Bahnhofs zur Verfügung gestellt hat, so plaidierte der Vorsitzende für die Bewilligung eines Betrages, um im Anschluss der Vermessungsarbeiten von Hirschberg die Strecke Freienohl – Giesmecke – Hirschberg vermessen zu lassen, damit hierdurch die billigere Bausumme konstatiert werden könne. Ebenso müsse dahin gewirkt werden, dass die Gemeinde Freienohl im Langel einen Bahnhof erhalte und dass die Sekundär-Bahn von hier aus die obere Ruhrtalbahn mit benutze. (Die) Versammlung konnte sich von der Ausführbarkeit des vorgeschlagenen Projekts noch nicht überzeugen, glaubte auch infolge dessen, der Gemeinde keine Opfer auferlegen zu dürfen, beschloss vielmehr in nächster Sitzung das Commitee von Lippstadt-Warstein-Hirschberg durch Deputierte beschicken zu lassen, um die dortigen Vorschläge prüfen zu können. Als Deputierte wurden der Vorsitzende und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Noeke gewählt.
TOP 4:  Herr Noeke wurde beauftragt, für die Witwe Recke eine anderweite (andere) Wohnung zu mieten.
TOP 5:  Dem Gemeindevorstand von Breitenbruch soll mitgeteilt werden, dass für die Witwe Fritz Schmitz hier eine Wohnung nicht mehr zu bekommen sei und dass daher die Gemeinde Breitenbruch für ein anderweites Unterkommen baldigst Sorge zu tragen habe.
Am 5. Juli 1886:        TOP 1:  Der von der königlichen Eisenbahn-Direction Elberfeld entworfene Vertrag bezüglich der Anlegung einer Wasserleitung hierselbst wurde vorgetragen und beschlossen, in der Sitzung am 8. d.M. den § 7 des Vertrags abzulehnen.  -  Dieser § 7 ist nicht aktenkundig.
TOP 2:  Der Schulvorstandsbeschluss vom 1. d.M.  (1. Juli) Betreff Anstellung einer zweiten Lehrerin als vierte Lehrkraft zu Ostern 1887 und Beschaffung eines vierten Klassenzimmers wurde akzeptiert und hierbei der Wunsch ausgesprochen, in Rücksicht auf die ärmlichen Verhältnisse der Gemeindeglieder und da die Communal-Steuer durch die Unterhaltungs- und Betriebskosten der hier anzulegenden Wasserleitung sich nicht unbedeutend steigern wird, der hiesigen Gemeinde zur Bestreitung des Minimal-Gehalts der zweiten Lehrerin einen angemessenen Lohn, wenn möglich den ganzen Barbetrag von 750 Mark Zuschuss aus Staatsfonds bewilligen zu wollen und verpflichten wir uns hiermit ausdrücklich, diesen Zuschuss aus Gemeindemitteln zahlen zu lassen, sobald die hiesige Gemeinde nach dem Ermessen der Höheren Behörde im Stande sein sollte. -  Vorsitzender des Schulvorstandes ist der Schul-Inspector Pfarrer Julius Falter. Lehrpersonen: Lehrer Patroclus Korff und Linkamp; Lehrerinnen: Katharina Geshe (Gehse) ; ab 1887: Franziska Böhmer. - Ausführlicher im Kapitel:“Unsere Schule in Freienohl“. - Die Lehrerinnen waren, mussten sein: unverheiratet; bei Heirat schieden sie aus dem Schuldienst aus, bis 1919 mit der Weimarer Republik. Damit sind Lehrerinnen finanziell nicht so teuer (oder preiswerter, was missverständlich sein kann) und politisch und Schulleitung entsprechend (in Freienohl ein Pfarrer) leichter beeinflussbar (oder beherrschbar, was missverständlich sein kann; Machiavellische Intelligenz des Vorstandes: „Erst die Macht, dann die Gerechtigkeit.“).
TOP 4:  Die Liquidation des Rechtsanwalts Scheele zu Arnsberg über 144,68 Mark Kosten in dem Prozess wegen der Fischerei-Ablösung in der Ruhr soll angewiesen werden, sobald die von Linneborn vorgelegten Kosten ad 70,88 Mark Aufklärung erhalten haben, da dem Linneborn bereits unterm 22. März d.J. 69,88 Mark erstattet sind.
TOP 5:  Dem Knaben der Witwe Kloke (im Original mit ck geschrieben) wurden 1 Paar Schuhe bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 27.11.1858 Johann Anton Kloke mit Maria Anna Rochold, - knapp 3 Monate später - : Heirat am 20.1.1876 Johann Anton Kloke aus Stadtberge / Obermarsberg, Witwer von Anna Rochold mit Maria Franziska Molitor. -  Sterberegister: Maria Anna Rochold, Ehefrau des Maurers Anton Kloke: gest. 2.11.1875; geb. 17.11.1834. - Maurer Anton Kloke gest. 4.6.1883, LA 50 J. -  Kind Josef Kloke, gest. 7.10.1881; geb. 29.9.1881, Sohn des Anton Kloke.
 
Am 8. Juli 1886:
Zu der heute vorschriftsmäßig anberaumten Sitzung der Gemeinde-Versammlung von Freienohl, zu welcher sich außer den neben bezeichneten Herren (Amtmann Enser, Gemeinde-Verordnete Joseph Noeke, Heinrich Düring, Heinrich Albers, Carl Feldmann, Johann Kückenhoff) noch Vertreter der Königlichen-Eisenbahn-Direction zu Elberfeld und des Königlichen-Eisenbahn-Betriebsamtes / Bergisch-Märkisch zu Cassel eingefunden hatten, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: Hier sind Diskussiob s-Punkte ausgelassen, nicht in der Original-Abschrift. -   Der ganze Vertragsentwurf lautet nunmehr folgendermaßen:
„Zwischen den Königlichen Fiscus-Vertretern durch die Königliche-Eisenbahn-Direction zu Elberfeld einerseits, und der Gemeinde Freienohl, für welche der Amtmann Enser und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Noeke zu Freienohl auf Grund des in beglaubigter Abschrift beigefügten Beschlusses der Gemeinde-Verordneten handeln andererseits, ist vorbehaltlich Genehmigung der Königlichen Regierung zu Arnsberg geschlossen worden:
§ 1:  Aus Anlass des Baus der Oberen Ruhrtal-Bahn ist in Folge Anlage des unter dem Dorf Freienohl herführenden Tunnels den Eingesessenen dieses Dorfes das Wasser in ihren Brunnen angeblich entzogen worden.  Mit der unmittelbar über dem Tunnel wohnenden Ortseingesessenen hat die Königliche Eisenbahn-Direction sich geeinigt und denselben eine Entschädigung in Höhe von zusammen 33530 Mark gezahlt. Für die übrigen Bewohner des Dorfes Freienohl soll durch anderweite Wasserbeschaffung aus dem Ruhrfluss Sorge getragen werden.
§ 2: Zu letzterem Zwecke verpflichtet sich die Eisenbahn-Verwaltung ein Wasserwerk mit Pumpstation und Hochbehälter herzustellen. Die Ausführung erfolgt nach Maßgabe des von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebsamt zu Cassel  unter dem 19. Oktober 1884 aufgestellten Bauplans. Der Grund und Boden, auf welchem die Anlage errichtet werden soll, wird von der Gemeinde Freienohl unentgeltlich überwiesen, ebenso gestattet die Gemeinde Freienohl, dass in den ihr gehörigen Dorfstraßen die Legung des Rohrnetzes ohne Zahlung einer Entschädigung vorgenommen wird, doch müssen die Straßen und Wege nach erfolgter Legung des Rohrnetzes wieder in den früheren Zustand versetzt werden.
§ 3: Die Ausführung der in § 2 beschriebenen Anlage muss spätestens binnen Jahresfrist vom Tage der Perfection dieses Vertrages an gerechnet, vollendet sein, sodass als dann das Wasserwerk der Gemeinde Freienohl zum Gebrauch überwiesen werden kann.
§ 4: Mit dem Tage der Überweisung des Wasserwerks geht dieses mit allen seinen Zubehören an die Gemeinde Freienohl zum Eigentum und zur künftigen Unterhaltung über. Die Königliche Eisenbahn-Direction übernimmt jedoch für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Übergabe angefangen, die Garantie für die ordnungsmäßig geschehene Herstellung der Anlage mit der Maßgabe, dass die während dieser Garantiefrist vorkommenden auf die mangelhafte Ausführung der Anlage zurückzuführende außerordentliche Reparaturen von der Eisenbahn-Verwaltung auszuführen sind.
§ 5: Die Königliche Eisenbahn-Direction zu Elberfeld zahlt binnen 4 Wochen nach erfolgter Übergabe des Wasserwerkes an die Gemeinde Freienohl der letzteren für die von derselben übernommenen künftige Unterhaltung und den Betrieb der Anlage die Summe von 14000 Mark.
§ 6: Nach erfolgter Übergabe des Wasserwerks und durch die Zahlung der in § 5 festgesetzten Summe von 14000 Mark erklärt sich die Gemeinde Freienohl für alle Ansprüche vollständig abgefunden und befriedigt, welche aus der Anlage des Freienohler Tunnels und der Wasserentziehung hergeleitet werden können. Dieselbe übernimmt es ferner, die Eisenbahn-Verwaltung gegen alle Ansprüche dritter, welche aus der durch die vorerwähnte Tunnel-Anlage angeblich hervorgerufenen Wasserentziehung hergeleitet wurden, zu ver...(?) und vollständig schadlos zu halten.
§ 7: Diejenigen Einwohner von Freienohl, welche ihre Häuser an die in Aussicht genommene Wasserleitung anschließen wollen und zu diesem Zweck von der Inangriffnahme des Baus der Eisenbahn-Verwaltung namhaft gemacht werden möchten, ist es gestattet, schon vor der Übergabe des Wasserwerkes an die Gemeinde diese Anschlüsseauf eigene Gefahr und Kosten herzustellen. Bei der Herstellung der vorbezeichneten Anschlüsse für die Weisungen des von der Eisenbahn-Verwaltung mit der Leitung des Baus der Wasserleitung beauftragten Beamten zu trachten. Die in § 4 vorgesehene Garantie-Frist findet selbstverständlich auf diese Anschlüsse keine Anwendung.
§ 8:  Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, innerhalb der nächsten 25 Jahre nach Übergabe der Wasserleitung denjenigen Einwohnern, welche von der Eisenbahn-Verwaltung für die Wasser-Entziehung in Folge der Anlage des Freienohler Tunnels bereits entschädigt sind, den Wasser-Anschluss der Häuser, für welche seiner Zeit die Entschädigung gezahlt worden ist, nur dann zu gestatten, nachdem die Entschädigten die Verpflichtung übernommen haben, neben dem zu Gunsten der Gemeinde zu erhebenden Wasser-Zinse jährlich 3 ½ % des von jeden Eingeborenen (!) erhaltenen Abfindungs-Kapitals zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung zu zahlen. Diese 3 ½ prozentige Abgabe ist von den Zahlungspflichtigen quartaliter praenumerando (vierteljährlich zu entrichten) in die Gemeindekasse von Freienohl einzuzahlen und werden von dieser die eingegangenen Beträge an diejenige Kasse weiter abgeführt, welche von der Eisenbahn-Verwaltung hierzu bestimmt wird. Eine Garantie für das Einzahlen dieser Gelder seitens des Zahlungs-Pflichtigen übernimmt die Gemeinde Freienohl nicht, wohl aber verpflichtet sich dieselbe, den betreffenden Hausbesitzern, falls sie die 3 ½ prozentige Abgabe nicht praenumerando bezahlt haben, den Haus-Anschluss an die Wasserleitung sofort beim Beginn des Quartals zu sperren. Die Namen der Entschädigten und die Höhe der an dieselben gezahlten Beträge sollen der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der vorstehenden besonderen Entschädigung von 3 ½ % zu Gunsten der Eisenbahn-Verwaltung soll sich nicht auf diejenigen Hausbesitzer beziehen, welche erst in der Zwischenzeit zwischen der Eisenbahn seitig erfolgten Zahlung der Abfindung für die Wasser-Entziehung und der Übergabe der Wasserleitung an die Gemeinde Freienohl diese Häuser durch Kauf oder Erbung erworben haben.
§ 9:  Die Stempel-Kosten dieses in zwei Exemplaren anzufertigenden Vertrages übernimmt die Gemeinde Freienohl zur Hälfte, während die auf Fiskus entfallende andere Hälfte außer Ansatz bleibt. - Elberfeld, den (Lücke) 1886, Freienohl, den (Lücke) 1886.
Die Gemeinde-Versammlung erklärte sich mit dem vorstehend niedergeschriebenen Entwurf einverstanden und beauftragte vorbehaltlich etwaiger redactionaler (!) Änderungen den Amtmann Enser und den stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Noeke zu Freienohl, den Vertrag mit der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elberfeld im Namen der Gemeinde Freienohl endgültig abzuschließen.
Am 4. August 1886:       TOP 1:  Da bei der Anlegung einer Wasserleitung für die Gemeinde Freienohl von Seiten der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elberfeld die Provinzialstraße (nach dem Zweiten Weltkrieg, 1945: Hauptstraße, Breiter Weg, Bahnhofstraße) durch Legung des Haupt-Leitungs-Rohrs und der Leitungen der einzelnen Haus-Anschlüsse benutzt werden muss, so erklären wir uns, da die Gemeinde Freienohl später Eigentümerin der genannten Wasserleitung wird, mit den Bedingungen, welche der provinzialständische Verwaltungs-Ausschuss nach Analogie (!) der Verträge über Wasserleitungen in anderen kleinen Orten in Betreff Benutzung der Provinzialstraße festsetzen wird, einverstanden.                                          
TOP 2:  Den Anwohnern der Hügel-Straße wird die Erlaubnis erteilt, zum Zwecke des Anschlusses ihrer Häuser an die Wasserleitung das Zuleitungsrohr auf ihre Kosten durch die Hügelstraße zu legen. Nach Legung der Rohrleitung ist die Straße wieder in den früheren Zustand zu setzen. Ob die Anwohner der Hügelstraße diese außerordentlichen Anlagekosten auf eine Anzahl Jahre wie Ermäßigung des noch festzusetzenden Wasserzinses zugebilligt werden soll oder einen Barzuschuss aus der Gemeindekasse erhalten sollen, wird der späteren Beschlussfassung vorbehalten.     
TOP 5:  Von dem Geisteszustand der Witwe Spindeldreher wurde Mitteilung gemacht. - Mehr ist nicht aktenkundig. - Familien-Daten s.o. 7. Oktober 1882.
Am 21. August 1886:      TOP 1:  Der Bescheid der Königlichen Eisenbahn-Direction Elberfeld vom 7. d.M.  Nr. III N 6032, wonach die Legung einer Röhrenleitung durch die Krumme Straße abgelehnt wird, wurde verlesen.
TOP 2:  Die Wasserleitung soll auf Kosten der Gemeinde auf folgende Straßen ausgedehnt werden: a) Krumme Straße, b) nach (von der Hauptstraße aus) dem Dürings-Brunnen (später Brunnen Straße, benannt nach dem Dürings-Brunnen), c) Alter Weg bis Fritz Göckeler jun. - Alte Haus-Nr. 174 / Alter Weg 1, d) Hügel-Stra0e bis Schneider Schroeder, e) Twieten-Straße bis zur (!)  Pastorat, f) Kirchhofsweg und g) Voßecke. -  Die Kosten sollen von der Abfindungssumme ad 14000 Mark bestritten und der zu verwendende Betrag durch die Überschüsse der Wassersteuer wieder gedeckt werden.
TOP 3:  Über die Erhebung des Wasserzinses und Festsetzung der Bedingungen, unter denen die Abgabe des Wassers an die an der Leitung anzuschließenden Häuser erfolgen soll, soll in der nächsten Sitzung Beschluss gefasst werden.
TOP 4:  Zum Zweck des Häuser-Anschlusses und Ausdehnung der Wasserleitung muss die Provinzialstraße an folgenden Stellen durchbrochen werden: a) bei Zimmerermeister Johann Trompetter, b) zur Anlegung der Rohrleitung nach dem Dürings-Brunnen, c) für Feldmann und Stirnberg, d) Stirnberg, Koester, Göckeler, e) Wrede, Feldmann und Trompetter.
TOP 5:  Der Nachtwächter Franz Kaulmann soll als Kesselwärter und Rohrmeister angestellt werden. Kaulmann erhält als Nachtwächter, Kesselwärter und Rohrmeister ein nicht pensionspflichtiges Gehalt von jährlich 600 Mark. Anderweitige Arbeiten, als der Betreff mit sich bringt, hat der Kaulmann nicht zu übernehmen. Kaulmann soll auf Kosten der Gemeinde bei der Maschinen-Werkstätte Arnsberg als Kesselwärter ausgebildet werden.
TOP 7:  Die Einrichtung einer Unfall-Meldestelle wurde nicht gewünscht. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 25. September 1886:      TOP 1:  Die vom Rendanten Bracht unterm 20. Juni d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1885/86 wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 15813,09 Mark; Ist-Einnahme 15586,60 Mark; Rest-Einnahme 226,49 Mark; Soll-Ausgabe 12691, 24 Mark;  Ist-Ausgabe 12691,24 Mark; Bestand 2895,36 Mark.
TOP 3:  Dem Lehrer Linkamp soll ein neuer Stubenofen zum Preis von 27 Mark geliefert werden. Der Lieferant Emmerich hat den alten Ofen für altes Eisen zu kaufen. – Emmerich: jüdische Familie.
TOP 6:  Die Schulzimmer sollen von jetzt an mit Kohlen geheizt werden und das erforderliche Brennmaterial wird von der Gemeinde direkt beschafft.
TOP 7:   Das Reinigen der Schulzimmer, Abtritte, Schulhöfe und Straßen, sowie das Anmachen der Schulöfen soll durch Ortsarme erfolgen und zwar soll: a) Witwe Schürmann die neue Schule, b) Witwe Kloke die Knabenschule nebst Appartement und Hofraum, c) die Witwe Recke die Mädchenschule nebst Appartement und die Straßen übernehmen. Es soll pro Person und Arbeitstag 20 (ungenau zu lesen, wohl Silbergroschen) gezahlt werden.
TOP 10:  Der Witwe Jürgens wurde 1 Paar Schuhe bewilligt.
TOP 11:  Dem Nachtwächter Kaulmann wurde zur Heizung des Wachlocals 1 ½ Klafter Holz bewilligt. - 1 Klafter = 3,33 m³, also etwa 4,80 m³.
TOP 14:  Nachtwächter Kaulmann soll als Kesselwärter und Rohrmeister bei der Chemischen Fabrik Oeventrop und der Pumpstation Arnsberg sowie beim Unternehmer Roye ausgebildet werden und erhält derselbe für die Ausbildungszeit pro Tag 1,50 Mark aus der Gemeindekasse. Dem Kesselwärter in Arnsberg wurde für seine Mühe-Waltung eine Renumaration (Rückzahlung) zugesichert.
Am 8. Oktober 1886:            TOP 2:  Dem Alex Emmerich wurde die Lieferung und Aufstellung dreier Schulöfen für die Offerte von 65 Mark pro Stück übertragen. -  Die Kurzform Alex anstatt der Langform Alexander mag das wohlwollende Zusammenleben mit den Juden auch im öffentlichen und Geschäftsleben kennzeichnen.
Am 18. Oktober 1886:      TOP 1:  Es sollen auf Kosten der Gemeinde 4 Hydranten zum Preis von 72 Mark pro Stück angelegt werden und für die bezüglichen Stellen in dem Plan der Wasserleitung vermerkt werden. Die Kosten von 288 Mark sollen aus dem vorhandenen Kassenbestand entnommen werden. Über die Anlegung von Schiebern soll der Unternehme L. Roye mit seinen Vorschlägen gehört werden. - Dass die Hydranten hilfreich für die Feuerwehr sind, steht zwar nicht im Protokoll, wird aber gewiss angesprochen gewesen sein.
TOP 2:  Nachdem der Franz Kaulmann durch ein Attest (hier: Zeugnis) der Verwaltung der Chemischen Fabrik Oeventrop nachgewiesen hat, dass er die dortige Pumpstation selbstständig geleitet hat, soll derselbe bei der Pumpstation der Arnsberger Wasserleitung weiter ausgebildet und demnächst hier als Kesselwärter und Rohrmeister angestellt werden.
TOP 9: Dem Fabrikbesitzer Linneborn soll bei Strafe untersagt werden, die Langelsbrücke als Ablagerungsplatz für Steine und Lehm pp. (usw.) zu benutzen. - Einzelheiten, Zeitdauer sind nicht aktenkundig; Bau-Reparaturen an der Schlacht, am Wehr zum Obergraben...?
TOP 10:  Das Gesuch der Witwe Klocke (Kloke) um Bewilligung von  1 Paar Schuhe für ihre Tochter wurde abgelehnt, da die Kloke für Reinigung der alten Schule täglich 40 Pfennig erhält und somit nicht mehr bedürftig ist. - Siehe 5. Juli 1886, TOP 5.
 
 
Am 16. November 1886:          TOP 1:  Die Wasserleitung soll nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit nach der Alten Wiese ausgedehnt werden, wenn die sämtlichen Hausbesitzer der Twiete und der Alten Wiese sich verpflichten, ihren Wasserbedarf vermittelst Hausanschlüsse aus der Wasserleitung gegen Zahlung des festgesetzten Wassergeldes  zu entnehmen.
TOP 4:  Es sollen bei der Provinzial-Feuer-Societäts-Direction 150 Meter Schläuche mit 2 Flammrohren und 1 Doppelstandrohr bei Gewährung des üblichen Zuschusses und Bewilligung der Ratenzahlung bestellt werden. Ferner soll noch versucht werden, ob die Direction zu den Kosten der 4 Hydranten einen Zuschuss leisten will.
TOP 5: Gegen die Niederlegung seines Amtes als Gemeinde-Verordneter von Seiten des Franz Göckeler wurden Einwendungen nicht erhoben. Dem Maurermeister Franz Göckeler soll der Dank der Versammlung für sein langjähriges wirksames Streben für das Gemeinde-Interesse ausgesprochen werden.  - Der Vater des hier gemeinten Franz Göckeler hieß auch Franz, er war verheiratet am 17.1.1826 mit Margaretha Cohsmann. Diese Beiden hatten drei Söhne: Franz, Kaspar und Fritz, alle Maurer, im Baugeschäft. Der älteste Sohn ist der für das Jahr 1858 gewichtige. -  bFranz Göckeler, geb. 26.09.1826; Maurermeister, Unternehmer; mit dem Beinamen: Thrinen; Alte Haus-Nr. 107 a.(Chausseestr. / Hauptstr.). - Erste Heirat am 16.5.1854 mit Christine Tönne: geb. 5.1.1831; gest. 24.4.1866; eine Tochter: auch Christine: geb. 5.2.1866; gest. 8.4.1866 (2 Monate junges Baby; seine Mutter starb 16 Tage später, in der Sterbeliste ist keine Ursache angegeben; im Jahr 1866 gab es 25 Verstorbene, davon 11 Kinder). -  Eine zweite Heirat war in jener Zeit geradezu eine Selbstverständlichkeit:  am 24.8.1867 mit Maria Catharina Margaretha Franzes aus Niederberge: geb. etwa 1813; gest. 24.4.1882. -  Kinder aus dieser 2. Ehe: Sohn: geb. 7.2.1869, gest. 7.2.1869 (im Friedhofs-Register namenlos; Gertrud: geb. 23.2.1870, gest. 21.4.1870. - Einiges mitgemacht hat diese Familie! - Der Beiname Thrinen könnte kommen von seiner 1 Ehefrau Christine oder von seiner 2. Ehefrau Catharina; oder: von beiden! -  Dieser Franz Göckeler hat nicht nur die üblichen Wohnhäuser gebaut. Er war auch Bau-Unternehmer. Die Akten, vor allem die Protokollbücher  der Gemeinde-Versammlung, zeigen für Fachleute vom Bau sehr ausführliche Planungen von der Reparatur des ganz alten Rathauses mit dem Einbau von zwei Klassenzimmern (zwischen der jetzigen Volksbank und dem Neubau der sogen. Alten Schule: später, bis 2012 Friseur-Salon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann, dann Planung und Bau der „Zwischen“-Schule mit dem Amtshaus. Gerade für dieses Gebäude war Franz Göckeler nicht nur als Maurermeister und Bau-Unternehmer tätig, sondern auch Gemeinde politisch. Denn dieses Gebäude sollte als Schule zuerst woanders hinkommen, in den Gördes´schen Garten. Aber dann erwies sich der Garten der jüdischen Familie Leser Rosenthal als günstigster Bauplatz für Freienohl... politische Aktivität! Hier nicht weiter entfaltet, aber auch im Extra-Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“. -   Franz Göckeler: Familien-Erfahrung, Maurermeister, Bau-Unternehmer, politisches Engagement für Freienohl: die besten Voraussetzungen für seine Mitgliedschaft in der Freienohler St. Nikolaus-Schützenbruderschaft auch als Schützen-Hauptmann  – und für den Schützenkönig 1858! Zur Schützenkönigin hat er sich gewählt die erste Freienohler Lehrerin Antonette Bause. Sie hat die Wahl angenommen, - freilich deswegen auch Ärger mit dem damaligen Pastor Adam (siehe Extra-Kapitel: Antonette Bause, eine besondere Lehrerin; auch: www.freienohler.de). -  Franz Göckeler starb am 10.9.1897 in Neheim (wohl dort im Krankenhaus), Lebensalter  71 Jahre. (Der Akten-Abschreiber  HP meint: Franz Göckeler verdient zum Gedenken den Namen einer Freienohler Straße.)
Am 9. Dezember 1886:     Currende vom 6.12. - Neue Einleitung: Einladung durch Rundlauf vom 6.12. (wird zukünftig in dieser Abschrift ausgelassen)
TOP 1:  Auch wir genehmigen die Erhöhung der Renumeration (hier: Mehrkosten; Gehalt) für Erteilung des Religionsunterrichts an evangelische Kinder der Gemeinde Freienohl und Dinschede vom Beginn des Winterhalbjahrs 1886/87 an von jährlich 150 auf 180 Mark.
TOP 2:  Zur Beiwohnung der Versammlung von Interessenten der projektierten Bahn Warstein- Ruhrtalbahn am 10. Dezember in Warstein wurden die Herren Pfarrer Falter und stellvertretender  Gemeinde-Vorsteher Noeke deputiert. Diese Deputation soll der Versammlung den Vorschlag machen, dass die Weiterführung der Lippstadt-Warstein-Bahn zur Ruhrtalbahn durch die Giesmecke nach Freienohl mit Bahnhof Freienohl bedeutend billiger auszuführen sei als die projektierte Linie Wennemen nach Meschede. Geht die Versammlung auf den Vorschlag der Deputation ein, dann werden die Vermessungskosten von Freienohl bis zum Plackweg und Ausschreibung des Projekts hiermit bewilligt.
Am 8. Januar 1887:         TOP 1:  Die neu gewählten Gemeinde-Verordneten: Maurermeister Caspar Kehsler, Maurermeister Caspar Rocholl, Ackerer Heinrich Geihsler wurden durch den Vorsitzenden (Amtmann Enser) in ihr Amt eingeführt und mittels Handschlag verpflichtet.
TOP 3:  Das Gesuch des Bahnwärters Johann Klute zu Giesmecke um Befreiung von Zahlung des Langel-Brückengeldes wurde abgelehnt. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Herr Noeke referierte über den Stand der  Verhandlungen in Betreff Weiterführung der Warstein-Lippstädter Eisenbahn bis zur Ruhrtalbahn. Versammlung beschloss hierauf nach eingehender Diskussion durch einen Eisenbahn-Baurat die Terrain-Verhältnisse von Freienohl bis zum Plackweg unter Beigabe eines ortskundigen Begleiters untersuchen zu lassen und bewilligte die hierdurch erwachsenen Kosten aus der Gemeindekasse. Von dem Gutachten dieses Bau-Rats soll es dann abhängen, ob die Gemeinde Freienohl auf ihre Kosten dann ein Eisenbahn-Projekt von hier bis zum Plackweg ausarbeiten lassen will. Herr Kehsler und Rocholl übernehmen es, einen geeigneten Bau-Rat zu ermitteln und es wurde vorläufig der Bau-Rat Schmitz in Hagen in Aussicht genommen
Am 24. Januar 1887:          TOP 2:  Dem Antrag der Wasserwerks-Commission entsprechend sollen dem Unternehmer für Legung der Straßenrohre und Lieferung und Einbauung von 5 Hydranten abschläglich 2.000 Mark aus der Gemeindekasse  gezahlt werden. - Früher nur 4 geplante Hydranten.
TOP 7:  Die Unterstützungsgesuche der Witwe Hermann Krick und der Witwe Recke wurden abgelehnt, da sich die Versammlung von der Bedürftigkeit der Petentinnen (Bittenden) keine Überzeugung verschaffen konnte. -  Trauungsregister: Hermann Krick heiratet am 27.11.1841 Maria Agatha Hüster aus Wildshausen.  Sterberegister: Hermann Krick, Sohn des Johannes Krick, Schaufelmacher, geb. 24.11.1811, gest. 19.5.1872. Kinder sind hier nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der Witwe Schmitz sollen 10 Mark Unterstützung und falls deren Sohn noch längere Zeit arbeitslos bleibt, nochmals ausnahmsweise 10 Mark gezahlt werden. - Siehe oben:  2. Juni 1886, TOP 5 + 6.
TOP 9: Ingeneur Frohwein aus Elberfeld soll die Terrain-Verhältnisse von Freienohl durch die Giesmecke nach dem Plackweg besichtigen und es soll von dem Gutachten dieses Herrn abhängen, ob die Gemeinde ein spezielles Eisenbahn-Projekt anfertigen lassen kann.
Am 17. Februar 1887:     TOP 4:  Da der Ingenieur Frohwein bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen ist, so übernahm Herr Kehsler es, mit dem Herrn Oeconomierat Sternberg zu Lippstadt wegen des Warstein- Hirschberg-Freienohler Eisenbahnprojekts mündlich zu konferieren. Kosten sollen hierdurch der Gemeinde nicht erwachsen. - So sammelt der junge Unternehmer Caspar Kehsler auch berufliche Erfahrungen, Beziehungen.
TOP 5:  Dem hiesigen Kriegerverein wurden zum Abfeuern von Böllerschüssen zum 90-jährigen Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und Königs 10 Mark aus der Gemeindekasse  bewilligt.
TOP 6:  Sämtliche Gemeinde-Verordneten erklärten sich bereit, dahin zu wirken, dass der Armenknabe Johann Spindeldreher bei einer guten Familie unentgeltlich untergebracht werde. Die Kleidungsstücke für denselben sollen bis zur Schulentlassung von der Gemeinde beschafft werden. - Siehe oben: 4. August 1886.
TOP 7:  Die Unterstützungen der Witwe Schürmann und Witwe Hilgenberg sollen von Ostern 1887 anderweit reguliert werden. - Siehe oben: Schürmann: 18. April 1886, TOP 3. - Zu Hilgenberg: Trauungsregister: Conrad Hilgenberg aus Fulda heiratet am 3.8.1872  Maria Catharina Vielhaber. Volkszählung am 1. Dezember 1871 kein Eintrag; 1. Dezember 1880: Alte Haus-Nr. 60 / Bergstr. 31, 1 männl., 5 weibl. Bewohner. - Sterberegister: Conrad Hilgenberg gest. 15.4.1882, Fabrikarbeiter, LA 38 J.
TOP 8:  Die Communalsteuer des Handelsmanns Josef Schulte wurde mit Rücksicht auf die Krankheiten der Frau des Debenten von der II. zur I. Stufe ermäßigt. -  Sterberegister: gest. 12.12.1887 Regina Schulte geb. Wrede LA 40 J., Ehefrau (dies bedeutet: der Ehemann lebt, aber der ist namentlich nicht genannt). Kein Eintrag im Trauungsregister, also wohl Zugezogene.
Am 1.  März 1887:         TOP 1:  Die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke referierten über das Eisenbahn-Projekt Warstein-Hirschberg-Freienohl und es wurden nach eingehender Diskussion die Gelder zur vorläufigen resp. oberflächlichen (nicht negativ zu gewichten wie im 20. Jh.) Projektierung der Strecke Freienohl – Plackweg aus der Gemeindekasse bewilligt. Herr Ingenieur Uflacke soll ersucht werden, die Vermessung schleunigst vornehmen zu lassen. Sämtliche Gemeinde-Verordnete erklärten sich bereit, Gelder zu diesen Projektierungs-Kosten bei ihren Freunden und Bekannten zu sammeln. - Im Blick auf die bisherigen Protokolle: erstmalig aktenkundig und politisch: ganz neu!
TOP 7:  Zur Aufstellung des Kriegerdenkmals wurde der freie Gemeindeplatz vor der Caspar Geihsler´schen Besitzung dem Kriegerdenkmal-Commitee zur Verfügung gestellt. Jedoch muss das Commitee für sämtliche Kosten, welche hierdurch entstehen könnten, aufkommen. - Alte Haus-Nr. 68, Ecke Hauptstraße / Brunnenstraße: Schmitten-Ecke; erst Vogt, dann Caspar Geihsler, dann Emmerich, dann Hömberg. Das Kriegerdenkmal 1870/71 später rechts vom Alten Amtshaus.
Am 19. März 1887:          TOP 2:  Der Antrag des Ackerers Anton Schemme zu Hellefeld um Überlassung des Waisenknaben Johann Spindeldreher wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, Siehe oben: 17. Februar 1887.
TOP 6:  Das Gesuch der Witwe Krick um Bewilligung von 15 Mark Wohnungsmiete wurde nochmals einstimmig abgelehnt. - Siehe oben: 24. Januar 1887 TOP 7.
TOP 8:  Zur Aufbewahrung der Stand- und Stahl-Rohre, sowie der Schläuche soll eine verschließbare Kiste angefertigt werden. - Feuerwehr-Geräte: Schutz vor Diebstahl?
Am 5. April 1887:       TOP 3:  Der Vorsitzende (Amtmann Enser) wurde beauftragt, in erster Linie mit Joseph Bürger und eventuell in zweiter Linie mit Nolte Sen. wegen Übernahme der gemeinsamen Kuhhirten-Stelle zu verhandeln.
TOP 4:  Schneidermeister Albers wurde mit der Anfertigung eines Anzugs für Nicolaus Schmitz und dem 11-jährigen Sohn der Witwe Recke beauftragt. Schuhe für Nicolaus Schmitz wurden nicht bewilligt, weil die Witwe Schmitz bereits 6 Mark zur Einkleidung ihres genannten Sohnes von Pfarrer Falter erhalten hat. -  Zu Schmitz: 24. Januar 1887, ; zu Recke: 24. Januar 1998.
TOP 5: Die Rechnung des Johann Schnapp für Hilfeleistung bei den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Arbeiten für das Bahnprojekt durch das Giesmecke-Tal wurde pro Kopf und Tag auf 1,50 Mark, also in Summa auf 9 Mark für 6 volle Tage festgesetzt.
Am 18. April 1887:       TOP 1:  Das Bahn-Projekt Warstein-Hirschberg-Freienohl wurde vorgelegt und es wurde der Gemeinde-Verordnete Kehsler deputiert, mit dem Ingenieur  Uflacka  in Elberfeld wegen einer dritten (?) Bahnlinie durch das Ohl mündlich zu conferieren.
TOP 8:  Für die Aufräumung bei dem Korte´schen Brand wurden dem Franz Weber, Johann Flinkerbusch und Anton Heckmann je 2 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 9:  Dem Schmied Franz Georg Korte hier, welcher am 12. d.M. das Brandunglück gehabt hat, soll das zur Wiederherstellung seines Wohnhauses erforderliche Bauholz aus dem hiesigen Communal-Wald gegen Taxe verabfolgt werden, wenn die Königl. Regierung die Genehmigung hierzu erteilen und geeignetes Holz vorhanden sein sollte.
TOP 10:  Die Commission, welche die Vertilgung des Huflattichs unternehmen soll, soll bestehen aus: (1.) dem Gemeinde-Vorsteher (Amtmann Enser), (2.) dem Gemeinde-Verordneten Geihsler, (3.) dem Flurschütz Düring.
TOP 13:  Die Armenunterstützung der Witwe Schürmann wurde vom 1. April an, von monatlich 15 Mark auf 9 Mark ermäßigt, dahingegen erhält dieselbe aus der Schulkasse für Reinigung der neuen Schulklasse vom 1. April an monatlich 6 Mark. -  Siehe oben: 17. Februar 1887, TOP 6.
TOP 16:  Der Witwe Hermann Krick wurde die jährliche Hausmiete von 18. Mark vom 11. November 1886 an bewilligt. - Siehe 19. März 1887, TOP 6.
Einschub:  In der Original-Abschrift der Gemeinde-Protokolle ist hier eingefügt: „Bestimmungen über die Abgabe von Wasser aus dem Wasserwerke der Gemeinde Freienohl, 18. April 1887“; A 904.- Hier folgt keine Auswahl-Fassung.
Am 25. April 1887:    TOP 1:  Herr Kehsler referierte über die Unterredung, welche er in Betreff Weiterführung der Lippstadt-Warsteiner Eisenbahn zur oberen Ruhrtalbahn mit dem Ingenieur Uflacka in Elberfeld geführt habe. Die weiteren Kosten, welche durch die Projektierung der Bahn durch das Ohl im Anschluss an die Ruhrtalbahn am südlichen Portal des Freienohler Tunnels entstehe, wurden bewilligt. -  Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2:  Der Ferdinand Bürger hierselbst wurde für die vereinigte Kuhherde als Hirte gegen einen täglichen Lohn von 3 Mark angestellt. Bürger hat einen Beihirten zu gestellen (stellen)  und sich nebst Beihirten selbst zu beköstigen. Sobald 60 Stück Rindvieh angetrieben sind, müssen die vortreibenden Viehbesitzer den zweiten Beihirten stellen. Für das Einsammeln von Eier und Flachs wurde dem Bürger eine Vergütung von 15 Mark bewilligt. - Dieses Einsammeln anstelle von Geld war früher üblich, z.B. auch beim Küster.
Am 3. Mai 1887:     TOP 4:  Der Gemeinde-Verordnete Geihsler übernahm es, mit dem Ackerer Franz Kerstholt zu unterhandeln, ob er nicht den beantragten Anzug für den Armenknaben Joseph Spindeldreher auf seine Kosten beschaffen wolle, verneinendenfalls (ein ungewohntes Wort; falls nicht...) soll der Anzug für Rechnung der Gemeindekasse beschafft werden. - Siehe: 19. März 1887 TOP 2 und 17. Februar 1887; aber hier: Joseph.
Am 7. Mai 1887:   TOP 1:  In Betreff Überweisung des zwischen der Emmerich´schen und Ferdinand Kerstholt´schen Besitzung belegenen (liegenden) Straßem-Terrains zur Aufstellung eines Kriegerdenkmals wurde die Beschlussfassung ausgesetzt, da eine örtliche Besichtigung zwecks gütlichen Ausgleichs mit Ferdinand Kerstholt stattfinden soll, resp. von einem Mitglied in Aussicht gestellt werde. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 14. Mai 1887:         TOP 1:  Das von dem Ingenieur Uflacka  vervollständigte Eisenbahn-Projekt Freienohl-Hirschberg-Warstein soll nunmehr dem Ökonomierat Sternberg zu Lippstadt eingereicht werden mit der Bitte, dasselbe dem Commitee der Eisenbahn Warstein-Ruhrtalban zu unterbreiten und die Vertretung der Gemeinde Freienohl zu den Commitee-Sitzungen heranzuziehen. - Inhalte des Gutachtens sind hier nicht aktenkundig.
TOP 3:  In Sachen Ortsarmenverband Freienohl und Ortsarmenverband Dinschede in Betreff  Übernahme der Witwe Recke soll der auf den 16. Juni d. J. in Münster anstehende Entscheidungstermin durch einen Vertreter  nicht wahrgenommen werden, weil bereits alles aktenmäßig festgestellt ist.
Am 28. Juni 1887:     TOP 6:  Der Armenknabe Johann Spindeldreher soll beim Schuhmacher Anton Zöllner in Wennemen  untergebracht werden, falls die einzuziehenden Erkundigungen über Zöllner günstig ausfallen und der Vormund Kerstholt seine Zustimmung hierzu gibt. - Siehe: 19. März 1887; 17. Februar 1887, TOP 6; 4. August 1886. Unklar, ob immer dieselbe Familie!
TOP 7:  Die Rechnung des Caspar Weber über 7,50 Mark wegen Aushilfe bei den ...(nicht lesbar) Arbeiten für die Eisenbahn Freienohl-Hirschberg-Warstein wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 9:  Der Antrag des Kuhhirten Ferdinand Bürger, dahingehend, dass keine Kälber unter  1 ½ Jahren des Morgens der gemeinschaftlichen Herde vorgetrieben werden dürften, wurde aufgrund des § 14 des Reglements zur Aufbringung des Lohns der Hirten vom 13. Juli 1847 abgelehnt.
.TOP 15:  Fabrikbesitzer Linneborn soll aufgefordert werden, den nördlich seines Fabrik-Obergrabens angelagerten Schlamm wieder zu entfernen, sobald festgestellt ist, dass der Ablagerungsplatz Eigentum der Gemeinde ist. - Noch ausführlichere inhaltliche Gründe, auch über die Menge des Schlamms, sind nicht aktenkundig.
 Am 4. August 1887:    TOP 1:  Als Wahlmann in Betreff der Unfallversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen wurde für die Gemeinde Freienohl der Landwirt Johann Kückenhoff gewählt.
TOP 5:  Die Vergütung für das Aufziehen der Turmuhr wurde in Folge Antrags des Schuhmachers Fritz Becker vom 1. d.M. an von jährlich 18 auf 30 Mark erhöht.
TOP 7:  In Betreff des Eisenbahnprojekt Warstein-Ruhrtalbahn wurde der Vorsitzende (Amtmann Enser) und der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt, sich mit dem Amtmann Schmitz in Warstein und mit Leihse in Hirschberg in Verbindung zu setzen.
Am 21. September 1887:   TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht unterm 20. Juni d.J. vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse für das Jahr 1886/87 wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme 16894,06 Mark; Ist-Einnahme 16139,27 Mark; Rest-Einnahme 367,76 Mark; Soll-Ausgabe 16221,09 Mark; Ist-Ausgabe 16231,09 Mark; Vorschuss 91,82 Mark.
Folgender TOP betrifft noch die Alte Schule, den Eingang zum späteren Friseur-Salon von Friseur-Meisterin Frau Brigitte Bornemann                                            .TOP 5:  Zimmermann Korte und Schuster Kihsler resp. deren Söhne sollen aufgefordert werden, die Kosten ad 1 Mark, welche durch die Reinigung der Knaben-Schultür von Menschenkot entstanden, binnen 14 Tagen zur Vermeidung gerichtlicher Klage der Gemeindekasse zu erstatten.
TOP 9: Die auf 3 Mark Klassensteuer entfallene (anfallende) Communalsteuer ad 8,70 Mark des Adam Beckmann wurde, weil debent arbeitsunfähig, niedergeschlagen. - Aus Krankheits-Gründen arbeitsunfähig.
TOP 10:  Der Gemeinde-Verordnete Rocholl unternahm es, für die Witwe Recke bei Becker gnt. Schuhmacher eventuell eine Wohnung zu mieten. - S.o. 14. Mai 1887, TOP 3.
TOP 11: Für die beiden Kinder der Witwe Hilgenberg mit Vornamen Katharina und Antonie sollen für Rechnung der Gemeindekasse je ein Paar derbe Schuhe angefertigt werden.
TOP 12:  Zur Regulierung der Grenze und zur Setzung von Grenzsteinen an dem Linneborn´schen Obergraben wurde eine Kommission gewählt bestehend aus Amtmann und Gemeinde-Vorsteher Enser und aus den Gemeinde-Verordneten Düring und Rocholl.
TOP 16:  Die Verpachtung des Brückengeldes der Langelruhrbrücke wurde nicht genehmigt, vielmehr soll ein anderweiter (ein weiterer, anderer...) Verpachtungstermin anberaumt werden. Der Gemeinde-Verordnete Noeke bot für den Bahnwärter Köhne eine jährliche Pacht von 40 Mark und übernahm für Köhne Bürgschaft.
Am 5. November 1887:      TOP 3:  Der Gemeinde-Verordnete Rocholl wurde ermächtigt, eventuell für die 3 Kinder der  Witwe Eickhoff neue derbe Schuhe in Bestellung zu geben. - Siehe 27. Mai 1886 TOP 3.
TOP 4:  Der Witwe Arnold Geihsler wurden zur Bestreitung ihrer Communal-Abgaben von 6 Mark unter der Bedingung bewilligt, dass bei nicht pünktlicher Zahlung mit der Zwangsvollstreckung  vorgegangen werden soll. - Trauungsregister: Heirat am 12.5.1860 Arnold Geihsler, Gerber, mit Theresia Kraas aus Dinschede, Pfr. Rumbeck. Sterberegister:  Kind Wilhelm Geihsler  gest. 19.5.1879. geb. 18.1.1871; Kind Arnold Geihsler gest. 27.10.1877, geb. 28.9.1877; Kind Christine Geihsler / Zwilling gest. 31.10.1877, geb. 28.9.1877. Franz Geihsler, Lohgerber, LA 46 J, gest. 27.2.1880 : mehr nicht aktenkundig; nicht aktenkundiger, aber hier genannter zweiter Vorname?
TOP 6:  In Folge des Gesuchs des Försters Ganczarsky um pachtweise Überlassung des sogen. Hebammen-Landes wurde, weil die Hebamme Kerstholt kontraktlich als Bezirkshebamme jährlich nur 45 Mark Gehalt bar bezieht, der Kerstholt das Land zu Martini 1888 gekündigt.  Über die Verwendung des Landes soll später Beschluss gefasst werden. - Nicht ganz einsichtig scheinen die Zusammenhänge zu sein. Mit Land ist konkret ein / ihr Garten gemeint.
TOP 7:  Das Gesuch des Joseph Klauke (Auf´m Hahn) um Anlegung einer Wasserleitung am sogen. Mond-Siepen durch die Gemeinde-Hude nach seinem Wohnhaus wurde widerruflich genehmigt gegen Entrichtung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 50 Pfennig. Die Hude und der durchbrochene Communal-Weg muss aber ordnungsgemäß wieder hergestellt  werden. - Das Mondsiepen entspringt wohl oberhalb, am nördlichen Ende des Hohlknochen unterhalb des Weges zum Waldfriedhof und Küppel und des Hauses Kathol, unterquert die Straße in die Giesmecke und fließt – heutzutage (2010) – in den Linneborn´schen Obergraben, früher als Wasserleitung in die damalige Schützenhalle. Der Communal-Weg ist die Strecke / Straße von der Langelbrücke zur Giesmecke.
TOP 12:  Zur Ausführung geringer Wege-Reparaturarbeiten, Aufhauen des Eises, Reinigung der Straßenkanäle wurde Heinrich Geihsler designiert (bestellt, beauftragt). Der Tagelohn wurde für die Wintermonate auf 2,25 Mark festgesetzt. - Aufhauen, aufschlagen des Eises, der festgesetzten Eisschollen war vor allem an der Langelbrücke notwendig; sie war aus Holz, ihre Tragpfeiler auch und „angreifbar, verletzlich“ durch Eis.
Am 29. November 1887:      TOP 4:  In Folge des Antrags des Pfarrers Falter vom 14. d.M. soll der zum Totenhof führende Weg (Friedhofsweg) durch Ruhrkies ausgebessert werden. Der Landwirt Kückenhoff soll den erforderlichen Ruhrkies anfahren und der Ackerer Heinrich Geihsler soll die erforderlichen Arbeiten ausführen. - In dieser Jahreszeit vom Ruhrufer zu dieser Wegstrecke hinauf nicht einfach. Totenhof = der Alte Friedhof.
TOP 7:  Der Klempner Hauhs soll für beide Schulen je 1 Trinkgefäß aus Eisenblech mit Kette anfertigen und an die betreffenden Brunnenständer anbringen. - Die hygienischen Erfahrungen 100 Jahre später gab es noch nicht, aber mit möglichem Diebstahl schon und mit Wasser-Trinken in den Pausen auch.
TOP 9:  Der Ehefrau Franz Tebbe soll, da deren Ehemann sich im Arnsberger Krankenhaus befindet, eine Fuhre Holz geliefert werden.  - Ehepaar Tebbe sind wohl Zugezogene; sie stehen nicht im Trauungsregister. Alte Haus-Nr. 65 / Hauptstr. 14; Volkszählung vom 1. Dezember 1880: 1 männl., 3 weibl. Bewohner. - Sterberegister:  Franz Tebbe, Stand: Bettler; Geburtsort offen, also unbekannt, Geb.Jahr 1819, gest. 24.2.1891: Witwe Wilhelmine (ohne Mädchen-Name), geb. 1848 in Freienohl (Altersunterschied!), gest. 25.5.1891 in Freienohl.
Am 21. Januar 1888:   TOP 1:  Die im Forstort Schnepper gefällten 278 Stück Eichen mit 115,44 Festmeter Inhalt wurden der Firma Cosack, von Schenck u. Cie zu Arnsberg für das abgegebene Gebot von 1960 Mark verkauft. Da für sämtliche Stämme mit einem Inhalt von 0.03 bis 4,59 Festmeter eine gleiche Taxe von 16 Mark pro Festmeter von der Forstverwaltung angesetzt ist, also der richtige Taxwert der Stämme nach Klafter nicht angegeben, so soll die Forst-Inspektion Arnsberg um Revision des Schlages ersucht werden.
TOP 9:  Die bei der Gemeindekasse sich noch befindenden 778,96 Mark, welche von der vom Eisenbahn-Fiscus herrührenden Abfindungssumme von 20500 Mark stammen, sollen der Übersichtlichkeit wegen zur Wasserwerkskasse abgeführt werden. - Gemeint ist der Eisenbahn-Tunnelbau Strecke Arnsberg – Cassel, nicht das Giesmecke- / Warstein-Hirschberg-Freienohl-Projekt.
Am 10. Februar 1888:              TOP 3:  Das Weidegeld des Johannes Trompetter ad 5 Mark wurde niedergeschlagen, da die vorgetriebene Kuh Eigentum der Witwe C. Neise ist und letztere als im Besitz der Bürger-Gerechtsame Weidegeld-Freiheit genießt. - Sterberegister: gest.  21.2.1885 Caspar Neise, Ackerer, LA 65 J.;  Trauungsregister: Heirat am 20.11.1851 Caspar Neise und Marianne Geihsler, Zeugen Heinrich Sahse, Liesen Leismann.
TOP 5:  Das Gesuch des Joseph Schulte um Niederschlagung des Communal-Steuer-Restes wurde abgelehnt, da Gesuchsteller nur mit der I. Stufe herangezogen und auch noch im Besitz von Kapital-Vermögen ist.
TOP 6:  Dem Pfarrer Falter und Lehrer und Küster Linkamp soll mitgeteilt werden, dass für die Zukunft die Unterhaltung (der Unterhalt) ihrer Dienstwohnungen gemäß § 784, 785,786 und 798 Teil II Titel 11 des Allgemeinen Landrechts zu erfolgen habe. - Diese §§ sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Das Gesuch des A. Linneborn um Gewinnung von 80 Schachtruten Steine am Hohlknochen (Steinbruch) wurde in der vorgetragenen Art abgelehnt. - „Art“ bedeutete damals nicht soviel wie „Art und Weise“, hier also negativ gewichtet; sondern gemeint ist ein nicht aktenkundiger inhaltlicher Punkt des Gesuchs. - 1 Schachtrute = 4,45 cbm; 80 Schachtruten = 356 cbm. Abgelehnt wird vielleicht die zu große losgebrochene Menge Steine, die nachteilig sein kann für den sich anschließenden steilen Wald Hohlknochen.
TOP 8:  Gegen A. Linneborn soll wegen Anlegung der Fähre durch die Ruhr bei der Langelsbrücke gerichtlich Klage erhoben werden. Der Rechtsanwalt Scheele zu Arnsberg soll als Vertreter der Gemeinde ernannt werden. - Ein Grund für die Fähre  ist nicht aktenkundig. Vielleicht soll sie Brückengeld vermeiden.
TOP 9:  Die unbeibringlichen Einnahmen des Georg Flinkerbusch, Conrad Limberg, Joseph Müntefehr, Johann Eickelmann, Norbert Geihsler und Franz Pöttgen wurden niedergeschlagen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 11:  Der Ehefrau Tebbe wurde in Rücksicht auf die Krankheit ihrer Tochter und weil sie zur Zeit selbst nur beschränkt arbeitsfähig ist, ein Mietzuschuss von jährlich 36 Mark vom 1. d.M.  bis auf weiteres   bewilligt.  Die Zahlung des Mietzuschusses soll aber nicht an die Frau Tebbe sondern an den Mietherrn Joseph Schulte erfolgen. - Siehe 21.1.1888 TOP 8.
TOP 12:  Dem Maurer Franz Kerstholt und Klempner Hauhs soll zur Ablagerung des Schuttes der Teich hinter der Vogelstange angewiesen werden. Der Schutt muss jedoch planiert und mit der vorhandenen Muttererde überdeckt werden. Eine Anfüllung der vorhandenen als Hude zu benutzenden Vertiefungen darf aber nicht stattfinden. Und der Gemeinde-Verordnete Kehsler übernehmen es, das Geeignete anzuordnen.  - Da, wo hinter der Langelbrücke rechts das Wohnhaus der Familie Bredt steht (2010) oder etwas weiter zur Ruhr hin, da kann der Teich gewesen sein.
Am 17. März 1888:    TOP 1:  Das Gesuch der Witwe Joseph Koester vom 6. d.M. um Bewilligung einer jährlichen Wohnungsmiete von 30 Mark wurde abgelehnt, da die Gesuchstellerin bis jetzt keine Wohnung gemietet, vielmehr Unterkommen bei ihrer hier wohnenden Mutter erhalten hat. -Trauungsregister: Heirat am 19.1.1878 Joseph Koester mit Margaretha Siepe. Sterberegister: gest. 14.12.1887 Joseph Koester, Tagelöhner, LA 37 J. Mehr ist über den Tod des Joseph Koester nicht aktenkundig.
TOP 3:  Dem Nachtwächter Kaulmann wurde in Folge seines Gesuchs vom 17. Februar d.J. vom 1. April 1888 an eine jährliche Gehaltszulage von 50 Mark bewilligt.
TOP 6:  Der Antrag des Pfarrers Falter vom 17. Februar d.J. um bauliche Veränderungen im Pfarrhaus und Anlegung eines Schornsteins wurde, weil das Bedürfnis in keiner Hinsicht anerkannt werden konnte, einstimmig abgelehnt.
TOP 8:  Der Ferdinand Bürger wurde auch für 1888 als Gemeinde-Kuhhirt gegen Bezug einer täglichen Vergütung von 3 Mark und einer Vergütung von 15 Mark für Flachs und unter den vorigjährigen Bedingungen angenommen.
TOP 9:  Dem Landwirt Gottfried Becker gnt. Kaiser wurde das Halten der beiden Zuchtochsen auf Grund der Bedingungen vom 13. Februar d.J. für den jährlichen Preis von 240 Mark zugeschlagen.
TOP 12:  Die Übernahme der rückständigen Miete des verstorbenen Joseph Köster bei Albert Kinkel im Betrag von 14 Mark auf die Gemeindekasse gegen Verpflichtung des Franz Köster (Sohn?) auf Zurückerstattung am 1. Januar 1889 wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 13:  Dem Polizeidiener Schwer wurde in Folge seines Gesuchs fvom 12. d.M. ür die Wahrnehmung der Funktionen eines Gemeindedieners vom 1. April 1887 an Communal-Steuerfreiheit gewährt.
TOP 14:  Der Preis der vom Fabrikbesitzer Anton Linneborn von der Gemeinde-Hude am Hohlknochen gewonnenen Steine wurde mit 5 gegen 2 Stimmen auf 1,50 Mark pro Rute festgesetzt.
Am 31. März 1888:     TOP 3:  Da die Funktionszeit des Schiedsmann für den Bezirk Freienohl am 20. Juni d.J.  abläuft, so wurde für die nächste mit dem 20. Juni d.J. beginnende dreijährige Funktionsperiode der Maurermeister Franz Göckeler hierselbst für den Bezirk Freienohl als Schiedsmann einstimmig wiedergewählt.
TOP 4:  Der Witwe Joseph Koester wurde auf das wiederholte Gesuch vom 1. März d.J. ab eine jährliche Wohnungsmiete resp. Unterstützung von 30 Mark bewilligt. - Siehe 17. März 1888 TOP 1.
TOP 6:  Der Beschluss vom 10. Februar d.J., in Betreff Unterhaltung der Pfarr- und Küster-Wohnung wurde zurückgezogen und es soll für die Zukunft die Unterhaltung der fraglichen Gebäude in der seitherigen Weise erfolgen. - Die entsprechenden Beschwerden sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Das Communalsteuer-Ausstandsgesuch des Tagelöhners Albert Kinkel wurde abgelehnt. -  Trauungsregister: Heirat am 24.5.1873 Albert Kinkel aus Siedlinghausen Pfr. Brunskappel mit Gertrud Mester gnt. Schmitz/Schmidt. Alte Haus-Nr. 28 / St. Nikolaus Straße 15.
TOP 9:  Die Pacht für Benutzung der zwischen der Langelsbrücke und Obergrabenbrücke belegenen (heutzutage: gelegenen) Gemeinde-Hudefläche wurde für den Fabrikbesitzer Anton Linneborn für die Benutzungsdauer bis zum 1. Juli d.J. auf 10 Mark und falls die Benutzung den ganzen Sommer stattfindet auf 15 Mark festgesetzt. Der Gemeinde-Verordnete Noeke enthielt sich hierbei der Abstimmung. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10:  Die von Linneborn anzulegende Fähre durch die Ruhr soll vom linksseitigen Ruhr-Ufer her den alten Zufuhrweg haben, während vom rechtsseitigen Ruhr-Ufer her die   Zuführung mehr stromabwärts zu nehmen ist. Die bereits gegen Linneborn angestrengte Klage soll zurück genommen werden, wenn sich Linneborn verpflichtet, im Laufe dieses Sommers die Fähre ordnungsgemäß anzulegen oder aber die Verpflichtung eingeht, bei einem etwaigen Fortgang der Langelsbrücke sofort auf seine Kosten die Fähre herzustellen oder eine Notbrücke zu bauen. Im Falle, dass sich Linneborn hierbei säumig zeigen sollte, muss die Herstellung der Fähre resp. Notbrücke von Seiten der Gemeinde Freienohl auf Kosten des Linneborn erfolgen können und ist diese Verpflichtung auf dem Linneborn´schen Fabrik-Grundstück hierselbst hypothekarisch sicherzustellen. In gutem Falle hat Linneborn aber die durch die eingelegte Klage bisher entstandenen Gerichts- und Mandatoren-Kosten zu zahlen. -  Leider ist eine Zeichnung nicht aktenkundig. „Fortgang“ meint wohl: losgerissen, abgerissen werden durch – schon bekanntes -  starkes Treibeis im Winter.
TOP 13:  Der Wina Tebbe (Wilhelmina?) von hier wurden 1 Paar Schuhe bewilligt. - Siehe 10. Februar 1888 TOP 11.
Am 20. April 1888:      TOP 1:  Mit dem Fabrikbesitzer Anton Linneborn wurde auf dessen Ansuchen in Betreff ...(erster Wortteil nicht korrekt lesbar) ...steuer zur Anlegung einer Notbrücke bei einem etwaigen Abgang der Langelsbrücke verhandelt. Da eine Einigung nach längerer Verhandlung nicht stattfand und nachdem Linneborn abgetreten war, wurde beschlossen, von der Anlegung einer Fähre durch die Ruhr Abstand zu nehmen, wenn Linneborn sofort für die eventuelle Anlegung der Notbrücke an die Gemeindekasse 650 Mark zahlt.
TOP 4:  Nachdem der Ablehnungsgrund des zum Schiedsmann gewählten Franz Göckeler anerkannt war  (siehe 31. März 1888 TOP 3), wurde für die nächste dreijährige mit dem 20. Juni d.J. beginnende Funktionsperiode der Rendant Louis Bracht hierselbst für den Bezirk Freienohl einstimmig als Schiedsmann gewählt. - Der für Freienohl äußerst verdienstvolle und hoch angesehene Maurermeister Franz Göckeler wird sich wohl zu alt fühlen und den Feierabend verdient haben.
TOP 5:  In die Commission, welche die Vertilgung des Huflattichs zu revidieren (überprüfen)  hat, wurden gewählt: Johann Düring, Caspar Rocholl und Fritz Düring.
TOP 6:  Als Mitglieder der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission für 1888/89 wurden gewählt: Johann Kückenhoff, Heinrich Geihsler, Anton Linneborn Sen. und Johann Kerstholt.
TOP 8:  Die beantragten Schuhe für Elisabeth Recke wurden abgelehnt, da die Witwe Recke zur Beschaffung derselben selbst im Stande ist. - Siehe 14. Mai 1887 TOP 3 und 21. September 1887 TOP 10.
TOP 9:  Der Frau Wirt Joseph Kerstholt soll die Wohnung für die Witwe Fritz Schmitz zum 1. August 1888 gekündigt werden, da die Witwe Schmitz nicht mehr unterstützungsbedürftig ist. Der Witwe Schmitz soll solches ebenfalls mitgeteilt werden.-  Siehe zu Schmitz: Trauungsregister:  Heirat am 29.1.1850 Friedrich Schmitz mit  Catharina Franke aus Pfr. Remblinghausen; s.o. 19.1.1886 TOP 7; 20.2.1886 TOP 2; 31.4.1886 TOP 3;  2.6.1886 TOP 5+6; 24.1.1887 TOP 8. - Zu Frau Wirt Joseph Kerstholt: eine korrekte Zuordnung ist mit Hilfe dieser Akten nicht sinnvoll. Beim Namen JosephK. könnte ein Schreibfehler vorliegen für Johannes, aber leider ist der Vorname der Frau Wirt nicht genannt; zeitüblich. In der Mittelstraße / St. Nikolaus Straße gibt es – damals – die Wirtschaft Kerstholt.
TOP 11:  Der Witwe Arnold Geihsler wurden zur Berichtigung der Communal-Gefälle pro 1887/88 monatliche Raten-Zahlungen von 10 Mark unter der Bedingung bewilligt, dass bei nicht punktlicher Ein(?)haltung der Zahlungsfristen der in Pfand verbleibende Glaserschrank (?) sofort versteigert werden würde. - Trauungsregister: Heirat am 12.05.1860 Arnold Geihsler mit Theresia geb. Craes aus Dinschede, Pfr. Rumbeck. Sterberegister: gest. 27.10.1877 Arnold Geihsler geb. 28.09.1877; gest. 31.10.1877 Christina Geihsler geb.28.09.1877: Kinder von Arnold Geihsler, Gerber, und Ehefrau Theresia geb. Craes. Im Sterberegister kein Eintrag zum Ehemann, Gerber, Arnold Geihsler.
TOP 14:  Damit die Hebestelle des Brückengeld-Empfangs kenntlich gemacht wird, soll an dem Haus des Vernholz ein Schild angebracht werden mit der beiderseitigen Aufschrift „Brückengeld – Hebestelle“. Der Schreiner Carl Feldmann soll mit der Anbringung des Schildes beauftragt werden.  - Gemeint ist die Langelbrücke. Im Jahr 1880: Franz Vernholz Alte Haus-Nr. 98 / Alte Wiese; 4 männl., 2 weibl. Bewohner.
TOP 18:  Da die Anpächter der Gemeindewiese in der Alten Ruhr durch das Hochwasser am 9. März d.J. bedeutenden Schaden erlitten haben, so soll denselben in Folge ihres Gesuches, nachdem der angerichtete Schaden nachgesehen war, aus Billigkeits-Rücksichten folgende Beträge an der diesjährigen Pacht nachgelassen werden bei Fritz Göckeler Jun. 32 Mark, Caspar Göckeler Sen. 12 Mark, Witwe Hahne nichts.
Am 18. Mai 1888:    TOP 1: Das protokollarische Angebot des Fabrikbesitzers Anton Linneborn vom 27. April d.J. zum Bau einer eventuellen Ruhr-Notbrücke sofort an die Gemeindekasse Freienohl 600 Mark zu zahlen unter der Bedingung, dass er hierdurch von der Anlegung und Unterhaltung einer Ruhr-Fähre entbunden werde, wurde nicht akzeptiert,  vielmehr soll die durch Gemeinde-Beschluss vom 20. April d.J. gestellte Forderung ad 650 Mark aufrecht erhalten werden mit der Maßgabe, dass Linneborn auch die wegen der Ruhr-Fähre von der Gemeinde bis jetzt gehabten und noch ferner habenden gerichtlichen und Mandatorien-Kosten der Gemeinde erstatten muss. Akzeptiert Linneborn diese Forderung nicht, dann muss er die Fähre anlegen und die gerichtliche Klage nimmt hiermit seinen (!?) Fortgang.
TOP 2:  Die Stelle des ablehnenden Louis Bracht wurde der Wirt Johann Kerstholt  für die nächste dreijährige mit dem 20. Juni d.J. beginnende Funktionsperiode  für den Bezirk Freienohl als Schiedsmann gewählt. Dem Bracht steht der in Nr. 8 Nr. 6 der Schiedsmann-Ordnung vom 29. März 1879 vorgesehene Ablehnungsgrund zur Seite.
TOP 3: Als Wahlmann zur Wahl eines Deputierten zur Genossenschafts-Versammlung der Westfälischen Berufsgenossenschaft wurde der Landwirt Johann Kückenhoff gewählt.
TOP 4:  Auf den Vorschlag des Schulvorstandes wurde dem Lehrer Arens mit 5 gegen 2 Stimmen eine einmalige Gratifikation von 50 Mark bewilligt.
TOP 5:  In Rücksicht darauf, dass das frühere alte Schulgebäude der Arnsberg-Beverunger-Chaussee (Hauptstraße) als das jetzige Schulgebäude stand, müssen wir für die politische Gemeinde Freienohl auf das von der Provinz als Bankett der Straße in Anspruch genommene Terrain zwischen Straßen-Rinne und Schule Eigentumsansprüche geltend machen; jedoch würden sich die Grenzen der Grundflächen der Provinz und der Gemeinde nur durch amtliche Vermessungen feststellen lassen. („altes Schulgebäude“ = Alte Schule, „jetziges Schulgebäude“ = Amtshaus)
Am 14. Juli 1888:     TOP 1:  Für den Sohn der Witwe Recke wird 1 Anzug bewilligt, und (es) soll mit der Lieferung der Schneider Albers hier beauftragt werden.
TOP 2:  Desgleichen für Johann Spindeldreher, dem letzteren werden außerdem noch 1 Paar Schuhe zuerkannt.
TOP 3:  Das Gesuch der Witwe Matthias Krick um Bewilligung einer Wohnungsmiete wurde abgelehnt, da (die) Gesuchstellerin bei ihrem Schwiegersohn wohnt und vom letzteren auch vollständig unterhalten wird. - Die kursiv eingefügten Artikel, Pronomen sind keine Schreib-Fehler des Sekretärs, sondern damaliger Sprachgebrauch.
TOP 4:  Vom 1. Oktober 1888 an erhält die Witwe Eickhoff Wohnung bei Ackerer Caspar Zacharias hierselbst und (es) wurde die Miete mit jährlich 42 Mark bewilligt.
Am 15. August 1888:           TOP 3:  Die Beschlussfassung über das Armenunterstützungsgesuch der Witwe Joseph Koester wurde vertagt.
TOP 4:  Dem Gemeindehirten Bürger soll die Mitnahme eines Hundes bei der gemeinsamen Kuhherde untersagt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht war der Hund bei den Kühen unbeliebt, gönnte ihnen ihre Ruhe nicht...
Am 28. August 1888:        TOP 1:  Nachdem der Amtmann Enser seine Wiederwahl als Gemeinde-Vorsteher nicht angenommen hat, wurde für eine sechsjährige Funktionsperiode der Landwirt Johann Kückenhoff mit 4 gegen 3 Stimmen, welche der Postverwalter Caspar Toenne erhielt, zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt.
Am 8. September 1888:    Die heute durch Currende vom 4. d.M. zwei Tage vorher unter Mitteilung der zur Beratung kommenden Gegenstände zusammen berufenen Gemeinde-Versammlung konnte, weil die Mitglieder nicht in Beschluss fähiger Anzahl erschienen, nicht abgehalten, musste vielmehr aufgehoben werden. -  Currende: Rundlauf, noch nicht durch Telefon, Handy EMail...
Am 12. September 1888:     TOP 1:  Zum Deputierten des Oberförsterei-Verbandes Arnsberg wegen Aufnahme des Oberförsters in die Westfälische Allgemeine Witwenkasse und Übernahme der an letztere zu leistenden Beiträge auf die Gemeindekasse wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff einstimmig gewählt.
TOP 3:  Der Witwe Joseph Koester wurde vom 1. d.M. an eine fortlaufende Armen-Unterstützung von 5 Mark monatlich bewilligt.  - Trauungsregister: Heirat: 19.1.1878 Joseph Koester mit Margaretha Siepe. Sterberegister :  Joseph Koester, Tagelöhner, LA 37 J.; gest. 14.12.1887;  Kind Joseph Koester, LA 9 Monate, gest. 13.6.1886; Kind Martha Koester, LA 3 J., gest. 18.6.1885; Kind Joseph Koester, LA 6 Monate, gest. 25.1.1885; Kind Maria Koester, LA 11 Monate, gest. 25.11.1884.
TOP 4:  Der Witwe Jürgens wurde vom 1. Mai an eine jährliche Wohnungsmiete von 21 Mark bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 1.2.1845 Franz Jürgens mit Regina Mund aus Elleringhausen / Messinghausen. Sterberegister: Beilieger (Mieter) Franz Caspar Jürgens, Tagelöhner, geb. 5.8.1818; gest. 6.11.1864;  unehel.  Sohn der M.E. (?) gen. Brigitta Jürgens  geb. 20.6.1789; hinterlässt die Ehefrau Regina Jürgens gest. 22.4.1889, geb. 1813; 1 Stieftochter der Mutter, 1 Schwester.  1880: Alte Haus-Nr. 80 (Franz Klute) / Friedhofsweg.  - Ein gewiss nicht leichtes Leben...
TOP 6: Dem Turnverein Freienohl soll der Platz neben der Vogelstange als Turnplatz widerruflich gegen Zahlung einer jährlichen Erinnerungsgebühr von 1 Mark überlassen werden. Der Platz wird durch den Gemeinde-Vorsteher überwiesen.
Am 22. September 1888:   TOP 3:  Das Gesuch des Fabrikarbeiters Christian Hahne hier um Bewilligung einer jährlichen Wohnungsmiete von 20 Mark für seine Schwiegermutter Witwe Krick wurde abgelehnt. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1880 Christian Hahne aus Breitenbruch mit Dorothea Krick (wahrscheinlich 2. Vorname: Franziska); s.o. 14.7.1888, TOP 3.  Sterberegister: gest. 18.6.1887 Kind Christian Hahne, LA 15 Min., Sohn der Eheleute Christian Hahne und Franziska Krick;  gest. 1887 (Tag+Monat fehlen) Anna Hahne, LA 12 Stunden,Eltern Christian Hahne und Dorothea Krick. - Trauungsregister: Heirat 30.8.1850 Matthias Krick mit Maria Theresia Gummersbach aus Serkenrode;  Heirat am 29.6.1854 Witwer Matthias Krick dim. nach Pfr. Hellefeld mit  Elisabeth Ulrich aus Hellefeld.  Sterberegister:  Matthias Krick, Hirt, LA 65 J., gest. 31.101886.
Am 25. Oktober 1888:       TOP 1: Die heute vorgenommene Verpachtung der Fischerei in der Ruhr und Rümmecke für den Jahresbeitrag von 31 Mark soll vorläufig nicht genehmigt, vielmehr die fragliche Fischerei auf die Dauer eines Jahres geschont werden, wenn der Fischerei-Berechtigte A. Linneborn sich schriftlich verbindlich macht, für dieselbe Zeit zu schonen, nicht zu fischen und keinen Erlaubnisschein auszustellen. - Gründe sind nicht aktenkundig. Nachhaltigkeit! Die sogen. General-Akten wurden nicht eingesehen.
TOP 3:  Das Gesuch des Tagelöhners Johann Kohsmann vom 8. Juli d.J. um Ermäßigung der Communal-Steuer wurde abgelehnt. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Dem Tagelöhner Johann Humperts wurde in Folge seines Gesuchs vom 3. Juni d.J. die Communal-Steuer-Ermäßigung insofern zuteil, dass die auf dessen Klassensteuer fallende Communal.Steuer ihm erlassen wurde.
TOP 5:  Zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission  für 1889/90 wurden der Postverwalter Caspar Toenne, Maurermeister Caspar Rocholl, Tagelöhner Franz Klute gewählt.
TOP 8:  Die Wild-Schadensangelegenheit mit Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser ist erledigt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Die Restanten (Schuldner) für Wassersteuer und für Kosten der Hausanschlüsse sollen innerhalb 8 Tagen zahlen, andernfalls das Wasser sofort abgestellt wird und die Säumigen die sofortige gerichtliche Klage zu gegenwärtigen haben.
TOP 12:  Schuster Franz Molitor soll für Witwe Jürgens ein Paar Schuhe anfertigen. Bezahlt  aus der Gemeindekasse.
Am 29. November 1888:     TOP 1:  Der heutige Holzverkauf im Forstbezirk Köppel 11 a wurde genehmigt. - Köppel mit ö geschrieben; gemeint ist der Küppel. Die Schreibweise mit ö steht auch auf  einigen Karten jener Jahre.
TOP 3:  Dem Rendanten Bracht wurde für die Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1886/87 Decharge (Entlastung) erteilt.
TOP 5:  Die Rechnung der hiesigen Gemeinde pro 1887/88 wurde wie folgt festgestellt. Soll-Einnahmen 40475, 78 Mark; Ist-Einnahmen 39300,45 Mark; Rest-Einnahmen 1175,33 Mark; Soll-Ausgaben 36984,93 Mark;  Ist-Ausgaben 36984,93 Mark; Bestand 2315,52 Mark.
Am 5. Januar 1889:    TOP 1: Die neu gewählten Gemeinde-Verordneten Johann Düring, Johann Kerstholt und Caspar Weber wurden durch den Vorsitzenden (Amtmann Enser) in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag verpflichtet.
TOP 3:  In Folge des Antrags des hiesigen Schützen-Vorstandes soll der Offizialmandator der Gemeinde Gutsbesitzer Schulte zu Uentrop ersucht werden, in der hiesigen Hude-Befreiungssache zu beantragen, dass die Gemeinde-Parzelle Flur I Nr. 1541/340 als Schützen-, Turn- und Bleich-Platz für die Gemeinde wieder ausgewiesen werde.
TOP 5:  Der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff wurde ermächtigt, dem erkrankten Franz Tebbe je nach Bedarf   Natural-Unterstützungen bis zum Höchstbetrag von monatlich 10 Mark verabfolgen zu lassen.
TOP 6:  Der Witwe Joseph Koester wurden 12 Raummeter Reiser-Knüppel als Brennholz bewilligt.
TOP 8:  Es soll pro 1887/88 und 1888/89 an Weidegeld nur 2 Mark pro Stück Rindvieh erhoben werden.
Am 6. Februar 1889:   TOP 2:  Die Klassensteuer pro 1889 wurde nach dem Vorschlag der Wasserwerks-Deputation festgesetzt mit Ausnahme von Johann Neise, welcher von 8 auf 11 Mark und Caspar Flinkerbusch, welcher von 16 auf 18 Mark  erhöht wurde. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig, vielleicht wegen höheren Verbrauchs.
TOP 6:  Der Frau Tebbe sind 2 Raummeter Armenholz bewilligt, und (es) soll, falls möglich, der Betrag hierfür von der früher zur Unterstützung genehmigten 10 Mark monatlich vor und nach in Abzug gebracht werden.
Am 23. Februar 1889:            TOP 2: Im Betreff Unterbringung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten verunglückten Arbeiter in einem Krankenhaus und Übernahme der halben Kur- und Verpflegungskosten wurde die Beschlussfassung ausgesetzt.  - Gründe sind nicht aktenkundig. Vielleicht muss einiges, weil zu neu, zu ungewohnt, inhaltlich noch mehr entfaltet und von anderen Gemeinden gehört werden.
TOP 4:  Der Witwe Recke und Eickhoff wurden je 1 ½  Meter (Raummeter) bei der hieisgen Sägemühle (Schnapp) lagernde Eichenknüppel als Armen-Holz bewilligt. Die Herbeischaffung des Holzes zu den betreffenden Wohnungen müssen beide Empfänger für eigene Rechnung besorgen.
Am 26. März 1889:     TOP 3: Der Graben längs des Weges nach dem Totenhof soll, falls der Wirt Louis Bracht solches ohne Bedingungen gestattet, mit Steinplatten abgedeckt werden, andernfalls aber soll eine eiserne Schutzvorrichtung angebracht werden. -  Gemeint ist der Friedhofsweg zum Alten Friedhof. Bei „großen Beerdigungen“, dazu noch bei schlechtem Wetter, war der Graben wohl schon hinderlich.
TOP 4:  Mit 5 gegen 2 Stimmen wurde der seitherige Hirt Ferdinand Bürger auch für das Jahr 1889 als Hirt der gemeinschaftlichen Rindvieh-Herde gegen einen täglichen Lohn von 3 Mark und an Entschädigung für zu liefernden Flachs und Eier 15 Mark wieder angenommen.
TOP 7:  Als Mitglieder der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission für 1889 wurden Johann Düring, Johann Kerstholt, Anton Linneborn, Caspar Weber gewählt.
TOP 11:  Auf den Dr. med. Marten soll der Anschluss an die hiesige Wasserleitungen unter den ad 10 genannten Bedingungen gestattet werden, wenn der Hausbesitzer Anton Löbach den Antrag und die Bedingungen mit unterschreibt. - Anton Löbach: Hauptstraße Alte Haus-Nr. 198.
TOP 12:  Dem Knaben (aktenkundig ist nur die Lücke für den nicht genannten Vornamen) Spindeldreher sollen zu der bevorstehenden Communion (damals mit 14 Jahren) von dem Schneider Albers hier 1 Rock (Jacke), 1 Weste, 1 Hose, 1 Kappe und 2 Hemden beschafft werden und zu demselben Zweck soll der Schuster Franz Molitor dem Spindeldreher ein Paar Stiefel liefern.
TOP 13:  Die nochmalige Bewilligung einer Quantität Armenholz an die Witwe Pöttgen wurde abgelehnt, da kein Holz mehr vorhanden ist und die Gesuchstellerin auch bei ihrem verheirateten Sohn wohnt, welcher für den erforderlichen Brennbedarf zu sorgen imstande ist.
Am 17. April 1889:    TOP 2:  Der Antrag des Pfarrers Falter vom 30. März d.J. um Ausführung der äußerlichen Anstrichs der Fenster und Türen des Pfarrhauses wurde abgelehnt, da das Bedürfnis hierzu noch nicht anerkannt werden konnte und die erforderlichen Mittel im Etat pro 1889/90 hierzu nicht aufgenommen sind; dagegen soll der äußere Kalkverputz an dem Wohnhaus sowohl als auch an der Scheune  durch den Maurermeister Kehsler nachgesehen und, wo erforderlich, erneuert werden. Pfarrer Falter ist aus der Stadt Hagen (mit ihrem Stadt-Leben) nach Freienohl (straf-)versetzt worden (wegen seines politisch sehr kritischen Buches zum preußischen Kulturkampf). Von Hagen her war er ein anderes „Haus-Bild“ gewohnt und zeitbedingt eine bestimmte klerikale Macht-Rolle.
TOP 4:  In Betreff Anlegung einer Haltestelle hierselbst soll bei der zuständigen Behörde auch eine Veranschlagung der Kosten einer Haltestelle an dem nördlichen (!) Ausgang des Freienohler Tunnels erhoben werden. Die betreffende Eingabe soll in einer anzuberaumenden besonderen Sitzung beraten und vollzogen werden. - Den derzeitigen Bahnhof am östlichen Ortsende gab es 1889 noch nicht.
TOP 6:  Die Kosten der Instandsetzung der Lehrerinnen-Dienstwohnung, sowie die Kosten zweier Öfen und einer Maschine wurden bewilligt.  - Lehrerinnen: 2 Lehrerinnen! Maschine hieß damals und noch lange weiter der Küchen-Herd zum Kochen. - Ein Ofen dient zum Heizen.
Am 23. April 1889:          TOP 1:  Die Kosten für 6 neue Bänke in der oberen Mädchenklasse (in der Alten Schule) wurden aus der Gemeindekasse bewilligt. Die Schreiner Stirnberg und Feldmann hier sollen zur Abgabe ihrer Offerte aufgefordert werden und hat der Gemeinde-Vorsteher die Arbeit an Mindestfordernden zu vergeben.
TOP 3:  Die Eingabe in Betreff Projektions-Veranschlagung einer Personal-Haltestelle (Bahnhof) wurde vorgelesen, gutgeheißen und demnächst vollzogen (abgeschickt). - Diese Eingabe, dieser Text ist nicht aktenkundig.
Am 4. Mai 1889:        TOP 1:  In Folge Anberaumung (korrekt abgeschrieben) einer Amts-Versammlung, welche als Gegenstand die Herstellung einer Amtswohnung auf die Tagesordnung gestellt hatte, wurde vom Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff den Gemeinde-Verordneten die Frage vorgelegt, ob und zu welchem äußersten Preis der Amts-Versammlung das neue Schulhaus, welches z. Zt. der Amtmann mitbenutzt, angeboten werden sollte. Es wurde einstimmig beschlossen, das benannte Gebäude dem Amt zu überlassen und wurde der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Amts-Verordnete Göckeler ermächtigt, den Preis bis auf  mindestens 1700 Mark festzustellen. Sollte von der Amts-Versammlung das Gebäude nicht genommen und ein Neubau hergestellt werden, so sind die Genannten befugt, einen geeigneten Platz für das zu erbauende Amtshaus ohne Entschädigung vom Amt zu verlangen, anzubieten.
TOP 2:  Es wurden, nachdem die Gemeinde-Verordneten von dem Schreiben des Herrn Landrats Kenntnis genommen, der Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Kehsler deputiert, um mit dem Landrat mündlich über Anlage einer Haltestelle zu beraten und eventuell den Antrag der Gemeinde auf Anfertigung eines Kostenanschlags zur Einrichtung der Haltestelle am nördlichen (!) Tunnel-Eingang nochmals zu wiederholen. - Fortsetzung TOP 4.
TOP 4:  Die wegen Verhandlung über Errichtung der Haltestelle Deputierten Kückenhoff und Kehsler sollen dem Landrat auch die Lage und Beschaffenheit des Sunderweges unterbreiten und dessen Ansicht darüber hören, ob der Kreis, ohne dass die Gemeinde einen Brücken-Anbau errichtet und ohne dass erhebliche Reparaturarbeiten an der Brücke vorgenommen werden müssen, den Weg mit Brücke übernimmt. Bis nach Anhörung dieser Beratung wurde der Beschluss vertagt.
TOP 3:  Die Witwe Höhmann soll auf Kosten der Gemeinde in einem Krankenhaus untergebracht werden. -  Sterberegister: gest. 9.7.1880:  Heinrich Höhmann, Tagelöhner, LA 61 J.  - Trauungsregister:  Heirat am 17.11.1853: Heinrich Höhmann mit Wilhelmine Bracht aus Niederberge, evgl. Rel.
Am 14. Mai 1889:          TOP 1:  Die Deputierten Kückenhoff und Kehsler referierten über die mit dem Herrn Landrat gehabte Besprechung in Betreff der zu errichtenden Haltestelle. Auf Grund der Mitteilungen wurde beschlossen, dem Herrn Landrat mitzuteilen, dass von der projektierten Veranschlagung der beiden (!) Haltestellen vorläufig Abstand genommen werden solle. -  Das bedeutet – zu diesem Zeitpunkt 1889 – es gibt nur die Haltestelle in Wennemen und in Oeventrop.  Mit den „beiden Haltestellen“ sind gemeint: an beiden Ein-/Ausgängen des Tunnels.
 
TOP 3:  Die der politischen Gemeinde gehörenden Grundstücke Flur I Nr. 1791a/809 und 1791b/796 der Steuergemeinde Freienohl mit aufstehenden (darauf stehenden)  Schul- und Abtritts-Gebäuden wurden dem Amt Freienohl für das Gebot von 16.000 Mark verkauft und der Kaufpreis soll zum Neubau eines anderweitigen zweiklassigen (für 2 Klassen) Schulgebäudes aus Lehrer- und Lehrerinnen-Wohnungen verwendet werden. Die Übergabe der Verkaufsobjekte soll spätestens zum 1. Juli 1890 erfolgen. Jedoch wird die Übergabe auch schon früher nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes erfolgen können.- Das spätere Feuerwehrhaus.
TOP 5:  Das Weidegeld für 1889 wurde auf 2 Mark pro Stück  (Rindvieh) festgesetzt und soll solches veröffentlicht werden.
TOP 6:  Die mit dem Weidegeld im Rückstand gebliebenen Personen sollen nochmals aufgefordert werden, binnen 8 Tagen Zahlung zu leisten, da anderenfalls deren Kühe von dem Hirten zurückgewiesen werden.
TOP 9:  Das Mobiliar der Witwe Höhmann soll öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden.  - Siehe oben 4. Mai 1889 TOP 3; die verstorbene Witwe  Wilhelmine Höhmann geb. Bracht war evangelisch, steht deswegen – traditionsgemäß – nicht im katholischen Sterberegister der politischen Gemeinde. Sie ist wohl in Arnsberg im Krankenhaus gestorben, doch möglicherweise auf dem Freienohler Totenhof (dem alten Friedhof)  beerdigt.
Am 21. Mai 1889:  TOP 3:  Als Schulhaus-Bauplätze sind in Aussicht genommen: a) der sogen. Industrie-Garten Flur I Nr. 1285/426 und 1286/426;  b)  die von Ludwig Geihsler hier zum Preis von 2490 Mark angebotene Parzelle Flur I Nr. 776, 1506/0,775 und 776 und zwar in Rücksicht auf den vorzunehmenden teilweisen Austausch mit den dem Johann Kückenhoff gehörigen Parzellen Flur I Nr. 773, 1504/0,773, 774 und 1505/0,774. - Geihsler: Hügel 2: Alte Haus-Nr. 172. -  Da die Gemeinde-Versammlung bezüglich dieser beiden Plätze geteilter Ansicht ist, so soll der Herr Landrat gebeten werden, unter Zuziehung des Herrn Kreisbaubeamten den geeignetsten dieser beiden Plätze als Schulhaus-Bauplatz zu bezeichnen.
Am 21. Juni 1889:    TOP 1:  Als Schulhaus-Bauplatz wurde mit 3 gegen 2 Stimmen, die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Kerstholt enthielten sich der Abstimmung, von dem Ackerer Lorenz Düring  für die Parzelle  Flur I Nr. 581 der Steuergemeinde Freienohl zur Größe von 143 Ruthen 60 Fuß (2038 Quadratmeter) zum Preis von 1800 Mark Schulden und Lasten frei angekauft. Der Kaufpreis soll aus dem vorhandenen Bestande der Gemeindekasse entnommen und am Auflassungstag dem Lorenz Düring gezahlt werden.
TOP 2:  Dem Franz Tebbe wurde für den Monat Juni eine Bau-Unterstützung von 2 Mark und vom 1. Juli an eine solche von monatlich 6 Mark Kosten-Rente (?) aus der Gemeindekasse bewilligt. - Parzelle I 581: nach der Schule: Feuerwehrhaus (Hauptstraße)
Am 24. Juli 1889:   TOP 1:  Der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom heutigen Tag in Betreff Ankauf des Grundstücks Flur I Nr. 581 der Steuergemeinde Freienohl als Schulhaus-Bauplatz für die hiesige katholische Schulgemeinde wurde akzeptiert und der Kaufpreis von 1800 Mark aus dem vorhandenen Bestand der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 3:  Der Fabrikarbeiter Christian Hahne hierselbst wurde zum 1. August d.J. an zum Nachtwächter der Gemeinde Freienohl mit einem Jahresgehalt von 300 Mark und der erforderlichen Deputatfolge zum Heizen der Wachstube gewählt. Die Anstellung erfolgte provisorisch auf vierwöchentlicher Kündigung. - Deputatfolge: hier: und der erforderlichen Berechtigung für kostenloses Brennholz...
Am 30. August 1889:       TOP 6:  Das Gesuch der Witwe Caspar Mester um Niederschlagung von 7,50 Mark Communal-Steuer pro 1889/90 wurde bewilligt. - Sterberegister: Caspar Mester, Handelsmann, geb. 1864, gest. 11.6.1889. Dazu kein passendes Datum im Trauungsregister; vielleicht auswärts geheiratet.
Ende Akte AA 407. Fortsetzung AA 411:
Am 9. November 1889:   TOP 1:  Die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl pro 1888/89 nebst  Revisions-Bemerkungen des Amtmannes und der Revisions-Commission wurden vorgetragen und die Rechnung wie folgt festgesetzt: Soll-Einnahme 20755,25 Mark; Ist-Einnahme 20119,95  Mark; Rest-Einnahme 635,30 Mark; Soll-Ausgabe 16154,38 Mark; Ist-Ausgabe 16151,38 Mark; Rest-Ausgabe 3,00 Mark; Bestand 3968,57 Mark. Den Rendanten wurde Decharge erteilt.
TOP 5:  Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1890/91 wurden Caspar Toenne, Caspar Weber und Bäcker Franz Korte gewählt.
TOP 7:  Die Neubelederung der Kolben an einer Feuerspritze wurde genehmigt, dagegen die Beschaffung neuer Schläuche für die zweite Spritze abgelehnt, da das Bedürfnis zur Unterhaltung einer zweiten Spritze durch Anlegung der Wasserleitung, Beschaffung von Hydrante und 180 Meter Schläuche nicht mehr anzuerkennen ist. Die Beschaffung einer Hydranten-Karre wurde genehmigt. Und über die Bildung einer organisierten Pflicht-Feuerwehr soll später beraten werden. - Der Hand gezogene Hydrantenkarren dient dem Transport von aufgerollten Schläuchen und Handwerkszeug.
TOP 11: Für die Kinder der Witwe Eickhoff (s.o.) sollen Schuhe beschafft, aus der Gemeindekasse bezahlt werden.
Am 29. November 1889:        TOP 5:  Es sollen je 3 Meter Reiser-Knüppel als Armenholz erhalten: Witwe Kloke, Witwe Hilgenberg, Witwe Eickhoff, Witwe Recke, Witwe Koester, Witwe Pöttgen und Franz Tebbe. - Informationen siehe oben.
Am 18. Dezember 1889:  TOP 2:  Der Antrag des Franz Tebbe um Erhöhung seiner Armenunterstützung wurde abgelehnt, da die Frau Tebbe nebst Tochter arbeitsfähig sind. -  Siehe oben.
TOP 5:  Das Schlittenfahren der Kinder auf den Straßen soll durch die Polizeiverordnung untersagt werden. -  Was für ein Verkehr! 1889! Auf allen Straßen? Den Breiter Weg hinab? Welche Pferde-Fuhrwerke fuhren die Hügel-Straße, die Twiete hinab, oder wieviel kamen herauf? Undsoweiter. - Oder nur Neid der Erwachsenen?
Am 13. Januar 1890:     TOP 2:  Das Gesuch des Försters Ganczarsky vom 4. d. M.  um Übernahme auf die ihm zur Last gelegten halben Witwen- und Waisen-Kassen-Beiträge auf die Gemeindekasse wurde einstimmig abgelehnt.
TOP 3:  Dem Auktionator Noeke sollen 2 Meter Deputat-Holz der Lehrerin Gehse, welche die Chemische Fabrik im Jahr 1888/89 abgefahren und an die Gemeindekasse bezahlt hat, mit 5 Mark erstattet werden.
TOP 4:  Die in der Nachweisung der unbeibringlichen Einnahemn-Reste pro 1889/90 aufgeführten Communalsteuer-Beiträge ausschließlich: Heinrich Geihsler 5,08 Mark; Norbert Geihsler 4,23Mark; Schneider Franz Korte 6,60 Mark; Johann Lange 2,88;  Gerhard Linke (1888/89) 7,50;  Wilhelm Röttger16,20 Mark -  sollen niedergeschlagen werden.
Am 28. Januar 1890:  OP 2:  Die Wassersteuer für 1890 wurde definitiv festgelegt. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
Am 12. Februar 1890:   TOP 1:  In Betreff Entfernung der Überbleibsel der Kalk-Öfen nebst Rampe von den Gemeinde-Parzellen Flur I Nr. 1369/622, 1372/622 und 1373/622 der Steuergemeinde Freienohl soll vorab das Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts eingeholt werden. -  Also: die Technik, Praxis der Kalk-Öfen hat in dieser Art und Weise ausgedient. Freienohl entwickelt sich! Die Überbleibsel sind entfernt: vom Breiter Weg zur Ruhrbücke / Plasterbrücke, vor ihr rechts ins Ruhrufer.
TOP 3:  Dem Krieger-Verein Freienohl  wurde für Böllerschießen auf Kaisers Geburtstag eine Beihilfe von 10 Mark bewilligt.
Am 1. März 1890:    TOP 1:  Es soll hierselbst eine Pflichtfeuerwehr eingeführt und in der nächsten Sitzung der Entwurf oder darauf bezügliche Verordnung vorgelgt werden.
TOP 2:  Die Bedingungen zur Verpachtung einer Fläche des Gemeinde-Grundstückd Flur I Nr. 1541/340 der Steuergemeinde Freienohl an die Schützengesellschaft Freienohl zur Errichtung einer Schützenhalle und zur Errichtung eines Schützenplatzes wurden festgestellt.  Die Pachtzeit soll 50 Jahre dauern und der jährliche Pachtbetrag 10 Mark betragen. Der Amtmann (Enser) und der Gemeinde-Vorsteher (Kückenhoff) wurden mit der Abschließung des Pachtvertrages beauftragt.
Am 15. März 1890:     TOP 1:  Nach reiflicher Prüfung aller einschläglichen (korrekt gesprochen und abgeschrieben)  Verhältnisse wurde von der Bildung einer Pflichtfeuerwehr hier abgesehen, da durch die auswärtige Beschäftigung der Mehrzahl der Bewohner die erforderlichen Mannschaften nicht im Voraus bestimmt werden können.  Um beim Ausbruch eines Brandes die erforderliche Aufsicht und Leitung ausführen zu können, wurden 1.) Gastwirt Johann Kerstholt, 2.) Klempner Adolf Hauhs als Führer der Zubringermannschaft; 3.) Bäcker Franz Korte jun., 4.) Schuhmacher Gustav Helnerus  als deren Stellvertreter; 5.) Bauunternehmer Caspar Kehsler, 6.) Bauunternehmer Caspar Rocholl als Führer der Steiger- und Rettungsmannschaft; 7.) Schaufelmacher Franz Düring, 8.) Schuhmacher Franz Molitor als deren Stellvertreter; 9.) Rendant Louis Bracht, 10.) Kaufmann Anton Löbach als Führer der Sicherheitsmannschaft und 11.) Wirt Franz Trumpetter, 12.) Kleidermacher Arnold Schroeder (früher: Schneidermeister, was er immer noch war) als deren Stellvertreter gewählt. Die Gewählten verwalten ihre Ämter ehrenamtlich und sollen während der Ausübung ihrer Funktionen die Rechte und Pflichten der Polizei-Executionsbeamten haben.
TOP 2:  Auf Grund des Beschlusses des Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom 11. d.M. wurde dem Lehrer Tillmann als Vergütung durch seine Militärdienstzeit entstandenen Kosten 50 Mark bewilligt. Für die Zukunft werden hier gleichartige Anträge glatt abgewiesen. - Inhalt der Ausgaben und Grund für die Ablehnung sind nicht aktenkundig.
TOP 3:  Der Antrag des Fritz Neise und Johann Koester vom 23. Februar d.J. betreffend die Öffentlichkeit der Sitzungen der Gemeinde-Versammlung wurde in Rücksicht auf das Fehlen eines genügenden Sitzungszimmers z. Zt. abgelehnt, jedoch soll die Sache gelegentlich in Erwägung gezogen werden. - Zeichen, Signale neuer Freiheit in der Freiheit Freienohl.
TOP 9:  Witwe Hilgenberg und Witwe Koester sollen je noch 1 Meter Holz erhalten. - Aus  dem Trauungsregister: Konrad Hilgenberg aus Fulda: Heirat am 3.8.1872 mit Maria Catharina Vielhaber; Sterberegister: Konrad Hilgenberg, Fabrikarbeiter, gest. 15.4.1882, LA 52 J.; in der Volkszählungsliste von 1895 steht bei Alte Haus-Nr. 218 als Bewohnerin nur Witwe Hlgenberg; sie wird wohl kinderlos sein. - Zur Witwe Koester siehe oben: 12. September 1888, TOP 3.
Am 10. April 1890:   TOP 3:  Für die Funktionsperiode vom1. April 1890 bis 31. März 1896 wurde der Maurermeister Franz Göckeler einstimmig zum Amts-Verordneten wiedergewählt. - Das Amt Freienohl umfasst mehrere Gemeinden, u.a. Freienohl; eine ehrenvolle Aufgabe auch aufgrund seiner zahlreichen beruflichen Neubau-Leistungen und Leitungsaufgaben in der St. Nikolaus Schützenbruderschaft (Schützen-Hauptmann, Schützen-König).
TOP 4:  Als Mitglieder der Communalsteuer-Einschätzungs-Commission pro 1890/91 wurden gewählt: a) Auktionator Joesph Noeke, b) Ziegeleibesitzer Johann Düring, c) Gastwirt Johann Kerstholt und d) Landwirt Heinrich Funke.
TOP 8:  Dem Albert Kinkel hier wurde zur Berichtigung seines Communalsteuer-Restes pro 1889/90 im Betrag von 4 Mark Ausstand bis zum 1 Juni d.J. bewilligt.
TOP 12:  Nachdem der Maurermeister Franz Göckeler die Bauleitung des neuen Schulgebäudes niedergelegt hatte, wurde der Kreis-Communal-Baumeister Ebert mit der Bauleitung beauftragt. -  Vielleicht Altersgründe für Franz Göckeler:  LA 77 J.; er stirbt  10.9.1897 in Neheim (Krankenhaus); oder politische Gründe. Aktenkundig ist nicht, welches Gebäude gemeint ist: die neue Schule = Amtshaus, oder die an dieser Stelle nicht aktenkundige Stelle; s.o. 21.5.1889, 21.6.1889, 24.7.1889.
Am 26. April 1890:     TOP 2:  In die Commission zur Revision der Wiesen in Betreff Entfernung des Huflattichs werden gewählt: Heinrich Geihsler, Caspar Weber und Feldhüter Ganczarsky.
TOP 3:  Falls Fabrikarbeiter: August Becker, Johann Vieth, Heinrich Düring; Tagelöhner Franz Cohsmann, Zimmermann Fritz Kehsler; Franz Kaulmann; Maurer  Johann Rocholl und Ackerer Bernhard Heckmann sämtlich Wasser aus der etwa zu verlängernden Wasserleitung  gegen Zahlung der einzuschätzenden Wassersteuer entnehmen wollen, dann soll die Wasserleitung unter der Bedingung bis nach einem noch festzusetzenden Punkt in der Rümmecker-Straße verlängert werden, wenn alle 8 Personen zu den Anlagekosten je 25 Mark beisteuern wollen.  Trifft die Wasserentnahme bei den zuerst genannten 7 Personen nicht zu, dann soll die Wasserleitung nur bis zu dem neu erbauten Bernhard Heckmann´schen Haus gegenüber  verlängert werden und hat Heckmann zu diesem Fall  zu den Anlagekosten 35 Mark beizusteuern.
Am 15. Juli 1890:      TOP 4:  Für die Funktionszeit 27. Juni 1890 bis dahin 1896 wurde der Ziegelei-Besitzer Johann Düring zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählt.
TOP 5:  Da der Sohn der Witwe Recke auf der Glasfabrik in Oeventrop in Arbeit steht und bereits einen lohnenden Verdienst hat, so wurde die Unterstützung der Witwe Recke  vom 1. August d.J. an von monatlich 15 Mark auf 10 Mark ermäßigt.
Am 16. August 1890:  TOP 7:  Dem Lehrer Linkamp wurde ein neuer Hund im Betrag von 50 – 60 Mark bewilligt.
Am 16. September 1890:     TOP 2:  Für den Spielplatz bei der neuen Schule soll im Winter eine Einfriedigungs-Mauer projektiert werden und im Frühjahr zum Verding resp. zur Ausführung kommen.
TOP 3:  Die Beerdigungskosten für den im Gefängnis-Local (= Gefängnisraum; im Keller der Alten Schule) verstorbenen Schneidergesellen Maus sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden, jedoch soll beim Landratsamt Ziegenhain angefragt werden, ob der Maus irgendwo heimatberechtigt  sei. -  Kein Eintrag im Sterberegister. Wo denn beerdigt?
TOP 4:  Das Gesuch des Nachtwächters Hahne um Gehaltserhöhung wurde dahin berücksichtigt, dass anstatt 60 Mark nur 30 Mark Gehaltsaufbesserung vom 1. Oktober d.J. bewilligt wurde. Die Hundesteuer wurde dem Hahne erlassen. -  Ein Nachtwächter benötigt einen Hund zum Selbstschutz.
TOP 5:  Das Gesuch der Haushälterin Anna Fuchs um Niederschlagung der Communalsteuer pro 1890/91 wurde einstimmig abgelehnt, da dieselbe im Reklamations-Wege auch nicht bei der Klassensteuer Steuerfreiheit erreicht hat.
TOP 9:   Der mündliche Antrag der Hebamme Witwe Kerstholt, ihr das von der Gemeinde gepachtete Grundstück bei dem Forsthaus bis zur Beendigung der Separation für den bisherigen Pachtbetrag  zu belassen, wurde genehmigt. - Eigenartig: ab hier steht bei Hebamme: Witwe; wohl Schreibfehler, denn: Sterberegister: gest. 8.2.1905, LA 75 ½ Landwirt Franz Kerstholt; auch wenn der zweite Vorname Wilhelm im Sterberegister fehlt, die Lebens-Alter-Angabe passt genau.
Am 10. Oktober 1890:     TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht unterm 12. Juli d.J. gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1889/90 wurde, nachdem die Revisions-Protokolle vorgetragen waren, wie folgt festgelegt: Soll-Einnahme 20580,25 Mark; Ist-Einnahme 19843,89 Mark; Rest-Einnahme 736,36 Mark; Soll-Ausgabe 18193,08 Mark; Ist-Ausgabe 18193,08 Mark; Bestand 1650,81 Mark. Nach Erledigung der vom Vorsitzenden gezogenen Erinnerungen soll dem Rendanten Decharge ausgesprochen werden.
TOP 4:  Über den Antrag des Rendanten Bracht um Beschaffung eines feuerfesten Geldschrankes soll erst Beschluss gefasst werden, wenn die übrigen Körperschaften sich über die Beschaffung schlüssig gemacht haben. - Welche Körperschaften gemeint sind, ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Das Gesuch des Maschinenwärters Carl Feldmann um Erhöhung seines Gehalts von 300 auf 500 Mark ist hinfällig geworden, da Gesuchsteller seinen Posten ohne Aufkündigung niedergelegt hat. Die Stelle soll durch das Westfälische Volksblatt und Central-Volksblatt ausgeschrieben werden und bis zur Wiederbesetzung der Stelle soll der  Bauinspektor Busmann in Arnsberg ersucht werden, einen geeigneten Mann nach hier zu senden, um das Hochbassin zu füllen. -  Ein Grund für die Aufkündigung ist nicht aktenkundig.Vielleicht eine bessere Anstellung.
TOP 7:  Von der Errichtung von Volksbädern wurde vorläufig Abstand genommen, jedoch soll diese Sache zu gelegener Zeit wieder in Anregung gebracht werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Am 10. November 1890:      TOP 1:  Als Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1891/92 wurden gewählt: Tagelöhner Ferdinand Kerstholt, Schmied Franz Schwefer, Bauunternehmer Caspar Kehsler.
TOP 3:  Das Gesuch des Wirts Joseph Kerstholt hier um Bewilligung eines Ausstandes zur Zahlung seiner Communal-Gefälle soll dahin berücksichtigt werden, dass bis zum 1. Juli 1891 die Beträge in monatlichen Raten entrichtet sind.
TOP 6:  Der Schuhmacher Kihsler soll für die Tochter der Witwe Recke 1 Paar Schuhe anfertigen.
Am 16. Dezember 1890:         TOP 1:  Dem Fabrikbesitzer Linneborn wurde die Entnahme von Kies unter der Langelsbrücke (mit s!) nach Anweisung des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff und des Gemeinde-Verordneten Düring gestattet. Ferner wurde demselben gestattet, Kies, aber keine Steine auf der Langelsbrücke abzuladen bzw. abladen zu lassen. -  Nicht aktenkundig sind Gründe, warum Kies und keine Steine, abladen wohl auf den Bohlen; es gab dort noch keine Autos, aber es gab die nicht leichten Pferde-Fuhrwerke mit Baumstämmen beladen...
TOP 2:  Der Antrag des Clemens Toenne und Genossen (früher: Consorten; positiv gewichtet; gemeint sind Nachbarn) vom 30. d.M. auf Anlage eines Abzugskanals an der Krummen Straße hierselbst wurde abgelehnt, da die Antragsteller  laut Regierungs-Polizei-Verordnung selbst verpflichtet sind, die Düngerstätten wasserdicht herzustellen, gleichwohl ob nach innen oder außen. - Gleichgültig, ob nach vorn zur Straße, vor dem Haus oder nach hinten, hinter dem Haus. Gesundheitspflege vor Seuchengefahr usw.
TOP 4:  Schuhmacher Kihsler soll für Witwe Eickhoff´sche Kinder Schuhe anfertigen. Ferner wurde die Witwe Eickhoff wegen Krankheit eines ihrer Kinder eine einmalige außerordentliche Unterstützung von 6 Mark bewilligt.  - Außerordentlich meinte damals: außerhalb der Ordnung, d.h. es besteht kein „ordentlicher“ Anspruch.
TOP 5:  Der Oberförster soll sofort ersucht werden, in der Winterseite 30 Meter Reiser-Knüppel-Holz für Ortsarme hauen zu lassen; wenn hier nicht gehauen werden soll, dann soll Armenholz von dem Holz am Knäppchen gewonnen werden. - Mitten im Winter! Die Gemeinde-Versammlung hat erfahren, einige Freienohler sind wirklich arm dran.
Am 20. Januar 1891:      TOP 1:  Die Gemeinde-Verordneten Arnold Schroeder und Joseph Noeke wurden in ihr Amt eingeführt  und verpflichtet.
TOP 3:  Es soll an der Treppe zwischen Kirchplatz  und Schulabtritt an einer Seite (an der anderen Seite ist die Kirchplatz-Mauer) ein einfaches Handgeländer von Eisen angebracht werden und wurde dieser Beschluss mit 5 gegen 2 Stimmen gefasst. -  Gemeint ist die Alte Schule (Dezember 2012 abgerissen): der Schulabtritt lag rechts vom Eingang zum Friseur-Salon von Frau Friseur-Meisterin Brigitte Bornemann, mit der Rückseite zur Hauptstraße.
TOP 4:  Für den Schiedsmann-Bezirk Freienohl wurde für die Dauer vom 22. Juni 1891 bis 22. Juni 1897 einstimmig der Wirt und Holzverkaufs-Fabrikant Johann Kerstholt als Schiedsmann wiedergewählt. -  Dieser Berufs-Titel taucht zum ersten Mal auf: - Für den Amts-Bezirk war Schiedsmann: Maurermeister Franz Göckeler.
TOP 6:  Der Antrag der Witwe Krick um Bezahlung von 5 Mark für 1 Paar Schuhe wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Der Antrag des Framz Tebbe um eine höhere Unterstützung wurde ebenfalls  abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, aber s.u.:  4.4.1891 TOP 10.
TOP 10:  Ein Antrag des Gemeinde-Verordneten Kehsler um Bewilligung von 10 Mark Beihilfe zum Schießen auf Kaisers Geburtstag wurde genehmigt. – Böller.
Am 14. Februar 1891:      TOP 1:  Als Protokollführer zur sofortigen Eintragung der gefassten Beschlüsse wurde für die Dauer von 3 Jahren Joseph Noeke gewählt. -  Gewichtig ist wohl: „sofortig“. Auch hier wohl neue politische Praxis.
TOP 5:  Die Reparatur der Langelbrücke (ohne s geschrieben) soll sich vorläufig nur auf Anbringung der durch Eis fortgestoßenen Strebe nebst 2 Zargen beschränken. Die weitere Reparatur soll im nächsten Sommer ausgeführt werden. -  Zur Zeit ist Mitte Februar!.
Am 3. März 1891:    TOP 2:  Der Antrag des Johann Mester um Niederschlagung von Hirtenlohn wurde  bis zur nächsten Sitzung vertagt, um von dem Hirten Mündelein nähere Information einzuholen.
TOP 3:  Das Gesuch des Ferdinand Kerstholt um Niederschlagung von Hirtenlohn und Weidegeld für 1 halbjähriges Kalb wurde genehmigt. - Die Hütungs-Befreiungs-Sache Freienohl ist im Archiv einsehbar.
TOP 6:  Die Beschaffung eines eisernen Geldschrankes für den Rendanten Bracht wurde unter den vom Amt gestellten Bedingungen genehmigt. Jedoch soll der Betrag für denselben 500 Mark nicht übersteigen und bei Ankauf der Amtmann Enser zugezogen werden. Auch bleibt der Schrank Eigentum der betreffenden Corporationen.
Am 12. März 1891:    TOP 1:  Das Gesuch des Johann Mester um Niederschlagung von 8,20 Mark Hirtenlohn wurde genehmigt, da der Hirte Mündelein die Kuh zurückgewiesen hat, weil dieselbe bei der Herde nicht zu halten war. - Abenteuerliche Arbeit!
TOP 3:  Dem Bauunternehmer Rocholl hier soll auf den neuen Schulhausbau eine Abschlagszahlung von 2.000 Mark gebilligt werden. - Gebäude ist das spätere Feuerwehrhaus. Die Angestellten mussten bezahlt werden; der Unternehmer hatte selbst nicht so viel Geld – damals.
TOP 4:  In Anbetracht dessen, dass nach den umliegenden Fabriken und Bahnhöfen alljährlich mehrere tausend Meter Holz aus den fiskalischen Waldungen und der Wennemer Mark durch Freienohler Fuhrleute über die sogenannte Langelbrücke (ohne s geschrieben) gefahren werden, wurde der Gemeindebeschluss vom 20. Juni 1849, wonach Freienohler Eingesessene kein Brückengeld zu entrichten haben, aufgehoben. Es sollen vielmehr vom 1. Juli 1891 ab alle Eingesessenen der Gemeinde Freienohl zur Entrichtung von Brückengeld voll und leer angehalten werden, welche Lasten über die Brücke fahren, die aus einer anderen Steuergemeinde kommen und über die Grenze der hiesigen Steuergemeinde hinaus befördert werden sollen.
 
Am 16. März 1891:     TOP 1:  Der entworfene Etat der Gemeindekasse Freienohl pro 1891/92 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf die Summe von 16068 Mark festgesetzt.
TOP 2:  Dem Verein zur Errichtung einer Heil- und Pflege-Anstalt für Augenkranke des Regierungsbezirks Arnsberg zu Hagen i.W. wurde zum Bau eines Anstaltsgebäudes eine Beihilfe von 30 Mark bewilligt. Der Betrag soll erst gezahlt werden, wenn nach einer amtlichen Mitteilung der Bau in Angriff genommen ist.
Am 4. April 1891:    TOP 10: Die Gebühren des Pfarrer Falter für die Beerdigung des Ortsarmen Franz Tebbe wurden genehmigt. - Aktenkundig ist nicht, dass Pfarrer Falter auf die Beerdigungskosten eines Ortsarmen verzichten wollte. - Im Sterberegister: Bettler Franz Tebbe, geb. 1819 (Geb.Ort ist nicht genannt); gest. 24. Februar 1891. Witwe Wilhelmine Tebbe, geb. in Freienohl 1848, gest. 25. Mai 1891, fast genau 3 Monate später als ihr Mann. Kein Eintrag im Freienohler Trauungsregister.
Am 17. April 1891:.   TOP 3:  In die Commission zur Revision des Huflattichs wurden gewählt: (1.) Flurschütze Ganczarsky, (2.) Gemeinde-Verordnete Kerstholt und (3.) Noeke.
TOP 4:  Zur Einschätzung der Communal-Einkommensteuer wurden gewählt: (1.) Gemeinde-Verordneter Noeke, (2.) Gemeinde-Verordneter Kerstholt, (3.) Ackerer Caspar Flinkerbusch, (4.) Ackerer Lorenz Düring (gnt. Adames, Alte Haus-Nr.5, Voßecke 1).
TOP 5:  An Armen-Unterstützungen wurden der Witwe Recke vom 1. Mai d. J.  ab  anstatt 10 Mark nur 6 Mark bewilligt. Dagegen soll die Unterstützung der Witwe Tebbe sich nur auf die Miete beschränken. -  Der Grund dafür ist nicht aktenkundig; s.o. 20.1.1892 TOP 7 und 4.4.1891 TOP 10.  -  Für die anderen Ortsarmen wurde keine Veränderung vorgenommen, -  Deren  Anzahl und Namen sind an dieser Stelle nicht aktenkundig.
Am 24. April 1891:         TOP 2:  Das Gesuch des Fabrikbesitzers Linneborn um Überlassung von Steinen am Hohlknochen vor der Langelbrücke wurde nicht genehmigt, da die Gemeinde die Steine selbst zu gebrauchen hat.  Für die bereits gewonnenen Steine, welche vorschriftsmäßig aufgesetzt werden müssen, soll Linneborn pro Meter 60 Pfennig zahlen; dagegen wurde Linneborn gestattet, in dem Steinbruch unter dem Hahn, welche der Vorsteher Kückenhoff anweisen wird, so viel Steine zu brechen, wie derselbe bedarf gegen Zahlung von 30 Pfennig pro Meter.
TOP 4:  Das Gesuch des Gottfried Becker gnt. Kaiser betreff Reinigen der Ochsenwiese wurde dahin erledigt, dass der Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Noeke eine Einigung mit Becker herbeiführen.  - Deren Inhalt ist nicht aktenkundig.
 
Am 14. Mai 1891:    TOP 1:  Die Verpachtung des Brückengeld-Empfanges an den Bahnwärter a. D. Köhne hier wurde genehmigt mit der Bestimmung, dass Köhne einen annehmbaren Bürgen stellt.
Am 12. Juni 1891:     Nur dieser eine TOP:  Mit dem Vorschlag des Herrn Landrats, dass durch Vereinigung der Gemeinden Freienohl, Dinschede, Rumbeck, Uentrop und Breitenbruch des Amtes Freienohl gemäß § 31 des neuen Einkommensteuer-Gesetzes nur ein Voreinschätzungs-Bezirk gebildet wurde, erklären wir uns vorläufig einverstanden. - Der zitierte Paragraph ist nicht aktenkundig.
Am 26. Juni 1891:     TOP 7:   Die Kosten zur Beschaffung eines Kleiderhakens für die Sammelklasse wurden genehmigt. -  Klassenraum ist der obere Raum in der neuen Schule (später Feuerwehrhaus). Im Jahr 1892 bestand die Sammelklasse (Mädchen und Knaben, so hießen die Jungen damals) aus 99 Schulkindern, 46 Mädchen, 53 Knaben; 96 kath., 3 jüd., 1 ev.; Lehrerin : Frl. Agnes Hermann, Jahresgehalt 930 Mark (wie die Kollegin der Mädchenklasse); dieses  Jahresgehalt war schon für beide von je 750 Mark erhöht; der gleichzeitige Lehrer Bahne erhielt 1110 Mark Jahresgehalt, dafür sind Gründe hier nicht aktenkundig.
Am 11. Juli 1891:      TOP 3:  Der Antrag des Kaufmanns Löwenbach und Genossen (Nachbarn sind gemeint) um Anlage eines Durchlasses im Zuge der vorderen (in der Akte klein geschrieben) Straße wurde abgelehnt. - Vordere Straße = Erste Straße (auf dem Ortsplan von links nach rechts „gelesen“) = Bergstraße: Alte Haus-Nr. 9 b (b = Mieter) : Bergstraße 2 : 1846 : a = Anton Spieler, b : Levi Löwenbach (Jude); 1851 :  Alte Haus-Nr. 90 /  Hauptstraße 3 : Levi Löwenbach (2010: Schuhhaus Klemm); 1871 :  Levi Löwenbach; 1895 : Sohn Bendix Löwenbach. - Inhalte, Begründungen zum Durchlass sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Reparaturen an der Langelbrücle sollen im Laufe dieses Sommers möglichst bei niedrigem Wasserstand ausgeführt werden. Linneborn soll aufgefordert werden, um die Reparaturen zweckmäßig ausführen zu können, das Wehr erforderlichen Falls durch zu hauen. -  Die damals in der fließenden Ruhr arbeitenden Männer besaßen noch nicht die Ganzkörper-Gummi-Anzüge wie heutzutage.- was hier „durch hauen“ genau meint, ist noch unbekannt.
Am 25. Juli 1891:         TOP 2:  Der Holz-  und Lohe-Verkauf vom 21. d.M. wurde genehmigt. Der Oberförster soll nochmals ersucht werden, keine Reiser aufarbeiten zu lassen, besonders vom Eichenschälholz, da die Gemeinde hiervon nur Schaden hat. - Der Arbeitsbereich Lohe-Verkauf ist wohl auch eine neue Verdienstmöglichkeit: Lohgerber. Das Sammeln von Reiserholz können, sollten wohl die nicht so wohlhabenden Freienohler selber leisten; tagsüber die Frau und Kinder, während der Mann in Oeventrop, Wildshausen oder als Holzhauer, als Schüsseldreher arbeitet.
TOP 3:  Für die Wohnung der Lehrerin in der neuen Schule soll ein Kochherd und ein Ofen angeschafft werden. Der Vorsteher Kückenhoff und Gemeinde-Verordneter Schroeder wurden mit dem Ankauf beauftragt. Die Zimmer sollen geweißelt  und in Leimfarbe gestrichen werden, da sich die Tapete in dem Neubau nicht halte.
Am 8.  August 1891:   TOP 2:  Die von dem Rendanten Bracht vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeinde-Kasse pro 1890/91 wurde vorgelegt und festgestellt. Soll-Einnahme 35028,75 Mark; Ist-Einnahme 33275,76 Mark; Rest-Einnahme 1752,99 Mark; Soll-Ausgabe 30083,64 Mark; Ist-Ausgabe 30083,64 Mark; Bestand 3192,12 Mark.
Am 12. August 1891:        TOP 2:  Nach einer Notiz in den Amtsakten Freienohl vom Jahre 1850 hat der Caspar Kohsmann gnt. Claren hierselbst im Jahr 1838 das Grundstück Flur I Nr. 1312/523 der Steuergemeinde Freienohl durch Tausch von der politischen Gemeinde Freienohl erworben. Der Rechtsnachfolger des Caspar Kohsmann ist der Tagelohner Johann Kohsmann gnt. Claren dahier und wir willigen daher in die Auflassung dieser Parzelle auf den Namen des Johann Kohsmann gnt. Klaren ein. - Erinnert sei daran: manche Freienohler meinen, der Beiname Claren habe es mit dem Klaren, mit Schnaps zu tun. Das stimmt nicht. Dieser Beiname kommt auch noch in einem Zweig der Ur-Einwohner-Familie Pöttgen vor. Es handelt sich um einen Grundstückserwerb um 1838 zu den Familien Kohsmann und Pöttgen seitens der ausgestorbenen Familie Claren (Erst-Grundstück-Teile des Alten Friedhofs, damals Totenhof).
Am 29. August 1891:   TOP 1:  Mit den Ausführungen des Schulvorstandes (Pfarrer Falter) in dem gestrigen Beschluss in Betreff Anstellung einer fünften Lehrkraft können wir uns nicht vollständig einverstanden erklären und müssen daher die Bewilligung der durch die eventuelle Vermehrung der Lehrkräfte entstehenden Kosten ablehnen.
TOP 2:  Die definitive Beschlussfassung über die Höhe des zu den bewilligenden Grunderwerbskosten der hiesigen Haltestelle  (Bahnhof) zu bewilligenden Gemeinde-Beitrages wurde wohl ausgesetzt und es soll in einer gemeinsamen Sitzung der interessierten Gemeinden und sonstiger Interessenten demnächst weiter Beschluss gefasst werden.
TOP 9:  Der sogen. Höhenweg von Freienohl  nach Hellefeld soll seines öffentlichen Charakters entzogen werden. - Ein nicht-öffentlicher Weg spart Erhaltungs-, Pflege-Kosten – insbesondere für Fuhrwerke, mit Pferden gezogen...Dabei war dies eine uralte Wegstrecke von West nach Ost und umgekehrt, ähnlich wie der Plackweg.
Am 18. September 1891:       TOP 2:  Zur Festsetzung der Baufluchtlinie für den Neubau des Bäckers Louis Neise wurden die Bauunternehmer Kehsler, Rocholl und der Gemeinde-Verordnete Noeke bestimmt. - Kehsler und Rocholl waren auch Gemeinde-Verordnete, hierfür aber als Bauunternehmer zuständig. - 1895: Alte Haus-Nr. 36, Provinzialstraße. Trauungsregister: Heirat am 11.8.1892: Louis/Ludwig Neise mit Anna Rocholl (im Register mit d geschrieben). - Wohl die Eltern: Heirat am 20.11.1855: Ludwig Neise dim. nach Pfr. Arnsberg mit Agatha Craas aus Wildshausen.
TOP 3:  Die Kündigung des Nachtwächters Hahne wurde angenommen und soll die Stelle neu ausgeschrieben werden. -  Der Kündigungsgrund ist nicht aktenkundig; vielleicht für das Familienleben zu anstrengend. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1880 Christian Hahne aus Breitenbruch (!) mit Dorothea Krick; vielleicht hat das Ehepaar inzwischen 3 Kinder...Alte Haus-Nr. 160 (Bergstraße / Voßecke); derselbe als Schüsseldreher 1895: Alte Haus-Nr. 182, Provinzialstraße / Breiter Weg 17:  1 männl., 5 weibl. Bewohner..
TOP 5:  Der Erlass einer Polizeiverordnung in Betreff Verkauf des Brodes (des Brots; auf Freienohlerisch anders gesprochen und also anders geschrieben) nach Gewicht wurde von der Gemeinde-Verordnung gutgeheißen und soll nach Maßgabe des vom Amtmann Kramer  zu Balve, Amtsblatt Stück 36, Seite 265 erlassenen Statuts eingeführt werden. - Vorher mögen die Größen-Maße gegolten haben. Jetzt braucht es bei jedem Bäcker genau geprüfte und korrekt gehandhabte Gewichte...
TOP 6:  Das Material an dem Feuerteich Kletterpott soll verkauft und derselbe zugeschüttet werden. - Siehe unten 24. Oktober 1891, TOP 1.
TOP 8:  Hinsichtlich der Wiederherstellung der Eisbrecher (an der Langelbrücke) wurde nach wiederholter mündlicher Rücksprache mit A. Linneborn beschlossen, das Anerbieten desselben die am 19. d. M. abends (wohl 19. August) vorhandenen, über Oberkante des unteren Fachbaues befindlichen 2 langen Stangen auf  … (nicht lesbar, Abkürzung?)  18 Meter Breite zu entfernen, dahin akzeptiert, dass Linneborn die Entfernung dieser beiden Lagen dermaßen auszudehnen hat, dass der Wasserspiegel 0,50 Meter unter den Pegel kommt. Wird diese Bedingung vom Linneborn angenommen, so soll an Caspar Trumpetter als Mindestfordernder im Verding der Zuschlag erteilt werden und zwar zum Preis von 625 Mark. Zur Beaufsichtigung der Arbeiten wurde der Gemeinde-Verordnete Düring bestimmt.
Am 22. September 1891:      Die Verfügung des Herrn Landrats vom 9. d. M. (9. September) Nr. 5656 betreffend die Einrichtung einer Handwerker-Fortbildungsschule in Freienohl wurde vorgetragen und von dem Vorsitzenden aufgrund der Amtsnoten die Grundzüge für die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen erläutert, sowie dass der Staat zu den Kosten der Unterhaltung derartiger Schulen staatliche Zuschüsse leiste. Ferner teilte der Vorsitzende mit, dass im hiesigen Gemeindebezirk nach der vorgenommenen Aufnahme 41 schulpflichtige Personen unter 18 Jahren wohnhaft seien und zwar: 9 Maurer, 3 Schuster, 4 Schneider, 2 Schmiede, 2 Bäcker, 3 Schreiner, 1 Wagner, 1 Klempner und 16 Fabrikarbeiter.
Nach längerer Beratung wurde beschlossen, von der Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule  für den Gemeinde-Bezirk Freienohl zur Zeit Abstand zu nehmen, da das erforderliche Lehrpersonal nicht vorhanden ist. Der bereits betagte Lehrer Linkamp hat mit seinen sonstigen Amtsgeschäften vollauf zu tun und eignet sich auch seines Herzleidens wegen nicht zum Lehrer an der Fortbildungsschule (diese Einzelheiten sind inhaltlich nicht bekannt, nicht aktenkundig) und der zweite hier vorhandene Lehrer Bahne eignet sich seines jugendlichen Alters  wegen z. Zt. ebenfalls auch nicht als Lehrer einer Fortbildungsschule. Anderweite (andere) Personen, welche zur Erteilung des Unterrichts befähigt sind, sind in hiesiger Gemeinde nicht vorhanden und Lehrer aus der benachbarten Gemeinde Dinschede heranzuziehen, würde zu teuer werden, zudem ist dort der zweite Lehrer Steiner krank und dienstunfähig, und der Lehrer Brüggemann würde mit Bestimmtheit eine derartige Dienstleistung ablehnen. Sobald hier geeignete und willige Lehrkräfte vorhanden sein werden, soll die Errichtung einer Fortbildungsschule wieder in Erwägung gezogen werden.
Am 6. Oktober 1891:  TOP 1:  Der Hauungsplan pro 1892 wurde genehmigt. Jedoch wünscht die Gemeinde-Vertretung Abänderung der Taxen (Fest-Preise) und zwar wie folgt:  a) 1 Festmeter Eichen-Nutzholz III. Klasse: 25 Mark; b) 1 Festmeter Eichennutzholz IV. Klasse: 18 Mark;  c) 1 Raummeter Eichen-Knüppel: 2 Mark; d) 1 Raummeter Buchen-Kloben: 3,70 Mark;  e) 1 Raummeter  Buchen-Knüppel: 2,70 Mark; f) 1 Raummeter Buchen-Reiser: 1 Mark.  - Ebenso bittet dieselbe, alle Reiser, sowohl Buchen als auch Eichen unaufgearbeitet in Nummern zu verkaufen.
Am 24. Oktober 1891:       TOP 5:  Es wurde dann nach vorheriger Einholung des Einverständnisses seitens des Vormunds Korte beschlossen, die verwaiste Minna Tebbe  in dem durch Vermittlung des Pfarrer Falter zur Aufnahme bereiten Instituts zu Hattingen unterzubringen und zwar, da die Gemeinde (Freienohl) arm ist, ohne Entschädigung aller Bedürfnisse für dieselbe. Die Anschaffung der notdürftigsten Kleidung, sowie Reisegeld für dieselbe und die Begleitung  wurde bewilligt. -  Siehe oben:  4. April 1891, TOP 10; 17. April 1891, TIOP 5;  26. Juni 1891, TOP 1. Glücklicherweise ist jetzt der Vorname des großen Kindes bekannt: Minna : Wilhelmina Tebbe. In Hattingen war gewiss ein Waisenhaus für Mädchen. Wie ihr Leben weiter verlief, ist nicht aktenkundig.
Am 11. November 1891:     TOP 1:  Zum Erwerb des Terrains für den zukünftigen Bahnhof Freienohl wurde eine Commission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, den Gemeinde-Verordneten Kehsler und Düring gewählt.
TOP 6:  Der Nachtwächter-Posten soll zum 1. Dezember unter Anwendung von Controll-Uhren angestellt werden. Die Personen-Frage soll in der nächsten Sitzung erledigt werden.
Am 19. Dezember 1891:     TOP 1:  Den Eheleuten Friedrich Funke hier soll eine einmalige Unterstützung von 20 Mark gezahlt werden. -  Trauungsregister: Heirat am 11.7.1846 Friedrich Funke mit Marianna Heckmann. Sterberegister:  Kind Maria Funke, geb. 1891, gest. 9. Juli 1891;Kind Elisabeth Funke, geb. 1888, gest. 20. Dezember 1890; Kind Johanna Funke, geb. 1890, gest. 18. Dezember 1890; Kind Kaspar Funke, geb. 1890, gest. 6. November 1890. - Diese Kinder können Geschwister sein; können Kinder jenes Elternpaars sein; Genaues steht nicht im Sterberegister.
TOP 3:  An die Küsterwohnung soll eine Nacht-Glocke angebaut werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Für die Kinder der Witwe Eickhoff soll der Schustermeister Kihsler ein Paar neue Schuhe anfertigen.
TOP 6:  Die Wiwen Pöttgen, Eickhoff, Kloke und Hilgenberg sollen je 3 Meter Armenholz erhalten. - Weihnachten steht vor der Tür und mitten im Winter...
Am 9. Januar 1892:      TOP 1:  Diejenigen Personen der hiesigen Gemeinde, deren jährliches Einkommen weniger wie 120 Mark beträgt und welche nur zu einem fingierten Einkommen-Steuersatz von 1,20 Mark veranlagt sind, sollen vom 1. April 1892 an von der Beitragspflicht zu den Communal-Steuern entbunden werden, dagegen sollen diejenigen Personen, deren jährliches Einkommen 420 bis 900 Mark beträgt, auch fernerhin zur Communal-Steuer herangezogen werden.
TOP 4:  Die Codierung des dem hiesigen Armenfonds gehörenden auf der Besitzung des Schusters Friedrich Kihsler hierselbst haftenden Kapitals von 66 Mark an die Sparkasse Arnsberg wurde genehmigt und das Kapital selbst soll sofort wieder bei der Sparkasse  Arnsberg wertbar angelegt werden.
TOP 5:  Nachdem der Gemeinde-Verordnete Kerstholt als Interessent abgetreten war (den Raum verlassen hatte), wurde der mit den Grundbesitzern unterm 8. d. M.  (8. Januar 1892)  abgeschlossene Vertrag über den Erwerb des Grund und Bodens zur hiesigen Bahnhofsanlage unter der Bedingung genehmigt, dass auch noch der Leineweber Schwarze zu Wennemen und die Ehefrau Gastwirt Josef Kerstholt hier sich zur Vollziehung des Vertrages bereit erklärten resp. den Vertrag selbst  (zu) vollziehen.
TOP 6:  Die Beschlussfassung zur Anstellung des Nachtwächters wurde vertagt und der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, mit dem Ackerer und Tagelöhner Franz Kaulmann wegen Übernahme des Postens zu unterhandeln.
TOP 7:  Bei Ernst Hassinghoff in Essen soll eine Wächter-Controll-Uhr Nr. 1 des Prospekts mit 6 Stationen beschafft werden und zwar zum Preis von 78 Mark. Die Gemeinde-Verordneten  Kehsler, Düring und Noeke verpflichteten sich hierbei gleichzeitig, falls an ihren Gebäuden Stationen errichtet würden, zu den Anschaffungskosten je 10 Mark beizusteuern. Die 6 Stationen werden hierauf bestimmt.  - Die sind hier nicht aktenkundig. Das Prospekt ist auch nicht vorhanden.
TOP 8:  Zur Bestreitung der Kosten des Böllerschießens auf Kaisers Geburtstag (früher viel ehrfürchtiger formuliert) wurde dem hiesigen Krieger-Verein ein Zuschuss von 10 Mark bewilligt.
Am 29. Januar 1892:      TOP 2:  Das Gesuch des Schuhmachers Fritz Funke wurde abgelehnt, da derselbe am 22. Dezember vorigen Jahres (vor gut einem Monat)  noch 20 Mark Unterstützung erhalten hat. - Siehe oben: 22. Dezember 1891, TOP  1.
TOP 3:  Die rückständigen Weide- und Termin-Gelder sollen eingezogen, dagegen die zu viel gezahlten (!) zurückerstattet werden. Es soll jedoch vorher eine genaue Liste der Hude-B1erechtigten angefertigt werden. -  Eine Namen-Liste ist hier nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Witwe Schröer wurden 2 Meter Armenholz bewilligt. -  Sterberegister: Caspar Schröer, Tagelöhner, LA 68 J., gest. 19.3.1887. Heiratsregister:  Heirat am 8.11.1870 Caspar Schröer mit Wilhelmina Catharina Schwarzfärber. Kinder sind hier nicht aktenkundig.
Am 12. Februar 1892:    TOP 2:  Als Nachtwächter soll Fritz Miese vom 1. März d. J.  ab mit einem Gehalt von 350 Mark (pro Jahr) angestellt werden.
TOP 3:  Der Ehefrau Levermann wurden monatlich vom 1. März d. J.  ab 6 Mark Unterstützung und jährlich 30 Mark Miet-Entschädigung bewilligt. -  Trauungsregister: Heirat am  14.11.1889 Anton Levermann aus Röhre Pfr. Stockum mit Franziska Korte. Im Sterberegister kein Eintrag Levermann. In der Liste Volkszählung: 1.12.1880 kein Eintrag Levermann, auch nicht 1895; das kann bedeuten: als Mieter hier wohnend, nicht als Hausbesitzer.
TOP 6:  Eine Beleuchtung der Straßen wurde nicht als Bedürfnis empfunden, da dieselben   so weit der geschlossene Ort reicht durch Wirts- und Laden-Locale genügend erleuchtet sind. - Naja, 1891!
Am 22. März 1892:          TOP 4:  Der Witwe Matthias Krick wurde in Folge ihres Gesuchs vom 25. d.M. keine Bar-Unterstützung bewilligt, sondern dieselbe soll Mittagessen von dem Gastwirt Bracht beziehen und wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke deputiert, das Weitere und namentlich wegen des Preises des Bracht zu vereinbaren. Die von Noeke bescheinigten Rechnungen des Bracht sollen demnächst auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 5:  Das Gesuch des Heinrich Karneil hier vom 9. d.M um Bewilligung einer fortlaufenden Armen-Unterstützung wurde abgelehnt, jedoch wurde der Gemeinde-Vorsteher autorisiert (neues Wort!), mit dem Sohn des Karneil mündlich zu unterhandeln, damit derselbe seinen alten Vater vollständig unterhalte. - Trauungsregister: Heirat am 22.1.1853 Heinrich Karneil mit Marianne Humpert. Heirat am 9.2.1884 Matthias Karneil mit Elisabeth Niggemann, Witwe aus Meschede. Dieser Matthias Karneil könnte der Sohn von Heinrich Karneil sein. Sterberegister: Anna Karneil geb. Humpert, LA 55 J., Gattin des Heinrich Karneil, gest. 1.7.1883. - Für heutzutage geht es bei diesem Top zuerst nicht um die Namen, sondern um die damaligen Aufgaben der Alters-Fürsorge  innerhalb einer Familie.
TOP 6:  Die Rechnung des Schusters Kihsler über 2 Mark für Reparatur der Schuhe der Witwe Matthias Krick soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden; desgleichen die  Arzt – und Apotheker-Rechnungen für die Maria Recke im Betrag von 10,50 Mark und 1,97 Mark.
Am 14. April 1892:     TOP 2:  Dem Sattler Anton Geihsler hierselbst wurde in Folge seines Gesuchs vom 20. v.M. eine einmalige außerordentliche Unterstützung   von 36 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; vielleicht für eine neue Nähmaschine... - Trauungsregister: Heirat am 18.7.1878 Franz Anton Geihsler, Witwer von Carolina Cohsmann, mit Florentina Theodora  Hennecke aus Assinghausen.
TOP 5:  Zu den Anschaffungskosten einer Turmuhr hierselbst wurde eine einmalige (in der Akte unterstrichen!) Beihilfe von 150 Mark zahlbar an den Pfarrer Falter bewilligt.
TOP 7:  Den Eheleuten Schuster Funke wurde eine fortlaufende Unterstützung von monatlich 8 Mark vom 1. d.M. bewilligt. -  Alte Haus-Nr. 142 / Bergstraße 41; Liste der Volkszählung 1. Dezember 1885 und 1890: 1 männl., 1 weibl. Bewohner. - Siehe oben: 19. Dezember 1891, TOP 1; 29. Januar 1892, TOP 2. -  Ein Grund für die fort dauernde Unterstützung ist nicht aktenkundig; als Schuster irgendwie behindert?
TOP 8: Als Commissions-Mitglieder zur Revision der Wiesen im Betreff Entfernung und Vernichtung des Huflattichs wurden die Gemeinde-Verordneten Düring, Noeke und Schroeder gewählt.
Am 7. Mai 1892:         TOP 3:  Der Antrag des Kaufmann Bendix Löwenbach um Ersetzung des Schadens, welcher ihm durch die Zertrümmerung einer Sitzbank seiner Haustreppe erwachsen ist, soll willfahrt (genehmigt) werden, sobald Löwenbach den Nachweis erbringt, dass die Zertrümmerung durch ruchlose Hand erfolgt ist. -  B. L.: eine jüdische Familie; Alte Haus-Nr. 90 / Breiter Weg (2010: Schuhhaus Klemm). - Die Nazi-Zeit  mit ihren Juden- Zertrümmerungen beginnt erst 40 Jahre später.
TOP 4:  Wer die Täter, welche die Sitzbank der Löwenbach´schen Haustreppe in der Nacht vom 1. zum 2. d. M. (Mai!) demoliert haben, so zur Anzeige bringt, dass denen gerichtliche Bestrafung erfolgen kann, sollen 100 Mark Belohnung aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 30. Mai 1892:      TOP 3: a) Die Unterstützung der Witwe Recke soll vom 1. künftigen Monats ab in Wegfall kommen, dagegen soll die Miete weiter gezahlt werden.  -  b) Der Witwe Kloke wurden vom 1. Juni ab anstatt der früher bezogenen 6 Mark 4 Mark  Unterstützung gewährt. Die Mietentschädigung soll ebenfalls bestehen bleiben. -  c)  Die Unterstützung der Witwe Hilgenberg wurde auf monatlich 10 Mark vom 1. kommenden Monats ab herab gesatzt, Ebenfalls bleibt die Mietentschädigung. - d)  Der Witwe Eickhoff wurden vom 1. Juni ab 9 Mark monatliche Unterstützung gewährt. Die Mietentschädigung soll bleiben.
TOP 4:  Zur Einschätzung der Forensen (neues Wort! Steuern) wurden gewählt: 1. Caspar Kehsler, 2. Johann Düring, 3. Johann Kerstholt, 4. Joseph Noeke.
TOP 5:  Das Gesuch des Brückengeldempfängers Köhne um Stundung des Brückengeldes mit vierteljähriger Vorauszahlung wurde genehmigt.  Doch wurde der letzte Termin vom 15. April auf den 1. April verlegt. -  Die Begründung ist nicht aktenkundig.
Am 13. Juni 1892:    TOP 4:  Das Gesuch der Witwe Vielhaber wurde abgelehnt, da eine Unterstützung für diese in der Unterstützung der Witwe Hilgenberg einbegriffen ist. -  Siehe unten: 11. Juli 1892, TOP 4.
Am 11. Juli 1892:       TOP 4:  Der Witwe Vielhaber wurden auf ihr Gesuch hin monatlich 6 Mark Unterstützung bewilligt. In Anbetracht, dass die Witwe Vielhaber mit ihrer Tochter, der Witwe Hilchenberg (gesprochen: ch) einen (einzigen) Haushalt führt und letztere deshalb seither eine monatliche Unterstützung  von 10 Mark bezogen hat, wurde diese vom 1. August an auf 6 Mark erniedrigt.  - Trauungsregister:  Heirat 1886 (ohne Tag, ohne Monat) Kaspar Vielhaber dim. nach Pfr. Hirschberg mit Theresia Bräutigam. Heirat am 3.8.1872 Konrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber. - Sterberegister: Konrad Hilgenberg, Fabrikarbeiter, LA 38 J., gest. 15.4.1882. - Vielleicht hat Ehepaar Viehaber / Bräutigam zuerst in Hirschberg gewohnt und er ist dort gestorben und darum in Freienohl nicht mehr aktenkundig im Sterberegister. Siehe unten: 16. August 1892, TOP 4.
Am 19. Juli 1892:    TOP 1:  Wurde der Beschluss des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vom 16. Juli bezüglich des dem am 1. Oktober an Stelle des zu pensionierenden Lehrers Linkamp anzustellenden Lehrers, Küsters und Organisten zu gewährenden Gehaltes von jährlich 1500 Mark vorgelegt. Versammlung trat diesem Beschluss genehmigend bei.
TOP 2:  Entgegen dem Beschluss des Schulvorstandes vom 16. Juli  soll das Grundgehalt des Lehrers Bahne und der Lehrerinnen Hoffmann und Hermann vom 1. Juli an um jährlich 60 Mark erhöht werden, sodass das Gesamteinkommen dieser Lehrpersonen dann betragen wird: für Lehrer Bahne 1110 Mark; für Lehrerin Hoffmann 930 Mark; für Lehrerin Hermann 930 Mark. – Daten über die Lehrpersonen siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 4:  Eine allgemeine Bewilligung von Prämien für die Entdeckung der Urheber von Waldbränden im hiesigen Communal-Wald wurde abgelehnt, wohl aber soll im Einzelfall, wenn dieser besonders dazu angetan ist, erwogen werden, ob eine Prämie auszusetzen sei.
TOP 6;  Die in Freienohl einzuquartierenden Truppen während des diesjährigen Regiments- und Brigade-Exerzierens soll mit Verpflegung erfolgen.
Am 27. Juli 1892:     TOP 1:  Der durchschnittliche Tagelohn gewöhnlicher Tage-Arbeiter wurde festgesetzt und darüber eine besondere Nachweisung aufgenommen. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Die nach der Novelle zum ...(?)...Versicherungs-Gesetz vom 10. April 1892 zum 1. Januar 1893 versicherungspflichtig werdenden Personen wie solche in dem Erlass des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 24. Juni d.J.  B 5582 unter II. Nr. 1 – 4 näher bezeichnet sind, sind in hiesiger Gemeinde bis jetzt nicht vorhanden und es kann daher der durchschnittliche Tagelohn dieser Personen zur Zeit nicht festgestellt werden. Sobald jene Personen hier vorhanden sein werden, sollen dieselben der Orts-Gewerbekasse des Amtes Freienohl zur Versicherung überwiesen werden
TOP 3:  Die Maria Altenwerth soll zwar von Dr. Beckmann hier ärztlich untersucht werden und falls derselbe sein mündliches Gutachten dahin abgeben sollte, dass dieselbe in einem Krankenhaus zwecks Heilung ihres Leidens aufzunehmen sei, soll die Aufnahme im Krankenhaus zu Neheim erfolgen und zwar unter Behandlung des Dr. Hilsmann. Der Dienstherr der Maria Altenwerth soll ermittelt und derselbe soll vor der Aufnahme im Krankenhaus amtlich aufgefordert werden, ob er die Tragung der Heilkosten für die ersten 6 Wochen übernehmen wolle.  Verneinendenfalls (ungewohntes Wort) soll über die Wiederbeitreibung der Kosten von dem Dienstherrn näherer Beschluss gefasst werden. -  Mehr Einzelheiten über Maria Altenwerth, über ihren Dienstherrn, über die Krankheit ist zu diesem Zeitpunkt in diesem Protokoll TOP 3 nicht aktenkundig. Jedenfalls erscheint die Gemeinde-Versammlung sehr engagiert zu sein. - Sterberegister: Maria Altenwerth, Näherin, gest.10.4.1897 (!), LA 23.
Am 16. August 1892:     TOP 1:  Im Fall, dass die Cholera in hiesiger Gemeinde zum Ausbruch kommen sollte, soll das hiesige freiliegende Schützen-Zelt zur Aufnahme der Cholera-Kranken verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Schützen-Gesellschaft ihre Einwilligung dazu erteilt. Verneinendenfalls (s.o.) verpflichten wir uns, eventuell auf dem freien Platz neben dem Schützen-Zelt binnen 24 Stunden eine Cholera-Baracke auf Gemeindekosten zu errichten. Hundertprozentige Karbol-Säure ist noch in genügender Menge vorhanden.
TOP 2:  Aus Anlass der drohenden Cholera-Gefahr soll aus sanitäts-polizeilichen Rücksichten von Seiten der Orts-Polizeibehörde und Sanitäts-Kommission folgendes durch Ausruf und Aushang bestimmt werden: a)  Die Straßen, Plätze, Rinnsteine und Hofräume sind jeden Mittwoch und Samstag Nachmittag  gründlich zu fegen, die Einleitung unreiner Flüssigkeiten aus Haushaltungen in Rinnsteine wird untersagt. b) Die Düngerstätten und Abtrittsgruben sind von Zeit durch geeignete Mittel zu desinfizieren.  c) Jauche darf aus den Düngerstätten und Stallungen nach den Straßen nicht abgeleitet werden.  d) Die Abtrittsgruben, alte Gräben und Kanäle sind häufig zu reinigen. e)  Die Wohnungen sind reinlich zu halten und Abfälle ordnungsmäßig zu beseitigen. - Weitere Informationen sind nicht aktenkundig, auch nicht an den folgenden Gemeinde-Versammlungen.
TOP 3: Das Gesuch des Nachtwächters Miese um Erhöhung seines Gehalts wurde z. Zt. abgelehnt. - „Zur Zeit“, also nicht grundsätzlich.
TOP 4:  Für die schulpflichtige Tochter der Witwe Hilgenberg sollen auf Gemeindekosten Schuhe angeschafft werden. - Siehe oben: 11. Juli 1892, TOP 4.
TOP 5:  Die Unterstützung der Witwe Krick wurde, weil z.Zt. kein Bedürfnis hierfür vorliegt, abgelehnt. -  Siehe oben: 22. März 1892, TOP 6.
Am 5. September 1892:     TOP 2:  Die Communal-Steuer der Witwe Schwefer wurde niedergeschlagen, dagegen soll die Gemeinde Freienohl  für die Wasser-Steuer derselben aufkommen. Auch soll die Communal-Steuer des Maurers Johann Kerstholt, Sohn des Ferdinand Kerstholt niedergeschlagen werden. - Ferdinand Kerstholt: Alte Haus-Nr. 153 / Hauptstraße; 1895; 3 männl., 2 weubl. Bewohner.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung übernahm die Revision der polizeilichen Anordnung betreffs Reinigung der Düngerstätten, Gräben, Hofräume etc. und soll dieselbe innerhalb 3 Tagen erfolgen.
Am 13. September 1892:      In der heutigen in der Einladung vom gestrigen Tage unter Mitteilung des zur Beratung kommenden Gegenstandes zusammen berufenen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde der von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amt  Cassel – Schwerte mittels Schreiben vom 21. August d.J.  B 2983 3/2 zugesandte Vertrag über die unentgeltliche Hergabe des zur Haltestelle Freienohl erforderlichen Grund und Bodens, sowie die sonst noch  nötigen Abmachungen von dem Vorsitzenden vorgetragen und und derselbe sodann in allen Teilen genehmigt und von dem Amtmann und Gemeinde-Vorsteher vollzogen. Der voraussichtlich sich ergebende Kaufvertrag ad 6.000 Mark soll aus dem Bestand der Gemeindekasse Freienohl gezahlt und die restlichen Beträge nach dem Beschluss vom 9. September 1891 von den Gemeinden Herblinghausen, Hellefeld, Linnepe, Altenhellefeld, Visbeck und Grevenstein sowie von den Interessenten wieder eingezogen werden.
Am 5. Oktober 1892:      TOP 1:  Das Gesuch des Joseph Kerstholt um Befreiung seiner beiden Söhne Wilhelm und Joseph von Communal-Steuer wurde abgelehnt. -  Gründevon beiden Seiten sind nicht aktenkundig.
TOP 2: Dem Antrag des Franz Kohsmann wurde dahin stattgegeben, dass demselben bis zum 15. März 1893 Frist zur Zahlung seiner Communal-Lasten gewährt wurde. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3:  Über die Reparaturarbeiten am Küsterhaus wurde der Zuschlag laut dem Verdingungs- Protokoll wie folgt erteilt: a) Mauer- und Zimmererarbeiten, ebenso Schreiner-Ausführungen dem Fritz Adolf Göckeler für 253,63 Mark mit der Bedingung, dass das Abbruchsmaterial der Treppe vorsichtig abzuheben ist, und der Gemeinde als Eigentum verbleibe; außerdem ist für die Mauer-Arbeit an der Treppe 1 Jahr Garantie zu leisten.  b)  Anstreicher- und Tapezier-Arbeiten dem Anstreicher Joseph Schwefer für 59 Mark. - Siehe oben: 19. Juli 1892, TOP 1; Lehrer Linkamp ist pensioniert worden und ausgezogen;  er ist Witwer, hat 1 Kind unter 18 Jahre und 7 Kinder über 18 Jahre;  Sterberegister: Ehefrau Emilie Linkamp gest. 4.4.41891, geb. 1835; im Register der Volkszählung 1895 ist kein Linkamp eingetragen;  darum die Renovierung für Lehrer Jacob Hatzig (für beide siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“).
Am 10. Oktober 1892:TOP 3:  Die Gesuche der Witwer Caspar und Georg Mester um Niederschlagung der Communal-Steuer wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Heiratsregister: Georg Mester, Schreiner,  Heirat mit Christine geb. Neise am 29.1.1857, Alte Haus-Nr. 150  / Hauptstraße, kein männl., 1 weibl. Bewohner; Sterberegister: Ehefrau Christine Mester gest. 11.6.1892. geb. 1962. - Zu Witwe Caspar Mester keine zuverlässigen Einträge, weil ihr Vorname nicht genannt ist; vielleicht: Heirat Caspar Mester mit Margaretha geb. Funke am 16.7.1842; Sterberegister: Handelsmann Caspar Mester, gest. 11.6.1889, geb. 1866.
Am 28. Oktober 1892:     TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht unterm 25. Juni d.J. vorgelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse für das Jahr 1891/92 wurde vorgelegt und festgestellt:  Soll-Einnahme 22494,08 Mark; Ist-Einnahme 22075,20 Mark; Rest-Einnahme 418,88 Mark; Soll-Ausgabe 15720,61 Mark; Ist-Ausgabe 15720,61 Mark; Bestand 6354,59 Mark.
TOP 3: Auf Ansuchen des hiesigen Kirchenvorstandes (Pfarrer Falter) vom 6. d.M  wurden für das Aufziehen, Oelen und Regulieren der hiesigen Kirchturmsuhr vom 1. November 1892 ab jährlich 45 Mark zahlbar an die Kirchenkasse Freienohl widerruflich bewilligt..
TOP 4:  In Folge des Gesuches des Lehrers Hatzig soll in dem Küster-Wohnhaus ein zweiter Ofen beschafft werden und wurden die Gemeinde-Verordneten Düring und Noeke mit der Anschaffung beauftragt.
TOP 8:  Der Taubstumme Wilhelm Kehsler, Sohn des Johann Kehsler hierselbst, soll von Seiten der Gemeinde in einer Provinzial-Taubstummen-Anstalt untergebracht werden, vorausgesetzt, dass der Kreis 2/3 der Pflegekosten übernimmt und der Johann Kehsler 1/3  der Pflegekosten, wozu sich derselbe bereits unterm 18. d.M. schriftlich verpflichtet hat,, der Gemeindekasse zurückerstattet.
TOP 4:  Das vom Amtmann und von dem Gemeinde-Vorsteher unterm heutigen Tage entworfene Regulativ für die Erhebung von Armen-Abgaben für öffentliche Lustbarkeiten der Gemeinde Freienohl wurde vorgetragen und in allen Teilen genehmigt.
Am 5. Dezember 1892:     TOP 2:  Das Gesuch (!) des Pfarrer Falter um Bewilligung von Reisekosten nach Berlin wurde derart genehmigt, dass die Gemeinde Freienohl den auf sie entfallenden Anteil der beantragten Reisekosten in dem Maßstabe übernimmt, wie dieselbe den Beitrag zu den Grunderwerbskosten zur Haltestelle Freienohl zu bezahlen sich verpflichtet hat. - 
Erster Einschub: Pfarrer Julius Falter sieht dies in seiner von ihm geschriebenen Pfarr-Chronik (vom Bischof in Paderborn aufgegebene Pflicht) so: „Ende des Jahres kam die Anlegung eines Bahnhofs hier in Anregung. Es bildete sich ein Komitee aus den angesehensten und einflussreichsten Personen des Orts und der Umgegend mit dem Pfarrer Falter an der Spitze, welches die Sache in die Hand nahm. Dasselbe hat mit dem Unternehmen Glück gehabt, da dasselbe seitens des Landtags am 19. Februar 1892 zu 53.000 Mark genehmigt und am 12. September in Angriff genommen wurde. Am 1. Mai 1893 wurde derselbe als Haltestelle und Güterabfertigungs-Stelle und Wagenladung dem Verkehr übergeben und von dem Pfarrer Falter unter Assistenz des Komitees und Mitwirkung der Schulen feierlicher Weise nach weltlichem Ritus eingeweiht.“ - Aufgrund der Daten ist ersichtlich, dass Pfarrer Falter erst im Nachhinein seine Chronik geschrieben hat und aus seiner Sicht. Aus heutiger Sicht: Machiavelli´sche Intelligenz.
Zweiter Einschub: Abschrift aus der Freienohler Chronik von Lehrer Franz Kroh (1937): „Der Pfarrer Falter machte den ganzen Zeitpunkt von der Kanzel aus bekannt. Alt und Jung strömte zum Bahnhof, um Zeuge dieses Verkehrsereignisses zu sein. Der Zug kam und hielt, aber es stieg nur eine Person aus und das war – der Gerichtsvollzieher- Mitfahren wollte vorerst noch keiner. Im Jahr 1893 erwirkte Pfarrer Falter persönlich in Berlin die Erweiterung des Bahnhofs: Eil- und Frachtstückgut und Gepäck- und Privat-Depeschen-Verkehr, sowie Abfertigung von lebendem Vieh.“ - Diese Angaben tauchen nicht im Protokoll der Gemeinde-Versammlung auf. Die „Kanzel-Verkündigung“ nicht negativ gewichten; die Zeitung aus Arnsberg wurde in Freienohl noch nicht „abgearbeitet“, d.h. gelesen.
Am 19. Dezember 1892:      TOP 2:  Der Antrag des Vormunds Franz Korte wurde derart motiviert (hier: beschlossen), dass die Mina Tebbe so lange auf Kosten der Gemeinde im Krankenhaus zu Meschede verbleiben soll, bis sich hier ein geeigneter Platz finden wird. -  Siehe oben: 24. Oktober 1891, TOP 5; Arbeit als Gehilfin, Lehrling, Hausmädchen... offen.
TOP 3:  Der Witwe Eickhoff wurden für ihre beiden Söhne Schuhe bewilligt. -  Siehe oben: 5. Dezember 1892, TOP 8.
TOP 4:  Armenholz, und zwar je 3 Meter wurde den Witwen Pöttgen, Eickhoff, Kloke und Hilgenberg bewilligt.
TOP 5:  Zur Anfertigung einer Liste betreff Verteilung der Einquartierungsgelder wurden Kückenhoff, Kehsler, Kerstholt und Noeke gewählt.  -  Siehe oben: 9. Juli 1892, TOP 6.
Am 29. Dezember 1892:  TOP 1:  Dem Gastwirt Johann Kerstholt sollen für abgetretenen Grund und Boden zur Haltestellen-Lage hierselbst 2.500 Mark abschläglich aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
TOP 2:  Der  Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff und der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurden deputiert, mit den sonstigen (anderen) Eigentümern den zur Haltestellen-Anlage abzutretenden Grundflächen geeignete Vereinbarungen einzuleiten, z. B. durch Zusicherung von Zinszahlungen, damit die Haltestellen-Arbeiten keine Unterbrechung erleiden.
TOP 4:  Wegen des taubstummen Knaben Wilhelm Kehsler hier sollen zuvor beim Kreisausschuss Erkundigungen eingezogen werden, ob der Kreis zu jährlichen Pflegekosten ad 180 Mark zwei Drittel beitragen wird. - Siehe oben: 28. Oktober 1892, TOP 8.
Am 9. Januar 1893:    TOP 2:  Dem Anton Geihsler wurde auf seinem Antrag für das Winter-Halbjahr 1891/92 die Wohnungsmiete gezahlt. Derselbe versprach für das Sommer-Halbjahr 1892 die Miete selbst zahlen zu wollen, da er die Sommermonate lohnende Beschäftigung finden würde. Die Gemeinde (das Wort: Versammlung fehlt) hat deshalb keine Veranlassung, die rückständige Miete für das Sommer-Halbjahr 1892 zu zahlen. Ist jedoch erbötig (bereit), für das Winter-Halbjahr 1892/93 die Miete zu übernehmen. - Die Gründe für dieses besondere Verhalten der Gemeinde-Versammlung sind nicht aktenkundig.- Franz Anton Geihsler siehe oben 5.12.1892 TOP 1.
TOP 7:  Dem Krieger-Verein wurden für Pulver zum Schießen auf  Kaisers-Geburtstag 10 Mark bewilligt.
Am 21. Januar 1893:      TOP 1:  Der Witwe Recke wurden 3 Meter Armenholz bewilligt, auch soll dieselbe  von dem Tage an, da ihr Sohn eingezogen wird, nach Bedarf unterstützt werden. -  „Einziehen“ = zur Teilnahme im Militärdienst von Staats wegen für eine bestimmte Zeit herangezogen, eingestellt, eingezogen werden.
TOP 2:  Das Weidegeld des August Stirnberg wurde niedergeschlagen, da derselbe Termingeld (Communal-Steuer) bezahlt. Ebenso wurde der Hirtenlohn für 1 Kuh des Ackerers Franz Kerstholt niedergeschlagen.
TOP 3:  Dem Betriebsamt Cassel soll mitgeteilt werden, dass, sobald die Katastrierung  der betreffenden Grundstücke erfolgt ist, Auflassung und Reinstellung in einem Termin, welcher jedoch rechtzeitig nach hier anzugeben ist, erfolgen kann.  - Gemeint ist das Bahnhofsgrundstück.
Am 29. Januar 1893:    TOP 2:  Dem Rendanten wurde für de Rechnung pro 1891/92 Entlastung erteilt. - Früher schrieb der Sekretär: Decharge.
TOP 3:  Der Kündigungsantrag des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff  wurde von der Tagesordnung abgesetzt und soll erst in 4 Wochen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, falls derselbe seinen Kündigungsantrag bis dahin nicht wieder zurückgezogen haben sollte. - Inhaltliches: wieso, weshalb, warum ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Das Gesuch der Ehefrau Franz Eickelmann vom 15. d.M. um Bewilligung von 15 Mark Wohnungsmiete wurde abgelehnt und der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, Gesuchstellerin mündlich unter Mitteilung der Gründe zu bescheiden. - Die Gründe sind nicht aktenkundig. -  Trauungsregister: Franz Eickelmann aus Calle, Witwer (1.) von Anna Becker, (2.) Heirat am 10.2.1872 mit Christina Schöttler (Schettler) aus Nierentrop Pfr. Dorlar. Volkszählung 1. Dezember 1895: Franz Eickelmann: Alte Haus-Nr. 18 / Bergstra0e-Kerstholtsgasse 2; 1 männl., 2 weibl. Bewohner. Zusammenhänge mit Hilfe des Sterberegisters: namenloser Sohn von Franz Eickelmann und Ehefrau Christina geb. Schettler gest. 25.3.1873; geb. 23.3.1873;  deren namenloser Sohn gest. sofort nach der Geburt  am 22.11.1878. -  Am Leben geblieben: Sohn Franz Eickelmann  hatte am 27.2.1891 geheiratet Gertrud Siepe aus Oberkirchen.
Am 31. Januar 1893:          TOP 1:  Wurden die Beschlüsse des hiesigen Schulvorstandes (Pfarrer Falter) vorgelegt und genehmigt: a) des Gesuchs des Lehrers Bahne vom 26.11.1892 um Bewilligung einer Vergütung für dessen vorigjährige zehn wöchentliche militärische Dienstzeit;  b) der Erhöhung der Mietwerte der dem Lehrer Hatzig und den Lehrerinnen Hoffmann und Hermann seither gewährten Dienstwohnungen; und c) der festzustellenden Grundsätze über das Diensteinkommen der im hiesigen Bezirk angestellten Lehrkräfte der Elementarschule vorgelegt. Versammlung trat diesen Beschlüssen überall genehmigend bei.
TOP 2: Zu dem mit dem Königl. Eisenbahnamt Cassel – Schwerte unterm  13.9.1892 und 12.12.1892 abgeschlossenen Vertrag die unentgeltliche Hergabe des zur Haltestelle Freienohl erforderlichen Grund und Bodens betreffend soll folgender Nachtrag hinzugefügt werden: „Die Gemeinde Freienohl verzichtet im Falle der demnächstigen Aufhebung oder Verlegung der Haltestelle ausdrücklich auf Rückgewähr des nach § 2 des vorseitigen Vertrages herzugebenden Grund und Bodens.“
TOP 5:  In Rücksicht darauf, dass die Witwe Recke kränklich ist und deren Sohn angeblich in Neheim krank darniederliegt (Krankenhaus), wurde derselben bis auf Widerruf Lebensmittel im Wert von   wöchentlich 2 Mark bewilligt und soll der Bäcker Korte mit der Lieferung betraut werden.  Ferner kann sich die Witwe Recke in der Wohnung des Dr. Beckmann hier auf Kosten der Gemeinde ärztlich untersuchen und behandeln lassen.
Am 16. Februar 1893:     TOP 1:  Die beiden Zuchtochsen sollen unter den früheren Bedingungen an einem öffentlichen Termin wenigstfordernd verdungen werden.
TOP 2:  Die Mina Tebbe soll vom 20. Februar d. J. bis zum 1. April d. J.  im Krankenhaus zu Meschede auf Kosten der   Gemeinde verbleiben. - Siehe oben:  19. Dezember 1892, TOP  3:  Die zuviel gezahlten Weidegelder pro 1887/88, 1888/89, 1889/90 sollen unter Zugrundelegung der von der Gemeinde-Vertretung aufgestellten Liste zurückgezahlt werden. - Freude bei den Empfängern, Besorgnis in der Geld verwaltenden Gemeinde-Versammlung.
TOP 5:  Dem Nachtwächter Miese wurden jährlich 50 Mark Zusatz zu seinem früheren Gehalt zugesetzt und zwar vom 1. April d. J. an.
TOP 6:  Der Witwe Pöttgen wurden weitere 2 Meter Armenholz im Mühlenberge bewilligt.
Am 2. März 1893:   TOP 2:  Der Antrag des Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff vom 20. Januar d.J. bezüglich der Kündigung des Gemeinde-Vorsteher-Postens zum 1. April 1893 wurde vorgetragen.  Versammlung hatte gegen die Kündigung Einwendungen nicht zu erheben, da Kückenhoff zur Niederlegung des Amtes berechtigt ist, indem derselbe schon seit dem 28. August 1888 das Amt des Gemeinde-Vorstehers hierselbst wahrnimmt. Johann Kückenhoff enthielt sich hierbei  der Abstimmung. -  Mehr ist hier nicht aktenkundig. - Sterberegister: Johann Kückenhoff, Senior, Landwirt, gest. 1.6.1899, LA 80; also 1893: 74 Jahre.
TOP 3:  Die Verfügung des Kreisausschusses Arnsberg vom 10. Februar d.J. Nr. 22  betreffend Unterbringung des taubstummen Knaben Wilhelm Kehsler von hier in eine Taubstummen-Anstalt und Tragung der desfallsigen Pflegekosten (der Übernahme der entsprechenden) pro jährlich 180 Mark wurde vorgetragen.  Versammlung erklärte resp.  beschloss hierauf: Durch die Unterbringung des Wilhelm Kehsler in einer Taubstummen-Anstalt ist Heilung des Knaben zu erhoffen und eine Unterbringung in Familienpflege ist untunlich (wirklich nicht sinnvoll), da hierdurch eine gänzliche Verwahrlosung des Knaben herbeigeführt würde. - Siehe oben 29. Dezember 1892, TOP 4.
TOP 4:  Dem Gastwirt und Maurer Caspar Göckeler hier soll für Abtretung von Grund und Boden zur Haltestellen-Anlage (Bahnhof) hier eine Abschlagszahlung von 300 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 24. März 1893:      TOP 1:  Für die Zeit vom 1. April 1893 bis dahin 1899 wurde der Amtmann Enser einstimmig zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt.
TOP 2:  In Rücksicht auf die stets sich steigende Arbeitslast und der dadurch bedingten größeren Ausgaben sollen die Dienst-Unkosten des neuen Gemeinde-Vorstehers auf jährlich 200 Mark festgesetzt werden. – Steigende Einwohnerzahl.
TOP 3:  Der entworfene Etat der Gemeindekasse Freienohl  pro 1893/94 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 17021,42 Mark festgesetzt.  Die hierauf zu erhebende Communal-Steuer ad 9359,42 Mark soll in Form einer Communal-Einkommensteuer nach Maßgabe   des genehmigten Regulativs unter Mitheranziehung der ganzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer aufgebracht werden.
TOP 4:  Der Antrag des Caspar und Theodor Zacharias von hier vom 7. d.M. auf Zahlung von ein Drittel des Krankengeldes wurde für die Vergangenheit abgelehnt, jedoch soll vom 1. April 1893 an für sämtliche Arbeiter des hiesigen Gemeinde-Waldes, soweit sie der Krankenkasse angehören, für die Tage der Beschäftigung im Gemeinde-Wald ein drittel des Krankengeldes aus der Gemeindekasse gezahlt werden. Dem Communal-Oberförster soll hiervon Mitteilung gemacht und derselbe ersucht werden, vierteljährlich am 1. April, 1. Juli, i. Oktober und 1. Januar ein Verzeichnis der Arbeiter mit Angabe der Arbeitstage nach dem Muster, wie solches im forstfiskalischen Wald vorgeschrieben ist, dem Amtmann einzureichen.
TOP 5:  Die Erhöhung der Pflegekosten für die in Marsberg untergebrachte Witwe Spindeldreher von hier von jährlich 300 auf  360 Mark und zwar vom 1. April 1893 an wurde genehmigt und soll der desfallsige Zahlungsrevers von dem betreffenden Beamten vollzogen werden. - Diese Fürsorge ist selbstverständlich, bedarf keiner aktenkundigen Gründe.
TOP 6:  Der Kreisausschuss-Beschluss vom 2. d.M.  in Betreff Zahlung der Wohnungsmiete für den Sattler Anton Geihsler für die Zeit vom 1. Mai bis zum 1. November 1892 im Betrag von 36 Mark wurde vorgetragen und beschlossen, den Betrag auf die Gemeindekasse zur direkten Zahlung an den Hausherrn Kampschulte anzuweisen.
TOP 7:  Der Antrag des Sattlers Anton Geihsler vom 13. d.M. um Bewilligung einer fortlaufenden Armenunterstützung wurde abgelehnt, indem die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers nicht anerkannt werden konnte, da derselbe, wenn nur der gute Wille vorhanden wäre, als Sattler soviel verdienen könne, um seine Familie ernähren zu können. Derselbe hat stets, um seinen Durst in geistigen Getränken (Alkohol) zu stillen, die erforderlichen Gelder, und es tritt auch noch der Umstand hinzu, dass der älteste Sohn aus zweiter Ehe jetzt der Schule entlassen und zum Mitverdiener herangezogen wird.  -  Siehe oben 5.12.1892 TOP 1; 9.1.1893 TOP 2.
TOP 9:  Der Gemeinde-Verordnete Noeke wurde bevollmächtigt, mit dem Ackerer Gottfried Becker gnt. Kaiser in Betreff Halten der beiden Zuchtochsen zu unterhandeln und bis zu jährlich 360 Mark zu bieten. Die mit Becker bis zu diesem Betrag getroffene Vereinbarung soll maßgebend sein, ohne dass es einer ferneren (weiteren) Beschlussfassung bedarf.
Einschub: Hinweise auf ausführliche Informationen
Die folgenden Informationen stehen nicht in den Protokollen der Gemeinde-Versammlung, weil ihr Inhalt so nicht in das Arbeits-Programm der Gemeinde-Versammlung gehört.
Am 28. März 1893, nachmittags um 4 Uhr am Dienstag in der Karwoche: Großfeuer in Freienohl.
Am 3. April 1893, am Ostermontag: Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Freienohl.
Literatur, Quellen-Text: Festschrift 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Freienohl: Mai 1993.
Ergänzung zum Text zur Pieta im obigen Text „Großfeuer in Freienohl“ aus: „1753 – 2003 / 250 Jahre Pfarrkirche St. Nikolaus Freienohl“:  Pfarrer Bernhard Hagemeyer hatte 1963 mit dem Kirchenvorstand dafür gesorgt, dass diese Figur Pieta vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege Münster zum staatlich genehmigten Denkmalschutz gehört. Im Jahr 2003 wurde geradezu dank eines glücklichen Hinweises festgestellt, wie leicht und schnell und unbemerkt Diebe dieses historische Kunstwerk und diese gemeindlich-geschichtliche Gebetsstätte stehlen könnten. Kontakte mit dem Denkmalsamt in Münster ergaben Empfehlungen für den Denkmal gerechten Schutz und auch für die Sichtbarkeit beim Gebet. Der Kirchenvorstand entschied sich freilich für handwerkliche Maßnahmen, die dann aber die Zugehörigkeit zum Denkmalschutz vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege Münster aufgehoben haben.
Am 4. April 1893:   Eigenartig: keine Bemerkung zum zerstörerischen Großfeuer in Freienohl vom gestrigen Tag, am 3. April 1893.
TOP 3:  Wegen der zur hiesigen Haltestelle abgetretenen Grundflächen soll das Eisenbahn-Betriebsamt Cassel ersucht werden, die Größen-Differenzen des Grund-Erwerbsplans mit den vorläufigen  Fortschreibungs-Verhandlungen zuvor aufzuklären.
Am 13. April 1893:      Hier ist der Brand nur indirekt aktenkundig; siehe im Kapitel „Zeitungsberichte“: am 28. März verbrannten 11 Wohnhäuser und 3 Nebenhäuser. Siehe unten TOP 5.
TOP 2:  Die Brückengeldpacht pro 1893/94 wurde in Folge des begründeten Gesuches des Heinrich Köhne von 169 auf 100 Mark ermäßigt. -  Die Gründe sind nicht aktenkundig. Alte Haus-Nr. 135 / Alte Wiese Nr. 17.
TOP 5:  Die Vergütung für die Bewachung der Brandstätten wurde pro Tag und Nacht auf je 2,50 Mark festgesetzt, welche aus der Gemeindekasse an die Wachmannschaften zu zahlen sind, ebenso sollen diejenigen Personen, welche die Feuerspritze nach der Chemischen Fabrik Oeventrop zurückgebracht haben, eine Vergütung von ¼ Tageslohn erhalten. - Der Betrag ist 8 Mark. -  Siehe: Dr. M. Wolf: Freiheit Freienohl, Seite 201; abgeschrieben aus der Chronik  Freiheit Freienohl von Lehrer Franz Kroh. S. 145. - Mit diesem Brand hängt auch der Beiname „Pius Neise“ zusammen. - Peetz´sche Haus:  Alte Haus-Nr. 55 /  Krumme Straße 2.
TOP 7: Bei der Forstverwaltung soll beantragt werden, dafür zu wirken, dass den Abgebrannten das erforderliche Bauholz aus dem Kiefernbestand des Distrikts Haidjar des hiesigen Communal-Waldes (nördlich des Küppel) gegen Taxe  verabfolgt wird.
Am 22. April 1893:    TOP 2:  Herr Heinrich Düring wurde beauftragt, Wohnstube und Küche der Dienstwohnung der Lehrerin Hoffmann zu besichtigen und eventuell auf Kosten der Gemeinde herstellen zu lassen. -  Diese Dienstwohnung befindet sich „im alten Schulgebäude“; damit kann die Alte Schule gemeint sein oder das spätere Amtshaus.
TOP 6:  Es sollen durch Vermittlung   der Westfälischen  Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction sofort beschafft beschafft werden:  1 doppeltes und 1 einfaches  Standrohr; 3 Strahlrohre; 150 Meter Hanfschläuche; 10 Feuer-Haken mit Stiel. Die gedachte Direction soll gebeten werden, zu den Anschaffungskosten einen Zuschuss zu bewilligen und Ratenzahlungen gestatten.
Es soll hier eine freiwillige Feuerwehr gebildet werden und wurden die Mitglieder Joseph Noeke, Johann Kerstholt und Caspar Kehsler beauftragt, das Erforderliche vorzuberaten und demnächst Vorschläge zu unterbreiten. Mitglieder der freiwilligen (noch klein geschrieben) Feuerwehr können nur unbescholtene (ehrenwerte, Tadel lose) Bewohner sein, welche das 22. Lebensjahr überschritten haben.
TOP 7:  Die Operationskosten für die Tochter der Witwe Eickhoff im Betrag von 125 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 8:  Die Umpflasterung der Pissoire (davor sagte man Abtritte) der alten Schule soll für Rechnung der Gemeindekasse erfolgen.
TOP 10:  Die Miete der Witwe Recke vom 1.11.1892 bis 1.5.1893 im Betrag von 7,50 Mark soll auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 11:  Vom 1. Mai an soll Clemens Toenne für Witwe Recke für monatlich 8 Mark Lebensmittel liefern.
Am 3. Mai 1893:   TOP 1: Dem Bäcker Otto Geihsler wurde zur Bezahlung der Holz-Kaufgelder im Betrag von 62,90 Mark Ausstand bis zu  15. Juni d.J. bewilligt. – Backen braucht einiges Holz.
TOP 3:  Die Abgabe von Tannen-Bauholz an den Ackerer Johann Hömberg aus dem Forstort Tränke und zwar zum Preis von 30 % unter Taxe wurde abgelehnt, da die Gemeinde bei der Separation Besitzerin dieses Forstorts bleiben wird und daher Abgabe von Bauholz hier von Nachteil des Bestandes sein würde. Es wurde aber gleichzeitig genehmigt, dass dem Hömberg im Forstort Schawsbrüchen (Schafsbrüchen) die dort noch vorhandenen 38 – 40 Lärchen zum halben Taxpreis käuflich überlassen werden. - Forstort Tränke und Schafbrüchen: weit ins Rümmecke-Tal hinein, beim Breitenbruch, links des Rümmecke-Bachs.
TOP 4:  Die hiesigen Wiesen sollen in Betreff Entfernung des Huflattichs von dem Vorsitzenden und dem Gemeinde-Verordneten Noeke besichtigt werden.
Am 7. Juni 1893:      TOP 1:  Das von dem Amtmann und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher unterm heutigen Tage entworfene Regulativ betreffend des Feuerlöschwesens der Gemeinde Freienohl wurde genehmigt. - Dieses Regulativ ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Von der Beschaffung neuer Feuerlösch-Gerätschaften, Übernahme von 1/3 der Kosten und der Bewilligung von 3 Ratenzahlungen von Seiten der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietät wurde Kenntnis genommen.
TOP 4:  Zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1893/94 wurden Noeke, Kerstholt, Düring und Kehsler gewählt.
TOP 5:  An dem Haus des Ackerers Adam Ahsmann soll ein Wasserhahn ähnlich wie an dem Caspar Toennes´schen Haus angebracht werden unter der Bedingung, dass Ahsmann die ganzen Anlagekosten trägt, für das ganze Jahr Wassersteuer entrichtet und dass der Hahn als öffentlicher Hahn für sämtliche Einwohner von Freienohl zu jeder Zeit zugänglich bleibt. - Adam Ahsmann: Alte Haus-Nr. 43 / Krumme Straße 24; Clemens Toenne: Alte Haus-Nr. 52 / Krumme Straße 8.
TOP 7:  Der Witwe Otto wurde vom 12 d.M. eine wöchentliche im voraus zu zahlende Unterstützung von 6 Mark und außerdem wurde vom 1. Mai d.J. an die jährliche Wohnungsmiete von 66 Mark bewilligt. - Trauungsregister: Heirat am 6.7.1884 Wilhelm Otto mit Maria geb. Heckmann; Alte Haus-Nr. 9 / Bergstraße 2.  Sterberegister: gest. 30.5.1893 Wilhelm Otto, Fabrikarbeiter, LA 34 J.; Grund des frühen Todes ist nicht aktenkundig. 1. Dezember 1895: Bewohner: 1 männl., 5 weibl.; als Mieter bei Spieler.
Am 23. Juni 1893:    TOP 2:  Die Verfügung des Kreisausschusses vom 15. d.M. im Betreff Regelung des hiesigen Feuerlöschwesens wurde vorgetragen und der Vorsitzende darauf ersucht, wegen der Angelegenheit mit dem Herrn Landrat Freusberg Rücksprache zu nehmen.
TOP 8:  Als Mitglieder der Schätzungskommission zur Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodennutzung pro 1893 wurden Enser, Noeke, Siepe und Kückenhoff gewählt.
TOP 10:  Der Franz Wiesemann, Johann Hömberg und Johann Neise hierselbst haben im Forstort Mühlenberg ohne Genehmigung der Gemeinde Bauschutt aufgeschüttet, wodurch nicht allein die Eichen beschädigt werden, sondern es entstehen hierdurch auch sonst für die Gemeinde erhebliche Nachteile und zwar folgende: a)  Das vom Stückelhahn bei starken Regen und Schnee-Abgang herunter strömende Wasser kann seinen Abfluss nicht mehr durch die im Wege  befindliche Mulde in den Mühlenberg nehmen, da die Bau-Aufschüttung der Höhe wegen solches nicht mehr zulässt, vielmehr muss das Wasser seinen Weg durch die Mittelstraße nach der Provinzial-Straße und Hügel-Straße nehmen, wodurch nicht allein jene Straßen zerstört werden, sondern die unterhalb der Provinzial-Straße belegenen  beiden Schroeder´schen und Trompetter´schen  Hausbesitzungen werden gefährdet. b) Bei Frost und Schnee-Abgang wird der angeschüttete Bauschutt sich lösen, zur Ruhr rollen und den Filter-Kanal der hiesigen Wasserleitung verschlammen. - Franz Wiesemann: Alte Haus-Nr. 142 / Krumme straße, Bergstraße / Am Rotbusch 41; Johann Hömberg: Alte Haus-Nr. 26 / St. Nikolaus Straße 23; Johann Neise: Alte Haus-Nr. 253 / Urbanusstraße. - c)  Durch die große Anschüttung des Bauschutts sind die unmittelbaren daran grenzenden Gemeinde-Gärten minderwertiger geworden. -  Indem wir beantragen, dass von Seiten der Forstverwaltung auf Kosten der 3 Bauherren jegliche Gefahr sofort beseitigt werde, müssen wir denjenigen Beamten, welcher die Erlaubnis zur Aufschüttung erteilt hat, für jedweden Schaden haftbar machen.
Der folgende Zeitungsartikel in der Mescheder Zeitung vom 27. Juni 1893 ist in den Protokollen der Freienohler Gemeinde-Versammlung aktenkundig nicht beraten worden, weil der Inhalt wohl im Protokoll  der Versammlung des Amtes aktenkundig ist:
Freienohl, 27. Juni. In den Gemeindebezirken Dinschede, Rumbeck und Grevenstein ist nach Beratung mit den Gemeinde-Vorständen polizeilich verordnet worden, dass von jetzt ab die Leichen mittels eines Leichenwagens nach den Kirchhöfen (Friedhöfen) gefahren werden und darf die Überführung derselben nicht mehr durch Träger erfolgen. Bei Leichen von Kindern unter 10 Jahren kann jedoch mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde die Überführung durch Träger stattfinden. Die Erteilung dieser Erlaubnis kann von der Beibringung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache  abhängig gemacht werden.
Am 13. Juli 1893:    TOP 4:  Das Armen-Unterstützungsgesuch der Witwe Krick vom 1. d.M. (1.Juli) wurde abgelehnt, da deren Schwiegersohn Hahne erklärt hat, dass er seine Schwiegermutter  vollständig unterhalte. - Trauungsregister: Heirat am 24.1.1880: Christian Hahne aus Breitenbruch mit Dorothea Krick. Christian Hahne: Alte Haus-Nr. 182 / Breiter Weg 17.
TOP 5:  Der Witwe Kloke (manchmal auch Klocke geschrieben) und Eickhoff soll vom 1. September d.J. die Armenunterstützung und vom 1. November d.J. an auch die Wohnungsmiete entzogen werden.  -  Gründe sind nicht aktenkundig. Vielleicht sind ihre Kinder so alt, dass sie für ihre Mutter mit sorgen können. Siehe oben: 19.12.1892, 5.12.1892, 30.5.1892.
TOP 6:  Die Armen-Abgaben für Tanzbelustigungen der Schützen-, Krieger-, Gesang- und Turn-Vereine sollen erhoben werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 10. August 1893:      TOP 2:  Die Beiträge der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung pro 1892 ad  74,07 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 3:  Als Nachtwächter soll der Tagelöhner Franz Eickelmann am 1. September d.J. auf vierwöchentlicher Kündigung und gegen Bezug von jährlich 365 Mark und des seitherigen Brennholz-Bedarfs angestellt werden.
TOP 5:  Die Statuten der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden genehmigt. -  Die sind hier nicht aktenkundig.
Am 22. August 1893:       TOP 2:  Das Gesuch um Ausbildung der Ehefrau Franz Kerstholt als Hebamme auf Kosten der Gemeinde wurde abgelehnt, da die seitherige Bezirks-Hebamme  ihr Amt bisher noch nicht gekündigt hat. - Siehe oben 5. September 1882, TOP 8. Nicht aktenkundig ist, ob mit Ausbildung ein Fortbildungskurs gemeint ist. Siehe auch im Extra- Kapitel: „Zusammenleben Freienohl... Hebammen“.
TOP 7:  Der hiesigen Kirchengemeinde soll zur Anfertigung eines Missions-Kreuzes eine passende Eiche aus dem Communal-Wald mit Genehmigung der Forstverwaltung unentgeltlich verabfolgt werden. -  Zum Missions-Kreuz: Bis etwa 1970 fanden in den kath. Pfarrgemeinden  - zumeist in der Karwoche – täglich längere Missions-Predigten (30 – 45 Minuten) statt, tagsüber getrennt für Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, zum Schluss gemeinsam für alle, zur Glaubens-Bildung; gehalten von Ordens-Patres, in Freienohl von Franziskanern aus Werl, Dominikanern aus Warburg und Hiltruper Herz-Jesu-Patres aus Oeventrop. Auf dem Kirchen-Vorplatz stand dann ein 3 – 4 Meter hohes Holzkreuz mit den eingravierten Jahreszahlen der gehaltenen Mission – zur Erinnerungskultur.
TOP 10:  Wegen Unterstützung der Witwe Pöttgen wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt, die Bedürftigkeit zu ermitteln und in der nächsten Sitzung das Ergebnis mitzuteilen.
Am 7. September 1893:    TOP 1:  Das Gesuch des Tagelöhners Johann Kohsmann , Haus-Nr. 148 hier (steht so im Text) um Ermäßigung seiner Communal-Steuer pro 1893/94 wurde abgelehnt, da keine Ermäßigungsgründe vorliegen. Kohsmann ist zur Communal-Steuer herangezogen von 0,60 Mark Grundsteuer, 1,80 Mark Gebäudesteuer, 2,40 Mark Gemeindesteuer, Summe 4,80 Mark zu 220 % macht 10,56 Mark Communal-Steuer. - Mehr ist nicht aktenkundig. Zur Haus-Nr. 148: in der Volkszählungsliste vom 1. Dezember 1895: Johann Kohsmann gnt. Claren, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 166; Johannes Kohsmann, Schuster, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 170; 1. Dezember 1880: Johann Kojsmann Ww. Alte Haus-Nr.180; Johann Kohsmann, Alte Haus-Nr. 178; Johann Kohsmann, Alte Haus-Nr. 166; Alte-Haus-Nummern nur bis Nr. 194. - Vielleicht zeigt sich hiermit eine gewisse „Beweglichkeit“
TOP 3:  Es soll eine Hebammen-Lehrtochter gewählt und ausgebildet werden, jedoch soll die gewählte Person die Pflegekosten ad 180 Mark der Gemeindekasse erstatten. - Gemeint sind wohl die Ausbildungskosten.
TOP 7:  Die Weiterbewilligung der Miete an Witwe Eickhoff wurde abgelehnt, da ein Bedürfnis hierzu nicht mehr anerkannt werden konnte – Gründe sind nicht aktenkundig. Siehe oben 13. Juli 1893, TOP 5.
Am 21. September 1893:    TOP 2:  Die Unterstützungsbedürftigkeit der Witwe Krick wurde nicht anerkannt und daher deren mündlich gestelltes abermaliges Unterstützungsgesuch abgelehnt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
Am 3. Oktober 1893:         TOP 3:  Sechs Paar Schuhe für die Kinder der Witwe Otto wurden bewilligt, und sollen dieselben durch den Schuster Toenne angefertigt werden. Der Witwe Otto soll hierbei bedeutet werden, dass, falls sie ihren Bruder nicht aus Wohnung und Kost entließe, ihr die Bar-Unterstützung entzogen würde. - Witwe Otto: Bergstr. 2 / Alte Haus-Nr. 9; 1895: 1 männl., 5 weibl. Bewohner. - Clemens Toenne (Schuster steht nicht dabei), Alte Haus-Nr. 52 / Krumme Straße 8; 1895: 3 männl., 2 weibl. Bewohner. - Toenne, Postverwalter; Alte Haus-Nr. 85 / Haupstraße.
TOP 5:  Wegen Abholzung derjenigen Fläche des Gemeinde-Waldes, welche in Folge der Separation an die Interessenten bereits am 1. d. M.  abgetreten sind, werden die Gemeinde-Verordneten Kehsler und Noeke deputiert, bei dem Herrn Regierungs-Präsidenten vorstellig zu werden, weil es den Anschein hat, als wenn die Forstverwaltung den Verkauf des Holzes in die Länge zu schieben sucht und zwar zum großen Nachteil für die Gemeinde. -  Gründe des Nachteils sind der Gemeinde wohl bekannt, doch nicht aktenkundig.
TOP 7:  Zur Errichtung einer Steige-Wand für die hiesige Feuerwehr sind 6 Tannen-Nutzstücke von 11 Meter Länge und 15 Tannen-Stangen I. Klasse erforderlich. Die Forstverwaltung soll ersucht werden, dieses Holz aus dem Forstort Bergemer (Bergmecke) bei der Sägemühle (Schnapp) abzugeben, da die Gemeinde dann nicht viel Fuhr-Kosten zu zahlen hat.
TOP 8:  Es wurde genehmigt, dass der  Auktionator Noeke hier im hiesigen Gemeinde-Wald 20 Scheffel Eicheln auf eigene Kosten gegen Zahlung von 1 Mark pro Scheffel sammeln kann und (es) soll solches der Forstverwaltung mitgeteilt werden. - 1 Scheffel = 54,96 Liter; 20 Scheffel = 1099,20 Liter. Zum Schmunzeln: Dass der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Joseph Noeke diese Menge bei seinen Wald(spazier)gängen eigenhändig gesammelt hat, ist nicht aktenkundig.
Am 13. Oktober 1893:    TOP 6:  Der Bäcker Franz Korte soll der Witwe Krick vom 14. d.M. an wöchentlich für 70 Pfennig Brot für Rechnung der Gemeindekasse Freienohl liefern.
TOP 7:  Der Gemeinde-Verordnete Noeke wurde bevollmächtigt, mit Trompetter Arzt-Vereinbarung zu treffen, für welchen Betrag derselbe die Aufwartung der Witwe Pöttgen ausführen lassen soll.
Am 21. Oktober 1893:       TOP 4:  Für Aufwartung der Witwe Pöttgen wurde dem Trompetter-Arzt vom 1. August d.J. an eine jährliche Vergütung von 36 Mark zahlbar in vierteljährlichen Raten post numerando bewilligt. - S.o.: 13. Oktober 1893, TOP 7 und 22. August 1893 TOP 10.
TOP 5:  Die Eingabe des Gemeinde-Verordneten Noeke vom 18. d.M. im Betreff der missfälligen Äußerungen des Oberförsters Schneidersmann zu Siegen über die Bewirtschaftung des hiesigen Communal-Waldes soll abschriftlich dem Herrn Oberforstmeister Schlingmann als Inspektions-Beamter zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Vertagungs-Antrag des Vorsitzenden (Amtmann Enser) wurde abgelehnt.
TOP 6:  In Rücksicht auf die missfällige Äußerung des Oberförsters Schneidermann zu Siegen bei Bereisung der hiesigen Waldungen als Forst-Sachverständiger in der hiesigen Separationssache über die Bewirtschaftung des hiesigen Communal-Waldes soll dem Förster Ganczarsky, welchem nach dem Gemeinde-Beschluss vom 24. Januar 1887 widerruflich (unterstrichen) der Flurschutz übertragen ist, die Stelle als Feldhüter der hiesigen Gemeinde gekündigt worden, damit derselbe Zeit erhält, sich mehr als seither um den hiesigen Communal-Wald zu bemühen. Die Kündigung soll zum 1. Februar 1894 erfolgen mit der Maßgabe, dass Ganczarsky im Interesse des Communal-Waldes von seinen Funktionen als Feldhüter sofort entbunden werde, während die Renumeration ad 200 Mark bis zum 1. Februar 1894 zur Auszahlung gelangt. Der Vertagungs-Antrag des Vorsitzenden (Amtmann Enser) wurde abgelehnt. – Zahlreiche hier ausgelaasene TOP  zum Waldwärter/Förster Gan. sind nachlesbar in der vollständigen Original-Abschrift.
Am 20. November 1893:    TOP 1: Die Regierungs-Präsidial-Verfügung vom 4. November 1893 Nr. A IV F. 4659 betreffend der Zurückweisung der in dem Gemeinde-Beschluss vom 28. Juli d.J. gegen den Waldwärter Ganczarsky enthaltenen Beschwerde puncto wurde durch Verlesung zur Kenntnis der Versammlung gebracht.  Die Gemeinde-Verordneten erklärten hierauf, eine besondere Entgegnungs-Schrift anfertigen und zur Weiterbeförderung an den Herrn Regierungspräsidenten übergeben zu wollen.
TOP 9:  Von der Bewilligung von 100 Mark für die hiesige Feuerwehr von Seiten der Vaterländischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld wurde dankend Kenntnis genommen.
TOP 11:  Von dem Resultat der Hebammen-Lehrtochter-Wahl wurde Kenntnis genommen und (es) soll die Näherin Josefine Schröer als Hebamme ausgebildet werden.
TOP 12:  Das Gesuch des Maurers Franz Kerstholt um Ausbildung seiner Ehefrau als Hebamme zu einem ermäßigten Preis wurde vorgetragen, jedoch kann demselben (Gesuch)  keine Folge gegeben werden, da die Frau Kerstholt als Hebammen-Lehrtochter von der Gemeinde nicht präsentiert werden kann und mithin eine Ermäßigung der Pflegekosten zu 300 Mark nicht statthaft ist.  - Ein Grund: sie ist nicht gewählt worden. Heiratsregister: Heirat am 24.11.1888: Maurer Franz Kerstholt (Sohn von Franz Wilhelm Kerstholt und dessen Frau, die Hebamme) mit Elisabeth Schlüter aus Scharfenberg (Zeugen Heinrich Peetz, Theresia Linneborn).
TOP 13:  Der Ehefrau Joseph Kerstholt wurden für die zur Haltestelle Freienohl  abgetretene Grundfläche 12 Mark bewilligt.
TOP 15:  Das Gesuch des Anton Schröer für eine Ermäßigung des Hirtenlohnes wurde abgelehnt, - Anton Schröer muss Hirtenlohn zahlen für sein Vieh.
Am 4. Dezember 1893:
TOP 1:  Als Wahlmann zur Wahl eines Delegierten zur Genossenschafts-Versammlung der Westfälischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde der Landwirt Joseph Noeke gewählt.
TOP 8:  Es soll eine neue Holzkluppe, wie sie im forstfiskalischen Wald (Stadt-Wald) gebräuchlich sind, angeschafft werden und der Oberförster soll ersucht werden, mit der vorhandenen Stockkluppe kein Holz mehr vermessen zu lassen.  - Ein gewisser Zusammenhang: Club, Klub. Früher: „Einen in die Kluppe kriegen“: in die Zange kriegen, in seine Gewalt bekommen... Sinnvoller: Mess-Schieber für die Dicke des Holzes.
TOP 10:  Dem Maurergesellen Johann Kerstholt soll in seiner Unfallsache zur Reise nach Bochum 10 Mark Reisegelder gezahlt, jedoch das Reichsversicherungsamt ersucht werden, die dem Kerstholt gezahlten Reisekosten an die Gemeindekasse Freienohl zahlen zu lassen. - Einzelheiten über die Unfallsache sind nicht aktenkundig. Bei der Maurer-Arbeit dem jungen Gesellen passiert?
Am 12. Dezember 1893:    TOP 2:  Wegen des Eichenholzes soll am 16. d.M.  Entscheidung über die Offerte des Schwefer-Freienohl (!) und Moll-Dortmund getroffen werden.
TOP 4:  Der blödsinnige Knabe (damals völlig wertfrei; heutzutage: geistig behindert) Wilhelm Kehsler soll auf Kosten der Gemeinde in der Idioten-Anstalt zu Marsberg (auch damals völlig wertfrei) untergebracht werden, da der Vater zur Tilgung der Kosten nicht imstande ist, und falls der Kreis 2/3 der Kosten übernimmt.  - Also 1/3 zahlt die Gemeinde. Einwohnerliste 1895: Alte Haus-Nr. 125, Chaussee-Straße: Kehsler, Weichensteller (ohne Vorname, also nicht sicher, aber sonst kein Befund)
Am 16. Dezember 1893:   Schon die 3. Sitzung im Dezember!   TOP 1:  Die Offerte des Kaufmanns Ludwig Moll zu Dortmund vom 11. d.M. wurde angenommen und dem Moll das in Folge der Separation zum Einschlag kommende Eichenholz im hiesigen Communal-Wald zu folgenden Preisen verkauft werden:  a)  In Stärke von 5 – 10 cm pro Raummeter 5 Mark;  b)  in Stärke von 10 – 24 cm pro Festmeter 18,75 Mark;  und c) in Stärke von über 24 cm pro Festmeter 22,50 Mark.
Am 5. Januar 1894:       TOP 1:  Dem Kriegerverein wurde zum Böllerschießen am Gedenktag Seiner Majestät des Kaisers und Königs 10 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt, jedoch soll dem Kriegerverein hierbei bedeutet werden, dass, falls der bewilligte Betrag nicht vollständig mittels Böllerschießen verwendet werden sollte, die Gemeinde für die Zukunft das Schießen ohne Mitwirkung des Kriegervereins besorgen lassen würde.
Am 15. Januar 1894:        TOP 4:  Die Rechnung der hiesigen Gemeindekasse für 1892/93 wurde wie folgt festgestellt: Soll-Einnahme  27361, 62 Mark; Ist-Einnahme 26937,55 Mark; Rest-Einnahme 424,07 Mark; Soll-Ausgabe 21739,64 Mark; Ist-Ausgabe 21739.64 Mark; Bestand 5197,91 Mark.
TOP 9:  Die Wassersteuer der Witwe Kampmann soll vom 15. Mai 1893 ab in Abgang gestellt werden. - Früher hieß es: niedergeschlagen werden.
Am 7. Februar 1894:        TOP 10:  Die von dem Schützenvorstand unterm 5. November 1893 beschlossenen Bedingungen in Betreff Errichtung einer Feuerwehrwand auf dem hiesigen Schützenplatz wurden nicht genehmigt, da dieselben dem Pachtvertrag vom 2. März 1890 widersprechen. -  Siehe oben: 3. Oktober 1893, TOP 7. - Nicht aktenkundig sind die Änderungsmöglichkeiten im Laufe der Zeit für die wohl gut geeigneten Trainingsmöglichkeiten für die Fachpraxis der Feuerwehr-Männer, auch nicht die Kenntnis der Erfahrung der Alten Römer: „Tempora mutantur, et nos mutamur in illis -  Die Zeiten ändern sich und wir verändern uns in ihnen“.
Am 14. März 1894      TOP 1:  Wurden die Beschlüsse des Schulvorstandes vom heutigen Tag bezüglich  a) Zuweisung der in der Separation ausgeworfenen Schuldation für die Schulstelle I und II an die betreffenden Lehrerstellen unter Anrechnung von je 30 Mark jährlich;  b) der Bewilligung von persönlichen pensionsfähigen jährlichen Gehaltszulagen und zwar an Lehrer Hatzig 100 Mark, Lehrer Bahne 180 Mark, Lehrerin Hermann 65 Mark, Lehrerin Liedhegener 50 Mark vorgelegt. - Versammlung trat diesen Beschlüssen überall genehmigend bei. – Siehe auch Extra-Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 3:  Wo (weil) der Sohn der Witwe Recke täglich 75 Pfennig bei seiner Beköstigung verdient (?), so wird der Witwe Recke  vom 1. April 1894 an die monatliche Unterstützung von 8 Mark entzogen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Während der Erkrankungszeit des 15-jährigen Sohnes der Witwe Eickhoff wurde der letzteren vom 1. März 1894 an eine monatliche Unterstützung von 8 Mark bewilligt.
TOP 5:  In Rücksicht darauf, dass die Hudefläche zusammenhängend ist und daher das Hüten der Kühe erleichtert wird, soll der Mündelein wiederum als Gemeindehirte angenommen werden, falls er seine Forderung auf 2,50 Mark täglich erniedrigt.
Am 16. März 1894:      TOP 1:  Die von dem Herrn Amtmann (Enser) als Gemeinde-Vorsteher angegebenen Gründe zur Niederlegung seines Amtes als Vorsteher wurden anerkannt.  - Sie sind nicht aktenkundig.
TOP 2:  In Folge des eingegangenen Schreibens des Königl. Special-Commissars Gierse F Nr. 639 vom 14. Februar d.J. betreffend Anpflanzung von Separations-Wegen mit Obstbäumen wurde beschlossen, die künftige Unterhaltung und Pflege derselben auf die Gemeindekasse zu übernehmen; ebenso wurde die Beschaffung von Pfählen und Binde-Material auf Kosten der Gemeindekasse übernommen. Die Gemeinde-Vertretung setzt jedoch voraus, dass die stattlich (ansehnlich, deutlich, nicht gering; oder Schreibfehler: staatlich?) zu leistende Beihilfe in entsprechender Höhe gewährt wird. - Aber das Wort „staatlich“ ist hier wohl noch unbekannt.
Am 29. März 1894:     TOP 1:  Für die nächsten 6 Jahre wurde der Holzfabrikant und Gastwirt Johann Kerstholt mit 4 Stimmen zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt. Herr Kerstholt enthielt sich der Abstimmung. - Anwesend waren diese Wahlberechtigten: Düring, Noeke, Schröder, Kehsler und Kerstholt, Amtmann Enser.
TOP 2:  Dem neuen Gemeinde-Vorsteher soll eine jährliche Dienstunkosten-Entschädigung in seitheriger Höhe von 200 Mark bewilligt werden.
TOP 4:  Bevor über die Unterbringung der Witwe Eickhoff in die Augen-Heilanstalt Hagen beschlossen werden soll, soll dieselbe zuvor  von Dr. Droste in Arnsberg auf Gemeinde-Kosten untersucht werden.
Ende der Akte: AA 411. - Beginn der Akte: AA 412 (7. April 1894 – 15. April 1899).
Am 7. April 1894:  Anwesend: Amtmann Enser, Gemeinde-Vorsteher Noeke, Gemeinde-Verordnete Düring, Kehsler, Schröder, Siepe, Kerstholt.  TOP 1:  Für die nächsten 6 Jahre (bis 1900) wurde der Landwirt Joseph Noeke  mit 3 gegen 1 Stimme  zum Gemeinde-Vorsteher gewählt. Der Vorsitzende (Amtmann Enser) und Joseph Noeke enthielten sich der Stimme. Der Gemeinde-Verordnete Schröder erschien erst nach vollzogener Wahl.
TOP 2:  Für 1894 wurde der Tagelöhner Mündelein zum Gemeinde-Hirten gegen täglich 2,50 Mark Lohn gewählt.
TOP 3:  Die Pacht des Brückengeld-Empfangs der hiesigen Langelruhrbrücke wurde für das Jahr 1894 von 169 auf 50 Mark ermäßigt.  - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Antonia Hilgenberg wurden zur Ersten Kommunion 1 Paar Schuhe bewilligt. - Trauungsregister: Heirat 3.8.1872: Conrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber; Einwohnerliste Dezember 1880: Conrad Hilgenberg, Alte Haus-Nr.60, Hügel (Johann Kückenhoff), 1 männl., 5 weibl. Bewohner Sterberegister Vater: gest. 15.4.1882 Conrad Hilgenberg, LA 38, Fabrikarbeiter (keine weiteren Angaben, etwa Sterbe-Ursache); Einwohnerlister Dezember 1895: Witwe Hilgenberg, Alte Haus-Nr. 218, Chausse-Straße
Am 15. April 1894:    TOP 4:  Der Witwe Eickhoff wurde die am 1. Mai d.J. fällig werdende dreimonatliche Miete im Betrag von 15 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
Am 7. Mai 1894:    TOP 2:  Die Communal-Steuer des Albert Kinkel pro 1893/94 im Betrag von 9,61 Mark wurde niedergeschlagen.  - Albert Kinkel Tagelöhner, Alte Haus-Nr.  28 / St. Nikolaus-Straße 15; Ehefrau Gertrud Mester gnt. Schmidt gest. 4.7.1886, LA 33 J.; Sohn – namenlos – bei der Geburt gest. 20.2.2882. - Volkszählung 1. Dezember 1895: 1 männl. Bewohner. - Damit mag sich eine Frage nach dem aktenkundigen Grund erübrigen.
TOP 5:  Die Wassersteuer des Buchhändlers Heinrich Becker pro 1894 wurde von 15 auf 13 Mark  und diejenige des Bäckers Ludwig Neise von 22 auf 18 Mark ermäßigt.  - Heinrich Becker, auch Buchbinder, Alte Haus-Nr. 222 / Chaussee-Straße (im selben Haus Dr. med. Gruhs), 1895: 2 männl., 1 weibl. Bewohner. - Gewiss in Freienohl kein gut verdienender Beruf.
Am 26. Mai 1894:      TOP 6:  Der bei der sogenannten Ochsenwiese am Ruhr-Ufer abgetragene Kies soll entfernt werden, jedoch kann der seit undenklichen Zeiten in der Ruhr zwischen Eisenbahn- und Chaussee-Brücke stehende Baumstumpf nicht entfernt werden, da die bis jetzt angewendeten Mittel zur Entfernung desselben erfolglos geblieben sind. Bis jetzt hat der fragliche Baumstumpf ein Hindernis für die Ruhr nicht gegeben.
TOP 9:  Für die nächsten 6 Jahre  wurde der Bauunternehmer Caspar Kehsler zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählt und zwar mit 4 Stimmen; die Gemeinde-Verordneten Siepe und Kehsler enthielten sich der Abstimmung.
TOP 14:  Wegen des Unterstützungsgesuchs der Witwe Eickhoff wurde beschlossen, dass der Gemeinde-Verordnete Kehsler zuvor über den Zustand der Eickhoff mündlich beim Dr. Droste in Arnsberg Erkundigung einziehen soll.
Am 8. Juni 1894:      TOP 1: Der unterm 26. Mai d.J. für die nächsten 6 Jahre zum Gemeinde-Vorsteher der Gemeinde Freienohl gewählte und bestätigte Bauunternehmer Caspar Kehsler wurde von dem  Vorsitzenden vereidigt und in sein Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen wurde.
TOP 4:  Das Unterstützungsgesuch der Witwe Eickhoff vom 18. Mai d.J. wurde in Rücksicht auf die Aussage des Dr. Droste und der sonst angestellten Erhebungen über die Verhältnisse der Eickhoff abgelehnt. - Diese Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Fabrikbesitzer Linneborn soll um Ausstellung eines Reverses (Schreibens) ersucht werden, dahin lautend, dass die beiden Eichbäume am Schützenhofe, welche auf seiner Besitzung stehen, von ihm nie als Eigentum beansprucht werden.
Am 23. Juni 1894:     TOP 1:  Zum Protokollführer  wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke gewählt. -  Eine solche Information ist zum ersten Mal aktenkundig.
TOP 2:  Der Antrag des Pfarrer Falter betreff Aufstellung eines Kreuzes für die III. Station bei der großen Prozession nebst Ausschmückung mit Bäumen am Knäppchen wurde genehmigt, weil der  (polit.) Gemeinde keine Kosten erwachsen. -  Anfangs, als dieses Prozessions-Kreuz noch nicht an dieser Stelle stand, war es von der Familie Heinrich Sasse betreut worden, als diese Familie  1895 ausgestorben war, übernahm die Familie Joseph Noeke die Pflege vor allem bei der Küppel-Prozession bis in die Gegenwart: das Noeke-Kreuz heißt es in Freienohl. - Gewiss hatten Familie Joseph Noeke und ihre Kinder auch sofort die Kosten übernommen.
TOP 7:  Die Grasnutzung auf den Bleichplätzen soll öffentlich meistbietend verkauft werden, jedoch mit der Bedingung, dass die Bleicher nicht gestört werden. - Also Termin- Absprache.
Am 13. Juli 1894:      TOP 2:  Die Grasnutzung auf den Bleichplätzen im Ohl und oberen Langel wurde den Käufern für die abgegebenen Gebote zugeschlagen. Dagegen soll die Grasnutzung auf dem anderen Bleichplatz an der Plasterbrücke nochmals öffentlich ausgesetzt werden.
Fortsetzung ohne TOP-Nummer: …   (2)  Die Ehefrau des Weichenstellers Johann Kehsler soll versuchsweise vorläufig in der Irrenanstalt zu Marsberg auf Kosten der Gemeinde untergebracht werden.  (3)  Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Unfall-Versicherung pro 1893/94 sollen durch die Gemeindekasse gedeckt werden.
Am 16. August 1894:          TOP 1:  Die Verpachtung des Bleichplatzes an der Plasterbrücke wurde für das abgegebene Gebot an Otto Geihsler genehmigt.
TOP 4:  Die Communal-Steuer des Ferdinand Stirnberg pro 1894 wurde niedergeschlagen. Gründe sind nicht aktenkundig; Ferdinand Stirnberg: 1895: Alte Haus.Nr. 128 / Bergstraße,  2 männl., 3 weibl. Bewohner: Heirat am 4.9.1887 mit Friderika Vieth.
TOP 5:  Der Antrag der Hebamme Schröer wurde vorläufig abgelehnt. - Inhalt und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 8:  Die Anlage eines neuen Saatkampes wurde genehmigt. - Nicht aktenkundig ist der Ort.
TOP 11:  Dem Gerätewart der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden für Instandhaltung der Feuerlöschgeräte 25 Mark alljährlich bewilligt. - Der Name des Gerätewarts ist nicht aktenkundig.
TOP 12:  Der Beschluss vom 13. Juli 1894, wonach die Ehefrau Weichensteller Johann Kehsler auf Kosten der Gemeinde in der Irrenanstalt zu Marsberg untergebracht werden soll, wurde aufgehoben, weil Kehsler die Krankheits-Bescheinigungen bis heute nicht beigebracht hat. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 25. August 1894:   TOP 2:  Der von der  Witwe Pöttgen mündlich gestellte Antrag um Aufnahme in ein Privat- oder (allgemeines) Krankenhaus wurde vorläufig vertagt und (es) sollen zuvor  Erkundigungen über die Notwendigkeit veranstaltet (!) werden.
TOP 3: Die Unterzeichnung des Reverses (Schreibens) bezüglich Aufnahme der Ehefrau Johann Kehsler in die Irrenanstalt zu Marsberg wurde verweigert. -  Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Bestand der vorhandenen Fichtenpflanzen soll festgestellt und danach der Ankauf von zweijährigen Fichtenpflanzen zum Verschulen in dem neuen Saatkamp bestimmt werden. Als Saatkamp wurde die von  Otto Geihsler gepachtete Fläche am Hömberg in Aussicht genommen. Für Auflösung des Pachtvertrages erhält derselbe eine einmalige Abfindung von 25 Mark  als Ersatz für Dünger und für ein einmaliges Pflügen und Eggen der Fläche. Außerdem wurde die Pachtperiode des Bleichplatzes an der Plastenbrücke für den früheren Pachtpreis von 12,50 Mark von 3 auf 6 Jahre verlängert. - Die Zusammenhänge waren damals wohl bekannt, heutzutage nicht.
Am 12. September 1894:            TOP 1:  Die Eingabe und Denkschrift betreffend die Bahnverbindung Finnentrop, Wennemen, Freienohl, Warstein wurde vorgelesen und demnächst die Eingabe von den Beteiligten unterzeichnet. - Die Bahnstrecke sollte durch die Giesmecke verlaufen; siehe Extra-Kapitel.
TOP 3:  Der Zahlungs-Revers (Rechnung) über Verpflegungskosten der in Marsberg untergebrachten Ehefrau Johann Kehsler soll von den Vertretern der Gemeinde vollzogen werden, sobald der Ehemann die bindende Erklärung abgegeben hat, dass er 1/3 der Kosten der Gemeinde erstatten will. - Siehe oben 16. August 1894.
TOP 4:  Den Arbeiter-Colonien Wilhelmsdorf und Mariavenn sowie dem Trinker-Asyl Friedrichshütte wurde ein einmaliger Zuschuss nicht bewilligt. -  Gründe sind für eine solche Spende nicht aktenkundig. Freienohl ist selbst arm dran, oder die Thematik, die Orte sind zu unbekannt.
Am 13. Oktober 1894:         TOP 1:  Die von der Gemeinde zur Ausbildung der Hebamme Schröer vorgelegten Ausgaben zu 180 Mark sollen von derselben ratenweise zurückerstattet werden, sobald sie als Bezirks-Hebamme fungiert. 
TOP 2:  Dem Adam Mester soll eine von ihm zur Wege-Anlage abgetretene Fläche seines Hofraums in der mündlich mit dem Gemeinde-Vorsteher abgesprochenen Weise 150 Mark  gezahlt werden. Außerdem soll demselben eine neue Düngerstätte in der bisherigen Größe neu angelegt werden. - Adam Mester, Bahnarbeiter; Alte Haus-Nr. 82, Kirchhofstraße / Friedhofasweg.
TOP 5:  Dem Schmiedemeister Caspar Düring wurden für das Halten der beiden Gemeinde-Ochsen ein einmaliger Zuschuss von 40 Mark bewilligt, weil angeblich der Ochsenkamp durch die Separatiom an Größe und Güte eingebüßt haben soll. - Das Wort „angeblich“ ist damals nicht negativ gewichtet, wie heutzutage.
Am 20. Oktober 1894:   TOP 2:  Den drei schulpflichtigen Kindern der Witwe Otto sollen je 1 Paar neue Schuhe geliefert werden. Die Instandsetzung der noch brauchbaren Schuhe, sowie die Neuanfertigung soll durch Clemens Tönne auf Kosten der Gemeinde besorgt werden. - Heiratsregister: Heirat am 6.7.1884 Wilhelm Otto mit Maria Heckmann; Sterberegister: Wilhelm Otto, Fabrikarbeiter, gest. 30. 5.1893, LA 34 J.; Alte Haus-Nr. 9 / Bergstr. 2 (zur Miete mit 1männl., 5 weibl. Bew. bei E. Spieler).
TOP 5:  Falls die Anschaffung eines Totenwagens erforderlich werden sollte, soll derselbe auf Kosten der politischen Gemeinde beschafft werden. - Vielleicht ist der Grund: Freienohl ist größer geworden, das Sargtragen darum nicht leichter. Tradition war: Sargträger sind die 6 Männer, die dem / der Verstorbenen am nächsten wohnen.
Am 9. November 1894:    TOP 4:  Der Rottenarbeiter Arnold Feldmann wurde als Ortsarmer erklärt und soll dessen Tochter in der Irrenanstalt zu Marsberg untergebracht werden.  -  Rottenarbeiter sind die Arbeitsgruppe beim Eisenbahn-Schienen-Bau. Arnold Feldmann: Heirat am 28.2.1867 mit Maria Franziska Gerhard  aus Bremke Pfr. Reiste; Alte Haus-Nr. 108 / Chausseestraße; 1895: 2 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 5.  es soll dem Wirt Jos. Kerstholt bzw. dessen Ehefrau die Miete für die Witwe Recke zum 1. Februar gekündigt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Am 18.6.1894 ist das Kind Elisabeth Recke, 11 J. 10 M. gestorben; dies muss nicht ihr Kind sein; im Sterberegister kein Name der Mutter oder des Vaters genannt.
TOP 6: Dem Nachtwächter Eickelmann wurden zur Heizung seines Wachtlocals 5 Meter Reiser-Knüppel unentgeltlich bewilligt. - Nachts soll das Wachtlocal geheizt werden, wenigstens mit Reiser-Knüppel.
Demnächst wurde unter dem Vorsitz des Herrn Amtmanns Enser die Gemeindekassen-Rechnung pro 1893/94 vorgelegt und wir folgt festgesetzt: Soll-Einnahmen: 44.296 Mark  79 Groschen; Ist-Einnahmen: 13.230 Mark  87 Groschen; Rest-Einnahmen: 1.065 Mark  92 Groschen; Soll-Ausgaben: 22.292 Mark  61 Groschen;Ist-Ausgaben: 22.292 Mark 61 Groschen;Bestand: 20.938 Mark  26 Groschen.
Am 23. November 1894:   Die Wassersteuer der Lehrerin Hermann wurde auf 1 Mark erniedrigt.
Am 7. Dezember 1894:     TOP 1:  Der Gemeinde-Verordnete Heinz Funke wurde als solcher neu eingeführt und verpflichtet. - Nicht aktenkundig ist, wer möglicherweise ausgeschieden ist.- Einwohnerliste 1880, 1895: Alte Haus-Nr. 2, Provinzial- / Hauptstr., Parzelle 723, Heinrich Funke gnt. Schilling, Ackerer; verheiratet am 29.11.1879 mit Maria-Elisabeth Kückenhoff.
TOP 8:  Die Reklamation des Pfarrer Falter betreffend Wassersteuer für den Neubau des Vereinshauses wurde als unbegründet zurückgewiesen. -  Die Gründe von Pfarrer Falter sind hier nicht aktenkundig; vielleicht zu erahnen aus seinem Jahresbericht an den Bischof; oder mit dem Wissen über Machiavelli´sche Intelligenz: „Erst meine Macht, dann die Gerechtigkeit“ . Das Vereinshaus, Breiter Weg, später Gasthof Hellmann, ist etwas mit dem derzeitigen Pfarrheim (2010) zu vergleichen.
Am 20. Dezember 1894:     TOP 4:  Falls Dr. Hilsmann sen.  die Heilung der Witwe Schwefer in Aussicht stellt, so soll dieselbe auf sein Verlangen im Krankenhaus zu Neheim untergebracht werden. - Die Krankheit ist hier nicht benannt.
TOP 5:  Die Wassersteuer für den ständigen Gebrauch im Vereinshaus wurde pro 1894 anstatt auf 40 Mark auf 13 Mark herabgesetzt. - Siehe oben 7. Dezember 1894: Pfarrer Falter hat sich wohl durchgesetzt oder konnte überzeugen, die Argumente sind hier nicht aktenkundig.
Am 16. Januar 1895:
TOP 1:  Die Einführung und Vereidigung des neu gewählten Gemeinde-Verordneten Herrn Caspar Tönne fand in der üblichen Weise durch den Herrn Amtmann von Köckritz statt. - Nicht aktenkundig sind die Verabschiedung, der Abschied vom Amtmann Enser und die Einführung des neuen Amtmanns. - Caspar Tönne, Postverwalter, Gastwirt; Alte Haus-Nr. 85, Hauptstraße.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt die Erhebung einer Hunde-Steuer im Jahresbetrag von 5 Mark mit der Maßgabe, dass nur Hunde von dieser Steuer befreit sind, welche zur Bewachung einzeln belegener (gelegener) Gehöfte gehalten werden. Desgleichen sollen von dieser Steuer befreit bleiben Hirten- und Fleischer-Hunde, Zieh-Hunde und solche, die zur Bewachung von Waren-Vorräten gehalten werden.
TOP 6:  Aufgrund der eingebrachten Beschwerde des A. Linneborn wurde beschlossen, die in Frage kommende Wege-Verbesserung sofort vorzunehmen, wenn die Witterungsverhältnisse  dies gestatten. - Zur Zeit ist Januar, - Gemeint ist der Langelweg.
TOP 7:  Der Unterstützungs-Wohnsitz des Heinrich Röttger wird nach notwendiger Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse anerkannt, die durch die Krankheit des Röttger erwachsenen Kosten werden auf die Gemeindekasse übernommen. Hierdurch erledigt sich der Beschluss vom 13. November 1894, TOP 3. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 9:  Zur Beschaffung eines Leichenwagens wird dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler der Auftrag zuerteilt, geeignete Pläne eines Leichenwagens zu beschaffen und wegen der Kosten mit den diesbezüglichen Lieferanten zu verhandeln und über das Resultat dieser Verhandlung demnächst Bericht zu erstatten.
Am 8. Februar 1895:       TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, dem Wagenbauer Friedrich Lange in Arnsberg zu beauftragen, dass ein Leichenwagen nach der von ihm eingereichten Zeichnung und Beschreibung im Preis von 625 Mark angefertigt werden soll, laut mündlicher Vereinbarung mit dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler. -  Zeichnung und Beschreibung sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Die Gemeinde-Vertretung ist sich darüber einig, dass dem Lorenz Düring  für die Unterstellung und Instandhaltung des Wagens (gemeint ist der Leichen-Wagen)  und für die Stellung des Kutschers und der Pferde 2 Mark für jede Leiche zugebilligt werden soll. Die Gemeinde selbst wird für die Gemeinde-Mitglieder keine Gebühr erheben. Falls Mitglieder anderer Gemeinden den Wagen zur Bestattung ihrer Leichen entleihen sollten, sind dieselben gehalten, 3 Mark außer den Fuhr-Kosten zu zahlen. - Lorenz Düring, gnt. Adames, Ackerer, Alte Haus-Nr. 5 / Voßecke 1.
TOP 7:  Die Gemeinde-Vertretung beschloss, das Gesuch des Pfarrer Falter betreffend die Niederschlagung von 6 Mark Armenabgabe niederzuschlagen, für dieses Mal abzulehnen, weil nicht hinreichend nachgewiesen ist, dass der Erlös aus der veranstalteten Festlichkeit lediglich für Armenzwecke Verwendung gefunden hat. - Der Name der Festlichkeit ist nicht aktenkundig.
Am 28. Februar 1895:       TOP 1:  Das Gesuch der Lehrerin Wahsermeier um Gehaltserhöhung wird in der Weise genehmigt, dass ihr vom 1. April 1895 eine persönliche, aber pensionsfähige Gehaltszulage von 50 Mark im Jahr bewilligt wird. Das pensionsfähige Gehalt erselben stellt sich hiernach auf 970 Mark dar und stellt sich wie folgt zusammen: aus der Schulkasse: 650,50 Mark; aus der Staatskasse: 150,00 Mark; freie Wohnungskasse: 120,00 Mark; Brennbedarf: 45,00 Mark; Nutzwert des Gartens: 4,00 Mark; Summe: 970,00 Mark.
TOP 2:  Der Antrag der Lehrerin Hermann erscheint mit Rücksicht auf die vorigjährige Gehaltserhöhung von 65 Mark etwas verfrüht; um so mehr als ihr jetziges pensionsfähiges Einkommen bereits 1040 Mark beträgt.
TOP 3:  Gegen die Einschulung eines schulpflichtigen Kindes des Tagelöhners Anton Hahne aus Olpe fand die Gemeinde-Vertretung nichts zu erinnern (einzuwenden). - Die Olper Kinder mussten normalerweise in Calle zur Schule gehen.
TOP 4: Das Gesuch des Lehrers Bahne um Erstattung der ihm durch die Renovierung seiner Dienstwohnung entstandenen Unkosten im Betrag von 33 Mark wird nachträglich ausnahmsweise bewilligt. Die Gemeinde-Vertretung ist sich indes darin einig, dass, falls künftig seitens der Lehrer derartige Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden sollten, dieselben eine Ablehnung grundsätzlich erfahren werden. - Der „rechtzeitige“ Termin ist  - für heutzutage  - nicht aktenkundig.
TOP 7:  Für Pulver zum Schießen auf Kaisers-Geburtstag wurden nachträglich 10 Mark genehmigt.
Am 14. März 1895:      TOP 4:  Zum Kuhhirten für das Jahr 1895 wurde Christoph Althaus in Aussicht genommen. - Christoph Althaus, Arbeiter, Ehefrau Elisabeth geb. Neise;  Alte Haus-Nr. 70 / Chaussee Straße, Schmidten Ecke; 1895: 3 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 5:  Unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 8. Februar d.J.  wurde die Reklamation des Pfarrer Falter betreff Wassersteuer im Vereinshaus unberücksichtigt gelassen. Falls die Anlage eines Wasser-Messers  erfolgt, soll der durch denselben angezeigte Wasserverbrauch auch für die Zeit zur Berechnung kommen, in welcher ein Wassermesser nicht vorhanden war.
TOP 8:  Das Gesuch des Weichenstellers Kehsler wurde vorgelegt und nach Prüfung der einschlägigen Verhältnisse beschlossen, dass die für seine Ehefrau aufgenommenen Kosten für deren Unterbringung in Marsberg auf die Gemeindekasse übernommen werden sollen. - Johann Kehsler; Alte Haus-Nr. 125 / Hauptstraße.
Am 4. April 1895:  TOP 2:  Die Verpachtung der Hude-Flächen im Triftwege, auf der Lehmkuhle, unter dem Sunderwege bis zum Mondsiepen und unter dem Schützenhof wurde vom 1. April ab auf 3 Jahre für jährlich 70,50 Mark genehmigt. - Mondsiepen: von oberhalb des Hohlknochens zum Linneborn´schen Obergraben. Siehe auch: der Pfarrer Falter-Messkelch von der Schützenbruderschaft gestiftet, damit der Ärger ein Ende hatte (und das war der Fall), weil die Schützen nur über Sonntag (Sonntags-Ruhe, Sonntags-Messe) das Mondsiepen  in einer Wasserleitung unter dem Obergraben in die Schützenhalle zum Wasser-Gebrauch leiten konnten.
TOP 5:  Zum Kuh-Hirten pro 1895 wurde der bisherige Hirte Mündelein für den vorigjährigen Preis bestimmt.
TOP 13:  Das Gesuch der Witwe Hilchenberg (Hilgenberg) um Bewilligung der Wohnungsmiete wird abgelehnt, (1.) weil sie selbst noch wohl in der Lage ist, einen Teil ihrer Unterhaltungskosten durch Säcke-Flicken zu erwerben, weil sie (2.)  Alimentations-Pflichten und auch fähige Töchter besitzt und weil sie endlich (3.) bei ihren hier wohnenden Töchtern domicilieren (wohnen) kann.
TOP 14:  Der Witwe Otto soll für ihr Kind, welches demnächst zur Ersten Hl. Kommunion geht (damals mit 14 Jahren) ein Paar Schuhe bewilligt werden.
Am 26. April 1895:      TOP 7:  In die Commission zur Beseitigung des Huflattichs wurden gewählt: Herr Amtmann von Köckritz, Gemeinde-Verordnete Tönne, Noeke, Kerstholt.
TOP 8:  Nach § 65 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Unterstützungs-Wohnsitz sind in erster Linie die ehelichen Kinder verpflichtet.  Für den Unterhalt der arbeitsunfähigen Eltern Sorge zu tragen, da die Frau Hahne bzw. deren Ehemann sowohl alimentationspflichtig als auch fähig sind , so lehnt die Gemeinde-Vertretung  den Antrag des Hahne, die Schwiegermutter  in einem Krankenhaus  unterzubringen, ab, (1.) weil der Zustand der Witwe Krick nicht derart ist, dass eine Pflege im Krankenhaus als unbedingte Notwendigkeit angesehen werden muss, und weil (2.) wenn dies dennoch erforderlich werden möchte, die Eheleute Hahne die Kosten der Unterbringung zu zahlen haben würden. - Trauungsregister: Heirat am 29.1.1880: Christian Hahne, Schüsseldreher,  aus Breitenbruch mit Dorothea Krick; Alte Haus-Nr. 182 / Breiter Weg 17; auch 1901: Handelsmann: Bahnhofstraße. Siehe 13.7.1893, TOP 4.
TOP 9: In Ausführung des Punktes 5 der Tagesordnung wird beschlossen, wegen vorgerückter Zeit die eingehende Prüfung der Rechnung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. -  Die vorgerückte Zeit ist – leider – nicht aktenkundig.
Am 8. Juni 1895:   TOP 1:  Die Kurkosten für die letzte Krankheit des verstorbenen Arnold Krick und ebenso zur Frau und Kind sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Außerdem von der Gemeindekasse bereits gezahlten 5 Mark soll der Witwe Krick eine weitere einmalige Unterstützung von 8 Mark zugebilligt werden. Die Hausmiete soll vom 1. Mai d.J. ab an den Vermieter in Höhe bis zu 60 Mark gezahlt werden.  -  Sterberegister: Arnold Krick, Tagelöhner, gest. 2.5.1895, LA 50 J.; Trauungsregister: Heirat am 12.9.1874 Arnold Krick mit Maria Gertrud Höller aus Hellefeld; am 15.5.1885 stirbt namenlos ein  Sohn, LA 1 Tag; Zählung 1.12.1880: Arnold Krick, Alte Haus-Nr.161/ Krumme Straße, 2 männl., 3 weibl. Bewohner (nicht mehr 1890).
TOP 2:  Der Witwe Matthias Krick wurden 1 Paar Schuhe genehmigt. - Trauungsregister: Heirat am 30.8.1850 Matthias Krick mit Maria Theresia Gummersbach aus Serkenrode; von ihr kein Eintrag im Sterberegister, also wohl nicht in Freienohl gewohnt. Denn Heirat  am 29.5.1854 Wwr, Matthias Krick (aus Freienohl) dim. Pf. Hellefeld mit Elisabeth Ulrich aus Hellefeld; von ihm kein Eintrag im Sterberegister, also haben beide wohl bis zu / nach seinem Tod nicht in Freienohl gewohnt.
Am 13. Juli 1895:    TOP 5: Ein Zuschuss für die Augen-Heilanstalt in Hagen wurde nicht genehmigt. - Nicht aktenkundig ist, ob eine bestimmte Patientin oder nur die Augenklinik gemeint ist. Freienohl ist arm und kümmert sich um seine Armen; und nicht alles steht in diesem Gemeinde-Versammlungs-Protokoll.
TOP 6:  Der Antrag des Schornsteinfegers Franz Weber um Genehmigung einer Renumeration (Gratifikation)  für Abhaltung der Feuerschau wird aufgrund der Provinzial- Feuerordnung (§ 101) abgelehnt. - Dieser Paragraph ist hier nicht aktenkundig.
Am 29. Juli 1895:      TOP 2:  Den beiden Lehrerinnen wird zwecks Erlernung von Handarbeiten ein Zuschuss von je 15 Mark bewilligt. - Welche Handarbeiten gemeint sind und wo die Fortbildung stattfindet, ist nicht aktenkundig; wohl Nähen. Die Lehrerinnen sind Emma Wahsermeyer und Agnes Hermann.
TOP 3:  In Folge Umzugs des Bierhändlers Blessenohl wurde die Wassersteuer vom 1. Mai d.J. ab, für Neise auf 12 Mark und für Blessenohl ebenfalls auf 12 Mark festgesetzt.  - Blessenohl: Alte Haus-Nr. 150 / Hauptstraße, später Modehaus Blessenohl (bis 2012).
TOP 5:  Unter Abänderung des Beschlusses vom 8. Februar d.J. soll dem Ackerer Lorenz Düring gestattet sein, statt der damals beschlossenen 2 Mark 3 Mark für jede Leiche als Entschädigung für Unterstellung des Wagens und Fahren der Leiche zu erhalten.
Am 16. August 1895:    TOP 4:  Auf den Antrag des S.G.V., Abteilung Freienohl wird genehmigt, dass der Weg am mittleren Küppel zweckmäßig ausgebaut wird. Die Gemeinde-Vertretung hat nichts dagegen einzuwenden, dass der genannte Verein einen Verbindungsweg von der Brücke  bis zum mittleren Küppel und von da an der östlichen Seite bis zum Aussichtsturm im Einvernehmen mit der Forstverwaltung herstellt. Der weitergehende Antrag, den unteren Schützenhof mit Bäumen anzupflanzen, konnte vorläufig nicht Folge gegeben werden, da ein Teil desselben verpachtet ist. - Mit der Brücke ist die Langelbrücke gemeint.
TOP 5:  Bezüglich des erneuten Antrags des Christian Hahne behufs Verpflegung seiner Schwiegermutter (Krick) auf Kosten der Gemeinde soll es bei dem Beschluss vom 26.4. d.J. sein Bewenden haben, da sich die Verhältnisse während der Zeit nicht geändert haben.
TOP 6:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt zur Erinnerung an die glorreichen Kämpfe von 1870/71 zu feiern und dazu die hiesigen Vereine einzuladen. - Deutscher Kaiser Wilhelm II., geb. 1859; König von Preußen, deutscher Kaiser seit 1888 – 1918; gest. 1941.
Am 29. August 1895:      TOP 2:  Der Leichenwagen soll einer gemeinsamen Besichtigung von Seiten der hiesigen Gemeinde-Vertretung unterworfen (nicht negativ gewichtet) werden; doch kann dem Lieferanten Lange eine Anzahlung von 500 Mark zuteil werden.
TOP 3:  Die Festfeier am 1. September wird in der von dem gewählten Commitee vorgeschlagenen Form zur Ausführung gelangen. - Siehe oben 16. August 1895 TOP 6.
Am 10. September 1895:    TOP 3:  Die Berufungen gegen die Communal-Steuer: des Pfarrer Falter, des Theodor Folle, …(Vorname nicht korrekt lesbar)  Ernst und des Knechts Joseph Schulte werden abgelehnt; die Communal-Steuer des Fabrikarbeiters Carl Becker wird von 8 Mark auf 4,80 Mark, die des Posthilfsboten Flügge von 8 Mark auf 2,40 Mark ermäßigt. Niedergeschlagen wurden die Communal-Steuer der Friederika Trumpetter, Anna Handlos, Witwe Johann Schwefer, des Hauers Joseph Becker in Höhe von 8 Mark (Steuerliste Nr. 22, Haus-Nr. 120), und der Witwe Franz Kohsmann in Höhe von 4,80 Mark. Die Beschlussfassung über die Berufung der Dina und Elisabeth Röttger wird vorläufig ausgesetzt. Die Berufung des Ludwig Neise gegen die Veranlagung  zur Hundesteuer wurde abgelehnt, da er tatsächlich bis Mitte Juli einen Hund gehalten hat. Die Wassersteuer von Folle und Ernst wurde pro 1895 von 40 auf 30 Mark erniedrigt. - Die Gründe sind - zumeist – nicht aktenkundig; beachtenswert mag sein die Differenzierung der Beträge.
TOP 4:  Der „Krieg gegen Frankreich“ von Professor Theodor Lindler soll in 2 Exemplaren für die diesseitige Schule angeschafft werden.
TOP 5:  Nachträglich wird noch zu Titel 3 des Cultur-Plans beschlossen, dahin vorstellig zu werden, dass in den Saatkämpen die Ausbesserung der pro 1894 verschulten Fichten und Eichen unterbleiben möchte, da das Einsetzen neuer Setzlinge die stehen gebliebenen Pflanzen hindern muss.
Am 26. September 1895:        TOP 1:  Auf den Antrag des Fabrikarbeiters Johann Mester, seine beiden Söhne Adam und Johann Mester in eine Taubstummen-Anstalt  unterzubringen, beschließt die Gemeinde-Vertretung, dem Gesuch desselben dahin Folge zu geben, dass deren ersterer (Adam) auf Kosten des diesseitigen Ortsarmen-Verbandes  in eine Taubstummen-Anstalt  untergebracht werden soll. Den weiter gehenden Antrag auf den jüngeren Sohn (Johann) ebendaselbst erziehen zu lassen, muss abgelehnt werden, da die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde eine so hohe dauernde Belastung nicht gestatten.  - Trauungsregister: Heirat am 15.1.1885 Johann Mester mit Christina Pöttgen; Alte Haus-Nr. 220 / Krumme Straße. - Es gibt zwar in Freienohl einen Ortsarmen-Verband, aber siehe die weiteren TOP. 
TOP 3:  Es wird ferner beschlossen, die Communal-Steuer der Amalia Trumpetter niederzuschlagen und zwar im Betrag von 2,40 Mark pro 1895/96. - Leider stehen im Personenregister nicht immer die gesuchten weiblichen Vornamen, z.B. Amalia.
TOP 4:  Die Kosten-Liquidation des Dr. Bödefeld für a) die Witwe Schwefer nebst Kind von 42,50 Mark; b) für Sattler Anton Geihsler nebst Kind von 28 Mark; c) der Witwe Franz Pöttgen im Betrag von 3 Mark sollen von der Gemeindekasse beglichen werden.
Am 7. Oktober 1895:     TOP 4:  Die Witwe Franz Pöttgen, deren Überführung in ein Krankenhaus notwendig geworden ist, soll auf Kosten der Gemeinde in Meschede untergebracht werden. Die Kosten, welche der Gemeinde hieraus entstehen, sollen teilweise dadurch zurück erstattet werden, dass die von der Witwe Pöttgen ausgeliehenen Beträge von den Schuldnern eingezogen werden. Zu den Unterbringungskosten soll ferner die Altersrente verwandt werden, welche die Witwe Pöttgen z.Zt. bezieht.
Am 11. November 1895:   TOP 1:  Die noch vorhandenen Möbel der Witwe Pöttgen sollen dem Schuster Franz Pöttgen für den Preis von 13 Mark zugeschlagen werden. - 1.12.1895: Franz Pöttgen Alte Haus-Nr. 47 / Krumme Straße 18.
TOP 3:  Zu einer würdigen Feier des Sedantages in Sonderheit zur Ausschmückung des Denkmals und zur Bewirtung der Kinder wurde seitens der Gemeinde-Vertretung ein  Betrag in Höhe von 45 Mark ausgeworfen. - Deutsch-Französischer Krieg, 1870, Schlacht bei Sedan, 2. September 1870, Sieg über die Französische Armee; womit die Kinder bewirtet wurden, ist nicht aktenkundig, Fritten und Würstchen gab es noch nicht...
TOP 5:  Dem Ferdinand Pöttgen kann von den alten Wasserschläuchen der schlechteste für den Preis von 5 Mark überlassen werden, jedoch ohne Schrauben-Gewinde. - Eine wohlüberlegte Sparsamkeit...- Ferdinand Pöttgen, Tagelöhner / Holzhändler, Eheffrau Elisabeth / Dorothea  geb. Neise; Alte Haus-Nr. 37 /  Krumme Straße 3.
TOP 6: Der Witwe Arnold Krick und der Witwe Otto sollen je 3 Meter Reiser-Knüppel bewilligt werden. - Der Winter steht vor der Tür.
TOP 9: Für die Behandlung des Kindes der ortsarmen Witwe Recke (Reke) sollen dem Dr. Bödefeld 18,50 Mark gezahlt werden.
Am 29. November 1895:        TOP 1:  Auf die Eingabe des Pfarrer Falter vom 24. November d.J. wurde festgestellt, dass die Kanalisierung und der Wasseranschluss am Totenhofe vollständig in Ordnung ist, da das Wasser durch vorhandene Schütze nach jeder Seite hin abgeleitet werden kann. -  Die Eingabe ist nicht aktenkundig. - Schütze: siehe Krünitz Online: Schutzbrett.
Am 3. Januar 1896:           TOP 1:  Das Gesuch der Witwe Arnold Krick um Armenunterstützung wird abgelehnt, weil: (1.)  ihr 17-jähriger Sohn verdient wenigstens 1,50 Mark täglich; (2.) sie selbst noch arbeitsfähig ist und hat Gelegenheit zum Erwerb hat und endlich (3.) seitens der Gemeinde bereits für sie 60 Mark Wohnungsmiete bezahlt wurden.
TOP 2:  Die Gemeinde-Vertretung lehnt es vorläufig ab, darüber Beschluss zu fassen, ob sie den Unterstützungs-Wohnsitz des außer der Ehe geborenen Kindes  der jetzigen Ehefrau Hilfsbahnwärter Funke anerkennt, da die Eheleute Hilfsbahnwärter Funke selbst in der Lage sind, die fraglichen Pflegekosten an den Land-Armenverband zu erstatten. - Genauere Informationen sind nicht aktenkundig. Empathie für dieses Kind, bitte!
TOP 3:  Der Dr. Gruhs ist am 1.Oktober 1895 in das Haus des Buchhändlers Becker eingezogen. - Alte Haus-Nr. 222 / Hauptstraße 18. - Dr. Gruhs: 3 männl., 3 weibl. Bewohner. -  Da dieser Umstand bei der Wassersteuer…Fortsetzung wird hier ausgelassen.
Am 9. Januar 1896:   In Folge der heute eingegangenen Zuschrift vom 2. d.M.  des Herrn Amtmanns von Köckritz, laut welcher durch Verfügung des Königlichen Landrats-Amtes zu Arnsberg dem Königl. Kreisphysikus Sanitätsrat Dr. Röper zu Arnsberg die Schulrevision übertragen werden soll, spricht die Gemeinde-Vertretung einstimmig den dringenden Wunsch aus, die Revision der Schulen in der Gemeinde Freienohl dem Dr. med. Gruhs hier übertragen zu wollen. - Zur Erinnerung „der Schulen“: 3 Schulen: Alte Schule, späteres Amtshaus, späteres Feuerwehrhaus.
Am 28. Januar 1896:   TOP 2:  Die Entscheidung über den mündlich gestellten Antrag der Witwe Hilgenberg (Hilchenberg) wurde zurückgestellt, bis die Tochter wirklich bei ihr wegzieht. - Für diesen Auszug sind die Hintergründe nicht aktenkundig. Heirat?
TOP 3: Der Witwe Arnold Krick wird vorläufig eine einmalige Unterstützung von 5 Mark bewilligt. Für das schulpflichtige Kind derselben sollen aus Gemeindemitteln ein Paar Schuhe beschafft werden. Für den Fall, dass die Krankheit der Krick ein ferneres Eingreifen der Gemeinde bedingt, wird dem Gemeinde-Vorsteher Vollmacht erteilt, das Nötige anzuordnen.
TOP 7:  Zu Wasserwerk-Deputierten für die Periode 1896-1898 inclusive wurden die ausscheidenden: (1.) Carl Feldmann,(2.)  Arnold Schroeder, (3.) Johann Kückenhoff einstimmig wiedergewählt.
TOP 8:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, dem Land-Armen-Verband die seit dem 7. Oktober d.J. erwachsenen Kosten für das außerhalb der Ehe geborene Kind der Louise Leyendecker jetzigen Ehefrau Hilfsbahnwärter Funke zu erstatten, dieselben jedoch unverzüglich von dem Funke wieder einzuziehen.  - Siehe oben 3. Januar 1896, TOP 2; Gründe für diese Praxis sind nicht aktenkundig.
TOP 10:  Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von dem Haushaltungsplan der diesseitigen katholischen Schule für das Rechnungsjahr 1896/97… - Im Protokoll auffällig: „…katholische...“ Neue Politik…
TOP 11:  Das Angebot des Dr. Gruhs, die Behandlung der Ortsarmen hiesiger Gemeinde für eine jährliche Renumeration von 80 Mark zu übernehmen, wird akzeptiert mit der Maßnahme, dass er die Schulrevision der diesseitigen Schulgemeinde unentgeldlich (mit d geschrieben, korrekt: unentgeltlich) vorzunehmen habe.
Am 5. Februar 1896:     TOP 4:  Die Gesuche der Lehrerinnen Hermann und Wahsermeyer um Erstattung der 3 Cep (?) 3,50 Mark für Wasserleitungsreparaturen, welche hätten verwirkt werden können, wurde abgelehnt. -  Der Grund ist nicht aktenkundig. - „Verwirken“ : leisten, erledigen.
TOP 5:  Das Gesuch des Kriegervereins um Bewilligung von 10 Mark als Beihilfe zum Schießen auf dem Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers wurde genehmigt.
Am 4. März 1896:      TOPO 2: Die eingesandte Rechnung des Dr. Hilsmann  über Behandlung der Witwe Schwefer soll dahin erledigt werden, dass die Gemeinde an Fritz Schwefer 40 Mark zahlt; dieser zahlt nach seinem Anerbieten ebenfalls 40 Mark und soll versuchen, die Rechnung, welche auf 120 Mark lautet, hiermit  (Summe 80 Mark) zu begleichen. - Zeichen für die Armut der Gemeinde?
Am 19. März 1896:     TOP 1:  Zum Kuhhirten für die Sommermonate wurde Anton Mündelein bestimmt und soll derselbe pro Tag als Lohn 2,50 Mark erhalten unter Fortfall des bisher extra gezahlten Betrages von 15 Mark für Flachs, Eier pp.  Die Bedingungen bleiben die nämlichen wie bisher. -  Die sind hier nicht aktenkundig. - pp = lateinisch: perge perge: und so weiter. - Anton Mündelein: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 23 / Bergstraße 19.
TOP 2:  Den Kindern der Witwe Otto sollen je 1 Paar Schuhe für Rechnung der Gemeinde angefertigt werden nach vorheriger Vereinbarung durch den Schuster Molitor. -  Franz Molitor: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 152 /  Breiter Weg 21: 4 männl., 4 weibl. Bewohner. - Ww. Otto: 1.12.1895: Alte Haus-Nr.9 / Bergstraße 2 (Vermieter: Engelhard Spieler), 1 männl., 5 weibl. Bewohner.
TOP 4:  Die durch Sturmwind beschädigte Eiche soll an der schadhaften Stelle abgeglättet werden und stehen bleiben. Die nebenstehende Eiche soll zweckmäßig gebunden werden.  - Verbunden werden? - Welche Eichen gemeint sind, ist nicht aktenkundig, - aber der nachhaltige Umgang „mit der Natur“, „mit der Schöpfung“.
TOP 6:  Zur Prüfung der Rechnung pro 1894/95 wurden Tönne und Noeke gewählt.
Am 18. April 1896:   TOP 2:  Zur Errichtung des Nationaldenkmals der Völkerschlacht zu Leipzig werden 5 Mark bewilligt. - Für das Denkmal in Leipzig; „Befreiungskrieg“ vom 16. - 19. Oktober 1813 von Russland, Preußen, Österreich, Schweden gegen Napoleon Bonaparte; con 600.000 Soldaten wurden 92.000 getötet, verwundet.
TOP 5:  In die Commission zur Besichtigung des Huflattichs wird gewählt: (1.) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (2.) Landwirt Joseph Noeke, (3.) Wirt Johann Kerstholt; (4.) Postverwalter Tönne.
TOP 8:  Die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl für das Rechnungsjahr 1894/95 wurde vorgelegt, Positions weise durchgeprüft und dem Rendant Bracht vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notate Decharge erteilt. Die Rechnung schließt ab in Einnahme mit 56.242, 35 Mark; in Ausgabe mit  55.784,05 Mark, sodass rin Kassen-Bestand von 458,30 Mark verbleibt. Die Rest-Einnahmen belaufen sich auf 12.730,67 Mark und die Rest-Ausgaben auf  0,50 Mark, welche pro 1895/96 nachzuweisen bleiben.
Am 2. Mai 1896:         TOP 4:  Die durch die Behandlung der Witwe Schwefer entstandenen und bisher noch nicht gezahlten Cur-Kosten von 40 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 5:  Nachträglich wurde der Antrag des Lehrers Hatzig auf Erstattung von 8,95 Mark für Beschaffung von Utensilien pp. (perge perge! usw.) zwecks Beiwohnung an einem Obstbau-Kursus wird abgelehnt, weil in hiesiger Gemeinde noch niemals ein Lehrer für derartige Anschaffungen eine besondere Vergütung erhalten hat. -  Inhaltlich sind die Utensilien nicht aktenkundig; und  - damals - Beiwohnung heißt heutzutage Fortbildung; und  dann „noch niemals“: die Gemeinde-Versammlung ist nicht für Neues? „Schulstoff“, Lern-Inhalt von früher?
Am 19. Mai 1896:   TOP 1:  Das Gehalt der Lehrerin Elise Müller, welches nach dem Schulvorstands-Beschluss vom 15. Mai 1896 auf 1.020 Mark  festgesetzt worden ist, wird seitens der Gemeinde-Vertretung genehmigt. – Siehe: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 3:  Unter der Voraussetzung, dass der Sattler Schwefer ebenfalls aus eigenen Mitteln für die Erziehung seines verwahrlosten Sohnes August beisteuern wird, beschließt die Gemeinde-Vertretung, einem hiesigen Lehrer  eine Renumeration von 50 Mark zu bewilligen, falls er den Schüler so weit bringt, dass er mit Verständnis lesen und schreiben lernt. -  Das Wort „verwahrlost“ meint mit heutiger Erfahrung: lernbehindert. Siehe: 8. Juni 1896, TOP 3.
Am 8. Juni 1896:    TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den vom Schulvorstand (Pfarrer Falter) als nicht bildungsfähig bezeichneten August Schwefer für 1 Jahr aus öffentlichen Armen-Mitteln der Idioten-Anstalt zu Niedermarsberg  zu überweisen. -  Idioten-Anstalt: damals kein Schimpfwort, nicht moralisch abwertend gemeint.
TOP 4: Der Antrag der Witwe Hilgenberg (Hilchenberg) auf Erstattung der  Wohnungsmiete wird in der Weise genehmigt, dass dem Caspar Zacharias in vierteljährlichen Raten vom 1. Mai d.J. ab  13 Mark  ausgezahlt werden und zwar bis auf weiteres. - Witwe Hilgenberg: 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 218 / Hauptstraße; 1 weibl. Bewohner.
m 13 Juli 1896:      TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die Lieferung der Fourage durch die Gemeinde und die Mund-Verpflegung durch die Quartier-Geber zu übernehmen.-  Mehr ist nicht aktenkundig; Fourage ist das Futter für die Militär-Pferde; Mundverpflegung meint das Essen für das in Freienohl einquartierte Militär.
TOP 3: Der Antrag der Witwe Köhne, den Pachtzins für die Einnahme des Brückengeldes (Langelbrücke) auf 25 Mark zu ermäßigen, wird abgelehnt und beschlossen, in den nächsten Tagen zur Neuverpachtung  zu schreiten. Die neue Pachtperiode beginnt mit dem 1. August und dauert bis zum 31. Juli 1899. Bis dahin soll der Witwe Köhne die Empfangungen unter den früheren Bedingungen belassen bleiben. -  Empfangungen = Annahme des Brückengeldes. - Bahnwärter a.D. Heinrich Köhne war am 27.4.1896 gestorben LA 57 J.
TOP 5:  Es wurde Abstand davon genommen, wie dies auch früher schon beschlossen, in Freienohl eine Fortbildungsschule zu errichten. - Hier ist mehr nicht aktenkundig. Siehe auch 3. März 1904 (Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“).
TOP 6:  Unter Aufhebung des früheren Beschlusses beschließt die Gemeinde-Vertretung, die Fischerei vom 1. August  cr. (lat. currentis:  des laufenden – Jahres – 1896) ab zu verpachten und zwar mit Rücksicht darauf, die benachbarten Fischerei-Berechtigten nach wie vor die Fischerei ausnutzen, beziehungsweise verpachten.  Die Bedingungen sollen in Gemeinschaft mit dem berechtigten Linneborn entworfen und demnächst der Gemeinde-Vertretung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Am 31. Juli 1896:       TOP 1:  Nachdem der Gemeinde-Verordnete Noeke als Beteiligter abgetreten war (den Raum verlassen hatte), wurde beschlossen die Fischerei dem Landwirt Noeke zu den gestellten Bedingungen als Mitbietender in der gestern stattgefundenen Verpachtung zuzuschlagen unter der Bedingung jedoch, dass er pro Jahr anstatt des gebotenen Betrages von 47 Mark das in der Verpachtung erzielte Höchstgebot von 55 Mark zahlt. Der Zuschlag an Noeke geschah mit Rücksicht auf den Fischerei-Berechtigten Linneborn, der ausdrücklich die von der Gemeinde gestellten Bedingungen auch für sich bietend erachtete, zugleich aber verlangte, dass die Fischerei solchen Personen nicht zugeschlagen werde, welche dieselbe erwerbsmäßig ausnützen, der Höchstbietende jedoch als erwerbsmäßiger Fischer bekannt ist. Ferner war die Gemeinde überzeugt, dass nur in dieser Weise eine Hebung der Fischzucht erfolgen kann.
TOP 2:  Die Erhebung des Brückengeldes (Langelbrücke)   wurde dem Höchstbietenden Johann Kückenhoff für das Gebot von 27 Mark zugeschlagen. – Heinrich Köhne gest. 23.4.1896.
Am 31. August 1896:  TOP 6:  Für die Funktionsperiode vom 1. April 1896 bis 1902 wird der Landwirt Johann Kückenhoff zum Amts-Verordneten gewählt. - Vorher war das Maurermeister Franz Göckeler, gest. 10. September 1897, LA 84 J., in Neheim (wohl im Krankenhaus).- Zu unterscheiden ist: Gemeinde- vom Amts-Vorsteher. Ursprünglich war in Hellefeld die Amtsverwaltung; 1842 kam sie nach Freienohl mit dem Freienohler Bürgermeister Alberts, dann 1844 mit Amtmann Devivere auf Gut Bockum. „Arbeitsplatz“: zunächst im Alten Rathaus“, aus heutiger (2010) Sicht mitten auf der St. Nikolaus-Straße zwischen der Alten Schule und der Volksbank; dann im Haus Tönne: Gasthof zur Post, im Zimmer rechts vom Eingang; dann im Haus Rosenthal: „Schmidten Ecke“: Hauptstraße / Brunnenstraße (Düringstraße, später Emmerich, dann Hömberg.
Am 15. September 1896:        TOP 2:  Für die Familien der durch Untergang Sr. (Seiner) Majestät Schiff „Iltis“ in Trauer versetzt sind, wurden 6 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Dieses 1877 erbaute deutsche Kanonenbot (später sagte man: „Kriegsschiff“ im Vergleich zum „Handelsschiff“) ging am 23.7.1896 in einem Taifun des „Gelben Meeres“ bei der Schantung Halbinsel unter.- Namen der Familien sind nicht aktenkundig, wohl keine Soldaten aus Freienohl, denn die wären genannt worden.
TOP 5:  Es soll für die Folge ein für allemal untersagt werden, Wäsche auf den Schulböden zum Trocknen aufzuhängen. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Volkszählung 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 206: Schule / späteres Feuerwehrhaus: unten Amtssekretär Anton Bärens; 1 männl., 3 weibl. Bewohner; oben Lehrerin Wahsermeyer, LA 24 J., 2 weibl. Bewohner (sie + vielleicht ihre Mutter). Nach Bärens: Lehrer Eickelmann, 4 männl., 4 weibl. Bewohner. 1.12.1900: Amtssekretär Anton Bärens: Alte Haus-Nr. 223: Amtshaus.
Am 15. Oktober 1896:        TOP 2:  Die vom Sattler Schwefer an die Feuerwehr eingereichte Rechnung von 10.60 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. -  Was Sattler Schwefer repariert hat, ist nicht aktenkundig; Schläuche...
TOP 3:  Die Genehmigung zur Anlage einer Kegelbahn an dem Gasthaus der Ferdinand Köster wurde erteilt unter der Genehmigung, dass die darauf entfallenden Steuern in die Gemeindekasse Freienohl fließen.- Am Bahnhof, um das Jahr 2000: „bei Brino“.
Am 25. November 1896:    TOP 1:  Die Wassersteuer für Joseph Trumpetter soll vom 1. Mai d.J. ab um 3 Mark, des Franz Peetz  vom 1. August d.J. ab um 3 Mark, der Witwe Arnold Geihsler vom 1. Mai d.J. um 5 Mark, des Franz Eickelnmann jun., der Witwe Schwefer vom 1. Januar d.J. um 3 Mark, und die Witwe Schmied Schwefer vom 1. Oktober d.J. um 3 Mark erhöht werden. - Die unterschiedlichen Beschlussfassungen sind in der Akte nicht begründet, machen aber wohl deutlich ein einfühlsames Wissen.
TOP 6:  Die Rechnung des Fuhrmanns Theodor Geihsler für Hin- und Rückfahrt der Feuerspritze nach Oeventrop wurde in Höhe von 7,50 Mark  als angemessen erkannt. - Und von der Gemeindekasse übernommen. In den Oeventroper Akten wird stehen, wie gewaltig das Feuer war...
TOP 1:  Der bereits in der Irrenanstalt zu Marsberg untergebrachte Heinrich Düring soll als ortsarm behandelt werden und die in Folge dessen an die Anstalt zu zahlenden Gelder zu 1/3  von der Gemeinde entrichtet werden.
Am 2. Januar 1897:       TOP 1:  Die für die Wahlperiode1897/1902 neu gewählten Gemeinde-Verordneten Caspar Altenwerth und Johann Flinkerbusch wurden vom Vorsitzenden nach vorgängiger Vorhaltung durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. -  Vorhaltung: nicht, wie heutzutage, negativ gewichtet, sondern positiv gewichtet: nach inhaltlich gründlicher Information... Wer ausgeschieden ist, ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Auf den Antrag des Löwenbach wurde beschlossen, ein Projekt und einen Kosten-Anschlag über Herstellung eines Rohr-Durchlasses vom Löwenbach´schen Stall bis zum Provinzial-Straße-Durchlass anfertigen zu lassen. Derselbe soll der Provinzial-Wegebau-Verwaltung vorgelegt und diese um Gewährung einer Beihilfe angegangen werden.  Die Anlage soll jedoch nur dann zur Ausführung kommen, wenn der Kirchenvorstand damit einverstanden ist und durch Revers auf alle etwaigen Schadens-Ansprüche verzichtet. - Bendix Löwenbach, Handelsmann, Jude: Alte Haus-Nr. 90 / Hauptstraße 3 / später Schuhhaus Klemm; Stall: möglich Alte Haus-Nr. 91 / Hügel-Straße; Genaueres ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Das Bedürfnis der Conzession zum Kleinhandel bzw. Ausschank in geistigen Getränken (damit waren damals alkoholische Getränke: Bier, Schnaps usw. gemeint) wurde bezüglich des hiesigen Consum-Vereins sowie des Vereinshauses verneint. - Gründe sind nicht aktenkundig; für das Vereinshaus (Kirchen-Besitz) auch nicht im Jahresbericht des Pfarrers Falter.
TOP 5:  Zum Schiedsmann hiesiger Gemeinde wurde der Gastwirt Johann Kerstholt auf eine weitere Funktionsperiode von 3 Jahren wiedergewählt.
Am 16. Januar 1897:           TOP 1: Das Halten der beiden Zuchtbullen soll unter Zugrundelegung des vom Vorsitzenden entworfenen Vertrages, dem Franz Peetz gegen eine jährliche Vergütung von 240 Mark übertragen werden. - Franz Peetz: Alte Haus-Nr. 55 / Krumme Straße 2 (2012 Ehepaar Friedrich u. Rita Neise).
TOP 2:  Holzhändler Caspar Schröer erhält auf seinen Antrag einen Nachlass von 3 Mark auf die unlängst empfangenen Weihnachtsbäume. - Mehr ist hier – leider – nicht aktenkundig. - Lesenswert: Wikipedia: Weihnachtsbäume, Geschichte...
Am 6. Februar 1897:      TOP 2:   Der Haushalts-Anschlag des kath. Schulverbandes Freienohl pro 1897/98 wurde vorgelegt und nach Kenntnisnahme genehmigt. Das Schulkassen-Defizit wurde in Höhe von 3.486,02 Mark bewilligt.
TOP 6:  In der Pflegschaftssache des Invaliden Heinrich Düring beschloss die Gemeinde-Vertretung auf Aufhebung des zwischen dem Pfarrer Falter einerseits und der Alexianer-Anstalt zu Merlenbach andererseits bestehenden Vertrages zu klagen,  falls nicht der Pfleger von selbst unverzüglich die erforderlichen Schritte einleitet, den Vertrag zu lösen und dem Ortsarmen-Verband das für den Düring verwaltete Vermögen uns antwortet. - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 20. Februar 1897:  TOP 5:  Als Beitrag der Gemeindekasse  zur Bestreitung  der Kosten einer würdigen Begehung der 100-jährigen Geburtstagsfeier des hochseligen Kaisers Wilhelm, insbesondere zum Zweck der Illumination der Gemeinde-Gebäude  und Veranstaltung des üblichen Abgebens von Böllerschüssen wurde der Betrag von 40 Mark ausgesetzt. - Kaiser Wilhelm I. geb. 22. März 1797, gest. 9. März 1888. – Erinnerungskultur.
Am 26. März 1897:   TOP 8:  Die Wassersteuer für das Vereinshaus wurde für das Jahr 1897 um 20 Mark, d.h. von 60 auf 40 Mark ermäßigt, da der Flaschenbier-Handel seitens des Weigel eingestellt worden ist. - Ob die Begründung gründlich, verständlich ist? - Vereinshaus: initiiert von Pfarrer Falter; ist Bier-Ausschank verboten worden? Oder er lohnte sich nicht? Gasthof Hellmann, Breiter Weg.
TOP 15: Da der Pastor (Pfarrer Falter) der Verpflichtung, die Gemeindewiese im Ohl von dem angeschwemmten Kies zu reinigen, bisher nicht nachgekommen ist, soll die Separations-Behörde ersucht werden, den Genannten hierzu anzuhalten.
Am 21. April 1897:     TOP 1:  Zum Stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde der Landwirt Johann Kückenhoff Junior gewählt.
TOP 2:  Dem Kind der Witwe Otto wurde für die bevorstehende Feier der Ersten Hl. Kommunion 1 Paar Schuhe bewilligt. -  Damals gab es die Erste Hl. Kommunion mit 14 Jahren. Ab etwa 1914 mit 8 – 9 Jahren (3., 4. Klasse)). Seit etwa 2010 wird diskutiert: ab 14, 15 Jahre (und die Firmung verschieben auf 18, 21 Jahre).
TOP 3:  Der Witwe Arnold Krick wurde mit Rücksicht auf den eingetretenen Todesfall eines Kindes eine einmalige Unterstützung von 20 Mark bewilligt. - Sterberegister: Josefine Krick, 4 Jahre, gest. 30.3.1897. - Trauungsregister: Heirat am 20.9.1874 Arnold Krick mit  Maria Gertrud Hölter aus Hellefeld. Sterberegister: Arnold Krick, Tagelöhner,  LA 50 J., gest. 2.5.1895.
TOP 4:  Zur Besichtigung der Grundstücke  behufs Entfernung des Huflattichs wurde eine aus 3 Mitgliedern bestehende Commission bestehend:  (a) aus den Gemeinde-Verordneten Funke, (b) Kerstholt und (c)Tönne gewählt.
TOP 5: Die Rechnung des Caspar Altenwerth über ärztliche Behandlung seines in dem landwirtschaftlichen Betrieb bei Noeke verletzten Sohnes wurde zum Betrag von 73 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung bzw. Erstattung übernommen. Die Gemeinde-Vertretung behält sich vor, nach Einholung eines Rechtsgutachtens Noeke ersatzpflichtig zu machen.
Am 31. Mai 1897:            TOP 6:  Nachdem die Gemeinde-Vertretung von den Verhandlungen in der Unterstützungssache der Witwe Bauunternehmer C. Rocholl Kenntnis genommen hat, beschließt sie, ihr eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu verweigern, da eine Hilfsbedürftigkeit derselben nicht anerkannt wird. -  Sterberegister: Bauunternehmer Caspar Rocholl , geb. 1830, gest. 22.11.1892; Maurer Johann Rocholl, geb. 1829, gest. 20.12.1892.
TOP 10:  Der Antrag des Flaschenbier-Händlers Anton Blessenohl auf käufliche Überlassung eines Splissteiles (ein ziemlich kleines, kaum wertvolles Garten-Grenzstück)) zwischen der Arnsberg-Beverunger-Chausse und der Hügelstraße, angrenzend an Caspar Geihsler, wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Anton Blessenohl: Alte Haus-Nr. 229, Hauptstraße 22 (früher Arnsberg-Beverunger-Chaussee).
Am 8. Juli 1897:      TOP 1:  Siehe oben 31. Mai 1897, TOP 10: Der Antrag des Bierhändlers Anton Blessenohl mit Errichtung eines Wohnhauses an der Ecke der Provinzial- und Hügelstraße wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass die Fluchtlinie in der Verlängerung des Becker´schen Hauses  festgelegt wird und der Bau in der gesetzlichen Entfernung vom Gemeinde-Eigentum errichtet wird. Im Übrigen wird vorausgesetzt, dass der Bauplan genau eingehalten wird. -  Heinrich Becker, Buchhändler, Buchbinder, Hauptstraße 18 / Alte Haus-Nr. 222.
TOP 3:  a) Da der älteste Sohn der Witwe Arnold Krick bereits 2 Mark pro Tag verdient, beschloss die Gemeinde-Vertretung, ihr die Wohnungsmiete vom 1. August d.J. ab nicht mehr zu gewähren.   b)  Es soll versucht werden, die Witwe Franz Pöttgen, welche sich zur Zeit im Krankenhaus in Meschede befindet, in einer Provinzial-Anstalt unterzubringen. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig.  c) Die für die geisteskranke Tochter des Rottenarbeiters Arnold Feldmann gezahlten Beiträge sollen von dem letzteren wieder eingezogen werden und zwar vom 1. Juli d.J. ab, da derselbe sehr wohl in der Lage ist, diese Kosten selbst aufzubringen. - Arnold Feldmann, Alte Haus-Nr. 108 /  Hauptstraße; 1.12.1895: 2 männl., 3 weibl. Bewohner. - Rotten-Arbeiter: in der Arbeitsgruppe beim Eisenbahn-Strecken-,  Schienen-Bau, Tunnelbau.
TOP 4:  Um beurteilen zu können, ob die Wasserversorgung der hiesigen Ortschaft durch natürliche Quell-Fassung möglich sei, wird eine Commission, bestehend (1.) aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (2.) Joseph Noeke, (3.) Johann Kerstholt, (4.) Johann Schwefer gewählt, welche im Laufe der nächsten Woche das in Betracht kommende Quellen-Gebiet besichtigen und demnächst über das Ergebnis in der nächsten Sitzung referieren sollen.
TOP 7:  Die Wassersteuer der Witwe  Schuhmacher Schwefer pro 1897 in Höhe von 4 Mark wird niedergeschlagen. -  Witwe Schuhmacher Johann Schwefer, Alte Haus-Nr. 18 / Kerstholtsgasse 2 / Bergstraße; Johann Schwefer: geb. 1848, gest. 14.8.1892, LA 44 J.
Am 24. Juli 1897:     TOP 2:  Der Antrag des Arnold Feldmann auf Weiterzahlung der Kosten für seine geisteskranke Tochter wird abgelehnt und behält es beim Beschluss vom 8. d.M. sein Bewenden. - Siehe oben 8.7.1897,TOP 3 c.
Am 28. August 1897:     TOP 2:  Das Anerbieten des Arnold Feldmann, auf die Kostenauslagen für seine geisteskranke Tochter bis auf weiteres jährlich den Betrag von 60 Mark der hiesigen Gemeinde zu erstatten, wurde genehmigt. - Siehe oben: 8.7.1897, 3c; 24.7.1897,2.
Am 21. September 1897:    TOP 2: Dem Kaspar Flinkerbusch soll für den Transport der Feuerspritze zum Schulte´schen Brand nach Oeventrop statt der verlangten 10 Mark eine Vergütung von 6 Mark gezahlt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Kaspar Flinkerbusch gnt. Schwert, Ackerwirt, Alte Haus-Nr. 4 / Marktplatz. Siehe oben 25.11.1896 TOP 6.
TOP 4:  Als Mitglieder bzw. Stellvertreter der Voreinschätzungs-Commission wurden Gemeinde-Vorsteher Kehsler und Gemeinde-Verordneter Johann Kerstholt gewählt.
Am 8. Oktober 1897:    TOP 3:  Der Weg nach Brumlingsen soll an den schlechtesten Stellen am Fuhrloch und bei Bauerdick nach Bedarf ausgebessert werden. -  Aus Freienohl arbeiten mehrere  in der Chemischen Fabrik Wildshausen; und Kinder aus Brumlingsen gehen – hin und zurück – in Freienohl zur Schule; manchmal wohnen Großmutter oder/und Großvater in Freienohl (zum Mittagessen ihrer Enkel offen).
TOP 4:  Die Kosten für den Transport der Witwe Franz Pöttgen von Meschede nach Eickelborn wurden mit 20 Mark auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen. - Eickelborn bei Lippstadt, Heilanstalt für Geisteskranke. Weitere Einzelheiten über den Transport, seitens der Begleitung (wer? von Freienohl nach Meschede, nach Eickelborn und wieder zurück...) sind nicht aktenkundig..
Am 6. Dezember 1897:      TOP 1:  Die Gemeinde beschließt, der Witwe Heinrich Rocholl eine fortlaufende Unterstützung in Höhe von 10 Mark pro Monat vom 1. d.M. ab zu gewähren. Als Wohnungsmiete soll für sie eine Entschädigung bis zu 60 Mark jährlich bewilligt werden.und zwar wird die Gemeindekasse die Miete zu Händen des Wohnungsgebers zahlen.  -  Sterberegister: Heinrich Rocholl, Maurer, gest. 12. November 1897, LA 30 J.: Trauungsregister: Heirat am 24.8.1895 mit Mathilde Düring. Laut Volkszählung vom 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 184/ Breiter Weg 18: 3 männl., 5 weibl. Bewohner. Möglicherweise sind diese Daten unstimmig, weil der Vorname der Witwe hier im TOP 1 fehlt.
Am 27. Dezember 1897:       TOP 3:  Der Witwe Gaudenz  Trumpetter soll auf ihren Antrag die Zahlung der rückständigen Communal-Steuer erlassen werden. - Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21; gest. 3.11.1897, LA 57 J. Heirat am 13.6.1891 mit Henriette Höhmann aus Enste  Pfr. Meschede.
TOP 4:  Dem Antrag des Vorstandes der Heil- und Pflegeanstalt  für Augenkranke in Hagen entsprechend soll vom 1. Januar 1898 ab fortlaufend bis auf Widerruf ein  Beitrag von einem halben Pfennig pro Kopf der Bevölkerung an die genannte Anstalt geleistet werden.
TOP 5:  Wenn es richtig ist, dass die Gemeinde bei Unfällen den Knechten von Fuhrwerks-Besitzern, die nicht einer Berufsgenossenschaft angehören, ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) für die entstehenden Kosten aufzukommen haben, muss darauf gedrungen werden, dass die Betreffenden durchweg angehalten werden, der Berufsgenossenschaft ihres Gewerbes beizutreten.
Am 3. Januar 1898:        TOP 3:  Der Witwe Heinrich Rocholl wurden auf ihren beim Vorsitzenden mündlich gestellten Antrag 96 Mark Mietentschädigung pro Jahr mit der Maßgabe bewilligt, dass sie auf jede weitere Unterstützung verzichtet. Es soll jedoch versucht werden, diesen Betrag wieder einzuziehen, falls ein gesetzlich verpflichteter (Betrag) hierzu vorhanden ist. - Siehe oben: 6. Dezember 1897, TOP 1.
Am 29. Januar 1898:      TOP 1:  Der schriftlich gestellte Antrag der Witwe Heinrich Rocholl um weitere Unterstützung außer dem als Miet-Entschädigung bewilligten 96 Mark wurde abgelehnt und soll nunmehr nach Gnade des Beschlusses vom 6. Dezember 1897 die Miet-Unterstützung an die Antragstellerin gezahlt werden. Dieselbe beträgt 90 Mark für Wohnungsmiete jährlich und monatliche 10 Mark. Hierbei wird zur Bedingung gemacht, dass die Witwe Rocholl nach hier zurückzieht. Die Gemeinde behält sich hierbei vor zu bestimmen, dass die Rocholl das Reinigen und Anheizen bei einer der hiesigen beiden Schulen übernimmt.
TOP 2:  Als Beitrag zur Bestreitung der Kosten fürs Schießen am Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers wird ein Betrag zu 10 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
Am 5. Februar 1898:           TOP 3:  Seitens der Landwirtschaftlichen Berufs-Genossenschaft ist die Erstattung der von derselben in Anspruch genommenen Hälfte der Kurkosten für den im landwirtschaftlichen verunglückten Sohn von Caspar Altenwerth abgelehnt worden. Es soll daher gegen Joseph Noeke nunmehr behufs Zurückforderung der ganzen Kosten-Auslagen vorgegangen werden. - Siehe oben: 21. April 1897, TOP 5.
Am 24. Februar 1898:    TOP 2:  Die Gemeinde-Vertretung willigt darin ein, dass die Witwe Heinrich Rocholl jedoch nun jederzeit widerruflich ihren Wohnsitz in Arnsberg beibehält.
Am 19. März 1898:   TOP 3:  Zum Kuh-Hirten für die hiesige Gemeinde-Hude wurde der seitherige Hirte Mündelein unter den bisherigen Bedingungen erwählt.
TOP 4:  Der Herr Amtmann wird beauftragt, eine Local-Polizei-Verordnung auszuarbeiten, wodurch das Befahren der Langelbrücke geregelt wird.  - Siehe unten: 19. April, TOP 9.
Am 19. April 1898:        TOP 3:  Für die 5 Kinder der Witwe Otto sollen durch Schuhmacher Clemens Tönne je 1 Paar neue Schuhe auf Rechnung der Gemeindekasse angefertigt werden. - Witwe Otto: Alte Haus-Nr. 9 / Bergstr.2; Sterberegister: Wilhelm Otto, Fabrikarbeiter, Geb.-Ort: Freienohl, LA 34 J.; gest. 30.5.1893; Sterbe-Ursache ist nicht aktenkundig; Fabrik-Unfall? Trauungsregister: Heirat am 6.7.1884: Wilhelm Otto mit Maria Heckmann.
TOP 7: Zu Mitgliedern der Commission  für die Anfang Mai vorzunehmende Besichtigung des Huflattichs wurden gewählt: a) Gemeinde-Vorsteher Kejsler, b) Gemeinde-Verordnete Kerstholt und c) Tönne.
TOP 9:  Gegen die vorgelegte Polizei-Verordnung betreffend der Benutzung der Langelbrücke mit 2 aneinander gekoppelten beladenen Wagen, sowie das Reiten und Fahren im Schritt darüber fand sich nichts zu erinnern. -  Genaueres und Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
Am 30 April 1898:   TOP 2:  In die Commission zur Prüfung der Gemeinde-Rechnung pro 1896/97 wurden gewählt: a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, b) ferner Gemeinde-Verordnete Tönne und c) Kerstholt.
TOP 4:  Unter der Voraussetzung, dass die Vertretung der erkrankten Lehrerin Müller nicht über eine Woche dauert, wurde der Stellvertreterin eine Renumeration (besondere Auszahlung) von 2 Mark pro Tag bewilligt. - Diese Stellvertreterin ist nicht genannt.
TOP 6:  Zum zweiten Amts-Verordneten für die hiesige Gemeinde wurde der Gemeinde-Verordnete Gastwirt Johann Kerstholt gewählt. Derselbe, in der Versammlung anwesend, nahm die Wahl an.
Am 14. Mai 1898:     TOP 4:  Die der Witwe Heinrich Rocholl in Arnsberg aus Anlass ihrer Niederkunft (Geburt eines Kindes) gezahlte Armen-Unterstützung im Betrag von 25 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Siehe oben: 3. Januar 1898 TOP 3; ihr Mann war gestorben: 12. November 1897.
Am 25. Juni 1898:       TOP 2: Der Johann Heckmann wurde mit seinem Antrag der Erwirkung der Mietszahlung für die Witwe Kaspar Rocholl abgewiesen; es soll ihm vielmehr anheim gegeben werden, gegen die Witwe Rocholl bzw. gegen deren Kinder zwangsweise im gerichtlichen Wege vorzugehen.
Am 16. Juli 1898:   TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung fand es nicht für zweckmäßig, einen Zugang zu der neuen Schule vom Alten Weg aus anzulegen und es wurde deshalb der Antrag des Theodor Zacharias und Genossen abgelehnt. -  Kein Mitglied der Gemeinde-Vertretung wohnt am Alten Weg und hat also kein Schulkind für den bequemeren Zugang zur neuen Schule (späteres Feuerwehrhaus). Die ablehnenden Gründe sind nicht aktenkundig. Später wurde dieser Zugang gerade für die Kinder vom Alten Weg angelegt und wird heute – 2010 – noch benutzt, durchgehend zur Hauptstraße.- Siehe unten: 2. Dezember 1899, TOP 2!
TOP 6:  Die durch Anton Blessenohl beantragte überirdische Abführung seines Keller-Wassers durch die Hügel-Straße in die vorhandenen Durchlässe wurde unter der Bedingung genehmigt, dass er seinen Durchlass selbst im Stande zu erhalten sei und jährlich eine Erinnerungsgebühr von 50 Pfennig an die Gemeindekasse gezahlt wird.
Am 6. August 1898:   TOP 5:  Es wurde davon abgesehen, auf die Bezirks-Hebamme in Betreff der Selbst-Versicherung einzuwirken. - Eine gewiss selbstständige Frau: Josefine Schröer.
Am 23. August 1898:    TOP 2:  Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, den Vertrag bezüglich Verpachtung der Langelbrücke unverzüglich zu kündigen. - Inhalt („Brückengeld“) und Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 4: Der Witwe Otto sollen vom 1. Oktober d.J. ab nur noch 15 Mark monatlich nach dem Wirt (ihr Vermieter) an Unterstützung gewährt werden, da sie zur Zeit nur noch drei Kinder zu ernähren hat. -  Ja, korrekt abgeschrieben: „nur noch“. 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 9 / Kirchgasse, Bergstr. 2; Vermieter: Spieler.
TOP 5:  Dem Arnold Feldmann soll zur Bestreitung der Kosten für eine in der Irren-Anstalt untergebrachte Tochter eine Unterstützung seitens der Gemeinde künftig nicht mehr gewährt werden. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig. Arnold Feldmann, Rottenarbeiter; 1.12.1895: Alte Haus-Nr. 108 / Hauptstraße; 2 männl., 3 weibl. Bewohner (1.12.1900: 2 männl., 2 weibl. Bewohner).
Am 9. September 1898:        TOP 1:  Der Verkauf des beim Windbruch gefallenen Holzes am Schützenhof wurde nur zum Teil genehmigt, und zwar sollen die Nummern 1,2,3,11,14,15, und 16, welche sich zur Verwendung bei Instandsetzung der Langelbrücke eignen, nach der Sägemühle transportiert, dort geschnitten und sodann zum Brückenbelag verwandt werden. Da eine weitere Reparatur der Langelbrücke durch Erneuerung von Balken notwendig erscheint, soll sofort die Abgabe des erforderlichen Holzes für 4 Stück Balkenbänder bei der Forstverwaltung beantragt werden. Zur Überdeckung der neuen und, soweit sie bloßgelegt werden, auch der alten Balken sollen 10 Millimeter starke Isolier-Platten von Baescher und Hoffmann angeschafft werden. - Genaueres über die Isolier-Platten siehe 29. September 1898, TOP 2 a.
Am 29. September 1898:     TOP 2:  Nachfolgende Rechnungen wurden auf die Gemeinde-Kasse zur Zahlung übernommen:  a)  die über Baescher und Hoffmann über gelieferte Asphalt-Platten mit 60 Mark;  b) der Firma Liebhold u.Co. aus Holzminden über gelieferte Zement-Rohre, abzüglich der dem Liebhold zur Last fallenden Unkosten und der Rechnungsbetrag sowie die Höhe der Abzüge sollen durch den Gemeinde-Vorsteher festgesetzt werden;  c) des Stellmachers Hermes über gelieferte Brückenbohlen mit 13 Mark.
Am 10. Oktober 1898:        TOP 3:  Die von dem Rendanten Bracht vorgelegte Gemeindekassen-Rechnung für 1896/97 wurde durchberaten und geprüft und dabei nur die in dem Revisions-Protokoll vom 2. September abgezogenen Erinnerungen aufrechterhalten. Die Rechnung schließt ab: in Einnehmen mit 26,731,28 Mark; in Ausgaben mit 24.274,62 Mark; in einem Bestand von 2.456,66 Mark. Die Restverwaltung stellt sich auf 856,30 Mark in Einnahmen und 11 Mark in Ausgaben. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der gezogenen Erinnerungen Decharge erteilt.
Am 5. November 1898:     TOP 8:  Die Beschlussfassung über Trottoir-Anlegung im Ort wurde für heute ausgesetzt. - Trottoir = Fußweg am Rand der Straße.
Am 20. November 1898:         TOP 7:  Die von dem Rendanten Bracht pro 1897 angelegte Wasserwerkskassen-Rechnung wurde vorgelegt, geprüft und dabei keine Erinnerungen gezogen. Die Rechnung schließt ab: in Einnahme mit 2.556,08 Mark; in Ausgabe mit 2.391,10 Mark; und einen Kassenbestand von 164,98 Mark. Dem Rendanten wird für diese Rechnung Decharge erteilt.
TOP 10:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die Urkunde des Grafen Gottfried von Arnsberg von 1364 auf Widerruf dem Königlichen Staats-Archiv in Münster zu überlassen, macht indessen zur Bedingung, dass ihr eine beglaubigte Abschrift derselben ausgefertigt wird.
Am 5. Dezember 1898:     TOP 10:  Dem Schuhmacher Fritz Kehsler soll auf seinen mündlich gestellten Antrag in Anbetracht dessen augenblicklicher Notlage  das noch rückständige Drittel der diesjährigen Kommunal-Steuer erlassen werden. -  Aus dem Sterberegister: Schulkind Joseph Kehsler gest. 4. April 1898, 10 Jahre;  Kind Elisabeth Kehsler  gest. 22. Januar 1896, 3 ¾ Jahre; Kind Sophia Kehsler gest. 10. September 1895, 1 Jahr; Kind Maria Kehsler gest. 30. Oktober 1893, 3 Monate; (!)  Kind Maria Kehsler gest. 8. November 1893, 1 Tag. Traurigkeit als mögliche Ursache für wenig Arbeit und wenig Verdienst.
Am 29. Dezember 1898:    TOP 7:  Infolge der Anlage der Fernsprechleitung für die Zellstoff-Fabrik Wildshausen an dem Brumlingser Weg entlang soll die Regulierung eines Vertrages entweder mit der Reichspost und Telegraphen-Verwaltung oder mit der Aktiengesellschaft Zellstoff in Anspruch genommen werden.  - Fernsprechleitung…: Eine neue Vokabel im Gemeinde-Protokoll…
TOP 9:  In Erwägung, dass der hiesige Vinzenz-Verein keine Corporations-Rechte besitzt, folglich das im Testament des verstorbenen Maurermeisters  Franz Göckeler ausgesetzte Legat nicht selbst verwalten kann, beansprucht die Gemeinde-Vertretung die Verwaltung als Miterbe die Zinsen daran halten allerdings fortlaufend dem Vinzenz-Verein vor Weihnachten  zur Verfügung gestellt werden. Möchte der genannte Verein die Annahme der Zinsen verweigern, so sollen dieselben bis zur Erledigung der Streitsache oder bis zur Auflösung des Vinzenz-Vereins dem Kapital zugeschrieben werden. -  Aus dem Sterberegister: Maurermeister Franz Göckeler, Geb.-Ort Freienohl, Sterbe-Ort: Neheim (Krankenhaus), gest. 10. September 1898; LA 84 Jahre; weitere biographische Daten im Extra- Kapitel: Fräulein Lehrerin und Schützenkönigin Antonette Bause. - Über den Vinzens-Verein ist hier weiter nichts aktenkundig; wohl in der Pfarr-Chronik von Pfarrer Falter. Der Vinzens-Verein ein von Pfarrer Falter gegründeter Kokurrenz-Verein zum Freienohler Ortsarmen.Verband? - Siehe unten 14. Januar 1899, TOP 2.
Am 14. Januar 1899:    TOP 1:  Die für die Wahlperiode 1899 – 1904 neu gewählten Gemeinde-Verordneten Johann Kückenhoff und Anton Neise wurden vom Vorsitzenden nach vorheriger Vorhaltung (wertpositiv gewichtet: Darstellung, Erläuterung) durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 2:  Die Gemeinde-Vertretung als Vertretung des Ortsarmen-Verbandes Freienohl ersucht den Gastwirt Johann Kerstholt als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Maurermeisters Franz Göckeler die Bischöfliche Behörde zu bitten, dass sie anordne, dass das den Ortsarmen vermachte Legat durch die Kirchenkasse  verwaltet werde.
TOP 3:  a)  Auf den Antrag der Witwe Heinrich Rocholl wird beschlossen, derselben als Beitrag zu den Kosten der Krankheit und Beerdigung ihres jüngsten Kindes 30 Mark zu gewähren. - Freienohler Sterberegister: Kind Carl  Rocholl, gest. 22. Januar 1998, 1 Jahr alt. - Vor 1 Jahr gestorben!
b) Der Witwe Gaudenz Trumpetter sollen auf ihren Antrag  in den Monaten Januar und Februar 15 Mark als einmalige Unterstützung gezahlt werden; außerdem solle für sie ein Betrag in Höhe von 45 Mark bei der Sparkasse als Zinszahlung geleistet werden.
TOP 4:  Die Liquidation des Ernestinischen Krankenhauses zu Meschede in Sachen Heinrich Roettger soll mit 50 Mark beglichen werden. Die Gemeinde behält sich vor, diesen Betrag von den Verpflichteten zurück zu fordern.
TOP 5:  Nachdem der Franz Peetz das Halten der Gemeinde-Bullen zum 1. April gekündigt hat, soll dasselbe anderweitig öffentlich angeboten werden.
Am 11. Februar 1899:     TOP 2:  Dem Raphael Jacob soll der beantragte Nachlass seiner Communalsteuer pro  1898/99 gewährt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Selbstverständliches „Zusammenleben Freienohler  mit Freienohler Juden“! - Biographische Daten im Extra-Kapitel.
TOP 3:  Dem Kranken Fritz Lenze-Oels sollen bis auf weiteres zur Bestreitung der Wohnungsmiete jährlich 60 Mark durch die Gemeindekasse gezahlt werden. Ebenso soll demselben bis auf Widerruf eine monatliche Unterstützung von 10 Mark verabreicht werden.- Der Name der Krankheit ist nicht aktenkundig.
Am 21. Februar 1899:    TOP 2:  Von dem Schreiben des Pfarrers Falter betreffend der hiesigen Gemeinde-Viehhude und Halten von Zuchtochsen wurde Kenntnis genommen. - Das Schreiben des Local-Schulinspectors  ist nicht aktenkundig. Aus anderen Texten ist bekannt, dass das Leben der Zuchtochsen so zurück gehalten werden soll, dass Kinder die „Tätigkeit“ der Zuchtochsen nicht sehen können. Damals kirchliche Sexual-Erziehung.
Am 4. März 1899:      TOP 3:  Der Antrag des Fabrikbesitzers Linneborn auf Instandsetzung des Langelweges soll bis zur nächsten Sitzung zurückgesetzt werden. Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und Gemeinde-Verordnete Flinkerbusch werden ersucht, inzwischen den gegenwärtigen Zustand des Weges von der Ruhrbrücke (hier ist die Langelbrücke gemeint) bis zur Brücke über den Untergraben festzustellen und demnächst (danach) Bericht zu erstatten.
TOP 5:  Als Kuhhirt für die Hude-Interessenten, welche in diesem Jahr vortreiben sollen, wird der Anton Mündelein fürs laufende Jahr unter den seitherigen Bedingungen angenommen.
TOP 6:  Dasjenige Holz, welches in diesem Jahr als Armenholz keine Verwendung findet, soll öffentlich verkauft werden.
TOP 7:  Dem Invaliden Heinrich Düring soll die Communalsteuer fürs 2. Halbjahr 1898/99 erlassen werden. - Heinrich Düring, Alte Haus-Nr. 64, Hauptstraße; auch Schmied Franz Schwefer.
Am 13. April 1899:        TOP 4:  Zu Mitgliedern der Kommission für die Vertilgung des Huflattichs wurden gewählt: (a) Johann Kerstholt, (b) Johann Kückenhoff, (c) Caspar Tönne. -  „Kommission“, „Kommunal-...“ wird in den derzeitigen Akten mal mit K, mal mit C geschrieben.
TOP 5:  Die Rechnung der Ernestinischen-Kranken-Anstalt zu Meschede über Verpflegungskosten für Heinrich Roettger für 1 Vierteljahr soll unter Vorbehalt der Wiedereinziehung von dem verpflichteten Teil mit 90 Mark zur Zahlung übernommen werden.
TOP 7:  Die Gemeinde-Versammlung findet gegen den projektierten Saalbau des Gastwirts Bracht nichts einzuwenden, stellt aber die Bedingung, dass nach der Straßenseite ein Schneefang (!) angebracht wird, der das Abfallen des Schnees verhindert.
Ende der Akte A 412. Beginn der Akte A 413.
Am 4. Mai 1899:       TOP 1:  Die von dem Rendanten Bracht gelegte (immer noch nicht: angelegte) Gemeindekassen-Rechnung pro 1897/98 wurde vorgelegt, durchberaten und dabei nur die in dem Revisions-Protokoll vom 20. April bzw. 2. Mai gezpgenen Notaten hervorgehoben. Die Rechnung schließt ab: in Einnahmen mit 22.708,00 Mark, in Ausgabe mit 19299,55 Mark und mit einem Bestand von 3408,46 Mark. Die Restverwaltung stellt sich in Einnahmen mit 3007,33 Mark, in Ausgabe mit 25 Mark. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten Decharge erteilt.
TOP 2:  Der Witwe Otto soll vom 1. Juni ab die fortlaufende Unterstützung aus öffentlichen Armenmitteln ganz oder teilweise entzogen werden. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3:  Der Witwe Heinrich Rocholl sollen vom 1. Mai ab die Wohnungsmiete mit 36 Mark pro Jahr bezahlt und ihr außerdem eine monatliche Unterstützung von 5 Mark gewährt werden. - Siehe oben: 14. Januar 1899, TOP 3.
TOP 5:  Die Gemeinde-(Vertretung) beschließt für die Errichtung von Stand- und Verkaufsbuden auf öffentlichen Wegen und Plätzen aus Anlass von Festlichkeiten ein Standgeld von 10 Mark zu erheben. Das Gleiche wird den Festgebern auf dem zum Festplatz gehörenden Terrain gestattet.
Am 15. Mai 1899:        TOP 1:  Dem Fritz Lenze soll vom 1. Juni d. J. die gewährte Armenunterstützung entzogen werden, da sein Anspruch darauf erloschen ist. -  Ein genauerer Grund ist nicht aktenkundig.
 
Am 10. Juni 1899:      TOP 1:  Die Verpachtung der Erhebung von Brückengeld für die Langelbrücke wurde genehmigt und soll dem höchstbietenden Fuhrunternehmer Theodor Geihsler für sein Gebot von 80 Mark pro Jahr der Zuschlag erteilt werden mit der Bestimmung jedoch, dass die Jahrespacht als Caution sofort zu hinterlegen ist.
TOP 2:  Der Antrag der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr um Zahlung von 60 Pfennig pro Mitglied als Beitrag der betreffenden Unfallkasse wurde genehmigt.
TOP 3:  Die geleistete Unterstützung für die Witwe Fritz Lenze wurde nachträglich genehmigt. - Siehe oben: 11. Februar 1899 TOP 3; nachfolgend mögliche Ungenauigkeit: Sterberegister: Ernst (!) Lenze, Tagelöhner, LA 32, gestorben: 20.5.1899: Trauungsregister: Heirat 23.6.1891: Friedrich Lenze mit Elisabeth Spieler. Jahr 1895: Fritz Lenze: Alte Haus-Nr. 52: Krumme Straße 8.
Am 3. August 1899:          TOP 4: Auf den mündlich gestellten Antrag des Fabrikarbeiters Nikolaus Frank auf Unterbringung seines Kindes im Wege der Ortsarmenpflege beschließt die Gemeinde, den Antrag abzulehnen, weil Frank zur Zeit noch nicht ortsaem ist. - Volkszählung vom 31. 12.1900: Alte Haus-Nr. 205 / Provinzialstraße / Hauptstraße. - Trauungsregister Freienohl: am 29.4.1871 Heirat Nikolaus Frank aus Neuendorf / Trier mit Christina Spies. - Sterberegister:  gest. 10.1.1890 Ehefrau Christina Frank. Heirat am 18.11.1893 Nikolaus Frank aus Neuendorf mit Elisabeth Sahse aus Remblinghausen.
TOP 6:  Die Rechnung vom Apotheker Ra... (Name nicht korrekt lesbar) über Arzneien für Witwe Fritz Lenze soll in Höhe von 5,09 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden. 
Am 30. September 1899:   TOP 4:  Der Communalsteuer-Rückstand des Nikolaus Frank im Betrag von 3,60 Mark soll niedergeschlagen werden. -  Siehe oben: 3. August 1899 TOP 4.
TOP 5:  Der Invalide Nikolaus Frank soll als Ortsarmer in eine Provinzial-Blinden-Anstalt gebracht werden.
TOP 6:  Der Frau Johann Mester soll für die Verpflegung des verstorbenen Kindes von Nikolaus Frank eine Vergütung von 30 Mark gewährt werden. -  Sterberegister: Theresia Frank gest. 16.9.1899, LA 3 Monate. Ferner: vom 11. August 1899 bis zum 23. Mai 1900 starben 15 Kinder im Alter bis zu 6 Jahren und – nur – 6 Erwachsene. Johann Mester, Alte Haus-Nr. 220 / Krumme Straße oder St. Nikolaus Straße – neu – 20. Trauungsregister:  Heirat 16.1.1886: Johann Mester mit Christina Pöttgen.
Am 28. Oktober 1899:     TOP 1:  Bevor die Gemeinde die Kosten für den in der Augen-Heilanstalt zu Hagen befindlichen Nikolaus Frank übernimmt, soll festgestellt werden, ob eine rechtliche Verpflichtung dazu vorliegt und ob die früher beschlossene Anfrage bei der Provinzial-Blinden-Anstalt stattgefunden hat.
 TOP 7:  Dem Kuhhirten soll mit Rücksicht auf die aufgetretene Maul- und Klauen-Seuche das Austreiben des Viehs sofort untersagt werden.
TOP 8:  Unter Aufhebung des Beschlusses ad 1 erklärt sich die Gemeinde-Vertretung bereit, die Kosten der Behandlung des Frank in der Augen-Heilanstalt zu Hagen zu übernehmen, falls der Verwalter Borse die Inusion (?) derselben der Gemeinde solange auszahlt, bis die entstandenen Kosten gedeckt sind.
Am 21. November 1899:    TOP 5:  Die für die Verpflegung des Unfall-Invaliden H. Röttger im Krankenhaus zu Meschede entstandenen Kosten sollen von der Gemeinde Vorschuss weise gezahlt  und von der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft wieder eingezogen werden. -  Über den Unfall selbst ist nichts aktenkundig, - weil alle im Dorf Bescheid wissen.
TOP 6: Versammlung hält es für wünschenswert, wenn nach Eröffnung der Röhrtal-Bahn eine Personen-Post zwischen Freienohl und Sundern eingerichtet wird.
Am 2. Dezember 1899:    TOP 2: Die Beschwerde der Anwohner des Alten Weges wird bezüglich des 1. Punktes, den ordnungswidrigen Zustand des Alten Weges betreffend als begründet erachtet und soll mit eingehender Erläuterung der Separations-Behörde zur Ressort mäßigen Erledigung übermittelt werden. Eine vorläufige Reinigung des Grabens soll für Rechnung der Gemeinde stattfinden. Rücksichtlich des Punktes, die Herstellung eines besonderen Zuganges zur neuen Schule (späteres Feuerwehrhaus) anlangend, wird dagegen die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. - Gemeint ist eine Art Treppe für die Schulkinder vom Alten Weg hinab zu ihrer Schule. Denn die beiden „Eingänge“ zum Alten Weg  von der Provinzialstraße (Hauptstraße) her, oder „Ausgänge“ vom Alten Weg zur Schule waren Umwege – auch bei Regenwetter und Schnee.
TOP 3:  Von der Verpachtung der Schafhude soll mit Rücksicht auf die herrschende Maul- und Klauenseuche einstweilen Abstand genommen werden.
TOP 4:  Da die Gemeinde grundsätzlich von allen Vereinen Lustbarkeitssteuer erhält, so kann sie für den Cäcilien-Verein und dem Kinderfest keine Ausnahme machen. Dem auf Erlass der Steuer abzielenden Antrag des Pfarrers Falter kann deshalb nicht entsprochen werden. - Ein nicht aktenkundiger Grund für Pfarrer Falter könnte gewesen sein, dass „die Cäcilia“ dem besonderen Gesang in der Kirche dient und zwar ohne Lustbarkeitssteuer; aber welches Kinderfest gemeint war, ist nicht aktenkundig. St. Martin : 11. November, St. Nikolaus : 6. Dezember?
Am 29. Dezember 1899:  TOP 4: Der Witwe Gaudenz Trumpetter wird für die Monate Dezember, Januar und Februar eine Unterstützung von 5 Mark monatlich bewilligt. Außerdem sollen für dieselbe die nächsten fälligen Zinsen an der Sparkasse Arnsberg gezahlt werden im Betrag von 36 Mark. -  Sterberegister: Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, LA 57, gest. 3.11.1897. Heiratsregister : 13.6.1891 Gaudenz Trumpetter mit Henriette Höhmann aus Enste / Meschede; Alte Haus-Nr. 24 / Bergstraße 21. Volkszählung: 1900: 2 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 5:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, der Witwe Hilgenberg bis auf Widerruf die Wohnungsmiete vom 1. Januar ab zu bezahlen, jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 45 Mark jährlich. - Sterberegister: gest. 11.8.1899 Kind Karl Hilgenberg geb. in Lennepe LA 10 Wochen (ohne Eltern-Angabe). Trauungsregister: Heirat am 3.8.1872 Conrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber. Sterberegisrer: gest. 15.4.1882 Konrad Hilgenberg,, Fabrikarbeiter, LA 38.- Einwohnerliste 1880: Conrad Hilgenberg, Alte Haus-Nr. 60 / Bergstr. 31; aber: Parzelle 779 Hügel, 1 männl., 5 weibl.
TOP 8:  Durch den herrschenden Kohlenmangel hat sich das Bedürfnis herausgestellt, für den örtlichen Privatbedarf, sowie für Schul- und Armen-Holz Brennholz zum Verkauf zu bringen. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, die nötigen Schritte zu tun, um diesem Bedürfnis abzuhelfen.
Am 23. Januar 1900:    TOP 1:  Als Wahlmann zur Neuwahl eines Delegierten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde der Landwirt Johann Kückenhoff zu Freienohl gewählt.
TOP 2:  Die Gemeinde lehnt es ab, den Bewässerungsgraben, welcher zur Kaiserwiese führt, zu verbreitern, da sie durch diese Maßnahme nur Kosten haben würde, ohne dass ihr irgendein Vorteil daraus erwächst.  - Könnte mit dem Bewässerungsgraben das spätere Katersiepen gemeint sein? Ein Junge der Familie Hatzig erinnert sich an manche Schwierigkeiten, die Kuh von oben nach unten zu treiben, wenn der Wassergraben sehr voll fließend war, den Weg kreuzte – und die Kuh auch.
TOP 5:  Die Aufbewahrung von Wertpapieren, die ohne besondere Förmlichkeiten versilbert werden können, sollen am 1. April 1900 alle bei der Königlichen Verhandlung in Berlin erfolgen. – Wortwahl!
Am 17. Februar 1900:     TOP 10: Dem Bierverleger Wilhelm Hachmann wurde der nachgefügte Anschluss an die Wasserleitung gegen eine einmalige Gebühr von 5 Mark genehmigt. - 1900: Alte Haus-Nr. 114 / Mittlere Straße  1 / St. Nikolaus Straße 1, Bewohner: 3 männl., 3. weibl.
Am 2. März 1900:         TOP 4:  Der Antrag des Schützenvorstandes, die Vogelstange im Forstort Hohlknochen neben der (Langel) Brücke aufstellen zu dürfen, wurde genehmigt.
Am 17. März 1900:  Alle TOP: Wegebau, Straßenbau… „Zerkleinern von Unterhaltungssteinen“… Wald-, Holz-Arbeiten…
Am 31. März 1900:   TOP 4:  Der Schulgarten an der neuen Schule soll mit Springel-Zaun  eingefriedigt werden. Die Heckenstöcke sollen aus dem Wald entnommen und die Arbeit im Verding gegeben werden. – Später Altes Feuerwehrhaus.
TOP 7:  In die Commission zur Beseitigung des Huflattichs wurden gewählt: als Vorsitzender der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, als Mitglieder die Gemeinde-Verordneten Tönne, Flinkerbusch, Neise.
Am 1 Mai 1900:  TOP 5:  Der Witwe K. Jakob soll der Rest ihrer Communalsteuerfür 1899/1900 im Betrag von 9,60 Mark erlassen werden. -  Alte Haus-Nr. 102, Hauptstraße. Pauline gen. (!) Karoline Jacob, geb. Ransenberg, geb. 29.6.1858 in Wennemen, gest. 14.7.1934 in Freienohl;  verheiratet am 30.11.1889 mit Raphael Jacob, gest. 30.11.1899; siehe Kapitel: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“.
Am 29. Mai 1900:   TOP 1:  Zum Schiedsmann der hiesigen Gemeinde wurde für die nächste Wahlperiode der Postverwalter a.D. Toenne gewählt. - (1871: Franz T.,1880 + 1901: Kaspar T.,)  Alte Haus-Nr. 85 / Hauptstraße.
TOP 7: An Stelle des Johann Düring, welcher in Folge Erkrankung sein Amt niedergelegt hat, wurde der Schneidermeister Caspar Albers zum Waisenwart gewählt. -  Caspar Albers, Schneidermeister, Heirat am 23.5.1889 mit Auguste Mester. Alte Haus-Nr. 48, Krumme Straße 16. - Siehe Extra-Kapitel: „Frau, Frauen in Freienohl“ Ordensschwestern Albers.
Am 26. Juni 1900:    TOP 1:  Der Witwe Schirp sollen monatlich 30 Mark in Raten von 10 Mark Unterstützung vom 1. Juli d. J. gezahlt werden. Außerdem sollen die Zinsen von 740 Mark im Betrag von 31 Mark an die betreffenden Hypothekengläubiger gezahlt werden. Damit nicht ohne Wissen der Gemeinde eine weitere hypothekarische Belastung der Schirp´schen Immobilien stattfindet, soll die Eintragung eines bezüglichen Vermerks im Grundbuch herbeigeführt werden. - Sterberegister: Ernst gnt. Wilhelm Schirp, Küfer, LA 42 J.; geb.  in Freienohl, gest. in Freienohl am 28.5.1900; Heiratsregister: am 24.11.1888 Ernst Schirp mit Anna Katharina Gehle aus Hüsten. Einwohnerliste 1895: Alte Haus-Nr. 84, Erste Straße / Bergstra0e / Voßecke. 6 männl. 1 weibl. Bewohner.
TOP 2:  Die vom Gemeinde-Vorsteher angewiesene Unterstützung für Caspar Pöttgen gnt. Ranten in Höhe von 5 Mark wird nachträglich genehmigt. Ferner soll dem Pöttgen freigestellt werden, sich täglich bis auf Widerruf Mittagessen im Bracht´schen Haus verabreichen zu lassen. Die diesbezügliche Abmachung des Vorsitzenden mit der Frau Bracht wird gebilligt. -  Caspar Pöttgen: die Heirats- und Sterberegister lassen für Caspar Pöttgen keine korrekten Daten zu; 1895: Alte Haus-Nr. 160 / Voßecke / Bergstraße.
TOP 4:  Die Wassersteuer der Witwe Schwefer (Schmied) wird für das laufende Jahr von 8 Mark auf 4 Mark ermäßigt. - Sterberegister: Franz Schwefer, Schmied, LA 57 J., gest. 9.5.1896; Alte Haus-Nr. 64 / Hauptstraße 36; Heiratsregister nicht ganz eindeutig.
TOP 6:  In die Commission zur Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodennutzung wurden gewählt: a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, b) Gemeinde-Verordnete Kückenhoff und c)  Flinkerbusch.
TOP 7:  Die entbehrlich gewordene alte Feuerspritze soll öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgesetzt werden.
TOP 11:  Die  vom Rendanten Bracht (vor)gelegte Rechnung der hiesigen Gemeindekasse pro 1898 wurde vorgelegt, durchberaten und im Protokoll vom 24. d.M. gezogenen Notaten gezogen. Die Rechnung schließt ab: in Einnahmen mit 34.816,45 Mark; in Ausgaben mit 27.549,38 Mark und einem Bestand von 7.267,07 Mark. Die Restverwaltung stellte sich auf 1675,99 Mark in Einnahme und auf 3,00 Mark in Ausgabe. Dem Rendanten wird vorbehaltlich der Erledigung der Notaten Decharge (Entlastung) erteilt.
Am 25. Juli 1900:        TOP 1:  Nachbezeichnete Rechnungen wurden auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen:  a) des Schiedsmanns Caspar Toenne für Reisekosten im Betrag von 10,20 Mark;  b)  des Bäckers Korte für verabreichte Waren an Witwe Gaudenz Trumpetter von 40.62 Mark; c)  des Apothekers Rah (?) Arnsberg für Medikamente für das Kind für Witwe Fritz Lenze 47 Pfennig. - Heirats- und Sterbe-Register sind nicht eindeutig.
TOP 2:  Der Verkauf der alten Feuerspritze zum Preis von 31 Mark an Klempnermeister Hauhs wurde nachträglich genehmigt.
Am 10. August 1900:      TOP 2:  An dem alten Feuerteich, dem  Düringsbrunnen (Brunnenstraße) soll das defekte Einfassungsmauerwerk instand gesetzt werden; ebenso soll die vorhandene Lattentür verdichtet und verschließbar gemacht werden.
TOP 3:  Der Vorsitzende wird ersucht, die Anna Lange, z. Zt. bei Lehrer Eickelmann wohnhaft, möglichst bald unter möglichster Vermeidung von Kosten zu entlassen. - Eine Lehrerin ist Anna Lange nicht gewesen, wahrscheinlich eine Hausangestellte bei der Familie Eickelmann (Ehepaar und 3 Kinder); wer  genau den Antrag gestellt hat und aus welchen Gründen, das ist nicht aktenkundig; aktenkundig ist, dass zur Zeit des Schul-Inspektors (Schulleiters) Pfarrer Falter  (bis 1902) nicht jede angestellte Lehrerin oder wie hier vielleicht: Hausangestellte lange in Freienohl  im Dienst blieb.
TOP 4: Die Gemeinde bewilligt als Spende für die Krankenpflege in China den Betrag von 30 Mark.
TOP 5:  Zur Regelung der Quartiere für die binnen kurzen zu erwartende Einquartierung wurde eine Commission gewählt, bestehend aus: a) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, b) Gemeinde-Verordnete Kerstholt und c) Toenne.
TOP 6:  Der vom Vorsitzenden vorgelegte Entwurf eines Vertrags zwischen der Gemeinde Freienohl einerseits und der Josephine Schröer als Bezirkshebamme, wurde genehmigt.
TOP 7:  Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler, dessen Funktionsperiode abgelaufen war, wird vom 1. d.M.  ab auf eine 6-jährige Periode in bisheriger Eigenschaft wiedergewählt. Vor Beratung des letzten Punktes der Tagesordnung hatte sich der Kehsler aus dem Sitzungszimmer entfernt. 
Am 1. September 1900:    TOP 2:  Die Miete für den Ortsarmen Joseph Kerstholt soll im Höchstbetrag von 75 Mark auf die Gemeindekasse übernommen und direkt an den Vermieter ausgezahlt werden. Die aus öffentlichen Mitteln gewährte Unterstützung soll jedoch von den alimentationspflichtigen und  fähigen Kindern wieder eingezogen werden. - Wer genau gemeint ist, ist aktenmäßig nicht korrekt zu ermitteln.
TOP 5:  Der Antrag des A. Linneborn wurde genehmigt, jedoch soll er die von ihm hergestellte Brücke über seinen Obergraben zum Transport von Steinen zum Gemeindeweg unentgeltlich hergeben. -  Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der Gemeinde-Vertretung wurde Kenntnis gegeben von der Verfügung des Königlichen Landrats vom 17. August d.J. Nr. II 3338, wonach die Wahl des Gemeinde-Vorstehers Kehsler vom 10. August d.J. bis zum 10. August 1906 bestätigt worden ist. Derselbe wurde durch den Amtmann in sein Amt eingeführt.
Am 8. Oktober 1900:   TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung sieht vorläufig von einer Beleuchtung der Straßen und Plätze ab. -  Hier ist eine Begründung nicht aktenkundig.
TOP 3:  Obgleich das Bedürfnis zum Neubau einer fünften Schulklasse nicht als äußerst dringlich anerkannt werden kann, so erklärt sich die Gemeinde-Vertretung auf mehrfaches Drängen Königlicher Regierung doch dazu bereit, eine fünfte Schulklasse zu errichten, und eine Hauptlehrerstelle in den Etat aufzunehmen, wenn der Staat zu den auf 10.000 Mark zu veranschlagenden Baukosten 7.500 Mark als einmalige Beihilfe bewilligt. Die fünfte Schulklasse ist in einen Erweiterungsbau zu legen, der an der Südseite des neuen Schulgebäudes zu errichten ist (später altes Feuerwehrhaus). Die Beihilfe ist deshalb auf dreiviertel der Baukosten zu bemessen, weil durch Schaffung einer Hauptlehrerstelle (heutzutage: Rektor)  und für die Beschaffung der erforderlichen Dienstwohnung die Gemeindemitglieder an sich schon erheblich belastet werden.
TOP 5:  Der mündlich gestellte Antrag der Witwe Schirp um Beschaffung von Schuhen für ihre Kinder wird in Anbetracht der geleisteten Unterstützung abgelehnt. - Siehe oben: 26. Juni 1900.
Am 30. Oktober 1900:   TOP 7:  Die aus öffentlichen Mitteln für den Ortsarmen Joseph Kerstholt gezahlte Miete soll nur bis zum 1. November beglichen bleiben, da sein Sohn Carl in der Lage ist, der Unterhaltungspflicht seinen Eltern gegenüber nachzukommen.
Am 25. November 1900:   TOP 5:  Der Witwe Gaudenz Trumpetter soll vom 1. November ab bis zum 1. April kommenden Jahres eine monatliche Unterstützung von 8 Mark gewährt werden.
TOP 6:  Die Wohnungsmiete für Joseph Kerstholt soll bis zum 1. Februar 1901 bezahlt werden.
Am 14. Dezember 1900:    TOP 3:  Der Witwe Schirp, sowie der Witwe Gaudenz Trumpetter sollen je 2 Meter Reiser-Knüppel als Brennholz verabreicht werden.
Am 20. Dezember 1900:     TOP 3:  Die Gemeindesteuer-Rückstände des Rottenarbeiters Joseph Kerstholt sollen wegen andauernder Erwerbsunfähigkeit desselben niedergeschlagen werden. – Ursache der Erwerbslosigkeit ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Auf Grund Verfügung Königlicher Spezial-Commission betreffend Damm-Anlage  auf dem Plan 173 des Ackerers N.N. soll die Polizeibehörde gebeten werden, gegen den Genannten strafrechtlich vorzugehen. – N.N.: Original-Abschrift: Gesamt-Text.
TOP 7:  Die vom stellvertretenden Feuerwehr-Hauptmann Schröder gestellte Brandwache auf der Brandstätte des Anton Winterhoff soll laut Abmachung mit 3 Mark pro Mann, mit im Ganzen 20 Mark entschädigt werden. -  Anton Winterhoff: Freienohler Mühle in der Giesmecke, Alte Haus-Nr. 76.- Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  Dem Kuhhirten Mündelein soll für Reinigen der Vieh-Hude eine Abschlags-Zahlung in Höhe von 30 Mark geleistet werden.
Am 19. Januar 1901:   TOP 1:  Die für die Periode 1901 – 1906 wiedergewählten Gemeinde-Verordneten Tönne und Kerstholt wurden eingeführt.
TOP 10:  Die Rechnung des Buchhändlers  Ludewig zu Arnsberg über Kosten einer Broschüre betreffend Verwaltungs-Gesetze wird mit 5,50 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
Ende AA 413, Beginn AA 414
Bei den bis 1914 folgenden Protokoll-Bücher-Abschriften stehen die TOP zur  „Apotheke“ auch im Extra-Kapitel: „Über Not und Notwendigkeit einer Apotheke in Freienohl“. Eine Apotheke benötigt Freienohl wirklich; ähnlich: „Unsere Schule in Freienohl“; und „Feuerspritze, Feuerwehr“.
Am 31. Januar 1901:  TOP 1:  Die Versammlung ist einstimmig der Ansicht, dass in Freienohl eine Apotheke konzessioniert werden muss, da ein dringendes Bedürfnis hierzu vorliegt. In Freienohl und  nächster Umgebung werden allein zwischen 550 bis 600 Fabrikarbeiter zum Teil in gefährlichen Betrieben beschäftigt; hinzu kommen noch 150 bis 200 Bauhandwerker und Arbeiter, deren Beschäftigung gleichfalls als besonders gefährlich bezeichnet werden muss. Bei vorkommenden Unfällen, sowie bei plötzlich eintretenden Krankheiten empfinden es die Einwohner von Freienohl und Umgegend als eine große Härte, dass sie die von Ärzten verschriebenen Medikamente erst nach vielen Stunden und nur auf kostspielige Weise erhalten können. Die nächsten Apotheken Arnsberg, Meschede und Eslohe liegen in einer Entfernung von wenigstens 11  Kilometern. Kostspielig werden die Medikamente besonders dadurch, dass stets eine Person per Bahn oder Wagen nach einer der drei vorgenannten Orte fahren muss, um dieselben herbei zu holen. Die meisten Familien sind zu unbemittelt, um die Kosten einer solchen zur Nachtzeit unternommenen Tour aufzubringen. Eine Apotheke in Freienohl würde nach jeder Richtung existenzfähig sein, denn der zugehörige Interessentenkreis umfasst wenigstens 10 Gemeinden mit etwa  6000 bis 7000 Einwohnern.  Die benachbarten Apotheken würden durch die Konzession nicht in unbilliger Weise geschädigt werden, da vier Apotheken an dem Verlust partizipieren.  Der Amtmann soll gebeten werden, diesen Antrag mit möglichster Beschleunigung auf dem Instanzenweg der Königlichen Regierung zu unterbreiten.
Am 28. Februar 1901:     TOP 2:  Die Rechnung der Witwe Carl Feldmann soll im Betrag von 62,30 Mark auf die Wasserwerkskasse übernommen werden. - Sterberegister: Schreinermeister Carl Feldmann, LA 62 J., gest. 16. Juli 1898. Alte Haus-Nr. 136 / Hauptstraße.
TOP 6:  Dem Müller Anton Winterhoff soll für das zweimalige Schaffen einer Schlittenbahn 5 Mark vergütet werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7:  Die Zahlung des Nachtwächter-Lohns an Franz Eickelmann hört mit dem 9. Februar anfänglich auf. Es soll demselben eine einmalige Unterstützung von 20 Mark gewährt werden. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Top 8:  Mit Bezug auf § 8 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 erklärt die Versammlung, dass sie gegen die Wiederaufnahme des N.N. in den Preußischen Untertanen-Verband nichts einzuwenden findet.  -  Einzelheiten, Hintergründe sind hier nicht aktenkundig.- N.N. siehe in Original-Abschrift der Gemeinde-Protokolle.
TOP 12:  Die Wasserwerks-Kassenrechnung für 1899 wurde vorgelegt, durchberaten und mit den Belegen verglichen. Erinnerungen wurden nicht gezogen (keine Einwände...) Die Rechnung wurde festgestellt : a) in Einnahmen auf 1318,25 Mark; b) in Ausgabe auf 583, 55 Mark; c) einem Bestand auf 734, 70 Mark. Die Restverwaltung stellte sich a) in Einnahmen auf 54,75 Mark; b) in Ausgabe auf 51,00 Mark.
TOP 13: Die Wasserwerks-Kassenrechnung pro 1900 wurde vorgelegt, durchberaten und dabei bemängelt  (neue Vokabel; sonst: ...erinnert...), dass der Rendant Bracht 12,50 Mark Verg...(?)tung erhoben hat. Die Rechnung wurde festgesetzt: in Einnahmen auf 9019,62 Mark; in Ausgabe auf 7690,04 Mark;  und einem Bestand von 1329,58 Mark, sowie einer Resteinnahme von 29,95 Mark.  Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung des gezogenen Notats für beide Rechnungen die Decharge erteilt. - Entlastung erteilt.
Am 13. März 1901:    TOP 7:  Da der Tagelöhner Adam Mester die Einwilligung zur Bepfändigung eines Arbeits-Buches für seinen Sohn Franz ohne gesetzlichen Grund und zum Nachteil dieses Sohnes verweigert, beschließt die Gemeindebehörde, die mangelnde Einwilligung gemäß § 108 der K.G.O. (Kreis-Gesetz-Ordnung?) zu ersetzen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Am 3. April 1901:   TOP 7:  Der Anton Mündelein soll auch in diesem Jahr als Kuhhirt der hiesigen Gemeinde und zwar unter den seitherigen Bedingungen beibehalten werden.
Am 13. Mai 1901:    TOP 1:  Die vom Rendanten Bracht gelegte Gemeindekassen-Rechnung pro 1899 wurde vorgelegt, beraten und nur das im Revisionsprotokoll vom 12. d. M. (hier nicht aktenkundig) des Näheren Bezeichneten bemängelt. Die Rechnung schließt ab: a) in Einnahmen mit 33.281,41 Mark; b) in Ausgabe mit 23.033,94 Mark; c) von einem Kassen-Bestand an 10.197,47 Mark. Die Rest-Verwaltung stellt sich: a) in Einnahmen auf 2.036,16 Mark; b) in Ausgabe auf 67,50 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten Entlastung erteilt.
Am 22. Mai 1901:   TOP 1:  Der von der Gemeindekasse geleistete Vorschuss von 66 Mark als Beitrag zur Handwerker-Kammer für die Handwerker der hiesigen Gemeinde soll für das erste Jahr auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 4:  Für einen neu gekauften Bullen soll der Betrag von 270 Mark an den Landwirtschaftlichen Kreisverein von der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 20. Juni 1901:       Ein neuer Amtmann unterzeichnet: Homann; keine Bemerkung im Text.
TOP 1:   Die von der hiesigen Kirchenkasse mit Unrecht erhobene Kommunalsteuer für das Jahr 1901 im Betrag von 13,80 Mark soll erstattet werden. - Einzelheiten zum „Unrecht“ sind hier nicht aktenkundig.
TOP 5:  Dem Bullenhalter Kaspar Düring wird der für Rechnung der Gemeinde von dem Landeswirtschafts-Kreisverein angekaufte ostfriesische (!) Ochse als Eigentum zum vereinbarten Preis von 160 Mark käuflich überlassen. Daneben soll Düring die zur Erhebung gelangenden Deckgebühren auch nach dem 1. Juli d. J. in Höhe von 2 Mark pro Stück Rindvieh unverkürzt beziehen, es soll demnächst auf Abschließung  eines anderen Vertrags mit Düring Bedacht genommen werden.
TOP 8:  In die Kommission zur Ermittlung der Ernte-Erträge, sowie der Überschwemmung- und Hagelschäden wurden gewählt: Johann Kückenhoff, Johann Kerstholt, Anton Neise.
Am 18. Juli 1901:     In der heutigen außerordentlichen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder durch  Kurrende (Rundlauf durch Boten) von heute unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden sind, wurde unter Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler verhandelt und beschlossen wie folgt.
Es ist festgestellt, dass im Hochbehälter des Wasserwerks nur noch 20 bis 23 cmtr (Kubikmeter) Wasserstand vorhanden ist, Daher soll der Hochbehälter von heute ab abgeschlossen werden um den Bestand im Falle eines Brandes verwenden zu können. Weitere Bestimmungen über Absperrung des Wassers sollen in einer am nächsten Samstag, den 20. d. M. stattfindenden Sitzung getroffen werden. - Es soll ferner das Siepen zwischen dem Pastorat und Küster-Wald, welcher bei der letzten Messung in voriger Woche um 6 Kmtr (Kubikmeter) in 24 Stunden ergab, der Leitung zugeführt werden. Die Arbeiten in Lieferungen erster Lieferung der Rohre soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Am 3. August 1901:  TOP 7:  Falls, wie es den Anschein hat,  die trockene Witterung noch ferner Bestand behalten sollte, soll auf die Erhaltung eines eisernen Bestandes im Hochbehälter in Höhe von 30 bis 40 cm Wasserstand  Bedacht genommen werden. Das bereits publizierte Verbot der Entnahme von Wasser zu gewerblichen und und baulichen Zwecken soll bis auf weiteres aufrechterhalten werden.
Am 31. August 1901:       TOP 3:  Dem Heinrich Geihsler gnt. Goebel soll als Entschädigung dafür, dass von dem durch ihn angepachtete Gemeinde-Ackergrundstück auf der Rosenbrache eine eineinhalb Morgen große Fläche zur Schinderkuhle in Benutzung genommen worden ist, eine Entschädigung bzw. ein Nachlass am Pachtgeld im Betrag von 6 Mark zugebilligt werden und zwar pro Jahr. – Schinderkuhle: Schindanger: eine vom Ort abseits gelegene Grube für verstorbene kleine und große Tiere. Etwas zugeschüttet…Krünitz-Online.
TOP 5:  Die gegen die Witwe Gaudenz Trumpetter festgesetzte Friststrafe nebst Kosten soll mit im Ganzen 4,70 Mark  auf die Gemeindekasse übernommen werden. Unter Hinweis hierauf soll dem Herrn Pfarrer mitgeteilt werden, dass die Benutzung der Schulkinder zur Ausschmückung der Prozessionswege im hiesigen Gemeindewald künftig nur unter entsprechender Aufsicht erfolgen dürfen.
Am 10. September 1901:
TOP 1:  Auf die Ausführung der Anstreicher-Arbeiten in den hiesigen Schulgebäuden soll dem Anstreicher Jos. Becker als dem Mindestfordernden der Zuschlag erteilt Werden.
TOP 2:  Der Ehefrau Heinrich Rebbe geb. Klasmeier wird auf ihren Antrag eine vorläufige Unterstützung von monatlich 15 Mark vorbehaltlich des Anspruchs auf Erstattung durch den endgültig verpflichteten Armenverband vom 1. d. M. ab bewilligt.
TOP 3:  Als Mitverpächter der hiesigen Gemeinde-Jagd wurden genehmigt:  a) zu Bezirk I: Dr. med. Gruhs und  Direktor Huckeler; b) zu Bezirk II: der Bauunternehmer Kehsler und Direktor Dittrichs; c) zu Bezirk III: Lehrer Hatzig und Holzhändler Johann Schwefer.
TOP 4: Dem Johann Flinkerbusch soll auf seinen Antrag die Wasserleitung  zu seinem neu erbauten Wohnhaus kostenfrei, lediglich gegen Entrichtung einer Anschlussgebühr von 5 Mark verlängert werden.
TOP 5:  Dem Pflastermeister Gieseke zu Arnsberg soll auf die Neupflasterung  der mittleren Straße (Mittelstraße, St. Nikolaus Straße) eine Abschlusszahlung von 1.500 Mark geleistet werden.
Oktober: Sttraßenbau, Forstwirtschaft, Wasserleitungen.
Am 30. November 1901:     TOP 3:  Der zu den Kosten der Vorarbeiten für den Bau der Bahn von Warstein nach hier in Anspruch genommene Beitrag wird abgelehnt, da die fragliche Bahnstrecke für die Gemeinde Freienohl von zu geringer Bedeutung und die Gemeinde-Vertretung von der  Rentabilität derselben nicht überzeugt ist.
TOP 4:  Der Ehefrau des erkrankten Arbeiters Franz Theune wird auf ihren Antrag eine monatliche Unterstützung von 15 Mark vom 1. Dezember d. J. ab bewilligt. - Sterberegister: Franz Theune, Maurer, gest. 5.12.1901, LA 25 (Arbeits-Unfall?)
Am 14. Dezember 1901:     TOP 3:  Der Witwe Schirp sowie der Witwe Gaudenz Trompetter sollen je 2 Meter Brennholz als Armenholz verabreicht werden.
Am 25. Januar 1902:  TOP 4:  Der Antrag des Anton Blessenohl auf Gewährung eines Schaden-Ersatzes aus Anlass des bei ihm vorgekommenen Einbruchs-Diebstahls wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Dem Kuhhirten Mündelein sollen auf die Reinigung der Vieh-Hude zwischen Feibe und Hinnernhagen (Himmernhagen) noch nachträglich 30 Mark gezahlt werden.
Am 22. Februar 1902:     TOP 3:  Es wird vorläufig Abstand davon genommen, die hiesige Gemeinde dem Verein zur Gründung von Heilstätten für Lungenkranke als Mitglied beitreten zu lassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Der Witwe Franz Klauke soll die Zahlung des Kommunalsteuer-Restes pro 1901 im Betrag  von 3,11 Mark sowie der Wassersteuer  pro 1901 in Höhe von 4 Mark erlassen werden. -  Sterberegister: Franz Klauke, Waldarbeiter, LA 46 J., gest. 8.11.1901. Unfall-Tod beim Bäume-Fällen? Nicht aktenkundig.
TOP 7: Von der Erhebung einer Lustbarkeitssteuer für die aus Anlass des Abgangs des Lehrers Hatzig veranstaltete Lustbarkeit soll abgesehen werden.
TOP 9:  Dem Landverein vom Roten Kreuz wird zur Beschaffung von Baracken nebst Ausstattung eine einmalige Beihilfe von 10 Mark bewilligt.
Am 9. März 1902 ist Pfarrer Julius Falter. 61-jährig, in Freienohl gestorben; im Protokoll der Gemeinde-Vertretung steht keine Bemerkung.
Am 21. März 1902:    TOP 2:  Die Gemeinde hat nichts dagegen zu erinnern (einzuwenden), dass im Küppel ein Neubau der Kapelle vorgenommen wird.
TOP 3:  Der Antrag des Amtsschreiber Berens wurde bis zum Ablauf der Pachtgründe der Fischerei zurückgestellt und vorläufig daher abgelehnt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.- Amtsschreiber Anton Baerens, 1900: Alte Haus-Nr.223, Provinzialstraße, 1 männl., 3 weibl. Bewohner; Haus Dr. med. Gruhs. Neu: Nr. 52 (Eugen Bracht).
TOP 4:  Als Amtsverordnete wurden Johann Kückenhoff und Johann Kerstholt vom 1. April d. J. auf 6 Jahre wieder gewählt.  -  Zum Amt Freienohl gehören mehrere Gemeinden.
TOP 5:  Der Antrag des Caspar Weber betreff.  die Abtretung einer Grundfläche von seinem Hofraum zum Straßenbau wurde wegen zu hoch gestellter Forderung abgelehnt. - Die ist nicht aktenkundig. Caspar Weber, Alte Haus-Nr. 61, Am Hügel 15.
TOP 6: Die vereinigten Vertretungen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde  Freienohl erklären sich mit der Anstellung eines dritten Lehrers unter der Bedingung einverstanden, dass zur Besoldung des neu einzustellenden Lehrers eine Staatsbeihilfe von jährlich  900 Mark bewilligt und gemäß des Gemeinde-Beschlusses vom 8. Oktober 1900 zu dem etwa notwendig werdenden Schulneubau ein erheblicher Zuschuss zugesagt wird. Ein geeigneter Unterrichtsraum ist zur Zeit mietweise nicht zu beschaffen.
Am 10. April 1902:  Ein neuer Amtmann übernimmt den Vorsitz: Göpfert. In Protokoll-TOPs nicht aktenkundig, nur in der Einleitung und mit der Unterschrift am Schluss.
TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung ist einstimmig der Ansicht, dass ein Umbau des Nebengebäudes zur Erweiterung der Lehrerwohnung unzweckmäßig und verhältnismäßig kostspielig sei. Es wird vielmehr für richtig gehalten, das sehr reparaturbedürftige Neben-Gebäude niederzureißen und zwei Zimmer in zwei Etagen, mit Stallung und Keller darunter neu herzustellen. Mit Aufstellung des Projekts und Kostenanschlags wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler beauftragt. Der Neubau mit den notwendigen Reparaturen an dem Hauptgebäude werde ungefähr 1.500 Mark betragen. – Gemeint ist die neue Schule, das spätere Feuerwehrhaus.
TOP 4:  Der Anton Mündelein wird als Kuhhirt für diesen Sommer unter den seitherigen Bedingungen wieder bestellt.
TOP 5:  Der Etat der Gemeindekasse pro 1902 wurde in Einnahme und Ausgabe mit 21.000 Mark übereinstimmend festgesetzt. Es wurde beschlossen, das Defizit 11.472,89 Mark durch gleichmäßige Zuschläge zu den Staats-Steuern-Einkommen einschließlich der  fingierten Sätze Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuern in der Höhe von 200 und zur Betriebs-Steuer in der Höhe von 100 Prozent aufzubringen.
Am 3. Mai 1902:   TOP 3:  Die von dem zukünftigen Herrn Pfarrer gewünschten Reparaturen im Pfarrhaus und Anbringung von Schutzvorrichtungen gegen Sonnenstrahlen in demselben sollen nachgesehen und der Kostenpunkt in der nächsten Sitzung bekannt gegeben werden. - Pfarrer Karl Steimann, geb. 1864 in Bettinghausen bei Horn, Priesterweihe 1889 in Paderborn, 1902 – 1916 Pfarrer in Freienohl, 1916 Propst in der Gaukirche Paderborn, gest. 1934.
TOP 5:  Die Gemeinde-Rechnung pro 1900 nebst den zugehörigen Belegen (im Original „Belägen“ geschrieben: freienohlerisch) an der Hand (!) des Vorrevisions-Protokolls geprüft und nach Erledigung der Notaten festgestellt in Ausgabe 49.142,41 Mark; Einnahme 48.340,76 Mark; mithin Vorschuss 801,65 Mark; dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
 TOP 6:  Die bei der Vorrevision gezogenen Moniten wurden wie folgt erledigt: (a) Rest H. Düring niedergeschlagen; (b) desgleichen Wilhelm Limberg niedergeschlagen; (c) Rest Nikolaus Frank. Es soll versucht werden, von Di...(?) Korte Ersatz der Auslagen von 56,05 Mark zu erhalten. (d) Rest Franz Blessenohl ist inzwischen eingegangen. 5., 6. und 7. ist durch Kenntnisnahme erledigt. Nr 8 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar). Nr. 9 Rest Senger mit Kosten niedergeschlagen. Nr. 10 ständigen ...gelder (1. Silbe nicht korrekt lesbar) sollen an den Gemeinde-Vorsteher zwecks Verteilung ausgezahlt werden. Nr. 11 und 12 durch Kenntnisnahme erledigt. – Einzelheiten hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Die Trennung der Küster-Stelle von der Lehrer- und Organisten-Stelle wurde in der von der Kommission unterm 28. April in vorgeschlagener Form mit Stimmeneinheit beschlossen. - Mehr ist inhaltlich nicht aktenkundig. Kirchengeschichtlich (Verhältnis Staat – Kirche) wohl interessant.
TOP 8:  Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung eines Anbaus an der Lehrerwohnung auf Grund der von Kehsler angefertigten Zeichnung sollen dem Bauunternehmer Gebr. Rocholl als Mindestfordernde zugeschlagen werden und zwar zu den von denselben in den verschiedenen Titeln geforderten Preisen; jedoch – es folgt ein für später wohl kaum verständlicher Zusatz: -  nur unter der Voraussetzung, dass die Trennung der Küsterdienste vom Lehrer- und Organisten-Dienst genehmigt wird. Sollte diese Genehmigung längere Zeit in Anspruch nehmen, so soll dem Unternehmer eine entsprechende Verlängerung der Frist zur Ausführung der Arbeiten gewährt werden. - Vielleicht handelt es sich auch um unterschiedliche Kassen...
TOP 10.  Aufgrund eines ärztlichen Attestes ist die Frau Rebbe noch weiter unterstützungsbedürftig und soll die bisherige Unterstützung in der bisherigen Höhe weiter gezahlt werden. - Näheres ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  Auf seinen Antrag soll dem Josef Kerstholt Sen. die Wohnungsmiete vom 1. Mai d. J. dem Karl Kordel  und außerdem eine Unterstützung von 5 Mark monatlich gezahlt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 12:  Auf Antrag des Vorstandes des Ziegenzuchtvereins wurde unter der Voraussetzung, dass die Forstbehörde keine Bedenken dagegen erhebt, genehmigt, dass die Ziegen im Mühlenberge geweidet werden, jedoch mit Ausnahme der nun aufgeforsteten Fläche. - Falls nicht mehr so gewusst: Ziegen sind damals die Milch-Produzenten der nicht so wohlhabenden Freienohler wie etwa Kuh-Besitzer. - Aus dem Jahr 1864 eine Vieh-Liste: 166 Wohnhäuser, 2 Mühlen, 58 Ställe, 1 Pferd unter 3 Jahre, 9 Pferde 3 bis 10 Jahre alt,  19 Pferde über 10 Jahre alt,  2 Bullen,  6 Ochsen,  257 Kühe, 48 Jungvieh,  68 Ziegen,  196 Schweine. (A 2168, auch mit Besitzer-Namen)
Am 20. Mai 1902:.
TOP 4:  Auf ihren Antrag sollen der Hebamme die Kosten der Nachprüfung als Bezirks-Hebamme ersetzt werden; außerdem soll dieselbe anstatt der Gemeinde zu erstattenden  180 Mark nur 135 Mark, mithin jetzt noch 45 Mark zahlen und zwar in Anbetracht der Unterstützung, welcher sie Mutter und Schwester angedeihen lässt.  -  Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Anbau an dem Lehrer- und Küsterhaus wurde definitiv dem Bauunternehmer Rocholl übertragen. Die bis jetzt  bebaute Fläche soll als Eigentum der Gemeinde festgehalten und als Anbindung an dem Neubau vorgenommen werden.
TOP 6:  Die Kommunalsteuer des Schneiders Franz Korte wurde im Betrag von 4,80 Mark für 1902 niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Der fingierte Steuersatz des Johann Klauke wurde von 4 Mark auf 2,40 Mark herabgesetzt. Dem Bahnwärter Heinrich Kohsmann wurde der fingierte Steuersatz  von 4 Mark auf 2,40 Mark herabgesetzt. -  TOP 6 und 7: wohl Zeichen für geringen Arbeitsverdienst. - Fingieren: damals nicht im heutigen negativ besetzten Sinn von vortäuschen, fälschen, sondern: annehmen, festsetzen.
Am 7. Juni 1902:     TOP 1: Folgendes wurde unter Vorsitz des Königl. Landrats Herrn Droege beschlossen:  Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von dem in Folge ihrer erneuten Beschwerde  vom 8. Dezember 1901 über den Gemeindeförster Ganczarsky entstandenen Verhandlungen, desgleichen an der an den Landrat gerichteten Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 15. Mai 1902  A IV F 598. Insbesondere davon, dass nach dieser Verfügung dem Förster Ganczarsky Unregelmäßigkeiten im Dienst des Grafen von Wedel zur Last zu legen sind. Mit Rücksicht hierauf beschließt die Gemeinde-Vertretung von der weiteren Verfolgung der Beschwerde Abstand zu nehmen, ist aber der Ansicht, dass eine Bestrafung des Försters Ganczarsky noch insofern geboten erscheint, als derselbe im Jahr 1897 ohne Einholung der erforderlichen Genehmigung das ihm 1893 entzogene Nebenamt bei dem Grafen von Wedel wieder übernommen hat. - Mehr ist an dieser Stelle im Beisein des Landrats nicht aktenkundig. - Es übernahm dann der Amtmann Göpfert den Vorsitz und es wurde wie folgt weiter verhandelt:
 TOP 2:  Das von Pfarrer Falter (verstorben)  (so im Protokoll) der Schulgemeinde vermachte Legat wurde abgelehnt. -  Inhalte sind nicht aktenkundig.
Am 1. Juli 1902:     TOP 2:  Die Verpachtung  zur Erhebung des Brückengeldes  von der Langelbrücke wurde dem Höchstbietenden Johann Kückenhoff  zu dem Gebot von 21 Mark pro Jahr auf die Zeit von 3 Jahren vom 6. Juni d. J. ab zugeschlagen.
TOP 3:  Der Johann Kerstholt Sen. soll vom 1. Juli d.J. ab eine monatliche Unterstützung von 15 Mark erhalten, zur Erledigung seines Antrags. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Die am 31. d. M. pachtbar werdende Fischerei auf den Gemeinde-Ufern soll anderweitig auf 6 Jahre unter den heute festgesetzten Bedingungen öffentlich verpachtet werden.  - Die Bedingungen sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Zur Einquartierung des Militärs soll die Fourage den Hafer Anton Röther, Heu und Stroh der Metzger Fritz Neise liefern. Die Belegung der Mannschaften und Pferde wurde festgelegt. - Die sind hier nicht aktenkundig.
TOP 10:  Die Anlage der 5. Provinzial-Irren-Anstalt muss als gescheitert betrachtet werden, da trotz aller angewandten Bemühungen es nicht möglich war, das von der zuständigen Behörde ausgesuchte Terrain zu erwerben. Es soll versucht werden, ein anderes Gelände ausfindig zu machen.
TOP 11:  Die Eingabe des Amtsschreibers Berens vom 30.6. d.J.  betreff. Nachbesteuerung des verstorbenen Pfarrers Falter soll die Staatsbehörde zur Berücksichtigung empfohlen werden.
Am 8. Juli 1902:
TOP 3:  Errichtung der 5. Provinzial-Irren-Anstalt: Nachdem gestern und heute über die Gestellung  des erforderlichen Grundes von Seiten der Gemeinde Freienohl an die Provinz verhandelt worden und die mit den Grundbesitzern geführten schriftlichen Verhandlungen verlesen waren, erklärt die Versammlung, dass nunmehr die Erwartung eines zusammen...(?) Komplexes von etwa 280 Morgen (+ / -) absolut sicher sei. Der Preis beträgt etwa 120.000 Mark. Es wird einstimmig beschlossen, den angebotenen Komplex sofort anzukaufen, nachdem seitens der Provinz die Übernahme zu den Ankaufskosten gesichert ist und die Grenzen des Komplexes genau bestimmt sind. Von den Gemeinde-Grundstücken muss eine Fläche von circa 20 Morgen derart herangezogen werden, dass sie in das Eigentum der Provinz übergeht. Hierfür wird nur der einfache Bonitierungswert gefordert, welcher aber bei Zusammenstellung der vorgenommenen Summe von 120.000 Mark schon in Ansatz gebracht ist. Das auf dieser Fläche aufstehende Holz  wird zur Taxe der Forstverwaltung seitens der Provinz angekauft. Ferner wird der anschließende große Gemeindewald (mehrere 100 Morgen) der Anstalt zum Spazierengehen zur Verfügung gestellt, mit der Berechtigung Spazierwege, soweit solche noch nicht vorhanden sind, anzulegen. Die ganze Holznutzung und Bewirtschaftung verbleibt der Gemeinde. Über die näheren Modalitäten der Eigentumsübertragung bleibt besonderer Vertragsabschluss mit der Provinz vorbehalten, jedoch erklärt die Gemeinde schon jetzt, dass sie zunächst den ganzen Besitz erwerben und sich als Eigentümerin eintragen lassen wird., sodass die Provinz nur allein mit der Gemeinde Freienohl allein zu verhandeln hat.
Am 24. Juli 1902:     TOP 1:  Errichtung einer Provinzial-Irren-Anstalt bei Freienohl: (1.) Die Gemeinde verpflichtet sich, von ihrem Grundbesitz circa 25 Morgen dem Provinzial-Verband gegen den Kaufpreis von 30 Mark für den Morgen eigentumlich zu überlassen und lasten- und schuldenfrei aufzulassen. (2.) Falls sich auf dem betreffenden, von dem Käufer auszuwählenden Gelände Holzbestände befinden, so hat die Provinzial-Verwaltung den Wert des aufzukaufenden Holzes nach Schätzung eines vom Landeshauptmann zu bestimmenden Königl. Oberförsters  besonders zu vergüten. (3.)  Sollte sich im Laufe der nächsten 10 Jahre ergeben, dass der Provinzial-Verband noch weiteren Grundbesitzes bedarf, worüber allein der Provinzial-Ausschuss entscheidet, so verpflichtet sich die Gemeinde, seiner auch dann weiter noch in Anspruch  genommenen Grundbesitz bis zu 100 Morgen zum Preis von 30 Mark für den Morgen zur Verfügung zu stellen. - Wegen der etwa darauf befindlichen Holzbestände gilt das unter 2. Gesagte.  (4.)  Die Gemeinde verpflichtet sich, von dem in ihrem Eigentum verbleibenden Wald von circa 200 Morgen nach Auswahl der Provinzial-Verwaltung unentgeltlich zur Herstellung von Parkanlagen, behufs deren Benutzung durch Anstalts-Pfleglinge und Anstalts-Bedienstete zu Spaziergängen dauernd zur Verfügung zu stellen und zu halten und die Holznutzung und Aufforstung der in Anspruch genommenen Fläche nur im Einverständnis mit der Provinzial-Verwaltung vorzunehmen. Auch soll die letztere befugt sein, diese Fläche mit einer ihr geeigneten Einfriedigung zu versehen. (5.) Außerdem verpflichtet sich die Gemeinde zu den Grunderwerbskosten zu obiger Anstalt einen namhaften Geldbetrag, dessen Höhe einer späteren Beschlussfassung vorbehalten bleibt, zu leisten. (6.) Vorstehende Beschlüsse haben nur Geltung unter der Bedingung, dass der ganze außerhalb der Gemeinde Freienohl liegende für die Irren-Anstalt zu erwerbende Grund in die Gemeinde Freienohl eingemeindet wird.
Am 9. August 1902:     TOP 3:  Der Durchlass bei der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) soll entsprechend der Durchfahrt verlängert werden.
TOP 4:  Dem Schneider Arnold Altenwerth soll ein Viertel der gezahlten Communalsteuer  infolge seiner Krankheit mit 1,20 Mark erstattet werden. -  Näheres über die Krankheit ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Vorlage betreff. Anlage einer Gus-Anstalt (? Abkürzung?) wurde vertagt bis zur Entscheidung über die Platzfrage der neuen Irren-Anstalt. - Liegt der Ton auf „neuen“...?
Am 23. August 1902:   Nur TOP 1: Im Fall, (dass) die  5. Provinzial-Irren-Anstalt in Freienohl erbaut wird, erklärt sich die Versammlung bereit, in Hinsicht der Einschulung der schulpflichtigen Kinder der Anstalts-Verwaltung so weit wie irgend möglich entgegen zu kommen. – Geplant: Gelände: Möbel Schröer, Edeka … (aus der Sicht von 2015); zuständige Schule wäre Calle.
Am 17. September 1902:    TOP 1:  Die Versammlung nahm von dem Antrag des Wirts Köster vom 14. d. M. auf Eingemeindung nach Freienohl Kenntnis und gab die in § 6 Abs. III der Landgemeinde-Ordnung vorgeschriebene Einwilligung. - Der ganz genaue Grund ist nicht aktenkundig; es kann sein, dass damit die Kinder seiner Familie in Freienohl zur Schule gehen können und nicht bis nach Wennemen oder Calle müssen; siehe Kapitel „Unsere Schule in Freienohl“. – Zur dankbaren Erinnerung: um 2000: „Bei Bruno“.
TOP 2:  Es wurde abgelehnt, an den Kreis-Verein vom Roten Kreuz für die Bereitstellung von Baracken einen Beitrag zu zahlen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; im Vorjahr wurde ein Beitrag geleistet. Vielleicht reicht auch das Bereitstellen.
Am 27. September 1902:   TOP 2:  In Ergänzung des Beschlusses vom 24. Juli d. J. beschließt die Versammlung, die am genannten Tage gemachten Angebote betreff. Errichtung einer Irren-Anstalt sollen auch dann gültig sein, wenn die Eingemeindung der Grundstücke nur bis zum Bremke-Bach als Gemeindegrenze erfolgt.
TOP 3:  Die Versammlung beschließt, die Gemeinde nach dem vorgelegten Entwurf bei dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein zu Stuttgart gegen Haftpflicht zu versichern.
TOP 4:  Die Gemeinde verlangt binnen 14 Tagen einen ausführlichen Bericht über die Freiwillige Feuerwehr, über den Zustand der Geräte und Ausrüstungsstücke und über die Organisation und Bereitschaft der Wehr. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; wohl übliche Praxis auch der „oberen“ Feuerwehr-Organisation gegenüber.
TOP 5:  Der Antrag der unverehelichten Dina Mündelein um Unterstützung wurde abgelehnt, da der Vater derselben unterhaltspflichtig ist. -  Gründe und mögliche Hintergründe sind nicht aktenkundig. Doch siehe unten: 18. Dezember 1902 TOP 2.
Am 16. Oktober 1902:       TOP 1:  Es wurde beschlossen, die Ehefrau des Haltestellenvorstehers (in der Akte durchgestrichen) Johann Kehsler in einer Irren-Anstalt unterzubringen und 1/3 der Kosten zu übernehmen. - Näheres ist nicht aktenkundig.Im Trauungsregister kein Befund; Heirat in der Gemeinde der Braut...
TOP 2:  Unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 31. Januar 1901 wurde nochmal die Notwendigkeit einer Apotheke für Freienohl ausgesprochen und die Königl. Regierung wird dringend gebeten, die Concessionierung einer Apotheke in Freienohl zu veranlassen.
TOP 3:  Die Errichtung einer Fortbildungsschule hierselbst wird im Prinzip beschlossen und das zur weiteren Beschlussfassung nötige Material soll baldigst beschafft werden.
TOP 7:  Dem Polizeidiener Falke werden für seine Dienste als Gemeindediener jährlich 25 Mark bewilligt und zwar vom 1. April des Jahres ab.
Am 15. November 1902:   TOP 2:  Der Antrag des Maurers Franz Schwefer für einen Steuer-Nachlass wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, an die neue Schule (später Feuerwehrhaus) zwei Klassenzimmer anzubauen nach dem Vorschlag des Schulvorstands vom 5. November d. J. Es wird aber dabei vorausgesetzt, dass die Gemeinde in Anbetracht äußerst misslicher (!) Finanzverhältnisse namhafte, stattliche Unterstützungen erhält.
Am 24. November 1902:       TOP 1:  Es wurde beschlossen, eine gewerbliche Fortbildungsschule zu errichten. Der vorgelegte Etat, in Einnahmen und Ausgabe mit 646 Mark beraten und wurde festgesetzt, und es wurde beschlossen, das Defizit auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Ferner wurde beschlossen, ein Schullocal (= Klassenzimmer) dazu herzugeben und die Kosten der Reinigung, Heizung und Beleuchtung zu tragen.
TOP 2:  Das vorgelegte Ortsstatut betreff. Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule in Freienohl wurde genehmigt. Ferner wurde beschlossen, den Unterricht in der gewerblichen Fortbildungsschule schon mit Anfang Januar 1903 beginnen zu lassen und die hierdurch gegen den Etat entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. – Extrakapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
Am 3. Dezember 1902:  TOP 1:  Es wurde abgelehnt, die Wiese des Maurers Franz Trumpetter im sogen. Kaisersiepen (Katersiepen?)  gegen die Gemeindewiese auf der sogen. Kaiserwiese umzutauschen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig
TOP 3:  Dem Ziegen-Zuchtverein hierselbst wurde eine einmalige Beihilfe von 40 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt.
TOP 4:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, von dem Gemeinde-Grundstück am Köppchen (Knäppchen?) 40 Hektar  für den Bau eines Central-Gefängnisses unentgeltlich an den Justiz-Fiskus abzugeben.
Am 18. Dezember 1902:    TOP 1:  In Erwägung, dass die Gemeinde Freienohl einen eng zusammen liegenden Hebammen-Bezirk bildet, in welchem 80 bis 90 Geburten pro Jahr vorkommen, von denen  pro Geburt 6 Mark an die Hebamme entrichtet werden; in weiterer Erwägung, dass die Nebeneinnahmen pro Geburt durch P...geschenk (1. Silbe nicht korrekt lesbar) auf mindestens 2 Mark zu schätzen sind; in fernerer Erwägung, dass die Gemeinde seit Jahr und Tag der Bezirks-Hebamme 45 Mark pro Jahr aus der Gemeindekasse zahlt, zu den Anschaffungskosten der Instrumente sich einen Beitrag von 45 Mark geleistet hat und die Kosten der Nachprüfung vor dem Kreisarzt in Arnsberg mit 6 Mark aus der Gemeindekasse ersetzt werden;  dass endlich seit Jahren die Gemeinde den vollen (unterstrichen!) Beitrag zur Alters- und Invaliden-Kasse zahlt, wurde es abgelehnt, eine weitere Aufbesserung des Hebammen-Einkommens für den hiesigen Bezirk vorzunehmen. – Siehe Extra-Kapitel: „Frau, Frauen in Freienohl“.
TOP 2:  Auf die Beschwerde des Kuhhirten Mündelein wurde beschlossen: in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse von einer Unterstützung der unverehelichten Tochter des Mündelein, Mutter eines Kindes, auch jetzt noch Abstand zu nehmen. Es wurde berücksichtigt, dass der Sohn des Mündelein 23 Jahre alt, Fabrikarbeiter, wohl in der Lage ist, seine Eltern in genügender Weise zu unterstützen, obgleich auch Mündelein Sen. welcher bis zum 15. d. J. pro Tag 2,50 Mark  als Kuhhirt erhalten hat, noch in der Lage ist, sich selbst zu ernähren. Die Frau Mündelein ist auf jeden Fall fähig, das Kind ihrer Tochter zu pflegen, und ist in diesem Falle die Mutter des Kindes als erwerbsfähig zu betrachten, da sie als Fabrikarbeiterin  sich und ihr Kind ernähren kann. - Mehr ist nicht aktenkundig. Aber die Nase rümpfen, ziemt sich gewiss nicht.
Am 16. Januar 1903:     TOP 2:  Die Gemeinde-Vertretung ist einverstanden, dass nach Beschluss der gemischten Kommission und gemäß Verfügung Königl. Regierung vom 24. Juni 1902 B II  3959 I im Betreff der Trennung des Küster- und Lehrer-Dienstes das Gehalt des Lehrers wie folgt festgesetzt wird:  (a) Grundgehalt 1.200 Mark; (b) Nutzung des Dienstlandes 50 Mark; (c) für Orgelspielen in der Frühmesse aus der Kirchenkasse 30 Mark; (d) für Orgelspielen in den Wochenmessen (?) 120 Mark; (d) Zulage bar aus der Kirchenkasse 100 Mark; zusammen 1.500 Mark. Hinzu kommt nun die Zulage als Hauptlehrer 100 Mark. Da aber dem jetzigen Inhaber der Stelle, dem Hauptlehrer Heinemann, vor Antritt seiner Stelle ein Mindest-Einkommen von 17,50 Mark zugeführt worden, wird die Gemeinde ihn für seine Person eine pensionsfähige Stellen-Zulage von 150 Mark bewilligen. Dieselbe fällt fort bei Neubesetzung der Stelle auch dann, wenn Hauptlehrer Heinemann aus irgendwelchen Gründen den Organisten-Dienst nicht mehr versehen wird, wenn z.B. auch die Organisten-Stelle von der ersten Lehrerstelle  getrennt werden sollte.
TOP 4:   Die Arznei-Rechnung der Wrede´schen Apotheke in Meschede für Ortsarme im Betrag von 3,24 Mark soll auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 8:  Dem Hauptlehrer Heinemann soll für das Rechnungsjahr 1902 das volle Grundgehalt von 1200 Mark bewilligt werden.
Am 21. Februar 1903:    TOP 5:  Die Erstattung von 3 Mark an den Armenverband Cahsel (Kassel) für ein Paar Fritz Eickhoff gelieferten Schuhe wurde abgelehnt, weil Eickhoff seinen Unterstützungs-Wohnsitz hier nicht mehr hat und außerdem auch seine Mutter zahlungsfähig ist.
TOP 6:  Der Betrag von 16,50 Mark für ein Kultur-Messer, welches von dem Förster Ganczarsky zur ...(2 Wörter nicht korrekt lesbar) ist, wurde auf die Gemeindekasse übernommen. – Kultur-Messer?
 
Am 14. März 1903:  TOP 1:  Die neu gewählten Gemeinde-Vertreter Göckeler und Noeke wurden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. - Ihre Vornamen sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Als Gemeinde-Kuhhirt soll der bisherige Kuhhirt Mündelein unter den früheren Bedingungen und festgesetzten Lohn für dieses Jahr wieder bestellt werden.
TOP 5:  Als Schiedsmann für die Zeit vom 22. Juni d. J. bis dahin 1906 wurde Caspar Tönne wiedergewählt.
TOP 7:  Der Witwe Schirp soll vom 1. Mai d. J.  ab eine Unterstützung von nur 25 Mark  pro Monat gezahlt erhalten und soll die übrigen Unterstützungen in seitheriger Weise weiter gezahlt werden.
TOP 8:  Die Eheleute Fritz Funke sollen vom 1. April d. J. ab eine monatliche Unterstützung von 10 Mark erhalten. -  Gründe von TOP 7 + 8 sind nicht aktenkundig.
Am 6. April 1903:   TOP 1:  Als Commission zur Besichtigung des Huflattichs wurden gewählt: die Gemeinde-Verordneten Tönne, Noeke und Kückenhoff.
TOP 2:  Die Rechnung für 1901 wurde vorgelegt und geprüft. Die Rechnung wurde festgestellt: Einnahmen: 31.073,51 Mark; Ausgabe: 31.577,30 Mark; bleibt Verschuss (!): 503,79 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt.
TOP 5:  Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Abbruch der Pfarrscheune von dem General-Vikariat (die bischöfliche Behörde in Paderborn) nicht genehmigt ist. -   Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Falls der Feuerwehr-Hauptmann Schwefer bis zum 20. April die Rücksprache betreffend der Feuerwehr nicht erledigt hat, sollen die Feuer-...silien (nicht korrekt lesbar) von den Mitgliedern eingezogen und eventuell eine Pflicht-Feuerwehr errichtet werden.  - Inhaltlich nicht ausführlich genug.
TOP 9:  Es wurde beschlossen, in der Gewerblichen Fortbildungsschule 2 Klassen einzurichten und die in der Unterhaltungskosten-Nachweisung angeführten Posten (Kosten?) auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
TOP 10:  Die Gemeinde-Vertretung ersucht den Schulvorstand, die fremden Kinder vom Bahnhof und aus der Giesmecke wegen der großen damit verbundenen Unzuträglichkeiten nicht mehr zum Besuch der hiesigen Schule zu zu lassen. - Hintergründe, Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig, stehen aber in „Unsere Schule in Freienohl“.
m 25. April 1903:     TOP 1:  Dem Hauptlehrer Heinemann sollen auf seinen Antrag vom 7. Juni 1902 die Umzugskosten mit 140 Mark aus der Gemeindekasse erstattet werden.
TOP 4:  Zur Beschaffung eines Civil-Anzugs für den Gendarm Donzelmann wurden 15 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. - Vielleicht war damals damit ein Dienst-Anzug gemeint.
TOP 8:  Der Witwe Joseph Kerstholt soll vom 1. April d. J. ab unter den jetzt obwaltenden Umständen statt 15 Mark nur 10 Mark monatliche Unterstützung gezahlt werden. - Sterbe-Register: gest. 9.12.1902: Wirt Joseph Kerstholt; Heiratsregister: am 18.06.1898 (!) Joseph Kerstholt mit Elisabeth Krick. - Oder: Gastwirt Joseph Kerstholt, verheiratet mit Theresia geb. Schaefer; Alte Haus-Nr. 114, Mittelstraße- neu: 1.
Am 23. Mai 1903:       TOP 3:  Für die Reise nach Haspe soll der Feuerwehrkasse 13,50 Mark Eisenbahn-Fahrgeld erstattet werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4:  Das Angebot des Haltestellen-Vorstehers (wohl ungewohnte Vokabel) Kehsler, der Gemeinde, die von dieser zu zahlenden Kosten für die im Irrenhaus befindliche Dina Kehsler zurück zu erstatten, wurde angenommen.
TOP 5:  Der Arnold Feldmann soll vom 1. April d. J. ab , die Kosten, welche die Gemeinde für die im Irrenhaus verpflegte Tochter des Feldmann zahlt, wieder erstatten. - Zu TOP 4 + 5 ist der Name der Anstalt nicht genannt.
TOP 7:  Zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde der Landwirt Johann Kückenhoff wiedergewählt
TOP 10:  Es wurde Kenntnis von der Entscheidung des Kreis-Ausschusses betreffend Ungültigkeitserklärung der Wahl des Noeke als Gemeinde-Verordneter gegeben. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 2. Juni 1903:     TOP 1:  Die Gemeinde Freienohl übernimmt mit den anderen 12 Gemeinden des Amtsverbandes die solidarische Haftung für Einlagen der Amtssparkasse.
TOP 4:  Die Mauer- und Pflasterarbeiten in der Spielersgasse und in der Twiete sollen dem Unternehmer FA. Göckeler zum Kostenanschlag ad 90 Mark zugeschlagen werden.  – Spielergasse = Friedhofsweg.
Am 13. Juni 1903:     Eine gewichtige Sitzung aufgrund des Vorsitzes und der Anwesenden: Landrat Droege, Assessor Fürstenberg als Spezial-Kommissar, Oberförster Kahlenbeck, Amtmann Göpfert, Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Gemeinde-Verordnete Noeke, Neise, Toenne, Geihsler, Kückenhoff, Kerstholt.- Themen in TOP 1 – 5: Kuh- und Ziegen-Hude/Weide.
Am 23. Juni 1903:   TOP 1:  Der zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählte Landwirt Johann Kückenhoff wurde verpflichtet und in sein Amt eingeführt. Amtsdauer 6 Jahre.
TOP 4: Unter Aufhebung des Gemeinde-Beschlusses vom 12. März 1891 wurde beschlossen: Die Besitzer von Vieh und Fuhrwerken der Gemeinde Freienohl sollen von Zahlung des Brückengeldes bei Benutzung der Langelbrücke befreit bleiben.
TOP 8:  Die Unterstützung der Witwe Jos. Kerstholt soll in dem bisherigen Satz weiter gezahlt werden.
TOP 11:  Die Beschaffung von neuen Schulbüchern für die Knaben-Oberklasse soll demnächst erfolgen und erst noch weitere Ermittlungen gemacht werden. - Themen der Schulbücher und Gründe der Ermittlungen sind nicht aktenkundig.
Am 18. Juli 1903:     TOP 2:  Die Erhebung des Brückengeldes der Langelbrücke wurde dem Fabrikarbeiter Josef Köhne für ganzjährlichen Pachtbetrag von 20 Mark auf 3 Jahre bis 30. Juli 1906 übertragen.
TOP 3:  Das Standgeld  für Verkaufsbuden wurde bei Gelegenheit der Feier des Schützenfestes auf je 3 Mark pro Stand festgelegt.
TOP 4:  Die Auslagen für Transport von Arbeitern, welche s. Z. (seiner Zeit) bei Müller Schnapp (Sägemühle) in Dienst treten wollten, von diesem jedoch als dienstunfähig zurück gewiesen wurden, sollen von der Gemeindekasse erstattet werden. Die Wiedereinziehung soll jedoch nicht im Zivilprozess-Wege, sondern durch Vermittlung der betreffenden Behörde erwirkt werden.
TOP 7:  Die Rechnung über Feuerwehr-Abzeichen im Betrag von 48,40 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 23. Juli 1903:     In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, zu der die Mitglieder durch Kurrende (Rundlauf des Gemeindedieners, EMail von 1903) vom 20. Juli ordnungsmäßig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen waren, wurde unter Vorsitz des Amtmanns Göpfert verhandelt und beschlossen wie folgt: Zur Aufmessung, Neu-Messung der Gemeinde Freienohl.
Am 8. August 1903:          TOP 2:  Der Antrag der Bewohner vom Altenwege (zusammengeschrieben) soll dahin berücksichtigt werden, dass es versucht werden soll, von Caspar Göckeler einen Fußweg zur Verbindung des Altenweges mit der Chausseestraße (korrekt abgeschrieben) zu erwerben und falls dieses scheitert, soll von dem Schulgrundstück bei der neuen Schule (später Feuerwehr) ein Fußweg von circa 1 ½ Meter Breite abgetreten werden. – Die kleine Verbindung nebn dem Haus Göckeler gab es noch lange nicht.
.Am 28. August 1903:    TOP 1: Die Liste für die zu erwartende Einquartierung wurde festgestellt. -  Diese Liste ist nicht aktenkundig; gemeint ist Militär. Siehe auch: „Unsere Schule in Freienohl“, Militär-Unterbringung, Unterrichtsausfall usw.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung erachtet es für dringend nötig, dem Theodor Nolte  die beantragte Unterstützung zu gewähren. Der Amtmann wird ermächtigt, im Notfall dem Nolte eine solche Unterstützung gegen Verpflichtung der Rückzahlung aus der Gemeindekasse zu gewähren. -  Grund und Inhalt der Unterstützung sind nicht aktenkundig.
Am 28. September 1903:       TOP 1:  Als Mitglieder der Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Commission wurde der Gemeinde-Vorsteher Kehsler und als Stellvertreter Handelsmann Anton Neise gewählt.
TOP 5:  Der Wirt Ferdinand Köster am Bahnhof wird zur Einkommensteuer zum Satz von 6 Mark veranlasst zwecks Heranziehung zur Gemeindesteuer. Es wird der Antrag gestellt, dass die Gewerbe- und Betriebssteuer des Wirts Köster auf die beiden Betriebs-Gemeinden Calle und Freienohl verteilt werden.
Am 10. Oktober 1903:       TOP 9: Die Gemeindevertretung beschließt, sofort die Gewerbliche Fortbildungsschule zu eröffnen und die Kosten bis zum 1. April 1904 allein zu tragen, wenn statt des Lehrers Eickelmann ein anderer geeigneter Lehrer nach hier versetzt wird. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Zu große Belastung für Lehrer Eickelmann? Siehe: „Schule in Freienohl“.
TOP 10:  Dem Caspar Pöttgen wurde eine Unterstützung in der Weise gewährt, dass er jede Woche beim Bäcker Franz Korte für 5 Mark Viktualien zum Lebensunterhalt für sich und seine Frau auf Kosten der Gemeinde zu entnehmen und zwar so lange, bis er seine Invalidenrente erhält. Diese Viktualien sollen jedoch nur durch die Frau des Pöttgen in Empfang genommen werden. -  Die(se) Frau weiß wohl am besten, was wirklich notwendig ist. - Trauungsregister: Heirat am 21.4.1883 Caspar Pöttgen mit Helene Funke.
Am 23. Oktober 1903:   TOP 6: Ein Betrag von 4,70 Mark für Uniformierung der Feuerwehr wurde nachbewilligt.
Am 14. November 1903:       TOP 6:  Da Caspar Pöttgen voraussichtlich im Laufe nächster Woche seine Rente bezieht, soll die Unterstützung seitens der Gemeinde mit Ende nächster Woche aufhören.
TOP 7:  Der Witwe Johann Storm soll vorläufig eine Unterstützung von monatlich 15 Mark vom 1. November an aus der Gemeindekasse bewilligt werden. - Sterberegister: gest. 11.10.1903 Maurer Johann Storm, LA 44 J.: Heiratsregister: am 29.9.1888 Johann Storm mit Elisabeth Kleinhans aus Wadersloh. - Alte Haus-Nr.213 / Hauptstraße. - Volkszählung von 1895: 3 männl., 1 weibl.; 1900: 5 männl., 1 weibl.!
TOP 9:  Dem Theodor Nolte wurde auf seinen mündlich gestellten Antrag die noch zu entrichtende Gemeindesteuer erlassen. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Theodor Nolte, Alte Haus-Nr. 51, Parzelle 831, Krumme Straße-Hauptstraße / Volksbank; 1895: 2 männl., 2 weibl.; außerdem: Johann Lichte, 1 männl.; Caspar Stirnberg II, Zimmermann, 3 männl., 2 weibl. Bewohner.
Am 7. Dezember 1903:     TOP 11:  Die Gemeindesteuer der Witwe Johann Storm in Höhe von 5,80 Mark wurde niedergeschlagen. - Siehe oben: 14. November TOP 7.- TOP 1 – 10: Bau-Genehmigungen und Forstwirtschaft.
Am 11. Januar 1904:    TOP 8:  Die Verpflegungskosten für den Hirten Recke im Krankenhaus Meschede sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Ebenso soll der Betrag von 1,15 Mark für Medikamente für Witwe Lenze auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Sterberegister:  Ernst Lenze, Tagelöhner, gest. 20.5.1899, LA 32 J. -  Kind Maria Lenze, LA 6 ½ J., gest. 23.2.1900; Kind Olga Lenze, LA  1 J. 7 M., gest. 12.8.1899. Nicht aktenkundig ist, ob diese beiden Kinder zur Witwe Lenze gehören und ob sie Geschwister sind.
TOP 9:  Die Armenunterstützung für Eheleute Funke wird vom 1. Januar d.J. ab eingestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 12: … Am Weg Nr. 1 soll die Möglichkeit für die Beschaffung eines öffentlichen Platzes vorbehalten werden, indem die ganze vor dem Emmerich´schen Haus zwischen dem Alten Weg und der Düring-Straße (später Brunnenstraße) belegene (gelegene)  Fläche in das Projekt gezogen werden soll. - Was inhaltlich hier mit Projekt gemeint ist, ist nicht aktenkundig; später steht hier das „Krieger-Denkmal“ (1870/71).
Am 25. Januar 1904:     TOP 3:  Der Witwe Becker soll vom 1. d.M. ab die Wohnungsmiete bezahlt werden im Betrag bis zu 40 Mark jährlich. - Sterberegister: gest. 23.6.1903 Caspar Becker, Schneider, 72 ½ Jahre. Möglich: Heiratsregister: Heirat am 6.2.1869 Caspar Becker, Witwer von Gertrud Flinkerbusch, mit Catharina Carolina Vogt, Witwe von Adam Heckmann; Alte Haus-Nr. 38, St. Nikolaus-Straße 8.
TOP 4:  Eine Unterstützung für die Witwe Caspar Pöttgen, welche mündlich beantragt ist, wurde abgelehnt, da ihr Sohn Franz dem Gemeinde-Verordneten Noeke gegenüber erklärt hat, dass er seine Mutter vollkommen unterstützen werde. - Sterberegister: Caspar Pöttgen, Invalide, gest. 4.12.1903, LA 70 J.; Heiratsregister: 21.4.1883 Caspar Pöttgen mit Helene Funke; oder: am 20.1.1866 Franz-Caspar Pöttgen mit Maria Anna Clara Stirnberg.
TOP 8:  Der Antrag Noeke auf Anstellung eins Nachtwächters wurde abgelehnt. - Gründe – von beiden Seiten – sind nicht aktenkundig.
TOP 10: Es wurde beschlossen, den Bedarf an Verbandsmitteln und dergleichen für die Krankenpflegerin Kohsmann zu übernehmen. - Der Vorname ist nicht aktenkundig.
Am 3. Februar 1904:   TOP 1:  Die Wassersteuer pro 1904 wurde mit 1.176 Mark festgesetzt.
TOP 2: Die Wassersteuer für den Neubau der Witwe Kohsmann für 1903 wurde niedergeschlagen. – Siehe oben: 25. Januar 1904 TOP 10.
TOP 4:  Der  an die Gemeinde-Vertretung gerichtete Antrag der Lehrerin Breer vom heutigen Tage wird vorgelegt. Die Versammlung erkannte einstimmig an, dass es der Breer nach den letzten Vorkommnissen nicht zugemutet werden könne (der Stil dieser Formulierung ist gewichtig für die Wertung seitens der Gemeinde-Versammlung), länger gleichzeitig mit dem Lehrer Eickelmann in dem Schulhaus zu wohnen. Die Versammlung, welche übrigens der Meinung ist, dass der Gemeinde schwerlich eine Ausgabe aus vorliegendem Anlass zugemutet werden kann, hält sich allein aber nicht für kompetent und überreicht hiermit den Antrag dem Schulvorstand zur weiteren Veranlassung.
Am 22. Februar 1904:    TOP 2:  Das gefällte Eichen-Holz soll in einem Los in öffentlicher Submission versteigert werden. Die Bekanntmachung soll im Central-Volks-Blatt (Arnsberg), der Mescheder Zeitung und dem Westfälischen Volksblatt zu Paderborn erlassen werden.
TOP 6:  Der Rest der Gemeindesteuer des Ludwig Storm soll der Witwe erlassen werden. - Sterberegister: Ludwig Storm, Fabrikarbeiter, gest. 4. Februar 1904,  LA 37 J. -  Heirat: 7.10.1893 Ludwig Storm mit Catharina Wiesehöfer aus Glösingen.
TOP 7:  Der Witwe Johann Storm soll vom 1. April ab die Reinigung der Schullocale (Klassenzimmer) in der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) übertragen werden, falls sie sich hierzu bereit erklärt. Dieselbe soll vom 1. März d.J. an eine monatliche Unterstützung von 12 Mark erhalten. - Heiratsregister:  Johann Storm mit Elisabeth Kleinhans aus Wadersloh am 29.9.1888. - Sterberegister: Johann Storm, Maurer, gest. 11.10.1903, LA 44 J.
TOP 8:  Die Witwe Ludwig Storm soll vom 1. März d.J. ab ebenfalls eine monatliche Unterstützung von 12 Mark gezahlt werden. Ebenso sollen derselben die Zinsen von einem Kapital von 500 Mark bar der Arnsberger Sparkasse bezahlt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Eine Unterstützung von 5 Mark an Witwe Recke wurde nachträglich genehmigt. Eine weitere Unterstützung für dieselbe wurde vorläufig abgelehnt. -  Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 10:  Dem Johann Stratmann sollen 3 Mark für Nichtbenutzung des Leichenwagens erstattet werden. - Sterberegister: gest.  5. Januar 1904 Kind Johannes Stratmann, LA 1 ½ Jahre. - Der Grund dürfte einsichtig sein: der Kleinkind-Sarg ist mit Händen getragen worden.
TOP 11:  Es wird beschlossen, die Lehrerbesoldung zu ändern wie folgt:  (a)  Die Alters-Zulagen betragen für Lehrer 160 Mark und für Lehrerinnen 110 Mark. (Lehrerinnen mussten damals noch bis 1919 unverheiratet sein.)  (b)  Die Miet-Entschädigung für verheiratete Lehrer beträgt 240 Mark.
TOP 12:  Der Gemeinde-Vorsteher gibt von dem Schreiben von Gördes und Genossen betreff.  Apotheken Kenntnis. Er erklärt, dass der Herr Regierungs-Präsident neulich erklärt habe, dass er die Angelegenheit mit Wohlwollen prüfen werde. Die Versammlung ist hiermit zufrieden gestellt und hält ihrerseits die Sache für erledigt.
TOP 13:  Der Antrag des A. Feldmann auf Erlass von 100,80 Mark Pflegekosten für seine Tochter wurde abgelehnt. - Gründe und Name der Tochter sind nicht aktenkundig.
Am 26. Februar 1904:   Ein TOP:  Als Waldwärter wurde der Gemeinde-Waldwärter Wilhelm Schmidtke aus Padberg einstimmig gewählt.
Am 23. März 1904:
In der heutigen außerordentlichen Sitzung... Anwesend: Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Gemeinde-Verordnete Tönne, Göckeler, Kückenhoff, Kerstholt; Noeke hat sich entschuldigt, nachträglich erschien Gemeinde-Verordneter Neise. … wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: In Folge dessen, dass der Gemeinde-Verordnete Noeke in der Sitzung vom 21. März während der Diskussion die Gemeinde-Vertretung mit „Bande“ bezeichnete, wurde, nachdem der Vorsitzende Amtmann Göpfert die Sitzung verließ, vom Gemeinde-Vorsteher dieselbe aufgehoben.
Da vorstehender Beschluss nur als Folge des einzigen Punktes der Tagesordnung zustande kam, wurde, falls kein Protest erhoben, noch weiter ohne Bekanntgabe der Tagesordnung beschlossen:
TOP 2:  Auf ihren Antrag soll der Witwe Schirp die Unterstützung pro Monat von 25 Mark noch für den Monat April weiter bezahlt werden. - Sterberegister: Ernst gnt. Wilhelm Schirp, Küfer, gest. 28. Mai 1900, LA 42 J. - Alte Haus-Nr. 84 / Bergstr. 7, Vohsecke. 1880: Johann Schirp: 2 männl., 1 weibl.; 1895: 6 männl., 1 weibl.; 1900: 4 männl., 2 weibl. Bewohner. - Trauungsregister: Heirat am 27.1.1844: Johann Heinrich Schirp aus Kaltenhof mit Catharina Lardon; am 22.11.1873 Johannes Schirp mit Elisabeth Spiegel aus Stockum, Pfr. Körbecke; am 24.11.1888 Ernst Schirp mit Anna Catharina Gehle aus Hüsten.
TOP 3:  Der Antrag, den Gastwirt Ferdinand Köster zur teilweisen Einkommen- und Gemeinde-Steuer heranzuziehen wurde zurückgezogen. -  Der Grund ist nicht aktenkundig. Ferdinand Köster gehörte mit seinem Gasthof politisch noch nach Calle; 2012: Gasthof Bruno Köster, Bahnhofstraße. Siehe unten 23. April 1904, TOP 13.
TOP 7:  Die Stelle als Armen- und Schul-Arzt soll vom 1. April d. J. ab  dem Dr. med. Steimann hierselbst  übertragen werden. Dem Dr. Gruhs in Oeventrop soll hiervon Kenntnis gegeben werden. - Sterberegister: Dr. med. Wilhelm Gruhs, geb. in Brilon, gest. 13.7.1904 in Oeventrop; LA 48 J.; Dr. Gruhs: 1895: Alte Haus-Nr. 222 / Hauptstraße 18; 3 männl., 3 weibl. Bewohner. - Dr. Steimann war ein Bruder vom Pfarrer Steimann, ohne weitere Angaben.
TOP 8:  Es soll Beschwerde bei dem Königl. Landrat  angebracht werden, dass der Gemeinde-Verordnete Noeke  in der Sitzung am 21. d.M.  die Gemeindevertretung als „Bande“ bezeichnet hat. -  Damit galt damals das Wort „Bande“ in solchem Zusammenhang wohl als deutliches Schimpfwort.
Am 14. April 1904:   In der heutigen Sitzung... wurde unter Vorsitz des Herrn Landrats Dröge verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 1:  Nach Vortrag der Vorgänge in der Gemeinderatssitzung vom 21. März d.J. erklärte der Gemeinde-Verordnete Noeke: „Ich erkläre hiermit mein Bedauern über die von mir in jener Sitzung gebrauchten beleidigenden Ausdrücke und nehme dieselben hiermit in aller Form zurück.“  Die Gemeinde-Vertretung einschließlich des Gemeinde-Vorstehers ist durch diese Erklärung zufrieden gestellt.
TOP 3:  Zum Kuratorium der Gewerblichen Fortbildungsschule wurde gewählt: (1.) Gemeinde-Vorsteher Kehsler, (2.) Pfarrer Steimann, (3.) Hauptlehrer Heinemann, (4.) Gemeinde-Verordneter Kerstholt.
Nach Erledigung von Punkt 3 übernahm der Gemeinde-Vorsteher den Vorsitz.
TOP 5:  Infolge der Beziehung von Invalidenrente soll der Witwe Hilgenberg die seither gewährte Unterstützung mit dem 1. Mai d.J. aufhören. - Trauungsregister: Heirat am 3.8.1872 Konrad Hilgenberg aus Fulda mit Maria Catharina Vielhaber; Sterberegister: gest. 15.4.1882 Konrad Hilgenberg, Fabrikarbeiter, LA 38 (keine Todesursache genannt); 1880: Alte Haus-Nr. 60, Hügel Straße (Kückenhoff), 1 männl.; 5 weibl.; 1895: Alte Haus-Nr. 218, Hauptstraße: Witwe Hilgenberg, 1 weibl. Bewohner; nicht mögliche Zugehörigkeit: Sterberegister: gest. 11.8.1899 Kind Karl Hilgenberg, LA 10 Wochen, geb. in Lemmepe, Eltern nicht genannt.
TOP 6:  Zum Gemeinde-Kuhhirten wurde der seitherige Hirte Anton Mündelein für den geforderten Lohn von 2,50 Mark pro Tag ernannt.  Er soll angehalten werden, nach Möglichkeit die Reinigung der Hude ...(?) vorzunehmen.
Am 23. April 1904:    TOP 1:  Es wurde Kenntnis genommen, dass Waldwärter Schmidtke probeweise auf ein Jahr als Gemeinde-Waldwärter bestätigt ist. Als Beginn seiner Tätigkeit wurde der 20. April d.J. festgesetzt.  TOP 2:  Dem Waldwärter Schmidtke soll vorläufig probeweise auf ein Jahr der Flurschutzdienst gegen eine Entschädigung von 200 Mark übertragen werden. – Im Mai 1904 dazu auch Jagdschutz.
TOP 4:  Die Besichtigung der Wiesen und Weiden von der Entfernung des Huflattichs soll durch eine Kommission bestehend aus Gemeinde-Vorsteher Kehsler, die Gemeinde-Verordneten Tönne und Kerstholt, sowie des Waldwärters Schmidtke in der entsprechenden Zeit erfolgen.
TOP 7:  Der Witwe Louis Storm sollen 1 ½ Meter nicht nummerierter Reiserknüppel (?) aus dem Gemeindewald überwiesen werden.
TOP 8:  Der zu erübrigende Mutterboden bei der neuen Schule (später Feuerwehrhaus) soll zum Preis von 25 Pfennig pro Kubikmeter abgegeben werden. – Kostbarkeit = Mutterboden, schon 1904!
TOP 9:  Der Antrag des August Becker um Erlass von Hundesteuer wurde abgelehnt. - Fabrikarbeiter;  Alte Haus-Nr. 195 / Hauptstraße (Alter Weg?); Ehefrau Maria Lisette geb. Kohsmann; 1900: 7 männl., 2 weibl. Bewohner. -  Wer ganz am Rand, fast außerhalb von Freienohl wohnte, war von der Hundesteuer befreit. Der Hund bot Schutz..
TOP 13:  Es wird beschlossen, an die Gemeinde Calle eine Abfindung von 1.000 Mark zu zahlen, wenn die Köster´sche Besitzung von der Gemeinde Calle abgetrennt und der Gemeinde Freienohl einverleibt wird. -  Im Jahr 2012: Gastwirtschaft Bruno Köster! Siehe oben 23. März 1904, TOP 3.
Am 14. Mai 1904:  TOP 1:  Die Rechnung pro 1902 nebst Belegen wurde vorgelegt und geprüft und von dem Protokoll der Revisions-Kommission wurde Kenntnis genommen. Die Rechnung wurde festgesetzt: in Einnahmen: 30.984,29 Mark; in Ausgaben: 24,545,21 Mark; mithin Bestand: 6.439,08 Mark; Reste: 2.882,57 Mark.  Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt. - Früher stand da: Decharge.
TOP 2:  Der Witwe Franz Klauke wurde zur Zahlung ihres rückständigen Hirtenlohnes für das Rechnungsjahr 1902 eine Unterstützung von 11,60 Mark gewährt. - Sterberegister: Franz Klauke, Waldarbeiter, gest. 8,11,1901, LA 46 J. (eigentlich zu jung; verunglückt beim Baumfällen?). Ehefrau Maria geb. Kohsmann. 1901: Alte Haus Nr.  166 / Alter Weg; oder: Am Rotbusch 19.
TOP 9:  Die Gemeinde-Vertretung bittet um Antwort auf den am ...(Textlücke) gefassten Beschluss auf Concessionierung  einer Apotheke in Freienohl. Die Gemeinde erklärt sich bereit: (1.) Ein Haus mietweise zu stellen; (2.) einen Apotheker, der zur Übernahme bzw. Verwaltung der Apotheke bereit und geeignet ist, namhaft zu machen und (3.) verpflichtet sie (die Gemeinde) sich, die Apotheke, falls in den nächsten Jahren eine staatliche  Betriebssteuer für Apotheken eingeführt wird, diesen Bestimmungen zu unterwerfen und Sicherheit dafür zu leisten, dass dieses auch von dem Apotheker bzw. Apothekenverwalter geschieht. - Teil-Punkt 3. am Rand notiert: ohne Vorsitz des Amtmanns.
Am 2. Juli 1904:     TOP 2:  Die Gemeinde-Kommunalsteuer des Schaufelmachers Johann Lenze soll niedergeschlagen werden. – Grund ist nicht aktenkundig; Armut?
TOP 3:  Die Steuer-Reklamation der Margarethe Schwer wurde an den Amtmann zur endgültigen Entscheidung zurückgegeben.
TOP 4: Der Uhrmacher J. Feische wurde für das laufende Steuerjahr 1904 zu einer Wassersteuer  von 2 Mark veranlagt. - Alte Haus-Nr. 1 / Hauptstraße, damals Hötte später Hirsch-Apotheke. Wahrscheinlich gerade zugezogen.
Am 21. Juli 1904:       TOP 3:  Der Neben-Haushaltsplan  der gewerblichen Fortbildungsschule wurde vorgelegt und auf 1.210 Mark festgesetzt.
TOP 7:  Es wurde davon Kenntnis genommen, dass die Schul-Urkunde von Grevenstein über 10.000 Mark von dem Kreisausschuss nunmehr genehmigt ist. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig; Schul-Urkunde?
TOP 8:  In Folge des Wassermangels soll die Wasserleitung zeitweise gesperrt werden. Ferner sollen sofort Erhebungen angestellt werden, in welcher Weise ein genügender Wasserzufluss beschafft werden kann. - Mehr ist nicht aktenkundig. Heißer Juli? Welche Tiere und Menschen und  Pflanzen und Wälder leiden?
Am 28. Juli 1904:     In der außerordentlichen Sitzung … wurde beschlossen wie folgt: Der Ingenieur Fr. Dihselhoff  soll zur Feststellung der Höhenlage und der Wassermengen behufs Anlage weiterer Wasser-Gewinnungen nach hier kommen. Die weiteren Vorarbeiten sollen einem weiteren Beschluss vorbehalten bleiben.
Am 10. August 1904:   TOP 4:  Behufs Vornahme der Vergrößerung der Wasser-Gewinnung soll mit dem betreff. Grundbesitzern vorher eine Einigung wegen Benutzung der Grundfläche vereinbart werden.
Am 13. August 1904:   In der außerordentlichen Sitzung … wurde verhandelt und beschlossen wie folgt:
TOP 2:  Es wurde beschlossen, die Wasserwerks-Erweiterung nach dem Dihselhoff´schen Projekt vom 5. August d.J. auszuführen, jedoch soll anstatt Mannesmanns-Rohre gusseiserne Rohre verwendet werden. Diejenigen Grundbesitzer, mit welchen keine gütliche Einigung erzielt wird, sollen enteignet werden. Bei diesem Beschluss war der Gemeinde-Verordnete Noeke als beteiligter Grundbesitzer abgetreten (hatte den Raum verlassen).
TOP 3:  Zur Instandsetzung des Krieger-Denkmals wurde eine Beihilfe von 50 Mark bewilligt.
Am 20. August 1904:   TOP 1:  Der vom Gemeinde-Vorsteher Kehsler entworfene Vertrag mit dem Bullen-Halter fand die Genehmigung der Versammlung. Dem Fuhrmann Franz Bruchhage wurde das Halten der Zuchtbullen gemäß obigen Vertrags übertragen. - Der Vertrag ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Auf Vortrag des Gemeinde-Vorstehers Kehsler wurde von den eingegangenen Apotheker-Meldungen Kenntnis genommen und beschlossen, dem Apotheker Fell in Rauxel dem Herrn Regierungs-Präsidenten zur Konzessions-Erteilung vorzuschlagen. Ferner wurde beschlossen, dem Fell ein geeignetes Haus nebst Einrichtung und Vorräten gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen und ihm für die ersten 5 Jahre ein Netto-Einkommen von 4.800 Mark zu garantieren.
Am 1. September 1904:       Die Vergrößerung durch das Tönne´sche Siepen soll vorläufig nicht zur Ausführung gebracht werden. - 1901, 1907: Kaspar Tönne, Postverwalter, Gastwirt; Ehefrau Karolinie geb. Schnapp; Alte Haus-Nr. 85, Hauptstraße 43, Gasthof zur Post / „Hölle“, gegenüber dem Amtshaus.
Am 16. September 1904:   TOP 2:  Zufolge Verfügung des Königl. Landrats vom 26. August d.J.  J.N. II 3015 soll mit dem Bullenhalter  Bruchhage wegen Haltung eines dritten Zuchtbullens unterhandelt werden.
Am 27. September 1904:    TOP 1:  Der Herr Amtmann wird beauftragt zu ersuchen, zwischen dem seitherigen Bullenhalter Düring und dem Franz Bruchhage betreff Bullenhaltung eine Einigung zu erzielen. Gegebenenfalls ist die Gemeinde erbötig (bereit), eine einmalige Gebühr bis zu 25 Mark zu zahlen.- Übertragen die Bullen etwas?
Am 31. Oktober 1904:   TOP 2:  Der Antrag von 65,68 Mark für 1903 für Verpflegung der Maria Feldmann in der Irrenanstalt Marsberg soll niedergeschlagen werden. Es soll von weiteren Ersatz-Ansprüchen an den Vater der Kranken Abstand genommen werden. - Siehe Kapitel „Fürsorge+Seelsorge...“; Maria Feldmann geb. 31.11.1874; als „verstorben“ erklärt am 10.2.1942 (Nazi-Regime; siehe Extra-Kapitel: Euthanasie... In „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“, zweiter Teil).
TOP 3:  Dem Bullenhalter Franz Bruchhage wurde gestattet, die Bullen zu leichten landwirtschaftlichen Arbeiten in mäßiger Weise zu benutzen. Er hat jedoch darauf zu achten, dass jeder Zeit ein Bulle zum Decken bereitsteht. - Aber das darf gemäß einer „Kirchen-Ordnung“ von Pfarrer Falter (s.o.) für Kinder nicht „einsichtig“, sichtbar sein.
Am 6. November 1904:    Eine außerordentliche Sitzung mit Vorsitz vom Amtmann Göpfert. Es wurde beschlossen, dem Schachtmeister Caspar Pöttgen mit der Spezial-Beaufsichtigung bei Anlage der Erweiterung der Wassergewinnung zu betrauen.
Am 25. November 1904:     TOP 2:  Die weitere Anlage von Wassergewinnung im Tönnen Siepen soll bis auf weiteres vertagt werden. - Tönnen Siepen = Katersiepen? Der Name Katersiepen taucht um 1902 auf, vielleicht erst als Kaisers-Siepen (zur Kaiser-Wiese hinunter); das Siepen war schon bekannt.
TOP 7:  Die Hundesteuer von 2,50 Mark des Dr. Steimann wurde niedergeschlagen. - Der Arzt Dr. Steimann (Bruder des Pfarrers Steimann) war noch jung, d.h. er verdiente wohl noch nicht viel, und bei nächtlicher Visite mag ein Begleit-Hund sinnvoll gewesen sein.
Am 21. Dezember 1904:     TOP 1:  Die Verteilung der Hütungskosten soll auf alles vorgetriebene Rindvieh ohne Unterschied zu gleichen Teilen erfolgen. - Hintergründe dieses Beschlusses sind nicht aktenkundig.
TOP 7: Der Antrag des Gesangvereins Cäcilia um Erlass von Lustbarkeitssteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Es übernahm der Herr Amtmann Göpfert den Vorsitz:   TOP 8 – 12 sind in der vollständigen Original-Abschrift einsehbar.
TOP 12:  Die Gemeinde Freienohl tritt dem Vaterländischen Frauenverein Freienohl bei mit dem Jahresbeitrag von 10 Mark. – Siehe Extra-Kapitel: „Frau, Frauen in Freienohl“.
TOP 13:  Der Freiwilligen Feuerwehr wurde eine Beihilfe zu den Verbundskosten von 7,50 Mark bewilligt.
Am 7. Januar 1905:     TOP 1:  Der neugewählte Gemeinde-Verordnete Flinkerbusch wurde in das Amt als Gemeinde-Verordneter eingeführt. - „eingeführt“: vielleicht auch ein Deck- und Schlüssel-Wort für einen kleinen festlichen Umtrunk...
TOP 2:  Die Gemeinde-Verordneten erkennen an, dass der Gemeinde-Vorsteher Kehsler benachrichtigt ist, die Stelle als Gemeinde-Vorsteher zu kündigen, wie solches von demselben zum 1. Januar d.J. geschehen ist. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig. „Fortsetzung“ siehe unten TOP 1.
Am 17. Januar 1905:
TOP 1:  Zum Gemeinde-Vorsteher wurde einstimmig Herr Amtmann Göpfert gewählt.
Am 26. Januar 1905:   TOP 1:  Da der Herr Amtmann Göpfert sich zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl als Gemeinde-Vorsteher bereit erklärt hat, beschließt die Versammlung, die Dienstzeit auf 6 Jahre, anfangend mit dem 1. Januar 1905 und endend am 31. Dezember 1910 festzusetzen. Als Dienstunkosten wurden ferner pro Jahr 250 Mark vorläufig bewilligt. Dieser Beschluss fand unter Vorsitz des stellvertretenden Gemeinde-Vorstehers Kückenhoff statt.
Am 14. Februar 1905:     TOP 3:  Es wird beschlossen, die Konzession zur Anlage eines Stau-Werkes in der Ruhr beim hiesigen Bahnhof nachzusuchen zum Zweck des demnächstigen (!) Verkaufs. - Weitere Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 5:  Dem früheren Beschluss des Schulvorstandes, von den fremden Schulkindern die Selbstkosten als Schulgeld zu erheben wurde beigetreten (zugestimmt). Die Selbstkosten wurden auf 25 Mark pro Schulkind festgesetzt. - „Fremde Schulkinder“: aus der Gemeinde Calle: Olpe, Wennemen, Giesmecke (Glasfabrik) und Köster (am Bahnhof).
TOP 8:  Die Witwe Ludwig Storm soll für die Reinigung der Fortbildungsschule pro Monat  1,50 Mark erhalten. - Sterberegister: Ludwig Storm, Fabrikarbeiter, gest. 11. Februar 1904, LA 37 J. - Heiratsregister: Ludwig Storm Heirat mit Catharina Wiesehöfer aus Glösingen am 7.10.1893. Mögliche Kinder konnten nicht aktenkundig gemacht werden.
Am 24. Februar 1905:  6 TOP zur Forstwirtschaft.
Am 14. März 1905:       TOP 1:  Die Rechnung für 1903 wurde vorgelegt und festgestellt, vorbehaltlich der Erledigung der gezogenen Notaten: in Einnahmen: 39.729,28 Mark; in Ausgaben: 39.888,66 Mark, mithin Vorschuss: 159,38 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Am 3. April 1905:     TOP 4:  Der Antrag der Apothekenbesitzer Schwarz und Dr. Osterholt in Arnsberg auf Hinausschiebung der Apotheke in Freienohl auf 4 – 5 Jahre wurde einstimmig und ganz entschieden abgelehnt.
TOP 5:  Als Gemeinde-Hirt wurde die Frau Anton Mündelein zu den früheren Bedingungen und einem täglichen Lohn von 2,50 Mark angenommen. - Heiratsregister: Anton Mündelein Heirat mit Gertrud Brüggemann am 17.6.1899.- Vielleicht hat ihr Mann Anton eine besser bezahlte Arbeit bekommen.
TOP 7:  Der Dr. Steimann soll als Schul- und Armen-Arzt vom 1. April d.J. ein Honorar von 150 Mark erhalten.
TOP 9: Die Witwe Louis (Ludwig) Storm soll für Reinigung und Heizung der Fortbildungsschule 1,80 Mark pro Monat gezahlt werden.
TOP 10:  Dem Polizeidiener Falke soll für einen Polizeihund Steuerfreiheit gewährt werden.
Am 27. April 1805:     TOP 1:  Der dritte Bulle soll dem hiesigen Bullenhalter Bruchhage zu halten ebenfalls übertragen werden. Er soll hierfür in bar 100 Mark erhalten und ein neuer Vertrag mit demselben auch bezüglich der beiden anderen Bullen auf 6 Jahre vom 1. April d.J. anfangend unter Zugrundelegung der Bedingungen des früheren Vertrages abgeschlossen werden.
TOP 2:  Die Gemeinde ist keineswegs gewillt, für die Errichtung einer Apotheke hierselbst irgendwelche Opfer à fonds perdu (im Original unterstrichen) zu bewilligen, die die Herren Apotheken-Besitzer in Arnsberg nach ihrem Schreiben vom 4. d.M. zu verlangen scheinen. Sie ist nur bereit, für die Rentabilität der Apotheke einige Bürgschaft zu leisten. In welcher Weise und in welcher Höhe das zweckmäßig zu geschehen hat, kann natürlich jetzt noch nicht gesagt werden. Das kann vielmehr erst dann geschehen, wenn die anzuwendenden Kosten einigermaßen feststehen, z.B. Kaufgeld oder Miete für das Haus, Warenlager etc. Falls demnächst an die Gemeinde Ansprüche aus der Sicherheitsleistung gestellt werden, muss die Gemeinde zu einer genauen Nachprüfung des erhobenen Kaufpreises berechtigt und der Apotheken-Inhaber verpflichtet sein, sämtliche Bücher und Belege, auch der Mutter-Apotheke und erforderlichenfalls für mehrere rückwärtige Jahre vorzulegen. Die Gemeinde wünscht, dass der Errichter der Zweigapotheke jetzt baldigst an sie herantrete, und die Verhandlungen wegen Auswahl eines Hauses oder Bauplatzes nicht alleine eröffne, sondern auch schleunigst zum Ziele führe. Die Versammlung kann nicht umhin, auszusprechen, dass nach ihrem Gefühl die Herren Apotheken-Besitzer in Arnsberg die Verschleppungspolitik einzuschlagen scheinen. Sie bittet, dass dem ausdrücklich entgegengetreten und die Eröffnung der Filiale im kommenden Herbst, spätestens zum 1. Oktober geschehen werde. Andernfalls wird gebeten, die Konzessionierung einer Voll-Apotheke zu veranlassen.
Am 26. Mai 1905:   TOP 3:  Der Antrag Caspar Geihsler betreff. Unterstützung wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Antrag Bracht um Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - S.o. 21. Dezember; mehr ist nicht aktenkundig.- Ein Wirt braucht viel Spülwasser.
TOP 6:  Die Wassersteuer des Wirts A. Humpert wurde auf den Jahr-Satz von 15 Mark für das laufende Jahr vom 18. April ab auf 10 Mark festgesetzt. .- s.o. TOP 5.
TOP 7:  Die Reste des Feuerwehrturms sollen der Freiwilligen Feuerwehr  überwiesen werden. - Wo dieser Turm wohl war? Gemeint ist ein hohesTurm ähnliches Gerüst zum Aufhängen zum Trocknen der Schläuche nach einem Einsatz.
TOP 8:  Auf Antrag des August Klönne zu Dormund wurde dem Gemeinde-Förster Schmidtke auf jederseitigen Widerruf die Erlaubnis erteilt, in den Jagdrevieren des Klönne den Jagdschutz mit zu besorgen; jedoch dürfen die Gemeinde-Interessen dadurch nicht benachteiligt werden. Bei Teilnahmen an den Jagden des Klönne soll Schmidtke jedes Mal die Erlaubnis hierzu von dem Gemeinde-Vorsteher einholen. -Der Jäger kommt zur Jagd aus Dortmund!
Am 13. Juni 1905:      Es wurde über den Antrag des Zimmermeisters Weber verhandelt, ihn anstatt 9,  7 Meter  von der Mittellinie des Alten Weges bauen zu lassen. Eine Ortsbesichtigung hatte vorher stattgefunden. Der Amtmann beantragte Abweisung des Weber´schen Antrags; derselbe wurde aber mit allen Stimmen gegen die Stimme des Amtmanns bzw. Gemeinde-Vorstehers angenommen. - Gründe sind nicht aktenkundig. Freiheit – Freienohl...
Am 29. Juli 1905:  TOP 6:  Die Gemeindesteuer der Witwe Ferdinand Gahse wurde niedergeschlagen. Sterberegister: Ferdinand Gahse, Arbeiter, Maurer. LA  42 J., gest. 11. September 1902, tödlicher Arbeitsunfall? Nicht aktenkundig.  Trauungsregister: Heirat am 23.6.1891 Ferdinand Gasse mit Elisabeth Spieler. (1891: außerdem: Bernwaed Gahse, Landwirt, mit Ehefrau Klara gnt. Schwer; 2 männl., 4 weibl. Bewohner) - Alte Haus-Nr. 30 / Bergstraße / Kerstholtsgasse.
Am 11. September 1905:      TOP 2:  Die Gemeinde erkennt den Neubau der Langelbrücke als notwendig und (es) soll durch Libold in Holzminden ein vorläufiges Projekt erarbeitet werden und soll ein desfallsiger Beschluss demnächst erfolgen.
TOP 3:  Die Armenunterstützung der Witwe Gaudenz Trumpetter wird vom 1. Oktober d.J. ab  von 8 Mark auf 5 Mark pro Monat herabgesetzt. - Sterberegister: Gaudenz Trumpetter, Tagelöhner, LA 57 J., gest.  3.11.1897. Trauungsregister: Heirat am 13.6.1891 Gaudenz Trumpetter mit Henriette Höhmann aus Enste Pfr. Meschede. Wie, ob sich die Lebenssituation der Witwe gebassert hat, ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Die Kommunalsteuer des Tagelöhners Anton Stirnberg im Betrag von 2,40 Mark wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Für die Schulklasse des Lehrers Heinemann und für die gewerbliche Fortbildungsschule soll ein neuer Schrank  beschafft werden zum Preis bis zu 75 Mark. Die Lieferung soll eventuell dem Schreiner Johann Stirnberg übertragen werden.
Am 23. September 1905:        TOP 3:  Der Antrag des Försters Schmidtke auf unentgeltiche Überlassung des Armen-Gartens wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; auch nicht die Lage des Armen-Gartens (Hebammen-Garten?)
TOP 4:  Die Kosten für einen vorläufigen Kostenanschlag zum Neubau der Langelbrücke durch Libold in Holzminden in Höhe von 250 bis 300 Mark wurden bewilligt.
Am 23. Oktober 1905:   TOP 4:  Dem Wilhelm Bräutigam Sen. wurde die beantragte Armenunterstützung abgeschlagen, da Kinder zur Unterstützungspflicht heranzuziehen sind.
TOP 5:  Das Küstergebäude soll als Lehrerwohnung zum Preis von 150 Mark jährlich angepachtet werden; ein diesbezüglicher Pachtvertrag soll in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
TOP 13:  Zum Wahlmann der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft  wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke gewählt.
TOP 15:  Das Angebot der Actien-Bierbrauerei Paderborn  um Ankauf des alten Bierkellers wurde abgelehnt.- Ein Grund ist nicht aktenkundig. - Ein Keller-Abteil in der Alten Schule diente als Bierkeller (vor Festen, Schützenfesten); auch die Arrestzelle wurde als Bierkeller benutzt.
Am 25. November 1905:       TOP 1: Die Rechnung der Hude-Kasse pro 1904 wurde geprüft und in Einnahmen 785, 50 Mark und in Ausgabe mit 650,91 Mark festgestellt.  Es wurde dem Rendanten Entlastung erteilt.
TOP 2:   Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass die Revision des Betriebsplans dem Forstassessor Pietsch   übertragen wird. Er bekommt dafür eine Vergütung von 260 Mark. Die sonstigen Arbeitslöhne trägt die Gemeinde.
TOP 5:  Es wurde Kenntnis genommen von dem Beschluss des Kreis-Ausschusses, wonach dem Wilhelm Bräutigam  eine Armenunterstützung von monatlich 15 Mark sowie eine jährliche Miete von 90 Mark  zu zahlen ist. -  Siehe oben: 23. Oktober 1905 TOP 4; die Kinder sind wohl doch noch nicht zur Unterstützung heranzuziehen; ob sie sich beschwert haben? Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Das Unterstützungsgesuch der Witwe Caspar Pöttgen wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.  Sterberegister:  Caspar Pöttgen, Invalide, LA  70 J., gest. 4.12.1903. Alte Haus-Nr. 163, Chaussee / Schmitten-Ecke, Hauptstraße / Brunnenstraße.
TOP 8:  Die Rechnung des Zimmerermeisters Josef Korte über Reparaturen  der Langelbrücke im Betrag von 514,48 wurde genehmigt.
TOP 10:  Dem Förster Schmidtke wurde die Hundesteuer für einen Hund erlassen. - Ein Förster benötigt jedenfalls einen Hund.
Am 12. Dezember 1905:     TOP 2:  Der Antrag Wilhelm Bräutigam  auf weitere Armenunterstützung wurde abgelehnt.- Siehe oben: 25. November 1905 TOP 5.
TOP 5:  Es soll eine Kranken-Tragbahre bis zum Preis von 40 Mark beschafft werden.
Am 6. Februar 1906:  TOP 5:  Dem Polizeidiener Falke sollen für außergewohnliche Ladungen zu den Terminen behufs Vermessung Ortslage eine Entschädigung von 25 Mark bewilligt werden. - Zur Zeit der Separation. Ladung: Erscheinungs-, Konrtoll-Pflicht „außer der Reihe“.
TOP 8:  Die Anträge des Sauerländischen Gebirgsvereins, des Flotten-Vereins und des Vereins für Heimatkunde im Suderland auf jährliche Beiträge wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig. - Der Deutsche Flotten-Verein diente dem Ausbau der Kriegsflotte, 1898-1814; siehe Wikipedia.
TOP 10:  Zu TOP 10 der Tagesordnung war der Amtmann abgetreten (hatte den Raum verlassen). - Dem Amtmann Göpfert wurden für 3 Reisen nach Arnsberg, 2 Reisen nach Münster, sowie 1 Reise nach Hallenberg in Sachen der Apotheke die üblichen Reisegebühren bewilligt.
Am 9. März 1906:  In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung, wozu die Mitglieder durch Kurrende  vom 8. d.M. als geheime Sitzung eingeladen sind, wurde unter Vorsitz des Amtmanns Göpfert verhandelt und beschlossen: (Bei den sonst üblichen Einladungen, auch mit einer längeren Zwischenzeit zum Sitzungstermin, steht nicht „geheime Sitzung“; darum hier mit abgeschrieben.)
TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung spricht sich einstimmig gegen die Trennung der hiesigen Amts- und Gemeindekassen-Rendantur aus.
Am 19. März 1906:   TOP 3: Die Frau Anton Mündelein Sen. soll als Kuhhirt mit 2,50 Mark pro Tag wieder für 1906 bestellt werden.
TOP 4:  Dem Arbeiter Franz Eickelmann Jun. soll eine Unterstützung von monatlich  15 Mark vom 1. d.M. ab gezahlt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig. Aus dem Sterberegister ist nichts zu entnehmen. Im Trauungsregister: Heirat am 27.2.1892 Franz Eickelmann mit mit Gertrud Siepe aus Oberkirchen. - Die Volkszählungen mit Wohnstelle sind nicht eindeutig: 1895: Alte Haus-Nr. 18 / Bergstraße-Kerstholtsgasse:  Franz Eickelmann, 1 männl., 2 weibl.;  Alte Haus-Nr. 21 / Bergstr. 18: Franz Eickelmann, Tagelöhner (1891: Josef Eickelmann, Schneider: Sohn von Franz Eickelmann).  1900: Alte Haus-Nr. 21: Franz Eickelmann: 2 männl., 2 weibl. -  Im Rezess der Separationssache 1901-1907: Franz Eickelmann, Waldarbeiter (ohne Haus-Nr.).- Im Sterberegister und Gefallenen-Register (1. Weltkrieg) kein Befund.
Am 9. April 1906:   TOP 3:  Der vom Apotheker Stompf vorgelegte Vertragsentwurf fand nicht die Billigung der Versammlung. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Antrag Bracht um Ermäßigung der Wassersteuer wurde abgelehnt. - Sein Betrag ist hier nicht aktenkundig. Eine Gastwirtschaft benötigt mehr Wasser als eine übliche Familie.
Am 23. April 1906:     TOP 1:  Dem Anton Hömberg wird eine monatliche Unterstützung von 15 Mark vom 20. d.M. bewilligt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 2:  Die ...(nicht korrekt lesbar) Tönne und Noeke sollen es in die Hand nehmen für Aufstellung von Wäschepfählen auf der Bleiche aufm  Schilde Sorge zu tragen, nachdem Herr Tönne den Preis auf 50 Pfennig fix und fertig aufgestellt pro Pfahl angegeben hat. - „Auf dem Schilde“: zwischen Hohe Fohr und Breiter Weg / Ruhrbrücke.
TOP 3:  Die Rechnung für 1904 nebst Beträge wurde vorgelegt. Die Rechnung wurde festgesetzt in Einnahmen: 31.972,28 Mark; Ausgaben: 30.189,22 Mark; Bestand: 1.783,26 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. Jedoch wurde die Erledigung der von der Commission zu ziehenden Erinnerungen vorbehalten.
TOP 5:  Für die Führung der Bullen zur Kärung (Köhrung, Kührung, Kürung?) nach Arnsberg  sollen gezahlt werden dem Köster und dem Haf...(nicht korrekt lesbar, Beiname?) je 5 Mark und dem Polizei-Sergeant Falke 3 Mark.
TOP 6:  Der Waldwärter Schmidtke soll definitiv, aber auf dreimonatliche Kündigung, angestellt werden. Gleichzeitig wird sein Grundgehalt von 750 auf 850 Mark erhöht und zwar vom 1. d.M. an. Die bisherige Dienstzeit, auch die auswärtigen Dienstjahre sollen dem Schmidtke als Besoldungs- und Pensions-Dienstjahre angerechnet werden. Die entsprechenden Kassenbeiträge trägt die Gemeinde.  Hiermit wird aber dem Schmidtke jede Berufstätigkeit außerhalb des Gemeindebezirks, sei es Jagd, Fischerei, Wildaufsicht, oder sonst irgendetwas aufs strengste untersagt. -  Aufgrund der Erfahrungen mit Förster Ganzcarsky.
Am 11. Juni 1906:   TOP 3:  Als Schiedsmann für die nächste Periode wurde der bisherige Schiedsmann Tönne wiedergewählt.
TOP 6:  Der Fehlbetrag von 58,37 Mark bei Feier des Silber-Hochzeitsfestes des Kaiser-Paares soll auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig; vielleicht hat die Gemeinde-Versammlung gefeiert, oder Böllerschüsse...
Am 3. Juli 1906:   TOP 1:  Die Gemeinde ist mit dem zwischen dem Apotheker Floret und Bauunternehmer Kehsler  abgeschlossenen Vertrag zur Herstellung eines Apotheken-Gebäudes einverstanden. Die Gemeinde ist auch einverstanden, dass hierzu der Neise´sche Bauplatz gewählt wird.
TOP 2:  Dem Apotheker Floret wurde für die drei ersten Betriebsjahre ein Rein-Einkommen von 3.600 Mark  nebst freier Wohnung zugesichert. Die Neueinrichtung der Apotheker-Räume nebst Warenlager hat Floret selbst zu besorgen und stellt die Gemeinde hierzu das nötige Kapital gegen eine Verzinsung von 4 Prozent.  Es wird dem Apotheker Floret zur Bedingung gemacht, dass er genau Rechnung führt nach dem Hallenberg-System, sowie dem Amtmann oder einem Bevollmächtigten der Gemeinde jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher gestattet. Auch hat derselbe jedes Jahr ordnungsmäßig Rechnung vorzulegen.
Am 28. August 1906:    TOP 2:  Die Armenunterstützung der Witwe Theune wurde von 15 Mark monatlich auf 12 Mark  vom 1. d.M. ab ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Es wurde beschlossen, den Waldwärter Schmidtke  in den nächsten 3 Jahren nicht zu kündigen, damit er als Forstschutz-Beamter vereidigt werden kann.
Am 4. September 1906:  Nur TOP 1:  Der Vertrag mit der Königl. Eisenbahndirektion Elberfeld betr. die Abtretung der Parzelle Flur 11 Nr. 38 zum Preis von 24 Mark pro ar an die Königl. Preußische Eisenbahnverwaltung wurde genehmigt. -  Bahnhofsgelände.
Am 18. September 1906:  TOP 7:  Den Tauben desjenigen, welcher ein Recht hat, solche zu halten, sollen, wenn dieselben zur Saat- und Ernte-Zeit im Freien und besonders auf den Äckern getroffen werden, Gegenstand des Einfangs sein.
Am 12. Oktober 1906:    TOP 1:  Zum Mitglied der Einkommen-Voreinschätzungs-Kommission wurden Bauunternehmer Caspar Kehsler und zu dessen Stellvertreter Händler Anton Neise gewählt.
TOP 4:  Der Arbeiter Franz Eickelmann Jun. soll für die Dauer seiner Abwesenheit eine Unterstützung von täglich 1 Mark erhalten. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Antrag Franz Bruchhage um Nachlass von Pachtgeldern infolge schlechter Ernte durch Hagelschäden wurde abgelehnt. - Zur Ergänzung siehe Kapitel „Zeitungs-Berichte“.
Am 16. November 1906:  TOP 1:  Als Waisenwart für die Gemeinde Freienohl wurde an Stelle des Schneidermeisters Albers der Pfarrer Steimann gewählt. - Das Wort Waisenwart ist zum ersten Mal aktenkundig. Auch Inhalte dieser Aufgabe sind nicht aktenkundig.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Ortsstatut betreffs Feuer-Löschwesen und den dazu gehörigen 2 Polizei-Verordnungen einverstanden, - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Die Beerdigungskosten für die Ortsarme Witwe Recke wurden in Höhe von (Textlücke) Mark auf die Gemeindekasse übernommen. - Sterberegister: Witwe Maria Recke, LA  59 J., gest. 15. Oktober 1906. - Alte Haus-Nr. 81 / Krumme Str. 15.
TOP 5:  Die Anschaffung eines Kastens für die Wetter-Nachrichten wurde abgelehnt. - Gemeint ist ein Schaukasten. - Die damaligen Wetter-Regeln, Bauern-Regeln waren auch ohne Kasten bekannt; z.B. zum 17. November: „Sankt Elisabeth zeigt es an, was der Winter für ein Mann“; Wikipedia usw.
TOP 6:  Die Pachtzeit der Bleiche im Ohl wurde der Witwe Spieler erlassen. - Sterberegister: Engelhard Spieler, Tagelöhner, LA  60 ½ J, gest. 10. Oktober 1906; Trauungsregister: Heirat am 20.1.1848 Engelhard Spieler mit Marianna Trumpetter.
Am 11. Dezember 1906:   TOP 4:  Dem Anton Löbach wurde die Fischereipacht für 1906 Zahlungsausstand bis 1. März 1907 bewilligt. - Alte Haus-Nr. 198 / Hauptstraße.
TOP 5: Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr, die Hydranten einheitlich zu gestalten, sowie Reparatur der Feuerspritze und so mehr wurde genehmigt.
TOP 6:  Der Antrag Noeke (für) eine Straßenbeleuchtung wurde vorläufig zurückgestellt.
Am 5. Januar 1907:   TOP 2:  Die neuen Gemeinde-Vertreter Kehsler und Linneborn wurden in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.
TOP 3:  Es wurde beschlossen, für den Aushang der Wetternachrichten einen Kasten anzuschaffen. - Also doch! Siehe oben 16. November 1906. Oder eine Bauernregel, freilich nicht für Freienohl: „Dreikönigsabend hell und klar verspricht ein gutes Weinjahr!“
Am 24. Januar 1907:   TOP 3:  Die Empfangnahme des Brückengeldes vom 1. April ab auf 3 Jahre wurde dem Josef Köhne übertragen.
TOP 5:  Der Antrag Bruchhage, Erhöhung des Ochsen-Geldes um 50 Mark betreffend wurde genehmigt.
TOP 7:  Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Erlass einer Polizei-Verfügung über die Haltung der Tauben einverstanden. - Der Erlass ist hier nicht aktenkundig.
TOP 9:  Der Vertrag mit dem Apotheker Floret soll durch den Gemeinde-Amtmann Göpfert, die Gemeinde-Verordneten Linneborn und Kehsler entworfen und in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Am 29. Januar 1907:    TOP 1: Zur Bezahlung der Rechnungen für die Erweiterung der Apotheke soll eine Anleihe bis zu 21.000 Mark bei der Amts-Sparkasse Freienohl erhoben werden.
TOP 2:  Der endgültige Vertrag mit dem Apotheker Floret soll morgen Abend vorgelegt werden und wurden die Gemeinde-Verordneten zu diesem Termin vorgeladen. – VORgeladen!
 
TOP 4:  Die Müllgruben-Anlage bei der alten Schule soll von Kehsler und Göckeler besichtigt werden. Dieselben werden in der nächsten Sitzung darüber Bericht erstatten. – Wo genau war die Müllgruben-Anlage?
TOP 6:  Als Antrag zur Wassersteuer wurden der Wirt Caspar Humpert und die Witwe Franz Schwefer, ersterer zu 12 Mark, und die letztere zu 7 Mark veranlagt. - Caspar Humpert Alte Haus-Nr. 178 / Am Hügel.
TOP 7:  Die Armenunterstützungen wurden bewilligt: (a) der Witwe Spieler monatlich 10 Mark; (b) dem Anton Stirnberg als Mietentschädigung 20 Mark.
TOP 8:  Von der Kündigung des Herrn Amtmann Göpfert als Gemeinde-Vorsteher wurde Kenntnis genommen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Nachdem durch den Departement-Tierarzt Blome zu Arnsberg der Scheiden-Katarrh beim Rindvieh (Knötchenseuche)  festgestellt ist und in einer Broschüre des Landwirtschaftlichen Tiervereins diese Krankheit zu den Seuchen, die der Anzeigepflicht unterliegen, zu rechnen ist, soll die zuständige Behörde gebeten werden, das Weitere zu veranlassen.
Am 30. Januar 1907:
TOP 1:  Der von der gewählten Commission entworfene Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Apotheker Floret wurde genehmigt; jedoch ohne Berücksichtigung der von dem Letzteren gezogenen Nachtrags-Bemerkungen. - Der Vertrag ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Die am 29. d.M. beschlossene Aufnahme einer Anleihe zur Bezahlung von Einrichtung und Waren für die Apotheke soll anstatt 21.000 Mark nur 20.000 Mark betragen.
TOP 3:  Es sollen die bereits von der Gemeindekasse auf Anweisung bezahlten Beträge bei Eingang des Anleihe-Kapitals sofort an dieselbe zurückerstattet werden; d.h. nur die Beträge, soweit sie Kosten für die Apotheke selbst darstellen.
Am 15. Februar 1907:    TOP 2:  Die Behandlung der unter dem Rindvieh hier aufgetretenen Knötchenseuche soll dem Tierarzt Bahrenhoff übertragen werden. Jedoch soll derselbe nach vorhergegangener Untersuchung einen Kostenanschlag aufstellen und diese dann auf die Gemeinde, die Besitzer und den Rindvieh-Verein verteilt werden.  Die Höhe wird nachträglich festgestellt.
Am 19. Februar 1907:   Anstelle des früheren Gemeinde-Vorstehers Amtmann Göpfert, der sein Amt niedergelegt hatte, wurde zur Neuwahl eines neuen Gemeinde-Vorstehers geschritten. Es erhielten Stimmen: Bauunternehmer Kehsler 3 und Caspar Tönne ebenfalls 3 Stimmen, während sich der Gemeinde-Verordnete Kehsler der Abstimmung enthielt. - Mehr ist an dieser Stelle nicht aktenkundig.
Am 5. März 1907:  TOP 1:  Die Rechnung für 1904 nebst Belegen wurde vorgelegt und sind die Erinnerungen (Einwände)  als erledigt zu betrachten. Auch die Rechnung für 1905 nebst Belegen und Erinnerungen wurden vorgelegt. Sie wurde festgesetzt: In Einnahme mit 47.037,01 Mark; in Ausgaben mit 47.016,23 Mark; Bestand 20,78 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2:  Der Etat wurde vorgelegt und in Einnahme und Ausgabe auf 26.000 Mark festgesetzt. Das Defizit soll aufgebracht mit 100 % zur Betriebssteuer, und 200 % für alle anderen Steuern.
TOP 3:  Der Beschluss des Schulvorstandes betreff. Erhöhung der Lehrer- und Lehrerinnen-Gehälter wurde genehmigt. - Beträge sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4:  Hütungsgeld des Caspar Schwefer wird auf 4 Mark ermäßigt.  - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Die Erhebung des Brückengeldes soll öffentlich verpachtet werden. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 9:  Die Witwe Spieler soll von der Pachtung des Bleichplatzes entbunden werden. - Sie braucht nicht zu bezahlen; ein Grund ist nicht aktenkundig; kein Geld, arm.
Bei der nächsten Gemeinde-Versammlung fehlt das Datum; also zwischen 5. und 28. März 1907.
TOP 5:  Für jedes Stück Rindvieh, welches an der Knötchenseuche leidet, sollen für die Behandlung, die im Rindvieh-Versicherungsverein versichert sind, 2 Mark und alle anderen 3 Mark an die Gemeindekasse gezahlt werden. Der Rest der Kosten wird durch die Gemeindekasse gedeckt.
TOP 6:  Die Herstellung der Müllgrube an der alten Knabenschule wurde dem Unternehmer Kehsler übertragen. - Rechts vor dem Eingang der Knabenschule, Jungen-Klasse der Alten Schule, - dem späteren Eingang zum Friseur-Salon von Frau Friseurmeisterin Brigitte Bornemann - , befand sich hinter einer kleinen Mauer die Müllgrube; noch weiter rechts der Abtritt
TOP 7:  Dem Fritz Schwefer wurden 2 Mark Wassergeld erlassen und zwar für das Jahr 1906 resp. Bis 1. April 1907. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der Antrag der Frau Anton Stirnberg um Überlassung von Armenholz wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.- 1900: Anton Stirnberg: Alte Haus-Nr. 14: Bergstraße 7, Parzelle 692; 3 männl., 3 weibl. Bewohner.
Am 28. März 1907:    TOP 1:  Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wurde in sein Amt eingeführt und aufgrund seines früher geleisteten Eides durch Handschlag verpflichtet.
TOP 2:  In die Huflattich-Kommission wurden gewählt: Förster Schmidtke, Noeke und Tönne.
TOP 3:  Die Hebung des Brückengeldes soll vorläufig unterbleiben, da der frühere Pächter  nicht weiter erheben will. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Gemeinde-Vorsteher Kehsler wurde ermächtigt für Beschaffung des notwendigsten Raumes für die Utensilien der Fortbildungsschule zu sorgen.
Am 6. April 1907:   TOP 6: Es wurde Kenntnis von der Eintragung der Unterhaltungspflicht der Witwe Geihsler genommen.
TOP 10:  Die Gemeinde soll den für die verlangte Ausstattung des Fürsorgezöglings Schwarzfärber angeforderten Betrag von 50 Mark auslegen und nach den etwaigen gesetzlichen Vorschriften von dem Vater wieder einziehen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. 1900: Maurer Heinrich Schwarzfärber, Alte Haus.Nr. 154, St. Nikolaus-Straße; 2 männl., 1 weibl. Bewohner.
Am 22. April 1907:      TOP 6:  Die Hütung des Rindviehs soll der Frau Mündelein wieder für den alten Betrag von 2,50 Mark pro Tag  übertragen werden.
TOP 9:  Die eingereichten Apotheker-Rechnungen in Höhe von 6,95 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. - Gründe sind nicht aktenkundig; vielleicht Armut der Medikamenten-Empfänger.
TOP 11:  Ein Nachlass für Behandlung der erkrankten Zuchtbullen des Franz Bruchhage wurde nicht genehmigt. -  Gründe sind nicht aktenmkundig.
TOP 12:  Eine Ankörung der Zuchtbullen des Franz Bruchhage soll wegen des großen der Gemeindemitglieder entstehenden Schadens so bald wie möglich beim Herrn Landrat Dröge nachgesucht werden. - Ankörung, Körung: Kriterien zur Auswahl, Zucht von z.B. Bullen; siehe Zedler, bzw. Krünitz-Online, auch Wikipedia.
Am 1. Mai 1907:     TOP 3:  Der Antrag Göckeler um Ermäßigung von 5 Mark Lustbarkeitssteuer wurde abgelehnt, da derartige Anträge auch früher abgelehnt sind. - Nicht aktenkundig ist der Vorname von Göckeler und das Anliegen zur Lustbarkeitssteuer. Caspar ? = Wirt.
TOP 4:  Die von der gewählten Commission für die Apotheken-Einrichtungen festgesetzten Beträge in der Gesamthöhe von 20.231,90 Mark wurden von der Vertretung als richtig anerkannt. Das hierüber angefertigte Inventarverzeichnis (Zusammenstellung) (!) soll nebst den berücksichtigten Rechnungen von dem Apotheker Floret anerkannt und auf dem Amtsbureau hinterlegt werden, da nun 20.000 Mark angeliehen sind, soll der Überschuss von 231,90 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden.  Rückzahlung und Verzinsung ...(nicht korrekt lesbar) auf den mit dem Apotheker aufgestellten Vertrag.
TOP 5:  Für Kleidung des Fürsorgezöglings Schwarzfärber wurden nachträglich noch 25 Mark bewilligt. - Siehe oben 6. April 1907 TOP 10.
TOP 6: Anstatt den vorhandenen Schrank auf der Knabenschule (in der alten Schule) für die Fortbildungsschulen (Klassenzimmer) zu vergrößern, soll ein neuer angeschafft werden.
Am 11. Mai 1907:   TOP 1:  Nachdem vom Landwirt Siepe sein mündliches Angebot vom 1. d.M.  betreff.  der Bullenhaltung, die ihm in der außerordentlichen Sitzung vom 1. d.M. zugesagt war, nunmehr zurückgezogen hat, soll dieselbe durch Aushang am schwarzen Brett von neuem ausgeschrieben werden und zwar im einzelnen oder zusammen.
 Am 22. Mai 1907:       TOP 2:  Zu der Berufs- und Betriebs-Zählung am 12. Juni d.J. wurden folgende Personen in Vorschlag gebracht: (1.) Lehrer Heinemann, (2.) Lehrer Hanebrink, (3.) Wilhelm Kerstholt, (4.) Waldhüter Schmidtke, (5.) Förster Schmidtke, (6.) Landwirt Josef Noeke. Für jeden Zähler sollen 4 Mark bewilligt werden.
TOP 5:  Der Antrag der Schützengesellschaft auf Entnahme des Wassers aus dem sogenannten Mondsiepen wurde genehmigt, besonders da der Gemeinde-Vorsteher Kehsler erklärte, dass Josef Klauke, der oberhalb aus derselben Quelle Wasser bezieht, nichts dagegen zu erinnern (einzuwenden) habe. -  Klauke Auf´m Hahn.
TOP 8:  Dem Bäcker Otto Geihsler wurde als einzigen ...(nicht korrekt lesbar; Bewerber?) die Bullenhaltung übertragen, vorausgesetzt, dass er den bereits besprochenen Vertrag unterschreibt. Der frühere Bullenhalter Bruchhage soll aufgefordert werden, den als Vorschuss für Ankauf der Bullen gegebenen Betrag von 600 Mark zurück zu zahlen. - Ein Grund, warum Franz Bruchhage nicht mehr Bullenhalter ist, ist nicht aktenkundig.
Am 8. Juni 1907:      TOP 3:  Die von dem Schützenverein zu zahlende Erinnerungsgebühr für Anlage der Wasserleitung  im Mondsiepen wurde pro Jahr auf 1 Mark festgesetzt.
TOP 4:  Zur Prüfung der Handwerker-Fortbildungs-Schulkasse wurden A. Linneborn und C. Kehsler gewählt.
TOP 5:  Der vorgelegte Etat der Handwerker-Fortbildungsschule pro 1907, welcher an Einnahmen und Ausgaben mit 1.045 Mark abschließt, wurde genehmigt.
TOP 8:  Es wurde abgelehnt, dem Förster Schmidtke die Hundesteuer für seinen Hund zu erlassen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 6. Juli 1907:    TOP 7: Die Gemeindesteuer der Witwe Anton Geihsler pro 1907 wurde erlassen.
TOP 10:  Das Gesuch des Fritz Heckmann um Stundung seiner Gemeindesteuer bis 1. August 1907 wurde genehmigt. – Der Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  Die Rechnung für die Fortbildungsschule im Betrag von 62,60 Mark soll angewiesen werden. - Absender und Inhalt sind nicht aktenkundig.
TOP 12:  Ebenso soll eine Rechnung des Apothekers Floret für Armenzwecke im Betrag von 23 Mark gezahlt werden.
TOP 15:  Es wurde noch beschlossen, die Witwe Arnold Geihsler zu Neheim in eigene Fürsorge zu übernehmen. - Inhalte sind nicht aktenkundig; in Neheim ist ein Krankenhaus.
TOP 16:  Das Schulgeld für die Pöttgen´schen Kinder wurde auf 7,50 Mark pro Jahr und Kind ermäßigt. - Namen usw. sind nicht aktenkundig. Gemeint ist die Familie Pöttgen in Wildshausen; ihre Kinder sind „Fremdschüler“, müssten „eigentlich“ nach Dinschede / Oeventrop.
Am 22. Juli 1907:     TOP 3: Der Arbeiter Mester, der in der Restliste mit 90 Mark Rückstand verzeichnet steht, hat sich bereit erklärt, diesen Betrag zu zahlen, falls diesem die Richtigkeit nachgewiesen wird. Das Amt, resp. die Kasse wird ersucht, die Richtigkeit nachzuweisen. Ebenso wird um Aufklärung der Restbeträge von Felix Siepe und August Kinkel ersucht, wobei bemerkt wird, dass für letzteren Bracht als Besitzer des Lokals, in dem die Lustbarkeit stattgefunden hat, aufkommen muss. - Nicht aktenkundig sind die Zusammenhänge und – für die Jetztzeit – was mit Lustbarkeit damals gemeint wurde; Schützenfest?
TOP 4:  Die Apotheker-Rechnung von 8,20 Mark für die Hebamme soll übernommen werden.
TOP 7:  Es wurde Abstand davon genommen, einen Minimax für die Gemeinde Freienohl anzuschaffen. - Wie eine spitze Tüte aussehender, 1902 patentierter, Feuerlöscher. Es gab den Spruch: „Ein Minimax ist nix, wenn man nicht zuhause ist.“
Am 31. August 1907:   TOP 2:  Die Communalsteuer des Heinrich Trumpetter wurde wegen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit pro 1907 erlassen. - 1907: Heinrich Trumpetter (u / o), Tagelöhner, Sohn Heinrich Georg T., Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 11,Mittelstraße / Stiftsweg. Heiratsregister: Heirat am 27.11.1866 Heinrich Trumpetter gnt. Erlmann mit Friederica Antonia Schwefer gnt.Schlüters (Ehepaar muss nicht stimmen).
Am 9. Oktober 1907:    TOP 3:  Der Antrag vom Gustav Gebhardt auf Erlass der Kommunalsteuer während seiner Anwesenheit in der Lungen-Heilanstalt wurde derart genehmigt, dass die Steuer vom 1. April bis 1. Oktober 1907 nachgelassen wurde. - Wohl wegen Arbeits- und Verdienst-Ausfall. Also Empathie der Gemeinde-Politiker.
TOP 4:  Die Rechnung vom Apotheker Floret  für Medizin der Armen in Höhe von 32,90 Mark wurde für die Gemeindekasse angenommen.
TOP 5: Vom Tage der Fertigstellung des Hausanschlusses an die Wasserleitung  soll die Witwe Gahse  pro Jahr 7 Mark zahlen.
TOP 6:  Der Witwe Spieler wurden auf ihren Antrag 2 Mark Wassersteuer nachgelassen.
Am 9. November 1907:
TOP 1:  Nachdem die Apotheke nunmehr ein Jahr lang bestanden hat, soll ein Sachverständiger die Inventur-Aufnahme der Waren in der Apotheke vornehmen.
TOP 2:  Der Antrag der Frau Lehrer Eickelmann von Holz-Geldern wurde abgelehnt, jedoch soll Stundung bis 1. Mai nächsten Jahres eintreten. - Sterberegister: Lehrer Moritz Eickelmann, LA  52 J., gest.  16. August 1907; geb. in Altenhundem.- Siehe Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
Am 4. Dezember 1907:       TOP 3: Die für den erkrankten Ernst Schirp aufzubringenden Kosten im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 4:  Der Witwe Caspar Pöttgen wurden alljährlich 30 Mark Miete bewilligt.
TOP 5:  Die Wassersteuer der Witwe Spieler wurde für das Jahr 1907 von 6 Mark ermäßigt.
Am 8 Januar 1908:    TOP 4:  Der Ehefrau Carl Kerstholt wurden monatlich 15 Mark Unterstützung vom 1. Januar ab bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 17. Januar 1908:   TOP 1:  Als Abgeordnete  zum Schulvorstand des katholischen Schulverbandes Freienohl wurden gewählt (1) Anton Röther, (2) Linneborn, (3) Anton Neise; desgleichen als Stellvertreter (1) Caspar Humpert, (2) Caspar Rocholl, (3) Alex Hötte.  Von diesen scheiden nach 2 Jahren die unter (3) gewählte, nach 4 Jahren die unter (2) gewählten aus.
Am 1. Februar 1908:        In der außerordentlichen Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen:  In Folge der seitens der Königlichen Eisenbahndirektion veranstalteten Erhebungen über Anlage, Zweckmäßigkeit  einer Fahrkartenausgabe zugleich mit Anlage einer bereits bestimmten Blockstation zwischen dem Freienohler und Glösinger Tunnel beschloss die Gemeinde-Vertretung ihr ganzes Bestreben in erster Linie auf den Ausbau und  und die Anlage  eines Stationsgebäudes auf der Haltestelle Freienohl zu richten und die versprochene Zulage der Ausführung neuer Anlagen auf der Haltestelle der betreff.  Behörde in Erinnerung zu bringen.
Am 5. Februar 1908:       TOP 1:  An Stelle des Anton Neise, welcher die Annahme zum Abgeordneten in den katholischen Schulverband verweigerte, wurde Gustav Helnerus gewählt. – Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3: Eine Überdachung des Barren auf dem Schulhof wurde nicht für nötig erachtet.
TOP 4:  Eine Rechnung von Apotheker Floret in Höhe von 16,45 Mark für verausgabte Medikamente an Frau Heinrich Trumpetter wurde zur Zahlung übernommen, jedoch mit 10 % von 9,10 Mark, sodass der zu zahlende Betrag 15,54 Mark ist. – Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Die von der gewählten Kommission vorgeprüfte Jahresrechnung der Gemeinde pro 1906 wurde in Einnehmen und Ausgabe zur Kenntnis gebracht.  Die Einnahme betrug 30.166,69 Mark, die Ausgabe betrug 30.151, 42 Mark, sodass ein Bestand von 15,27 Mark vorhanden ist. Außerdem ist ein Restbetrag von 7.609, 85 Mark  zu verzeichnen. Die Prüfungs-Kommission hat zur Aussetzung keine Veranlassung gefunden und empfiehlt Entlastung. Dieselbe wurde ausgesprochen.  Die Restanten sollen  unver...(nicht korrekt lesbar) zur Zahlung der Kasse aufgefordert werden.
TOP 11:  Der Haushalts-Etat  für die gewerbliche Fortbildungsschule wurde in Einnahme und Ausgabe auf 1.000 Mark festgesetzt.
TOP 12:  Der Schul-Etat wurde auf 12.600 Mark festgesetzt.
Am 15. Februar 1908:     TOP 1:  Vor (von) der Düngung der Hude wurde für dieses Jahr Abstand genommen, da es einesteils für dieses Jahr schon zu spät ist, andernteils aber auch die vorhandenen Mittel für eine genügende Düngung nicht reichen.
TOP 3:  Der Frau Winterhoff wurde für ein weiteres Quartal resp. bis zur Arbeitsfähigkeit des Winterhoffs, die Miete weiter genehmigt.- Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Da die Kinder aus der Giesmecke nicht anders wie in Freienohl eingeschult werden können, sollen dieselben auch noch ferner für 25 Mark pro Kind und Jahr zugelassen werden. Dagegen sollen die Kinder des Wirts Köster (2010: Gaststätte Bruno Köster zwischen Bahnhof und „Einfahrt“ nach Olpe) zurückgewiesen werden. - Gründe sind wohl: Wirt Köster gehörte damals noch nach Wennemen / Calle; die aus der Giesmecke auch, aber doch zu weit.
Am 7. März 1908:      TOP 1:  Der von der I. Abteilung als Ersatzmann  gewählte Gemeinde-Verordnete Humpert  wurde in sein Amt eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt vereidet. - Wie der Ablauf – wohl auch mit einem Umtrunk – praktiziert wurde, ist nicht aktenkundig. Und: I. Abteilung?
TOP 2: Der Frau Carl Kerstholt sollen für das am 1. Mai fällige Quartal die Miete von 25 Mark zu Händen des Vermieters Caspar Stirnberg gezahlt werden.
TOP 3:  An Apotheker-Rechnungen für die Hebamme wurde der Betrag von 6,08 Mark einschließlich 10 % Nachlass festgesetzt und zur Zahlung an die Gemeindekasse angewiesen.
TOP 6:  Zum Amts-Verordneten wurde für die Periode vom 1. April ab auf 6 Jahre gewählt: Johann Kückenhoff und Fabrikbesitzer Anton Linneborn.
TOP 7:  Dem SGV  (Sauerländischen Gebirgsverein) sollen jährlich 5 Mark bis auf weiteres für seine gemeinnützlichen Zwecke gezahlt werden.
Am 9. April 1908:  TOP 5:  Die Hütung der Kuhherde  wurde der Frau Mündelein wie in früheren Jahren übertragen.
TOP 6:  In die Kommission zur Besichtigung der Wiesen  zwecks Entfernung des Huflattichs  wurden gewählt: Herr Linneborn, Noeke und Schmidtke.
TOP 7:  Die Rechnung von Caspar Babilon für Bereithaltung der Olper Spritze von 16,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 9:  Für das Jahr 1907/08 sollen dem Kehsler  18,90 Mark Steuer erstattet werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10:  Das Ortsstatut betreff. Ziegenbock-Haltung und Ziegen-Weide wurde angenommen.  Die Gemeinde-Vertretung gibt ihre Zustimmung, dass der Gemeinde-Vorsteher die Aufgaben der in § 5  genannten Kommission dem Vorstand  des Ziegen-Zuchtvereins  widerruflich überträgt. Die Gemeinde-Vertretung  hat nichts dagegen einzuwenden, dass der hintere Teil der Kuhhude unter den bisherigen Bedingungen bis auf Widerruf  als Ziegen-Hude  benutzt wird. – Ziegenmilch ist einfacher (billiger) zu erhalten als Kuhmilch.
Am 27. April 1908:     TOP 3:  Die Rechnung des Sattlers Vollmer über Lieferung von Feuerlösch-Gerätschaften im Betrag von 7,50 Mark, sowie die Rechnung des Johann Kückenhoff  zum geleisteten Fahren  im Betrag  von 44,50 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen; desgleichen die Rechnung des Apothekers Floret für gelieferte Medikamente für die Hebamme  im Betrag  von 15,85 Mark und ferner auch noch eine Rechnung an die Gemeinde für Ortsarme im Betrag von 16,65 Mark  jedoch mit dem Bemerken, den Dr. Steimann anzuweisen, in Zukunft nur für Ortsarme die Rechnungen auf die Gemeindekasse bei der Apotheke anzuweisen.
TOP 4:  Die vom Apotheker Floret eingereichten Rechnungen im Betrage von 1.303,27 Mark und 66,66 Mark, also 1.369,93 Mark wurden als nicht zu Recht bestehend  zurückgewiesen. Es wurde in dieser Hinsicht auf den bestehenden Vertrag verwiesen.  Dieser Vertrag soll auch hinsichtlich der Zahlungen durch Floret maßgebend sein, und soll der Apotheker klar angehalten werden, die festgesetzten monatlichen Beträge wie auch den Mietvorschuss am 1. Mai zu zahlen.
Am 2. Mai 1908:   Ein TOP:  Entgegen der Absicht des Apotheker Schwarz, auf Grund der von Floret dem Ersteren überreichten Rechnungen für Ersatz an Warenbeständen eine Feststellung des sämtlichen Inventars vorzunehmen, wurde beschlossen, den Beschluss vom 9. April, laut welchem eine ziemlich genaue Aufnahme stattfinden soll, aufrecht zu erhalten, und zwar soll diese Aufnahme durch den Apotheker Schwarz zu Arnsberg geschehen.  Das Einverständnis des Apothekers Floret  vorausgesetzt, wurde der Apotheker Schwarz ermächtigt,  diejenigen Warenbestände, welche nach Ansicht des Letzteren über den normalen Bedarf hinaus angeschafft sind, für Rechnung der Gemeinde zu veräußern. Zu  diesem Fall sollen die Anschaffungskosten  den Verkaufsmengen entsprechend  dem Apotheker Floret gutgeschrieben werden. Es ist vorausgesetzt, dass sich der Revisor bei der Veräußerung der Mengen mit der Gemeinde in Verbindung setzt.
Am 15. Mai 1908:   TOP 1:  Dem neuen Fischerei Pachter Röting wird auf seinen Wunsch gestattet, entgegen dem § 4 der Bedingungen an seine Freunde Erlaubnisscheine ohne Entgelt auszugeben, sodass diese ohne seine Anwesenheit fischen können.
TOP 2:  Den Antrag des Wilhelm Bräutigam um eine höhere Armenunterstützung wurde abgelehnt, weil seine Kinder verpflichtet sind, ihn zu unterstützen.
TOP 8:  Die Unterstützung für die Ehefrau Carl Kerstholt soll mit Ende des Monats Mai eingestellt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 3. Juni 1908:       TOP 2:  Der Witwe Gahse wurde die Kommunalssteuer pro 1908/09 erlassen; ebenso wurde der Witwe Jakob der fingierte Einkommensteuersatz ermäßigt von 2,40 Mark ermäßigt. - Jakob, Jude, Handelsmann: Alte Haus-Nr. 102 / Hauptstraße.
TOP 8:  Die Rechnung der Fortbildungsschule pro 1907 soll durch eine Kommission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, Linneborn und Noeke vorgeprüft werden.
Am 8. Juli 1908:   TOP 9:  Die Apothekerrechnung für Ortsarme im Betrag von 41,55 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. Desgleichen für Medikamente, die die Hebamme entnommen hat im Betrag von 12,85 Mark.
Am 25. Juli 1908:  TOP 2:  Es soll schleunigst eine Eingabe an die Königl. Regierung gemacht werden, darin bestehend, dass der Apotheker Floret von hier entfernt wird, da die Gemeinde durch dessen bisherige Handlungsweise fortgesetzt geschädigt wird. Der Amtmann und Gemeinde-Vorsteher sollen auch dieserhalb persönlich in nächster Zeit bei der Königl. Regierung vorstellig werden. In dem eingeleiteten Klageverfahren soll vorläufig der auf den 31, Juli angesetzte Termin zurückgestellt werden und zwar bis auf weiteren Beschluss. Die Zurückstellung des Termins soll jedoch nur dann stattfinden, wenn Floret die Einkünfte mit der Orts-, Gemeinde-, Amts- und der Wildshausener Fabrik-Krankenkasse der Gemeinde rechtskräftig für die Monate Juli, August und September cedirt.
TOP 3:  Die Gemeindesteuer des Franz Kaulmann und Ewald Nolte wurden niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Dem Sauerländischen Gebirgsverein soll der seitherige Betrag (5 Mark ?) (so aktenkundig!) auch für das Jahr 1908 wieder gezahlt werden.
Am 19. August 1908:     TOP 1:  Es wurde Kenntnis davon genommen, dass dem Apotheker Floret eine andere Konzesion erteilt war. Die schriftlich niedergelegte Verpflichtung des Apothekers sowie die darunter stehende Bürgschaft  des Professor Franck wurde vorgelesen und soll zunächst bei einem Auskunftsbureau über die Kreditfähigkeit desselben Auskunft eingeholt werden.
TOP 2:  Von der bevorstehenden Einquartierung (von Militair) wurde Kenntnis genommen. Die Aufstellung eines Einquartierungs-Katasters wurde nicht für notwendig erachtet. Jedoch soll die Quartier-Liste durch die Gemeinde-Vertretung schleunigst aufgestellt werden. Die erforderliche Fourage soll durch die Gemeinde geliefert werden.
Am 30. August 1908:    TOP 1:  Es wurde Kenntnis davon genommen, dass die Königl. Eisenbahn-Direction bei Anlage des Obergrabens eine Entfernung desselben vom Bahnkörper  von 7 Meter verlangt, anstatt dass früher nur die unmittelbare Anlage des Obergrabens an den Bahndamm verboten wurde.  Es soll die verlangte Entfernung nach Möglichkeit eingehalten werden; im Übrigen sind die etwa entstehenden Folgen, die wohl nie eintreten, von der Gemeinde zu tragen.
TOP 5:  Die Einquartierungsliste wurde endgültig festgesetzt. - Siehe oben 19. August.
Am 8. September 1908:   TOP 3:  Der Firma Liebold u. Co.  sollen 300 Mark für das Projekt der Langelbrücke unter der Voraussetzung gezahlt werden. Dass sie diesen Betrag gutschreibt, wenn der Brückenbau innerhalb 8 Jahren durch sie zur Ausführung kommt. Ferner sollen anstatt der Liquidation 420 Mark für ein Projekt zur elektrischen Anlage 300 Mark gezahlt werden, weil dieses Projekt bei Ausführung des Baus keine Berücksichtigung finden konnte.  – Das Projekt ist hier nicht aktenkundig.
Abschluss AA 414 . - Beginn AA 415.
September: Mehrere Sitzungen: Wasserwerk, Elektrizitätswerk…
Am 5. Oktober 1908:     TOP 1:  Die Lehrerin Köster aus Bruchhausen wurde dem Schulvorstand entsprechend gewählt.
TOP 11: Eine Unterstützung für Ernst Schirp wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 12:  Die Rechnung über Aufnahme und Verpflegung für Josef Recke im Krankenhaus zu Meschede soll an dieses im Betrag von 102 Mark gezahlt werden.
Am 14. Oktober 1908:    TOP 6:  Die Rechnung des Apotheker Floret im Betrag von 29,20 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 24. Oktober 1908:   TOP 7:  Das Fixum für den zukünftigen Arzt als Armen- und Schul-Arzt wurde auf 300 Mark festgesetzt.
TOP 8:  Die Regulierung von Kuh- und Ziegen-Hude soll mit Ernst und Fleiß in nächster Zeit in Angriff genommen werden. -  Ungewohnter Stil.
Am 17. November 1908:     TOP 1:  Es wurde Kenntnis davon genommen, dass der Kranke Recke im Mescheder Krankenhaus untergebracht,  jeden Tag für 80 Pfennig Wein nach Anordnung des Arztes erfordere. - Wie diese Kenntnisnahme sich wohl in den Gesichtern der Gemeinde-Versammlung gezeigt hat?
TOP 2:  Von der Anstellung einer zweiten Hebamme wurde vorläufig Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Antrag von Louis Schwefer um Steuererlass für die Zeit bis 1. Januar 1908 wurde genehmigt. – Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Für die nur teilweise Benutzung des Ochsenkamps wegen dem Bau des Elektrizitätswerkes wurde dem Otto Geihsler 60 Mark bewilligt. - Otto Geihsler war dort Ochsen- / Bullen-Halter.
Am 11. Dezember 1908:     TOP 3:  Dem zukünftigen Arzt soll ein Fixum von 3.000 Mark garantiert werden und zwar vorläufig für 10 Jahre.
TOP 6:  Die Anlage der Straßenbeleuchtung soll nach dem Kostenanschlag und Zeichnungen der Firma Siemens und Schuckert übertragen werden.
TOP 7:  Die Rückstände an Kurkosten für die Frau Ferdinand Wrede im Krankenhaus zu Neheim wurden niedergeschlagen. - D.h. die Gemeinde hat die Kosten übernommen.
Am 31. Dezember 1908:     TOP 2:  Die Rechnung der Fortbildungsschulkasse für 1907 wurde festgesetzt in Einnahme 1.027,44 Mark, Ausgabe 973,55 Mark, Bestand 53,89 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 3:  Die Schulkassenrechnung für 1907 wurde festgesetzt in Einnahme von 11.709,91 Mark, in Ausgabe 13.590,62 Mark; Vorschuss 1.880,71 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 5:  Die Gemeindekassenrechnung  für 1907 wurde festgesetzt in Einnahmen 41.990 Mark, in Ausgaben 33.190,93 Mark; Bestand 8,799,07 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 9:  Für die großen Bemühungen des Monteur Neumann in den Hochwassertagen sollen demselben als Anerkenntnis 100 Mark gezahlt werden. - Mehr ist von diesem Helfer nicht aktenkundig, auch nicht von den Hochwassertagen; allenfalls siehe „Zeitungs-Berichte“.
Am 15. Januar 1909:   TOP 1:  Die neu gewählten Mitglieder Ferdinand Pöttgen und Josef Noeke wurden in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag an Eides statt verpflichtet. - 1901-1907: Ferdinand Pöttgen, Waldarbeiter, Holzhändler, verheir. mit Dorothea geb. Neise am 27.2.1886; Alte Haus-Nr. 100 / Hauptstraße.- Oder:1907: Bahnhofstraße Alte Haus-Nr. 183, Ferdinand Pöttgen, 1 männl., 2 weibl.; Sägemüller-Geselle.
TOP 3:  Der Antrag des Schützenvorstandes um Beleuchtung des Schützenzeltes wurde vorläufig vertagt und es sollen erst nähere Informationen eingeholt werden. - Deren Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 7:  Mit Rücksicht auf die vielen Reisen, die der Amtmann Göpfert im letzten Jahr für die Gemeinde gemacht hat, wurden demselben 300 Mark Reisekosten zugebilligt. Hiervon sollen 100 Mark für das Elektrizitätswerk und 200 Mark für die Apotheke verrechnet werden. Vorstehender Beschluss wurde in Abwesenheit des Herrn Amtmanns unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers Kehsler gefasst.
TOP 8: Eine vorgelegte Apotheker-Rechnung in Höhe von 22,80 wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; möglich ist Armen-Unterstützung.
Am 28. Januar 1909:    TOP 4:  Der Antrag Kehsler auf Straßenbeleuchtung wurde vorläufig zurückgestellt. - Gründe sind nicht aktenkundig. Zu teuer?
TOP 7:  Der Vertrag mit dem Bauunternehmer Kehsler wegen Erwerb der Apotheke wird genehmigt, desgleichen der Vertrag mit dem Apotheker Schmidt wegen Veräußerung der Apotheke.
Am 6. Februar 1909:   Zu der heutigen dringlichen Sitzung … zu der durch Kurrende vom 5. d.M  (ungewohnt: dringlich! Und 1 Tag vorher!)... verhandelt und beschlossen:
7 TOP : Eisenbahn, Elektrizitätswerk…
TOP 8:  Als Schiedsmann wurde Herr Tönne einstimmig wieder gewählt.
Am 20. Februar 1909:  7 TOP wie oben.
TOP 8:  Die von dem Dr. Steimann liquidierten Kosten für den ortsarmen Schirp wurden abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig; Dr. Steimann ist offizieller Armen-Arzt und wird dafür schon extra bezahlt.
TOP 9:  Zur Taxation des Apotheker-Gebäudes sollen dem Kreisbaumeister Ebert die  liquidierten 10 Mark gezahlt werden; dagegen wurde die Rechnung von Tönne vorläufig zurückgestellt. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.
TOP 14:  Von dem Schreiben des Adolf  Göckeler in Betreff seiner Schwester wurde Kenntnis genommen. - 1907: Adolf Göckeler, Maurergeselle, Alte Haus-Nr. 188, Bahnhofstraße; 1 männl., 1 weibl. Bewohner.
Am 21. Februar 1909:     Zufolge der unter TOP 16 (?) bestimmten Einladung waren heute die unten Aufgeführten erschienen und kamen nach der gegenseitigen Auskunft der Meinungen zu folgendem Beschluss: Da mit Sicherheit der Ausgang eines Prozesses mit Noeke nicht vorhergesagt werden kann, soll, nachdem der Gemeinde-Vorsteher mit einem Rechtsanwalt Rücksprache genommen, versucht werden, mit Noeke eine Einigung zu erzielen. Es wurden zu dieser Rücksprache gewählt: Anton Linneborn, Ferdinand Pöttgen, Caspar Kehsler. - Hier „die unten Aufgeführten“: Kehsler, Pöttgen, Humpert, Linneborn, Neise, Flinkerbusch; nicht unterschrieben, aber anwesend: Göpfert. – Prozess-Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
Am 27. Februar 1909:
TOP 1:  Dem Apotheker Schmidt wurde Einrichtung und Inventar nebst den am 21. Februar vorhandenen Waren zum Preis von 11.50 Mark käuflich überlassen und zwar geschah dieses  auf Grund eines Gutachtens der beiden Sachverständigen Apotheker Doering von Leopoldshöhe  und Apotheken-Konzessor van Bogan aus Dortmund, welcher letzterer als Vertreter von Floret nach hier entsandt war. Da die Gemeinde nach ziemlich genauer Schätzung einen Ausfall von 9850 (ein Komma ist nicht sichtbar; wahrscheinlich 9,85) Mark erleidet, soll aufgrund der geleisteten Bürgschaft der Professor Frank Berlin aufgefordert werden, den noch genau zu spezifizierenden Betrag der Gemeinde zu ersetzen. Unter diese von Frank zu ersetzenden Beträge gehört auch die Instandsetzung des Destillier-Apparates von W. Bitter Bielefeld.
TOP 5:  Die Straßen-Beleuchtungs-Anlagen wurden der unter (TOP) 4 genannten Firma zu ihrem Anschlag vom 19. Februar übertragen.
TOP 9:  Die Armenunterstützung für die Witwe Spieler soll mit dem letzten Tage des Monats Februar eingestellt werden, und es soll die Witwe Louis Storm vom 1. April ab monatlich nun noch 8 Mark erhalten. - Begründungen sind nicht aktenkundig. - 1907: Witwe Spieler, verheir. mit Engelhart Spieler, gest. 10.10.1906, LA 60, Alte Haus-Nr. 9, Krumme Straße (oder Bergstraße 2), zeitlich unterschiedlicher Wohnort...- Ludwig Storm, Heirat am 7.10.1893 mit Elisabeth Kleinhans aus Wadersloh; Ludwig Storm gest. 11.2.1904, LA 37; Alte Haus-Nr.213, Chaussee.
TOP 10:  Der Haushaltsplan für die Gemeinde Freienohl pro 1909 wurde festgesetzt in Einnahmen und Ausgaben mit 33.200 Mark; der Fehlbetrag mit 15.872 Mark soll aufgebracht werden durch 200 % Zuschläge zur Einkommensteuer, Gebäude- und Gewerbe-Steuer, 250 % Grundsteuer und 100 % zur Betriebssteuer. Die um 50 % höhere Belastung der Grundsteuer gegenüber der Einkommensteuer und den Realsteuern rechtfertigen die Ausgaben für die Instandsetzung der Separationswege.
TOP 11:  Der Haushaltsplan für die gewerbliche Fortbildungsschule pro 1909 wurde festgesetzt  in Einnahmen und Ausgaben auf 970 Mark.
Am 5. März 1909:   Im Anschluss an vorstehenden Beschluss betreff. Prozess Noeke wurde in der auf heute ordnungsmäßig einberufenen Versammlung vom Vorsitzenden Kehsler über die stattgefundene  Rücksprache bei dem Rechtsanwalt referiert. Referent weigerte sich, den Beschluss am 21. Februar gemäß zur mündlichen Auseinandersetzung mit Noeke mitzuverhandeln. Diese Weigerung wurde von den Gemeinde-Verordneten gebilligt und an Stelle des Vorstehers (Kehsler)  A. Neise gewählt. - Die Unterzeichneten: Kehsler, A. Linneborn,  Humpert, Flinkerbusch, Neise, Pöttgen.. - Mehr ist hier nicht aktenkundig. Aber aktenkundig mit Hilfe des Archivs Freienohl – Findbuch, Prozesse.
Am 6. März 1909: 6 TOP: Eisenbahn, Strom, Niederspannungsnetz…
Am 13. März 1909:  TOP 10:  Bevor eine Änderung über den Stundenplan in der Fortbildungsschule eintreten kann, sollen die Handwerksmeister über die Zweckmäßigkeit gehört werden. - Inhalte sind nicht aktenkundig. „Verachtet mir die Meister nicht!“: Die Meistersänger von Nürnberg, sorry, von Freienohl!
TOP 13:  Die von Kraas für Meta Göckeler freiwillig angebotenen 100 Mark sollen auf die Gemeindekasse vereinnahmt werden. Eine Verpflichtung zur Unterhaltung kennt die Gemeinde vorläufig nicht an. - Einzelheiten, Personen-Hinweise sind nicht aktenkundig.
Während der Beschlussfassung zu TOP 15 war Noeke nicht anwesend.
TOP 15:  Die beiden von Noeke bzw. Kehsler entworfenen neuen Verträge betreff. Umtausch der Noeke´schen Grundstücke wurden vorgelesen, durchberaten und beschlossen, darauf zu dringen, dass der frühere Vertrag mit Nachträgen vollständig aufgehoben wird. Mit Noeke soll dieserhalb nochmals verhandelt werden.
Am 20. März 1909:  Die Termine häufen sich... In der heutigen dringlichen Sitzung... wurde verhandelt und beschlossen: Nur TOP 1:  … zur Anlage einer Leitung nach Arnsberg das nötige Kabel anzukaufen,…
Am 27. März 1909:  TOP 1: … zur Anlage der elektrischen Leitung  über Olpe, Berge nach Wallen, Calle bereit ist …
TOP 2 : Der Antrag des Schützenvorstandes soll dahin berücksichtigt werden, dass die Gemeinde bereit ist, die Leitung auf ihre Kosten bis an die Halle zu führen. Die Installation bleibt Sache des Schützenvorstandes. Der Preis für Strom als Tauschbetrag soll demnächst festgesetzt werden.
TOP 3:  Es soll veranlasst werden, dass eine weitere Straßenlampe dem Küsterhaus gegenüber zweckmäßiger Weise angebracht wird; ebenso soll zwischen dem Mester´schen und Kihsler´schen Haus eine schwächere Lampe aufgestellt werden, womit der Antrag Kihslers erledigt wird. Eine weitere Lampe soll in der Nähe von Adolf Rocholl angebracht werden. - Mester: Alte Haus-Nr. 12 / Friedhofsweg; Kihsler: Alte Haus-Nr. 80 / Friedhofsweg 5. - Adolf Rocholl, Hilfsweichensteller, Alter Weg 13 / Alte Haus-Nr. 105
TOP 8:  Die Anlage der elektrischen Beleuchtung in den Lehrerwohnungen wurde nach den im Kostenanschlag besagten Einheitspreisen genehmigt. Beleuchtungskörper sollen nur nach Wahl der Gemeinde angelegt werden. - Eine Lehrerwohnung ohne elektrisches Licht! Damals. Heute!
TOP 9:  In die Commission zur Beseitigung des Huflattichs wurden gewählt: Pöttgen, Noeke und Tönne.
TOP 10:  Da der Professor Frank als Bürge für den Apotheker Floret bisher der Zahlungs-Aufforderung nicht nachgekommen ist, soll die Angelegenheit nunmehr einem Rechtsanwalt zur Beitreibung übergeben werden. Zugleich soll der Anwalt um Auskunft ersucht werden, ob und in welcher Weise Floret wegen Mitnahme von Gemeinde-Pfandobjekt zur Rechenschaft gezogen werden kann.
TOP 12: Von dem Stand des Prozesses Noeke wurde Kenntnis genommen. - Ein Inhalt ist hier nicht aktenkundig.
Nebenbei: Niederspannungsnetz: siehe Wikipedia.
Am 3. April 1909:      TOP 7:  Die Ausdehnung des Leitungsnetzes soll bis zum Hinterswald ausgedehnt werden.
TOP 12:  Das Ortsstatut über die Handwerker-Fortbildungsschule wurde nach der von den Handwerksmeistern vorgeschlagenen Änderung angenommen. Zur Ergänzung des Kuratoriums wurden Josef Korte und Schneidermeister Caspar Albers gutgeheißen. - Der Änderungs-Inhalt ist hier nicht aktenkundig. - Albers: Alte Haus-Nr. 48 / Krumme Straße.
TOP 13:  Für die Miete des Ortsarmen Bräutigam kommt weiter die Gemeinde auf.
TOP 15:  Auf das Apothekengebäude  nebst Haus, Hofraum hat Bauunternehmer Caspar Kehsler eine Hypotheke von 7.000 Mark aufgenommen. Laut dem bereits genehmigten Vertrag hat die Gemeinde das Grundstück mit Gebäude von Kehsler zum Preis von 16.300 Mark käuflich erworben, sodass Kehsler noch 9.300 Mark bar zu fordern hätte. Falls der Apotheker Schmitz sich bereit erklärt, diese 9.300 Mark bei der Auflassung zu zahlen, die Gemeinde mit dem Kaufpreis von 20.500 Mark abzüglich 7.000+9.300= 16.300 Mark demnach  mit 4.200 Mark als zweite Hypotheken-Gläubigen eintragen zu lassen, soll die Auflassung direkt von Kehsler auf Schmidt erfolgen, um letzterem Kosten zu ersparen. Wird der Betrag von Schmidt nicht gezahlt, soll die Gemeinde zunächst Eigentümerin werden und dann die Auflassung an Schmidt erfolgen, der sämtliche Kosten zu tragen hat. In diesem Fall würde die Gemeinde mit dem ganzen Betrag von 20.500 Mark allein eingetragen, wofür sie die jetzige Hypothek übernimmt und die Zahlung von 9.300 Mark an Kehsler leistet.
Am 9. April 1909:  Nach der heute vorgenommenen Besichtigung der entstandenen Hochwasserschäden in den Anlagen des Elektrizitätswerks, zu der die Gemeinde-Vertretung ordnungsgemäß, sowie der Bau leitende Beamte Meyer geladen waren, wurde in der folgenden Sitzung wie folgt beschlossen: TOP 1:  Ingenieur Meyer soll beauftragt werden, über die Wiederherstellung des Untergrabens in der besprochenen Weise einen Kostenanschlag (nicht nach Tagelohn-Sätzen) aufzustellen und soll dieser bei Anwesenheit des Herrn Leithäuser vorgelegt und begutachtet werden. Ebenso soll ein Kostenanschlag über Beseitigung der Kies-Massen, soweit diese augenscheinlich   durch die Anlage auf die benachbarten Grundstücke angeschwemmt sind, sofort vorgelegt werden und zwar eventuell in Tageslohnsätzen.
TOP 2:  Der bei Besichtigung anwesende Franz Trompetter gnt. Peters ist irriger Weise der Ansicht, dass der angeschwemmte Kies von der Gemeinde zu entfernen sei. Die Gemeinde-Vertretung lehnt diese Arbeit ab, da es ausgeschlossen erscheint, dass durch die neue Anlage die Kies-Anschwemmung veranlasst wurde.
TOP 3:  Die Gemeinde erkennt auch auf dem linksseitigen Ufer auf den Grundstücken von Wrede und Schulte eine Verpflichtung zur Beseitigung der aufgeschwemmten Kies-Massen nicht an. Die heutige Besichtigung ergab, dass es nicht möglich sei, die Kies-Massen-Anschwemmungen auf die Anlage zurückzuführen. Es sollen zur Festsetzung des Tatbestandes zwei Sachverständige, und zwar Wiesen-Baumeister Heinemann von Siegen und Gutsbesitzer Hartmann von Oeventrop ernannt werden. Trotzdem ist eine zeitliche Einigung mit den Besitzern nicht ausgeschlossen.  Bestimmt wurde dann doch, dass sich die Gutachten auch auf die Überschwemmung auf dem rechtsseitigen Ufer der Besitzer Trompetter und Kückenhoff erstrecken sollen.
TOP 4:  Die Bauleitung soll ersucht werden, schleunigst die Firma Baumhold u. Co. aufzufordern, den durch Nicht-Beachtung des Beschlusses vom 11. Dezember vorigen Jahres entstandenen Hochwasserschaden an Graben und Damm  sofort  zu beseitigen; eventuell soll dieses auf Kosten der genannten Firma geschehen; beginnend bis zum 20. d. M.  und in angemessener Frist. Letzteres bedingt die Aufnahme des Tatbestandes durch die Bauleitung. Die Hochwasserschäden am Wehr und Ufer, soweit diese durch nicht vorzeitige Fertigstellung der Arbeiten durch Baumhold u. Co. entstanden sind, können vorläufig nicht vergeben werden.
TOP 5:  Die nötigsten Anstreicherarbeiten in den beiden Lehrerwohnungen der neuen Schule sollen ausgeführt werden und es soll Anstreichermeister Fritz Stirnberg hier diesbezügliche Angebote einreichen.
Am 24. April 1909:   TOP 2:  Die von der Postbehörde eingereichte Kostenrechnung über Änderungen von Post- und Telegraphen-Leitungen in Folge der elektrischen Leitungsanlage in Höhe von 263,79 Mark soll zunächst den Siemens-Schuckert-Werken zur ganzen oder teilweisen Anerkennung vorgelegt werden.
TOP 3:   Die Centrale soll an der Vermittelungsbank (korrekt abgeschrieben) zu Freienohl telephonisch angeschlossen werden.
Am 29. April 1909:  In der auf heute als dringlich anberaumten Gemeinde-Versammlung … wurde in Anwesenheit des eingeladenen Herrn Leithäuser beschlossen: TOP 1:  Der Letztere wird beauftragt, die Gemeinde in der auf Samstag anberaumten Gesellschafts-Versammlung zu Köln betreff. Festsetzung für elektrische Energie nach Wallen zu vertreten.
TOP 2:  Sodann wurde unter Zuziehung des Wasserbautechnikers Herrn Eicke ein durch  diesen auf dem Wrede´schen Grundstück durch Profile gekennzeichnete projektierte Damm-Anlage besichtigt. Nach langen Verhandlungen mit dem ebenfalls anwesenden Landwirt Wrede wurde es für die Gemeinde-Interessen am zweckmäßigsten gefunden, den einen Teil des Wrede´schen Grundstücks von ca. 68 ar Größe käuflich zu erwerben. Es wurde dann, nachdem Herr Leithäuser und Herr Eicke sich entfernt bzw. abgereist waren , mit Wrede mündlich ein Kaufvertrag abgeschlossen, der, sobald das Grundstück gemessen ist, notariell bestätigt werden soll. - 1 ar = 100 m².
AM 2. Mai 1909:  TOP 1:  Zu Folge der Empfehlungen des Stadtförsters Holzapfel von Arnsberg, der Jagdgesellschaft auch und des Königl. Oberförster zu Rumbeck wurde beschlossen, den Reservejäger Fiedler als Waldwärter für die Gemeinde Freienohl kommissarisch vorläufig anzustellen. Das Gehalt wurde auf 1.000 Mark für den Waldschutz und 200 Mark für den Flurschützendienst festgesetzt.
TOP 5:  Die Rechnung von der Postbehörde für verlegte und isolierte Telegraphen-Leitungen im Betrag von 263,79 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 8:  Es wurde beschlossen, den Untergraben in Tagelohn wieder herzustellen. Die erforderlichen Flecht-Ruthen und Pfähle sind von der Gemeinde zu liefern. Einen 15 pfundigen Motor zur B...tigung des Wassers im Untergraben und Unterführung erbot sich Kehsler unentgeltlich zu leihen, falls die Gemeinde  sein Angebot von 2 Mark auf Lieferung von elektrischer Energie für Kraftbetrieb auf seinem Sägewerk akzeptiert.
TOP 11:  An das Krüppelheim in Bigge sollen 10 Mark wie in früheren Jahren gezahlt werden.
TOP 12:  Da sich der Apotheker Schmidt nur auf den abgeschlossenen Vertrag bezieht, soll Kehsler zunächst das Apotheker-Grundstück auf die Gemeinde auflassen, wo hingegen diese die 7.000 Mark Hypothekenschuld übernimmt und den Rest von 9.300 Mark bei der Amtssparkasse zur Deckung des Kaufgeldes  anleiht.  Das Grundstück soll dann an Schmidt für den Kaufpreis von 10.500 Mark und 5 % Zinsen weiter aufgelassen werden.  Vom Tage der Übernahme der Apotheke ab bis zum 1. Mai hat Schmidt die Miete direkt an Kehsler zu zahlen, die Zinsen an die Gemeinde  für vom 1. Mai ab zu zahlen.
Am 9. Mai 1909:  TOP 1:  Der Ankauf von Hochspannungskabel für die Strecke nach Wallen zum Preis von 2.530  bzw. 3.160 Mark pro Kilometer wurde genehmigt.
TOP 2:  Der Vertrag betreff. Abgabe für elektrische Energie an die Westfälische Schiefer-Industrie G.m.b.H. In Köln wurde genehmigt.
TOP 4:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, das Kehsler´sche Angebot auf elektrische Kraft anzunehmen, und zwar beträgt diese bei Abnahme von pro Jahr 12.000 bis 15.000 Kilowatt-Stunden 15 Pfennig; 15.000 bis 18.000 KW-Stunden 13 Pfennig; 18.000 bis 20.000 KW.-Stunden 11 Pfennig; 21.000 bis 24.000 KW-Stunden 10 Pfennig; 24.000 bis 30.000 KW-Stunden 8 Pfennig.  Sollte mehr Kraft abgenommen werden, so soll ein weiterer Rabat in Aussicht gestellt werden. Der eventuell abzuschließende Vertrag soll auf 10 Jahre lauten, jedoch soll Kehsler einen Motor von 15 PS zur K … (s.o. Top 8 vom 2. Mai 1909) an der Unterführung und bei Instandsetzung des Untergrabens zu stellen, wofür die Gemeinde keine Leihgebühr zu zahlen hat.
TOP 5:  Dem Apotheker Schmidt soll durch Kehsler das Apothker-Grundstück und Gebäude unter folgenden Bedingungen aufgelassen werden: (a)  Schmidt zahlt der Gemeinde 17.000 Mark und zahlt zuvor die vorgenommenen Reparaturen und die Kosten  der elektrischen Anlage. Außerdem bereits eingetragene 7.000 Mark, welche Schmidt zu übernehmen hat, bestellt er den Rest von 10.000 Mark durch Hypotheken´sche Eintragung. (b)  Derselbe hat ferner der Gemeinde durch notariellen Vertrag sein Inventar bzw. die Apotheker-Einrichtung zu verpfänden.  Das Apotheker-Inventar  soll bei den vertraulichen Revisionen geprüft werden, ob die Bestände in vorschriftsmäßiger Weise vorhanden sind. (c) Kosten der Auflassung usw. trägt der Erwerber. (d)  Der frühere Käufer-Vertrag wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Am 22. Mai 1909:   TOP 1:  Es wurde in Aussicht genommen, eine weitere Konkurrenz  zur Verlegung der Kabel  nach Wallen zuzuziehen. Da die Sache jedoch noch nicht gilt, wurde der Antrag Pöttgen vorläufig zurückgestellt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. – Konkurrenz-Denken-Bedenken…
TOP 2:  Es wurde Kenntnis davon gegeben, dass der Vertrag mit der Westfälischen  Schiefer-Industrie-Gesellschaft GmbH zwar noch nicht unterzeichnet, jedoch perfekt sei. - Neue Vokabel: perfekt!
TOP 7:  Zufolge des Schreibens von Baumhold soll der Obergraben mit Mutterboden neu einplaniert und eingesät werden. – Ökologisch denken und handeln…1909!
TOP 14:  Dem Kreis-Fischerei-Verein wurde ein einmaliger außerordentlicher Zuschuss von 10 Mark genehmigt.
Am 28. Mai 1909:   TOP 1:  Die Gemeinde soll bei der Amtssparkasse  eine Anleihe von 6.500 Mark aufnehmen zu 4 % Zinsen. Dieser Betrag soll in derselben Höhe als Hypothek auf das Apotheker-Grundstück eingetragen werden. Die vorher  eingetragenen Hypotheken dürfen nicht höher wie 10.500 Mark sein.  Die Verwendung des Geldes stützt sich auf von mit dem Apotheker Schmidt abgeschlossenen Vertrag. Die Genehmigung zur Aufnahme der Anleihe soll bei dem Kreis-Ausschuss nachgesucht werden.
Am 7. Juni 1909:  In der heute als dringlich bezeichneten auf denselben Tag anberaumten Gemeinde-Versammlung... wurde beschlossen:  TOP 1:  Es soll die Besichtigung einer Trasse für eine Kabel-Leitung nach Wallen über Privat-Grundstücke erfolgen, damit, falls die Landgemeinde Calle die Legung des Kabels  über Gemeinde-Grundstücke nicht gestattet, eine Störung der Ausführungs-Arbeiten nicht eintritt. Ferner sollen zwei Rechtsgutachten eingeholt werden über die Deutung des § (Zahl fehlt) Absatz (Zahl fehlt) im Vertrag mit der Westfälischen Schiefer-Industrie GmbH  zu Köln und zwar nach erfolgter Besichtigung in Wallen. -  Zu Fuß oder zu Pferde oder mit Kutsche?
Am 11. Juni 1909:  TOP 6:  Für beschädigte Kleidungsstücke soll den Scholastikern  in dem Missionshaus in Oeventrop eine Entschädigung von 26 Mark gezahlt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig;  es handelt sich um das Studienhaus, Ausbildungs-Zentrum der Hiltruper Missionare vom Heiligsten Herzen Jesu (MSC).
TOP 7:  Falls Fritz Eickhoff seine Meldung als Gemeinde-Viehhirte aufrechterhält, soll ihm diese Stelle zu demselben Betrag 3 Mark pro Tag übertragen werden.
Am 21. Juni 1909: Ein längerer Einblick:  TOP 1:  Die Gemeinde Freienohl hat laut Vertrag  mit der Westfälischen Schiefer-Industrie GmbH  zu Köln (mal mit C, mal mit K geschrieben) elektrische Energie zu dem Fabrik Etablissement (!) in Wallen zu liefern. Zu der dieserhalb anzulegenden Kabel-Leitung über die Gemeindestraßen der Landgemeinde Calle ist bis jetzt trotz Antrag noch keine Genehmigung erteilt.. Da die Lieferung an elektrischen Strom jedoch im August d.J. beginnen muss, so müsste die Erlaubnis zur Legung der Kabel  über Privat-Grundstücke nachgesucht werden. In Betracht kam hierbei hauptsächlich der Gutsbesitzer Seemer zu Wallen, weniger der Gastwirt Mues, sowie der Rentner Sommer zu Wallen und andere mehr. Der anwesende Gutsbesitzer Seemer erklärt sich bereit, die Kabel-Leitung in einem 50 bis 70 cm tiefen Graben über seine Grundstücke nach Wahl zu gestatten und diese  Gerechtsame zu Gunsten der Gemeinde Freienohl bzw. zu dessen Rechtsnachfolger eintragen zu lassen. Ebenso will er bestrebt sein, die Genehmigung seitens des Mues und Sommer sowie der Interessenten zur Anlage des Kabels zu erwirken. Die Gemeinde zahlt an den Seemer eine einmalige Abfindung von 2.000 Mark, wovon er die Genannten mit abzufinden hat. Außerdem ersetzt die Gemeinde den Schaden, der im Laufe der Zeit durch eventuelle Reparaturen  des Kabels entsteht. Im Falle die Landgemeinde Calle vor Inangriffnahme des Kabel-Grabens über das Seemer´sche Grundstück die Genehmigung der Leitung über Gemeinde-Wege erteilt, fällt die Entschädigung von 2.000 Mark fort. Es sollen dann dem Seemer  für seine Mühewaltung 600 Mark gezahlt werden.  Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, falls weitere Schwierigkeiten nicht gemacht werden und sich die Beschaffung einer Locomobile für den Fabrikbetrieb in Wallen erübrigt, den Einwohnern der Ortschaften Olpe, Nieder-, Mittel- und Oberberge, Wallen, Calle und Stesse den elektrischen Strom für Licht- und Kraft-Zwecke zu demselben Preis wie die Stromabnehmer in Freienohl  und Oeventrop diesen erhalten, nämlich für 32 Pfennig für Licht und 16 Pfennig für Kraft zu stellen.  Es treten im Übrigen dieselben Bedingungen ein, die der Stromlieferung in den letztgenannten Gemeinden zu Grunde liegen. Sollten die anderen Ortschaften der Landgemeinde Calle, nämlich Mülsborn, Schüren, Stockhausen, Wennemen, Bockum ebenfalls elektrischen Strom verlangen, so sind entweder die der Gemeinde Freienohl entstandenen Bahnkosten zu ersetzen oder diese Orte haben einen zu vereinbarenden Prozentsatz für die Anlagekosten oder als Ret... (nicht korrekt lesbar, unbekanntes Fremdwort) zu zahlen. Die Plätze für die aufzustellenden Transformatoren werden von den Ortschaften unentgeltlich gestellt..
TOP 2:  Zur weiteren Verhandlung in Berge und Wallen wurden Noeke und Linneborn gewählt.
TOP 3:  Es soll sofort die Genehmigung der Landes-Bauinspection zur Anlage der Kabel-Leitung über die Provinzialstraße unter Vorlage der Zeichnungen beantragt werden.
TOP 4:   Das Schreiben von Bergleb und Hansen  u. Co., sowie der Firma Wolf betreff. weiterer bzw. endgültiger Zahlung wurde zur Kenntnis gebracht. Ingenieur Leithäuser soll um Prüfung der Rechnungen ersucht werden und zwar aufgrund der vorhandenen Verträge.
TOP 5:  Auf eine Zeichnung zur Brückenanlage  über den Untergraben soll verzichtet werden. Meyer soll die beiden Pfeiler veranschlagen und soll ferner mit Hacke zu Rumbeck über den Ankauf von Brücken-Balken verhandelt werden. 
TOP 6:  Den beiden Maschinenführern soll aufgegeben werden, über ihre täglichen Arbeiten einen Rapport (Bericht) zu führen, damit ihre Tätigkeiten festgestellt werden können. Die Gemeinde ist einstimmig der Ansicht, dass die bisherigen Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen, die die Gemeinde billigerweise (gerechterweise) stellen kann.
TOOP 12:  Als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher wurde Johann Kückenhoff für die nächste sechsjährige Periode wiedergewählt.
TOP 16:  Dem Pfarrer Steimann sollen auf seinen Antrag zur Schmückung der Straßen bei der Bischofsfeier die gewünschten Fichten, Birken und Bachfelder auf der Hude und am Küppel  freigegeben werden. -Zeitbedingte Macht-Feierlichkeiten.
Einschub aus der Pfarrer-Chronik von Pfarrer Steimann;
Eine Pfarrer-Chronik ist der vom Pfarrer aufzustellender Jahresbericht für den Bischof in Paderborn. Hier folgt die wörtliche Abschrift vom Jahresbeginn bis 30. August: „Für die Kirche wurden beschafft: 6 neue vergoldete Altarleuchter. Preis 200 Mark, ein gotisches weißes Messgewand: 120 Mark. Geschenkt wurde von dem Schützenverein aus Anlass des – angenommenen – 200-jährigen Bestehens des Vereins ein Silber vergoldeter Kelch. Der Goldschmied Josef Fuchs in Paderborn hat ihn verfertigt. Der Kelch kostet 450 Mark. Am 1. Juli fand die hl. Firmung durch Seine Bischöfliche Gnaden Dr. Schneider statt...“ - Ergänzung (2012) zu den 6 Altarleuchtern: die standen Liturgie üblich und sakral-symbolisch korrekt auf dem Altar, dem „Tisch des Herrn“. Nach der Renovierung der St. Nikolaus-Pfarrkirche 1959 schenkte die Evangelische Gemeinde Freienohl der katholischen Gemeinde 6 neue 1,50 m hohe Altarleuchter; im Stil und Material passend zum Tabernakel, Osterleuchter, Taufbecken und Ambo – vom selben Künstler Winkelmann aus Günne; aus Dankbarkeit, weil sie 2 Jahre lang während des Baus ihrer kleinen Heilig-Kreuz-Kirche ihren Sonntags-Gottesdienst in der kath. St. Nikolaus-Kirche feiern durfte. Doch da sind noch Lücken: Im Hochgebet nach der Hl. Wandlung wird für das ökumenische „Zusammenleben mit unseren evangelischen Brüdern und Schwestern“ gebetet, - aber nur mit 4 Evangelischen Leuchtern, 2 bleiben stehen in der Alten Sakristei (bis 2015, später andernorts abgestellt). -  Einschub beendet.
Am 27. Juni 1909:  TOP 2:  Der Gemeinde-Verordnete Linneborn  und der Vorsteher Kehsler wurden deputiert, um nach Zustimmung des Landrats bei dem Regierungs-Präsidenten wegen der Angelegenheit vorstellig zu werden. – S iehe sehr ausführlich in TOP 1 in der Original-Abschrift: Gemeinde-Protokolle.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung erklärte sich bereit, an der Abholungsfeier des Hochw. Bischofs auf Einladung des Pfarrers teilzunehmen. - Siehe oben: 1. Juli; aktenkundig ist nicht die Stelle: am Bahnhof oder an der Ruhrbrücke oder auf der Schersse.
Am 8. Juli 1909:   TOP 1:  Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis, dass Herr Landrat heute anordnen ließ, in der Prozeßsache Noeke gegen Gemeinde ...- Mit Hilfe des Findbuchs Archiv Freienohl können Prozess-Akten eingesehen werden.
TOP 3:  Es erscheint unter Berücksichtigung, dass die Unterführung nunmehr fertiggestellt ist, nicht zweckmäßig, den bahnseitig gewünschten Vorschuss von 1.500 Mark zu zahlen.  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, wie bisher, abschließende Berechnung für die Aufsicht einzufordern und den Rest zu zahlen.
TOP 4:  Die Brückenpfeiler für die Untergraben-Brücke sollen unter der Grabensohle von Bruchsteinen, dann bis etwa (zum) höchsten Wasserspiegel von Fröndenberger Ziegelsteinen  von 2 St. stark hergestellt werden. Die weitere Unterstützung wird von Holz (hergestellt). – Arbeit: Geldverdienen für Freienohler…
TOP 5:  Das Gras auf der Bleiche auf der Lanfer soll am 9. Juli öffentlich verkauft werden.
Am 14. Juli 1909:    TOP 3:  Die Kabellegung auf der gleichen Strecke (nach Calle, TOP 2) soll in Tagelohn ausgeführt werden. Die Firma Siemens-Schuckert stellt dafür einen erprobten und geeigneten Monteur und übernimmt die Garantie für gute Ausführung.
TOP 4:  Nachdem Kehsler nochmals abgetreten war, wurde demselben auf sein mündliches Angebot die Eindeckung von circa 8.000 Meter Kabel mit Ziegelsteinen der Länge nach zu a 15 … (Abkürzung nicht korrekt lesbar) übertragen inkl. Materiallieferung.
Am 24. Juli 1909:   TOP 1:  Der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, welcher auf die Dauer von sechs Jahren wiedergewählt worden ist, wurde nach dem schon früher geleisteten Eid  in sein Amt eingeführt und verpflichtet.
TOP 2:  Der mit der Gemeinde Calle getätigte heute mehrheitlich umgeänderte Vertrag über Abgabe von elektrischer Energie wurde endgültig genehmigt. Die Höhe der heutigen Kabelgröße soll festgesetzt werden. Auch wurde dem Gutsbesitzer Seemer eine Entschädigung von 600 Mark bewilligt. – TOP 3 – 11: Kabel-Verlegen…
TOP 12:  Die Apotheker-Rechnung von 21 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Für welche wohl arme Person ist nicht aktenkundig.
TOP 14:  Dem Förster Behse wurden für seine Arbeiten im Communalwald 100 Mark bewilligt.
Am 8. August 1909:  TOP 8 (!):  Dem Apotheker Schmidt soll die Umsatzsteuer erlassen werden auf seinen Antrag.
TOP 9:  Als Mitglied zur Einkommensteuer- und Voreinschätzungs-Commission wurde der Vorsteher, als Stellvertreter Anton Neise wiedergewählt.
TOP 13:  An die Tank-Apparatenwerke sollen 96,00 Mark für den Oelreiniger gezahlt werden.
Als Wassergeld soll jeder 4 Mark pro 1909 entrichten. - F. Kerstholt soll 5 Mark  Anschlussgebühr und 6 Mark  für dieses Jahr bezahlen. - W. Hachmann wurde zu zu 10 Mark pro 1909 veranlagt. – Gastwirte!
Am 19. August 1909:  TOP 1:  Die Brücke über den Untergraben soll in einer Breite von 4 Meter von Tannen-Balken und Buchen-Überleg-Hölzern hergestellt werden. Der Zimmerer Korte soll um ein Angebot zur Lieferung und Arbeit ersucht werden. Der anwesende Gemeinde-Verordnete Noeke war hiermit einverstanden. - Der Grund für den letzten Satz ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Der Ehrenamtmann Schulte soll gebeten werden, mit Arnold Becker und Anton Pöttgen eine Einigung zu versuchen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Dem Bürogehilfen Beckmann  wurden 50 Mark für schriftliche Arbeiten bewilligt. - 1907, 1910: Fritz Beckmann (ohne Berufsangabe), 3 männl., 2 weibl. Bewohner, Alte Haus-Nr. 161, Krumme Straße.
TOP 6:  Die Steuer für Johann Feldmann wurde niedergeschlagen. - Grund ist nicht aktenkundig.
Am 31. August 1909:
TOP 3:  Als Entschädigung für Wegnahme des von der Gemeinde gepachteten Grundstücks  sollen dem Arnold Becker 50 Mark und Anton Pöttgen 15 Mark gezahlt werden. Es wird vorausgesetzt, dass Becker die Kosten für die bereits angestrengte Klage selbst trägt. Desgleichen soll Adolf Rocholl für Beschädigung des von der Eisenbahn gepachteten Wiesengrundstücks pro 1907 bis 1909  40 Mark erhalten.
TOP 4:  Die Beträge für die Installationen der Gemeinde- und Schulbauten im Betrag von 1.383,45 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
 
TOP 6:  Der Brückenbau über den Untergraben wurde dem Zimmermann Josef Korte für die in seiner Offerte angegebenen Eichen und Größe übertragen. Über die Ausführung der Arbeiten soll sich mit Korte verständigt werden.
Am 8. September 1909:   TOP 3:  Mit 3 gegen 2 Stimmen wurde die Erweiterung der Kabelleitung nach Arnsberg beschlossen, …
TOP 7:  Der vom Schreiner Feldmann angebotene Schrank zum Preis von 50 Mark und Zurückgabe des alten soll erworben werden. - Für die Fortbildungsschule.
Am 15. September 1909:  TOP 1 – 6: Elektro…
Am 17. September 1909: TOP 1: Transformatoren für Olpe, Niederberge, Berge, Oberberge, Calle, Wallen…
Am 25. September 1909:      TOP 1:  Vom 1. Oktober an sollen die Installationen für Beleuchtung in Freienohl, Dinschede, Glösingen und Oeventrop nur noch durch das hiesige Elektrizitätawerk und für Rechnung ausgeführt werden. Das erforderliche Installationsmaterial und Glühlampen soll beschafft werden. Die noch gekauften Zähler sind abzurufen.
TOP 2:  Es sollen Dienstvorschriften für das Maschinenpersonal erlassen werden. Muster hierzu sind in gedruckter Form vorher zu beziehen. – Neue berufliche Arbeitserfahrungen… auch kaufmännische…
TOP 4:  Die Instandsetzung der Schulen, der Aborte und Reinigung derselben wurde dem Bauunternehmer Korte aufgrund seines Angebots übertragen.
TOP 5:  Der Hauungs- und Cultur-Plan pro 1909/10 wurde nach Vorlage genehmigt. - Vor Jahren stand dieser TOP immer an erster Stelle.
Am 9. Oktober 1909:   TOP 1:  Es wurde mit 3 gegen 3 Stimmen für richtig erkannt, dass die Ausführung des Niederspannungsnetzes den Siemens-Schuckert-Werken als den billigsten zugeschlagen worden ist. Der Vorsitzende Amtmann Schulte stimmte diesem Beschluss zu. – 3 dafür, 3 dagegen… Zusammenleben.
TOP 7: Dem Otto Geihsler wurden zur Benutzung bzw. Entsteinung des Ochsen-Kampes noch 150 Mark bewilligt.
TOP 8:  Die Rechnung des Apotheker Schmidt über 7,20 Mark soll zur Auszahlung gelangen. - Wohl aus der Armen-Kasse.
TOP 9:  Der von dem Apotheker Jüttner als Sicherheit der Gemeinde übergebenen Hypothekenbrief lautend über 5.000 Mark geltend über 2.000 Mark soll, da nunmehr die 2.000 Mark im Buch hinterlegt sind, an diesen zurück gesandt werden.
TOP 13:  Zur Prüfung der sämtlichen Rechnungen wurden Kehsler, Linneborn und Noeke gewählt. – Kein Alleingang, sondern Gemein-de-gang.
Am 10. Oktober 1909:    Zufolge des gestern gefassten Beschlusses hatten sich die neben genannten Mitglieder der Gemeinde-Vertretung (Kahsler, Linneborn, Pöttgen, Neise, Flinkerbusch) zur Besichtigung des Weges hinter den Höfen eingefunden. Die geschlagenen Steine sollen auf den nötigsten Stellen …
TOP 6: Die Straßenbeleuchtung soll bis nachts 11 ½ Uhr und morgens von 4 ½ Uhr abbrennen. -  „abbrennen“! -   Das heißt: Nachtbeleuchtung einschalten um 23.30 Uhr und ausschalten um 4.30 Uhr. Man hört erzählen: bis 23.30 Uhr strömt sehr viel Licht aus den Wirtschaften auf die Straßen...
TOP 7:  Der Riemen von der Turbine auf dem kleinen Generator soll beschafft werden. – Gemeinde-Auftrag!
TOP 8:  Die Gemeindekassenrechnung pro 1908 wurde zur Prüfung und Entlastung in Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 55.391,02 Mark; die Ausgabe beträgt: 47.636,43 Mark; mithin Bestand: 7.754,59 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. Die von Schwarzfärber und Plettamich zu zahlenden Beträge im Restanzen... (nicht korrekt lesbar) wurden niedergeschlagen. - Zu Schwarzfärber und Plettermich sind keine Einzelheiten aktenkundig.
Die Schulkassenrechnung pro 1908 wurde zur Prüfung in Einnahme und Ausgabe zur Entlastung vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 12,598,55 Mark; die Ausgabe beträgt: 13.798,71 Mark; mithin Vorschuss: 1.200,16 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt, desgleichen auch zur Wasserwerkskasse.
Die Rechnungen der Fortbildungsschule pro 1908 wurden zur Prüfung in Einnahme und Ausgabe zur Entlastung vorgelegt. Die Einnahme beträgt: 1.026,89 Mark; die Ausgabe beträgt: 964,88 Mark; Bestand: 62,01 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Am 4. November 1909:     TOP 7:  Der Firma A. Gobiet, Kassel (unterschiedlich geschrieben) wurde die Genehmigung zur Installation in der Gemeinde Calle erteilt unter der Bedingung, dass er Zeichnungen, wie vorgeschrieben, vorher einreicht; außerdem soll die Firma, bevor die Genehmigung erteilt wird, die Zahl ihrer bis jetzt verkauften Reduktorlampen angeben.  Das Anerbieten, keine  Reduktorlampen weiter zu verwenden, wurde angenommen. - Reduktorlampen verbrauchen weniger Strom; lat.: reducere: zurückführen, „zurückfahren“.
TOP 10:  Das Ruhrufer der Bleiche unter der Blastenbrücke soll mit einer starken Steinstickung versehen werden. Hinter dieser Steinstickung  soll der Kies von den Lanfer-Grundstücken eingebaut werden. - Die Vergebung dieser Arbeiten soll in engerer Submission, wozu Gebr. Rocholl und Kehsler aufgefordert werden,  geschehen. Der eventuelle Zuschlag soll am 7. d.M.  erfolgen. - Steinstickung ist eine besonders arbeits- und Kosten aufwendige Steinbaumethode, die freilich auch sehr widerstandsfähig ist bei stark strömender Ruhr; laut Information eines Maurer-Meisters.
 
TOP 12:  Für eine Reise des stellvertretenden Feuerwehr-Hauptmanns nach Schwerte zum Verbandsfest wurden 20 Mark nachträglich bewilligt.
TOP 13:  Der Vorstand der Feuerwehr soll um seine Ergänzung ersucht werden.
TOP 16:  Der Rechnungsbetrag von 10 Mark für Anfuhr von Kohl-Asche auf die Provinzialstraße soll nicht zur Anweisung kommen. - Kohle-Asche; ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 17:  Zur Beschaffung zweier Ziegen-Anzucht-Böcke sollen aus der Gemeindekasse 82,50 Mark vorgelegt und von den Pflichtigen wieder eingezogen werden.
TOP 20:  Für das Elelktrizitätswerk soll ein Handkarren beschafft werden.
AM 11. Dezember 1909:   TOP 5:  Es wurde mitgeteilt, dass die Mata (Margareta) Göckeler auf Anordnung der Gemeinde vom Kreisarzt untersucht sei; das Ergebnis soll abgewartet und hiernach verfahren werden. - Margaretha Göckeler ist die geisteskranke Schwester von Adolf Göckeler, Alte Haus-Nr. 188, Bahnhofstraße; Überweisung in die Heilanstalte Eickelborn; siehe Extra-Kapitel: „Armenwesen – Armensachen“ und „Seelsorge – Fürsorge“.
TOP 14:  Laut dem gemachten Angebot sollen 2.000 Stück Tantal-Lampen gekauft werden, 110 bis 130 Volt unter der Voraussetzung, dass das bereits übernommene Quantum mit in den Abschluss rechnet und halb und ganz mattierte Birnen nicht mehr kosten. Von einem Abschluss für Beschaffung von Kohlefaden-Lampen wurde Abstand genommen, vielmehr soll versucht werden, ohne Abschluss  doch billigere Preise zu erzielen. - Tantal-Lampen, Kohlefaden-Lampe: Tantal-Lampen, Tantal-Birnen waren die schon moderneren, helleren Birnen; siehe Wikipedia.
Am 22. Dezember 1909:    TOP 3:  Zum Entwurf für die endgültigen Bedingungen zur Stromabgabe wurden Kehsler, Pöttgen, Linneborn und Noeke gewählt.. Die Feststellung bzw. Sitzung soll nächsten Montag, den 27. d.M. stattfinden.
TOP 6:  Für die Schulzimmer zu reinigen soll vom 1. Januar 1910 ab pro Zimmer und Schultag anstatt der früheren 25 Pfennig jetzt 40 Pfennig gezahlt werden.
TOP 7:  Die Kosten für Anschaffung der neuen Bänke auf der oberen Knabenklasse wurden bewilligt, ebenso die Kosten für Anschaffung von 4 Fahnen. – Leider ist das Fahnen-Bild nicht genannt.
TOP 11:  Der Buchbinder Becker wurde nach seinem Antrag an das Amt an den Schulvorstand verwiesen. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig. – Alles was Schulkinder für ihren Schulalltag brauchten, gab es hier zu kaufen: Schreib-Hefte, Schreib-Papier, Schreibstifte, Füller = Füfffederhalter, Schreibfedern, Tinte, Radiengummi…
Am 3. Januar 1910:     TOP 1:  Die von Noeke aufgestellte Berechnung für Auffüllen der tiefliegenden Stellen in seiner Weide  zwischen Obergraben und Provinzialstraße wurde in Höhe von 875,60 Mark als durchaus unangemessen hoch befunden.  Infolge dessen wurde die Noeke`sche Forderung zurückgewiesen. Es wurden vielmehr zwei Sachverständige bestimmt, welche die für Auffüllung und Einebnung der tiefen, d .h. unter Wasser liegenden Flächen, entstehenden Kosten festsetzen, zugleich auch den durch den heutigen Zustand entstandenen Schaden feststellen.  Dieser Beschluss wurde gefasst, trotzdem der Gemeinde-Vertretung bekannt ist, dass die tiefer liegenden Flächen schon früher bei gewöhnlichem mittleren Hochwasser unter Wasser standen.
Am 12. Januar 1910:    TOP 4:  Der Ehrenamtmann Schulte wurde beauftragt, mit der Witwe Gaudenz Trumpetter über Zahlung der Zinsen zu verhandeln und den auszumachenden Betrag derselben anzuweisen. – Inhalte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 9:  Auf Antrag des Vormunds der Mata (s.o. 11. Dezember 1909, TOP 6) Göckeler soll versucht werden, diese in einer passenden Anstalt durch Vermittlung des Amtes unterzubringen. Es wird vorausgesetzt, dass die Gemeinde höchstens 1/3  der Kosten zu tragen hat.
TOP 12:  Zur Erneuerung des Freienohler Wappens wurden 20 bis 25 Mark bewilligt. - Eine inhaltliche Genauigkeit, Begründung, Ortsangabe sind nicht aktenkundig.
TOP 14:  Eine Apotheker-Rechnung von 6,35 Mark wurde genehmigt. - Der Hintergrund dieses – wohl – Armengeldes ist nicht aktenkundig.
TOP 15:  Die Anlagekosten für eine Waschküche in der neuen Schule wurden nachträglich genehmigt.
TOP 18:  Zufolge verschiedener Beschwerden aus der Gemeinde über unregelmäßige und vertragswidrige Bullen-Haltung wurde der Gemeinde-Verordnete Noeke beauftragt, den Bullenhalter zu kontertieren (genauer wohl: kontraktieren) und für Innehaltung (!) des Vetrags zu sorgen.
Am 21. Januar 1910:     TOP 4:  Nach Aussage des Waldwärter Fiedler sollen in dem Distrikt 13 c und 10 b circa 30 - 40 Festmeter Buchen-Nutzhölzer von der Woll-Laus angegriffen sein. Es soll der Antrag gestellt werden, diese Stämme sofort abhauen zu dürfen. .  Woll-Laus: Wikipedia.
TOP 6:  Die Einigung des Ehrenamtmanns Schulte mit der Witwe Gaudenz Trumpetter auf Zahlung von 10 Mark Zinsen wurde gutgeheißen.  Falls dieselbe zur Überleitung des Drahtes und Setzung eines Mastes noch 2 Mark Entschädigung verlangen sollte, sollen auch diese genehmigt werden.
Am 26. Januar 1910:      TOP 3: Zufolge des Schreibens vom Obstbaum-Verband wurde nunmehr beschlossen, dem Verband beizutreten und jährlich 10 Mark aus der Gemeindekasse zu zahlen. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig, auch nichts über den Inhalt dieses neuen Vereins.
Am 5. Februar 1910:    TOP 3: Die Kosten zur Anlage einer Waschküche und eines Vorratsraumes in der alten Schule im Betrag nach dem Kostenanschlag von 355,44 Mark wurden bewilligt. Die Ausführung der Arbeiten wurde dem Bauunternehmer Kehsler übertragen. Dieser Beschluss wurde unter dem Vorsitz des Ehrenamtmanns Schulte gefasst und nachdem Kehsler abgetreten war.
TOP 9: Die Rechnung des Dr. Ransoné im Betrag von 497,55 Mark als Fehlbetrag von den garantierten 3.000 Mark festes Gehalt wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 11:  Um einen langwierigen Prozess im Wege des Verwaltungs-Streitverfahrens vorzubeugen, hat die Gemeinde-Vertretung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den im Winter 1908 für die Anfuhr von Kohle-Asche zum Streuen bei Glatteis verausgabten unbekannten Betrag  von 10 Mark zu genehmigen. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Betrags wird jedoch nicht anerkannt.
Am 21. Februar 1910:   TOP 1:  Die Ausdehnung des Fluchtlinienplans zwischen den Wegen 71 und 72 wurde im Prinzip beschlossen, doch soll vorher mit dem Kataster-Beamten über die Höhe der Kosten und die Zeit der Ausführung gesprochen werden. - Weg 72: Zugangsweg zu den Gärten am Mühlenberg; öffentlicher Weg durch den Mühlenberg zur Eisenbahnhaltestelle;  AA 2242 Jahr 1893.
TOP 6: Die Anschaffung einer Geldtasche, und eines Revolvers für den … (1 Wort nicht lesbar, Berufstitel?) Gebhardt wurde zu einer Hälfte auf die Gemeindekasse übernommen, die andere Hälfte des Betrags stellt die Amtskasse. Geldtasche und Revolver bleiben Eigentum der Gemeinde bzw. des Amtes.
TOP 9:  Die Armenunterstützung soll nach Vorlage bestehen bleiben mit Ausnahme der Unterstützung für die Witwe Louis Storm und zwar vom 1. Juli 1910 ab. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 10:  Der Haushaltsplan für die Gemeinde Freienohl für das Rechnungsjahr 1910 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme und Ausgabe auf 34.500 Mark; der Fehlbetrag mit 15.959,50 Mark soll im nächsten Jahr durch Zuschuss von 200 % zur Einkommen-, Gebäude-  und Gewerbe-Steuer und 250 %  zur Grundsteuer und von 100 % zur Betriebssteuer  aufgebracht werden.
TOP 11:  Der Wasserwerks-Kassen-Etat der Gemeinde Freienohl wurde auf 3 Jahre: 1910, 1911 und 1912 in Einnahme und Ausgabe auf 1.392 Mark festgesetzt; desgleichen der Haushaltsplan für die Fortbildungsschule die Einnahme und Ausgabe auf 970 Mark und zwar für die Jahre auf 1910, 1911 und 1912.
Am 2. März 1910:   TOP 5:  Die Hütung der Rindvieh-Herde wurde dem Borbeck für seine Forderung: pro Tag 5 Mark, übertragen. Borbeck soll angehalten werden, nach Möglichkeit während des Hütens die jungen Farn-Kräuter im Frühjahr abzuschlagen.
TOP 6:  Es wurde beschlossen, bevor zur Wald-Versicherung übergegangen wird, bei der Feuer-Societät vorher anzufragen, in welcher Weise im Brand-Schadenfalle die Entschädigung geregelt wird.
Am 24. März 1910:    TOP 1:  Bei der Landesbank zu Münster soll zur Erweiterung  des Elektrizitätswerks eine weitere Anleihe von 100.000 Mark (korrekt abgeschrieben) aufgenommen werden und es wird der Kreis-Ausschuss gebeten,  diese Anleihe zu genehmigen.
Am 7. April 1910:   TOP 1:  Es soll die Stauhöhe entsprechend dem Vorschlag des Meliorationsbaumeisters Maatz vorläufig  g…frisch (nicht korrekt lesbar) um 25 cm zusammen um 48 cm erhöht werden. Über die Höhe des Betrages für die Anlage  sollen Erkundigungen eingezogen werden. - Melioration: Erdboden-Baukunde zur Verbesserung des Erdbodens.
TOP 2:  Die Erweiterung des Leitungsnetzes nach Bockum, Wennemen, Stockhausen wird den Siemens-schuckert-Werken zur sofortigen Ausführung übertragen. Außer dem eingereichten Kosten-Anschlag sollen die Leistungsbestimmungen für Berge, Wallen, Calle maßgebend sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ganze Anlage bis 1. August d.J. fertig gestellt sein muss. Selbstredend ist hierüber ein Antrag aufzunehmen.
TOP 3:  Der Witwe Schwier (Schwer) wurde auf ihr Angebot  vom 4. April der Zuschlag  für das Eichenholz im Hömberg erteilt. - 1907: Alte Haus-Nr.189, Breiter Weg: Polizeidiener Heinrich Schweer, Ehefrau Rita geb. Funke. Heiratsregister: 29.7.1871 Heinrich Schweer aus Züschen mit Franziska Carolina Funke.
Am 15. April 1910:   TOP 1:  Die provisorische Stau-Erhöhung am Wehr um 48 cm soll mittels 40 mm starken Tannen-Bohlen ausgeführt werden. Die Lieferung und Anbringung der Bohlen sowie der erforderliche Neubau soll verdungen werden. In ähnlicher Weise soll auch der Überlauf um 30 cm erhöht und ebenfalls verdungen werden.
TOP 9:  Die Reparaturen an der Langelbrücke, welche unbedingt nötig sind, sollen sofort, dagegen die größeren Reparaturen mit Unterbohlen erst im Herbst d.J. gemacht werden. Der Langelweg soll vorläufig durch die Gemeinde-Arbeiter ausgebessert werden. - Warum sofort, ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  In die Commission zur Besichtigung der Wiesenflächen betreff.  Beseitigung des Huflattichs wurde der Waldwärter Elkemann, Pöttgen und Noeke gewählt.
TOP 12:  Falls Thomas Montag die Wassersteuer nicht innerhalb 14 Tagen bezahlt, soll demselben das Wasser gesperrt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. 1910: Thomas Montag, Alte Haus-Nr. 226, Breiter Weg, 4 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 13:  Dem Apotheker wurde eine Rechnung von 11,85 Mark zur Zahlung bewilligt. – Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Wegen vorgerückter Tageszeit wurden die weiteren Punkte der Tagesordnung zurückgestellt.
Am 22. April 1910:       TOP 6:  Die Wassersteuer pro 1910 und dieselbe für die Neubauten pro 1909 wurde festgesetzt.
Am 30. April 1910:   TOP 1:  In dieser Verhandlung war laut Bericht des Gemeinde-Vorstehers durch Ingenieur Kowacs ganz bestimmt hervorgehoben, dass das Elektrizitätswerk Freienohl bereits auf der Höhe seiner Leistungen mittels Wasser-Betrieb angelangt, dass es, wie er sich ausdrückte, verkauft sei, dass es mithin auch nicht in der Lage wäre, den Bahnhof und die Maschinenwerkstätte Arnsberg mit dem erforderlichen Strom zu versorgen. Weiter wurde geäußert, dass, falls ein Kreis-Elektrizitätswerk gebaut würde, die Stromabgabe für Bahnhof und Maschinenwerkstätte durch das Freienohler Elektrizitätswerk nicht frei gegeben würde. Ehrenamtmann Schulte und Gemeinde-Vorsteher Kehsler bezweifelten die Kowacs´schen Äußerungen hinsichtlich der Leistung des Freienohler Elektrizitätswerks, bedauerten zugleich die eventuelle Verweigerung der Stromversorgung für Bahnhof Arnsberg, doch war eine andere Auffassung seitens des Kreisvertreters nicht herbeizuführen. Herr Kowacs  führte dann aus, dass das Elektrizitätswerk Freienohl  außer dem Bestehungswert (nicht ganz korrekt lesbar, auch: Entstehungswert) mit Rücksicht auf seine Wasserkraft noch einen weiteren Wert von 20.000 Mark habe. Doch steigerte er schließlich diesen Betrag unter Berücksichtigung aller günstigen Umstände auf 50.000 Mark. Dem Kreis soll die Erwerbung des Freienohler Elektrizitätswerks zu diesem Preis vorgeschlagen werden. Außerdem soll der Kreis das von der Gemeinde Freienohl noch gekaufte Kabel übernehmen und mit Rücksicht auf den äußerst billigen Kaufpreis gegen den heutigen Kartell-Preis einen Verding von 10.000 Mark zahlen an die Gemeinde. - Nach diesen Ausführungen des Gemeinde-Vorstehers drückte die Gemeinde-Vertretung ihr Befremden aus, dass bei einer Jahres-Einnahme von etwa 42.000 Mark, die im zweiten Betriebsjahr erzielt wird und die in der Folge erheblich gestiegen wäre, nur eine einmalige Abfindung  von 50.000 Mark gezahlt werden soll. Da  jedoch eine Ausdehnung ihres Elektrizitätswerks infolge Anlage des Kreis-Elektrizitätswerks im Kreis Arnsberg aussichtslos, es ohnehin für eine Gemeinde recht schwierig ist, ein solches Werk zu leiten, erklärt sich die Gemeinde-Vertretung einverstanden, das Elektrizitätswerk zum Preis von 50.000 Mark Reinverdienst an den Kreis Arnsberg zu veräußern und den Kauf des restierenden Kabels gegen einen extra Gewinn von 10.000 Mark auf den Kreis zu übertragen. Die Gemeinde-Vertretung setzt hierbei voraus, dass der Strompreis wie bisher bestehen bleibt, dass nichts erhöht wird, dass sogar im Fall einer Ermäßigung für den übrigen Kreis eintritt, in diesem Verhältnis auch Freienohl ermäßigt wird, dass ferner durch den Verkauf keine Kosten für die Gemeinde entstehen, auch diese infolge Anlage des Kreis-Elektrizitätswerks extra zu erhebende Kreis-Steuer befreit bleibt. Selbstverständlich hat der Kreis die von der Gemeinde getätigten Verträge als Rechtsnachfolger einzugehen. Die im Vertrag zwischen der Gemeinde Freienohl und Calle von ersterer sich ausbedungenen Vorteile bezüglich des Kabel-Ankaufs 1/3  der Differenz zwischen dem Preis der kartellosen und der kartellierten Zeit fallen, falls der Vertrag nach 10 Jahren sein Ende erreicht, der Gemeinde Freienohl zufallen und nicht dem Kreis Arnsberg. Das gekaufte Kabel ist abzunehmen, dass der Gemeinde Freienohl keine Kosten entstehen.  Dem Verkauf bzw. dem Ankauf des Elektrizitätswerks wird ein diesbezüglicher Vertrag zugrunde gelegt.
Am 10. Mai 1910:   TOP 2:  Von dem Schreiben des Pfarrers Steimann über Genehmigung einer Niederlassung von Ordensschwestern wurde Kenntnis genommen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.- 1910: Ehrwürdige Schwester Rosa, Hiltruper Schwestern; Alte Haus-Nr. 9, Bergstraße 2; 0 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 3:  Die Wassersteuer des Wirts Bracht wurde von 20 Mark auf 18 Mark pro 1910 ermäßigt.
TOP 4: Der durch den Studiosus Schauerte herbeigeführte Brandschaden wurde auf 250 Mark festgesetzt und soll in dieser Höhe ersetzt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.  Studiosus: Schüler an einem Gymnasium. In der Personenliste 1910 kein Schauerte aktenkundig.
Am 19. Mai 1910:  Die Gemeinde-Vertretung verkauft an den Kreis Arnsberg das Gemeinde Elektrizitätswerk auf nachstehender Grundlage:  (1.)   Der Kreis erstattet der Gemeinde die nachgewiesenen Anlagekosten, maßgebend für die Höhe dieser ist: (a) die durch Kehsler der vom Kreistag ernannten Commission übergebenen Zusammenstellung, abschließend mit 40.2143,93 Mark. (b)  Die durch S.S.W.(Siemens-Schuckert-Werke) veranschlagten Kosten der im Ausbau befindlichen Erweiterung in den Ortschaften Bockum, Wennemen und Stockhausen im Betrage von 21.000 Mark, abgerundet auf die 423.000,- Mark.  (2.) Der Kreis zahlt ferner die am 1. Juli 1910 fälligen halbjährigen Zinsen in Höhe von  7.000,00 Mark.  (3.) Als Entschädigung für die Wasserkraft zahlt der Kreis 30.000,00 Mark. Summe 460.000,00 Mark.  (4.)  Die Übernahme der gesamten Anlagen, wie sie stehen und liegen, erfolgt durch den Kreis am 1. Juli 1910, vorausgesetzt, dass bis dahin die Ausführung des Kreis-Elektrizitätswerkes endgültig feststeht. Die Fertigstellung der Erweiterungs-Anlagen in Bockum, Wennemen und Stockhausen hat jedoch noch aufgrund des Kosten-Anschlags durch die Gemeinde Freienohl zu erfolgen.  (5.)  Der Kreis ist nicht berechtigt, in den Gemeinden Freienohl und Oeventrop zwecks Wahrung bestehender Rechte die jetzt festgesetzten Strompreise von 32 Pfennig pro Kilo-Watt-Stunde für Licht und von 16 Pfennig pro Kilo-Watt-Stunde für Kraft vor dem 1. Januar 1920 zu erhöhen. Ebenso hat der Kreis die mit der Gemeinde Freienohl zwecks Strom-Lieferung getätigten weiteren Verträge zu halten. Sollte die Gemeinde Calle nach Ablauf des Vertrages  mit der Gemeinde Freienohl diesen nicht erneuern, so soll der ausbedungene Vorteil durch den Kabel-Ankauf, bestehend in 1/3 der Differenz zwischen dem Preis der später kartellierten gegen den Preis der kartellosen Zeit nicht von dem Kreis Arnsberg, sondern an die Gemeinde Freienohl gezahlt werden.  (6.) Der Kreis übernimmt und zahlt das durch die Gemeinde Freienohl von der AEG gekaufte Kabel und zahlt hierfür infolge des äußerst geringen Kaufpreises an die Gemeinde einen Verdienst von 10.000 Mark.  (7.) Sämtliche entstehenden Kosten, die infolge des Verkaufs bzw. Ankaufs entstehen, zahlt der Kreis.
Am 9. Juni 1910:
TOP 3:  Der Vertrag mit der Witwe Loewenbach wurde genehmigt. -  Wiesen-Pacht. - 1907: Helene Loewenbach geb. Ransenberg, Manufakturgeschäft, Alte Haus-Nr. 90, Hauptstraße, 1 männl., 5 weibl. Bewohner; verstorb. Ehemann Bendix Loewenbach, Handelsmann; jüd. Familie; jüd. Verstorbene wurden in Arnsberg bestattet.
TOP 9:  Der von der Feuerwehr beantragte Zuschuss von 34,85 Mark, sowie die kleineren Rechnungs-Belege von 1,20 Mark und 2,20 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. Der letztere Betrag ist in der Folge zu sparen, die der Gerätewart zur Reinigung und Trocknung der Schläuche verpflichtet ist.
TOP 10: Der Antrag von Tönne um Ermäßigung des Betrags für den stattgehabten Brandschaden wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11: Der Grasverkauf auf den Streifen in der Alten Ruhr und Insel wurde genehmigt und zwar H. Helnerus 30 Mark, Anton Becker 30 Mark, Johann Stirnberg 7,50 Mark, Gerasch für den dann 10 Mark und Arnold Becker für die Bleiche 7 Mark.- Gras = Tierfutter.
TOP 13:  Die Grasnutzung auf den Separationswegen soll wie bisher verkauft werden.
TOP 14:  Der mündlich gestellte Antrag von der Frau Anton Kückenhoff auf Zahlung der vierteljährigen Miete im Betrag von 30 Mark wurde genehmigt. – Ein Grund ist nicht aktenkundig; früher standen Gründe im Protokoll.
Am 25. Juni 1910:        TOP 4:  Die Anträge über Wasserschäden von Köster, Emmerich, Schnapp, Peetz wurden dadurch erledigt, dass die Gemeinde-Arbeiter die nötigsten Arbeiten ausführen sollen.  - Grund und Ort der Wasserschäden sind nicht aktenkundig.
TOP 5:  Die Gemeindesteuer von Heinrich Weber pro 1910 wurde niedergeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - 1910: Heinrich Weber, Zimmermann, Ehefrau Bernhardine geb. Bielefeld; Alte Haus-Nr. 93, Alte Wiese 9 (gegenüber Ende / Anfang: Katersiepen), 7 männl., 6 weibl. Bewohner: ihre Tochter Johanna Weber, geb. 8.3.1899 trat am 7.9.1921 in Münster in den Orden der Clemens-Schwestern (auch im Mescheder Krankenhaus) ein, erhielt den Namen Schwester Reineris, ihre Ewige Profess: 19.7.1928, gest. 10.10.1943 bei einem Bomben-Angriff in Münster, Zweiter Weltkrieg (siehe Extrakapitel „Frau, Frauen in Freienohl“).
TOP 6:  Die Gemeinde-Vertretung genehmigt dem Waldwärter Elkemann die Ausübung des Jagdschutzes in den Jagdgebieten der Gemeinde Freienohl südlich der Ruhr; desgleichen die Fischerei-Beaufsichtigung in der Ruhr bis Wennenmen. In Anbetracht dessen, dass für Jagdaufsicht demselben (Elkemann)  200 Mark gezahlt werden, erklärt sich die Gemeinde zu einer persönlichen Gehaltszulage von jährlich 100 Mark ebenfalls bereit und zwar vom 1. Juli 1910 ab. - 1910: Josef Elkemann, Alte Haus-Nr. 20, Bergstraße 16, 1 männl., 1 weibl. Bewohner.
TOP 7:  Die Grundsteuer des Försters Elkemann wurde erlassen.
TOP 8:  Die Kosten für die Unterbringung und Operation in einem Krankenhaus für Josef Neise wurden auf die Gemeindekasse auf Antrag des Johann Neise übernommen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Volkszählung: 1910: Josef Neise, Metzger: Alte Haus-Nr.  208 / Am Hügel 1.3. - Trauungsregister:  Heirat am 30.8.1884 Johann Neise mit Elisabeth Mathilde Grote aus Hellefeld;  Heirat am 4.8.1891: Josef Neise mit Elisabeth Trumpetter
Am 21. Juli 1910:     TOP 7:  Auf wiederholten Antrag der Bewohner der Bahnhofstraße wurde beschlossen, das Wasserleitungs-Rohrnetz in geeigneter Weise und nach Bedarf über die ganze Bahnhofstraße auszudehnen. Bedingung ist, dass für jedes Haus eine Anschluss-Gebühr von 20 Mark gezahlt wird. Für Gewerbebetriebe sind besondere Vereinbarungen zu treffen. Es soll in Erwägung gezogen werden, im Lauf der Zeit das notwendige Wasser auch in trockener Zeit für das ganze Versorgungsgebiet zu beschaffen.
TOP 9:  Die Rechnung des Apothekers für Ortsarme im Betrag von 10,40 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen, wobei bemerkt wird, dass Witwe Johann Storm von jetzt ab nicht mehr als Ortsarme zu betrachten ist. - Der Titel „Ortsarm“ zeigt genau festgelegte Besitzverhältnisse an; ist nicht abwertend gemeint.
TOP 11:  Dem Gerhard Schroeder soll für die Einschaltung des Straßenlichts bis zum 1. Juli 1910 ein Betrag von 40 Mark gezahlt werden. - Nicht aktenkundig ist die folgende Zeit.- Sein Wohnhaus: links vom Amtshaus. D er, die Schalter: im Keller in der Alten Schule, Eingang St. Nikolaus Straße / Aufstieg zur Kirche
TOP 12:  Bevor die Bildung einer Gemeinde-Bibliothek beschlossen wird, soll weitere Rücksprache, besonders mit dem Pfarrer Steimann genommen werden. - Inhaltliches zur Gemeinde-Bibliothek ist hier nicht aktenkundig.
Am 25. August 1910:   TOP 1:  Dem Anton Neise wurden als Pacht für 2 Maste: a. 3 Mark, und für 1 Mast 1 Mark; ferner dem Josef Ahsmann für 1 Mast 3 Mark pro Jahr und zwar vom 1. Januar 1909 ab bewilligt. - Mehr ist nicht aktenkundig. Ganz alte Freienohler wissen wohl noch, mit was eine Mast mit der Viehhaltung zu tun hat.
TOP 2:  Eine Kostenrechnung im Betrag von 105,70 Mark über Änderung der Reichs-Telephon-Fernleitung in der Stesse soll nur dann zur Anweisung gelangen, wenn diese Umänderung vom Transformatoren-Häuschen in Calle bis zur Stesse von der Post vorgenommen ist und nicht von dem Gutshof Terstesse bis zur Mühle. - Die inhaltliche Zuordnung mag klar sein für einen Ortskundigen.
TOP 5:  Dem Johann Neise wurde auf seinen Antrag eine Unterstützung in der Weise genehmigt, dass die Miete bis zur Rückkehr seines Sohnes Heinrich und (?) eine einmalige Unterstützung von 20 Mark gezahlt wird. - Der Antrag ist nicht aktenkundig; ob eine Militär-Dienstzeit gemeint ist?
TOP 7:  Die Unterstützungs-Pflicht für Maria Fliege wurde Gemeinde seits nicht anerkannt.  Als Pflichtiger wurde vielmehr Clemens Tönne angesehen. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.- 1907: Clemens Toenne, Schuhmacherei, Colonialwaren; Alte Haus-Nr. 48, Krumme Straße 16, 2  männl., 3 weibl. Bewohner.- Maria / Mata Fliege ist namentlich 1907 und 1910 nicht in der Volkszählungsliste.- Siehe unten TOP 9, 15. September 1910.
TOP 11:  Zur Prüfung der Jahres-Rechnung wurde eine Commission bestehend aus den Gemeinde-Verordneten Linneborn, Noeke und dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler gewählt.
Am 15. September 1910:   TOP 4:  Auf Antrag der Frau Winterhoff wurde die Zahlung der Wohnungsmiete auf die Gemeinde mit vierteljährig 30 Mark übernommen. Als einmalige Unterstützung wurden ...(nicht korrekt lesbar) 20 Mark bewilligt. – Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 5: Der Witwe Josef Köhne soll eine monatliche Unterstützung von 15 Mark vom 1. August ab gezahlt werden. Außerdem wurde vorläufig die Vorschuss weise Zahlung der Zinsen von 118 Mark auf die Gemeindekasse übernommen unter der Bedingung, dass der Antrag alljährlich im Grundbuch als Hypothek eingetragen wird. – Hintergründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Entgegen dem Beschluss vom 25. August soll der restierende Betrag für Mata Fliege aus der Gemeindekasse gezahlt werden; ebenso für den Fürsorge-Zögling Neise der Betrag von 75 Mark an die Fürsorge-Erziehungs-Anstalt   Joseph Hauhs in Wettringen. – Siehe oben TOP 7, 25. August 1910.
Am 27. September 1910:  TOP 4:  Der Freiwilligen Feuerwehr wurden vorläufig vom 1. Juli ab jährlich 50 Mark bewilligt, zahlbar in zwei Raten.
TOP 5:  Nachdem der Gemeinde-Verordnete Pöttgen abgetreten war, wurde auf Antrag der unterstützungspflichtigen Gemeinde beschlossen, in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse eine Mietunterstützung für die Witwe Butz vom 1. Oktober d.J. ab nicht mehr zu zahlen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 19. Oktober 1910:      TOP 2:  Die Installation und Lieferung der Beleuchtungskörper für den Amtssekretär Niesen zum Selbstkostenpreis wurde ebenfalls genehmigt. 1910: Alte Haus-Nr. 78 / Hauptstraße.
TOP 3:  Das Ansuchen der Königl. Eisenbahn-Betriebs-Inspection um Festsetzung eines Betrages für dauernde Unterhaltung der Eisenbahn-Brücke über den Obergraben soll dem Kreis zur Erledigung unterbreitet werden.
TOP 4:  Der Antrag von der Witwe Funke wurde bis zur Klarstellung zurückgestellt. -  Inhalte sind nicht aktenkundig. Vielleicht sind gemeint: Heirat 29.11.1879 Heinrich Funke gnt. Schilling mit Maria Elisabeth Kückenhoff.  Sterberegister: Heinrich Funke, Landwirt, LA 68 J., gest. 22.2.1907. Alte Haus-Nr. 2 / Hauptstraße. 1910: 1 männl., 2 weibl. Bewohner.
Am 4. November 1910:    TOP 2:  Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Wirt Köster sich bereit erklärt habe, sich in der Gemeinde Freienohl eingemeinden zu lassen. Unter dieser Voraussetzung wurde Köster für die demnächst anzulegende Wasserleitung und Anschluss derselbe Betrag zugebilligt wie den anderen Wasserabnehmern. Das Amt soll gebeten werden, die erforderlichen Anträge und Unterlagen anzufertigen nd den betreff. Behörden zu unterbreiten.  -  Die Wirtschaft Köster gehörte da noch zu Calle. Gemeint ist die Familie – für 2010 – Bruno Köster, Bahnhofstraße.72.
TOP 6:  Nach eigener Mitteilung des Postgehilfen Fleckner hat er ca. 650 Mark jährliches Einkommen. Von diesem sind 2,40 Mark Einkommensteuer zu zahlen und (es) kann ein weiterer Erlass nicht eintreten.
TOP 10:  Auf Antrag der Frau Carl Winterhoff soll die Gemeinde die Wohnungsmiete von 90 Mark pro Jahr Vorschuss weise zahlen und zwar vom 1. November ab.  Dagegen soll Winterhoff seine Ansprüche an die Firma H.  Köttenbürger, Paderborn, bezüglich seines Krankengeldes abtreten. - Trauungsregister: Heirat am 16.11.1893 Carl Winterhoff mit Maria Wiesehöfer aus Glösingen. Sterberegister: hierbei ist die verwandtschaftliche Zugehörigkeit nicht aktenkundig:  Kind Maria Winterhoff, 6 J., gest. 24.10.1906; Kind Elisabeth Winterhoff, 7 ¾ J., gest. 24.11.1906; Kind Antonia Winterhoff, 3 ¼ J., gest. 27.8.1906. - 1906 sind 36 Kinder gestorben. Inhaltliches zum Antrag ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  Der Antrag des Caspar Kaulmann kann nicht berücksichtigt werden.  Inhaltliches und Gründe sind nicht aktenkundig. Siehe unten: 14.11.1910 TOP 3;  19.12.1910 TOP 1.
TOP 13:  Die Schaf-Hude soll in Anbetracht des geringen Angebots nicht verpachtet werden.
TOP 14:  Versuchsweise soll ein Teil des Eichen-Unterbohlen-Belags auf der Langelbrücke zur Anlieferung der Bohlen ausgeschrieben werden. Es werden 100 Quadratmeter Bohlen-Belag erforderlich sein.
Am 14. November 1910:   TOP 4: Der Antrag des Pfarrer Steimann über eine Beihilfe von 30 Mark für den Borromäus-Verein wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Borromäus-Bücherei gemeint?
TOP 5:  Dem Kost soll die Kuh-Hude als Schaf-Hude für den Winter 1910/11 bis spätestens 1. April 1911 für 40 Mark angepachtet werden.
TOP 6: Die Verpachtung der Gärten, Äcker und Wiesen wurde wegen der niedrig gebotenen Preise nur zum Teil zugeschlagen. - Namen und Ortsangaben sind hier nicht aktenkundig. Gründe? Inzwischen andere Verdienst-Möglichkeiten?
Am 22. November 1910:    TOP 2:  Es wurde Kenntnis davon genommen, dass die Firma Rheinhold u. Co.  zu Dortmund die Garantie für Frostsicherheit bei Isolierung an der Brücke entlang gemäß ihrem vorgeschlagenen System übernimmt.
TOP 3:  Dem Unternehmer Heinrich Korte soll die Caution als Ausführung von Pflasterarbeiten auf der hinteren Straße (Krumme Straße) ausgezahlt werden mit Ausnahme von 10 Mark für geringe Nacharbeiten, welche im Frühjahr 1911 noch auszuführen sind.
Am 7. Dezember 1910:    TOP 1:  Die Gemeindekassenrechnung für 1909 wurde vorgelegt und in Einnahme 75.475,23 Mark, Ausgabe 49.190,20 Mark, mithin Bestand 26.285,05 Mark festgesetzt. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -Desgleichen die Schulkassenrechnung für 1909 in Einnahme von 14.630,70 Mark, Ausgabe 17.158,95 Mark; Zuschuss 2.545,25 Mark. -  Desgleichen die Wasserwerkkasse in Einnahmen von 1.392,05 Mark, Ausgabe 1.304, 11 Mark, Bestand 87,94 Mark. - Desgleichen die Hudekasse in Einnahme von 2.128,68 Mark, Ausgabe 1.951 Mark, Bestand 177,27 Mark. - Desgleichen Fortbildungsschulkasse in Einnahmen 1.033,51 Mark, Ausgabe 995,50 Mark, Bestand 38,01 Mark. - Für alle diese Kassen wurde dem Rendanten Entlastung erteilt.
TOP 2:  Die Versicherung des Waldes gegen Feuersgefahr wurde genehmigt, jedoch nur unter der Bedingung, dass eine Eichen-Hauung genehmigt wird, welche die Kosten für 10 Jahre und 2 Freijahren aufbringt.
TOP 3:  Den Zählern, welche für dieses Jahr die Volks- und Vieh-Zählung vorgenommen haben, wurden je 4 Mark Vergütung aus der Gemeindekasse gezahlt, wurden bewilligt. - Früher wohl nur 1 Zähler für 20 Mark.
TOP 8:  Dem Krüppelheim zu Bigge wurde ein einmaliger Zuschuss von 20 Mark zugebilligt.
TOP 11:  Unter Hinweis auf den äußerst geringen jährlichen Beitrag  für Wasser-Entnahme , sowie auf den Umstand, dass jeder kleine Hausbesitzer zur Zahlung der Anschluss-Gebühr  von 20 Mark verpflichtet worden ist, kann dem Gesuch der Eisenbahn-Betriebs-Inspection auf Erlass der Anschluss-Gebühr nicht Folge gegeben werden.
TOP 12:  Das Schneiden der Eichen für die Langelbrücke wird dem Bauunternehmer Kehsler übertragen; derselbe verpflichtet sich, das Schneiden der Bohlen 15 % billiger zu machen, wie derselbe sonst für Schreiner, Wagener etc. berechnet wird. Die Anfuhr der Eichen zur Sägemühle soll mindestbietend vergeben werden. Ebenso sollen die notwendigen Zimmererarbeiten vergeben werden.
Am 19. Dezember 1910:   TOP 1:  Dem Carl Winterhoff wurden auf seinen mündlich gestellten Antrag 30 Mark Unterstützung bewilligt zur Anschaffung von Kleidung, Schuhe zwecks Übersiedlung  in das Sanatorium zu Lüdenscheid. Dieser Antrag soll in gleicher Höhe von der Innungskrankenkasse  zu Paderborn als zahlungspflichtige Kosten wieder eingezogen werden. - Siehe oben 4.11.1910 TOP 10; 14.11.1910 TOP 3.
TOP 3:  In Folge Ablehnung des Wirts Ferdinand Köster, sich in der Gemeinde Freienohl eingemeinden zu lassen, wurde ihm der Anschluss an die Wasserleitung versagt. - Siehe oben 4. November 1910 TOP 2. Der Grund der Ablehnung ist hier nicht aktenkundig. – Später „Bei Bruno“.
Am 10. Januar 1911:       TOP 1:  Gegen die Wahl der beiden neugewählten Gemeinde-Verordneten Rocholl und Schweir (Schweer) sind Widersprüche nicht erhoben und (es) wurde die Wahl  für gültig erklärt.. Die beiden wurden dann in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
TOP 3:  Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Invalidenantrag des Anton Winterhoff abgelehnt sei. Im Anschluss hieran wurde der Antrag der Frau Caspar Storm vorgelegt wurde, in welchem sie für die Verpflegung der Kinder von Anton Winterhoff Pflegekosten verlangte. Es wurde deshalb der Beschluss vom 14. November 1910 dahin abgeändert, dass die monatliche Unterstützung von 10 Mark nicht mehr an Winterhoff sondern an die Frau Storm gezahlt werden solle. Anton Winterhoff soll mitgeteilt werden, dass sobald er nicht dauernde und lohnende Arbeit übernimmt, durch welche er zur Unterstützung seiner Familie mit beitragen kann, sowie auch das Schnapstrinken nicht unterlässt, die Zahlung der Miete von Seiten der Gemeinde entzogen wird.
TOP 4:  Es wurde genehmigt, dass die mit den Landesbauämtern Soest und Meschede abgeschlossenen Verträge betreff. des Elektrizitätswerks Freienoh mit allen Rechten und Pflichten an den Kreis Arnsberg abgetreten werden sollen.
 
 
Am 3. Februar 1911:  TOP 3:  Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Waldwärter Elkemann wegen Entnahme von Reiserholz auf der Kuhweide Anzeige erstattet hat. Diese soll ad Acta gelegt werden. -  Reiserholz ist das billigste, herumliegende Brennholz (dicke Äste) und die Gemeinde-Verordneten konnten sich wohl die Nöte einer Mutter zum Essenkochen vorstellen. Thermomix gab es erst 100 Jahre später.
TOP 6:  Der von dem Schulvorstand bereits festgesetzte Schuletat  pro 1911/12 und 1913 in Einnahme und Ausgabe von 15.500 Mark wurde genehmigt.
Am 20. Februar 1911:
TOP 1:  Der Haushalts-Etat pro 1911 wurde vorgelegt, durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 40.500 Mark festgesetzt. Der Fehlbetrag mit 15.759,50 Mark soll wie im Vorjahr durch Zuschläge von 200 % zur Einkommensteuer, 200 % zur Grundsteuer und 200 % zur Gebäude-, Gewerbe-Steuer und von 100% zur Betriebssteuer aufgebracht werden.
TOP 5:  Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit der definitiven festen Anstellung des Waldwärters Elkemann einverstanden,
Am 27. Februar 1911:    TOP 1:  Die zu leistenden Armen-Unterstützungen und (es) soll  1. die Unterstützung für die Witwe  H. Düring wegen Wiederverheiratung vom 1. April d. J. ausfallen, 2. soll die Kind-Entschädigung (?) an Anton Winterhoff weiter gezahlt werden, wenn er aus dem Sanatorium ein Attest der gänzlichen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit beibringt; 3. die Kosten für Johann Lichte im Krankenhaus  zu Meschede wurden auf die Gemeinde übernommen, soweit dieselben nicht durch sein Sparkassenbuch gedeckt werden.
TOP 2:  Die von Dr. Ransoné eingereichte Abrechnung über das erhaltene … (nicht korrekt lesbar) pro 1910 soll durch eine Commission bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Kehsler, den Gemeinde-Verordneten Linneborn und Noeke geprüft und der sich ergebene Fehlbetrag auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 8:  Die Unterstellung des Leichenwagens und Transport der Leichen zum Kirchhof wurde dem Anton Blessenohl in der bisherigen Weise übertragen. - Der Unterstell-Platz ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10:  Gegen die Wiederaufnahme des Kaufmanns F. Kerstholt in den Preußischen Untertanen-Verband ist Gemeinde seitig nichts einzuwenden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Am 3. März 1911:       TOP 2:  Vorbehaltlich einer Nachprüfung der eingereichten Liquidation des Dr. Ransené sollen demselben als Fehlbetrag von 3.000 Mark: 520 Mark gezahlt werden. Außerdem sollen demselben die liquidierten Beträge für eine Geburtshilfe 25 Mark und für die Ausstellung eines Attestes 5 Mark gezahlt werden.
 Am 15. März 1911:   TOP 1:  Die Unterstützung der Witwe Mündelein wurde vorläufig zurückgestellt. Es soll nachgefragt werden, wieviel Pensionsbetrag dieselbe bezieht. Falls der Antragsteller die Unterstützung für seine Schwiegermutter, die Witwe Mündelein, übernimmt, soll der andere Antrag, Unterbringung des Vaters in das Krankenhaus zu Meschede, auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 2:  Die Beschaffung eines Waldbrandwagens nebst Zubehör wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Feuerwehr.
Am 30. März 1911:    TOP 1:  Die Kosten für die Witwe Mündelein im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 2:  Dem Arbeiter (Hermann? Ferdinand?) Wrede wurde eine einmalige Unterstützung von 5 Mark bewilligt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 3:  Der Witwe Düring wurde die Miete für einen weiteren Monat, von der Gemeinde zu zahlen, übernommen.
TOP 9:  Die Rechnung des Josef Schröer über Instandsetzung der Langelbrücke wurde in Höhe von 442,04 Mark in die Gemeindekasse übernommen.
TOP 11:  Die zwecks Waldversicherung vom Oberförster eingereichte Taxe über die Waldbestände wurde im Allgemeinen als zu niedrig angesehen und (es) soll hierüber mit dem Oberförster Rücksprache genommen werden. Desgleichen soll mit demselben besprochen werden, ob nicht die Eichen- und Buchen-Bestände über 40 Jahre auszuschließen sind. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Am 6. April 1911:  TOP 1:  Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis,  dass der Apotheker Schmidt in Folge Ablehnung seines Antrags, ihm die Wohnungsmiete aus der Gemeindekasse zu zahlen, der Königlichen Regierung die Apotheker-Concession für Freienohl will zurückgeben und diese um Verleihung einer Concession an einem anderen Platz bitten werde. Die betreffende Eingabe des Apothekers sei in einer Sitzung am 3. April 1911, die im Amtshause vom Herrn Regierungsrat Solbrig unter Zuziehung des Apothekers Schwarz, sowie des Amts-Beigeordneten Toenne, des Apothekers Schmidt und ihm selbst anberaumt war, eingehend erörtert, wobei ein Brief von ihm an Schmidt als Anfangspunkt diente. Die Ausführungen des Vorstehers betrafen hauptsächlich die Versagung der Apotheke in einer Nacht, als weder der Vertreter des Apothekers Schmidt, welcher bei Toenne wohnte, trotz mehrfachen Wecken zu haben war, noch der Apotheker selbst, der zugegeben hatte, zwei Schlafpulver genommen habe, nicht trotz wiederholtem heftigen Schlagen an der Türklinke aufwachte. Hier wurde festgestellt, dass der Apotheker anderen Tages (am nächsten Tag) nach  (dem) Lattenberg spazieren gefahren (!) sei. Es wurde weiter ausgeführt, dass Schmidt häufiger  die vom Arzt verschriebenen  Rezepte nicht oder nur zum Teil ausführen könne, weil die betreffenden Medikamente nicht vorrätig seien. Häufig soll es auch vorkommen, dass der Apotheker ohne Rezept die Medikamente verabreicht. Dann kam der Vorsteher auf das viel zu kurzfristige Kreditgeben, auf die allzu raschen Mahnungen (diese auch per Postkarte) zu sprechen, die das Publikum (damals sind damit nicht Zuschauer gemeint, sondern die Einwohner Freienohls) veranlassten, zu einer anderen Apotheke zu gehen (in Freienohl gab es keine andere; nur in Arnsberg, Meschede oder Eslohe). Dass das Verhältnis zwischen den Ärzten, den Herren Dr. Ransoné und Dr. Linneborn (in Oeventrop) ein recht spannendes (gemeint ist wohl: angespanntes), beinahe feindliches  sei, wurde ebenfalls hervorgehoben. Ersterer will sich durch die Handlungsweise des Apothekers zur Selbstbeschaffung von Arzneien veranlasst gesehen haben. Dass Herr Dr. Ransoné aber auch in keiner Weise das Interesse der Gemeinde wahrt, indem er der Apotheke am Ort die von ihm verschriebenen Rezepte zuwendet, wurde betont. Vor wie nach, wenn auch nicht in solchen Mengen wie früher, soll es Herr Dr. Linneborn verstehen, der Apotheke in Freienohl die Verabreichung von Medikamenten für seinen Bezirk fast unmöglich zu machen.  Der Herr Landrat soll gebeten werden, die Rezepte,bzw. die Kassen-Bücher der drei Fabrik-Krankenkassen prüfen und feststellen zu lassen, wie hoch die Beträge für die Medikamente sind, die aus Freienohl bezogen oder die auf andere Weise beschafft sind. Herr Geh. Medizinalrat Dr. Röper hat versprochen, mit Herrn Dr. Linneborn Rücksprache zu nehmen. Herr Schmidt will in keiner Weise die Schuld der Unrentabilität der Apotheke tragen, die Ärzte und das Publikum haben nach seiner Meinung eine gewisse Animosität gegen die hiesige Apotheke, die zuerst mit großem Interesse besucht, nun aber, da sie verkauft sei, vernachlässigt würde. Herr Schmidt will zufrieden sein, wenn ihm die Gemeinde ein Jahreseinkommen von 3.600 Mark und die Wohnungsmiete garantiert. Herr Regierungsrat Solbrig rät der Gemeinde, auf diese oder andere Weise die Apotheke zu unterstützen, damit die Regierung nicht in die Lage komme, die Konzession (im Original diese neue Rechtschreibung!) für Freienohl zurück zu ziehen. Die Gemeinde-Vertretung tritt den Ausführungen des Gemeinde-Vorstehers betreffend der inkorrekten Handlungsweise des Apothekers bei, glaubt bestimmt schon an eine Besserung, indem das Publikum anders als bisher behandelt wird. Da Herr Dr. Ransoné einen recht erheblichen Zuschuss  zu seinem Fixum aus der Gemeinde-Kasse erhält, erachtet die Gemeinde-Vertretung als seine Pflicht, in jeder Weise die Rentabilität der Apotheke zu fördern und soll derselbe an diese Pflicht erinnert, auch zur Anbahnung eines besseren Verhältnisses mit dem Apotheker angehalten werden.  -  Die Gemeinde bedauert sehr, dass die hiesige Apotheke  fast gar nicht durch die Fabrik-Krankenkassen in Oeventrop frequentiert wird, dass vielmehr entweder die Rezepte nach Arnsberg wandern (!) oder von dem behandelten Arzt die Medikamente von seinem Vorrat abgegeben werden.  Es sollen im Laufe des Winters täglich circa 20 Consultationen gewesen sein, die bezogenen Medikamente aus der hiesigen Apotheke sind kaum zu beachten. -  Der Herr Landrat wird gebeten, hier doch in geeigneter Weise Abhilfe schaffen zu wollen. Die Gemeinde-Vertretung ist der Ansicht, dass wenn in ordnungs- und gesetzmäßiger Weise die Apotheke geführt wird, wenn weiter die in Frage kommenden Ärzte in wohlwollender Weise sich für die Rentabilität der Apotheke interessieren und das Publikum darauf aufmerksam gemacht wird, dass es doch ungehörig ist und keinen Lokalpatriotismus verrät, wenn Medikamente aus fremden Apotheken bezogen werden, eine Beihilfe aus Gemeinde-Mitteln nicht notwendig ist.  Sollte es sich doch trotz alledem ergeben, dass die Apotheke ohne Unterstützung nicht lebensfähig ist, so soll ein Betrag aus der Gemeinde-Kasse bewilligt werden, dessen Höhe sich nach den stattgehabten Einnahmen richten soll. - Nachdem der Herr A. Linneborn eingetreten war, wurde weiter verhandelt. - A. Linneborn war verwandt mit Dr. Linneborn, Höflichkeit!.
TOP 2:: Die Gemeinde-Vertretung nimmt Kenntnis von dem Beschluss des Schulvorstandes vom 5. d. Monats und stellt die Mittel für die vierte Lehrerstelle bereit, soweit sie nicht durch Zuschuss von der Regierung gedeckt werden.
Am 1. Mai 1911:    TOP 1:  Der durch Hochwasser ausgeflossene Weg Nr. 44 soll vorläufig auf Gemeindekosten repariert werden, da der Kreis, welcher diese Kosten erstatten muss, sich weigert, diesen auszubessern und den Obergraben. Zu dieser Ausbesserung soll der aufgeschwemmte Kies verwendet werden, welcher auf dem Kückenhoff´schen Kirchengrundstück liegt.
TOP 4:  Die durch den Bau des Kreis-Elektrizitätswerks in Anspruch genommenen Gemeinde-Grundstücke haben nach genauer Feststellung unter Berücksichtigung von Lage und Beschaffenheit einen Wert von 18.194,50 Mark. Dieser Betrag soll vom Kreis erstattet werden, wohingegen dieser Eigentümer dieser erworbenen Tausch-Grundstücke wird.
TOP 9:  Eine Apotheker-Rechnung von 10,40 Mark v.J.  (vorigen Jahres) wurde auf die Gemeindekasse übernommen. – Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 10:  Die infolge des erlittenen Unfalls des Ernst Schirp entstandenen Apotheker-Kosten sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Infolge dieser Unterstützung soll der Dr. Ransoné ersucht werden, auf seine Gebühren als Armenarzt zu verzichten.
TOP 11:  Infolge des Rentenbezugs von 11,35 Mark soll dem Anton Winterhoff die Gemeinde seitig genehmigte Miet-Entschädigung von vierteljährig 30 Mark vom 1. Mai ab entzogen werden.
TOP 12:  Der Antrag von Witwe Düring auf Zahlung von 30 Mark Armen-Miete wurde genehmigt.
TOP 13:  Eine Versicherung gegen Tumult-Schäden wurde abgelehnt. - Gründe, Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Vielleicht: „Bei uns gibt es keine Tumulte, also…“
TOP 14:  Das Angebot der Witwe Schröer auf das Eichen-Holz in der Winterseite wurde nicht angenommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 15:  In die Commission zwecks Vertilgung des Huflattichs wurden gewählt: Noeke und Förster Elkemann. Der Vorsitzende Tönne erklärte sich bereit, an der Besichtigung teilzunehmen.
TOP 16:  Ernst Schirp wurde infolge seiner Meldung zum Kuh-Hirten bestimmt. Der Tag des Austriebes wurde auf den 6. Mai festgesetzt. Bedingungen und Lohne wie im vergangenen Jahr.
TOP 17:  Die Ziegen-Hude im Breitenbruch wurde für denselben Preis wie in früheren Jahren genehmigt.
TOP 21:  Die Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten und des Herrn Landrats betreffend Gewährung eines Zuschusses zur hiesigen Apotheke wurde vorgelegt. Die Gemeinde-Vertretung weist auf den Beschluss vom 6. April hin, laut dem ein Zuschuss gewährt werden soll, wenn trotz ordnungs- und gesetzmäßiger Führung der Apotheke die Lebensfähigkeit derselben nicht eintritt. Die Gemeinde-Vertretung glaubt, bei diesem Beschluss bleiben zu müssen und zunächst den Schluss des Jahres abzuwarten, um das Weitere zu veranlassen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 22:  Die Wassersteuer für die Eisenbahn-Direction wurde für den Bahnhof auf 10 Mark und für das Beamten-Wohnhaus ebenfalls auf 10 Mark festgesetzt.
TOP 24:  Für Aufmessung (?) der Hoch- und Niederspannungs-Netze in Bockum, Wennemen, Stockhausen wurden dem Fabrikbesitzer Linneborn 20 Mark bewilligt.
Am 18. Mai 1911:    TOP 6:  Die Ersetzung für den Gemeinde-Verordneten Pöttgen soll demnächst stattfinden. - Grund: verstorben.
TOP 9:  Zur Unterstützung für die Jugendpflege wurden 30 Mark pro Jahr bewilligt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 10. Juni 1911:   TOP 2:  Von dem Wege Nr. 86 soll ein Teil, circa 80 Kubikmeter Böschungsfläche eingezogen werden. Der Weg an sich bleibt voll und ganz bestehen. - Weg 86 = Alte Wiese.
TOP 6:  Es wurde mitgeteilt, dass die Kosten des Elektrizitätswerks, soweit heute bekannt, circa 500.000 Mark betragen; nicht eingeschlossen in diesem Betrag sind die Kosten der Erweiterungsanlage Bockum, Wennmen und Stockhausen, die eventuellen Kosten in den Prozessen Schulte Hüllmann und Waskowsky, sowie ferner die Kosten der Instandsetzungen am Grundstück Wrede und dem Separatiosnweg 44.
TOP 8:  Die beantragte und genehmigte Waldversicherung gegen Feuersgefahr zum Prämiensatz von 941 Mark für 10 Jahre wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die außerordentliche Hauung wie früher zugesichert zur Ausführung gelangt.
Am 6. Juli 1911:     TOP 1:  Dem Cordel in der Giesmecke wurden auf seinen an Johann Kückenhoff gerichteten Antrag hin  für Wegeschädigung 10 Mark bewilligt. - Vielleicht so: Johann Kückenhoff fährt von Pferden gezogen mit Baumstämmen beladene Fuhrwerke durch die Giesmecke zur Sägemühle; vielleicht war der Weg vom Regen durchnässt, von der nicht leicht zu transportierenden Last Rinnen tief beschädigt...
TOP 4:  Dem Lehrer Heinemann und Hahnebrink wurden die Eisenbahn-Fahrtkosten zur Teilnahme an dem Cursus für die Fortbildungsschule bewilligt.
TOP 6:  Die Gemeinde-Einkommensteuer der Josefine Hennecke wurde niedergeschlagen.
TOP 7:  Der Widerspruch des Adolf Göckeler gegen die Wassersteuer wurde nicht berücksichtigt. Es soll vielmehr festgestellt werden, ob derselbe Wasser bezieht.
TOP 10:  Dem Unternehmer Korte wurden für die Erbauung des Pastoratgebäudes eine Abschlagszahlung von 2.000 Mark bewilligt.
Am 15. Juli 1911:  TOP 2:  Das weitere Ausbuschen in der Cultur in der Winterseite Distrikt 4 a und 5  soll für das nächste Jahr in den Plan aufgenommen werden. -  Ausbuschen = in einer noch jungen Fichten-Cultur wächst sehr schnell und die Fichten behindernd frisches Buschwerk, das wird aussortiert, vernichtet. Cultur = Kultur, Nachhaltigkeit…
TOP 3:  In Sachen Floret gegen die Gemeinde sollen 1.000 Mark hinterlegt werden, um die Klage gegen Frank (Professor von Floret) einlegen zu können.
Am 29. Juli 1911:      TOP 2:  Zur Warnung für Automobile, Kraftfuhrwerke etc. sollen 5 Warnungs-Tafeln an der Hauptstraße auf Kosten der Gemeinde aufgestellt werden.  - Hier sind die Stellen nicht aktenkundig.
TOP 5:  Eine Erweiterung des Durchlasses  beim Emmerich´schen Haus soll vorläufig nicht stattfinden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Wasser-Rohr / Kanal.
Am 8. August 1911:  TOP 2:  Entgegen dem Beschluss vom 29. Juli zu TOP 3 wurde infolge der anhaltenden Dürre, die anscheinend noch länger anhält, bestimmt, um eine schleunigere Wasserversorgung herbeizuführen, einen Brunnen auf dem Bleichplatz anzulegen. Dieser soll ordnungsmäßig, wie solche Anlagen überhaupt zur Ausführung kommen, hergestellt werden. Es soll ein Elektromotor mit Pumpe schleunigst (!) beschafft werden. Der Brunnen soll 3 Meter in lichter Weite (Innen-Durchmesser) und 30 cm  über dem höchsten bekannten Wasserstand in 1 ½ Stein starken Zement-Mauerwerk auf einen dreifachen Brunnenkranz gemauert, hergestellt werden. Als Unternehmer wurden die Gebr. Rocholl, Caspar Kehsler zur Abgabe eines Angebots in engerer Ausschreibung bestimmt. Die Angebote sind pro fallenden Meter, einschließlich Erdarbeit, Wasserbewältigung, inneren Wasser dichten Zementputz und Beschaffung und Anbringung eines Deckels abzugeben. Der Endtermin zur Fertigstellung der sämtlichen Anlage wurde auf den 19. August festgesetzt einschließlich aller Graben-Arbeiten mit Verlegung der Rohre. Für jeden Tag der Fristüberschreitung soll der Unternehmer 100 Mark zahlen. - Tatsächlich: schleunigst.
TOP 3:  Nachdem der Bauunternehmer Kehsler abgetreten war, wurden ihm die die Kanalisations- und Fußweg-Arbeiten als Mindestforderung übertragen. - Beim Vergleich: Gesamtschriftbild und Unterschriften: einer der Gebr. Rocholl hat das Protokoll geschrieben.
Am 9. August 1911:   TOP 1:  Der Arbeiter Wilhelm Bräutigam soll auf Kosten der Gemeinde im Krankenhaus zu Meschede untergebracht werden.  - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 21. August 1911:     TOP 1:  Die getätigte Ersatzwahl für den verstorbenen Pöttgen wurde für gültig erklärt und der neu gewählte Gemeinde-Verordnete Josef Kordel durch Handschlag an Eides statt verpflichtet und in sein Amt eingeführt. - 1910: Josef Kordel, Alte Haus.Nr. 120, Hinter den Höfen, 7 männl., 4 weibl. Bewohner.(1907: 6, 5).
TOP 2:   Die Schafhude pro 1911/12 vom 1. November 1911 bis 1. April 1912 wurde dem Schäfer Ortmann für 60 Mark verpachtet.
TOP 3:  Für Ein- und Ausschaltung des elektrischen Stroms für Beleuchtung der Straßen sollen dem Gerhard Schröder 40 Mark aus der Gemeindekasse  alljährig gezahlt werden. - Hier nicht aktenkundig ist die Uhrzeit.1910: Schneider Gerhard Schroeder, Alte Haus-Nr. 63, Hauptstraße, (das frühere Wohnhaus zwischen Amtshaus und Hatzig, dann bis 2014 Neubau / Anbau: Amtshaus).
TOP 12:  Das Amt soll ersucht werden, Ermittlungen anzustellen, ob der Arbeiter August Tappe hier seinen Unterstützung-Wohnsitz hat oder ob er nicht vielmehr durch sein Fortgehen ins Krankenhaus diesen aufgegeben hat. Vorläufig sollen die Verpflegungs-Kosten für das Krankenhaus zu Meschede auf die Gemeindekasse übernommen werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Am 2. September 1911:  TOP 6:  Der Antrag Pöttgen und Genossen betreff. Anlage von Straßenlaternen wurde abgelehnt und (es)  wurden dieselben an den Kreis als Eigentümer des Elektrizitätswerkes  verwiesen. - Namen des Pöttgen und Genossen sind nicht aktenkundig; damit nicht die Stelle der Straßenlaterne.
Am 14. September 1911:  TOP 4:  Für den Sohn des Anton Winterhoff soll die Verpflegung in Wennigloh pro Monat 12 Mark gezahlt werden; die Verpflegung der Tochter hat derselbe Pfleger unentgeltlich übernommen. - Der Name des Pflegers ist nicht aktenkundig, auch keine weiteren Informationen.
Am 29. September 1911: Trottoirs, Fußsteige an Straßen gebaut…zur Zeit.
Am 16. Oktober 1911:    TOP 8:  Für Entbindung von Armen-Wöchnerinnen wurden der Hebamme vom 1.1.1912 ab ein Betrag von 50 Mark jährlich bewilligt.
Am 19. Oktober 1911:  Top 3:  Die auf die Gewerbesteuer des Fabrikbesitzers Linneborn entfallene Gemeindesteuer   wurde für 1 Jahr niedergeschlagen. -  Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 7. November 1911:   TOP 3:  Der Antrag Mündelein wurde abgelehnt, doch soll der Herr Ehrenamtmann gebeten werden, den Sohn August Mündelein vorzuladen und diesem dann mitzuteilen, dass er verpflichtet sei, seine Eltern zu unterstützen und falls er dieses dauernd unterließe, in die Verbesserungs-Anstalt gebracht würde.  - Nähere Einzelheiten sind nicht aktenkundig, auch nicht der Name, Ort der Anstalt (Beringhausen).
TOP 4:  Der Witwe Hermann Wrede wurde der Anschluss an die Wasserleitung unter denselben Bedingungen wie auf der Bahnhofstraße erteilt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragsteller der Rohrleitung über ihr Grundstück legen lassen. Die Arbeit Rohrlegung und Graben-Anlage soll verdungen werden. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 29. November 1911:      TOP 5:  Die Rechnung über die Reparatur der Langelbrücke von Josef Schröer im Betrag von 122,80 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
OP 9:  Bei der Waldversicherung sollen die Aufräumungs-Kosten nicht extra versichert werden.
TOP 11:  Dem Unternehmer Korte sollen für die Arbeiten an die (!) Pastorat eine Abschlusszahlung bis zum Höchstbetrag von 4500  (kein Schreibfehler) Mark gewährt werden.
Am 21. Dezember 1911:   TOP 4:  Es sollen 5 Eichenstämme 15 cm² Stärke aus dem Gemeindewald für Aufstellung der Automobil-Warnungs-Tafeln angeliefert werden. Die Pfosten sind 3 ½  Meter lang anzuliefern, von Noeke anzufahren und von Kehsler zu schneiden.
TOP 9:  Der Frau Storm wurden für die Verpflegung des Kindes Winterhoff eine einmalige erste Vergütung von 10 Mark zuerkannt.
TOP 11:  Die Wassersteuer  für Johann Weber wurde von dem Tage des Brandes an niedergeschlagen. - Über den Brand ist nichts aktenkundig.
TOP 12:  Von den Rechnungen über die Pastorat, die der Bautechniker Weber geprüft und aufgestellt hat, soll der Hauptbetrag von 5.083,10 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden. Von dem Betrag, der sich als dem Pastor zur Last gelegt ergab ad (zu, mit) 660,26 Mark, sollen noch weitere 300 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden, sodass dem Pastor 369,26 Mark zu zahlen verbleiben.
Am 11. Januar 1912:    TOP 1: Dem Holzhändler Schwefer wurde für das Roll- und Nutz-Holz im Hohlknochen und Küppel der Zuschlag erteilt und zwar auf sein Angebot vom 10. Januar 1912. Demnach zahlt er für Rollholz pro R.m. (Raum-Meter) 6,50 Mark, Langholz V. Klasse pro Festmeter 9,50 Mark und IV. Klasse  14 Mark.
TOP 3:  Der Durchlass von der Provinzial-Straße zum Weg 45 soll auf Kosten der Gemeinde genehmigt werden. – Weg 45: Separationsweg, „Verlängerung nach dem Bahnhof“.
TOP 4:  Eine gründliche Ausbesserung der Wege und Kanäle an der Düring-Straße  (Brunnen-Straße) soll so weit wie erforderlich bei Eintritt besserer Witterung im Frühjahr sofort vorgenommen werden.
TOP 5:  Der Antrag der Witwe Neise wegen Erlass der Umsatzsteuer wurde abgelehnt. Der Betrag soll jedoch vorläufig für längere Zeit gestundet werden. - Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Holz-Kaufgelder der Witwe Stirnberg im Betrag von 5,60 Mark wurden niedergeschlagen. – Nicht eingeklagt; von der Gemeinde übernommen.
TOP 8:  Dem Holzhaumeister Höhmann sollen 20,66 Mark aus der Gemeindekasse gezahlt werden, welche er den Hauern Nolte und Korte zu übergeben hat. Der Förster Elkemann soll darauf hingewiesen werden, dass er als Flurschütz, wie ihm zur Pflicht gemacht ist, die Gemeinde-Arbeiter, wenn möglich jeden Tag, zu revidieren hat. – Überprüfen, konkret beschäftigen…
TOP 9:  Die Rechnungen des Krankenhauses Meschede und zwar August Tappe im Betrag von 135,50 Mark sollen von der Gemeinde vorgelegt und von dem Pflichtigen wieder eingezogen werden. Die andere Rechnung des Krankenhauses von Bräutigam mit dem Betrag von 22,15 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Mehr Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 10:  Auf Antrag des Pfarrer Steimann betreffend den Erweiterungsbau des Pfarrhauses wurde beschlossen, den Rest von 366,26 Mark auf die Gemeinde zu übernehmen.
Am 31. Januar 1912:  TOP 4:  Bevor der Antrag des Pfarrer Steimann und Genossen betreff.  Wege-Anlage durch den Mühlenberg zum Bahnhof weiter erörtert werden kann, soll bei der Eisenbahn-Behörde gefragt werden, ob sie die Genehmigung zur Anlage eines Fuß-Steiges an der Eisenbahnbrücke erlaubt.
TOP 7:  Dem Ortsarmen August Tappe, zur Zeit im Krankenhaus zu Meschede, soll vom 1. Januar 1912 ab ein monatliches Taschengeld von 1 Mark gezahlt werden. Außerdem wurden die Kosten für ein Attest des Dr. Scholand von 3 Mark auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 13. Februar 1912:     TOP 1:  Der Etat für 1912 wurde durchberaten und in Einnahme und Ausgabe auf 37.200 Mark festgesetzt. Zur Aufbringung des Defizits mit 17.163,50 Mark sollen von der Einkommen-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer 200 %, von der Grund-Steuer 250 % und von der Betriebs-Steuer 100 % erhoben werden.
TOP 4:  Die Wege-Anlage auf dem Mühlenberg soll von der Gemeinde-Vertretung besichtigt und festgestellt werden, wie sich der Unterschied über die Chaussee und des neu anzulegenden Weges ausmacht. – Wer auf dem Mühlenberg wohnt, hat es zum Bahnhof hin leichter als wieder hinauf, z.B. nach der Schule. Erinnert sei an Lehrer Ludwig Schwefer; die Bahn soll sogar auf ihn gewartet haben; er kam immer – Überpünktlich.
TOP 5:  Bei dem Betriebsamt der Eisenbahn zu Arnsberg soll beantragt werden, dass der Zug N=639 auch auf der hiesigen Station hält.
TOP 11:  Als Schiedsmann für eine weitere sechsjährige Periode wurde der Postverwalter Tönne a.D. wiedergewählt.
Am 7. März 1912:   TOP 1:  Bei Berechnung des Fixum für Dr. Ransoné sollen die für Revision der Schulen zu Meinkenbracht und Grevenstein berechneten Gebühren mit 65 Mark unberücksichtigt bleiben.
TOP 2:  Der von der verstorbenen Witwe Anton Geihsler angepachtete Garten am Stückelhahn Plan 87 wurde dem Sohn Franz Geihsler für die Pachtperiode 1912 – 1917 für 16 Mark verpachtet.
TOP 4:  Der Witwe Wrede sollen die zuviel erhobenen Wasser-Anschlussgebühren von je 5 Mark für sich und ihren Schwiegersohn = 10 Mark zurückgezahlt werden.
TOP 7:  Vom 1. März ab soll für das der Frau Caspar Storm übergebene Kind von Anton Winterhoff monatlich 15 Mark gezahlt werden. - Mehr ist nicht aktenkundig. Siehe TOP 9, 21.12.1911.
TOP 9:  Der durch den Mühlenberg beantragte  Fußweg wurde wegen dem geringen Unterschied in der Entfernung vorläufig zurück gestellt.
Am 21. März 1912:    TOP 2:  Dem Antrag des Fritz Gördes als Pfleger der Maria Schwarzfärber um Unterbringung in ein Krankenhaus kann nicht stattgegeben werden. Im Fall, dass der Bruder Josef Schwarzfärber sich weiter der Arbeit entzieht und weiter herumllummert (?), soll in Erwägung gezogen werden, diesen einer Besserungs-Anstalt überweisen zu lassen.
TOP 4:  Eine Wassersteuer für  für das Schwesternhaus soll nicht erhoben werden. - Höflichkeit den ehrwürdigen Hiltruper Schwestern gegenüber. Priester waren „hochwürdig“, Ordensschwestern „ehrwürdig“.
Am 22. April 1912:   TOP 1:  Zu Folge der Eingabe des Apothekers Schmidt an die Königl. Regierung, sowie dessen Zuschrift vom 4. April an die hiesige Gemeinde-Vertretung wurde ein zu jeder Zeit widerruflicher Zuschuss von 500 Mark pro Jahr, zahlbar vom 1. April 1912 an genehmigt. Es konnte festgestellt werden, dass sich die Zuwendungen von Rezepten seitens der Fabrik-Krankenkasse bedeutend vermehrt haben und es ist anzunehmen, dass auch die übrigen Fabrik-Krankenkassen der Gemeinde Oeventrop die Medikamente in erhöhtem Maße aus der Apotheke in Freienohl beziehen werden.
TOP 5:  In die Kommission zur Besichtigung  des Huflattichs auf den Wiesen am 2. und 3. Mai wurden Herr Tönne, Förster Elkemann und Noeke gewählt.
Am 13. Mai 1912:   TOP 5:  Zu den Kosten der Anstreicherarbeiten für das Krieger-Denkmal wurden dem Krieger-Verein eine Beihilfe von 20 Mark bewilligt.
TOP 6:  Die Rechnungen von dem Kreis-Elektrizitätswerk betreff. Lieferung und Einsetzen von Lampen sollen durch den stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff, Linneborn und Noeke geprüft werden und bei dem Richtigbefinden (!) angewiesen werden, des weiteren soll mit Pöttgen (Schlosser) über das Einsetzen der Lampen in der Folge verhandelt werden.
Am 31. Mai 1912:    TOP 10:  Der Nachtrag zu dem Ortsstatut vom 30. Oktober 1903 für die gewerbliche Fortbildungsschule betreffend wird vorgelegt, genehmigt. - Der ist hier nicht aktenkundig.
TOP 14:  Die Kanalisierung der Düring-Straße wurde vorläufig zurückgestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig, z.Zt. zu teuer?
TOP 15:  Anstatt der bewilligten 20 Mark  für den Krieger-Verein für den Anstrich des Krieger-Denkmals (1870/71) wurden 40 Mark genehmigt.
Am 17. Juni 1912:     TOP 1:  Bei der getätigten Wahl zum Gemeinde-Vorsteher wurden folgende Stimmen abgegeben: Bauunternehmer Caspar Rocholl 3 Stimmen; Amtssekretär Niesen 3 Stimmen; Ehrenamtmann Schulte 1 Stimme. Da die beiden Erstgenannten je 3 Stimmen haben, entschied der vorsitzende Ehrenamtmann Schulte ausschlaggebend für Herrn Niesen.
TOP 4:  Der Rechtsanwalt Dr. Schneider wird beauftragt, von dem Apotheker Floret den der Gemeinde laut Erkenntnis vom 23. Mai 1912 schuldigen Betrag  sofort einziehen zu lassen, eventuell den Bürgen Professor Frank zu Berlin bei  ...(nicht korrekt lesbar) des Ersteren in Anspruch zu nehmen.
Am 23. Juli 1912:   TOP 3:  Die Rechnung Dr. Ransoné soll spezifiziert werden und wurde deshalb vorläufig zurückgestellt.
TOP 10:  Über die Versicherungskosten der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, eventuell auch sonstiger zugezogener Hilfskräfte sollen Erkundigungen bei derjenigen Gesellschaft eingezogen werden, bei der die Gemeinde gegen Haftpflicht versichert ist.
TOP 11:  Die Wege-Besserung auf der oberen Straße, Antrag Geihsler,  soll vorher durch Noeke besichtigt werden. - Obere Straße: die letzten rund 50 Meter zwischen Krumme Straße und Bergstraße; auch Echteste Straße (Freienohlerisch) = achterste Straße.
TOP 13:  Der Arbeiter Josef Schwarzfärber hat seit langen Wochen seine Mutter misshandelt, seine Schwester bedroht und auch nicht gearbeitet. Die Familie, die nur von dem Tagelohn des Vaters lebt, hat denselben unterhalten (für seinen Lebensunterhalt gesorgt) und ernähren müssen. Zudem ist er Fürsorgezögling gewesen und schon einmal wegen Diebstahl bestraft. Auch versucht derselbe, andere junge Leute zu verführen und ebenfalls auf die Lümmelbahn (!) zu bringen. Dieserhalb (deshalb) beantragt die Gemeinde- Vertretung, denselben in der Besserungs-Anstalt Beringhausen unterzubringen und die Kosten hierzu zu tragen.
TOP 14:  Das einzuhauende Fichtenholz 131 Cbm  (Kubik-Meter) und 83 Cbm Kiefern, sowie 60 Fichten-Stangen I., 157  II. Und 305  III.,  100  IV.,  95  V., 45  VI. Und 55  VII. Klasse, ferner  2 Kiefer-Stangen I., 5  II., und 5  III. Klasse, und 2 Weiden-Stämme mit 3,25 Cbm  sollen öffentlich meistbietend am 2. August verkauft werden. Der Verkauf soll im Central-Blatt,  in der Arnsberger Tageszeitung und dem Mescheder Blatt vorher bekannt gemacht werden.
Am 29. August 1912:     TOP 1:  Der Amtssekretär Niesen wurde als Gemeinde-Vorsteher durch Handschlag an Eides statt verpflichtet und in sein Amt eingeführt. - 1910: Niesen, Alte Haus-Nr. 78, Hauptstraße 12, 1 männl., 3 weibl. Bewohner.
TOP 2:  Antrag Köster auf Eingemeindung:  Die Gemeinde-Vertretung ist hiermit einverstanden und erklärt sich bereit, der Gemeinde Calle eine Abfindungssumme vom 500 Mark zu zahlen. Da durch den Rohr-Bau Finnentrop – Wennemen die Wirtschaft Köster nun mindestens 2/3 abgenommen und infolge dessen auch weniger Steuer gezahlt werden, so ist eine höhere Abfindung nicht angängig. Die Gemeinde-Vertretung wünscht ferner, dass der Sägewerksbesitzer Kehsler, so wohl er in der Gemeinde Calle liegt, auch gleichzeitig mit eingemeindet wird. Kehsler hat den mündlichen Antrag bereits gestellt. Herr Landrat Dröge wird ersucht, dieserhalb mit der Gemeinde Calle in Verbindung zu treten.- Später „Bei Bruno“ mit seiner einmaligen Soße…
TOP 5:  Die Kanalisation der Düring Straße wurde dem N. Schröer für den Preis von 310,60 Mark  zugeschlagen und verpflichtet sich derselbe, die Arbeiten in 6 Tagen vom Beginn an gerechnet wegen den Störungen fertig zu stellen.
TOP 9:  Die verlangten Kosten von Reparaturen zur Ergänzung der Feuerwehrgerätschaften wurden mit Ausnahme von Nr. 4 des Protokolls (Erneuerung des Untergestells der Feuerspritze) bis zur Höhe von 130 Mark genehmigt. Die erforderlichen Beschaffungen der Geräte wurden dem Feuerwehrhauptmann Schwefer und Humpert übertragen.
TOP 10:  Zur Beratung und Abschluss über die Versicherung der Feuerwehr wurde eine Kommission, bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Niesen, Linneborn und Noeke gewählt, welche in der nächsten Sitzung hierüber Bericht erstatten werden.
TOP 13:  Die Reinigung der Jauchegruben bei beiden Schulen soll mindestfordernd verdungen werden.
TOP 15:  Da die Witwe Metzger Fritz Neise trotz Aufforderung die rückständige Wassersteuer nicht zahlt, soll die Leitung abgetrennt werden. - Der Grund für das Nicht-Zahlen ist nicht aktenkundig.
TOP 16:  Die durch die Unterbringung entstandenen Kosten des Fürsorge-Zöglings Johann Vollmer im Betrag von 99,05 Mark sollen im Klage-Wege von dem Vater des Zöglings Fabrikarbeiter Johann Vollmer zu Oeventrop eingezogen werden. Dem Rechtsanwalt Peitz soll diese Beitreibung übertragen werden.  - Weitere Einzelheiten über den Fürsorge-Zögling sind hier nicht aktenkundig. - 1910 wohnt im Rümmecketal, Alte Haus-Nr.  224 Johann Vollmer, 4 männl., 4 weibl. Bewohner.
TOP 17:  Von der eingereichten Rechnung des Dr. Ransoné sollen demselben für die Untersuchung des Sohnes von dem Tagelöhner Johann Neise, Heinrich, mit 5 Mark gezahlt werden; dagegen sollen die liquidierten 9 Mark für Totenschein Anton Winterhoff, Frau Winterhoff und 2 Kinder nicht gezahlt werden, da die Gemeinde erinnert, dass diese Funktionen zu den Obliegenheiten des Armen-Arztes gehören.
TOP 19:  Mit Otto Geihsler soll zunächst über die Bullen-Haltung verhandelt werden. Wenn er zur Abgabe der noch vorhandenen Bullen an die Gemeinde nicht bereit ist, soll gegen ihn im Prozesswege vorgegangen werden.  Einzelheiten, Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 9. September 1912:   TOP 3:  Die von Ferdinand Pöttgen gezahlte Umsatzsteuer im Betrag von 12 Mark, soll, weil zu Unrecht erhoben, demselben erstattet werden.
TOP 4:  Die Ausbesserung des oberen Teils der Mittelstraße wurde vorläufig zurückgestellt. Für das nächste Jahr ist eine gründliche Ausbesserung in Aussicht gestellt. Die Kanäle und Einfallschächte in der Mittel-  und hinteren Straße (= Krumme Straße; die vordere, auch erste Straße ist - „gelesen von links nach rechts“ - die Bergstraße) sollen durch den Gemeinde-Wege-Arbeiter gereinigt werden. - Dessen Name ist nicht genannt.
TOP 6:  Auf den Antrag der Josephs-Gesellschaft e.V. zu Bigge wurde ein einmaliger Zuschuss von 20 Mark bewilligt. - Josephs-Gesellschaft e.V. - nicht abwertend genannt: Krüppelheim.
TOP 9:  Dem Antrag des Wirts Ferdinand Köster soll in der Weise entsprochen werden, dass ihm unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerspruchs gestattet wird, den Anschluss an die Wasserleitung gegen Zahlung von 100 Mark Wassergeld und die übliche Anschluss-Gebühr von 20 Mark herzustellen. Für den Fall, dass dem jetzt laufenden Eingemeindungs-Antrag entsprochen wird, sollen von dem gezahlten Wassergeld 70 Mark pro Jahr erstattet werden. - Eines Tages: „Bei Bruno“, Bahnhofstraße.
Am 27. September 1912:
TOP 1:  Die hiesige Freiwillige Feuerwehr soll beim Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart gegen Unfall versichert werden. Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, den Versicherungs-Vertrag auf Grund der gepflogenen Verhandlungen und Versprechungen abzuschließen. - „gepflogenen“ ist abgeleitet von „Pflege“, nicht von „fliegen“; … der üblichen, korrekten…
TOP 2:  Der Beschluss vom 29. August 1912 betreffend die Apotheke in Freienohl wird wie folgt ergänzt:  Die Gemeinde verpflichtet sich, zu dem mit dem neuen Apotheker abzuschließenden Vertrag die Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten einzuholen.
TOP 5:  In die Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Kommission wurden gewählt: Heinrich Schweer als Mitglied und Josef Cordel als Stellvertreter. Beide erklärten sich zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 6:  Die Reinigung des Grabens im Erlenbruch soll sich nur auf den oberen etwa 250 Meter langen Teil erstrecken. Diese Arbeit wird dem Tagelöhner Fritz Pieper für sein Angebot von 25 (kein Betrag angegeben) pro Meter zugeschlagen. Der Gemeinde-Verordnete Noeke wird die Arbeit beaufsichtigen und (es) ist Pieper gehalten, dessen Anweisungen nachzukommen.- Siehe Extrakapitel: „Flurnamen“.
TOP 7:  Der Antrag Bracht wird wegen Geldmangel vorläufig zurückgestellt. - Der Antrag ist inhaltlich nicht aktenkundig.
TOP 8:  Desgleichen der Antrag Kerstholt. - Desgleichen nicht aktenkundig.
TOP 9:  Der Antrag des Invaliden Anton Mündelein auf Bewilligung von Armen-Unterstützung wird abgelehnt, da ein erwachsener Sohn vorhanden und in der Lage ist, seine Eltern zu unterstützen. Die Polizei-Verwaltung soll gebeten werden, diesen Sohn zur Erfüllung seiner Unterhaltungspflicht anzuhalten. - Heutzutage: Unterhaltspflicht.
TOP 10:  Die Rechnung des Arztes Dr. Linneborn zu Oeventrop im Betrag von 30 Mark für Entbindung der ortsarmen Frau Winterhoff soll zur Anweisung gelangen.
 
Am 7. Oktober 1912:    TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung ist mit der Unterbringung des Invaliden Fritz Kehsler in einer Provinzial-Heilanstalt einverstanden und verpflichtet sich, dem Land-Armen-Verband  der Provinz Westfalen, dem Kreis Arnsberg gegenüber zur Zahlung desjenigen Anteils an den regelamentsmäßigen Kosten des Unterhalts des Kehsler, welcher nach dem Gesetz vom 11. Juli 1891 auf die Gemeinde mit fällt.
TOP 2:  Dem Arzt Dr. Ransoné kann auf den ihm pro 1912 zustehenden Gemeinde-Zuschuss ein Vorschuss von 300 Mark aus der Gemeindekasse angewiesen werden.
Am 22. Oktober 1912:  TOP 1:  Die Gemeindekassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 73.399,49 Mark, in Ausgabe auf 76.026,88 Mark; mithin Vorschuss 2.627,39 Mark und Einnahmerest 5.427,36 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 2:  Die Schulkassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 16.900,77 Mark, in Ausgabe auf 20.080,90 Mark, mithin Vorschuss 3.180,13 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 3: Die Fortbildungsschulklassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt: .in Einnahme auf 1.120,96 Mark, in Ausgabe auf 819,47 Mark, mithin Bestand  300,99 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 4:  Die Hudekassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt:  in Einnahme auf  1.812,89 Mark, in Ausgabe mit 995,54 Mark, mithin Bestand 817, 35 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 5:  Die Wasserwerkskassen-Rechnung pro 1911 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 7,361,83 Mark, in Ausgabe 9.002,13 Mark, mithin Vorschuss 1.640,28 Mark und Einnahme-Rest 31,10 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.  Die vorstehenden Rechnungen sind durch die dazu bestimmte Kommission geprüft worden und haben zur Erinnerung keinen Anlass gegeben.
TOP 7:  Dem Abschluss der Feuerwehr-Unfallversicherung bei dem Allgemeinen deutschen Versicherungsverein zu Stuttgart gegen eine Jahresprämie von 81 Mark auf eine zehnjährige Periode wurde zugestimmt.
TOP 8:  Der Antrag der Witwe Franz Korte und Genossen auf Kanalisierung der Twieten-Straße soll wegen Geldmangel bis zum kommenden Jahr zurückgestellt werden. Inzwischen kann von den Antragstellern darüber verhandelt werden, ob und welche Beiträge sie zu den Anlagekosten zu geben bereit sind. – Siehe unten TOP 14.
TOP 10:  Dem Landwirt Christian Cordel wird eine Entschädigung von 10 Mark für den Schaden, den er an seinem Wiesengrundstück durch umgewehte Tannen erlitten hat, bewilligt.
TOP 14:  Die besprochenen Arbeiten in der Twieten-Straße, worüber in Kostenanschlag durch die Gemeinde-Verordneten Schweer und Rocholl aufgestellt worden ist, sollen mindestfordernd im Submissionswege verdungen werden. – Siehe oben TOP 5.
TOP 15:  Von einer Ausbesserung der Pflasterung in der Kirchgasse wird vorläufig wegen Geldmangels abgesehen. Für das nächste Jahr ist eine Neupflasterung der ganzen Gasse in Aussicht gestellt.
TOP 16:  Den Arbeitern Josef Loerwald und Heinrich Wiesemann kann das in der Winterseite stehende Brennholz (8 ½ Meter) zur Taxe überlassen werden.
Am 8. November 1912:   TOP 5:  Die Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes über 2,40 Mark für Auswechselung von Straßenlampen soll angewiesen werden.
TOP 7:  Dem Angebot des Unternehmers Josef Kemper auf die Arbeiten und Lieferungen in der Twieten-Straße in Höhe von 184,90 Mark wurde zugestimmt. – Siehe oben: TOP 14: 22. Oktober 1912.
TOP 8:  Die Betriebskasse des Elektrizitätswerkes der Gemeinde wurde nach Prüfung durch die Gemeinde-Verordneten Noeke und Linneborn festgestellt in Einnahmen auf 98.988,96 Mark; in Ausgabe auf 20.140,54 Mark; mithin Bestand 18.848,42 Mark; Rest-Einnahme 20,27 Mark; diese Rest-Einnahme wurde niedergeschlagen. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
Am 22. November 1912:  TOP 1:  Der Invalide Adolf Küther aus Freienohl hat bei der Landesversicherungsanstalt in Münster die Aufnahme in ein Krankenhaus beantragt. Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich hiermit der Landesversicherungsanstalt gegenüber, die Kosten für die Bekleidung und Wäsche, sowie für eine etwa erforderlich werdende besondere Pflege und ärztliche Behandlung nebst Arzneien, sowie gegebenenfalls die Kosten eines einfachen kirchlichen Begräbnisses für den Fall zu tragen, dass der Fräser Wilhelm Küther zur Erfüllung der übernommenen  Verpflichtung nicht mehr in der Lage oder bereit ist.  Gleichzeitig wird anerkannt, dass Küther während seiner Aufnahme in Invaliden-Hauspflege seinen bisherigen Unterstützungs-Wohnsitz beibehält.
TOP 5:  Das Inventar in beiden Schulen soll gegen Feuersgefahr bei der Feuer-Sozietät versichert werden und zwar zu den angebotenen Steuersätzen. - Gemeint ist die Alte Schule (abgerissen 2013) und das alte Feuerwehrhaus an der Hauptstraße.
TOP 6:  Die Versicherung des neuen Pumpenhauses nebst Inventar wurde nicht zu nötig erachtet und soll unterbleiben.
TOP 7:  Das Wassergeld der Witwe Jakob wird von 6,50 Mark auf 5 Mark herabgesetzt. – Siehe Extra-Kapitel: „Freienohler Zusammenleben mit Freienohler Juden“.
Am 10. Dezember 1912:
TOP 1:  Die Bullenhaltung wurde für die Zeit vom 1. Dezember 1912 bis 30. November 1918 Lanwirt Josef Noeke übertragen. Der im Entwurf vorgelegte Vertrag wurde genehmigt und kann zum Abschluss gebracht werden.
TOP 3:  Der Witwe Caspar Pöttgen wird eine einmalige Unterstützung von 10 Mark bewilligt. Die Söhne Franz und Anton Pöttgen sind durch das Amt zur Erfüllung ihrer Unterstützungspflicht anzuhalten.
TOP 4:  Der Antrag des Carl Winterhoff auf Unterstützung wird abgelehnt, da eine Hilfsbedürftigkeit bei ihm nicht vorliegt. -  Inhaltlich ist hier nichts aktenkundig.
TOP 7:  Die alten Eisenteile, Eisen-Reste, alte Öfen und Stücke Eisenrohr können verkauft werden.
TOP 8:  Der Freiwilligen Feuerwehr kann zur Ergänzung der Feuer-Löschgeräte außer dem bereits bewilligten Betrag von 130 Mark eine weitere Summe von 70 Mark zur Verfügung gestellt werden.
Am 7. Januar 1913:   TOP 1:  Gegen die Gemeinde-Verordneten-Wahl vom 12. Dezember 1912 sind Einsprüche nicht erhoben worden. Die Wahl wird hiermit als gültig erklärt. - Ein Protokoll vom 12. Dezember 1912 ist hier nicht aktenkundig.  - Abgezeichnet haben dieses Protokoll: Ehrenamtmann Schulte, Gemeinde-Vorsteher Niesen, Gemeinde-Verordnete: Schweer, Cordel, Noeke, Humpert, Kehsler, Rocholl.
TOP 2:  Die wieder- bzw. neugewählten Mitglieder Humpert und Kehsler wurden durch den Vorsitzenden durch Handschlag verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt die Einführung der Schul-Zahnpflege aufgrund des Kreis-Ausschusses, beschlussbar vom 23. Oktober 1912. Von der Einziehung des auf die Eltern entfallenden Betrages wird abgesehen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht zu teuer in der damaligen Situation und zu unbekannt.
TOP 4:  Von den Verhandlungen in der Armensache Witwe Pöttgen wurde Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis der Verhandlungen ist eine Unterstützungs-Berechtigkeit (!) nicht als vorliegend zu ersehen und wird eine Bewilligung weiterer Unterstützungen abgelehnt. - Siehe 10. Dezember 1912 TOP 3.
TOP 5:  Die Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes über die Erweiterung und Umänderung der Lichtnetze im Pastoratsgebäude wird in … (1 Wort nicht korrekt lesbar) von 157, 76 Mark nachträglich zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen. Da zu der Ausführung dieser Arbeiten die Genehmigung der Gemeinde-Vertretung  von Seiten des Herrn Pfarrer nicht eingeholt ist, ist letzterer darauf hinzuweisen, dass für die Folge Rechnungen über Arbeiten, die ohne Zustimmung der Gemeinde-Vertretung ausgeführt werden, nicht mehr zur Übernahme auf die Gemeindekasse gelangen. Wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, so würden die Arbeiten bedeutend billiger ausgeführt worden sein. - Noch pfarrHERRliche Praxis oder Machiavellische Intelligenz...
TOP 6:   Die Rechnungen von Kohle über 56,60 Mark, von Schmiedemeister Schwefer über 93,63 Mark, vom Kreis-Elektrizitätswerk über 9,40 Mark für Straßen-Beleuchtung werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 7:  Die Rechnungen des Oberbrandmeisters Johannes Schwefer für Hilfeleistungen (Hilfe wird immer noch mit „ü“ geschrieben) und Nachwachen (korrekt abgeschrieben; nach: hinterher) bei Bracht und Mester im Betrag von 57,62 Mark und 12 Mark und 19 Mark können zur Zahlung angewiesen werden.
Am 31. Januar 1913:   TOP 1:  Von dem eingegangenen Antrag auf Errichtung einer Personen-Haltestelle zwischen Freienohl und Oeventrop bei km 208 wurde Kenntnis genommen. Nach reiflicher Beratung kann die Gemeinde-Vertretung den Antrag nur dringend unterstützen. Soweit bekannt ist, soll die Errichtung einer Block-Station zwischen Freienohl und Oeventrop beschlossene Sache sein. Bei dieser Gelegenheit könnte nun leicht ein alter, wohlbegründeter Wunsch der Eingesessenen von Freienohl  erfüllt und einem dringenden Bedürfnis abgeholfen werden, wenn mit der Block-Station gleichzeitig  eine  PERSONEN-Haltestelle verbunden wird.  Der Bahnhof Freienohl liegt von der Mitte des Orts 20 Minuten entfernt.  Die Entfernung bis zur Block-Station, die bei km 208 angelegt werden müsste, würde circa 10 Minuten betragen. Die Entfernung vom Ort Freienohl bis zum Bahnhof Oeventrop ist der Entfernung des Bahnhofs Freienohl vom Ort Freienohl fast gleich. Aus diesem Grund benutzen viele nach auswärts fahrende hiesige Arbeiter die Eisenbahn erst vom Bahnhof Oeventrop ab.  Durch den Umstand, dass der Blockwärter die Haltestelle wird mit verwalten können, werden die Betriebskosten nicht besonders hoch sein. Es ist als sicher anzunehmen, dass die entstehenden Betriebskosten durch die Erhöhung der Einnahmen vollständig gedeckt werden. Alle diejenigen Arbeiter, die heute täglich von Freienohl zum Bahnhof Oeventrop gehen, benutzen später die Eisenbahn von der neuen Haltestelle ab. Dadurch wird sich die Fahrstrecke für diese Leute um einige Kilometer verlängern und das Fahrgeld infolge dessen entsprechend erhöhen. Aber auch viele andere Personen würden von der verbesserten Fahrgelegenheit Gebrauch machen. Der Geschäftsverkehr zwischen Freienohl und Oeventrop ist ziemlich rege. Verwaltungs-Amt und Apotheke befinden sich in Freienohl. Die Amts-Verwaltung wird viele Passagiere für die Strecke Arnsberg   -  Oeventrop  –  Block von Breitenbruch, Rumbeck und Uentrop bringen. Außerdem fällt noch ein weiterer Umstand für die Erweiterung einer Haltestelle sehr ins Gewicht. Die Zellstoff-Fabrik Wildshausen, etwa 15 Minuten von der neuen Haltestelle entfernt, ist heute von auswärtigen Arbeitern und von den Stationen Freienohl und Oeventrop aus zu erreichen. Die große Entfernung von diesen Stationen bis zur Fabrik (5 bzw. 3,5 km) hält viele Arbeiter ab. Die geplante Haltestelle würde zweifellos der genannten Fabrik eine Menge neuer Arbeiter zuführen. Das wäre um so erfreulicher, als die Wildshausener Fabrik alsdann in der Lage wäre, die schon seit langem in Aussicht genommenen Erweiterungsbauten zur Ausführung zu bringen. - Nach alledem hält die Gemeinde-Vertretung die Anlage einer neuen Personen-Haltestelle zwischen Freienohl und Oeventrop bei km 208 für ein hauptsächlich im Interesse der Arbeiter liegendes Bedürfnis und bittet die Königliche Eisenbahn-Direktion, den Antrag in wohlwollender Erwägung zu ziehen. – Ein Lob dem Protokollanten für seine ausführliche Empathie! – Siehe unten TOP 14, 7. März 1913.
TOP 2:  Im Anschluss an den vorstehenden Beschluss brachte der Gemeinde-Verordnete Kehsler die Bahn-Angelegenheit Warstein  -  Hirschberg  -  Giesmecke  -  Ruhrtal zur Sprache. In dieser Sache sollen weitere Schritte unternommen werden. Für die Vorbereitungen der abzusendenden Gesuche wurde eine Kommission bestehend aus dem Herrn Ehrenamtmann Schulte, Gemeinde-Vorsteher Niesen, den Gemeinde-Verordneten Kehsler, Noeke und Rocholl bestimmt. - Siehe 7. März 1913, TOP 14. - Ferner Extra-Kapitel: „Mit der Eisenbahn durch die Giesmecke...“ - 1887. - Website freienohler.de
 TOP 8:  Die Rechnungen von Noeke über 7 Mark von dem Elektrizitätswerk für Straßenlampen über 10,80 Mark und von H. Meyer Hagen für Feuer-Lösch.-Gerätschaften über 382,18 Mark können zur Zahlung angewiesen werden. - Der Inhalt der Gerätschaften ist nicht aktenkundig.
Am 14. Februar 1913:  TOP 1:  Der Gemeinde-Haushaltsplan für die Rechnungsjahre 1913 und 1914 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 39.050,-- Mark, der Fehlbetrag mit 18.465,-- Mark soll wie im Vorjahr durch Zuschläge von 200 % zur Einkommen-, Gebäude-  und Gewerbe-Steuer, 250 % zur Grund-Steuer und 100 % zur Betriebs-Steuer aufgebracht werden. TOP 2:  Der Haushaltsplan der Hude-Kasse für 1913 und 1914 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 1.375 Mark. TOP 3:  Der Haushaltsplan  der Wasserwerks-Kasse für 1913 und 1914 wurde wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 2.250 Mark. - TOP 4:  Der Haushaltsplan  der Fortbildungsschulklasse für 1913 und 1914 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 650 Mark. -  TOP 5:  Die Rechnung über den Bau des Elektrizitätswerkes ist von der dazu bestimmten Kommission geprüft worden. Es hat sich nichts zu erinnern gefunden.  Die Rechnung schließt ab in Einnahme mit 926.328,97 Mark; in Ausgabe mit 87.108, 02 Mark; mithin Bestand 55.239,95 Mark. Sodann ist noch ein Einnahme-Rest von 75 Mark vorhanden, der jedoch dadurch, dass Leithäuser durch diesen Betrag gekürzt worden ist, seine Erledigung gefunden hat. Der Einnahme-Rest kann daher in Abgang gestellt werden. - Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 8:  Von dem eingegangenen Bescheid in der Eingemeindungs-Angelegenheit  Köster und Kehsler wurde Kenntnis genommen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig.
Am 28. Februar 1913:    Für die in Aussicht genommene Feier der hundertjährigen Wiederkehr des Tages der Befreiung Preußens, die am 9. März d.J. stattfinden soll, wird ein Betrag aus der  Gemeindekasse von 150 Mark bewilligt. Was von diesem Betrag erübrigt wird, verbleibt der Gemeindekasse. - „Befreiungskriege“ gegen Napoleon. Völkerschlacht bei Leipzig (Preußen,Österreich und Russland gegen Frankreich). Auflösung des Rheinbundes.
Am 7. März 1913:   TOP 6:  Auf den Antrag des Pfarrers Steimann wird dem hiesigen Schwesternheim eine einmalige Beihilfe von 100 Mark bewilligt. - Für unsere Hiltruper Schwestern tun wir alles!
TOP 10:  Auf den Antrag der Witwe Arnold Geihsler wird derselben eine Armen-Unterstützung in bar (in der Akte geschrieben: Baar) von 10 Mark monatlich vom 1. März ab und die Miete mit 80 Mark pro Jahr vom 1. April 1912 ab bewilligt. Die Miete ist an den Hausbesitzer zu zahlen.
TOP 11:  Die an die Witwe Pöttgen, Witwe Butz, Witwer (?) Köhne, Thers. Schwefer und für die Kinder Winterhoff bisher gezahlten Unterstützungen bleiben auch für das Jahr 1913 in der bisherigen Weise bestehen.
TOP 12:  Die Versammlung erkennt an, dass eine Reinigung der in dem Bericht des Waldwärters Elkemann genannten Culturen unbedingt notwendig ist. Die zur Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Mittel werden bewilligt. Es erscheint wünschenswert, zunächst die Tannen-Culturen zu reinigen und zuletzt die Buchen-Culturen auszuhauen. – Nachhaltigkeit!
TOP 13:  Der Postbehörde kann die Aufstellung der für eine Telegraphen-Leitung vom Tunnel-Eingang am Krähenberg bis zum Tunnel-Ausgang der erforderlichen Stangen durch die Tannen-Schonung am Scheidtkopf gegen eine jährliche Entschädigung von 10 Mark gestattet werden.
TOP 14:  Von dem Bescheid der Königl. Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld vom 25. Februar 1913 betreffend Ablehnung der beantragten Haltestelle am Roah wurde Kenntnis genommen. - Siehe oben 31. Januar 1913, Top 1.
Am 18. März 1913:   TOP 4:  Die Holzverkäufer, die den Sunderweg zur Abfuhr benutzen, sollen zu Wege-Bau-Voraus-Leistung herangezogen werden. Es ist zunächst festzustellen, wie viel Holzmengen in den in Frage kommenden Waldungen in diesem Jahr veräußert sind. Das Material ist alsdann der Gemeinde-Vertretung nochmals vorzulegen.
Am 3. April 1913:    TOP 1:  Der Antrag auf Errichtung einer Rinder-Weide im sogenannten Breitenbruch wird, weil die erforderlichen Mittel fehlen, abgelehnt. Deswegen soll im Lauf der nächsten Jahre eine Aufbesserung der bisherigen Kuh-Hude erfolgen. In diesem Frühjahr sind auf Kosten der Hude-Kosten die neu aufsprießenden Farnen-Kräuter abzuhauen. Die Arbeiten sind im Tagelohn unter Aufsicht des Noeke auszuführen..
TOP 2:  Als Wahlmann zur Wahl der Vertreter zur Genossenschaftsversammlung der Westfälischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird der Landwirt Josef Noeke aus Freienohl gewählt. Letzterer erklärte ich zur Annahme der Wahl bereit.
TOP 5:  Der Abschluss eines Vertrages mit dem Apotheker Duesberg über den seitens der Gemeinde zu leistenden Zuschuss wurde vorläufig zurückgestellt. - Eine Begründung ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Verhandlungen in der Bahn-Angelegenheit Warstein – Hirschberg – Ruhrtalbahn sollen vorläufig auf sich beruhen bleiben. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10:  Dem Antrag des Fabrikanten Linneborn soll entsprochen und der Langel-Weg mit 50 Kubikmeter Kalksteinen ausgebessert werden. Die Lieferung der Steine hat der Unternehmer Rocholl zum Preis von 4,50 Mark pro Kubikmeter übernommen. Die Aufmeterung und Zerkleinerung ist öffentlich zu vergeben. Als Bindematerial ist Ruhrkies zu verwenden.
TOP 15:  Die Gemeinde-Vertretung erkennt an, dass der sogenannte Consum-Weg eine öffentliche Gemeinde-Straße ist. Wenn der Landwirt Josef Pöttgen den Weg durch Errichtung einer Mauer eingeengt hat, so muss er durch die Wege-Polizei-Behörde zur Wiederherstellung des alten Zustandes aufgefordert werden. – Siehe unten: 28. April 1913 TOP 2.
TOP 16:  Der Separationsweg  neben dem Obergraben des Kreis-Elektrizitätswerkes ist total ausgeflossen und infolge dessen nicht fahrbar. Die Grundbesitzer erleiden dadurch, dass sie ihre Grundstücke mit Fuhrwerk und Lasten nicht erreichen können, ganz erheblichen Schaden. Zur Instandsetzung des Weges ist der Kreis Arnsberg verpflichtet. An den Kreis Arnsberg ist das Ersuchen zu richten, für eine ordnungsmäßige Instandsetzung des Weges umgehend Sorge zu tragen.
TOP 17:  Dem im Entwurf vorgelegten Ortsstatut betreff. die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plätzen in der Gemeinde Freienohl wird zugestimmt.
TOP 19:  Die Rechnung des Rechtsanwalts Justizrat Lübke in der Fischerei-Prozess-Sache Calle gegen die Gemeinde Freienohl über 142,10  Mark kann zur Auszahlung gelangen.
Am 23. April 1913:   TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, den Antrag der Interessenten auf Besserung der ganzen Hude und Einrichtung einer Rinder-Weide zur Größe von 70 bis 80 Morgen und zwar den weit entlegensten Teil der seit 1893 brach gelegen hat, zu genehmigen. Herr Wiesen-Baumeister Heinemann, der dieselbe schon besichtigt hat, soll mit der Aufstellung eines Projektes und Kostenanschlags beauftragt werden. Sodann soll demnächst die Königl. Regierung um einen entsprechenden Zuschuss ersucht werden. Die Gemeinde-Vertretung setzt jedoch einstimmig voraus, dass für die in Freienohl vorhandenen Ziegen eine Weide verbleibt. Ebenso ist dieselbe bereit, falls vorstehender Antrag akzeptiert wird, die nötigen Gelder leihweise vorzuschießen und zwar gegen Bürgschaft.
TOP 2:  Der Gemeinde-Beschluss vom 18.  März d.J. betreff. Heranziehung der Holzkäufer zu Wegebau ...(nicht korrekt lesbar) unterstützen für den Sunderweg, wird hiermit zurückgezogen.. Dagegen beschließt die Gemeinde-Vertretung, die seit 4 bis 6 Jahren eingestellte Erhebung des Brückengeldes vom 1. Mai d.J.  wieder einzuführen. Selbstredend sollen Fußgänger davon befreit sein. Mit Erhebung des Brückengeldes wird die Witwe Josef Köhne beauftragt. Die Einnahmen erhält die Witwe Köhne, wohingegen die Armenunterstützung wegfällt. Die Erhebung des Brückengeldes ist vorher ortsüblich bekannt zu machen. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4:  Als Ziegenhirt wird der Invalide Ferd. (?) Bürger gegen einen Tagelohn von 2,50 Mark bestimmt. Die Hütung der Kühe wird dem bisherigen Kuhhirten Ernst Schirp gegen einen Tagelohn von 2,50 Mark übertragen.
TOP 10:  In die Kommission zur Begehung der Feldflur zwecks Feststellung, ob der Huflattich beseitigt ist, wurden gewählt: Tönne, Elkemann und Noeke.
Am 28. April 1913:    TOP 2:  Von dem Einspruch des Landwirts Josef Pöttgen zu Freienohl gegen die Verfügung der Wege-Polizei-Behörde zu Freienohl am 5. April d.J. betreffend die sogenannte Consum-Straße, früher Weg über Ahsen-Hof wird Kenntnis genommen. Wie bereits durch Beschluss vom 8. April d.J.  hervorgehoben ist, so erkennt die Gemeinde-Vertretung auch heute wiederum an, dass der hier fragliche Weg eine öffentliche Gemeinde-Straße ist, die seit undenklicher Zeit von Jedermann ungehindert benutzt worden ist. – Siehe oben: 3. April 1913 TOP 15.
TOP 11:  Die Wassersteuer von Clemens Tönne wird von 9,10 Mark auf 7,80 Mark und die von Franz Schwefer von 7,80 Mark auf 5,20 Mark herabgesetzt. – Grund ist nicht aktenkundig.
Am 21. Mai 1913:      TOP 1:  Der Antrag Schwefer und Kemper (ohne Vornamen) auf Anlage eines Weges durch den Mühlenberg zum Bahnhof wird vorläufig zurückgestellt. Es soll zunächst die Entscheidung zu Punkt 2 der Tagesordnung abgewartet werden.
TOP 2:  Der Antrag Hehmann und Genossen auf Errichtung einer Personen-Haltestelle bei der Blockstation zwischen Freienohl und Oeventrop ist unter Bezugnahme auf die früheren Verhandlungen befürwortend an die Königl. Eisenbahn-Direction zu Elberfeld weiter zu geben. Letztere ist zu ersuchen, der Kostenfrage und der sonstigen Forderungen mit der Gemeinde-Behörde in Verhandlung zu treten.
TOP 5:  Der Holzhändler Johann Schwefer ist nochmals aufzufordern, den Holzgeld-Rest von 368,62 Mark nunmehr bis zum 1. August d.J. zu begleichen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, so ist gegen ihn ein Zahlungsbefehl zu beantragen.- Not?
TOP 6:  Die Wassersteuer von W. Bruder wird von 9,10 Mark auf 6,50 Mark, Witwe Caspar Trumpetter von 6,50 Mark auf 5,20 Mark, Otto Geihsler von 7,80 Mark auf 5,20 Mark, Josef Hehmann  von 9,10 Mark auf 7,80 Mark und Caspar Altenwerth von 7,80 Mark auf 5,20 Mark herabgesetzt. – Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 7:  Der Antrag des Bäckers Otto Geihsler auf Ermäßigung der Wassersteuer pro 1912 wird abgelehnt. - Siehe TOP 6: schon eine Ermäßigung für das laufende Jahr.
TOP 9:  Die Zerkleinerung der Kalksteine für den Langel-Weg kann dem Invaliden  Carl Kerstholt gegen einen Preis von 1,60 Mark übertragen werden. Die Steine dürfen nicht mehr als 4 – 7 cm Korngröße haben.
TOP 10:  Der Beschluss vom 23.4.1913 wird bezüglich der Wiedererhebung des Brückengeldes aufgehoben. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  Der Tagelohn der Wege-Arbeiter Krick und Beckmann (ohne Vornamen) wird auf 2,70 Mark und 2,50 Mark erhöht.
Am 13. Juni 1913:    TOP 2:  Dem § 10 des Ortsstatuts betreffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung von Straßen in der Gemeinde Freienohl soll eine andere Fassung gegeben werden. Der vorgelegte Entwurf der neuen Fassung wird genehmigt. – Die Texte sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4:  Die Gebühren als Armen- und Schul-Arzt sind vom 23. Mai d.J. ab an Dr. Linneborn zu Oeventrop, der diese Funktion hat und ausübt, zu zahlen.
TOP 5:  Mit der Zeit hat sich mehr und mehr die Notwendigkeit ergeben, eine zweite Hebamme für Freienohl anzustellen. Die Ausbildung einer zweiten Hebamme ist in Aussicht zu nehmen. Vorläufig sind Gesuche um Anstellung als Hebamme einzuziehen. – Siehe Extra-Kapitel: „Frau, Frauen in Freienohl“.
TOP 7:  Der Antrag des Königl. Oberförsters zu Rumbeck auf Bewilligung der Kosten für die Anfertigung von 2 Grenzkarten über den Freienohler Gemeindewald wird abgelehnt, da noch eine gute Grenzkarte von 1 zu 5000 vorhanden ist, die dem Waldwärter und dem Oberförster zu jeder Zeit zur Verfügung steht.  Außerdem sind über den hiesigen Gemeindewald 3 Karten in Buchform vorhanden, von denen sich eine bei der Königl. Oberförsterei, eine zweite bei dem Waldwärter und eine dritte auf dem Amt befindet. - Im Archiv von Freienohl im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
TOP 8:  Das noch im Walde stehende Brennholz des Bäckers Otto Geihsler aus dem vergangenen Betriebsjahr ist anderweitig zu verkaufen.
TOP 9:  Der Antrag des Schreinermeisters Stirnberg auf Erhalt der Pacht für das Gemeindegrundstück neben seinem Haus wird abgelehnt, da Stirnberg bereits durch anderweitige Festsetzung des Pachtpreises entschädigt ist.
TOP 10:  Die Rechnung des Maurermeisters Heinrich Korte über Fahren der Spritze von 2 Mark soll angewiesen werden.
TOP 11:  Von der Nachweisung über die Festsetzung der auf Freienohl entfallenen Kreisabgaben im Betrag von 3.772,23 Mark wurde Kenntnis genommen.
Am 7. Juli 1913:   TOP 1:  Der Sunderweg unterhalb Klauke soll durch die Gemeinde-Wegearbeiter ausgebessert werden. Es soll versucht werden, die dazu notwendigen Steine aus dem Mondsiepen zu gewinnen.- Seit etwa 2000: ohne Wasser.
TOP 2:  Der ortsarmen  Franziska Schwefer wird auf ihren Antrag hin vom 1. Juli d.J. ab eine monatliche Unterstützung von 10 Mark bewilligt.
TOP 3:  Der Antrag des Invaliden Anton Mündelein auf Bewilligung einer Armenunterstützung wird abgelehnt. Der vorhandene unverheiratete Sohn August ist in der Lage, seine Eltern in ausreichender Weise zu unterstützen.
TOP 4:  Der mit dem neuen Apotheker Duesberg abzuschließende und im Entwurf vorgelegte Vertrag wird genehmigt.
TOP 5:  Der Antrag Kerstholt vom 9. September 1912 auf Anbringung einer Lampe in der Spielersgasse wird abgelehnt, da die vorhandene Straßenbeleuchtung als ausreichend angesehen wird.  Falls die Anbringung einer Lampe im Interesse der Sparkasse notwendig sein sollte, so muss es letzterer überlassen werden, hier Abhilfe zu schaffen. -  Gemeint ist die Ecke Bergstraße / Kirchweg.
Am 29. Juli 1913:    TOP 1:  Um die ausgeschriebene Hebammen-Stelle haben sich 6 Personen beworben. Einstimmig gewählt wurde die Näherin Maria Trumpetter von hier. Diese soll auf Gemeindekosten als Hebamme ausgebildet und beim Kreis ihre demnächstige (darauf folgende) Anstellung als Bezirks-Hebamme nachgesucht werden. Das mit der Trumpetter getroffene Abkommen vom 11. d. M. wird genehmigt.
TOP 3: Dem hiesigen Turnverein wird zu seinem 25-jährigen Stiftungsfeste ein Silberkranz gestiftet.
TOP 4:  Bevor zu dem Antrag auf Beschaffung einer Grenzkarte über den hiesigen Gemeindewald im Taschenformat endgültig Stellung genommen wird, soll beim Katasteramt angefragt werden, welche Kosten die Eintragung der Entfernungen von Stein zu Stein (Grenzsteine sind gemeint) und die Anfertigung einer Kopie verursachen. -  „Ich mach´ das mal eben, der Kopierer steht auf dem Flur, Verkleinern kann der.“ 2013.
TOP 5:  Die Schaltung der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße soll derart umgeändert werden, dass beide Anlagen von der Schaltstelle bei Schröder einheitlich Ein und Aus geschaltet werden können (korrekt abgeschrieben). Schröder ist anzuweisen, das Straßenlicht an den Werktagen bis 10 ½ Uhr und an den Sonntagen bis 11 Uhr brennen zu lassen. -  22.30 Uhr und 23 Uhr; wann eingeschaltet wird, ist hier nicht aktenkundig. Schneidermeister Gerhard Schröder, Alte Haus-Nr. 63 (Johann Höhmann), 2012: linker Anbau zum Amtshaus, zwischen Rocholl / Hatzig.  Der Schalter befand sich in der Alten Schule, im Keller, hinter dem Keller-Eingang, zum Aufgang Kirchenstufen. Fotos im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
TOP 6:  Der Wiesenbaumeister Heinemann aus Siegen soll ersucht werden, das Quell-Gebiet in der Rümmecke zu besichtigen und zu prüfen, ob die Möglichkeit vorhanden ist, die Wasser-Gewinnung zu vergrößern. Er ist zu bitten, ein Gutachten hierüber abzugeben. -  Aus Siegen 1913!
TOP 9:  In die Kommission zur Prüfung der Rechnungen wurden Kehsler, Noeke und Rocholl gewählt.
TOP 10:  Die Reparaturen an dem Pfarrhaus sollen ausgeführt werden. - Aha, nicht mehr: an die Pastorat.
TOP 14:  Die Beschwerde des Invaliden Anton Mündelein wegen den Bescheid betreffend Ablehnung seines Unterstützungs-Antrags wurde zur Kenntnis der Gemeinde-Vertretung gebracht. Die Gemeinde-Vertretung lehnt nach wie vor eine Unterstützung für Mündelein ab. - Siehe oben 7. Juli 1913 TOP 3.
TOP 15:  Der Witwe Arnold Geihsler sollen aus dem Gemeindewald von dem Otto Geihsler´schen Holz 3 Meter überwiesen werden.
Am 5. September 1913:  TOP 1:  Die Fischerei soll für den Rest der Pachtperiode und auf weitere 6 Jahre an den Bankdirektor Lutz, den Oberförster Walloth und Wilhelm Balkenohl für den Preis von 140 Mark jährlich angepachtet werden.
TOP 4:  In dem Vertrag mit dem Apotheker Duesberg § 2 sind unter Geschäftsunkosten zu verstehen: Miete für die zum Apotheker-Betrieb gehörenden Geschäftsräume, sowie Heizung, Reinigung und Beleuchtung derselben. Ebenfalls Telephon und Porto-Gebühren, soweit diese zum Betrieb der Apotheke erforderlich sind.
TOP 5:  Dem Invaliden Anton Mündelein sollen monatlich 10 Mark Unterstützung bewilligt werden. Der Sohn des Mündelein, circa 22 Jahre alt, soll angehalten werden, die Unterstützung der Gemeinde zurück zu zahlen und falls er dies nicht freiwillig tut, soll die Sache beim Kreis-Ausschuss anhängig gemacht werden.
TOP 7:  Die bei Siepe stehende Warnungstafel für die Automobilfahrer soll bei der neu erbauten Grube des Ahsmann vor der Mescheder Grenze aufgestellt werden. – Vom Breiten Weg aus gesehen: direkt links hinter der Ruhr-Brücke; Ahsmann: Aral-Tankstelle.
TOP 9:  Den mit Wassersteuer im Rückstand sich befindenden Personen, nämlich Fritz Neise, Anton Lörwald, Otto Geihsler, Heinrich Schwarzfärber sollen, falls dieselben bis 1. Oktober das nicht zahlen, das Wasser entzogen werden.
TOP 10:  Die von der Post neu zu machende oberirdische Telephon-Leitung wurde der Vorlage entsprechend genehmigt. - Die Vorlage ist hier nicht aktenkundig.
TOP 15:  Der Antrag Spindeldreher betreffend Aufschüttung von Hafer auf dem Boden der neuen Schule wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig;  gemeint ist das Alte Feuerwehrhaus.
TOP 17:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, für die Feuerwehr circa 40 neue Uniformen zu beschaffen. Es wurde eine Kommission gewählt bestehend aus dem Oberbrandmeister Schwefer, den Gemeinde-Verordneten Schweer und Rocholl, welche die eingehenden Offerten prüfen und die Bestellungen bewerkstelligen sollen.
Am 31. September 1913:  TOP 1:  Die Gemeindekassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahmen auf  134.366,21 Mark; in Ausgaben auf 126.373,37 Mark; mithin Bestand 7.992,84 Mark; Einnahmen-Rest 2.549,52 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 2:  Die Schulkassen-Rechnung  für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 17.005,72 Mark; in Ausgaben auf 18.724,59 Mark; mithin Vorschuss 1.718,87 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 3:  Die Fortbildungsschulkassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 755,89 Mark; in Ausgaben auf 306,03 Mark; mithin Bestand 449,86 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 4:  Die Hudekassen-Rechnung  für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 2.208,12 Mark; in Ausgaben auf 963,40 Mark; mithin Bestand 1.244,72 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 5:  Die Wasserwerkskassen-Rechnung für 1912 wurde vorgelegt und festgestellt in Einnahmen auf 2.591,17 Mark; in Ausgaben auf 4.599,59 Mark; mithin Vorschuss 2.008,42 Mark; Einnahme-Rest 74,35 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 6:  Der Holzgeldrest der Witwe Anton Stirnberg mit 8 Mark und die rückständige Hundesteuer des Adolf Stirnberg werden niedergeschlagen.
TOP 7:  Der Hauungs- und Cultur-Plan für das Wirtschaftsjahr 1914 wird genehmigt. Hierbei möchte die Gemeinde-Vertretung an den Herrn Oberförster die Bitte richten, dafür zu wirken, dass der ganze Bestand aus Distrikt 6 d zum Abtrieb pro 1914 zugelassen wird, da der Bestand sehr lückenhaft ist und kaum Zuwachs mehr hat. Zudem sind an beiden Seiten schon Tannen-Culturen  vorhanden und lässt sich das Holz viel besser verwerten, wenn der ganze Bestand in einem Jahr abgehauen wird.
TOP 9:  Der Tagelöhner NN. verbüßt seit dem 26. August d.J. eine 4-monatliche Gefängnisstrafe. Da die Familie sich in einem hilfsbedürftigen Zustand befindet, wird ihr  für die Dauer der Abwesenheit ihres Ernährers eine monatliche Unterstützung von 20 Mark  und die Miete mit 8,50 Mark pro Monat bewilligt.  Da die Familie NN: ihren Unterstützungs-Wohnsitz in Calle hat, so ist die Erstattung der Unterstützungskosten beim Ortsarmen-Verband Calle zu beantragen. – NN. = siehe Original-Abschrift.
TOP 13:  Der Holzgeldrest des Bäckers Otto Geihsler in Höhe von 11,75 Mark wurde niedergeschlagen. – Bäcker sind beliebt…und notwendig, Not wendend.
Am 10. Oktober 1913:   TOP 2:  Der Apotheker Floret ist gestorben. Das gegen ihn schwebende Prozessverfahren soll gegen die Erben fortgeführt werden. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die am Hause Trumpetter /  Lazer angebrachte Straßenlampe soll aus Zweckmäßigkeitsgründen von dort beseitigt  und an das Neise´sche Haus angebracht werden. - Die Zweckmäßigkeitsgründe sind nicht aktenkundig. 1910: Franz Latzer/Lazer, Alte Haus-Nr.. 160, Voss-Ecke, 3 männl., 6 weibl. Bewohner.
TOP 7:  Die Straßenlampe vor der Langelbrücke erscheint vorläufig überflüssig (zu sein). Im Bedarfsfall kann sie durch Einschraubung der Birne wieder gebrauchsfertig gemacht werden.
TOP 8:  Der Fabrikarbeiter Fritz Düring hat vor seinem Haus eine Treppenstufe angelegt. Wie festgestellt worden ist, befindet sich diese Anlage auf dem eigenen Besitztum und wird die Straße dadurch nicht berührt. Gegen die Anlage ist deshalb nichts einzuwenden. – Bahnhofstr. 59.
TOP 9:  Eine neue Wahlurne soll beschafft werden.
Am 14. November 1913:  TOP 3: Der gegen den Apotheker Floret schwebende Prozess ist gegen dessen Witwe fortzuführen.
TOP 7:  Die Rechnung der Firma C. Henkel zu Bielefeld über gelieferte Uniformen für die Freiwillige Feuerwehr im Betrag von 850 Mark wird als richtig anerkannt. 
TOP 11:  Der Witwe Kaspar Pöttgen können aus dem Gemeindewald 6 Meter Eichen-Reiser-Knüppel überwiesen werden.
Am 28. November 1913:    TOP 2:  Das zur (zum) Verkaufe ausgesetzte (Freienohlerisch) Eichen- und Buchen-Nutzholz, auch Gruben- und Rollholz wurde dem Holzhändler Johann Schwefer als höchstbietenden Anbieter zu folgenden Preisen zugeschlagen: Buchen-Rollholz und -Nutzholz V. Klasse pro Raummeter  6,25 Mark; Buchen-Nutzholz von 30 bis 40 cm Durchmesser 12 Mark; 40 bis 50 cm Durchmesser 14,50 Mark und über 50 cm Durchmesser 17 Mark. Für Eichen-Grubenholz unter 20 cm Durchmesser 8 Mark; von 20 bis 30 cm Durchmesser 15 Mark; 30 bis 40 cm Durchmesser 24 Mark; 40 bis 50 cm Durchmesser 31 Mark; über 50 cm Durchmesser 36 Mark pro Festmeter.
TOP 4:  Dem Polizeidiener Falke wurden für seine Bemühungen für die Gemeinde Freienohl die früheren Gebühren von 25 Mark auf 50 Mark erhöht.
TOP 5:  Das Kreis-Elektrizitätswerk soll ersucht werden, an geeigneter Stelle auf der Provinzialstraße zwischen den Stations-Nummern 12,1 – 12,2 eine neue Straßenlampe auf seine Kosten anzulegen, desgleichen 1 Lampe bei den Gebhardt´schen Häusern auf dem Kump. -  Gebhardt´sche Häuser: Urbanusstraße / Rotbusch.
TOP 8:  Der Antrag der Witwe Wrede wurde als gerechtfertigt angesehen und (es) sollen die rückständigen Gemeindesteuern vorläufig gestundet werden. Gleichzeitig wird das Amt gebeten, die Entlassung des ältesten Sohnes vom Militair zu erwirken, damit der Mutter die nötige Unterstützung wieder zuteilwird. Eine Unterstützung der Witwe ist dann erspart.
TOP 10:  Der Antrag (Dr.) Ransonè wegen Erstattung eines Zuschusses im Betrag von 225 Mark wurde vorläufig zurückgestellt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 11:  Von der Prozess-Sache Franck betreffend Offenbarungseid wurde Kenntnis genommen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
Am 11. Dezember 1913:    TOP 1:  Die Instandsetzung des Sunderweges erscheint dringend nötig und soll im Laufe des n. M. eine Besichtigung durch Kehsler, Rocholl, Noeke  und Kückenhoff stattfinden. Gleichzeitig soll ein Kostenanschlag über die Arbeiten aufgestellt und eventuell nachgesehen werden, ob die Steine im Hohlknochen zu gewinnen sind.
TOP 3:  Von dem ablehnenden Bescheid des Kreis-Elektrizitätswerks wegen Anlage von Straßenlampen wurde Kenntnis genommen. Der Kreisausschuss soll jedoch gebeten werden, diese Lampen anzulegen. - Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 4:  Eine Rechnung des Kreis-Elektrizitätswerkes für Anschaffung neuer Lampen im Betrag von 11,30 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 6:  In Sachen Franck ist die Gemeinde-Vertretung vorläufig mit der Pfändung des Gehaltes einverstanden. Die Zahlung soll an die Gemeindekasse Freienohl erfolgen Der Haftbefehl zur Leistung des Offenbarungseides soll in Kraft bleiben.
Am 30. Dezember 1913:   TOP 1:  Zum Schiedsmann an Stelle des Herrn Tönne wurde der Fabrikbesitzer Linneborn gewählt.  -  TOP 2:  Als stellvertretender Gemeinde-Vorsteher wurd Josef Noeke gewählt.
Am 9. Januar 1914:   TOP 1:  In der Berufungssache Franck gegen Freienohl sollen  Kehsler und Noeke den Schriftsatz vom 15. Dezember beantworten. Zuvor soll jedoch der Rechtsanwalt Schneider um Einsendung der Akten gebeten werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Nachdem der Gemeinde-Verordnete Noeke die auf ihn gefallene Wahl zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher abgelehnt hat, wurde der Holzhändler Johann Schwefer zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher gewählt.
Am 22. Januar 1914:    TOP 2:  Die von Elkemann gestellten Anträge auf Erhöhung seiner dienstlichen Bezüge und Waldwärter und Flurschütze wurden vorläufig abgelehnt. Die Gemeinde ist jedoch nicht abgeneigt, hierauf zurückzukommen, sobald sie die Überzeugung gewinnt, dass Elkemann mehr wie bisher seine Pflichten hauptsächlich in Hinsicht des Flurschützen-Dienstes erfüllt.
TOP 3:  Die Eingabe von Hermes und Genossen wegen Abgabe von Eichenholz wurde zur Kenntnisnahme mitgeteilt.  Nachdem das zum Einschlag kommende Holz bereits verkauft und die Gemeinde-Vertretung sich bewusst ist, im Interesse der Gemeinde gehandelt zu haben, wurde der betreffende Antrag zurückgewiesen. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Nach Mitteilung des ablehnenden Bescheids der Königl. Eisenbahn-Direction im Betreff der Anlage einer Personenhaltestelle bei der Blockstation 207,8 wurde beschlossen, hiervon vorläufig Abstand zu nehmen.
TOP 9:  Der Zustand des über den Hohlknochen führenden Weges zum Küppel wurde als höchst mangelhaft erachtet und wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Kückenhoff beauftragt, das Nötige zur Hebung dieses Überstandes anzuordnen. - Siehe oben 9. Januar 1914 TOP 2: Johann Schwefer.
Am 31. Januar 1914:    TOP 3:  Die Rechnung über die Brandursachen bei dem Trumpetter´schen Hausbrand im Betrag von 26 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. – Über den Brand nichts Aktenkundiges.
TOP 4:  In der Prozess-Sache Franck ist die Beantwortung des gegnerischen Schriftsatzes vom 15. Dezember 1912 (korrekt abgeschrieben, aber gemeint ist wohl 1913; siehe oben) durch Kehsler und Noeke beantwortet und durch den Ersteren  das betreffende Schriftstück dem Anwalt der Gemeinde, Rechtsanwalt Schneider zu Arnsberg, übergeben.
Am 4. Februar 1914:   TOP 1:  Das im Krähenberg überjährige noch stehende Holz 35 Meter Reiser-Knüppel wurde dem Landwirt Heinrich Bauerdick für den gebotenen Preis von 24 Mark zugeschlagen.
TOP 2:  Das (!) Holz-Rest unter dem Hahnen wurde dem Arbeiter Franz Stirnberg für sein Gebot und zwar pro Meter Knüppel 1,50 Mark und pro Meter Reiser-Knüppel 1 Mark ebenfalls zugeschlagen.
TOP 3:  Für die Anlage von Nistkästchen wurde auf Veranlassung des Oberförsters Diels der Antrag von 25 Mark genehmigt.  - Weitere Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 7:  Mit den vorhandenen Rohren D 40 (Durchmesser 40 cm) soll eine unterirdische Ableitung des Wassers im Mondsiepen anstatt der jetzt bestehenden Mulde angelegt werden. Die erforderlichen Arbeiten sollen verdungen werden. – Ableitung zur Schützenmhalle? Zum Abwaschen der Biergläser?...
TOP 8:  Bei dem Kreis-Ausschuss soll der Antrag gestellt werden, die betreffenden Ärzte im Amt Freienohl zur Vornahme der Impfungen zuzulassen.
Am 14. Februar 1914:     TOP 1:  Der Verding über die Zerkleinerung der Steine am Sunderweg wurde genehmigt und dem Anton Loerwald Jun. die Zerkleinerung von 275 Meter zu 1,20 Mark und dem Heinrich Klauke für 1,15 Mark zugeschlagen und zwar ebenfalls für 275 Meter.
TOP 2:  Die Besitzer der anliegenden Grundstücke am Sunderweg sollen aufgefordert werden, ihre Abfahrten derart einzurichten, dass der Wasser-Abfluss durch den Graben nicht behindert wird.
TOP 7:  Der Antrag des Rechnungsrates Liegenhagen zu Münster betreffend Anlage einer Badeanstalt wurde vorläufig abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Dieses Wort, Anliegen taucht hier zum ersten Mal auf.
TOP 9:  Da der Köster´sche Wirtschaftsbetrieb in Folge des neuen Anbaus zum Teil in der Freienohler Flur ausgeführt wird, soll das Amt um Zuwendung der hierauf entfallenden Steuer für die Gemeinde Freienohl ersucht werden. - Gemeint ist – später -l „Bei Bruno“.
Am 21. Februar 1914:      TOP 1:  Von dem Schreiben des Elektrizitätswerkes Arnsberg betreffend Besichtigung des Weges am Obergraben wurde Kenntnis genommen und soll der Landrat gebeten werden, die Gemeinde-Vertretung an der Besichtigung teilnehmen zu lassen.
TOP 4:  Falls der Antrag Flinkerbusch als Vorsitzender des Rindvieh-Versicherungsvereins nicht den Bestimmungen der Verordnung und dem Vertrag mit Noeke entgegensteht, kann derselbe berücksichtigt werden. – Mehr ist nicht aktenkundig.
TOP 5:  Laut Beschluss vom 30. Dezember v.J.  wurde dem Johann Korte 1 Morgen , Josef Kleine 3 Morgen, Johann Mester 2 Morgen von dem Grundstücks-Ankauf  des Gutes Bockum zugeschlagen. Es soll hierüber die Genehmigung des Kreis-Ausschusses nachgesucht und ein Vertrag von dem beim Regierungspräsidenten Bevollmächtigten Herrn Ehrenamtmann Schulte und den Käufern abgeschlossen werden.
TOP 6:  Der Wirt Ferdinand Köster wurde als Forense (?) für seinen in der Gemeinde Freienohl eingetragenen Wirtschaftsbetrieb zu 6 Mark Einkommensteuer veranlagt.
Am 5. März 1914:    TOP 2:  Zu Amts-Verordneten für die am 1. April d.J. beginnende Periode wurden gewählt Johann Schwefer und Johann Kückenhoff.
TOP 4:  Die Armenunterstützungen sollen in der früheren Weise weitergezahlt werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 6:  Für die Anbringung der Nistkästchen wurden noch 3,40 Mark nachbewilligt. – Mehr ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Der Antrag Steimann und Genossen (Pfarrer Steimann ...?) betreffend Anlage eines Weges durch den Mühlenberg wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht hier aktenkundig; gemeint ist der   Fußweg zum Bahnhof. Oben wurde festgestellt, dass dieser Weg nicht deutlich kürzer ist zum Bahnhof, Ausnahme: man wohnt auf dem Mühelnberg...
Am 10. März 1914:  TOP 1:  Mit der Ausbesserung der Kuh-Hude ist die Gemeinde-Vertretung im Prinzip und zwar nach dem Heinemann´schen Projekt einverstanden, doch soll der Wiesenbaumeister Heinemann ersucht werden, vorläufig einen Vortrag hierüber zu halten, wozu sämtliche Interessenten von Freienohl einzuladen sind.
TOP 4:  Die Anfuhr von circa 180 Kubikmeter Kohlen-Schlacke von der Glashütte auf den Sunderweg wurde den Gebr. Rocholl als mindestfordernd für 2,80 Mark pro Kubikmeter übertragen. – Mit „Kraftfahrzeugen“ sinnvoller befahrbar Sunderweg.
Am 17. März 1914:   TOP 3:   Dem Dr. Ransoné wurden aus der Gemeindekasse für die Zeit vom 1. Januar bis 11. Mai 1913 zugesicherte Gehalt von 3.000 Mark der hierauf noch entfallene Betrag von 16,43 Mark noch zugebilligt.
TOP 4:  Die Arbeiten für die Anlage eines Durchlasses im sogenannten Mondsiepen wurden den Gebr. Rocholl für das eingereichte Gebot von 70 Mark übertragen. – Durchlass mit einem Rohr zur Schützenhalle für Küche und Toiletten…
Am 20. März 1914:   TOP 1:  Der vorgelegte Haushaltungsplan für die Schulkasse für die Rechnungsjahre 1914 bis 1917, welcher in Einnahmen und Ausgaben mit 16.500 Mark abschließt, wurde durchberaten und genehmigt.
Am 3. April 1914:  TOP 1:  Anschließend an den Beschluss vom 10. März die Hude-Regulierung betreffend  (oben ausgelassen) verpflichtet sich die Gemeinde noch nachträglich, alle zwei Jahre die Hude zu düngen, die Hude-Fläche stets sachgemäß zu unterhalten und zu pflegen.
TOP 2:  Für den hier einstimmig angestellten Lehrer Birkenfeld übernimmt die Gemeinde die durch die Reichsversicherungsordnung und Kassenstatut vorgeschriebenen Regel-Leistungen in Krankheitsfällen.
TOP 3:  Die Gemeinde Freienohl verpflichtet sich, bei Einführung einer allgemeinen Schul-Zahnpflege die Kosten für Heizung und Reinigung eines Schulzimmers, sowie für Waschgelegenheit und einige Handtücher, immer den Abonnements-Beitrag für die armen Kinder zu tragen.
TOP 4:  Der Antrag Köster betreffend Einschulung seines Sohnes Ferdinand nach Freienohl wurde auf Widerruf unter der Bedingung genehmigt, dass für das Kind derselbe Betrag gezahlt wird, wie er nach dem Schul-Etat auf jedes Kind in Freienohl entfällt. – Später Gasthof „Bei Bruno“; gehörte noch nicht zu Freienohl, sondern – weiter entfernt – nach Calle.
TOP 7:  Das Kreis-Elektrzitätswerk soll ersucht werden, 3 Straßenlampen nach dem von demselben eingereichten Angebot vom 23. Februar 1914 im Betrag im Betrag von 100 Mark anzulegen.
TOP 10:  Dem Antrag Caspar Weber auf Erstattung von Doktor- und Arznei-Kosten für seine Tochter, einen Unfall betreffend im Betrag von 27,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 12:  Die übrigen unverschulten Fichtenpflanzen im Saatkamp sollen I. Sorte für 9 Mark, II. Sorte für 6 Mark, III. Sorte für 3 Mark pro Tausend verkauft werden.
TOP 13:  Als Kuhhirte für dieses Jahr wurde Ernst Schirp wieder vorgestellt und demselben ein Tagelohn von von 3,75 Mark bewilligt.
Am 17. April 1914:  TOP 2: Auf den Antrag der Witwe Wrede wurde beschlossen, die Steuern derselben bis 1. Januar 1915 zu stunden, jedoch konnte dem Antrag in Bezug auf ein Darlehen von 60 Mark nicht stattgegeben werden. - Dazu sind Gründe nicht aktenkundig.
TOP 4:  Die Hütung der Ziegen wurde für den Sommer 1914 dem Ferdinand Bürger mit einem Tagelohn von 2,50 Mark übertragen und soll die Hütung am 1. Mai d.J. beginnen.
TOP 5:  In die Kommission zur Besichtigung über die Entfernung des Huflattichs wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Schwefer, Noeke und Elkemann gewählt.
TOP 7:  Die Armenunterstützung für Mündelein wird von heute ab zurückgezogen, da der Sohn bei den Eltern wohnt und dieselben unterstützt.
TOP 9:  Die Rechnungen des Ferdinand Köster über 40 Mark und Franz Bruchhage über 60 Mark für geleistete Fuhren wurden auf die Gemeindekasse übernommen und sollen zur Zahlung angewiesen werden. – Inhaltliches der Fahrten ist nicht aktenkundig.
Am 20. April 1914:  TOP 1:  Von dem Schreiben des Gemeinde-Vorstehers Niesen wurde Kenntnis genommen und der Grund für seine Amtsniederlegung anerkannt. - Der Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Anstelle des früheren Vorstehers Niesen wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Holzhändler Johann Schwefer einstimmig gewählt. Derselbe, in der heutigen Sitzung anwesend, erklärte, dass er die Wahl annehme.
Am 24. April 1914:   TOP 2:  Nachdem die Gemeinde-Vertretung ebenso wie der Schulvorstand ein Bedürfnis zur Errichtung eines neuen Schulzimmers noch nicht anerkennen, bleiben wir vorläufig bei unserem Beschluss vom 2. Januar 1914. Trotzdem ist die Gemeinde-Vertretung bereit, wegen Ankauf eines Grundstücks in Verbindung zu treten.
TOP 3:  Auf Antrag des Franz Siepe wurden demselben die noch rückständigen Steuern bis 1. Oktober d.J. gestundet. Demselben wurde anheimgestellt, bei der Steuerbehörde einen Ermäßigungsantrag zu stellen. - Begründungen sind nicht aktenkundig.
Am 5. Mai 1914:      TOP 1:  An Stelle des zum Gemeinde-Vorsteher aufgerückten stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Schwefer wurde der Gemeinde-Verordnete Landwirt Josef Noeke einstimmig gewählt.
TOP 2:  Zu Mitgliedern des Schulvorstandes für die mit dem 1. April d.J.  begonnene 6-jährige Wahlperiode wurden die ausscheidenden Mitglieder Linneborn, Röther und Helnerus wiedergewählt.
TOP 3:  Zum Amts-Verordneten für die mit dem 1. April begonnene Periode wurde der Gemeinde-Verordnete Caspar Rocholl gewählt.
TOP 4:  In Sachen betreffend die behördenlicherseits geforderte Beschaffung eines weiteren Schullokals erkennt die Gemeinde-Vertretung das Bedürfnis an. Der vorgeschlagenen Umbauung der Schule an der Oeventroper Straße (Hauptstraße, Altes Feuerwehrhaus) kann dieselbe jedoch nicht zustimmen. Sie hält vielmehr die Errichtung eines Neubaus für zweckmäßig und wird auf Beschaffung eines neuen Bauplatzes alsbald Bedacht nehmen. - Eine Begründung für einen neuen Bauplatz ist hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Dem Dr. Dehen sollen auf seinen Antrag hin 80,17 Mark aus der Gemeindekasse angewiesen werden. – Wohl „Armengeld“.
TOP 9:  Der Antrag des Krieger-Vereins betreffend Anschüttung des Platzes beim Krieger-Denkmal zunächst mit Faulschiefer und Hartkies wurde genehmigt und die Kosten auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 11:  Der Witwe Geihsler sollen 3 Meter Holz angewiesen werden.
TOP 14:  Die Polizei-Anordnung vom 22. April d.J. betreffend Reinigung der öffentlichen Straßen wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die Reinigung für den Mittwoch jeder Woche ausfällt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 16. Mai 1914:   TOP 3:  Es wurde Kenntnis genommen von dem Beschluss des Kreistages betreffend des Impfgeschäftes für den Kreis Arnsberg.
TOP 5:  Die Reinigung der alten Schule wurde der Ehefrau Christoph Leinbach unter den früheren Bedingungen vom 1. Juni d.J.  ab übertragen.  
Am 3. Juni 1914:
TOP 1:  In der Gemeinde-Unterstützungssache Mündelein wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Fabrikbesitzer Linneborn sich bereit erklärt habe, ratenweise die von der Gemeinde gezahlten Unterstützungen zu erstatten. – Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 2:  Zum 40-jährigen Krieger-Fest, ferner zur Bischofs-Feier und auch für das Gesang-Fest der Cäcilia soll das nötige Grün in der besprochenen Art abgegeben werden.  -  Das Grün meint den Baumschmuck am Straßenrand; der Bischof wurde entweder vom Bahnhof mit einer Kutsche oder am Orts-Anfang in seiner Kutsche feierlich abgeholt. -  Einschub aus der Chronik des Pfarrers Steimann (ein verpflichteter Bericht für das Bischöfliche Generalvikariat in Paderborn), wohl erst im Juli 1914 geschrieben: „In diesem Jahr wurde von Seiner Bischöflichen Gnaden am 25. Juni, nachmittags, das Hl. Sakrament der Firmung an 384 Firmlinge gespendet. Der Gruß: Et pastori et gregi omnia salutaria in Domino. Freienohl, d. 25. , m. Junii a. 1914. + Carolus Josephus, Ep. Pad.  (Dem Hirten und der Herde alle Segenswünsche im Herrn. Freienohl, am  25. Juni 1914,+ ((das Kreuz hier einZeichen für einen Bischof)) Carl Josef, Bischof von Paderborn)
TOP 5:  An Unkosten für den Brandmeister Schwefer der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden 15 Mark für die Teilnahme an dem Feuerwehrfest zu Attendorn genehmigt.   
Am 13. Juni 1914:   TOP 1:  Zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde der Kaufmann Fritz Gördes Sen. gewählt. - Eigenartig: der ist nicht in der Anwesenheitsliste und bei den die Sitzung Unterschriebenen aufgeführt.
TOP 3:  Die Gemeindevertretung erkennt an, dass der sogenannte Sunderweg, der die Provinzialstraße in Freienohl mit dem Giesmecker Wege in der Gemeinde Calle verbindet, sich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Der Ausbau dieses Weges nach Maßgabe des vorliegenden Kostenanschlags wird daher hiermit beschlossen. Da die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde schlecht sind, so kann an den Ausbau nur dann herangetreten werden, wenn eine Beihilfe von ¼ der Kostenanschlags-Summe gewährt wird. Das Amt (!) wird gebeten, wegen der Erwirkung der Beihilfe aus dem Restfond das Erforderliche zu veranlassen.
Am 20. Juni 1914:  TOP 1:  Das vorgelegte Ortsstatut wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die Schnee-Räumung, das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen und das Besprengen zur Verhütung der Staub-Entwicklung wegfällt. - …schon anders geregelt…
TOP 3:  Die Wassersteuer der Witwe Caspar Trompetter wurde von 6,50 Mark auf 5,20 Mark, des Waldarbeiters Louis Siepe von 7,80 Mark auf 5,20 Mark, des Caspar Storm von 9,10 Mark auf 7,80 Mark, des Maurers Caspar Altenwerth von 7,80 Mark auf 5,20 Mark ermäßigt. M. – Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 6:  Zum stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher wurde Caspar Rocholl gewählt.
Am 2. Juli 1914:   TOP 1:  Die Anlieferung von 170 Kubikmeter Kalksteine auf den Sunderweg, Lieferzeit bis 1. Augst d.J. und für 5 Mark pro Kubikmeter und 220 Meter, Lieferzeit bis 1. September d.J.  für 4,50 Mark in der Twiete wurde den Unternehmer Gebr. Rocholl unter den vorgelesenen Verding-Bedingungen übertragen.
TOP 2:  Die Gewinnung und Anfuhr von 270 Kubikmeter Grauwacke, Lieferzeit bis 15. August d.J.,  wurde unter den Verding-Bedingungen für 3 Mark pro  Kubikmeter  dem Unternehmer Heinrich Schweer  übertragen.
TOP 9:  Über die Wege-Verbesserung soll in der Folge weiterverhandelt werden.
Am 27. Juli 1914:   TOP 2:  Die bisher jährlich an die Hebamme Schröer von der Gemeinde für Armen-Entbindungen gezahlte Unterstützung von 50 Mark soll vom 1. Juli d.J. ab an die beiden Hebammen, nämlich Schröer und Trumpetter verteilt werden, sodass jede von dem bezeichneten Tage ab jährlich 25 Mark erhält.
TOP 3:  Die Wassersteuer des Arnold Becker wurde pro 1914 um 2,60 Mark  herabgesetzt, weil derselbe keinen Mieter mehr hat..
TOP 7:  Dem Unternehmer Schweer wurden für die Anlieferung von Steinen (Grauwacke) auf den Sunderweg von zirka  220 Kubikmeter  0,50 Mark pro Kubikmeter mehr bewilligt.
Am 31. Juli 1914:   TOP 1:  Die in dem Kostenanschlag für Sunderweg und Twiete laut Bekanntmachung … müssten die Arbeiten am Sunderweg am 15. August und die anderen an der Twiete am 1. Oktober fertig gestellt sein.
TOP 4:  Gegen den von der Oberpostdirektion vorgelegten Plan betreffend Kabel-Legung auf der Provinzialstraße war nichts zu erinnern (einzuwenden); jedoch dürfen der Gemeinde bei vorkommenden Reparaturen an der Wasserleitung sowie bei neuen Anschlüssen keine Kosten entstehen, sodass Beschädigungen an dem Postkabel der Gemeinde nicht zur Last fallen können.
Am 10. August 1914:    TOP 1:  Die auf dem Sunderweg verdungenen Arbeiten und zwar: (a) Aufbringen und Zerkleinern von 270 Meter Grauwacke zu Grobschlag wurden dem Ernst Stirnberg zu 80 Pfennig pro Kubikmeter; (b) Aufbringen von 650 Meter Feinschlag mit Anbindungsmaterial dem Josef Flinkerbusch zu 60 Pfennig pro Kubikmeter;   (c) Anfuhr von 50 Kubikmeter Dichtungsmaterial und Auseinanderbrechen (?) der Kohle-Asche und Anfuhr  des Wassers den Gebr. Rocholl pro Stunde und Pferd für 1 Mark zugeschlagen.
TOP 3:  Zur Prüfung der Jahresrechnungen sämtlicher Kassen wurden Rocholl, Kehsler und Noeke gewählt.
TOP 4:  Von dem Schreiben der Königl. Regierung betreffend Neubau einer Schule wurde Kenntnis genommen. - Inhaltliches ist hier nicht aktenkundig.
Am 13. August 1914:   TOP 2:  Zur Unterstützung der Familien, deren Ernährer zur Fahne einberufen sind, beschließt die Gemeinde-Vertretung, eine Volksküche einzurichten. Hoffentlich finden sich Mitglieder des Frauen-Vereins bereit, die das Kochen und Verteilen der Speisen an die von der Gemeinde-Vertretung als dürftig Anerkannte, besorgen.  Wünschenswert wäre es auch, wenn sich ein Commitee zur Sammlung von freiwilligen Gaben bildete. Auch der Kriegerverein soll gebeten werden, diese Einrichtung mit den vorhandenen Geldern zu unterstützen. Selbstredend wird der fehlende Rest auf die Gemeindekasse übernommen. – „Zur Fahne einberufen werden“: Soldat werden.  Beginn bdes Ersten Weltkriegs: 28. Juli 1914.
Am 24. August 1914:    TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die zur Weiter-Versicherung  der in den Krieg eingezogenen Mannschaften erforderlichen Beiträge für die hiesige Ortskrankenkasse aufzubringen, soweit diese Beiträge nicht durch freiwillige Leistungen der Arbeitgeber der in Betracht kommenden Familien oder sonstige freiwillige Beiträge entrichtet werden.
Am 22. September 1914:   TOP 1:  Die Gemeinde-Vertretung beschließt, auf den Anspruch der Einkommensteuer pro 1910, 1911 und 1912 zu verzichten, dagegen den Anspruch pro 1913 und 1914 ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) zu erhalten. – Der Grund ist nicht aktenkundig. Armut?
TOP 2:  Die Dienst-Unkosten für den Gemeinde-Vorsteher würden vom 1. Oktober ab von 250 Mark auf 500 Mark erhöht.
Am 26. September 1914:    TOP 1:  Mit der Instandsetzung der Hude soll am Montag, den 28. d.M. begonnen werden. Vorläufig sollen 30 Mann mit einem Höchstlohn von 35 Pfennig pro Stunde angestellt werden.
TOP 2:  Die Quartier-Gelder für den Bahnschutz sollen von der Gemeinde vorschussweise bezahlt werden.
TOP 4:  Heinrich Schwarzfärber soll für einen zugezogenen Miets-Mann zur Wassersteuer noch um 2,60 Mark pro 1914 herangezogen werden.
Am 3. Oktober 1914:    TOP 1:  Der vorgelegte Hauungsplan pro 1914/15 wurde genehmigt; dagegen wird gebeten, die unter Kapitel VIII Nr. 7  im Culturplan angegebenen Ausgaben fallen zu lassen, weil die Gemeinde in diesem und auch im nächsten Jahr außerordentlich viele und große Wege-Auslagen hat.
TOP 4:  Das Unterstützungsgesuch des Arbeiters Albert Becker wurde als berechtigt anerkannt und soll demselben vom 1. Oktober ab eine Unterstützung von 10 Mark gewährt werden. Die Erstattung ist bei dem verpflichteten Armen-Verband zu beantragen.
TOP 5:  Noch folgende Rechnungen und zwar von Adolf Pöttgen im Betrag von 102,51 Mark, und Johann Schwefer für die Volks-Küche im Betrag von 76,68 Mark, von Fritz Gördes im Betrag von 9,50 Mark, von Franz Molitor im Betrag von 8 Mark wurden auf die betreff. Gemeindekasse übernommen. - Volksküche : Krieg... Armut...
Am 7. Oktober 1914:    TOP 1:  Für die Notstandsarbeiten auf der Hude soll ein Betrag von 5.000 Mark aus dem Sparkassenbuch Nr. 26 erhoben werden.
Am 10. Oktober 1914:    TOP 3: Die Gemeinde Freienohl legt das Deck-Geld für die Ziegen vor, ist jedoch bereit, falls sich jedoch herausstellt, dass die Ziegen-Besitzer von dem im Feld stehenden Männern (als Soldaten „im Krieg“) nicht gezahlt werden kann, niederzuschlagen.
TOP 8:  Das zu erlassene Ortsstatut betreff. Straßen-Reinigung wurde unter Wegfall der Schnee-Räumung und Aufgrenzung von Straßenstaub (?) und Resträumung von abstumpfenden Gegenständen (?) genehmigt.
TOP 9:  Nachfolgende Rechnungen, und zwar Apotheker Duesberg im Betrag von 9,77 Mark; Gemeinde-Vorsteher Schwefer im Betrag von 202,00 Mark, Gemeinde-Vorsteher Schwefer im Betrag von 65,00 Mark, Gemeinde-Vorsteher Schwefer im Betrag von 53,30 Mark wurden auf die betreffenden Kassen zur Zahlung angewiesen. – Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 24. Oktober 1914:    TOP 2:  Zur Bestreitung der laufenden Rechnungen in der hiesigen Gemeindekasse soll ein Betrag von 4000 Mark von der Sparkasse Freienohl und dem Sparbuch Nr. 26 erhoben werden. Nach Ein...(?) für die Kriegszeit vorgelegten Gelder soll dieser Betrag wieder bei der Sparkasse angelegt werden.
Am 11.November 1914:     TOP 2:  Die Instandsetzung der 73, 16,69 ha großen Gemeinde-Hude, die nun schon ca. 20 Jahre als Ödland fast ertraglos dagelegen hat, ist im vorigen Jahr aufgrund eines vom Wiesen-Baumeister Heinemann aufgestellten Projektes beschlossen worden. Der Kostenanschlag lautet über 34.000 Mark. Zu dieser Summe ist eine Beihilfe aus dem West-Fonds bereits beantragt und in Aussicht gestellt. Der Gemeinde wird ein erheblicher Beitrag zur eigenen Deckung verbleiben. Der Beschluss ist zu einer Zeit gefasst worden, wo die Gemeinde noch in der Lage war, das Geld aufzubringen. Infolge der durch den Krieg geschaffenen Notlage hat die Gemeinde nun erhebliche Beträge zu Unterstützungen pp. (usw.) aufzubringen, sodass es heute nicht mehr möglich ist, das für die Hude erforderliche Geld flüssig zu machen. Mit Rücksicht auf die vorhandene große Arbeitslosigkeit wäre es aber sehr wünschenswert, wenn die Instandsetzung entsprechend dem vorliegenden Projekt schon jetzt ausgeführt werden könnte. Es wird beabsichtigt, die Arbeiten derart zu beschleunigen, dass auf einen Ertrag im nächsten Jahr mit Sicherheit gerechnet werden könne. Die Ausführung der Arbeiten in der jetzigen Zeit ist aber nur dann möglich, wenn der Gemeinde aus dem Notstandsfonds eine entsprechende Beihilfe bewilligt und die Restsumme des Kosten-Anschlags entsprechend der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 5. d.M. 1914  I  15 Nr. 1102  III als Darlehen gewählt wird. Der Herr Landrat soll gebeten werden, nach dieser Richtung hin für die Gemeinde einzutreten.
Am 14. November 1914:    TOP 5:  In Anbetracht der jetzt und in Zukunft zu leistenden Unterstützungen durch die Gemeinde wurde Abstand davon genommen, die Kriegs-Teilnehmer (!) aus der Gemeinde Freienohl betreff. der Sterbekasse des Deutschen Kriegerbundes ...(1 Wort nicht korrekt lesbar), der Landesversicherung auf Todesfall versichern zu lassen. Eine Umteilung der Versicherungsgelder für bereits Gefallen kann nicht stattfinden. - Auf den Antrag des Gesangvereins Cäcilia ist dieser von diesem Beschluss Mitteilung zu machen.
TOP 7:  Der Antrag von Frau Fritz Pöttgen wegen Armenunterstützung für Frau Franz Pöttgen wurde abgelehnt, da drei Söhne (unverheiratet) auf der Kuh-Hude bei der Gemeinde beschäftigt sind.
Am 28. November 1914:    TOP 1: Der Gemeinde-Vorsteher referierte über den Besuch des Herrn Regierungs-Präsidenten und des Herrn Stellvertret. Landrats behufs Besichtigung der in Ausführung begriffenen Verbesserungs-Arbeiten auf der Kuh-Hude und nahm die Gemeinde-Vertretung Kenntnis von der Gewogenheit, die von der Letzteren gestellten Anträge befürworten zu wollen.
TOP 2:  Als Weihnachtsgeschenk sollen für jeden zur Fahne einberufenen (wie sich das 2013 anhört!) Einwohner der Gemeinde aus den Überschüssen der per Gemeindekasse verbliebenen Quartiergelder (?) 5 Mark gezahlt werden. Dieser Betrag soll nach Bedarf und nach Wunsch des Familien-Angehörigen unter Zustimmung des Gemeinde-Vorstehers hier zur Verteilung gelangen. Ferner sollen an die Frauen bzw. Eltern aller einberufenen Soldaten jeder 3 Mark zur Auszahlung gelangen. Endlich soll für die drei Weihnachtsfeiertage, weil die Verabreichung von Speisen durch die Volksküche ausfällt, an jede Frau der einberufenen Soldaten aus den genannten Überschüssen 2 Mark gezahlt werden.  Die Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten erhalten ebenfalls 5 Mark ausgezahlt. Eine Bescheerung (korrekt abgeschrieben) für die Kinder der Kriegsteilnehmer soll am ersten Weihnachtsfeiertag im Saal des Wirts Hellmann stattfinden, wozu pro Kind 50 Pfennig zur Verfügung gestellt werden. Zu dieser Bescheerung sollen die hiesigen Nachkommenschaften (!), Verwundeten und Ge...(?) eingeladen und für deren Bedürfnisse 20 bis 25 Mark verausgabt werden.
TOP 3:  Die Beratung über die Unterstützungssätze wurden vorläufig zurückgestellt.
TOP 4:  Die Vorratsermittelung am 1. Dezember d.J. wurde dem Landwirt Joseph Noeke und August Noeke übertragen und sollen hierfür 10 Mark gezahlt werden.
Am 16. Dezember 1914:
TOP 1:  Zufolge des Beschlusses vom 28. November soll an die laut aufgestellter Liste Angehörige für Kriegsteilnehmer ein Weihnachtsgeschenk von 8,15 Mark gezahlt werden. Für nachfolgend benannte Angehörige soll das Geschenk zur Zahlung von rückständiger Miete verwendet werden und zwar (1.) für Frau Theodor Cordel, (2.) Frau Heinrich Klauke, (3.) Bernward Kintrup, (4.) Egbert Pütz, (5.) Gottfried Beir (?), (6.) Joseph Weber, (7.) Georg Neise, (8.) Paul Hander (?), (9.) Johann Lakmann (?), (10.) Anton Loerwald jun., (11.) Franz Loerwald und (12.) Heinrich Bürger. - (?) = nicht korrekt lesbar.
TOP 4:  Der laut Bechluss vom 28. November an einen Teil der Kriegsteilnehmer verausgabte Betrag von 3 Mark wurde durch Post-Quittung nachgewiesen.
Am 14. Januar 1915:   TOP 1:  Die Wahl des Gemeinde-Verordneten Zacharias und Kerstholt wurden für gültig erklärt und die neu gewählten Gemeinde-Verordneten wurden vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eides statt in ihr Amt eingeführt.
TOP 2:  Zum Schriftführer wurde der Gemeinde-Verordnete Kerstholt gewählt. – Leider sind hier die Vornamen nicht aktenkundig.
TOP 5:  Der Gemeinde-Vorsteher wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der der Volksküche vorzulegen.
TOP 8:  Die Rechnung der Ww. C. Feldmann zu Freienohl über 39,00 Mark für Arbeiten in der Volksküche und von 44,50 Mark von Joesph Schmidt für die Hude wurden auf die Gemeindekasse, bzw. auf die Hudekasse übernommen.
TOP 9:  Von dem Schreiben des Apothekers Duesberg betreffend des Fehlbetrages aus dem Vertrag mit ihm über das garantierte Einkommen aus der Apotheke im abgeflossenen Geschäftsjahr wurde Kenntnis genommen. Der Fehlbetrag von 213,08 Mark wurde als richtig anerkannt und kann der Betrag zur Zahlung an den Frauenverein angewiesen werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. - Dem Apotheker Duesberg soll für seine hochherzige Stiftung der Dank der Gemeinde-Vertretung ausgesprochen werden.
TOP 13:  Der Familie des Fabrikarbeiters Albert Becker wird während der Dauer der Abwesenheit des Familienernährers in der Lungen-Heilanstalt Ambreck als Unterstützung das Mittagsessen aus der Volksküche bewilligt.
Am 30. Januar 1915:    TOP 3:  Von der Abrechnung über den An- und Verkauf der Grundstücke vom Rittergut Bockum wurde Kenntnis genommen. Das Wort Rittergut zum ersten Mal! Zeitgeschichtlich korrekt: „Germanen“, sogenannte Volkslieder, Namen von Studentenverbindungen und Jugendverbänden…
TOP 7:  Die Rechnung der Firma Heinrich Meier (?) zu Hagen über 25,60 Mark soll zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen werden. Über die Lieferung von 15,60 Mark unterm 14. Juli 1914 ist zunächst eine zusammengestellte Rechnung einzureichen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig, s.u. 19. Februar 1915, TOP 7: Feuerwehr..
TOP 9:  Der Antrag Pöttgen und Genossen auf Niederschlagung der Kommunal-Steuer und Gebäude-Steuer kann mit Rücksicht auf die von der Gemeinde gewährte erhebliche Unterstützung aus der Volksküche nicht genehmigt werden.
Am 11. Februar 1915:   TOP 1:  Der Ehefrau Heinrich Bürger und der Ehefrau Theodor Kordel sollen als Entgelt für Verzicht für das Essen aus der Volksküche eine Bar-Entschädigung in Höhe von 10 Pfennig pro Tag und Portion bis zur Angleichung der Miets-Rückstände gewährt werden.- Ein Grund für diese differenzierte Sicht, Praxis sind nicht aktenkundig.
TOP 2:  Der Ehefrau Anton Lörwald soll an Miets-Unterstützung monatlich der Betrag von 6 Mark vom 1. September 1914 ab unter der Bedingung bewilligt werden, dass der Hausbesitzer den Rest der Miete erlässt.
TOP 3:  Dem Invaliden Anton Mündelein soll vom 1. Februar 1915 ab eine monatliche Armen-Unterstützung von 10 Mark bewilligt werden.
TOP 5:  Für die Kultivierung der Hude soll bei der Landes-Versicherungs-Anstalt ein Darlehen in Höhe von 17.000 Mark gegen 4 % Zinsen und 2 % Tilgung aufgenommen werden.
Am 19. Februar 1915:   TOP 1:  Der Gemeinde-Haushaltsplan für die Rechnungsjahre 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt auf 38.800 Mark. Der Fehlbetrag mit 20.140 Markdurch Zuschläge von 240 % zur Einkommen-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer 240 % zur Grundsteuer und 100 % zur Betriebs-Steuer aufgebracht werden. - TOP 2: Der Haushaltsplan der Wasserwerkskasse für die Rechnungsjahre 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 2.250 Mark festgesetzt. -  TOP 3:  Der Haushaltsplan der Fortbildungsschulkasse für 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 650 Mark festgesetzt. - TOP 4:  der Haushaltsplan der Hudekasse für 1915/16 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 1.310 Mark festgesetzt.
TOP 6:  Die Rechnung von Heinrich Meier (?) zu Hagen für die Feuerwehr über 15,60 Mark soll auf die Gemeinde übernommen werden.
TOP 7:  Die Armen-Unterstützung für die Wwe Köhne wird von 15 auf 10 Mark monatlich herabgesetzt. Im Übrigen sollen die Unterstützungen wie bisher bestehen bleiben.
Am 27. Februar 11915:   TOP 2:  Der Herr Ehrenamtmann (Schulte) soll ersucht werden, bei dem Königl. Landrat dahin vorstellig zu werden, dass die Regelung, bzw. ...(3 Wörter nicht korrekt lesbar) … bedarfs der Gemeinde Freienohl als Kommunalverband oder falls dieses nicht angängig ist, dem Amt als Kommunalverband übertragen wird.  Die Gemeinde-Vertretung geht hierbei von der Voraussetzung aus, dass den Einwohnern durch diese Maßnahme das Brot ebenso billig geliefert werden kann als in den Kommunalverbänden über 10.000 Einwohnern. Bei der Versorgung durch die Kriegs-Getreide-Gesellschaft wird eine Verteuerung des Brotes von circa 30 % eintreten.
Am 16. März 1915:   TOP 1:  Die Gemeindekassen-Rechnung für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 59.912,87 Mark; in Ausgabe auf 50.926, 89 Mark; mithin Bestand 8.985,98 Mark; Einnahme-Reste 10.091,28 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 2:  Die Rechnung der Schulkasse für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 16.425,46 Mark; in Ausgabe auf 16.962,70 Mark; mithin Vorschuss 537,24 Mark; Einnahmen-Reste 14,00 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 3:  Die Fortbildungs-Schulkassenrechnung für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 1.357,76 Mark; in Ausgabe auf 892, 37 Mark; mithin Bestand 465,39 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -  TOP 4:  Die Rechnung der Hude-Kasse für 1913 wurde festgestellt in Einnahme auf 2.275,85 Mark; in Ausgabe auf 827,39 Mark; mithin Bestand 1.448,46 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt. -
TOP 5:  Die Rechnung der Wasserwerks-Kasse für 1913 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme auf 18.760,30 Mark; in Ausgabe auf 18.747,29 Mark; Bestand 13,02 Mar; Einnahme-Reste 28,28 Mark. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.
TOP 7:  Die Einnahmereste Theodor Geihsler mit 15,20 Mark, Apotheker Floret mit 66,94 Mark, Otto Geihsler mit 68,99 Mark, August Mündelein  mit 35,00 Mark und die Ziegen-Führungskosten Klauke und Genossen mit 22,75 Mark werden niedergeschlagen. Letzterer Betrag soll jedoch bei Ausstellung der Liste über die Kosten der Ziegenführung pro 1915 in Ansatz gebracht und von den Ziegen-Besitzern wieder eingezogen werden. Für die Kasse Georg Neise mit 3,30 Mark, Fritz Beckmann jun. mit 8,50 Mark, Johann  ...(Name nicht korrekt lesbar) mit 5,40 Mark, Josef Molitor mit 6,01 Mark soll der Rendant Bracht in Anspruch genommen werden, falls er nicht nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur rechtzeitigen Einziehung der Beträge getroffen hat. Bezüglich des Restes Johann Vollmer mit 7,10 Mark ist seitens des Rendanten nähere Aufklärung zu geben, da hier ein Urteil vorliegt und die Weigerung des Vollmer unbegründet ist.
TOP 8:  Der Wassersteuer-Rest der Wwe Fritz Neise mit 2,60 Mark wird in Abgang gestellt. - Früher: „wird niedergeschlagen“.
TOP 9: Da zur Fertigstellung der Vieh-Weide-Anlage die hier noch vorhandenen Arbeitskräfte nicht mehr ausreichen, soll die Überlassung von 80 Kriegsgefangenen aus dem Gefangenenlage Meschede beantragt werden. Als Unterkunftsräume für die Gefangenen soll das Schützen-Haus eingerichtet werden. Die Gemeinde übernimmt die volle Verpflegung und verpflichtet sich zur Übernahme der in der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 16. Februar 1915 Tagebuch Nr. I, 2, Nr. 968 II bezeichneten Leistungen.
TOP 10:  Es wird da vorausgesetzt, dass die Bürgerstätten und die Arbeitsgeräte für die Gefangenen aus dem Gefangenenlager Meschede überlassen werden.
Am 19. März 1915:   TOP 1:  Von dem Stand der Verhandlungen über den Schulhaus-Neubau wurde Kenntnis gegeben. - Inhalte sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Der Antrag der Frau Fritz Vernholz auf Gestattung der Ratenzahlung für den Hude-Steuerrest wird abgelehnt. -  Noch zeitbedingt: der Vorname der Frau wird nicht genannt; diese Frauen-Einschätzung ändert sich – offiziell - erst ab 1919, nach dem Ersten Weltkrieg, in einer „neuen Zeit“.
TOP 6:  Der Antrag der Wwe Köhne auf Wiedergewährung der gekürzten Armen-Unterstützung im Betrag von 5 Mark wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der Familie des zur Fahne einberufenen Johann Pöttgen soll die Familien-Unterstützung für die Ehefrau im Betrag von 12 Mark monatlich belassen werden.
TOP 9:  Die Löhne für die Hude-Arbeiter sollen in Zukunft nach Leistung bis zum Höchst-Betrag von 40 Pfennig pro Stunde festgesetzt werden.
Am 5. April 1915:  TOP 1:  Von der Bestellung von Ess- und Saat-Kartoffeln soll mit Rücksicht auf die geringen Anmeldungen Abstand genommen werden.
TOP 2:  Dem Fabrikarbeiter Johann Kohsmann zu Freienohl wird auf seinen Antrag zu den Unterhaltungskosten (Gesundheit usw.) seiner geisteskranken Tochter Theresia eine monatliche Unterstützung von 5 Mark bewilligt. Der Betrag ist von dem Ortsarmen-Verband Paderborn wieder einzuziehen.
TOP 6:  Dem Maurer August Altenwerth soll die Wasser-Steuer für den Winter vom 1. August 1914 ab im Betrag von 1,75 Mark erlassen werden.  – Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 20. April 1915:  TOP 3:  Dem Waldwärter Elkemann wird auf Antrag der Gräfl. (?)   von Westfalen...(?) Forstverwaltung die Übernahme des Jagd- und Forstschutzes in den gräflichen Waldungen für die Dauer des Krieges unter der Bedingung bewilligt, dass die Verwaltung des Gemeindewaldes nicht darunter leidet.
Am 28. April 1915:  TOP 1:  Zum Kuh-Hirten wurde Ernst Schirp angestellt. Als Lohn erhält selbiger pro Tag 3,75 Mark. Die näheren Bedingungen hat Schirp mit dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer zu vereinbaren. Ferner soll versucht werden, einen Schweine-Hirten für dieses Jahr anzustellen. Der Gemeinde-Vorsteher hat das weitere zu veranlassen.
TOP 2:  Für den Totalitätshieb, - Aufarbeitung von Windbruch usw. -, können in Tagelohn ausgeführt werden unter der Bedingung, dass der Waldwärter Elkemann die Arbeiten täglich beaufsichtigt.
TOP 3:  Die Loh-Gewinnung aus dem hiesigen Gemeindewald soll sobald wie möglich in Angriff genommen werden. Sollten hiesige Arbeiter hierzu nicht vorhanden sein, so sollen zu dieser Arbeit Kriegsgefangene angenommen werden.
TOP 6: Der Wirt Köster soll zu der vorigjährigen Einkommensteuer wieder veranlagt werden. - 2010: „Bei Bruno“ Köster.
TOP 11: Die Rechnungen A. Figge über 10,00 Mark (Decken für die Wachen), ferner an Figge 8,50 Mark (für Stoffe geliefert an das Schwesternhaus), ferner 6,20 Mark an Apotheker Duesberg für Verbandsstoffe an das Schwesternhaus, sowie an Joseph Krick Meschede für einen gelieferten Sarg (Kintrop) 20,00 Mark, an Chiarelli , Altena, für Pflaster-Ausbesserung auf der Bergstraße (nicht mehr: Erste Straße oder Östliche Straße!) 9,00 Mark (sollen) auf die Gemeindekasse übernommen werden.
TOP 12:  Die Kriegsunterstützung der Familie Kintrop (soll) an die Pfleger ausgezahlt werden, dagegen verbleibt die Unterstützung für die Frau der Gemeinde. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
 
Am 28. Mai 1915:  TOP 3:  Der Wirt Ferdinand Köster zu Bockum (!) soll zu 6.00 Mark Kommunal-Einkommensteuer veranlagt werden. - 2010: „Bei Bruno“.
TOP 5:  Der Beschluss vom 5. April d.J. über die Unterstützung der Theresia Kohsmann wird aufgehoben, da der Orts-Armenverband Paderborn die Erstattung abgelehnt hat. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
TOP 6: Der Antrag der Ehefrau Josef Trompetter auf Gewährung einer Wohn-Beihilfe wird mit Rücksicht darauf abgelehnt, dass nunmehr aufgrund der Bundesratsverordnung vom 23. April 1915 eine Beihilfe bis zu 50 Mark aus Reichsmitteln gewährt werden kann. Der Antragstellerin wird anheimgegeben, einen dahin gehenden Antrag zu stellen.
TOP 7:  Es wurde davon Kenntnis genommen, dass die Königl. Oberförsterei die Distrikte  116 b, 117, 118, 119 a, b, 120, 121, 122, 130, 134 und 135 zum Schweine-Eintrieb frei gegeben hat. Von dem Auftrieb der Schweine muss vorläufig Abstand genommen werden, da sich kein Schweine-Hirt gemeldet hat.
TOP 9:  In die Kommission zur Huflattich-Schau (!) wurden der Gemeinde-Verordnete Rocholl nd der Waldwärter Elkemann gewählt.
TOP 10: Der Antrag der Ehefrau Franz Junker zu Hüsten auf Armenunterstützung für das Kind Franz Geihsler wird abgelehnt, weil der Vater des Kindes, der Steinbruch-Arbeiter Franz Geihsler, zur Unterhaltung des Kindes in der Lage ist. - Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.
TOP 11:  Die Krankenkassen-Beiträge für die zum Heeresdienst eingezogenen Mitglieder Wilhelm Borbeck, Ewald Kohsmann, August Schnapp, Franz Wiesemann jun.,  Kaspar Düring, Josef Zacharias, Hubert Köster, Josef Schwefer, Josef Trompetter, Heinrich Helnerus jun., Christian Butz, Franz Höhmann und Anton Folle werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 12:  Von dem Schreiben des Kreis-Bauamtes über die Anfertigung eines Projekts zum Schulneubau wurde Kenntnis genommen. Die Anfertigung des Projektes kann mit Rücksicht darauf, dass die Grundstücksfrage noch nicht geklärt ist, nicht erfolgen.
Am 18. Juni 1915:   TOP 1:  Die Polizei-Verordnungen vom 14. April 1898 und vom 21. Juni 1900 betreffend Regelung des Verkehrs auf der Langelbrücke wurden auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft. Da die Polizei-Verordnungen Bestimmungen enthalten, die nicht mehr als zweckmäßig gelten können, werden sie aufgehoben und wird dem vorgelegten Entwurf zum Erlass einer neuen Polizei-Verordnung zugestimmt. – Ausführliches ist – leider – nicht aktenkundig.
TOP 4:  Die Rechnung der Frau Theodor Hellmann über 23,90 Mark wird auf die Gemeinde übernommen. – Der Inhalt der Rechnung ist nicht aktenkundig. Zur Erinnerung: Vereinshaus Hellmann, Gastwirtschaft...
TOP 5: Der Antrag der Ehefrau Theodor Hellmann auf Niederschlagung der Lustbarkeits-Steuer wird abgelehnt. – Die Lustbarkeiten sind nicht aktenkundig; Bier und Tanzen…?
TOP 6:  Die Krankenhaus-Pflegekosten für die Unterbringung der Ehefrau Josef Geihsler im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen. – Gründe, - Krankheit -,  sind nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der auf den Waldwärter Elkemann entfallende Krankenkassen-Beitrag von 24 Mark pro Jahr wird auf die Gemeindekasse übernommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Am 30. Juni 1915:   TOP 1:  Die in dem vom Rendanten Bracht dargelegten Rest-Verzeichnis enthaltenen Reste der Kriegsteilnehmer im Gesamtbetrag von 159,37 Mark werden niedergeschlagen. –  Die Reste sind hier nicht benannt.
TOP 3:  Von dem Schreiben des Gemeinde-Vorstehers zu Hirschberg vom 24. Juni d.J. betr. Unterstützung der Frau Kersting wurde Kenntnis genommen. Das Essen mit 2 Portionen kann gegen Berechnung von 30 Pfennig pro Tag an die Frau abgegeben werden. Der Betrag ist monatlich von der Gemeinde Hirschberg wieder einzuziehen. - Die Gemeinde-Vertretung kennt auch den Vornamen dieser Frau Kersting, aktenkundig ist der nicht.
TOP 4:  Die Armenunterstützung des Invaliden Anton Mündelein wird von 10 auf 15 Mark monatlich vom 1. Juni d.J. ab erhöht. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Ende der Akte Amtsarchiv Freienohl 415, Abschrift der Protokolle der Gemeinde-Vertretung Freienohl vom 22. September 1908 bis zum 30. Juni 1915.
Beginn der Akte Amtsarchiv Freienohl 417, im Textvergleich mit der inhaltlich gleichen Akte Amtsarchiv Freienohl 416, Abschrift der Protokolle der Gemeinde-Vertretung / Gemeinde-Versammlung vom 10. Juli 1915.
Am 10. Juli 1915:    TOOP 2:  In der alten Försterwohnung, welche zur Zeit an die Witwe Johann Siepe vermietet ist, sollen 2 elektrische Lampen inklusive Beleuchtungskörper angelegt werden. Die Anlagekosten sind von der Mieterin mit 10 % der Anlagekosten als Zuschlag zur Miete zu verzinsen und zu tilgen.
TOP 4:  Der Antrag des Fabrikarbeiters Wilhelm Becker auf Niederschlagung der Gemeinde-Einkommensteuer wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig
Am 29. Juli 1915:       TOP 1:  Die Fertigstellung der Twiete mit dem Wegebau-Unternehmer Johann Flinkerbusch auf Grund des Kostenanschlags und der Bedingungen vom 27. Juli 1915 abschließend mit 7.018,40 Mark übertragen.  Bei der Offerte des Kaspar Rocholl wurden bezüglich der gleichen Position 25 vorgenommenen Änderungen Bedenken erhoben. Die Gemeinde-Vertretung beschloss deshalb mit Stimmenmehrheit, die von dem Kaspar Rocholl eingereichte Offerte zu verwerfen.
TOP 2:  Mit Rücksicht auf die Futterknappheit soll auch in diesem Jahr der Gemeindewald für die Ortseingesessenen zur Gewinnung von Laubheu und Waldstreu freigegeben werden.
Am 9. August 1915:   TOP 1:  Die Sitzung wird aufgehoben wegen ungenügender Bezeichnung  zur Beratung gelangenden Gegenstände auf der Tagesordnung. - 2010: Schmunzeln.
Am 14. August 1915:
TOP 3:  Dem Holzhändler H. Molitor wurde auf sein Angebot vom 1. August der Zuschlag erteilt mit der Maßgabe, dass das bei der Volksküche lagernde Grubenholz zum Preis von 6,50 Mark pro Raummeter mit übernommen wird.  - Die Stelle der Volksküche ist hier nicht aktenkundig. Im Gasthaus Bracht.
TOP 4:  Für Benutzung und Überlassung des Schützen-Hofes an die Jugend-Wehr sollen dem Schützen-Verein 30 Mark gezahlt werden. - Schützen-Hof: hinter der Schützen-Halle (Richtung WoFi). – Jugend-Wehr?
TOP 5:  Der Antrag des Johann Kehsler auf Anbringung einer Straßenlampe in der Rümmecke wurde vorläufig abgelehnt. - Kriegszeit?
TOP 6:  Die Anträge der Frau Josef Vollmer und der Frau Adam Heckmann sollen hinsichtlich der ausgesprochenen Wünsche berücksichtigt werden. - Diese Wünsche sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Der Unterstützungsantrag des Th. Kordel wurde abgelehnt, da außer der im Antrag benannten Unterstützung für sieben Personen Mittagessen aus der Volksküche verabreicht wird. - Genaueres ist hier nicht aktenkundig.
TOP 8:  Der Antrag von Egbert Pütz wurde dahin berücksichtigt, dass für seine Frau auch die Kreis-Unterstützung gezahlt werden soll.
TOP 9:  Auf ihren Antrag sollen Frau Josef Figge die Zuschläge zur Gewerbesteuer ganz, der Frau Albert Figge zur Hälfte erlassen werden vom 1. August 1914 an.
TOP 10:  Dem Schlosser Landsturmmann Johann Pöttgen sollen vorschussweise zur Bezahlung an Bertha Montag für vier Monate hauszuhalten 60 Mark aus der Gemeindekasse zinsfrei gegen Ausstellung einer Anerkennung und Verpflichtung zur ratenweisen Rückzahlung nach dem Krieg gezahlt werden. – Gründe usw. sind hier nicht aktenkundig.
Am 25. August 1915:   TOP 1:  Die Beschwerde des Gemeinde-Verordneten Kehsler gegen den Gemeinde-Vorsteher Schwefer wurde bezüglich des Holzverkaufs als unbegründet erachtet. Im Übrigen wurde von dem Inhalt der Beschwerde und der Erwiderung des Gemeinde-Vorstehers Kenntnis genommen. - Mehr ist nicht aktenkundig. Streitereien sind auch mal aktenkundig.
TOP 3:  Die Rechnung der Firma Friedrich Kremer in Arnsberg über 2,85 Mark für geliefertes Bruchband an Kind Heinrich Bürger wird auf die Gemeindekasse übernommen. Die übrigen Unterstützungsgesuche werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Der Ehefrau Egbert Pütz soll aufgegeben werden, über ihren Gesundheitszustand ein ärztliches Attest beizubringen
Am 3. September 1915:     TOP 2:  Der Ehefrau des Kriegsteilnehmers Ernst Grahse zu Brumlingsen wird als Entgelt für das Mittagsessen aus der Volksküche, welches sie nicht abholen kann, als Unterstützung die Lieferung von 2 Zentnern Kartoffeln monatlich bewilligt. - Aktenkundig ist nicht die Größe der Familie, der Nicht-Kriegsteilnehmer.
TOP 3:  Von der Aufstellung über die Kriegsküche im ersten Kriegsjahr wurde Kenntnis genommen. Die Kriegsküche soll auch fernerhin in der bisherigen Weise fortgeführt werden.  - Die Aufstellung ist hier nicht aktenkundig. Kriegsküche = Volksküche?
Am 18. September 1915:     TOP 1:  Zum Mitglied der Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Kommission wurde der Vorarbeiter Johann Zacharias und zu dessen Stellvertreter der Wiegemeister Franz Becker gewählt. Zacharias erklärte, die Wahl anzunehmen. – Wiegemeister?
TOP 4: Der Witwe Klemens Staudinger zu Freienohl wird bis auf weiteres eine monatliche Unterstützung von 30 Mark bewilligt. Desgleichen soll die Ehefrau Gerasch als Entgelt für Verzicht für das Essen in der Volksküche der Betrag von 15 Mark monatlich vom 1. September d.J. ab erhalten.
Am 6. Oktober 1915:
TOP 1:  Der gepflasterte Pfad von der Provinzialstraße zur Wohnung des Herrn Pastors entlang der Twietenstraße soll nach dem Vorschlag des Provinzial-Straßenmeisters Kohsmann neu angelegt werden. Falls das Grundstück des Wirts Hachmann dazu in Anspruch genommen werden sollte, ist vorher eine schriftliche Vereinbarung mit Hachmann zu treffen. – Zeitüblich  war noch lange solch ein besonderer Zuweg zu Hochwürden (der erste Wortteil „Hoch…“ belegt das)
Am 16. Oktober 1915:   TOP 1:  Für die Schulklasse des Lehrers Hanebrink soll ein neuer Ofen beschafft werden. Von den 3 hier ansässigen Firmen sollen geeignete Vorschläge eingeholt werden.
TOP 3:  Den Ehefrauen Egbert Pütz, Heinrich Bürger und Josef Weber soll mit Rücksicht auf die vorliegenden besonderen Verhältnisse vom 1. Oktober d.J. ab eine Unterstützung von monatlich 5 Mark bewilligt werden. -  Diese Verhältnisse sind inhaltlich nicht aktenkundig; vielleicht hohe Kinderzahl, Ehemann ist „Kriegsteilnehmer“?
Am 21. Oktober 1915:  TOP 4:  Es sollen circa 500 Liter Kartoffeln für die Volksküche angekauft werden. Und mit dem Ankauf wurde der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher beauftragt.  Als Höchstpreis wurden 3,53 Mark pro Liter festgesetzt. – Familien, deren Mann „im Feld“, Soldat war, waren auf diese Gemeinde-Hilfe angewiesen. Einzelheiten sind hier – leider – nicht aktenkundig.
Am 12. November 1915:   TOP 1:  Von den zur Verteilung zur Verfügung stehenden Kreis-Zuschüssen für die Monate August, September und Oktober soll der Antrag von 940 Mark an die Angehörigen der Kriegsteilnehmer verteilt werden, sodass auf den Kopf der unterstützungsberechtigten Person 2,50 Mark entfällt.
TOP 2:  Mit der Beaufsichtigung des Gemeinde-Waldes und der Gemeinde-Feldflur soll der Haumeister Johann Kaspar Zacharias beauftragt werden. Die nähere Dienstanweisung und Vergütung soll der Gemeinde-Vorsteher mit Zacharias vereinbaren.
TOP 5:  Der alte Ofen aus der Schulklasse des Lehrers Hanebrink soll für 5,04 Mark an den Kaufmann A. Emmerich aufgrund seines Angebots abgegeben werden.
Am 19. November 1915:   TOP 1:  Der Vorsitzende trug den Stand der Kosten für die Volksküche, die Zahl der entnommenen Portionen vor und stellte fest, dass in der letzten Woche pro Portion 17,6 Pfennig entstanden waren. - Weitere Zahlen sind hier leider nicht aktenkundig.
TOP 2:  Es wurde dann die Einquartierungsliste vorgetragen und fand sich auch hier außer geringen Einwendungen aber so wenig wie bei 1 zu erinnern. Die Einquartierung soll in derselben Weise wie bisher bei den Eingesessenen vorgenommen werden, da eine große Belastung eben so wenig wie Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten.
TOP  3: Unter Berücksichtigung der schwierigen Hauung soll den Holzarbeitern mit Genehmigung der Forstbehörde ein erhöhter Hauerlohn gezahlt werden und zwar für Kloben und Knüppel 1,20 Mark, für Reiser-Knüppel 1,00 Mark pro Raum-Meter. Die Verkaufstaxen wurden festgesetzt: für je 1 Meter Kloben 4,50 Mark, 1 Meter Knüppel 3,70 Mark und für 1 Meter Reiser-Knüppel 1,70 Mark.
Am 29. November 1915:     TOP 1:  Die Kuh- und Rinder-Hude soll nach dem vom Obstbau-Lehrer Musilik (?) aufgestellten Projekt mit circa 2000 Stück Obstbäumen bepflanzt werden unter der Bedingung, dass aus Reichs- oder Staatsmitteln die Hälfte der Kosten-Anschlagssumme von 7.200,00 Mark = 3.600,00 Mark als Beihülfe (!) bewilligt wird. Die Gemeinde übernimmt für die Hude-Interessenten die Bürgschaft für das aufzunehmende Darlehen von 3.600,00 Mark. Die Verzinsung und Tilgung dieses Darlehens muss von den Interessenten nach Maßgabe der übrigen Hude-Lasten aufgebracht werden. Die Gemeinde unterwirft sich der von der Staatsbehörde an die Bewilligung der Beihülfe geknüpften Bedingungen.
TOP 2:  Der Antrag der Witwe Köhne auf Erhöhung der Armen-Unterstützung wird abgelehnt. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
Am 19. Dezember 1915:   TOP 3:  Dem Kriegshilfsverein des Regierungsbezirks Arnsberg für den Kreis Lemburg in Ostpreußen soll als Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 20,00 Mark beigetreten werden.
Am 4. Januar 1916:    TOP 1:  Bezüglich der Beschwerde der Witwe Köhne wird bemerkt, dass die Beschwerdeführerin das Einkommen aus der Schul-Reinigung verschwiegen hat. Nachdem die Mutter gestorben ist, kann die Antragstellerin weitere Lohn bringende Beschäftigung ausüben. Mit Rücksicht auf die durch den Sterbefall und die Krankheit der Mutter entstandenen Kosten soll ihr jedoch eine einmalige Unterstützung von 20,00 Mark bewilligt werden.
TOP 2:  An 90 Familien von Kriegsteilnehmern laut aufgestellter Liste sollen je 2 Raum-Meter Reiser-Knüppel aus dem Gemeindewald unentgeltlich abgegeben werden. Als Kaufpreis ist in das Holz-Versteigerungs-Protokoll der Betrag von 3 Mark pro Raum-Meter anzusetzen. Der noch zur Verfügung stehende Kreis-Zuschuss in Höhe von 348,00 Mark soll hierbei zur Berechnung kommen. – Die Liste ist hier nicht aktenkundig.
Am 9. Januar 1916:     TOP 1:  Die Höchstpreise für Schweine-Fleisch sollen nach dem Vorgehen der Stadt Neheim auch für die hiesige Gemeinde maßgebend sein. -  Diese Preise sind hier nicht aktenkundig.
Am 17. Januar 1916:      TOP 2:  Für die Beaufsichtigung des Gemeindewaldes während der Dauer der Einberufung des Gemeindewald-Wärters zum Heer durch den Gemeinde-Vorsteher wird diesem eine Entschädigung von 100 Mark pro Jahr vom 1. November 1915 ab bewilligt.
TOP 4:  Der Witwe Anna Schramm soll 2 Meter Armenholz überwiesen werden. -  Vielleicht zum 1. Mal: der weibliche Vorname der Witwe wird genannt, nicht mehr der männliche Vorname ihres verstorbenen Mannes. Vielleicht ist ihr Sohn „im Feld“.
Am 30. Januar 1916:    TOP 2:  Der Witwe Arnold Geihsler sollen 2 Meter Brennholz überwiesen werden. - Auf Antrag der Frau Peter Lübke soll deren Mutter im Krankenhaus zu Meschede auf Kosten der Gemeinde untergebracht werden. - Der Antrag der Witwe Theune wurde abgelehnt, da selbige durch Näharbeit oder Arbeiterin auf der Spinnerei sich und ihr Kind ernähren kann. -  Der Antrag des Fabrikarbeiters Josef Höhmann auf Erlass des Einquartier-Geldes wurde abgelehnt, jedoch soll dieser Betrag von 25,20 Mark vorläufig gestundet werden. - Ebenso soll dem Schweine-Schlachter F. Köster dieser Betrag von 25,11 Mark gestundet werden. - Der Stundung der Beträge soll bis zum 1. Mai d.J. ausgedehnt werden. Die dem Anton Pieper angewiesenen 2 Meter Brennholz sollen seinem Vater als Armenholz angerechnet werden.
TOP 5:  Die Rechnung vom Apotheker Duesberg im Betrag 25,80 Mark für Verbands-sachen ans Schwesternhaus wurden auf die Gemeindekasse übernommen, sowie die Rechnung von Humpert für Benutzung des (seines) Saales bei der Impfung von 6,00 Mark, ferner die beiden Rechnungen für Emmerich im Betrag von 50,40 Mark und 1,60 Mark ,  ferner die Rechnungen vom B. Kohle im Betrag von 16,80 Mark  und 23,30 Mark und die Rechnung von Josef Schmidt im Betrag  von 80 Pfennig wurden auf die Gemeindekasse  übernommen. Die Rechnung von B. Kohle von 16m80 Mark soll auf die Wasserwerkskasse  übernommen werden.
Am 6. Februar 1916:   TOP 1:  Die Liste der Empfänger sowie der Betrag von der Kreis-Unterstützung für jeden wurde festgelegt. - Beides ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3:  Das Amt soll gebeten werden, dahin zu wirken, dass die Ausgaben für die Volksküche bis Ende August 1915 vorgelegt werden. - Unterscheiden: Amt Freienohl mit den „12“ Gemeinden, und die Gemeinde Freienohl.
TOP 4:  Laut Aufstellung des Apothekers Duesberg betrug die Einnahme im Jahr 1915 3.265, 97 Mark. Da die Gemeinde eine Einnahme von 3.600 Mark garantiert hat, steht dem Genannten der Fehlbetrag von 334,00 Mark zur freien Verfügung zu. In edler Weise verzichtet Herr Duesberg auf den Fehlbetrag zu Gunsten des Schwesternhauses sowie des Frauen- und Krieger-Vereins. Die Gemeinde spricht an dieser Stelle den Dank aus und wurde der Gemeinde-Vorsteher gebeten, diesen Dank persönlich zu übermitteln. Die Gemeinde wird veranlassen, gemäß Schreiben des Herrn Duesberg den Betrag 334,03 Mark zur Verteilung zu bringen.
TOP 6:  Von der Obst-Anbau-Pflanzung auf der Hude wurde vorläufig Abstand genommen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Vielleicht fehlen wegen des Krieges die Arbeiter oder das Geld für die Pflanzung und/oder die Arbeiter-Löhnung.
TOP 8:  Zur Benutzung der sämtlichen für die Volksküche benötigten ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) des Hofraumes der Lagerstellen sowie Gestellung von Licht und Wasser wurden dem Gemeinde-Vorsteher der Betrag von 605,00 Mark zugebilligt. - Der letzte Beschluss wurde gesetzt, nachdem der Gemeinde-Vorsteher abgetreten war.
Am 27. Februar 1916:    TOP 1:  Die Gemeindekassen-Berechnung für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 94.100,75 Mark und Ausgabe 91.640,08 Mark, mithin Bestand 2.460, 67 Mark; Einnahme-Reste 2.903,01 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt.  Die Rechnung der Fortbildungsschulkasse für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt:  in Einnahme 1.045,39 Mark, in Ausgabe 582,28 Mark; mithin Bestand 463,11 Mark; Einnahme-Reste 6,00 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt.  Die Rechnung der Schulkasse für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 16.868, 50 Mark, in Ausgabe 15.536,34 Mark; mithin Bestand 1.332,16 Mark; Einnahme-Reste 3,25 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt. Die Rechnung der Wasserwerkskasse  für 1914 wurde vorgelegt und festgestellt: in Einnahme 2.397,90 Mark; in Ausgabe 2.708,52 Mark, mithin Bestand 310,62 Mark; Einnahme-Reste 20,00 Mark. Dem Rendant wurde Entlastung erteilt.  Die vorgelegte Rest-Liste im Gesamt-Betrag 2.903,01 Mark soll voll aufrecht gehalten bleiben  und der Rendant wurde gehalten, die Restanten zur Zahlung aufzufordern, soweit möglich.
TOP 2:  Die Armenunterstützungen sollen in der bisherigen Weise bestehen bleiben. Der Antrag der Frau P. Lübke auf Übernahme der Kosten für das Krankenhaus zu Eslohe wurde abgelehnt. - Der Antrag der Witwe Theune auf Unterstützung wurde abgelehnt. - Der Antrag des H. Rocholl-Hasse auf Kreis-Unterstützung wurde abgelehnt. - Der Antrag der Frau Rebbe auf weiter Kreis-Unterstützung wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind bei allen diesen Anträgen hier nicht aktenkundig.
TOP 5:  Solange die staatliche Unterstützung zur Erhaltung und Unterhaltung der Volksküche im bisherigen Haus gezahlt wird, soll an den Gemeinde-Vorsteher für Miete, Licht und Leitung (?) derselben 50,00 Mark monatliche gezahlt werden und zwar vom 1. Januar 1916 ab.
Am 5. März 1916:   TOP 2:  Von jedem geschlachteten Schwein sollen ¾ des Gewichts an die Einwohner der Gemeinde verkauft werden. Zu dem zurückgehaltenen Viertel könnne die beiden Schinken zur Berechnung kommen.
Am 17. März 1916:   TOP 3:  Von dem Schreiben des Rendanten Bracht wurde Kenntnis genommen betreffend Aufstellung der Volksküche. - Dieses Schreiben ist hier nicht aktenkundig. Vielleicht eine Rechnung, denn im Gsthaus Bracht wurde für die Volksküche gekocht.
Am 27. März 1916:    TOP 4:  Der Antrag der Frau Franz Juncker, Stemmel Kreis Arnsberg, bezüglich Unterstützung des Kindes von Franz Geihsler wurde abgelehnt. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig. - Eine weitere Unterstützung seitens der Gemeinde an die Frau Zander wurde abgelehnt, da ihr hinreichend lohnende und gute Beschäftigung angeboten wurden, aber von ihr abgeschlagen wurden. – Zu Frau Zander  Einzelheiten siehe Extra-Kapitel „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“.
Am 16. April 1916:    TOP 1:  Der vom Gemeinde-Vorsteher getätigte Ankauf von Schafen vom Landwirt Kordt, Grevenstein, zum Preis von 5050 (?) Mark für 88 Stück wurde genehmigt. Die Schafe sollen nur für die Volksküche verwandt werden.
TOP 2:  Die im Gemeindewald gewonnene Eichen-Lohe im Sommer 1916 soll der Kriegslehrgesellschaft (?) für den Preis von 11 Mark pro Zentner II. Sorte und 7 Mark für eine anderweitige Sorte zugeschlagen werden. Die Fichten-Lohe soll derselben Gesellschaft zum Preis von 9,50 Mark bzw. 7,50 Mark zugeschlagen werden. Die Entscheidung über I. und II. Sorte hat der Oberförster Diehls zu bestimmen.
TOP 4:  Die Apotheker-Rechnungen von Duesberg im Betrag von 19,63 Mark, desgleichen der Betrag von 6,80 Mark für das Schwesternhaus wurde desgleichen auf die Gemeindekasse übernommen. – Schwesternhaus: Volksküche, Essen kochen und „ausgeben“…
TOP 5:  Während der Krankheit des Kindes vom verstorbenen Adam Pöttgen soll der Witwe Pöttgen eine monatliche Unterstützung von 10 Mark bewilligt werden. Für den Ausfall der Einnahmen während der Ostertage soll ihr eine einmalige Entschädigung von 5 Mark von der Gemeindekasse gezahlt werden.
Am 7. Mai 1916:  TOP 1:  Die Besichtigung der Wiese zur Entfernung des Huflattichs ist eine Commission gewählt worden bestehend aus den Herren Noeke und Johann Krick.
TOP 4:  Eine Ermäßigung der Gewerbesteuer für Josef Figge wurde abgeschlagen. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. - TOP 5:  Der Witwe Adam Pöttgen soll als Hilfe ein Zuschuss von 7,00 Mark pro Monat bewilligt werden und zwar vom 1. Januar 1916 ab.- Ein Grund ist nicht aktenkundig. - TOP 6:  Der Frau Fritz Eickhoff soll während des Aufenthaltes ihres Mannes im Krankenhaus ihr und ihren beiden Kindern das Essen aus der Volksküche verabfolgt werden.
Am 22. Mai 1916:  TOP 3:  Der Antrag der Ehefrau Albert Figge auf Niederschlagung der Gewerbe-Steuer wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 7. Juni 1916:   TOP 1:  Da die zur Kultivierung der Hude in Aussicht gestellten Beihilfen aus dem Wehrfond in Folge des Krieges erst in einigen Jahren voraussichtlich gezahlt wird, soll zur Deckung der bisher gemachten Ausgaben eine weitere eine weitere Anleihe von 10.000 Mark bei der Landes-Versicherungs-Anstalt Westfalen gegen später zu vereinbarende Bedingungen aufgenommen werden.
TOP 3:  Die Beschaffung eines Koch-Herdes für die Pastorat wurde den Bedürfnissen entsprechend genehmigt, jedoch wurde eine Verpflichtung zu der Anschaffung nicht anerkannt.
TOP 6:  Der Antrag der Witwe Carl Winterhoff wurde abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 7. Juli 1916:   TOP 1:  Die Rechnungen von Josef Schröer im Betrag von 168,57 Mark an Apotheker Duesberg, von 9,36 Mark und 15,78 Mark und an H. Rocholl im Betrag von 65,00 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. - Die letzte Rechnung gibt Veranlassung, festzustellen, ob Separationswege durch gewerbliches Fuhrwerk regelmäßig können befahren werden. - Dazu ist hier Inhaltliches nicht aktenkundig.
TOP 2:  Nachdem die Gemeinde-Vertretung zu Oeventrop beschlossen hat, Fleisch-Karten einzuführen, schließt sich die Gemeinde-Vertretung diesem Beschluss an, in Freienohl auch Fleisch-Karten einzuführen. - Kriegs-Praxis: man darf nur die Menge Fleisch einkaufen, die auf der Karte dazu berechtigt; der Karten-Abschnitt wird zur Kontrolle abgeschnitten.
Am 15. Juli 1916:  TOP 1:  Die Kosten für die Vertretung des Hauptlehrers Heinemann bis zu den Herbstferien werden auf die Schulkasse übernommen. Die Königl. Regierung soll gebeten werden, mit Rücksicht auf die ungünstige finanzielle Sorge der Gemeinde eine größere Beihilfe zu den Kosten zu übernehmen, bzw. zu bewilligen. – Zusammenhänge sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Für die Gemeinde sollen 100 – 120 Zentner frische Kartoffeln beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Gemeinde-Eingesessenen abgegeben werden. Die Unkosten trägt die Gemeinde aus dem vom Kreis zur Verfügung gestellten Betrag von 200 Mark. Ferner sollen für Rechnung der Gemeinde 2 Zentner Graupen und 1 Kiste Trocken-Fisch beschafft und zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Etwaige Unkosten sind aus dem vorbezeichneten Fonds zu decken.
Am 2. August 1916:   TOP 1:  Der Verkauf der Gras-Nutzung auf der Rinder-Hude in Höhe von 358,50 Mark wurde genehmigt.
Am 13. August 1916:   TOP 4:  Die Wassersteuer des Gastwirts Ferdinand Köster zu Freienohl Bahnhof (später „Bei Bruno“) wird vom 1. April 1916 ab von jährlich 100 Mark auf jährlich 50 Mark für die Dauer des Krieges ermäßigt.
TOP 7:  Die Firma Gebr. Rocholl wird für die Benutzung des Separationsweges vom Blastenberg vom 1. April 1916ab zu einer Voraus-Leistung von 10 Mark pro Jahr veranlagt, solange der Betrieb den jetzigen Umfang nicht übersteigt.
Am 23. August 1916:   TOP 1:  Die erfolgte Ausschreibung des gefällten Fichten- und Eichen-Holzes hatte auf dem heutigen Eröffnungstermin folgende Resultate: Auf Los I Fichtenstamm-Nutzholz war von A. Linneborn als Höchstbietender 1.214,22 Mark, auf Los II war vom Holzhändler Schwefer als Höchstbietender 546,94 Mark und auf Los III war von L. Holl, Dortmund, als Höchstbietender für Eichenholz von 1,25 m lang  5 bis 8 cm Durchmesser (im Original ein durchgestrichener Kreis) pro Festmeter 8,60 Mark; 1,25 m lang 8 bis 10 cm Durchmesser pro Festmeter 12,40 Mark; 1,55 m bis 2,50 m lang 10 bis 14 cm Durchmesser pro Festmeter 13,50 Mark; 1,88 bis 2,80 m lang 14 cm und mehr Durchmesser pro Festmeter 15,60 Mark geboten. Es wurde den Vorgenannten der Zuschlag erteilt.
TOP 2:  Die Vertretungskosten für die Lehrerin Sch. Spinker vom 15. August  1916 ab wurden bewilligt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Als Waisenrat wurde Herr Pfarrer Gerwinn gewählt. - Pfarrer Ferdinand Gerwinn: ab 3.8.1916 Pfarrer in Freienohl bis 1.10.1949, hier in Pension bis + 3.6.1958; Gedenken: Gerwinn-Straße.- Der Abschied von Pfarrer Steimann ist hier nicht aktenkundig.
m 7. September 1916:     TOP 1:  Die Einquartierungs-Kosten Ante im Betrag von 26,35 Mark soll von dem Müller Jakob Ante eventuell im Zwangswege eingezogen werden, da die Einquartierung ordnungsmäßig erfolgt ist. Ebenso sollen die Einquartierungs-Kosten von dem Invaliden Kaspar Stirnberg eingezogen werden, da auch in diesem Fall die Einquartierung ordnungsmäßig und zu Recht erfolgt ist. - Inhaltliches ist über diese Praxis Einquartierung hier nicht aktenkundig.
TOP 3:  Für die Gemeinde-Kriegs-Küche (Volksküche) sollen 500 Zentner Spätkartoffeln zu dem nächstigen Höchtspreis von 4,00 Mark pro Zentner franko Küche gekauft werden. Für den Bedarf in der Gemeinde soll ein den Anmeldungen entsprechendes Quantum eingekauft und zu den Selbstkosten  gegen Kasse abgegeben werden.
Am 27. September 1916:    TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung tritt dem Schulvorstands-Beschluss vom 19. September d.J. betreffend Gewährung von Teuerungs-Zulagen an die Lehrpersonen in allen Teilen bei.
TOP 4:  Die Pflegekosten für den Fabrikarbeiter Fritz Eivkhoff für die Zeit vom 19. - 25. September d.J. an das Krankenhaus zu Arnsberg werden nachträglich auf die Gemeindekasse übernommen.  Vom 26. September d.J. ab wird dem Eickhoff eine monatliche Armenunterstützung von monatliche 30 Mark bewilligt.
TOP 5:  Dem Antrag der Ehefrau Albert Figge zu Freienohl auf Erstattung der Gewerbesteuer pro 1915 soll aus Billigkeitsgründen stattgegeben werden. Für das Steuerjahr 1916 soll die Gewerbesteuer niedergeschlagen werden. - Inhaltlich sind die Gründe nicht aktenkundig.
TOP 6:  Die Steuer-Reste Wilhelm Neise mit 2,40 Mark und Georg Neise mit 10,67 Mark pro 1914 werden niedergeschlagen. - Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 8: Unter Aufhebung des Beschlusses vom 13. August d.J. wird die Firma Gebr. Rocholl vom 1. April 1916 ab für die Benutzung des Separationsweges am Blastenberg zu einer jährlichen Voraus-Leistung von 5 Mark auf die Dauer eines Jahres veranlagt. Nach Ablauf des Jahres soll der Weg besichtigt und darauf die Steuer-Veranlagung (?) vorgenommen werden.
TOP 9:  Auf die 5. Kriegs-Anleihe sollen 15.000,00 Mark 4 ½ % Schatz-Anweisung gezeichnet werden.
Am 21. Oktober 1916:   TOP 2:  Die Rechnung des Maurers Heinrich Schwarzfärber für Reparatur der Schulen im Betrag von 30,30 Mark, des Apothekers Duesberg für Lieferung von Verbandstoffen an die Schwestern im Betrag von 9,49 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 4. November 1916:   TOP 4:  Die Küche der Dienstwohnung der Lehrerin Kenter soll instand gesetzt werden. Außerdem soll eine elektrische Lampe in dem Raum angelegt werden.
TOP 5:  Die in der Volksküche entstehenden Küchen-Abfälle sollen in dem Umfang, wie sie wirklich entstehen zum Preis von 15 Mark monatlich an den Metzger Josef Neise abgegeben werden.
Am 16. November 1916:
TOP 1:  Es wurde davon Kenntnis genommen, dass der Gemeinde-Vorsteher Schwefer die Leitung der Volksküche zum 1. Dezember 1916 gekündigt hat. Unter der Voraussetzung, dass die anderweitige Unterbringung bis zum 1. Dezember möglich ist, wird die Kündigung angenommen und wird der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher Rocholl beauftragt, wegen Übernahme der Küche durch die Gemeinde-Schwestern und wegen Beschaffung eines geeigneten Lokals Verhandlungen einzuleiten. Ebenso soll mit dem Bahnhofs-Vorsteher a.D. Johann Kehsler wegen Übernahme der Leitung der Küche verhandelt werden.
Am 22. November 1916:  TOP 1:  Die auf Tagesordnung angesetzte Bullen-Haltung soll bis zum 1. März 1917 vertagt werden. - Ein Grund ist hier nicht aktenkundig. Der Winter ist vorbei…
TOP 2:  Die Wahl der Gemeinde-Verordneten zur II. Abteilung soll auf Grund des ergangenen Ministerial-Erlasses mit Rücksicht auf die im Felde stehenden Wahlberechtigten bis zum nächsten Jahr aufgeschoben werden. - Die Bedeutung „zur II. Abteilung“ ist hier nicht aktenkundig.
TOP 3:  Der Antrag der Ehefrau Theodor Geihsler auf Zahlung von Lohn für die Führung des Haushalts des in Kriegsdiensten einberufenen Josef Geihsler wird abgelehnt. - Gründe für den Antrag und für die Ablehnung sind nicht aktenkundig.
Am 29. November 1916:  Im Original auch Schreibmaschine geschrieben (A 416); d.h. es gibt auch eine „handschriftliche“ Akte  (A 417).
TOP 1:  Infolge der Kündigung der Leitung der Kriegsküche durch den Gemeinde-Vorsteher Schwefer ist die anderweitige Unterbringung der Küche erforderlich geworden. a) Für die Küche 2 Räume bei dem Schmiedemeister Josef Schwefer gegen monatliche Miete gegen 20 Mark anzumieten und die Räume gegen Erstattung der halben Kosten durch Schwefer auf Kosten der Gemeinde in einen ordnungsmäßigen Zustand zu versetzen. b) Einen Keller zur Unterbringung von Vorräten bei dem Maurer Josef Trumpetter gen. Peters gegen eine monatliche Vergütung von 3 Mark anzumieten. c) Ferner einen Keller zur Aufstellung von  Gemüse-Fässern bei dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer gegen eine monatliche Miete von 5 Mark zu mieten. d) den Fabrikbesitzer A. Linneborn zu bitten, die Leitung der Küche zu übernehmen, wofür eine Entschädigung von 30 Mark monatlich bewilligt wird. In der Übertragung der Leitung ist die Befugnis des Leiters enthalten, alle nach seinem Ermessen erforderlichen Anschaffungen, sowohl an Einrichtungsgegenständen wie an Lebensmitteln selbstständig für Rechnung der Gemeinde zu besorgen, das erforderliche Personal anzustellen, sowie alle zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes notwendigen Anordnungen zu treffen.  Zur Erwirkung der Staatsbeihilfe ist von dem Leiter monatlich eine Zusammenstellung der Kosten dem Amt einzureichen. - Das Amt soll gebeten werden, diese Zusammenstellung monatlich zur Kenntnis der Gemeinde-Vertretung zu bringen. Dem Fabrikbesitzer Linneborn ist eine Abschrift dieses Beschlusses zuzustellen.
Am 2. Dezember 1916:  TOP 1:  Zur Förderung der Ziegen-Zucht soll dem Ziegen-Zuchtverein Freienohl für das Rechnungsjahr 1917 zu den Kosten der Bock-Haltung ein Zuschuss von 70 Mark gewährt werden. Die Bewilligung wird an die Bedingung geknüpft, dass die zeitigen (derzeitigen) misslichen Verhältnisse in der Bock-Haltung eine durchgreifende Besserung erfahren. Nach Ablauf eines Jahres soll nachgeprüft werden, ob eine Besserung in der Bock-Haltung eingetreten ist und wird die Weiter-Bewilligung des Zuschusses davon abhängen. – Ziegen benötigen keine so große und teure Weidefläche wie Kühe.
Am 4. Januar 1917:   TOP 9:  Als Schiedsmann wird für die nächste Wahlperiode der Fabrikbesitzer A. Linneborn zu Freienohl wiedergewählt.
TOP 10:  Für Einstellung der Schafe stellt der Ziegelei-Besitzer C. Rocholl seinen Pferde-Stall gegen Überlassung des Düngers unentgeltlich zur Verfügung. Für die Einstellung Fütterung der Schafe soll ein entsprechendes Quantum Heu und Stroh beschafft werden. – Nicht mehr Zugpferde sondern Kraftfahrzeuge?
Am 19. Januar 1917:  TOP 1:  Der Gemeinde-Vorsteher gab Kenntnis davon, dass er nachdem die Sitzung der Gemeinde-Vertretung vom 8. d.M. beschlussunfähig war, und wegen vorläufiger Schließung der gewerblichen Fortbildungsschule im Einverständnis mit dem Herrn Landrat eine Eingabe an Königl. Regierung gemacht habe. - Inhaltliches zur angegebenen Sitzung vom 8. d.M. ist im Protokoll nicht aktenkundig und auch nicht über die hier genannte Eingabe.
TOP 2:  Zur Prüfung der Gemeinde- und Neben-Kassen-Rechnungen wurde eine Kommission, bestehend aus dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher Rocholl, Kehsler und Kerstholt gewählt.
TOP 3:  Es wurde davon Kenntnis genommen, dass das Rein-Einkommen des Apothekers Duesberg im Jahr 1916 = 3.630,03 Mark betragen hat, sodass ein Zuschuss zu dem garantierten Einkommen von 3.600,00 Mark seitens der Gemeinde nicht erforderlich wird.
TOP 4:  Die Rechnung des Apothekers Duesberg über: a) 13,00 Mark für gelieferte Waren an die Schwestern (Hiltruper Schwestern) zum Gebrauch in der Gemeinde, b) des Josef Schröer für Arbeiten in der Volksküche über 52,55 Mark, c) des Josef Schmidt über 24,35 Mark für die Volksküche, d) des Josef Schmidt für die Wasserwerkskasse über 75,20 Mark, e) des Krankenhauses Meschede über 158,50 Mark Pflegekosten für Frau Gerasch und Witwe Theresia Geihsler, f) des Dr. Lohmann über 4,00 Mark für Behandlung von Ortsarmen, g) des A. Emmerich über 4,75 Mark für gelieferten Spülstein, h) des Josef Noeke über 35,00 Mark für Aufstellen von Listen können auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 6:  Die Armen-Unterstützungen sollen mit folgenden Änderungen bestehen bleiben: Die Unterstützung für die Witwe Arnold Geihsler soll vom 1. November 1916 ab eingestellt werden, da Genennte sich vom 19. Oktober 1916 im Krankenhaus befindet. Desgleichen soll der von Lorenz Düring zu zahlende Unterstützungsbetrag von 15 Mark monatlich von der Gemeinde eingezogen werden, da die Gemeinde die Krankenhaus-Pflegekosten trägt. Ferner soll mit dem Josef Becker wegen Ermäßigung der Miete für Witwe Geihsler verhandelt werden.
TOP 7:  Der Antrag der Witwe Adam Pöttgen wird dahin erledigt, dass die Vergütung für die Arbeitsleistungen in der Volksküche von 50 auf 80 Pfennig pro Arbeitstag erhöht wird.
Am 11. Februar 1917:  TOP 1:  Das Hude-Geld für das Jahr 1916 wurde wie folgt festgelegt: für 1 Kuh = 30 Mark, für 1 Rind = 40 Mark, für 1 Ziege = 2 Mark, für 1 Schaf = 3 Mark.
TOP 4:  Vorläufig soll dem Antrag J. Neise dadurch Rechnung getragen werden, dass ihm vom 1. Februar die Küchen-Abfälle zu 10 Mark pro Monat überlassen werden. – Abfälle von der Volksküche als Tier-Futter.
TOP 5:  Die von Johann Hömberg zur Zahlung verweigerten Quartier-Gelder in Höhe von 10 Mark sollen nunmehr von demselben eingezogen werden. Auf die Zuschrift des Herrn Königl. Landrats wird darauf hingewiesen, dass laut den vernommenen Zeugen des Gemeinde-Vorstehers Schwefer und Frau Hachmann sowie durch laut Aussage des Müllers Ante der Unter-Offizier Weber allein die Mehrausgaben für seine Einquartierung verschuldet hat. Es soll bei der vorgesetzten Militär-Behörde des Weber versucht werden, den Betrag von 26,25 Mark von diesem einzuziehen. - Inhaltliches bezüglich des Weber ist hier nicht aktenkundig. Siehe unten 25. Februar 1917 TOP 5.
TOP 7:  Der Antrag von Carl Kersthold, die Umsatz-Steuer von 55 Mark in 2 Raten und zwar vom 1. März und 1. Mai zu zahlen, wurde genehmigt. - Der Antrag Fritz Düring soll im nächsten Etat-Jahr berücksichtigt werden, sowie der Antrag der Frau J. Hellmann soll auch wie vor berücksichtigt werden. Der Gemeinde-Vorsteher brachte zur Kenntnis, dass der Vermieter Josef Becker nicht geneigt sei, nur eine Stube zur Unterbringung des Mobiliar der Witwe Arnold Geihsler zu vermieten, da er die zweite Stube nicht anderweitig unterbringen kann, da es jedoch für die Witwe Geihsler von größtem Vorteil, auch für (die) Gemeinde von Interesse ist, die Genannte vor wie nach im Krankenhaus zu belassen, wurde der Gemeinde-Vorsteher beauftragt, mit Becker eine Ermäßigung der bisher gezahlten Miete zu vereinbaren.
TOP 8:  Außerhalb der Tagesordnung teilte der Gemeinde-Vorsteher mit, dass die Zellstoff-Fabrik Wildshausen zum Besten der Armen der hiesigen Gemeinde einen Betrag von 1.000 Mark gezahlt habe. Dieser Betrag soll bei der Sparkasse hinterlegt werden und nach Bedarf aufgehoben werden. Der Geberin soll der Dank abgestattet werden.
Am 25. Februar 1917:   In der Anwesenheit zum 1. Mal eingetragen: Amtmann Horn; in den Protokollen nicht als neuer Amtmann aktenkundig; auch nicht Verabschiedung des ehemaligen: Schulte.
TOP 1:  Der Haushaltungsplan der Gemeinde Freienohl für das Rechnungsjahr 1917 + 1918 wurde in Höhe Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 42.000 Mark genehmigt, desgleichen der Haushaltsanschlag des Schul-Verbandes auf 16.500 Mark, der Fortbildunsgschul-Kasse auf 650 Mark, der Wasserwerks-Kasse auf 2.400 Mark und der Hude-Kasse auf 2.850 Mark.
TOP 2:  Die vom Amtmann und vom Gemeinde-Vorsteher aufgestellte Hundesteuer-Ordnung wurde genehmigt. – Die ist hier nicht aktenkundig.
TOP 4:  Zunächst soll das Grundstück von Bracht zum Anbau von Gemüse beibehalten werden. Auf die Anfrage des Königl. Landratsamtes soll folgendes Gemüse bestellt werden: 100 Zentner Zwiebeln, 100 Zentner Möhren, 600 Zentner Steckrüben, 1.000 Zentner Weißkohl. - Nicht aktenkundig ist das genannte Grundstück von Bracht.
TOP 5:  Der Beschluss vom 11. Februar in Sachen des Unteroffiziers Weber soll aufgehoben werden und den Betrag von 26,25 Mark auf die Gemeindekasse übernommen werden. Die Beschlüsse 4 und 5 sind außerhalb der Tagesordnung erledigt.- Siehe oben 11. Februar 1917 TOP 5.
Am 20. März 1917:  TOP 1:  Nachdem der Bullen-Halter Noeke sich bereit erklärt hat, zwei Bullen im Sommer mit auf die Weide zu treiben, wird der Antrag Flinkerbusch und Genossen als erledigt angesehen. - Deren Antrag ist nicht aktenkundig.
TOP 2:  In einer ausgedehnten Erörterung über die Beschwerden über die Volksküche gelangte Gemeinde-Vertretung zu der Überzeugung, dass die bisher verausgabten Essen-Portionen zur Sättigung der Empfänger nicht mehr ausreichen. Es soll in Zukunft das  1 1/2-fache der jetzt verabreichten Portionen ausgegeben werden. Ebenso soll den Empfangsberechtigten, die wegen Mangel an Vorräten keine Kartoffeln abliefern können, die Bar-Unterstützung weiter gewährt werden bzw. sollen sie das Essen weiter beziehen.
Am 26. März 1917:      TOP 2:  Der inzwischen erschienene Gemeinde-Vorsteher Schwefer übernahm nunmehr den Vorsitz. Auf die 6. Kriegs-Anleihe sollen 10.000 Mark 4 ½ % Schatz-Anweisungen gezeichnet werden.
TOP 3:  Die Müller Heinrich Schnapp und Jakob Ante sollen von der Hunde-Steuer für je einen Hund in Zukunft befreit bleiben. - Sie leben ja nicht mitten in Freienohl.
TOP 4:  Der Gemeinde-Vorsteher wird beauftragt, bei dem Fortbildungsschul-Kuratorium die Schließung der Fortbildungsschule mit Rücksicht auf die geringe Schülerzahl und die Unentbehrlichkeit der Schüler in den gewerblichen Arbeiten zu beantragen. - Kriegszeit: viele junge Leute sind beim Militär.
TOP 5:  Die Hütungs-Kosten Heinrich Schröer sollen um 15 Mark und die des Anton Vohs um 5 Mark ermäßigt werden. –  TOP 6:  Die Witwe Heinrich Neise wird für das Steuer-Jahr 1916 von der Gemeinde-Einkommen-Steuer freigestellt. - TOP 7: Die Armenunterstützung der Witwe Adam Pöttgen soll vom 1. März d.J. ab um 5 Mark monatlich erhöht werden. – Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Die Leitung der Kriegsküche wird vom 1. April 1917 dem Landwirt Josef Noeke zu Freienohl unter den im Beschluss vom 29. November 1916 festgelegten Bedingungen gegen eine monatliche Entschädigung von 30 Mark übertragen. – Der Platz der Kriegsküche / Volksküche ist hier nicht aktenkundig.
Am 11. April 1917:   TOP 1:  Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass Dr. Lohmann als Vertreter des Dr. Dehen die Behandlung der Ortskranken  in bisheriger Weise weiter führt. – Ein Grund ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2:  Die vom H. Pöttgen und Ad. Schulte zu zahlenden Quartier-Gelder sollen noch nicht niedergeschlagen werden, sondern deren Beitreibung weiter ersucht werden. – Quartier-Gelder für Militär-Quartier, Gründe sind nicht aktenkundig.
TOP 3:  Die Rechnung vom Apotheker Duesberg mit 9,32 Mark und die Rechnung von Adolf Feldmann im Betrag von 47,75 Mark wurde erstere auf die Gemeindekasse übernommen und die zweite auf die Küchen-Kasse (Volksküche).
TOP 4:  Das Weide-Geld für die Kühe von Anton Köster jun. wurde auf die Hälfte ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Weniger Kühe?
TOP 5:  Auf Antrag der Frau Josef Weber sollen selbiger die 5 Mark anstatt der bisherigen 3 Mark in Anbetracht der angegebenen Gründe bewilligt werden.  - Diese Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Die Witwe Adam Pöttgen wurde zur Hilfe-Leistung (Original: Hülfe) für den Monat April vorläufig eingestellt. - Adam Pöttgen, Schlosser, Alte Haus-Nr. 61, Am Hügel 15; Heirat 04.10.1899 mit Rosa Köster; gest. 17.02.1916, geb. 1871.
TOP 8: Die Unterstützung der Witwe Arnold Geihsler soll in der bisherigen Weise weitergeführt werden, so dass die Bezahlung an das Krankenhaus in Meschede durch die Gemeinde weiter geleistet wird. Die Miete wird für dessen Möbel von Josef Becker auf 40 Mark ermäßigt. - Arnold Geihsler, Heirat 12.05.1860 mit Theresia Kraas aus Dinschede (?)
TOP 9:  Hauer-Löhne wurden wie folgt festgesetzt:  für Kloben pro Festmeter 2 Mark; für Knüppel pro Festmeter 1,80 Mark; für Reiser-Knüppel pro Festmeter 1,50 Mark.
Am 22. April 1917:    TOP 1:  Die Rechnung der Gemeindekasse Freienohl für das Rechnungsjahr 1915 wurde durchberaten und wie folgt festgesetzt: in Einnahmen auf 172.502,58 Mark; in Ausgabe mit  158.318,o4 Mark; Bestand 14.184, 52 Mark; Einnahmen-Reste 1.729,63 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erinnerung der vorgenommenen Erinnerungen Entlastung erteilt. Desgleichen die Hude-Kasse: in Einnehmen 34.310,05 Mark; in Ausgaben 46.359,06 Mark; Vorschuss 12.048,95 Mark; Einnahmen-Reste 84,20 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich in Erledigung der zugezogenen Erinnerungen Entlastung erteilt. Desgleichen die Wasserwerks-Kasse: in Einnahmen 2.258,75 Mark; in Ausgaben 2.752,50 Mark; Vorschuss 493,76 Mark; Einnahmen-Reste 89,25 Mark. Dem Rendanten wurde vorbehaltlich der Erledigung der zugezogenen Erinnerungen Entlastung  erteilt. Desgleichen die Schul-Kasse: in Einnahmen 18.108,41 Mark, in Ausgaben 14.896,81 Mark; Bestand 3.211,60 Mark; Einnahmen-Reste 12,50 Mark. Desgleichen die Fortbildungsschul-Kasse: in Einnehmen 1.041,57 Mark; Bestand 516,82 Mark.
TOP 3:  Der Näherin Thr. (Theresia) Kohsmann soll mit der Volksküche Mittagskost pro Portion für 25 Pfennig verabfolgt werden. Der Frau Witwe Köhne auf ihren Antrag vom 18. April die Armen-Unterstützung von 10 Mark auf 15 Mark erhöht worden und zwar vom 1. April d.J. ab. Zur Begleichung der Zinsen soll ihr ein Vorschuss von 50 Mark bewilligt werden; dieser Vorschuss soll in Raten von 5 Mark monatliche von der Armen-Unterstützung abgezogen werden. - Josef Köhne, Fabrikarbeiter, geb. 1876; gest. 28.08.1910; Alte Haus-Nr. 136(135), Alte Wiese.
TOP 4:  Der Joseph-Gesellschaft Krüppelheim Bigge soll eine jährliche fortlaufende Beihilfe von 20 Mark gewährt werden. Dieser Betrag soll bei der demnächstigen Etat-Aufstellung berücksichtigt werden.
TOP 5:  Die Kosten der Reparatur-Arbeiten an der Wasserleitung in dem Schwefer´schen Keller der Volksküche hervorgerufen durch Frostschaden in Höhe von 28,50 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen. - Johann Schwefer, Holzhändler, Gemeinde-Vorsteher seit 1914, Alte Haus-Nr. 162, Vossecke 9.
Am 20. Mai 1917:       TOP 1: Die Hunde-Steuer der Witwe Caspar Trumpetter und C. Bornemann im Betrag von je 5 Mark aus dem Rechnungsjahr 1915 werden niedergeschlagen. Ebenso werden niedergeschlagen ein Betrag des Franz Storm an Gemeinde-Steuer 1,80 Mark, des Louis Jakob 4,80 Mark, der Grete Schleifstein 96 Pfennig, des Wilhelm Neise mit 1,60 Mark, des Caspar Storm mit 85 Pfennig und Johann Korte mit 3,60 Mark. Die in Abgang-Stellung (?) der Wassersteuer-Beträge von 1,30 + 2,60 = 3,90 Mark wird nachträglich genehmigt. - Caspar Trumpetter, Fabrikarbeiter, Heirat 26.06.1884 mit Elisabeth Düring; gest. 29.04.1907. - Louis Jakob (siehe Extra-Kapitel: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“) geb. 08.04.1896, Eltern: Raphael Jakob und Pauline gnt. Karoline Ranzenberg, NS-Inhaftierung: bis (!) 04.09.1938 KZ Sachsenhausen, dann 01.06.1942 KZ Izbica / Sobibor, hier Todestag 03.06.1942.
TOP 5:  Den Arbeitern Johann Krick und Fritz Beckmann soll pro Tag eine Teuerungs-Zulage von 25 Pfennig gewährt werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.
TOP 6:  Der Antrag der Frau Otto Kehsler wurde abgelehnt. - Inhaltliches und Grund sind nicht aktenkundig.
TOP 7:  Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Nachtrag zum § 2 des Ortsstatuts betreffend die Gewerbliche Fortbildungsschule einverstanden. - Der Nachtrag ist hier nicht aktenkundig.
TOP 10:  Die Rechnungen vom Schwesternhaus Freienohl im Betrag von 68,45 Mark und 32,25 Mark, … wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 11:  Dem Johann Kehsler wurde anheimgestellt, seinen Antrag nach dem Krieg zu wiederholen. - Der Inhalt ist nicht aktenkundig; das Kriegs-Ende auch nicht.
Am 17. Juni 1917:  TOP 4:  Das von der Gemeinde bei der Amtssparkasse Freienohl aufgenommene Darlehen von 10.000 Mark laut Schuld-Urkunde vom 3. Juli 1915 soll um ein weiteres Jahr verlängert werden.
TOP 7:  Der Witwe Fritz Neise soll für den Sohn, für welchen die Unterstützung irrtümlich für die Zeit, wo solcher noch nicht 15 Jahre alt war, nicht gezahlt worden ist, diese Bar-Unterstützung für das Essen und die Kreis-Unterstützung nachgezahlt werden.
TOP 8: Der Kreis-Jäger Bernhard Kintrup soll gegen eine Vergütung von 40 Pfennig pro Tag das Essen aus der Volksküche bis auf weiteres erhalten.
Am 28. Juni 1917:    TOP 6:  Die Krankenhaus-Pflegekosten für das Kind des Heinrich Klauke im Betrag von 19,75 Mark sollen auf die Gemeindekasse übernommen werden. Die Kosten sollen vom Klauke später wieder eingezogen werden.
Am 11. Juli 1917:    TOP 1:  Im Anschluss an die zu dem Punkt Holz-Verkauf sich ergebende Debatte erklärte der Gemeinde-Vorsteher, dass er sein Amt zum 15. Juli d.J. niederlege. Da die von dem Holzhändler A. Feldmann zu Olpe abgegebene Offerte auf das Eichen-Holz im Mühlenberg mit den Bedingungen nicht übereinstimmt, soll Herr Amtmann gebeten werden, mit Feldmann über die Abgabe eines anderen Angebots zu verhandeln. - Hintergründe sind nicht sehr deutlich; Johann Schwefer ist auch Holzhändler...
TOP 2:  Die Rechnung des Krankenhauses Meschede über Pflegekosten der Witwe Theresia Geihsler und für Frau Adam Mester im Betrag von 257,00 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen; desgleichen die Rechnung des Apothekers Duesberg über 20,30 Mark für Lieferung an die Gemeindeschwestern. - Damit sind die Hiltruper Ordensschwestern MSC gemeint. - Theodor Geihsler Heirat mit Theresia Düring: 21.01.1899; Theodor Geihsler in den Sterberegistern auch der Kriegsgefallenen nicht gefunden.
Am 19. Juli 1917:      TOP 2:  In Anerkennung der von dem früheren Gemeinde-Vorsteher Schwefer für die Regulierung der Hude geleisteten Arbeiten, wird diesem eine Vergütung von 1.000 Mark unter Anrechnung des bereits gezahlten Betrages von 500 Mark bewilligt.
TOP 3:  Die Gemeinde-Vertretung schließt sich dem Beschluss des Schulvorstandes vom 9. Juli 1917 betreffend der Dienstwohnung des Lehrers Hanebrink an. Die in dem Besichtigungs-Bericht gerügten Mängel sollen, sobald Material und Arbeitskräfte vorhanden sind, abgestellt werden. - Kriegszeit!
TOP 4:  Die Gewerbesteuer des Wirts Theodor Hellmann pro 1915 im Betrag von 28,80 Mark soll niedergeschlagen werden. Die rückständige Gebäude-Steuer im Betrag von 57,60 Mark soll on monatlichen Raten von 5 Mark an der Gemeinde-Unterstützung gekürzt bzw. von diesem Betrag eingezogen werden. - Gemeint ist das von Pfarrer Falter veranlasste „Vereinshaus“, das auch die jungen Lehrerinnen „besuchen“ konnten.
TOP 5:  Dem Fabrikbesitzer A. Linneborn soll für Benutzung der der Volksküche geliehenen Säcke eine Leihgebühr von 10,00 Mark gezahlt werden.
Am 5. August 1917:   TOP 1:  Gemeinde-Vertretung erklärt sich im Prinzip mit der Übergabe der Wege von Brumlingsen bis zur Arnsberg-Beverunger Provinzial-Straße und von der Ortschaft Freienohl nach der Giesmecke in die Unterhaltung des Kreises einverstanden, ist aber der Ansicht, dass die vor der Übernahme noch zu erledigenden Arbeiten, wie der Kreis sie fordert, zur Zeit aus Mangel an Arbeitern und Material nicht auszuführen sind. Die Angelegenheit soll daher vorläufig zurückgestellt werden. Der Amtmann (Horn) wird jedoch beauftragt, Verhandlungen mit dem Forst-Fiskus und der Gemeinde Calle der Verfügung des Kreis-Ausschusses entsprechend zu tätigen.
TOP 3:  Die Steuer-Reste aus dem Rechnungsjahr 1914 und zum des Anton Hücken mit 3 Mark, des Franz Geihsler mit 8,30 Mark, des Josef Kohsmann mit 3 Mark, des Wilhelm Distelkamp mit 4,50 Mark, des Heinrich Kohsmann mit 6,75 Mark werden nieder geschlagen; desgleichen mit dem Rechnungsjahr 1915 des Johann Kemper mit 8 Mark, des Wilhelm Krick mit 3,10 Mark, des Johann Hömberg mit 12,40 Mark, des Artur Geihsler mit 2,40, des Heinrich Höhmann mit 2,40 Mark, des Herbert (Hubert?) Bruder mit 1,60 Mark, des Karl Kordel mit 3,60 Mark, des Heinrich Göckeler mit 1,60 Mark, des Wilhelm Pöttgen mit 1,20 Mark, des Franz Geihsler mit 4,80 Mark, des Paul Becker mit 4,20 Mark,  des  Theodor Winkelmann mit 6,40 Mark. Ferner wird die Zahlung des Quartiergeldes erlassen dem Adam Schulte (25,11 Mark), dem Kaspar Bornemann (18,00 Mark), dem Richard Neise (20,20 Mark).
TOP 4:  Josef Stirnberg wird auf seinen Antrag von der Hunde-Steuer für 1916 freigestellt, da er den fraglichen Hund nur 8 Tage auf Probe gehabt hat.
Am 18. August 1917:    TOP 2: Für den Umfang der Gemeinde Freienohl soll eine Polizei-Verordnung betreffend des Betretens der Feldflur zur Nachtzeit nach dem vom Herrn Amtmann vorgelegten Entwurf erlassen werden.
TOP 4:  Dem Antrag der Ehefrau Josef Nathan auf Ermäßigung der Gewerbesteuer für 1916 soll insofern entsprochen werden, als eine Ermäßigung von 12 Mark auf den Satz von 8 Mark vorgenommen werden soll. - Familie Nathan: siehe Extra-Kapitel: „Zusammenleben Freienohler mit jüdischen Familien“.
Am 29. August 1917:  Unter dem Vorsitz des Herrn Landrats Dr. Haslinde, des Herrn Amtmanns Horn, der Gemeinde-Vertreter Kerstholt, Kehsler, Caspar Rocholl, Johann Zacharias. - TOP 1:  Johann Schwefer wurde auf Vorschlag des Herrn Landrats einstimmig als Gemeinde-Vorsteher wiedergewählt.
Am 7. September 1917:       TOP 1:  Zu dem am Dienstag, dem 4. d.M. getätigten Brennholz-Verkauf wird der Zuschlag nicht erteilt. Dieses Holz soll vielmehr im Wege der engeren Submission nochmals zum Verkauf ausgesetzt werden. Für den Hausbrand soll bis Ende Oktober Holz zu mäßigen aber bestimmten Preisen wieder bereitgestellt werden. - Unausgesprochen: Kriegszeit, ärmliche Verhältnisse...
TOP 4:  Dem Gemeinde-Vorsteher Schwefer wird für Schreibhilfe monatliche 60 Mark gewährt. Dieser Betrag soll vom 1. Januar d.J.  ab nachgezahlt werden.
Am 11. September 1917:   TOP 2:  Dem Waldwärter Elkemann wird vom Tage der Entlassung aus dem Heeresdienst ab eine Teuerungszulage von 42 Mark einmalig bewilligt. – Gründe sind nicht aktenkundig.
Am 30. Oktober 1917:    TOP 1:  Der Gemeinde-Vorsteher Schwefer wurde vom Amtmann Horn unter Bezugnahme auf seine frühere Vereidigung in sein Amt eingeführt.
TOP 2:  Die Gemeinde-Verordneten-Wahl der II. Abteilung soll mit Rücksicht auf die im Felde stehenden Wähler (Soldaten an der Front) um 1 Jahr verschoben werden.
TOP 3:  Für die Schul-Reinigung soll den Frauen Köhne, Kerstholt und Pöttgen bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 15 Pfennig pro Klasse und Reinigungs-Tag vom 1. November 1917 ab gezahlt werden. -  Die Vornamen dieser Frauen sind hier nicht aktenkundig.
TOP 4:  Der Antrag der Ehefrau Kaspar Bornemann zu Arnsberg auf Bewilligung eines Gemeinde-Zuschusses zur Beschaffung von Kartoffeln wird abgelehnt, weil auch andere hiesige Kriegsteilnehmer (Soldaten) derartige Zuschüsse nicht erhalten. -  Andere Gründe sind hier nicht aktenkundig.
TOP 7:  Der Antrag Gerasch auf Ermäßigung des Preises für Essen aus der Volksküche wird abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
TOP 8:  Für die Hindenburg-Gabe wird ein einmaliger Beitrag von 50 Mark bewilligt. -  Vom Reichspräsidenten von Hindenburg eingeführte Spendenaktion für Woll-Waren und Pelze für die Kämpfer im Osten.
TOP 10:  Die Rechnung des Apothekers Duesberg über gelieferte Medikamente und Verbands-Stoffe für den Gebrauch in der Gemeinde über 22,16 Mark wird auf die Gemeindekasse übernommen. - Wahrscheinlich für die Krankenfürsorge durch die Ordensschwestern; meistens waren 1, 2 ausgebildete Kranken-Schwestern damit in der Gemeinde beauftragt.
TOP 12:  Das Brennholz im Distrikt 11 (Hohlknochen) soll zum Preis von 3 Mark pro Rm für Reiser-Knüpel, 6 Mark pro Rm für Knüppel und 9 Mark pro Rm für Kloben an hiesige Familien, welche nicht selbst Holz im eigenen Wald haben, ausgelost werden.
TOP 13:  Die Liste über den Essen-Bezug aus der Volksküche für den Monat September wurde vorgelegt und mit Ausnahme einiger in der Liste bezeichneten Fälle, welche nachzuprüfen sind, für richtig befunden. -  Diese Liste ist hier nicht aktenkundig.
Am 13. November 1917:   TOP 1:  Das am Freitag, den 5. d.M. verkaufte Brennholz wurde den Käufern zugeschlagen mit Ausnahme der Pauline Tönne, die sich aus ihren eignen Waldungen hätte Holz besorgen können.
TOP 2: Den Krieger-Witwen soll das Mittagsessen aus der Volksküche unentgeltlich gewährt werden.  - Diese Krieger-Witwen sind aufgelistet im Buch: Dr. Manfred Wolf: Freiheit Freienohl, S. 214; Anzahl 13 für den ganzen Ersten Weltkrieg. Siehe auch Extra-Kapitel: „Frau, Frauen in Freienohl“.
TOP 4:  Für 1917 wurde an Weidegeld festgesetzt für die Rinder aus der Gemeinde 30.00 Mark, für auswärtige Rinder 40,00 Mark, für Kühe 30,00 Mark und für Ziegen 3,00 Mark pro Stück.
TOP 7:  Der Familie Adam Schulte wird das Mittag-Essen aus der Volksküche bewilligt.
TOP 8:  Die Lehrerin Pötting erhält auf ihren Antrag vom 13.11. d.J. bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 15 Mark monatlich vom 1.11.1917 ab.
TOP 9:  Ebenso erhält der Lehrer Walter auf seinen Antrag vom 13.11. d.J.  bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 20 Mark monatlich vom 1.11.1917 ab. - Eine Lehrerin durfte bis 1919 nicht verheiratet sein; ob Lehrer Walter schon verheiratet war, ist hier nicht aktenkundig (siehe Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 10:  Die Witwe Pöttgen erhält für das wöchentlich einmalige Schruppen (korrekt abgeschrieben) und Aufwaschen der Treppe, die an der Wohnung der Lehrerin Kenter vorbei führt, eine jährliche Vergütung von 20 Mark.
TOP 11:  Für die in den Ferien stattfindende außerordentliche Reinigung der Schulen erhalten die Witwe Köhne, Witwe Pöttgen und Frau Kerstholt neben den bislang dafür gezahlten Preis von 3 Mark bis auf weiteres eine Zulage von 3 Mark und zwar erstmalig für die Reinigung in den Herbstferien d.J.
TOP 12:  Gemeinde-Vertretung nahm von der Einkellerung einer Kartoffel-Menge von 368 Liter Kenntnis und bewilligte die für den Kauf benötigte Summe von 2.424,10 Mark. – Die Einkellerung fand zumeist statt im mittleren Kellerraum der Alten Schule.
Am 30. Dezember 1917:
TOP 3:  Dem Lehrer Lachenicht wird auf sein Gesuch vom 6.12.1917 eine vorläufige Unterstützung von 100 Mark gewährt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 4:  Der Lehrerin Pötting soll zur Bestreitung der Mehrausgaben infolge der Teuerung vom 1.11.1917 das volle Grundgehalt für Lehrerinnen gezahlt werden. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.
Am 13. Januar 1918:  TOP 2:  Der Antrag der Frau August Gebhardt auf Ermäßigung des Betrages für erhaltenes Essen aus der Volksküche wird abgelehnt, da der Ehemann so hohen Lohn verdient, dass er den vollen Betrag gut bezahlen kann.
TOP 3:  Der Antrag der Frau Josef Weber auf Erstattung der durch die Krankheit und Beerdigung ihres Sohnes Kaspar entstandenen Kosten wird abgelehnt. - Gründe sind hier nicht aktenkundig. Sterberegister: Kaspar Weber, Kind, (kein Geb.Datum) gest. 26.12.1917.
TOP 5:  Denjenigen, die keinen Wald besitzen und nicht Holzhändler sind und noch kein Holz von der Gemeinde erhalten haben, wird auf Antrag Brennholz zum Preis von 6 Mark für Krieger-Familien (Ehemann, Sohn ist Soldat) und arme Familien und 8 Mark pro Raum-Meter für die übrigen angewiesen.
TOP 6:  In die Kommission für die Prüfung der Gemeinde-Kassen-Rechnung wird anstelle des Verordneten Kerstholt, der abgelehnt hat, der Landwirt Noeke gewählt.
TOP 8:  Der Rest der Eichen im Mühlenberg soll auf Vorschlag des Gemeinde-Vorstehers im Ramsch verkauft werden. Mit der weiteren Ausführung wird der Gemeinde-Vorsteher beauftragt. - Ramsch: fast wertlose Überreste.
Am 3. Februar 1918:   TOP 2:  Die der Lehrerin Pötting von der Gemeinde jährlich vom 1.8.1916 ab gewährte Teuerungszulage in Höhe von 121 Mark soll mit dem 1. April d.J. eingestellt werden. Die Königliche Regierung soll um Gewährung dieser Zulage angegangen werden. – Letztere hat mehr Geld.
TOP 3:  Die vom Apotheker Duesberg über die an das Schwesternhaus gelieferten Verbandsstoffe pp. (usw.) eingereichte Rechnung in Höhe von 41,16 Mark wird von der Gemeinde übernommen. In Zukunft soll die Sache jetzt so geregelt werden, dass die Gemeinde monatlich an das Schwesternhaus für die Bedürftigen, die sich dort verbinden lassen, zahlt. Sofern Ermittelten die Schwestern in Anspruch nehmen, müssen diese die Kosten selber tragen. - Zur Erinnerung: „Gemeinde“ ist die politische Gemeinde, nicht die kirchliche Pfarrei.
TOP 4:  Der von Josef Weber aus dem Felde (von der Kriegsfront) gestellte Antrag auf Übernahme der durch die Krankheit und Beerdigung seines Sohnes entstandenen Kosten wird abgelehnt, da der Antragsteller seiner Frau verboten hat, bei anderen Leuten zu arbeiten, obwohl sie dazu sehr wohl in der Lage ist. - Gewiss sehr unterschiedliche Gefühls-Situationen, von Seiten mancher Männer nicht leicht, nicht von sich aus wahrzunehmen.
TOP 5:  An Armenunterstützungen werden ein weiteres Jahr gezahlt 7,50 Mark vierteljährliche Miete an Witwe Caspar Pöttgen, ferner monatlich 15 Mark an Witwe Josef Köhne, 15 Mark an Kaspar Storm für das Kind Elisabeth Winterhoff, 15 Mark an Franz Becker für das Kind Wilhelm Winterhoff, 10 Mark an Franziska Weber, 22 Mark an Witwe Adam Pöttgen, sowie 10 Mark vierteljährliche Miete an Josef Becker für Witwe A. Geihsler.
TOP 6:  Der Antrag des Heinrich Toenne auf Überlassung von Holz an seine Schwester Pauline wird aus den ihr bereits bekannten Gründen nochmals abgelehnt. – Kommunikation „unter der Oberfläche“.
TOP 7:  Dem Stellmacher Anton Köster jun. soll auf seinen Antrag auf Überlassung von 8 gefällten Eichenstämmen mitgeteilt werden, dass das Holz nicht unter der Hand verkauft wird, da auch anderen Handwerkern Gelegenheit gegeben werden muss, das Holz zu erwerben. – Bonum commune – Gemeinwohl…
Am 24. Februar 1918:   TOP 1:  Der Verkauf des infolge Windbruchs gewonnenen Nutzholzes wird dem Verkaufs-Protokoll gemäß genehmigt.
TOP 3:  Dem Josef Köster (: Bahnhof) wird auf seinen Antrag vom 2.2. d.J. an die Gemeinde Freienohl zu zahlende Fremden-Schulgeld von 25 Mark je Kind auf 25 Mark für beide Kinder jährlich von Ostern 1917 ab für die Dauer des Krieges ermäßigt.
TOP 5:  Der Witwe Johann Siepe wird das von der Gemeinde gepachtete Anwesen (Ritzenburg) vom 1. November 1919 ab auf weitere 6 Jahre zu einem jährlichen Pachtpreis von 126 Mark unter der Bedingung wieder verpachtet, dass sie die Kosten für die notwendigen Ausbesserungen trägt. - Johann Siepe, Fabrikarbeiter, gest. 03.03.1907, LA 53; Heirat: Johann Siepe mit Franziska Korte am 15.01.1881.-  „Ritzenburg“ in Freienohl fast ein Schimpfwort für die Baracke in der Rümmecke als Wohnraum für Eisenbahn-Arbeiter, inzwischen – 2000 – ein „richtiges“ Wohnhaus.
Am 11. März 1918:    TOP 4:  Die augenblicklichen Zahlungs-Schwierigkeiten der Gemeindekasse sollen behoben werden durch Abhebung von 15.000,00 Mark auf das Guthaben des Sparbuches Nr. 26. Der Rendant soll jedoch angehalten werden, dafür zu sorgen, dass dieser Betrag sobald als eben möglich zurückerstattet wird.
Am 19. März 1918:   TOP 3:  Das Eichenholz im Distrikt Mühlenberg soll dem Ziegelei-Besitzer Kaspar Rocholl zu Freienohl auf Grund seines Angebots vom 16. März d.J. zum Preis von 5.500,00 Mark zugeschlagen werden.
TOP 5:  Die Kosten für die Unterbringung der Ehefrau Heinrich Klauke im Krankenhaus zu Meschede wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 7:  Dem Waldwärter Elkemann sollen vom 1. April 1918 ab Teuerungszulagen nach staatlichen Grundsätzen gezahlt werden. Es wurde davon Kenntnis genommen, dass Elkemann vom 1. April 1918 ab die Dienstgeschäfte wieder voll übernimmt. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Josef Elkemann, Alte haus-Nr. 20, Bergstraße 16; 1 männl., 1 weibl. Bewohner.
Am 4. April 1918:  Vorsitz Landrat Haslinde, Amtmann Horn, Gemeinde-Vorsteher Schwefer, Gemeinde-Verordnete Kehsler, Schweer, Zacharias, Rocholl, Humpert; weiter: Herr Direktor Engel, als Protokollführer Amtssekretär Niesen:
TOP 1:  Auf der Tagesordnung stand die Frage der Unterhaltung des parallel dem Obergraben laufenden Interessenten-Weges Flur 11 Parzelle 262/161… Elektrizitätswerk… 1 Seite!
Am 12. April 1918:   TOP 1:  Die Kinder der im Krieg gefallenen Kriegsteilnehmer aus der Gemeinde Freienohl bis zum Alter von 16 Jahren – 26 Kinder – sollen bei der Provinzial-Lebensversicherungs-Anstalt der Provinz Westfalen mit je 200 Mark auf 15-jährige Dauer in Kriegs-Anleihe-Versicherung genommen werden. Sollten während des Krieges noch weitere Kriegs-Waisen hinzukommen, sollen dieselben in der gleichen Weise nachversichert werden. Die Gemeinde-Vertretung behält sich bei Fälligkeit der Versicherungssumme vor, die endgültige Zuwendung von der Würdigkeit des Versicherten abhängig zu machen.
TOP 2:  Der Antrag Lemmer auf Bewilligung des Kreis-Geldes wird abgelehnt, weil Lemmer als Kuh-Hirt 4 Mark pro Tag verdient, Invaliden-Rente und Arbeiter-Pension sowie Kriegs-Unterstützung bezieht.
TOP 3:  Der Ehefrau Josef Feldmann sollen die durch die Krankenhaus-Pflege und Operation entstandenen Kosten im Betrag von 222 Mark erstattet werden. Die Richtigkeit der Auslagen soll vorher nachgewiesen werden. - TOP 4:  Ebenfalls sollen der Ehefrau Peter Lübke die Kosten für Behandlung ihres Sohnes Peter im Betrag von 19,50 Mark erstattet werden. - TOP 5:  Ferner werden der Ehefrau Josef Höhmann die Kosten ihrer und ihrer Kinder Krankheiten im Betrag von 28,60 Mark bewilligt.
TOP 7:  Als Kuh-Hirt wird der Invalide Anton Lemmer gegen eine Vergütung von 4 Mark pro Hütungs-Tag bestellt. Lemmer soll verpflichtet werden, das Farnkraut auf der Hude am Thielenberg zu entfernen.
Am 21. April 1918:   TOP 3:  Der Antrag der Frau Albert Figge auf Erlass der Gewerbesteuer wird vorläufig zurückgestellt, da der Antragstellerin anheim gegeben werden soll, sich um Lieferung von Sachen durch die Reichs-Bekleidungsstelle zu bemühen, aus deren Verkauf die Frau dann ein bestimmtes Einkommen habe.
TOP 5:  Der Firma Gebr. Rocholl soll für ein weiteres Jahr für die Benutzung des Separations-Weges am Plastenberg eine Voraus-Leistung von 5 Mark zahlen.
Am 12. Mai 1918:    TOP 1:  Die vom Rendanten vorgelegten Rechnungen der Gemeinde- und Schulkasse, der Wasserwerks-, Hude- und Fortbildungsschulkasse für 1916 wurden geprüft. Es fand sich nichts zu erinnern. Es wurden festgestellt bei a) der Gemeindekassen-Rechnung in Einnahme 223.454,77 Mark, in Ausgabe 205.494, 02 Mark, mithin Bestand 17.960,75, an Einnahme-Resten 4.810,47 Mark; b) der Schulklassen-Rechnung in Einnahme 20.048,60 Mark, in Ausgabe 16.320,98 Mark, mithin Bestand 3.727,64 Mark; in Resten nichts; c) die Wasserwerkskassen-Rechnung in Einnahme 2.368,95 Mark, in Ausgabe 2.911,14 Mark, mithin Vorschuss 542, 20 Mark, an Einnahme-Resten 20,00 Mark; d) der Hudekassen-Rechnung in Einnahme 9.344,44 Mark, in Ausgabe 15,34 Mark, mithin Vorschuss 6.648,90 Mark, an Resten nichts;  e) die Fortbildungs-Schulkassen-Rechnung in Einnahme 1.086,32 Mark, in Ausgabe 497, 82 Mark, mithin Bestand 568,50 Mark, an Einnahme-Resten nichts. Dem Rendanten wurde für sämtliche Kassen Entlastung erteilt.
TOP 2:  Der Frau Wilhelm Siepe wird auf ihren Antrag die Gewerbesteuer 1917 erlassen. - TOP 3:  Der Frau Theodor Hellmann wird auf ihren Antrag vom 2. Mai d.J. ihre Gewerbesteuer für 1917 sowie die Wassersteuer für 1916 erlassen, die Wassersteuer für 1917 bleibt. - Gründe sind die Kriegszeit. - TOP 4:  Der Frau Julius Helnerus wird auf ihren Antrag die Gewerbesteuer für 1917 erlassen. - TOP 5:  Der Frau Albert Figge wird auf ihren Antrag vom 11. April d.J.  die Gewerbesteuer für 1917 erlassen.
Am 9. Juni 1918:   TOOP 1:  Der Ehefrau Wilhelm Siepe werden auf ihr Gesuch vom 26.5.1918 die ihr durch die Krankheit ihres Kindes Elisabeth entstandenen Kosten in Höhe von 96,65 Mark erstattet.
TOP 3: Lemmer soll für sich das Essen aus der Kriegsküche erhalten.
TOP 5:  Aus 1916 werden folgende Steuer-Reste niedergeschlagen: 80 Pfennig des Josef Spieler; 2,40 Mark des Ferdinand Wrede; 96 Pfennig der Helene Molitor; 1,60 Mark des Richard Schaffer; 0,80 Mark des Adam Humpert; 0,80 Mark des Wilhelm Clewer.
TOP 6:  Dem Ziegen-Züchter-Verein werden für die Böcke des Vereins drei Wege im Ohl zur Gras-Nutzung überwiesen.
TOP 7:  Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass bei der Futter-Knappheit die Ziegen in den Eichan-Waldungen, im Mühlenberg, im Krähenberg und in der Bergmecke gehütet werden.
TOP 8:  Wegen des Futtermanegels soll der eine Kamp der Rinder-Herde zur Hälfte für die Rinder, zur Hälfte für die Kühe in Anspruch genommen werden. Infolge dessen soll das Weide-Geld für das Rind sowohl auch für die Kuh um je 5 Mark erhöht werden.
Am 4. August 1918:    TOP 1:  Die Anträge des Josef Pieper auf Übernahme der Kosten der Behandlung des erkrankten Kindes und der Ehefrau Josef Weber über 40 Mark Arztkosten werden auf die Gemeindekasse übernommen.
TOP 2:  Die Rechnung des Apothekers Duesberg über gelieferte Arzneimittel für Ortsarme im Betrag von 8,96 Mark kann auf die Gemeindekasse angewiesen werden.
TOP 3:  Die Hebamme Josefine Schröer soll auf ihren Antrag von der Gemeinde-Einkommen-Steuer freigestellt werden.
TOP 4:  Das Fremden-Schulgeld für die 3 Kinder des Wirtes Josef Köster, Bahnhof Freienohl, wird vom 1. April 1918 ab auf 40 Mark pro Jahr erhöht.
TOP 8:  Auf Antrag der Ehefrau Heinrich Bürger sollen ihr 20,25 Mark Pflegekosten erstattet werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
TOP 9:  Die Rechnungen des Schmiedemeisters Schmidt 4,50 Mark für die Pastorat, 2,00 Mark für das Arrest-Lokal (mitten im Keller der Alten Schule gelegen), 21,00 Mark für die Schulkasse, 4,00 Mark für die Hude-Kasse, 2,50 Mark für die Gemeinde, 5,00 Mark für die Wasserwerkskasse und 3,60 Mark für die Gemeinde sollen zur Zahlung angewiesen werden.
Am 1. September 1918:   TOP 1:  Von der Mitteilung der Königl. Regierung betreff. Versetzung des Lehrers Hanebrink nach Bansenhagen, Kreis Hamm wurde Kenntnis genommen. Herr Hanebrink hat seit 1 ½ Jahren bei der Ausgabe von Lebensmittel-Karten ehrenamtlich in der Gemeinde mitgewirkt. In Anerkennung seiner Verdienste soll ihm eine Vergütung von 300 Mark mit dem Ausdruck des Dankes der Gemeinde-Vertretung überreicht werden. – Dieser TOP steht – leider – nicht im Extra-Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“.
TOP 2:  Dem Antrag des Fabrikarbeiters Franz Eickhoff auf Gewährung des Essens aus der Volksküche für seine Familie während der Kurzeit wurde genehmigt. - Inhaltliches zur Kurzeit ist nicht aktenkundig.
TOP 3:  Gemeinde-Vertretung ist damit einverstanden, dass die bisher vom Lehrer Hanebrink bewohnte Wohnung in dem neuen Schulgebäude der Lehrerin Köster als Dienstwohnung überwiesen werde.
TOP 6:  Dem Antrag der Modistin Antonia Rocholl auf Freistellung von der Einkommensteuer wurde stattgegeben. – Eine Modistin in Freienohl!
Am 6. Oktober 1918:   TOP 1:  Die Gemeinde zeichnete auf die 9. Kriegs-Anleihe 5.000,00 Mark.
TOP 2:  Die der Frau Albert Altenwerth durch die Krankheit ihres Sohnes entstandenen Kosten im Betrag von 32,00 Mark werden auf die Gemeindekasse übernommen. - TOP 3:  Die Gewerbesteuer der Frau Wilhelm Siepe für 1918 wird auf Antrag niedergeschlagen. - TOP 4:  Von der Mitteilung des Krankenhaus-Vorstandes Meschede über die Erhöhung der Verpflegungskosten wurde Kenntnis genommen. -  TOP 5:  Dem Invaliden Caspar Storm wird auf seinen Antrag die Wassersteuer vom 1.4.18. ab um 4 Mark für das Jahr ermäßigt. -  TOP 6:  Die Familie Dirkes soll das Essen unentgeltlich aus der Volksküche haben. Auch das im September bezogene Essen erhält er unentgeltlich. -  TOP 7: Ebenfalls wird der Familie Caspar Becker das Essen aus der Volksküche bewilligt. -  TOP 8:  Die Anträge der Witwe Caspar Trumpetter und der Frau Anton Winterhoff auf Bewilligung von Gemeinde- und Kreis-Unterstützung werden, da eine Bedürftigkeit nicht anerkannt werden kann, abgelehnt.
Am 3. November 1918:   TOP 1:  Die Krieg-Anleihe-Versicherung für die Kinder der Witwe Zander und Witwe Siepe wird genehmigt. -  Paul Zander (ev.), Tischler, geb. 31.3.1885, verheir. Pina Jakob (jüd.), 3 Kinder: Frieda. Paula, Hermann (ev.), gefallen 29.5.1918; siehe Extra-Kapitel: „Freienohler Zusammenleben mit jüdischen Familien“.  -  Heinrich Siepe, Waldarbeiter, geb. 17.7.1884, verheiratet, 2 Kinder, gefallen 8.9.1918.- Eigenartig: dieses Protokoll ist abgezeichnet am 6.11.1918 vom Amtmann Horn; ein anderer verheirateter gefallener Siepe mit Kindern ist nicht aktenkundig.
TOP 2:  Das Weidegeld wird dem Guntermann um die Hälfte ermäßigt.
Am 11. November 1918 war mit dem Waffenstillstand in Compiégne der Erste Weltkrieg beendet.
Am 17. November 1918:   TOP 2:  Punkt 2 wird vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt. - Vielleicht hatte der etwas mit dem Krieg zu tun.
TOP 4:  Es sollen für Rechnung der Gemeinde noch circa 300 Zentner Kartoffeln angekauft und zum Verbrauch an die Gemeinde-Eingesessenen bereitgehalten werden.
TOP 5:  Die auf den 19. d.M. anberaumte Ergänzungs-Wahl zur Gemeinde-Vertretung wird mit Rücksicht auf die politischen Zeitverhältnisse aufgehoben. - Eigenartige Umschreibung, weil der Krieg verloren war...
Am 1. Dezember 1918:  TOP 1:  Der Ehefrau Josef Beckmann werden die durch ihre Krankheit entstandenen Kosten im Betrag von 6,70 Mark erstattet.
TOP 2:  Der Antrag der Witwe Franz Stirnberg auf Gewährung einer monatlichen Unterstützung wird vorläufig abgelehnt. Es sollen zunächst nähere Erkundigungen gegenüber den Verhältnissen eingezogen werden. – Kriegsende, neue Zeit…
TOP 3:  Am 15. Dezember soll die Kriegsküche eingehen. Alle diejenigen, die nach dieser Zeit noch Anspruch auf Gemeinde-Unterstützung haben, erhalten diese in bar.
Am 5. Januar 1919:
TOP 1:  Die an die zurückkehrenden Krieger auszugebenden Kartoffeln sollen zum Preis von 7 Mark pro Zentner abgegeben werden. Die zu viel gezahlten Beträge sollen zurückerstattet werden.
TOP 2:  Dem Antrag der Frau August Klasmeier auf Erstattung von Mark Arzt- und Arznei-Kosten und der Ehefrau Wilhelm Rocholl desgleichen in Höhe von circa 50 Mark wurde stattgegeben.
TOP 4:  Dem Stellmacher Johann Köster soll auf seinen Antrag vom 1. Dezember 1918 aus dem Einschlag am Scheidtkopf Geschirr-Holz zum Tax-Preis überwiesen werden. – Geschirr-Holz: Fachsprache für Stellmacher, Wagenbauer, Fuhrwagen…
TOP 5:  Von der Kündigung des zum Stadt-Förster in Arnsberg gewählten Waldwärters Josef Elkemann wurde Kenntnis genommen. Gegen die baldmöglichste Entlassung des Elkemann hat die Gemeinde-Vertretung nichts einzuwenden.
TOP 6:  Das Gesuch des Kriegsbeschädigten Josef Zacharias um Anstellung als Waldwärter wurde vorgelegt. Es muss dem Antragsteller anheimgegeben werden, sich bei Ausschreibung der Stelle sich von neuem zu bewerben.
TOP 8:  Auf Antrag des Fabrikarbeiters Heinrich Klute vom 21. Dezember 1918 wird das halbe Weidegeld erlassen.
In den nächsten 2 Monaten gibt es keine ausdrücklichen Bezüge zum Ersten Weltkrieg.
Hiermit wird die gekürzte Abschrift der Protokoll-Bücher der Gemeinde-Vertretung Freienohl: A 416 und 417 abgebrochen. Wie in der Gesamt-Einleitung angegeben: der Protokoll-Text ist abgeschrieben und nicht verändert; es sind nur einige TOP / Tages-Ordnungs-Punkte ausgelassen, die unwesentlich erscheinen für das ganz normale Zusammenleben. Ausgelassen sind auch viele TOP, die das arbeitsreiche und politische Zusammenleben betreffen: Forst- und Landwirtschaft, Straßen-, Wege-Bau, Haus-Bau, Wasser, Elektrizität… Die ungekürzte Gesamt-Abschrift ist einsehbar im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
 
Erstes Extra-Kapitel
Freienohler und ein paar Buiterlinge, politisch engagiert für unsere Freiheit Freienohl von 1844 bis 1918.
Diese Männer hier haben für ihre Ehe, für ihre Familie, für ihr Arbeits- und Berufsleben gewiss ihr Bestes gegeben. Freilich darüber hinaus auch für unsere Freiheit Freienohl. Selbstverständlich könnte man auch zu ihrer Zeit bei manchen beobachten Machiavellische Intelligenz: Erst meine Macht, dann dein Recht. Doch heutzutage erübrigt sich Naserümpfen. Das vor allem beim Lesen der „Protokollbücher“ der Freienohler Gemeinde-Versammlungen. Ihren Vorsitz hatte der von der Königlichen Regierung in Arnsberg eingesetzte Amtmann. Der war also kein gebürtiger Freienohler. Die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung waren 5 bis 6 Gemeinde-Verordnete mit dem Gemeinde-Vorsteher, auch oft Bürgermeister genannt. Dabei waren der zumeist von Arnsberg eingesetzte Gemeinde-Sekretär, Protokollant und auch der Rendant, der Verwalter der Gemeinde-Kasse.
Vor der Amts-Geschichte Freienohls sind an dieser Stelle eingeschoben, – mit einer Captatio benevolentiae : mit einer dankbaren Verneigung –, Forschungsergebnisse vom Freienohler Lehrer Franz Kroh und von Clemens Liedhegener (ihre Quellen-Angaben werden hier nicht wiederholt):
Die Liste der Freienohler Bürgermeister beginnt 1375 und endet – hier – 1842.
Die Abkürzungen: rB : regierender Bürgermeister;  2.B : zweiter Bürgermeister;   StV :  Stellvertreter. - Leider fehlt manchmal der Vorname oder auch die Abkürzung.
 
1375 : Johann Crumpholt
1460 : Johann Femme
1470-1474 : Johann Rechardes
1490 : Johann Kayser
1503-1508 : Johann Klopper
1527 : Johann Bohnen
1533-1536 : Johann Schillynck
1542 : Hermann Smyt rB
          Ludwig zu dem Winkel 2.B
1570 : Claus Schillinck
1593 : Johann Schillinck
1594 : Georg Winkelmann
1619 : Claus Schmedt rB
          Johann Solmann 2.B
1626 : Johann Schumacher
1650 : Johann Hercken rB
          Heinrich Sollmann 2.B
1652 : Tönnis Petersmann r.B
          Johann Becker 2.B
1656 : Tönnis Peters r.B
          Johann Hercken 2.B
1658 : Johann Hercken rB
          Johann Lenkhaus 2.B
1678 : Meisse
1683 : Johann Solmann
1685-1695 : Johann Meisse rB
             Johann Schroeder 2.B
1702-1703 : Philipp Holzapfel rB
                   Johann Schroeder 2.B
1705 : Albert Klauke
1707 : Philipp Holzapfel
1709/1709 : Philipp Holzapfel rB
                  Bernd Peters 2.B
1717 : Albert Klauke
1723 : Bernhard Spanschroeder    1737 : Jost. Kaiser rB
          J. Syring 2.B
1747 : Bernhard Spanschroeder
1751 : Joh. Caspar Knickenberg
1757 : Mathias Geihsler
1759-1760 : Bernhard Kaulmann rB
                   Caspar Knickenberg 2.B
1761 : Mathias Geihsler
1762 : Caspar Knickenberg
1763 : Feldmann
1764 : Caspar Knickenberg
1772 : Jürgen Cramer rB
          Caspar Adam 2.B
1777 : Jürgen Cramer rB
          Caspar Knickenberg 2.B
1778 : Feldmann
1779 : Jürgen Flinkerbusch
1789 : Jürgen Cramer
1798 : Jürgen Flinkerbusch
          Peter Fehring
1799-1800 : Vogt
1802 : Jürgen Flinkerbusch rB
          Vogt 2.B
1804 : Vogt rB
          Trompetter 2.B
1806-1809 : Trompetter rB
                Vogt 2.B
1810 : Geihsler rB
          Trompetter 2.B
1813 : Flinkerbusch
1815 : Feldmann, Schultheiß
1820-1830 : Feldmann, Bürgermeister
1833-1839 : Koffler, Bürgermeister
1842 : Alberts, Bürgermeister
 
Noch etwas kurz vor der Freienohler Amts-Geschichte:
Ursprünglich war Hellefeld der Sitz der Amtsverwaltung. Im „Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg“ steht: „7. Dezember 1839, Personal-Chronik Nr. 473: Die Verwaltung der Bürgermeisterstelle im ländlichen Bezirk Arnsberg, Freienohl, ist dem Franz Alberts übertragen worden. - 3. Dezember 1842, Personal-Chronik Nr. 482: Die Verwaltung der Bürgermeisterei Hellefeld ist dem Bürgermeister Alberts zu Freienohl vom 1. Dezember c. (= currente: des laufenden Jahres) ab, kommissarisch übertragen worden. Derselbe wird die Einrichtung treffen, dass er in Hellefeld bestimmte Sprechtage für die Eingesessenen der dortigen Bürgermeisterei anberaumen wird.“
Aus dem Freienohler Trauungsregister: Trauung am 17. November 1842: Franz Alberts (dim. Pfr. Arnsberg) (= überwiesen in die Pfarrei Arnsberg) mit Maria Anna Reiter aus Arnsberg. - Mehr Daten sind von Franz Alberts nicht aktenkundig; er wird wohl wieder laufbahngerercht versetzt worden sein.
Am 17. Februar 1844 wurde dem Gutsherrn von Devivere (betont wird die 2. Silbe) in Bockum als Amtmann das Amt Freienohl übertragen, endgültig am 9. Juli 1845.  Er sollte alle 14 Tage in Hellefeld einen Sprechtag halten.
Überliefert wird von den politisch unruhigen Tagen 1848: Die Bewohner des „Oberamtes“ (wohl etwas mit altem Stolz betont) haben unter Anführung der Hellefelder und Grevensteiner die Amtsverwaltung nach Hellefeld zurückholen wollen.
Parallel zur Abschrift der „Protokollbücher“, -  ergänzt mit Daten der Einwohnerlisten (Familie, Beruf, Lebensalter, Wohnhaus), des Trauungs- und Sterbe-Registers, insgesamt über 900 Seiten -, sind lesenswert die „Zeitungsberichte“, - von 1835 bis 1897 die regelmäßigen Berichte des Amtmanns an den Landrat nach Arnsberg, ausgefüllt mit 10 bis15 vorgegebenen Punkten, rund 230 Seiten.
In dieser Textfassung stehen die Männer aufgelistet in der zeitlichen Reihenfolge von 1844 bis 1918 (dem Ende des Ersten Weltkriegs).
Name, Vorname, Arbeit / Beruf, erstes und letztes genannte Jahr, dazwischen abgekürzt die Position(en). - Einige Freienohler, die keine Mitglieder der Gemeinde-Versammlung sind, sind hier mit ihrem besonderen Arbeitsfeld aufgenommen: Polizeidiener, Nachtwächter, Wald-, Flur-Schützer, Hirten. Denn ihre Tätigkeit verlangte oft eine Einfühlung in das Sicherheitsgefühl, die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Freienohler. Zum Beispiel: Die Weide-Tier-Besitzer / Hude-Berechtigten mussten ihr Tier frühmorgens zu einer bestimmten Zeit an eine bestimmte Stelle, Ecke bringen; so sammelte der Hirte seine Herde (auf Freienohlerisch: Heerde) und trieb sie auf die Weide, Hude; wer da nicht pünktlich war, bekam Ärger... Also Männer, die auch in diese Dank-Liste gehören.
Die Abkürzungen:  AM : Amtmann  /   GVSt : Gemeinde-Vorsteher  /   GV :  Gemeindevertreter, Gemeindeverordneter  /  AV : Amts-Verordneter  /  ASch : Amts-Schiedsmann (das Amt umfasst alle Gemeinden)  /   GSch :  Gemeinde-Schiedsmann  /   S :  Sekretät, Protokollant   / Steu : Mitglied einer Steuer-Einschätzungs-Kommission, nicht notwendig Mitglied der Gemeinde-Versammlung. -  Bei fehlenden Vornamen: … (Pünktchen). - gnt.: genannt (Beiname). - Manchmal, vor allem in den ersten Jahren, fehlt leider der Verbindungsstrich (von – bis); der Genannte war nicht immer aktenkundig ein GV.
Leider kann es wenige Male vorgekommen sein, dass der erwachsen gewordene Sohn mit demselben Vornamen seines Vaters dessen Aufgabe weiterführen durfte, ohne dass der Protokollant das ausdrücklich aktenkundig gemacht hat. Alle wussten das ja damals. Und sie haben nicht bedacht, dass man das später mal Familien geschichtlich korrekt wissen möchte.
Die Liste:
Alberts, …, 1844 AM, GVSt 1847.
Humpert, Caspar, Wirt, 1844 - 1850 StGVSt.
Siepe, Heinrich, 1844 GV.
Düring, gnt. Adames, Heinrich, 1844, 1855, 1865 GV (gewiss auch zwischendurch).
Trompetter, Anton, 1844, 1865 GV.
Geihsler, Georg, 1844, 1847 GV.
Kaulmann, Kaspar, Polizeidiener, 1844, 1858 (LA 64), 1871.
Kehsler, Adam, 1844 Rendant, GV 1847.
von Devivere, Anton, 1844 AM, 1852: ausdrücklich auch Bürgermeister.
Sahse, Heinrich (Sasse), Zimmerermeister, 1844 - 1877 GV; 1855 Schöffe, 1858 Mitglied im Schulvorstand; 1866, 18722 1873 Steu; GV 1873; 1874 AmtsV (LA 74); 1875  1876 1877 Steu; 1875  StGVSt, 1877: LA 78.
Düring, Franz Caspar, 1845, Spritzenmeister (Feuerwehr), 1855 GV.
Feldmann, Franz, 1846 GVSt, Schultheiß.
Vogt, Johann, 1847 GV.
Bracht, Theodor, Rendant, 1847 wohl bis 1883, GV, 1873, (1883 gest.).
Funke gnt. Schilling, Joseph, 1847 GV, Steu;1855 Amt-GV; Schöffe 1865; StGVSt 1868.
Pöttgen, Franz Georg, 1847, 1850 GV.
Becker, Bernhard (Bernard), Wirt, 1847 GV; Steu, 1851, 1865.
Wiethoff, …, 1847 S,
Raulff (Raulf), …, 1849 Amtsverwalter.
Flinkerbusch gnt. Schweerr, Heinrich, 1849, 1858 GV.
Trompetter, Johann, 1849 GV; 1851: Totengräber, 1864, gest. 1883.
Kerstholt gnt. Winkelmann, Johann Gaudenz, Waldwärter, 1847, 1858 GV; 1864 gest.
Toenne, Anton, Waldwärter, Flurschützer, 1849, 1857 (gest.)
Becker gnt. Kaiser, Ferdinand, 1849, 1851 GV.
Schwefer, Friedrich (Fritz), 1850 GV;1855 Schöffe, 1860 GV.
Toenne, Franz, Postexpediteur, 1850 GV; 1865 1873, 1875, 1876 Steu
Lichte, Johann, 1850 Schützenhauptmann.
Kerstholt, Fritz Ernst, 1851 Steu; GV 1868 – 1884.
Kaulmann, Fritz, 1851 GV.
Erlmann, Ferdinand, gnt. Kleinschmied, 1851 GV.
Thüsing, …, 1854 - 1856 Bürgermeister, AM.
Boese, Friedrich, 1856 AM.
Kückenhoff gnt. Frohnenmann, Johann, 1858 – 1873, 1885 – 1893 GV; 1892 GVSt; 1893 legt sein Amt ab, LA 73. Bei Zwischen-Daten könnte auch sein Sohn mit demselben Vornamen – siehe unten - gemeint sein.
Geihsler, Arnold, Lohgerber, 1863, 1868 GV.
Göckeler, Franz, Maurermeister, 1860 – 1885 GV, 1872 - 1875 Steu; GV, 1875, 1876, 1882; Gsch: 1877, 1882; ASch 1885 – 1886; 1883 Steu; 1884 – 1886 AMStV; 16.11.1886 legt seine Ämter nieder. Doch: 4.5.1889, 1890 - 1896 AV. Gest. 10.9.1897, LA 84.
Ley, Franz, 1865  AM; 1867 GVSt, 1869, 1870 Gsch; - 1873 AM.
Düring, Franz (?), 1868 Waldschütz, Flurschütz – 1874.
Korte, Franz, Zimmerermeister, 1872 – 1882 GV; Steu: 1873, 1880, 1881.
Krick, Matthias, Hirtee, Schweinehirt 1872; 1874 Nachtwächter; Kuhhirt 1884.
Köster, Kaspar, Kuhhirt 1872 – 1876; Nachtwächter 1874 – 1881.
Trompetter, Franz, Wirt, 1873 – 1877 GV; 1877, 1882, 1883 Steu.
Albers, Heinrich, Schneidermeister 1876, 1880, 1881: Steu, 1877 – 1886 GV
Toenne, Kaspar, Postexpediteur, 1876 1877 GVST; 1880, 1881 – 1883, 1888 - 1891: Steu; 1882 – 1883  GVSt; 1899 – 1904 GV; 1900 – 1906, 1912 - 1918 Gsch.
von Keiser, 1876 - 1882 AM (1882 versetzt).
Röther, Johann, 1877 – 1879  GV.
Rocholl, Franz, 1877 GV.
Schroeder, Arnold, 1877 – 1882, 1892 - 1893 GV; 1896 – 1898 Wasserwerk-Deputierter.
Kerstholt, Franz, 1879 - 1882 GV.
Lenze, Johann, Schaufelmacher, Nachtwächter 1881.
Feldmann, Carl, 1881 - 1887 GV; 1885 Steu: 1896 – 1898 Wasserwerk-Deputierter.
Düring, Johann, Ziegelei-Besitzer, 1875 Waisen-Rat; 1882 – 1893 GV; 1882 - 1884 STGVSt; 1886, 1889 Steu.
Enser, Gustav, 1882 – 1892 AM; 1884, 1893 - 1894 GVSt.
Noeke, Joseph. Landwirt, Auktionator, 1883 – 1888, 1892 – 1894, 1903 – 1904, 1911 – 1916 GV; 1884 – 1890, 1913 - 1914 StGVSt; 1886, 1889, 1891, 1892 Steu; 1894 Protokollführer; 1909 Strom-Steu; 1911 Prüf.Gem.-Kasse.
Schirp, Johann, Totengräber, 1884.
Kaulmann, Franz, Nachtwächter, 1884.
Vohs, …, Kuhhirt, 1884.
Bracht, Louis, Rendant: 1883 – 1908; 1883 - 1892 GV; (geb. 1843, gest. 1909).
Kerstholt, Johann, Wirt, Holzhändler, 1885, 1888, 1889, 1891, 1892, 1894 Steu; 1891 – 1897 ASch (früher Franz Göckeler); 1892 – 1903, 1918 GV; 1894 – 1897 Gsch; 1894 GVSt; 1897 – 1902 Gsch; 1898 Zweiter AV; 1902 – 1904 AV.
Helnerus, Gustav, Schuhmachermeister, 1885 Steu.
Linneborn, Anton, Fabrikbesitzer, 1886, 1888 Steu; 1906, 1910 - 1912 GV; 1909 Strom-Steu; 1911 Prüf. Gem.-Kasse; 1913 - 1916 Gsch.
Ahsmann, Adam, 1886 Steu.
Düring, (Heinrich ?) Johannes, 1886, 1893 GV; 1888, 1892, 1906 Steu; bis 1900 Waisenwart.
Kehsler, Kaspar, Maurermeister, Bauunternehmer, 1887 – 1893 GV; 1891 – 1892 Steu; 1894, 1899 – 1905 GVSt (gekündigt), wieder:1907, 1910, 1911 GVSt; 1906, 1910 – 1918 GV; 1909 Strom-Steu; 1911 Prüf. Gem.-Kasse.
Geihsler, Heinrich, Ackerer, 1887 – 1903 GV.
Rocholl, Kaspar, Maurermeister, 1887 - 1892 GV; 1888 Steu; 1911 - 1918 GV; 1914 AV; 1914 – 1916 StGVSt (nach Gördes).
Bürger, Ferdinand, Kuhhirt, 1887; Rinder-Hirt 1888; 1914 Ziegen-Hirt.
Schweer, Heinrich, Polizeidiener, Gemeindediener: 1888 – 1900; 1911 - 1918 GV.
Klute, Franz, Tagelöhner,  1888 Steu.
Weber, Caspar,  1888, 1890 - 1891 Steu.
Hahne, Christian, Fabrikarbeiter, Nachtwächter 1889 – 1891.
Korte, Franz, Bäcker, 1890 - 1891 Steu.
Funke, Heinrich, Landwirt, 1889 Steu; 1894 GV.
Kerstholt, Ferdinand, Tagelöhner, 1891, 1917 GV;1891 – 1892 Steu.
Schwefer, Franz,  Maurer, Nachtwächter 1893
Schwefer, Franz, Schmied, 1891 – 1892 Steu.
Flinkerbusch, Caspar, Landwirt, 1891, 1910 GV; 1891 Steu.
Düring gnt. Adames, Lorenz, 1891 – 1893 GV; 1891Steu.
Miese, …, Nachtwächter 1892.
Siepe, Johann, 1893 GV.
Eickelmann, Franz, Nachtwächter: 1893 – 1901.
Mündelein, Anton, Gemeinde-Hirt, Kuhhirt: 1891 – 1906.
von Köckritz, Anton,  1895 AM,
Altenwerth, Kaspar, 1897 – 1902 GV.
Flinkerbusch, Johann, 1897 – 1905 GV.
Kückenhoff, Johan, Jun.; bei seinem Vater – oben – stehen Daten, mit denen auch dieser Sohn gemeint sein könnte; 1893 -  1904, 1913 GV; 1896 – 1898 Wasserwerk-Deputierter; 1896 – 1902, 1914 AV; 1897, 1905, 1912 StGVSt.
Neise, Anron, Handelsmann, 1899 – 1904, 1910 GV; 1906 Steu.
Albers, Caspar, Schneidermeister, 1900 - 1906 Waisenwart (siehe Extrakapitel: Frau, Frauen in Freienohl).
Homann, …, 1901 AM.
Göpfert, …, 1902 – 1904 AM; 1905 - 1907 GVSt.
Falke, …, Polizeidiener: 1902 – 1905, auch weiterhin möglich; 1913 GV.
Göckeler, Albert (?), 1903 - 1904 GV.
Schmidtke, …, Waldwärter: 1904; Förster 1905.
Schulte, …, Ehren-Amtmann: 1910 – 1915.
Pöttgen, Ferdinand, Holzhändler, 1909 Strom-Steu; 1910 - 1911 GV (gest. 1911, LA 72).
Humpert, Caspar, Gastwirt, 1912 – 1918 GV.
Fiedler, …, Waldwärter: 1910.
Elkemann, Joseph, Waldwärter, Förster: 1911 – 1918.
Köster, Anton, Hirte: 1911.
Bracht, Konstantin, Rendant: 1908 - 1918  (Louis Bracht 1908 pensioniert).
Kordel, Joseph, 1911 - 1913 GV.
Schwefer, Johann, Holzhändler, 1914 StGVSt; 1914 AV; 1914 - 1918 GVSt.
Schroeder, Gerhard, Schneider, Beiname Hampam, ab 1911 „Licht-Schalter“ für die Straßen.Beleuchuntg in ganz Freienohl (morgens, abends); sein Wohnhaus zwischen Amtshaus und Hatzig; der  Schalter im Keller: Alte Schule, Südseite.
Niesen, …, AS; 1912 – 1914 GVST.
Gördes, Fritz, Kaufmann, 1914 StGVSt (nur 6 Tage).
Zacharias, Johann Caspar, Hausmeister, 1915 - 1918 GV.
Schirp, Ernst, Kuh-Hirt 1915.
Bürger, Heinrich, Ziegen-Hirt  1915.
Lemmer, Anton, Kuh-Hirt 1918.
Horn, …, AM; 1917-1918.
Pfarrer Ferdinand Gerwinn, Waisenrat 1916 (vorher Pfarrer Steimann).
Am 11. November 1918: Ende des Ersten Weltkriegs. Abbruch dieser Listen-Führung. Anmerkung: insbesondere die 1918 in dieser Listen-Führung endenden Zeitangaben sind durchaus noch weiter möglich gewesen (siehe Archiv Freienohl im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein).
 
Zweites Extra-Kapitel
Die Berichte über den Ersten Weltkrieg
vom Freienohler Pfarrer Steimann und anschließend vom Pfarrer Gerwinn
sind eine sinnvolle Ergänzung über das Zusammenleben Freienohler.
 
Die Berichte von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn sind abschriftlich aus dem Freienohler Pfarr-Archiv übernommen. Inhaltlich, thematisch nicht zum Krieg gehörende Passagen sind ausgelassen. Eine solche Textfassung war der pflichtgemäße Jahresbericht für den Bischof in Paderborn.
Pfarrer Karl Steimann: seine persönlichen Daten: geb. 16.6.1864 in Berlinghausen bei Horn; Priesterweihe 6.4.1889 in Paderborn; April 1889 Vikar in Fretter; August 1889 Kaplan an der Propstei-Kirche in Dortmund; 10.4.1902 Pfarrer in Freienohl bis 1.8.1916; dann Propst an der Gaukirche in Paderborn; gestorben 14.4.1934.
Wörtliche Textfassung von Pfarrer Karl Steimann:
1914:  Der eben ausgebrochene Krieg zieht das ganze Land oder jede kleine Gemeinde in Mitleidenschaft und in eine nicht geringe, deshalb soll, so gut es geht, das Wichtigste notiert werden. Über den Krieg, seine Gründe, seine Vorgeschichte, seinen Verlauf wird die Geschichte ein genaues Bild liefern, hier sollen nur Stimmungsbilder aus unserer Gemeinde kurz skizziert werden. Der Krieg, der die Welt so schrecklich mitnimmt, war schon seit Jahren ein Gegenstand banger Sorge und Erwartung des Königs und des Volkes. Deshalb war man gerüstet und sozusagen seit Jahren bis an die Zähne bewaffnet. Der erste Schuss dieses Krieges ist in Bosnien gefallen, wo in Sarajewo am 28. Juni 1914 der Erzherzog = Thronfolger von Österreich mit seiner Gemahlin durch die Hand von Meuchelmördern getötet wurde. Bis ins Kleinste Dorf geriet die Menschheit in Aufregung über das fluchwürdige Verbrechen. Jedermann sagte sich: jetzt ist der Funke ans Pulverfass gefallen und es wird zu einer entsetzlichen Katastrophe kommen. Österreich fordert Untersuchung über die aus Serbien stammenden Verbrecher. Der Volksmund beschuldigt allgemein den Königshof oder doch die Minister oder Offiziere Serbiens als Mitwisser an der Untat.  Als die von Österreich geforderte Genugtuung nicht geleistet wird, erfolgt die Kriegserklärung. Petersburg hält seine Hand über die Fürstenmörder; ob es auch mit weiß um die Absichten? Russland rüstet gegen Österreich und Deutschland; Frankreich und Russland erklären: wir wollen keinen Krieg. Beide suchen den Kaiser zu täuschen, endlich reißt ihm, der stets den Frieden zu erhalten bestrebt war, die Geduld. Auf eine energische Anfrage erfolgt  denn die gleiche verlogene Antwort sowohl von Russland als Frankreich. Am 1. August 1914 wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet und damit ist der Beginn des Krieges. Mit schwerem Herzen vernahmen unsere Leute die Kunde. Sie wussten wohl aus den Erzählungen der Alten, die 1871 den Feldzug mitgemacht hatten, Kessler, Caspar, Bauunternehmer, - Johann Kückenhoff, Frohnen, - Adam Beckmannm, Alter Weg, - Johann Kerstholt, Sparkassen-Rendant, - Heinrich Helnerus, Bahnhofstraße u.a., wie es im Krieg hergeht, aber jetzt heißt es, selbst sich rüsten. – Für die kriegerische Ausrüstung sorgt der Staat, aber auch die Seelen müssen bereit sein. Als am Sonntagmorgen in der Frühmesse in der Predigt die schrecklichen Ereignisse berührt wurden, gab es ein allgemeines Schluchzen. Zahlreich waren die Männer an diesem Tag schon zu den hl. Sakramenten gegangen. Montag, Dienstag, Mittwoch dasselbe Schauspiel. Die größte Zahl der zur Fahne berufenen ging jeden Tag bis zur Abberufung, alle aber haben vorher die Sakramente empfangen. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich, wie tief gläubig unsere Männerwelt im Sauerland ist. Es sind ja gewiss keine Engel und sie nehmen es auch als ihr gutes Recht in Anspruch, ihren Seelsorger einmal bei Gelegenheit zu ärgern und über ihn zu schimpfen, aber jetzt kommt nicht die Oberfläche, sondern der Grund der Seele zum Vorschein. Rührend waren die Zeichen der Anhänglichkeit an den Heiland, seine Religion, die Kirche und die Priester, an Fürst und Vaterland.
Gleich am 2. August 1914 war abends Andacht und Erflehung des Sieges und glückliche Heimkehr. Sie soll durch die ganze Zeit bis zum Frieden fortgesetzt werden. Abend 9 Uhr wird eine Weile mit der größten Glocke geläutet, damit alle in ihren Häusern für ihre fernen Krieger beten. Am Montag zogen die ersten in den Krieg. Es waren nur erst einzelne. Manche ältere Leute waren schon am Samstag, den 1. August, abends 6 Uhr zur Bewachung der Eisenbahnen und der Brücken abkommandiert. Feindliche Spione haben vielfach in Deutschland diese zu zerstören versucht. Dank der Vorsorge der Behörden konnten sie ergriffen und der verdienten Strafe überantwortet werden. Am Dienstag, 4. August, Mittag zog die erste größere Anzahl meist jüngerer Leute zu den Waffen. Es sind an die 30 gewesen. Morgens hatten fast alle die hl. Kommunion empfangen; nach der hl. Messe richtete der Pfarrer eine Ansprache ermahnenden, tröstenden und aufmunternden Inhalts an die Gemeinde und besonders die Krieger. Um ½  1 Uhr zogen sie vom Kriegerdenkmal aus, wo ein Kaiserhoch ausgebracht wurde, ab unter klingendem Spiel und unter vielem Weinen der Angehörigen. Da der Pfarrer vorher hiervon nichts wusste, hatte er von diesem eigentlichen Fortgange der Burschen, abgesehen von der kirchlichen Feier, keine Notiz genommen zu seinem lebhaften Bedauern. – Am Mittwoch, dem 5. August, war von Seiten des Bischofs Bitt-Hochamt und Aussetzung des Allerheiligsten von 6 bis 10 Uhr vormittags angeordnet. Empfang der hl. Sakramente, Besuch des Gottesdienstes und der Betstunden war außerordentlich gut. Es sind (heute ist Freitag, 7.8.)  in der Zeit vom 1. – 7. August: 2.175 hl. Kommunionen ausgeteilt.
Um ½ 1 Uhr versammelten sich die Männer, die zur Fahne mussten. Dass es hier besonders bittere Abschiedsszenen gegeben hat, lässt sich begreifen. Vernünftiger Weise waren die Frauen und Kinder fast alle zu Hause geblieben. Das Herz war uns allen schwer genug; es waren Tage der Tränen. Fast die ganzen Tage flossen sie. Wenn die Leute, Männer wie Frauen, nach der Bahn schauten und die in Abständen von 10 – 15 Minuten nach der Westgrenze hin wollenden Züge mit Menschen und Geschützen, Tod speienden Schnellfeuerkanonen usw. sahen, wenn sie hörten, wie die Maschinen mit ihrer Last voran keuchten und die Schienen gleichsam ihr „das ist der Tod, das ist der Tod, das ist der Tod“ dazu sangen oder vielmehr ratterten, dann ist es verständlich, wenn alte Männer, denen die Tränen nicht gerade lose folgen, tief aufseufzend weinten. Aber es waren auch Tage der Erhebung und des Trostes. Mit ruhigem Gewissen sahen die Männer ihrem schweren Gang entgegen. Eine heilige Entschlossenheit lag auf allen Gesichtern; sie waren sich bewusst, es handelt sich um eine heilige und gerechte Sache, wir kämpfen für unser Land, die Heimat, für Weib und Kind, für alle, die uns lieb und teuer sind. Die meisten der Einberufenen waren persönlich zum Abschied bei mir. Ich habe mich an ihrer Ruhe erbaut. Um ½ 1 ging ich zum Kriegerdenkmal, um ihnen dort ein Wort des Abschieds zu sagen. Ungefähr 70 Männer standen dort in Reih’ und Glied.
Vater, ich rufe dich, so blickt das deutsche Volk heute zum Himmel empor. Brüllend umwölkt uns noch nicht der Dampf der Geschütze, aber es umtobt uns der Hass unserer Feinde. Aber mit der Gefahr wächst unser Mut. Viel Feind’, viel Ehr’. Ihr zieht hinaus, meine Brüder! Wohl an, mit Gott für König und Vaterland. Unbesiegter Gottesheld, St. Michael! Komm uns zu Hilf, zieh mit zu Feld! Vor der Schlacht betet ihr! Ihr zieht zur Schlacht. Wir rufen: Vater unser,  der du bist etc. (usw.) Hier segne ich Euch zum Abschied. Der Segen des allmächtigen Gottes sei mit Euch. Hier rufe ich Euch noch einmal zu: Mit Gott für König und Vaterland, deutscher Kaiser,  deutsches Volk, lebe hoch. Die Musik fällt ein, Heil dir im Siegerkranz etc. Die Glocken läuten und mit klingendem Spiel ziehen auch diese zur Bahn. Damit ist der letzte größere Trupp gegangen. Es sollen Namen und  Alter noch angegeben werden.
Am 7. August 1914.           
Nachdem der erste Abschiedsschmerz überwunden ist, tritt auch allmählich bei den Frauen besonders, Ruhe wieder ein. Während ich schreibe, singen im Bracht’schen Garten Kinder das Lied, in dem eine Stelle vorkommt: „Frankreich, Frankreich, wie wird es dir ergehen, wenn du die deutschen Soldaten wirst sehen.“ Es sind Kinder auch mit 7 Jahren alt. Hoffentlich gelingt es den tapferen Soldaten unter Gottes Beistand in dem schrecklichen Krieg siegreich zu bleiben. Was allenthalben sich zeigt, sieht man auch hier. Allenthalben Spione, d.h. in der Phantasie der Leute! Die tollsten Gerüchte werden geglaubt. Glücklicherweise gelingt es meist, die Schauergeschichten als Unsinn und dummes Zeug zu verweisen. Nachrichten über bestandene siegreiche Gefechte erhöhen die Stimmung. Aber, was soll es geben, wenn die Nachrichten von den furchtbaren Schlachten mit ihren entsetzlichen Verlusten eintreffen. Herr, erbarme dich unser!
Der 9.August 1914.
Am Samstag ist eine Reihe von Freiwilligen in die Heimat vorläufig zurückgekehrt. Alle berichten über eine wunderbare Begeisterung, die im Volk herrscht. Zwei Söhne des Hauptlehrers Heinemann, Otto, Lehrerseminarist, und Joseph, Student der Theologie, erzählen von ihrer Fahrt nach Mainz und den ungeheuren Truppenmassen, die dort zusammengezogen sind.  Der dritte Bruder, Hubert, der Maschinentechniker werden will, hat sich in Kiel zur Marine freiwillig gemeldet. Heute war der Zudrang zu den hl. Sakramenten (samstags zur Beichte, sonntags zur Kommunion) wieder sehr groß. 250 Männer und 456 Frauen. Man hört in der Kirche am Beten, dass es vom Herzen kommt. Den ganzen Tag war die Kirche stark besucht auch von Vätern, die für ihre zu den Waffen gerufenen Söhne beteten. Da die von hier stammenden Soldaten noch in Meschede waren, gingen die Verwandten zahlreich hin, ihnen noch einen Besuch zu machen. 22 Freienohler mit einer Reihe Oeventroper bilden eine Korporalschaft unter dem Lehrer Heins, Lehrer in Neheim, Schwiegersohn des Unternehmers Caspar Kessler und Neffe des Lehrers H. Heins. Wie die Verwandten sagen, haben alle heute noch einmal gebeichtet, gehen morgen früh noch einmal zur hl. Kommunion in Meschede und ziehen dann gegen den Feind.
Ich habe die Leute heute aufgefordert, die Namen der beim Militär stehenden und aller jetzt zur Fahne einberufenen aufzuschreiben. Ich lasse dieselben hier folgen:
1. Nikolaus Dehen, Arzt, verheiratet seit November 1913, mulier gravida (Ehefrau schwanger).
2. Wilhelm Schulte, Student der Medizin, Sohn des Ehrenamtmanns, geb. zu Uentrop den (Datum fehlt), unverheiratet.
3. Otto Heinemann, geb. (Datum fehlt), Sohn des Hauptlehrers.
4. Josef Heinemann, geb. (Datum fehlt), Weihnachten erst gezogen.
5 Hubert Heinemann, geb. (Datum fehlt), nicht genommen, Weihnachten erst gezogen.
6. Ludwig Pöttgen, geb. 18. Mai 1884, verheiratet seit Mai d. J.
7. Heinrich Pöttgen, geb. 25. Dezember 1886, ledig.
8. Bernard Weber, geb. 15. Februar 1890, ledig.
9. Philipp Trompetter,  geb. 15. Februar  1892, ledig, aktiver Husar.
10. Kaspar Trompetter,  geb. 30. August 1877, verheiratet, Frau und vier Kinder.
11. Hermann Pütz, geb. 1. Sept. 1887, verheir. seit Frühjahr 1914. (Nachtrag:) Gefallen.
12. Georg Neise, 28 Jahre.
13. Fritz Neise, 21 Jahre, Bruder von Georg Neise.
14. Albert Flinkerbusch, geb. 31. Dez. 1880, verh., ohne Kinder.
15. Adam Heckmann, geb. 3. April 1882, verh., 4 Kinder.
16. Eberhard Heckmann, geb. 3. März 1886, verh., 2 Kinder, Bruder von Adam Heckmann.
17. Adolf Stirnberg, geb. 9. Juli 1889, ledig.
18. Caspar Becker, geb. 16. Nov. 1886, verh., 1 Kind.
19. Hugo Becker, geb.7. Sept. 1888, ledig, Bruder von Caspar Becker.
20. Franz Korte, geb. 9. Juni 1892, ledig, Artillerie Münster.
21. Johann Kemper, geb. 8. Febr. 1888, ledig.
22. Franz Weber, geb. 16. Mai 1892, ledig, Infanterie.
23. Adalbert Trumpetter, geb. 18. Aug. 1888, ledig.
24. Karl Rocholl, geb. 30. Nov 1892, ledig, Pionier.
25. Paul Helnerus, geb. 29. Nov. 1888, ledig.
26. Hubert Helnerus, geb. 29. Apr. 1890, ledig, Bruder von Paul Helnerus.
27. Josef Vieth, geb. 23. Apr. 1887, ledig.
28. Hubert Ante, geb. 4. Okt. 1880, verh. 2 Kinder (Giesmecke).
      Fritz Ante, geb. 6. März 1888, ledig. In Laer bei Meschede.
29. Rudolf Köster, geb. 22. Jun. 1876, ledig, zum Bahnschutz einberufen.
30. Franz Köster, geb. 17. Juli 1888, ledig, Bruder von Rudolf Köster.
31. Franz Höhmann, geb. 28. Okt. 1883, ledig.
32. Wilhelm Höhmann, geb. 30. Juli 1889, ledig, Bruder von Franz Höhmann.
33. Josef Zacharias, geb. 16. März 1882, verh., 4 Kinder, vorläufig Bahnschutz.
34. Wilhelm Zacharias, geb. 3. Sept. 1886, ledig.
35. Theodor Zacharias, geb. 5. März 1892, ledig, Infanterie.
36. Fritz Trumpetter, geb. (Datum fehlt), verh., ohne Kinder.
37. Heinrich Lichte, geb. (Datum fehlt), verh., mulier gravida (Ehefrau schwanger).
38. Johann Schirp, geb. 31. März 1889.
39. Theodor Zacharias, geb. (Datum fehlt), verh., 4 Kinder, Bahnschutz.
40. Friedrich Nolte, geb. 6. Aug. 1888, verh. 2 Kinder.
41. Theodor Köster, geb. (Datum fehlt), verh., 2 Kinder, (Alter Weg).
42. Hermann Storm, geb. 18. Nov. 1890, ledig, Infanterie.
43. Anton Pieper,  geb. (Datum fehlt), ledig.
44. Egon Schwefer, geb. 5. Febr. 1877, verh., 5 Kinder, vorläufig Bahnschutz.
45. Bernard Folle, geb. (Datum fehlt), verh., 5 Kinder.
46. Josef Flinkerbusch, geb. 12. Okt. 1891, ledig Infanterie.
47. Josef Pieper, geb. (Datum fehlt), verh., 2 Kinder.
48. Wilhelm Pütz, geb. 7. Febr. 1885, verh., 1 Kind, Bruder von Herm  (Nr.11) u.Heinr.
49. Heinrich Pütz, geb. 18. Okt. 1892, ledig,  Bruder von Wilhelm und Hermann Pütz.
50 Johann Mester, geb. 25. Sept. 1877, verh., 3 Kinder.
51. Ludwig Siepe, geb. 29. Jan. 1878,  verh., 3 Kinder.
52. Franz Göckeler, geb. 15. Aug. 1887, ledig.
53. Wilhelm Göckeler, geb. 2. Okt. 1893, ledig, Infanterie.
54. Josef Pöttgen, geb. 14. Mai 1887, ledig, Infanterie.
55. Friedrich Wiesemann, geb. 24. Apr. 1885, ledig.
56. Wilhelm Köster (Angaben fehlen).
57. Josef Höhmann, geb. 8. Nov. 1885, verh., 1 Kind.
58. Josef Kaulmann, geb. 8. Okt. 1892, ledig, Artillerie.
59. Aloys Zacharias, geb. 16. Dez. 1892, ledig, Artillerie.
60. Albert Altenwerth, geb. 12. Apr. 1881, verh., 3 Kinder.
61. Josef Weber, geb. 12. März 1887, verh. 1 Kind.
62. Fritz Beckmann, geb. 17. Juli 1892, ledig (Soldat).
63. Anton Bauerdick, geb. 13. Febr. 1884, ledig.
64. Albert Figge,  geb. 22. Apr. 1876, verh., 4 Kinder.
65. Josef Beckmann, geb. 22. Aug. 1884, verh., kein Kind.
66. Heinrich Bürger, geb. 20. Sept. 1879, verh., 4 Kinder.
67. Hugo Düring, geb. 14. Apr. 1885, ledig.
68. Aloys Düring, geb, 5. Apr. 1891, ledig, Bruder von Hugo Düring.
69. Anton Lörwald, 35 Jahre alt, verh., kein Kind.
70. Franz Lörwald, 26 Jahre alt, verh. 24.6.1914, kein Kind.
71. Adolf Düring, geb. 5. Okt. 1892, ledig, aktiver Soldat.
72. Philipp Bürger, geb. 5. Aug. 1884, ledig (verlobt).
73. Wilhelm Korte, geb. 13. Jan. 1876, verh., 4 Kinder.
74. Paul Schwefer, geb. 24. Okt. 1888, ledig.
75. Josef Klauke, geb. 30. Nov. 1885, verh. 1 Kind.
76. Karl Klauke, geb. 7. Mai 1888, ledig.
77. Emil Klauke, geb. 16. Aug. 1893, ledig, Bruder von Karl und Josef Klauke.
78. Bernard Kintrup, geb. 20. Juni 1877, verh., 4 Kinder, Bahnschutz.
79. Heinrich Klauke, geb. 20. Sept. 1885, verh., 3 Kinder.
79. (Schreibfehler) Josef Molitor, geb. 27. Okt. 1892, ledig, aktiver Soldat.
80. Ernst Rocholl, geb. 3. Apr. 1892, ledig, aktiver Soldat.
81. Friedrich Lenze, geb. 24. Juni 1892, ledig.
82. Franz Molitor, geb. 6. Dez. 1877, verh., 5 Kinder, Bruder von Nr. 79, Josef M.
83. Heinrich Siepe, geb. 17. Jul. 1884, verh., kein Kind.
84. Ludwig Lörwald, 22 Jahre, aktiver Soldat.
85. Hugo Wrede, geb. 13. März 1890, aktiver Soldat, Posen.
86. August Wrede, geb. 13. Febr. 1893, aktiver Soldat, Mörchingen; Bruder von Hugo W.
       Josef Spindeldreher, geb. 21. Juli 1883, verh., Hirschberg.
87.  Wilhelm Spindeldreher, geb. 9. Juli 1886, ledig.
88. Hugo Spindeldreher, geb. 12. März 1890, ledig.
89. Franz Spindeldreher, geb. 23. Nov. 1892, ledig; Josef + Wilhelm + Hugo + Franz = Br.
90. Lorenz Siepe, geb. 23. Juli 1883, verh., 2 Kinder.
91. Heinrich Kordel, geb. 22. Juli 1889, ledig
92. Julius Helnerus, geb. 13. Apr. 1877, verh., 3 Kinder
93. Josef Volmer, geb. 27. Mai 1880, verh. 6 Kinder.
94. Josef Schwefer, geb. 13. Jan. 1883, verh., 5 Kinder.
95. Anton Heckmann, geb. 15. Febr. 1892, aktiver Soldat.
96. Josef Kerstholt, geb. 24. Jan. 1891, aktiver Soldat.
97. Hubert Köster, geb. 20. Nov. 1885, verh., 2 Kinder.
98. Franz Latzer, geb. 28. Juli 1880, verh. 6 Kinder.
99. Reinhard Bräutigam, geb. 17. Jan. 1879, verh. 5 Kinder.
100. Johann Lemmer, geb. 22. Febr. 1892, ledig, Soldat.
101. Anton Lemmer, geb. 13. Jan. 1889, ledig, Bruder von Johann Lemmer-
102. August Rüth, geb. 24. Dez. 1880, verh., 4 Kinder.
103. Fritz Gördes, geb. 30. Okt. 1880, ledig.
104. Josef Gördes, geb. 24. Mai 1882, ledig.
105. Franz Gördes, geb. 20. Dez. 1886, ledig; Fritz + Josef + Franz G. = Brüder.
106. Emil Schmitte, geb. 16. Dez. 1885, verh.,  2 Kinder.
107. Gottfried Beier, geb.  11. Sept. 1887, verh., 1 Kind.
108. Egbert Pütz, (Daten fehlen) verh.
109. Josef Trumpetter, (Daten fehlen) verh., 2 Kinder.
110. Josef Nathan, geb. 8. Apr. 1883, verh., 1 Kind, (Jude).
111. Heinrich Althaus, geb. 3. Mai 1888, ledig.
 
10. August 1914
Heute Vormittag besuchte ich eine Reihe von Familien (9). In allen herrscht Trauer, aber auch christliche Fassung und Ergebenheit. Eben tritt das, allerdings unverbürgte, Gerücht auf, es sei der unter Nr. 80 aufgeführte Ernst Rocholl gefallen. Es sind noch weiter als Einberufene zu verzeichnen:
112. Johann Kaiser, geb. (Tag, Monat fehlen) 1883, verh., 3 Kinder.
113. Paul Zander, geb,  31. März  1885, Protestant, mit einer Jüdin verheiratet, stammt aus Zerbst.
114. Fritz Karneil, geb. 25. Jan. 1891, ledig.
115. Karl Montag, geb. geb. 15. Okt. 1886, ledig.
116. Anton Vonrüden, geb, 11. März 1884, verh., 1 Kind.
117. Peter Lübke, geb. 25. Jan. 1880, verh., 3 Kinder.
118. Johann Bruchhage, geb. 3. Jan. 1887, ledig.
119. Josef Helnerus, geb. 29. Okt. 1892, ledig.
120. Josef Feldmann, (Daten fehlen) verh. 1 Kind.
121. Theodor Hellmann, (Daten fehlen) verh., 1 Kind.
122. Heinrich Feldmann,  (Daten fehlen) ledig; Josef + Heinrich = Brüder, Theodor = Schwager.
123. Johann Pöttgen, geb. (Tag fehlt) Sept. 1877, verh., 4 Kinder.
124. Richard Pöttgen, geb. (Tag fehlt) Aug. 1883, verh., 2 Kinder; Bruder = Johann P.
125. Wilhelm Kordel,  geb. 2. Febr. 1881, verh., 2 Kinder.
126. Norbert Lichte, (Daten fehlen), ledig, ist am 2.9.1914 noch in Arnsberg freiwillig eingetreten.
127. Fritz Kossmann, (Daten fehlen), ledig.
128. August Klasmeier, geb. 16. März 1882, verh., 1 Kind.
 129. Karl Birkenfeld, (Daten fehlen) ledig, Lehrer, freiwillig.
130. August Geisler, (Daten fehlen) ledig.
 
11. August 1914
Heute Morgen hatte ich eine Besprechung mit dem Amtmann und dem Ortsvorsteher Schwefer wegen Einleitung einer Hilfe für die Frauen und Kinder der eingezogenen Männer. Am Donnerstag, den 13., wird ein Ausschuss gebildet und endgültig festgestellt, was geschehen soll.
Die Leute sind vom Willen zu siegen durchdrungen. Dieser Wille eilt stets den Tatsachen voraus. So geht seit gestern schon das Gerücht, dass Belfort und Nancy von den Deutschen erobert seien, was kaum anzunehmen ist, da am Sonntag die Zeitungen erst von einem Zurückgehen der französischen ins Elsass eingedrungenen Truppen melden. Der Wunsch ist der Vater des Gedankens, und jeder Freienohler ist geeignet, im großen Generalstab zu sitzen, da alle genau wissen, was geschehen muss.
Die Gerüchte entflohen. Gestern Nachmittag war ich auf dem Wege nach Oeventrop. Unterwegs traf ich den Arbeiter Kaspar Kaulmann mit seiner Frau, die vom Felde kamen. Ich stand ein Weilchen bei den Leuten und fragte nach dem Sohn Josef, der beim Militär bei Saarburg steht. Am Abend war folgendes zusammen fantasiert: „Kaulmann’s Kaspar sein Sau is` fallen; de Pasteuer hätt en Telegramm krieggen; hai is nom Felln gohen und hiätt et diän Luien fagt; ick hammen seihen, dat fai iämman dat Telegramm gaffte.“ Der Vater gab mir einen Brief von seinem Sohn zu lesen, den ich ihm wieder gab. So wird’s gemacht! Hoffentlich ist’s mit Rocholl und Kaulmann gleich bestellt, nämlich sind beide noch am Leben.
Unfug und Aberglaube! Neben dem vertrauensvollen Beten der Leute zeigt sich auch  vereinzelt ein hässlicher Aberglaube. Abergläubische Zettel mit gleichen Gebeten, sog. Himmels- oder Schutzbriefe, haben vereinzelt Frauen ihren Söhnen geschickt. Wer sie bei sich trägt, kann selbstverständlich nicht fallen. Mich hat die Sache zunächst sehr in Harnisch gebracht. Schließlich habe ich den Leuten abends vor der Andacht ruhig und ernst das Lächerliche eines derartigen sündhaften Aberglaubens vorgehalten.
Heute Nachmittag habe ich wieder eine Reihe von Familien besucht,  deren Angehörige ins Feld gezogen sind (14). Ich fand allenthalben ruhige Ergebenheit, wenn auch vereinzelt und für kurze Zeit Tränen flossen. Frau Karneil bedauert, nicht zehn Söhne zu haben, die dem Vaterlande dienen können. Sie hat nur zwei, von denen der älteste im Krieg ist.
 
12. August 1914
Gestern berichteten die Zeitungen, dass mit der Überführung  von 3 – 4000 Gefangenen (Einnahme von Lüttich) begonnen werde. Abends nach der Andacht behaupteten die Leute vor der Kirche, es sei bereits ein Zug durch gekommen und Wilhelm Borbeck sagte, einer habe ihm die Zunge rausgestreckt; er habe nahe an der Bahn gestanden. Er wusste aber nicht bestimmt, ob es eine deutsche oder französische gewesen sei. Nach den Berichten der Blätter haben die Bewohner Belgiens sich sowohl gegen die Truppen, besonders die Verwundeten, als auch gegen die zum Auswandern aus Belgien  gezwungenen Deutschen sehr grausam bewiesen. Das Gleiche haben gegen die Deutschen in Frankreich sich die Franzosen zu Schulden kommen lassen. Man hat auf das Rote Kreuz, auf Verwundete aus Häusern, Gebüschen, auch auf den Straßen geschossen, auch Frauen hätten das getan. Eine scharfe Bekanntmachung des Korpskommandeurs hat die Bewohner auf das Gefährliche dieser Banditenhandlungen aufmerksam gemacht. Die Transporte der belgischen Gefangenen sind tatsächlich in 4 Extrazügen erfolgt und Borbeck kann auf die Begrüßung stolz sein. Die amtliche Depesche über die Eroberung einer französischen Fahne, 4 Maschinengewehren, 2 Batterien, 700 Gefangenen, 1 General gefallen, rief große Freude hervor. Von unseren Freienohler Soldaten sind bis jetzt Tote oder Verwundete  nicht gemeldet.
 
13. August 1914
Heute fand eine Versammlung des vaterländischen Frauenvereins und der verschiedenen Vereine betreffs Besprechung einer Hilfe für Verwundete und für die zurück bleibenden Familien der Krieger statt. Endgültige Beschlüsse wurden nicht gefasst, jedoch dafür gesorgt, dass ein Notstand in den Familien nicht eintreten wird. Die Frauen erhalten bis zum  1. November 9 und von da 12 Mark; für jedes Kind unter 14 Jahren 6 Mark für den Monat. Zu dieser Unterstützung durch den Staat kommt dann noch die von der Gemeinde  bewilligte Hilfe.
 
14. August 1914
Heute traf ich doch manche weinende Frauen, da die Angehörigen Nachricht erhalten haben, dass die Truppen an der Grenze stehen bereit zum Losschlagen. Jedenfalls sind in den nächsten Tagen schwere Zusammenstöße zu erwarten. Es wird mit großer Inbrunst gebetet,
 
24. August 1914
Am 16. des Monats wurden die Angehörigen des Landsturmes aufgeboten. Dieselben zogen gegen 40 Mann stark nach Meschede, kehrten aber abends zum größten Teil in ziemlich animierter Stimmung wieder zu den Ihrigen zurück. Die Eingestellten haben meist am Ort Bahn- und Tunnelschutzdienst zu leisten.
1. Heinrich Weber, geb. 21. Nov. 1875, 5 Kinder.
2. Arnold Altenwerth, geb. 2.9.1883, 1 Kind.
3. Anton Peters (Daten nicht eingetragen), 3 Kinder, ist frei geworden.
4. Otto Lehmenkühler, geb. 24.6.1872, 6 Kinder.
5. Christof Leimbach, geb. 8.6.1873, 5 Kinder.
6. Kaspar Trumpetter (Daten nicht eingetragen), 4 Kinder.
7. Ferdinand Pöttgen (Daten nicht eingetragen), 5 Kinder.
8. Josef Figge, (Daten nicht eingetragen),  6 Kinder.
Die Nachrichten von Siegen bei Lagarde, Metz am 15.-17. August von der Ostgrenze bei Gumbinnen, die Einnahme Brüssels usw. erregten große Freude. Bis heute ist noch keine Nachricht hierher gelangt, dass einer gefallen ist. Gott gebe, dass es auch weiter so bleibt.
Von den Freiwilligen ist eine Reihe wegen Überfüllung zurückgeschickt: drei Brüder Heinemann, Fritz Kossmann, Lehrer Birkenfeld. Gestern sah ich in der Kirche Fritz Schwefer, der einen Hitzschlag auf dem Marsch erlitten und vorläufig heimgeschickt ist. Ludwig Siepe (Nr. 51) ist endgültig entlassen.
Von verschiedenen Soldaten erhielt ich Karten, die meisten sind wohlauf, sagen, dass sie die Gelegenheit zum Empfang der Sakramente benutzen und bitten um Gebet.
 
2. September 1914
Die Truppen Deutschlands haben inzwischen große Schlachten geschlagen und große Siege errungen. Belgien ist mit Ausnahme von Antwerpen unter deutscher Herrschaft, an der ganzen Westgrenze ist der Feind im Rückzuge, so dass in nicht zu ferner Zeit die Deutschen vor Paris stehen werden, vor der Hauptstadt, die bisher von der infamen Freimaurer Regierung Frankreichs durch erlogene  Siegesnachrichten beruhigt ist. Aber auch da sind Nachrichten über die für die Franzosen schreckliche Wirklichkeit durchgesickert und man steht dort wie 1870 vor einer Revolution.
Auch im Osten, wo die Russen weit in Ostpreußen eingedrungen waren, hat man eine große Schlacht geliefert. Gestern traf die Nachricht von dem Sieg ein, der 60.000
Gefangene brachte. Heute ergibt sich die Tatsache, dass es 70.000 sind, darunter 3 kommandierende Generale und viele Offiziere. Die Siege sind mit Glockengeläut bekannt gemacht und gefeiert.
Mit Spannung sieht das Volk trotz des Krieges der Papstwahl entgegen, die heute noch oder morgen beendet sein dürfte. Das Welt bewegende Ereignis vom Tod des so hoch verehrten Pius X.  am 20. August ist wegen der kriegerischen Ereignisse  etwas zurück getreten.
Von unseren heimischen Soldaten ist bis heute eine Nachricht, dass einer gefallen sei, nicht eingetroffen. Verwundet sind drei. Hugo Düring bei Mecheln, Franz Mester und Friedrich Nolte. Den Aufenthaltsort geben die Soldaten nicht an; es ist überhaupt sehr strenges Stillschweigen über das ganze Vorgehen des Heeres beobachtet, so dass der Feind oder die Feinde von der Stellung nichts erfahren. In Belgien sind große Grausamkeiten von Seiten der Bevölkerung gegen die deutschen Soldaten vorgekommen. Löwen, das sich besonders hervorgetan hat, ist zusammengeschossen. Die Zeitungen bringen eingehende Berichte über die schreckliche und beklagenswerte Verwüstung der Stadt und den Untergang so vieler Menschen und Werken der Kunst und wissenschaftlichen Bibliothek von 220.000 Bänden Kath. Universität.
Gleichzeitig setzt in den nicht katholischen Zeitungen wieder eine infame konfessionelle Hetze ein. In Löwen hätten Klosterbrüder 50 deutsche Soldaten ermordet und im Keller verborgen. An der französischen Grenze sind in nicht katholischen Zeitungen zahlreiche katholische Geistliche der Spionage für Frankreich beschuldigt, selbst der Bischof von Glatz. Das sind die Folgen der in Deutschland seit langem getriebenen konfessionellen Hetze.  Sie scheinen heute schon bange zu sein, die Jesuiten kämen wieder! Dieselben sind aus der Verbannung zahlreich auf die Schlachtfelder geeilt, um zu helfen. 1870 bekamen sie mit dem eisernen Kreuz das Verbannungsdekret!
 
7. September 1914
Die Papstwahl ist am Donnerstag, dem 3. September, vormittags beendet. Kardinal della Chiesa besteigt als Benedikt XV.  den päpstlichen Stuhl. Mit Glockengeläut wurde der Gemeinde das Friedensereignis mitten im Kriegslärm verkündet.
Inzwischen haben schwere Kämpfe stattgefunden. Auch unsere Gemeinde ist leider stark mitgenommen. Heute war das Seelenamt für den am 22. August 1914 gefallenen Franz Mester (Hamfranz  Fränzken). Adam Heckmann, Kaspar Becker und Hermann Pütz werden vermisst. Ob sie gefangen genommen sind oder sonst umgekommen, ist nicht bekannt. Die Familien  sind ganz kraftlos.  Alle sind verheiratet. Heute traf auch die Nachricht ein, dass Adolf Düring (Schmitten) vermisst sei. Franz Latzer ist verwundet und liegt in Vallendar im Lazarett. Er schrieb mir von dort aus.
 
12. September 1914
Zu den Trauerbotschaften, die hierher gelangt sind, kamen gestern neue. Der Wehrmann Anton Lörwald, der leicht verwundet ist und in Arnsberg Lazarett-Pflege hat, war auf einem halben Tag in Urlaub. Er sagte mir, es seien gefallen: Hermann Pütz, Heinrich Althaus und Bernard Folle. Wir  stehen noch nicht am Ende des Krieges. Gott schütze unsere armen Leute! Die Gefallenen haben alle am 22. August bei Petit-Noir (nach der Verlustliste) den Heldentod erlitten R.I.P. (Requiescant in pace : Sie mögen ruhen im Frieden!)
 
15. Oktober 1914
In der Zeit vom heutigen Tage bis rückwärts, den 12. September, habe ich keine Eintragungen gemacht. Es sind allerdings eine Reihe unserer Leute verwundet worden, die ich heute aufzeichne. Vorerst aber will ich die Nachricht vom Tode des August Wrede (Spannier) niederschreiben. Derselbe ist schwer verwundet und in St. Quentin am 10. Oktober seinen Verletzungen erlegen. R.I.P.   
Nach der Verlustliste soll auch Adam Heckmann gefallen sein. Ich habe an das Regiment geschrieben, aber noch keine Nachricht.
Die Mutter von Anton Folle kam am 30. September freudestrahlend und sagte, ihr Sohn sei nicht gefallen, sondern verwundet.  Hellmann von hier, Feldgendarm habe ihn in einem Lazarett gefunden.  Seine Frau habe es ihr vorgelesen. Ich schrieb infolgedessen einige Zeilen an die Zeitungen mit dieser Nachricht. Es stellt sich aber jetzt heraus, dass H. ihn persönlich nicht gefunden, sondern nur davon gehört hat. Das Übrige haben die Leute in ihrer Freude sich zusammengedacht. Da bis heute keine Nachricht eingegangen ist, so wird es wohl leider bei der Todesnachricht bleiben.
(Randnotiz vom 25. Oktober): Folle ist sicher tot, ich habe heute, den 25. Oktober, mit Latzer gesprochen, der ihn am Tage nach der Schlacht tot auf dem Schlachtfeld gefunden und seine Taschen untersucht hat. 25. Oktober.
Verwundet sind bis jetzt außer den bereits früher genannten:
Wilhelm Göckeler, Schulter- und Rippenschuss. -  Fritz Nolte, Schulter und Wade. -  Josef Kerstholt, Fuß. -  Ernst Feldmann. -  Theodor Zacharias. -  Julius Heckmann, Kopf und Rücken. -  Egon Düring.
Diese werden wohl mit dem Leben davon kommen. Sie waren teilweise hier.
Düring, Kerstholt, Nolte sind schon fast vollständig wiederhergestellt.
Reinhardt Bräutigam hat Lungenentzündung bekommen und ist entlassen.
Von den Ersatzreservisten sind Hugo Becker, Josef Kaiser entlassen. Norbert Lichte, Nr. 126,  ist nicht eingezogen, weil er von der Eisenbahnwerkstätte reklamiert ist.
Die Soldaten haben oft geschrieben, meist Karten, auch verschiedene Briefe. Alle bitten stets um Gebet und berichten Gutes von der religiösen Haltung der Soldaten im Allgemeinen. Bei dem Res. Reg.81  lagen 22 von hier zusammen. Lörwald und auch Nolte sagten mir, dass sie meistens, wenn sie abends zusammen gewesen seien, auch gemeinsam gebetet hätten. Sie haben ferner, wenn sie Gelegenheit hatten, auch die hl. Sakramente empfangen. Das nahm ich auch von den anderen, wenigstens von dem weitaus größten Teil, an.
Nachtragen will ich hier ferner, dass von der Gemeinde eine Suppenküche seit dem halben August eingerichtet ist. Diese an sich gute Sache ist aber viel zu früh eingeführt. Die Frauen haben zu viel freie Zeit zum Schwätzen und Lügen (ganz toll), zudem lassen sie die Gemüse jetzt vielfach in den Gärten zu Grunde gehen und sie hatten, wie mir alle gesagt haben, bis Ende Oktober gut zu leben. Der derzeitige Vorsteher Schwefer, ein guter Kerl, der sich aber gern etwas aufspielt, hatte keine Ruhe, bis die Sache im Gange war.  Heute wird über die Kosten mächtig geschimpft. Die Suppe wird aber sehr gelobt. An 140 Portionen werden geholt, auch von solchen, die es nicht nötig haben. Die Leute sind hier oft sehr von sich eingenommen, aber es scheint, das rechte Ehrgefühl fehlt doch teilweise sehr stark. An kirchlichen Aufwendungen sind bisher für die Malteser gemacht 325 Mark, teils durch kirchliche, teils durch Haussammlung aufgebracht. 34 Mark dazu für  hiesige Arme. Durch den vaterländischen Frauenverein sind Strümpfe, Leibbinden, Knie- und Ohrenwärmer in großer Zahl gemacht. Außerdem werden noch Familien mit monatlichen Unterstützungen von 3 – 6 Mark bedacht. Kriegsrente bekommen die Frauen 12 Mark und für jedes Kind 6 Mark den Monat. Ein eigentlicher Wohlstand liegt also in keiner Familie vor. Der Kriegerverein gibt den Familien seiner im Felde stehenden Mitglieder wöchentlich ein großes Brot. Von den durch die Sammlungen einkommenden Gaben habe ich einen Teil für verschämte Arme, besonders einzelne Frauen nebenbei unterstützt.
 
16. Oktober 1914
Heute trifft die Nachricht vom Tode des Ersatz.-Res. Bernard Weber (Frohnhofs) ein. Derselbe ist durch einen Bauchschuss schwer verwundet am 29. September und am 3. Oktober im Kriegslazarett zu Colligis an den Wunden gestorben. Er ist versehen (mit dem Sakrament der Krankensalbung) und ruht auf dem Kirchhof daselbst. R.I.P.
 
25. Oktober 1914
Heute vor dem Hochamt kam Friedrich Düring sen. (Schmitten), und teilte mir den Tod seines Sohnes Rudolf mit. Derselbe sei am 25. August gefallen. Zwar ist die Nachricht  nur von privater Seite gekommen, aber nicht zu bezweifeln. Wo er gefallen ist, weiß der Vater nicht. Er war ein sehr braver Junge. R.I.P.
Nachtragen will ich hier die für die Soldaten veranstalteten Sammlungen. Leider haben wir erst seit dem 1. Sonntag des Oktobers in der Gemeinde gesammelt und zwar in erster Linie für die Malteser-Genossenschaft. Außerdem ist für die Hinterbliebenen der ins Feld gezogenen Männer mancherlei geschehen. Der vaterländische Frauenverein hat für die Soldaten gestrickt, für die Verwundeten Wäsche etc. dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt. Der Krieger-Verein gab den Familien seiner verheirateten Mitglieder wöchentlich 1 oder 2 Brote, je nach der Zahl der Kinder.
Die Sammlungen sind von Mitgliedern der Jungfrauenkongregation vorgenommen. Besonders fleißig waren: Maria Albers, Maria Schwefer, Theresia Trumpetter (Arzes), Helene Helnerus.  Außerdem haben gesammelt  Antonia Feldmann, Rümckerweg, Mathilde Feldmann (Adolfes), Wilhelmina Kaulmann (Polizeis), Maria Schwefer I, Franziska Klute, Maria Flinkerbusch Mittelstraße. Verzeichnen will ich auch das Ergebnis der beiden Kirchenkollekten, die auf Anordnung des hochwürdigsten Herrn Bischofs gehalten wurden.
Die Ergebnisse sind folgende.
           bischöfliche Anordnung: 100 Mark 00 Pfennig;  
           bischöfliche Anordnung: 75 Mark 00 Pfennig. 
           Für die Malteser 117 Mark 50 Pfennig.
           Für die Malteser  64, 60 Mark.
           Für die Malteser  51,00 Mark.
           Für die Malteser: 40,10 Mark
Insgesamt: 448,20 Mark.
Davon sind abgeschickt an den hochwürdigsten Herrn: 175,00 Mark.
An die Malteser: 200,00 Mark. Außer diesen Gaben konnte ich noch 35,30 Mark und 37,90 Mark für bedürftige Familien verwenden, sodass bis heute, den 26. Oktober, im Ganzen 521 Mark gesammelt sind. Für unsere aus Arbeitern bestehende Gemeinde ein recht befriedigendes Resultat.
 Eben bringt mir Johanna Feldmann das ihrem Bruder Ernst übersandte  Eiserne Kreuz zur Ansicht mit einem Brief seines Hauptmanns. Ernst Feldmann ist zur Zeit im Lazarett zu Arnsberg.
 
15. Januar 1915
seit dem 26. Oktober 1914 habe ich keine Eintragungen gemacht, teils weil besonders wichtige Ereignisse nicht eingetreten sind, teils weil ich durch intensives Arbeiten in der Seelsorge, sowie durch sehr lebhaften Briefwechsel mit den im Felde stehenden Pfarrkindern in Anspruch genommen wurde. Es sollen hier nachgetragen werden die nachträglich eingelaufenen Meldungen über den Tod des Reservemanns Adam Heckmann, der als vermisst angegeben war, tatsächlich aber am 22. August mit den andern Freienohlern gefallen ist.
Die amtliche Nachricht erhielt die Familie am 27. Dezember (1914).
Ebenso traf am 5 Januar die Nachricht ein, dass  Kaspar Becker, der ebenfalls am 22. August bei Neufchateau (Petit-Noir)  im Gefecht und als vermisst angegeben war, tot ist. Er ist am 23. August (1914) seinen Wunden, wahrscheinlich im Feldlazarett in Bertrix, welches in der Gegend des Schlachtfeldes liegt, erlegen. Er soll einen Schuss durch den Oberschenkel erhalten haben und ist wahrscheinlich infolge Verblutung gestorben.
Von dem hiesigen Landsturm sind noch eine Reihe von Leuten in Russland.
1. Wilhelm Gebhardt.
2. Bernhard Kintrop, hier zugezogen.
3. Franz Vernholz.
4. Rudolf Köster.
5. Theodor Kordel und Kaspar Düring-Feldschütter.
Im Dezember (1914) sind noch eingezogen die Ersatzreservisten:
1. Paul Schröer.
2. Heinrich Neise (Bergstraße, Butterbelken).
3. Fritz Kossmann.
4. Josef Düring (Schmitten).
5. Heinrich Becker (nachträgliche Notiz:) gefallen am 24. März 1915.
6. Julius Pöttgen.
7. Heinrich Neise.
8. Lorenz Karneil.
9. Ferdinand Becker.
10. Josef Kossman (Peets Wies)
11. Wilhelm Krick.
12. Fritz Geisler, Bäcker.
13. Heinrich Bruder.
14. Fritz Lense.
15. Theodor Mester.
Am 14. Januar sind eingetreten die Ersatzleute:
16. Josef Funke, ist vorläufig zurück.
17. Josef Assmann.
18. Franz Molitor
so dass bis heute 162  Mann aus der hiesigen Gemeinde (einschließlich der aktiven Soldaten in den Waffen stehen. (Mit den Gefallenen).
Gestern erhielt Franz Heckmann-Hahne die Nachricht, dass sein Sohn Johannes, der in Tsingtau bei der Marine diente, sich in japanischer Kriegsgefangenschaft in Fukuoka (Insel Kinsiu) sich befinde. Man glaubte ihn allgemein tot, da seit Juni 1914 keine Nachricht von ihm vorlag.
Im November sah sich der Pfarrer veranlasst, eine Eingabe wegen der frühzeitigen Schließung der Wirtschaften an das General-Kommando des 18. Armeekorps in Frankfurt einzureichen. Die Wirtschaften waren bis 12 Uhr nachts und länger geöffnet. Vorstellungen beim Amte halfen nichts; es sei nichts zu machen. Da kam eine scharfe Verfügung, die Wirtschaften um 10 Uhr zu schließen. Wenn man bedenkt, dass fast halb Freienohl sich das Essen aus der Volksküche holen lässt, muss man sich wundern, dass für langes Wirtshaussitzen noch Geld da ist. Es hat sich seit Dezember entschieden gebessert. Im Übrigen war das Leben ernster;  das religiöse Leben war gut. Der Zugang zu den hl. Sakramenten lobenswert. Es wurden im Jahr 1914:  41466 hl. Kommunionen ausgeteilt, davon 9867 an Männer bei 700 kommunionpflichtigen  männlichen  Personen eine erfreuliche Zahl. Es gehen vielleicht 25 Männer im Jahr 2 – 3-mal, einer gar nicht, die übrigen meist monatlich, andere alle 2 Monate. Gegen 1902, wo im ganzen 3500 hl. Kommunionen ausgeteilt wurden, ein erheblicher Fortschritt. Ich schreibe diesen erfreulichen Aufschwung, abgesehen von der Kriegszeit, der fleißigen Übung der Herz-Jesu-Andacht und dem damit verbundenen Männerapostolat zu.
Die Weihe an das heiligste Herz Jesu am 10. Januar mit den vorbereitenden Tagen waren wie überall so auch hier wahre Gnadentage. Es wurden vom 6. – 11. Januar 2690 hl. Kommunionen ausgeteilt; auch die Männerwelt war fast vollzählig vertreten, obwohl die größte Zahl derselben, an Weihnachten für die Soldaten die hl. Kommunion aufzuopfern, schon gefolgt war.
Sehr erfreulich ist die rege Verbindung, die die im Felde stehenden Pfarrkinder mit dem Pfarrer unterhalten.  Die weitaus größte Zahl derselben schreibt wiederholt, so dass fast kein Tag vorüber geht, an dem nicht Briefe oder Karten eintreffen. Alle bitten um das Gedenken im Gebet und freuen sich, stets berichten zu können, dass sie die Hl. Messe gehört oder die hl. Sakramente empfangen haben. Alle gingen auch in der Heimat fleißig zu den hl. Sakramenten. Soweit eben möglich wurden Briefe und Karten auch beantwortet.
 
25. Januar 1915
Inzwischen sind zum Militär eingetreten:
Anton Winterhoff. - Caspar Trumpetter. - Josef Spieler. - Josef Geisler-Kückenhoff. - Ludwig Storm. -  Karl Winterhoff.
Von Landsturmleuten sind eingezogen Josef Feldmann, damit ist bis heute die Zahl, abgesehen von den Bahnschutzleuten auf 169 gestiegen.
 
28. Januar 1915
Wilhelm Rocholl-Hasse angetreten.
 
19. März 1915
Heute traf die Nachricht ein, dass der Musketier Franz Weber, Postbote, am 16. Februar in Russland gefallen ist, so dass wir bis heute 10 Tote im Krieg zu beklagen haben.
Von den Landsturmleuten sind inzwischen seit dem 25. Januar eingezogen:
Anton Korte, Vohshane. Josef Korte, Zimmermeister. Paul Schindler, Schreiner. Hugo Altenwerth, Schreiner (ist zurückgekommen). Wilhelm Siepe, Wirt. Josef Trumpetter Peters, Maurer. Anton Krick, Fabrikarbeiter. Ewald Kossmann, Fabrikarbeiter.
Ersatzmannschaften: Paul Düring-Adämer. Ludwig Trumpetter-Zimmermann. Josef Storm.
Hubert Raulf. Kuno Humpert. Emil Zacharias. Anton Schirp. Josef Schirp. Adalbert Lessmann. August Mündelein. Adolf Assmann. Karl Heckmann.
 
28. April 1915
Im Ganzen stehen etwa 205 Personen unter Waffen. Nicht alle sind im Felde, einzelne tun Dienst im Gefangenenlager zu Meschede, z.B. Josef Geisler, Josef Cordel, Lemenkühler usw. Viele sind verwundet, teilweise schon zum zweiten Mal. Die Zahl der Gefallenen beträgt jetzt 12. Über den Briefträger Franz Weber ist bis heute nähere Nachricht noch nicht eingetroffen. Gestorben im Lazarett zu Voceziers  ist am 25. März 1915 Josef Müller aus Brumlingsen, der am 19. März im Gefecht bei Le Mesnil schwer verwundet wurde. Heute traf die Nachricht vom Tod auf dem Schlachtfeld des Pioniers  Friedrich Beckmann ein. Derselbe stand anfangs in Frankreich, hat vom 22. August 1914 ab  12 Gefechte dort mitgemacht und fiel am 18. April in den Karpathen bei dem Sturmangriff auf den  Sclowatka.
Als vermisst sind gemeldet der Kriegsfreiwillige Johannes Rocholl, der zuerst in Frankreich am Iserkanal kämpfte, dann nach Russland kam und anscheinend dort in der Gegend von Suwalki in russische Gefangenschaft geraten ist.
Als verwundet wurde Heinrich Becker, Ersatz, gemeldet. Da die Angehörigen seit 9 Wochen nichts von ihm gehört haben, so ist anzunehmen, dass er auch den Wunden erlegen ist.
Im Übrigen ist eine gewisse Ruhe in der Bevölkerung eingetreten. Die nervöse Unruhe ist  einer, hier und da unangemessen berührenden Gleichgültigkeit gewichen. Man ist den Krieg schon gewöhnt geworden, zumal von Not nichts zu spüren ist. Es ist allerdings alles teurer geworden, allein die Arbeiter haben guten Verdienst. Die verminderte Brotration zwingt die Frauen zu regelmäßigem Kochen zu Mittag. Infolge dessen können sie nicht so viel zusammenstehen und klatschen.  Früher wurde vielfach mittags Butterbrot gegessen und nur abends, wenn der Mann heimkam, warm gegessen. Das ist glücklicherweise anders geworden. Freilich bleibt abzuwarten, ob das nach dem Kriege anhält, besonders, wenn wieder genug Brot vorhanden ist.
Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet sind bis jetzt folgende: Dr. Dehen, Ernst Feldmann, Josef Spindeldreher, Wilhelm Hömberg.
 
7. Mai 1915
Heute traf die Nachricht ein, dass der Musketier, Heinrich Becker, geb. am 17. Mai 1894 in einem Sturmangriff in den Karpathen bei  (Textlücke)  am 19. März verwundet (Schulterschuss) und am 24. März im k. k. Feldspital (österreichisch) zu Oporzec (Galizien) seinen Wunden erlegen ist. Er ist am 26. März durch den Lazarett-Geistlichen daselbst begraben.
Zum Militär sind eingetreten seit dem 1. Mai:
Karl Hachmann, Franz Storm (Pottschulte), Heinrich Höhmann (Winkelmann, Nachbar von der Pastorat), Johann Hömberg.
Inzwischen sind eingetreten:
Franz Höhmann (Landsturm) zur Ausbildung nach Wiesbaden. Josef Albers ebenfalls nach Wiesbaden. Zu stellen hatte sich ebenfalls Fritz Heckmann. Höhmann und Heckmann, Nachbarn von der  Pastorat.
Am 11. Mai wurde durch eine Schleudermine im Schützengraben schwer verwundet der Unteroffizier Josef Göckeler (Trinen im Alten Wege) vom Reserve Regt. 81. 2 Comp. (derselbe hat in der Zeit seines Dienstes fleißig geschrieben). Er war zunächst im Lazarett in Charlerange, wurde dann am 16. Mai nach Mannheim gebracht. Dort ist er am Mittwoche, dem 26. Mai, abends 11 Uhr, versehen mit den hl. Sakramenten in Gegenwart seiner Frau und seines Bruders gestorben. Er hinterlässt Frau und 2 Kinder. Die Beerdigung fand auf dem hiesigen Kirchhof statt unter sehr großer Beteiligung der Gemeinde.
Gestern, am 3. Juni erhielt Frau Witwe  Franz Kossmann (Peetz Wies), Alter Weg, die Nachricht, dass ihr Sohn Josef durch einen Kopfschuss schwer verwundet in das Lazarett II. der 8. Ersatz-Division eingeliefert sei. Seine Verwundung sei schwer. 
Heute sind es 13 Jahre geworden, dass ich als Pastor nach Freienohl gekommen bin.
 
27. August 1915
Seit dem 4. Juni habe ich keine weiteren Eintragungen gemacht, da ich durch Seelsorgsarbeiten sehr in Anspruch genommen war und infolgedessen vielfach keine Zeit und auch keine Lust hatte. Die Zahl unserer Gefallenen hat sich in dieser Zeit von 14 auf 16 erhöht. Am 13. Juli fiel in Frankreich der Musketier Karl Klauke (von Hahn), der mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet war und am 16. Juli Franz Molitor auf Wache durch einen Kopfschuss getötet bei Fresnes. Er liegt begraben auf dem Kirchhof von Villerval. Viele sind inzwischen verwundet worden, teilweise schon das zweite und dritte Mal, gelegentlich will ich eine vollständige Liste derselben eintragen.
Inzwischen ist schon über ein Jahr verflossen, seit der schreckliche Krieg begann. Der Jahrestag wurde durch Predigt im Hochamt den Gläubigen ins Gedächtnis gerufen. Der Aufforderung, durch den Empfang der hl. Sakramente auch besonders den gefallenen Kriegern zu helfen, kam fast die ganze Gemeinde nach. 1035 hl. Kommunionen wurden an diesem Tage ausgeteilt. Der 22. August war 1914 für die Gemeinde ein Trauertag.  Die 6 ersten Opfer des Krieges aus unserer Gemeinde fielen. Dieser Tag soll der Nachwelt als ernster Tag überliefert werden. An demselben soll ein Seelenamt stattfinden (wenn die Rubriken (die in rot, - lat.: rubor = rot -, geschriebenen Bestimmungen der Gebete der hl. Messe) es gestatten), und die Namen aller Gefallenen sollen bei demselben verlesen werden.  Außerdem soll eine Erinnerungstafel mit den Namen der Gefallenen in der Kirche angebracht werden. Die Sammlung, die der Pfarrer, auf dessen Anregung die Angelegenheit beschlossen wurde, ergab in einer Woche 750 Mark. Küster Kaulmann hat dieselbe abgehalten. Das ist für unsere Arbeitergemeinde ein erfreuliches Ergebnis.
 
28. August 1915
Mit dem Eisernen Kreuz wurden seither folgende Krieger ausgezeichnet:
1. Dr. med. Dehen.
2. Ernst Feldmann.
3. Josef Spindeldreher.
4. Hubert Köster.
5. Wilhelm Hömberg.
6. Karl Klauke (gefallen).
7. Hubert Helnerus.
8. Heinrich Kaulmann, zur Zeit (Dez. 1915) in Kriegsgefangenschaft in Moskau.
9. Josef Kossmann (Peetz Wies).
10. Johann Lemmer, am 27. Juni 1915 bei Kalvaria (Luwalki), wo er dreimal im vollen  Feuer Meldungen zur Kompanie brachte.
11. Josef Pieper.
12. Josef Helnerus.
13. Theodor Mester.
14. Theodor Zacharias.
15. Josef Humpert.
16. Fritz Lenze, bei Smorgon  Überbringung von Befehlen durch die Feuerlinie (8. Nov. 1915)
17. Hermann Storm, zum Unteroffizier befördert.
 
November 1915
Am 11. oder 12. November 1915 fiel, durch Granatsplitter am Hals tödlich getroffen, Ferdinand Borbeck geb. am 5.4.1893; begraben ist er in Vane-les-Mourons in den Ardennen.
 
25. Dezember 1915
Am 25. starb im Lazarett zu Olizy der Musketier Josef Hohmann. Derselbe ist kein geborener Freienohler (filius illegit. (nicht ehelicher) der Witwe Gaudens Trumpetter).  Er hat sich als Junge hier schlecht aufgeführt. Einmal hat er an der Pastorat Fenster eingeworfen. Später wurde er wegen Körperverletzung mit Todeserfolg (in Hohenlimburg, wenn ich mich recht entsinne) zu 2 ½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Dort hat er sich gründlich gebessert. Beim Militär hat er sich gut aufgeführt auch in religiöser Hinsicht. Am 15. Dezember ist ihm der linke Fuß abgeschossen. Nach einem Brief des Feldgeistlichen Otto Müller, einem früheren Schüler von mir aus Dortmund, ist er eines sehr erbaulichen Todes gestorben. Der Herr gebe ihm den Himmel!
 
1916, 4. Januar
Heute Morgen kam wieder eine Todesnachricht. In der Nacht vom 1. zum 2 Januar fiel der Kanonier Josef Pöttgen (Ranten). Er ist bei der heftigen Kanonarde in der Nacht in den Keller eines Hauses geflüchtet.  Ein Volltreffer hat ein geschlagen und ihm den Kopf abgerissen. Ein Knecht von Röther hat die Nachricht geschickt, die schon am 4. Januar früh hier war.
 
Heute, 13. Februar 1916
 Erhielt die Familie Caspar Kaulmann Nachricht, dass der jüngste Sohn Bernard, ausgerückt ins Feld im August 1915, am 6. Februar auf Wargaßen durch einen Kopfschuss gefallen ist. Der älteste Sohn ist seit September vorigen Jahres in russischer Gefangenschaft, wohin er, an beiden Füßen verwundet, geriet. Er war anfangs im Lazarett in Moskau. Ein Gefangener aus Rostock, der au(s)getauscht war, schrieb an die Eltern, dass seine Wunden geheilt seien. Die Behandlung sei anständig gewesen. Er ist dann nach Saratow gebracht, von wo er heute seinen Eltern geschrieben hat. Lazarett 99.
Nachtragen muss ich hier noch, dass am  (fehlendes Datum) Ferdinand Borbeck von der Alten Wiese hier in Frankreich gefallen ist.
Mit Bernard Kaulmann sind jetzt 22 Soldaten von hier gefallen.
In Kriegsgefangenschaft befinden sich heute:
1. Heinrich Kaulmann in Saratow – Russland.
2. Johannes Heckmann, anfangs in Fukuoka,  jetzt in Yokohama in Japan.
3.(Ohne Vorname)  Winterhof, anfangs in Orleans, jetzt in (Lücke) in Südfrankreich.
4. Wilhelm Köster vom Bahnhof, in Marokko.
Von Johannes Rocholl, der nach der zweiten großen Masurenschlacht (Februar 1915)  in russische Hände fiel, ist bis heute keine Nachricht gekommen. Nach unverbürgten Gerüchten soll er in Sibirien seinen Wunden erlegen sein. Er war ein sehr braver und frommer, sittenreiner Junge, der unschuldig wie ein Kind war. Gott gebe ihm den Himmel! Nach menschlichem Urteil ist er hineingekommen.
 
12. März 1916
Am 10. März traf die Nachricht ein, dass in den Kämpfen bei Verdun der Infanterist Franz Gördes, geb. am 14. August 1886, ausgerückt am 5. August 1914, am 27. Februar gefallen und in Louvermont begraben ist. In diesen Kämpfen sind verwundet: Lorenz Siepe, zur Zeit im Lazarett in Rastatt; Josef Trumpetter, Hinter den Höfen, noch im Feldlazarett, und die Brüder Wilhelm und Hugo Klasmeyer.  Viele von unseren Soldaten sind wiederholt verwundet. Ich hatte vor, bei allen nachzufragen, bin aber infolge vieler Arbeit nicht dazu gekommen.
Zum Militär eingezogen sind vorige Woche am 9. März Josef Blessenohl, Ernst Stirnberg (Gepeln), Herbert Assmann, Lehrer.
Heute, Sonntag, den 12. März, fand eine Haussammlung  für die „Kriegsspende deutscher Frauendank“ durch Mitglieder der Jungfrauenkongregation statt. Es sammelten Frieda Schwefer und Antonia Weber, Gertrud Borbeck und Amalie Bruder, Frieda Storm und Maria Gerasch, Theresia Kossmann und Anna Heckmann, Helene Korte, Gertrud Dolle.
Die Kollekte ergab den Betrag von 136 Mark, der an die Zentralstelle der Jungfrauenkongregation in Bochum eingesandt wurde.
Eine neue Trauerbotschaft traf am 14. März 1916 ein. Der Pionier (Wehrmann) Arnold Altenwerth, dessen älterer Bruder Caspar am 24. Februar hier starb, starb am 14. März an den Folgen der sehr langen Ruhrkrankheit in Kovono, Russland. Dort liegt er auf dem Ehrenfriedhof begraben. Arnold war ein braver Mann, seine alte Mutter, seine Frau und Kinder, sowie die Geschwister betrauern ihn.
 
28. März 1916
Am 28. März bekam ich ein Telegramm aus dem Theaterlazarett in Montmedy, dass der Ersatz-Reservist Josef Trompetter, Hinter den Höfen, nach einer sehr schweren Verwundung am Morgen des Tages gestorben sei. Trompetter war das Becken rechtsseitig vollständig zerschmettert. Nach einer Karte der pflegenden Ordensfrau ist er äußerst geduldig gewesen. Er sei der geduldigste Kranke gewesen, den sie seit Kriegsbeginn gepflegt habe. Trompetter war ein sehr religiöser Mann. Ich will hier eine Äußerung von ihm hersetzen, die seine tiefe religiöse Auffassung zeigt. Sein zweites Kind wurde an einem Wochentag getauft. Die Männer gehen meist zur Arbeit. Trompetter erklärte: der Tag, an dem mir ein Kind getauft wird, ist mir zum Arbeiten zu heilig.  Er liegt auf dem Soldatenfriedhof in Montmedy im Massengrab II. in der Mitte begraben.
(Anfangs März erhielt Schreiber dieser Zeilen seine Anstellung als Pfarrer an der Gaukirche in Paderborn.)
 
12. April 1916
Heute hörte ich bei Krankenbesuchen von dem Gerücht, dass Josef Zacharias, Sohn des Josef Caspar Zacharias, auf der Krummen Straße, gefallen sei. Bei einem sofortigen Besuche der Familie bestätigte diese die Nachricht. Ein Leutnant hatte geschrieben, dass er am 6. April zusammen mit mehreren Kameraden durch einen Granatschuss getötet sei. Wo er begraben liegt, konnte ich bis jetzt nicht erfahren.
 
12. Mai 1916
Am Sonntag kam die Nachricht, dass der hier geborene, aber nicht von hier, sondern von Müschede ausgerückte Ewald Nolte vor Verdun gefallen ei,  ebenso Johann Geihsler, der seit 1914, Mai, in Hagen, Kreis Arnsberg verheiratet war. Beide waren brave Menschen und aufrichtig religiös. R.I.P.
Am Donnerstag, dem 4. Mai 1916, abends 9 Uhr, ist auf Posten stehend  der Landsturmmann Anton Mündelein durch einen Schuss durch den Hals gefallen. Die Nachricht erhielt ich am Dienstag, dem 9. Mai, mit der Aufgabe, es seiner Frau und den Kindern mitzuteilen. Mündelein ist 1873  geboren. Er liegt auf dem Soldatenfriedhof bei Vaux-les-Mourons, wo auch der am 12. November 1915 gefallene Ferdinand Borbeck beerdigt ist, begraben. An seinem Grab stand der Divisionspfarrer Müller aus Olpe.
Zum Pfarrer in Freienohl ist ernannt der Herr Pfarrer Ferdinand Gerwinn aus Bitterfeld, geb. zu Werl. Von dort stammte auch Pfarrer Hülsberg, der vor ca. 150 Jahren hier wirkte.
 
23. Mai 1916
In den ersten Tagen des April wurden als Vermisste gemeldet Karl Kordel, Sohn des  Josef Kordel (Hinter den Höfen) und Josef Winterhoff, Sohn der verstorbenen Eheleute Anton Winterhoff. Beide starben vor Verdun.
In Kriegsgefangenschaft sind: 
Johannes Heckmann (von der Alten Wiese) in Japan (Kurome).  
Karl Winterhoff (Sohn von verstorbenen Eheleuten Carl Winterhoff) in Südfrankreich.
Heinrich Kaulmann in Astrachan am Kaspischen Meer.
Wilhelm Köster vom Bahnhof (gehört eigentlich zur Gemeinde Wennemen) in Marokko.
In Kriegsgefangenschaft soll gestorben sein Johannes Rocholl, vermisst seit der 2. Masurenschlacht Februar 1915.
 
1. Juni 1916 (Asc. Domini)  (Ascensio = Himmelfahrt des Herrn)
Anfangs Mai wurden in der Schlacht vor Verdun die beiden Musketiere Karl Kordel und Josef Winterhoff als vermisst gemeldet. In den letzten Tagen haben beide aus der französischen Kriegsgefangenschaft geschrieben, von wo aus sie hoffentlich in die Heimat zurückkehren werden.
 
Heute, der 21. Juli 1916
teilt mir Frau Schuhmachermeister Franz Molitor sen. mit, dass ihr Sohn erster Ehe, Edmund Weber, von hier wohnend in Arnsberg, am Sonntag, dem 16. Juli, in Frankreich gefallen ist.
Ernst Bracht von hier ist seit mehr als 4 Wochen vermisst und wahrscheinlich gefallen.
Am Samstag, dem 29. Juli 1916, verlasse ich Freienohl nach einem Aufenthalt von 14 Jahren und 2 Monaten, 4. Juni 1902 – 1. August 1916.  Ich bin stets gern hier gewesen und habe mehr Freude als Verdruss  und Ärger gehabt. Möge Gott, der Herr, meinem lieben Nachfolger eine lange und gesegnete Wirksamkeit geben. Gott segne ihn und seine Herde!
Freienohl, den 28. Juli 1916, Steimann, Pfarrer,
ernannter Propst an der Gaukirche in Paderborn.
 
Wörtliche Textfassung von Pfarrer Ferdinand Gerwinn
Ausgewählt sind nur die Abschnitte, die sich auf den Ersten Weltkrieg beziehen.
Cum Deo!   (lat.: Mit Gott!)
Am Donnerstag, dem 3. August 1916 fand die Einführung des neu ernannten Pfarrers Ferdinand Gerwinn in der vorgeschriebenen Form durch den Herrn Dechant Dr. Meckel in Hüsten statt. Derselbe ist geboren zu Werl am 17. Juli 1872 und war von seiner Priesterweihe am19. März 1896 ununterbrochen 20 Jahre lang als Seelsorger in der sächsischen Diaspora tätig und zwar von Ostern 1886 bis Ostern 1898 als Kaplan in Oschersleben; sodann  2 Jahre als Missionsvikar in Annaberg, Pfarrei Torgau, an der äußersten Ostgrenze der Diözese Paderborn und von August 1900 bis Ende Juli 1916 zuerst als Pfarrvikar und die letzten 8 Jahre als Pfarrer der neu errichteten Pfarrei Bitterfeld. Auf seine Bitte hatte ihm der Hochwürdigste Herr Bischof Karl Joseph (Schulte) am 20. April 1916 die Pfarrei Freienohl übertragen.
 
Im Jahr 1916: Den Heldentod für das Vaterland erlitten  im Jahr 1916  14 Krieger. Da ich mit den persönlichen Verhältnissen noch zu wenig vertraut bin, begnüge ich mich damit, die Namen derselben hier folgen zu lassen:
Joseph Pöttgen, gefallen am 1.1.1916.
Bernhard Kaulmann, gefallen am 6.2.1916.
Franz Gördes, gefallen am 27.2.1916
Arnold Altenwerth, gefallen am 14.3.1916.
Joseph Trompetter, gefallen am 28.3.1916.
Joseph Zacharias, gefallen am 6.4.1916
Anton Mündelein, gefallen am 4.5.1916.
Ernst Bracht, gefallen am 1.7.1916.
Anton Becker, gefallen am 9.8.1916.
Franz Göckeler, gefallen am 1.8.1916.
Paul Schindler, gefallen am 17.9.1916.
Heinrich Feische, gefallen am 20.9.1916.
Heinrich Helnerus, gefallen am 8.10.1916.
Joseph Klute, gefallen am 16.10.1916.  
 
1917: Der grausame Krieg, der schon so manches schmerzliche Opfer gefordert, verlangte nunmehr auch von der ganzen Gemeinde ein überaus schweres Opfer: unsere Glocken. Mit aufrichtiger Betrübnis vernahmen die Gemeindemitglieder die Nachricht, dass die Glocken, die mit ihrem Geläut die frohen und traurigen Ereignisse in ihrem Leben begleitet hatten, nunmehr abgeliefert werden mussten. Am Sonntag, dem 24. Juni 1917 nachmittags von 6 – 7 Uhr erklangen sie noch einmal im festlichen Geläut und haben sicherlich manchem Auge Tränen der Wehmut entlockt. Am folgenden Tage wurde mit dem Ausbau begonnen, den Zimmermeister Schröder vornahm. Es wurden insgesamt 4 Glocken abgeliefert. 3 aus dem Turm und 1 aus dem Dachreiter über dem Chor. Die erste Glocke, circa 450 kg schwer mit einem unteren Durchmesser von 0,90 m, trug die Inschrift: Fondue par J. B. Dubois 1843. Die zweite Glocke hatte ein Gewicht von circa 310 kg, einen unteren Durchmesser von 0,80 m und die Inschrift: Gegossen von J. B. Dubois im Jahre 1843. Die dritte Glocke mit einem Gewicht von circa 210 kg und einem unteren Durchmesser von 0,70 m, war gezeichnet:: J. B. Dubois me fecit Anno  1843. (…hat mich hergestellt im Jahr…)  Die Glocke aus dem Dachreiter war nach der Inschrift, welche lautete:  Soli Deo Gloria Anno 1696, die älteste in unserer Kirche (Allein Gott die Ehre…). Die uns verbliebene Glocke hat ein Gewicht von circa 150 kg und die Inschrift: Die Lebendigen  rufe ich, die Gewitter brech ich, die Tote beweine ich 1778.  Als Notbehelf haben wir in den Dachreiter über dem Chor das Glöcklein aus der Küppelkapelle gehängt. Persönlich bedauere ich die Abgabe der Glocken nicht sehr, da ich die Begeisterung der Leute, nach deren Meinung Freienohl das schönste Geläut im ganzen Sauerlande besaß, nicht teilen konnte; meines Erachtens waren die Glocken mit alleiniger Ausnahme der schwersten zu spitz und dünn und zu hell tönend. Hoffentlich bekommen wir ein besseres voll tönendes Geläut zurück.
 
Im Jahre 1917: Den Heldentod für das Vaterland starben 8 Krieger:
Lorenz Karneil, gefallen am 14.2.1917.
Franz Storm, gefallen am 1.4.1917.
Theodor Zacharias, gefallen am 30.4.1917.
August Geißler, gefallen am 22.7.1917.
Joseph Humpert, gestorben am 27.8.1917.
Heinrich Neise, gestorben am 30.8.1917.
Joseph He(c)kmann, gefallen am 3.9.1917.
Heinrich Neise, Bergstraße, gefallen am 1.10.1917.
Außerdem traf bei den Eltern von zwei schon früher gefallenen Kriegern eine sichere Todesnachricht ein und zwar von:
Johannes Rocholl, gefallen am 1.3.1915.
Heinrich Pöttgen, gefallen am 24.10.1916.
 
Am 7. Mai 1918 wurde hierselbst ein französischer Kriegsgefangener Emil Laidet begraben. Derselbe stand bei dem Landwirt Noeke im Dienst, war von einem Pferde, das er misshandelte hatte, vor dem Bauch getreten worden und starb an d en erhaltenen inneren Verletzungen. In den letzten Zügen konnte ich ihm noch die hl. Ölung erteilen. Ein fleißiger Kirchengänger war er ebenso wenig gewesen, wie die übrigen hier untergebrachten Kriegsgefangenen.
 
Im Jahre 1918: Den Heldentod für das Vaterland starben folgende 20 Krieger:
Joseph Assmann, gefallen am 21.3.1918.
Gisbert Raulf, gefallen am 12. 4. 1918.
Heinrich Siepe, gefallen am 13.4.1918.
Fritz Rocholl, gefallen am 30.4.1918.
Johannes Dirkes, gefallen am 22.5.1918.
Hugo Klauke, gefallen am 4.6.1918
Julius Assmann, gefallen am 15.6.1918.
Franz Vernholz, gefallen am 22.7.1918.
Fritz Storm, gefallen am 11.8.1918.
Hermann Rocholl, gefallen am 25.8.1918.
Heinrich Siepe, Krumme Straße, gefallen am 8.9.1918.
Kaspar Storm, gefallen am 14.9.1918.
Wilhelm Braukmann, gestorben am 20.9.1918.
Heinrich Becker, gefallen am 3.10.1918.
Adolf Haus, gefallen am  (Datum fehlt).
Joseph Blessenohl, gefallen am 20.10.1918.
Hugo Klassmeier, gefallen am 17.10.1918.
Johannes Lemmer,  gefallen am 11.11.1918.
Fritz Heckmann starb auf dem Rückzuge am 12.12.1918 an Lungenentzündung im Lazarett zu Bochum und wurde auf dem hiesigen Friedhof am 15.12.1918 zur letzten Ruhe gebettet. - Die Angehörigen des bereits am 18. Mai 1915 in Galicien gefallenen Kriegers Joseph Assmann vom Bahnhof erhielten in diesem Jahr  die Todesnachricht. Die Gesamtzahl der aus unserer Gemeinde gefallenen Krieger beträgt 65, 3 Krieger gelten noch als vermisst. Die Familie Rocholl von der Hauptstraße hat 3 Söhne, die Familien Storm, Mittelstraße, Assmann, Siepe, Krumme Straße, und Becker, Hauptstraße, haben je 2 Söhne verloren. Auf dem hiesigen Friedhof haben ihre letzte Ruhestätte gefunden die Krieger Joseph Göckeler, Joseph Humpert, Heinrich Neise und Fritz Heckmann.  Viele unserer Krieger haben das Eiserne Kreuz II. Klasse erhalten. Mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse wurden ausgezeichnet: Dr. med.  Dehen, Landwehrmann Schmitte, Gefreiter Anton Lemmer und der älteste Sohn der Familie Spindeldreher in Brumlingsen. Nach Abschluss des Waffenstillstandes, der die Beendigung dieses furchtbarsten aller Kriege, von denen die Weltgeschichte zu berichten weiß, einleitete, kehrten allmählich auch unsere Krieger in die Heimat zurück. Während des Rückzuges unserer Truppen hatten wir hier wiederholt starke Einquartierung. Trotz all der unerhörten  in dem mehr als vierjährigen heldenmütigen Ringen gebrachten Opfer ist unser Vaterland der feindlichen Übermacht unterlegen. Zu dem Unglück des verlorenen Krieges kommt nun noch der Schrecken der Revolution. Gott schütze unser armes Vaterland!
Ende der 2 Extra-Kapitel: der Textfassungen von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn.
Heinrich Pasternak, Februar 2020, - 653 Seiten